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Meine Nachbarschaft: Emil-Sulzbach-Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg an der Theodor-Heuss-Allee

13.09.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 822 entstanden aus Vorlage: OF 146/2 vom 22.08.2021 Betreff: Fahrradweg an der Theodor-Heuss-Allee Vorgang: V 1331/19 OBR 2, ST 1943/19 Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg aus Richtung Kuhwaldsiedlung/Rebstock stadteinwärts an der Theodor-Heuss-Allee beispielsweise durch folgende Maßnahmen sicherer und benutzerfreundlicher zu gestalten: 1. Die Fußgängertreppe nach der Emser Brücke ist uneinsehbar für Radfahrer, und für Fußgänger ist nicht erkennbar, dass Radfahrer kreuzen. Hier sollten entsprechende Beschilderungen, evtl. Spiegel, montiert werden. 2. Die Absperrgitter sollten nicht den Fuß- vom Radweg, sondern die Fahrbahn trennen. 3. Der Radweg ist durchgehend als solcher deutlich (rot?) zu markieren, um auch bei Ein- und Ausfahrten ausreichend auf Radfahrer hinzuweisen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Sachstand zu der Stellungnahme vom 07.10.2019, ST 1943, ist. Begründung: Zu 1.: Die Ausstattung der Treppe mit Schildern und/oder Spiegeln trägt zur allgemeinen Sicherheit bei. Bessere Einsicht minimiert das Unfallrisiko. Zu 2.: Der Autoverkehr ist hier sehr dicht, und viele Autofahrer sind von der Autobahn kommend noch mit sehr hohen Geschwindigkeiten unterwegs, was die Sicherheit der Radfahrer beeinträchtigt. Zu 3.: Gerade bei Zufahrten sollten Autofahrer gezielt auf ggfs. kreuzende Radfahrer hingewiesen werden. Selbst bei Öffnung des Radwegs nördlich der Theodor-Heuss-Allee auch für den stadteinwärts fließenden Radverkehr sollte der südliche Weg entsprechend gesichert werden, da nicht an allen Zufahrten auch eine Kreuzung der Theodor-Heuss-Allee möglich ist. Treppe nach der Emser Brücke Schlechte Einsicht in Richtung Brücke für Radfahrer Absperrgitter Markierungen sind zu überarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1943 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 171 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Radverkehrsführung auf der Emser Brücke

13.09.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 828 entstanden aus Vorlage: OF 158/2 vom 30.08.2021 Betreff: Sichere Radverkehrsführung auf der Emser Brücke Der Magistrat wird gebeten, für eine sichere Radverkehrsführung auf der Emser Brücke zu sorgen. Begründung: Zwischen den Einmündungen der Straßen Europa-Allee (auf Höhe des darunterliegenden Kreisels "Am Dammgraben") und Varrentrappstraße wird der Radstreifen zurzeit lediglich durch ein aufgestelltes Verkehrsschild und in einem Abschnitt durch stark abgetragene und kaum noch sichtbare weiße Farbe markiert. Die fehlende Markierung führt zu Verwirrung und Konflikten zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern. Die Emser Brücke wird, gerade auch am Wochenende, von vielen Radfahrenden frequentiert. Insbesondere die Fahrtrichtung "stadtauswärts" wird dabei stark genutzt. Die aktuelle lückenhafte Markierung wird dieser Nutzung nicht gerecht und erschwert das Radfahren im Ortsbezirk. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 326 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts

27.08.2021 · Aktualisiert: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 145/2 Betreff: Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der Fußgänger- und Radverkehr auf der Sophienstraße bis zur Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße sicherer geführt werden kann und zu diesem Zweck: - Zwischen der Juliusstraße und der Straße "Am Weingarten" das Parken auf dem Seitenstreifen weiter eingeschränkt bzw. das Falschparken geahndet werden kann, - Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" so geführt wird, dass Fußgänger und radelnde Kinder gut daran vorbeifahren können, - Zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße das Beparken der Bürgersteige überprüft wird, insbesondere an tagen, an denen Mülltonnen abgestellt werden und/oder - Zwischen Wildunger Straße und Gräfstraße das Parken so eingeschränkt wird, dass Radfahrer vor der Kreuzung rechtzeitig vor der Kreuzung den dort beginnenden Radweg befahren können. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrern vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/ Gräfstraße/ Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrer noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Auf Höhe der Kreuzung "Am Weingarten" ist der Bürgersteig erheblich durch Außengastronomie eingeschränkt. Schließlich führt das Ausweisen von Längsparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und "Wildunger Straße" dazu, dass insbesondere an Tagen, an denen Mülltonnen hinausgestellt werden, der Bürgersteig schlecht passierbar ist. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind Familien mit Kindern gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Hier sollte eine Mindestbreite freigehalten werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 222/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Gräfstraße/Ludolfusstraße/Sophienstraße

27.08.2021 · Aktualisiert: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 144/2 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Gräfstraße/Ludolfusstraße/Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße fußgängerfreundlicher gestaltet werden kann. Begründung: Die Wartezeiten sind teilweise sehr lang. Es ist zu beobachten, dass die Straßenbahnschaltung dazu führt, dass nicht etwa die Fußgänger zusätzliche Grünphasen erhalten, sondern beispielsweise Rotlicht auch an der Gräfstraße auf der Hälfte haben, die nicht von der Straßenbahn gequert wird. Auch wird im Falle der Durchfahrt einer Straßenbahn die Grünphase der Autofahrer aus Richtung Süden, Gräfstraße, verlängert, sodass Fußgänger längere Rotphasen vor Querung der Ludolfusstraße abzuwarten haben. Insgesamt sind die Wartezeiten aufgrund der geteilten Ampelphasen sehr lang. Die Kreuzung ist nicht nur vom motorisierten Individual- und Straßenbahnverkehr stark frequentiert, sondern auch durch Fußgänger und Radfahrer. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 177 2021 Die Vorlage OF 144/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen

25.08.2021 · Aktualisiert: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 149/2 Betreff: Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Verkehrsschilder im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße beseitigt werden, die ihren Zweck verloren haben, und hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Rund um die Leipziger Straße im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße (Bezirk) befinden sich an vielen Stellen Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder, die ursprünglich insbesondere zur Einrichtung von Baustellen und Straßenarbeiten aufgestellt worden sind, siehe Fotos vom 25. August 2021 als Anlage. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder in diesem Bezirk, die ihren Zweck verloren haben (z.B. da die Baustelle finalisiert wurde, zu deren Sicherung sie ursprünglich aufgestellt wurden), entfernt werden und der dadurch frei werdende Platz wieder allen Verkehrsteilnehmern oder als Parkplätze zur Verfügung steht. Hintergrund: Beschwerde von Anwohnern Fotos vom 25. August 2021 mit Beispielen aus dem Bezirk rund um die Leipziger Str., Frankfurt am Main, für Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder ohne erkennbaren Zweck 1. Vor Butlers, Leipziger Str. 26, Frankfurt am Main 2. Vor Mixx, Leipziger Str. 35, Frankfurt am Main 3. Vor Tchibo und adrett, Leipziger Str. 37, Frankfurt am Main 4. U-Bahn Haltestelle Leipziger Str., Frankfurt am Main 5. Markgrafenstr. 17, Frankfurt am Main 6. Große Seestr. 26a/ 28, Frankfurt am Main und gegenüber davon Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 149/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE, 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Weitere Begrünung des Jordanstraßen-Quartiers gewünscht

13.08.2021 · Aktualisiert: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 129/2 Betreff: Weitere Begrünung des Jordanstraßen-Quartiers gewünscht Vorgang: V 1697/20 OBR 2; ST 1822/20; ST 852/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob in der Jordanstraße Baumpflanzungen oder sonstige Begrünungsmaßnahmen ggf. im Bereich von derzeitigen PKW-Parkplätzen (abschnittsweise versetzt in Abständen von ca. 20 bis 25 Metern) denkbar und zeitnah umsetzbar wäre. b) ob eine Grüninstallation bzw. Pflanzensysteme, wie "The Mobile Green Living Room" auf dem Goethe Platz, in einem entsprechend kleineren Umfang auch in einer Wohnstraße, wie dem Jordanstraße aus Sicht des Magistrats sinnvoll und umsetzbar wäre. c) ob der Magistrat für sein Förderprogramm "Fassadenbegrünung" für ausgewählte Quartiere im Stadtgebiet besondere Werbe- bzw. Anspracheaktionen gegenüber den Eigentümern plant. Falls ja, bitte die Jordanstraße aufnehmen. Falls nein, warum gibt es keine solchen besonderen Anspracheaktionen in Quartieren, in denen eine Fassadenbegrünung besonders wünschenswert ist? d) ob und wie eine weitere Begrünung der Jordanstraße vorangetrieben werden kann. Könnten aus Sicht des Magistrats entsprechend Maßnahmen zur Begrünung auch in der Kiesstraße und der Homburger Straße umgesetzt werden? e) Bei dieser Gelegenheit: Die Anregung des Ortsbeirats zur Dach- und Fassadenbegrünung der von der Stadt erworbenen Immobilie in der Jordanstraße 3 (siehe V 1697 vom 24.06.2020), zu der der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 19.04.2021, ST 852, auf seine noch ausstehende Detailplanung verweist, ist auch aufgrund der Vorbildfunktion für weitere Hauseigentümer in der Jordanstraße von Bedeutung und somit für die Begrünung der Jordanstraße insgesamt. Begründung: Anregungen aus der Bürgerschaft des Quartiers. Keine lange Rede: Zusätzlich zum Pflanzen von Bäumen ist der Ortsbeirat daran interessiert wie sonstige Pflanzsysteme in Wohngebieten zur Begrünung herangezogen werden könnten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.06.2020, V 1697 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1822 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 852 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 180 2021 Die Vorlage OF 129/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bitte Großpiktogramme „Überholverbot Fahrradverkehr“ für die Schloßstraße

05.07.2021 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 460 entstanden aus Vorlage: OF 117/2 vom 05.07.2021 Betreff: Bitte Großpiktogramme "Überholverbot Fahrradverkehr" für die Schloßstraße Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Schloßstraße jeweils in beiden Fahrtrichtungen mindestens zwei farbige geeignete Großpiktogramme von einem Durchmesser von circa drei Metern anzubringen, die insbesondere die Regeln zum Überholverbot des Fahrradverkehrs deutlich signalisieren. Leider erscheint das neue Verkehrszeichen auf der Schloßstraße als Vorlage für ein solches Signalpiktogramm auf der Fahrbahn wenig geeignet. Ggf. ist auch zu erwägen, durch rote Einfärbung der Fahrbahn die besondere Verkehrsregelsituation im Bereich der Schloßstraße zu signalisieren. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob auf der Schloßstraße mit Hilfe einer Absenkung der Bordsteinkanten zwischen Fahrbahn und Gleisbett die Fahrbahn provisorisch verbreitert werden kann, um so kurz- und mittelfristig für mehr Verkehrssicherheit auf der Schloßstraße zu sorgen, bis die Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631, umgesetzt ist; b) ob der Gleisbetreiber auf seine Dienstfahrten auf den Gleisen der Schloßstraße kurz- und mittelfristig verzichten kann, bis die Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631, umgesetzt ist, falls gesetzlich vorgeschriebene Abstände zwischen Fahrbahn und Gleisanlage durch die unter Buchstabe a) skizzierte Verbreiterung der Fahrbahn nicht eingehalten werden können. Begründung: Zunächst begrüßt der Ortsbeirat das "Abkreuzen" der Türöffnungszone in der Schloßstraße, was in Bezug auf diese Regel den Verkehrsteilnehmern schon mehr Klarheit vermittelt. Es müssen allerdings weitere Anstrengungen unternommen werden, um den Verkehrsteilnehmern die besondere Verkehrsregel vor Augen zu führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 505 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bedarfsschaltung Fußgängerampel

05.07.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 459 entstanden aus Vorlage: OF 76/2 vom 08.06.2021 Betreff: Bedarfsschaltung Fußgängerampel Der Magistrat wird gebeten, eine Bedarfsschaltung der Fußgängerampel über die Schloßstraße zwischen Kaufunger Straße und Von-Bernus-Park einzurichten. Begründung: Im/am Von-Bernus-Park befinden sich drei Kindertagesstätten. Eltern/Begleitpersonen und Kinder warten aktuell sehr lange, bis sie die Straße überqueren können. Eine schnellere "Reaktion" der Ampel auf das Drücken der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger würde zudem zu einer Entzerrung des Autoverkehrsflusses auf der Schloßstraße beitragen und somit Radfahrerinnen bzw. Radfahrer zusätzlich schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1803 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gefahrensituation für Radfahrende auf der Schloßstraße beseitigen

21.06.2021 · Aktualisiert: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 78/2 Betreff: Gefahrensituation für Radfahrende auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Den ruhenden Verkehr (bis auf Lieferzonen) auf der Schloßstraße zu Gunsten eines baulich getrennten Radweges aufzugeben. Begründung: Leider konnte trotz massiver Maßnahmen der Stadt (verstärkte Kontrollen und Straßenmarkierungen) nicht verhindert werden, dass Radfahrende weiterhin sehr häufig von Autofahrenden massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt werden. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Radfahrenden durch Autofahrende und dadurch zu gefährlichen Situationen. Am 24.5.2021 kam es gar zu einem ersten schweren Unfall durch verkehrswidriges Überholen eines Radfahrers. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Mischverkehr auf der Schloßstraße von den Autofahrer*innen nicht befolgt wird. Um weitere schwere Unfälle zu vermeiden muss schnellstmöglich gehandelt werden. Deswegen bittet der Ortsbeirat den Magistrat nun, die ihm vom Radfahrbüro bereits vorgestellte und präferierte Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr" zeitnah umzusetzen. Der Ortsbeirat unterstreicht jedoch, dass die langfristige Lösung weiterhin die komplette Neuplanung der Schloßstraße ist, bei welcher sowohl das Gleisbett mit einbezogen wird, als auch die dringend benötigen Baumstandorte mitgeplant werden müssen und für den Radschnellweg (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" eine sichere und angemessene Lösung nach dem RSW-Standard mit baulicher Trennung geschaffen wird, auch unter Einbeziehung der Fortführung südlich der Adalbertstraße. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 78/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 78/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Strommast Fußweg Schloßstraße

07.06.2021 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 226 entstanden aus Vorlage: OF 53/2 vom 20.05.2021 Betreff: Strommast Fußweg Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Schloßstraße den Bürgersteig auf Höhe der Hausnummer 16 (nahe Ecke Hersfelder Straße) unter Wegfall von ein bis zwei Parkplätzen durch eine Ausbuchtung angemessen zu verbreitern. Begründung: Auf dem Bürgersteig steht ein Strommast, der den Bürgersteig in der Mitte teilt. Die zwischen Hauswand und Strommast gemessene Breite liegt bei circa 50 Zentimeter und die Breite zwischen Strommast und Bordsteinkante beträgt circa 80 Zentimeter. Insbesondere für Fußgänger mit Kinderwagen, Rollstühlen, auf dem Gehweg Rad fahrende Kinder etc. ist dies viel zu schmal. Viele Kinderwagenmodelle sind um die 80 Zentimeter breit. Ein Ausweichen auf den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straße ist im vorliegenden Fall unzumutbar, da es sich zum einen um ein dauerhaftes Hindernis, anders Baustellensperrungen, und zum anderen um eine Straße mit einem erheblichen Hindernis in Form einer Gleisanlage in der Mitte und daher sehr wenigen Fußgängerüberwegen handelt. Dies hat derzeit für Fußgänger ein unverhältnismäßiges Maß an Umwegen zur Folge. Foto der schlecht passierbaren Stelle an der Schloßstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1801 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1299 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Setzen von Pollern an der Ecke Große Seestraße/Kurfürstenplatz

07.06.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 224 entstanden aus Vorlage: OF 51/2 vom 19.05.2021 Betreff: Setzen von Pollern an der Ecke Große Seestraße/Kurfürstenplatz Der Magistrat wird gebeten, an der nordwestlichen Seite des Kurfürstenplatzes Ecke Große Seestraße einen Sperrpfosten oder Sperrbügel zur Begrenzung des ersten Parkplatzes fest zu installieren. Es soll zudem geprüft werden, ob dies für alle Parkplätze entlang der Kurfürstenstraße zwischen Große Seestraße und Schloßstraße möglich ist. Begründung: Die parkenden Autos halten zumeist die markierte Parkplatzbegrenzung nicht ein und stehen auf dem Gehweg (siehe Fotos). Dies führt dazu, dass Fußgängerinnen bzw. Fußgänger schlecht und gehbehinderte Menschen oder Personen mit Kinderwagen gar nicht passieren können. Dies ist auch deshalb von Relevanz, da sich aktuell auf dem Kurfürstenplatz noch eine Krabbelstube befindet und häufig Menschen mit Kinderwagen die Stelle passieren wollen. Ein Ausweichen ist wegen des unmittelbar danebenstehenden Glascontainers nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1647 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ladezone für Geschäfte in der Schloßstraße 1 bis 11

07.06.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 225 entstanden aus Vorlage: OF 52/2 vom 19.05.2021 Betreff: Ladezone für Geschäfte in der Schloßstraße 1 bis 11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die bestehende Parkfläche auf Höhe der Schloßstraße 11 bis 13 als Ladezone für die nachfolgenden Geschäfte ausgewiesen werden kann. Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Bitte der Geschäftsinhaber (m/w/d). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1649 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Impfkampagne im Stadtteil dezentral organisieren

10.05.2021 · Aktualisiert: 06.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 136 entstanden aus Vorlage: OF 22/2 vom 10.05.2021 Betreff: Impfkampagne im Stadtteil dezentral organisieren Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 -neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1432 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 53 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré

23.04.2021 · Aktualisiert: 16.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 3/2 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. im Stadtteil Bockenheim einen weiteren öffentlichen Bücherschrank in Gedenken an den verstorbenen Frankfurter Künstler Claude Cazaré zu errichten. Als Standort schlägt der Ortsbeirat den Tilly-Edinger-Platz vor. In der Ausstellungsfläche des Bücherschranks, der vor allem von Spenden einer dafür gegründeten Initiative finanziert werden kann, soll eine kleine Biographie und eine seiner zahlreichen Collagen platziert werden. 2. jeweils über einen konkreten Standort auf dem Tilly-Edinger-Platz sowie ein geeignetes Bücherschrankmodell dem Ortsbeirat einen Vorschlag zu unterbreiten. Begründung: Durch den Ablauf der Amtsperiode war dieser Antrag neu einzustellen. Zu Claude Cazaré: Der Verstorbene Claude Cazaré (25.11.1965-29.06.2020) war in den Stadtteilen Westend und Bockenheim sehr verwurzelt und bewegte sich gern im studentischen Umfeld rund um den Campus Bockenheim. In den Jahren 2006-2013 unterstützte er das Institut für vergleichende Irrelevanz im Kettenhofweg, wo er unter anderem Veranstaltungen organisierte und mit Ausstellungen, Flohmärkten und Installationen im Garten vor dem Institut ein bunt gemischtes Publikum aus der Nachbarschaft des Instituts ansprechen konnte. Zudem war er passionierter Leser, schrieb auch selbst und war begeistert von dem Konzept der öffentlichen Bücherschränke. Da Herr Cazaré in Thailand verstorben ist und dort seebestattet wurde, fehlt den Freunden und Angehörigen ein konkreter Ort, an dem sie seiner gedenken können. Ein öffentlicher Bücherschrank könnte diese Funktion erfüllen und schafft zugleich einen Mehrwert für den Stadtteil. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung der Initiative „Bockenheim außer Haus“

10.04.2021 · Aktualisiert: 20.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2021, OF 2/2 Betreff: Unterstützung der Initiative "Bockenheim außer Haus" Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Unterstützung der Initiative "Bockenheim außer Haus" mit ihren beiden aktuellen Projekten "Quartiersplatz Tilly-Edinger-Platz" und "Spiel-& Nachbarschaftsstraße Bockenheim" stellt der OBR 2 dem Verkehrsclub Deutschland e.V. aus seinem Budget einen Zuschuss i.H.v. EUR 1.000,- zur Verfügung. Begründung: "Bockenheim außer Haus" ist als Bürgerinitiative selbst kein Verein sind und hat in Abstimmung mit dem VCD dort ein Projektkonto eingerichtet. Mit den Mitteln sollen die Bürgerbeteiligung an den genannten Projekten umgesetzt und die Vorbereitungen und Umsetzung für die Spielstraße weiter vorangetrieben werden Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 7 2021 Die Vorlage OF 2/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schloßstraße Höhe Hersfelder Straße Tempo 30 mehr Geltung verschaffen durch eine fest installierte Blitzanlage

22.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7238 entstanden aus Vorlage: OF 1305/2 vom 02.02.2021 Betreff: Schloßstraße Höhe Hersfelder Straße Tempo 30 mehr Geltung verschaffen durch eine fest installierte Blitzanlage Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Schloßstraße von der Breitenbachbrücke aus stadteinwärts Höhe Hersfelder Straße kurzfristig (innerhalb der nächsten drei Monate) eine möglichst fest installierte Blitzanlage aufzubauen, um dem Tempo-30-Gebot auf diesem Straßenabschnitt Geltung zu verschaffen; 2. auf der Breitenbachbrücke stadteinwärts mit einer geeigneten Beschilderung den Kfz-Verkehr auf die baldige Tempo-30-Zone hinzuweisen; 3. sollte eine Blitzanlage in der eben genannten Drei-Monats-Frist nicht installiert werden können, die Installation eines einfachen Geschwindigkeitsmessers zu veranlassen, um Verkehrsteilnehmer auf Geschwindigkeitsübertretungen hinzuweisen. 4. Der Ortsbeirat wäre bereit, sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an einem einfachen Geschwindigkeitsmesser (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) zu beteiligen. Begründung: Nach den Neuregelungen zugunsten des Fahrradverkehrs sind auf der Schloßstraße häufig Verstöße gegen die neuen Regelungen zu beobachten, die teilweise noch nicht verstanden und teilweise ignoriert werden. Eine Blitzanlage sowie ein Hinweisschild auf der Breitenbachbrücke versprechen gerade auf dieser Straße und in der gegenwärtigen Situation viel Nutzen, um den neuen Regelungen auf der Schloßstraße Geltung zu verschaffen. Aufgrund dieser Dringlichkeit sowie der Evidenz der Situation sollte eine gegebenenfalls vorab erforderliche Verkehrsanalyse beschleunigt durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1144 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Standorte für Lastenräder

22.02.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7245 entstanden aus Vorlage: OF 1338/2 vom 15.02.2021 Betreff: Standorte für Lastenräder 1. Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen gemäß dem Schreiben zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" solche Abstellplätze zu installieren: - Grüneburgweg 12, vor dem REWE-Markt; - Bockenheimer Warte; - Landgrafenstraße 11, vor dem Hinterausgang des Alnatura; - Schloßstraße 43, am Lidl (gerne auch in Kooperation mit dem Markt auf dem Lidl-Parkplatz); - Leonardo-da-Vinci-Allee 8, beim Tegut. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob an den geplanten Parkplätzen für Lastenräder auch Ladestationen zum Aufladen der Batterien von E-Lastenrädern installiert werden können und für sinnvoll erachtet werden. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Bezugnahme auf das Schreiben des Magistrats an den Ortsbeirat vom 10.02.2021: Die genannten Standorte befinden sich an Lebensmittelläden, die groß sind, sodass Anwohnerinnen auch größere Wege hierfür in Kauf nehmen und dabei direkt "Großeinkäufe" tätigen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1148 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2206 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schloßstraße

15.02.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1337/2 Betreff: Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird daher aufgefordert die Situation mit geeigneten Sofortmaßnahmen zu verbessern. Zu diesen zählen unbedingt a) eine deutlichere und umfassendere Beschilderung der Straße b) das großflächige Aufbringen des Hinweises auf Tempo 30 auf der Fahrbahn selbst c) das Aufbringen eines auf für den MIV gut erkennbaren Hinweises "Radfahrer überholen verboten" als Schriftzug auf der Fahrbahn an der Schloßstraße mindestens kurz nach der Kreuzung Adalbert-/Schloßstraße in Richtung Breitenbachbrücke und nach der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße im Richtung Adalbertstraße d) konsequente Überwachung der Einhaltung der dortigen Verkehrsregeln, insbesondere Tempo 30 (siehe hierzu OF 1305/2), des Überholverbotes und des Sicherheitsabstandes zur*m vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer*in e) regelmäßige Bestreifung der Schloßstraße durch die Fahrradstaffel der Frankfurter Polizei, wobei diese explizit I. Radfahrende darauf aufmerksam machen sollen auf der Fahrspur und nicht in der "dooring zone" zu fahren und II. MIV-Nutzer*innen auf Tempo 30, Überholverbot, nicht zu dichtes Auffahren und nicht hupen hinzuweisen 2. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert weitere Möglichkeiten der Verbesserung der Sicherheit zu prüfen und umzusetzen. 3. Im übrigen ist sich der Ortsbeirat darüber im Klaren, dass eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation nur durch einen Umbau der Straße erreicht werden kann und bestärkt daher seine Forderung nach einem raschen Umbau der Schloßstraße. Der Magistrat wird daher aufgefordert die nötigen Planungen deutlich zu beschleunigen. Begründung: Der Ortsbeirat erachtet die derzeitige Situation auf der Schloßstraße weder im Hinblick auf Klarheit noch im Hinblick auf die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden als angemessen. Hier Sei auf die Begründung der OM 6763 vom 26.10.2020 verwiesen. Die Situation hat sich seit der Verabschiedung der OM 6763 weder verbessert noch hat der Magistrat auf die Anregung bisher reagiert. Dagegen häufen sich die Beschwerden von Radfahrenden, die die Situation unverändert als bedrohlich wahrnehmen. Dichtes Auffahren von PKW, Anhupen der Radfahrenden und dichtes Überholen derselben durch PKW führen nicht zu dazu, dass sich Radfahrende bedroht fühlen und die Schloßstraße als Radweg gemieden wird, es handelt sich hierbei auch keineswegs um einfache Delikte sondern um den Tatbestand der Nötigung. Dies wird nun vielfach noch Radfahrenden auch bei der Polizei angezeigt. Gleichwohl gehört es zur Aufgabe der Stadtverwaltung ihr Möglichstes zu tun solche Situationen zu vermeiden. Hiervon ist bisher bedauerlicherweise wenig zu bemerken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1337/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Spielstraße für Bockenheim

05.02.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1320/2 Betreff: Spielstraße für Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist 1. im südlichen Bockenheim an allen Samstagen ab 14. Mai bis einschließlich 17. Juli 2021 jeweils von 13h bis 19h eine temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße in der Kiesstraße (zwischen Robert-Mayer- und Jordanstraße) als Pilotprojekt einzurichten. Details zum Standort und den notwendigen Beschilderungen sind in Anlage 2 spezifiziert. 2. ggf. zu prüfen und zu berichten, welche Straße südlich der Adalbertstraße ohne Durchgangs- und Quartiererschließungsverkehr alternativ als temporäre Spielstraße eingerichtet werden könnte. 3. einen Parkplatz umzuwidmen, um die Möglichkeit zu schaffen, eine Container-Box für die Laufzeit des Pilotprojekts aufzustellen. In dieser können Spielgeräte sowie eventuell Sitzmöbel für die temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße gelagert werden. Zudem kann die Container-Box dazu dienen, dass Aushänge (zu Aktionen auf der Spielstraße oder von Nachbarschaftsinitiativen) gemacht werden können. (Siehe auch Anlage 4). Die Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS übernimmt die Patenschaft der Spiel- und Nachbarschaftsstraße und der Container-Box. 4. der Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS ein Budget für die Planung weiterer temporärer und permanenter Maßnahmen für Begrünung, Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Spielräume zur Verfügung zu stellen. Begründung: Stadtgrüne Freiräume und wohnortnahe Spielflächen sind für Kinder und Anwohner:innen enorm wichtig. Speziell während der andauernden Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche Flächen im Stadtteil für Kinder und Anwohner:innen sind. Eine Abfrage in Bezug auf die Zustimmung der Anwohner:innen zu einer Spielstraße im Karrée Adalbert-, Gräf-, Robert-Mayer- und Schloßstraße ist mit einer Flyer-Aktion erfolgt. Die Rückmeldungen der Anwohner:innen waren fast ausschließlich positiv (siehe Anlage 3). Positive Stimmen für eine temporäre Sperrung an Samstagnachmittagen kamen auch von der ansässigen Gastronomie und dem Handel. Die Kinderbeauftragte für Bockenheim unterstützt die Einrichtung einer Spiel- und Nachbarschaftsstraße. Was ist eine Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße? Die Straße als Aufenthalts- und Begegnungsort für Menschen - was jahrhundertelang selbstverständlich war, ist in den letzten Jahrzehnten leider verloren gegangen. Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraßen sind ein einfaches Instrument, um die Straße gelegentlich wieder anders zu nutzen: mit Ballspielen, Rollschuhen, Straßenkreide etc. oder mit Klappstuhl und Kaffee, um mit Nachbar:innen ins Gespräch zu kommen - für ein nachbarschaftliches Miteinander. Konkret funktioniert das so, dass in der schönen Jahreszeit ein geeignetes Stück Nebenstraße an einzelnen Tagen für den Autoverkehr gesperrt wird, z.B. einmal pro Woche. Anlieferungen sowie die Zufahrt für Anwohner:innen und Gehbehinderte sind weiterhin möglich. Der ruhende Verkehr sollte durch die Beschilderung für die Zeit der Sperrung weitestgehend umgeparkt sein. Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraßen sind sehr flexibel und jederzeit reversibel. Dadurch, dass kein Umbau erforderlich ist, entstehen fast keine Kosten. Beispiele für Spiel- und Nachbarschaftsstraßen, die oft auch Sommerstrassen genannt werden, gibt es in zahlreichen Städten, unter anderem in Berlin, München und Wien. [1] Anlage: Anlage 1 Vorstellung der Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS Anlage 2 Lage und Verkehrszeichenplan Anlage 3 Auswertung der Bürgerbefragung Anlage 4 Beispiel der Container-Box Anlage 1 (ca. 551 KB) Anlage 2 (ca. 798 KB) Anlage 3 (ca. 54 KB) Anlage 4 (ca. 1,1 MB) Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1934 2021 Die Vorlage OF 1320/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., Piraten

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Überarbeitung Sperrgebietsverordnung

04.02.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 1317/2 Betreff: Überarbeitung Sperrgebietsverordnung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob grundsätzlich die Bereitschaft besteht, im Zuge einer Überarbeitung der Sperrgebietsverordnung vom 23.12.1986, geändert durch Verordnungen vom 27.02.1991, 25.06.1992 und 02.12.2002, eine Verlagerung der gem. § 1 (4) Nr. 3 bestehenden Toleranzzone "Straßenstrich Theodor-Heuss-Allee" vorzunehmen. Begründung: Die räumliche Umgebung des "Straßenstrichs Messe" hat sich in den letzten Jahren durch zusätzliche Wohnbebauung verändert. Bewohner des Kuhwaldviertels haben sich wiederholt über negative Auswirkungen des Straßenstrichts auf ihr Quartier beschwert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1933 2021 Die Vorlage OF 1317/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "Toleranzzone ‚Straßenstrich Theodor-Heuss-Allee'" die Worte "in Abstimmung mit allen betroffenen Parteien" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern auf der Leipziger Straße (Verkehrszeichen 277.1)?

18.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7074 entstanden aus Vorlage: OF 1275/2 vom 27.12.2020 Betreff: Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern auf der Leipziger Straße (Verkehrszeichen 277.1)? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Verkehrszeichen 277.1 (Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern und Leichtkrafträdern, siehe Foto unten), das auf der Schloßstraße umgesetzt wurde, auch für die Leipziger Straße eingesetzt werden kann, um dort die Geschwindigkeit des Pkw-Verkehrs weiter zu drosseln. Im Falle einer positiven Bewertung der Anregung wird der Magistrat um Umsetzung gebeten . Begründung: Die Leipziger Straße ist die von Pkw, Fahrradfahrern und Fußgängern am meisten frequentierte Straße im Stadtteil. Solange dem Magistrat offensichtlich der gemeinsame politische Wille fehlt, eine autofreie Leipziger Straße zu erproben, sollten Alternativen in Betracht gezogen werden, die Leipziger Straße zu entschleunigen. Dies kann durch ein Verbot für Pkw zum Überholen von Fahrradfahrern umgesetzt werden. Zumal es auf der schmalen Leipziger Straße häufig nicht möglich ist, Mindestabstände für Überholmanöver einzuhalten. Quelle: www.faz.net Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1034 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Planungsstand Schloßstraße

01.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1273/2 Betreff: Planungsstand Schloßstraße Vorgang: V 1389/19 OBR 2; ST 2055/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der ST 2055 genannte Machbarkeitsstudie zum Umbau der Schloßstraße zeitnah nach Fertigstellung im OBR 2 öffentlich vorzustellen. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1389 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2055 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1905 2021 Die Vorlage OF 1273/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durch Fahrradbügel auch Verstöße gegen das Halteverbot am Kurfürstenplatz unterbinden

30.11.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6974 entstanden aus Vorlage: OF 1246/2 vom 07.11.2020 Betreff: Durch Fahrradbügel auch Verstöße gegen das Halteverbot am Kurfürstenplatz unterbinden Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Kurfürstenplatz im weiteren Bereich jeweils links und rechts der Hofeinfahrten der Hausnummern 38, 40 und 42 Richtung Schloßstraße jeweils Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Für die beschriebenen Teile der Straße gilt ein eingeschränktes Park- und Halteverbot, was jedoch viele Pkw-Nutzer nicht davon abhält, insbesondere in den Nahbereichen der jeweiligen Hofeinfahrten dauerhaft zu parken. Diese Situation führt zu gefährlichen Situationen bei Ein- und Ausfahrt der Hofeinfahrten mit dem Pkw. Fahrradbügel wären hier geeignet, um in den Nahbereichen der Hofeinfahrten diese Situation zu entschärfen und würden sicher auch von den Fahrradnutzern der Anwohnerschaft und eines Hotels in diesem Bereich gut angenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 593 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wo Bäume leben, kann auch der Mensch leben (Teil 4) Ergänzungen Ecke Robert-Mayer-Straße und Schloßstraße

30.11.2020 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6968 entstanden aus Vorlage: OF 1200/2 vom 09.10.2020 Betreff: Wo Bäume leben, kann auch der Mensch leben (Teil 4) Ergänzungen Ecke Robert-Mayer-Straße und Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die sich im nördlichen Teil befindliche Amerikanische Stadtlinde Tilia cordata "Greenspire" an der Ecke Robert-Mayer-Straße und Schloßstraße um zwei weitere passende Baumpflanzungen in Richtung Kreuzung ergänzt wird. Im Zuge dieser Maßnahme soll die geschädigte Baumschutzanlage optimiert werden. Begründung: Der solitäre Baum hat hier einen sprichwörtlich schweren Stand, wie anhand des beigefügten Fotos deutlich wird. Robert-Mayer-Straße: Zustand des Standortes. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 594 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1652 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Markierung in der Schloßstraße zurückbauen

13.11.2020 · Aktualisiert: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2020, OF 1230/2 Betreff: Markierung in der Schloßstraße zurückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die verwirrende und zu Gefahren- und Konfliktsituationen zwischen Autofahrern und Fußgängern führende neue Markierung auf der Schlossstraße wieder zurückzubauen, bis die vom Ortsbeirat schon lange geforderte Neuordnung der Schlossstraße mit einer gemeinsamen Nutzung des Schienenbereichs durch Auto und Straßenbahn die Errichtung eines ausreichenden Radweges ermöglicht. Der Magistrat wird außerdem gebeten zu berichten, wie viele Unfälle mit Radfahrern durch geöffnete Autotüren in der Schlossstraße in den letzten Jahren aufgetreten sind. Begründung: Die neue Regelung des Rad- und Autoverkehrs in der Schlossstraße ist gleichermaßen verwirrend für Auto- und Radfahrer und trägt somit nicht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Ein auskömmliches Miteinander der Verkehrsteilnehmer wird dadurch ebenfalls nicht erreicht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1230/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 FDP (= Annahme); 2 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Für sichere Gehwege in der Schloßstraße

26.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6753 entstanden aus Vorlage: OF 1188/2 vom 09.10.2020 Betreff: Für sichere Gehwege in der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Gehweggestaltung in der Schloßstraße den gebotenen Ansprüchen an Barrierefreiheit genügt. Hierzu ist der tatsächliche, für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger nutzbare Anteil der Gehwegbreite im Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße beidseitig auf mindestens 1,50 Meter zu vergrößern. Zudem erhält der Straßenquerschnitt die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsfläche in Gehweg - Parkbucht - Fahrradweg - Fahrbahn. Die Möglichkeiten zu weiteren Baumpflanzungen in diesem Bereich sind zu nutzen. Begründung: Die geänderten Nutzungsanforderungen an öffentliche Verkehrsflächen entsprechen insbesondere in diesem Abschnitt nicht dem Notwendigen. Auf diesen Sachverhalt macht insbesondere die Bürgerinitiative "Für sichere Gehwege in der Schloßstraße" aufmerksam. Schloßstraße: Relation Parkplatz - Gehweg auf dem Bürgersteig. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 359 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefährliche Situationen für Fahrradfahrer in der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße unterbinden

26.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6763 entstanden aus Vorlage: OF 1225/2 vom 26.10.2020 Betreff: Gefährliche Situationen für Fahrradfahrer in der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße unterbinden Vorgang: OA 517/20 OBR 2; B 182/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße schnellstens Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, wie Geschwindigkeitskontrollen, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie Nötigung und Missachtung des Überholverbots gegenüber Zweiradfahrern und des Abstandsgebots, durchzuführen; 2. eine Informationskampagne für Fahrradfahrer und Kfz-Führer durchzuführen, um auf die geänderten Verkehrsregeln in dem Straßenabschnitt hinzuweisen. Die meisten Fahrradfahrer nutzen aus Unkenntnis die sogenannte Dooring-Zone wie einen Fahrradsteifen und begeben sich dadurch in eine gefährliche Situation. Kfz-Führer missachten besonders häufig die Sicherheitsgeschwindigkeit von 30 km/h und das geltende Überholverbot von Zweirädern; 3. um auf das Tempolimit hinzuweisen, große Tempo-30-Markierungen auf dem Straßenbelag aufzubringen; 4. um die derzeitige Situation nachhaltig zu verbessern, die Planung zum Umbau des Straßenquerschnitts mit hoher Priorität voranzutreiben, siehe hierzu die entsprechenden Vorlagen, OA 517 vom 20.01.2020 und B 182 vom 20.04.2020. Begründung: Nach der Neumarkierung des Straßenraums wissen viele Radfahrende nichts von ihrem Recht, ausschließlich den Straßenraum nutzen zu können, stattdessen wird noch vielfach die sogenannte Dooring-Zone genutzt, die eigentlich den Sicherheitsabstand zu parkenden Kraftfahrzeugen wahren soll. Kfz-Führer missachten häufig das Tempolimit von 30 km/h, das Überholverbot von Zweirädern und die Abstandregel von 1,5 Metern gegenüber Zweirädern. Manche Kfz-Führer bedrängen Fahrradfahrer mit einem Hupkonzert und fahren zu dicht auf, um in einem günstigen Ausgenblick zu überholen, ohne die Sicherheitsabstandsregel einzuhalten. Es ist daher dringend geboten, alle Verkehrsteilnehmer auf die geänderten Verkehrsregeln in der Schloßstraße durch entsprechende Aufklärung in den Medien und durch Informationsflyer hinzuweisen. Manche Ältere erinnern sich noch an die Sendung "Der 7. Sinn", die bis 2005 in der ARD ausgestrahlt wurde. In den Sendungen wurde immer wieder auch an die Grundregeln im Straßenverkehr hingewiesen, die heutzutage allzu oft ignoriert werden. Auszug aus der StVO: "Allgemeine Verkehrsregeln § 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Schade, dass es diese Sendung nicht mehr gibt, es wäre an der Zeit, diese wieder aufleben zu lassen. Bilder: (c) Arno Völker Aus Unkenntnis wird die "Dooring-Zone" als Fahrradspur benutzt Hier wird demnächst ohne das Abstandsgebot überholt Vorbildlich, das Fahrzeug bleibt hinter dem Fahrradfahrer Neue Beschilderung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2020, OA 517 Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 182 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 475 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Brauchen wir eine Linie 13 im neuen Straßenbahnkonzept und kann das Netz sie noch verkraften?

26.10.2020 · Aktualisiert: 11.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6767 entstanden aus Vorlage: OF 1183/2 vom 12.10.2020 Betreff: Brauchen wir eine Linie 13 im neuen Straßenbahnkonzept und kann das Netz sie noch verkraften? 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche zusätzlichen Fahrgastzahlen für die geplante Straßenbahnlinie 13 vom Industriehof bis zur Heilbronner Straße erwartet werden, die nicht durch die vorhandene ÖPNV-Infrastruktur erschlossen werden können. 2. Wie glaubt das Verkehrsdezernat, die zusätzlichen Straßenbahnen, die durch das neue Konzept über den Flaschenhals Platz der Republik - Hauptbahnhof - Baseler Platz fahren werden, abwickeln zu können? Die Deutsche Bahn wird nicht vor 2024 mit den unterirdischen Bauten am Hauptbahnhof fertig, erst danach kann der Vorplatz neu geordnet werden. Das neue Konzept soll aber schon bis 2024/2025 umgesetzt werden. 3. Der Magistrat wird zudem gebeten, eine Ertüchtigung des Abschnitts in der Hamburger Allee für einen Fünf-Minuten-Takt ohne Eingriff in den Baumbestand und mit technischen Mitteln zu realisieren. Begründung: So sehr es zu begrüßen ist, dass nach dem langjährigen Stillstand unter mehreren Verkehrsdezernenten der ÖPNV ausgebaut werden soll, so wenig durchdacht erscheint das neue Straßenbahnkonzept. Während der motorisierte Individualverkehr immer stärker behindert und eingeschränkt wird, geht es bei der Entwicklung eines leistungsfähigen ÖPNV einfach nicht weiter. Das Einzugsgebiet der geplanten Straßenbahnlinie 13 ist bereits jetzt durch mehrere S-Bahn-Linien, U-Bahn-Linien und Straßenbahnlinien erschlossen. Wichtiger als eine neue Straßenbahnlinie auf vorhandenen Gleisen fahren zu lassen, wäre eine gute fußläufige Anbindung des Schönhofviertels an den Westbahnhof. Schon die Erhöhung der Taktfrequenzen bei den Straßenbahnlinien 17/20 und 16/21 dürfte das derzeitige Straßenbahnnetz im Bereich des Hauptbahnhofs überbeanspruchen. Wenn die Straßenbahnlinie 13 noch hinzukommt, ist es fraglich, ob dieser zusätzliche Verkehr noch abgewickelt werden kann. Bei Eintracht-Spielen kommt es regelmäßig durch die zusätzlichen Züge der Straßenbahnlinie 21 zu Störungen im Bereich des Hauptbahnhofs. Das zeigt die schon jetzt angespannte Situation. Die Erhöhung der Taktfrequenz bei den Straßenbahnlinien 17/20 wird wegen der deutlich gestiegenen Bewohnerzahlen in der City West und im Rebstock positiv gesehen. Zur dafür erforderlichen Ertüchtigung der Hamburger Allee ist dem Ortsbeirat zeitnah die Planung vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 169 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradabstellplätze in der Schloßstraße

26.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6752 entstanden aus Vorlage: OF 1187/2 vom 09.10.2020 Betreff: Fahrradabstellplätze in der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass der Öffentlichkeit in der Schloßstraße ausreichend Fahrradabstellplätze zur Verfügung stehen. Hierzu ist im Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße die Zahl der Abstellmöglichkeiten um 50 zu erhöhen. Begründung: Im genannten Abschnitt werden Fahrradabstellplätze intensiv genutzt. Das vorhandene Angebot reicht bei Weitem nicht aus. Schloßstraße: Beispiel zur Fahrradabstellsituation an der Ecke Robert-Mayer-Straße und Schloßstraße. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 470 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreisverkehr für die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße Ein verkehrskybernetischer Beitrag zum Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main/Teilplan Frankfurt

09.10.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1190/2 Betreff: Kreisverkehr für die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße Ein verkehrskybernetischer Beitrag zum Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main/Teilplan Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße Umwandlung in einem Kreisverkehr erfährt. Hierzu sind die bestehenden Planungen an das veränderte Nutzungsverhalten der Verkehrsteilnehmer*innen anzupassen. Insbesondere ist die Neumodellierung der Radwegeverbindung in der Schloßstraße sowie die gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Straße/Schiene deutlicher zu berücksichtigen. Hierzu sind moderne Konzepte wie Hamburger Intersection/Throughabout zu prüfen. Das Planungsunterfangen ist aufgrund seiner verkehrskybernetischen Einflussnahme im Luftreinhalteplan Rhein-Main/Teilplan Frankfurt einzubringen. Begründung: Zu den Vorteilen eines Kreisverkehrs gehört es, Verkehrsbeziehungen übersichtlicher zu gestalten, zu einer größeren Verkehrssicherheit beizutragen, sowie den Verkehrsfluss durch niedrigere Fahrgeschwindigkeiten (= reduzierter Schadstoffausstoß) bei geringeren Haltezeiten zu steigern. In diesem Fall ist gar eine Flächenoptimierung zu verzeichnen: Die drei betreffenden Straßen nehmen gehörig öffentlichen Raum für den MIV in Anspruch. Dieser sollte allerdings besser dem geänderten Bedarf angepasst werden, der ansonsten hier nicht anders erreicht werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1790 2020 Die Vorlage OF 1190/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP und Piraten (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zufahrt Radweg Theodor-Heuss-Allee/Emser Brücke

06.10.2020 · Aktualisiert: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2020, OF 1186/2 Betreff: Zufahrt Radweg Theodor-Heuss-Allee/Emser Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Zufahrt zum Radweg an der Theodor-Heuss-Allee nach Westen unter der Emser Brücke den Poller in der Mitte um einen Meter nach rechts zu versetzen oder komplett zu entfernen, sowie das Verkehrsschild Rad/Fußweg um einen Meter nach rechts zu versetzen. Damit soll die Zufahrt für Radfahrende über die ganze Breite des abgesenkten Bordsteines ermöglicht werden Begründung: Wenn man den Radweg mit einem Fahrrad mit Anhänger befährt, muss man aktuell sehr weit links auf den Radweg auffahren, so dass der Anhänger durch den links noch nicht komplett abgesenkten Bordstein seitlich bewegt werden kann und dann am Poller anstößt. Der Platz unter der Brücke würde es ohne Probleme erlauben, als Zufahrt zum Radweg die komplette Breite des abgesenkten Bordsteines zu nutzen. Antragsteller: Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1186/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1869 2020 Die Vorlage OF 1186/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Zufahrtssituation zum Radweg an der Theodor-Heuss-Allee nach Westen unter der Emser Brücke besser gestaltet werden kann." Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: Piraten

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünanlage auf der Körnerwiese erweitern

21.09.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6648 entstanden aus Vorlage: OF 1172/2 vom 17.08.2020 Betreff: Grünanlage auf der Körnerwiese erweitern Vorgang: V 1386/19 OBR 2; ST 2288/19 Der Magistrat wird gebeten, die Grünanlagen an der Körnerwiese zu erweitern, indem das Teilstück der Böhmerstraße zwischen den beiden Grünanlagen und den beiden Straßenabschnitten Auf der Körnerwiese verengt und das Parken dort unterbunden wird sowie die Grünflächen vorgezogen werden. Begründung: Der Ortsbeirat 2 hat bereits sein Votum für eine Erweiterung der besagten Grünflächen ausgedrückt, indem gefragt wurde, ob besagter Straßenabschnitt gesperrt werden könnte (V 1386 vom 19.08.2019). Die Sperrung hat der Magistrat in der Stellungnahme ST 2288 vom 16.12.2019 abgelehnt. Er schreibt jedoch: "Wenn der Ortsbeirat dennoch eine Erweiterung der Grünanlage wünscht, ist es möglich, das kurze Teilstück der Böhmerstraße zu verengen und das Parken zu unterbinden. Die Grünflächen können dann ein- oder beidseitig vorgezogen werden. Damit würden die beiden Teile der Grünanlage besser vernetzt." Dies wünscht der Ortsbeirat nun. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1386 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2288 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 353 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Mobilität fördern - Schloßstraße attraktiver machen

21.09.2020 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 entstanden aus Vorlage: OF 1123/2 vom 04.08.2020 Betreff: Neue Mobilität fördern - Schloßstraße attraktiver machen Vorgang: OA 517/20 OBR 2; Beschl. d. Stv.-V., § 5214/20 Der Magistrat wird unter Hinweis auf die Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 20.01.2020, OA 517, gebeten, 1. die bestehenden Gleise auf der Schloßstraße, auf denen die neue Straßenbahnlinie 13 verkehren soll, dementsprechend umzubauen, dass eine gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Kfz und die Straßenbahn möglich ist. Hierdurch rückt die gemeinsam genutzte Fahrbahn in die Mitte der Schloßstraße; 2. den durch die Maßnahme unter Ziffer 1. geschaffenen Raum für die Schaffung von sicheren, breiten und vom übrigen Verkehr getrennten Radwegen und der Bepflanzung der Schloßstraße, vorrangig mit Bäumen, zu nutzen. Darüber hinaus können so die Parkplätze für die Anwohnerinnen und Anwohner erhalten werden. Begründung: Die "Maßnahmen des Maßnahmenbündels 6 - Neues Straßenbahnnetz" sehen vor, dass die neue Straßenbahnlinie 13 vom Industriehof zum Hauptbahnhof, unter anderem auf den bestehenden Gleisen durch die Schloßstraße, verkehrt. Darüber hinaus verläuft der künftige Fernradweg durch die Schloßstraße. Diese zukunftsweisenden Verkehrsinfrastrukturprojekte bieten die Möglichkeit, die Schloßstraße umzugestalten und als Ort neuer Mobilität und als Ort für die Menschen attraktiver zu machen. Wird die neue Straßenbahnlinie 13 auf den bestehenden abgegrenzten Gleisen geführt, geht jede Möglichkeit verloren, den Straßenraum umzugestalten. Eine gemeinsame Nutzung der Straßenmitte durch die Straßenbahn und den motorisierten Verkehr ermöglicht, den übrigen Raum für einen getrennten Radweg, Parkplätze sowie Bepflanzung zu nutzen. Da die Straßenbahn nur im Zehn-Minuten-Takt fahren soll, ist die Störung für den Autoverkehr gering. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2020, OA 517 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 239 Antrag vom 05.07.2021, OF 117/2 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 460 Antrag vom 27.08.2021, OF 122/2 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 812 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachgefragt - Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee an der Ecke Voltastraße erneuern

21.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6640 entstanden aus Vorlage: OF 1156/2 vom 31.08.2020 Betreff: Nachgefragt - Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee an der Ecke Voltastraße erneuern Vorgang: OM 5123/19 OBR 2; ST 76/20 Der Magistrat wird gebeten, seiner Zusicherung (Stellungnahme ST 76 vom 24.01.2020 zur Anregung OM 5123 vom 16.09.2019) nachzukommen, die bestehende Markierung an besagter Kreuzung zu erneuern und die Radspuren rot einzufärben. Begründung: Handlungsbedarf besteht weiterhin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5123 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 76 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 171 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Eingleisiger Abschnitt der Tram in der Hamburger Allee bleibt trotz Einführung der Verstärkungslinie 20 erhalten.

17.09.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2020, OF 1201/2 Betreff: Eingleisiger Abschnitt der Tram in der Hamburger Allee bleibt trotz Einführung der Verstärkungslinie 20 erhalten. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der eingleisige, ca. 200 m lange, Tram-Schienenabschnitt zwischen den Tramstationen Varrentrappstraße und Nauheimer Straße bleibt auch nach der zusätzlichen Einführung der Linie 20, das nach dem neuen Straßebahnkonzept 2020, auf der Strecke zwischen Hauptbahnhof und Rebstockbad, einen 5 minütigen Takt vorsieht, erhalten. Eine Ertüchtigung des eingleisigen Abschnitts in der Hamburger Allee für einen 5-Minuten-Takt, ist ohne den Eingriff in den Baumbestand und mit technischen Mitteln zu realisieren. Begründung: Die Hamburger Allee ist, wie der Name sagt, von vielen alten Bäumen gesäumt und muss in Zeiten des Klimawandels erhalten bleiben. Das Straßenbahnkonzept aus 2020 muss dem Rechnung tragen und den Allee-Charakter, trotz eines 5 Minuten Takts, der beiden Linien 17 und 20, erhalten. Laut dem Straßenbahnkonzept 2020, ist unter dem Punkt: Infrastrukturelle Voraussetzungen, die "Ertüchtigung Hamburger Allee für 5-Minuten-Takt" aufgeführt. Nach diesseitiger Lesart heißt das, es sind technische Mittel einzusetzen, um das zu realisieren und nicht in den Allee-Baumbestand einzugreifen. Blick von der Haltestelle Nauheimer Straße Blick auf die Haltestelle Varrentrappstraße Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1201/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1183/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, Piraten

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüne Pfeile für Radfahrer

24.08.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6411 entstanden aus Vorlage: OF 1138/2 vom 07.08.2020 Betreff: Grüne Pfeile für Radfahrer Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 2 aufzustellen, bei denen beim Rechtsabbiegen auf einen Radweg eingebogen wird. Insbesondere an den folgenden Straßen/Kreuzungen sind diese Schilder notwendig und sinnvoll: - Einbiegen auf die Bockenheimer Landstraße (z. B. aus der Siesmayerstraße), - Rödelheimer Straße/Schloßstraße, - Emser Straße/Voltastraße, - Einbiegen auf die Voltastraße, - Einbiegen in die Senckenberganlage, - Kreuzung an der Alten Oper, - Am Römerhof. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignen, bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weitergeführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 240 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser

24.08.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6414 entstanden aus Vorlage: OF 1145/2 vom 23.08.2020 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des Ortsbeirates 2 am 28.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das erste Quartal 2020 in Aussicht gestellt, 1. den Fahrradstreifen auf der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen; 2. auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen; 3. die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, über den aktuellen Stand der Planungen zur Schloßstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des Ortsbeirates 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender Dooring-Zone nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden müsse, wobei die im Tenor genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun sind der Trennstreifen des Radwegs und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorherigen Trennstreifens sind weiterhin sichtbar, und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch - ein Radweg. Dies führt erst recht zur Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrerinnen und Radfahrer wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbeifahren oder besonders auf Radfahrerinnen und Radfahrer achten müssen (unbeschadet des Gebotes, ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzungen halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrerinnen und Radfahrer auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 338 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umwidmung öffentlicher Parkflächen zugunsten von 20 Fahrradbügeln für das Bürogebäude Hamburger Allee 45 und dessen Hintereingang Emser Straße 29

24.08.2020 · Aktualisiert: 21.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6406 entstanden aus Vorlage: OF 1114/2 vom 30.07.2020 Betreff: Umwidmung öffentlicher Parkflächen zugunsten von 20 Fahrradbügeln für das Bürogebäude Hamburger Allee 45 und dessen Hintereingang Emser Straße 29 Der Magistrat wird gebeten, 1. vor dem Bürogebäude Hamburger Allee 45 circa zehn Fahrradbügel im öffentlichen Parkraum zu installieren; 2. am Hintereingang des Gebäudes der Hamburger Allee 45, in der Emser Straße 29, beidseits der Toreinfahrt je fünf Fahrradbügel im öffentlichen Parkraum zu installieren. Begründung: In dem Bürogebäude Hamburger Allee 45 sind viele Unternehmen mit geschätzten 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingemietet. Ein großer Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommt mit dem Rad zur Arbeit. Leider fehlt es im Innenhof des Anwesens an genügend abschließbaren Fahrradständern, sodass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr Fahrrad außerhalb abstellen müssen, leider auch an Absperrgittern der gegenüber gelegenen Tramhaltestelle "Nauheimer Straße", sodass der Zugang zur Haltestelle "zugeparkt" ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Anwesens Hamburger Allee 45 würden es sehr begrüßen, wenn hier Abhilfe geschaffen würde, dann können noch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr Rad nutzen, wenn entsprechende Fahrradbügel zum Abschließen ihrer Räder zur Verfügung stehen. Auch kulturinteressierte Gäste des Galli Theaters und des Kinos Orfeos Erben fahren mit dem Rad und finden im Umfeld kaum Möglichkeiten, ihr Rad sicher an Fahrradbügeln anzuschließen. Bilder: (c) Arno Völker Blick auf den Nebeneingang Emser Straße 29 Blick auf den Parkraum vor der Toreinfahrt des Anwesens Hamburger Allee 45 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 357 Antrag vom 19.05.2021, OF 84/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der vorgesehenen Straßenbahnlinie 13 nach Praunheim

17.08.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6297 entstanden aus Vorlage: OF 503/7 vom 31.07.2020 Betreff: Verlängerung der vorgesehenen Straßenbahnlinie 13 nach Praunheim Durch den Zuzug weiterer potenzieller Fahrgäste in den Nordwesten Frankfurts und durch die begrüßenswerten Bemühungen für einen größeren Anteil des ÖPNV am Verkehrsaufkommen wird u. a. die Stadtbahnlinie U 7 an ihre Kapazitätsgrenze stoßen. Lobenswert ist die vorgesehene Wiederbelebung der Straßenbahn vom Hauptbahnhof über die Schloßstraße zum Industriehof. Eine weitere Entlastung der U-Bahn-Linie 7 käme zustande, wenn die Straßenbahnlinie 13 vorerst bis zur Praunheimer Brücke, perspektivisch bis "Am Stockborn", verlängert würde und die U-Bahn-Linie 6 zunächst bis zum "Gewerbegebiet Praunheim" und später (optional) bis nach Steinbach fahren würde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, 1. die vorgesehene Straßenbahnlinie 13 nicht am Industriehof, sondern an der Praunheimer Brücke bzw. Am Stockborn enden zu lassen; 2. die U-Bahn-Linie U 6 vom Industriehof weiter gemeinsam mit der U-Bahn-Linie 7 zum "Gewerbegebiet Praunheim" zu führen und ggf. die U-Bahn-Linie 6 nach Steinbach und die U-Bahn-Linie 7 ins Nordwestzentrum zu verlängern; 3. durch diese Maßnahmen eine bessere Taktung und einen effizienteren ÖPNV zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 298 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sophienstraße und Schloßstraße: Geschwindigkeitsübertretungen und sogenannte „Poser“ bremsen

24.06.2020 · Aktualisiert: 05.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6249 entstanden aus Vorlage: OF 1103/2 vom 28.05.2020 Betreff: Sophienstraße und Schloßstraße: Geschwindigkeitsübertretungen und sogenannte "Poser" bremsen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Verbindung mit der Landespolizei die Sophienstraße und die Schloßstraße durch Geschwindigkeitskontrollen zu überwachen und sogenannte "Poser" aufzuspüren, die besonders in den Abendstunden die Sophienstraße und die Schloßstraße als Rennstrecke benutzen. Begründung: Wie Anwohner der Sophienstraße berichten, "hat sich die Sophienstraße leider zu einer Raserstrecke entwickelt - glücklicherweise vor allem abends, wenn keine Kinder mehr unterwegs sind. Mit schätzungsweise 80 km/h und schneller fahren hier sogenannte ‚Poser' durch Bockenheim." In diesen, durch die COVID-19-Pandemie erzeugten Freiräumen, mit weniger Verkehrsaufkommen, scheinen sich manche dazu eingeladen, ihre lauten PS-strotzenden Fahrzeuge über die Gesetze zu stellen. Dieses Phänomen scheint nicht nur in der Sophienstraße und der Schloßstraße aufzutreten, sondern auch an vielen weiteren Straßenabschnitten in der Stadt, wenn die Voraussetzungen, breite Straßen und kaum eine Verkehrsüberwachung findet statt, zusammenkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6416 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1828 Antrag vom 03.11.2020, OF 1229/2 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1873 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser

24.06.2020 · Aktualisiert: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1106/2 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des OBR 2 vom 31.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das 1. Quartal 2020 in Aussicht gestellt, den Fahrradstreifen auf der Schlossstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten über den aktuelle Stand der Planungen zur Schlossstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender "dooring zone" nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden muss, wobei die im Antrag genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun ist der Trennstreifen des Radweg und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorigen Trennstreifen sind weiterhin sichtbar und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch? - ein Radweg. Dies führt nun erst recht zu Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrer*innen wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. PKW-Fahrer*innen können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbei fahren oder besonders auf Radfahrer*innen achten müssen (unbeschadet des Gebotes ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmer*innen zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzung halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrer*innen auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbezirkes 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen

24.06.2020 · Aktualisiert: 15.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6250 entstanden aus Vorlage: OF 1081/2 vom 03.06.2020 Betreff: Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbezirkes 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen Vorgang: M 47/19 Der Magistrat wird gebeten, bei der konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen, in denen die Planungs- und Prüfkriterien im Beschluss zur Magistratsvorlage M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den Ortsbezirk 2 niedergelegt wurden, insbesondere bei Planung für die Achse Robert-Mayer-Straße und Kettenhofweg, dem Grüneburgweg sowie der Moselstraße (Westend), bei Wegfall von Parkraum im Zuge der Planungen die Einrichtung von ortsnahen Quartiersgaragen für die Anwohnerinnen und Anwohner in der Planung vorzusehen und die Planungs- und Prüfkriterien insoweit zu ergänzen. Die Ergebnisse auch hierzu sind sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein Wegfall von Parkraum im Zuge der Maßnahmen des Radentscheids wird in den Wohnquartieren des Ortsbezirkes 2 die sowieso schon prekäre Parkraumsituation für die Anwohnerinnen und Anwohner noch weiter verschärfen. Der Magistrat hat diese Situation in seinen Planungen zu berücksichtigen. Hierfür bieten sich Quartiersgaragen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2023 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 30 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Varrentrappstraße/Emil-Sulzbach-Straße sicherer gestalten

27.05.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6062 entstanden aus Vorlage: OF 1064/2 vom 28.04.2020 Betreff: Kreuzung Varrentrappstraße/Emil-Sulzbach-Straße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Haltelinie vor d er Einmündung der Varrentrappstraße in die Emil-Sulzbach-Straße aus Richtung der Gräfstraße auf der Fahrbahn zu markieren; 2. die städtische Verkehrsüberwachung einzusetzen, um diese Kreuzung durch Geschwindigkeitskontrollen zu überwachen, gegebenenfalls auch durch eine temporäre Geschwindigkeitsanzeige, um die Fahrzeuglenker auf ihr verkehrswidriges Verhalten aufmerksam zu machen. Begründung: Auf der schraffierten Markierung an der Kreuzung Varrentrappstraße/Emil-Sulzbach-Straße werden regelmäßig illegal parkende Fahrzeuge vorgefunden. Sie versperren die Sicht auf die Verkehrsteilnehmer, die aus der Varrentrappstraße in die Emil-Sulzbach-Straße abbiegen wollen. Fahrzeuge aus Richtung der Gräfstraße, die mit meist überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, ignorieren die Vorfahrtsregel rechts vor links gegenüber den abbiegenden Fahrzeugen und Fahrradfahrern, die in die Emil-Sulzbach-Straße abbiegen wollen. Dies führte schon zu mehrfachen Beinahezusammenstößen, die nur durch beherztes Bremsen der Vorfahrtsberechtigten verhindert werden konnten. Um diese Situation zu entschärfen, ist eine Haltelinie an dieser Stelle unabdingbar. Bilder: (c) A. Völker . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1662 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

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