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Meine Nachbarschaft: Eiserner Steg

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Pilotprojekt Schulstraße

13.11.2020 · Aktualisiert: 09.12.2020

Antrag vom 13.11.2020, OF 1238/2 Betreff: Pilotprojekt Schulstraße Vorgang: E 15/19; Beschl. d. Stv.-V., § 3734/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten über die Ergebnisse und die Erkenntnisse des einjährigen Pilotprojekts "Schulstraße" zu berichten. Begründung: Auch vor den Schulen des Ortsbezirks 2 gibt es allzu oft gefährliche Situationen. Daher ist es interessant, ob das Pilotprojekt positive Ergebnisse hervorgebracht hat, die auch im Bereich des OBR 2 Anwendung finden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 25.01.2019, E 15 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1875 2020 Die Vorlage OF 1238/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Nutzung der Zeil für den Frankfurter Weihnachtsmarkt 2020

16.10.2020 · Aktualisiert: 28.10.2020

Antrag vom 16.10.2020, OF 1482/1 Betreff: Nutzung der Zeil für den Frankfurter Weihnachtsmarkt 2020 Vorgang: M 113/07 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den Frankfurter Weihnachtsmarkt verträgliche und angemessene Lösungen zu finden, sowie die pandemiebedingten Risiken durch eine geeignete Veranstaltungsfläche zu minimieren und deshalb im Jahr 2020 den Weihnachtsmarkt nicht - über auf das gewohnte Maß hinaus - auf der Zeil stattfinden zu lassen. Stattdessen soll der Frankfurter Weihnachtsmarkt 2020 weiterhin in der Altstadt stattfinden und dabei auch angrenzende, gut belüftete Flächen nutzen, die ansonsten beispielsweise auch anlässlich des Mainfestes genutzt werden. Die Flächen entlang des Mainkais sind bestens erprobte Bereiche für derartige Veranstaltungen und bieten ausreichend Raum zum Abstand halten. Im Gegensatz zur Zeil - ist ein Straßenbelag gut dazu geeignet, um Weihnachtsmarktbuden mit Lkw zu transportieren und zu tragen, ohne dass der Bodenbelag Schäden davonträgt. Der Belag der Zeil ist jetzt schon in Mitleidenschaft gezogen und zusätzliche Schäden sind durch derartige (Fehl)Nutzungen zu befürchten. Da das Mainfest im Jahr 2020 bedauerlicherweise ausfallen musste, ist ein Corona-konformer Weihnachtsmarkt eine angemessene und schöne weihnachtliche Entschädigung für alle Bürgerinnen und Bürger. Bereits mit M 113 vom 05.07.2007 hat der Magistrat ausführlich begründet, warum die Aufstellung von Weihnachtsmarktbuden auf der Zeil ausgeschlossen wurde: "Sondernutzungen auf der Zeil: Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der durch die Sondernutzungen (wie z.B. Markt- und Verkaufsstände, Weihnachtsmarktbuden) bedingte Schwerlastverkehr erhebliche Schäden am Oberflächenbelag der Zeil und damit einen kostenintensiven Unterhaltungsaufwand verursacht hat. Darüber hinaus tragen Sondernutzungen in der bisherigen Form stark zum ungepflegten Gesamteindruck der Zeil bei." Es ist nicht ersichtlich, welche neue Erkenntnisse dem Magistrat zum Aufbau und Transport von Weihnachtsmarktbuden vorliegen. Der Transport von Weihnachtsmarktbuden hat sich seit dem Jahr 2007 nicht wesentlich verändert und es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Aufstellung nun ohne Lastwagen bewerkstelligt werden wird. Von daher besteht die Gefahr, dass die in M 113 angesprochenen Schäden dennoch auftreten werden. Die Zeil ist durch verschiedene Baumaßnahmen bereits stark eingeschränkt und an den Haupteinkaufstagen sehr stark ausgelastet. Passantenströme durch weitere weihnachtliche Stände zusätzlich zu behindern und weitere Stolpergefahren durch die provisorische Verlegung von Leitungen zur Strom- und Wasserversorgung zu schaffen, ist nicht angemessen, solange bestens geeignete Ausweichflächen in unmittelbarer Nähe des Römerbergs vorhanden sind. Die Barrierefreiheit der Zeil wird durch das zusätzliche Aufstellen von Ständen mit ihren Versorgungsleitungen extrem beeinträchtigt, eine Ausweitung sollte daher in diesem Bereich allein deshalb vermieden werden. Schon jetzt meiden viele Menschen vernünftigerweise Menschenansammlungen. Die Zeil nun mit einer doppelten Funktion zu versehen (Einkaufsstraße + Weihnachtsmarkt) führt dazu, dass sich dort mehr Menschen aufhalten, als in Pandemiezeiten angemessen. Das Abstandhalten wird noch schwerer. Es bilden sich Menschenansammlungen. Der Einkauf wird damit gesundheitlich unsicherer und die Doppelnutzung wird dazu führen, dass Kunden ihre Einkäufe nicht auf der Zeil erledigen, sondern im Internet. Letztlich ist damit - entgegen der im M 156 vorgetragenen Ansicht des Magistrats - dem Einzelhandel nicht gedient. Der Magistrat muss dafür sorgen, dass Einkaufende sicher zu den Geschäften gelangen und sich nicht risikobehaftet durch Menschenansammlungen hindurch winden müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.10.2020, M 156 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.06.2007, M 113 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: 1. Der Vorlage M 156 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1482/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Römerberg mit in die Gestaltungsrichtlinie aufnehmen

06.10.2020 · Aktualisiert: 28.10.2020

Antrag vom 06.10.2020, OF 1481/1 Betreff: Römerberg mit in die Gestaltungsrichtlinie aufnehmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Vorlage M149 wird unter der Vorrausetzung zugestimmt, dass der Geltungsbereich der Gestaltungsrichtlinie für die Frankfurter Altstadt auf das gesamte Gebiet des Römerbergs ausgeweitet wird. Begründung: Der Magistrat führt in seiner Zielsetzung auf, dass ein attraktives Stadtbild entstehen soll und dass die Frankfurter Altstadt historisch besonders wertvoll sei. Dies trifft ebenso auf den Römerberg zu. Touristen besuchen die neue Altstadt und den Römerberg immer nacheinander. Neue Altstadt und Römerberg sollten deshalb auch zusammen gedacht und gestaltet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 149 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 65 Beschluss: 1. Der Vorlage M 149 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1481/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Traditionsmarkt 2020/2021 - Chance für Gewerbetreibende und Bevölkerung

04.10.2020 · Aktualisiert: 28.10.2020

Antrag vom 04.10.2020, OF 1444/1 Betreff: Traditionsmarkt 2020/2021 - Chance für Gewerbetreibende und Bevölkerung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt die in der Presse veröffentlichten Pläne des Magistrats, den Weihnachtsmarkt 2020 zu ermöglichen und ihn auf ein größeres Gebiet auszudehnen, damit einerseits die Marktbeschicker*innen nicht noch weitere wirtschaftliche Einbußen erleiden müssen und andererseits die Frankfurter Bevölkerung und Besucher*innen auch in Zeiten einer Pandemie wie gewohnt die Vorweihnachtszeit feiern können. Um die Marktbeschicker*innen weiter zu unterstützen, ist eine Verlängerung des Weihnachtsmarkts auch über den 22. Dezember hinaus erforderlich. Eine Ausdehnung auf anliegende Flächen wie insbesondere den Mainkai würde sicherstellen, dass die während der Corona-Pandemie notwendigen Hygienemaßnahmen eingehalten werden können. Ein Weihnachtsmarkt, der auch über Weihnachten hinaus stattfindet, könnte zu einer weiteren Attraktion Frankfurts werden und wäre eine einmalige Chance für die lokale Tourismusbranche. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, in Abstimmung mit den betroffenen Gewerbetreibenden und der Frankfurt Tourismus+Congress GmbH ein Konzept für einen Frankfurter "Traditionsmarkt" zu erarbeiten, der vom 23. November 2020 bis zum 22. November 2021 auf dem Römerberg, Weckmarkt und am Mainkai zwischen den Straßen "Am Leonhardstor" und "Zum Pfarrturm" stattfinden soll. Erfahrungen aus der Mainkai-Sperrung dieses Jahres sind bei der Erstellung des Konzeptes zu berücksichtigen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1444/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen 1 GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme) bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Partei: Die_PARTEI
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken im Bereich der Straße Am Eckenheimer Friedhof

15.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6498 entstanden aus Vorlage: OF 1031/10 vom 31.08.2020 Betreff: Parken im Bereich der Straße Am Eckenheimer Friedhof Der Magistrat wird gebeten, das Parken 1. in der Straße Am Eckenheimer Friedhof vor den Hausnummern 1, 2 und 3 und 2. in der Eckenheimer Schulstraße vor der Hausnummer 2 jeweils im nicht störenden Bereich halb auf dem Bürgersteig und halb auf der Straße mit entsprechenden Markierungen/Schildern zu regeln. Begründung: Das Parken ist dort nur eingeschränkt beziehungsweise schwer möglich und sollte besser geregelt werden. Eine entsprechende Unterschriftensammlung kann nachgereicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 294 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Stopp Vermüllung und Randale - Sauberkeit und reduzierter Lärm für Alt-Sachsenhausen

04.08.2020 · Aktualisiert: 03.02.2021

Antrag vom 04.08.2020, OF 1708/5 Betreff: Stopp Vermüllung und Randale - Sauberkeit und reduzierter Lärm für Alt-Sachsenhausen Der Ortsbeirat möge beschließen: 1.) Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Restaurants, Kneipen, Trinkhallen und ähnliche gastronomische Einrichtungen für Ordnung und Ruhe vor ihren Geschäftsbereichen zu sorgen haben, und als Verantwortliche rechtzeitig jedweder Randale und Vermüllung im unmittelbaren Umfeld, insbesondere der von diesen bewirtschafteten Freiflächen, entgegen zu wirken haben. Dabei ist ebenfalls sicherzustellen, dass ab 22.00 Uhr bzw. 23.00 Uhr der letzte Alkoholausschank im Freien erfolgt. Im Wiederholungsfall exzessiver Lärm-, Müll- oder Randale-Vorkommnisse sind den betreffenden Gastronomie Betrieben die Sondernutzungsgenehmigungen für deren Freiflächen vorübergehend zu entziehen. 2.) Die für die Straßenreinigung und Entsorgung von Einwegutensilien wie Trinkbecher, Pizzakartons, Styroporbehälter, sonstigem Papiermüll und Glas- bzw. PET-Flaschen durch die FES anfallenden Kosten sind von den Inhabern der Gastronomie Betriebe zu tragen, die im Übrigen während der gesamten Öffnungszeit ihre Gäste auf Sauberkeit, Ordnung und die Vermeidung von ruhestörendem Lärm hinzuweisen haben. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben durch die Gäste haben die Gastronomen im gegebenen Fall rechtzeitig Ordnungs- und/oder Polizeikräfte zur Hilfe zu rufen. 3.) Der Magistrat wird aufgefordert, gut erreichbare DIXI-Toiletten und großvolumige Abfallbehälter (z. B. Gitterboxen) aufstellen zulassen und in geeigneter Weise auf das Verbot der "Wildpinkelei" hinzuweisen und dieses auch durchzusetzen. Z. B. könnten entsprechende schriftliche Ordnungshinweise - neben den Speisekarten - auf den Tischen der Gastronomie Betriebe angeordnet werden. 4.) Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, inwieweit der Außer-Hausverkauf von alkoholischen Getränken an Kiosken, in Supermärkten und Tankstellen im Einzugsbereich von Sachsenhausen, durch -2 - Satzungsbeschluss oder über eine Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt, an Wochenenden bzw. Donnerstags bis Sonntags auf 22.00 Uhr begrenzt werden kann. Begründung: Regelmäßig wird in der lokalen Presse über die unappetitlichen Hinterlassenschaften exzessiver Feierorgien in Frankfurt - und hier zuletzt auch im Sachsenhäuser Brückenviertel - berichtet. Die jüngst wieder in der Frank- furter Neuen Presse in Wort und Bild dargestellte Situation eines Sonntagmorgens im Brückenviertel beschreibt keinen bedauerlichen Einzelfall, sondern stellt die dort seit langem gelebte Realität dar. Das schädigt den Ruf des Stadtteils - insbesondere Alt-Sachsenhausens und des Brückenviertels - über die Grenzen von Frankfurt hinaus. Anlieger leiden unter der Verlärmung und Vermüllung. Es gibt einige gute Beispiele in Frankfurt - wie z.B. die Lokalitäten am Römerberg - die sich an vorgenannte Regeln halten und auch gerne besucht werden. Wenn dies - wie in Alt-Sachsenhausen - nicht auf freiwilliger Basis erfolgt, müssen entsprechende Sanktionen eingeführt werden, um den Anwohnern wieder ihr Recht auf Nachtruhe, Sauberkeit und Sicherheit zu verschaffen. Die erhöhten Kosten für die Straßenreinigung sind auf keinen Fall auf alle Anlieger gleichermaßen zu verteilen, sondern nach dem Verursacherprinzip umzulegen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1708/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1708/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1708/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1708/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1708/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Laufradcup und Pumptrack ab September

31.07.2020 · Aktualisiert: 01.09.2020

Antrag vom 31.07.2020, OF 1344/1 Betreff: Laufradcup und Pumptrack ab September Vorgang: OIB 422/20 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Antrag OF 1336/1 / OIB 422 wurde der Magistrat gebeten, eine Pumptrack der Elterninitiative Laufradcup am Mainkai zu genehmigen. Auch die Kosten für den Pumptrack sollten vom OBR aus seinem Budget getragen werden. Auf Grund diverser Verzögerungen konnte der Pumptrack nicht im anvisierten Zeitraum aufgestellt werden, weswegen der Aufbau nun über einen Zeitraum von möglichst 7 Wochen ab September 2020 an exponierter Stelle (z.B. Opernplatz, Hauptwache, Goetheplatz, Römerberg oder Anlagenring) des Ortsbezirks 1 geschehen soll. Die Kosten (in Höhe von 5.068,21 Euro) für die Pumptrack-Installation übernimmt weiterhin der Ortsbeirat in voller Höhe aus seinem Budget. Um die Umsetzung kümmert sich weiter die Elterninitiative Laufradcup (Kontakt: Simone Markl, simone@laufradcup.de). Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Elterninitiative abzustimmen und eine entsprechende Sondergenehmigung für die Aufstellung des Pumptracks und die Veranstaltung eines dortigen Laufrad-Cups während der Standzeit des Pumptracks zu erteilen. Begründung: Ein Pumptrack hilft bei der Übung für ein sicheres Fahrgefühl auf dem Rad. Er ist eine spezielle, bewegungsfördernde Trainingsfahrstrecke, insbesondere für Radfahrer, die mit Wellen, Kurven und ähnlichen Elementen versehen ist. Kinder haben besonders viel Spaß an dieser Strecke und üben so sicheres Radfahren. Durch die erhöhte Radbeherrschung wird die Reaktion in Gefahrensituationen im Straßenverkehr geübt. Sie dient somit auch der Verkehrserziehung. Daher sollte diese wichtige Maßnahme nun an anderer Stelle aber für einen längeren Zeitraum durchgeführt werden und das Geld aus dem OBR-Budget sinnvoll genutzt werden. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 62 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.06.2020, OIB 422 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 433 2020 Die Vorlage OF 1344/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuordnung der Sandgasse zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und attraktiven Zugangs zum Main

19.05.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5999 entstanden aus Vorlage: OF 1253/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neuordnung der Sandgasse zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und attraktiven Zugangs zum Main Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise folgendes Verkehrswegeteilkonzept von ihm umgesetzt werden kann: Die Sandgasse ist durch einen fuß- und fahrradfreundlichen Überweg über die Berliner Straße zum Paulskirchengelände anzuschließen und damit zu beleben, auch zugunsten des Einzelhandels in der Sandgasse. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Berliner Straße parallel der Paulskirche. Der Verkehr ist auch hier weiträumig zugunsten der Fuß- und Radverkehrquerung neu zu priorisieren, unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Berliner Straße im Bereich der Paulskirche. Der Straßenverkehr ist großzügig zug unsten von querenden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden neu zu priorisieren und unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung zu versehen. Das hiermit vorgelegte Teilkonzept ist bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 umzusetzen und soll bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Begründung: Der Klimawandel erzwingt eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer sowie den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Mainkai und Berliner Straße wirken wie Barrieren. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fuß- und Radverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Der Ortsbeirat benötigt ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der vier Zuwege - von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse, - von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände, - von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei, - die gesamte Fahrgasse, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zugunsten öffentlicher Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger wie Radfahrerinnen/Radfahrer zu beschleunigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 446 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuordnung der Verkehrswege am Kornmarkt zugunsten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs

19.05.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5998 entstanden aus Vorlage: OF 1252/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neuordnung der Verkehrswege am Kornmarkt zugunsten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise folgendes Verkehrswegeteilkonzept von ihm umgesetzt werden kann: Den Kornmarkt auf Höhe zwischen Kleiner Hirschgraben und Berliner Straße derart umgestalten zu lassen, dass die Fahrspuren für den Kfz-Verkehr zugunsten breiterer Fuß- und Fahrradwege zurückgebaut werden. Die Fußwege sind - wo immer möglich - zu begrünen. Die Autospuren sind im Wesentlichen zur Zu- bzw. Abfahrt zum Parkhaus Hauptwache umzugestalten. Die weitflächige Verkehrszuführung aus Richtung Hauptwache zur Berliner Straße ist umzupriorisieren. Anlässlich des vom Ortsbeirat gewünschten langfristigen Umbaus des Mainkai mit Einschränkungen für den Autoverkehr ist die hier geforderte fußverkehrsfreundliche Umgestaltung über die Berliner Straße hinweg (über den weiteren Kornmarkt und die Buchgasse) bis hin zum Main einheitlich fortzuführen. Die Kornmarktarkaden sind besser an den Innenstadtraum anzubinden. Durch diese Maßnahmen sollen der Römerberg einschließlich Fahrtor durch einen neuen durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fuß- und Fahrradverkehrsraum zum Fluss westlich der Paulskirche bzw. des Römers entlastet werden. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Berliner Straße im Bereich der Paulskirche. Der Straßenverkehr ist großzügig zug unsten von querenden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden neu zu priorisieren und unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung zu versehen. Das hiermit vorgelegte Teilkonzept ist bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 umzusetzen und soll bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Begründung: Der Klimawandel erzwingt eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer sowie den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Mainkai und Berliner Straße wirken wie Barrieren. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fußgänger- und Fahrradverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Der Ortsbeirat benötigt ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der vier Zuwege - von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse, - von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände, - von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei, - die gesamte Fahrgasse, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zugunsten öffentlicher Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger wie Radfahrerinnen/Radfahrer zu beschleunigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1380 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 445 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Straßenabschnitt der Brückenstraße zwischen Schifferstraße und Gutzkowstraße in eine Fußgängerzone umwidmen

26.02.2020 · Aktualisiert: 20.05.2020

Antrag vom 26.02.2020, OF 1605/5 Betreff: Straßenabschnitt der Brückenstraße zwischen Schifferstraße und Gutzkowstraße in eine Fußgängerzone umwidmen Vorgang: ST 2298/19 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt den Abschnitt der Brückenstraße zwischen der Schifferstraße und der Gutzkowstraße in Sachsenhausen in eine Fußgängerzone gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) umzuwidmen. Fußgängerzonen sind für den Gebrauch durch Fußgänger vorgesehen. Anderen Verkehrsteilnehmern ist die Nutzung normalerweise untersagt. Durch entsprechende Beschilderung kann die Zufahrt von Radfahrern allerdings zugelassen werden. Diese sind dann als untergeordnet zu betrachten und müssen ihre Geschwindigkeit und das Fahrverhalten an den Fußgängerverkehr anpassen. Begründung: Der beschriebene Straßenabschnitt durchquert eine vielgenutzte Grünanlage. Diese Grünanlage wird von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern gerne genutzt, vor allem wegen der Betreuungseinrichtung der "Elterninitiative Sachsenhausen" (EIS) und wegen des dortigen Kindeskinderspielplatzes. Andererseits hat dieser Abschnitt der "Brückenstraße aufgrund ihres Verlaufs eine hohe Bedeutung für das Radwegenetz." (ST 2298). Wiederholt haben Kinder, Jugendliche und deren Eltern über rücksichtsloses und gefährdendes Verhalten der Radfahrer dort geklagt. Aus der erwähnten ST 2298 geht ebenfalls hervor, dass hinsichtlich der Konflikte zwischen Radfahrern und spielenden Kindern "... ein Fehlverhalten mit vertretbaren Mitteln nicht verhindert (...) werden kann. Die Einrichtung einer Fußgängerzone, in der Radfahren unter strengen Auflagen erlaubt wird, würde der Stadt Frankfurt eine stärkere Handhabe geben, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung drastisch zu sanktionieren und wäre auf Grund der dann notwendigen Beschilderung sicherlich ein probates Mittel, die Radfahrer von vorn herein zu disziplinieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2298 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1605/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 15 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 1605/5 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass der 4. Satz des Tenors wie folgt lautet: "Durch entsprechende Beschilderung wird die Zufahrt von Radfahrern allerdings zugelassen." Beschluss: Die Vorlage OF 1605/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Respekt! Kein Platz für Rassismus

20.01.2020 · Aktualisiert: 30.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5703 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 17.01.2020 Betreff: Respekt! Kein Platz für Rassismus Der Magistrat wird gebeten, allen Kindergärten, Schulen, Jugendeinrichtungen und öffentlichen Einrichtungen im Ortsbezirk 11 das Schild "Respekt! Kein Platz für Rassismus" zur Verfügung zu stellen. Alle Institutionen sollen gebeten werden, sich des Themas anzunehmen und das Schild im Eingangsbereich anzubringen. Begründung: Die AfD-Fraktion im Römer hat angekündigt, den Frankfurter Oberbürgermeister gerichtlich zwingen zu wollen, das Schild "Respekt! Kein Platz für Rassismus" im Eingangsbereich des Rathauses am Römerberg entfernen zu lassen. Alle Demokratinnen und Demokraten stellen sich dem geschlossen entgegen. Natürlich muss Rassismus und Menschenverachtung vorrangig inhaltlich entgegengetreten werden, aber auch symbolische Aktionen können dies unterstützen und das Thema öffentlich sichtbar machen. Frankfurt ist und bleibt eine weltoffene Stadt! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2022, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 101

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Neuordnung der Zuwege von der Innenstadt über Kornmarkt und Sandgasse zur Paulskirche und zum Main bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 sicherstellen

10.12.2019 · Aktualisiert: 22.01.2020

Antrag vom 10.12.2019, OF 1163/1 Betreff: Neuordnung der Zuwege von der Innenstadt über Kornmarkt und Sandgasse zur Paulskirche und zum Main bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 sicherstellen Vorgang: V 1430/19 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die öffentlichen Räume Innenstadt und Mainufer sind mangelhaft vernetzt. Infrastruktur für den Autoverkehr und erneuerungsbedürftige Wege für Fußgänger und Fahrradfahrer prägen sie. Vor allem die Berliner Straße spaltet das Frankfurter Kerngebiet zu Lasten seiner Bürgerinnen und Bürger und der Touristen. Unlängst hat der Ortsbeirat 1 ein Auskunftsersuchen (V 1430 2019 bzw. Vorlage OF 1028/1, Ortsbeiratssitzung 17.09.2019) zu Informationen beschlossen, auf Basis derer der Ortsbeirat ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" fordert, mit Umbau der Fuß- und Fahrradwege entlang der folgenden Zuwege: - Von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse - Von Kaiserplatz über Berliner Straße / Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände - Von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei - Die gesamte Fahrgasse Der Magistrat hat auf das o.g. Auskunftsersuchen bislang nicht reagiert. Dies vorangestellt fordern wir den Magistrat auf: 1. Zur abschließenden Meinungsbildung über ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" ist das benannte Auskunftsersuchen nunmehr detailliert zu beantworten. 2. Einem beschlossenen Gesamtkonzept vorausgehend ist in erstem Schritt ein Teilkonzept "Erneuerung Kornmarkt/Sandgasse" mit folgenden Detailmaßnahmen zu erstellen: a) Der Kornmarkt auf Höhe zwischen Kleiner Hirschgraben und Berliner Straße ist derart umzugestalten, dass die Fahrspuren für den Kfz-Verkehr zurückgebaut werden, zugunsten breiterer Fußgänger- und Fahrradwege. Die Autospuren sollen im Wesentlichen der Zu- bzw. Abfahrt zum Parkhaus Hauptwache dienen, die weitflächige Verkehrszuführung aus Richtung Hauptwache zur Berliner Straße ist ansonsten umzupriorisieren. Anlässlich der Sperrung des Mainkais für den Autoverkehr ist die hier geforderte lauffreundliche Umgestaltung über die Berliner Straße hinweg (über den weiteren Kornmarkt und die Buchgasse) bis hin zum Main einheitlich fortzuführen. Dadurch sollen der Römerberg einschließlich Fahrtor durch einen neuen durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fußgänger- und Fahrradverkehrsraum zum Fluss westlich der Paulskirche bzw. des Römers entlastet werden. b) Die Sandgasse auf Höhe zwischen Bleidenstraße und Berliner Straße ist durch einen fußgänger- und radfreundlichen Überweg über die Berliner Straße dem Paulskirchengelände anzuschließen und damit zu beleben, auch zugunsten des dort ansässigen Einzelhandels. c) Die Punkte a und b sind zu ergänzen durch Maßnahmen der Autoverkehrsberuhigung auf der Berliner Straße parallel zur Paulskirche. Der Verkehr ist auch hier weiträumig zugunsten der Fußgänger- und Radfahrerquerung neu zu priorisieren, unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung. d) Die Maßnahmen a bis c sollen bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 abgeschlossen sein. e) Sie sollen bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Zusammenfassend wird der Magistrat aufgefordert, die oben beschriebenen Ansätze aus verkehrs- und aufwandstechnischer Sicht zu bewerten und ein Umsetzungsprojekt einschließlich Bürgerbeteiligung zu konzeptionieren. Mehrjährige Vorstudien benötigt dieses nicht. Begründung: Entspricht der Begründung zum beschlossenen Antrag OF 1028/1 vom 24.08.2019 bzw. 17.09.2019: Der Klimawandel erzwingt auch eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für zu Fuß Gehende und Rad fahrende sowie öffentlicher Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fußgänger- und Fahrradverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Als Ortsbeirat fordern wir ein einheitliches Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der o.g. vier Zuwege, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zu beschleunigen, zugunsten öffentlicher Räume für Fußgänger/innen wie Fahrradfahrer/innen und zu Lasten des Autodurchfahrtverkehrs. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1430 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1163/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel in Sachsenhausen

22.11.2019 · Aktualisiert: 09.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5412 entstanden aus Vorlage: OF 1474/5 vom 03.11.2019 Betreff: Fahrradbügel in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, wenn möglich an folgenden Stellen Fahrradbügel anzubringen, davon sollen einige auch lang genug für Lastenfahrräder sein: 1. Launitzstraße 1 vor dem Zebrastreifen; 2. Textorstraße 13 (Kreuzung Martin-May-Straße), 14, 17, 19 (Kreuzung David-Stempel-Straße), 20, 22, 26, 28, 30; 3. Morgensternstraße 31, Schneckenhofstraße 19 - Sperrfläche; 4. Schifferstraße 11 und 14, jeweils Sperrfläche. Begründung: Generell gibt es in Sachsenhausen zu wenige Fahrradabstellflächen. Außerdem werden die Sperrflächen an Ecken und vor Kreuzungen zugeparkt, wodurch die Verkehrssituation unübersichtlich und gefährlich wird. Fahrradbügel an den angegebenen Orten würden beide Probleme zugleich lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 391 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutz für Fußgänger - Schifferstraße als verkehrsberuhigter Bereich

22.11.2019 · Aktualisiert: 09.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5408 entstanden aus Vorlage: OF 1469/5 vom 03.11.2019 Betreff: Schutz für Fußgänger - Schifferstraße als verkehrsberuhigter Bereich Der Magistrat wird gebeten , die zahlreichen Fußgänger auf dem sehr schmalen Gehweg in der Schifferstraße vor dem schnell und nah passierenden Kfz-Verkehr zu schützen und zu diesem Zweck zwischen der Kreuzung mit der Oppenheimer Straße und dem Schaumainkai die Schifferstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: Die Schifferstraße ist in diesem Abschnitt eine der wichtigsten Fußwegeverbindungen von Sachsenhausen zum Eisernen Steg. Seit der Sperrung des nördlichen Mainufers wird die Straße zunehmend als Schleichweg für Kfzs "entdeckt". Die Fußgänger sind häufig gezwungen, vom Gehweg auf die Straße auszuweichen, um einander zu passieren. Die dicht vorbeifahrenden und manchmal auch zu schnellen Autos gefährden die in dichter Frequenz dort gehenden Fußgänger. Auch die Patienten und Bewohner im angrenzenden Pflegeheim benötigen Ruhe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 393 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung gesicherter Fußgängerübergänge im Brückenviertel

25.10.2019 · Aktualisiert: 09.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5277 entstanden aus Vorlage: OF 1382/5 vom 25.08.2019 Betreff: Errichtung gesicherter Fußgängerübergänge im Brückenviertel Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Bereich der sogenannten "Fünffingerkreuzung" Schifferstraße - Am Affentorplatz, Schifferstraße - Gutzkowstraße, Schifferstraße - Martin-May-Straße (siehe Abb. 1) Fußgängerüberwege für Anwohner und Passanten geschaffen werden können. Abb. 1 (Google-Maps) Begründung: Anwohner und Passanten der sogenannten "Fünffingerkreuzung" Schifferstraße - Am Affentorplatz, Schifferstraße - Gutzkowstraße, Schifferstraße - Martin-May-Straße (siehe Abb. 2) haben keine Möglichkeit, diesen Bereich ohne Gefahr oder weite Umwege zu überqueren. Abb. 2 (privat) Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen ist dies ein unhaltbarer Zustand, zumal sich gerade hier mehrere medizinische Praxen befinden, die gerade von dieser Personengruppe aufgesucht werden. Wir fordern den Magistrat auf, durch die Einrichtung eines gesicherten Fußgängerüberweges an der o. g. Stelle Abhilfe zu schaffen. Das Argument, dass in Tempo-30-Zonen für gewöhnlich auf Fußgängerüberwege verzichtet werden kann, greift in diesem Fall aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht. Sollten zu diesem Zweck Fahrradbügel u. Ä. zu entfernen sein, so lassen sich für diese gewiss an anderer Stelle in unmittelbarer Nähe angemessene Ausweichstandorte finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 239 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung der Glas- und Altkleidercontainer Schifferstraße

13.09.2019 · Aktualisiert: 05.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5166 entstanden aus Vorlage: OF 1325/5 vom 06.08.2019 Betreff: Entfernung der Glas- und Altkleidercontainer Schifferstraße Der Magistrat wird gebeten, die Glas- und Altkleidercontainer an der Brückenstraße/Ecke Schifferstraße gegenüber des Hotels Maingau und des Schiffercafés ersatzlos zu entfernen. Auf diese Art soll der Magistrat den ständigen wilden Müllablagerungen in diesem Bereich vorbeugen. Begründung: Die Glascontainer werden nicht mehr benötigt, weil ganz in der Nähe an der Wallstraße/Ecke Elisabethenstraße Unterflurcontainer mit wesentlich größerem Fassungsvermögen eingerichtet wurden. Der Altkleidercontainer ist entbehrlich, weil es zahlreiche andere Container in der fußläufigen Umgebung gibt. Die jetzigen Abfallcontainer ziehen immer wieder wilde Sperrmüllablagerungen an. Sachsenhäuser Bürger fordern regelmäßig und seit Jahren die Entfernung aller Container von dieser Stelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2301 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Öffnung der Innenstadt zum Main

24.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

Antrag vom 24.08.2019, OF 1028/1 Betreff: Öffnung der Innenstadt zum Main Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Anlässlich der Sperrung des nördlichen Mainufers für den Autoverkehr - und grundsätzlich im Sinne einer attraktiven Innenstadtentwicklung für die Bürger/innen zum und am Main - fordert der Ortbeirat den Magistrat auf, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Erkenntnisse lassen sich aus bestehenden Stadtentwicklungsprojekten wie das Innenstadtprojekt 2015 (insb. "Umgestaltung der Mainufer- und der Berliner Straße" und "Aufwertung des Umfelds der Paulskirche") und das Projekt Zeil-Nebenstraßen für die Entwicklung attraktiver und durchlässiger Fußgänger- und Fahrradverkehrsräume zwischen Main und Innenstadt ziehen? Welche laufenden und abgeschlossenen Umsetzungen wurden bereits zu diesem Zweck realisiert? 2. Inwieweit wird das integrierte Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ in der Konkretisierung des Rahmen- und Handlungsplans auch auf attraktive Fußgänger- und Fahrradverkehrsräume zwischen Main und Innenstadt eingehen? Wird dieses Anliegen Teil des fortgesetzten Bürgerdialogs werden? 3. Welche Maßnahmen für ein integriertes Gesamtkonzept zur Vernetzung der öffentlichen Räume zwischen Main und Innenstadt bestehen sonst - wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand? Die Fragen beziehen sich vor allem auf diese vier weiterzuentwickelnden Zugänge zum Main: - Von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse. - Von Kaiserplatz über Berliner Straße / Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände. - Von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei. - Die gesamte Fahrgasse Begründung: Der Klimawandel erzwingt auch eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende sowie öffentlicher Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fußgänger- und Fahrradverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Als Ortsbeirat fordern wir ein einheitliches Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der o.g. vier Zuwege, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zu beschleunigen, zugunsten öffentlicher Räume für Fußgänger/innen wie Fahrradfahrer/innen und zu Lasten des Autodurchfahrtverkehrs. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1430 2019 Die Vorlage OF 1028/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinabsenkung in der Schifferstraße auf Höhe der Hausnummern 13 und 15

23.08.2019 · Aktualisiert: 30.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4997 entstanden aus Vorlage: OF 1322/5 vom 29.07.2019 Betreff: Bordsteinabsenkung in der Schifferstraße auf Höhe der Hausnummern 13 und 15 Der Magistrat wird aufgefordert, die Bordsteinkanten in der Schifferstraße in Sachsenhausen auf Höhe der Hausnummern 13 und 15 abzusenken, sodass dieser Bereich für mobilitätseingeschränkte Personen barrierefrei wird. Begründung: In diesem Bereich der Schifferstraße befinden sich mehrere Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen, die auch von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern etc. aufgesucht werden müssen. Eine Querung der Schifferstraße ist an dieser Stelle aufgrund der nicht barrierefreien Gestaltung der Bordsteinkanten für diesen Personenkreis nicht oder nur mit Hilfe möglich (siehe Abbildung). Der Ortsbeirat 5 bittet, hier schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 115 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Minerva-Brunnen

18.06.2019 · Aktualisiert: 20.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4831 entstanden aus Vorlage: OF 982/1 vom 01.06.2019 Betreff: Minerva-Brunnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Minerva-Brunnen auf dem Römerberg zu einem Trinkbrunnen umgerüstet werden kann und wie hoch die Kosten dafür wären. Weiter wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass das Hinweisschild gereinigt wird. Begründung: Der Römerberg ist der Touristenhotspot in Frankfurt. Der historische Minerva-Brunnen wird gerne angeschaut, deswegen sollte auch das Hinweisschild gut lesbar sein. In Zeiten von heißen Sommern wäre es auch wünschenswert, wenn sich alle Frankfurter und Touristen an einem Trinkbrunnen erfrischen könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1893 Aktenzeichen: 41

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Installation von Fahrradbügeln hier: Alte Mainzer Gasse 28

26.05.2019 · Aktualisiert: 29.08.2019

Antrag vom 26.05.2019, OF 961/1 Betreff: Installation von Fahrradbügeln hier: Alte Mainzer Gasse 28 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 28 in Fahrtrichtung links vor und hinter dem abgesenktem Bordstein jeweils 2 Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich gibt es zu wenige Möglichkeiten zum An- und Abschließen von Fahrrädern. Der schraffierte und mit einem abgesenkten Bordstein versehene Bereich wird sehr oft zugeparkt, so dass Personen mit dem Rollstuhl oder anderen Gehhilfen gezwungen, werden weite Umwege zurückzulegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.06.2019, OF 991/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 34 Die U.B.-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlagen OF 961/1 bis OF 970/1 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der U.B.-Fraktion wird zugestimmt, somit werden die Vorlagen OF 961/1 bis OF 970/1 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 991/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 3 SPD, CDU, 1 FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI zu 2. SPD, CDU, FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 961/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Enthaltung 2 SPD, BFF und Die PARTEI

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Fahrradbügeln

22.03.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4430 entstanden aus Vorlage: OF 1189/5 vom 05.03.2019 Betreff: Aufstellen von Fahrradbügeln Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: 1. Darmstädter Landstraße 4, nachdem die Parkbuchten aufhören; 2. Gutzkowstraße 24/Ecke Stegstraße, im Bereich der markierten Fläche; 3. Laubestraße, jeweils vor den Hausnummern 27, 33, 37, 39; 4. Schifferstraße, gegenüber der Hausnummer 66, nachdem die Parkplätze aufhören; 5. Auf der Verkehrsinsel auf der Elisabethenstraße auf der Höhe der Hausnummer 47, im Bereich der Kreuzung Brückenstraße; 6. Laubestraße 39/Ecke Schwanthalerstraße; 7. Textorstraße 62, nachdem die Parkplätze aufhören; 8. Stegstraße, jeweils vor den Hausnummern 52, 56, 60, 64. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Fahrräder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln kann hier entgegengewirkt und mögliche Störungen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1233 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Schifferstraße auf Höhe Abtsgäßchen

22.03.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4432 entstanden aus Vorlage: OF 1195/5 vom 06.03.2019 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Schifferstraße auf Höhe Abtsgäßchen Der Magistrat wird gebeten, in der Schifferstraße auf Höhe Abtsgäßchen Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Schifferstraße beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1301 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwege und Rettungswege im Bereich des Krankenhauses Sachsenhausen

22.03.2019 · Aktualisiert: 10.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4437 entstanden aus Vorlage: OF 1202/5 vom 04.03.2019 Betreff: Gehwege und Rettungswege im Bereich des Krankenhauses Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten , den ruhenden Verkehr im Bereich der Schulstraße und der Nebenstraßen verstärkt zu überwachen, da entweder die Zu- und Abfahrt des Krankenwagens oder die Gehwege regelmäßig zugeparkt werden. Begründung: Patienten und Besucher des Krankenhauses Sachsenhausen müssen sowohl zu Fuß als auch mit dem Krankenwagen dorthin gelangen. Für Autofahrer ist das nahe gelegene Parkhaus Alt-Sachsenhausen gedacht, nicht der Gehweg, nicht der Rettungsweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1204 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg

22.03.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4438 entstanden aus Vorlage: OF 1203/5 vom 04.03.2019 Betreff: Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg Der Magistrat wird gebeten , sichere Abbiegemöglichkeiten zwischen Mainuferradweg und folgenden Querstraßen zu schaffen: Große Rittergasse, Schifferstraße, Dürerstraße und Rembrandtstraße. Der Bordstein ist dort abzusenken. Altenativ ist durch Piktogramme auf der Fahrbahn kenntlich zu machen, dass auf- und abfahrende Radfahrer die Fahrbahn nutzen. Begründung: Derzeit wird Radfahrenden aus Sachsenhausen nur an wenigen Stellen die Möglichkeit eingeräumt, auf den Mainuferradweg aufzufahren. An den anderen Punkten ist es nur möglich, wenn zumindest von oder bis zur nächsten Ampel auf der Fahrbahn gefahren wird. Radfahrende dürfen den Radweg frühzeitig verlassen, um sich zum Abbiegen einzuordnen, oder sie fahren bis zur nächsten Absenkung auf der Fahrbahn. Vielen Autofahrern ist diese Regelung nicht bekannt und sie rechnen daher nicht mit Radverkehr auf der Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1237 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen

22.03.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4431 entstanden aus Vorlage: OF 1191/5 vom 03.03.2019 Betreff: Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird aufgefordert, an einem geeigneten Fußgängerübergang in oder in unmittelbarer Nähe zu Alt-Sachsenhausen eine Fußgängerampel mit einem Frau-Rauscher-Motiv aufzustellen. Hierfür infrage kommen vor allem die Dreieichstraße, der Affentorplatz, die Paradiesgasse, die Elisabethenstraße, die Wallstraße, die Schulstraße sowie die Walter-Kolb-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich ggf. nachdrücklich bei den zuständigen höheren Stellen auf Bezirks-, Landes- oder Bundesebene um eine Ausnahmegenehmigung zu bemühen, falls die Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel nach Ansicht des Magistrats nicht unmittelbar mit den üblichen Richtlinien für Lichtsignalanlagen in Überreinstimmung gesehen wird. Begründung: Eine Verkehrsampel mit einem Motiv der Frau Rauscher passt sehr gut zum Stadtteil Sachsenhausen und insbesondere zu Alt-Sachsenhausen und dürfte darüber hinaus einen nicht unerheblichen Werbeeffekt für den Stadtteil haben. Fußgängerampeln mit einem eigenen thematischen, historischen oder regionalen Bezug sind in den letzten Jahren häufiger aufgestellt worden, so z. B. letztes Jahr an der Konstablerwache in Frankfurt anlässlich des Christopher Street Days. In Gladbeck, Duisburg und Freiberg (Sachsen) existieren Fußgängerampeln mit Bergmännern, in Bremen (zeitweilig) mit den Bremer Stadtmusikanten, in Mainz mit den "Mainzelmännchen", in Friedberg mit Elvis Presley. Am Weseler Bahnhof gibt es (im Zuge einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Bezirksregierung) eine Fußgängerampel mit einem Esel. Bei dieser Anregung handelt es sich nicht um einen (verspäteten) Karnevalsscherz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2009 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße

04.01.2019 · Aktualisiert: 24.01.2019

Antrag vom 04.01.2019, OF 1116/5 Betreff: Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. den teilweise vorhandenen Radfahrstreifen auf der Walter-Kolb-Straße bis zur Schweizer Straße zu verlängern und an der Kreuzung Schweizer-/Gartenstraße eine indirekte Linksabbiegermöglichkeit einzurichten. 2. in der Gegenrichtung ab der Schweizer Straße bis zum Beginn des Radfahrstreifens in Höhe Schulstraße eine Radverkehrsanlage einzurichten. Begründung: Die Walter-Kolb-Straße ist mit vier Fahrspuren bis zur Oppenheimer Landstraße überdimensioniert und verführt zu überhöhten Geschwindigkeiten. In dem Abschnitt wäre ein überbreite Kfz-Spur pro Richtung ausreichend. Im Abschnitt bis zur Schweizer Straße ist die Gartenstraße dreispurig. Wenn hier kein Radfahrstreifen eingerichtet werden kann, sollte ein Schutzstreifen markiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1121 2019 Die Vorlage OF 1116/5 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel für das Brückenviertel

23.11.2018 · Aktualisiert: 06.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3972 entstanden aus Vorlage: OF 1085/5 vom 05.11.2018 Betreff: Fahrradbügel für das Brückenviertel Der Magistrat wird gebeten, im Sachsenhäuser Brückenviertel an der Kreuzung Brückenstraße/Schulstraße/Wallstraße Fahrradbügel unter Wegfall maximal eines Pkw-Stellplatzes zu installieren. Begründung: Beim Ortstermin im Brückenviertel am 31.10.2018 wurde sowohl vonseiten des Amtes für Straßenbau und Erschließung als auch dem Gewerbeverein Brückenviertel die Schaffung von Fahrradstellplätzen an der Kreuzung Brückenstraße/Schulstraße/Wallstraße befürwortet; insbesondere vor dem Hintergrund, dass bereits in Zeiten, in denen das Viertel wenig frequentiert ist, nahezu alle Fahrradabstellmöglichkeiten (Laternen, Schildermasten) belegt sind. Der Ortsbeirat 5 begrüßt dieses Ansinnen, da es sowohl verkehrspolitisch als auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und erwünscht ist, dass Frankfurts Bürgerinnen und Bürger vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad umsteigen. Um den Umstieg zu erleichtern, sind Fahrradabstellmöglichkeiten vorzusehen. Unter Beachtung der im Brückenviertel angespannten Parksituation ist der Wegfall von Pkw-Parkplätzen aber auf einen zu begrenzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 470 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Mülleimer in die Buchgasse

18.09.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3691 entstanden aus Vorlage: OF 712/1 vom 31.08.2018 Betreff: Mehr Mülleimer in die Buchgasse Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Buchgasse/Alte Mainzer Gasse einen zusätzlichen Mülleimer zu installieren. Begründung: Seit der Aufstellung des neuen Bücherschranks wird der Platz mehr genutzt, sodass die Mülleimer nicht ausreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2331 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bänke für Römerberg und Paulsplatz

18.09.2018 · Aktualisiert: 19.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3686 entstanden aus Vorlage: OF 697/1 vom 29.07.2018 Betreff: Bänke für Römerberg und Paulsplatz Der Magistrat wird gebeten, weitere frei verschiebbare und fest installierte Bänke auf dem Römerberg sowie dem Paulsplatz, insbesondere am dortigen Taxistand, aufzustellen. Begründung: Einige, gerne genutzte Sitzmöglichkeiten (z. B. vor dem Tourismusbüro) wurden entfernt. Die Nutzung des Platzes und seines Umfeldes hat indes stark zugenommen. Gerade für ältere Menschen ist es wichtig, sich ab und zu setzen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2334 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1152 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße

24.11.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2429 entstanden aus Vorlage: OF 649/5 vom 07.11.2017 Betreff: Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Brückenstraße/ Schifferstraße zwei gelbe Blinklichter anzubringen und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Aufgrund der Baumaßnahmen entlang der Elisabethenstraße wird der Verkehr derzeit über die Brückenstraße und dann weiter über die Schifferstraße Richtung Süden geführt. Dies führt zu einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen in diesem Bereich. An die Schifferstraße grenzt der stark frequentierte Spielplatz "Alter Friedhof Sachsenhausen". Zahlreiche Kinder und Jugendliche nutzen die Ampelanlage Brückenstraße/Schifferstraße auf ihrem Weg zu diesem Spielplatz. Kinder und andere Fußgänger, welche die Schifferstraße überqueren, und Autofahrer, die aus der Brückenstraße kommen und in die Schifferstraße abbiegen, haben gleichzeitig eine Grünphase. Durch das Anbringen von gelben Blinklichtern werden die Autofahrer auf die parallele Grünphase der Fußgänger aufmerksam gemacht und die Verkehrssicherheit wird deutlich gesteigert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 168 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5781 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unebenheiten in der Neuen Kräme zwischen Berliner Straße und Braubachstraße am Paulsplatz beheben

07.11.2017 · Aktualisiert: 12.02.2018

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2401 entstanden aus Vorlage: OF 445/1 vom 23.10.2017 Betreff: Unebenheiten in der Neuen Kräme zwischen Berliner Straße und Braubachstraße am Paulsplatz beheben Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Unebenheiten in der Fußgängerzone Neue Kräme am Paulsplatz zwischen der Berliner Straße und der Braubachstraße beseitigt werden. Diese treten vor allem vor der Ampel an der Berliner Straße sowie vor dem Übergang zum Römerberg auf. Begründung: Die genannten Unebenheiten sind ein permanentes Verletzungsrisiko für die vielen Passanten in dieser Fußgängerzone. Die beigefügten Fotos sollen die lückenhafte und unebene Pflasterung verdeutlichen. Neue Kräme am Paulsplatz, Ampel Berliner Straße Neue Kräme am Paulsplatz, Ampel Berliner Straße Neue Kräme, vor dem Übergang zum Römerberg am Paulsplatz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 225

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze in der Oppenheimer Straße kenntlich machen

15.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2147 entstanden aus Vorlage: OF 558/5 vom 29.08.2017 Betreff: Parkplätze in der Oppenheimer Straße kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf der Fahrbahn in der Oppenheimer Straße zwischen der Hausnummer 31 und der Einmündung Schifferstraße auf der Seite der ungeraden Hausnummern deutlich kenntlich zu machen. Auch die Mitarbeiter der Parkraumüberwachung sind entsprechend zu schulen, dass in diesem Bereich nicht auf dem Gehweg geparkt werden soll. Begründung: Der Gehweg ist schmal und wird stark von Fußgängern frequentiert. Daher ist parken in diesem Bereich auf der Straße vorgesehen. Diese Regelung ist aber den Autofahrern nicht bewusst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2468 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pflaster auf dem Römerberg reparieren!

13.06.2017 · Aktualisiert: 26.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1782 entstanden aus Vorlage: OF 334/1 vom 29.05.2017 Betreff: Pflaster auf dem Römerberg reparieren! Vorgang: OM 2621/13 OBR 1; ST 264/14; Frage Nr. 487/17 Der Magistrat wird aufgefordert, das Pflaster auf dem Römerberg zu reparieren und vorhandene Lücken und Stolperfallen zu beseitigen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, bei der Erneuerung des Pflasters auf dem Römerberg durch geeignete Maßnahmen Barrierefreiheit herzustellen. Begründung: Für Leitungsverlegungsarbeiten wurden an mehreren Stellen auf dem Römerberg die Pflastersteine herausgenommen und nach Beendigung der Baumaßnahmen durch schwarzen Asphalt ersetzt (siehe hierzu die Vorlage OM 2621). Mit den Versorgungsträgern wurde vereinbart, die Werksgräben provisorisch mit Asphalt zu schließen. Die Kosten für die endgültige Wiederherstellung wurden fiktiv ermittelt und vereinnahmt. In der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung antwortete Herr Stadtrat Klaus Oesterling auf die Frage Nr. 487 wie folgt: "Dieser asphaltierte Makel besteht in der Tat schon seit längerer Zeit. Die Beseitigung dieses Makels wurde im Hinblick auf die zahlreichen Bauarbeiten (...) zurückgestellt. (...) Sofort nach dem Ironman werden die Instandsetzungsarbeiten ab dem 10. Juli 2017 beginnen. (...) Die Arbeiten werden voraussichtlich Ende September 2017 abgeschlossen sein." Der Ortsbeirat 1 wird den Vorgang im Auge behalten und bittet den Magistrat dafür zu sorgen, dass die Termine eingehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2621 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 264 Frage vom 16.03.2017, F 487 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1984 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Kein Flickenteppich auf dem Römerberg - Pflaster wieder herstellen

28.05.2017 · Aktualisiert: 12.07.2017

Antrag vom 28.05.2017, OF 335/1 Betreff: Kein Flickenteppich auf dem Römerberg - Pflaster wieder herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das mit Asphalt provisorisch aufgefüllte Pflaster auf dem Römerberg zu erneuern und somit das ursprüngliche Bild wieder herzustellen. Begründung: Für Leitungsverlegungsarbeiten wurde an mehreren Stellen auf dem Römerberg die Pflastersteine herausgenommen und nach Beendigung der Baumaßnahmen durch schwarzen Asphalt ersetzt. Siehe hierzu unsere OF 369/1 vom 4.10.2013 OM 2621 2013 und ST 264 vom 17.2.2014. Mit den Versorgungsträgern wurde vereinbart, die Werksgräben provisorisch mit Asphalt zu schließen. Die Kosten für die endgültige Wiederherstellung wurden fiktiv ermittelt und vereinnahmt. In der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung antwortete Herr Stadtrat Klaus Oesterling auf die Frage-Nr. 487 vom 16.3.2017 wie folgt: Dieser asphaltierte Makel besteht in der Tat schon seit längerer Zeit. Die Beseitigung dieses Makels wurde im Hinblick auf die zahlreichen Bauarbeiten zurückgestellt. Sofort nach dem Ironman werden die Instandsetzungsarbeiten ab den 10. Juli 2017 beginnen. Die Arbeiten werden voraussichtlich Ende September abgeschlossen sein. Der Ortsbeirat 1 wird den Vorgang im Auge behalten und bittet den Magistrat dafür zu sorgen, das die Termine eingehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 13.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 335/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 334/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen

19.05.2017 · Aktualisiert: 13.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1649 entstanden aus Vorlage: OF 448/5 vom 01.05.2017 Betreff: Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen Der Magistrat wird gebeten, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wie folgt zu überarbeiten: 1. Das Quartier um die Brückenstraße/Elisabethenstraße/Wallstraße wird zukünftig als B-Zentrum dargestellt. 2. Die räumliche Umgrenzung dieses Quartiers wird um die östliche Schulstraße, die südliche Brückenstraße, die Kleine Brückenstraße und die Schifferstraße erweitert. Begründung: Derzeit wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main von 2011 überarbeitet. Dieses Konzept soll die künftige Einzelhandelsentwicklung in Frankfurt steuern und hat nicht zuletzt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Einzelhandelsvorhaben eine wichtige Orientierungsfunktion. In dem Konzept von 2011 ist das sogenannte "Brückenviertel" als C-Zentrum dargestellt, passender wäre jedoch die Kategorie B-Zentrum. In Anlage 2 des Konzepts werden C-Zentren als Versorgungszentren mit Ausrichtung auf den Stadtteil bzw. den zugeordneten Wohnsiedlungsbereich mit einem Angebotsschwerpunkt im täglichen Bedarf, ergänzt um ausgewählte mittel- und langfristige Bedarfsgüter und einem Lebensmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb definiert. Demgegenüber wird ein B-Zentrum als ein Versorgungszentrum mit Ausrichtung auf die Versorgungsstruktur des Ortsbezirks mit teilweise auch übergreifenden Versorgungsfunktionen sowie differenzierten Gütern und Dienstleistungen des kurz- und mittelfristigen Bedarfs, ergänzt um spezialisierte langfristige Angebote, u. a. Warenhaus, Kaufhaus, Fachgeschäfte mit zentrenrelevanten Sortimenten, als Magnetbetriebe umschrieben. Das sogenannte Brückenviertel hat keinen Lebensmittelmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb. Auch ein Schwerpunkt im Angebot des Alltagsbedarfs ist im Brückenviertel nicht gegeben. Vielmehr verhält es sich so, dass das Angebot hochgradig spezialisiert ist und eine Versorgungsfunktion über die Grenzen des Ortsbezirks hinaus erfüllt. Tatsächlich hat sich unter den über 65 Läden im Viertel mit 15 verschiedenen Bekleidungsgeschäften ein entsprechender Schwerpunkt gebildet. Ferner finden sich hier mehrere Musikfachhändler, Kinderbekleidungsgeschäfte, Einrichtungs- und Designläden, zwei Buchhandlungen, zwei Apfelweinfachhändler, ein Feinkost- und Spirituosenfachhandel, spezialisierte Lebensmittelhändler und Gastronomiebetriebe, die jeweils den oben umschriebenen Magnetbetrieben im Sinne eines B-Zentrums entsprechen. Läden für den Alltagsbedarf stellen im Brückenviertel gerade lediglich eine Ergänzung zu solchen des mittelfristigen Bedarfs dar, welche den deutlichen Schwerpunkt bilden. Auch die räumliche Umgrenzung ist zu überarbeiten, denn die Orientierungsfunktion des Konzepts wird den tatsächlichen Begebenheiten des Viertels nicht gerecht. So wird im Konzept von 2011 (Anlage 3) lediglich die nördliche Brückenstraße, die Wallstraße und die Elisabethenstraße erfasst. Unerwähnt bleiben die Schifferstraße, die Kleine Brückenstraße und der südlich vom Alten Friedhof gelegene Teil der Brückenstraße. Diese sind jedoch genauso Teil des Brückenviertels und weisen ebenfalls eine Ladenstruktur auf, die auf den spezifischen Charakter dieses Zentrums ausgerichtet ist. Des Weiteren stehen diese Läden in einem fußläufig erlebbaren Zusammenhang zu dem im Konzept von 2011 bereits anerkannten Viertel. Da auch laut dem Konzept außerhalb des jeweiligen Versorgungszentrums lediglich in besonders gelagerten Einzelfällen und nach eingehender Prüfung eine Neuansiedlung zugelassen werden soll, bedarf es einer grundsätzlichen Ausweitung der Fläche des Zentren-Bereichs des Brückenviertels. Denn durch diese Verknappung der für Einzelhandel verfügbaren Flächen steigen die Gewerbemieten, was gerade für den inhabergeführten Einzelhandel zur Verdrängung aus angestammten Versorgungszentren führt bzw. eine Ansiedlung solcher erschwert. Es ist aber so, dass gerade der inhabergeführte Einzelhandel zur Lebendigkeit eines Stadtteils beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1751 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Abfallbehälter in der Brückenstraße

19.05.2017 · Aktualisiert: 06.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1648 entstanden aus Vorlage: OF 447/5 vom 01.05.2017 Betreff: Weitere Abfallbehälter in der Brückenstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der westlichen Seite der Brückenstraße zwischen der Elisabethenstraße und der Schifferstraße zwei Abfallbehälter anzubringen und regelmäßig zu leeren. Begründung: Im sogenannten Brückenviertel mangelt es an Abfallbehältern. Um die Aufenthaltsqualität dieses aufstrebenden Quartiers weiter zu steigern, empfiehlt es sich, an dem angegebenen Ort Abfallbehälter anzubringen und diese regelmäßig zu leeren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1357 Antrag vom 25.09.2017, OF 581/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2317 Aktenzeichen: 79 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69

21.04.2017 · Aktualisiert: 23.01.2020

Anregung vom 21.04.2017, OA 145 entstanden aus Vorlage: OF 425/5 vom 03.04.2017 Betreff: Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße den Einmündungsbereich der Brückenstraße mit in die Planung einzubeziehen und 1. für Fußgänger eine Querungsmöglichkeit über die Brückenstraße ohne Verkehrsinsel sowie 2. für den Radverkehr eine Durchfahrt durch die Brückenstraße und eine Querungsmöglichkeit über die Elisabethenstraße Richtung Norden zu schaffen. Begründung: Im Verlauf der Elisabethenstraße ist zwischen dem Sanierungsgebiet des Vortrags des Magistrats vom 27.03.2017, M 69, und dem im Jahr 2015 sanierten südlichen Brückenkopf der Alten Brücke leider einzig für die Brückenstraße keine befriedigende Lösung gefunden worden: Fußgänger müssen Richtung Norden zunächst eine der Abbiegespuren überqueren und dann auf einer Verkehrsinsel auf ihr Grünsignal warten und im ungünstigen Fall noch einmal auf der Mittelinsel der Elisabethenstraße stehen bleiben. Die Brückenstraße zwischen Schulstraße und Elisabethenstraße Richtung Norden ist nicht für den Radverkehr freigegeben. Dennoch nutzen viele Radfahrende diesen Abschnitt verbotswidrig, weil er die natürliche und kürzeste Verbindung aus diesem Viertel Richtung Innenstadt ist. Sie fahren über die Fußgängerampel der Elisabethenstraße und setzen sich dabei der Gefahr durch den Abbiegeverkehr von der Elisabethenstraße in die Brückenstraße aus. Leider kann deswegen die Brückenstraße nicht ohne gesonderte Signalregelung für den Radverkehr freigegeben werden. Diese Mängel sollen nun im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1282 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 303 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme) und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 69 und NR 303 = Ablehnung, OA 145 = Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 303 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1341, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Versetzung von Altglascontainern

04.11.2016 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 869 entstanden aus Vorlage: OF 206/5 vom 17.10.2016 Betreff: Versetzung von Altglascontainern Der Magistrat wird gebeten, die Altglascontainer an der Ecke Brückenstraße/Schifferstraße sowie an der Ecke Brückenstraße/Gutzkowstraße zu versetzen. Im gleichen Zuge bietet es sich an, auch den Altkleidercontainer neben den Altglascontainern an der Ecke Brückenstraße/Schifferstraße zu entfernen. Als alternative Standorte werden folgende vorgeschlagen: - Sperrfläche auf der Schifferstraße gegenüber des Hauses Schifferstraße 28; - Verkehrsinsel, die als Fußgängerüberweg genutzt wird, zwischen Laubestraße/Schifferstraße/Walter-Kolb-Straße; - Verkehrsinsel auf der Walter-Kolb-Straße bei der Einmündung in die Elisabethenstraße; - Brückenspielplatz, Seite Brückenstraße/Gutzkowstraße, jedoch gegenüber dem Haus Gutzkowstraße 21. Begründung: Die Container sind regelmäßig überfüllt und damit eine Sammelstelle für Müll und Glasscherben. Da die Altglascontainer in unmittelbarer Nähe des Brückenspielplatzes gelegen sind, bergen diese eine erhebliche Gefahr für spielende Kinder. Die Container an der Ecke Brückenstraße/Schifferstraße verhindern zudem die Sicht auf an der Fußgängerampel stehende Kinder. Insbesondere der vorgeschlagene Standort Verkehrsinsel zwischen Laubestraße/Schifferstraße/Walter-Kolb-Straße bietet sich an, da dort ein neuer Supermarkt eröffnet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 343 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1187 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenreinigung am Wochenende - mehr im Sommer, weniger im Winter

04.11.2016 · Aktualisiert: 07.02.2017

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 854 entstanden aus Vorlage: OF 190/5 vom 17.10.2016 Betreff: Straßenreinigung am Wochenende - mehr im Sommer, weniger im Winter Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die folgenden Straßen und Plätze in Sachsenhausen in Reinigungsklasse V und VI an Wochenenden im Sommerhalbjahr (April bis September einschließlich) sowohl samstags als auch sonntags zu reinigen. Dafür kann im Winterhalbjahr (Oktober bis März einschließlich) eine Reinigung zwischen Dienstag und Donnerstag entfallen. Zusätzlich schlägt der Ortsbeirat eine Erhöhung der Reinigungsklassen in bestimmten Straßen und Plätzen vor, die aufgrund des hohen Publikumsverkehrs schneller verschmutzen. Straßen Jetzige Reinigungsklasse Änderung Vorschlag Sommer Vorschlag Winter Schweizer Platz VI VI S VI W Schweizer Straße VI (Gartenstraße bis Textorstraße), III (Rest) VI S VI W Affentorplatz VI VI S VI W Alt-Sachsenhausen VI VI S VI W Diesterwegplatz VI VI S VI W Textorstraße zwischen Lokalbahnhof und Schweizer Straße VI (Anfang bis Martin-May-Straße), II (Rest) VI S VI W Elisabethenstraße und Darmstädter Landstraße bis Wendelsplatz VI VI S VI W Wallstraße VI VI S VI W Brückenstraße V (Elisabethenstraße bis Schifferstraße), II (Rest) V S V W Gutzkowstraße II Erhöhen auf V V S V W Adlhochplatz II Erhöhen auf VI VI S VI W Textorstraße zwischen Lokalbahnhof und Schweizer Straße VI (Anfang bis Martin-May-Straße), II (Rest) Erhöhen auf VI zwischen Martin-May-Straße und Schweizer Straße VI S VI W Reinigungsklassen Bisher Vorschlag Sommer Vorschlag Winter II = 2 x pro Woche III = 5 x pro Woche V = 2 x in der Woche, 1 x Wochenende V S = 2 x in der Woche, 2 x am Wochenende V W = 1 x in der Woche, 1 x am Wochenende VI = 5 x in der Woche, 1 x Wochenende VI S = 5 x pro Woche, 2 x am Wochenende VI W = 4 x pro Woche, 1 x am Wochenende Begründung: Der Ortsbeirat erhält im Sommerhalbjahr regelmäßig zahlreiche Beschwerden von Anwohnern wegen Vermüllung. Es handelt sich um ein ästhetisches, aber auch ein hygienisches Problem, da die Hinterlassenschaften Ungeziefer anziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 308

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation in der Schulstraße in Sachsenhausen

04.11.2016 · Aktualisiert: 14.02.2017

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 855 entstanden aus Vorlage: OF 191/5 vom 18.10.2016 Betreff: Verkehrssituation in der Schulstraße in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation in der Schulstraße in Sachsenhausen so zu regeln, dass die zügige Anfahrt von Krankenwagen zum Sachsenhäuser Krankenhaus nicht beeinträchtigt oder blockiert wird, zum Beispiel durch große Fahrzeuge wie Müllwagen oder Reisebusse. Begründung: Anwohner, Mitarbeiter und Besucher des Krankenhauses Sachsenhausen berichten, dass die Anfahrt von Notarzt- und Krankentransportwagen zur Krankenhausaufnahme häufiger durch große Fahrzeuge behindert oder sogar blockiert wird. Hierbei handele es sich um Reisebusse auf Parkplatzsuche oder auch um Müllwagen. Insbesondere in der Schulstraße als einzige Zufahrt vom Schaumainkai und vom Sachsenhäuser Ufer zum Krankenhaus sei die Situation dringend verbesserungsbedürftig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 346

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Busparkplätze am Schaumainkai und am Sachsenhäuser Ufer ordnen

18.10.2016 · Aktualisiert: 08.12.2016

Antrag vom 18.10.2016, OF 207/5 Betreff: Busparkplätze am Schaumainkai und am Sachsenhäuser Ufer ordnen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Gefährdung von Fussgängern und Fahrradfahrern am Radweg auf dem Sachsenhäuser Hochufer zu mindern und folgende Maßnahmen zur Regelung des Verkehrs im Bereich der Straßen Schaumainkai und Sachsenhäuser Ufer in Sachsenhausen zu treffen. 1. Der Parkstreifen für Reisebusse an der nördlichen Seite dieser beiden Straßen wird aufgehoben und auf die andere Straßenseite verlegt und zwar vom Ostende der Dreikönigskirche bis zur Einmündung der Färbergasse und von der Einmündung der Schifferstrasse bis zum Westende der Metzlervilla. 2. Als Ersatz für die dadurch wegfallenden PKW-Parkplätze werden Schrägparkplätze zwischen dem Museum für Angewandte Kunst und der Schweizer Straße eingerichtet. Falls diese als Ersatz nicht ausreichen, ist zu prüfen, ob Schrägparkplätze im Bereich der Dreikönigsstrasse 47 bis 49 und gegenüber der Oppenheimer Straße 5 eingerichtet werden können. Begründung: Auf der nördlichen Seite der Straße Schaumainkai und Sachsenhäuser Ufer verläuft ein Fahrradweg. Zwischen diesem und der Fahrbahn befindet sich derzeit der Parkstreifen für Reise - und Touristenbusse, die an dieser Stelle wegen des Eisernen Stegs zahlreich halten. Radfahrer können die Fussgänger auf dem Radweg und auch entgegenkommende Radfahrer aufgrund der abgestellten Busse und der Biegung der Straße erst sehr spät wahrnehmen. Dies stellt für die Radfahrer und für die aussteigenden Busreisenden eine nicht unerhebliche Gefährdung dar. Durch die Verlegung des Busparkstreifens auf die andere Straßenseite kann dieser Gefährdungssituation abgeholfen werden. Für die wegfallenden PKW-Parkplätze auf der Südseite dieser beiden Straßen ist entsprechender Ersatz nötig, zum Beispiel für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachsenhäuser Krankenhauses in der Schifferstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 207/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 207/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Busparkplätze am Schaumainkai und am Sachsenhäuser Ufer ordnen

18.10.2016 · Aktualisiert: 14.11.2016

Antrag vom 18.10.2016, OF 232/5 Betreff: Busparkplätze am Schaumainkai und am Sachsenhäuser Ufer ordnen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat auf, die Gefährdung von Fußgängern und Fahrradfahrern am Radweg auf dem Sachsenhäuser Hochufer zu mindern und folgende Maßnahmen zur Regelung des Verkehrs im Bereich der Straßen Schaumainkai und Sachsenhäuser Ufer in Sachsenhausen zu treffen. 1. Der Parkstreifen für Reisebusse an der nördlichen Seite dieser beiden Straßen wird aufgehoben und auf die andere Straßenseite verlegt und zwar vom Ostende der Dreikönigskirche bis zur Einmündung der Färbergasse und von der Einmündung der Schifferstraße bis zum Westende der Metzlervilla. 2. Als Ersatz für die dadurch wegfallenden Pkw-Parkplätze werden Schrägparkplätze zwischen dem Museum für Angewandte Kunst und der Schweizer Straße eingerichtet. Falls diese als Ersatz nicht ausreichen, ist zu prüfen, ob Schrägparkplätze im Bereich der Dreikönigsstraße 47 bis 49 und gegenüber der Oppenheimer Straße 5 eingerichtet werden können. Begründung: Auf der nördlichen Seite der Straße Schaumainkai und Sachsenhäuser Ufer verläuft ein Fahrradweg. Zwischen diesem und der Fahrbahn befindet sich derzeit der Parkstreifen für Reise - und Touristenbusse, die an dieser Stelle wegen des Eisernen Stegs zahlreich halten. Radfahrer können die Fussgänger auf dem Radweg und auch entgegenkommende Radfahrer aufgrund der abgestellten Busse und der Biegung der Straße erst sehr spät wahrnehmen. Dies stellt für die Radfahrer und für die aussteigenden Busreisenden eine nicht unerhebliche Gefährdung dar. Durch die Verlegung des Busparkstreifens auf die andere Straßenseite kann dieser Gefährdungssituation abgeholfen werden. Für die wegfallenden PKW-Parkplätze auf der Südseite dieser beiden Straßen ist entsprechender Ersatz nötig, zum Beispiel für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachsenhäuser Krankenhauses in der Schifferstraße. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 232/5 wurde zurückgezogen.

Parteien: SPD GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bepflanzung Alter Sachsenhäuser Friedhof, Schifferstraße 17/Spielplatz Brückenstraße

09.09.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 578 entstanden aus Vorlage: OF 134/5 vom 25.08.2016 Betreff: Bepflanzung Alter Sachsenhäuser Friedhof, Schifferstraße 17/Spielplatz Brückenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die beiden ehemaligen Gräber der Familie Metzler nach deren Entfernung zu bepflanzen. Begründung: Bis zum Herbst 2015 standen auf dem Alten Friedhof Schifferstraße 17/Spielplatz Brückenstraße fünf alte Grabsteine, umgeben von einer üppigen Bepflanzung. Zwei Grabanlagen der Familie Metzler wurden entfernt. Hierdurch ist eine unansehliche Lücke entstanden. Diese sollte durch geeignete Pflanzmaßnahmen geschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1674 Aktenzeichen: 67 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Lärmbelästigung in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel reduzieren

04.08.2016 · Aktualisiert: 08.09.2016

Antrag vom 04.08.2016, OF 94/1 Betreff: Lärmbelästigung in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel reduzieren Während sich das Ordnungsdezernat der Stadt dafür lobt, dass Straßenmusikern Verstärker verboten werden (siehe Pressemitteilung des PIA vom 28.07.2016), bleiben gleichzeitig andere - von vielen Bürgern als viel aufdringlicher wahrgenommene - Lärmquellen unangetastet. Die Unmengen an Rollkoffern, die täglich insbesondere am Römerberg und im Bereich des Hauptbahnhofes von ihren Herrchen und Herrchinnen über die Kopfsteinpflaster der Stadt gezogen werden, sorgen für eine unzumutbare Lärmbelästigung der Anwohner und eine deutliche Herabsenkung der Lebensqualität in Frankfurt. Seriöse Studien* haben ergeben, dass diese Lärmbelästigung deutlich reduziert werden könnte, indem die Rollkoffer vor Ort durch Bollerwagen ersetzt werden. Diese verursachen durch die luftgefüllten Reifen deutlich weniger Lärm als die kleinen Hartplastikrollen der Koffer. Außerdem bieten diese mehr Stauraum für wichtige Utensilien, die aus Platzgründen von den Nutzern der Rollkoffer bisher meist zu Hause gelassen werden müssen, wie etwa Bierkästen. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, ob das Mitführen von Rollkoffern im Stadtbezirk zu untersagen ist. Ebenfalls möge der Magistrat prüfen und berichten, in welcher Form alternative Beförderungsmittel wie Bollerwagen gefördert werden können, zum Beispiel in Form von Leihstationen ähnlich denen der Bahnfahrräder. (* Quelle: Youtube) Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 30.08.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 94/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, 2 GRÜNE, FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen PARTEI (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) Herr Laeuen nimmt der Abstimmung nicht teil.

Partei: Die_PARTEI
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Benennung einer Gasse und eines Hofs im Ortsbezirk 1 (Altstadt)

05.07.2016 · Aktualisiert: 15.07.2016

Antrag vom 05.07.2016, OF 68/1 Betreff: Benennung einer Gasse und eines Hofs im Ortsbezirk 1 (Altstadt) Der im Magistratsbericht M110 vorgeschlagene Straßenname "Saalhof ist langweilig und vollkommen austauschbar. Er hat keinerlei direkten Bezug auf die Frankfurter Altstadt und könnte in dieser Form ebenso in Köln, Hamburg oder Ruhstorf an der Rott existieren. Straßennamen sollten nicht nur für die Einheimischen, sondern auch für Besucher eine Orientierung bieten, indem sie auf die aktuellen Umstände vor Ort Bezug nehmen. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen, die im Magistratsbericht M110 bezeichnete Gasse und den dazugehörigen Platz nicht in "Saalhof", sondern "Hinter dem Historischen Museum" zu benennen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.05.2016, M 110 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 05.07.2016, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. Die Vorlage M 110 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 68/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen PARTEI und fraktionslos (= Ablehnung); BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und 1 FDP gegen PARTEI und fraktionslos (= Annahme); 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 287, 3. Sitzung des OBR 1 vom 05.07.2016

Partei: Die_PARTEI
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neugestaltung des Bolzplatzes im Brückenspielplatz

03.06.2016 · Aktualisiert: 05.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 146 entstanden aus Vorlage: OF 40/5 vom 16.05.2016 Betreff: Neugestaltung des Bolzplatzes im Brückenspielplatz Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zur Neugestaltung des Brückenspielplatzes zu entwickeln. Insbesondere soll dabei der auf der Seite der Schifferstraße liegende Bolzplatz renoviert und aufgewertet werden. Die sich auf dem Bolzplatz befindende Tischtennisplatte soll vorab versetzt werden. Begründung: Der Brückenspielplatz befindet sich an einem wichtigen und zentralen Platz in Sachsenhausen, sodass er ein wichtiger Anlaufpunkt für Kinder und Familien ist. Der dort liegende Bolzplatz befindet sich in einem bedenklichen und nicht kinderfreundlichen Zustand. Aufgrund der jetzigen Gestaltung birgt das Spielen auf diesem Platz Gefahren für Kinder, insbesondere durch die dort platzierte Tischtennisplatte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1152 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 56 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grobe Unebenheiten in der Sandgasse beseitigen

19.01.2016 · Aktualisiert: 22.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4914 entstanden aus Vorlage: OF 706/1 vom 16.11.2015 Betreff: Grobe Unebenheiten in der Sandgasse beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass in der Sandgasse der schon seit mehreren Jahren bestehende Zustand der angehobenen Platten (siehe Anlage ) beseitigt wird. Begründung: Die Sandgasse wird von vielen Passanten Richtung Römerberg bzw. Richtung Hauptwache frequentiert. Die Unebenheiten an genannter Stelle sind schon seit Jahren eine Gefahrenstelle, vor allem für Fußgänger. Gerade in den letzten zwei bis drei Jahren hat sich die Situation weiter verschlechtert, ohne dass Gegenmaßnahmen ergriffen wurden. Besonders auch das Befahren durch Lieferanten der anliegenden Geschäfte verschlimmert die Lage zusätzlich. Es ist dringend geboten, zumindest die schlimmsten Stellen unverzüglich auszubessern. Anlage 1 (ca. 76 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 515 Aktenzeichen: 66 5

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