Installation von Fahrradbügeln hier: Alte Mainzer Gasse 28
Begründung
hier: Alte Mainzer Gasse 28 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 28 in Fahrtrichtung links vor und hinter dem abgesenktem Bordstein jeweils 2 Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich gibt es zu wenige Möglichkeiten zum An- und Abschließen von Fahrrädern. Der schraffierte und mit einem abgesenkten Bordstein versehene Bereich wird sehr oft zugeparkt, so dass Personen mit dem Rollstuhl oder anderen Gehhilfen gezwungen, werden weite Umwege zurückzulegen.
Inhalt
Antrag vom 26.05.2019, OF 961/1
Betreff: Installation von Fahrradbügeln hier: Alte Mainzer Gasse 28 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 28 in Fahrtrichtung links vor und hinter dem abgesenktem Bordstein jeweils 2 Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich gibt es zu wenige Möglichkeiten zum An- und Abschließen von Fahrrädern. Der schraffierte und mit einem abgesenkten Bordstein versehene Bereich wird sehr oft zugeparkt, so dass Personen mit dem Rollstuhl oder anderen Gehhilfen gezwungen, werden weite Umwege zurückzulegen.Nebenvorlage: Antrag vom 18.06.2019, OF 991/1 Beratung im Ortsbeirat: 1