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Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27
Antrag vom 18.05.2017, OF 168/8 Betreff: Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 (3) GOOBR beauftragt, gemeinsam mit den Kinderbeauftragten des Ortsbeirates den großen Spielplatz mit Vorhergehender TrefferBoulebahnNächster Treffer südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27, gelegen im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Häusern 77 und 57, umfassend zu erneuern und als Mehrgenerationenanlage zu entwickeln. Im Einzelnen schlägt der Ortsbeirat folgende Maßnahmen/Ergänzungen vor: - Wegnahme einer Tischtennisplatte - Sanierung der Vorhergehender TrefferBoulebahn - Klettergerüst / Niedrigseilgarten - Rutschen für große und kleine Kinder - Drehkreisel - Schaukeln für Babys und größere Kinder Hängematten - Vergrößerung des Sandkastens Kleines Labyrinth Balancier- und Turngeräte Wippen - Anlage eines Schachfeldes und/oder einzelner Schachtische (Figuren- und Schlüsseldienst kann über das Quartiersmanagement organisiert werden) In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat zu informieren, wer Eigentümer der früheren Trinkhalle vordem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 77 ist und welche Planungen bestehen, das Gebäude zu nutzen oder abzureißen. Der Ortsbeirat schlägt vor, das Dach für Zwecke der Stadtimkerei zu nutzen. Ein Kontakt kann über den Ortsbeirat hergestellt werden. , Begründung: Dieser große Spielplatz ist leider wenig attraktiv und muss erneuert werden. Die Tischtennisplatten sind noch in Ordnung. Der Sandkasten ist modernisierungsbedürftig. Es entstünde ein attraktiver Stadtteilspielplatz, der in diesem Teil der Nordweststadt einfach fehlt. Er bietet sich ideal als ergänzendes Bewegungsangebot für das Kinderzentrum GHR 27, den Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde (Kita "Sternenhimmel") und die mit Kindern arbeitenden Einrichtungen im Kleinen Einkaufszentrum Thomas-Mann-Straße an. Letztere verfügen über keine Außenflächen für Spielangebote. Däs nördlich des Spielplatzes gelegene, früher als Trinkhalle genutzte, Gebäude steht seit geraumer Zeit leer. Die Anwohner fragen sich, was mit dem Gebäude geschehen soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2017, OF 143/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 9 2017 1. Die Vorlage OF 143/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF168/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 168/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Spiegelstrich entfällt und folgender Spiegelstrich an vorletzter Stelle in die Aufzählung eingefügt wird: "- Im Bedarfsfall: Wegnahme einer Tischtennisplatte" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde
Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1432 entstanden aus Vorlage: OF 147/8 vom 05.04.2017 Betreff: Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Der Magistrat wird beauftragt, 1. am Beginn des Fußgängerüberwegs zu den Häusern Thomas-Mann-Straße 12-18 sowie am Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 79 jeweils eine Feuerwehrschranke mit kombinierter Schließanlage anzubringen. Die aktuell angebrachte Schranke am Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 79 ist zu ersetzen; 2. zum Schutz der Grünanlagen im Umfeld der Häuser Thomas-Mann-Straße 12-18 und Gerhart-Hauptmann-Ring 79-81a zusätzliche Findlinge auszulegen; 3. die Treppenanlage an der Thomas-Mann-Straße vor dem Haus Nr. 10 zu renovieren (z. B. Beläge erneuern, Schienen entfernen und Handläufe versetzen) und die Grünfläche rund um die Brückenanlage zu lichten und besser sauber zu halten; 4. die Rampe zwischen dem Kindergarten und dem Kleinen Einkaufszentrum umzugestalten und besser barrierefrei zu machen (z. B. durch einen geschwungen angelegten Weg). Begründung: Ergibt sich aus dem Verlauf sowie den festgestellten Ergebnissen des Ortstermins des Ortsbeirates mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Grünflächenamtes, der Ev. Kirchengemeinde und des Eigentümerbeirates der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 79-81a. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1197 Auskunftsersuchen vom 19.10.2023, V 783 Aktenzeichen: 66 0
Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27
Antrag vom 04.04.2017, OF 143/8 Betreff: Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 (3) GOOBR beauftragt, gemeinsam mit den Kinderbeauftragten des Ortsbeirates den großen Spielplatz mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27, gelegen im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Häusern 77 und 57, umfassend zu erneuern. Im Einzelnen schlägt der Ortsbeirat folgende Maßnahmen/Ergänzungen vor: - Wegnahme einer Tischtennisplatte - Sanierung der Boulebahn - Klettergerüst - Rutschen für große und kleine Kinder - Drehkreisel - Schaukeln für Babys und größere Kinder - Hängematten - Vergrößerung des Sandkastens mit Wasserzuleitung (z.B. für Burgenbau) - Kleines Labyrinth In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat zu informieren, wer Eigentümer der früheren Trinkhalle vor dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 77 ist und welche Planungen bestehen, das Gebäude zu nutzen oder abzureißen. Begründung: Dieser große Spielplatz ist leider wenig attraktiv und muss erneuert werden. Die Tischtennisplatten sind noch in Ordnung. Der Sandkasten ist modernisierungsbedürftig. Es entstünde ein attraktiver Stadtteilspielplatz, der in diesem Teil der Nordweststadt einfach fehlt. Er bietet sich ideal als ergänzendes Bewegungsangebot für das Kinderzentrum GHR 27, den Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde (Kita "Sternenhimmel") und die mit Kindern arbeitenden Einrichtungen im Kleinen Einkaufszentrum Thomas-Mann-Straße an. Letztere verfügen über keine Außenflächen für Spielangebote. Das nördlich des Spielplatzes gelegene, früher als Trinkhalle genutzte, Gebäude steht seit geraumer Zeit leer. Die Anwohner fragen sich, was mit dem Gebäude geschehen soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.05.2017, OF 168/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 143/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 9 2017 1. Die Vorlage OF 143/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF168/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 168/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Spiegelstrich entfällt und folgender Spiegelstrich an vorletzter Stelle in die Aufzählung eingefügt wird: "- Im Bedarfsfall: Wegnahme einer Tischtennisplatte" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34
Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0
Teilhabechancen von Flüchtlingen im Ortsbezirk 8 verbessern
Anregung vom 09.03.2017, OA 131 entstanden aus Vorlage: OF 117/8 vom 18.02.2017 Betreff: Teilhabechancen von Flüchtlingen im Ortsbezirk 8 verbessern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie 1. Flüchtlingen, die in Unterkünften im Ortsbezirk 8 (z. B. Gerhart-Hauptmann-Ring 398c) leben und die noch keinen Platz in einem Deutschkurs erhalten haben, die Nutzung des RMV, soweit noch nicht vorhanden, ermöglicht werden kann; 2. mehr Plätze in Deutschkursen, speziell für geflüchtete Frauen, angeboten und die Möglichkeiten der Kinderbetreuung für die Kurszeiten verbessert werden können; 3. durch die Bereitstellung bzw. Vermittlung von gebrauchsfähigen, verkehrssicheren Fahrrädern (Fundbüro, Werkstatt Frankfurt) vor allem die Nahmobilität für mehr Flüchtlinge verbessert werden kann. Begründung: Im Ortsbezirk 8 leben in verschiedenen Liegenschaften zahlreiche Flüchtlinge über einen oft sehr langen Zeitraum. Die beantragten Maßnahmen sollen für diesen Personenkreis die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Ortsbezirk, speziell deren Mobilität, verbessern. Die Teilhabe an Angeboten der Bildung und des kulturellen Lebens im Ortsbezirk ist für die dort lebenden Flüchtlinge ein wichtiger Baustein, ihre Integrationsbemühungen zu unterstützen. Außerdem werden die Bemühungen der ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätigen Mitbürger damit ebenfalls unterstützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 147 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.04.2017, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 131 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OA 131 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1352, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 51
Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt
Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1333 entstanden aus Vorlage: OF 112/8 vom 20.02.2017 Betreff: Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt Vorgang: OM 4090/15 OBR 8; ST 1000/15 Mit der Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4090, hat der Ortsbeirat 2015 um die Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt (ESF) gebeten. Dies wurde mit der Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1000, zugesagt. Eine Umsetzung der mit vergleichsweise geringem Aufwand verbundenen Maßnahme erfolgte bisher leider nicht. Der Magistrat wird gebeten, die mit der Stellungnahme ST 1000 zugesagte Maßnahme schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Da keine Änderungen an den vorliegenden Umständen eingetreten sind, wird die Begründung zur OM 4090 zitiert: "Aufgrund einer fehlenden Fahrspur für Linksabbieger wird der Verkehr vor der ESF gerade in den Stoßzeiten erheblich beeinträchtigt. Häufig stauen sich Fahrzeuge bis zur Einmündung des Gerhart-Hauptmann-Rings auf dem Praunheimer Weg. Hiervon beeinträchtigt werden auch die Busse der Linien 72 und 73. Entsprechend groß ist der Druck für Linksabbieger, möglichst jede kleine Lücke im Gegenverkehr zu nutzen, um zügig auf das Gelände der ESF zu gelangen und somit die Straße freizugeben. Dies geht unweigerlich zulasten einer bedächtigen Fahrweise. Die Einrichtung einer solchen Spur ist überdies mit geringen Mitteln möglich, da der Praunheimer Weg in diesem Bereich zweispurig ausgebaut ist, wovon eine ehemalige Fahrspur als Parkzone genutzt wird." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4090 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1060
Haushalt 2017 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umsetzung des Rahmenplanes Niederursel
Antrag vom 07.03.2017, OF 122/8 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umsetzung des Rahmenplanes Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die vom Magistrat für sein Arbeitsprogramm 2017 angekündigten vorbereitenden Vermessungsarbeiten und konkretisierenden Vorplanungen zur Neugestaltung des Straßenzuges Alt-Niederursel werden begrüßt. 1. Im Vorgriff auf den Haushalt 2018 wird der Magistrat gebeten, für die Vorplanung der Maßnahme "Gestaltung des Straßenraums Alt-Niederursel" aus dem Rahmenplan Niederursel auskömmliche Planungsmittel einzustellen. Begründung: Der Rahmenplan Niederursel (M 14 v. 16.01.2015) zeigt für den denkmalgeschützten alten Ortskern eine planerische Zukunftsperspektive in den nächsten 10 bis 15 Jahren auf. Im Zuge der vom Magistrat durchgeführten Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass eine Neuordnung des teilweise sehr sanierungsbedürftigen Straßenraumes im Bereich AltNiederursel zwischen Obermühlgasse und Karl-Kautsky-Weg aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüche die größte Bedeutung für die Bewohner im Stadtteil hat. Insbesondere ist die Situation für Fußgänger aufgrund der schmalen Bordsteine problematisch. Der Ortsbeirat teilt diese Auffassung und hält die im Abschlussbericht zum Rahmenplan vorgeschlagene Neugestaltung dieses Straßenzuges für die dringlichste Maßnahme zur Umsetzung in nächster Zeit. Dem Vernehmen nach kann damit gerechnet werden, dass eine Vorplanung erstellt wird, sobald die vorbereitenden Vermessungsarbeiten abgeschlossen und ausgewertet sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 50 2017 Die Vorlage OF 122/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Standort: Niederurseler Hang (Westflügel): Streubobstwiesenpflege langfristig sichern
Antrag vom 23.02.2017, OF 116/8 Betreff: Standort: Niederurseler Hang (Westflügel): Streubobstwiesenpflege langfristig sichern Dankenswerterweise hat die Hessenagentur Fachfirmen beauftragt, betagte Streuobstwiesen in städtischem Eigentum grundhaft zu entbuschen, die Bäume zu pflegen und Neuanpflanzungen vorzunehmen. Die Pflegemaßnahmen an diesen Orten sind auf 3 Jahre befristet. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Flächen werden im Anschluss dieser 3 jährigen Pflegezeit an Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt kostenlos verpachtet. Dabei sind die nahen Anwohner auf dem Riedberg ( insbesondere der Westflügel)und in Alt-Niederursel (wenn möglich) zu bevorzugen. Entsprechende Werbemaßnahmen in diesen Wohngebieten werden in geeigneter Weise durchgeführt. Diese sind mit den beiden Ortsbeiräten abzustimmen. Begründung: Für die Pflege, soziale Kontrolle und die Verbundenheit ist es sicherlich von Vorteil, wenn die Pächterinnen und Pächter aus der nahen Umgebung kommen könnten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 116/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 116/8 wurde zurückgezogen.
Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision!
Anregung vom 01.12.2016, OA 99 entstanden aus Vorlage: OF 83/8 vom 15.11.2016 Betreff: Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision! Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), bislang entfernt oder umgerüstet wurden. 2. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden. 3. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen. 4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten: a) im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er- Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstraße mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb. b) im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel. Begründung: Mit großem Aufwand hat der Magistrat 2014 ein Programm zum Austausch und zur Umrüstung von sämtlichen Gaslaternen im Gebiet der Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht - gegen den Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, die das besondere Licht sowie speziell die sehr schönen Aufsatzleuchten unter den Gaslaternen schätzen und für ihre Wohnviertel erhalten wollen. Bis 2025 soll das Programm zur Umrüstung von insgesamt 5.500 Gaslaternen abgeschlossen sein. Bislang ist in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nur ein Bruchteil der Haushaltsmittel für das Umrüstprogramm ausgegeben worden, die Umsetzung geht Medienberichten zufolge nur schleppend voran. So sind nach Angaben des Straßenbauamts bisher nur 334 Leuchten in 33 Straßen ersetzt worden, darunter auch Leuchten im Zeilweg in Heddernheim. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich mittlerweile, ob die Maßnahme tatsächlich so dringlich ist, wie immer mitgeteilt wurde, stets begründet mit einer angeblich mangelhaften Standfestigkeit der Masten, zu hohem Wartungsaufwand und angeblich schlechter Verfügbarkeit thoriumfreier Glühstrümpfe. Da mittlerweile bekannt ist, dass auch thoriumfreie Glühstrümpfe lieferbar sind, unternimmt der Ortsbeirat noch einmal den Versuch, einen Bestandsschutz der im Ortsbezirk 8 vorhandenen historischen Gasbeleuchtung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 822 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO II, TOP 42 Beschluss: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 981, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 91 52
Zugang Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 durch Geländer sichern
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1035 entstanden aus Vorlage: OF 79/8 vom 16.11.2016 Betreff: Zugang Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 durch Geländer sichern Anwohner des Gerhart-Hauptmann-Rings bemängeln, dass der steile Zugang (Zufahrt) zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 nicht durch ein Treppengeländer gesichert ist. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen haben Probleme, diesen steilen Zugang, der gleichzeitig Auffahrt ist, zu begehen. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat zu veranlassen, dass an dem Zugang/an der Auffahrt zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 ein Geländer angebracht wird, damit der steile Zugang von Anwohnern mit Mobilitätseinschränkungen ohne Probleme genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 491 Aktenzeichen: 66 0
Beseitigung der unzumutbaren Zustände beim Altgerätehandel im Weißkirchner Weg 34
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1037 entstanden aus Vorlage: OF 81/8 vom 15.11.2016 Betreff: Beseitigung der unzumutbaren Zustände beim Altgerätehandel im Weißkirchner Weg 34 Vorgang: V 1376/05 OBR 8; ST 580/05; V 45/06 OBR 8; ST 905/06; V 873/13 OBR 8; ST 206/14; V 116/14 OBR 8; ST 278/15; OM 4806/15 OBR 8; ST 433/16 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche gewerbeaufsichtliche, bauaufsichtliche und umweltrechtliche Verfahren gegen den Eigentümer der Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 seit 2005 geführt wurden, zu welchen Ergebnissen diese Verfahren geführt haben und welche Maßnahmen aktuell gegen den Betreiber des Altgerätehandels unternommen werden. Begründung: Der Ortsbeirat verweist auf die Stellungnahmen des Magistrats ST 580, ST 905, ST 206, ST 278 und ST 433. Trotz einiger erfolgter Maßnahmen ist der dort herrschende Zustand unverändert! Wie auf den beigefügten aktuellen Bildern (vom 12.11.2016) zu sehen ist, werden die Altgeräte auch auf dem Bürgersteig gelagert. Zeitweise wurde in den letzten Wochen auch der Straßenbereich einbezogen. Neben der seit Jahren bestehenden optischen Beeinträchtigung für die Nachbarn können gefährliche Situationen für Fußgänger entstehen, da in den verbliebenen schmalen Bereich Zubehörteile ragen. Da die Geräte außerdem nicht gesichert sind, kann damit Unfug (auch durch Kinder) betrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.02.2005, V 1376 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2005, ST 580 Auskunftsersuchen vom 08.06.2006, V 45 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2006, ST 905 Auskunftsersuchen vom 31.10.2013, V 873 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 206 Auskunftsersuchen vom 06.11.2014, V 1161 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 278 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4806 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 433 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 852 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 4
Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde
Antrag vom 08.11.2016, OF 86/8 Betreff: Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Seit Eröffnung des neuen Kindergartengebäudes der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde, Thomas-Mann-Straße 10, hat sich ein für die Anwohner mittlerweile unzumutbarer Hol- und Bringverkehr entwickelt. Eltern aus dem Stadtteil, die ihre Jüngsten nicht zu Fuß, sondern mit Pkw zum Kindergarten fahren und so auch wieder abholen, nutzen die Fußwege zu den Adressen Thomas-Mann-Straße 12-18 und Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) 79-81 a, um die Kindertagesstätte vom rückwärtigen Gebäudeteil aus direkt zu erreichen. Dabei wird auf den Wiesen, den Randbeeten und vor Hauseingängen geparkt und gewendet - zusätzlich zur Lärmbelästigung für die Anwohner auch eine nicht ungefährliche Lage, denn es sind eindeutig Fußwege, die hier entgegen der Straßenverkehrsordnung befahren werden. Besonders spielende Kinder und gehbehinderte Senioren sind betroffen. Hinzu kommen ihrerseits einige wenige Anwohner, die ihre Pkw vor das Haus GHR 79-81a fahren und dort auch länger parken. Die Anwohner, die auf die Einhaltung der Regeln achten wollen, haben mit Hilfe des Grünflächenamtes, im Falls des Hauses 79-81a sogar auf eigene Rechnung, versucht, die Lage mit dem Auslegen von Felsgestein am Wiesenrand zu verbessern - ohne nennenswerten Erfolg. Die Schranke im Wendehammer GHR 71ff ist hilfreich, jedoch fehlt das Schloss bereits seit dem Sommer diesen Jahres. Insgesamt ist das auf den Fußwegen festzustellende Pkw-Aufkommen zu den Hol- und Bringzeiten der Kita für die Anwohner nicht hinnehmbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. einen Ortstermin der zuständigen Ämter mit dem Ortsbeirat und der verantwortlichen Leitung der Kindertagesstätte anzuberaumen, um Möglichkeiten einer Besserung der lage zu erörtern und auf den Weg zu bringen. Dabei ist der Eigentümerbeirat des der Kindertagesstätte gegenüberliegenden Hauses GHR 79-81 a zuzuladen 2. bei diesem Ortstermin folgende Vorschläge zu prüfen: a) Einrichtung einer Kurzparkzone an der Thomas-Mann-Straße vor Haus Nr. 10, dem offiziellen Weg und kürzesten Weg von der Straße zur Kindertagesstätte; b) Anbringen einer Schranke am Beginn des Fußgängerweges (gesiegelte Feuerwehrzufahrt) vor dem Haus Thomas-Mann-Straße 18; c) Wiederanbringung des Schlosses an der Schranke vor dem Haus GHR 79; d) weitere Maßnahmen zur Sicherung der Wiese hinter der Kindertagesstätte (Steine, Baumstämme usw.); e) Zusammenarbeit mit der Kita-Leitung mit dem Ziel, die Information der Eltern zu intensivieren, um die Zahl der "Eltern-Taxis" merklich zu reduzieren. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 01.12.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 86/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
„Kfz-Barriere“ in der Thomas-Mann-Straße wieder entfernen
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 846 entstanden aus Vorlage: OF 70/8 vom 17.10.2016 Betreff: "Kfz-Barriere" in der Thomas-Mann-Straße wieder entfernen Damit an der Bushaltestelle "Thomas-Mann-Straße" im Gerhart-Hauptmann-Ring der städtische Linienbus wieder von Kraftfahrzeugen und insbesondere von Rettungswagen und Taxis überholt werden kann, wird der Magistrat gebeten, die übergroße Fußgängerfläche gegenüber der Haltestelle umzubauen. Begründung: Die vor circa zwei Jahren ohne Abstimmung mit dem Ortsbeirat gebaute überdimensionierte Fußgängerfläche verhindert für alle nachfolgenden Kfz ein Überholen des an der Haltestelle wartenden Busses. Steigen sehr viele Fahrgäste zu, halten zwei Busse der Linien 71, 72 oder 73 hintereinander, werden mehrere Fahrscheine im Bus gelöst oder kommt es zu anderen Verzögerungen bei der Weiterfahrt, bildet sich nicht selten ein Rückstau hinter den Omnibussen, der zu großen Zeitverlusten führt, da zum Beispiel jeder zweite Pkw in der Zwischenzeit bereits in die Thomas-Mann-Straße hätte abbiegen können. Ein Durchkommen für Rettungswagen ist an dieser Stelle, ist es erst einmal zum Rückstau gekommen, ebenfalls nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 261
Gedenktafel zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde Niederursel
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 844 entstanden aus Vorlage: OF 68/8 vom 16.10.2016 Betreff: Gedenktafel zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde Niederursel Vorgang: OM 2308/13 OBR 8; ST 1368/13 Der Magistrat wird gebeten, einen Textvorschlag für eine Gedenktafel zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde Niederursel und insbesondere an die einstmals existierende Synagoge zu erarbeiten. Dieser soll dem Ortsbeirat zur Beratung vorgelegt werden. Die Gedenktafel soll am oder im unmittelbaren Bereich des Hauses Alt-Niederursel 3 angebracht werden. Es handelt sich hierbei um das Areal, auf dem sich die Synagoge befunden hat. Eine Finanzierung aus Mitteln seines Budgets stellt der Ortsbeirat in Aussicht Begründung: Im Rahmen der Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1368, stieß der Vorschlag des Ortsbeirats zur Anbringung einer Gedenktafel bei den Beteiligten des Hauses Alt-Niederursel 3 (der Kirchengemeinde Niederursel und dem Evangelischen Regionalverband) auf großes Interesse. Um das Ansinnen umsetzen zu können, wird der Magistrat gebeten, gegebenenfalls zusammen mit dem Kultur- und Denkmalamt der Stadt Frankfurt sowie der Jüdischen Gemeinde, einen Textentwurf für eine solche Tafel auszuarbeiten und vorzuschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.06.2013, OM 2308 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1368 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 256
Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 847 entstanden aus Vorlage: OF 71/8 vom 17.10.2016 Betreff: Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel Im Geschäftszentrum von Alt-Niederursel sind Parkplätze Mangelware. Insbesondere wären Kurzparkzonen hilfreich, um schnelle Erledigungen zu ermöglichen, etwa die Inanspruchnahme von Post- oder Sparkassendienstleistungen. Immerhin konnte vor gut einem Jahr auf Initiative des Ortsbeirates ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zur besseren Beordnung im Sinne des Einzelhandels ein Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum Alt-Niederursel/ Ecke Niederurseler Landstraße zu entwickeln. Eine Kurzparkzone vor dem Haus Praunheimer Weg 2 ist dabei mit zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 480 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1814 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 332 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6079 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Parken erlauben zwischen Spielgasse und Seibertsgasse
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2016, OM 667 entstanden aus Vorlage: OF 50/8 vom 20.09.2016 Betreff: Parken erlauben zwischen Spielgasse und Seibertsgasse Der Magistrat wird gebeten, das eingeschränkte Halteverbot in der Straße Alt-Niederursel zwischen Spiels- und Seibertsgasse (in Fahrtrichtung links) aufzuheben, um notwendigen Parkraum in Niederursel zu schaffen. Begründung: Früher benötigten die dort angesiedelten landwirtschaftlichen Betriebe ungehinderte Ein- bzw. Ausfahrtmöglichkeiten. Da diese nicht mehr existieren, sollte das Parken an dieser Stelle erlaubt bzw. legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1646 Aktenzeichen: 32 1
Renaturierung des Urselbachs
Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 508 entstanden aus Vorlage: OF 19/8 vom 21.06.2016 Betreff: Renaturierung des Urselbachs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Urselbach - für einen besseren Hochwasserschutz - im Bereich zwischen Krebsmühle und Papiermühle mäandernd verlaufen kann . Außerdem wäre es hilfreich, vor der Urselbach-Talbrücke eine Rückhaltemöglichkeit zu schaffen. Begründung: Ein besserer Hochwasserschutz für Alt-Niederursel - Werner-von-Ursel-Platz, Spielsgasse - ist dringend geboten. Allein in diesem Jahr trat der Urselbach schon mehrmals über die Ufer und richtete größere Schäden an. Die Hochwasserwelle kam schnell, ging ebenso schnell zurück, hinterließ allerdings viel Schlamm und überflutete Keller. Gerade im o. g. Bereich kann man den Urselbach als "Autobahn" für die Hochwasserwelle bezeichnen, denn der Verlauf ist gerade und ohne Hindernisse. Wäre der Verlauf mäandernd und gäbe es eine Rückhaltemöglichkeit, könnte das Wasser gestreckt und dosiert abfließen oder in das Grundwasser sickern. Als Nebeneffekt würde ein kleines "Auengebiet" entstehen, das Heimat für viele Tierarten sein könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1498 Aktenzeichen: 90 31
Sperrmüll Gerhart-Hauptmann-Ring 200/202
Antrag vom 22.06.2016, OF 21/8 Betreff: Sperrmüll Gerhart-Hauptmann-Ring 200/202 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Beim Gebäude Gerhart-Hauptmann-Ring 200/202 kommt es immer wieder zu Sperrmüllablagerungen, die teileweise auch nicht von den Bewohnern stammen - siehe das Bild unten. Bei anderen Gebäuden in der Nordweststadt mit ähnlichen Problemen konnten durch Bau einer eingezäunten Abfallanlage Abhilfe geschaffen werden. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu veranlassen, dass die Stabstelle sauberes Frankfurt in Zusammenarbeit mit der FES den Hauseigentümer vom Gerhart-Hauptmann-Ring 200/202 veranlass t, eine eingezäunte Abfallanlage zu errichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich der zuständige Stadtbezirksvorsteher bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bauvorhaben im Bereich von Alt-Niederursel und Fragen des Denkmalschutzes
Antrag vom 14.06.2016, OF 24/8 Betreff: Bauvorhaben im Bereich von Alt-Niederursel und Fragen des Denkmalschutzes Der Ortsbeirat wolle beschließen: Den Ortsbeirat erreichen aus der Bevölkerung Informationen, dass im denkmalgeschützten Teil von Niederursel Hauseigentümer vermehrt Bauanträge einreichen, die nicht genehmigt werden. In den meisten Fällen handelt es sich um Grundstücke mit alten Hofreiten entlang der Straße Alt-Niederursel oder größere, früher landwirtschaftlich genutzte Gebäudekomplexe. In vielen Fällen erstrecken sich die Bauvoranfragen oder -anträge auf die ehemaligen Wirtschaftsgebäude der Hofanlagen, die unter Denkmalschutz stehen. Oftmals lässt sich ein denkmalgerechter Ausbau dieser früheren Scheunen, Stallungen etc. nur unter erheblichem Kostenaufwand erreichen, der für die Eigentümer dem Vernehmen nach selten wirtschaftlich ist. Gleichwohl muss es im öffentlichen Interesse sein, auch diese Teile der denkmalgeschützten Architektur des alten dörflichen Ortskerns von Niederursel nicht dem Verfall preiszugeben, in ihrem Bestand zu erhalten und letztlich auch nachhaltig einer Wohn- oder sonstigen sinnvollen Nutzung zuzuführen. Der Ortsbeirat ist deshalb an Auskünften zur gegenwärtigen Praxis des Denkmalamtes bzw. der städtischen Baubehörden insgesamt in Bezug auf die nachhaltige Sicherung der Baudenkmäler im alten Niederursel interessiert. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche Bauvorhaben auf Grundstücken im Bereich des alten Niederursel, die dem Denkmal- bzw. dem Ensembleschutz sowie der Erhaltungssatzung Nr. 27 unterliegen, sind in den vergangenen fünf Jahren beraten und genehmigt bzw. nicht genehmigt worden? Der Magistrat wird um genaue Darstellung unter Angabe der entsprechenden Liegenschaft gebeten, wie sie in der Denkmaltopographie der Stadt Frankfurt von 1986, hg. von Heinz Schomann u.a. [21990], oder in der Internetdatenbank des Landesamtes für Denkmalpflege ("DenkXWeb") dargestellt ist. 2. Wenn Bauanträge, etwa zum Umbau früherer Wirtschafts- und sonstiger Nebengebäude alter Hofreiten in Wohnraum, gescheitert sind, was genau waren die Gründe und wie hat der Magistrat die Eigentümer beraten, um eine nachhaltige Sicherung des baulichen Bestands dieser teilweise sogar unter Ensembleschutz stehenden Baukörper dennoch zu erreichen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 24/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 133 2016 Die Vorlage OF 24/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Rahmenplan Niederursel umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2016, OM 127 entstanden aus Vorlage: OF 8/8 vom 16.05.2016 Betreff: Rahmenplan Niederursel umsetzen Der Magistrat wird gebeten, die Straßenraumgestaltung bzw. -erneuerung des Straßenzuges Alt-Niederursel als erste umzusetzende Maßnahme des "Rahmenplanes Niederursel" in den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 aufzunehmen. Begründung: Der 2015 beschlossene "Rahmenplan Niederursel" zeigt für den denkmalgeschützten alten Ortskern eine planerische Zukunftsperspektive in den nächsten 10 bis 15 Jahren auf. Im Zuge der vom Magistrat durchgeführten Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass eine Neuordnung des teilweise sehr sanierungsbedürftigen Straßenraumes im Bereich Alt-Niederursel zwischen Obermühlgasse und Karl-Kautsky-Weg aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüche die größte Bedeutung für die Bewohner im Stadtteil hat. Insbesondere ist die Situation für Fußgänger aufgrund der schmalen Bordsteine problematisch. Der Ortsbeirat teilt diese Auffassung und hält die im Abschlussbericht zum Rahmenplan vorgeschlagene Neugestaltung dieses Straßenzuges für die dringlichste Maßnahme zur Umsetzung in nächster Zeit, um den Bürgern deutlich zu machen: Der Magistrat plant nicht nur, er handelt auch! Jetzt geht das sorgfältig erarbeitete Projekt "Rahmenplan Niederursel" tatsächlich in die Umsetzung! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1184 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 438 Aktenzeichen: 61 0
Eröffnung einer Kindertagesstätte in Alt-Niederursel 1
Antrag vom 16.05.2016, OF 6/8 Betreff: Eröffnung einer Kindertagesstätte in Alt-Niederursel 1 Seit vielen Monaten finden im Erdgeschoss des Hauses Alt-Niederursel 1 Bauarbeiten statt. Nach Angaben der am Fenster sichtbaren schriftlichen Informationen entsteht dort eine Kindertagesstätte, und zwar laut Infozettel "gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und subventioniert durch die Stadt Frankfurt am Main". Das Bauschild ist von 2015 und weist den Verein "Kunstpiraten e.V." mit Sitz in Langen als Bauherrn aus. Auf der Baustelle tut sich seit Monaten wenig, sehr zum Ärger der Geschäftsleute und Anwohner. Der damit weiter andauernde Leerstand dieser ehemaligen Ladenfläche (früher Frankfurter Sparkasse, dann zum Betrieb einer "Spielhalle" vorgesehen) ist für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel schädigend. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welches Profil (Pädagogik, Altersgruppen etc.) wird die dort geplante Kindertagesstätte haben? 2. Wann ist mit einer Fertigstellung des Bauprojektes und einer Inbetriebnahme der Kita zu rechnen? 3. Wie viele Parkplätze stehen ggf. für das Holen und Bringen von Kindern zur Verfügung, die nicht in fußläufiger Entfernung wohnen? 4. Welche Art Förderung ist gemeint, wenn, wie oben erwähnt, von einem Beschluss des Deutschen Bundestages die Rede ist? 5. Welchen Platzbedarf für Kindergarten- und U3-Kinder gibt es allgemein in den Stadtbezirken 481/482 Niederursel? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 33 2016 Die Vorlage OF 6/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Weißkirchener Weg
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4941 entstanden aus Vorlage: OF 665/8 vom 04.01.2016 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Weißkirchener Weg Vorgang: OM 4705/15 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, ergänzend zu den Maßnahmen der Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4705, in der Straße Weißkirchener Weg (Stichstraße zwischen den Häusern 1 und 47) einen Fußgängerüberweg einzurichten. Quelle: amtliche Stadtkarten Frankfurt am Main Begründung: Aus der Bürgerschaft wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass die betreffende Straße von vielen Kindern auf dem Weg von und zur Schule überquert wird. In den betreffenden Schulwegplänen wurde die gegenüberliegende Straßenseite als Schulweg ausgewiesen. Ein Fußgängerüberweg, der den sicheren Wechsel der Straßenseite ermöglichen würde, existiert für die Kinder der ungeraden Hausnummern des Weißkirchener Wegs nicht. Da ein solcher auch nicht praxisnah ist, wird ein Fußgängerüberweg an der beschriebenen Stelle für geeignet und sinnvoll erachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4705 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 630 Aktenzeichen: 32 1
Bautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4806 entstanden aus Vorlage: OF 655/8 vom 18.11.2015 Betreff: Bautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen Vorgang: V 1161/14 OBR 8; ST 278/15 Auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 30 ist ein Bauschild angebracht, das den Abriss des Wohngebäudes nebst kleiner Scheune ankündigt. Da auf dem Grundstück möglicherweise ein Neubau geplant ist, stellt sich die Frage, wie sich eine neue (Wohn-) Bebauung mit der direkt benachbarten, total heruntergekommenen Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel) vertragen wird. Seit Jahren stellt dieses früher u. a. als Reinigung genutzte Ladengeschäft einen unansehnlichen Schandfleck für das Niederurseler Stadtbild dar. Dem Ortsbeirat erscheint es deshalb sinnvoll, die zukünftigen städtebaulichen Gestaltungsmaßnahmen gemäß Rahmenplan Niederursel im Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße schon jetzt, anlässlich des Neubaus auf dem Grundstück Nr. 30, in den Blick zu nehmen. Es ist eine in das Ortsbild passende Bebauung entlang der Kreuzung anzustreben, die sich mit der im Rahmenplan festgelegten Zielsetzung einer Aufwertung und Verschönerung von Niederursel verträgt und die insbesondere den Erhaltungszielen der Erhaltungssatzung Niederursel im Hinblick auf die städtebauliche Eigenart des Stadtteils verpflichtet ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche baulichen Änderungen auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 30 geplant sind; 2. dem Ortsbeirat einen ggf. neuen Sachstand zu seiner Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 278, mitzuteilen; 3. dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob der Magistrat auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 34 aufgrund der früheren Nutzungen Altlasten erwartet; 4. zu prüfen und zu berichten, ob er das Grundstück Weißkirchener Weg 34 durch Kauf, zum Beispiel über die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG), für eine Wohnbebauung kurz- oder mitt elfristig verfügbar machen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.11.2014, V 1161 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 278 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 433 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1037 Aktenzeichen: 63 0
Verdeutlichung der Verkehrsberuhigung im Weißkirchener Weg
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4705 entstanden aus Vorlage: OF 643/8 vom 21.10.2015 Betreff: Verdeutlichung der Verkehrsberuhigung im Weißkirchener Weg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung am Weißkirchener Weg 1 ab der Stichstraße Weißkirchener Weg 1-9 zusätzliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen anzuordnen. Das Tempo 30-Schild ist zu klein und nach Möglichkeit in größerer Form zu erneuern. Es ist zu prüfen, ob der Kreuzungsbereich durch Markierungen besser als Beginn einer großen Tempo-30-Zone (Einfahrt in die Tempo-30-Zone Gerhart-Hauptmann-Ring) gekennzeichnet werden kann und zusätzliche Vorkehrungen, etwa eine Geschwindigkeitsanzeige, getroffen werden können, um die zunehmende Raserei in den Griff zu bekommen. Begründung: Durch den großzügigen "Schwung" der Kreuzung Weißkirchener Weg/Praunheimer Weg und die kerzengerade Führung des Weißkirchener Weges fühlen sich nach Einschätzung des Ortsbeirates viele Verkehrsteilnehmer mit Kraftfahrzeugen zu schnellem Fahren animiert. Nach Auskunft von Anwohnern wird im Weißkirchener Weg sehr gerast. Eine mobiler Blitzer des Straßenverkehrsamtes ist zwar sehr häufig im Einsatz, allerdings sollten die Beschilderungen/straßenräumlichen Anordnungen am Beginn der Tempo-30-Zone verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4941 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 212 Aktenzeichen: 32 1
Behindertenparkplatz im Geschäftszentrum Alt-Niederursel
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4704 entstanden aus Vorlage: OF 640/8 vom 21.10.2015 Betreff: Behindertenparkplatz im Geschäftszentrum Alt-Niederursel Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Geschäftszentrums von Alt-Niederursel/Ecke Niederurseler Landstraße/Praunheimer Weg einen Behindertenparkplatz einzurichten. Begründung: Gewerbetreibende haben angeregt, im Geschäftszentrum von Niederursel einen Behindertenparkplatz einzurichten, um mobilitätseingeschränkten Personen längere Wege zu den einzelnen Geschäften an der oben genannten Kreuzung zu ersparen. Die Entfernung zu den Behindertenparkplätzen auf dem REWE-Parkflächenareal ist zum Beispiel für Kunden des Lotto-Shops oder des Friseurgeschäftes zu groß. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 127 Aktenzeichen: 32 1
Brückensanierung Weg zwischen Oberurseler Weg und Dorfwiesenweg
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4706 entstanden aus Vorlage: OF 647/8 vom 20.10.2015 Betreff: Brückensanierung Weg zwischen Oberurseler Weg und Dorfwiesenweg Die beiden kleinen Holzstege auf dem Verbindungsweg zwischen Oberurseler Weg und Dorfwiesenweg, die Teil des Mühlenwanderwegs sind, sind marode und wurden zum Teil notdürftig ausgebessert, wie auf den Fotos zu sehen ist. Sie sollten daher im Interesse der Sicherheit des Verbindungswegs und des Mühlenwanderwegs möglichst bald saniert werden. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, dafür zu sorgen, dass die beiden Holzstege zwischen Oberurseler Weg und Dorfwiesenweg im Interesse der Sicherheit des Verbindungswegs und des Mühlenwanderwegs möglichst bald saniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 44 Aktenzeichen: 66 6
Plan Nordweststadt mit Hausnummern
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4497 entstanden aus Vorlage: OF 628/8 vom 25.08.2015 Betreff: Plan Nordweststadt mit Hausnummern Von Bewohnern der Nordweststadt wurde bemängelt, dass den Haushalten kein Plan der Nordweststadt mit Hausnummern vorliegt, damit man sich besser zurechtfinden kann. Es ist ja bekannt, dass die Nummerierung vor allem im Hammarskjöldring und Gerhart-Hauptmann-Ring unübersichtlich ist. Daher haben Bewohner der Nordweststadt den Ortsbeirat gebeten, dass die Stadt allen Haushalten einen Plan der Nordweststadt mit Hausnummern zur Verfügung stell. Falls es einen solchen Plan gibt oder ein solcher Plan erstellt wird, ist es sinnvoll, dass dieser Plan auch in den Dienststellen der Stadt ausliegt. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu veranlassen, dass alle Haushalte in der Nordweststadt einen Plan von der Nordweststadt mit den Hausnummern erh alten und Exemplare dieses Planes auch in den Dienststellen der Stadt ausgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1713 Aktenzeichen: 61 0
Müllstandplätze Weißkirchener Weg 45 - 47 und Gerhart-Hauptmann-Ring 192 - 198
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4091 entstanden aus Vorlage: OF 581/8 vom 30.03.2015 Betreff: Müllstandplätze Weißkirchener Weg 45 - 47 und Gerhart-Hauptmann-Ring 192 - 198 Seit geraumer Zeit kann der Müll (Restmüll, Altpapier, Grüner Punkt und Bio) der Liegenschaften Weißkirchener Weg 45 - 47 nicht mehr regelmäßig abgefahren werden, weil sich Verkehrsteilnehmer nicht an das absolute Halteverbot vor dem Müllstandplatz halten. Das Halteverbot gilt werktags von 7 - 16 Uhr. So ist es schon des Öfteren vorgekommen, dass die Mülltonnen von der FES nicht geleert wurden, weil der Transport der Tonnen zum Müllfahrzeug für die FES nicht mehr möglich war, je nach Anzahl oder Stellung der Falschparker. Eine vergleichbare Problemlage besteht vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 192 - 198. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. im Benehmen mit der FES und dem Eigentümer der Liegenschaft am Weißkirchener Weg 45 - 47, der Nassauischen Heimstätte GmbH, durch geeignete Maßnahmen wie beispielsweise Abmarkierungen auf der Straßenfläche, Absenkung des Bordsteines und eine neue Einhausung für den Müllstandplatz eine nachhaltige Problemlösung herbeizuführen; 2. bezüglich der Liegenschaften Gerhart-Hauptmann-Ring 192 - 198, die sich im Eigemtum der Deutschen Annington GmbH befinden, ebenfalls geeignete Maßnahmen zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1324 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 452 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 5
Aufschotterung Mühlenwanderweg
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4097 entstanden aus Vorlage: OF 592/8 vom 06.04.2015 Betreff: Aufschotterung Mühlenwanderweg Vom westlichen Ende des Geländes des SV Niederursel beginnend wurde der Mühlenwanderweg in Richtung Krebsmühle mit dunklem Schotter versehen und für Benutzer deutlich attraktiver gestaltet, da keine Schlaglöcher zu überwinden sind. Diese Schotterung beginnt erst am Grundstück der Papiermühle. Zwischen dem asphaltierten Bereich des Dorfwiesenwegs und der Schotterung ist eine Lücke von circa 27 Metern. Hier sind noch etliche Schlaglöcher vorhanden, die sich natürlich bei jedem Regenschauer mit Wasser füllen. Der Magistrat wird gebeten, auch dieses kleine, noch fehlende Wegstück aufzuschottern. Im Zuge dessen bittet der Ortsbeirat erneut um Aufstellung eines Papierkorbs am Dorfwiesenweg im Bereich des Geländes des SV Niederursel (z. B. an der vor einigen Jahren aufgestellten Bank), da bis dort der Dorfwiesenweg asphaltiert ist und somit eine Leerung problemlos möglich ist, zumal die Mülltonnen des Vereins ebenfalls entsorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1329 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 67 0
Sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule
Anregung vom 23.04.2015, OA 620 entstanden aus Vorlage: OF 578/8 vom 08.04.2015 Betreff: Sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule Vorgang: OM 3290/14 OBR 8; ST 237/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. wie es bei den Ortsterminen mit Mitgliedern des Ortsbeirates und Elternvertretern am 12.06.2014 und 06.02.2015 vorgeschlagen wurde, den amtlichen Schulweg der Erich-Kästner-Schule entlang des Praunheimer Weges und dann über das Gelände der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) zu führen und am Ende des Grundstücks der ESF den Weg mit einem weiteren Tor fortzuführen sowie in der kleinen Stichstraße mit einem Zebrastreifen abzusichern; 2. zur versicherungsrechtlichen Klarstellung eine Änderung der bestehenden Vereinbarung über die Grundstücksüberlassung herbeizuführen. Begründung: Der Auffassung des Stadtschulamtes, sicherer sei es, den amtlichen Schulweg aus Richtung Heilmannstraße/Oberfeldstraße in Höhe der ESF über die dortige Fußgängerampel zu führen, dann entlang der Westseite des Praunheimer Weges hoch zur Kreuzung Gerhart-Hauptmann-Ring/Praunheimer Weg, an der die Kinder erneut einen Zebrastreifen und eine Ampel passieren müssen, um wieder auf die zur Schule führende Ostseite des Praunheimer Weges zu gelangen, ist aus Sicht des Ortsbeirates zu widersprechen. Dadurch entsteht eine ca. fünf Minuten längere Wegstrecke. Die zusätzlichen Querungen erhöhen die Unfallgefahr. Ferner würde die ohnehin zu den Schulanfangszeiten strapazierte Ampel vor der ESF aufgrund zusätzlicher Rotzeiten noch weniger Verkehr von diesem insbesondere am Morgen verkehrsmäßig überlasteten Bereich des Praunheimer Weges abfließen lassen. Die Kinder würden den Umweg nicht annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2014, OM 3290 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.06.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 620 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage OA 620 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6049, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 Aktenzeichen: 32 1
Sichtbarmachung Brunnen Alt-Niederursel
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4089 entstanden aus Vorlage: OF 577/8 vom 07.04.2015 Betreff: Sichtbarmachung Brunnen Alt-Niederursel Vorgang: M 14/15 Bei Recherchen von Bürgern in Niederursel wurde vor dem Frankfurter Rathaus ein abgedeckter Brunnen entdeckt. Es ist daher sinnvoll, den oberen Teil des alten Brunnen wiederherzustellen bzw. den Brunnenschacht sichtbar zu machen - siehe Bilder. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den derzeit abgedeckten Brunnen vor dem Frankfurter Rathaus - z. B. durch eine gläserne Platte - wieder sichtbar zu machen. Dies könnte auch vor der Umsetzung des Rahmenkonzeptes Alt-Niederursel (M 14) erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 14 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1141 Aktenzeichen: 61 0
Präzisierung des Halteverbots in der Hennegasse
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4098 entstanden aus Vorlage: OF 594/8 vom 23.04.2015 Betreff: Präzisierung des Halteverbots in der Hennegasse Vorgang: OM 2634/13 OBR 8; ST 1782/13 Der Magistrat wird gebeten, in Abänderung der entsprochenen Anregung des Ortsbeirates vom 31.10.2013, OM 2634 (Stellungnahme vom 20.12.2013, ST 1782), das absolute Halteverbot zwischen Hausnummer 2 und 2 a nicht einzurichten und stattdessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Flächen Parkplätze abzumarkieren, wie bei dem Ortstermin der Verwaltung mit Anliegern am 02.07.2014 vereinbart. Begründung: Bei dem seinerzeitigen Beschluss des Ortsbeirates war nicht absehbar, dass in der Hennegasse ein Neubau entsteht. Bei einem Ortstermin der Verwaltung mit Anliegern wurde die Problematik des wilden und verkehrsbehindernden Parkens thematisiert und als Lösung eine genaue Markierung des tatsächlich nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehenden Parkraums vorgeschlagen. Die neuen Familien ziehen im Mai ein (Hennegasse 2 a) und sind auf eine ungehinderte Zufahrt auf die Parkplätze des Grundstücks am Haus angewiesen. Da eine Überwachung des ruhenden Verkehrs nur sehr sporadisch erfolgt, stehen die Chancen einer Beordnung des ruhenden Verkehrs besser, wenn die zwischen Blumengeschäft und Hausnummer 2 a zur Verfügung stehende Fläche mit ca. drei ordentlichen Parkplätzen gekennzeichnet wird. Von dieser Lösung haben alle Beteiligten etwas: Die Besucher der Anwohner und der Einrichtungen des Hofs ebenso wie die Kunden des Blumengeschäfts und die Bewohner des neuen Wohnhauses. Für die restlichen Flächen der Hennegasse, die in der Vorlage OM 2634 angesprochen sind, soll ein absolutes Halteverbot umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2013, OM 2634 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1782 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 950 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4090 entstanden aus Vorlage: OF 579/8 vom 08.04.2015 Betreff: Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt Am 12.06.2014 und am 06.02.2015 fanden Ortstermine u. a. vor der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) statt. Im Wesentlichen ging es dabei um die komplexe Problematik des Schulweges von und zur Erich-Kästner-Schule und den Ernst-Reuter-Schulen sowie der kritischen Bedingungen der Zufahrt zur ESF. An den Terminen beteiligten sich Vertreter der beiden Schulen, Lehrer, Elternbeiräte, Vertreter der städtischen Ämter sowie Mitglieder des Ortsbeirats. Insgesamt wurden in diesem Rahmen verschiedene gute Vorschläge erarbeitet, welche auch dem Ortsbeirat als geeignet erscheinen, die Schulwegebeziehungen rund um die ESF zu verbessern. Der Magistrat wird gebeten, eine Linksabbiegerspur auf dem Praunheimer Weg als Zufahrt auf den Parkplatz der Europäischen Schule Frankfurt einzurichten. Die Maßnahme soll bezwecken, den Rückstau des Individualverkehrs und die zeitliche Beeinträchtigung des ÖPNV abzubauen und die Verkehrssicherheit im Bereich des Schulweges zu erhöhen. Begründung: Im Rahmen der verschiedenen Ortstermine zur Thematik der vorgenannten Schulwege hat sich unter anderem aufgezeigt, dass aufgrund einer fehlenden Fahrspur für Linksabbieger der Verkehr vor der ESF gerade in den Stoßzeiten erheblich beeinträchtigt wird. Häufig stauen sich Fahrzeuge bis zur Einmündung des Gerhart-Hauptmann-Rings auf dem Praunheimer Weg. Hiervon beeinträchtigt werden auch die Busse der Linien 72 und 73. Entsprechend groß ist der Druck für Linksabbieger, möglichst jede kleine Lücke im Gegenverkehr zu nutzen, um zügig auf das Gelände der ESF zu gelangen und somit die Straße freizugeben. Dies geht unweigerlich zulasten einer bedächtigen Fahrweise. Die Einrichtung einer solchen Spur ist überdies mit geringen Mitteln möglich, da der Praunheimer Weg in diesem Bereich zweispurig ausgebaut ist, wovon eine "ehemalige" Fahrspur als Parkzone genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1000 Antrag vom 20.02.2017, OF 112/8 Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1333 Aktenzeichen: 32 1
Sozialwohnungen in der Nordweststadt
Antrag vom 30.03.2015, OF 583/8 Betreff: Sozialwohnungen in der Nordweststadt Vorgang: V 707/13; ST 1099/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme 1099 vom 22.07.2013 bezogen auf die Fragen 1, 2, 3 und 5 um die Berichtsjahre 2013 und 2014 zu ergänzen. Ferner wird gebeten, die Fragen 1, 2 und 7 auch getrennt nach Wohnungsbaugesellschaften insbesondere mit Schwerpunkt auf ABG und Nassauische Heimstätte zu beantworten. 1. Wie viele Wohnungen in Niederursel, der Nordweststadt und in Heddernheim sind seit 2007 aus der Sozialbindung gefallen? 2. Wie hoch ist speziell in der Nordweststadt der prozentuale Anteil an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung? Wie hoch ist er in den entsprechenden Wohnquartieren im Stadtteil Heddernheim (Antoninusstraße, Konstantinstraße, Titusstraße, Siedlung Römerstadt)? 3. Wie viele Wohnungen in welchen Liegenschaften der ABG und der Nassauischen Heimstätte (gemäß Ziffer 2, gegliedert nach frei finanzierten Wohnungen und ehemaligen Sozialwohnungen), sind seit 2007 nach frei werden wie vertraglich vereinbart in den Belegrechtsankauf aufgenommen worden? 4. Werden vom Magistrat auch neue Belegrechte in Wohnungsbeständen der privaten Deutschen Annington Immobiliengruppe erworben? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? 5. Erwirbt der Magistrat im Ortsbezirk auch Belegrechte bei sonstigen Gesellschaften (z. B. GWH), Genossenschaften (z. B. Volks-, Bau- und Sparverein eG) und privaten Eigentümern? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? Erwirbt er auch Belegrechte bei Privatwohnungen aus Konkursmassen (z. B. ehem. Gesellschaft für Immobilien und Beteiligungen AG, Haus: Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202)? 6. Sind dem Magistrat Umstände bekannt, die auf einen Missbrauch der dem zugekauften Belegrecht unterliegenden Wohnungen durch die Bewohner bzw. die Eigentümer hindeuten (Überbelegung, Untervermietung etc.)? 7. Wie viele Sozialwohnungen werden bis 2020 prognostiziert in der Nordweststadt und in Heddernheim (Trennung entsprechend Ziffer 2) aus der Bindung fallen und wie viele Sozialwohnungen plant der Magistrat bedarfsorientiert durch Neubau bzw. An-, Rückkauf, Verlängerung und Tausch von Belegungsrechten im Wohnungsbestand vorzuhalten, um auch weiterhin kommunale Wohnungswirtschaft in diesen Stadtteilen effektiv steuern zu können? 8. Sieht der Magistrat durch sein bisheriges Vorgehen, Belegrechte bei öffentlichen und privaten Wohnungseigentümern in der Nordweststadt bzw. in Heddernheim anzukaufen, die sozial stabile Bewohnerstruktur der einzelnen Wohnblocks gewahrt und wird er fürderhin auch dafür Sorge tragen, dass durch diesen Eingriff die intakte Bewohnerstruktur des Stadtteils weiterhin erhalten bleibt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.04.2013, V 707 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1099 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1338 2015 Die Vorlage OF 583/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wiederanbringung einer Gaslaterne in der Kirchgartenstraße
Antrag vom 30.03.2015, OF 582/8 Betreff: Wiederanbringung einer Gaslaterne in der Kirchgartenstraße Vorgang: ST 1232/14 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Aus welchen Gründen verzögert sich seitens des Hauseigentümers die Reparatur der Fassade und damit die Wiederanbringung der Gaslaterne? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1232 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1337 2015 Die Vorlage OF 582/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Verkehrssituation in der Straße Alt-Niederursel
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2015, OM 3964 entstanden aus Vorlage: OF 570/8 vom 22.02.2015 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Alt-Niederursel Die 16 Einrichtungen der freien Bildungsstätte "der hof" bereichern das Erscheinungsbild Niederursels. Dennoch ist nicht zu verkennen, dass sich die Verkehrs- und Parksituation stark verschlechtert haben. Besonders zu Bring- und Abholzeiten (08:00 Uhr bis 09:00 Uhr, beziehungsweise 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr) herrscht in diesem Bereich der Straße Alt-Niederursel Chaos. Oft ist für Autofahrer, die z. B. aus der Erbsengasse kommen, eine Durchfahrt nicht möglich. Problematisch ist die Situation auch für die Fahrzeuge der FES. Das dort herrschende "absolute Halteverbot" wird permanent missachtet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass verstärkt Kontrollen durch die Stadtpolizei durchgeführt werden, um die Situation zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2015, ST 856 Aktenzeichen: 32 1
Schließung einer Tiefgarage im Gerhart-Hauptmann-Ring
Antrag vom 22.02.2015, OF 568/8 Betreff: Schließung einer Tiefgarage im Gerhart-Hauptmann-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit einiger Zeit ist die Tiefgarage im Bereich der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 109/111 nicht mehr in Betrieb. Bekanntermaßen ist der Parkdruck in der NWST hoch, da Parkplätze, besonders im G.-Hauptmann-Ring rar sind. Dies voraus geschickt, fragt der OBR den Magistrat: 1. welche Gründe führten dazu, dass diese Tiefgarage nicht mehr in Betrieb ist? 2. Wie wurde mit den Stellplatz-Mietern verfahren? 3. Ist zukünftig mit weiteren Schließungen von Tiefgaragen in der Nordweststadt zu rechnen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 12.03.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 568/8 wurde zurückgezogen.
Rahmenplan Alt-Niederursel
Antrag vom 29.01.2015, OF 562/8 Betreff: Rahmenplan Alt-Niederursel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 8 begrüßt die Magistratsvorlage M 14 "Rahmenplan Alt-Niederursel" ausdrücklich und stimmt der Vorlage zu. Begründung: In Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern im Ortsbezirk wurde durch den Magistrat der "Rahmenplan Alt-Niederursel" bei verschiedenen informations- und Diskussionsveranstaltungen im Geltungsbereich erarbeitet. Der Beteiligungsprozess hat aufgezeigt, dass es Handlungsbedarf gibt, um den historischen Ortskern Niederursels zu verschönern. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 14 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 12.02.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 14 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 562/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Radfahren gegen die Einbahnstraße im Gerhart-Hauptmann-Ring
Antrag vom 08.01.2015, OF 557/8 Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße im Gerhart-Hauptmann-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Gerhart-Hauptmann-Ring wieder für die Befahrung mit Fahrrädern entgegen der Einbahnstraßenrichtung freizugeben. An den verengten Stellen im Bereich der Bushaltestellen kann ein Konfliktpotential durch Anbringen des Verkehrszeichens "208 Vorrang des Gegenverkehrs" vermieden werden. Begründung: Der Gerhart-Hauptmann-Ring erfüllt alle Bedingungen für Einbahnstraßen, in denen die Benutzung entgegen der Fahrtrichtung für den Fahrradverkehr möglich ist. Die aktuelle Verkehrsführung bedeutet für Radfahrer teils erhebliche Umwege. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 557/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE. und fraktionslos
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