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Präzisierung des Halteverbots in der Hennegasse

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4098 entstanden aus Vorlage: OF 594/8 vom 23.04.2015 Betreff: Präzisierung des Halteverbots in der Hennegasse Vorgang: OM 2634/13 OBR 8; ST 1782/13 Der Magistrat wird gebeten, in Abänderung der entsprochenen Anregung des Ortsbeirates vom 31.10.2013, OM 2634 (Stellungnahme vom 20.12.2013, ST 1782), das absolute Halteverbot zwischen Hausnummer 2 und 2 a nicht einzurichten und stattdessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Flächen Parkplätze abzumarkieren, wie bei dem Ortstermin der Verwaltung mit Anliegern am 02.07.2014 vereinbart. Begründung: Bei dem seinerzeitigen Beschluss des Ortsbeirates war nicht absehbar, dass in der Hennegasse ein Neubau entsteht. Bei einem Ortstermin der Verwaltung mit Anliegern wurde die Problematik des wilden und verkehrsbehindernden Parkens thematisiert und als Lösung eine genaue Markierung des tatsächlich nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehenden Parkraums vorgeschlagen. Die neuen Familien ziehen im Mai ein (Hennegasse 2 a) und sind auf eine ungehinderte Zufahrt auf die Parkplätze des Grundstücks am Haus angewiesen. Da eine Überwachung des ruhenden Verkehrs nur sehr sporadisch erfolgt, stehen die Chancen einer Beordnung des ruhenden Verkehrs besser, wenn die zwischen Blumengeschäft und Hausnummer 2 a zur Verfügung stehende Fläche mit ca. drei ordentlichen Parkplätzen gekennzeichnet wird. Von dieser Lösung haben alle Beteiligten etwas: Die Besucher der Anwohner und der Einrichtungen des Hofs ebenso wie die Kunden des Blumengeschäfts und die Bewohner des neuen Wohnhauses. Für die restlichen Flächen der Hennegasse, die in der Vorlage OM 2634 angesprochen sind, soll ein absolutes Halteverbot umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2013, OM 2634 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1782 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 950 Aktenzeichen: 32 1