Präzisierung des Halteverbots in der Hennegasse
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM
4098 entstanden aus
Vorlage: OF 594/8 vom
23.04.2015 Betreff: Präzisierung des Halteverbots in der
Hennegasse Vorgang: OM 2634/13 OBR 8; ST 1782/13 Der Magistrat wird gebeten, in Abänderung der
entsprochenen Anregung des Ortsbeirates vom 31.10.2013, OM 2634
(Stellungnahme vom 20.12.2013, ST 1782), das absolute
Halteverbot zwischen Hausnummer 2 und 2 a nicht einzurichten und stattdessen im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Flächen Parkplätze abzumarkieren, wie bei
dem Ortstermin der Verwaltung mit Anliegern am 02.07.2014 vereinbart. Begründung: Bei dem seinerzeitigen Beschluss des Ortsbeirates war
nicht absehbar, dass in der Hennegasse ein Neubau entsteht. Bei einem
Ortstermin der Verwaltung mit Anliegern wurde die Problematik des wilden und
verkehrsbehindernden Parkens thematisiert und als Lösung eine genaue Markierung
des tatsächlich nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehenden Parkraums
vorgeschlagen. Die neuen Familien ziehen im Mai ein (Hennegasse 2 a) und sind
auf eine ungehinderte Zufahrt auf die Parkplätze des Grundstücks am Haus
angewiesen. Da eine Überwachung des ruhenden Verkehrs nur sehr sporadisch
erfolgt, stehen die Chancen einer Beordnung des ruhenden Verkehrs besser, wenn
die zwischen Blumengeschäft und Hausnummer 2 a zur Verfügung stehende Fläche
mit ca. drei ordentlichen Parkplätzen gekennzeichnet wird. Von dieser Lösung
haben alle Beteiligten etwas: Die Besucher der Anwohner und der Einrichtungen
des Hofs ebenso wie die Kunden des Blumengeschäfts und die Bewohner des neuen
Wohnhauses. Für die restlichen Flächen der Hennegasse, die in der Vorlage
OM 2634 angesprochen sind, soll ein absolutes Halteverbot umgesetzt
werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 31.10.2013, OM 2634
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.12.2013, ST 1782
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.06.2015, ST 950
Aktenzeichen: 32 1