Übergangslösung für IGS West in Zeilsheim unterstützen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2011, OM
10 entstanden aus Vorlage:
OF 16/6 vom 08.04.2011
Betreff: Übergangslösung für IGS West in Zeilsheim
unterstützen Der Ortsbeirat 6 stimmt der von Bildungsdezernentin
Jutta Ebeling vorgeschlagenen Übergangslösung für das Schuljahr 2011/2012 zu,
nämlich weitere Container für insgesamt vier Klassen auf dem Schulhof der
Käthe-Kollwitz-Schule aufzustellen. Die wegfallende Fläche des Schulhofs wird
dadurch ersetzt, dass ein Teil des neben der Schule entlang führenden
Frankenthaler Weges für den Autoverkehr gesperrt und dem Schulgelände als
Schulhof zugeschlagen wird. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, umgehend
auch eine Lösung für das darauffolgende Schuljahr 2012/2013 zu entwickeln, die
einen geordneten Schulbetrieb zulässt. Begründung: Beide betroffenen Schulen,
sowohl die IGS West als auch die Käthe Kollwitz-Schule, befürworten die Lösung
für das Schuljahr 2011/2012. Das Straßenverkehrsamt hat diese Lösung geprüft
und für durchführbar erachtet. Für die Schulen und die Anwohner stellt der
Vorschlag für den Übergang eine vertretbare Lösung dar. Aber auch für das Schuljahr 2012/2013 muss umgehend
eine Lösung gefunden werden, die einen geordneten Schulbetrieb auf dem Gelände
ermöglicht. Obwohl bereits seit Herbst 2010 bekannt ist, dass die IGS
auch nach den Sommerferien 2012, unter Umständen noch für das gesamte Schuljahr
2012/2013, an dem jetzigen Übergangsstandort in Zeilsheim bleiben muss, hat
Schuldezernentin Jutta Ebeling bisher noch keine Lösungen vorgeschlagen oder
wenigstens Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Damit darf jetzt aber nicht mehr
gewartet werden, denn 2012/2013 müssen dann wiederum 100 Kinder zusätzlich auf
dem jetzt schon aus allen Nähten platzenden Gelände untergebracht werden. Dafür
ist eine rechtzeitige Planung und Vorbereitung dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.07.2011, ST 812
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.02.2012, ST 212
Aktenzeichen: 40 33