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Meine Nachbarschaft: Alt-Zeilsheim

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Pförtnerampel in der Pfaffenwiese soll Raser bremsen

23.04.2019 · Aktualisiert: 15.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1005/6 Betreff: Zeilsheim: Pförtnerampel in der Pfaffenwiese soll Raser bremsen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Annabergstraße/ Lenzenbergstraße befindliche Ampelanlage so umgerüstet werden kann, dass diese im Nachtbetrieb für den Verkehr generell "Rot" zeigt und nur für sich nähernde Kraftfahrzeuge mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit auf "Grün" schaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese besonders in den Nachstunden mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sog. "Blitzanhängers" hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Lichtzeichenanlage zu einer "Pförtnerampel" mit entsprechenden Sensoren und die Verwendung einer intelligenten Schaltung sollten zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1246 2019 Die Vorlage OF 1005/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Ortstermin Schulwegsicherung Käthe-Kollwitz-Schule

26.03.2019 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4481 entstanden aus Vorlage: OF 970/6 vom 07.01.2019 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin Schulwegsicherung Käthe-Kollwitz-Schule Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Stadtschulamts, der Schulleitung, der Kinderbeauftragten, Elternvertretern und dem Ortsbeirat zur Schulwegsicherung durchzuführen. Im Wesentlichen sollen folgende zwei Schwerpunkte besprochen werden: 1. Fußgängerüberwege für die Einmündungen Blauländchenstraße/Klosterhofstraße, Alt-Zeilsheim/Welschgrabenstraße sowie Frankenthaler Weg/Kranentrank; 2. Situation aufgrund der Falschparker rund um die Käthe-Kollwitz-Schule. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sind auf den Ortsbeirat zugegangen mit der Bitte, die Schulwege in Zeilsheim sicherer zu machen. Auf Nachfrage bei der Kinderbeauftragten wurde klar, dass diese Forderungen nachvollziehbar sind. Daher scheint es geboten, vor Ort die Situation mit den zuständigen Ämtern zu prüfen, um dann einen geeigneten Vorschlag für die Beordnung des Schulverkehrs zu erlangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.11.2021, OF 251/6 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1103 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Die Ausführung der Ortsvorsteherin, dass bezüglich der Angelegenheit bereits vor geraumer Zeit ein Ortstermin stattgefunden hat, dient zur Kenntnis. b) Die Angelegenheit wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Sicherheit für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim verbessern

26.03.2019 · Aktualisiert: 25.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4480 entstanden aus Vorlage: OF 969/6 vom 11.03.2019 Betreff: Zeilsheim: Sicherheit für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim verbessern D er Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren, damit die Probleme für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim besprochen und Lösungen gefunden werden können. Begründung: Von einem Radfahrer, der die Strecke im Berufsverkehr täglich benutzt, wird Folgendes vorgebracht: Das Linksabbiegen von der Hofheimer Straße am Ortsausgang von Zeilsheim in den Feldweg nach Kriftel sei für Radfahrerinnen/Radfahrer gefährlich. Diese Einschätzung ist aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sehr gut nachvollziehbar. Als eine Lösungsmöglichkeit wird vorgeschlagen, auf der in Fahrtrichtung Hofheim linken Seite den recht breiten Bürgersteig als Radweg für beide Richtungen zu gestalten. Ebenfalls als problematisch beschrieben wird die Fahrt in die andere Richtung. Hier ist der neuralgische Punkt die Kreuzung der Hofheimer Straße mit der Straße Alt-Zeilsheim. Will man mit dem Fahrrad von der Hofheimer Straße kommend links in die Straße Alt-Zeilsheim abbiegen (zum Münsterer Weg), so würde man häufig von Autos geschnitten, die von rechts kommen und die Fahrräder übersehen. Auch diese Bedenken sind nachvollziehbar. Hier wird vorgeschlagen, die Radwegeführung durch die Flanbrechtstraße zu verlegen. Dies würde möglicherweise auch das o. a. Problem lösen können. Der Ortsbeirat kann sich so ohne Weiteres keine der Problemlösungen zu eigen machen. Die Durchführung eines Ortstermins mit den beteiligten Ämtern hat sich in der Vergangenheit oft bewährt, um zu durchführbaren Lösungen zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1337 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen

04.12.2018 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 entstanden aus Vorlage: OF 866/6 vom 18.11.2018 Betreff: Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen Vorgang: OM 2352/17 OBR 6; ST 1471/18 1. Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen durch den Blitzanhänger (Enforcement-Trailer) auf der Oeserstraße in Nied und der Pfaffenwiese in Zeilsheim wieder in stärkerer Intensität aufzunehmen. Wünschenswert wäre, etwa alle drei Monate Messungen durchzuführen. 2. Der Magistrat wird außerdem gebeten darzulegen, ob es zutrifft, dass zwischen dem 21.02.2018 und dem Datum, an dem die ST 1471 erstellt wurde, überhaupt keine Messungen mit dem Enforcement-Trailer im Ortsbe zirk 6 durchgeführt wurden. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1471 berichtet der Magistrat über den Einsatz des Blitzanhängers im Frankfurter Westen. Dabei wurden erhebliche Tempoüberschreitungen an beiden o. g. Standorten festgestellt. Ein fragwürdiger "Rekord" wurde mit einer Messung in der Oeserstraße erreicht, bei der ein Fahrzeug auf einer Tempo-40-Strecke mit 159 km/h geblitzt wurde. Betrachtet man die in der Vorlage ST 1471 angegebenen Standzeiten des Blitzanhängers, muss man sich allerdings wundern, wieso in der Oeserstraße seit dem 21.02.2018 nicht mehr gemessen wurde, in der Pfaffenwiese nicht mehr seit dem 05.12.2017 (zum Stand der Stellungnahme am 06.08.2018) Rasen in Wohngebieten darf nicht geduldet werden, Menschenleben stehen auf dem Spiel, aber auch der Nachtschlaf der Bevölkerung verdient es, geschützt zu werden. Legt man dann noch zugrunde, dass in der Vorlage ST 1471 dargelegt wurde, dass bis zum Datum der Stellungnahme noch keine weitere Messstelle im Ortsbezirk 6 genehmigt worden war, bei der einzigen anderen Messstelle in Sossenheim die Software versagte und kein geeigneter Standort gefunden werden konnte, kommt man zu dem unerfreulichen Schluss, dass zwischen dem 21.02.2018 und Anfang August im gesamten Ortsbezirk 6 überhaupt nicht mehr gemessen wurde. Dies wäre aufgrund der Größe des Ortsbezirks - ca. 20 Prozent der Frankfurter Bevölkerung - nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1471 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Antrag vom 16.04.2019, OF 1007/6 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4541 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Erholungsfläche Spielplatz Coburger Weg/Neu-Zeilsheim

07.08.2018 · Aktualisiert: 16.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3404 entstanden aus Vorlage: OF 745/6 vom 24.07.2018 Betreff: Zeilsheim: Erholungsfläche Spielplatz Coburger Weg/Neu-Zeilsheim Vorgang: OM 1918/17 OBR 6; ST 2308/17 Der Magistrat wird gebeten, a) das in der Vorlage ST 2308 angekündigte Nutzungskonzept zur Umgestaltung der Freifläche des Spielplatzes im Coburger Weg dem Ortsbeirat 6 vorzustellen; b) die während der Ortsbegehung am 27.06.2017 zugesagten Veränderungen der Verkehrswege im Umfeld des Platzes (Entfernung des Parkplatzes vor dem Haus im Coburger Weg 58, Randeinfassung der Bäume als Schutz der Wurzelbereiche, Sperrmarkierungen in den Einmündungen Coburger Weg/Neu-Zeilsheim) umzusetzen (s. auch Protokoll des Ortstermins vom 10.07.2017). Begründung: Zwölf Monate nach der Ortsbegehung am ehemaligen Spielplatz im Coburger Weg hat sich leider nichts getan. Weder wurde das in der Stellungnahme des Magistrats zugesagte Nutzungskonzept entwickelt noch ein Planungsentwurf erstellt. Auch die Verbesserung der Verkehrswege durch Sperrmarkierungen wurde bisher nicht umgesetzt, was insbesondere die Entsorgungsfahrzeuge der FES immer wieder vor große Probleme stellt. Anlage 1 (ca. 207 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1918 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2308 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2053 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Feuerwehrausfahrt vor Falschparkern sichern

13.03.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2856 entstanden aus Vorlage: OF 633/6 vom 22.02.2018 Betreff: Zeilsheim: Feuerwehrausfahrt vor Falschparkern sichern Der Magistrat wird gebeten, durch das Aufstellen von weiteren Pollern oder das Aufbringen von schraffierten Fahrbahnmarkierungen den Ausfahrtsbereich der Freiwilligen Feuerwehr Zeilsheim vor Falschparkern zu sichern und damit den Einsatzfahrzeugen eine ungehinderte Ausfahrt zu gewährleisten. Der betroffene Bereich befindet sich sowohl zwischen dem Feuerwehrhaus und der Liegenschaft Klosterhofstraße 36 als auch bis zur Liegenschaft Klosterhofstraße 31 auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Begründung: Sowohl die Freiwillige Feuerwehr als auch Anwohner der Klosterhofstraße werden bei der Ausfahrt durch im genannten Bereich parkende Autos zum Teil massiv behindert. Gerade für die Freiwillige Feuerwehr muss aber gewährleistet sein, dass ein schnelles Ausrücken im Notfall möglich ist. Auch ein schriftlicher Hinweis seitens der Feuerwehr, der an falsch parkenden Autos hinterlassen wurde, blieb bisher ohne erkennbaren Erfolg, sodass eine bauliche Maßnahme erforderlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1033 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Piktogramme für Radwege

20.02.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2760 entstanden aus Vorlage: OF 588/6 vom 06.02.2018 Betreff: Zeilsheim: Piktogramme für Radwege Der Magistrat wird gebeten, sowohl auf den nachfolgend genannten Fahrradwegen als auch auf den parallel verlaufenden Fahrbahnen Piktogramme aufzubringen, um Radfahrern die erlaubte Nutzung anzuzeigen: a) West-Höchster Straße in Richtung Sindlingen; b) Pfaffenwiese in beiden Richtungen. Begründung: Die Erfahrungen nach dem Wegfall der Benutzungspflicht für die oben genannten Radwege zeigen eine erhöhte Verunsicherung und Irritation bei den Radfahrern, ob der bisher genutzte separate Fahrstreifen überhaupt noch befahren werden darf. Durch das Aufbringen von Piktogrammen sollte hier unbedingt Abhilfe geschaffen werden, um den Radfahrern, die nicht auf der belebten Fahrbahn fahren wollen, mehr Sicherheit zu geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 930 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortsbezirk 6: Ergebnisse der Verkehrsüberwachung durch den Blitzanhänger

07.11.2017 · Aktualisiert: 08.01.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2352 entstanden aus Vorlage: OF 491/6 vom 22.10.2017 Betreff: Ortsbezirk 6: Ergebnisse der Verkehrsüberwachung durch den Blitzanhänger Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung für alle Standorte im Ortsbezirk 6 (aktuell in der Pfaffenwiese und in der Oeserstraße) vorzustellen. Dabei sollte aufgeschlüsselt werden, wie viele Fahrzeuge mit welcher Geschwindigkeit gemessen wurden. Begründung: In der Pfaffenwiese wurde im Oktober 2017 an zwei Standorten der neue Blitzanhänger der Stadtpolizei aufgestellt, der über mehrere Tage den Verkehr überwacht hat. Dies wurde positiv von der Bevölkerung aufgenommen und intensiv in den sozialen Medien diskutiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 165 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1471 Antrag vom 18.11.2018, OF 866/6 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben!

12.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2081 entstanden aus Vorlage: OF 465/6 vom 28.08.2017 Betreff: Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben! Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Pfaffenwiese in Zeilsheim aufzuheben und damit schnellen Radfahrerinnen/Radfahrern die Nutzung der Straße zu ermöglichen. Die Bordsteinradwege sollen jedoch weiter für Radfahrerinnen/ Radfahrer nutzbar bleiben, die diese Wege bevorzugen. Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordsteinradwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, sich für die sie benutzenden Radfahrerinnen/Radfahrer aber in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher darstellen als die Mitbenutzung der Straße. Die Radwege entlang der Pfaffenwiese sind durch die Nähe zu zwischen den Bäumen parkenden Autos besonders problematisch. Für schnell fahrende Radfahrerinnen/Radfahrer sind die Radwege entlang der Pfaffenwiese heute schon nur mit Einschränkungen nutzbar. Man kann einfach nicht so schnell darauf fahren, wie man eigentlich möchte. Zukünftig ist durch die technische Entwicklung mit der zunehmenden Verwendung elektrisch angetriebener Fahrräder mit einer deutlichen Zunahme schneller Fahrradfahrerinnen/Fahrradfahrer zu rechnen. Von diesen würde ein großer Teil lieber auf der Straße fahren als auf dem Bordsteinradweg. Dies lässt die derzeitige Beschilderung aber nicht zu. Gleichzeitig muss aber auch den Radfahrerinnen/Radfahrern Rechnung getragen werden, die in langsamem Tempo weiter auf dem Bordsteinradweg fahren wollen. Dies ist rechtlich kein Problem, muss nur entsprechend ausgeschildert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2309 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Umbau der Haltestellen „Lenzenbergstraße“ zurückstellen

31.07.2017 · Aktualisiert: 15.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 447/6 Betreff: Zeilsheim: Umbau der Haltestellen "Lenzenbergstraße" zurückstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den für 2018 geplanten Umbau der Bushaltestellen Lenzenbergstraße zurückzustellen, bis die Straße "Pfaffenwiese" saniert wurde und der Radweg umgebaut wurde. (vgl. OF 446/6 / 17) Begründung: Die Planungen für die beiden Bushaltestellen Lenzenbergstraße in der Pfaffenwiese sehen vor, dass vor und hinter der Haltestellen der Radverkehr auf die Straße umgeleitet wird. Die langfristigen Planungen sehen allerdings vor, den gesamten Radverkehr auf die Pfaffenwiese zu verlegen. Dazu müssten aber bei der nächsten Sanierung der Straße der Radweg zurückgebaut werden. Die Haltestellen jetzt umzubauen, würden die Planungen für den Rückbau behindern bzw. unmöglich machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 447/6 wird so lange zurückgestellt, bis der Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg stattgefunden hat (vgl. OF 446/6, TOP 24.). Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 447/6 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Sanierung der Pfaffenwiese mit Umbau der Radwege

31.07.2017 · Aktualisiert: 15.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 446/6 Betreff: Zeilsheim: Sanierung der Pfaffenwiese mit Umbau der Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Pfaffenwiese zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg zu sanieren. (Ausgenommen davon die Kreuzung Lenzenbergstraße/Annabergstraße, die 2015 erneuert wurde) Entsprechende Planungen und finanzielle Mittel sollten in den kommenden Haushalt eingestellt werden, damit die Sanierung entsprechend der Ressourcen bis 2019 erfolgen kann. Bei dieser Sanierung sollen folgende Besonderheiten berücksichtigt werden: - Abbau der hochgesetzten Radwege. - Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn. - Umbau der Bushaltestellen zu barrierefreie Bushaltestellen. Begründung: Nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (§3, Absatz 2, Satz 7) hat der Ortsbeirat das Vorschlagsrecht bei der Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen, sowie von Straßenoberflächen. Die Straße Pfaffenwiese ist zuletzt durch den Austausch von Versorgungsleitungen zwischen der Jahrhunderthalle und Kellerskopfweg in einen Asphaltflickenteppich verwandelt worden. Die Radwege (ohne Benutzungspflicht) sind durch die Wurzelaufbrüche der Kastanien kaum noch gefährdungsfrei nutzbar. Diese Radwege zurückzubauen und die freigewonnene Fläche zur Hälfte der Fahrbahn und zur anderen Hälfte dem Grünstreifen/den Kastanien zu Gute kommen lassen, ist eine denkbare Lösung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 446/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 446/6 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Straßenverwerfung an der Kreuzung Anschlussstelle Zeilsheim

13.06.2017 · Aktualisiert: 25.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1744 entstanden aus Vorlage: OF 423/6 vom 29.05.2017 Betreff: Zeilsheim: Straßenverwerfung an der Kreuzung Anschlussstelle Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil eine Lösung zu finden, die Verwerfungen/Spurrillen im Bereich der Kreuzung Hofheimer Straße/ Autobahnanschlussstelle Frankfurt-Zeilsheim (von Wiesbaden kommend/nach Frankfurt fahrend) zu beseitigen. Begründung: Die Oberfläche der aus Richtung Wiesbaden kommenden Fahrbahn der Autobahnabfahrt Frankfurt-Zeilsheim und die der Fahrbahn an der Kreuzung in Richtung Hofheim/Kriftel sind durch den schweren Lkw-Verkehr bereits stark in Mitleidenschaft genommen worden. Die Straße wirft im Kreuzungsbereich große Wellen. Die von Zeilsheim in Richtung Frankfurt abbiegenden Verkehrsteilnehmer werden ordentlich durchgeschüttelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1894 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Erweiterung des Parkplatzes am SBahnHaltepunkt „Zeilsheim“

13.06.2017 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1742 entstanden aus Vorlage: OF 421/6 vom 28.05.2017 Betreff: Zeilsheim: Erweiterung des Parkplatzes am S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim" Der Magistrat wird gebeten, die Parkplatzkapazität am S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim" zu erweitern, um die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch das Umsteigen auf die S-Bahn zu fördern. Dazu könnten die städtischen Grundstücke, die unmittelbar neben dem bisherigen Parkplatz liegen, genutzt oder ein Parkhaus errichtet werden. Damit dieser Prozess angestoßen werden kann, ist zunächst dem Ortsbeirat eine Machbarkeitsstudie vorzulegen und eine Kostenschätzung zu erstellen. Begründung: Der S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim" verfügt über einen kleinen Parkplatz im Bereich der Bus-Wendeschleife mit aktuell 30 Parkplätzen. Im Rahmen eines Ortstermins, der aufgrund der vielen Falschparker im Umfeld des S-Bahnhofs mit Vertretern der Fachämter stattgefunden hat, wurde von allen Beteiligten die Notwendigkeit einer Parkplatzerweiterung erkannt. Ab circa 07:30 Uhr sind alle zur Verfügung stehenden Parkplätze belegt. Dabei lässt ein Blick auf die Kennzeichen nicht erkennen, dass der Parkplatz überwiegend von Pendlern aus dem Main-Taunus-Kreis belegt wird, die eine Tarifgrenze beim RMV-Fahrpreis einsparen wollen. Die Akzeptanz des Nahverkehrs könnte im Bereich des S-Bahn-Haltepunktes "Zeilsheim" durch Erhöhung der Parkplatzkapazität gesteigert werden. Berücksichtigung bei der Bewertung des Magistrats soll auch die Tatsache finden, dass ein illegales Parken zwischen den Platanen der West-Höchster Straße in Kürze unterbunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1893 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Aufenthaltsqualität in der Feldgemarkung

25.04.2017 · Aktualisiert: 28.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1527 entstanden aus Vorlage: OF 381/6 vom 10.04.2017 Betreff: Zeilsheim: Aufenthaltsqualität in der Feldgemarkung Vorgang: OIB 254/14 OBR 6; ST 1128/14; OM 4320/15 OBR 6; ST 1466/15; NR 289/17 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird gebeten, Bezug nehmend auf den im Geschäftsgang befindlichen Antrag NR 289 "Mehr Sitzbänke im öffentlichen Raum für alle! Besondere Sensibilität für die Mobilität von Seniorinnen und Senioren" die seit vielen Jahren vom Ortsbeirat geforderten Sitzbänke in der Feldgemarkung Zeilsheim (in der Verlängerung der Blauländchenstraße und der Welschgrabenstraße sowie am alten Krifteler Weg) aufzustellen. Begründung: Die Feldgemarkung am westlichsten Stadtrand Frankfurts lädt zu Spaziergängen und Radtouren ein. Die Felder und Wiesen eignen sich hervorragend zur Naherholung. Leider wurden vor vielen Jahren die dort vorhandenen Bänke entfernt, sodass ältere oder mobilitätseingeschränkte Mitbürger kaum mehr eine Chance auf Erholung haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2014, OIB 254 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2014, ST 1128 Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4320 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1466 Antrag vom 15.03.2017, NR 289 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1411 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese

25.04.2017 · Aktualisiert: 06.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1525 entstanden aus Vorlage: OF 378/6 vom 09.04.2017 Betreff: Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das verkehrswidrige und hochgefährliche Verhalten vieler Autofahrerinnen/Autofahrer an der Baustelle i n der Pfaffenwiese in Zeilsheim schnellstens abgestellt wird. Begründung: Seit einigen Wochen ist die Pfaffenwiese am Ortseingang von Zeilsheim auf einer Strecke von mehreren Hundert Metern in einer Richtung gesperrt, weil die eine Straßenhälfte durch Bauarbeiten blockiert ist. Derzeit besteht eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Zeilsheim. In der anderen Richtung muss auf eine Umleitungsstrecke ausgewichen werden. Um den Bussen der VGF diese Umleitung zu ersparen, wurde jedoch eine Ampel eingerichtet, die den Autoverkehr Richtung Zeilsheim zurückhält, wenn die Busse von Zeilsheim in Richtung Unterliederbach Grün erhalten. Da die Kapazität der halbierten Fahrbahn aber zu gering ist, ist die zweite Ampel eine reine Busampel (der weiße Querstrich bedeutet Rot, die senkrechte Anordnung bedeutet Grün). Diese Ampel springt auch nur an, wenn sie ein Bus anfunkt. Inzwischen fahren aber auch viele Autofahrerinnen/Autofahrer an diese Busampel heran und dann widerrechtlich bei weißem Querstrich in den Baustellenbereich hinein. Dabei ist es aufgrund einer Kurve nicht möglich, die Strecke komplett bis zur anderen Ampel einzusehen. Diese ist aber auf Grün geschaltet, wenn bei der Busampel der Querstrich zu sehen ist. Das heißt, die Fahrzeuge fahren, ohne zu wissen, ob sie auf der Strecke Gegenverkehr haben werden, gegen eine ausdrückliche Einbahnstraßenregelung und unter prinzipieller Begehung eines Rotlichtverstoßes durch den Baustellenbereich. Seitens des 17. Polizeireviers erfuhren Mitglieder des Ortsbeirats, dass man nicht ständig einen Funkwagen vor Ort platzieren könnte. Dies ist verständlich, aber zivile Kontrollen wären sowieso viel effektiver. Irgendetwas muss jedenfalls geschehen, bevor es zum ersten schweren Unfall kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1285 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Radwegmarkierung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße

14.02.2017 · Aktualisiert: 12.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1241 entstanden aus Vorlage: OF 305/6 vom 29.01.2017 Betreff: Zeilsheim: Radwegmarkierung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, die Markierung des Radweges in der Pfaffenwiese - aus Richtung Jahrhunderthalle kommend und in Richtung Ortsmitte führend - an der Kreuzung mit der Lenzenbergstraße zu verbessern, um zu verhindern, da ss Fahrradnutzer auf den Bürgersteig im Bereich der Liegenschaft Pfaffenwiese 103 fahren. Begründung: Aktuell endet der markierte Radweg vor der Lichtsignalanlage in Höhe des Gemeindezentrums und beginnt nach dem Drogeriemarkt und der Bäckerei mit dem abgesetzten Radweg erneut. Das Zwischenstück im Bereich der Pfaffenwiese 103 ist nicht extra markiert. Die Markierung bei der Fußgängerampel an der Einmündung mit der Lenzenbergstraße suggeriert jedoch dem Radfahrenden, dass sein Radweg auf dem Bürgersteig fortgeführt wird. Dies führt oft zu Problemen, wenn Fahrradfahrer unmittelbar vor dem Drogeriemarkt auf Fußgänger treffen, die gerade das Geschäft in Richtung Lichtsignalanlage verlassen haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 844 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behinderung und Gefährdung des Fußgängerverkehrs in der West-Höchster Straße ausschließen

29.11.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 960 entstanden aus Vorlage: OF 249/6 vom 10.11.2016 Betreff: Behinderung und Gefährdung des Fußgängerverkehrs in der West-Höchster Straße ausschließen Der Magistrat wird gebeten, 1. in der West-Höchster Straße zwischen S-Bahnhof Zeilsheim und West-Höchster Straße in Höhe Hausnummer 25 ein Parkverbot einzurichten; 2. den Bürgersteig in der West-Höchster Straße zwischen der West-Höchster Straße in Höhe Hausnummer 25 und dem Ende der Platanenreihe am S-Bahnhof Zeilsheim mit Pfählen oder anderen Maßnahmen zu versehen, die geeignet sind, die Durchfahrt von Autos zu verhindern; 3. zu prüfen und zu berichten, wie Pendler effektiv auf den komfortablen Park-and-ride-Parkplatz am S-Bahnhof Frankfurt-Höchst Farbwerke (oder andere geeignete Alternativparkplätze) verwiesen werden können. Begründung: Es ist zu beobachten, dass der S-Bahnhof Zeilsheim zunehmend von Park-and-ride-Pendlern genutzt wird. Der verhältnismäßig kleine Parkplatz an der Busendhaltestelle am Bahnhof ist zu klein, um alle Parkwilligen aufzunehmen. Das hat zur Folge, dass die Flächen an der West-Höchster Straße zwischen den Platanen beim Bahnhof anfangend beidseitig genutzt werden. Dabei werden häufig Fußgänger behindert und gefährdet. Die auf der Seite zum Feld hin parkenden Autos ragen häufig in den Gehweg hinein, sodass es häufig sehr schwierig ist, dort mit einem Kinderwagen vorbeizukommen. Der Platz ist zum Parken viel zu eng. Hier sollte das Parken verboten werden. Auf der gegenüberliegenden Seite ist der Gehweg (der auch von Radfahrern mitgenutzt wird) so breit, dass Autos mitunter nicht über die Bordsteinkante einparken, sondern über die Einfahrt (Liegenschaft mit der Hausnummer 25) oder den Beginn des asphaltierten Feldweges am Bahnhof auf den Gehweg einfahren und von dort zu freien Plätzen zwischen den Platanen fahren, um dann zu parken. Die Fahrzeuge bilden so eine Gefahr für Fußgänger. Pfähle an dieser Stelle scheinen eine geeignete Maßnahme, um ein Befahren des Gehweges zu verhindern. Autofahrer, die beim Park-and-ride ihre Reifen schonen wollen, sollten darauf hingewiesen werden, dass es an der S-Bahn-Station Frankfurt-Höchst Farbwerke einen genügend großen, wenn auch nicht kostenfreien (2 Euro pro Tag) Parkplatz gibt. Hier wäre zu prüfen, welche erfolgsversprechenden, praktikablen und kostengünstigen Maßnahmen diesbezüglich eingeleitet werden können. Vielleicht ist ein Hinweisschild auf dem schon vorhandenen Parkplatz ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 436 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Vorplanung Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg

11.11.2016 · Aktualisiert: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2016, OF 248/6 Betreff: Zeilsheim: Vorplanung Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg Vorgang: OI 63/15 OBR 6; B 341/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Vorfeld der Sanierung der Straße Alt-Zeilsheim (Abschnitt Hofheimer Straße -Pfortengartenweg) eine Verkehrszählung durchzuführen, die Aufschluss darüber gibt, wie viel Fahrzeuge die Straße insbesondere entgegen der Hauptverkehrsrichtung nutzen. Die Verkehrszählung soll als Grundlage für die Entscheidung der zukünftigen Verkehrsführung dienen. Begründung: Der nächste Bauabschnitt der Straße Alt-Zeilsheim soll im kommenden Jahr folgen. Eine Sanierung ergibt die Möglichkeit die grundlegende Verkehrsführung zu überdenken. Aktuell ist der kleine Abschnitt zwischen der Hofheimer Straße und dem Pfortengartenweg für den Zweirichtungsverkehr freigegeben. Durch abgestellte Fahrzeuge ist die Straße jedoch so verengt, dass es gerade zu den Hauptverkehrszeiten zu Rückstaus kommt. Entgegen der Hauptverkehrsrichtung fahrende Fahrzeuge blockieren oft die vielen Busse, die dort auch eine Haltestelle haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 21.04.2015, OI 63 Bericht des Magistrats vom 11.09.2015, B 341 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 15 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Vorlage OF 248/6 vorerst zurückzustellen und die Ortsvorsteherin zu beauftragen, einen Ortstermin mit Vertreterinnen/Vertreter der zuständigen Fachämter in der Straße Alt-Zeilsheim im Abschnitt zwischen der Hofheimer Straße und dem Pfortengartenweg zu organisieren. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 248/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit Vertreterinnen/Vertretern der zuständigen Fachämter in der Straße Alt-Zeilsheim im Abschnitt zwischen der Hofheimer Straße und dem Pfortengartenweg stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 248/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und REP gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim

01.11.2016 · Aktualisiert: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 752 entstanden aus Vorlage: OF 223/6 vom 12.10.2016 Betreff: Zeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, im Stichweg Neu-Zeilsheim 9 den nicht genutzten und auch nie nutzbaren Gehweg aufzuheben. Stattdessen sollen die vier vorhandenen Längsparkplätze in Schrägparkplätze geändert werden, um somit die Raumaufteilung besser nutzen zu können. Zusätzlich soll geprüft werden, ob unter Zuhilfenahme umliegender städtischer Flächen ein bis zwei weitere Parkplätze geschaffen werden können. Als dritte Maßnahme soll das Parken in der Kurve verhindert und somit die Feuerwehrzufahrt zu den Wohnblöcken im Pfortengartenweg wirksam gesichert werden. Begründung: Der Stichweg in der Straße Neu-Zeilsheim, zwischen Pfaffenwiese und Pfortengartenweg gelegen, ist eine kleine Anliegerstraße und Zufahrt zu einem Garagenhof. Direkt vor dem Garagenhof gibt es vier Parkplätze, die längs des Bürgersteigs angeordnet sind. Dieser Bürgersteig hat dort keinerlei Funktion, da die Wegeverbindungen allesamt in Richtung der Parkanlage verlaufen. Die Aufhebung des Gehweges hat keinerlei Nachteile. Die Umwandlung in Schrägparkplätze allerdings Vorteile, da so eine Dreckecke von großem Unkrautwuchs und wilden Sperrmüllablagerungen sowie Drogendealer-Verstecken befreit werden könnte. Der Parkdruck ist wie in allen Siedlungsteilen Frankfurts sehr hoch. Die Prüfung, ob weitere Parkplätze geschaffen werden können, sollte daher obligatorisch sein. Ein Muss ist der Schutz der Feuerwehrzufahrt, die abends durch in der Kurve parkende Fahrzeuge nicht gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 115 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 in der Sindlinger Bahnstraße

01.11.2016 · Aktualisiert: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 748 entstanden aus Vorlage: OF 214/6 vom 16.10.2016 Betreff: Tempo 30 in der Sindlinger Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Sindlinger Bahnstraße zwischen der L 3006 (Sindlinger Kreisel) und der S-Bahn-Station "Frankfurt-Zeilsheim" auf 30 km/h zu reduzieren. Begründung: Der Straßenzug der Sindlinger Bahnstraße und der West-Höchster Straße ist in Zeilsheim bis zur Annabergstraße schon auf 30 km/h reduziert. Die gültige Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h hat die Verkehrssicherheit in diesem Bereich deutlich verbessert und den Fahrzeuglärm vermindert. Da an der Sindlinger Bahnstraße sich ein Spielplatz befindet und der S-Bahnhof mit vielen Nutzern liegt, die hier die Straße queren, wäre eine Reduzierung der Geschwindigkeit sinnvoll. Der Schulweg der Schüler der Ludwig-Weber-Schule berührt die Straße ebenfalls. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 114 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese

01.11.2016 · Aktualisiert: 30.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 751 entstanden aus Vorlage: OF 222/6 vom 12.10.2016 Betreff: Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, als Grundlage für evtl. weitere Maßnahmen eine genaue Auswertung der Verkehre in der Pfaffenwiese vorzunehmen. Dazu sollen über einen geeigneten Zeitraum von mindestens dreimal 24 Stunden an mindestens zwei mittleren Werktagen und einem Samstag außerhalb der Schulferien oder Wochen mit Feiertagen Verkehrszählungen (Menge und gefahrene Geschwindigkeit in beide Verkehrsrichtungen) erfolgen. Der Standort für die Verkehrszählung sollte vorzugsweise zwischen Frankenthaler Weg und Annabergstraße liegen. Der Auswertung sollen die Berichte der bisherigen Ergebnisse von Geschwindigkeitsüberwachungen der Jahre 2015 und 2016 wie auch eine Stellungnahme der Verkehrsunfallkommission über alle gemeldeten Unfälle der letzten vier Jahre beigefügt werden. Begründung: Lärm und Geschwindigkeit sind auf fast allen Straßen in Frankfurt ein Dauerthema. Unzählige Anträge und Stellungnahmen zu diesem Themengebiet zeigen, dass die Ortsbeiräte die Anregungen und Sorgen der Anwohner ernst nehmen. Eine Auswertung - wie hier gefordert - soll Grundlage dazu sein, das subjektive Empfinden auf eine fakten- und ergebnisorientierte Basis zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 214 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 425 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Fußgängerüberweg Alt-Zeilsheim

04.10.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 613 entstanden aus Vorlage: OF 182/6 vom 18.09.2016 Betreff: Zeilsheim: Fußgängerüberweg Alt-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, nach Beendigung der Baumaßnahme zur Umsetzung des Verkehrskonzepts für die Straße Alt-Zeilsheim den Fußgängerüberweg an der Einmündung mit dem Kolberger Weg bei den dann anstehenden Markierungsmaßnahmen deutlicher kenntlich zu machen. Farbige und größere Bodenmarkierungen im Vorfeld des Überweges könnten neben den blau-weißen Reflektoren am Schildermast die Sichtbarkeit erhöhen. Begründung: Nach einem Ortstermin der Kinderbeauftragten und des Straßenverkehrsamtes wurde von beiden Seiten befürwortet, die Sicherheit am Fußgängerüberweg zu erhöhen. Dieser ist Bestandteil des Schulwegeplanes der Käthe-Kollwitz-Schule. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Verkehrsführung in der Straße Alt-Zeilsheim im Bereich der Straßeneinmündung mit dem Kolberger Weg für viele Autofahrer unübersichtlich und damit für die Kinder gefährdend ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1704 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederaufstellung abmontierter Sitzbänke in Zeilsheim

30.08.2016 · Aktualisiert: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 433 entstanden aus Vorlage: OF 134/6 vom 15.08.2016 Betreff: Wiederaufstellung abmontierter Sitzbänke in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, in der Vergangenheit abmontierte Sitzbänke in Zeilsheim wieder aufzustellen und zu prüfen, ob zusätzliche Aufstellungsorte für Bänke geschaffen werden können, um Ruhegelegenheiten zu schaffen. Begründung: In der jüngsten Vergangenheit sind in Zeilsheim mehrere Sitzbänke abmontiert worden, so geschehen im kleinen Park im Arnstädter Weg (gegenüber Hausnummer 7) und in der Grünanlage Neu-Zeilsheim/Frankenthaler Weg. Lediglich die Abfalleimer sind dort verblieben (siehe Fotos). Möglicherweise wurden auch an anderen Stellen Sitzgelegenheiten entfernt. Somit sind die Grünflächen als Ruheplätze für ältere Bürgerinnen und Bürger kaum noch zu nutzen. Gerade Sitzgelegenheiten im näheren Wohnumfeld sind für Menschen höheren Alters von großer Bedeutung zum Ausruhen auf dem Weg vom Einkaufen oder zum Treffen und Austausch mit den Nachbarn. Die Aufstellung von ausreichenden Sitz- und Ruhegelegenheiten ist daher erstrebenswert, um älteren Bürgerinnen und Bürgern soziale Kontakte und Bewegungsmöglichkeiten zu ermöglichen, was zurzeit nur sehr eingeschränkt möglich ist. Neu-Zeilsheim/Frankenthaler Weg (Juni 2016) Arnstädter Weg (August 2016) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1733 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese wieder in einen akzeptablen Pflegezustand versetzen

30.08.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 432 entstanden aus Vorlage: OF 133/6 vom 15.08.2016 Betreff: Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese wieder in einen akzeptablen Pflegezustand versetzen Der Magistrat wird gebeten, mit der Rhein-Main Wohnen GmbH, Pfaffenwiese 300, Kontakt aufzunehmen und darauf zu dringen, dass diese die Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese 52 in Zeilsheim in einen akzeptablen Pflegezustand versetzt, in dem auch die angebrachten Bronzetafeln wieder zur Geltung kommen. Begründung: An der Einmündung der Katzenstirn in die Pfaffenwiese befinden sich zwei kleine Grünflächen, die sich in einem deutlich unterschiedlichen Pflegezustand befinden (siehe Fotos). Die Grünfläche, auf der sich früher Toilettenhäuschen und die alte Bushaltestelle befanden, ist mit einer Rasenfläche versehen, die trotz des wachstumsfördernden Regens in diesem Sommer vom Grünflächenamt gut gepflegt wurde. Ein anderes Bild bietet die Fläche auf der anderen Seite der Katzenstirn. Sie befindet sich in einem überwucherten und ungepflegten Zustand. Auch die dort auf die Märchensiedlung verweisenden Bronzetafeln gehen unter. Nach Hinweisen aus der Bürgerschaft baten Mitglieder des Ortsbeirates das Grünflächenamt, die an der Hausnummer 52 gelegene Fläche ebenfalls in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen. Dieser Bitte konnte das Grünflächenamt jedoch nicht nachkommen, da sich die Fläche im Besitz der Rhein-Main Wohnen GmbH befindet. Diese hat sich in der Vergangenheit als schwierigere Ansprechpartnerin in Grundstücksangelegenheiten erwiesen. Da eine so deutliche Vernachlässigung einer solch prominent an Pfaffenwiese und Bushaltestelle gelegenen Fläche unakzeptabel ist - Stimmen aus der Bürgerschaft sprechen von "Verwahrlosung" - wird der Magistrat gebeten, mit der Besitzerin eine nicht nur kurzfristige Lösung der Pflege dieser Fläche zu erreichen. (Foto von Ende Juni 2016) (Foto vom August 2016) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1846 Aktenzeichen: 67-4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Verkehrssituation in der Taunusblick-Siedlung

11.06.2016 · Aktualisiert: 06.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2016, OF 96/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation in der Taunusblick-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, die Verkehrssituation in den Straßen Rombergstraße, Lenzenbergstraße und Bechtenwaldstraße, sowie dem Pfortengartenweg für alle Verkehrsteilnehmer (PKW, Busse/LKW, Radfahrer, Fußgänger) zu verbessern. Hierbei sollen die Besonderheiten der Parkraumsituation gerade in den Abend- und Nachtstunden gebührend berücksichtigt werden und Möglichkeiten aufgezeigt werden, den Parkraum so zu gestalten, dass verbotswidriges Parken nicht die anderen Verkehrsteilnehmer behindert. Begründung: Wie in jeder Frankfurter Siedlung ist der zunehmende Anteil an PKWs zu einem Problem geworden. Der öffentliche Raum ist für die Menge an Autos nicht ausreichend. Private Stellflächen sind in der Siedlung kaum vorhanden. Folglich parken die Autos gerade in den Abend- und Nachtstunden sämtliche Flächen zu, auf denen das Auto Platz findet. Als Ergebnis müssen Fußgänger oftmals auf die Straße ausweichen, der verbliebene Straßenraum bringt Radfahrer in Bedrängnis und größere Fahrzeuge (Busse/LKWs) haben kaum Chancen, die Straße gefahrlos zu passieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 71 2016 Die Vorlage OF 96/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim

31.05.2016 · Aktualisiert: 16.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 113 entstanden aus Vorlage: OF 70/6 vom 29.05.2016 Betreff: Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge der Umsetzung des Verkehrskonzeptes für die Straße Alt-Zeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis zur Welschgrabenstraße) zu verringern. Dabei könnten die Busse folgende Strecken fahren: Bus 53 - Endhaltestelle "Hofheimer Straße"/Starthaltestelle "Neu-Zeilsheim": Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle "Hofheimer Straße". In der Pfaffenwiese in Höhe der Hausnummern 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle "Neu-Zeilsheim" in Richtung Höchst. Bus 54 - Geänderte Wegstrecke: Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle "Stadthalle Zeilsheim" den Frankenthaler Weg bis zur West-Höchster Straße und von dort weiter nach Sindlingen. Falls erforderlich, kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur. Begründung: Eine Straßenvollsperrung der Straße Alt-Zeilsheim wegen eines Wasserrohrbruchs im April 2016 hat die Schwächen der Umleitung der Busse durch die Straße Neu-Zeilsheim mehr als deutlich aufgezeigt. Drei Tage konnte erfolgreich getestet werden, wie schlecht die Lösung einer Fortführung der Streckenverläufe mit Umleitung trotz Sperrung ist. Die Ortskunde der Mitglieder des Ortsbeirates sowie die Bürgernähe und die somit verbundenen vielen Detailinformationen sollten bei der Auswahl der Umleitungsstrecke herangezogen werden. Die Auslastung der Busse zeigt, dass mehrheitlich ein voller Buseinsatz nur zwischen den Haltestellen "Höchst Bahnhof" und "Stadthalle Zeilsheim" erforderlich ist. Alle weiteren Haltestellen können ohne Probleme mit einem verringerten Leistungsangebot auskommen, ohne dass es zu Kapazitätsengpässen kommt. Die Ein- und Aussteigezahlen würden dies belegen und eine Umleitung durch die Baumaßnahme in der Straße Alt-Zeilsheim bedeutet auch Einschnitte in Kauf zu nehmen. Mit dem Vorschlag des Ortsbeirates wird dem Rechnung getragen und gleichzeitig wird eine signifikante Entlastung der von der Umleitung neu betroffenen Abschnitte spürbar. Keine Strecke wird doppelt gefahren und bis auf die Haltestelle "Kirche Zeilsheim" werden alle Haltestellen bedient. Da die Haltestelle "Kirche Zeilsheim" mitten in der Baustelle liegt, ist hier eine Einbindung unmöglich. Der Nahverkehrsnutzer hat jederzeit die Gelegenheit, die S-Bahn-Haltepunkte "Zeilsheim", "Farbwerke" und "Höchst Bahnhof" zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1156 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Verkehrssituation Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg

31.05.2016 · Aktualisiert: 16.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 109 entstanden aus Vorlage: OF 52/6 vom 10.05.2016 Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Passanten und der Wohngebäude zu ergreifen, die ein Be- oder Überfahren des Bürgersteigs vor den Häusern Alt-Zeilsheim 55 und 57 wirkungsvoll verhindern. Aus Sicht des Ortsbeirates ist hierfür ein Verhindern von Parkverstößen mit baulichen Maßnahmen im Pfortengartenweg und in der Straße Alt-Zeilsheim erforderlich sowie eine Reihe von schützenden Pollern vor den betroffenen Häusern. Begründung: Die Bewohner der Liegenschaften in der Straße Alt-Zeilsheim 55 und 57 erleben fast täglich Situationen, in denen größere Fahrzeuge den Kurvenradius vom Pfortengartenweg in die Straße Alt-Zeilsheim nicht einhalten können, den Bürgersteig überfahren und oftmals auch das Haus treffen. Am Haus sind für jeden Laien Dutzende solcher Unfallstellen ersichtlich. Meist führt der Unfall noch zu einer Fahrerflucht. Die Anwohner können auf Wunsch gerne entsprechende Aktenzeichen beim 17. Polizeirevier nennen oder ihre Außenspiegel-Sammlung vorzeigen. Die angebrachten Parkwinkel und Straßenschilder, die das Ende der Parkzonen im Pfortengartenweg und in der Straße Alt-Zeilsheim zeigen, dienen den Kraftfahrzeugnutzern nur als nett gemeinte Hinweise und müssen durch bauliche Maßnahmen verstärkt werden. Der Hinweis auf die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit ist mit Bezug auf die Häufigkeit und Zeiten der Kontrollfahrten im Stadtteil Zeilsheim und der offensichtlichen Lage und Realität nicht zielführend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1048 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Fahrradständer für das Radsporthaus

16.02.2016 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5009 entstanden aus Vorlage: OF 1580/6 vom 26.01.2016 Betreff: Zeilsheim: Fahrradständer für das Radsporthaus Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten für einen Fahrradständer oder ähnliche Maßnahmen zu schaffen, die es dem Geschäft in der Hofheimer Straße ermöglichen, seinen Fahrrad fahrenden Kunden einen "Parkplatz" anzubieten. Das Radsporthaus bietet hierzu auf eigene Kosten an, einen transportablen Fahrradständer zu verwenden, der den Gehweg nach Geschäftsschluss freilässt. Sollten Hinderungsgründe für den Wunsch des Ortsbeirates bestehen, erwartet der Ortsbeirat vor der abschließenden Stellungnahme, diese im Rahmen eines Ortstermins erläutert zu bekommen. Begründung: Ein Fahrradgeschäft ohne Fahrradständer ist undenkbar, aber in Zeilsheim Realität. Die Inhaber des Radsporthauses Kriegelstein, welches am Standort Hofheimer Straße seit 1975 existiert, haben vergeblich versucht, eine Sondernutzungserlaubnis zu erlangen. Die Fläche vor dem Geschäft ist sehr wohl ausreichend für eine Koexistenz von Fahrrädern, Fußgängern und den parkenden Kraftfahrzeugen. Der Magistrat sollte sich bewusst sein, dass er sich mit dem Radfahrbüro und seinen Leitlinien eine Förderung des Radverkehrs vorgenommen hat und keine - wie an diesem Beispiel - Verhinderung inklusive der daraus resultierenden Schädigung des Gewerbetreibenden zulasten der Servicefreundlichkeit und Kundenorientierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2016, ST 873 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1496 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Briefkasten in der Taunusblick-Siedlung

16.02.2016 · Aktualisiert: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5010 entstanden aus Vorlage: OF 1581/6 vom 20.01.2016 Betreff: Briefkasten in der Taunusblick-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Post AG in Verbindung zu setzen, um zu erreichen, dass in der Taunusblick-Siedlung in Zeilsheim an einer geeigneten, möglichst zentralen Stelle ein Briefkasten angebracht wird. Begründung: In der Taunusblick-Siedlung im nördlichen Zeilsheim leben ca. 4.000 Menschen, etwa ein Drittel der Einwohner des gesamten Stadtteils. In der gesamten Siedlung gibt es jedoch keinen einzigen Briefkasten, während sich insgesamt im Stadtteil sechs Stück befinden. Diese befinden sich auf der Pfaffenwiese und im südlichen Teil des Stadtteils. Für viele Bewohner der Taunusblick-Siedlung beträgt die Entfernung bis zu einem Kilometer (z. B. zum Briefkasten an der Pfaffenwiese im Bereich der Drogerie Rossmann), was für ältere und gehbehinderte Menschen einfach zu weit ist. Auch die Deutsche Post AG ist - spätestens seit ihrer Privatisierung - dem Servicegedanken verpflichtet. Und zum guten Service bei der Post gehört eine Verteilung der Briefkästen, die der besseren Erreichbarkeit für die Mehrzahl der Kunden gerecht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 835 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek

01.12.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4767 entstanden aus Vorlage: OF 1533/6 vom 16.11.2015 Betreff: Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek D er Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Fahrbibliothek (Bücherbus) von der Straße Neu-Zeilsheim an einen besseren Standort im Stadtteil zu verlegen. Begründung: Die Fahrbibliothek hält derzeit mitten in der Zeilsheimer Kolonie in einer nur für diesen Zweck eingerichteten Haltezone. Der Ortsbeirat 6 schlägt vor, auch im Interesse einer Steigerung der Nutzungsfrequenz die Haltestelle näher zum Ortsmittelpunkt zu verlegen. Im Kolberger Weg bietet die Bedarfshaltestelle im Bereich der Einmündung mit der Pfaffenwiese einen sicherlich geeigneten Haltepunkt. Diese ist barrierefrei ausgebaut. Durch die Straßenbreite stellt der dort haltende Bus kein Verkehrshindernis dar. Die Wegebeziehungen zur Taunusblick-Siedlung und der deutlich höhere Anteil an Passanten durch den nahe gelegenen Einkaufsmarkt bieten ein zusätzliches Potenzial, das durch den in unmittelbarer Nähe stehenden Bücherschrank ergänzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 357 Aktenzeichen: 41 2

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