Zeilsheim: Fahrradständer für das Radsporthaus
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM
5009 entstanden aus Vorlage:
OF 1580/6 vom
26.01.2016 Betreff: Zeilsheim: Fahrradständer für das
Radsporthaus Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten für
einen Fahrradständer oder ähnliche Maßnahmen zu schaffen, die es dem Geschäft
in der Hofheimer Straße ermöglichen, seinen Fahrrad fahrenden Kunden einen
"Parkplatz" anzubieten. Das Radsporthaus bietet hierzu auf eigene Kosten an,
einen transportablen Fahrradständer zu verwenden, der den Gehweg nach
Geschäftsschluss freilässt. Sollten Hinderungsgründe für den Wunsch des
Ortsbeirates bestehen, erwartet der Ortsbeirat vor der abschließenden Stellungnahme, diese im Rahmen eines Ortstermins
erläutert zu bekommen. Begründung: Ein Fahrradgeschäft ohne Fahrradständer ist
undenkbar, aber in Zeilsheim Realität. Die Inhaber des Radsporthauses
Kriegelstein, welches am Standort Hofheimer Straße seit 1975 existiert, haben
vergeblich versucht, eine Sondernutzungserlaubnis zu erlangen. Die Fläche vor
dem Geschäft ist sehr wohl ausreichend für eine Koexistenz von Fahrrädern,
Fußgängern und den parkenden Kraftfahrzeugen. Der Magistrat sollte sich bewusst sein, dass er sich
mit dem Radfahrbüro und seinen Leitlinien eine Förderung des Radverkehrs
vorgenommen hat und keine - wie an diesem Beispiel - Verhinderung inklusive der
daraus resultierenden Schädigung des Gewerbetreibenden zulasten der
Servicefreundlichkeit und Kundenorientierung. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.06.2016, ST 873
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.10.2016, ST 1496
Aktenzeichen: 66 2