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Meine Nachbarschaft: Bruno-Poelke-Straße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße

09.04.2025 · Aktualisiert: 12.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1114/2 Betreff: Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße Dem Antrag OF 1109/2 2025 sollen ein Foto und ein Kartenausschnitt hinzugefügt werden (siehe nächste Seite). Begründung: Wunsch nach Ergänzung in der letzten Sitzung Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.03.2025, OF 1109/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1173 2025 1. Die Vorlage OF 1109/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1114/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße

09.03.2025 · Aktualisiert: 12.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2025, OF 1109/2 Betreff: Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. Welche Verwendung für die in der Max-Pruss-Straße abgestellten Container für Obdachlose vorgesehen ist, die aktuell nicht genutzt werden. 2. Wie das Unterstützungskonzept der Stadt für Härtefälle von Obdachlosigkeit aussieht, das die Nutzung derartiger Container vorsieht. Begründung: Informationsbedarf Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.04.2025, OF 1114/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 23 Die Linke-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 1109/2 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1109/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 4 GRÜNE, 1 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 2 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1173 2025 1. Die Vorlage OF 1109/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1114/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich?

20.01.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6371 entstanden aus Vorlage: OF 1059/2 vom 06.01.2025 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiterzuführen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung dorthin auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beteiligung des Ortsbeirates an dem ämterübergreifenden Gremium

27.05.2024 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5497 entstanden aus Vorlage: OF 926/2 vom 13.05.2024 Betreff: Beteiligung des Ortsbeirates an dem ämterübergreifenden Gremium Vorgang: OM 4648/ 23 OBR 2; ST 528/24 Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 2 als Vertretung der Anwohner*innen und Nutzer*innen der Übergänge Alter/Neuer Rebstockpark (Straße Zum Rebstockbad) sowie der Kreuzung Zufahrt Messeparkhaus/Montgolfier-Allee/Leonardo-da-Vinci-Allee an dem in der Stellungnahme vom 08.03.2024, ST 528, angekündigten ämterübergreifenden Gremium zu beteiligen. Begründung: Der Ortsbeirat 2 setzt sich seit mehreren Jahren für die Schaffung eines sicheren Übergangs zwischen Altem und Neuem Rebstockpark ein. Er kennt die Verkehrssituation sehr gut und steht darüber im regelmäßigen Austausch mit den Anwohner*innen. Es wäre daher ratsam, den Ortsbeirat im Rahmen des ämterübergreifenden Gremiums bei der schlussendlichen Entscheidungsfindung frühzeitig zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1893 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicheren Radschulweg am Übergang Alter/Neuer Rebstockpark gewährleisten

19.02.2024 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140 entstanden aus Vorlage: OF 847/2 vom 28.01.2024 Betreff: Sicheren Radschulweg am Übergang Alter/Neuer Rebstockpark gewährleisten Vorgang: V 99/21 OBR 2; ST 2776/22; OM 4648/23 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. den Radschulweg am Übergang Alter/Neuer Rebstockpark für das Gymnasium Römerhof und ggf. weitere Schulen im Bezirk passierbar und sicher für Schulkinder zu gestalten. 2. zu prüfen und zu berichten, ob und wann die Radwegverbindung vom Alten Rebstockpark zum Gymnasium Römerhof realisiert werden kann. Begründung: Derzeit führt der Radschulweg für das Gymnasium Römerhof an einer ungesicherten und unpassierbaren Stelle über die Straßen Zum Rebstockbad/Zum Messeparkhaus Rebstock. Entgegen mehrfacher Hinweise und Beschlüsse des Ortsbeirats, zuletzt mit der Anregung vom 16.10.2023, OM 4648, endlich einen sicheren Übergang Alter/Neuer Rebstockpark zu schaffen, wurde eine solche Maßnahme bislang nicht umgesetzt. Die Radverkehrsverbindung Alter Rebstockpark/Gymnasium Römerhof ist für die Schülerinnen und Schüler unverzichtbar. Da sich die Bebauung zu verzögern scheint, besteht Informationsbedarf hinsichtlich der zeitnahen Umsetzung (vgl. dazu zuletzt Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2776). (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main, Zugriff: 28.01.2024) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 99 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2776 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1094 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5883 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gehweg Ursinusstraße ausbauen

29.01.2024 · Aktualisiert: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 849/2 Betreff: Gehweg Ursinusstraße ausbauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit das bisherige Gehwegstück in der Ursinusstraße (von der Straße Am Römerhof) kommend, in Richtung Rebstock Quartier mit den Bus und Tram Haltestellen Rebstockbad ausgebaut werden kann. Begründung: Von der Nidda kommend stellt die Ursinusstraße die kürzeste und direkte Verbindung zum Rebstock Quartier mit den dort befindlichen Haltestellen des ÖPNV dar. Der Gehweg Am Römerhof führt bislang lediglich zum in die Ursinusstraße hineinversetzten Zebrastreifen, jedoch nicht weiter. Fußgänger Richtung Rebstock Quartier müssen auf der Straße gehen oder den Umweg über den alten Rebstockpark (parallel zur Max-Pruss-Straße) wählen. Quelle: Geoportal Stadt Frankfurt Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 863 2024 Die Vorlage OF 849/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Lösung rund um die Kreuzung LeonardodaVinciAllee/Am Rebstockbad

16.10.2023 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 entstanden aus Vorlage: OF 756/2 vom 26.09.2023 Betreff: Neue Lösung rund um die Kreuzung Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Rebstockbad Vorgang: OM 2075/22 OBR 2; ST 2057/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. einen Ortstermin unter Einbeziehung der Messe sowie der zuständigen Ämter zur gesamten Verkehrslage an der Kreuzung Zum Rebstockbad/Zum Messeparkhaus Rebstock/Montgolfier-Allee/Leon ardo-da-Vinci-Allee anzuberaumen sowie 2. dem Ortsbeirat den aktuellen Sachstand und Lösungsoptionen bezüglich des immer wieder beantragten Übergangs zwischen Neuem und Altem Rebstockpark mitzuteilen. Begründung: Die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich und in der unmittelbaren Umgebung ist unübersichtlich und gefährlich. Den Ortsbeirat erreichen dazu regelmäßig Beschwerden aus der Bevölkerung. Einige ortskundige Mitglieder des Ortsbeirats würden im Rahmen des Termins gerne die Situation vor Ort und die damit einhergehenden Probleme erläutern. Als problematisch werden u. a. folgende Punkte bzw. Beobachtungen gesehen: - Ein Durchfahrtsrecht von der Straße Zum Rebstockbad in die Leonardo-da-Vinci-Allee und umgekehrt hat, solange die Straße Zum Messeparkhaus Rebstock geschlossen ist, nur der Linienverkehr. Hier kreuzt der Linienverkehr die Straße Zum Messeparkhaus Rebstock sowie die Montgolfier-Allee. Das Durchfahrtsverbot wird von Autofahrenden allerdings regelmäßig ignoriert; - die Wohnsiedlung am Rebstock ist nur über den Römerhof (Montgolfier-Allee und Leonardo-da-Vinci-Allee) erreichbar; - an der Einmündung der Straße Zum Messeparkhaus Rebstock sind nur Behelfsschranken installiert, die bei Wind umgestoßen werden können; - an der Ecke Zum Rebstockbad steht ein Stoppschild, das häufig von Pkw-Fahrenden missachtet wird; - schließlich sind die Verkehrswege nur unzureichend für zu Fuß Gehende und Radfahrende geeignet. Zu erwarten ist eine Zunahme von Auto-, Fahrrad- und Fußverkehr, spätestens wenn das Schwimmbad wieder eröffnet wird, und die neuen Quartiere bezogen werden. Hierdurch entstehen zusätzliche Verkehrsbelastungen, die die ohnehin problematische Situation verschärfen. Der erwähnte Fußgängerübergang war letztmalig Gegenstand der Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2057. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Antrag vom 28.01.2024, OF 847/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 528 Antrag vom 13.05.2024, OF 926/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5497 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5883 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße

20.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3717 entstanden aus Vorlage: OF 624/2 vom 26.02.2023 Betreff: Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung Am Römerhof/Max-Pruss-Straße/Oeserstraße verbessern lässt. Konkret sind folgende Fragen zu beantworten: a) Lässt sich die Ampelschaltung für einen verbesserten Verkehrsfluss/Reduktion des Ampelrückstaus aus allen vier Richtungen verkürzen? Kann hier gegebenenfalls eine verkehrsaufkommensabhängige Steuerung nachgerüstet werden? b) Ist die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr mit umlaufendem Zebrastreifen eine den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werdende Alternative? c) Inwieweit lässt sich die Einmündung vom Römerhof in die Max-Pruss-Straße verbreitern? Anwohner berichten, dass Sattelzüge auf dem Weg zum Messeparkplatz hier Probleme haben und im Schritttempo manövrieren, sodass die Grünphase der Fußgänger endet, bevor diese queren können. d) Können die Bürgersteige ggf. so umgestaltet/erweitert werden, dass das Warten auf Grün auch bei erhöhtem Fußgängeraufkommen gesichert ist? 2. o b es möglich erscheint, einen Radweg entlang der Max-Pruss-Straße in beide Richtungen, ggf. unter Nutzung des Trampelpfades am Rande des Parks, einzurichten. Begründung: Zu Ziffer 1.: Betroffene berichten davon, dass sich an der Kreuzung aus allen vier Richtungen regelmäßig ein erheblicher Verkehrsrückstau (Kraftfahrzeuge) bildet. Dabei seien bis zu drei Ampelschaltungen erforderlich, um die Kreuzung zu passieren. Hierbei kommt es zu - bei Verkehrsflussoptimierung vermeidbaren - CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Leerlauf. Fußgänger beklagen darüber hinaus, dass die von der Autobahn kommenden und links in die Max-Pruss-Straße einbiegenden Lkws bzw. Sattelzüge erst am Ende der Ampelschaltung nach dem Gegenverkehr einbiegen können. Dies fällt mit der Grünphase der Fußgänger zusammen, sodass diese keine Möglichkeit der Querung haben. Ergänzend ist festzuhalten, dass die aus Nied kommenden Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Römerhof auf ihrem Schulweg ebenfalls von langen Wartezeiten an der Ampelanlage betroffen sind. Zu Ziffer 2.: Der ausgeschilderte Radweg führt an dieser Stelle durch den Alten Rebstockpark. Dieser Park ist hochfrequentiert und daher als Radverbindung bei hohem Fußgängeraufkommen ungeeignet. Schließlich endet der Radweg am ungesicherten bzw. zu Messezeiten gesperrten Übergang hinter der derzeitigen Baustelle des Rebstockbades, siehe Ziffer 3., was zu erheblichen Umwegen führt. Es wäre sowohl für Radfahrer entspannter auf einer eigenen Trasse zu fahren als auch für Spaziergänger im Park, die dann ohne gestört zu werden, den Park nutzen können. Max-Pruss-Straße mit dem "Trampelpfad,", der zum Radweg ausgebaut werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1322 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 13 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 34 für die Haltestellen „Rebstockbad“ und „Zum Rebstockbad“ wieder öffnen

20.03.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3709 entstanden aus Vorlage: OF 605/2 vom 27.02.2023 Betreff: Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder öffnen Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder zu öffnen. Begründung: Seit dem 12.12.2021 spart die Buslinie 34 die Leonardo-da-Vici-Allee sowie die Straße zum Rebstockbad und somit für die Anwohner des Rebstockquartiers zwei wichtige Haltestellen aus. Betroffen ist neben der Haltestelle "Zum Rebstockbad" auch die Haltestelle "Rebstockbad", die die Wohnblocks am Ende der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie den westlichen Teil des Rebstockquartiers bedient. Zwar entfallen durch den Abriss des Rebstockbades Fahrgäste, die das Rebstockbad nutzen wollen, die Haltestelle ist aber für die Anwohner des Viertels wichtig, weil sie eine direkte Anbindung nach Rödelheim benötigen. Für 7.500 Anwohner im Rebstockquartier ist die Buslinie 34 die direkte und nahezu barrierefreie Verbindung zur Infrastruktur in Rödelheim. Dort sind für die Anwohner des Rebstockquartiers Fach- und Hausärzte, Banken sowie kleine und große Läden gut und direkt erreichbar. Diese Infrastruktur gibt das Rebstockquartier selbst nicht her und ist daher der nächste und wichtigste Anlaufpunkt und muss somit schnellstmöglich für die Anwohner wieder erreichbar sein. Die Zeitersparnis von zwei Minuten, die durch den Ausfall der Haltestellen entsteht, schlägt bei einer Gesamtfahrzeit der Buslinie 34 von der Haltestelle "Mönchhofstraße" bis "Bornheim Mitte" von 53 Minuten nicht ins Gewicht. Für die Anwohner wird jedoch ein Umstieg an der Haltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee erforderlich, sodass sich die Fahrzeit bis Rödelheim um erheblich mehr Minuten verlängert. Außerdem ist für ältere, kranke, mobilitätseingeschränkte Anwohner sowie für Anwohner, die mit Kinderwagen unterwegs sind, der Umstieg eine unnötige Erschwernis bei der Nutzung des ÖPNV, die durch die Zeitersparnis von zwei Minuten für andere Fahrgäste nicht aufgewogen wird. Wenn man den Vorteil der Zeitersparnis gegen den Nachteil des erforderlichen Umstiegs für Bewohner des Viertels gegeneinander abwiegt, wiegen die Nachteile durch die Linienwegekürzung schwerer als der Vorteil einer Zeitersparnis von nur zwei Minuten. Die permanente Verspätung der Buslinie 34 entsteht nicht zwischen den entfallenen Haltestellen, sondern auf anderen Streckenteilen, zu Messezeiten insbesondere gerade auf der nun befahrenen Straße am Römerhof. Der Wegfall der Haltestellen kann daher die Verspätungssituation überhaupt nicht verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1602 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für GeorgBüchnerSchule möglich?

05.12.2022 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3305 entstanden aus Vorlage: OF 536/2 vom 20.11.2022 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiter zu führen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung darauf auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz im Alten Rebstockpark

05.12.2022 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3321 entstanden aus Vorlage: OF 535/2 vom 17.11.2022 Betreff: Spielplatz im Alten Rebstockpark Vorgang: V 19/21 OBR 2; ST 1436/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob auf dem Gebiet des Alten Rebstockparks die Errichtung eines Spielplatzes möglich ist, den Ortsbeirat einzubeziehen, und ob hier die Möglichkeiten besteht, einen Spielplatz durch einen entsprechenden Verein errichten und betreuen zu lassen; 2. ob sichergestellt werden kann, dass ein inklusives Spielgerät auf dem Spielplatz aufgestellt wird; 3. ob als Standort für den Spielplatz der frühere Grillplatz oder aber die Wiese nördlich angrenzend an das Rebstockwäldchen infrage kommt. Begründung: In der Stellungnahme vom 16.08.2021, ST 1436, stellt der Magistrat die Errichtung weiterer Spielmöglichkeiten im Rahmen der Entwicklung der Bebauungspläne Nr. 919/Nr. 936 Am Römerhof/Zum Rebstockbad in Aussicht. Der Ortsbeirat begrüßt dies sehr und nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung von Spielplätzen generell nicht durch die Verwaltung initiiert wird. Sollte eine Fläche für die Errichtung eines Spielplatzes dennoch infrage kommen, bittet der Ortsbeirat um Einbeziehung, auch der zuständigen Kinderbeauftragten. Neben dem im Bereich des Rebstockparks fehlenden Angebots für ältere Kinder fehlt auch eines für mobilitätseingeschränkte, beispielsweise auf den Rollstuhl angewiesene Kinder, weshalb ein auch durch sie nutzbares Spielgerät eingeplant werden muss. Im Rahmen der Planung weiterer Spiel- bzw. Bolzplätze erscheint es zweckmäßig, u. a. den ehemaligen Grillplatz zu berücksichtigen. Nach einem Ortstermin mit dem Kinderbeauftragten und Anwohnern haben die Mitglieder des Ortsbeirates die Wiese angrenzend an das Rebstöckwäldchen, zwischen dem Hauptweg und der Max-Pruss-Straße, mit schattenspendenden Bäumen für geeignet empfunden (siehe Foto). Quelle: google Satellit 17.11.2022, 18:25 Uhr Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2021, V 19 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1436 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2032 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aushängeschild Katharinenkreisel?

10.10.2022 · Aktualisiert: 24.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2940 entstanden aus Vorlage: OF 478/2 vom 25.09.2022 Betreff: Aushängeschild Katharinenkreisel? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Katharinenkreisel, vormals Opel-Rondell, saniert und renoviert und damit aufgewertet werden kann, sodass die verkehrliche Anbindung der bestehenden und entstehenden Quartiere gewährleistet werden kann. Hier müssen Fuß- und Fahrradwege barrierefrei gestaltet werden. Die br achliegenden Flächen sollten begrünt werden. Auf einen Fly-Over soll dabei verzichtet werden. Begründung: Der Katharinenkreisel ist das "Eingangstor" von der Autobahn 648 (Wiesbadener Straße), und verbindet das Rebstockquartier über den Römerhof mit der City West/Voltastraße und der Ludwig-Landmann-Straße sowie der Theodor-Heuss-Allee. Der Kreisel wurde 2003 nach der Stifterin Katharina vom Rebstock in Katharinenkreisel umbenannt. Hier sollte der heiligen Katharina ein Denkmal gesetzt werden. Der aktuelle Zustand des Kreisels bietet weder ein angenehmes Bild für Gäste der Stadt oder Anwohner noch setzt dieser der heiligen Katharina ein ordentliches Denkmal. Ob man den Kreisel zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto durchquert, der Kreisel ist schmutzig und staubig. Hier parken Autos unrechtmäßig auf brachliegenden und unbefestigten Flächen. Fuß- und Fahrradwege sind rund um den Kreisel uneben und bieten Stolpergefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Durch Begrünung der brachliegenden Flächen würde die Luftqualität verbessert und die ohrenbetäubende Lärmbelastung eingedämmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 135 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1809 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6229 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Straßenbahnlinie 17

02.05.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2080 entstanden aus Vorlage: OF 338/2 vom 06.04.2022 Betreff: Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 entlang bzw. westlich der Max-Pruss-Straße und in die Oeserstraße mündend in Richtung Griesheim/Nied möglich ist. Unter anderem sollte eine Haltestelle an der geplanten Endhaltestelle der U-Bahn-Linie 5 aus Richtung Europaviertel "Am Römerhof" mit Umstieg entstehen. Alternativ wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geplante U-Bahn-Linie 5 mit Halte- und Umsteigepunkt zur Straßenbahnl inie 17 an der Ecke Am Römerhof/Max-Pruss-Straße in Richtung Nied weitergeführt werden kann. Begründung: Im Zuge der Planung der Bebauung entlang der Straße Am Römerhof soll auch die U-Bahn-Linie 5 verlängert werden. Im Koalitionsvertrag (S. 78, Zeile 1917 zur Begründung der Römerkoalition, 2021-2026, GRÜNE, SPD, FDP und Volt) ist ein Prüfauftrag zugunsten der Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 bis Höchst/Nied enthalten. In Frankfurt wird an diversen Stellen diskutiert, endende Linien so zu verlängern, dass Umstiege möglich werden, auch um die Knotenpunkte in der Innenstadt zu entlasten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch neue Baugebiete Stadtteile zusammenwachsen (der Römerhof verkleinert die "Lücke" zwischen Bockenheim und Nied/Griesheim), zu begrüßen. In der hier zu behandelnden Verkehrssituation könnte die Verkehrsführung in diesem frühen Stadium bereits so geplant werden, dass auf Höhe des neuen Stadtteils "Am Römerhof" der Umstieg ermöglicht wird. Dies würde die Nutzung des ÖPNV für die weniger zentral gelegenen Stadtteile Griesheim, Nied und die Bereiche "Am Römerhof/Rebstock" in Bockenheim attraktiver machen. Hierbei sollten beide Optionen geprüft werden, die Verlängerung der Linie 17 bis nach Nied/Höchst oder alternativ der Übergang zur U-Bahn-Linie 5 und deren Verlängerung wie im Koalitionsvertrag formuliert. Die nicht in Richtung Oeserstraße zu verlängernde Linie könnte dann Am Römerhof/Ecke Max-Pruss-Straße enden. Quelle: GoogleMaps Max-Pruss-Straße von derzeitiger Endhaltestelle der Linie 17 Richtung Römerhof (vss. Ende der geplanten verlängerung der U-Bahn-Linie 5) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2065 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Auskunftsersuchen vom 20.01.2025, V 1106 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2065) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark

02.05.2022 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 entstanden aus Vorlage: OF 253/2 vom 29.01.2022 Betreff: Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark Vorgang: OM 77/16 OBR 2; ST 1112/16; ST 419/17; ST 1159/17; V 1043/18 OBR 2; ST 321/19; V 100/21 OBR 2; ST 2126/21 Der Magistrat wird gebeten, am Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, sprich an der Straße Zum Rebstockbad, sowie an der Messestraße einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen einzurichten. Mit der Anregung dieser Überquerung spricht sich der Ortsbeirat ausdrücklich für diese Lösung aus, die jahrelange, unbefriedigende und gefährlichen Situation für kleine und große Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerinnen und Nutzer mit einem - aus Sicht des Ortsbeirates - angemessenen Umsetzungsaufwand endlich zu lösen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Tor auf Höhe des Rebstockparks zwischen den beiden Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus Rebstock (im Folgenden als "das Tor" bezeichnet) auch während Messezeiten geöffnet bleiben kann. Falls nein, bittet der Ortsbeirat um eine valide Begründung; 2. ob die Situation des Übergangs vom alten zum neuen Rebstockpark nicht einer grundlegenden Neubewertung aufgrund sich einer sich stetig verändernden tatsächlichen Ausgangslage bedarf, da in den letzten Jahren weitere Nutzerinnen und Nutzer, also potenziell "Überquerende" in den Stadtteil hinzugetreten sind (z. B. aktuell Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee, aber auch aus Europa-Allee/Pariser Straße; sowie in der Perspektive die zu errichtenden Quartiere: Ergänzungsbebauung Rebstock sowie Quartier "Am Römerhof" - siehe hierzu auch die Begründung). Begründung: In der Stellungnahme vom 29.11.2021, ST 2126, weist der Magistrat darauf hin, dass das Einbringen einer Fußgängerampel in das Verkehrsleitsystem (Stellungnahme vom 08.02.2019, ST 321) technisch und finanziell zu aufwendig wäre. Siehe auch die Stellungnahme vom 03.07.2017, ST 1159. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird in dieser Stellungnahme ebenfalls als wenig sinnvoll erachtet. Diese Erkenntnis beruht auf der Tatsache, dass "das Tor" zwischen beiden Straßen zu Messezeiten geschlossen wird und der Fußgängerüberweg dann "nicht weiterführen würde". Diese Ansicht des Magistrats wird vom Ortsbeirat nicht geteilt! Die Messestraße/das Messeparkhaus Rebstock wird nur zu bestimmten bzw. großen Messen genutzt, zu allen anderen Tagen im Jahr ist das Tor zwischen beiden Straßen demnach geöffnet und wird von zahlreichen Fußgängern sowie Fahrradfahrern genutzt. Es wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern im Übrigen angeregt, "das Tor" auch während Messezeiten geöffnet zu lassen. Zumal "das Tor" auch als einer der Gründe vom Magistrat genannt wurde, einen Fußgängerübergang nicht zu befürworten. Die Gefahr, die die Überquerung der Straße Zum Rebstockbad für Parknutzerinnen und Parknutzer sowie Besucherinnen und Besucher darstellt, ist in den letzten Jahren hinreichend beschrieben worden. Dennoch gilt zu bedenken, dass weitere Nutzerinnen und Nutzer, also "Überquerende" hinzugekommen sind. Die Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee werden von Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Quartier sowie Anwohnerinnen und Anwohner der Europa-Allee/Pariser Straße besucht. Diese Kinder überqueren oft, aber nicht immer in Anwesenheit von Erwachsenen, überqueren ebenfalls beide Straßen täglich, eine Schul- oder Kindergartenschließung während Messezeiten ist nach Kenntnisstand eines Mitglieds des Ortsbeirates nicht vorgesehen. Laut der Stellungnahme vom 17.02.2017, ST 419, erfordert die Erstellung eines Konzepts, welches mit der Anregung am 30.05.2016, OM 77, durch den Ortsbeirat 2 gefordert wurde, "weitere ämterinterne Abstimmungen, die innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist leider nicht abgeschlossen werden können". Die letzte Aktualisierung hierzu am 04.07.2017. Abschließende Fragen aus "Gesprächen mit der Messe Frankfurt" (Stellungnahme ST 1112) stehen zudem offenbar noch immer aus. Die Einbringung eines Fußgängerüberweges würde zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen führen können. Der Bau einer Brücke wird u. a. laut Stellungnahme ST 2126 weiterhin geprüft. Der Bau einer großen Betonbrücke würde mutmaßlich die Idylle des neuen und alten Rebstockpark wesentlich einschränken. Zudem würde der Bau sowie die Instandhaltung aller Wahrscheinlichkeit nach einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand darstellen, der kaum an der Stelle der Öffentlichkeit gegenüber vertretbar wäre. Der Ortsbeirat ließe sich bei der beschriebenen Grundskepsis möglicherweise ja in der Causa der Brücke noch durch eine großartige Planung des Magistrats von der Brücke überzeugen, aber die verkehrliche Situation bei Übergang alter und neuer Rebstockpark bedarf einer raschen und möglichst kurzfristigen Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 77 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1112 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1159 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 100 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Antrag vom 26.09.2023, OF 756/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2057) vorgelegt hat. 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Park-and-ride

22.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 267/2 Betreff: Park-and-ride Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob außerhalb von großen Messe-Zeiten, nämlich dann, wenn die Messe-Parkfläche zwischen der Max-Pruss-Straße und der Ursinusstraße/ Zum Messeparkhaus Rebstock nicht genutzt wird für Park und Ride zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Eine Parkfläche für Pendler, die dann ihren Arbeitsplatz mit der Straßenbahn 17, dem Bus 50, 54, 34, sowie 46 erreichen zu können, würde die Quartiere Rebstock, Kuhwaldsiedlung, City West und Biegwald wesentlich vom Pendler-Verkehr entlasten. Die Parkfläche "checkin-Messe" ist nur zu den sehr großen Messen genutzt. Pendler können Quartalsweise informiert werden, um an den Tagen für eine andere Parkmöglichkeit zu sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 324 2022 Die Vorlage OF 267/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der nachträglich vorgelegte Kartenausschnitt hinzugefügt wird. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 1 GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Baustruktur, Begrünung und Soziale Mischung

07.06.2021 · Aktualisiert: 02.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 214 entstanden aus Vorlage: OF 24/2 vom 21.05.2021 Betreff: Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Baustruktur, Begrünung und Soziale Mischung 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 683 - Rebstock - die Entwicklung von weiteren 950 Wohnungen im Rahmen der Gesamtplanung Rebstock eingeleitet wird. 2. Der Ortsbeirat bedauert, nicht fristgerecht vor Satzungsbeschluss einbezogen worden zu sein. Er bezieht sich daher in seiner Stellungnahme auf die bevorstehende weitere Umsetzung der Bauleitplanung. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä folgende Anregungen zur Bebauung und Begrünung zu berücksichtigen: a) Baustruktur: Es wird darum gebeten, einen ergänzenden Lärmschutzwall aus Erdaushub entlang der Autobahn in Erwägung zu ziehen, um den geplanten kammartigen Wohnriegel weitestgehend vor dem Lärm der Wiesbadener Straße/BAB 648 zu schützen. Es wird bedauert, dass für die Wohnbebauung im neuen Rebstock-Quartier keine Wettbewerbsverfahren vorgesehen sind. Insbesondere für den geplanten Wohnriegel entlang der Autobahn ist es besonders wichtig, hervorragende architektonische und freiraumgestalterische Lösungen zu finden, eine soziale Mischung zu gewährleisten und frühzeitig ein Gebäude- sowie (gemeinsam mit der LBBW) ein Quartiersmanagement vorzusehen. b) Stadtplatz: Der Ortsbeirat bedauert, dass der Stadtplatz teilweise durch eine Tiefgarage unterbaut werden soll und damit eine Begrünung mit tiefer wurzelnden Bäumen schwer möglich wird. Der Magistrat wird gebeten, mit der LBBW als Bauherrin und Anrainerin des Platzes erneut den Flächenbedarf für eine Tiefgarage auszuloten und diese nur unter den geplanten Gebäuden zu bauen. Es soll ein entsiegelter öffentlicher Raum von höchster Aufenthaltsqualität mit viel Grün und verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden. In die Gestaltung des Stadtplatzes sollen Ortsbeirat und Bürger (ebenso wie in die Namensgebung) einbezogen werden. Hierzu sollen alle bereits vorliegenden Studien des gutachterlichen Verfahrens zur Gestaltung des Stadtplatzes vorgestellt werden. Begründung: Rebstockwald: Die Bebauung des Plangebiets sieht eine hohe Dichte vor. Auch die bereits vorhandene Bebauung im südlichen Abschnitt des Plangebiets (Leonardo-da-Vinci-Allee) weist laut B-Plan-Begründung (Seite 41) infolge ihres hohen Versiegelungsgrades bereits Tendenzen zur Überwärmung auf. Der Rebstockwald dient der Kaltluftentstehung und Abkühlung mit positiver Auswirkung auf die Wohngebiete sowie als Schallschutz gegenüber der BAB. Er soll mit dem Rebstockpark bestmöglich vernetzt werden und der Bewohnerschaft als wohnortnaher Erholungsbereich zur Verfügung stehen. In Zeiten des Klimawandels und häufiger Hitzesommer scheint es völlig unangemessen, Teile eines Stadtwaldes mit bemerkenswertem Altbaumbestand und hoher Bedeutung für Vögel und andere Arten zu roden. Baustruktur / Soziale Mischung: Die im nördlichen Teil des B-Plan-Gebietes vorgesehene kammartige Bebauung durch einen durchgehenden sieben- bis achtgeschossigen Wohnriegel soll dem Lärmschutz des südlicheren Wohngebietes dienen. Es ist zu erwarten, dass in diesem Riegel (Bauherrin ABG) vorrangig der geförderte Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Städtebauliche Qualität, Standard der Wohnungen, privates Grün und Belegungsmischung müssen gewährleisten, dass sowohl im Wohnriegel wie im gesamten Gebiet tatsächlich eine vielfältige und stabile Bevölkerungsmischung entsteht. Wohnriegel entlang von Autobahnen oder Hauptverkehrsstraßen mussten in der Vergangenheit aufgrund von Lage, Belastung und einseitiger Belegung oftmals rasch als "benachteiligte Quartiere" eingestuft werden (z. B. Unterliederbach). Stadtplatz: Der Stadtplatz soll gegenüber der früheren Planung verkleinert werden, und er wird in großen Teilen mit einer Tiefgarage unterbaut, wodurch Möglichkeiten der Begrünung und insbesondere des Baumbewuchses eingeschränkt werden. In Zeiten des Klimawandels nehmen Trockenheit und Hitze stark zu. Der kühlenden Wirkung von Baumbewuchs sowie der Entsiegelung von Plätzen zur Ermöglichung von Wasserversickerung kommt daher eine gesteigerte Bedeutung zu. Die beabsichtigte Verkleinerung und Unterbauung des Platzes widerspricht der Forderung, im gesamten Rebstock-Quartier hier einen lebendigen und funktionierenden Treffpunkt mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen (FR vom 15.11.2019). Die Erdgeschosszonen müssen durchgehend mit gewerblichen und sozialen Nutzungen belegt und ggf. separat gemanagt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1764 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Öffnung der öffentlichen Toiletten im Rebstockpark

10.05.2021 · Aktualisiert: 06.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 133 entstanden aus Vorlage: OF 19/2 vom 23.04.2021 Betreff: Öffnung der öffentlichen Toiletten im Rebstockpark Der Magistrat wird gebeten, die aktuell, während der Coronapandemie, geschlossenen öffentlichen Toiletten im Rebstockpark, Max-Pruss-Straße/Parkplatz Messe, zu öffnen. Begründung: Erfreulicherweise wird in der Coronapandemie, sowieso insbesondere am Wochenende, der Rebstockpark von überdurchschnittlich vielen Bockenheimerinnen bzw. Bockenheimern zum Spaziergang genutzt. Auch die Toiletten in der nahe gelegenen Tankstelle sind geschlossen. Spaziergänger, aber auch Autobahnnutzer (Reisende) entrichten ihre Notdurft an den Zäunen der Schrebergärten bzw. frei im Rebstockpark. Zwei Punkte dazu schmälern die Qualität des Naturerlebnisses der Parkbenutzer, zumeist Familien/Bockenheimer, erheblich. Zum einen die eigene Not nicht verrichten zu können, zum anderen die andere Not zu beobachten oder aufzufinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1356 Aktenzeichen: 91 22

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung/Entschleunigung in der Straße Zum Rebstockbad

10.05.2021 · Aktualisiert: 06.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 131 entstanden aus Vorlage: OF 11/2 vom 23.04.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung/Entschleunigung in der Straße Zum Rebstockbad Vorgang: OM 6065/20 OBR 2; ST 1554/20; OM 7082/21 OBR 2 1. Der Magistrat wird in Ergänzung der Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7082, gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Straße Zum Rebstockbad Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung und Verkehrsberuhigung infrage kommen, um insbesondere mit Blick auf das nahe Wohngebiet tragische Unfälle, wie im Herbst 2020, durch diese Maßnahmen möglichst zu vermeiden. 2. Hierzu wird der Magistrat gebeten, eine Verkehrszählung und -messung in Zeiten von relevanten Verkehrsaufkommen in der Straße Zum Rebstockbad durchzuführen. 3. Sodann wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob eine Verkehrsberuhigung durch Umleitung des Durchgangsverkehrs via Variante 2 (siehe Bild 1) statt der bislang zu häufig befahrenen Variante 1 (Bild 2) umgesetzt werden kann; b) ob im Bereich des Schwimmbads eine Verkehrsberuhigung durch Bremsschwellen, eine feste Geschwindigkeitskontrollanlage ("Blitzer") sowie entsprechende Beschilderung umgesetzt werden kann. Begründung: Vom Schwimmbad/Richtung Römerhof kommend, biegt die Straße leicht nach rechts und ist daher schwer einsehbar, insbesondere mit überhöhter Geschwindigkeit, in den Bereichen des Übergangs alter und neuer Rebstockpark, Ausfahrt vom Parkplatz des Schwimmbades sowie vor der Flüchtlingsunterkunft. Hier ist es im Verlauf der Jahre zu mehreren Unfällen bekommen, im Herbst 2020 wurde ein Dreijähriger schwer verletzt. "Raserinnen" bzw. "Raser" nutzen diese Straße häufig. In der Straße Zum Rebstockbad befindet sich der Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, den sehr viele Familien tagtäglich nutzen. Zudem ist hier eine Flüchtlingsunterkunft mit vielen Kindern, deren Schulweg hier entlang und über die Straße führt. Im Bereich der Variante 2 statt Variante 1 im Bild (siehe Bilder 1 und 2) sind kaum Wohnungen und sehr wenig Publikumsverkehr, insbesondere sind dort keine Kindergärten. Bild 1 (Variante 2) Bild 2 (Variante 1) Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6065 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1554 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7082 Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1369 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sichere Fuß- und Radwegverbindung für den Rebstockpark

23.04.2021 · Aktualisiert: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 16/2 Betreff: Sichere Fuß- und Radwegverbindung für den Rebstockpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die auf Dauer untragbare und gefährliche Situation für Fußgänger und Radfahrer, die zwischen altem und neuem Teil des Rebstockparks wechseln wollen, nachhaltig behoben werden kann. Dabei sind die drei möglichen Lösungen - Ampelanlage (ggf. durch Passanten wahlgesteuert), - Brücke, und - Unterführung gegeneinander abzuwägen und insbesondere zu bedenken, - ob im Zusammenhang mit dem Neubau des Rebstockbades logistische und finanzielle Synergieen genutzt werden können. Zu bedenken ist dabei, daß wegen des besonders in den Sommermonaten teilweise sehr starken Fuß- und Rad-Passantenverkehrs eine Ampelanlage im Interesse eines zügigen Verkehrs auf der Straße "Zum Rebstockbad" und der Zufahrtstraße zu den Messeparkhäusern vermutlich nur eine suboptimale Lösung bietet. Begründung: Der alte und der neue Teil des Rebstockparks sind lediglich durch einen einzigen schmalen ungesicherten Übergang über die Straße zum Rebstockbad und die parallel verlaufende Straße zum Messeparkhaus Rebstock bzw. zum Messegelände miteinander verbunden. Die Straße zum Rebstockbad wird von Autofahrern insbesondere als Zufahrt zum Rebstockbad, zum Autobahnanschluss West sowie in/aus Richtung Nied/Höchst genutzt. Vor wenigen Monaten wurde hier ein Kleinkind überfahren. Die Straße zum Messeparkhaus Rebstock und weiter zum eigentlichen Messegelände ist an Veranstaltungstagen für PKW reserviert und wird für den Messeauf- und -abbau von Kleintransportern und LKW befahren. An solchen Tagen wird der Übergang zwischen dem alten und dem neuen Rebstockpark rund um die Uhr vollständig gesperrt, was für die betroffenen Bürger als unzulässige Einschränkung ihrer Freizügigkeit inakzeptabel ist. Der Park selbst wird sommers wie winters sehr stark frequentiert (Spaziergänger mit und ohne Kind, Hund, Kinderwagen; Rad- und Rollstuhlfahrer; Bewohner des benachbarten Altenheims sowie des Flüchtlingsheims; Sportgruppen), zumal der sogenannte Europagarten von den Bewohnern des Europaviertels sowie des angrenzenden Gallusviertels seit Jahren immer noch nicht genutzt werden kann. Der Übergang zwischen altem und neuem Rebstockpark wird darüber hinaus u. a. von Besuchern des Rebstockbads und der Messe, Schülern des Gymnasiums Römerhof, Radfahrern in/aus Richtung Nied und Höchst, Rödelheim, von und zur Nidda benutzt. Es ist dringend notwendig, eine gesicherte, ganzjährig ununterbrochen nutzbare Verbindung zwischen den beiden Parkteilen herzustellen. Dies sollte rechtzeitig vor Abriss und Neubau des Rebstockbads in Angriff genommen werden, da während dieser Phasen mit einem erhöhten LKW-Verkehr zu rechnen ist. Unter Berücksichtigung des in den kommenden Jahren kräftig zunehmenden Autoverkehrs (weitere Bebauung im Europaviertel und entlang der Straße am Römerhof; neues Rebstockbad) sowie der Interessen der Messegesellschaft kommt für den kreuzenden Personen- und Radverkehr sowie für Fahrzeuge des Grünflächenamtes sinnvoll eigentlich nur eine breite Unter- oder Überführung infrage. Da - wie oben dargestellt - sowohl Besucher des Rebstockbads als auch Messebesucher die künftige Unterführung nutzen werden - und da auch der Messezufahrtsverkehr dadurch entspannt wird, könnten die Messegesellschaft und die Betreibergesellschaft des Rebstockbads an den Kosten beteiligt werden. Die hier befindliche Bushaltestelle wird nicht im Linienverkehr genutzt, sondern nur als betriebliche Bedarfshaltestelle. (Bildquelle: Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 16/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 16/2 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung der Bänke im alten Rebstockpark

18.01.2021 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7087 entstanden aus Vorlage: OF 1284/2 vom 31.12.2020 Betreff: Erneuerung der Bänke im alten Rebstockpark Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat die Bänke im alten Rebstockpark erneuert hat. Der Magistrat möge aber bitte berichten, aus welchen Gründen die fünf Bänke bzw. Stellplätze für Bänke mit Blick auf die Max-Pruss-Straße auf dem Weg durch das kleine Wäldchen von der Maßnahme ausgenommen worden sind. Der Magistrat wird gebeten , hier den Austausch auch noch durchzuführen. Begründung: Die Bänke werden gut angenommen und sind in einem sehr schlechten Zustand bzw. gar nicht mehr vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 918 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 und Schaffung fußgängerfreundlicher Übergänge auf der Straße Zum Rebstockbad

18.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7082 entstanden aus Vorlage: OF 1265/2 vom 11.12.2020 Betreff: Tempo 30 und Schaffung fußgängerfreundlicher Übergänge auf der Straße Zum Rebstockbad Vorgang: OM 6065/20 OBR 2; ST 1554/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der gesamten Straße Zum Rebstockbad Tempo 30 einzuführen und 2. zeitnah die Anregung OM 6065 aufzugreifen und fußgängerfreundliche Übergänge über die Straße einzurichten. Begründung: Handlungsbedarf zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6065 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1554 Antrag vom 23.04.2021, OF 11/2 Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 131 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1070 Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten

18.08.2020 · Aktualisiert: 02.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6340 entstanden aus Vorlage: OF 1378/1 vom 25.07.2020 Betreff: Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten Nördlich der Mainzer Landstraße zwischen Skyline Plaza und Tel-Aviv-Platz gibt es lediglich zwei für Kinder bespielbare Bolzplätze: An der Niedernhausener Straße (im Europagarten in der Verlängerung der Schwalbacher Straße) und am Lotte-Specht-Park/Idsteiner Straße. Beide Plätze sind ausgewiesen als Spielflächen für Kinder bis 14 Jahre. Für diese Altersgruppe stehen darüber hinaus keine weiteren Spielflächen zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Kindern dieser Altersgruppe "ihre" Freiflächen gegen die Übernahme durch rücksichtslose Erwachsene zu sichern. In den vergangenen Jahren hat die Abstimmung zwischen Kindern unterschiedlicher Altersgruppen zur Nutzung der Bolzplätze recht gut geklappt: An der Idsteiner Straße bolzen eher jüngere Kinder, auf dem Platz am Europagarten eher Kinder über zehn Jahre. An Abenden wurden die Plätze dann auch häufiger mal von Gruppen älterer Jugendlicher genutzt. Nach Aussagen von Eltern und nach eigener Beobachtung haben sich die unterschiedlichen Altersgruppen die Plätze recht konfliktfrei geteilt und auch mal altersübergreifend friedlich gespielt. Die Situation hat sich mit Beginn des Sommers gravierend geändert. Der Bolzplatz am Europagarten wird an vielen Sonn- und Feiertagen und oft schon ab 10:00 Uhr morgens bis nach Sonnenuntergang von Männern der Altersgruppe circa 25 bis 40 Jahre dauerhaft belegt. Kinder, die den Platz nutzen wollen, können sich gegen das Spiel der Männer nicht behaupten oder werden gar nicht auf den Platz gelassen. Wenn Eltern sich einschalten, werden sie ignoriert oder aggressiv angegangen. Nach Beobachtungen handelt es sich um fünf bis sechs Männermannschaften, deren Mitglieder zum Teil mit dem Pkw anreisen. Es ist der Eindruck entstanden, dass einige Männer, die in der Nähe wohnen, den Bolzplatz entdeckt haben und sich hier mit Freunden aus dem weiteren Stadt- und Rhein-Main-Gebiet (Nummernschilder der Pkw) treffen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. täglich vorbeizufahren, die Situation zu prüfen und die Erwachsenen zum Verlassen der Bolzplätze aufzufordern; 2. die Regeln zur Nutzung der Bolzplätze, d. h. die städtischen Regeln der Grünflächensatzung durchzusetzen; 3. die Nutzer dieser für Kinder bis 14 Jahre ausgeschilderten Bolzplätze hinzuweisen auf das nur circa einen Kilometer oder 15 Gehminuten entfernte Gelände für Ballspiele im neuen Rebstockpark, das Erwachsene gerne nutzen können. Begründung: In Flyern stellt das Grünflächenamt klar: "Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. In besonders schwerwiegenden oder wiederholten Fällen sogar mit einem Verweis aus der öffentlichen Grünanlage und einem Betretungsverbot." Was nützen Regeln, die nicht durchgesetzt werden? Im Falle des Bolzplatzes im Europagarten kommt erschwerend hinzu, dass sich die Stadt in einem Rechtsstreit mit Anwohnern befindet. Diese verklagen die Stadt auf Durchsetzung der Regeln zur Nutzung des Bolzplatzes - "bis 20:00 Uhr - Kinder bis 14 Jahre". Die faktische Duldung der Nutzung der Anlage durch lautstarke Gruppen männlicher Erwachsener liefert den Anwohnenden gute Argumente zur Schließung der Anlage. Dies umso mehr, als zusätzlich Musikanlagen mit lauten und harten Beats den Spielern (und der Nachbarschaft) einheizen. Die Kinder aus den anliegenden Gebieten sind von der Situation sehr frustriert. Die Kinder kommen mit ihren Bällen an, stehen eine Weile am Zaun, warten dass man sie spielen lässt - und ziehen dann irgendwann unverrichteter Dinge ab. Eine Gruppe hoffnungsvoller Nachwuchsfußballer von sechs- bis neunjährigen aus der Wohnanlage Schwalbacher Straße wurde so vertrieben, und auch Väter, die freundlich die Situation klären wollten, waren nicht erfolgreich. Im neuen Rebstockpark, zwischen den Straßen Am Römerhof und Zum Rebstockbad, befindet sich ein Gelände, das für Ballspiele freigegeben ist. Es handelt sich um einen lang gezogenen "Graben", zum Teil eingefasst von Terrassen zum Sitzen, der sich hervorragend für Mannschaftsspiele eignet. Da das Gelände nicht an Wohnbebauung grenzt, stört die musikalische Untermalung der sportlichen Aktivitäten auch kaum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2088 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Übergang Rebstockpark/Straße Zum Rebstockbad

27.05.2020 · Aktualisiert: 06.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6065 entstanden aus Vorlage: OF 1077/2 vom 27.05.2020 Betreff: Übergang Rebstockpark/Straße Zum Rebstockbad Der Magistrat wird gebeten, den Übergang zwischen altem und neuem Rebstockpark über die Straße Zum Rebstockbad 1. mittels einer Bordsteinabsenkung und einer entsprechenden Öffnung des Fahrbahngitters zu begradigen und so den direkten Weg zwischen beiden Parkhälften für die Querung der Straße zu ermöglichen, 2. und darüber hinaus zumindest für den Zeitraum des "coronabedingten" Stillstands der Messe durch Aufstellen von Warnhinweisen, Geschwindigkeitsmessanlagen/"Blitzern" oder des Aufbringens eines (temporären) "gelben Zebrastreifens" den Autoverkehr auf der Straße Zum Rebstockbad zu verlangsamen und die Querungsmöglichkeiten für die Parknutzer zu verbessern. Begründung: Anregungen von Bewohnern. Bis Ende August sind Großveranstaltungen einschließlich Messen nicht gestattet. Entsprechend ist der Übergang offen und kein Verkehr auf der Straße Zum Messeparkhaus Rebstock. Daher ist jetzt ein guter Zeitpunkt, den Übergang mit Bordsteinabsenkung zu begradigen. Damit wird der Trampelpfad beseitigt und der Übergang für Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator oder Fahrräder vereinfacht. Die Straße Zum Rebstockbad ist weiterhin als "Raserstrecke" bekannt. Entsprechende Kontrollen und Sanktionen können die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer deutlich verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1554 Antrag vom 11.12.2020, OF 1265/2 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7082 Antrag vom 23.04.2021, OF 11/2 Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 131 Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Radweg von Nied zum Rebstock

03.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 1004/2 Betreff: Radweg von Nied zum Rebstock Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird unter Hinweis auf den Vorschlag "Sicher von Nied zum Rebstock" auf "Frankfurt fragt mich" gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, Radwege entlang der Oeserstraße von Nied zum Rebstock zu errichten. Folgende Maßnahmen könnten hierbei im Bereich des Ortsbezirks 2 zu einer sicheren Verkehrswegeführung mit dem Fahrrad führen: 1. Einrichtung eines beidseitigen Fahrradweges entlang der Max-Pruss-Straße dort ist derzeit lediglich ein Fußweg auf dem Rebstockgelände vorhanden, den Mann/Frau als Radfahrer nutzen kann, das ist unbefriedigend, zumal er für Fußgänger und Radfahrer zu schmal ist. 2. Gestaltung einer auch zu Messezeiten sicheren Verkehrsregelung für Radfahrer*innen am Rebstock für Radfahrer von der Max-Pruss-Straße in die Leonardi-da-Vinci-Straße. Begründung: Der Weg zwischen Nied und dem Rebstock ist unter anderem für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums am Römerhof wichtig und derzeit nicht ausreichend gesichert. Ein durchgehender Radweg könnte die Verkehrssicherheit für Schulkinder deutlich erhöhen. Auch eine Initiative im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt "Sicher von Nied zum Rebstock", mit über 200 abgegebenen Stimmen, fordert hier eine Initiative der Politik. Entlang der Max-Pruss-Straße ist derzeit lediglich ein Fußweg auf dem Rebstockgelände vorhanden, der für eine Nutzung als Fuß- und Radweg zu schmal ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1537 2020 Die Vorlage OF 1004/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dauerhaftes Grillverbot im Rebstockpark

28.10.2019 · Aktualisiert: 04.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5332 entstanden aus Vorlage: OF 914/2 vom 15.09.2019 Betreff: Dauerhaftes Grillverbot im Rebstockpark Vorgang: V 955/18 OBR 2; ST 738/19 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das temporäre Grillverbot im Rebstockpark in ein dauerhaftes Grillverbot umzuwandeln; 2. zu prüfen und zu berichten, ob das Areal zwischen der Max-Pruss-Straße und der Bundesautobahn 648 als öffentlicher Grillplatz eingerichtet werden kann; 3. zu prüfen und zu berichten, ob ein öffentliches Grillplatzkonzept für die Stadt Frankfurt und die Umlandgemeinden eingerichtet werden kann. Begründung: Eine Online-Petition von Bürgern auf "FFM Frankfurt fragt mich" hat die Mindestunterstützerzahl von 200 deutlich überschritten. Der Ortsbeirat unterstützt durch sein Votum das Anliegen der Bürger. Vor der Einrichtung des Grillverbots kam es an Sommertagen zu einer übermäßigen Belastung des Parks, dem auch die Parkwächter und der Ordnungsdienst nicht gewachsen waren. Wie der Magistrat in der Stellungnahme vom 23.04.2019, ST 738, mitteilt, ist die Stadt nicht in der Lage, die Einhaltung der Parksatzung durchzusetzen, weil sich "wenige Bedienstete . . im Zweifelsfall einer enormen Überzahl von grillenden Personen gegenüber (sehen), die nicht gewillt sind, von ihrem Vorhaben abzulassen". Das aus Brandschutzgründen erlassene temporäre Grillverbot hat trotz einzelner Zuwiderhandlungen insgesamt zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation geführt. Davon haben auch Natur und Umwelt profitiert. Seit das Grillverbot wegen der Trockenheit eingeführt wurde, können die Anwohner den Park wieder zur Erholung nutzen, wie es eigentlich sein sollte. Das wünschen die Bewohner der umliegenden Ortsteile auch für die Zukunft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.08.2018, V 955 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 738 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 181 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Weg vom Rebstockpark in das Planungsgebiet „Am Römerhof“

19.08.2019 · Aktualisiert: 01.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4963 entstanden aus Vorlage: OF 871/2 vom 31.07.2019 Betreff: Neuer Weg vom Rebstockpark in das Planungsgebiet "Am Römerhof" Der Magistrat wird gebeten, in der weiteren Planung zur Erschließung des Baugebiets "Am Römerhof" einen neuen Weg für Fußgänger und Radfahrer vom Rebstockpark in das Baugebiet vorzusehen und umzusetzen. Namentlich soll diese neue Wegeverbindung in das Baugebiet "Am Römerhof" zwischen dem Sportplatz des "DJK Schwarz-Weiss Griesheim e. V." (Bezirkssportanlage) und dem Kleingartenverein "Gartenfreunde 1947 e. V." ausgehend vom Rebstockpark südlich der Max-Pruss-Straße in südlicher Richtung verlaufend geschaffen werden. Begründung: Erkenntnisse nach Bürgergesprächen in der öffentlichen Vorstellung der Planung zum Baugebiet "Am Römerhof" im Juli 2019. Ein solcher Weg wäre insbesondere für Kinder und Jugendliche hilfreich, die über den Rebstockpark einen (sicheren) Verkehrszugang zu den öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kita, Sportstätten etc.) im Planungsgebiet hätten. Die Bewohner des Planungsgebietes würden vom (weiteren) Zugang in den Rebstockpark profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2264 Antrag vom 19.06.2021, OF 67/2 Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 99 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz

19.08.2019 · Aktualisiert: 04.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4955 entstanden aus Vorlage: OF 853/2 vom 02.08.2019 Betreff: Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Westbahnhof an das bestehende Straßenbahn- bzw. Stadtbahnnetz direkt anzuschließen. Dazu regt der Ortsbeirat die folgende Variante an, bei der der Westbahnhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 16 angeschlossen wird: a) Richtung Ginnheim von der Schloßstraße links in die Adalbertstraße, über Kasseler Straße/Westbahnhof, Kürfürstenstraße, Schloßstraße, Adalbertstraße zur Bockenheimer Warte. b) Richtung Messe von der Bockenheimer Warte über die Adalbertstraße, rechts in die Schloßstraße, Kürfürstenstraße, Kasseler Straße/Westbahnhof, Adalbertstraße, Schloßstraße zur Hamburger Allee und Messe (siehe Grafik); 2. den Römerhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 17 anzuschließen: Von der (derzeitigen) Endhaltestelle "Rebstockbad" über die Straßen Zum Rebstockbad und Am Römerhof, über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße und der Endhaltestelle "Mönchhofstraße". Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahnstrecke nicht ausreichen, ist der Grund tiefer zu legen. Begründung: Zu 1.: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er-Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schloßstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle "Nauheimer Straße" eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen, und der Fußweg, und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof, ist sehr lang - Gleiches gilt für die Straßenbahnlinie 16. Um den Westbahnhof direkt an die Straßenbahnlinie 16 anzuschließen, bieten sich die vorgeschlagenen Linienführungen an, da die Gleise bereits verlegt sind und z. B. vom Ebbelwei-Express befahren werden. Auch ein Anschluss über die Straßenbahnlinie 17 wäre prinzipiell denkbar, wenn dazu die Gleise auf der Hamburger Allee bis zur Kasseler Straße weiter verlegt würden, dies wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden und würde sehr wahrscheinlich die Fällung der Bäume im Kreuzungsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße bedeuten. Zu 2.: Mittlerweile wurde am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal "Am Römerhof" 2.000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Zum Rebstockbad und Am Römerhof über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Endhaltestelle "Mönchhofstraße" zu bauen, dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets "Am Römerhof" führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Straßenbahnlinie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Quelle: OpenStreetMap Weiterhin kann die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 bis zur Haltestelle "Mönchhofstraße" im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen "Mönchhofstraße" und "Platz der Republik" als Ausweichstrecke für die Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2020

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubaugebiet Rebstock - Mögliche Verkehrsmaßnahmen

22.01.2018 · Aktualisiert: 21.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2634 entstanden aus Vorlage: OF 378/2 vom 30.09.2017 Betreff: Neubaugebiet Rebstock - Mögliche Verkehrsmaßnahmen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrsanbindung des ÖPNV verbessert werden kann, damit die Bürgerinnen und Bürger des neuen Stadtteils künftig nach Möglichkeit auf Ihre Autos verzichten können. Hierbei sollten folgende Maßnahmen genauer geprüft werden: 1. Verlängerung der Linie U 5 bis Rebstockbad Die Linie U 5 nach der Haltestelle "Wohnpark" über die Straße Zum Rebstockbad bis zum Rebstockbad verlängern. Eine neue Endhaltestelle könnte im Zuge der Sanierung des Rebstockbades geschaffen werden. 2. Erweiterung der Straßenbahnlinie 17 zu einer Ringstraßenbahn Die Straßenbahnlinie 17 könnte über die Max-Pruss-Straße, Oeserstraße und Waldschulstraße an die Straßenbahngleise der Linien 11 und 21 angeschlossen werden. Somit wäre eine Ringstraßenbahnlinie in beiden Richtungen, z. B. HBF Pforzheimer Straße Þ Messe Þ Rebstock Þ Mainzer Landstraße Þ HBF Pforzheimer bzw. die Gegenrichtung HBF Pforzheimer Straße Þ Mainzer Landstraße ÞRebstock Þ Messe Þ HBF Pforzheimer möglich. Quelle: Google Maps 3. Einrichtung eines S-Bahn-Haltes zwischen dem Biegwald und dem Rebstock Zwischen dem Rebstöcker Weg sowie dem Schreberweg könnte in der Höhe der S-Bahn-Unterquerung eine S-Bahn-Haltestelle eingerichtet werden. Für Fußgänger, Radfahrer sowie gegebenenfalls Messebesucher, die auf dem Rebstock parken, wäre ein Zugang über den Schreberweg "Rebstöckerweg" sowie die Brücke "Am Römerhof" über die Autobahn hinweg erreichbar. Die Bahnsteige wären jeweils von der Unterführung aus erreichbar. Quelle: Google Maps Begründung: Frankfurt braucht einen stabilen und starken ÖPNV! Bei einem so großen neuen Wohngebiet muss auch von Anfang an gewährleistet werden, dass die Bürgerinnen und Bürger kein Auto benötigen. Eine Verlängerung der U 5 würde ein umsteigefreies Reisen zum Rebstockbad ermöglichen. Die Schaffung einer Ringstraßenbahn würde die Leistungskapazität der Strecke massiv erhöhen und die Stadtteile Griesheim und Rebstock näher zusammenbringen. Die neue S-Bahn-Station würde für die Bürgerinnen und Bürger im Rebstock, Biegwald bzw. Griesheim eine schnelle Anbindung an Eschborn etc. bedeuten. Auch in der Gegenrichtung wären viele Ziele direkter und schneller erreichbar, und auch für die neue Schule wäre diese S-Bahn-Station geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 712 Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 Aktenzeichen: 61 10

OA (Anregung Ortsbeirat)

Rettet den Rebstockwald - Umplanung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M 216

04.12.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.12.2017, OA 210 entstanden aus Vorlage: OF 460/2 vom 26.11.2017 Betreff: Rettet den Rebstockwald - Umplanung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M 216 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Die Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung abgelehnt. II. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderungen vorzunehmen: 1. Es finden keine weiteren Eingriffe in den Wald statt! Die 3.600 Quadratmeter müssen als Ursprungswald erhalten bleiben. 2. Es bedarf in dem Gebiet nur einer Kita, die groß genug zu definieren ist. Diese Kita ist in dem allgemeinen Wohngebiet WA entlang der Wiesbadener Straße zu realisieren. Sollte eine weitere Kita benötigt werden, soll die Kita hinter der Seniorenresidenz in der Montgolfier-Allee endlich gebaut werden. 3. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist zwar von der Anzahl der Linien als gut zu beschreiben, jedoch zeigen diese jetzt schon eine Überlastung, sodass hier bei weiteren Wohnungen dringend ein erweiterter ÖPNV bereitgestellt werden muss. 4. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau soll nicht nur zu der Autobahn hin realisiert werden. Es muss sichergestellt werden, dass mindestens die zugesagten 30/40 Prozent geförderter Wohnungsbau auch realisiert werden . 5. Sobald die Änderungen eingearbeitet sind, ist die Umplanung des Bebauungsplans dem Ortsbeirat sowie den Bürgerinnen und Bürgern umgehend in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen. Begründung: Wie aus der FR vom 10.11.2017 zu erfahren war, soll eine Umplanung des Bebauungsplanes stattfinden. Der Ortsbeirat 2 begrüßt zwar den Bau von geförderten Wohnungen, jedoch darf dies nicht zulasten eines der einzigen Urwälder in Frankfurt passieren. Eine Abholzung des Urwaldes auf einer Fläche von circa einem Fußballfeld (3.600 Quadratmeter) ist nicht hinnehmbar. Dass in dem Neubau zwei Kitas entstehen sollen, obwohl eine geplante Kita in dem Gebiet bisher nicht gebaut worden ist, ist nicht nachvollziehbar. Des Weiteren würde bei der Realisierung einer einzigen Kita weniger Personal für den Betrieb benötigt werden. Auch müssen Konzepte für den überlasteten ÖPNV gefunden werden. Der Ortsbeirat steht Planungen ohne Eingriffe in den Wald positiv gegenüber und erwartet eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Eine Bebauung westlich der Bestandswohnungen an der Angelika-Machinek-Straße zwischen Leonardo-da-Vinci-Allee und Felix-Kracht-Straße wäre auch ein Affront gegen die dort bereits Wohnenden, deren Miete oder Kaufpreis eben wegen der Aussicht auf das Waldgebiet vermutlich höher bemessen ist, als wenn von vornherein ein geplantes Gebäude die Aussicht versperrt hätte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M 216 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer I. der Vorlage OA 210 wird abgelehnt. b) Die Ziffer II. der Vorlage OA 210 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und LINKE. gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 210) sowie BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 216 = Annahme im Rahmen OA 210, OA 210 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 216 = Ablehnung, OA 210 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer I. der Vorlage OA 210 wird abgelehnt. b) Die Ziffer II. der Vorlage OA 210 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und LINKE. gegen FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 210) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2113, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit rund um das Rebstockbad

16.01.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1078 entstanden aus Vorlage: OF 198/2 vom 28.12.2016 Betreff: Verkehrssicherheit rund um das Rebstockbad Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen durch regelmäßige Radarmessungen und/oder das Aufstellen mobiler Geschwindigkeitsanzeigen die Verkehrsüberwachung zu verstärken: 1. Kreuzung Zum Rebstockbad/Am Römerhof 2. Straßenverlauf Zum Rebstockbad 3. Kreuzung Max-Pruss-Straße/Zum Rebstockbad 4. Kreuzug Ursinusstraße/Zum Rebstockbad/Leonardo-da-Vinci-Allee. Begründung: Wiederholte Hinweise von Bürgern auf Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 648 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gesicherter Überweg im Rebstockpark auch bei Messezeiten

30.05.2016 · Aktualisiert: 27.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 77 entstanden aus Vorlage: OF 20/2 vom 04.05.2016 Betreff: Gesicherter Überweg im Rebstockpark auch bei Messezeiten Der Magistrat wird aufgefordert, in Form eines Konzeptes dafür Sorge zu tragen, dass der Fußgängerüberweg zwischen dem alten und dem neuen Teil des Rebstockparks auch während der Messezeiten in der Höhe des Park-and-sleep-Areals der Messe Frankfurt gewährleistet werden kann. Das Konzept soll dem Ortsbeirat 2 vorgestellt werden. Ergänzend dazu soll als Sofortmaßnahme an dieser Stelle ein Zebrastreifen auf der zweispurigen Straße Zum Rebstockbad eingerichtet werden. Begründung: Durch den Bau der Messehalle 12 wird sich die Registrierung der Lieferanten zur Messe immer häufiger nur noch durch einen Check-in auf dem Rebstockgelände realisieren lassen. Dazu wird die Parkhausfahrspur verwendet werden. Bedingt durch diesen Check-in wird der Überweg zukünftig noch häufiger geschlossen sein. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Rebstocks beziehungsweise des Europaviertels verstehen nicht, warum hier kein uneingeschränkter Überweg realisierbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1112 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1159 Antrag vom 11.10.2018, OF 671/2 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 Antrag vom 29.01.2022, OF 253/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fußgängerüberweg Zum Rebstockbad

10.11.2015 · Aktualisiert: 17.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2015, OF 821/2 Betreff: Fußgängerüberweg Zum Rebstockbad Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg vom Rebstockpark über die Straße "Zum Rebstockbad" barrierefrei einzurichten. Begründung: Bitte von Anwohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 821/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Übergang zwischen Rebstockpark alt und neu auch zu Messezeiten gewährleisten Bericht des Magistrats vom 04.07.2011, B 305

08.08.2011 · Aktualisiert: 20.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 08.08.2011, OA 50 entstanden aus Vorlage: OF 44/2 vom 08.08.2011 Betreff: Übergang zwischen Rebstockpark alt und neu auch zu Messezeiten gewährleisten Bericht des Magistrats vom 04.07.2011, B 305 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Einrichtung einer signalisierten Fußgängerquerung oder den Bau einer Fußgängerbrücke zwischen den Parkanlagen Rebstockpark neu und Rebstockpark alt zu beauftragen, sodass eine sichere Überquerung der Straßen "Zum Messeparkhaus Rebstock" und "Zum Rebstockbad" auch während der Messezeiten gewährleistet wird. Begründung: Im Bericht des Magistrats B 305 werden Angaben der Messe Frankfurt genannt, wonach eine zweite Fußgängerquerung den Verkehr weiter aufstauen würde. Dies ist nicht der Fall. Es ist nämlich nicht davon auszugehen, dass aufgrund einer weiteren Ampelanlage das Aufkommen an Fußgängern zunehmen würde. Ob der Verkehr an der bereits existierenden Ampelanlage oder erst 300 Meter weiter durch eine neue, zweite Ampelanlage gestoppt wird, macht für den Rückstau keinen Unterschied. Die Argumentation der Messe Frankfurt ist nicht schlüssig. Ein Fußgängerüberweg ist wegen der dreispurigen Straße "Zum Messeparkhaus Rebstock" nicht zulässig. Es bleiben nur eine Ampelanlage oder eine Brücke, wie sie für den Übergang der "Straße der Nationen" zwischen den dort entstehenden Parkanlagen geplant ist. Die derzeitige Situation ist unbefriedigend und gefährlich. Die Messe Frankfurt kommt darüber hinaus ihrer Verpflichtung, die Durchgangssperre außerhalb der Messezeiten freizugeben, regelmäßig nicht nach. Hinzu kommt, dass sich im letzten Jahr an exakt dieser Stelle, außerhalb der Messezeiten, ein tödlicher Verkehrsunfall ereignete, was die Gefährlichkeit noch unterstreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.07.2011, B 305 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 231 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 17.08.2011 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung der KAV am 12.09.2011, TO II, TOP 49 Beschluss: Die KAV hat zu der Vorlage OA 50keinen Beschluss gefasst. 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.09.2011, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 305 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 50 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.11.2011, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 305 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 50 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 305 = Zurückweisung, OA 50 = Annahme) NPD (B 305 = Kenntnis, OA 50 = Annahme) REP (B 305 = Kenntnis, OA 50 = vereinfachtes Verfahren) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2011, TO II, TOP 60 Beschluss: 1. Die Vorlage B 305 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 50 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 866, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.11.2011 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg über die Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus Rebstock

25.10.2010 · Aktualisiert: 20.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2010, OM 4680 entstanden aus Vorlage: OF 532/2 vom 24.09.2010 Betreff: Fußgängerüberweg über die Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus Rebstock Der Magistrat wird gebeten, über die Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus Rebstock im Bereich der dortigen Behelfshaltestelle für den Messeverkehr einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Insbesondere im Messeverkehr ist das Überqueren der o.g. Straßen im Bereich des Rebstockparks gefährlich und, vor allem für Senioren, nahezu unmöglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 351 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2011, ST 799 Aktenzeichen: 32 1

Ideen

Idee
39

Sicherheit für Fußgänger & Radfahrer am Römerhof

27.06.2022

Die aktuelle Verkehrssituation am Römerhof insbesondere mit Wiedereröffnung der Messe (von Katharinenkreisel bis Verkehrsknotenpunkt Ausläufer Europa-Allee/Zum Rebstockbad in beide Richtungen) ist katastrophal. Ausgangssituation: Aktuell gilt Tempo 50 für diese kurze Strecke, auf der es 5 Ampeln gibt (Katharinenkreisel, Leonardo-da-Vinci-Allee, Wilhelmine-Reichard-Weg/Buzzistraße, Straße der Nationen, Zum Rebstockbad/Europa-Allee). Nichtsdestotrotz wird die Geschwindigkeit seitens Autos, Bussen und insbesondere Motorradfahrern unentwegt überschritten. Gefährte beschleunigen bereits beginnend ab Kreisel Schmidtstraße, oder auch in der Gegenrichtung beginnend Katharinenkreisel, und rasen mit teils 80-100km/h durch diesen Teilabschnitt. Dies führt regelmäßig zu Unfällen und Beinaheunfällen auf der gesamten Strecke. Verschlimmert wird dies durch die Situation Übergang Rebstockviertel/Kuhwaldviertel auf Höhe Montgolfier-Allee/Verlängerung Fußweg Philipp-Fleck-Straße, da dort weder ein Zebrastreifen noch eine Ampel ist und pro Tag hunderte von Menschen, darunter viele Kinder, exakt dort die Straße kreuzen. Diese Stelle wiederum ist erhöht gefährdet, da es unzählige abbremsende Linksabbieger gibt (Einfahrt Montgolfier-Allee trotz durchgezogener Linie, fahrend Richtung Katharinenkreisel). Darüber hinaus existiert kein Radweg ab Höhe Leonardo-da-Vinci-Allee bis Wilhelmine-Reichard-Weg in Richtung Schmidtstraße, weswegen Radfahrer entweder die Straße mit rasenden Autos/LKWs/Bussen teilen müssen oder, was die Regel ist, über den Bürgersteig fahren und dadurch Fußgänger in Gefahr bringen. Vorschlag: Pauschale Temporeduktion auf 30km/h für die komplette Strecke in beide Richtungen (Minimierung Unfallgefahr sowie Lärmschutz für Anwohner), Reduktion auf eine Fahrspur für Fahrzeuge und Einrichtung eines getrennten Fahrradwegs ab Leonardo-da-Vinci Allee bis Wilhelmine-Reichard-Weg. Zudem Einrichtung einer festen Blitzanlage, um Raser zu zwingen, Rücksicht zu nehmen und die regelmäßig abends stattfindenden Motorradrennen sowie die teils absurden Testfahrten des Ferrari/Maserati-Zentrums kommend aus der Schmidtstraße zu unterbinden. Ebenso ein Übergang mittels Zebrastreifen (optimal wäre eine Änderung der Verkehrsführung inkl. Ampel, die eine Linksabbiegerspur in die Montgolfier-Allee ermöglicht) Höhe Montgolfier-Allee/Philipp-Fleck-Straße, um dort die Straße überquerende Menschen zu schützen.

Idee
63

Einrichten einer Radinfrastruktur “Am Römerhof”

13.06.2020

Auf dem Stück zwischen Rebstockpark - Richtung Biegewald /Nidda (über die A648) kommt es immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern zu Lasten dort fahrender RadfahrerInnen. Insbesondere da die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge aufgrund des nahe liegenden Autobahnzubringers häufig noch oder schon deutlich überhöht ist. Im Zuge dessen sollte auch der Fußgängerüberweg “Zebrastreifen” über die Ursinusstraße verlegt / verändert werden, da es dort bauartbedingt häufig zum “übersehen” der kreuzenden Fußgänger kommt. Als erster Schritt könnten die dort nahezu dauerhaft parkenden LKW entfernt werden und ein entsprechender baulich abgetrennter Radweg eingerichtet werden.

Idee
256

Sicherer und gerader Übergang alter / neuer Rebstockpark

08.01.2020

Von den Europagärten führen über den Gleisfeld- und Zeppelinpark Geh- und Radwege in den Rebstockpark und darüber hinaus in Richtung der Sportanlagen an der Straße Am Römerhof, über die Öserstraße in Richtung Nied/Höchst sowie nach Rödelheim und an die Nidda. Die Wege durch den Rebstockpark sind auch als Schulweg für die Schüler des Gymnasiums Römerhof ausgewiesen. Sie erhalten durch die kürzlich errichteten Flüchtlingsunterkünfte am Rebstockpark und die vorgesehene Bebauung an der Straße Am Römerhof zusätzliche Bedeutung. Der alte und der neue Teil des Rebstockparks sind durch die zweispurige Straße Zum Rebstockbad und die parallel geführte dreispurige Zufahrt zum Messe-Parkhaus getrennt. Auf dem dazwischen liegenden Grünstreifen ist, mit Ausnahme eines einzelnen Übergangs, ein Zaun angebracht, der das Überqueren der Straßen verhindern soll. Am Übergang befindet sich eine Verkehrsinsel, die auch als Behelfsbushaltestelle für im Rebstockpark parkende Messebesucher genutzt wird. Auf dieser Insel befindet sich ein südlich um ca. 5 m versetzter Übergang, welcher zu einem „Trampelpfad“ auf Höhe der Rasenkracht Terrassen geführt hat. Der Übergang ist zu begradigen und vom alten Parkteil zur Mittelinsel über die 2 Spuren der Straße "Zum Rebstockbad" durch einen Zebrastreifen zu sichern. Zusätzlich sind "Achtung Fußgänger" Schilder aufzustellen. Die dreispurige Zufahrt zum Messeparkhaus ist nicht für einen Zebrastreifen geeignet. Lt. Auskunft der Stadtverwaltung (2015) wird dieser Übergang an der Mittelinsel an insgesamt 70 Tagen im Jahr gesperrt, um eine unterbrechungsfreie Zufahrt zum Messeparkhaus zu gewährleisten. Inzwischen hat sich allerdings der Eindruck verfestigt, dass die Sperrungen häufiger vorkommen und auch länger andauern. Dies führt insbesondere für Schüler des Gymnasiums Römerhof, aber auch für Rollstuhlfahrer, Jogger und Personen mit Kinderwagen an den betreffenden Tagen zu vermeidbaren Umwegen oder (soweit möglich) zum Überklettern von Zaun und Übergangssperre. Eine Absicherung der drei Spuren ist während des Parkhausbetriebs über eine Ampel geboten. Die Stadtverwaltung behauptet, dass die vorhandene Technik dafür nicht ausreichend (verschiedene Anzeigenschaltungen für wechselnde Fahrtrichtungen) sei. Im Hinblick auf das jüngst großräumig installierte „intelligente“ Verkehrsleitsystem erscheint die Argumentation fragwürdig. Der Messe können entsprechende Investitionen zugemutet werden. Der Ortsbeirat 2 hat das Problem in der Vergangenheit wiederholt aufgegriffen. Zuletzt wurde mit ST 321 (https://bit.ly/2NW9cVg) vom 08.02.2019 eine Ampel-Lösung abgelehnt, die Möglichkeit einer Brücke jedoch offen gelassen und in Verbindung mit dem Bebauungsplanverfahren B 919 (das ist die Römerhof Bebauung) gebracht. In der Ziffer 4 wird auf die Dividendenzahlung der Messe verwiesen. Diese beläuft sich auf insgesamt € 13 Mio. Auf den 60% Anteil der Stadt Frankfurt sind das umgerechnet € 7,8 Mio. Sollte eigentlich für eine Brücke oder Unterführung reichen. Optionen: 1. Verkehrsreduzierung Neubau eines (größeren) Messeparkhauses nördlich Max-Pruss-Straße mit Anbindung an Tram 17. Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Max-Pruss / Zum Rebstockbad / Leonardo-da-Vinci Allee mit einer Beschränkung der Zufahrt in die Leonardo-da-Vinci Allee auf Anlieger (Verkehrszeichen Verbot der Durchfahrt + Anlieger frei) 2. Zebrastreifen über die 2 Spuren der Straße Zum Rebstockbad einschließlich Begradigung des Überwegs 3. Zebrastreifen + Ampel (3 Messe-Parkhaus Fahrspuren) Eine ebenerdige Lösung erscheint unter Kosten-Nutzen Gesichtspunkten die optimale Lö-sung! 4. Überführung / Brücke für Fußgänger & Radfahrer Eine Brücke, die über 5 von LKWs befahrene Spüren führt wird wahrscheinlich zu steil ausfallen, als dass Rollstuhlfahrer, Rollator Nutzer oder kleine Kinder diese annehmen würden. 5. Unterführung Auf Grund der Höhen der LKW, die die Spuren zum Messe-Parkhaus (aber auch der Straße Zum Rebstockbad) befahren, erscheint eine breite Unterführung unter den fünf Fahrspuren mit einem deutlich geringeren An- bzw. Abstiegswinkel am sinnvollsten.

Idee
256

Sicherer und gerader Übergang alter / neuer Rebstockpark

08.01.2020

Von den Europagärten führen über den Gleisfeld- und Zeppelinpark Geh- und Radwege in den Rebstockpark und darüber hinaus in Richtung der Sportanlagen an der Straße Am Römerhof, über die Öserstraße in Richtung Nied/Höchst sowie nach Rödelheim und an die Nidda. Die Wege durch den Rebstockpark sind auch als Schulweg für die Schüler des Gymnasiums Römerhof ausgewiesen. Sie erhalten durch die kürzlich errichteten Flüchtlingsunterkünfte am Rebstockpark und die vorgesehene Bebauung an der Straße Am Römerhof zusätzliche Bedeutung. Der alte und der neue Teil des Rebstockparks sind durch die zweispurige Straße Zum Rebstockbad und die parallel geführte dreispurige Zufahrt zum Messe-Parkhaus getrennt. Auf dem dazwischen liegenden Grünstreifen ist, mit Ausnahme eines einzelnen Übergangs, ein Zaun angebracht, der das Überqueren der Straßen verhindern soll. Am Übergang befindet sich eine Verkehrsinsel, die auch als Behelfsbushaltestelle für im Rebstockpark parkende Messebesucher genutzt wird. Auf dieser Insel befindet sich ein südlich um ca. 5 m versetzter Übergang, welcher zu einem „Trampelpfad“ auf Höhe der Rasenkracht Terrassen geführt hat. Der Übergang ist zu begradigen und vom alten Parkteil zur Mittelinsel über die 2 Spuren der Straße "Zum Rebstockbad" durch einen Zebrastreifen zu sichern. Zusätzlich sind "Achtung Fußgänger" Schilder aufzustellen. Die dreispurige Zufahrt zum Messeparkhaus ist nicht für einen Zebrastreifen geeignet. Lt. Auskunft der Stadtverwaltung (2015) wird dieser Übergang an der Mittelinsel an insgesamt 70 Tagen im Jahr gesperrt, um eine unterbrechungsfreie Zufahrt zum Messeparkhaus zu gewährleisten. Inzwischen hat sich allerdings der Eindruck verfestigt, dass die Sperrungen häufiger vorkommen und auch länger andauern. Dies führt insbesondere für Schüler des Gymnasiums Römerhof, aber auch für Rollstuhlfahrer, Jogger und Personen mit Kinderwagen an den betreffenden Tagen zu vermeidbaren Umwegen oder (soweit möglich) zum Überklettern von Zaun und Übergangssperre. Eine Absicherung der drei Spuren ist während des Parkhausbetriebs über eine Ampel geboten. Die Stadtverwaltung behauptet, dass die vorhandene Technik dafür nicht ausreichend (verschiedene Anzeigenschaltungen für wechselnde Fahrtrichtungen) sei. Im Hinblick auf das jüngst großräumig installierte „intelligente“ Verkehrsleitsystem erscheint die Argumentation fragwürdig. Der Messe können entsprechende Investitionen zugemutet werden. Der Ortsbeirat 2 hat das Problem in der Vergangenheit wiederholt aufgegriffen. Zuletzt wurde mit ST 321 (https://bit.ly/2NW9cVg) vom 08.02.2019 eine Ampel-Lösung abgelehnt, die Möglichkeit einer Brücke jedoch offen gelassen und in Verbindung mit dem Bebauungsplanverfahren B 919 (das ist die Römerhof Bebauung) gebracht. In der Ziffer 4 wird auf die Dividendenzahlung der Messe verwiesen. Diese beläuft sich auf insgesamt € 13 Mio. Auf den 60% Anteil der Stadt Frankfurt sind das umgerechnet € 7,8 Mio. Sollte eigentlich für eine Brücke oder Unterführung reichen. Optionen: 1. Verkehrsreduzierung Neubau eines (größeren) Messeparkhauses nördlich Max-Pruss-Straße mit Anbindung an Tram 17. Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Max-Pruss / Zum Rebstockbad / Leonardo-da-Vinci Allee mit einer Beschränkung der Zufahrt in die Leonardo-da-Vinci Allee auf Anlieger (Verkehrszeichen Verbot der Durchfahrt + Anlieger frei) 2. Zebrastreifen über die 2 Spuren der Straße Zum Rebstockbad einschließlich Begradigung des Überwegs 3. Zebrastreifen + Ampel (3 Messe-Parkhaus Fahrspuren) Eine ebenerdige Lösung erscheint unter Kosten-Nutzen Gesichtspunkten die optimale Lö-sung! 4. Überführung / Brücke für Fußgänger & Radfahrer Eine Brücke, die über 5 von LKWs befahrene Spüren führt wird wahrscheinlich zu steil ausfallen, als dass Rollstuhlfahrer, Rollator Nutzer oder kleine Kinder diese annehmen würden. 5. Unterführung Auf Grund der Höhen der LKW, die die Spuren zum Messe-Parkhaus (aber auch der Straße Zum Rebstockbad) befahren, erscheint eine breite Unterführung unter den fünf Fahrspuren mit einem deutlich geringeren An- bzw. Abstiegswinkel am sinnvollsten.

Idee
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Sicher von Nied zum Rebstock

13.11.2019

Ziel ist es, mit dem Fahrrad über die Öserstraße sicher zum Rebstock zu gelangen und von dort weiter Richtung Innenstadt. Zur Zeit ist zwischen Nied Höhe Lidl und Ampelanlage Neufeld beidseitig ein Fahrradweg aufgezeichnet, die Mittellinie für Autofahrer wurde entfernt. Das Nutzen des Bürgersteigs zwischen Hotel und Nied Höhe Lidl ist gestattet. Diese Situation ist keines befriedigend und für Radfahrer gefährlich. Vorschlag: 1.) Bürgersteig zwischen Hotel und Nied leicht verbreitern, teeren und für Fußgänger und Radfahrer nutzen. Fußgänger sind dort nur wenige unterwegs. Eingezeichneten Radweg auf dieser Seite entfernen. 2.) Mittellinie für Autos wieder anbringen. 3.) Auf der Straßenseite zwischen Nied Höhe Lidl und Ampelanlage Fahrradweg einrichten, ggf. den Grünstreifen dafür um ca. 1 m reduzieren, es sind keine Bäume dadurch betroffen. 4.) Fahrradweg zwischen am Römerhof und Neufeld auf den Bürgersteig verlegen analog der Gegenrichtung, dazu müsste der Bürgersteig leicht verbreitert und geteert werden. 5.) Fahrradweg entlang der Max-Pruss-Straße beidseitig einrichten, dort ist derzeit lediglich ein Fußweg auf dem Rebstockgelände vorhanden, den Mann/Frau als Radfahrer nutzen kann, das ist unbefriedigend, zumal er für Fußgänger und Radfahrer zu schmal ist. 6.) Verkehrsregelung am Rebstock für Radfahrer von der Max-Pruss-Straße in die Leonardi-da-Vinci-Straße für Radfahrer sicher gestalten - auch zu Messezeiten.

Idee
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Fußgängerfreundliche Ampelschaltung Rebstockpark

12.04.2019

Die Ampel Am Römerhof/Max-Pruss-Straße am Rebstockpark sollte Fußgängerfreundlicher eingestellt werden. Oft dauert es Minuten bis die Ampel für Fußgänger umspringt, und bei den Autos sind einige Grünphasen dazwischen. Die Ampel wird von vielen Fußgängern, Radfahrern und Joggern verwendet, da sie den Westen Frankfurts hinterm Rebstockpark verbindet.

Idee
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Zebrastreifen am Übergang alter/neuer Rebstockpark

05.01.2016

Der Übergang zwischen altem und neuen Rebstockpark ist derzeit völlig unbesichert. Auf Grund regelmäßiger Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Straße "Zum Rebstockbad" besteht hier eine besondere Gefährdungssituation. Idealerweise sollte der Übergang "begradigt" werden und ein Zebrastreifen den Übergang vom alten Parkteil zur Mittelinsel über die 2 Spuren der Straße "Zum Rebstockbad" sichern; mindestens müssen jedoch "Achtung Fußgänger" Schilder aufgestellt werden. Lt. Auskunft der Stadt ist die Zufahrt zum Messeparkhaus (dreispurig und daher nicht für einen Zebrastreifen geeignet) nur an 70 Tagen im Jahr genutzt und dann der Übergang an der Mittelinsel gesperrt. Durch die Unterbringung von 100 Flüchtlingen am Rebstockpark in unmittelbarer Nachbarschaft zum Übergang wird die Gefährudungssituation weiter verschärft.

Idee
1

Verkehrsregelungen während des Messebetriebs

15.10.2014

Während des Betriebs und tlw. auch während der Auf- und Abbauphasen der Messeveranstaltungen, werden temporäre Verkehrsänderungen u.a. im Bereich der Straßen „Zum Römerhof“ und auch im Bereich der Straße „Buzzistraße“ vorgenommen die zum einen m.E. nach keinen und zum anderen sehr viel Sinn machen. Die Schließung der Straße „Zum Rebstockbad“ ab Höhe des Rebstockbads macht besonders vor dem Hintergrund, dass durch das neue stetig wachsende Europaviertel immer mehr Bewohner diese Straße als Zuweg z.B. zur Autobahnanschlussstelle West nutzen, und diese Sackgassenregelung dann einfach ignorieren, und das Durchfahrtsverbotsschild umfahren, überhaupt keinen Sinn. Die Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich „Zum Rebstockbad“ und „Max-Pruss-Straße“ ist eindeutig, und sollte vollkommen ausreichen. Die Sperrung der „Buzzistraße“ und Abriegelung der Straße nur für Anwohner ist hingegen äußert sinnvoll und effizient. So wird wirkungsvoll vermieden, dass die Kuhwaldsiedlung von Messebesuchern zugeparkt wird. Diese Regelung sollte unbedingt für den Bereich des Europaviertels hier vor allem die im Bereich der Straßen „Maastrichter Ring“ und „Römischer Ring“ erweitert werden. Hier werden von den Messebesucher, aber auch in aller Regelmäßigkeit von Messebaufirmen“ die gesamten Parkflächen belegt und auch in dem Winkel, der nur annähernd zum Parken geeignet erscheint. Da schreckt man leider nicht davor zurück ausgewiesen Flächen für die Feuerwehr, Hauseingangsbereiche und Tiefgarageneinfahrten, aber auch Grünflächen zugestellt. Zu guter letzt: Die „Straße der Nationen“ ist eigentlich ja nur eine reine Zufahrtsstraße zum Messeeingang West. Hier gehören Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30km/h her, denn an- und abfahrende Zulieferer und auch Taxis benutzen diese Straße, die sich durch ihre Weite und Geradlinigkeit natürlich hervorragend dafür eignet, als Rennstrecke. Die Effizienz einer Geschwindigkeitsbegrenzung kann dann sicherlich auch noch gesteigert werden, in dem man diese auch überwacht.

Idee
1

Verkehrsregelungen während des Messebetriebs

15.10.2014

Während des Betriebs und tlw. auch während der Auf- und Abbauphasen der Messeveranstaltungen, werden temporäre Verkehrsänderungen u.a. im Bereich der Straßen „Zum Römerhof“ und auch im Bereich der Straße „Buzzistraße“ vorgenommen die zum einen m.E. nach keinen und zum anderen sehr viel Sinn machen. Die Schließung der Straße „Zum Rebstockbad“ ab Höhe des Rebstockbads macht besonders vor dem Hintergrund, dass durch das neue stetig wachsende Europaviertel immer mehr Bewohner diese Straße als Zuweg z.B. zur Autobahnanschlussstelle West nutzen, und diese Sackgassenregelung dann einfach ignorieren, und das Durchfahrtsverbotsschild umfahren, überhaupt keinen Sinn. Die Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich „Zum Rebstockbad“ und „Max-Pruss-Straße“ ist eindeutig, und sollte vollkommen ausreichen. Die Sperrung der „Buzzistraße“ und Abriegelung der Straße nur für Anwohner ist hingegen äußert sinnvoll und effizient. So wird wirkungsvoll vermieden, dass die Kuhwaldsiedlung von Messebesuchern zugeparkt wird. Diese Regelung sollte unbedingt für den Bereich des Europaviertels hier vor allem die im Bereich der Straßen „Maastrichter Ring“ und „Römischer Ring“ erweitert werden. Hier werden von den Messebesucher, aber auch in aller Regelmäßigkeit von Messebaufirmen“ die gesamten Parkflächen belegt und auch in dem Winkel, der nur annähernd zum Parken geeignet erscheint. Da schreckt man leider nicht davor zurück ausgewiesen Flächen für die Feuerwehr, Hauseingangsbereiche und Tiefgarageneinfahrten, aber auch Grünflächen zugestellt. Zu guter letzt: Die „Straße der Nationen“ ist eigentlich ja nur eine reine Zufahrtsstraße zum Messeeingang West. Hier gehören Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30km/h her, denn an- und abfahrende Zulieferer und auch Taxis benutzen diese Straße, die sich durch ihre Weite und Geradlinigkeit natürlich hervorragend dafür eignet, als Rennstrecke. Die Effizienz einer Geschwindigkeitsbegrenzung kann dann sicherlich auch noch gesteigert werden, in dem man diese auch überwacht.

Idee
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Busverbindung zwischen Nied-Ost und Straßenbahnlinie 17, via Rebstockbad

11.09.2014

Will man von Nied Ost mit öffentlichem Nahverkehr in die City, muss man sehr umständlich erst mit dem 59er Bus zur S-Bahn Station Nied, oder Griesheim fahren. Zum Rebstockbad und zur Messe, obwohl nur 3 KM entfernt, gelangt man gar nicht. Eine City-Bus Verbindung würde die Lücke schliessen. Oder eine andere Linienführung der Busse 59 und/oder 50.