Meine Nachbarschaft: Brahmsstraße
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Vorlagen
Parkplatzbeschilderung
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2014, OF 710/3 Betreff: Parkplatzbeschilderung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Nordendstraße und auch in der Spohrstraße für eine deutlichere Beschilderung der unterschiedlichen Parkmöglichkeiten zu sorgen (Anwohnerparken/freies Parken). Begründung: Das Nordend gilt bei vielen Nicht-Frankfurtern als "multikulturelles" Kneipenviertel. Häufig werden Anwohner von Besuchern der Stadt gefragt, wo sie denn ohne Gefahr eines Strafzettels parken könnten, denn das ist nicht so leicht ersichtlich. Mitunter gibt es Streit, wenn Besucher auf Anwohnerparkplätzen ihr Auto abstellen wollen. So mancher fühlt sich auch in die Falle gelockt, weil er einen Strafzettel an seinem Fahrzeug vorfindet, obwohl doch in der Nähe kein Verbots- schild zu sehen war. Auch wenn die Stadt finanziell von Bußgeldern profitiert, ist sie es ihrem Ruf schuldig, Autofahrer fair über die Parkbedingungen zu informieren. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 13.11.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 710/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 11.12.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 710/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenBürgersteigbreite bei Schrägparken
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2014, OF 629/3 Betreff: Bürgersteigbreite bei Schrägparken Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu beantworten, ob er bereit ist, Maßnahmen zu ergreifen Schrägparkplätze etwas mehr zu ordnen, als es derzeit der Fall ist. Beispiele: Glauburgstraße, Ecke Eckenheimer Landstraße vor Aldi-Markt (siehe Anlage) Eckenheimer Landstraße zwischen Nordendstraße und Händelstraße Rotlintstraße oberhalb der Hallgartenstraße (siehe Anlage) Begründung: Dadurch dass Autofahrer viel zu weit nach vorn fahren, bleiben nur noch Restbreiten des Bürgersteigs übrig, die den Anforderungen einfach nicht mehr genügen (zum Beispiel Begegnung von 2 Fußgängern mit Gepäck). Glauburgstraße, Ecke Eckenheimer Landstraße neben Aldi-Markt Rotlintstraße, oberhalb der Hallgartenstraße Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 10.07.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 629/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1102 2014 Die Vorlage OF 629/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um zu verhindern, dass die Pkws bei Schrägparkplätzen zu weit in den Bürgersteig hineinragen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsverbindung am Flughafenzaun
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2255 entstanden aus Vorlage: OF 571/5 vom 02.04.2013 Betreff: Verkehrsverbindung am Flughafenzaun Der Magistrat wird gebeten durchzusetzen, dass die Wegeverbindung zwischen der Nordendstraße in Mörfelden-Walldorf und der Ellis Road in Frankfurt auf dem Wegstück nördlich der Querung der Flughafenbahn, westlich des Flughafenzauns und östlich der Autobahn A 5 saniert wird. Begründung: Der Ausflugsverkehr historisch Interessierter zu dem Luftbrückendenkmal und der KZ-Gedenkstätte sowie Flugzeugbeobachter tragen zum Freizeitverkehr am Frankfurter Flughafen bei. Aber auch eine zunehmende Anzahl an Pendlern suchen ihre Arbeitsplätze mit dem Fahrrad auf, weil bedingt durch die Geometrie des Flughafens riesige Umwege für die Anfahrt mit dem Kfz oder dem öffentlichen Nahverkehr erforderlich sind. Der oben beschriebene Wegabschnitt befindet sich im Besitz der Fraport AG und ist offenbar auch ein Routenabschnitt des Regionalparks RheinMain, da er als Fuß- und Radweg zur Gedenkstätte der Außenstelle des ehemaligen Konzentrationslagers am Frankfurter Flughafen ausgeschildert ist. Der Weg stellt die kürzeste Verbindung nach Mörfelden-Walldorf östlich des Flughafenzauns dar und wird trotz des schlechten Zustands vorwiegend durch Radfahrer benutzt, wie an den tiefen Spurrillen zu sehen ist. Als Träger der Sanierung kommen die Fraport AG oder die Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH infrage. Faktisch ist das wohl kein großer Unterschied, denn auf den Webseiten des Regionalparks RheinMain findet sich der Eintrag: "Seit über zehn Jahren engagiert sich die Fraport AG bereits für den Regionalpark RheinMain. Die Förderung ist eingebettet in ein langjähriges Engagement für den Umweltschutz, das der Erkenntnis Rechnung trägt, dass ein Großbetrieb wie der Frankfurter Flughafen immer auch eine Beeinträchtigung des natürlichen Lebensraumes darstellt. Das Bemühen der "Fraport AG" geht deshalb dahin, die Belastung für Mensch und Natur - ohne Preisgabe der Unternehmensziele - möglichst gering zu halten und Potentiale einer Verbesserung auszuschöpfen." Der Magistrat sollte die Fraport AG beim Wort nehmen und sie dazu auffordern, die Schmuddelecke aufzuräumen und eine wichtige Fuß- und Radwegverbindung dauerhaft in einen ordentlichen Zustand zu versetzen. So könnte die Fraport AG mit kleinem Geld ihre unternehmerischen Ziele befördern, weil sie ihren Arbeitskräften eine billige und schnelle Anfahrt zu ihrem Arbeitsplatz ermöglicht. Daher sollte sich der Magistrat keineswegs auf eine etwaige Gesamtplanung für diesen Routenabschnitt vertrösten lassen, sondern eine zügige Umsetzung einfordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1324 Aktenzeichen: 83 1
Bewohnerparken auf 22 Uhr ausweiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2013, OM 2069 entstanden aus Vorlage: OF 368/3 vom 27.02.2013 Betreff: Bewohnerparken auf 22 Uhr ausweiten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. im Bereich von Lersnerstraße, Spohrstraße und Nordendstraße eine Ausweitung des Bewohnerparkens auf 22 Uhr möglich ist; 2. die Kontrollen gegen Parkverstöße regelmäßiger, vor allem auch in den Randstunden des Bewohnerparkens (ab 7 Uhr und bis 19 bzw. dann 22 Uhr), erfolgen können. Begründung: Bewohner beklagen den enormen Parkdruck im Nordend, der u. a. auch noch durch das Parken von Kunden und Gästen der Gewerbe und Gastronomie erschwert wird. Speziell Gäste der Gastronomie kommen auch in den Abendstunden nach 19 Uhr. Dies erschwert es den Bewohnern, die nach 19 Uhr nach Hause kommen, einen Parkplatz in der Umgebung zu finden. Um zu gewährleisten, dass die Bewohnerparkplätze auch den Bewohnern, die bei der Stadt Frankfurt einen Bewohnerparkausweis erworben haben, zur Verfügung stehen, ist es notwendig, dass durch das Ordnungsamt regelmäßig Kontrollen durchgeführt werden. Es fällt vermehrt auf, dass sehr häufig beim Parken auf das Bewohnerparken keine Rücksicht genommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 827 Aktenzeichen: 32 1
Zukunft des St. Marienkrankenhauses
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2013, OF 355/3 Betreff: Zukunft des St. Marienkrankenhauses Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Sind dem Magistrat die Überlegungen des Trägers des Marienkrankenhauses bekannt, den Standort Richard-Wagner-Straße ggf. aufzugeben und am Standort des Elisabethen-Krankenhauses neu zu bauen? Welche Unterlagen bzw. Anträge liegen dem Magistrat diesbezüglich vor? 2. Wie steht der Magistrat zu eventuellen Überlegungen des Krankenhausträgers, die Gebäude auf dem Gelände des Marienkrankenhauses zugunsten von Wohnungsbau abzureißen? Wie könnte / sollte dabei mit dem Altbau des Marienkrankenhauses an Brahmsstraße und Nordendplatz umgegangen werden? Welche baulichen Maßnahmen lässt die geltende Erhaltungssatzung Nordend I aus Sicht des Magistrats zu, welche verbietet sie? Begründung: Nach den verschiedenen Zeitungsmeldungen stellen sich nicht nur für die Beschäftigten des Marienkrankenhauses, sondern auch für die Anwohner und den Ortsbeirat viele Fragen zu den eventuellen zukünftigen Veränderungen. Dies betrifft sowohl die Gesamtmaßnahme als Ganzes, insbesondere aber auch die vor dem Hintergrund der geltenden Erhaltungssatzung möglichen Veränderungen am Altbau des Marienkrankenhauses. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2013, TO I, TOP 21 ÖkoLinX-ARL stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Krankenhausträger unter Punkt 2. um die Worte "(Teil der katholischen Kirche)" zu ergänzen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 676 2013 1. Der Geschäftsordnungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 355/3 wird als interfraktioneller Antrag in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Zukunft des St. Marienkrankenhauses Der Magistrat wir um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Sind dem Magistrat die Überlegungen des Trägers des St. Marienkrankenhauses bekannt, den Standort Richard-Wagner-Straße ggf. aufzugeben und am Standort des St. Elisabethen-Krankenhauses neu zu bauen? Welche Unterlagen bzw. Anträge liegen dem Magistrat diesbezüglich vor? 2. Wie steht der Magistrat zu eventuellen Überlegungen des Krankenhausträgers, der Katharina-Kasper gGmbH, die Gebäude auf dem Gelände des St. Marienkrankenhauses zugunsten von (hochpreisigem) Wohnungsbau abzureißen? Wie könnte/sollte dabei mit dem Altbau des St. Marienkrankenhauses an der Brahmsstraße und dem Nordendplatz umgegangen werden? Welche baulichen Maßnahmen lässt die geltende Erhaltungssatzung Nordend I aus Sicht des Magistrats zu, welche verbietet sie? 3. Wird die geplante Kooperation mit dem Bürgerhospital noch realisiert, vor allem der gemeinsame Operationstrakt über die Richard-Wagner-Straße zwischen beiden Krankenhäusern mit Tiefgarage? 4. Wie beurteilt der Magistrat die Schließung der renommierten Klinik hinsichtlich der ausreichenden Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, vorhandene Grünanlagen im Rahmen der vorhandenen Bebauung für die Öffentlichkeit zu erhalten sowie eine genügende Zahl zusätzlicher Stellplätze auch zur öffentlichen Nutzung durch umliegende Anwohner vorzusehen? Begründung: Nach den verschiedenen Zeitungsmeldungen stellen sich nicht nur die Beschäftigten des St. Marienkrankenhauses, sondern auch die Anwohner und der Ortsbeirat viele Fragen zu den eventuellen zukünftigen Veränderungen. Dies betrifft sowohl die Gesamtmaßnahme als Ganzes, insbesondere aber auch die vor dem Hintergrund der geltenden Erhaltungssatzung möglichen Veränderungen am Altbau des St. Marienkrankenhauses." Abstimmung: zu 1.: 6 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2.: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2013 Planung und Umsetzung neuer Radanlagen für das Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2013, OF 316/3 Betreff: Haushalt 2013 Planung und Umsetzung neuer Radanlagen für das Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, den Magistrat zu bitten, für den HH 2013, 100.000 € für die Planung und Umsetzung neuer Radverkehrsanlagen im Nordend einzustellen - im speziellen für eine durchgängige Radspur auf der Friedberger Landstraße zwischen Anlagenring und Alleenring und für zwei weitere Querungen des Anlagenrings - einmal zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße und einmal zwischen Friedberger Landstraße und Höhenstraße. Begründung: Immer mehr Menschen ziehen in die Neubaugebiete rund um die Friedberger Warte und starten von dort aus ihre Radfahrt nach Süden - vor allem in die Innenstadt. Da auch in 2013 eine Erhöhung des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehr im Nordend zu erwarten ist, sollte hier schon in die Zukunft geplant werden, um mögliche Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern: FußgängerInnen, RadfahrerInnen und AutofahrerInnen zu vermeiden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 60 2013 Die Vorlage OF 316/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2013 werden die notwendigen Mittel für die Planung und Umsetzung neuer Radverkehrsanlagen im Nordend, im Speziellen für eine durchgängige Radspur auf der Friedberger Landstraße zwischen Anlagenring und Alleenring und für zwei weitere Radwegequerungen über den Alleenring, einmal zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße (Höhe Brahmsstraße) und einmal zwischen Friedberger Landstraße und Burgstraße (Höhe Günthersburgallee), eingestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. FDP und ÖkoLinX-ARL gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStand Bauprojekt Richard-Wagner-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2012, OM 918 entstanden aus Vorlage: OF 132/3 vom 03.02.2012 Betreff: Stand Bauprojekt Richard-Wagner-Straße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den Stand der Planungen und der Finanzierung des Bauprojekts Richard-Wagner-Straße des Marienkrankenhauses und Bürgerhospitals zu berichten. Insbesondere interessieren dabei die Zeitschiene des Vorhabens, die Kompensation der wegfallenden Parkplätze durch eine (zweigeschossige) Tiefgarage, die genauen Planungen zur Eingangssituation des Marienkrankenhauses und die Gestaltung und Verkehrssituation in der Brahmsstraße. Die Information von Ortsbeirat und Anwohnern sollte baldmöglichst im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung oder auf Einladung durch die Krankenhäuser erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 734 Aktenzeichen: 63 0
Einmündung Nordendstraße/Eckenheimer Landstraße muss mit einer Gehwegnase gesichert werden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2012, OM 806 entstanden aus Vorlage: OF 104/3 vom 17.11.2011 Betreff: Einmündung Nordendstraße/Eckenheimer Landstraße muss mit einer Gehwegnase gesichert werden Der Magistrat wird aufgefordert, am Ende der Nordendstraße an der Einmündung in die Eckenheimer Landstraße eine echte Gehwegnase zu bauen. Bis das geschehen ist, sollten die vorhandenen Fahrradständer derart umgestellt werden, dass die provisorische Gehwegnase (Schraffierung auf der Fahrbahn) nicht mehr als Parkplatz genutzt werden kann. Es muss darauf geachtet werden, dass es Autofahrern unmöglich gemacht wird, weder auf den schraffierten Bereichen zu parken noch verkehrswidrig von der Eckenheimer Landstraße in die Einbahnstraße Nordendstraße einzubiegen, um dort zu parken. Zudem sollte an dieser Stelle das Falschparken - auch auf dem Fahrradweg - regelmäßiger geahndet werden. Begründung: Diese Kreuzung erfordert von allen Verkehrsteilnehmern erhöhte Aufmerksamkeit. Es treffen sich aus vier Fahrt- und Gehwegrichtungen sowohl Auto- als auch Fahrradfahrer, weiterhin wird die Stelle von Fußgängern stark frequentiert und es fährt zudem die U 5, auf die alle Verkehrsteilnehmer achten müssen. Das häufige, verkehrswidrige Parken auf dem schraffierten Bereich der Eckenheimer Landstraße direkt vor der Schwarzburg-Apotheke verhindert, dass Verkehrsteilnehmer, insbesondere aus der Nordendstraße kommende Autofahrer, die Kreuzung vollständig überblicken können. Häufig kommt es zu Situationen, dass Fahrradfahrer auf der Eckenheimer Landstraße, die Vorfahrt haben, Autofahrern aus der Nordendstraße ausweichen müssen, weil diese zu weit auf die Eckenheimer Landstraße fahren, um die Verkehrssituation zu überblicken, da ein Auto an der genannten Stelle falsch parkt. Zudem scheint es den aus der Nordendstraße kommenden Autofahrern schwerzufallen, Fußgängern Vorrang auf dem Zebrastreifen vor dieser Kreuzung zu gewähren. Die insgesamt für alle Verkehrsteilnehmer unübersichtliche Situation muss dringend entschärft werden. Die Einrichtung einer permanenten Gehwegnase kann den Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher gestalten, das Falschparken effektiver verhindern und Fußgängern die Querung erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 721 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Einmündung Nordendstraße/Eckenheimer Landstraße muss mit einer Gehwegnase gesichert werden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2012, OM 806 entstanden aus Vorlage: OF 104/3 vom 17.11.2011 Betreff: Einmündung Nordendstraße/Eckenheimer Landstraße muss mit einer Gehwegnase gesichert werden Der Magistrat wird aufgefordert, am Ende der Nordendstraße an der Einmündung in die Eckenheimer Landstraße eine echte Gehwegnase zu bauen. Bis das geschehen ist, sollten die vorhandenen Fahrradständer derart umgestellt werden, dass die provisorische Gehwegnase (Schraffierung auf der Fahrbahn) nicht mehr als Parkplatz genutzt werden kann. Es muss darauf geachtet werden, dass es Autofahrern unmöglich gemacht wird, weder auf den schraffierten Bereichen zu parken noch verkehrswidrig von der Eckenheimer Landstraße in die Einbahnstraße Nordendstraße einzubiegen, um dort zu parken. Zudem sollte an dieser Stelle das Falschparken - auch auf dem Fahrradweg - regelmäßiger geahndet werden. Begründung: Diese Kreuzung erfordert von allen Verkehrsteilnehmern erhöhte Aufmerksamkeit. Es treffen sich aus vier Fahrt- und Gehwegrichtungen sowohl Auto- als auch Fahrradfahrer, weiterhin wird die Stelle von Fußgängern stark frequentiert und es fährt zudem die U 5, auf die alle Verkehrsteilnehmer achten müssen. Das häufige, verkehrswidrige Parken auf dem schraffierten Bereich der Eckenheimer Landstraße direkt vor der Schwarzburg-Apotheke verhindert, dass Verkehrsteilnehmer, insbesondere aus der Nordendstraße kommende Autofahrer, die Kreuzung vollständig überblicken können. Häufig kommt es zu Situationen, dass Fahrradfahrer auf der Eckenheimer Landstraße, die Vorfahrt haben, Autofahrern aus der Nordendstraße ausweichen müssen, weil diese zu weit auf die Eckenheimer Landstraße fahren, um die Verkehrssituation zu überblicken, da ein Auto an der genannten Stelle falsch parkt. Zudem scheint es den aus der Nordendstraße kommenden Autofahrern schwerzufallen, Fußgängern Vorrang auf dem Zebrastreifen vor dieser Kreuzung zu gewähren. Die insgesamt für alle Verkehrsteilnehmer unübersichtliche Situation muss dringend entschärft werden. Die Einrichtung einer permanenten Gehwegnase kann den Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher gestalten, das Falschparken effektiver verhindern und Fußgängern die Querung erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 721 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Klare Kennzeichnungen im Bereich der verkehrsberuhigten Zone Nordendplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 688 entstanden aus Vorlage: OF 79/3 vom 19.10.2011 Betreff: Klare Kennzeichnungen im Bereich der verkehrsberuhigten Zone Nordendplatz Der Magistrat wird gebeten, die verkehrsberuhigte Zone im Bereich Nordendplatz klar zu kennzeichnen, sodass für Autofahrer (und natürlich auch für Kinder und Fußgänger) eindeutig erkennbar wird, dass sie sich in einem solchen Bereich befinden. Dazu wäre es erforderlich, entweder vier weitere Schilder aufzustellen oder aber vier Straßenmarkierungen so aufzubringen, wie es bereits im Bereich der Nordendstraße vor dem Nordendplatz der Fall ist. An folgenden Stellen fehlt ein Schild oder eine Straßenmarkierung: - Nordendplatz nach der Einmündung der Brahmsstraße - Gluckstraße nach der Kreuzung Nordendstraße - Schwarzburgstraße nach der Kreuzung Gluckstraße - Lenaustraße nach der Einmündung der Schwarzburgstraße Begründung: Die verkehrsberuhigte Zone muss eindeutig gekennzeichnet sein. Im gesamten Bereich der insgesamt 750 Meter langen verkehrsberuhigten Zone mit sechs Kreuzungen und Einmündungen stehen nur drei Schilder (jeweils eines an jeder Einfahrt in diesem Bereich). Das Verhalten der meisten Autofahrer zeigt, dass sie nicht wissen, was alles dazugehört. Diese Unsicherheit schadet dem Verkehrsablauf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 360 Aktenzeichen: 66 7
Fahrradbügel auf Parkverbotsflächen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2010, OM 4688 entstanden aus Vorlage: OF 1003/3 vom 05.08.2010 Betreff: Fahrradbügel auf Parkverbotsflächen An zahlreichen Kreuzungen im Nordend befinden sich markierte Flächen auf der Fahrbahn, die anzeigen, dass dort das Parken untersagt ist. Trotzdem ist zu beobachten, dass diese Flächen häufig mit geparkten Autos zugestellt sind. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob auf den markierten Flächen an Kreuzungen im Stadtteil, auf denen das Parken von Autos nicht gestattet ist, Fahrradbügel aufgestellt werden können, wie dies zum Beispiel an der Friedberger Landstraße/Vogelsbergstraße der Fall ist. Unter anderem sollte dies an folgenden Kreuzungen erfolgen: Eckenheimer Landstraße Ecke Schwarzburgstraße und Nordendstraße Vogelsbergstraße Ecke Günthersburgallee sowie Ecke Rotlintstraße Richard-Wagner-Straße Ecke Nordendstraße Spohrstraße Ecke Schwarzburgstraße Weberstraße Ecke Neuhofstraße und Wielandstraße Lenaustraße Ecke Glauburgstraße Lortzingstraße Ecke Neuhofstraße Glauburgstraße Ecke Spohrstraße Schleidenstraße Ecke Jahnstraße Musikantenweg Ecke Hegelstraße Burgstraße vor Haus Nr. 15 Diese Liste ist nicht vollständig. Weitere Kreuzungen können hinzugefügt werden. Begründung: Die verbotswidrig geparkten Autos behindern besonders Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen beim gefahrlosen Queren der Straße. Fahrradbügel sind zum Fernhalten von Autos effektiver und ansehnlicher als Poller und bieten außerdem der wachsenden Zahl von Radfahrerinnen und Radfahrern im Stadtteil Abstellmöglichkeiten für ihre Räder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 303 Aktenzeichen: 66 2
Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2010, OA 1067 entstanden aus Vorlage: OF 887/3 vom 23.01.2010 Betreff: Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die nachstehenden Straßen von der Reinigungsklasse 2 (zweifache wöchentliche Reinigung) in die Reinigungsklasse 1 (einfache wöchentliche Reinigung) einzuordnen: Bäckerweg Koselstraße Burgstraße Lersnerstraße Egenolffstraße Luisenstraße Eiserne Hand Mauerweg Elkenbachstraße Mercatorstraße Fichardstraße Merianstraße Fürstenbergerstraße Nordendstraße Günthersburgallee Scheffelstraße Hebelstraße Schleidenstraße Herbartstraße Wolfsgangstraße Holzhausenstraße 2. den gesamten Sandweg in die Reinigungsklasse 2 einzuordnen. Begründung: 1. Es ist unverständlich, weshalb die vorgenannten Straßen in der Reinigungsklasse 2 eingruppiert worden sind, zumal es sich weitestgehend um Seitenstraßen handelt. Ebenso in der Reinigungsklasse 2 befinden sich die Straßen des Anlagen- und Alleenringes, die Friedberger Landstraße und die Eschersheimer Landstraße. Daher gibt es keine sachlichen Gründe, weshalb die vorgenannten Straßen nicht in die Reinigungsklasse 1 eingruppiert werden können. 2. Der Sandweg ist zum Teil in Reinigungsklasse 1, aber zum größten Teil in Reinigungsklasse 3 - also dreifache wöchentliche Reinigung - eingruppiert worden, was vollkommen unverständlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 31.05.2010, B 352 Bericht des Magistrats vom 15.11.2010, B 682 Bericht des Magistrats vom 01.04.2011, B 175 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2, 4 Versandpaket: 17.02.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.03.2010, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage OA 1067 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP; LINKE. (= Enthaltung) 40. Sitzung des OBR 4 am 09.03.2010, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage OA 1067 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.03.2010, TO I, TOP 75 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1067 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= vereinfachtes Verfahren) NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7799, 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 11.03.2010 Aktenzeichen: 79 4
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