Meine Nachbarschaft: Bitterfelder Weg
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Vorlagen
E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5350 entstanden aus Vorlage: OF 985/6 vom 28.03.2024 Betreff: E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofes Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova oder einen anderen Betreiber einzuwirken, eine E-Ladestation für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofs einzurichten. Begründung: Um klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von Elektroautos zu ermöglichen, bedarf es einer E-Ladestationen-Infrastruktur. Bisher gibt es in der Zeilsheimer und Sindlinger Gemarkung lediglich zwei Ladestationen auf dem Aldi-Parkplatz in der West-Höchster Straße, die intensiv genutzt werden. Insofern ist von einer eklatanten Unterversorgung zu sprechen. Der Standort am Zeilsheimer Friedhof bietet sich auch deshalb an, da an dieser Stelle städtische Parkplätze in großer Zahl vorhanden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 6
Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3514 entstanden aus Vorlage: OF 675/6 vom 19.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule Vorgang: OM 2580/22 OBR 6; ST 2797/22 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2797, vorgeschlagen, eine Schulwegsicherung einzuberufen, um vor Ort insbesondere an der Kreuzung Frankenthaler Weg/West-Höchster Straße geeignete Maßnahmen zu finden, die ein sicheres Überqueren des Frankenthaler Weges ermöglichen. Begründung: Die Schulkinder werden beim Überqueren des Frankenthaler Weges vor der Schule durch ein- und ausparkende Autofahrer gefährdet. Auch ihre Sicht auf den Verkehr wird durch parkende oder dort haltende Autofahrer behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2580 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2797 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1820 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1
Zeilsheim: Sicherung des Schulwegs zur Käthe-Kollwitz-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2580 entstanden aus Vorlage: OF 558/6 vom 11.08.2022 Betreff: Zeilsheim: Sicherung des Schulwegs zur Käthe-Kollwitz-Schule Der Magistrat wird gebeten, im Frankenthaler Weg/Ecke West-Höchster Straße (Südostseite) den Bereich neben dem Zebrastreifen durch geeignete Maßnahmen (Anbringung von Fahrradbügeln und Markierungen) für parkende Pkw zu sperren. Begründung: Der Zebrastreifen (siehe Bild 1) wird von Kindern auf dem Schulweg zur bzw. von der Käthe-Kollwitz-Schule genutzt. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass Eltern, die ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, direkt hinter dem Zebrastreifen parken. Dies versperrt Kindern, die den Zebrastreifen benutzen, die Sicht. Vor allem aber wird beim Rückwärtsausparken der Zebrastreifen überfahren, was eine erhebliche Gefahr für überquerende Schulkinder bedeutet. Im Frankenthaler Weg möge genauso verfahren werden, wie bei den bereits vorgenommenen und erfolgreichen Maßnahmen zur Erhöhung der Fußwegesicherheit von Schulkindern rund um die Käthe-Kollwitz-Schule, z. B. Blauländchenstraße (vor Kiosk), siehe Bild 2. Bild 1: Frankenthaler Weg vor der Käthe-Kollwitz-Schule Bild 2: Blauländchenstraße vor dem Kiosk Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2797 Antrag vom 19.01.2023, OF 675/6 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim/Sindlingen: Zebrastreifen am S-Bahnhof Zeilsheim mit Ampel sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1090 entstanden aus Vorlage: OF 235/6 vom 07.11.2021 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Zebrastreifen am S-Bahnhof Zeilsheim mit Ampel sichern Um Fußgängerinnen und Fußgängern die Querung der West-Höchster Straße zu erleichtern, wurde am S-Bahnhof Zeilsheim ein Zebrastreifen angebracht, der zu den Gleisen und den Bushaltestellen führt. Dieser wird auch von Nutzerinnen und Nutzern des Feldweges rege genutzt. Wenn die Bushaltestellen unter der Bahnunterführung angefahren werden, wird die Situation häufig unübersichtlich, auch weil bei haltenden Bussen trotzdem oft unzulässigerweise überholt wird. Auch wird beobachtet, dass die Geschwindigkeit der aus Zeilsheim und Sindlingen kommenden Autos häufig überschritten wird. Gerade wegen des hohen Fußgängeraufkommens sollte in diesem Bereich aber angepasst, d. h. langsam, gefahren werden. Unsichere und schwache Verkehrsteilnehmende trauen sich sonst nicht, den Zebrastreifen zu betreten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine schnell reagierende Bedarfsfußgängerampel zu installieren. Begründung: Noch mehr als ein bloßer Zebrastreifen ist eine rote Ampel geeignet, Autos vor dem Übergang zum Halten zu bringen und vom Rasen und Falschüberholen abzuschrecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 730 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Märchensiedlung - Parken im Kreuzungsbereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1091 entstanden aus Vorlage: OF 236/6 vom 31.10.2021 Betreff: Zeilsheim: Märchensiedlung - Parken im Kreuzungsbereich In der Zeilsheimer Märchensiedlung behindern regelwidrig im Kreuzungsbereich geparkte Autos nicht nur andere Autos, sondern auch im besonderen Maße den Fuß- und Radverkehr. Dabei ist eine ausreichende Sicht auf Verkehrsteilnehmende oft nicht gegeben, besonders wenn der Straßenraum wie hier schon vergleichsweise eng ist. So werden die Autos zum Hindernis und zur Gefahr für die Kreuzung querende zu Fuß Gehende und sich der Kreuzung nähernde Radfahrende, da diese unter Umständen nicht rechtzeitig gesehen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an folgenden Kreuzungen in der Zeilsheimer Märchensiedlung Sperrflächen/Zick-Zack-Linien oder andere geeignete Maßnahmen anzubringen, die das regelwidrige Parken dort verhindern: - Katzenstirn/Ecke Bielefelder Straße; - Katzenstirn/Ecke Apoldaer Weg; - Coburger Weg/Ecke Kranentrank; - Neu-Zeilsheim/Ecke Bernburger Weg; - Neu-Zeilsheim/Ecke Altenburger Weg; - Neu-Zeilsheim/Ecke Apoldaer Weg. Die Maßnahmen sollten durch zusätzliche Kontrollen durch die Stadtpolizei flankiert werden. Begründung: Die genannten Kreuzungen wurden dem Ortsbeirat als vom häufigen Falschparken betroffen gemeldet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 732 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7114 entstanden aus Vorlage: OF 1444/6 vom 12.12.2020 Betreff: Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße Der Magistrat wird gebeten, den etwa zehn Meter langen Straßenabschnitt der Klosterhofstraße zwischen Fußgängerüberweg und Eingang Kinderladen Regenbogenwelt durch Fahrradbügel gegen unerlaubtes Parken abzusperren. Begründung: Auf dem genannten Straßenstück, unmittelbar am Eingangstor des Kinderladens, wird trotz absolutem Halteverbot immer wieder illegal geparkt. Durch die vorgeschlagene Maßnahme soll den Kindern ein ungehinderter Blick auf den Straßenverkehr und eine sichere Querung des Fußgängerüberwegs ermöglicht werden. Die bereits im Oktober letzten Jahres erfolgte analoge Installation von Fahrradbügeln am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Alt-Zeilsheim hat sich nach Angaben der Kinderbeauftragten sehr bewährt und sollte auch im Bereich des Fußgängerüberwegs Klosterhofstraße zur Sicherheit der querenden Fußgänger eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1081 Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheim: Ortstermin zur Prüfung der Verlegung des Zebrastreifens im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6782 entstanden aus Vorlage: OF 1373/6 vom 12.10.2020 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin zur Prüfung der Verlegung des Zebrastreifens im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster Straße Mit einem möglicherweise folgenden Beschluss (siehe OF 1343/6) soll der Magistrat gebeten werden, durch bessere Einsehbarkeit und Aufhebung von Verschränkungen die Situation an Zeilsheimer Kreuzungen zu verbessern. Der Magistrat wird nun vorab gebeten, konkret an der Kreuzung Frankenthaler Weg/West-Höchster Straße (Kolonieseite) bei einem Ortstermin folgende Maßnahme zu prüfen: Demontage der Schutzgitter und Verlegung des Zebrastreifens direkt an die Kreuzung, damit eine direkte, einsehbare Querung möglich ist. Beim Ortstermin sollte auch geklärt werden, ob durch den gewünschten Umbau Fußgänger und besonders Kinder gefährdet werden, und ob es weitere Alternativen gibt, die eine Querung ohne Umwege und Behinderungen für Fußgänger ermöglicht. Begründung: In der Diskussion über den o. g. Antrag ist Besorgnis zu spüren, dass die gewünschten Änderungen Fußgänger und Kinder gefährden könnten. Beim Ortstermin soll diskutiert werden, ob die vorgeschlagene Lösung sicher ist. Die aktuelle Querung ist über 30 Jahre alt und wird demnächst erneuert. Spätestens im Rahmen der Erneuerung sollte hier eine sichere, zeitgemäße Lösung gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 391 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der WestHöchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel „Radfahrer frei“) kennzeichnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6476 entstanden aus Vorlage: OF 1354/6 vom 26.08.2020 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der West-Höchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel "Radfahrer frei") kennzeichnen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des ehemaligen Radweges auf der Westseite der West-Höchster Straße (Fahrtrichtung von Zeilsheim nach Sindlingen) auch für Radfahrer wieder möglich zu machen. Langsameren und ängstlichen Radfahrern sollte das Befahren wieder offiziell erlaubt sein, jedoch unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger. Hierzu ist die Installation des Schildes "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" (Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO) vorzunehmen (siehe auch Stellungnahme ST 161 vom 03.02.2020 bezüglich der Waldschulstraße in Griesheim). Begründung: Über viele Jahre konnten Radfahrer die Strecke von Zeilsheim nach Sindlingen auf einem durch farbliches Pflaster gekennzeichneten benutzungspflichtigen Radweg, der parallel zum Gehweg verläuft, gefahrlos nutzen. Nach Demontage des Radwegeschildes ist ein offizielles Fahren jetzt nur noch auf der Fahrbahn der West-Höchster Straße erlaubt. Viele ängstliche und unsichere Radfahrer sowie Familien mit Kindern nutzen den alten Radweg jedoch weiterhin, um dem regen Bus- und Kfz-Verkehr auf der Straße zu entgehen. Diese illegale Nutzung sollte durch das Anbringen der vorgeschlagenen Schilder legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 259 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Besserer Sonnenschutz in der Käthe-Kollwitz-Schulturnhalle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4863 entstanden aus Vorlage: OF 1068/6 vom 28.07.2019 Betreff: Zeilsheim: Besserer Sonnenschutz in der Käthe-Kollwitz-Schulturnhalle Der Magistrat wird gebeten, den Sonnenschutz an den Fenstern in der Turnhalle der Käthe-Kollwitz-Schule zu verbessern. Der Sonnenschutz sollte so ausgelegt sein, dass die speziellen Anforderungen der Schule und der Vereine berücksichtigt werden . Die Vereine empfehlen die Installation eines Vorhanges an der Stirnseite (Fenster zur Klosterhofstraße) und einer Verdunklungsfolie an der Längsseite (Schulhof). Begründung: Die Schulturnhalle der Käthe-Kollwitz-Schule wird im Vereinsbetrieb auch von einer Rollstuhl-Tischtennismannschaft genutzt. Es finden in Zeilsheim in dieser Sportart auch Bundesligaspiele statt. Der Stadtteil hat sich zu einem wichtigen Standort für Rollstuhl-Tischtennis entwickelt. Die Anforderungen der inklusiven Sportler sind jedoch in der bisherigen baulichen und technischen Umsetzung nicht umfassend berücksichtigt. Die Stirn- und Längsseite verfügt über außen liegende Lamellenjalousien. Diese lassen aber am Rand zum Fensterrahmen noch zu viel Sonnenlicht herein. Zudem ist bei kälteren Temperaturen und bei böigem Wind die Funktion der Jalousien zu deren Schutz außer Kraft. Ein geeigneter Vorhang an der Stirnseite könnte den Sportlern helfen. Aufgrund der Rauchabzugsfenster an der Längsseite kann kein Vorhang installiert werden. Mit Verdunklungsfolien an den Fenstern könnte auch hier Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 198 Antrag vom 10.10.2021, OF 210/6 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 887 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31
Zeilsheim: Ortstermin Schulwegsicherung Käthe-Kollwitz-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4481 entstanden aus Vorlage: OF 970/6 vom 07.01.2019 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin Schulwegsicherung Käthe-Kollwitz-Schule Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Stadtschulamts, der Schulleitung, der Kinderbeauftragten, Elternvertretern und dem Ortsbeirat zur Schulwegsicherung durchzuführen. Im Wesentlichen sollen folgende zwei Schwerpunkte besprochen werden: 1. Fußgängerüberwege für die Einmündungen Blauländchenstraße/Klosterhofstraße, Alt-Zeilsheim/Welschgrabenstraße sowie Frankenthaler Weg/Kranentrank; 2. Situation aufgrund der Falschparker rund um die Käthe-Kollwitz-Schule. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sind auf den Ortsbeirat zugegangen mit der Bitte, die Schulwege in Zeilsheim sicherer zu machen. Auf Nachfrage bei der Kinderbeauftragten wurde klar, dass diese Forderungen nachvollziehbar sind. Daher scheint es geboten, vor Ort die Situation mit den zuständigen Ämtern zu prüfen, um dann einen geeigneten Vorschlag für die Beordnung des Schulverkehrs zu erlangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.11.2021, OF 251/6 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1103 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Die Ausführung der Ortsvorsteherin, dass bezüglich der Angelegenheit bereits vor geraumer Zeit ein Ortstermin stattgefunden hat, dient zur Kenntnis. b) Die Angelegenheit wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31
Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ im Frankfurter Westen umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3610 entstanden aus Vorlage: OF 778/6 vom 27.08.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, §1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" an den nachfolgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind. Bei einem positiven Ergebnis sind die entsprechenden Bänke aufzustellen. - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - am Eingang zum Waldfriedhof (Goldstein); - im Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - auf dem Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Alt-Schwanheim/Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - im Wald Goldstein-Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), im Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein-Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - alte Bänke auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 erneuern (Griesheim); - Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank von Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchster Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen dem Höchster Friedhof und dem Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen der Hobby-Werkstatt Nied und der Schwanheimer Brücke am Mainufer (Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", Bus 51, 54, 59 (Nied); - renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - an der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zwischen Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle "Nidda-Kampfbahn" (Nied); - an der Ecke des Wegs vom Georgshof/Krumme Weide (Nied); - auf halbem Weg zwischen Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied und der Eisenbahner-Siedlung (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, fünf Bänke (Nied); - entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16, eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem ALDI-Markt (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstraße 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen in Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - am "Dalles" (Apotheke) zwei Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld im Bereich des Radwegs (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - zwei Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Boule-Platzes im Bereich des Kerbeplatzes (Sossenheim); - in der Nähe der Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur eine Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt - Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E - (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Flutbogen der Nidda nach Norden drei bis fünf Bänke (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zwischen Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung An der Nidda bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zwischen Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim, der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg auf Sossenheimer Seite zwischen Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A 66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S 2 zwischen Bahnhof Zeilsheim und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Münsterer Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A 66 zwischen der Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 - Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2261 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1156 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2425 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 67 0
Zeilsheim: Feuerwehrausfahrt vor Falschparkern sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2856 entstanden aus Vorlage: OF 633/6 vom 22.02.2018 Betreff: Zeilsheim: Feuerwehrausfahrt vor Falschparkern sichern Der Magistrat wird gebeten, durch das Aufstellen von weiteren Pollern oder das Aufbringen von schraffierten Fahrbahnmarkierungen den Ausfahrtsbereich der Freiwilligen Feuerwehr Zeilsheim vor Falschparkern zu sichern und damit den Einsatzfahrzeugen eine ungehinderte Ausfahrt zu gewährleisten. Der betroffene Bereich befindet sich sowohl zwischen dem Feuerwehrhaus und der Liegenschaft Klosterhofstraße 36 als auch bis zur Liegenschaft Klosterhofstraße 31 auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Begründung: Sowohl die Freiwillige Feuerwehr als auch Anwohner der Klosterhofstraße werden bei der Ausfahrt durch im genannten Bereich parkende Autos zum Teil massiv behindert. Gerade für die Freiwillige Feuerwehr muss aber gewährleistet sein, dass ein schnelles Ausrücken im Notfall möglich ist. Auch ein schriftlicher Hinweis seitens der Feuerwehr, der an falsch parkenden Autos hinterlassen wurde, blieb bisher ohne erkennbaren Erfolg, sodass eine bauliche Maßnahme erforderlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1033 Aktenzeichen: 32 4
Zeilsheim: Piktogramme für Radwege
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2760 entstanden aus Vorlage: OF 588/6 vom 06.02.2018 Betreff: Zeilsheim: Piktogramme für Radwege Der Magistrat wird gebeten, sowohl auf den nachfolgend genannten Fahrradwegen als auch auf den parallel verlaufenden Fahrbahnen Piktogramme aufzubringen, um Radfahrern die erlaubte Nutzung anzuzeigen: a) West-Höchster Straße in Richtung Sindlingen; b) Pfaffenwiese in beiden Richtungen. Begründung: Die Erfahrungen nach dem Wegfall der Benutzungspflicht für die oben genannten Radwege zeigen eine erhöhte Verunsicherung und Irritation bei den Radfahrern, ob der bisher genutzte separate Fahrstreifen überhaupt noch befahren werden darf. Durch das Aufbringen von Piktogrammen sollte hier unbedingt Abhilfe geschaffen werden, um den Radfahrern, die nicht auf der belebten Fahrbahn fahren wollen, mehr Sicherheit zu geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 930 Aktenzeichen: 66 7
Zeilsheim: Erweiterung des Parkplatzes am SBahnHaltepunkt „Zeilsheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1742 entstanden aus Vorlage: OF 421/6 vom 28.05.2017 Betreff: Zeilsheim: Erweiterung des Parkplatzes am S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim" Der Magistrat wird gebeten, die Parkplatzkapazität am S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim" zu erweitern, um die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch das Umsteigen auf die S-Bahn zu fördern. Dazu könnten die städtischen Grundstücke, die unmittelbar neben dem bisherigen Parkplatz liegen, genutzt oder ein Parkhaus errichtet werden. Damit dieser Prozess angestoßen werden kann, ist zunächst dem Ortsbeirat eine Machbarkeitsstudie vorzulegen und eine Kostenschätzung zu erstellen. Begründung: Der S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim" verfügt über einen kleinen Parkplatz im Bereich der Bus-Wendeschleife mit aktuell 30 Parkplätzen. Im Rahmen eines Ortstermins, der aufgrund der vielen Falschparker im Umfeld des S-Bahnhofs mit Vertretern der Fachämter stattgefunden hat, wurde von allen Beteiligten die Notwendigkeit einer Parkplatzerweiterung erkannt. Ab circa 07:30 Uhr sind alle zur Verfügung stehenden Parkplätze belegt. Dabei lässt ein Blick auf die Kennzeichen nicht erkennen, dass der Parkplatz überwiegend von Pendlern aus dem Main-Taunus-Kreis belegt wird, die eine Tarifgrenze beim RMV-Fahrpreis einsparen wollen. Die Akzeptanz des Nahverkehrs könnte im Bereich des S-Bahn-Haltepunktes "Zeilsheim" durch Erhöhung der Parkplatzkapazität gesteigert werden. Berücksichtigung bei der Bewertung des Magistrats soll auch die Tatsache finden, dass ein illegales Parken zwischen den Platanen der West-Höchster Straße in Kürze unterbunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1893 Aktenzeichen: 61 1
Behinderung und Gefährdung des Fußgängerverkehrs in der West-Höchster Straße ausschließen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 960 entstanden aus Vorlage: OF 249/6 vom 10.11.2016 Betreff: Behinderung und Gefährdung des Fußgängerverkehrs in der West-Höchster Straße ausschließen Der Magistrat wird gebeten, 1. in der West-Höchster Straße zwischen S-Bahnhof Zeilsheim und West-Höchster Straße in Höhe Hausnummer 25 ein Parkverbot einzurichten; 2. den Bürgersteig in der West-Höchster Straße zwischen der West-Höchster Straße in Höhe Hausnummer 25 und dem Ende der Platanenreihe am S-Bahnhof Zeilsheim mit Pfählen oder anderen Maßnahmen zu versehen, die geeignet sind, die Durchfahrt von Autos zu verhindern; 3. zu prüfen und zu berichten, wie Pendler effektiv auf den komfortablen Park-and-ride-Parkplatz am S-Bahnhof Frankfurt-Höchst Farbwerke (oder andere geeignete Alternativparkplätze) verwiesen werden können. Begründung: Es ist zu beobachten, dass der S-Bahnhof Zeilsheim zunehmend von Park-and-ride-Pendlern genutzt wird. Der verhältnismäßig kleine Parkplatz an der Busendhaltestelle am Bahnhof ist zu klein, um alle Parkwilligen aufzunehmen. Das hat zur Folge, dass die Flächen an der West-Höchster Straße zwischen den Platanen beim Bahnhof anfangend beidseitig genutzt werden. Dabei werden häufig Fußgänger behindert und gefährdet. Die auf der Seite zum Feld hin parkenden Autos ragen häufig in den Gehweg hinein, sodass es häufig sehr schwierig ist, dort mit einem Kinderwagen vorbeizukommen. Der Platz ist zum Parken viel zu eng. Hier sollte das Parken verboten werden. Auf der gegenüberliegenden Seite ist der Gehweg (der auch von Radfahrern mitgenutzt wird) so breit, dass Autos mitunter nicht über die Bordsteinkante einparken, sondern über die Einfahrt (Liegenschaft mit der Hausnummer 25) oder den Beginn des asphaltierten Feldweges am Bahnhof auf den Gehweg einfahren und von dort zu freien Plätzen zwischen den Platanen fahren, um dann zu parken. Die Fahrzeuge bilden so eine Gefahr für Fußgänger. Pfähle an dieser Stelle scheinen eine geeignete Maßnahme, um ein Befahren des Gehweges zu verhindern. Autofahrer, die beim Park-and-ride ihre Reifen schonen wollen, sollten darauf hingewiesen werden, dass es an der S-Bahn-Station Frankfurt-Höchst Farbwerke einen genügend großen, wenn auch nicht kostenfreien (2 Euro pro Tag) Parkplatz gibt. Hier wäre zu prüfen, welche erfolgsversprechenden, praktikablen und kostengünstigen Maßnahmen diesbezüglich eingeleitet werden können. Vielleicht ist ein Hinweisschild auf dem schon vorhandenen Parkplatz ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 436 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 in der Sindlinger Bahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 748 entstanden aus Vorlage: OF 214/6 vom 16.10.2016 Betreff: Tempo 30 in der Sindlinger Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Sindlinger Bahnstraße zwischen der L 3006 (Sindlinger Kreisel) und der S-Bahn-Station "Frankfurt-Zeilsheim" auf 30 km/h zu reduzieren. Begründung: Der Straßenzug der Sindlinger Bahnstraße und der West-Höchster Straße ist in Zeilsheim bis zur Annabergstraße schon auf 30 km/h reduziert. Die gültige Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h hat die Verkehrssicherheit in diesem Bereich deutlich verbessert und den Fahrzeuglärm vermindert. Da an der Sindlinger Bahnstraße sich ein Spielplatz befindet und der S-Bahnhof mit vielen Nutzern liegt, die hier die Straße queren, wäre eine Reduzierung der Geschwindigkeit sinnvoll. Der Schulweg der Schüler der Ludwig-Weber-Schule berührt die Straße ebenfalls. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 114 Aktenzeichen: 32 1
Wiederaufstellung abmontierter Sitzbänke in Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 433 entstanden aus Vorlage: OF 134/6 vom 15.08.2016 Betreff: Wiederaufstellung abmontierter Sitzbänke in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, in der Vergangenheit abmontierte Sitzbänke in Zeilsheim wieder aufzustellen und zu prüfen, ob zusätzliche Aufstellungsorte für Bänke geschaffen werden können, um Ruhegelegenheiten zu schaffen. Begründung: In der jüngsten Vergangenheit sind in Zeilsheim mehrere Sitzbänke abmontiert worden, so geschehen im kleinen Park im Arnstädter Weg (gegenüber Hausnummer 7) und in der Grünanlage Neu-Zeilsheim/Frankenthaler Weg. Lediglich die Abfalleimer sind dort verblieben (siehe Fotos). Möglicherweise wurden auch an anderen Stellen Sitzgelegenheiten entfernt. Somit sind die Grünflächen als Ruheplätze für ältere Bürgerinnen und Bürger kaum noch zu nutzen. Gerade Sitzgelegenheiten im näheren Wohnumfeld sind für Menschen höheren Alters von großer Bedeutung zum Ausruhen auf dem Weg vom Einkaufen oder zum Treffen und Austausch mit den Nachbarn. Die Aufstellung von ausreichenden Sitz- und Ruhegelegenheiten ist daher erstrebenswert, um älteren Bürgerinnen und Bürgern soziale Kontakte und Bewegungsmöglichkeiten zu ermöglichen, was zurzeit nur sehr eingeschränkt möglich ist. Neu-Zeilsheim/Frankenthaler Weg (Juni 2016) Arnstädter Weg (August 2016) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1733 Aktenzeichen: 67 0
Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 113 entstanden aus Vorlage: OF 70/6 vom 29.05.2016 Betreff: Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge der Umsetzung des Verkehrskonzeptes für die Straße Alt-Zeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis zur Welschgrabenstraße) zu verringern. Dabei könnten die Busse folgende Strecken fahren: Bus 53 - Endhaltestelle "Hofheimer Straße"/Starthaltestelle "Neu-Zeilsheim": Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle "Hofheimer Straße". In der Pfaffenwiese in Höhe der Hausnummern 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle "Neu-Zeilsheim" in Richtung Höchst. Bus 54 - Geänderte Wegstrecke: Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle "Stadthalle Zeilsheim" den Frankenthaler Weg bis zur West-Höchster Straße und von dort weiter nach Sindlingen. Falls erforderlich, kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur. Begründung: Eine Straßenvollsperrung der Straße Alt-Zeilsheim wegen eines Wasserrohrbruchs im April 2016 hat die Schwächen der Umleitung der Busse durch die Straße Neu-Zeilsheim mehr als deutlich aufgezeigt. Drei Tage konnte erfolgreich getestet werden, wie schlecht die Lösung einer Fortführung der Streckenverläufe mit Umleitung trotz Sperrung ist. Die Ortskunde der Mitglieder des Ortsbeirates sowie die Bürgernähe und die somit verbundenen vielen Detailinformationen sollten bei der Auswahl der Umleitungsstrecke herangezogen werden. Die Auslastung der Busse zeigt, dass mehrheitlich ein voller Buseinsatz nur zwischen den Haltestellen "Höchst Bahnhof" und "Stadthalle Zeilsheim" erforderlich ist. Alle weiteren Haltestellen können ohne Probleme mit einem verringerten Leistungsangebot auskommen, ohne dass es zu Kapazitätsengpässen kommt. Die Ein- und Aussteigezahlen würden dies belegen und eine Umleitung durch die Baumaßnahme in der Straße Alt-Zeilsheim bedeutet auch Einschnitte in Kauf zu nehmen. Mit dem Vorschlag des Ortsbeirates wird dem Rechnung getragen und gleichzeitig wird eine signifikante Entlastung der von der Umleitung neu betroffenen Abschnitte spürbar. Keine Strecke wird doppelt gefahren und bis auf die Haltestelle "Kirche Zeilsheim" werden alle Haltestellen bedient. Da die Haltestelle "Kirche Zeilsheim" mitten in der Baustelle liegt, ist hier eine Einbindung unmöglich. Der Nahverkehrsnutzer hat jederzeit die Gelegenheit, die S-Bahn-Haltepunkte "Zeilsheim", "Farbwerke" und "Höchst Bahnhof" zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1156 Aktenzeichen: 92 11
Zeilsheim: Sanierung des Detmolder Platzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2015, OF 1475/6 Betreff: Zeilsheim: Sanierung des Detmolder Platzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Jahr 2016 eine grundhafte Erneuerung der Straße Detmolder Platz (Stichweg von der Klosterhofstraße abgehend) erfolgen kann und ob diese so saniert werden kann, wie der Dessauer Weg. Begründung: Die Straße Detmolder Platz in der Klosterhofstraße ist in einem sehr schlechten Zustand. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1463 2015 Die Vorlage OF 1475/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKleiner Park am Arnstädter Weg in Zeilsheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2015, OF 1460/6 Betreff: Kleiner Park am Arnstädter Weg in Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Wege in dem kleinen Park am Arnstädter Weg, Ecke Blankenburger Weg, regelmäßig zu pflegen und auf der Fläche eine Boule-Bahn einzurichten. 2. Außerdem soll mit dem Besitzer der angrenzenden Garage Kontakt aufgenommen werden, ob er die Garagenwand streichen kann, bzw. einverstanden ist, diese z.B. im Rahmen eines Schulprojekts anmalen zu lassen. Begründung: Die Maßnahmen dienen der Verschönerung und Aufwertung des einzigen Aufenthaltsbereichs im öffentlichen Raum in diesem Straßenbereich von Zeilsheim. Viele ältere Bürger und Bürgerinnen nutzen die Sitzgelegenheit zum Ausruhen auf dem Weg vom Einkaufen oder zum Treffen und Austausch mit den Nachbarn. Soziale Kontakte und Bewegungsmöglichkeiten sind gerade für Menschen höheren Alters von großer Bedeutung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.07.2015, OF 1450/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1450/6 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1460/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung LINKE. und FDP
Partei: SPD
Weiter lesenKleiner Park am Arnstädter Weg in Zeilsheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2015, OF 1450/6 Betreff: Kleiner Park am Arnstädter Weg in Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den kleinen Park am Arnstädter Weg, Ecke Blankenburger Weg, im Bereich der Sitzbänke zu entstrüppen, die Wege zu pflegen und auf der Fläche eine Boule-Bahn einzurichten. Außerdem soll mit dem Besitzer der angrenzenden Garage Kontakt aufgenommen werden, ob er die Garagenwand streichen kann, bzw. einverstanden ist, diese z.B. im Rahmen eines Schulprojekts anmalen zu lassen. Begründung: Die Maßnahmen dienen der Verschönerung und Aufwertung des einzigen Aufenthaltsbereichs im öffentlichen Raum in diesem Straßenbereich von Zeilsheim. Viele ältere Bürger und Bürgerinnen nutzen die Sitzgelegenheit zum Ausruhen auf dem Weg vom Einkaufen oder zum Treffen und Austausch mit den Nachbarn. Soziale Kontakte und Bewegungsmöglichkeiten sind gerade für Menschen höheren Alters von großer Bedeutung. Die Maßnahmen werden von der Zeilsheimer Sozialpflegerin unterstützt. Anlage 1 (ca. 52 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.09.2015, OF 1460/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 08.09.2015, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 1450/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1450/6 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1460/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung LINKE. und FDP
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: Verkehrszählung in der Hofheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4317 entstanden aus Vorlage: OF 1405/6 vom 14.06.2015 Betreff: Zeilsheim: Verkehrszählung in der Hofheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Hofheimer Straße im Abschnitt zwischen Klosterhofstraße und Steinkopfweg über einen geeigneten Zeitraum hinweg die Menge und die Geschwindigkeit der dort in beide Richtung fahrenden Fahrzeuge zu erfassen und die Messergebnisse dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Der Verkehr auf der Ein- bzw. Ausgangsstraße im Westen Zeilsheims hat in letzter Zeit stark zugenommen. Die Anwohner schlagen eine Querungshilfe vor. Um objektive Daten zur Situation in diesem Straßenabschnitt zu erhalten und somit feststellen zu können, ob dieser Überweg nach den "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) zulässig wäre, wird die Messung gewünscht. Auf Grundlage der dann vorhandenen Datenbasis kann der Ortsbeirat über weitere Schritte beraten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1373 Aktenzeichen: 61 10
Zeilsheim: Garagen-/Hofausfahrt Bückeburger Weg sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3601 entstanden aus Vorlage: OF 1165/6 vom 16.10.2014 Betreff: Zeilsheim: Garagen-/Hofausfahrt Bückeburger Weg sichern Der Magistrat wird gebeten, im Kurvenbereich des Bückeburger Weges und des Blankenburger Weges Poller aufzustellen oder ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, damit die Garagennutzung des Grundstücks Bitterfelder Weg 2 möglich ist. Begründung: Durch den baulichen Kurvenquerschnitt ist die Garageneinfahrt des Grundstücks leicht schräg versetzt. Bei in der Kurve (verbotswidrig) parkenden Fahrzeugen ist eine Benutzung der Garage kaum möglich. Ansprachen, Kontrollen und stadtpolizeiliche Sanktionen haben keine Wirkung gezeigt. Wie an vielen Stellen im Ortsbezirk kann eine individuelle Maßnahme Abhilfe schaffen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 117 Aktenzeichen: 66 0
Zeilsheim: Wasserrohrbrüche in der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2013, OF 840/6 Betreff: Zeilsheim: Wasserrohrbrüche in der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten: - was die Ursachen der mittlerweile 3 Wasserrohrbrüche in der Westhöchster Straße, Höhe Hausnummer 25, waren und welche Maßnahmen er unternimmt, das zukünftig solche gravierenden Schäden an der Westhöchster Straße nicht mehr passieren. - wie der Magistrat bei zukünftigen Baumaßnahmen im Stadtgebiet sicherstellen will, dass eine solche Baustelle sich nicht über Wochen hinzieht, sondern zügig und mit ständig arbeitenden Bauarbeitern die Maßnahme beendet werden kann. Begründung: Der dritte Wasserrohrbruch an unmittelbar selber Stelle verärgert die Bewohner der beiden Stadtteile Zeilsheim und Sindlingen, sowie die Verkehrsteilnehmer, die über die Grundnetzstraße K815, Westhöchster Straße, durch die Stadtteile fahren. Es ist auch nicht mehr vermittelbar, dass die Baustelle tagelang ruht, ohne das ein Arbeiter zu sehen ist. Der Busverkehr ist erheblich beeinträchtigt und der S-Bahn-Haltepunkt Zeilsheim quasi von den Nutzern abgeschnitten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 851 2013 Die Vorlage OF 840/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenLärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Zeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivieren
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2013, OA 380 entstanden aus Vorlage: OF 718/6 vom 24.04.2013 Betreff: Zeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivieren Vorgang: ST 655/12; ST 1007/12; OA 305/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Voraussetzungen für einen zügigen Planungsbeginn einer Kita in der West-Höchster Straße zu schaffen. Der Standort neben dem Lebensmittelmarkt ist hervorragend geeignet und gibt bei einem erfolgten Neubau Hoffnung auf Linderung der Betreuungssituation im Stadtteil. Die Vorlage ST 655 sah eine entsprechende Prüfung (zweiter Absatz, siebter Spiegelstrich) auf Anregung des Ortsbeirates vor. Zeilsheim benötigt Betreuungsplätze und ist Schlusslicht bei der U 3-Betreuungsquote in Frankfurt. Dieser Antrag ist daher unabhängig von der Neubauplanung "Blauländchenstraße" zu sehen. Hier muss ein weiterer Kindergarten dringend gebaut werden (vgl. die Vorlagen ST 1007 und OA 305). Begründung: Das städtische Grundstück neben dem Lebensmittelmarkt ist derzeit als Spiel- und Grünfläche im Bebauungsplan Nr. 831 ausgewiesen. Eine Nachbargemeinde konnte landwirtschaftliche Nutzflächen innerhalb weniger Wochen auf Nachdruck des größten Gewerbesteuerzahlers umwandeln. Es ist für die Mütter und Väter in Zeilsheim daher nicht nachvollziehbar, warum dies hier nicht möglich sein sollte. Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ist hinlänglich bekannt und erhält in den Berichten und Stellungnahmen stets hohe Priorität. Die Ergebnisse sind jedoch leider nicht ausreichend, um eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 655 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Anregung vom 22.01.2013, OA 305 Bericht des Magistrats vom 04.10.2013, B 495 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss KAV Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 380 wird zugestimmt. 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 24.06.2013, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 380 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der KAV am 26.08.2013, TO II, TOP 115 Beschluss: Der Vorlage OA 380 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3408, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: KitaNeubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2013, OA 305 entstanden aus Vorlage: OF 593/6 vom 18.12.2012 Betreff: Zeilsheim: Kita-Neubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen Vorgang: V 352/12 OBR 6; ST 1007/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Mittel und Wege für einen zügigen Baubeginn einer Kinderbetreuungseinrichtung bereitzustellen und evtl. Hindernisse schleunigst zu beseitigen. Der eingerichtete Arbeitskreis für Kita-Plätze in Zeilsheim ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass neben der Nutzung des Zentrums Blauländchenstraße eine schnelle Lösung derzeit nur durch einen Neubau für bis zu sechs Gruppen auf dem oberen Teil des Geländes des Abenteuerspielplatzes erreicht werden kann. Die eingestellten Haushaltsmittel für den Neubau "Klosterhofstraße" können transferiert werden, da dieser Standort nicht realisierbar ist. Begründung: Bereits in der Vorlage V 352 hat der Ortsbeirat auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, den Abenteuerspielplatz mit Ausnahme des Bolzplatzes zu nutzen. Nun ist der Arbeitskreis unabhängig davon zu dem gleichen Ergebnis gelangt, dass sich nur dieser Standort hervorragend eignet, zügig einen größeren Neubau umzusetzen. Möglich wäre derzeit nur ein kleinerer Neubau auf dem Gelände des Zentrums Blauländchenstraße (nur bis zu vier Gruppen wegen des Baumbestandes). Weitere Alternativen könnten in der West-Höchster Straße (fehlender Bebauungsplan) und dem Kirchengebäude in der Rombergstraße 63 (ganzheitliches Konzept erforderlich) verwirklicht werden. Da sich an der Situation der Kinderzahlen in Zeilsheim kaum etwas geändert hat, ist allerdings eine zukunftsorientiere Lösung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Antrag vom 24.04.2013, OF 718/6 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 228 Anregung vom 16.05.2013, OA 380 Bericht des Magistrats vom 18.11.2013, B 532 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 305 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 305 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2762, 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.02.2013 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Aufgaben der Task-Force für mehr Kita-Plätze
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1521 entstanden aus Vorlage: OF 502/6 vom 18.09.2012 Betreff: Zeilsheim: Aufgaben der Task-Force für mehr Kita-Plätze Vorgang: V 215/12 OBR 6; V 312/12 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, die vom Bildungsdezernat einberufene Task-Force für mehr Kita-Plätze im Stadtteil Zeilsheim um den Schwerpunkt der Suche nach einer geeigneten Liegenschaft für die Euckenschule zu erweitern. Weiterhin sollte sich die Task-Force die beiden vom Ortsbeirat gestellten Anfragen zum Thema Neubau von Kita-Einrichtungen erneut zur intensiven Prüfung vornehmen: - "Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße" (V 215); - "Zeilsheim: Kauf, dann Abriss der evangelischen Kirche Taunusblick und Neubau einer Kita" (V 312) Begründung: Der Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder von null bis sechs Jahren ist der Stadtpolitik und Stadtverwaltung seit Langem bekannt. Nachdem die Bürger jetzt für die Zukunft ihrer Kinder auf die Straße gegangen sind, wurde eine Task-Force ins Leben gerufen. Diese Task-Force beschäftigt sich nach ersten Meldungen jedoch nicht mit dem Thema Blauländchenstraße im Stadtteil Zeilsheim. Allerdings sehen die Zeilsheimer und mittlerweile nahezu alle größeren Fraktionen im Ortsbeirat und auch in der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung als unhaltbar, die Euckenschule in die Liegenschaft Blauländchenstraße einziehen zu lassen. Die einzig "freie" Liegenschaft in Zeilsheim kann unter den derzeitigen Umständen, die auch die Pläne der Käthe-Kollwitz-Schule betreffen, nur für Zwecke der Kinderbetreuung der Stadtteilkinder genutzt werden. Für die Euckenschule muss sofort eine andere Möglichkeit gefunden werden, damit diese Schulkinder nicht am 31.01.2013 auf der Straße stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.01.2012, V 215 Auskunftsersuchen vom 20.03.2012, V 312 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1881 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1387 entstanden aus Vorlage: OF 458/6 vom 01.08.2012 Betreff: Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße Vorgang: ST 32/12 Der Magistrat wird gebeten, auf der West-Höchster Straße zwischen dem P+R-Parkplatz S-Bahn-Station Zeilsheim und dem Einkaufsmarkt an der Ecke Annabergstraße einen Schutzstreifen für Radfahrer, die von Sindlingen nach Zeilsheim fahren, anzubringen. Begründung: Nach der Aufbringung der Markierung in der Sindlinger Bahnstraße (ST 32/12) endet der Radweg vor der S-Bahn-Station. In Richtung Zeilsheim war in der Vergangenheit der Bürgersteig als gemeinsamer Fuß- und Radweg mit Verkehrszeichen 240 eingerichtet. Diese Beschilderung wurde nun abgebaut, sodass Fahrradfahrer jetzt die Fahrbahn nutzen müssen. Die Fahrbahnbreite ermöglicht einen Fahrradschutzstreifen. In umgekehrter Fahrtrichtung, von Zeilsheim in Richtung Sindlingen, existiert ein getrennter Fuß- und Radweg abseits der Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 32 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1690 Aktenzeichen: 32 1
Reinigung der Bahnunterführung im S-Bahnhof Zeilsheim an der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1390 entstanden aus Vorlage: OF 462/6 vom 30.06.2012 Betreff: Reinigung der Bahnunterführung im S-Bahnhof Zeilsheim an der West-Höchster Straße Der Magistrat wird gebeten, die Bemalung und Beschriftung in der Unterführung der S-Bahn-Station Zeilsheim in der West-Höchster-Straße entfernen zu lassen. Begründung: In der Unterführung der S-Bahn-Station in der West-Höchster Straße ist eine Seite mit Graffiti verschmutzt (siehe Abbildung). . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1693 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradschutzstreifen in der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2012, OF 457/6 Betreff: Fahrradschutzstreifen in der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen : In der West-Höchster-Straße zwischen der Einmündung Ferdinand Hofmann Str. und Annabnerg Str. einen Schutzstreifen für Fahrräder einzurichten. Begründung: Von der Einmündung Ferdinand Hofmann Str. bis zur Annaberg Str. ist nur ein Fußgängerweg ausgewiesen. Für Fahradfahrer ist dieser Weg nicht zulässig. Da gerade das Teilstück von der Ferdinand Hofmann Str. bis zur Annabergstr. wegen der Einkaufsmöglichkeit am Aldi Markt stark genutzt wird, kommt es immer wieder zu Behinderungen durch Fahrradfahrer. Um einen zusätzlichen Fahrradweg einzurichenten ist der Fußgängerweg zu schmal. Es ist deshalb sinnvoll einen Schutzstreifen auf der Straße anzuringen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 457/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 458/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau .Klosterhofstraße.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2012, OF 357/6 Betreff: Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau "Klosterhofstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der geplante Neubau der Kita "Klosterhofstraße" nicht besser auf dem Grundstück des an der Blauländchenstraße befindlichen Abenteuerspielplatzes zu verwirklichen ist, statt auf dem angedachten städtischen Grundstück im Bereich der unbebauten Klosterhofstraße. Auf dem dadurch frei verfügbaren Grundstück in der Klosterhofstraße wird im Tausch ein neuer Abenteuerspielplatz errichtet. Begründung: Die Erschließung und verkehrliche Anbindung der im unbebauten Bereich der Klosterhofstraße angedachten neuen Kita ist problematisch, da hier nur ein schmaler, befestigter Feldweg vorhanden ist. Notwendige Grundstückskäufe von privaten Gartenbesitzern zur Verbreiterung des Weges sind mit Kosten und erheblichen, zeitlichen Verzögerungen verbunden. Die im Stadtteil entwickelte Idee vom Tausch der beiden Grundstücke, nämlich die Kita auf dem städtischen Gelände des Abenteuerspielplatzes an der Blauländchenstraße (Bild Ziffer 1) zu verwirklichen und stattdessen den Abenteuerspielplatz auf das angedachte Gelände der Kita (Bild Ziffer 2) zu verlegen, sollte daher vom Magistrat auf seine Realisierung hin geprüft werden. Die Kita wäre an der Straße gelegen und der Abenteuerspielplatz könnte im Verbund mit dem Kinderspielplatz "Alter Friedhof" ein Treffpunkt für Kinder aller Altersgruppen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 352 2012 Die Vorlage OF 357/6 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung REP
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Beleuchtung Fußweg „Steinrutsch“ am Welschgraben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 988 entstanden aus Vorlage: OF 328/6 vom 20.03.2012 Betreff: Zeilsheim: Beleuchtung Fußweg "Steinrutsch" am Welschgraben Der Magistrat wird gebeten, eine Beleuchtung der Treppe auf dem Fußweg am Welschgraben zwischen der Blauländchenstraße und der Straße "Steinrutsch" zu installieren. Begründung: Der Fußweg zwischen der Blauländchenstraße und der Straße "Steinrutsch" ist schlecht beleuchtet und die Treppe bei Dunkelheit nicht gefahrlos nutzbar. Die Aufstellung von bis zu zwei weiteren Laternen auf dem öffentlichen Weg würde hier weiterhelfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 940 Aktenzeichen: 91 22
Zeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 987 entstanden aus Vorlage: OF 327/6 vom 20.03.2012 Betreff: Zeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen Vorgang: OM 280/06 OBR 6, OA 646/08 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, die Pläne für eine Kinder- und Jugendeinrichtung, die zum Kauf der Liegenschaft geführt haben (OM 280/06 und OA 646/08), nun endlich zu verwirklichen. Der Bedarf ist gegeben, alternative Räumlichkeiten sind im Stadtteil nicht vorhanden und werden daher dringend benötigt. Begründung: Das Gebäude wurde seinerzeit für eine Nutzung als Kinder- und Jugendeinrichtung und für die Schulbetreuung der Käthe-Kollwitz-Schule erworben. Die Sanierung erfolgte nach den Wünschen der Erweiterten Schulischen Betreuung, die nun für den Umzug in das IPI-Gebäude vor neue Herausforderungen gestellt wird. Zudem ist dem Magistrat bekannt, dass in Zeilsheim ein großer und akuter Mangel an Kinderbetreuungsplätzen besteht. Abhilfe kann nur im Rahmen von Sofortprogrammen und sinnvoll geplanten Neubauten erfolgen. Dafür ist die Liegenschaft Blauländchenstraße wesentlich besser geeignet als ein geplanter Neubau auf einem unerschlossenen Grundstück in der Klosterhofstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1005 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 772 entstanden aus Vorlage: OF 224/6 vom 16.12.2011 Betreff: Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Blauländchenstraße im Kreuzungsbereich mit der Klosterhofstraße ein Haltverbot einzurichten, damit eine Einfahrt in die Klosterhofstraße gefahrlos ermöglicht wird. Begründung: Mit dem Neubau von Reihenhäusern in der Blauländchenstraße wurde der Gehweg so errichtet, dass Kraftfahrzeuge nur noch mit allen vier Rädern auf der Straße stehen können. Dadurch fahren Fahrzeuge, die von der nördlichen Blauländchenstraße in die Klosterhofstraße einbiegen als "Geisterfahrer" auf der linken Fahrbahnseite. Von der Klosterhofstraße kommende Fahrzeuge können nicht mehr in die Blauländchenstraße einbiegen und durch die Bepflanzung auf dem Grundstück der Schule auch die Kurve nicht einsehen. Mit Errichtung des Haltverbots würde der Fahrzeugverkehr wieder jeweils auf der richtigen Fahrbahnhälfte verkehren und somit der Begegnungsverkehr gefahrlos ermöglicht. Der genaue Bereich der Halteverbotszone ist auf der kleinen Grafik zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 622 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2011, OF 227/6 Betreff: Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die städtische Liegenschaft an der West-Höchster Straße für einen Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung geeignet ist. Begründung: An der West-Höchster Straße, in Verlängerung des Parkplatzes des Lebensmittelmarktes hat die Stadt Frankfurt einige Flurstücke, die sich dazu anbieten könnten, eine große Kinderbetreuungseinrichtung für die Stadtbezirke Zeilsheim Süd und Sindlingen Nord zu errichten. Die genannten Flurstücke tragen die Bezeichnung 176/73, 176/81, 176/86, 176/90, 176/92, 176/93. Im Bebauungsplan B831 ist diese 2.400m2 große Fläche als öffentliche Grünfläche - Spielfläche festgesetzt. Die derzeitige Situation an Kinderbetreuungsplätzen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, im Stadtteil Zeilsheim und dem angrenzenden Stadtteil Sindlingen ist sehr kritisch. Um die geforderten gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, werden viele Möglichkeiten ausgeschöpft, die keinen langfristigen Charakter haben. Mit einem Neubau würden Übergangslösungen hinfällig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 215 2012 Die Vorlage OF 227/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Maßnahmen für Kindergärten und Kinderkrippen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 458 entstanden aus Vorlage: OF 156/6 vom 05.10.2011 Betreff: Zeilsheim: Maßnahmen für Kindergärten und Kinderkrippen Vorgang: OM 4788/11 OBR 6; ST 146/11 Der Magistrat wird gebeten, die bislang erfolgten und aktuell geplanten Maßnahmen zur Errichtung von zusätzlichen Kindergärtenplätzen und Kinderkrippenplätzen für den Stadtteil Zeilsheim aktualisiert vorzustellen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2011, ST 146, wurde zum Stichtag 31.12.2009 eine Bilanz der Situation an Krippen und Kindergärten gezogen. Da einige der dort vorgestellten Maßnahmen (20 Plätze in der kath. Gemeinde St. Bartholomäus und ein Neubau mit 30 Plätzen in der Klosterhofstraße) nicht erfolgten und dadurch die Not der Eltern an einer adäquaten Versorgung ihrer Sprösslinge nicht gelindert wurde, ist eine Aktualisierung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 126 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 101 entstanden aus Vorlage: OF 50/6 vom 11.05.2011 Betreff: Zeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, einen sicheren Übergang für die Schüler herzustellen, die die Klosterhofstraße auf dem Weg vom Grundschulgebäude der Käthe-Kollwitz-Schule zum Gebäude der Schulbetreuung in der Blauländchenstraße überqueren müssen. Begründung: Mit der Sperrung des Frankenthaler Weges (OM 10/11 OBR 6) verlagert sich der motorisierte Verkehr in die Blauländchenstraße, dann Hauptzufahrtsstraße zum Siedlungsgebiet südlich der West-Höchster Straße wird. Mit Ende der Osterferien konnte die Nachmittagsbetreuung der Käthe-Kollwitz-Schule die ehemaligen Räume der Ev. Kirchengemeinde in der Blauländchenstraße beziehen. Die umfangreichen Renovierungsmaßnahmen sind abgeschlossen und vier Gruppen von Grundschülern können nun vom Förderverein betreut werden. Der Übergang zwischen Schulgelände und Betreuung erfolgt über die Blauländchenstraße und die Einmündung mit der Klosterhofstraße. Ursprünglich vorgesehene Planungen zeigten eine Querung der Klosterhofstraße mittig zwischen Turnhalle und Ipi-Bau. Diese, insbesondere von der Schule favorisierte Lösung, wurde verworfen. Die Baustelleneinfahrt wurde gärtnerisch so gestaltet, dass dort kein Ausgang mehr möglich ist. Nun müssen die Kinder den regulären Weg gehen, der durch den schmalen Gehsteig und die unübersichtliche Kurve in der Klosterhofstraße für die 6-10-jährigen Kinder eine große Gefahr darstellt. Die sehr breit ausgebaute Blauländchenstraße mit ihrem Gefälle verleitet zu erhöhter Geschwindigkeit. Es muss eine geeignete Maßnahme erarbeitet werden, den Weg für die Schulkinder zu sichern. Dies könnte durch eine Querungshilfe in der Klosterhofstraße erfolgen, so wie die Schule es ursprünglich favorisiert hatte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2011, ST 863
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