Zeilsheim: Besserer Sonnenschutz in der Käthe-Kollwitz-Schulturnhalle
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM
4863 entstanden aus Vorlage:
OF 1068/6 vom
28.07.2019 Betreff: Zeilsheim: Besserer Sonnenschutz in der
Käthe-Kollwitz-Schulturnhalle Der Magistrat wird gebeten, den Sonnenschutz an den
Fenstern in der Turnhalle der Käthe-Kollwitz-Schule zu verbessern. Der
Sonnenschutz sollte so ausgelegt sein, dass die speziellen Anforderungen der
Schule und der Vereine berücksichtigt werden . Die
Vereine empfehlen die Installation eines Vorhanges an der Stirnseite (Fenster
zur Klosterhofstraße) und einer Verdunklungsfolie an der Längsseite
(Schulhof). Begründung: Die Schulturnhalle der Käthe-Kollwitz-Schule wird im
Vereinsbetrieb auch von einer Rollstuhl-Tischtennismannschaft genutzt. Es
finden in Zeilsheim in dieser Sportart auch Bundesligaspiele statt. Der
Stadtteil hat sich zu einem wichtigen Standort für Rollstuhl-Tischtennis
entwickelt. Die Anforderungen der inklusiven Sportler sind jedoch in der
bisherigen baulichen und technischen Umsetzung nicht umfassend berücksichtigt.
Die Stirn- und Längsseite verfügt über außen liegende Lamellenjalousien. Diese
lassen aber am Rand zum Fensterrahmen noch zu viel Sonnenlicht herein. Zudem
ist bei kälteren Temperaturen und bei böigem Wind die Funktion der Jalousien zu
deren Schutz außer Kraft. Ein geeigneter Vorhang an der Stirnseite könnte den
Sportlern helfen. Aufgrund der Rauchabzugsfenster an der Längsseite kann kein
Vorhang installiert werden. Mit Verdunklungsfolien an den Fenstern könnte auch
hier Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 198
Antrag vom
10.10.2021, OF
210/6
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 887
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6
am 21.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31