Meine Nachbarschaft: Ben-Gurion-Ring
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Erwerb von Belegungsrechten
Antrag vom 04.10.2020, OF 1067/10 Betreff: Erwerb von Belegungsrechten Vorgang: M 126/19; Beschl. d. Stv.-V. § 4824/19; M 125/20; Beschl. d. Stv.-V. § 6451/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, Auskunft darüber zu erteilen, wie viel öffentlich geförderte Wohneinheiten mit Mietpreisbindung und Belegungsrechten es im Ben-Gurion-Ring gibt und ob die Stadt Frankfurt den Erwerb von 450 Belegungsrechten für ausreichend hält. Darüber hinaus möge der Magistrat Auskunft erteilen, ab wann es aufgrund der Tatsache, dass pro Jahr nur die Hälfte der auslaufenden Belegungsrechte verlängert werden, im Ben-Gurion-Ring kein öffentlich geförderter Wohnraum mehr zur Verfügung steht. Begründung: Auf Grundlage der M 125 hat sich der Magistrat zum Ziel gesetzt, mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7.11.2019 (M 126), die Hälfte der auslaufenden Bindungen pro Jahr zu verlängern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 126 Vortrag des Magistrats vom 21.08.2020, M 125 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1804 2020 Die Vorlage OF 1067/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Mainova pachtet verfügbare und nutzbare Gewerbedachflächen, um Energie über Solaranlagen zu erzeugen und zu vertreiben
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6600 entstanden aus Vorlage: OF 629/12 vom 05.09.2020 Betreff: Mainova pachtet verfügbare und nutzbare Gewerbedachflächen, um Energie über Solaranlagen zu erzeugen und zu vertreiben Vorgang: B 436/20 1. Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova AG als kommunales Energieversorgungsunternehmen hinzuwirken, künftig verstärkt ungenutzte Dachflächen in Gewerbegebieten des Stadtgebietes Frankfurt am Main zu pachten, um dort Fotovoltaikanlagen zu installieren und zu betreiben. 2. Darüber hinaus wird angestrebt, den vor Ort erzeugten Strom auch den jeweils in den Gewerbegebieten ansässigen Unternehmen über eine Stromkaufvereinbarung (PPA) zur Verfügung zu stellen. Begründung: Allein im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" gibt es ausreichende Dachflächen, die nicht verschattet sind und zur Energiegewinnung zur Verfügung stehen. Hierzu kann das bestehende Solarkataster Hessen zu den verfügbaren und gut nutzbaren Flächen zu Rate gezogen werden. Da die Mainova AG zu 75 Prozent zu der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding gehört und damit in städtischem Eigentum ist, erfolgt somit ein Beitrag zur Klimaneutralität der Stadt Frankfurt am Main. Über das Power Purchase Agreement (PPA - Stromliefervertrag) könnten auch der Bau und der Betrieb, damit die Investitions- und Betriebskosten, finanziert werden. Dies stellt zusammenfassend eine Ergänzung zum Klimaschutz in Frankfurt am Main dar. Hierzu wird auf den Bericht vom 28.08.2020, B 436, verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.08.2020, B 436 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 27 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 91 50
Aktuelle Statistik über die Notwendigkeit neuer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten Flächen mit Zahlen von 2020 erstellen
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6375 entstanden aus Vorlage: OF 298/15 vom 18.08.2020 Betreff: Aktuelle Statistik über die Notwendigkeit neuer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten Flächen mit Zahlen von 2020 erstellen Der Magistrat wird aufgefordert, eine aktuelle Statistik zu der Notwendigkeit der Ausweisung weiterer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten, aber aus klimatischen Gründen zu erhaltenden Freiflächen vorzulegen - unter besonderer Berücksichtigung der nördlichen Frankfurter Stadtteile. Dabei ist darzulegen, - wie hoch der aktuelle Bedarf an Gewerbeflächen in Frankfurt und speziell im Frankfurter Norden ist; - wie hoch der derzeitige Leerstand solcher Flächen ist; - wie sich der Flächenbedarf in den letzten Jahren entwickelt hat; - wie sich der Leerstand in den letzten Jahren entwickelt hat, speziell: wie sich der Leerstand im Jahr 2020 aufgrund der Coronakrise entwickelt hat; - wie viel Gewerbefläche in Wohnraum umgewandelt wurde (2015 bis 2020); - wie viel Gewerbefläche nach derzeitiger Planung demnächst in Wohnraum umgewandelt werden soll; - wie viele An- und Abmeldungen von Gewerbetrieben in den letzten Jahren (2015 bis 2020) aufgetreten sind; - auf welchen nicht oder nicht (mehr) vollständig genutzten bzw. künftig frei werdenden Flächen diese Notwendigkeit - auch unter erweiterten Kosten - umgesetzt werden kann beziehungsweise im negativen Fall, warum dies nicht möglich sein soll; - wie die Verkehrsproblematik, die durch das erhöhte Fahrzeugaufkommen wegen der weiteren Gewerbeansiedlung in Nieder-Eschbach entstehen wird, bewältigt werden soll. Die Statistik hat sich auf aktuelle Zahlen aus 2020 zu beziehen, unter besonderer Berücksichtigung des Corona-bedingten Rückgangs der Nachfrage nach weiteren Gewerbeflächen aller Art (z. B. durch Homeoffice) in der kommenden Dekade. Begründung: Der Wunsch der IHK nach Gewerbeflächen im Frankfurter Norden besteht seit Jahrzehnten. Allerdings wurde er noch nicht durch konkrete, aktuelle Zahlen belegt. Derzeit ist solch ein Wunsch nicht begründbar, da speziell im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach und Am Martinszehnten durchaus viel Leerstand zu beobachten ist, aber auch Betriebe an Umsiedlung denken. Die Arbeitswelt ist - bedingt durch die Coronakrise - im Wandel, dies sollte bei der Planung von Gewerbe bedacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2189 Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2726 Aktenzeichen: 61 0
Schilderwald im Ortsbezirk lichten I
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6215 entstanden aus Vorlage: OF 279/15 vom 04.06.2020 Betreff: Schilderwald im Ortsbezirk lichten I Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrszeichen an der Kreuzung Berner Straße/Homburger Landstraße mit der Vorschrift "Durchfahrt verboten, Anlieger frei", die dort in Fahrtrichtung Bonames an dem Ampelmast befestigt sind, ersatzlos entfernen zu lassen und damit einer grundsätzlichen Empfehlung des RP Darmstadt zur Lichtung des Schilderwaldes nachzukommen. Begründung: Die Beschilderung hat ihren einstigen Zweck mittlerweile verloren. Man hatte seinerzeit zur Inbetriebnahme der A 661 zwischen der Behelfsausfahrt Alt-Eschersheim und dem Bad Homburger Kreuz den Durchgangsverkehr Richtung Innenstadt um Bonames herum über die Berner Straße auf die Autobahn lenken wollen. Diese Schilder werden seit Jahrzehnten wissentlich missachtet oder, weil ungünstig angebracht, übersehen. Wer Bonames als Ziel hat, fährt keinen kilometerlangen Umweg. Außerdem fließt der überregionale Verkehr mittlerweile über die Anna-Lindh-Allee (Umgehungsstraße entlang der Autobahn) zur A 661. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1856 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Benennung eines neuen Wohnwegs im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 894 Ben-Gurion-Ring in „Werner-Waniek-Weg“
Antrag vom 12.06.2020, OF 286/15 Betreff: Benennung eines neuen Wohnwegs im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 894 Ben-Gurion-Ring in "Werner-Waniek-Weg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der geplante neue Wohnweg zwischen dem Ben-Gurion-Ring und der neuen inneren Erschließungsstraße "An der alten Ziegelei" im Bereich des B-Planes Nr. 894 entsprechend dem beigefügten Lageplan (Anlage) in oranger Farbe unterlegten Weg als "Werner-Waniek-Weg" ausgewiesen wird und ihn entsprechend zu benennen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 schlägt vor, den vor einigen Jahren verstorbenen Werner Waniek, der Begründer der Bürgerinitiative am Bügel und langjährig engagierten Streiter für die Interessen der Menschen im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring zur allseitigen Erinnerung an sein Engagement mit einer Straßen- bzw. Wegebenennung innerhalb des Wohngebiets Ben-Gurion-Ring zu ehren. Herr Waniek hat sich viele Jahre dafür eingesetzt, dass das lange als sozialer Brennpunkt aufgrund zahlreicher in die Jahre gekommener Wohnhochhäuser mit seinen vielen Bewohnern unterschiedlichster Kulturen und sozialem Stand sowie lange Zeit als wenig attraktives Umfeld stigmatisierte Viertel / Milieu in der öffentlichen Wahrnehmung einen besseren Ruf erhält. Mit seinen Unterstützern in der Bürgerinitiative hatte er auch seinen Anteil daran, dass sich ein besseres Verständnis zwischen den Bewohnern des Bügels untereinander entwickelte und sich die Außendarstellung des Ben-Gurions-Rings deutlich zum Positiven verbesserte. Das Engagement der Bürgerinitiative Am Bügel, welche eine deutliche Handschrift von Werner Waniek getragen hat, die auch noch bis heute nachwirkt, wurde seinerzeit dann auch von der Stadt Frankfurt am Main mit der Verleihung der Bürgermedaille an die Initiative gewürdigt. Vor diesem Hintergrund schlägt der Ortsbeirat nun im Nachhinein eine gesonderte direkte Ehrung von Werner Waniek in Form einer Wegebenennung im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring als eine angemessene Anerkennung für dessen langjährigen ehrenamtlichen Einsatz vor. Anlage 1 (ca. 507 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 286/15 wird bis zur Sitzung am 23.10.2020 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 286/15 wurde zurückgezogen.
Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5940 entstanden aus Vorlage: OF 553/12 vom 29.01.2020 Betreff: Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern Vorgang: M 208/91; OM 1693/12 OBR 12; ST 129/13; OM 3938/15 OBR 12; ST 718/15 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse und der Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 718, den kritischen Kreuzungsbereich Am Zedernholz/Bonifatiusstraße/Kalbacher Hauptstraße so umzugestalten, dass eine sichere Querung der Kalbacher Hauptstraße für Rad- und Fußverkehre ermöglicht wird. Begründung: In 2019 wurde der vom Ortsbeirat begrüßte Lückenschluss der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach im Bereich Am Martinszehnten/Am Zedernholz fertiggestellt und somit die gewünschte Nutzung der Straße Am Zedernholz für den Radverkehr spürbar verbessert. Diese optimierte Streckenführung endet jedoch in Höhe der Kalbacher Hauptstraße, da hier keine Querungshilfen bestehen. Auch nutzen nach wie vor viele Sportlerinnen und Sportler des Sport- und Freizeitzentrums Kalbach, die mit der U-Bahn an- und abreisen, den kürzeren Weg über den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an dieser ungesicherten Stelle die Kalbacher Hauptstraße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Mit der Stellungnahme ST 718 wurde dem Ortsbeirat die Aufnahme der Kreuzung Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße/Am Zedernholz in das Lückenschlussprogramm Radverkehr mit dem Ziel, die Querbarkeit der Kalbacher Hauptstraße zu verbessern, mitgeteilt und eine Umsetzung der Maßnahme für 2016 in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Aufnahme in das Lückenschlussprogramm sehr. Der Ortsbeirat erkennt in einer Umgestaltung des kritischen Bereiches nicht nur eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle, sondern auch eine generelle Förderung des Fuß- und Radverkehres und bittet um Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1639 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 129 Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3938 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 718 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1247
Radweg Berner Straße
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5758 entstanden aus Vorlage: OF 262/15 vom 30.01.2020 Betreff: Radweg Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Berner Straße ab Kreisel Züricher Straße in Richtung Homburger Landstraße auf der Fahrbahn die Errichtung eines rot markierten Radweges zu veranlassen. Begründung: In der Berner Straße, zwischen Homburger Landstraße und Kreisel Züricher Straße, existiert in entsprechender Richtung ein Radweg. Allerdings existiert in die entgegengesetzte Richtung kein Radweg. Ein solcher Radweg ist jedoch dringend notwendig! Die Strecke wird auch von Radfahrern genutzt, welche sich jedoch mangels Radweges und hohem Kfz-Verkehrsaufkommen zunehmend unsicher und gefährdet fühlen. Ein Radweg würde die Situation erheblich entschärfen. Hilfsweise ist der bestehende Radweg in Richtung Kreisel Züricher Straße auszubauen bzw. mit dem Fußweg zu kombinieren, sodass ein Befahren in beide Richtungen möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 871 Aktenzeichen: 66 2
Haushalt 2020/21 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespfl. 20.04 Jugend- u. Erwachsenenbildung Erhöhung der Zuwendungen an die freien Träger von Sozialeinrichtungen in Nieder-Eschbach
Antrag vom 01.01.2020, OF 254/15 Betreff: Haushalt 2020/21 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespfl. 20.04 Jugend- u. Erwachsenenbildung Erhöhung der Zuwendungen an die freien Träger von Sozialeinrichtungen in Nieder-Eschbach Seit einigen Jahren (2014/2015??) wurden die städtischen Zuwendungen an die freien Träger von Sozialeinrichtungen nicht mehr oder nur gering erhöht. Gleichzeitig mussten diese aber die stetigen tariflichen Erhöhungen der Personalvergütungen aus diesen Zuwendungen tragen. Dies wirkt(e) sich im Personalbereich der betriebenen Einrichtungen aus, besonders bei den sozialen Einrichtungen im Bereich des Wohngebietes am Ben-Gurion-Ring (wie Kinderhaus, Jugendhaus, ev. Familienzentrum Regenbogen, Jobscouts und weitere). So musste dort Personal abgezogen oder umgeschichtet und/oder Öffnungszeiten reduziert werden. Da diese Einrichtungen aber einen wichtigen Beitrag zur sozialen Stabilität des Wohnbereiches bieten und somit verlässlich sein müssen, müssen die betreibenden freien Träger baldigst wieder in die Lage versetzt werden, den für ihre Arbeit notwendigen Personalumfang wieder herzustellen. Durch die angedachte Erhöhung der Zuwendungen um zwei bis drei Prozent im Haushalt 2020/21 wird die aktuellen Situation zwar nicht weiter verschlechtert, aber auch eine Verbesserung wird nicht erreicht. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen, die Zuwendungen an die freien Träger sozialer Einrichtungen für deren Einrichtungen in Nieder-Eschbach werden im Haushalt 2020/21 jährlich um circa fünf Prozent erhöht in den folgenden Haushalten weiter derart erhöht, dass die Personalkosten neben der jährlichen tariflichen Erhöhung bis 2024 wieder die bis 2014/15(?) übliche Abdeckung erreicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 12 2020 Die Vorlage OF 254/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Fußgängerüberweg an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5307 entstanden aus Vorlage: OF 240/15 vom 08.10.2019 Betreff: Fußgängerüberweg an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring einen sicheren Fußgängerüberweg zu schaffen. Begründung: Die Einmündung wird von Bewohnern des Wohngebietes des Ben-Gurion-Rings regelmäßig nach Nutzung der Fußgängerampel über den Ben-Gurion-Ring überquert, um das Gewerbegebiet Kalbach zu erreichen, u. a. die Firmen Sunflower und McDonald's. Darunter befinden sich auch Rollstuhlfahrer. An der Berner Straße sind zwar beiderseits die Bordsteine abgesenkt (ein Überbleibsel der nicht vollständig ausgeführten umfassenden Ampel-Planung von 1992/93), auf der Südseite wird diese jedoch ständig derart zugeparkt, dass Fußgänger sich immer zwischen den Autos durchwinden müssen. Geparkt wird über einen Bereich von 20 bis 30 Metern bis über die Einmündung hinaus. Rollstuhlfahrer haben bei zugeparkter Absenkung über den Ben-Gurion-Ring bis zur nächsten Einfahrt zu fahren, um dort die Absenkung nutzen zu können. Auf dem Foto ist ein Teil der Absenkung auf der südlichen Seite frei. Dies ist aber nicht die Regel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 312 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1880 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 991 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1929 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1613 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1026 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66 2
Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring bedarfsgerecht erneuern!
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5306 entstanden aus Vorlage: OF 238/15 vom 09.10.2019 Betreff: Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring bedarfsgerecht erneuern! Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Erneuerung der Lichtzeichenanlage (Fußgängerüberweg nördlich der Einmündung Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring) ein gelbes Blinklicht in Richtung Berner Straße bei "KfZ-Verkehr Rot/Fußgänger Grü n" zu installieren. Begründung: Der nicht vorfahrtberechtigte linksabbiegende Verkehr aus der Berner Straße kann das Rotlicht derzeit kaum erkennen, zwei sind gar nicht, eines nur etwa zu einem Viertel sichtbar. Nicht selten deuten die Fahrzeugführer das Anhalten auf der Vorfahrtstraße als Signal zum Losfahren und überfahren das nicht oder zu spät erkannte Rotlicht. Da die Lichtzeichenanlage ohnehin behindertengerecht ausgeführt werden soll, erscheint diese Maßnahme im Zuge der geplanten Erneuerung unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 352 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Markierung eines Fußgängerüberwegs über die Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring
Antrag vom 09.10.2019, OF 239/15 Betreff: Markierung eines Fußgängerüberwegs über die Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der oben bezeichneten Stelle ein sicherer Überweg für Fußgänger, z. B. ein Zebrastreifen, eingerichtet werden kann. Begründung: An genannter Einmündung sind Fußgänger stetig "auf der Flucht". Die abgesenkten Bürgersteige sind kaum als solche erkennbar und auf der einen Seite trotz des dort geltenden generellen Halteverbotes in der Regel zugeparkt. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist die Berner Straße stark von größeren Lieferfahrzeugen frequentiert und die Einmündung generell unübersichtlich. Der gewünschte Fußgängerweg wäre als logische Fortsetzung zu der bereits vorhandenen Lichtzeichenanlage zu sehen und würde den Zugang zu einem beliebten Mittagstisch-Restaurant, dass auch gerne von älteren Bewohnern der angrenzenden Siedlung genutzt wird, für Fußgänger sicherer machen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 239/15 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE gegen 1 CDU und BFF (= Zustimmung); 3 CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Sonntagsleerung von Briefkästen in Kalbach
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5103 entstanden aus Vorlage: OF 477/12 vom 30.08.2019 Betreff: Sonntagsleerung von Briefkästen in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, unter Beteiligung des Ortsbeirates 10 mit der Deutschen Post AG Gespräche zu führen mit dem Ziel, einen weiteren Briefkasten in Kalbach, u . a. Am Martinszehnten, oder an der U-Bahn-Station "Kalbach" künftig in eine Sonntagsleerung einzubeziehen. Begründung: Der neu aufgestellte Briefkasten an der Ecke Carl-Hermann-Rudloff-Allee/Hans-Poelzig-Straße bietet um 11:30 Uhr eine Sonntagsleerung an. Doch sollten auch die Bürgerinnen und Bürger in Kalbach diese Möglichkeit wieder bekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2227 Aktenzeichen: 92 31
Behindertengerechte Aufrüstung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße
Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4930 entstanden aus Vorlage: OF 223/15 vom 01.08.2019 Betreff: Behindertengerechte Aufrüstung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage (Fußgängerampel) über den Ben-Gurion-Ring in Höhe der Einmündung Berner Straße behindertengerecht aufzurüsten (Klick für Sehbehinderte, weiße Bodenplatten mit Rillen und Noppen). Begründung: Die genannte Lichtsignalanlage (wohl aus dem Jahr 1993) steht aus Altersgründen unmittelbar vor der Umrüstung auf neue Technologie. Dabei ist aber keine behindertengerechte Aufrüstung vorgesehen. Gleichzeitig haben nun Sehbehinderte und Blinde, die diese Lichtsignalanlage täglich arbeitsbedingt nutzen oder nutzen möchten, darauf hingewiesen, dass die Nutzung wegen des fehlenden Klick-Signals sehr gefährlich ist. Auch die weißen Bodenplatten sind für sie sehr wichtig. Der Kfz-Verkehr ist an dieser Stelle tagsüber sehr stark. Die Umrüstung ist vorläufig bis zur Entscheidung des Ortsbeirates zurückgestellt, soll jedoch zeitnah in diesem Jahr durchgeführt werden. Im Umfeld der Lichtsignalanlage befindet sich auf der Ostseite das Wohngebiet Ben-Gurion-Ring mit der Seniorenanlage BGR 20. Auf der anderen Seite liegen Ziele wie Sunflower und Sanitätshaus sowie die Einkaufmärkte ALDI und Lidl, eventuell weitere wichtige Anlaufstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 875 Antrag vom 28.02.2023, OF 220/15 Antrag vom 16.03.2023, OF 223/15 Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3704 Aktenzeichen: 32 1
Künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4564 entstanden aus Vorlage: OF 744/10 vom 17.04.2019 Betreff: Künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring aufgrund fehlender Freiflächen insbesondere für den Sport (ungedeckt) in Bonames solche im Bereich des künftigen Gymnasiums für den Norden rechtzeitig mit eingeplant werden können. Eine entsprechende - auch gemeinsame - Nutzung durch die IGS Nord und das Gymnasium soll die Versorgung für den Schulsport sicherstellen. Begründung: Die IGS Nord soll eine neue Heimat im südlichen Ben-Gurion-Ring finden. Dort sollen Büroflächen entsprechend für den Schulzweck umgebaut werden. Geeignete Freiflächen für den Schulsport gibt es vor Ort jedoch leider nicht, sodass sich im weiteren Umfeld das künftige Gelände des Gymnasiums für den Norden anbietet. Entsprechende Klärung und Planung ist umgehend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1706 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 40 2
Künftige Integrierte Gesamtschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames
Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4384 entstanden aus Vorlage: OF 716/10 vom 04.03.2019 Betreff: Künftige Integrierte Gesamtschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der künftigen Integrierten Gesamschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames zeitnah 1. die Pläne den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 zur Verfügung zu stellen; 2. die Planungen zeitnah im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4047 entstanden aus Vorlage: OF 378/12 vom 04.11.2018 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z. B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L 3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L 3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 590 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Umweltzone auch für das Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“
Antrag vom 15.11.2018, OF 380/12 Betreff: Umweltzone auch für das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" Vorgang: NR 213/17 CDU/SPD/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., § 1190/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, dass die Umweltzone, die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.01.2017 NR 213 auf das Stadtgebiet Frankfurt beschlossen wurde, ausgeweitet wird und auch künftig das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" umfasst. Begründung: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sah zahlreiche Ausnahmen vor. Diese können aus dem beiliegenden Plan entnommen werden. Quelle: https://mainziel.de//verkehrsinfo.html?L=Umweltzone Vor dem Hintergrund der gesundheitlichen Belastungen durch Fahrzeugabgase für die Frankfurterinnen und Frankfurter und des Dieselurteils für Frankfurt am Main sind dringend weitere Maßnahmen zur Reduzierung zu ergreifen. Auch der Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen formuliert wie folgt: "Frankfurt ist als zentrales Verkehrsnetz stark durch Luftverschmutzung und Lärm beeinträchtigt. Die 2006 eingeführte Umweltzone konnte die Feinstaubbelastung zwar reduzieren. Dies reicht jedoch nicht aus. Wir streben daher an, die Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten und den Ausbau der Elektromobilität und anderer emissionsarmer Mobilitätsformen zu forcieren." (vgl. Seite 34 des Koalitionsvertrags zum Kapitel Gesundheit, Luft- und Lärmschutz). Eine Reduktion der Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastung ist nur erreichbar, wenn auch das gesamte Stadtteilgebiet von Kalbach und Riedberg als Umweltzone ausgewiesen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.01.2017, NR 213 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 380/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Entwicklung eines neuen Verkehrskonzeptes für den Ben-Gurion-Ring
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3840 entstanden aus Vorlage: OF 171/15 vom 04.10.2018 Betreff: Entwicklung eines neuen Verkehrskonzeptes für den Ben-Gurion-Ring Der Magistrat wird gebeten, für die Ringstraße Ben-Gurion-Ring ein neues, aktualisiertes Verkehrskonzept erstellen zu lassen. Die geplante große Wohnbaumaßnahme im Areal des Geltungsbereiches zum Bebauungsplanverfahren Nr. 894 - Ben-Gurion-Rings ist in das Verkehrskonzept einzubeziehen und mit zu berücksichtigen. Das neue Verkehrskonzept ist nach Erstellung den Ortsbeiräten 10 und 15 zur Beratung vorzustellen. Begründung: Das bisher vorhandene alte Verkehrskonzept für den Ben-Gurion-Ring stammt aus Anfang der 70er-Jahren (ca. 1973 ff.) und wurde seither nicht an die veränderten Bedingungen angepasst. Heute ist die Straße den täglichen Anforderungen kaum noch gewachsen. Parkraum ist knapp und unzureichend vorhanden. Es müssen teilweise Abschleppdienste beauftragt werden, um widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu entfernen. Die Lage könnte sich weiter verschärfen, wenn das neue Baugebiet nördlich des Ben-Gurion-Rings mit mehr als 300 Wohnungen erstellt wird. In dem geplanten Baugebiet sind mindestens 300 Wohneinheiten vorgesehen, wobei 30 Prozent öffentlich gefördert werden sollen. Die Förderung würde auf mindestens 100 Wohnungen zutreffen. Nach Aussagen der Planer sollen Tiefgaragenplätze entstehen. Pro Tiefgaragenplatz muss mit Baukosten von circa 25.000 Euro gerechnet werden. Es stellt sich daher die Frage, ob sich die zukünftigen Bewohner (insbesondere von den geförderten Sozialwohnungen) dort einen Parkplatz leisten können. Weiterhin muss Besuchsverkehr und Lieferverkehr und Abstellmöglichkeiten für deren Fahrzeuge in das neue Baugebiet eingeplant werden. Es fehlen weiterhin: Fahrradwege, Kurzzeitparkplätze generell, jedoch besonders vor dem Ladenzentrum. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind so gut wie nicht vorhanden oder sind ungünstig aufgestellt. Carsharing-Modelle und Lademöglichkeiten für E-Mobiliät fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 15
Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn
Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Transparenz über neue weiterführende Schulen in der Bildungsregion Nord
Antrag vom 15.10.2018, OF 362/12 Betreff: Transparenz über neue weiterführende Schulen in der Bildungsregion Nord Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ab welchen Schuljahren, mit wie vielen Zügen und ggf. mit welchem fachlichen Profil die folgenden avisierten weiterführenden Schulen zur Verfügung stehen werden: - Gymnasium im Mertonviertel - Integrierte Gesamtschule im Ben-Gurion-Ring Begründung: Die genannten Schulprojekte sind bislang nicht genauer terminiert, stellen aber für Kinder und Jugendliche aus Kalbach-Riedberg und den anderen Stadtteilen der Bildungsregion Nord eine dringend benötigte Erweiterung des weiterführenden Schulangebots im Norden dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1035 2018 Die Vorlage OF 362/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neue Integrierte Gesamtschule (IGS) im Ben-Gurion Ring
Antrag vom 10.10.2018, OF 174/15 Betreff: Neue Integrierte Gesamtschule (IGS) im Ben-Gurion Ring In dem Artikel "Frankfurt bekommt acht neue Schulen" der Frankfurter Rundschau (FR) vom 28.9.2018 steht u.a.: ". . Zwei Schulen will Weber (Einfügung: die Bildungsdezenentin) gleich im nächsten Jahr eröffnen: eine dritte Grundschule auf dem Riedberg und eine IGS im Norden im Ben-Gurion-Ring. Vier leerstehende Bürogebäude würden dort zu einer Gesamtschule umgebaut, der Mietvertrag sei kurz vor dem Abschluss. Cafeteria und Turnhalle sollen dem Stadtteil geföffnet werden, so beteiligt man sich aktiv an Stadtentwicklung, sagt Weber. . ." Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrag wird gebeten, dem Ortsbeirat über die Planung einer IGS im Ben-Gurion-Ring zu berichten: Wo genau sollt die Schule entstehen? Welche Größenordnung soll die Schule haben (zB Schülerzahl) Wo soll die Turnhalle errichtet werden? Über welchen Zeitraum ist der Mietvertrag laufen? Welche laufenden Kosten entstehen? Welche einmaligen Kosten (Umbau, Turnhalle ect) entstehen. Welchen Einfluß wird die Schule auf den Verkehr im Ben-Gurion-Ring haben? Kann die Schule tatsächlich noch (zu Schuljahresbeginn) 2019 eröffnet werden. Wie soll die Öffnung der Schule in den Stadtteil aussehen. Ist die Maßnahme mit dem Beirat der "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" abgesprochen. (mit welchem Ergebnis?) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1036 2018 Die Vorlage OF 174/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fragen 2. um das Wort Zügigkeit in der Klammer ergänzt wird, 4. das Wort "ist" durch das Wort "wird" ersetzt wird, 10. Die Frage "Ist die Maßnahme mit dem Beirat der Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring abgesprochen?" durch die Frage "Ist gegebenenfalls eine Oberstufe geplant?" ersetzt wird und dass der Antrag mit folgendem Wortlaut abgeschlossen wird: "Der Ortsbeirat missbilligt die Vorgehensweise des Dezernates, die Planung über die Zeitung publik zu machen und den Ortsbeirat nicht frühzeitig in Kenntnis zu setzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Garagenausfahrt F im Ben-Gurion-Ring; ggf. Versetzung des vorhandenen Verkehrsspiegels vom Ben-Gurion-Ring (Höhe Hausnummer 62 gegenüberliegende Seite in der Nähe des Gerüstbauerablageplatzes)
Antrag vom 04.10.2018, OF 172/15 Betreff: Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Garagenausfahrt F im Ben-Gurion-Ring; ggf. Versetzung des vorhandenen Verkehrsspiegels vom Ben-Gurion-Ring (Höhe Hausnummer 62 gegenüberliegende Seite in der Nähe des Gerüstbauerablageplatzes) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Rahmen der nächsten Verkehrsbegehung mit Straßenverkehrsamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung die Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Garagenausfahrt F im Ben-Gurion-Ring prüfen und im Zustimmungsfalle durchführen zu lassen. Begründung: Als die Garagen geplant und gebaut wurden gab es keine Parkplätze auf der Fahrbahn an dieser Stelle auf beiden Seiten. Der Bereich war früher in einer Tempo 30 Zone eingebunden, insbesondere wegen der kurvenreichen Lage. Inzwischen hat sich die Situation stark verändert. Das Tempolimit wurde vor einigen Jahren aufgehoben und die Fahrzeuge parken auf beiden Seiten, sodass bei einer Ausfahrt aus der Garagenausfahrt es erschwert wurde, die Verkehrssituation des fließendenden Verkehres in diesem Bereich zu erfassen,. Durch die Veränderung der Situation wäre aus Sicherheitsgründen eine Aufstellung eines Verkehrsspiegels an dieser Stelle dringend nötig. Hinweis: Ggf. ist vorstellbar, dass der vorhandene Verkehrsspiegel im Ben-Gurion-Ring in Höhe der Hausnummer 62 auf der gegenüberliegenden Seite in Höhe des Gerüstbauerablageplatzes entfernt wird, der Spiegel wird nicht mehr benötigt, weil die ehemalige Ausfahrt der BfG Bank nicht mehr existiert und der Spiegel an dieser Stelle obsolet geworden ist. Hier könnten die Kosten für die Anschaffung eingespart werden. Lediglich die Veränderung bzw. die Verlegung wäre hier durch die öffentliche Hand zu tragen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 172/15 wurde zurückgezogen.
Fehlbelegungsabgaben in Nieder-Eschbach und im Wohngebiet Am Bügel
Antrag vom 28.08.2018, OF 165/15 Betreff: Fehlbelegungsabgaben in Nieder-Eschbach und im Wohngebiet Am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Erhebung von Fehlbelegungsabgaben für öffentlich geförderten Wohnraum wurde zum 01.07.2016 in Hessen wieder eingeführt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, in welcher Größenordnung sich nach Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe im Land Hessen die gesamten Einnahmen der Fehlbelegungsabgabe im gesamten Stadtteil Nieder-Eschbach in 2016 (anteilig), 2017 und 2018 bewegt haben und voraussichtlich in 2019 bewegen werden. Hierzu weitere konkrete Fragen: Wie hoch ist der Anteil der betroffenen Mieter, die die Fehlbelegungsabgabe zahlen müssen? Wie viele davon zahlen prozentual die gestaffelte höchste Abgabe? Ab welchem Einkommen ist unter Berücksichtigung der bestehenden Miete, Wohnungsgröße, und der Nebenkosten die Fehlbelegungsabgabe zu entrichten? Wie hoch ist der Anteil an bestehenden Sozialwohnungen bzw. öffentlich geförderter Wohnraum in Nieder-Eschbach? Wie viele Sozialwohnungen in Nieder-Eschbach sind in den letzten drei Jahren aus der Zweckbindung herausgefallen und wurden diese durch neuen gefördertem Wohnraum an anderer Stelle zahlenmäßig ersetzt?. Außerdem wird gebeten mitzuteilen, ob und inwieweit diese Einnahmen und in welcher Höhe dann konkret bereits in Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus im Ortsbezirk 15 bisher wieder Verwendung gefunden haben bzw. in neuen Maßnahmen einfließen werden? Begründung: Einige betroffene Mieter haben Fehlbelegungsbescheide vorgelegt, die in der Gesamtschau auch für den neutralen Betrachter eine zu hohe Forderung und Belastung für diejenigen Mieter feststellen lassen, weil die Fehlbelegungsabgabe zusammen mit der Miete und den enorm hohen Nebenkosten dann im Ergebnis zu Beträgen über den vergleichbarer Mieten in besseren Wohnlagen führt. Ungeachtet der Folgen durch die Erhebung von Fehlbelegungsabgaben in sozial problembehafteten Gebieten in Hessen wie hier z.B. das Wohngebiet "Am Bügel / Ben-Gurion-Ring" wäre es aber auch wichtig zu wissen, inwieweit Mieter und in welcher Höhe tatsächlich auch betroffen sind und ob diese Einnahmen in Nieder-Eschbach in den letzten Jahren auch Verwendung gefunden haben. Insbesondere im Wohngebiet "Am Bügel" leben laut Sozialbericht/Sozialraumanalyse viele Hartz IV- Empfänger/sozial Schwache, die keine Fehlbelegungsabgabe entrichten müssen. Hinsichtlich der Ausgewogenheit der Bevölkerung im Ben-Gurion-Ring sind aber über Jahre hinweg jene Mieter, die mit der Abgabe zusätzlich belastet werden, dahingehend eine wichtige Mietergruppe, weil diese sehr stark für einen sozialen Ausgleich bzw. die gewünschte positive Sozialmischung beitragen. Die Fehlbelegungsabgabe könnte daher hier auf Dauer konterkarierend wirken. Dies gilt anhand konkreter Zahlen zu beleuchten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 15 am 14.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 993 2018 Die Vorlage OF 165/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff der Satzteil "und im Wohngebiet Am Bügel", im zweiten Satz der Begründung der Satzteil "wie hier z. B. das Wohngebiet ́Am Bügel / Ben-Gurion-Ring ́" sowie der dritte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen werden. Im vierten Satz der Begründung werden die Worte "im Ben-Gurion-Ring" durch die Worte "in Nieder-Eschbach" ersetzt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Radwegeverbindung Bonames - Kalbach
Antrag vom 05.01.2018, OF 259/12 Betreff: Radwegeverbindung Bonames - Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit seinem Radfahrbüro in Abstimmung mit dem ADFC kurze verkehrssichere Radwege von Kalbach nach Bonames zu entwickeln, die u. a. vom Kalbacher Rathaus zum Wendelsgarten oder vom Ben-Gurion-Ring (Bonameser Teil) Richtung Kalbach Rathaus führen. Begründung: Die Straßen zwischen Kalbach und Bonames sind durch Kraftfahrzeuge heute derart belastet, dass dies kein sicheres Radfahren gestattet. Um jedoch weiteren motorisierten Verkehr auf das Rad zu verlagern, müssen auch die geeigneten Infrastrukturmaßnahmen geschaffen werden. Bisher existieren hier keine diesbezüglichen Wegeverbindungen für den Radverkehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 259/12 wurde zurückgezogen.
Luminale 2018 Ben-Gurion-Ring
Antrag vom 04.01.2018, OF 144/15 Betreff: Luminale 2018 Ben-Gurion-Ring Die Luminale-Organisation 2018 (18.-23. März) hat beschlossen dass sie auch randstädtische Gebiete in die Luminale einbeziehen möchte als Brücke zwischen dem Stadtkern Frankfurt am Main und seinen Stadtteilen. Dies aufgreifend hat der Beirats zur "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" beschlossen an der kommenden Luminale 2018 teilzunehmen. Dies soll einerseits den inneren Zusammenhalt der Bewohner stärken, andererseits den äußeren Blick auf das Wohngebiet deutlich verbessern. Bereits am 30.11.2017 wurde seitens der Firma raumbasis, die auch an der Gestaltung der Luminale in der Innenstadt beteiligt ist, eine Vorstellung eines Lichtkonzeptes für den Bügel vorgestellt und einige Ideen aufgebracht. Die Entwicklung eines Konzeptes ist in Arbeit. Die Finanzierung kann wahrscheinlich aus dem Budget der "Sozialen Stadt" (mit-)finanziert werden. Es sollen allerdings zur Erzeugung eines Mehrwerts (wie im Konzept der "Sozialen Stadt" vorgesehen) ein Mehrwert erzeugt/generiert werden, in dem bei Akteure und im Gewerbe im Bereich des Bügels um Mitfinanzierung geworben wird (so auch bei den beiden beteiligten Ortsbeiräte). Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Beirat der "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" werden zur Durchführung der Teilnahme an der Luminale der Stadt Frankfurt 2018 werden aus dem Budget des Ortsbeirates 15 750,- Euro zu Verfügung gestellt. Antragsteller: CDU GRÜNE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 13 Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 167 2018 Die Vorlage OF 144/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP; FREIE WÄHLER (=Enthaltung)
Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach, Am Martinszehnten/Am Zedernholz
Antrag vom 17.11.2017, OF 235/12 Betreff: Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach, Am Martinszehnten/Am Zedernholz Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 12 die sachlichen Gründe mitzuteilen, die zu einer erneuten Verschiebung des für Oktober 2017 geplanten Baubeginns der Radwegeverbindung führten und dem Ortsbeirat den aktuellen und verbindlichen Ausführungstermin zu nennen. Begründung: Der nach den Ausbauplänen von 2014 für Oktober 2015 geplante Bau der Radwegeverbindung als Lückenschluss im Radwegesystem wurde auf das Jahr 2016 verschoben (siehe Stellungnahmen ST 718 vom 18.5.15 und ST 352 vom 19.2.16). Im Februar 2017 wurde der Ortsbeirat über den Baubeginn im Oktober 2017 informiert, der jedoch nicht erfolgte. Anscheinend ist mit weiteren Verzögerungen zu rechnen. Seit 1999 hat sich der Ortsbeirat bemüht, den Magistrat auf die Lücke im Radwegenetz hinzuweisen und um Abhilfe gebeten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 685 2017 Die Vorlage OF 235/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Hunde auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2131 entstanden aus Vorlage: OF 122/15 vom 22.08.2017 Betreff: Keine Hunde auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring Immer wieder berichten Eltern über frei laufende Hunde und Hundekot auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring. Offensichtlich hat es sich noch nicht herumgesprochen, dass Hunde auf Spielplatzflächen grundsätzlich nicht erlaubt sind. Gerade in der Anfangszeit sind verstärkte Kontrollen angebracht. Zudem könnte die Ausweisung einer speziellen Freilauffläche für Hunde das Problem minimieren. Der Magistrat wird daher gebeten, a) den Spielplatz am Ben-Gurion-Ring regelmäßig durch die Stadtpolizei kontrollieren zu lassen; b) zu prüfen, ob im Umfeld des Spielplatzes eine Freilauffläche für Hunde eingerichtet werden kann; c) den Spielplatzbereich für Kleinkinder vollständig einzuzäunen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2363 Aktenzeichen: 67 0
U-Bahn-Übergang in Bonames sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2002 entstanden aus Vorlage: OF 323/10 vom 13.06.2017 Betreff: U-Bahn-Übergang in Bonames sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der bisher unbeschrankte U-Bahn-Übergang westlich der Station "Bonames-Mitte" sicherer gestaltet wird, nachdem hier wiederholt Passanten schwer verletzt wurden. Begründung: Die Örtlichkeit wird als direkter Fußweg zum Ben-Gurion-Ring rege genutzt. Bereits vor circa vier Jahren kam es an gleicher Stelle zu einem Unfall mit Personenschaden. Die bisherigen Maßnahmen reichen leider nicht aus. Aufgrund des letzten U-Bahn-Unfalls am 24. Mai 2017 werden zusätzliche Halbschranken im Bereich des ungesicherten Fußgängerüberwegs gefordert. Zusätzlich wären Hinweisschilder über die Höhe des Bußgeldes bei Missachtung wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2161 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 05.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14
Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring: Benennung einer Straße
Antrag vom 21.02.2017, OF 77/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring: Benennung einer Straße Initiativantrag des Ortsbeirates gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 GOOBR Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die neue im Bebauungsplan 894 Ben-Gurion-Ring ausgewiesene neue L-förmige Straße "An der Alten Ziegelei" zu benennen Begründung: Im östlichen Teil des Bebauungsplans befand sich bis in die 1970ziger Jahre eine der beiden Ziegeleien im Bereich der Siedlung Ben-Gurion-Ring. Der angegebene Straßenname bietet sich als historischer Hinweis auf diese Ziegelei an. Der Name wird auch von der GWH als Bauherr der neuen Wohngebäude unterstützt. Anlage 1 (ca. 472 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 77/15 wird bis zur Sitzung am 19.05.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 10 2017 Die Vorlage OF 77/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Sicherheit für Fahrradfahrende in Bonames
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1114 entstanden aus Vorlage: OF 211/10 vom 17.01.2017 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrende in Bonames Nach einer im Dezember 2016 erfolgten Begehung des Stadtteils Bonames mit einem Vertreter des ADFC wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob weitere Fahrradbügel in der Hombuger Landstraße gegenüber der Fahrschule beziehungsweise im B ereich der Straße Homburger Hohl sowie im Bereich der U-Bahn-Station "Bonames Mitte" und am Park-and-ride-Parkplatz "Kalbach" sowie im Bereich der Gaststätte "Zum Einhorn" eingerichtet werden können; 2. ob auf dem ansteigenden Teil der Homburger Landstraße in Richtung der Siedlung am Bügel ein einseitiger Schutzstreifen für Fahrradfahrende eingerichtet werden kann; 3. ob die Beschilderung für Fahrradfahrende Richtung Niddatal dahin gehend verbessert werden kann, dass diese nicht gegen die Einbahnstraße Alt-Bonames, sondern den ruhigeren Bereich der Homburger Landstraße befahren sollen; 4. ob zeitnah Piktogramme mit dem Symbol "Fahrrad" in den Straßen des alten Ortskerns von Bonames (Homburger Landstraße, Alt-Bonames und Am Burghof) aufgebracht werden können; 5. ob die Beschilderung zum alten Flugplatz am Unteren Kalbacher Weg verbessert werden kann; 6. ob der Gefahrenbereich an der Ecke Unterer Kalbacher Weg/Am Burghof durch Änderung der Vorfahrtsregelung (Rechts-vor-Links) entschärft werden kann; 7. ob das Fahrradfahren parallel zum Park-and-ride-Parkplatz (verlängerte Radwegeverbindung zwischen Ben-Gurion-Ring und dem alten Flugplatz) verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 699 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1817 Aktenzeichen: 32 1
Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße und Kreisel DeuilLaBarreStraße (Gemarkung NiederEschbach)!
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 932 entstanden aus Vorlage: OF 62/15 vom 10.11.2016 Betreff: Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße und Kreisel Deuil-La-Barre-Straße (Gemarkung Nieder-Eschbach)! Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf diesem Abschnitt eine Abmarkierung der Fahrbahn für Radfahrer in nördliche Richtung möglich ist. Begründung: Auf diesem Abschnitt besteht zurzeit auf der Westseite ein kombinierter Fuß-/Radweg für beide Richtungen. Für die Richtung Süden ist das für Radfahrer in Ordnung, für die nördliche Fahrtrichtung müssen sie aber am Anfang und am Ende des Abschnitts die Fahrbahn queren. Da dies umständlich und gefährlich ist, fahren die meisten Radfahrer einfach auf der Straße weiter. Da auf diesem Streckenabschnitt der Kraftverkehr, verleitet durch die breiten Fahrspuren, meist zu schnell unterwegs ist, würde eine Reduzierung der Fahrbahnbreite in Verbindung mit der Schaffung einer Radspur nach Erachtens des Ortsbeirates einen doppelten Gewinn für die Verkehrssicherheit darstellen. Bei einer späteren Installation eines Verkehrskreisels an der oben beschriebenen Kreuzung wäre die neue Fahrbahnaufteilung ohne Aufwand adaptierbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 417 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1141 Aktenzeichen: 32 1
Hinweisschilder zum Skatepark „Am Martinszehnten“
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 895 entstanden aus Vorlage: OF 92/12 vom 20.10.2016 Betreff: Hinweisschilder zum Skatepark "Am Martinszehnten" Der Magistrat wird gebeten - wie für Sportanlagen üblich -, Hinweisschilder für den Skatepark "Am Martinszehnten", z. B. im Bereich der Heinrich-Lanz-Allee/Ecke zur K 824 und der L 3019/Einfahrt in die Josef-Bautz-Straße (Kreuzung Lange Meile), aufzustellen. Begründung: Trotz des Vorhandenseins von Navigationsgeräten verfügen nicht alle Jugendlichen darüber. Daher ist - wie bei Sportanlagen üblich - auch hierfür vonseiten der Stadt für eine gute Ausschilderung Sorge zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 259
Weitere Studentenwohnungen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 850 entstanden aus Vorlage: OF 55/15 vom 19.10.2016 Betreff: Weitere Studentenwohnungen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring Mit der Aufgabe des SEB-Geländes innerhalb des nordöstlichen Bereichs des Ben-Gurion-Rings bietet sich die Möglichkeit, die bestehenden angrenzenden Wohngebiete zu ergänzen mit dem Ziel, neuen Wohnraum zu schaffen. Für dieses Gebiet wurde der Bebauungsplan Nr. 894 am 28.01.2016 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst in seiner festgelegten Planung ein durchgrüntes Wohngebiet mit ca. 300 Wohneinheiten und unterschiedlichen Wohnformen, das sowohl zur Aufwertung des gesamten Gebietes als auch zur Belebung der südlich gelegenen Ladenzeile führen wird. Im Rahmen des Planverfahrens wurde geprüft, ob und in welchem Umfang soziale Einrichtungen oder Wohnformen für bestimmte Bevölkerungsgruppen verwirklicht werden können. Konkret ist inzwischen die Planung einer in der geplanten Wohnbebauung integrierten Kindertagesstätte als erdgeschossige Einrichtung. In den letzten Jahren ist nun ein steigender Bedarf an bezahlbaren Studentenwohnungen zu verzeichnen. Angrenzend an das Plangebiet besteht bereits ein Studentenwohnheim, das bereits sehr ausgelastet ist. Plätze in Studentenwohnheimen sind weiter gesucht. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, mit den örtlichen Investoren, Wohnungsbaugesellschaften bzw. Bauherren in Verhandlungen zu treten und diese beim Ziel der Bereitstellung weiterer Studentenwohnungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring, ggf. auch im Mix in der Wohnform Mehrgenerationenwohnen, zu unterstützen. So empfiehlt es sich, beispielsweise weitere Studentenwohnungen in der geplanten angrenzenden Blockrandbebauung in Anlehnung an das vorhandene fünfstöckige Studentenwohnheim zur Verfügung zu stellen. Als Synergieeffekt könnte der Betreiber des Studentenwohnheims diese angrenzenden neuen Wohnungen für Studenten mit verwalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 278 Aktenzeichen: 64 1
Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung
Antrag vom 19.10.2016, OF 54/15 Betreff: Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung Vorgang: EA 248/13 OBR 15; ST 1214/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob zwischenzeitlich die in der ST 1214 vom 12.09.2014 angekündigte Prüfung hinsichtlich der Einstellung von Haushaltsmitteln für die weitere Planung sowie zum Bau eines Kreisverkehrsplatzes Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten im Haushalt 2017/2018 durchgeführt und abgeschlossen wurde. Falls dies bejaht wird, mit welchem Ergebnis endete die Prüfung, z. B. Aufnahme der Maßnahme im aktuellen Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2017/2018, etc.? Darüber hinaus wird um Mitteilung der ermittelten Gesamtbau- und Planungskosten für diese Um- und Ausbaumaßnahme der vorhandenen Kreuzung in einen Verkehrskreisel gebeten. Begründung: Der Ortsbeirat bekräftigt seinen Willen, diese sinnvolle Maßnahme in den kommenden Jahren umsetzen zu wollen und regt die Wiederaufnahme der vertiefenden Planung und der Bereitstellung von Mitteln für einen zeitnahen Umbau erneut an. Seit 2014 hat sich der städtische Haushalt unter Federführung von Stadtkämmerer Uwe Becker kontinuierlich und wesentlich verbessert. Es könnten daher wieder Mittel für investive Maßnahmen zusätzlich bereitgestellt werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 12.09.2014 (ST 1214) zuletzt wie folgt berichtet: "Der Magistrat bittet um Verständnis dafür, dass die Aufnahme investiver Planungen angesichts der Lage des städtischen Haushalts grundsätzlich auf das unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren ist. Obschon der Magistrat durchaus erkennt, dass die fachlichen Vorplanungen für die Einrichtung eines Kreisverkehrplatzes Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring verkehrlich sinnvoll ist, hält er diese Maßnahme gegenwärtig nicht für so wesentlich und unabweisbar, dass diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann. Insoweit wird der Magistrat zu gegebener Zeit prüfen, ob für die weiterführende Planung und Bau zum Haushalt 2017 und 2018 Mittel angemeldet werden können." Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Die Vorplanung zur Umgestaltung des Knotenpunkts Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten in einen Mini-Kreisverkehr (s. Abbildung) Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Vor diesem Hintergrund, besonders im Vorfeld für die kommenden Haushaltsberatungen zum Haushalt 2017 und 2018 und Aufstellung des Investitionsprogramms, benötigt der Ortsbeirat diese aktuellen Informationen über dieses Projekt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.09.2013, EA 248 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1214 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 241 2016 Die Vorlage OF 54/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)
Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße attraktiver gestalten und aufwerten
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 678 entstanden aus Vorlage: OF 46/15 vom 21.09.2016 Betreff: Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße attraktiver gestalten und aufwerten Der Magistrat wird gebeten, eine konzeptionelle Planung hinsichtlich einer attraktiveren Gestaltung mit Spielgeräten für Kinder von sechs bis 14 Jahren unter Beteiligung der Kinderbeauftragten zu erstellen und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Ziel des Konzeptes soll eine Aufwertung und altersgerechte Gestaltung mit attraktiven Spielanlagen des vorhandenen Spiel- und Bolzplatzes an der Gladiolenstraße unweit der bebauten Fläche des Kinderzentrums Gladiolenstraße sein. Nach Verabschiedung des Konzeptes sind ausreichend Mittel zur Umsetzung aus dem laufenden Haushalt bereitzustellen. Begründung: Der Spielplatz in der Gladiolenstraße schreit aufgrund mangelnder Spielanlagen nach einer umfassenden Aufwertung und soll auch für Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren nutzbar und attraktiver sein. Es gibt dort kaum altersgerechte Spielgeräte. Für diese Altersgruppe gibt es zudem wenige wohnortnahe Spielplätze, die zum Verweilen einladen. Der Ortsbeirat hat mit der Erstellung von Gestaltungskonzepten mit späterer Ausführung zuletzt für den Spielplatz am See innerhalb der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring sehr gute Erfahrungen gemacht. Diese Vorgehensweise soll jetzt auch für diesen Standort durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 65 Aktenzeichen: 67 2
Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg
Antrag vom 18.09.2016, OF 79/12 Betreff: Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 9.9.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg zu verbessern. Diese Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung. Mit der für 2016 in Aussicht gestellten Verknüpfung in Verlängerung des Weges Am Zedernholz mit der Straße Am Martinszehnten im Bereich der Firma Sunflower, dürfte sich die Nutzung der Wegeverbindung für den Radverkehr erweitern. Der Ortsbeirat bittet deshalb die schadhafte Betondecke auszubessern und die Wegeoberfläche notfalls mit einem Asphaltüberzug zu versehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 79/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten zwei Sätze des Briefes wie folgt lauten: "Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 09.09.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg sowie den Betonbelag zwischen dem Kätcheslachweg und der Alten Riedbergstraße zu verbessern. Die im ersten Halbsatz aufgeführte Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Quartier-Grundschule im Ben-Gurion-Ring
Antrag vom 15.09.2016, OF 120/10 Betreff: Quartier-Grundschule im Ben-Gurion-Ring Der Ben-Gurion-Ring soll durch das Förderprogramm "Soziale Stadt", zusammen mit den dort lebenden Bürger*innen verbessert werden. Um das Quartier aufzuwerten wurde deshalb von Bürger*innen die Anregung einer Grundschule, mit gegebenenfalls verhältnismäßig geringem Aufwand im Objekt Ben-Gurion-Ring 158-162 vorgetragen. Beispielsweise als Dependance zur August-Jaspert-Schule. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Quartier-Grundschule im Ben-Gurion-Ring umsetzbar ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 156 2016 Die Vorlage OF 120/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff sowie im Antragstenor das Wort "Quartier-Grundschule" durch das Wort "Grundschule" ersetzt wird sowie dass der letzte Halbsatz des zweiten Absatzes nachfolgenden Wortlaut aufweist: "beispielsweise als Dépendance in Teiljahrgängen der August-Jaspert-Schule" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherung von Ziegelsteinen der alten Ziegelei am Bügel und einer Betonsäule aus dem ehemaligen Bankgebäude
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 568 entstanden aus Vorlage: OF 39/15 vom 23.08.2016 Betreff: Sicherung von Ziegelsteinen der alten Ziegelei am Bügel und einer Betonsäule aus dem ehemaligen Bankgebäude Auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring - sind Teile der alten dort ansässigen Ziegelei freigelegt worden, sogenannte Fuchslöcher, die unter dem Boden für den Abgasabzug dienten. Diese kleinen Tunnel bestehen aus alten Ziegelsteinen, die den ehemaligen Zweck noch gut erkennen lassen. Teile der Ziegelsteine sind zurzeit für sogenannte Gabione neben einer Schautafel mit Informationen zur den ehemaligen Ziegeleien am Bügelweiher vorgesehen. Teile der Fuchslöcher sind jedoch so gut erhalten (besonders der Rundbogen), dass auch diese durchaus gesichert und als Dokument der Ziegelei auf öffentlichem Gelände präsentiert werden können. Die GWH, zurzeit Eigentümer des Geländes, steht der Entnahme positiv gegenüber, sofern dies deren Bauplanung nicht beeinflusst. Daher ist ein rasches Vorgehen notwendig. Beim Abriss des ehemaligen Bankgebäudes auf dem gleichen Gelände wurde eine der Stützsäulen aus Beton in einer Ecke des Geländes gesichert (circa zwei Meter, Durchmesser etwa 40 bis 50 Zentimeter). Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, einen Teil eines Fuchslochs (ein bis zwei Meter) derart zu sichern, dass er später an anderer Stelle wieder aufgebaut werden kann. Dabei ist auf die jeweilige Lage der Steine zu achten. Weiterhin soll eine Zwischenlagerung der Steine auf öffentlichem Gelände ermöglicht werden, sofern dies nicht auf dem Gelände der GWH erfolgen kann. Eine Präsentation des gesichteren Teils des Fuchslochs ist zu erarbeiten und dem Ortsbeirat vorzustellen, die Kosten für die Präsentation zu ermitteln und dem Ortsbeirat mitzuteilen. Ein Bereich am Bügelweiher sollte für die Lagerung der Betonsäule vorgesehen werden, um diese dort als eine Art "Sitz- und Spielgelegenheit" zu präsentieren, inklusive einer kleinen Hinweisstele. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 13.01.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 15 am 23.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 15 am 18.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. c) Der Ortsvorsteher wird in diesem Zusammenhang gebeten, beim Magistrat in Erfahrung zu bringen, welche Gründe für die Verzögerung vorliegen und wann mit einer Stellungnahme zu rechnen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf eine Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet, da sich die Angelegenheit erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Feldwegedecke ab der Unterführung der A 5 von Bad Homburg Richtung Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“
Antrag vom 20.08.2016, OF 66/12 Betreff: Feldwegedecke ab der Unterführung der A 5 von Bad Homburg Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Wirtschafts- und Feldweg von der Unterführung der BAB 5 kommend bis hinter die Bezirksportanlage Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" hinsichtlich der gebrochen Betonplatten von rund ca. 100 m durch eine tragfähige Asphaltdecke zu erneuern. Begründung: Bei diesem landwirtschaftlichen Weg, der regelmäßig auch von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Spaziergängern von und nach Bad Homburg genutzt wird, sind die vorhandenen Betonplatten noch hinsichtlich ca. 100 m stark beschädigt und gebrochen. Die weitere Fläche wurde zwischenzeitlich erneuert. Da gerade Radfahrer mit höherer Geschwindigkeit von Bad Homburg kommend nach einer guten Asphaltdecke von der geänderten Fahrbahn überrascht sind, ist das kleine unbeleuchtete Teilstück allein aus Verkehrssicherheitsgründen zu erneuern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 66/12 wurde zurückgezogen.
Gewässerschutz im Bereich des südlichen Kalbachs in Bonames
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 229 entstanden aus Vorlage: OF 74/10 vom 28.06.2016 Betreff: Gewässerschutz im Bereich des südlichen Kalbachs in Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie der Kalbach insbesondere zum Schutz der Anlieger in Bonames renaturiert werden kann, ohne dabei die Landwirtschaft vor Ort weiter zu benachteiligen. Begründung: Mit dem seinerzeitigen Bau der Häuser im Bonameser Bereich des Kalbachs waren Pläne zur Renaturierung und für den Hochwasserschutz sowie die entsprechende Finanzierung als Ausgleichsmaßnahme für die CargoCity Süd vorgesehen. Die aktuellen Starkregenüberflutungen haben die Anlieger in Bonames sehr betroffen, siehe Hessenschau vom 12.06.16. Die Maßnahmen zur Vermeidung von Hochwasserereignissen im Bereich Am Martinszehnten, am Riedberg sowie die Hochwassermulde entlang der Stadtbahn bringen nicht die erforderliche Entlastung. Der Kalbach fließt zudem nicht ausreichend ab. Der Rückstau ist von Jahr zu Jahr deutlich gestiegen. Diverse 90-Grad-Knicke im Betonverlauf des Kalbachs in Höhe des ehemaligen Tanklagers der US-Streitkräfte am Alten Flugplatz tragen dazu bei. Die Eselsweide/Bauernwiese läuft voll, Häuser und Gärten sind betroffen. Die Renaturierung des Kalbachs sowie ein zusätzlicher Ablauf, zum Beispiel in den Schwarznidda-Altarm, erscheinen möglich und sollten über Bundes-, Landes- oder EU-Projekte finanzierbar sein. Der Naturschutzverein Bonames ist gegebenenfalls bereit, das Projekt der Renaturierung des Kalbachs mitzugestalten und zu pflegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1216 Aktenzeichen: 79 2
Spielplatz Am Weiher/Ben-Gurion-Ring
Antrag vom 19.01.2016, OF 305/15 Betreff: Spielplatz Am Weiher/Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Spielplatzes Ben-Gurion-Ring am Weiher (Am Bügel) entsprechend der Vorstellung im Ortstermin am 13. Januar 2016 vorzunehmen das bisher nicht gepflasterte Teilstück des Weges durch den Spielplatz so zu verbessern, dass es auch bei Regenwetter matsch- und pfützenfrei passierbar bleibt. Der Ortsbeirat stellt aus seinem Budget für die Maßnahme zu 1 4.000,- Euro für die Maßnahme zu 2 4.000,- Euro bereit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2016, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 305/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und Herr Drephal erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 409 2016 Die Vorlage OF 305/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "1. Die von den Vertretern des Grünflächenamtes vorgestellte Planung für die Neugestaltung des Spielplatzes Am Weiher/Ben-Gurion-Ring dient zur Kenntnis. 2. Der Neugestaltung des Spielplatzes wird in der vorgestellten Form zugestimmt. 3. Die Anschaffung der Spielgeräte unterstützt der Ortsbeirat aus seinem Ortsbeiratsbudget mit bis zu 4.000 Euro. 4. Die Verbesserung des Gehweges durch den Spielplatz unterstützt der Ortsbeirat aus seinem Ortsbeiratsbudget mit bis zu 4.000 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Krebs
Lückenschlussprogramm Radverkehr: Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach, Am Martinszehnten/Am Zedernholz
Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4852 entstanden aus Vorlage: OF 510/12 vom 28.11.2015 Betreff: Lückenschlussprogramm Radverkehr: Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach, Am Martinszehnten/Am Zedernholz Vorgang: OM 1373/07 OBR 12; ST 1191/09; ST 18/10; OM 2560/13 OBR 12; ST 395/14 Der Magistrat wird gebeten, den für Oktober 2015 angekündigten Bau des Radwegeanschlusses Am Martinszehnten/Am Zedernholz (Mitteilung vom 15.12.14, A z. 66.32.2 - 14/77 Zue) nicht auf unbestimmte Zeit zu verschieben, sondern diesen Lückenschluss des Radweges Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach zeitnah auszuführen. Begründung: Für die vom Ortsbeirat seit 2007 (OM 1373) beanstandete fehlende Radwegeanbindung an der Straße Am Martinszehnten war für Oktober 2015 verbindlich der Beginn der Baumaßnahme angekündigt. Die Maßnahme wurde nicht begonnen und es wurde dem Ortsbeirat auch kein neuer Termin für den Baubeginn genannt. Damit nicht weitere Jahre bis zur Ausführung vergehen, bittet der Ortsbeirat um eine Fertigstellung der kleinen überschaubaren Maßnahme im Jahr 2016. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2007, OM 1373 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2009, ST 1191 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 18 Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2560 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 395 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 352 Auskunftsersuchen vom 01.12.2017, V 685 Antrag vom 16.11.2018, OF 383/12 Aktenzeichen: 66 2
Verwendung der Fördergelder „Soziale Stadt“ für die Siedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4754 entstanden aus Vorlage: OF 298/15 vom 10.11.2015 Betreff: Verwendung der Fördergelder "Soziale Stadt" für die Siedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring Mit Förderbescheid des Landes Hessen wurden Mittel in Höhe von 269.000 Euro im Rahmen des Programms "Soziale Stadt" sowie ergänzender Begleitförderung durch den Magistrat und den Bund in Höhe von 181.000 Euro, zusammen 450.000 Euro, zur Stabilisierung des Wohnumfeldes und zur städtebaulichen, wirtschaftlichen und sozialen Aufwertung für die in Bonames und überwiegend in Nieder-Eschbach befindliche Wohnsiedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring bereitgestellt. Der Ortsbeirat begrüßt diese finanzielle Unterstützung mit der dann laufende und neue Maßnahmen zur Verbesserung des Images des Bügels finanziert werden können. Sie dient auch einer besseren Verständigung und dem Zusammenleben der Menschen aus zahlreichen Nationen vor Ort. Die Fördermittel sollten daher zielgerichtet unter Beteiligung der Menschen vor Ort eingesetzt werden, da diese vorhandene Defizite oder mögliche Maßnahmenprojekte als erfahrene Betroffene vor Ort benennen können. Neben der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen und dem vor Kurzem eingerichteten Stadtteilbüro mit einem Quartiersmanagement sind vor Ort auch die Bürgerinitiative Am Bügel sowie die für das Gebiet zuständigen Mitglieder der Ortsbeiräte 10 und 15 sehr aktiv. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, hinsichtlich der Verwendung der Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro auch die Ortsbeiräte 10 und 15 sowie den Vorstand der Bürgerinitiative Am Bügel begleitend zu informieren und hinsichtlich vorgeschlagener Maßnahmen zu beteiligen. Der Magistrat wird zudem aufgefordert, beginnend ab Ende 2016, alle zwei Jahre über den Sachstand, welche Maßnahmen und Einzelprojekte durchgeführt beziehungsweise finanziert wurden, zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 489 Aktenzeichen: 61 0
Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 06.11.2015, OM 4709 entstanden aus Vorlage: OF 294/15 vom 19.10.2015 Betreff: Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg sowie die verkehrlichen Auswirkungen - insbesondere in der Berner Straße - zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Probleme in den betroffenen Stadtteilen sind unterschiedlich, sodass in einer eigenen Sitzung vertieft auf Fragen aus Nieder-Eschbacher Sicht eingegangen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 221 Aktenzeichen: 61 00
Bund-Länder-Programm .Soziale Stadt.
Antrag vom 13.10.2015, OF 1511/6 Betreff: Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" Die Bundesmittel zur städtebaulichen Aufwertung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Stadtgebietn mit komplexen Problemlagen (sog. Bund-Länder-Programm Soziale Stadt) wurden durch die schwarz-rote Bundesregierung seit 2014 deutlich erhöht. Und wie der Magistrat zudem mitgeteilt hat, ist auch das Land bereit, Mittel für solche Projekte zur Verfügung zu stellen, was auch nötig ist, da die o.g. Bundesmittel nur fließen, wenn auch das Land sich beteiligt (und zwar mit 30% der für das Projekt jeweils erforderlichen Kosten). Dies eröffnet auch für Frankfurt die Chance sich mit Projekten um diese Fördermittel erfolgreich zu bewerben. Die Stadtverordneten haben vor einem Jahr bereits beschlossen, dass der Magistrat geeignete Stadtteile bzw. Quartiere vorschlagen soll. Aus Sicht des Ortsbeirats 6 ist zu begrüßen, dass dabei auch Quartiere in Griesheim und Nied genannt worden sind. Für Quartiere in beiden Stadtteilen besteht für städtebauliche Förderung Bedarf, der in der Vergangenheit durch den Magistrat auch bereits anerkannt wurde (z.B. im Rahmen der Prüfung zur möglichen Berücksichtigung für das städtische Programm der Aktiven Nachbarschaft). Das gilt im übrigen auch noch für das Quartier Henriette-Fürth-Straße in Schwanheim-Goldstein. In Nied und Schwanheim-Goldstein ist die Aufnahme in dieses städtische Förderprogramm bisher nur deswegen nicht erfolgt, weil die Mittel der Stadt es nicht zuließen. Die Chance nun zusätzliche Fördermittel von Bund und Land erhalten zu können, um diesen Quartieren zu helfen oder auch anderen im Ortsbezirk 6 wie auch in Frankfurt, muss nun beim Schopf gepackt werden. Inzwischen hat der Magistrat mitgeteilt, dass er selbst für den Bereich Ben-Gurion-Ring einen Antrag auf Aufnahme in das Bund-Länder-Programm stellen will und dass er parallel Kriterien entwickelt, anhand derer sich eine Rangfolge von Quartieren oder Stadtteilen ergibt, für die weitere Anträge gestellt werden sollen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten mitzuteilen: 1. Ob für Quartiere im Ortsbezrik 6, z.B. in Nied, Griesheim, Schwanheim-Goldstein, vorgesehen ist, Förderanträge zu stellen; wenn ja für welche Quartiere und wann? 2. Ob es schon eine Rangfolge von Projekten für das Förderprogramm gibt, und wenn ja, wie diese aussieht? 3. Die Kriterien, anhand derer sich eine Rangfolge von Quartieren oder Stadtteilen für die Beantragung für das Förderprogramm ergibt bzw. wann diese Kriterien fertig gestellt sind. 4. Wie wird überhaupt ausgewählt, für welches Quartier ein Förderantrag gestellt wird? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1481 2015 Die Vorlage OF 1511/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ideen
Keine Ideen gefunden.