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Vorlagen
Nutzung der Sportanlage Mainwasen in der jetzigen Form beibehalten
Antrag vom 06.03.2019, OF 1196/5 Betreff: Nutzung der Sportanlage Mainwasen in der jetzigen Form beibehalten Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die Nutzung der Sportanlage Mainwasen an der Gerbermühlstraße in der jetzigen Form beizubehalten und eine Aufteilung des Geländes in Sportanlage und Schule sowie die gänzliche Nutzung als Schulgelände auszuschließen. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen umfasst einen Rasen- und einen Kunstrasenplatz, zwei Kunstrasenfelder, einen Hartplatz, einen Tennisplatz und eine Kegelbahn. Sie ist Heimat und Trainingsstätte der Frankfurter Traditionsclubs Vfl Germania 1894 und SV 1894 Sachsenhausen mit zusammen über 600 Mitgliedern und ca. 30 Fußballmannschaften. Beide Vereine verfügen über langfristige Nutzungsverträge mit der Stadt Frankfurt. Beide Vereine engagieren sich sozial stark. So hat der SV 1894 Sachsenhausen erfolgreich ein Inklusionsteam aufgebaut und bietet Flüchtlingen seit Jahren eine, nicht nur, sportliche Heimat. Hierzu kooperiert er mit Suchthilfeeinrichtungen, Kliniken und Flüchtlingsunterkünften. Dafür wurde die Arbeit des Vereins bereits mehrfach ausgezeichnet. Zudem finden auf dem Gelände immer wieder Schulveranstaltungen statt. Dies alles steht auf dem Spiel, wenn die Sportanlage zugunsten eines Neubaus der Europäischen Schule weichen müsste. Hinzu kommt, dass die Sportanlage Mainwasen Teil des Grüngürtels ist und als Luftleitbahn fungiert, die sich positiv auf das Stadtklima auswirkt. Auch ist es unter Gerechtigkeitsaspekten den Bürger*innen kaum zu vermitteln, wenn dringend benötigte Errichtungen staatlicher Schulen, wie zum Beispiel in der Bürostadt in Niederrad, mangels geeigneter Flächen nicht zustande kommen, aber für die Europäische Schule (Privatschule), auf Wunsch der EZB, insbesondere für die Kinder ihrer Mitarbeiter, Flächen im Grüngürtel und der Allgemeinheit dienendend, bereitgestellt würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und fraktionslos (= Annahme)
Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 entstanden aus Vorlage: OF 866/6 vom 18.11.2018 Betreff: Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen Vorgang: OM 2352/17 OBR 6; ST 1471/18 1. Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen durch den Blitzanhänger (Enforcement-Trailer) auf der Oeserstraße in Nied und der Pfaffenwiese in Zeilsheim wieder in stärkerer Intensität aufzunehmen. Wünschenswert wäre, etwa alle drei Monate Messungen durchzuführen. 2. Der Magistrat wird außerdem gebeten darzulegen, ob es zutrifft, dass zwischen dem 21.02.2018 und dem Datum, an dem die ST 1471 erstellt wurde, überhaupt keine Messungen mit dem Enforcement-Trailer im Ortsbe zirk 6 durchgeführt wurden. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1471 berichtet der Magistrat über den Einsatz des Blitzanhängers im Frankfurter Westen. Dabei wurden erhebliche Tempoüberschreitungen an beiden o. g. Standorten festgestellt. Ein fragwürdiger "Rekord" wurde mit einer Messung in der Oeserstraße erreicht, bei der ein Fahrzeug auf einer Tempo-40-Strecke mit 159 km/h geblitzt wurde. Betrachtet man die in der Vorlage ST 1471 angegebenen Standzeiten des Blitzanhängers, muss man sich allerdings wundern, wieso in der Oeserstraße seit dem 21.02.2018 nicht mehr gemessen wurde, in der Pfaffenwiese nicht mehr seit dem 05.12.2017 (zum Stand der Stellungnahme am 06.08.2018) Rasen in Wohngebieten darf nicht geduldet werden, Menschenleben stehen auf dem Spiel, aber auch der Nachtschlaf der Bevölkerung verdient es, geschützt zu werden. Legt man dann noch zugrunde, dass in der Vorlage ST 1471 dargelegt wurde, dass bis zum Datum der Stellungnahme noch keine weitere Messstelle im Ortsbezirk 6 genehmigt worden war, bei der einzigen anderen Messstelle in Sossenheim die Software versagte und kein geeigneter Standort gefunden werden konnte, kommt man zu dem unerfreulichen Schluss, dass zwischen dem 21.02.2018 und Anfang August im gesamten Ortsbezirk 6 überhaupt nicht mehr gemessen wurde. Dies wäre aufgrund der Größe des Ortsbezirks - ca. 20 Prozent der Frankfurter Bevölkerung - nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1471 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Antrag vom 16.04.2019, OF 1007/6 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4541 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit im Straßenverlauf Lenzenbergstraße/Rombergstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3787 entstanden aus Vorlage: OF 811/6 vom 08.10.2018 Betreff: Verkehrssicherheit im Straßenverlauf Lenzenbergstraße/Rombergstraße Der Magistrat wird gebeten, als Maßnahme gegen Falschparker in den Kurven der Lenzenbergstraße bzw. der Rombergstraße Bügel oder Poller aufzustellen, um zu verhindern, dass die Sicht weiter durch illegal parkende Fahrzeuge verkehrsgefährdend eingeschränkt wird. Begründung: Auf den Bürgersteigen in den Kurven der Lenzenbergstraße und der Rombergstraße werden Fahrzeuge entgegen der Straßenverkehrsordnung so abgestellt, dass die Sicht in der Kurve extrem eingeschränkt ist. Mitgliedern des Ortsbeirates wurden gefährliche Situationen geschildert, die daraus entstanden. An der Ecke zur Rombergstraße entsteht besondere Gefahr durch die Sichtbehinderung auf die Verlängerung eines Fußgängerweges. Teilweise wird außerdem der Gehweg in der Kurve so zugeparkt, dass mit Kinderwagen kaum ein Vorbeikommen möglich ist. Da die Städtische Verkehrspolizei bekanntermaßen personell nicht in der Lage ist, solche Stellen dauerhaft zu kontrollieren, und gleichzeitig durch eine kleine bauliche Maßnahme, das Setzen einiger Bügel oder Poller, das Problem mit sehr wenig Aufwand zu beseitigen sein sollte, erscheint dies als schnellste und beste Lösung. Anbei Fotos, die die Problematik verdeutlichen: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 158
Spielplatz Frankenthaler Weg
Antrag vom 03.07.2018, OF 746/6 Betreff: Spielplatz Frankenthaler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für den Spielplatz Frankentaler Weg in Zeilsheim drei weitere Geräte für ältere Kinder aufzustellen. Der Ortsbeirat unterstützt die Maßnahme bis zu einer Gesamtsumme von 15.000,00 EUR. Begründung: Im Stadtteil gibt es den Wunsch, dass der zentral in Zeilsheim gelegene Spielplatz für ältere Kinder etwas attraktiver wird. In Zusammenarbeit mit der Kinderbe-auftragten von Zeilsheim wurden daher geeignete Spielgeräte vorabgestimmt. Hierunter sind bspw. ein sogenannter Balltrichter, eine Motorik-Wand und ein Wackelsteg. Die genannten Geräte würden nach Vorabstimmung mit dem Grünflächenamt auf den Spielplatz passen und das Angebot -wie gewünscht- erweitern. Die genaue Platzierung soll in einem gemeinsamen Ortstermin, unter Teilnahme interessierter Ortsbeiräte, der Kinderbeauftragten und Vertretern des Grünflächenamts abgestimmt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 25 Die Vorlage OF 746/6 wird zum gemeinsamen Antrag der SPD, der GRÜNEN, der LINKE. und der BFF erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 229 2018 Die Vorlage OF 746/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bespielbarkeit der Kegelbahnen im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2796 entstanden aus Vorlage: OF 142/13 vom 01.02.2018 Betreff: Bespielbarkeit der Kegelbahnen im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Kegelbahnen im Bürgerhaus Nieder- Erlenbach unabhängig von der Verpachtung des Restaurants weiterhin bespielbar sind. Begründung: Die aktiven Kegler aus dem Ort sind zurzeit gezwungen, ihre Spiele auf andere Bahnen in anderen Orten zu verlagern. Je länger dieser Zustand anhält, umso schwerer wird es für einen eventuell baldigen neuen Pächter, die Bahnen wieder an regelmäßige Kegler zu vermieten. Auch der AGB Frankfurt Holding gehen dadurch Mieteinnahmen verloren. Bereits jetzt könnte den Keglern während der Dienstzeiten der Hausmeister die Nutzung der Kegelbahnen wieder ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 818 Aktenzeichen: 91 8
Zeilsheim: Piktogramme für Radwege
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2760 entstanden aus Vorlage: OF 588/6 vom 06.02.2018 Betreff: Zeilsheim: Piktogramme für Radwege Der Magistrat wird gebeten, sowohl auf den nachfolgend genannten Fahrradwegen als auch auf den parallel verlaufenden Fahrbahnen Piktogramme aufzubringen, um Radfahrern die erlaubte Nutzung anzuzeigen: a) West-Höchster Straße in Richtung Sindlingen; b) Pfaffenwiese in beiden Richtungen. Begründung: Die Erfahrungen nach dem Wegfall der Benutzungspflicht für die oben genannten Radwege zeigen eine erhöhte Verunsicherung und Irritation bei den Radfahrern, ob der bisher genutzte separate Fahrstreifen überhaupt noch befahren werden darf. Durch das Aufbringen von Piktogrammen sollte hier unbedingt Abhilfe geschaffen werden, um den Radfahrern, die nicht auf der belebten Fahrbahn fahren wollen, mehr Sicherheit zu geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 930 Aktenzeichen: 66 7
Zeilsheim: Fußgängerwege vor den Schulen
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2353 entstanden aus Vorlage: OF 492/6 vom 22.10.2017 Betreff: Zeilsheim: Fußgängerwege vor den Schulen Der Magistrat wird gebeten, vor den Schuleingängen der Adolf-Reichwein-Schule (in der Lenzenbergstraße) und der Käthe-Kollwitz-Schule (im Frankenthaler Weg) den Fußgängerweg großflächig mit Absperrgittern zu versehen, die das Auffahren von Pkws auf den Fußgängerweg direkt vor dem Schuleingang verhindern und somit die Kinder schützen. Begründung: Die Probleme mit den "Elterntaxis" nehmen mittlerweile Ausmaße an, denen nicht mehr durch freundliche Bitten und Ansprachen abgeholfen werden kann. Täglich überfahren Pkws die Fußgängerwege an den Schuleingängen, um dort zu halten oder anderen Verkehrsteilnehmern auszuweichen. Dabei wird keine Rücksicht auf die Schüler genommen. Dies kann leider nur noch durch bauliche Maßnahmen unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 250 Aktenzeichen: 66 2
Ortsbezirk 6: Ergebnisse der Verkehrsüberwachung durch den Blitzanhänger
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2352 entstanden aus Vorlage: OF 491/6 vom 22.10.2017 Betreff: Ortsbezirk 6: Ergebnisse der Verkehrsüberwachung durch den Blitzanhänger Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung für alle Standorte im Ortsbezirk 6 (aktuell in der Pfaffenwiese und in der Oeserstraße) vorzustellen. Dabei sollte aufgeschlüsselt werden, wie viele Fahrzeuge mit welcher Geschwindigkeit gemessen wurden. Begründung: In der Pfaffenwiese wurde im Oktober 2017 an zwei Standorten der neue Blitzanhänger der Stadtpolizei aufgestellt, der über mehrere Tage den Verkehr überwacht hat. Dies wurde positiv von der Bevölkerung aufgenommen und intensiv in den sozialen Medien diskutiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 165 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1471 Antrag vom 18.11.2018, OF 866/6 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070
Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben!
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2081 entstanden aus Vorlage: OF 465/6 vom 28.08.2017 Betreff: Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben! Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Pfaffenwiese in Zeilsheim aufzuheben und damit schnellen Radfahrerinnen/Radfahrern die Nutzung der Straße zu ermöglichen. Die Bordsteinradwege sollen jedoch weiter für Radfahrerinnen/ Radfahrer nutzbar bleiben, die diese Wege bevorzugen. Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordsteinradwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, sich für die sie benutzenden Radfahrerinnen/Radfahrer aber in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher darstellen als die Mitbenutzung der Straße. Die Radwege entlang der Pfaffenwiese sind durch die Nähe zu zwischen den Bäumen parkenden Autos besonders problematisch. Für schnell fahrende Radfahrerinnen/Radfahrer sind die Radwege entlang der Pfaffenwiese heute schon nur mit Einschränkungen nutzbar. Man kann einfach nicht so schnell darauf fahren, wie man eigentlich möchte. Zukünftig ist durch die technische Entwicklung mit der zunehmenden Verwendung elektrisch angetriebener Fahrräder mit einer deutlichen Zunahme schneller Fahrradfahrerinnen/Fahrradfahrer zu rechnen. Von diesen würde ein großer Teil lieber auf der Straße fahren als auf dem Bordsteinradweg. Dies lässt die derzeitige Beschilderung aber nicht zu. Gleichzeitig muss aber auch den Radfahrerinnen/Radfahrern Rechnung getragen werden, die in langsamem Tempo weiter auf dem Bordsteinradweg fahren wollen. Dies ist rechtlich kein Problem, muss nur entsprechend ausgeschildert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2309 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Umbau der Haltestellen „Lenzenbergstraße“ zurückstellen
Antrag vom 31.07.2017, OF 447/6 Betreff: Zeilsheim: Umbau der Haltestellen "Lenzenbergstraße" zurückstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den für 2018 geplanten Umbau der Bushaltestellen Lenzenbergstraße zurückzustellen, bis die Straße "Pfaffenwiese" saniert wurde und der Radweg umgebaut wurde. (vgl. OF 446/6 / 17) Begründung: Die Planungen für die beiden Bushaltestellen Lenzenbergstraße in der Pfaffenwiese sehen vor, dass vor und hinter der Haltestellen der Radverkehr auf die Straße umgeleitet wird. Die langfristigen Planungen sehen allerdings vor, den gesamten Radverkehr auf die Pfaffenwiese zu verlegen. Dazu müssten aber bei der nächsten Sanierung der Straße der Radweg zurückgebaut werden. Die Haltestellen jetzt umzubauen, würden die Planungen für den Rückbau behindern bzw. unmöglich machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 447/6 wird so lange zurückgestellt, bis der Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg stattgefunden hat (vgl. OF 446/6, TOP 24.). Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 447/6 wurde zurückgezogen.
Zeilsheim: Sanierung der Pfaffenwiese mit Umbau der Radwege
Antrag vom 31.07.2017, OF 446/6 Betreff: Zeilsheim: Sanierung der Pfaffenwiese mit Umbau der Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Pfaffenwiese zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg zu sanieren. (Ausgenommen davon die Kreuzung Lenzenbergstraße/Annabergstraße, die 2015 erneuert wurde) Entsprechende Planungen und finanzielle Mittel sollten in den kommenden Haushalt eingestellt werden, damit die Sanierung entsprechend der Ressourcen bis 2019 erfolgen kann. Bei dieser Sanierung sollen folgende Besonderheiten berücksichtigt werden: - Abbau der hochgesetzten Radwege. - Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn. - Umbau der Bushaltestellen zu barrierefreie Bushaltestellen. Begründung: Nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (§3, Absatz 2, Satz 7) hat der Ortsbeirat das Vorschlagsrecht bei der Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen, sowie von Straßenoberflächen. Die Straße Pfaffenwiese ist zuletzt durch den Austausch von Versorgungsleitungen zwischen der Jahrhunderthalle und Kellerskopfweg in einen Asphaltflickenteppich verwandelt worden. Die Radwege (ohne Benutzungspflicht) sind durch die Wurzelaufbrüche der Kastanien kaum noch gefährdungsfrei nutzbar. Diese Radwege zurückzubauen und die freigewonnene Fläche zur Hälfte der Fahrbahn und zur anderen Hälfte dem Grünstreifen/den Kastanien zu Gute kommen lassen, ist eine denkbare Lösung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 446/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 446/6 wurde zurückgezogen.
Zeilsheim: Bürgersteig in der Lenzenbergstraße verbreitern
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1743 entstanden aus Vorlage: OF 422/6 vom 29.05.2017 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig in der Lenzenbergstraße verbreitern Vorgang: OM 2221/13 OBR 6; ST 1459/13; ST 426/14 Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand zur Vorlage OM 2221 mitzuteilen und die notwendige Verbreiterung des Weges ohne weitere Verzögerung vorzunehmen. Begründung: Die genaue Örtlichkeit befindet sich in der Lenzenbergstraße zwischen Bechtenwaldstraße und Hohe Kanzel in Fahrtrichtung Adolf-Reichwein-Schule. Es handelt sich um den rechten Bürgersteig. Bereits vor mehr als acht Jahren hat der Regionalrat Zeilsheim auf Initiative der Anwohner gemeinsam mit der Nassauischen Heimstätte (NH) und dem Straßenverkehrsamt bei einer Ortsbegehung die Verbreiterung des Bürgersteigs zulasten der Grünfläche im Grundbesitz der NH vorgeschlagen. Die NH zeigte sich damals - und ist es sicherlich auch heute noch - damit einverstanden. In Abwägung der Prioritäten zwischen Rettungszufahrt zur Schule, Quartierbusverkehr, Parkplatz- und Gehwegsituation wurde damals der Kompromiss geschlossen, zunächst das halbseitige Parken zu erlauben und danach den Bürgersteig zu verbreitern. Auf die Ausführung des zweiten Schritts wartet der Ortsbeirat jedoch noch immer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2221 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1459 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 426 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1813 Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1525 entstanden aus Vorlage: OF 378/6 vom 09.04.2017 Betreff: Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das verkehrswidrige und hochgefährliche Verhalten vieler Autofahrerinnen/Autofahrer an der Baustelle i n der Pfaffenwiese in Zeilsheim schnellstens abgestellt wird. Begründung: Seit einigen Wochen ist die Pfaffenwiese am Ortseingang von Zeilsheim auf einer Strecke von mehreren Hundert Metern in einer Richtung gesperrt, weil die eine Straßenhälfte durch Bauarbeiten blockiert ist. Derzeit besteht eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Zeilsheim. In der anderen Richtung muss auf eine Umleitungsstrecke ausgewichen werden. Um den Bussen der VGF diese Umleitung zu ersparen, wurde jedoch eine Ampel eingerichtet, die den Autoverkehr Richtung Zeilsheim zurückhält, wenn die Busse von Zeilsheim in Richtung Unterliederbach Grün erhalten. Da die Kapazität der halbierten Fahrbahn aber zu gering ist, ist die zweite Ampel eine reine Busampel (der weiße Querstrich bedeutet Rot, die senkrechte Anordnung bedeutet Grün). Diese Ampel springt auch nur an, wenn sie ein Bus anfunkt. Inzwischen fahren aber auch viele Autofahrerinnen/Autofahrer an diese Busampel heran und dann widerrechtlich bei weißem Querstrich in den Baustellenbereich hinein. Dabei ist es aufgrund einer Kurve nicht möglich, die Strecke komplett bis zur anderen Ampel einzusehen. Diese ist aber auf Grün geschaltet, wenn bei der Busampel der Querstrich zu sehen ist. Das heißt, die Fahrzeuge fahren, ohne zu wissen, ob sie auf der Strecke Gegenverkehr haben werden, gegen eine ausdrückliche Einbahnstraßenregelung und unter prinzipieller Begehung eines Rotlichtverstoßes durch den Baustellenbereich. Seitens des 17. Polizeireviers erfuhren Mitglieder des Ortsbeirats, dass man nicht ständig einen Funkwagen vor Ort platzieren könnte. Dies ist verständlich, aber zivile Kontrollen wären sowieso viel effektiver. Irgendetwas muss jedenfalls geschehen, bevor es zum ersten schweren Unfall kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1285 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Radwegmarkierung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1241 entstanden aus Vorlage: OF 305/6 vom 29.01.2017 Betreff: Zeilsheim: Radwegmarkierung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, die Markierung des Radweges in der Pfaffenwiese - aus Richtung Jahrhunderthalle kommend und in Richtung Ortsmitte führend - an der Kreuzung mit der Lenzenbergstraße zu verbessern, um zu verhindern, da ss Fahrradnutzer auf den Bürgersteig im Bereich der Liegenschaft Pfaffenwiese 103 fahren. Begründung: Aktuell endet der markierte Radweg vor der Lichtsignalanlage in Höhe des Gemeindezentrums und beginnt nach dem Drogeriemarkt und der Bäckerei mit dem abgesetzten Radweg erneut. Das Zwischenstück im Bereich der Pfaffenwiese 103 ist nicht extra markiert. Die Markierung bei der Fußgängerampel an der Einmündung mit der Lenzenbergstraße suggeriert jedoch dem Radfahrenden, dass sein Radweg auf dem Bürgersteig fortgeführt wird. Dies führt oft zu Problemen, wenn Fahrradfahrer unmittelbar vor dem Drogeriemarkt auf Fußgänger treffen, die gerade das Geschäft in Richtung Lichtsignalanlage verlassen haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 844 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 752 entstanden aus Vorlage: OF 223/6 vom 12.10.2016 Betreff: Zeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, im Stichweg Neu-Zeilsheim 9 den nicht genutzten und auch nie nutzbaren Gehweg aufzuheben. Stattdessen sollen die vier vorhandenen Längsparkplätze in Schrägparkplätze geändert werden, um somit die Raumaufteilung besser nutzen zu können. Zusätzlich soll geprüft werden, ob unter Zuhilfenahme umliegender städtischer Flächen ein bis zwei weitere Parkplätze geschaffen werden können. Als dritte Maßnahme soll das Parken in der Kurve verhindert und somit die Feuerwehrzufahrt zu den Wohnblöcken im Pfortengartenweg wirksam gesichert werden. Begründung: Der Stichweg in der Straße Neu-Zeilsheim, zwischen Pfaffenwiese und Pfortengartenweg gelegen, ist eine kleine Anliegerstraße und Zufahrt zu einem Garagenhof. Direkt vor dem Garagenhof gibt es vier Parkplätze, die längs des Bürgersteigs angeordnet sind. Dieser Bürgersteig hat dort keinerlei Funktion, da die Wegeverbindungen allesamt in Richtung der Parkanlage verlaufen. Die Aufhebung des Gehweges hat keinerlei Nachteile. Die Umwandlung in Schrägparkplätze allerdings Vorteile, da so eine Dreckecke von großem Unkrautwuchs und wilden Sperrmüllablagerungen sowie Drogendealer-Verstecken befreit werden könnte. Der Parkdruck ist wie in allen Siedlungsteilen Frankfurts sehr hoch. Die Prüfung, ob weitere Parkplätze geschaffen werden können, sollte daher obligatorisch sein. Ein Muss ist der Schutz der Feuerwehrzufahrt, die abends durch in der Kurve parkende Fahrzeuge nicht gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 115 Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 751 entstanden aus Vorlage: OF 222/6 vom 12.10.2016 Betreff: Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, als Grundlage für evtl. weitere Maßnahmen eine genaue Auswertung der Verkehre in der Pfaffenwiese vorzunehmen. Dazu sollen über einen geeigneten Zeitraum von mindestens dreimal 24 Stunden an mindestens zwei mittleren Werktagen und einem Samstag außerhalb der Schulferien oder Wochen mit Feiertagen Verkehrszählungen (Menge und gefahrene Geschwindigkeit in beide Verkehrsrichtungen) erfolgen. Der Standort für die Verkehrszählung sollte vorzugsweise zwischen Frankenthaler Weg und Annabergstraße liegen. Der Auswertung sollen die Berichte der bisherigen Ergebnisse von Geschwindigkeitsüberwachungen der Jahre 2015 und 2016 wie auch eine Stellungnahme der Verkehrsunfallkommission über alle gemeldeten Unfälle der letzten vier Jahre beigefügt werden. Begründung: Lärm und Geschwindigkeit sind auf fast allen Straßen in Frankfurt ein Dauerthema. Unzählige Anträge und Stellungnahmen zu diesem Themengebiet zeigen, dass die Ortsbeiräte die Anregungen und Sorgen der Anwohner ernst nehmen. Eine Auswertung - wie hier gefordert - soll Grundlage dazu sein, das subjektive Empfinden auf eine fakten- und ergebnisorientierte Basis zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 214 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 425 Aktenzeichen: 61 10
Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese wieder in einen akzeptablen Pflegezustand versetzen
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 432 entstanden aus Vorlage: OF 133/6 vom 15.08.2016 Betreff: Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese wieder in einen akzeptablen Pflegezustand versetzen Der Magistrat wird gebeten, mit der Rhein-Main Wohnen GmbH, Pfaffenwiese 300, Kontakt aufzunehmen und darauf zu dringen, dass diese die Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese 52 in Zeilsheim in einen akzeptablen Pflegezustand versetzt, in dem auch die angebrachten Bronzetafeln wieder zur Geltung kommen. Begründung: An der Einmündung der Katzenstirn in die Pfaffenwiese befinden sich zwei kleine Grünflächen, die sich in einem deutlich unterschiedlichen Pflegezustand befinden (siehe Fotos). Die Grünfläche, auf der sich früher Toilettenhäuschen und die alte Bushaltestelle befanden, ist mit einer Rasenfläche versehen, die trotz des wachstumsfördernden Regens in diesem Sommer vom Grünflächenamt gut gepflegt wurde. Ein anderes Bild bietet die Fläche auf der anderen Seite der Katzenstirn. Sie befindet sich in einem überwucherten und ungepflegten Zustand. Auch die dort auf die Märchensiedlung verweisenden Bronzetafeln gehen unter. Nach Hinweisen aus der Bürgerschaft baten Mitglieder des Ortsbeirates das Grünflächenamt, die an der Hausnummer 52 gelegene Fläche ebenfalls in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen. Dieser Bitte konnte das Grünflächenamt jedoch nicht nachkommen, da sich die Fläche im Besitz der Rhein-Main Wohnen GmbH befindet. Diese hat sich in der Vergangenheit als schwierigere Ansprechpartnerin in Grundstücksangelegenheiten erwiesen. Da eine so deutliche Vernachlässigung einer solch prominent an Pfaffenwiese und Bushaltestelle gelegenen Fläche unakzeptabel ist - Stimmen aus der Bürgerschaft sprechen von "Verwahrlosung" - wird der Magistrat gebeten, mit der Besitzerin eine nicht nur kurzfristige Lösung der Pflege dieser Fläche zu erreichen. (Foto von Ende Juni 2016) (Foto vom August 2016) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1846 Aktenzeichen: 67-4
Wiederaufstellung abmontierter Sitzbänke in Zeilsheim
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 433 entstanden aus Vorlage: OF 134/6 vom 15.08.2016 Betreff: Wiederaufstellung abmontierter Sitzbänke in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, in der Vergangenheit abmontierte Sitzbänke in Zeilsheim wieder aufzustellen und zu prüfen, ob zusätzliche Aufstellungsorte für Bänke geschaffen werden können, um Ruhegelegenheiten zu schaffen. Begründung: In der jüngsten Vergangenheit sind in Zeilsheim mehrere Sitzbänke abmontiert worden, so geschehen im kleinen Park im Arnstädter Weg (gegenüber Hausnummer 7) und in der Grünanlage Neu-Zeilsheim/Frankenthaler Weg. Lediglich die Abfalleimer sind dort verblieben (siehe Fotos). Möglicherweise wurden auch an anderen Stellen Sitzgelegenheiten entfernt. Somit sind die Grünflächen als Ruheplätze für ältere Bürgerinnen und Bürger kaum noch zu nutzen. Gerade Sitzgelegenheiten im näheren Wohnumfeld sind für Menschen höheren Alters von großer Bedeutung zum Ausruhen auf dem Weg vom Einkaufen oder zum Treffen und Austausch mit den Nachbarn. Die Aufstellung von ausreichenden Sitz- und Ruhegelegenheiten ist daher erstrebenswert, um älteren Bürgerinnen und Bürgern soziale Kontakte und Bewegungsmöglichkeiten zu ermöglichen, was zurzeit nur sehr eingeschränkt möglich ist. Neu-Zeilsheim/Frankenthaler Weg (Juni 2016) Arnstädter Weg (August 2016) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1733 Aktenzeichen: 67 0
Zeilsheim: Parkplatz des Lebensmittelmarktes in der Bechtenwaldstraße
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 431 entstanden aus Vorlage: OF 131/6 vom 11.08.2016 Betreff: Zeilsheim: Parkplatz des Lebensmittelmarktes in der Bechtenwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, die städtische Verkehrsfläche in der Bechtenwaldstraße, die allgemein als Parkplatz des Lebensmittelmarktes genutzt wird, zu sanieren und anschließend die Parkflächen bereits vorausschauend mit den zur Verfügung stehenden Mitteln so anzulegen, wie dies in der Vorplanung "Vorplatz Stadthalle Zeilsheim" vorgestellt wurde. Begründung: Der Parkplatz ist durch viele Unebenheiten, Schlaglöcher und Vertiefungen kein Aushängeschild für den Mittelpunkt Zeilsheims. Das Amt für Straßenbau und Erschließung leistet im Rahmen seiner Möglichkeiten stets schnelle Abhilfe, jedoch ist eine grundhafte Erneuerung geboten. Ein fehlendes Parkraummanagement führt dazu noch zu chaotischen Abläufen auf der Verkehrsfläche und gefährdet die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer. Ein gesicherter Fußweg ist derzeit nicht vorhanden. Kinder müssen zwischen den Autos durchlaufen, um bspw. zur Stadthalle Zeilsheim zu gelangen. Die Nutzung der Fläche als Parkplatz ist notwendig und soll nur mit Augenmaß verändert werden. Die Sicherheit aller Nutzer des Platzes ist ebenso wichtig wie die Zukunft des Lebensmittelmarktes, der auf Parkplätze angewiesen ist. Die Vorstellung der Konzeptstudie "Vorplatz Stadthalle Zeilsheim" in der 22. Sitzung des Ortsbeirates 6 am 18.06.2013 hat eindrucksvoll die Möglichkeiten gezeigt, die für eine Veränderung der gesamten Platzgestaltung stehen können. Aus dieser Konzeptstudie heraus kann bspw. die Parkplatzfläche als Vorleistung schon jetzt entstehen. Der Magistrat soll diesbezüglich mit den Planungen beginnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1568 Aktenzeichen: 66 3
Zeilsheim: Verkehrssituation in der Taunusblick-Siedlung
Antrag vom 11.06.2016, OF 96/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation in der Taunusblick-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, die Verkehrssituation in den Straßen Rombergstraße, Lenzenbergstraße und Bechtenwaldstraße, sowie dem Pfortengartenweg für alle Verkehrsteilnehmer (PKW, Busse/LKW, Radfahrer, Fußgänger) zu verbessern. Hierbei sollen die Besonderheiten der Parkraumsituation gerade in den Abend- und Nachtstunden gebührend berücksichtigt werden und Möglichkeiten aufgezeigt werden, den Parkraum so zu gestalten, dass verbotswidriges Parken nicht die anderen Verkehrsteilnehmer behindert. Begründung: Wie in jeder Frankfurter Siedlung ist der zunehmende Anteil an PKWs zu einem Problem geworden. Der öffentliche Raum ist für die Menge an Autos nicht ausreichend. Private Stellflächen sind in der Siedlung kaum vorhanden. Folglich parken die Autos gerade in den Abend- und Nachtstunden sämtliche Flächen zu, auf denen das Auto Platz findet. Als Ergebnis müssen Fußgänger oftmals auf die Straße ausweichen, der verbliebene Straßenraum bringt Radfahrer in Bedrängnis und größere Fahrzeuge (Busse/LKWs) haben kaum Chancen, die Straße gefahrlos zu passieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 71 2016 Die Vorlage OF 96/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 113 entstanden aus Vorlage: OF 70/6 vom 29.05.2016 Betreff: Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge der Umsetzung des Verkehrskonzeptes für die Straße Alt-Zeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis zur Welschgrabenstraße) zu verringern. Dabei könnten die Busse folgende Strecken fahren: Bus 53 - Endhaltestelle "Hofheimer Straße"/Starthaltestelle "Neu-Zeilsheim": Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle "Hofheimer Straße". In der Pfaffenwiese in Höhe der Hausnummern 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle "Neu-Zeilsheim" in Richtung Höchst. Bus 54 - Geänderte Wegstrecke: Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle "Stadthalle Zeilsheim" den Frankenthaler Weg bis zur West-Höchster Straße und von dort weiter nach Sindlingen. Falls erforderlich, kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur. Begründung: Eine Straßenvollsperrung der Straße Alt-Zeilsheim wegen eines Wasserrohrbruchs im April 2016 hat die Schwächen der Umleitung der Busse durch die Straße Neu-Zeilsheim mehr als deutlich aufgezeigt. Drei Tage konnte erfolgreich getestet werden, wie schlecht die Lösung einer Fortführung der Streckenverläufe mit Umleitung trotz Sperrung ist. Die Ortskunde der Mitglieder des Ortsbeirates sowie die Bürgernähe und die somit verbundenen vielen Detailinformationen sollten bei der Auswahl der Umleitungsstrecke herangezogen werden. Die Auslastung der Busse zeigt, dass mehrheitlich ein voller Buseinsatz nur zwischen den Haltestellen "Höchst Bahnhof" und "Stadthalle Zeilsheim" erforderlich ist. Alle weiteren Haltestellen können ohne Probleme mit einem verringerten Leistungsangebot auskommen, ohne dass es zu Kapazitätsengpässen kommt. Die Ein- und Aussteigezahlen würden dies belegen und eine Umleitung durch die Baumaßnahme in der Straße Alt-Zeilsheim bedeutet auch Einschnitte in Kauf zu nehmen. Mit dem Vorschlag des Ortsbeirates wird dem Rechnung getragen und gleichzeitig wird eine signifikante Entlastung der von der Umleitung neu betroffenen Abschnitte spürbar. Keine Strecke wird doppelt gefahren und bis auf die Haltestelle "Kirche Zeilsheim" werden alle Haltestellen bedient. Da die Haltestelle "Kirche Zeilsheim" mitten in der Baustelle liegt, ist hier eine Einbindung unmöglich. Der Nahverkehrsnutzer hat jederzeit die Gelegenheit, die S-Bahn-Haltepunkte "Zeilsheim", "Farbwerke" und "Höchst Bahnhof" zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1156 Aktenzeichen: 92 11
Briefkasten in der Taunusblick-Siedlung
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5010 entstanden aus Vorlage: OF 1581/6 vom 20.01.2016 Betreff: Briefkasten in der Taunusblick-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Post AG in Verbindung zu setzen, um zu erreichen, dass in der Taunusblick-Siedlung in Zeilsheim an einer geeigneten, möglichst zentralen Stelle ein Briefkasten angebracht wird. Begründung: In der Taunusblick-Siedlung im nördlichen Zeilsheim leben ca. 4.000 Menschen, etwa ein Drittel der Einwohner des gesamten Stadtteils. In der gesamten Siedlung gibt es jedoch keinen einzigen Briefkasten, während sich insgesamt im Stadtteil sechs Stück befinden. Diese befinden sich auf der Pfaffenwiese und im südlichen Teil des Stadtteils. Für viele Bewohner der Taunusblick-Siedlung beträgt die Entfernung bis zu einem Kilometer (z. B. zum Briefkasten an der Pfaffenwiese im Bereich der Drogerie Rossmann), was für ältere und gehbehinderte Menschen einfach zu weit ist. Auch die Deutsche Post AG ist - spätestens seit ihrer Privatisierung - dem Servicegedanken verpflichtet. Und zum guten Service bei der Post gehört eine Verteilung der Briefkästen, die der besseren Erreichbarkeit für die Mehrzahl der Kunden gerecht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 835 Aktenzeichen: 92 31
Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4767 entstanden aus Vorlage: OF 1533/6 vom 16.11.2015 Betreff: Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek D er Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Fahrbibliothek (Bücherbus) von der Straße Neu-Zeilsheim an einen besseren Standort im Stadtteil zu verlegen. Begründung: Die Fahrbibliothek hält derzeit mitten in der Zeilsheimer Kolonie in einer nur für diesen Zweck eingerichteten Haltezone. Der Ortsbeirat 6 schlägt vor, auch im Interesse einer Steigerung der Nutzungsfrequenz die Haltestelle näher zum Ortsmittelpunkt zu verlegen. Im Kolberger Weg bietet die Bedarfshaltestelle im Bereich der Einmündung mit der Pfaffenwiese einen sicherlich geeigneten Haltepunkt. Diese ist barrierefrei ausgebaut. Durch die Straßenbreite stellt der dort haltende Bus kein Verkehrshindernis dar. Die Wegebeziehungen zur Taunusblick-Siedlung und der deutlich höhere Anteil an Passanten durch den nahe gelegenen Einkaufsmarkt bieten ein zusätzliches Potenzial, das durch den in unmittelbarer Nähe stehenden Bücherschrank ergänzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 357 Aktenzeichen: 41 2
Zeilsheim: Ampelsteuerung Kreuzung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4652 entstanden aus Vorlage: OF 1508/6 vom 15.10.2015 Betreff: Zeilsheim: Ampelsteuerung Kreuzung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelsteuerung an der Kreuzung Pfaffenwiese/ Lenzenbergstraße/Annabergstraße so zu optimieren, dass entsprechend der Verkehrsbelastung die Grünphasen für Autos und Fußgänger flexibler geschaltet sind. Durch die Umstellung sollen die Rückstaus der Fahrzeuge gerade in den Hauptverkehrszeiten reduziert werden. Begründung: Der neu gebaute Kreuzungsbereich mit dem erlaubten Abbiegen von der Pfaffenwiese in die Lenzenbergstraße wurde allseits begrüßt. Durch den Neubau der Ampelanlage sind jedoch die Grünphasen unflexibel geschaltet und sorgen so für einen erheblichen Rückstau in den Hauptverkehrszeiten. Dies soll durch eine Optimierung der Ampelphasen verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 58 Aktenzeichen: 32 1
Flohmarkt an der Jahrhunderthalle - Verkehrschaos/Parkchaos eindämmen
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4575 entstanden aus Vorlage: OF 1470/6 vom 21.09.2015 Betreff: Flohmarkt an der Jahrhunderthalle - Verkehrschaos/Parkchaos eindämmen Während des Flohmarkts an der Jahrhunderthalle kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos durch falsch geparkte Fahrzeuge, die sowohl in der Silostraße als auch in der Pfaffenwiese zum Teil auch auf den Geh- und Radwegen abgestellt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Kontrollen, das Verkehrschaos einzudämmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 130 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 887 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Sportanlage Lenzenbergstraße - Kassenhaus versetzen
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4578 entstanden aus Vorlage: OF 1476/6 vom 13.09.2015 Betreff: Zeilsheim: Sportanlage Lenzenbergstraße - Kassenhaus versetzen Der Magistrat wird gebeten, das Kassenhaus in der Sportanlage Lenzenbergstraße so zu versetzen, wie auf dem u. a. Foto markiert. Begründung: Das Kassenhaus in der Sportanlage Lenzenbergstraße wurde im Zuge der Umgestaltung mitten auf die grüne Wiese gesetzt, sodass eine Nutzung sehr umständlich ist. Der Verein bittet daher, dass das Kassenhäuschen, wie auf dem Foto markiert, an den gepflasterten Weg versetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 133 Aktenzeichen: 52 2
Lachgraben in Zeilsheim
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4319 entstanden aus Vorlage: OF 1407/6 vom 10.06.2015 Betreff: Lachgraben in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, - z. B. über die Stabsstelle Sauberes Frankfurt mit dem Zeilsheimer Kleingartenverein in der Lenzenbergstraße 118a in Verbindung zu treten sowie im Rahmen einer konstruktiven Stadtteilentwicklung eine Bachpatenschaft für den Lachgraben (Pfingstborngraben) und das angrenzende Gelände zwischen dem Kleingartenverein und dem Lachgraben zu entwickeln; - den Verein dabei zu unterstützen, eine jährliche Grundreinigung des Geländes in Kooperation mit dem Quartiersmanagement zu organisieren, und die erforderlichen Materialien und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen; - dies mit einem Fest zu verbinden, bei dem für das Thema Müll sensibilisiert wird; - gegebenenfalls an den bei der Begehung identifizierten kritischen Punkten Müllbehälter aufzustellen; - auf den Landschaftspfleger einzuwirken, den Weg südöstlich des Kindergartens St. Stephan, der durch das Befahren mit Lkws für Säuberungsarbeiten sehr mitgenommen ist, wieder herzustellen, damit er auch von älteren Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, genutzt werden kann. Begründung: Bei der Begehung mit Vertreterinnen/Vertretern der Stabsstelle Sauberes Frankfurt, des Quartiersmanagements Zeilsheim und der Polizei sowie einigen Bürgern wurde auf einige Missstände am östlichen Stadtteilrand und in der Siedlung Taunusblick/Rombergstraße hingewiesen, die das Wohlbefinden einiger Zeilsheimer und das Zusammenleben unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen beeinträchtigen. Gemeinsame Aktionen fördern das Kennenlernen und Verständnis für verschiedene Bedürfnisse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1437 Aktenzeichen: 79 4
Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4044 entstanden aus Vorlage: OF 1330/6 vom 30.03.2015 Betreff: Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Sanierung der Hauptachse (Asphaltierung oder Befestigung mittels wassergebundener Decke) von der Straße Neu-Zeilsheim bis zur Kita in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg ist in der Siedlung Taunusblick von einer schönen Grünanlage umschlossen. Unglücklicherweise ist die o. g. Hauptachse nicht befestigt und gleicht witterungsbedingt einer Schlammgrube. Der Verbindungsweg dient der Stadtteilerschließung, beispielsweise zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße sowie zu den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 995 Aktenzeichen: 67 0
Zeilsheim: Beleuchtung vor der Bezirksturnhalle
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3865 entstanden aus Vorlage: OF 1246/6 vom 24.01.2015 Betreff: Zeilsheim: Beleuchtung vor der Bezirksturnhalle Der Magistrat wird gebeten, eine Fußwegebeleuchtung von der Grundstücksgrenze bis zum Eingang der Bezirksturnhalle Lenzenbergstraße zu installieren. Ein bis zwei Lampen würden hier an geeigneter Stelle des Weges Abhilfe schaffen und für Sicherheit sorgen, da im Verlauf des Weges eine Stufe liegt. Begründung: Nach der Renovierung der Umkleidegebäude der Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße wurde auf dem Gelände auch ein neues Wege-Beleuchtungskonzept installiert. Jedoch wurde der Weg zum Eingang der Bezirksturnhalle übersehen. Der Weg sowie die Fahrradparkplätze liegen vollkommen im Dunkeln, da die vorhandenen Gebäude und der Baumbestand alle Laternen verdecken. Zusätzlich sorgt eine Stufe für eine Unfallgefahr, die leicht übersehen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 712 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1665 Aktenzeichen: 91 22
Zeilsheim: Kleinfeld-Kunstrasenplatz Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2015, OM 3753 entstanden aus Vorlage: OF 1211/6 vom 20.12.2014 Betreff: Zeilsheim: Kleinfeld-Kunstrasenplatz Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Gummiplatz in der Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße durch einen Kleinfeld-Kunstrasenplatz zu ersetzen. Das neue Feld soll entweder die gleiche Größe wie das bestehende Feld haben oder zu einem normgerechten Kleinfeld für Jugendfußball umgewandelt werden. Begründung: Die Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße wird derzeit vom Sportverein Zeilsheim mit 13 Mannschaften genutzt, die 29 Trainingseinheiten pro Woche absolvieren. Die Turngemeinde Zeilsheim trainiert dort mit vier Leichtathletikgruppen. Der Gummiplatz ist in Teilen bereits sanierungsbedürftig. Der große Zulauf von Kindern und Jugendlichen zeigt, dass eine Erweiterung der Trainingsflächen mittelfristig notwendig ist. Allerdings ist ein gemeinsames Training von Fußball und Leichtathletik kaum möglich, da die Gefahr von Querschlägern oder das unachtsame Queren über die Tartanbahn die Leichtathleten in Bedrängnis bringen könnte. Die Vorstände des Sportvereins Zeilsheim und der Turngemeinde Zeilsheim haben ein gemeinsames Konzept erarbeitet, wie der Sport- und Trainingsbetrieb in Zukunft sichergestellt werden kann. Zentraler Bestandteil ist ein weiteres Trainingsfeld, welches der Ortsbeirat gerne bis zum 100-jährigen Jubiläum des Sportvereins realisiert sehen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 279 Aktenzeichen: 52 2
Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder Straße
Antrag vom 21.12.2014, OF 1217/6 Betreff: Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und zu welchen Kosten eine Anbindung der Seniorenwohnanlage in der Bielefelder Straße 138 mit dem Quartierbus der Linie 57 möglich wäre. Begründung: Die Bewohner der Seniorenwohnanlage, sowie sicherlich auch viele Anwohner der umliegenden Wohnimmobilien sind auf den ÖPNV angewiesen. Die nächste Bushaltestelle ist jedoch wegen der eingeschränkten Mobilität und der daraus verbundenen weiten Entfernung nicht zu erreichen. Die Bushaltestelle Rabenkopfweg ist nur erreichbar über Wege, die private Grundstücke überschreiten und 280 Meter entfernt. Daher ist die nächste öffentlich-offiziell erreichbare Haltestelle die Bushaltestelle Lenzenbergstraße in 384 Metern Entfernung. Von den Bewohnern wird angeregt, den Quartierbus 57 temporär (bspw. alle 2 Stunden) in die Bielefelder Straße fahren zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1217 2015 Die Vorlage OF 1217/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße
Antrag vom 08.12.2014, OF 1216/6 Betreff: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: ST 655/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Pfaffenwiese / Annabergstraße / Lenzenbergstraße endlich umzubauen, wie im Mai 2013 vorgestellt und im ST 655 für 2014 zugesagt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 655 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1216/6 wurde zurückgezogen.
Höchst: Verkehrsführung im Bereich der Jahrhunderthalle
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3684 entstanden aus Vorlage: OF 1197/6 vom 11.11.2014 Betreff: Höchst: Verkehrsführung im Bereich der Jahrhunderthalle Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung im Umfeld der Jahrhunderthalle zu optimieren und insbesondere den Weg von den Parkplätzen zur Autobahn so zu verdeutlichen, dass die Besucher nicht durch den Stadtteil Zeilsheim zur Anschlussstelle 14 (Zeilsheim/Hofheim-Nord) fahren. Dabei soll auch gemeinsam mit dem Betreiber geprüft werden, ob eine beleuchtete Schilderbrücke an der Parkplatzausfahrt A installiert werden kann, da hier das größte Potenzial zur Verbesserung besteht. In einem zweiten Schnitt soll gemeinsam mit Hessen Mobil geprüft werden, wie die Zufahrt zur Jahrhunderthalle im Bereich der BAB 66 und der B 40a ebenfalls optimiert werden kann. Der Verkehrsfluss über die Silostraße (Richtung Frankfurt) und über die Farbenstraße (Richtung Wiesbaden) ist für den Ortsbeirat wünschenswert. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt leider zur massiven Verkehrserhöhung, unter der vor allem die Anlieger der Pfaffenwiese leiden müssen. Der Verkehr ist nach Veranstaltungsende komplett sich selbst überlassen. Die vorhandene Beschilderung ist unzureichend und die meisten Autofahrer verlassen sich in dem Fall auf ihr Navigationssystem. An der Parkplatzausfahrt A ist nur eine kleine Verkehrstafel auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden, die nur der Verkehrsteilnehmer sehen kann, der schon unmittelbar an der Pfaffenwiese steht und sich somit in die falsche Spur eingeordnet hat. Die Beschilderung im Kreuzungsbereich Silostraße ist zusätzlich widersprüchlich. Ziel muss es sein, dass Autofahrer auch mit Navigationssystemen nicht durch Zeilsheim geführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 374 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung
Antrag vom 11.11.2014, OF 1188/6 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14; ST 1205/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Kellerskopfweg und der Jahrhunderthalle das verkehrswidrige Parken zwischen den Kastanien beidseitig und auf voller Länge durch das weitere Aufstellen von Steinhindernissen zu verhindern. Begründung: Der Ortsbeirat dankt dem Amt 66 für die gute Ausführung der in der ST 1205/2014 ausgewiesenen Länge und das Setzen der formschönen Steinhindernisse. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass die Länge nicht ausreicht. Um die Ausführung zeitnah zu ermöglichen unterstützt der Ortsbeirat die Maßnahme mit 1.000 Euro aus seinem Budget als Maßnahme zur Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen, da diese Maßnahme die weitere Zerstörung durch verbotswidriges Parken eben dieser Wege verhindert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1205 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 283 2014 Die Vorlage OF 1188/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung als zweiter Absatz im Antragstenor angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zeilsheim: Schulweg im Frankenthaler Weg sichern
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3603 entstanden aus Vorlage: OF 1168/6 vom 16.10.2014 Betreff: Zeilsheim: Schulweg im Frankenthaler Weg sichern Der Magistrat wird gebeten, den im Bereich der Käthe-Kollwitz-Schule liegenden Fußweg im Frankenthaler Weg so zu sichern, dass die Schulkinder ungehindert zur Schule kommen können. Als geeignete Maßnahme sieht der Ortsbeirat die Verlängerung des an der Kreuzung vorhandenen Drängelgitters bis auf Höhe der Schulturnhalle an. Weitergehend wird der Magistrat gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Feuerwehrzufahrt durchgehend frei gehalten werden kann und das Parken auf der gegenüberliegenden Straßenseite verhindert wird. Begründung: Das Elterntaxi ist kein neues Phänomen und an jeder Schule ein Problem. Weder Ansprachen der Schulen/Ordnungskräfte noch Aktionen bieten Einhalt vor denjenigen Eltern, die jegliche Verkehrserziehung missen lassen. Das allmorgendliche Chaos wird auf den Rücken der Grundschüler ausgetragen. An der Käthe-Kollwitz-Schule parken mittlerweile die Pkws komplett auf dem Fußweg, sodass die Schüler auf die Straße ausweichen müssen. Dies gilt es zu verhindern. Die Verlängerung des Drängelgitters ist hier die am einfachsten und schnellsten zu realisierende Maßnahme. Bei der Feuerwehrzufahrt zur Schule besteht die Problematik, dass die Pkws gegenüber der Einfahrt parken und Rettungsfahrzeuge so nicht mehr in die Schule einfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 118 Aktenzeichen: 32 1
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