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Meine Nachbarschaft: Bechtenwaldstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen

20.03.2012 · Aktualisiert: 20.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 entstanden aus Vorlage: OF 298/6 vom 29.02.2012 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen Der Magistrat wird gebeten, ein neues Verkehrskonzept für die zukünftige Nutzung der Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße zu erstellen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass derzeit - das Abbiegen von der Pfaffenwiese in Fahrtrichtung Höchst in die Lenzenbergstraße offiziell nur für den Bus-Linienverkehr freigegeben ist; - der altbekannte Umweg über den Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf Anordnung des Ordnungsamtes geschlossen wurde; - die Ausfahrt vom Lebensmittelmarkt in Fahrtrichtung Höchst kaum möglich ist. Das neue Verkehrskonzept des Magistrats soll alle Verkehrsströme inklusive Fuß- und Radwege umfassen und eine nachhaltige Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer beinhalten. Begründung: Durch die Sperrung der Parkplatz-Ausfahrt des Lebensmittelmarktes zur Lenzenbergstraße ist eine neue Situation entstanden, die für große Unzufriedenheit aller Verkehrsteilnehmer sorgt. Das Verbot des Abbiegens in die Lenzenbergstraße wird von den aus Richtung Alt-Zeilsheim kommenden Verkehrsteilnehmer immer häufiger missachtet. Das verbotswidrige Abbiegen ist aber die einzige Möglichkeit, ohne weiträumige Umwege in die Siedlung Taunusblick zu fahren. Bei Ausfahrten vom Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf die Kreuzung in Richtung Höchst werden bei Rotphasen Fuß- und Radwege blockiert und zeitgleich auf den Parkplatz einfahrende Pkws behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Antrag vom 01.03.2014, OF 951/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2951 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Sanierung Parkplatz Bechtenwaldstraße

14.02.2012 · Aktualisiert: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 878 entstanden aus Vorlage: OF 253/6 vom 25.01.2012 Betreff: Zeilsheim: Sanierung Parkplatz Bechtenwaldstraße Vorgang: B 152/11 Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz Bechtenwaldstraße zeitnah zu sanieren, da dort eine große Gefahrenstelle durch einen abgesackten und unterspülten Regenwasser-Sinkkasten entstanden ist. In den Planungen zur Sanierung soll berücksichtigt werden, dass 1. die Baumaßnahme nicht einer Aufnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt" im Wege steht; 2. die Erfordernisse der Fußgänger, Radfahrer und Nutzer des Parkplatzes Geltung finden; 3. die Fläche als Stadtteil-Veranstaltungsfläche dienen kann; 4. die Baumaßnahme in enger Abstimmung mit den angrenzenden Gewerbebetrieben erfolgt. Begründung: Auf dem Parkplatz Bechtenwaldstraße ist ein Regenwasser-Sinkkasten abgesackt, der Bereich ist großflächig unterspült. Eine kurzfristige Behebung des Schadens durch das Amt für Straßenbau und Erschließung ist nicht mehr möglich. Eine Reparatur ist nur in Form einer großflächigen Sanierung realisierbar. Derzeit besteht ein erhebliches Sturzrisiko für Fußgänger, da die um den Sinkkasten verlegten Steinplatten lose und zerbrochen sind. Der Platz vor der Stadthalle Zeilsheim soll mithilfe eines Gestaltungskonzepts so umgestaltet werden, dass eine sinnvolle und attraktive Nutzung ermöglicht wird. Dieses Konzept (B 152/11) dient dann zur Entscheidungsfindung zur Aufnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 801 Antrag vom 12.10.2012, OF 516/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung Silostraße

17.01.2012 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 779 entstanden aus Vorlage: OF 236/6 vom 28.12.2011 Betreff: Sanierung Silostraße Der Magistrat wird gebeten, die Silostraße im Abschnitt zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese zeitnah grundzusanieren, bzw. die notwendigen Mittel in den nächsten Haushalt einzustellen, damit die Sanierung zeitnah erfolgen kann. Begründung: Der Abschnitt der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese ist in einem sehr schlechten Zustand. Da die Hoechster-Farben-Straße nun in absehbarer Zeit nicht saniert werden soll, wäre es sinnvoll, die Sanierung der Silostraße vorzuziehen, um den Zustand der Straße zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 699 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim

29.11.2011 · Aktualisiert: 03.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 611 entstanden aus Vorlage: OF 185/6 vom 10.11.2011 Betreff: Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim ab der Kreuzung mit der Straße "Neu-Zeilsheim" bis zum Ortsausgang auf Tempo 30 zu begrenzen. Begründung: Die Pfaffenwiese in Zeilsheim verleitet die Autofahrer durch die gerade Linienführung zum Fahren mit erhöhten Geschwindigkeiten. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h führt neben dem positiven Effekt der Lärmminderung zu einer Reduktion der Unfallgefahr im Straßenverkehr. Gerade die Pfaffenwiese wird von vielen Schulkindern aufgrund der zahlreichen Bushaltestellen häufig überquert. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h macht vor allem den Verkehr für Kinder sicherer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 372 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Kinderbetreuung in der evangelischen Kirche Taunusblick

25.10.2011 · Aktualisiert: 02.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 457 entstanden aus Vorlage: OF 155/6 vom 05.10.2011 Betreff: Zeilsheim: Kinderbetreuung in der evangelischen Kirche Taunusblick Vorgang: OM 4788/10 OBR 6; ST 146/11; OA 1250/11 OBR 6; ST 766/11 Der Magistrat wird gebeten, die dringend notwendigen Plätze für die Kinderbetreuung in Zeilsheim zu schaffen. Dafür würden sich die Räume der Liegenschaft des Evangelischen Regionalverbands (EKHN) in der Rombergstraße 63 (Kirche Taunusblick) anbieten, die sofort angemietet oder angekauft werden könnten. And ere Objekte, in denen eine Kinderbetreuung möglich wäre, gibt es in Zeilsheim derzeit nicht. Begründung: In Zeilsheim herrscht ein großer Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren und für Kinder im Kindergartenalter. Es müssen nun schnell geeignete Maßnahmen erfolgen, um kurzfristig eine Verbesserung der Situation für die Kinder und Eltern in Zeilsheim zu erzielen. Die evangelische Kirche Taunusblick steht seit geraumer Zeit zum Verkauf und stünde somit sofort für die Einrichtung einer Kinderbetreuung zur Verfügung. Sie grenzt unmittelbar an eine Kindertagesstätte an und es bietet sich an, hier gemeinsam eine vergrößerte Einrichtung für alle Kinder zu schaffen. Als Zentrum der Siedlung Taunusblick sollte das Haus auch für die Gruppen und Einrichtungen der Jugendbetreuung und Seniorengemeinschaften zur Verfügung stehen. Der Bedarf ist unbestreitbar vorhanden. Ein Träger hat bereits Interesse beim Ortsbeirat 6 bekundet und möchte mit einem sicherlich vernünftigen Konzept alle Altersgruppen einbinden. Dazu ist jedoch der Erwerb der Liegenschaft durch die Stadt erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 289 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws

25.10.2011 · Aktualisiert: 02.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 456 entstanden aus Vorlage: OF 154/6 vom 05.10.2011 Betreff: Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws Vorgang: OM 3172/09 OBR 6; ST 923/09 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie sich der Sachstand der Anregung vom 21.04.2009, OM 3172, mittlerweile darstellt. Hier sollten Gespräche mit dem Hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen und dem Magistrat stattfinden. Begründung: Nach wie vor fahren große Lkws durch den Stadtteil Zeilsheim zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet "Vis-à-Vis Ballsporthalle". Am Ortseingang von Zeilsheim (Hofheimer Straße) ist die Brücke über den Welschgraben nur bis 30 Tonnen zugelassen. An der Jahrhunderthalle befindet sich die Kreuzung über den Lachgraben. Hier ist eine Überfahrt mit 24 Tonnen erlaubt. Die Bevölkerung kann einem großen Lkw nicht ansehen, ob er mit seinem Maximalgewicht von 40 Tonnen oder leer durch den Stadtteil fährt. Unabhängig davon eignen sich die Kreuzungen Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese/Neu-Zeilsheim nicht für Lkws in ihrer zulässigen Länge von bis zu 18,25 Meter. Die Forderung nach einer Ausweisung der Beschilderung auf den Autobahnen und Bundesstraßen auf eine alternative Fahrtstrecke zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet ist nach wie vor gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Geschwindigkeiten vor der Adolf-Reichwein-Schule erfassen

25.10.2011 · Aktualisiert: 02.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 455 entstanden aus Vorlage: OF 153/6 vom 05.10.2011 Betreff: Zeilsheim: Geschwindigkeiten vor der Adolf-Reichwein-Schule erfassen Der Magistrat wird gebeten, in der Lenzenbergstraße in Höhe der Adolf-Reichwein-Schule über einen geeigneten Zeitraum hinweg die Geschwindigkeit der dort in der Tempo 30-Zone fahrenden Fahrzeuge zu erfassen und die Messergebnisse dem Ortsbeirat 6 zugänglich zu machen. Begründung: Anwohner und Eltern beklagen sich über häufige und dabei hohe Geschwindigkeitsübertretungen. Subjektive Wahrnehmungen sind objektiv nicht immer verifizierbar. Um objektive Daten zur Situation in diesem Straßenabschnitt zu erhalten, wird um Durchführung o. g. Maßnahme gebeten. Auf Grundlage der dann vorhandenen Datenbasis kann der Ortsbeirat 6 über weitere Schritte beraten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 262 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern

31.05.2011 · Aktualisiert: 16.08.2011

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 101 entstanden aus Vorlage: OF 50/6 vom 11.05.2011 Betreff: Zeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, einen sicheren Übergang für die Schüler herzustellen, die die Klosterhofstraße auf dem Weg vom Grundschulgebäude der Käthe-Kollwitz-Schule zum Gebäude der Schulbetreuung in der Blauländchenstraße überqueren müssen. Begründung: Mit der Sperrung des Frankenthaler Weges (OM 10/11 OBR 6) verlagert sich der motorisierte Verkehr in die Blauländchenstraße, dann Hauptzufahrtsstraße zum Siedlungsgebiet südlich der West-Höchster Straße wird. Mit Ende der Osterferien konnte die Nachmittagsbetreuung der Käthe-Kollwitz-Schule die ehemaligen Räume der Ev. Kirchengemeinde in der Blauländchenstraße beziehen. Die umfangreichen Renovierungsmaßnahmen sind abgeschlossen und vier Gruppen von Grundschülern können nun vom Förderverein betreut werden. Der Übergang zwischen Schulgelände und Betreuung erfolgt über die Blauländchenstraße und die Einmündung mit der Klosterhofstraße. Ursprünglich vorgesehene Planungen zeigten eine Querung der Klosterhofstraße mittig zwischen Turnhalle und Ipi-Bau. Diese, insbesondere von der Schule favorisierte Lösung, wurde verworfen. Die Baustelleneinfahrt wurde gärtnerisch so gestaltet, dass dort kein Ausgang mehr möglich ist. Nun müssen die Kinder den regulären Weg gehen, der durch den schmalen Gehsteig und die unübersichtliche Kurve in der Klosterhofstraße für die 6-10-jährigen Kinder eine große Gefahr darstellt. Die sehr breit ausgebaute Blauländchenstraße mit ihrem Gefälle verleitet zu erhöhter Geschwindigkeit. Es muss eine geeignete Maßnahme erarbeitet werden, den Weg für die Schulkinder zu sichern. Dies könnte durch eine Querungshilfe in der Klosterhofstraße erfolgen, so wie die Schule es ursprünglich favorisiert hatte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2011, ST 863

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Übergangslösung für IGS West in Zeilsheim unterstützen

03.05.2011 · Aktualisiert: 05.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2011, OM 10 entstanden aus Vorlage: OF 16/6 vom 08.04.2011 Betreff: Übergangslösung für IGS West in Zeilsheim unterstützen Der Ortsbeirat 6 stimmt der von Bildungsdezernentin Jutta Ebeling vorgeschlagenen Übergangslösung für das Schuljahr 2011/2012 zu, nämlich weitere Container für insgesamt vier Klassen auf dem Schulhof der Käthe-Kollwitz-Schule aufzustellen. Die wegfallende Fläche des Schulhofs wird dadurch ersetzt, dass ein Teil des neben der Schule entlang führenden Frankenthaler Weges für den Autoverkehr gesperrt und dem Schulgelände als Schulhof zugeschlagen wird. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, umgehend auch eine Lösung für das darauffolgende Schuljahr 2012/2013 zu entwickeln, die einen geordneten Schulbetrieb zulässt. Begründung: Beide betroffenen Schulen, sowohl die IGS West als auch die Käthe Kollwitz-Schule, befürworten die Lösung für das Schuljahr 2011/2012. Das Straßenverkehrsamt hat diese Lösung geprüft und für durchführbar erachtet. Für die Schulen und die Anwohner stellt der Vorschlag für den Übergang eine vertretbare Lösung dar. Aber auch für das Schuljahr 2012/2013 muss umgehend eine Lösung gefunden werden, die einen geordneten Schulbetrieb auf dem Gelände ermöglicht. Obwohl bereits seit Herbst 2010 bekannt ist, dass die IGS auch nach den Sommerferien 2012, unter Umständen noch für das gesamte Schuljahr 2012/2013, an dem jetzigen Übergangsstandort in Zeilsheim bleiben muss, hat Schuldezernentin Jutta Ebeling bisher noch keine Lösungen vorgeschlagen oder wenigstens Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Damit darf jetzt aber nicht mehr gewartet werden, denn 2012/2013 müssen dann wiederum 100 Kinder zusätzlich auf dem jetzt schon aus allen Nähten platzenden Gelände untergebracht werden. Dafür ist eine rechtzeitige Planung und Vorbereitung dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2011, ST 812 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 212 Aktenzeichen: 40 33

OF (Antrag Ortsbeirat)

Planung für die IGS West an der Käthe-Kollwitz-Schule vorstellen; Bürger beteiligen

14.04.2011 · Aktualisiert: 11.05.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2011, OF 17/6 Betreff: Planung für die IGS West an der Käthe-Kollwitz-Schule vorstellen; Bürger beteiligen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie sich die weitere Planung für die Käthe-Kollwitz-Schule und die dort vorübergehend untergebrachte IGS West gestaltet. Der Bericht sollte unter anderem zu folgenden Fragen Stellung nehmen: 1. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Sperrung des Frankenthaler Weges für die Verkehrssituation in der Siedlung südlich der Westhöchster Straße 2. Ist es zutreffend, dass der Detmolder Platz in die Nutzung durch die Schule einbezogen werden soll? Wenn ja, ab wann und wie soll der Platz genutzt werden? Wie hoch sind die Kosten, einschließlich der Wiederherstellung dieser Grünanlage? 3. Wann ist mit dem tatsächlichen Umzug der IGS West in den Neubau nach Höchst zu rechnen? 4. Wann kann demnach der Rückbau der provisorischen Gebäude beginnen und wann kann das Schulgelände wieder in seiner ursprünglichen Form genutzt werden? Wie hoch werden die Kosten für den Rückbau sein und sind die finanziellen Mittel eingeplant? 5. Ab wann können die derzeit für schulische Zwecke genutzten Räume des ehemaligen evangelischen Gemeindehauses für eine Einrichtung für Kinder und Jugendliche genutzt werden, so wie dies ursprünglich geplant war. (OA 646 vom 06.05.2008) 6. Welche Vorkehrungen trifft der Magistrat, die wachsenden Schülerzahlen der Grundschule zu bewältigen und wie kann das zunehmende Raumproblem der Käthe-Kollwitz-Schule bis zum Auszug der IGS West gelöst werden. 7. Wie ist die Bewertung des Brandschutzes für das Schulgebäude und die geplanten Maßnahmen, gerade im Bezug auf die Einhaltung der Fluchtwege und Rettungszufahrten? 8. Warum ist für die geplanten Maßnahmen eine Bürgerbeteiligung der unmittelbar betroffenen Nachbarn, sowie der Anwohner der Siedlung noch nicht erfolgt und ist zukünftig eine Bürgerbeteiligung beabsichtigt? Begründung: Aus der geplanten zweijährigen Unterbringung der IGS West mit zwei Jahrgangsstufen im Gebäude der Käthe-Kollwitz-Schule ist entgegen den Absprachen eine längerfristige Nutzung geworden, die nach jetziger Planung bis 2013 Bestand haben wird, bis die IGS West in den Neubau nach Höchst umziehen kann. Aus den zwei Jahrgangsstufen werden dem entsprechend fünf Jahrgangsstufen mit weit über 500 Schülern. Das Schulgelände ist in keinster Weise für solche Schülerzahlen ausgelegt, zumal die Käthe-Kollwitz-Schule als Grundschule zusätzlich über 250 Grundschüler unterbringen muss. Um die erhöhte Schülerzahl aufnehmen zu können, wurden sämtliche verfügbare Flächen auf dem Schulgelände, die nicht zu den notwendigen Bewegungsflächen für die Pausenzeiten gehören, mit Containern belegt. Mit politischem Geschick vor Ort und mit Unterstützung des Ortsbeirats konnte 2009 die angrenzende Liegenschaft des ehemaligen evangelischen Gemeindehauses zur vorübergehenden schulischen Nutzung gesichert werden. Ohne diese Voraussicht wäre die Schulraumnot an der Käthe-Kollwitz-Schule längst ab dem Schuljahr 2011/2012 nicht mehr bewältigbar. Mit dem Schuljahr 2011/2012 werden die Flächen insbesondere für die Grundschüler der Käthe-Kollwitz-Schule dennoch zu knapp. Daher wurde nun als schnelle Notlösung eine Sperrung eines Teilstückes des Frankenthaler Weges (ca. 360 m2) angedacht, um diese Fläche für die Schule nutzen zu können. Zudem wird über eine eventuelle Nutzung des Detmolder Platzes spekuliert. 2009 wurde der für 147.000 Euro neugestaltete Platz mit einer Skulptur des bedeutenden Frankfurter Künstlers Hans Steinbrenner eingeweiht. Steinbrenner hatte zu seinen Lebzeiten noch den exakten Standort ausgewählt. Das Stadtschulamt hat bis heute keine umfassende Gesamtplanung vorgelegt, die von den beiden Schulgemeinden gefordert und von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern erwartet wird. Stattdessen werden jähr für Jahr nur provisorisch Tatsachen geschaffen. Auch ist bei keiner der bereits durchgeführten und beabsichtigten Umgestaltungsmaßnahmen eine Bürgerbeteiligung durchgeführt worden, obwohl die geplante eventuelle Straßensperrung und eventuelle Einbeziehung des Detmolder Platzes, nicht nur die Schule, sondern insbesondere auch die unmittelbaren Anwohner, die Anlieger der angrenzenden Straßen und darüber hinaus alle Zeilsheimer Bürger betreffen. Auch der Ortsbeirat 6 sollte künftig rechtzeitig und umfassend über weitere Maßnahmen, die auch für die kommenden Schuljahre geplant sind, informiert und gehört werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2011, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 8 2011 Die Vorlage OF 17/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Liegenschaft Rombergstraße 63 in Zeilsheim erwerben und als Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie für Kultur- und Sozialarbeit nutzen

10.01.2011 · Aktualisiert: 26.04.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2011, OA 1250 entstanden aus Vorlage: OF 1686/6 vom 04.01.2011 Betreff: Liegenschaft Rombergstraße 63 in Zeilsheim erwerben und als Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie für Kultur- und Sozialarbeit nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Evangelischen Regionalverband einzutreten mit dem Ziel, die Liegenschaft in der Rombergstraße 63 in Zeilsheim käuflich zu erwerben, um die vorhandene Kindertagesstätte dauerhaft zu erhalten und das in Kürze freiwerdende Kirchengebäude mit Nebenräumen künftig als Kinder- und Jugendeinrichtung, Seniorentreff und für Kultur- und Sozialarbeit zu nutzen. Begründung: Der Ortsbeirat, der Regionalrat Zeilsheim und andere Institutionen bemühen sich bereits seit vielen Jahren um geeignete Räumlichkeiten für soziale und kulturelle Zwecke im Bereich der vor ca. 50 Jahren erbauten Taunusblick-Siedlung. Bis heute fehlt die soziale Infrastruktur, insbesondere eine Einrichtung für Jugendliche über 14 Jahren. Der Evangelische Regionalverband möchte die Liegenschaft Rombergstraße 63, die ein Kirchengebäude, eine Kindertagesstätte im Untergeschoss mit drei Gemeinschaftsräumen umfasst, veräußern. Derzeit werden die Kirche und die Gemeinschaftsräume noch von der evangelischen Gemeinde Friedenau-Taunusblick genutzt, sollen aber in Kürze wegen des an anderer Stelle erfolgten Neubaus eines Gemeindezentrums aufgegeben werden. Mit dem Kauf der Liegenschaft durch die Stadt Frankfurt könnte die dort vorhandene Kindertagesstätte mit 40 Plätzen dauerhaft erhalten werden. Zudem eignen sich das Kirchengebäude und die weiteren Nebenräume auch ohne bauliche Veränderungen zur Nutzung als Kinder- und Jugendeinrichtung, für die Kultur- und Sozialarbeit sowie für einen Seniorentreff. Die zentrale Lage der Liegenschaft wäre ideal für die gesamte Taunusblick-Siedlung und die angrenzenden Wohnbezirke nördlich der Pfaffenwiese. Schon heute werden die Räume von Vereinen und anderen Institutionen mitbenutzt. Sollten die Räumlichkeiten zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen, gäbe es hierfür keinen Ersatz. Auch könnten die Räume für die Projekte des seit 2002 vom Internationalen Bund in der Taunusblick-Siedlung betriebenen "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft" genutzt werden, für die bisher keine geeigneten Räumlichkeiten existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2011, ST 766 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 448 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 19.01.2011 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.02.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OA 1250 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 48. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.02.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1250 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1250 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) 48. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.02.2011, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1250 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) 52. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2011, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1250 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 9503, 52. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.02.2011 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheimer Rosenpark vor Hundekot schützen!

14.09.2010 · Aktualisiert: 09.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4511 entstanden aus Vorlage: OF 1560/6 vom 25.08.2010 Betreff: Zeilsheimer Rosenpark vor Hundekot schützen! Der Magistrat wird gebeten, durch Aufstellen von Hinweisschildern deutlich zu machen, dass der "Zeilsheimer Rosenpark" (Kleinparkanlage Frankenthaler Weg/Neu-Zeilsheim/ Greifswalder Weg) und der angrenzende Spielplatz an der Straße Neu-Zeilsheim nicht als Hundetoilette genutzt werden dürfen. Begründung: Mit der Platzierung von Hinweistafeln an den Zugängen soll den Hundebesitzern deutlich gemacht werden, dass der idyllische Rosenpark keine Hundetoilette ist und auch hier die Regeln der Grünflächensatzung eingehalten werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2010, ST 1451 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese

21.04.2009 · Aktualisiert: 10.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3170 entstanden aus Vorlage: OF 1132/6 vom 01.04.2009 Betreff: Sanierung Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, für eine Sanierung der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese Mittel in den Doppelhaushalt 2010/2011 einzustellen. Begründung: Im Anschluss an die Sanierung der Silostraße zwischen Liederbacher Straße und Hunsrückstraße soll nun auch das zweite Teilstück saniert werden. Hierzu sollten die erforderlichen Mittel in den Doppelhaushalt 2010/2011 eingestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2009, ST 920 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim

21.04.2009 · Aktualisiert: 10.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3172 entstanden aus Vorlage: OF 1139/6 vom 30.03.2009 Betreff: Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde damit zu beauftragen, zwischen der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und Höchst sowie von der Jahrhunderthalle in Richtung Zeilsheim eine entsprechende Beschilderung anzubringen, die eine Durchfahrt für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkws über 12 Tonnen) verbietet. Begründung: Täglich und in zunehmendem Maße fahren Schwerlasttransporter durch Zeilsheim. Aufgrund der Verkehrssituation, insbesondere der zu engen Straßen in Zeilsheim, die nicht für derartigen Lkw-Verkehr ausgelegt sind, müssen Lkws oft zu riskanten Wendemanövern ansetzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Es kommt zu gefährlichen Situationen insbesondere in den Kurven- und Kreuzungsbereichen von Hofheimer Straße, Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese, aber auch von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim fahrend im Verkehrsbereich Pfaffenwiese, Neu-Zeilsheim, Pfortengartenweg, Alt-Zeilsheim und Hofheimer Straße. Die schon jetzt aufgestellten Hinweisschilder in Richtung Autobahnanschluss Sindlingen über die B40a, z.B. in Höhe der Jahrhunderthalle, reichen nicht aus. Außerdem sind Alternativrouten möglich, die eine Durchfahrt durch Zeilsheim entbehrlich machen, da diese Fahrzeuge Zeilsheim nur durchfahren - entweder in Richtung Höchst oder von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim. Von Wiesbaden auf der A 66 kommend kann über die Anschlussstelle Krifteler Dreieck, die B40a und die Hoechster-Farben-Straße nach Höchst gelangt werden. Aus Richtung Frankfurt kommend kann Höchst über die Abfahrt Kelkheim, die Schmalkaldender Straße und Silostraße erreicht werden, sodass für den Schwerlasttransport keine Notwendigkeit für die Benutzung der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und der damit verbundenen Durchfahrt durch Zeilsheim besteht. Da die Verkehrsführung in Zeilsheim nicht für Schwerlasttransporter ausgelegt und ein behinderungsfreies Vorbeifahren von Schwerlasttransportern nicht möglich ist, ist ein Durchfahrtsverbot dringend erforderlich. Entsprechende Hinweisschilder sollten schon an den Autobahnanschlussstellen Krifteler Dreieck und Kelkheim angebracht werden sowie ebenfalls an der Pfaffenwiese und der Hoechster-Farben-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.06.2009, ST 923 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Grundstück Blauländchenstraße Zeilsheim kaufen und für Jugendeinrichtungen nutzen

06.05.2008 · Aktualisiert: 05.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.05.2008, OA 646 entstanden aus Vorlage: OF 803/6 vom 19.04.2008 Betreff: Grundstück Blauländchenstraße Zeilsheim kaufen und für Jugendeinrichtungen nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Grundstück des evangelischen Regionalverbandes an der Blauländchenstraße käuflich zu erwerben. Das Grundstück soll dann für die Käthe-Kollwitz-Schule (Betreuungsangebote für Schulkinder) und für die Jugendarbeit in Zeilsheim zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Der evangelische Regionalverband will dieses Grundstück samt der darauf befindlichen Gebäude verkaufen, um mit dem Geld den Bau eines dringend benötigten Gemeindehauses in Zeilsheim zu ermöglichen. Durch den Bau dieses Gemeindehauses wiederum würden an anderer Stelle weitere Räumlichkeiten frei, die für wichtige soziale Einrichtungen in Zeilsheim genutzt werden würden. Der Regionalverband hatte bereits einen Käufer für das Grundstück, der einen Kaufpreis von, wie am Runden Tisch gesagt wurde, 900.000 Euro gezahlt hätte. Dazu hätten aber alle Bäume auf dem Grundstück gefällt werden müssen. Dazu hat das Umweltamt der Stadt Frankfurt die nötige Genehmigung nicht erteilt, der Kauf zerschlug sich. Es wäre jedoch von großem Vorteil für alle Beteiligten, wenn die Stadt Frankfurt das Grundstück mit den Gebäuden selber erwerben würde, da damit gleich mehrere Probleme gelöst werden könnten: 1. Den Kirchengemeinden und damit verschiedenen sozialen Projekten in Zeilsheim wäre sehr geholfen. Aber nicht nur das: 2. Zeilsheim hat noch Bedarf für ein Jugendzentrum für die Jugendlichen ab den Altersstufen 15 Jahre bis ca. 19 Jahre. Die Einrichtungen, die in Zeilsheim zurzeit von den Jugendlichen genutzt werden, sind unzureichend. Der Jugendtreff in der alten Post im Frankenthaler Weg wird sehr gut angenommen, ist auch immer gut besucht; aber nur für die Altersgruppen bis zu ca. 14 Jahren. Für die Altersgruppen darüber hinaus gibt es in Zeilsheim keine Angebote, keinen Jugendtreff. Das Grundstück der evangelischen Kirchengemeinde in der Blauländchenstraße wäre ideal für ein Jugendzentrum der Jugend ab 14 Jahre. 3. Außerdem wäre das Grundstück ideal, um den Bedarf der angrenzenden Käthe-Kollwitz-Schule zu erfüllen, die, wie sehr kurzfristig vor wenigen Wochen entschieden wurde, schon ab dem nächsten Schuljahr für zunächst drei Jahre eine integrierte Gesamtschule ab der 5. Klasse zusätzlich aufnehmen soll. Schon derzeit fehlen an der Käthe-Kollwitz-Schule Räume, um eine vernünftige Betreuung der Schulkinder im Rahmen eines Ganztagsangebots sicherstellen zu können. Dieser Mangel wird mit Einrichtung der Gesamtschule nun noch deutlich verschärft werden. Durch Nutzung des angebotenen Grundstücks ließen sich also gleich drei drängende Probleme in Zeilsheim auf einen Schlag lösen - und das zu einem Schnäppchenpreis! Die Stadt Frankfurt sollte hier schnellstens zuschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.09.2008, B 586 Bericht des Magistrats vom 06.03.2009, B 141 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung der KAV am 02.06.2008, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 646 wird zugestimmt. 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.06.2008, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 22. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 09.06.2008, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 646 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 12.06.2008, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 646 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD und Stv. Seitz (= Annahme) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.06.2008, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 646 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD, ÖkoLinX-ARL und Stadtv. Seitz (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 646 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen SPD, LINKE., NPD, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4156, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 51

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