Halteverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hessestraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 681 entstanden aus Vorlage: OF 90/8 vom 18.10.2011
Betreff: Halteverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hessestraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass
- das absolute Halteverbot auf der Hessestraße im Bereich zwischen der Einfahrt zum Parkplatz REWE-Markt (Hausnummer 1 bis 5) und der Kreuzung Heddernheimer Landstraße aufgehoben wird;
- auch auf der Hessestraße im Bereich zwischen der Dillenburger Straße und der Heddernheimer Landstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingeführt wird, da diese auf der Heddernheimer Landstraße und der Antoninusstraße seit langen Jahren gilt. Somit entsteht ein geschlossenes Tempo 30-Gebiet und der Schilderwald kann gelichtet werden. Begründung: Nach dem Umbau des Kreuzungsbereiches vor dem REWE-Markt wurde "über Nacht" ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Massive Kontrollen folgten. Dies führte damals schon zu beträchtlichem Ärger bei den an der Hesse- und Antoninusstraße ansässigen Geschäftsinhabern. Während der Bebauungsphase auf dem ehemaligen "Liebmann-Gelände" wurde das Verbot aufgehoben. Mittlerweile ist es seit einigen Monaten wieder in Kraft getreten. Im Sinne der Geschäftsinhaber und Anwohner sowie der ebenfalls beantragten Geschwindigkeitsreduzierung ist ein absolutes Halteverbot in diesem Bereich nicht angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8