Verbesserung der Erkennbarkeit der umgebauten Bushaltestelle in der Antoninusstraße in Höhe der Hausnummer 64
Begründung
umgebauten Bushaltestelle in der Antoninusstraße in Höhe der Hausnummer 64 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bessere Erkennbarkeit der Bushaltestelle in der Antoninusstraße in Höhe der Hausnummer 64 durch das Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen und/oder durch das Aufbringen eines reflektierenden Anstriches auf die in die Fahrbahn ragende Einstiegszone der Bushaltestelle herzustellen. Begründung: Die in die Fahrbahn ragende Einstiegszone der Bushaltestelle ist für heranfahrende Radfahrer in der Dunkelheit nur spät auszumachen. Die Antoninusstraße verläuft über die gesamte Länge der Straße auf einer weitgehend gleichbleibenden Höhe. In Höhe der Hausnummer 64 ragt unvermittelt die Einstiegszone der Bushaltestelle in die Fahrbahn. Dies kann einen rasch heranfahrenden Radfahrer, besonders bei Regen und Dunkelheit, zu einem heftigen Ausweich- und Bremsmanöver zu zwingen, oder gar zu einer Kollision mit der Bordsteinumrandung führen. Durch die optische Kenntlichmachung kann diese Gefahr wirkungsvoll reduziert werden. (Vorder- und Rückansicht der Bushaltestelle Antoninusstraße in Heddernheim)