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Vorplanung zur Verbesserung der Radverkehrsführung im Verlauf des Erich-Ollenhauer-Rings

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 17.04.2008, OA 639 entstanden aus Vorlage: OF 279/8 vom 07.04.2008

Betreff: Vorplanung zur Verbesserung der Radverkehrsführung im Verlauf des Erich-Ollenhauer-Rings Vorgang: M 234/07 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird mit Bezug auf die Vorlage M 234 beauftragt, bei der weiteren Planung zur Verbesserung der Radverkehrsführung im Verlauf des Erich-Ollenhauer-Rings folgende Anregungen einzubeziehen:

  1. Titusstraße / Erich-Ollenhauer-Ring 1.1 Hier wird eine Lösung entwickelt, wonach die Wendeschleife erhalten bleibt, indem sie um eine Fahrspurbreite in Richtung Konstantinstraße verschoben wird. Die Wendeschleife kann versetzt und die Kurvenradien können neu gestaltet werden, weil nach dem vorgelegten Plan auf der Titusbrücke je Fahrtrichtung eine Spur entfällt, die unnötigerweise den Rad- und Gehwegen zugeschlagen werden sollen. 1.2 Für den Fall, dass der Wegfall der Wendeschleife unumgänglich ist, werden das Linksabbiegen von der Titusstraße in die Konstantinstraße sowie die Zu- und Abfahrt zu den Garagen hinter den ersten Häusern in der Tacitusstraße in alle Fahrtrichtungen ermöglicht. 1.3 Es ist zu prüfen, ob auf der Titusbrücke in Fahrtrichtung Konstantinstraße Parkplätze als Ladezone statt der angedachten Aufpflasterungen der weggenommenen Fahrspuren geschaffen werden können. 1.4 Der Magistrat prüft und nennt die Kosten für die Ergänzung des von der Ernst-Kahn-Straße in Tieflage ankommenden Fuß- und Radwegs unter der Titusbrücke hindurch, entlang den Töpferöfen zu der Parkbucht, nahe dem Heddernheimer Steg.

  2. Die mit der M 234 vorgelegte Planung sieht für Geh- wie für Radwege jeweils eine Breite von 2,00 m vor. Da davon ausgegangen werden darf, dass die Radwegnutzung im Erich-Ollenhauer-Ring auch und gerade in der Gegenrichtung größer sein wird als die der Fußgänger, sollten Breiten für Fußgänger von 1,50 m und für Radfahrer von 2,50 m vorgehalten werden, soweit es sich um Neuanlagen handelt.

  3. Soweit in Höhe von Stichstraßen die Mittelinseln aufgeschnitten werden, ist Stauraum für mindestens zwei Fahrzeuge dort auf jeweils separater Abbiegespur zu schaffen, wo dies die Gesamtbreite einer Straße hergibt und keine Wendeschleifen mehr bestehen sollten.

  4. Die Praunheimer Umfahrung soll aus dem Tunnel kommend auf den Knotenpunkt Erich-Ollenhauer-Ring mit dem Hammarskjöldring treffen. Es ist zu prüfen, inwieweit bei der Einmündung des Hammarskjöldrings in den Erich-Ollenhauer-Ring an diesem Knotenpunkt der angedachte Rad- und Gehweg auf den künftigen Straßenbau der Praunheimer Umfahrung abgestimmt werden kann. Begründung: Zu 1.2: Derzeit kann man, vom Erich-Ollenhauer-Ring kommend, am Ende der Titusbrücke linksabbiegend den Garagenhof unmittelbar erreichen. Verlässt man den Garagenhof, ist die bestehende Wendeschleife nützlich, um in ost-westlicher Richtung abzufahren zu können. Werden, wie geplant, Fahrbahnflächen und die Wendeschleife weggenommen, ist ein Einreihen, besonders in die Fahrspur zur Konstantinstraße hin, erschwert. Es wird dann Komplikationen geben, wenn Verkehr aus der Konstantinstraße nach links zum Erich-Ollenhauer-Ring will, aber nicht abfließen kann. Damit wäre zugleich die Fußgänger-Furt auf der Titusstraße verstellt. Zu 1.3: Die Mieter der Grundstücke Titusstraße 69 - 71 benötigen mindestens eine Ladezone zum Be- und Entladen, denn dort besteht seit Jahren ein absolutes Halteverbot. Es wird zwangsläufig auf dem Geh- und Radweg be- und entladen. Zu 1.4: Zumindest bei Tageslicht ist diese Wegeführung eine interessante Alternative abseits des fließenden Verkehrs. Unliebsame Vorfälle innerhalb der heutigen Strecke in Tieflage hielten sich bislang in engen Grenzen. Eine oberirdische Querung der Titusbrücke, wie vorgesehen, war schon immer nicht unproblematisch, weil der Kfz-Verkehr mit hoher Geschwindigkeit vom Erich-Ollenhauer-Ring auf die Titusbrücke zufährt. Gewiss wird der geplante engere Kurvenradius zu langsamerer Fahrweise anhalten. Dennoch bleibt das Problem schneller Fahrer bestehen. Zudem soll es statt der bislang zwei Spuren von der Rosa-Luxemburg-Straße zur Titusbrücke künftig nur noch eine geben. Es wird ungemütlich werden, wenn vom Erich-Ollenhauer-Ring die Titusbrücke erreicht werden soll. Daher macht es Sinn, nicht ausschließlich die angedachte oberirdische Rad- und Gehwegführung in Höhe der Titusbrücke benutzen zu müssen, sondern auch auf den Weg in Tieflage ausweichen zu können. Zu 3.: Es gibt Verkehrsspitzen, die den abbiegenden wie auch den einbiegenden Verkehr aus Stichstraßen erschweren werden. Um den Verkehr vor allem auf den stark befahrenen Straßen in der Nordweststadt nicht zum Erliegen zu bringen, sind ausreichend dimensionierte Abbiegespuren vorzusehen, wenn Wendehämmer entfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8