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Nutzung des Gewerbeobjektes Ecke Antoninusstraße/Habelstraße

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Antoninusstraße/Habelstraße Der Presse war zu entnehmen - so berichten Anwohner -, dass das Gewerbeobjekt (früherer Netto-Markt) an der Ecke Antoninusstraße/Habelstraße nun als Wettbüro genutzt werden soll.

Inhalt

Antrag vom 10.09.2013, OF 368/8

Betreff: Nutzung des Gewerbeobjektes Ecke Antoninusstraße/Habelstraße Der Presse war zu entnehmen - so berichten Anwohner -, dass das Gewerbeobjekt (früherer Netto-Markt) an der Ecke Antoninusstraße/Habelstraße nun als Wettbüro genutzt werden soll. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, zu den nachfolgenden Fragen Auskunft zu geben:

  1. Hat der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte Person einen Antrag auf Nutzung des oben genannten Objektes als Wettbüro, Spielhalle oder ähnlichem gestellt?

  2. Würde oder wurde eine solche Nutzung genehmigt, obwohl nach dem gültigen Bebauungsplan NW 82a Nr. 1 der Bereich als "allgemeines Wohngebiet" ausgewiesen ist?

  3. Welche Überlegungen des Eigentümers hinsichtlich der weiteren Nutzung des schon einige Zeit leerstehenden Objektes sind der Stadt Frankfurt am Main bekannt? Begründung: Eine Nutzung des oben genannten Gewerbeobjektes als Wettbüro, Spielhalle oder ähnlichem muss kritisch gesehen werden, da der Bereich im weiteren Verlauf der Antoninusstraße als sozialer Brennpunkt betrachtet wird.Beratung im Ortsbeirat: 8

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