Nutzung des Gewerbeobjektes Ecke Antoninusstraße/Habelstraße
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Antoninusstraße/Habelstraße Der Presse war zu entnehmen - so berichten Anwohner -, dass das Gewerbeobjekt (früherer Netto-Markt) an der Ecke Antoninusstraße/Habelstraße nun als Wettbüro genutzt werden soll.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 368/8
Betreff: Nutzung des Gewerbeobjektes Ecke
Antoninusstraße/Habelstraße Der Presse war zu entnehmen - so
berichten Anwohner -, dass das Gewerbeobjekt (früherer Netto-Markt) an der Ecke
Antoninusstraße/Habelstraße nun als Wettbüro genutzt werden soll. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat
beschließen, den Magistrat zu bitten, zu den nachfolgenden Fragen Auskunft zu
geben: 1. Hat der Eigentümer oder eine von
ihm beauftragte Person einen Antrag auf Nutzung des oben genannten Objektes als
Wettbüro, Spielhalle oder ähnlichem gestellt? 2. Würde oder wurde eine solche Nutzung genehmigt,
obwohl nach dem gültigen Bebauungsplan NW 82a Nr. 1 der Bereich als
"allgemeines Wohngebiet" ausgewiesen ist? 3. Welche Überlegungen des Eigentümers hinsichtlich
der weiteren Nutzung des schon einige Zeit leerstehenden Objektes sind der
Stadt Frankfurt am Main bekannt? Begründung: Eine Nutzung des oben genannten Gewerbeobjektes als
Wettbüro, Spielhalle oder ähnlichem muss kritisch gesehen werden, da der
Bereich im weiteren Verlauf der Antoninusstraße als sozialer Brennpunkt
betrachtet wird.
Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8
am 26.09.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 840 2013
Die Vorlage OF
368/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme