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Das Schmutzloch Autobahnunterführung in der Talstraße beseitigen Ein Thema für ein Kunstprojekt gegen Schmierereien und Graffiti

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2006, OM 600 entstanden aus Vorlage: OF 80/12 vom 21.10.2006 Betreff: Das Schmutzloch Autobahnunterführung in der Talstraße beseitigen Ein Thema für ein Kunstprojekt gegen Schmierereien und Graffiti Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Autobahnamt den Schmuddelzustand der Autobahnunterführung unter der A 661 in der Talstraße zu beseitigen. Die verschmierten grauen Betonwände sollten zumindest einen helleren Anstrich erhalten. Um zukünftig Schmierereien illegaler Sprayer zu vermeiden und Reinigungskosten zu sparen, hält es der Ortsbeirat für sinnvoll, in Zusammenarbeit mit einem Anti-Graffiti-Projekt mit Schülern, Jugendlichen oder künstlerisch tätigen Gruppen eine großflächige Wandbemalung anzubringen. Als Motive schlägt der Ortsbeirat statteilprägende Gebäude sowie das Stadtteilwappen und den Schriftzug Kalbach vor. Darüber hinaus sollten die Wände mit einem Graffitischutz versehen werden. Die positive Wandgestaltung des Mainova-Umspannwerks am Eschersheimer Bahnhof, des Internationalen Jugendzentrums, der S-Bahn-Station Galluswarte und an einigen U-Bahn-Stationen zeigt Wege auf, wie mit künstlerischen Darstellungen der öffentliche Raum angenehm gestaltet werden kann. Sollte es zu einer Erarbeitung eines künstlerischen Gestaltungskonzeptes kommen, wünscht der Ortsbeirat beteiligt zu werden. Begründung: Die Autobahnunterführung in der Talstraße stellt im derzeitigen Schmuddelzustand für jeden mit der U-Bahn ankommenden Bewohner oder Besucher Kalbachs eine Zumutung dar. Da oft der erste Eindruck entscheidend die menschliche Vorstellung beeinflusst und damit das Bild des Stadtteils prägen kann, hält es der Ortsbeirat für erforderlich, den hässlichen Zustand der Autobahnunterführung dauerhaft zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2007, ST 215 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2658 Aktenzeichen: 66 2