Die Pavillons der Außenstelle der Kalbacher Grundschule als Kinderkrippe nutzen
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 10.06.2011, OA 35 entstanden aus Vorlage:
OF 15/12 vom
19.05.2011 Betreff: Die Pavillons der Außenstelle der Kalbacher
Grundschule als Kinderkrippe nutzen Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Pavillons der
Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26a nach Fertigstellung
des Erweiterungsbaus der Grundschule im Jahr 2012 nicht abzubrechen, sondern in
den Pavillons eine Betreuungseinrichtung für Kinder unter drei Jahren
einzurichten.
Begründung: Die Pavillons der Außenstelle gehören
ebenso wie das Grundstück in der Talstraße 26a der Stadt Frankfurt. Die
Pavillons sind nach Aussagen des Hochbauamtes in einem guten Zustand und
verursachen nur geringe Erhaltungskosten. Andererseits ist festzustellen, dass im Frankfurter
Norden Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren (Krippenplätze) fehlen, in
Kalbach gibt es nur ein geringes Angebot durch Tagesmütter. Mit der Nutzung der
Pavillons nach Fertigstellung der Grundschulerweiterung könnte hier eine
kostengünstige Lösung zur Behebung dieses Mangels gefunden werden, zumal die in
der Maßnahme für den Erweiterungsbau der Grundschule Kalbach enthaltenen
Abbruchkosten in Höhe von 70.000 Euro eingespart werden könnten. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 24.10.2011, B 422
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Versandpaket: 15.06.2011 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 15.08.2011, TO I, TOP 32
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 35
wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und
Bunte (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 453, 2. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration vom 15.08.2011 Aktenzeichen: 40 4