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Die Pavillons der Außenstelle der Kalbacher Grundschule als Kinderkrippe nutzen

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.06.2011, OA 35 entstanden aus Vorlage: OF 15/12 vom 19.05.2011 Betreff: Die Pavillons der Außenstelle der Kalbacher Grundschule als Kinderkrippe nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Pavillons der Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26a nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus der Grundschule im Jahr 2012 nicht abzubrechen, sondern in den Pavillons eine Betreuungseinrichtung für Kinder unter drei Jahren einzurichten. Begründung: Die Pavillons der Außenstelle gehören ebenso wie das Grundstück in der Talstraße 26a der Stadt Frankfurt. Die Pavillons sind nach Aussagen des Hochbauamtes in einem guten Zustand und verursachen nur geringe Erhaltungskosten. Andererseits ist festzustellen, dass im Frankfurter Norden Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren (Krippenplätze) fehlen, in Kalbach gibt es nur ein geringes Angebot durch Tagesmütter. Mit der Nutzung der Pavillons nach Fertigstellung der Grundschulerweiterung könnte hier eine kostengünstige Lösung zur Behebung dieses Mangels gefunden werden, zumal die in der Maßnahme für den Erweiterungsbau der Grundschule Kalbach enthaltenen Abbruchkosten in Höhe von 70.000 Euro eingespart werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.10.2011, B 422 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 15.06.2011 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 15.08.2011, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 35 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 453, 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 15.08.2011 Aktenzeichen: 40 4