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Hundeauslauffläche am Riedberg

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, entgegen dem Beschluss OM 4629 von 2019 als Hundeauslauffläche das Wiesenstück am nordöstlichen Ende des Bonifatiusparks auszuweisen. Auf die bereits angeregte Bepflanzung an der U-Bahn-Strecke (OM 2658) sei verwiesen. Darüber hinaus verurteilt der Ortsbeirat scharf, dass vergiftete Köder ausgelegt wurden. Völlig unabhängig davon, ob es einen direkten Zusammenhang mit der Ausweisung der Hundeauslauffläche gibt, handelt es sich dabei auf jeden Fall um eine Straftat, die nicht zu rechtfertigen ist. Der Täter oder die Täterin hat sogar billigend in Kauf genommen, dass die Köder von Kindern gefunden und in den Mund hätten gesteckt werden können. Der Ortsbeirat drückt den Hundehalter:innen sein tief empfundenes Mitgefühl aus.

Begründung

Der Ortsbeirat hatte sich 2019 für eine Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark ausgesprochen. In Gesprächen mit dem zuständigen Amt wurden damals zwei mögliche Flächen vorgeschlagen und der Ortsbeirat hatte sich mit OM 4629 für die westlichere der beiden ausgesprochen. Die Umsetzung der Beschilderung hatte sich im Anschluss verzögert. Letztlich wurde Anfang September 2022 die beschlossene Wiese beschildert. Direkt danach erhielt der Ortsbeirat Beschwerden, da die genannte Fläche stärker als erwartet auch als Spielfläche genutzt wird und nun Kinder und Hunde in direkter räumlicher Konkurrenz stehen. Daher bittet der Ortsbeirat, die Beschilderung zu Gunsten der nordöstlichsten Wiese umzusetzen und bittet für den entstanden zusätzlichen Aufwand auf Seiten des zuständigen Amtes um Verständnis und Entschuldigung.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 14
OBR 12
TO I, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Vorlage OF 290/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Zum diesem Thema beschließt der Ortsbeirat folgende Resolution: "Der Ortsbeirat verurteilt scharf, dass vergiftete Köder ausgelegt wurden. Völlig unabhängig davon, ob es einen direkten Zusammenhang mit der Ausweisung der Hundeauslauffläche gibt, handelt es sich dabei auf jeden Fall um eine Straftat, die nicht zu rechtfertigen ist. Die Täterin oder der Täter hat sogar billigend in Kauf genommen, dass die Köder von Kindern gefunden und in den Mund hätten gesteckt werden können. Der Ortsbeirat drückt den Hundehalterinnen und Hundehaltern sein tief empfundenes Mitgefühl aus."
Zustimmung:
Alle
Sitzung 15
OBR 12
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 290/12 wurde zurückgezogen.