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Umweltzone Frankfurt
Anregung vom 06.06.2016, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 7/11 vom 22.05.2016 Betreff: Umweltzone Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, mit der Landesregierung Hessen zu vereinbaren, dass der Ortsbezirk 11 in die Frankfurter Umweltzone aufgenommen wird. Begründung: Um bestmöglichen Anwohnerschutz für 31.000 Bewohnerinnen und Bewohner und Zehntausende Beschäftigte im Ortsbezirk zu erreichen, ist es unumgänglich, den gesamten Ortsbezirk in die Umweltzone Frankfurt aufzunehmen. Der Magistrat selbst hebt die Vorzüge der Umweltzone hervor und weist darauf hin, dass "bei austauscharmen Wetterlagen (Inversionen) sich die Luftschadstoffe gerade in geschlossenen bebauten Straßenschluchten anreichern und sich nur unzureichend verdünnen". Selbst wenn große Zugangsstraßen wie die A 661, A 66 und Hanauer Landstraße "offen bleiben", hat der Ortsbezirk weitere Straßen (wie Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Wilhelmshöher Straße, Erlenbruch etc.), deren Unterschutzstellung zur besseren Luftqualität beitragen wird. Angesichts einer Autoindustrie, die mit ihrer Politik Werte zur Flottenstatistik betrügerisch schönt, ist ein Schutz der Bevölkerung durch die Erweiterung der Schutzzone zwingend geboten. Nachdem neben Frankfurt nun auch Offenbach eine Umweltzone ins Leben gerufen hat, wird im Falle von "dicker Luft" im Rhein-Main-Gebiet der Frankfurter Osten zum Einfallstor für den Individual- und Lastkraftverkehr, wenn für diesen Fall nicht schnellstens eine neue und erweiterte Regelung für die Umweltzone Frankfurt ergriffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 15.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.01.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.02.2017, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme ohne Zusatz), LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.03.2017, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 286 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 286) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1190, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 79 0
Erhöhung der Kapazität auf der Linie U 7 und der Buslinie 44
Anregung an den Magistrat vom 16.11.2015, OM 4736 entstanden aus Vorlage: OF 370/11 vom 17.10.2015 Betreff: Erhöhung der Kapazität auf der Linie U 7 und der Buslinie 44 Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF dahin gehend einzuwirken, dass in der Zeit von montags bis freitags 07:00 bis 09:00 Uhr die Linie U 7 mit vier kleinen Wagen beziehungsweise zwei durchgehenden lang en Wagen in Richtung Hausen verkehrt. Die Abfahrtszeiten der Buslinie 44 in Richtung Enkheim ab 13:00 Uhr sollen geprüft und die Kapazitäten angepasst werden. Begründung: Erhöhung der Kapazität auf der Linie U 7. Jahrelang verkehrte die U 7 montags bis freitags ab der Station "Schäfflestraße" um 07:32 Uhr und dann wieder um 07:38 Uhr in Richtung Hausen. Dies wurde mit der letzten Fahrplanänderung geändert, sodass die U 7 von der genannten Station um 07:32 Uhr und dann erst wieder um 07:42 Uhr sowie um 07:47 Uhr abfährt. Diese Änderung hat jedoch die Belange der vielen Schülerinnen und Schüler verkannt. Für die Frankfurter Schülerinnen und Schüler beginnt der Unterricht um 08:00 Uhr, sodass die Schülerinnen und Schüler auf die U-Bahnen um 07:32 Uhr und um 07:42 Uhr angewiesen sind. Die U-Bahn U 7 um 07:47 Uhr ist für ein pünktliches Eintreffen in den Schulen ungeeignet. Im Vergleich zu dem früheren Fahrplan kommt es jetzt durch die Auseinanderziehung der Abfahrtszeiten dazu, dass die U 7 mit den Fahrzeiten 07:32 Uhr und 07:42 Uhr regelmäßig völlig überfüllt ist. Die U 7 fährt unter der Woche (morgens) immer nur mit drei kleinen Einzelwagen oder einem großen Wagen und einem kleinen Wagen, was in etwa drei kleinen Wagen entspricht. Es hat sich gezeigt, dass durch die Fahrplanumstellung die Kapazität des Zuges regelmäßig zu klein ist und es zu wenige Sitzplätze sowie Stehplätze gibt. Ein vierter kleiner Wagen oder zwei große Wagen sind daher dringend notwendig. Die genannten Bahnen sind auch stark von Pendlerinnen und Pendlern aus dem Umland frequentiert und zählen mit zu den vollsten Bahnen am Morgen. Zwar verkehrt die U 4 mit vier kleinen Wagen und durch sie lassen sich die zentralen Innenstadtstationen ebenso erreichen. Dies schafft jedoch keine Abhilfe für die vielen Schülerinnen und Schüler aus Bergen-Enkheim, dem Riederwald und Fechenheim, die zur Brüder-Grimm-Schule, der Helmholtzschule oder dem Heinrich-von-Gagern-Gymnasium fahren. Die zeitlich nachfolgenden U 7-Züge, im Zeitraum zwischen 07:00 bis 09:00 Uhr, sind regelmäßig, spätestens ab der Station "Parlamentsplatz", völlig überfüllt, sodass sich viele Passagiere nicht einmal mehr festhalten können. Daher erscheint es nicht nur als Merkmal der Servicequalität, sondern auch unter Beachtung der Sicherheit der Fahrgäste dringend erforderlich, dass die U 7 mit vier Wagen oder zwei großen Wagen verkehrt. Buslinie 44 von Frankfurt Fechenheim nach Enkheim: Die Buslinie ist ein wichtiges Verbindungsglied der Stadtteile Fechenheim-Süd mit Fechenheim-Nord, Bergen-Enkheim und Maintal. Viele Schülerinnen und Schüler besuchen die Schulen in den jeweils anderen Stadtteilen. Die Abfahrtszeiten des Busses liegen sehr knapp an den Unterrichtsenden der Heinrich-Kraft-Schule und der Freien Christlichen Schule in Frankfurt-Fechenheim. Fast alle 600 Schülerinnen und Schüler der Freien Christlichen Schule haben täglich um 13:10 Uhr Schulschluss. Die Haltestelle ist 500 Meter entfernt. Es sind genau fünf Minuten nach Schulschluss, um den Bus zu erreichen. Jeden Tag verpassen sehr viele Kinder den Bus und müssen dann 30 Minuten auf den nächsten Bus warten. Das führt dazu, dass die Straße Alt-Fechenheim von den Kindern wild überquert oder bei roter Fußgängerampel überrannt wird. Die Kinder achten dabei nicht auf den Verkehr, um den Bus noch zu erreichen. Eine geringfügige Verzögerung in der Abfahrtszeit würde hier eine große Entlastung und einen entscheidenden Beitrag zur Verkehrssicherheit bedeuten. Der Bus der Linie 44 füllt sich an der Haltestelle "Jakobsbrunnenstraße" komplett, und es wäre wünschenswert, hier mehr Kapazitäten anbieten zu können. Sei dies in der Art von einer zusätzlichen Frequenz oder in einem wenige Minuten nach hinten gelegten Takt und einem größeren Bus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 364 Aktenzeichen: 92 14
Umsetzung der noch nicht ausgeführten und im Jahr 2013 bereits zugesagten Anpassungen beim Kreuzungsumbau Hanauer Landstraße/Alt–Fechenheim, um die Sicherheit an dieser Stelle nachhaltig zu verbessern
Anregung an den Magistrat vom 16.11.2015, OM 4737 entstanden aus Vorlage: OF 376/11 vom 16.11.2015 Betreff: Umsetzung der noch nicht ausgeführten und im Jahr 2013 bereits zugesagten Anpassungen beim Kreuzungsumbau Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim, um die Sicherheit an dieser Stelle nachhaltig zu verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, die im Jahre 2013 bei mehreren Ortsterminen mit dem Ortsbeirat und den zuständigen Ämtern erarbeiteten und durch die Ämter bestätigten Anpassungen der Verkehrsregelung an der Mainkur in Fechenheim unverzüglich umzusetzen. 1. Inbetriebnahme der Programmierung der Ampelanlage stadtauswärts, in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen, sowie ausreichende Ampelzyklen für den aus Fechenheim kommenden Verkehr; 2. Alt-Fechenheim Richtung Norden: Straßenmarkierung zweispurig geradeaus (rechte Spur mit Geradeaus- und Rechtsabbiegerpfeil); 3. Großes Hinweisschild mit dem Fahrstreifenverlauf; Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, insbesondere die Einhaltung der Verkehrsregelungen an der Kreuzung, ob der Verkehr aus Richtung Alt-Fechenheim entsprechend der Regeln abbiegt, zu überwachen. Begründung: Diese vereinbarten Maßnahmen wurden 2013 dem Ortsbeirat durch die Ämter zugesagt. Eine Umsetzung sollte kurzfristig erfolgen. Die Verkehrssituation an der Mainkur ist nach wie vor durch vermeidbare Staus und Gefährdung von Kindern, Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Autofahrerinnen und Autofahrern gekennzeichnet. Eine Umsetzung der Maßnahmen ist aus verkehrssicherheitstechnischer Sicht dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 368
Sicherheit für Fußgänger auf der Helmut-Sittler-Promenade
Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4561 entstanden aus Vorlage: OF 353/11 vom 21.09.2015 Betreff: Sicherheit für Fußgänger auf der Helmut-Sittler-Promenade Vorgang: OM 4262/15 OBR 11; ST 1347/15 Der Magistrat wird aufgefordert, die Helmut-Sittler-Promenade zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Schießhüttenstraße" und "Arthur-von-Weinberg-Steg" als reinen Gehweg auszuweisen. Begründung: Die Helmut-Sittler-Promenade wird von vielen Fußgängern genutzt, oft auch mit Kinderwagen oder Rollatoren. Dabei kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen mit Radfahrern, die auch die Promenade nutzen, anstelle des asphaltierten Radweges am Fechenheimer Leinpfad. Ein Schutz der Fußgänger ist hier dringend angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4262 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1347 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 56 Aktenzeichen: 32 1
Beseitigung Verkehrszeichen „Ende Tempo30Zone“ auf der Straße Alt-Fechenheim
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4381 entstanden aus Vorlage: OF 343/11 vom 20.08.2015 Betreff: Beseitigung Verkehrszeichen "Ende Tempo-30-Zone" auf der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Straße Alt-Fechenheim in Höhe Hausnummer 69 durch die Beseitigung des Verkehrszeichens 274.2 (Ende Tempo-30-Zone), welches in Höhe Hausnummer 71 aufgestellt ist, sicherer zu machen. Sollte das Verkehrszeichens 274.2 notwendig und eine Beseitigung nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, dieses vor den Fußgängerüberweg in Höhe Hausnummer 67 zu versetzen. Begründung: Der Zebrastreifen vor dem Haus Alt-Fechenheim 69 ist ein wichtiger Übergang zur Straßenbahnhaltestelle der Linie 11. Gerade viele Schülerinnen und Schüler benutzen den Fußgängerüberweg regelmäßig auf ihrem Schulweg. Durch die jetzige Setzung der Verkehrszeichen wird die Tempo-30-Zone circa 20 Meter vor dem Zebrastreifen aufgehoben und kurz nach dem Zebrastreifen beginnt erneut eine Tempo-30-Zone. Diese Situation ist grotesk und gefährdet eine sichere Überquerung des Zebrastreifens. Für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger muss gewährleistet sein, dass auch vor dem Zebrastreifen Tempo 30 gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1657 Aktenzeichen: 66 7
Radfahrverbot auf der HelmutSittler-Promenade
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4262 entstanden aus Vorlage: OF 335/11 vom 06.06.2015 Betreff: Radfahrverbot auf der Helmut-Sittler-Promenade Der Magistrat wird aufgefordert, auf der neuen Mainuferpromenade unverzüglich folgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Die kürzlich entfernten Verkehrszeichen 239 (Gehweg) werden an den alten Stellen wieder angebracht. 2. Zusätzlich ist an folgenden Stellen das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr) anzubringen: a) Schießhüttenstraße, in nördlicher Richtung b) Arthur-von-Weinberg-Steg, in südlicher und nördlicher Richtung c) Straßenbahnhaltestelle "Alt-Fechenheim", an der Einmündung des Fahrradweges Allessa-Hafen/Uferpromenade in südlicher Richtung 3. Da die am Arthur-von-Weinberg-Steg vorhandenen Hinweisschilder zum Grüngürtel für Radfahrerinnen und Radfahrer irrtümlich auf die Nutzung der Uferpromenade in nördliche wie auch in südliche Richtung v erweisen, sind diese zu entfernen und gegebenenfalls in westliche Richtung, zum Leinpfad hin, zu ändern. Begründung: Durch die kürzlich entfernten Verkehrszeichen 239 ist das durch die Umgestaltung beabsichtigte Ziel, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger erholsame Promenade zu schaffen, ad absurdum geführt. Der ohnehin von Radfahrerinnen und Radfahrern widerrechtlich missbrauchte Fußweg wurde somit in eine legitime Radrennbahn verwandelt. Um dies dauerhaft zu unterbinden, ist es dringendst erforderlich, zusätzlich auch die geforderten Verkehrszeichen 254 zu installieren. Nur so ist es möglich, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer durch die Polizei von der Promenade sowie auch von den dortigen Spaziergängerinnen und Spaziergänger dauerhaft ferngehalten werden können. Die Maßnahme ist dringlich, um einerseits die Gefahr einer Gewöhnung zu vermeiden und andererseits den dort Erholung suchenden Bürgerinnen und Bürgern diese auch noch in dem bevorstehenden Sommer zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1347 Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4561 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Realisierung der 2013 zugesagten Anpassungen der Kreuzungsumbauten, Verkehrsregelungen und Ampelschaltungen an der Mainkur in Fechenheim
Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3854 entstanden aus Vorlage: OF 306/11 vom 20.01.2015 Betreff: Realisierung der 2013 zugesagten Anpassungen der Kreuzungsumbauten, Verkehrsregelungen und Ampelschaltungen an der Mainkur in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die im Jahr 2013 bei mehreren Ortsterminen mit dem Ortsbeirat und den zuständigen Ämtern erarbeiteten und durch die Ämter bestätigten Anpassungen der Verkehrsregelungen an der Mainkur in Fechenheim unverzüglich umzusetzen. Hierzu zählen: 1. Inbetriebnahme der Rechtsabbieger-Ampelanlage, von der Hanauer Landstraße (stadtauswärts) nach Alt-Fechenheim; 2. Inbetriebnahme der Programmierung der Ampelanlage stadtauswärts, in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen; 3. Alt-Fechenheim nach Norden, Markierung zweispurig geradeaus (rechte Spur mit Rechtsabbiegerpfeil); 4. entsprechende Fahrbahnmarkierungen (für Rechtsabbieger Richtung Hanau, linke Spur als Zielspur); 5. Hinweis auf Verkehrsregelungsänderungen. Begründung: All diese Maßnahmen wurden 2013 dem Ortsbeirat durch die Ämter zugesagt. Eine Umsetzung sollte kurzfristig erfolgen. Die Verkehrssituation an der Mainkur ist nach wie vor durch vermeidbare Staus und Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern gekennzeichnet. Eine Umsetzung der Maßnahmen ist dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 672 Aktenzeichen: 32 1
Pfosten vor dem Briefkasten Leinwebergasse/Ecke Alt-Fechenheim
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2014, OM 3729 entstanden aus Vorlage: OF 295/11 vom 21.11.2014 Betreff: Pfosten vor dem Briefkasten Leinwebergasse/Ecke Alt-Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, vor dem Briefkasten in der Leinwebergasse/Ecke Alt-Fechenheim in geeignetem Abstand ein bis zwei Pfosten setzen zu lassen. Begründung: Durch den hohen Parkdruck im Bereich der Straße Alt-Fechenheim parken Autos häufig so nah vor dem Briefkasten, dass es kaum noch möglich ist Briefe einzuwerfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 346 Aktenzeichen: 66 5
Ausweisung Tempo 30 in Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und Allessa Tor Ost
Anregung an den Magistrat vom 17.11.2014, OM 3651 entstanden aus Vorlage: OF 286/11 vom 02.11.2014 Betreff: Ausweisung Tempo 30 in Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und Allessa Tor Ost Der Magistrat wird beauftragt, aus Sicherheitsgründen in dem hauptsächlich als Wohngebiet genutzten Bereich der Straße Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und Allessa Tor Ost Tempo 30 auszuweisen. Begründung: Fußgängerverkehr, Bushaltestelle, schmale Fahrbahn und Wohnbebauung sind die augenfälligen Merkmale dieses Straßenabschnittes. Die Summe dieser Straßeneigenschaften gebietet es, auf diesem Straßenabschnitt aus Sicherheitsgründen Tempo 30 auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 534 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler.Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten.
Antrag vom 04.10.2014, OF 278/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Nachrüstung von Blindenanforderungstastern an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße / Baumertstraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 10 2014 Die Vorlage OF 278/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten
Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3134 entstanden aus Vorlage: OF 246/11 vom 06.04.2014 Betreff: Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten Der Magistrat wird aufgefordert, für sehbehinderte Menschen an den Lichtsignalanlagen der Querungsstellen Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße Blindenanforderungstaster nachzurüsten. Begründung: In beiden Wohngebieten gibt es sehbehinderte Menschen. Auch eine Schule für Blindenhunde ist im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1067 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen von Abfallkörben im Abschnitt Leo-Gans-Straße/Konstanzer Straße in Frankfurt-Fechenheim
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2014, OM 2879 entstanden aus Vorlage: OF 232/11 vom 26.01.2014 Betreff: Aufstellen von Abfallkörben im Abschnitt Leo-Gans-Straße/Konstanzer Straße in Frankfurt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Leo-Gans-Straße/ Konstanzer Straße wieder öffentliche Abfallkörbe aufzustellen, die von der FES geleert werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohnerinnen und Anwohner haben sich am Informationsstand des Regionalrates beschwert, dass wegen fehlender Abfallbehälter Müll und Unrat auf die Straße und den Gehweg geworfen werden. Da in diesem Bereich ein großer Spielplatz ist, fällt jede Menge Abfall an. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 725 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1375 Aktenzeichen: 67 0
Straßenbahntrasse der Linie 11 ab „Alt-Fechenheim“ als Rasengleis
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2680 entstanden aus Vorlage: OF 222/11 vom 25.11.2013 Betreff: Straßenbahntrasse der Linie 11 ab "Alt-Fechenheim" als Rasengleis Der Magistrat wird beauftragt, die Straßenbahntrasse der Linie 11 ab der Haltestelle "Alt-Fechenheim" bis zur Endhaltestelle "Schießhüttenstraße" als Rasengleis anzulegen. Der jetzige Schotter soll entfernt und gegen ein Rasenbett getauscht werden. Die vorhandenen Übergänge sollen analog zur neu gestalteten Mainuferpromenade mit Pflaster gestaltet werden. Das Projekt soll in das Programm "Schöneres Frankfurt" und dort in die Prioritätenliste aufgenommen werden. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung der Pappelallee und dem Programm "Aktive Kernbereiche" wird versucht, die Qualität Fechenheims aufzuwerten. Die attraktive Neugestaltung des Mainufers wird hierzu ohne Zweifel beitragen. Die Bahnlinie, die sich derzeit als hässlicher schwarzer Balken zwischen Kernbereich und Uferpromenade schiebt, trübt dieses Bild jedoch erheblich. Durch die Begrünung der Gleiskörper würde hier ein erheblich harmonischeres und attraktiveres Bild geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 355 Aktenzeichen: 92 11
Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn; über Verlängerung der Trasse der B.448
Antrag vom 22.09.2013, OF 204/11 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn; über Verlängerung der Trasse der B 448 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn einzustellen. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Begründung: Hohes privates Verkehrsaufkommen der Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße und zu erwartende Erweiterungen der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße lassen es zwingend notwendig erscheinen die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 30.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 254 2013 Die Vorlage OF 204/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ausweisung Tempo 30 in der Straße Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße Am Gansbühel
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2461 entstanden aus Vorlage: OF 192/11 vom 16.08.2013 Betreff: Ausweisung Tempo 30 in der Straße Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße Am Gansbühel Der Magistrat wird beauftragt, aus sicherheits- und lärmbedingten Gründen in dem hauptsächlich als Wohngebiet genutzten Abschnitt der Straße Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße Am Gansbühel Tempo 30 auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 89 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Anlieger der Straße Am Gansbühel vor Durchgangsverkehr schützen
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM 2270 entstanden aus Vorlage: OF 179/11 vom 27.05.2013 Betreff: Anlieger der Straße Am Gansbühel vor Durchgangsverkehr schützen Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Beschilderung der Straße Am Gansbühel in Fechenheim so zu verändern, dass motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennen können, dass in dieser Straße nur Anliegerverkehr gestattet ist. Begründung: Die Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten" und "Anlieger frei" befinden sich erst mehrere Meter hinter dem Tempo-30-Zonen-Schild. Sie sind erst erkennbar, wenn man bereits in die Straße eingefahren ist. Das führt in der Praxis dazu, dass alle Fahrzeuge, die in die Straße eingebogen sind, diese auch durchfahren. Die beste Lösung wäre, die Schilder an den Straßenbeginn zu versetzen und eine Beschilderung auf der Straße Alt-Fechenheim, die die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer rechtzeitig darauf hinweist, dass es sich bei der Straße Am Gansbühel um eine Anliegerstraße handelt, aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1328 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2013 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn über Verlängerung der Trasse der B448
Antrag vom 12.01.2013, OF 162/11 Betreff: Haushalt 2013 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn über Verlängerung der Trasse der B448 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn einzustellen. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Begründung: Neuansiedlungen im Bereich des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße und zu erwartende Erweiterungen der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße lassen es zwingend notwendig erscheinen die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 30 2013 Die Vorlage OF 162/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2013 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim
Antrag vom 12.01.2013, OF 158/11 Betreff: Haushalt 2013 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel einzustellen um zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße eine befestigte Wegeverbindung mit wassergebundener Decke zu planen und anzulegen. Der Weg sollte entlang des bestehenden unbefestigten Pfades in der Verlängerung eines befestigten Fußweges zur südlich der Konstanzer Str. gelegenen Kita verlaufen. Die bereits bestehende Beleuchtung entlang der vorhandenen Wegeabschnitte soll genutzt werden. Begründung: Im Bereich Ferdinand-Porsche-Straße liegen von der Fechenheimer Bevölkerung stark genutzte Einzelhandelsgeschäfte, jedoch kein direkter offizieller Weg aus dem südlichen Stadtteil zu diesen Einkaufsmöglichkeiten. Es liegt nun weder im Sinne der Fechenheimer Bevölkerung, noch im Sinne der Gesamtverkehrssituation im Frankfurter Osten, durch nicht vorhandene Fuß-/Radwege mehr Autoverkehr zu generieren und die Möglichkeit, Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß zu erreichen, zu schmälern. Deshalb ist es dringend notwendig, hier mit entsprechenden Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Da die Prüfung der Flächenverfügbarkeit für die oben genannte Wegeverbindung ergeben hat, dass der Bereich zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße sich vollständig in städtischem Besitz befindet, besteht für die Realisierung dieses Weges kein Hindernis. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 26 2013 Die Vorlage OF 158/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fitnessgeräte für Senioren
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2012, OM 1318 entstanden aus Vorlage: OF 135/11 vom 29.05.2012 Betreff: Fitnessgeräte für Senioren Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Wiese am Abenteuerspielplatz (Konstanzer Straße/Bodenseestraße) einige Fitnessgeräte für Senioren aufzustellen. Begründung: Fechenheimer Senioren wünschen sich altersgerechte Fitnessgeräte. Die Wiese am Abenteuerspielplatz ist hierfür bestens geeignet, da sie sich zentral mitten im Ort befindet und gut erreichbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1610 Aktenzeichen: 67 0
Umgestaltung des Vorplatzes der Kita 27 in Alt-Fechenheim 112
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2012, OM 1176 entstanden aus Vorlage: OF 116/11 vom 21.04.2012 Betreff: Umgestaltung des Vorplatzes der Kita 27 in Alt-Fechenheim 112 Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen des in Fechenheim angewendeten Bund-Länder-Programms "Aktive Kernbereiche in Hessen" Varianten zur Gestaltung der Platzfläche vor der Kita 27, Alt-Fechenheim 112, zu erarbeiten. An diesem Planungsprozess sind die Anliegerinnen und Anlieger sowie Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils sowie der Ortsbeirat zu beteiligen. Begründung: Mit Schreiben vom 07.12.2011 teilte der Eigenbetrieb Kita Frankfurt dem Ortsbeirat mit, dass eine Integration der Fläche in den Außenbereich der Kindertagesstätte nicht weiter verfolgt wird und stattdessen eine Neugestaltung des Areals, als öffentliche Fläche aus Mitteln des Bund-Länder-Programms "Aktive Kernbereiche in Hessen", umgesetzt werden soll. Im Rahmen der Konzepterarbeitung zur Umsetzung des Förderprogramms wurde das Handlungserfordernis für die genannte Fläche bereits berücksichtigt und anschließend Gelder für die Herrichtung der Fläche (Planung und Umsetzung) beantragt. Diese sind durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung bewilligt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1217 Aktenzeichen: 60 10
Fahrradstreifen in Alt-Fechenheim
Anregung an den Magistrat vom 19.03.2012, OM 985 entstanden aus Vorlage: OF 94/11 vom 03.03.2012 Betreff: Fahrradstreifen in Alt-Fechenheim Vorgang: OM 249/11 OBR 11; ST 1353/11 Bezug nehmend auf die OM 249/11, die ST 1353/11 und die Tatsache, dass es sich bei der Straße Alt-Fechenheim nicht um eine Tempo-30-Zone handelt, wird der Magistrat beauftragt, im Zuge der Markierung eines Fahrradstreifens auf der Dieburger Straße und der Starkenburger Straße auch auf der Straße Alt-Fechenheim einen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn zu markieren. Begründung: Im Zuge der Erneuerung der Dieburger Straße wird in nördliche Fahrtrichtung auf der Fahrbahn ein Radweg durch Markierung ausgewiesen. Damit dieses in Fechenheim neue Konzept nicht nur patchworkartig umgesetzt wird, sollen die in Fahrtrichtung folgenden Straßen (Starkenburger Straße, Alt-Fechenheim) ebenfalls mit einem in gleicher Weise markierten Radweg ausgewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 967 Aktenzeichen: 66 2
Haushalt 2012 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung - Programm Schöneres Frankfurt Unterirdischer Glascontainer in Fechenheim
Antrag vom 15.03.2012, OF 100/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung - Programm Schöneres Frankfurt Unterirdischer Glascontainer in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus vorhandenen Mittel des Programms Schöneres Frankfurt wird der Glascontainer an der Ecke Ankergasse/Alt- Fechenheim durch einen unterirdischen Glascontainer an gleicher Stelle ersetzt. Begründung: Der Glascontainer am Eingangsbereich zur Einkaufsstraße Alt-Fechenheim beeinträchtigt das Erscheinungsbild wesentlich. Eine Beseitigung durch den Bau eines unterirdischen Glascontainers ist hier angezeigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 46 2012 Die Vorlage OF 100/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrpreise des RMV von Frankfurt nach Offenbach - Gerechtigkeit nicht möglich?
Antrag vom 03.03.2012, OF 95/11 Betreff: Fahrpreise des RMV von Frankfurt nach Offenbach - Gerechtigkeit nicht möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gefragt der Fahrpreis vom Zentrum Fechenheims (z.B. Baumertstraße) nach Offenbach Messehallen beträgt 1,60 Euro (Kurzstrecke), von den Messehallen Offenbach zum Marktplatz Offenbach (Zentrum) 1,55 Euro (Kurzstrecke). Dies ergibt einen Gesamtpreis von 3,15 Euro. Warum müssen Fahrgäste für diese Strecke laut RMV-Tarif und Fahrkartenverkauf in den Bussen, Bahnen und Automaten 4,10 Euro bezahlen? Der Kilometerpreis für einen Audi A8 beträgt laut ADAC 85 Cent inklusive Wiederbeschaffung, der RMV-Kunde bezahlt für die Strecke Fechenheim - Offenbach einen durchschnittlichen Kilometerpreis von 1,20 Euro. Bezeichnet der Magistrat diesen völlig überzogenen Preis als Tarif-Härte? Das Offenbacher Stadtzentrum ist für viele Frankfurter, insbesondere für Fechenheimer Bürger das nahe Stadtzentrum dessen ausbildungstechnische und ärtztliche Infrastruktur genutzt wird. Wann wird die chaotische und trickseriche Preisgestaltung von Frankfurt nach Offenbach beendet werden? Laut Stellungnahme ST1148 vom 16.08.2010 soll für Tarifhärten unter Beteiligung aller lokalen Partner Lösungsansätze noch vor Einführung eines elektronischen Fahrgeldmanagements entwickelt werden. Dies ist laut der ST1242 vom 18.11.2011 nun nicht mehr der Fall. Wie ist nun der tatsächliche Stand bzw. Sachverhalt? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 308 2012 Die Vorlage OF 95/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beleuchtung Fechenheimer Leinpfad
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2012, OM 758 entstanden aus Vorlage: OF 79/11 vom 26.12.2011 Betreff: Beleuchtung Fechenheimer Leinpfad Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Beleuchtung am Fechenheimer Leinpfad zwischen Lappengasse und Haltestelle Fechenheim Post (Richtung Frankfurt Innenstadt) entlang der mainabgewendeten Seite und der Straßenbahnhaltestelle Fechenheim Post (Richtung Frankfurt Innenstadt) und dem Arthur-von-Weinberg-Steg so zu modifizieren und neu auszurichten, dass eine dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen gerecht werdende und der Verkehrssicherheit dienliche (Barrierefreiheit) Beleuchtung des mainseitigen Leinpfades zwischen Lappengasse und Haltestelle Fechenheim Post (Richtung Frankfurt Innenstadt) erreicht wird. Begründung: Der Hauptzugang zur Straßenbahnhaltestelle Fechenheim Post (stadteinwärts) erfolgt über den gesicherten, ebenerdigen und damit barrierefreien Schienenübergang in der Verlängerung der Lappengasse. Der Weg ist ab der Lappengasse nicht explizit ausgeleuchtet. Der Weg ist damit vor beziehungsweise nach Sonnenuntergang nur schlecht zu erkennen. Dies führt vor allem bei Nässe und Glätte für viele Nutzerinnen und Nutzer des Weges zu Problemen. Zum anderen haben viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich ein Bedürfnis nach höherer Sicherheit. Diesem sollte mit einer verbesserten Beleuchtung Rechnung getragen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 728 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1835 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 91 52
"Das Tor nach Fechenheim" - Kunst im öffentlichen Raum
Antrag vom 13.01.2012, OF 81/11 Betreff: "Das Tor nach Fechenheim" - Kunst im öffentlichen Raum Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Budget das Projekt "Das Tor nach Fechenheim - Kunst im öffentlichen Raum" mit einem Betrag von maximal 5.800Euro (netto). Empfänger des Zuschusses ist das Stadtteilbüro "Aktive Kernbereiche Fechenheim". Mit dem Zuschuss soll die Anschaffung von Digitaldruckplatten und Outdoor-Rahmen finanziert werden. Die Bezuschussung wird unter der Maßgabe des Zustandekommens des Gesamtprojekts gewährt. Begründung: Mit Kunst und kreativen Beiträgen soll dem Stadtteil ein Gesicht gegeben und das Image aufgewertet werden. An der Ein- bzw. Ausfahrtsstraße Alt-Fechenheim soll entlang der Straße an der Mauer der Allessa Chemie GmbH ein Kunstwerk entstehen, das auf die Besonderheiten des Stadtteils hinweist. Hiermit soll der Stadtteil dargestellt und das Interesse an diesem geweckt werden. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FREIE WÄHLER FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 64 2012 Die Vorlage OF 81/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bessere Beleuchtung des Fußgängerüberweges in der Straße Alt-Fechenheim, vor Haus-Nr. 69
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2011, OM 732 entstanden aus Vorlage: OF 74/11 vom 05.12.2011 Betreff: Bessere Beleuchtung des Fußgängerüberweges in der Straße Alt-Fechenheim, vor Haus-Nr. 69 Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Straße Alt-Fechenheim, vor Haus-Nr. 69, durch eine bessere Beleuchtung sicherer zu gestalten. Begründung: Der Zebrastreifen vor Haus-Nr. 69 ist ein wichtiger Übergang zur Straßenbahnhaltestelle der Linie 11. Viele Schülerinnen und Schüler benutzen diesen Überweg regelmäßig auf ihrem Schulweg. In der Dunkelheit ist der Zebrastreifen für Kraftfahrzeugfahrerinnen und Kraftfahrzeugfahrer nur schlecht zu erkennen. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Es ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 379 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1251 Aktenzeichen: 91 52
Behindertenparkplatz an der Postagentur
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2011, OM 726 entstanden aus Vorlage: OF 67/11 vom 14.11.2011 Betreff: Behindertenparkplatz an der Postagentur Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz in der Kleestraße 4 wieder in einen normalen Parkplatz umzugestalten. Als Ersatz ist in der Ankergasse ein Behindertenparkplatz (vor der Postagentur) einzurichten. Begründung: Der Behindertenparkplatz in der Kleestraße 4 wurde eingerichtet, als das Fechenheimer Postamt in der Baumertstraße geschlossen und dafür in der Kleestraße eine Postagentur eröffnet wurde. Nachdem die Postagentur in der Kleestraße geschlossen wurde, ist der Behindertenparkplatz dort nicht mehr erforderlich. Die neue Postagentur wurde in der Ankergasse eröffnet. Daher soll nun dort ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden. Diesem Wunsch behinderter Bürgerinnen und Bürger sollte entsprochen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 378 Aktenzeichen: 32 1
„Wildes“ Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 341 entstanden aus Vorlage: OF 34/11 vom 06.08.2011 Betreff: "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern Der Magistrat wird aufgefordert, ohne eine Genehmigung aufgestellte Altkleider- und Schuhsammelcontainer im Gebiet Riederwald, Fechenheim und Seckbach zu entfernen beziehungsweise die Eigentümerinnen oder Eigentümer der Liegenschaften, auf denen die Container abgestellt sind, aufzufordern, die gewerbliche Sammlung einzustellen oder anzumelden. Ferner sollten Flächen für die Sammelbehälter ausgewiesen werden und diese auf eine Genehmigungsmarke hin überprüft werden. Begründung: Die Altkleider- und Schuhsammelcontainer werden hauptsächlich "wild" von privaten Firmen oder gewerblichen Organisationen auf scheinbar unbenutzten, nicht bewirtschafteten Flächen im Stadtgebiet, aber auch auf privaten Flächen ohne eine Genehmigung der Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer aufgestellt. Auf den meisten Altkleider- und Schuhsammelcontainern sind Aufkleber, die einen sozialen und wohltätigen Eindruck vermitteln sollen. Die Interessen sind aber nur wirtschaftlicher Art. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke, auf denen Container wild abgestellt werden, haben Probleme, die Container wieder zu entfernen, da unter den gegebenenfalls angegebenen Anschriften und Telefonnummern auf den Containern nur Anrufbeantworter zu erreichen sind. Neben den Altkleidercontainern entwickeln sich wilde Müllansammlungen und ein unansehnliches Straßenbild. Durch eine Kontrolle der gebührenpflichtigen Genehmigungsmarke ließen sich zusätzliche Einnahmen für die Stadt Frankfurt am Main erzielen und die Aufstellungsorte könnten kontrolliert werden. Wilde Sperrmüllansammlungen könnten dadurch stark reduziert werden. Nachgewiesene gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel das Rotes Kreuz, könnten von der Gebühr ausgenommen werden. Beispielhaft sind hier nur für die Straßen in Fechenheim-Nord einige Aufstellungsorte genannt: - Schlitzer Straße/Orber Straße (Stadt Frankfurt) Boex Vertriebsgesellschaft mbH 069-710475-189 - Cassellastraße/Orber Straße (Stadt Frankfurt) Maas Container und Recycling Offenbach. 069-800897-60 - Cassellastraße 32, zwei Container (unbekannter Eigentümer) Abholbüro: 06109-770100 - Cassellastraße/Hanauer Landstraße (Stadt Frankfurt) unbekannter Aufsteller - Alt-Fechenheim/Hanauer Landstraße (Stadt Frankfurt) zwei alte Container, Rotes Kreuz - Meerholzer Straße/Bebraer Straße (unbekannter Eigentümer) ReSales GmbH, Alemannenstraße 7-9, 85095 Denkendorf 0800-0800987 - Fuldaer Straße/Wächtersbacher Straße, Bushaltestelle (Stadt Frankfurt), keine Kontaktdaten - Steinauer Straße 4 (Deutsche Wohnen) Bicker GmbH Marburg 06421-161320 - Steinauer Straße/Orber Straße (Stadt Frankfurt) kindersuchhilfe.eu 06021-9210221 - Birsteiner Straße 111/Lauterbacher Straße (Stadt Frankfurt) unbekannter Aufsteller - Wächtersbacher Straße 101,(Stadt Frankfurt), keine Kontaktdaten - Birsteiner Straße/Langenselbolder Straße, zwei Container, (unbekannter Eigentümer) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1351 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 918 Anregung vom 05.10.2015, OA 669 Aktenzeichen: 66 5
Entfernung Kopfsteinpflaster auf der Straße Alt-Fechenheim
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2011, OM 246 entstanden aus Vorlage: OF 22/11 vom 28.07.2011 Betreff: Entfernung Kopfsteinpflaster auf der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, die Kopfsteinpflasterpassagen auf der Straße Alt-Fechenheim (Langgass) zu entfernen und durch eine durchgehende Asphaltdecke zu ersetzen. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob das Kopfsteinpflaster auf den Gehwegen (jeweils auf Höhe der Seitenstraßen von Alt-Fechenheim) ebenfalls durch normale vorhandene Pflastersteine ersetzt werden kann. Begründung: Die Straße Alt-Fechenheim ist die Hauptdurchgangsstraße Fechenheims. Viele Wohnhäuser und Ladengeschäfte prägen das Bild der Einkaufsstraße des Stadtteils. Durch das Überfahren der Kopfsteinpflasters mit Autos oder Lkw`s entsteht eine große Lärmbelästigung. Diese Beeinträchtigung stört die Anwohnerinnen und Anwohner nicht nur tagsüber, sondern auch besonders in den Nachtstunden. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Im Winter ist das Kopfsteinpflaster der Gehwege in Alt-Fechenheim besonders glatt und glitschig. Gerade für ältere oder behinderte Menschen erschwert es den täglichen Einkauf in den kalten Monaten sehr. Hier ist zu prüfen, ob das Kopfsteinpflaster auf den Gehwegen von Alt-Fechenheim ebenfalls ausgetauscht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1182 Aktenzeichen: 66 5
Durchgehender Fahrradstreifen in Fechenheim
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2011, OM 249 entstanden aus Vorlage: OF 25/11 vom 27.07.2011 Betreff: Durchgehender Fahrradstreifen in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Erneuerung der Dieburger Straße - hier soll in nördlicher Richtung ein Fahrradstreifen auf der Fahrbahn markiert werden - einen durchgehenden Fahrradstreifen in den Straßen Dieburger Straße, Starkenburger Straße, Alt-Fechenheim bis Haus Nummer 69, Bushaltestelle "Alte Post", durch Markierung auf der Fahrbahn (in nördlicher Fahrtrichtung) einzurichten. Begründung: Im Zuge der Erneuerung der Dieburger Straße wird in nördlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn ein Radweg durch Markierung ausgewiesen. Damit dieses in Fechenheim neue Konzept nicht nur patchwork-artig umgesetzt wird, sollen die in Fahrtrichtung folgenden Straßen (Starkenburger Straße, Alt-Fechenheim) ebenfalls mit einem in gleicher Weise markierten Radweg ausgewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1353 Aktenzeichen: 66 2
Fehlende Beschilderung von Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2011, OM 130 entstanden aus Vorlage: OF 8/11 vom 04.05.2011 Betreff: Fehlende Beschilderung von Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung an den Fußgängerüberwegen (Punkt 2-5) durch das beidseitige Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 vervollständigen zu lassen. Am Kleedreieck in Fechenheim gibt es fünf Zebrastreifen, die völlig unterschiedlich beschildert sind. 1. Alt-Fechenheim/Kleestraße am Taxistand, - beidseitig beschildert, 2. Kleestraße/Ecke Alt-Fechenheim - unbeschildert, 3. Kleestraße an der ehemaligen Postagentur - einseitig beschildert, 4. Willmannstraße 1 - unbeschildert, 5. Kleestraße/Ecke Baumertstraße - unbeschildert. Begründung: Zu 2.: Der Zebrastreifen liegt auf der Hauptdurchgangsachse in Nord/Süd-Richtung (Alt-Fechenheim - Kleestraße - Baumertstraße) direkt hinter einer scharfen Kurve und ist erst direkt an der Abbiegung zu sehen. Für Ortsfremde, wenn Schnee darauf liegt, überhaupt nicht. Dies gilt für alle nachfolgend beschriebenen Mängel. zu 2. und 3.: Die beiden Fußgängerüberwege sind nur wenige Meter von einander entfernt. Ein Übergang ist völlig unbeschildert, der andere Übergang, an der Postagentur, nur einseitig. zu 4. und 5.: Die beiden Fußgängerüberwege sind an der selben Kreuzungseinmündung gelegen, wie die ehemalige Postagentur und unbeschildert. Sie befinden sich in einer Tempo-30-Zone. Dies ist für Fußgänger völlig unerheblich, denn die Willmannstraße ist ein beliebter Schleichweg und hier wird kreuz und quer abgebogen. Das ist besonders für Kinder sehr unübersichtlich und gefährlich. Die Beschilderung der Fußgängerüberwege würde mehr Sicherheit schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2011, ST 985 Aktenzeichen: 66 7
Buslinie 44: Haltestelle Bodenseestraße
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2011, OM 131 entstanden aus Vorlage: OF 9/11 vom 04.05.2011 Betreff: Buslinie 44: Haltestelle Bodenseestraße Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, warum an der Wartehalle in Richtung Seckbach-Leonhardsgasse statt der üblichen 80 Zentimeter breiten Seitenwände nur 40 Zentimeter breite Seitenwände montiert wurden, obwohl der Fußweg breit genug ist und 2. gegebenenfalls die schmalen Seitenwände gegen die üblichen 80 Zentimeter breiten auszutauschen. Begründung: Aufgrund eines Antrags des Ortsbeirates aus dem Jahr 2007 wurde vor circa einem Jahr die Wartehalle in Richtung Seckbach aufgestellt. Laut Anforderungsprofil zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (NVP), siehe B 404 vom 22.09.2006, Punkt I.1, Haltestellenausstattung, ist an allen Haltestellen ein Unterstand für Fahrgäste zu errichten, sofern dies situationsbedingt möglich ist. Dies ist hier der Fall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2011, ST 883 Aktenzeichen: 92 13
Verwahrloster Zustand des städtischen Grundstücks Willmannstraße 1
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2011, OM 4902 entstanden aus Vorlage: OF 515/11 vom 22.12.2010 Betreff: Verwahrloster Zustand des städtischen Grundstücks Willmannstraße 1 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass das städtische Grundstück Willmannstraße 1 und dessen Einzäunung in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden. Zaunabschnitte, die auf den Gehweg zu fallen drohen, und umgefallene Zaunelemente sind umgehend zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2011, ST 392 Aktenzeichen: 23 20
Offenlegung von Verkehrsplanungen vor Baubeginn
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2011, OM 4906 entstanden aus Vorlage: OF 524/11 vom 15.12.2010 Betreff: Offenlegung von Verkehrsplanungen vor Baubeginn Der Magistrat wird aufgefordert, auf die VGF dahin gehend einzuwirken, die Umbaumaßnahmen ihrer Haltestellen in Zukunft vor Baubeginn dem Ortsbeirat offenzulegen, dass es nicht wieder zu einer solch unhaltbaren Situation kommt wie derzeit an der Bushaltestelle Fechenheim Post auf der Straße Alt-Fechenheim. Dort staut sich der Verkehr häufig bis zum Beginn der Starkenburger Straße, wenn ein Bus die Haltestelle anfährt. Begründung: Der Umbau der genannten Haltestelle brachte eine wesentliche Verschlechterung der Verkehrssituation der Straße Alt-Fechenheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2011, ST 522 Aktenzeichen: 61 10
Schneeräumungsdienst auf Gehwegen entlang städtischer Grundstücke
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2011, OM 4901 entstanden aus Vorlage: OF 513/11 vom 22.12.2010 Betreff: Schneeräumungsdienst auf Gehwegen entlang städtischer Grundstücke Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass durch die rechtzeitige, zeitnahe Schneeräumung der Gehwege entlang städtischer Grundstücke die Bildung von nicht mehr begehbaren Eisflächen verhindert wird. Das soll insbesondere an Stellen geschehen, die durch aufgestellte Glascontainer, wie an der Kreuzung Bodenseestraße/Konstanzer Straße, von vielen Bürgern benutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2011, ST 402 Aktenzeichen: 79 4
Regelmäßige Kontrollen der Parksituation in der Straße „Alt-Fechenheim“
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2010, OM 4749 entstanden aus Vorlage: OF 499/11 vom 06.11.2010 Betreff: Regelmäßige Kontrollen der Parksituation in der Straße "Alt-Fechenheim" Der Magistrat wird aufgefordert, regelmäßig die Parksituation auf der Straße Alt-Fechenheim überprüfen zu lassen. Die linke und rechte Straßenseite wird regelmäßig durch Dauerparker, die keine Parkscheine ziehen, blockiert. Dadurch weichen viele Autofahrerinnen und Autofahrer zum Parken auf die rechte Straßenseite aus, was zu häufigen Verkehrsbehinderungen führt und auch besonders die Linienbusse behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 638 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 4
Neu gestaltete Bushaltestelle Alt-Fechenheim
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2010, OM 4751 entstanden aus Vorlage: OF 502/11 vom 22.11.2010 Betreff: Neu gestaltete Bushaltestelle Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu berichten, wer die Verbreiterung der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" geplant und genehmigt hat; 2. zu berichten, warum die Haltestelle in solch überdimensionierter Art verbreitert wurde; 3. den sofortigen Rückbau der verbreiterten Bushaltestelle um wenigstens die Hälfte zu veranlassen. Begründung: Die Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" der Linie 551 in Fahrtrichtung Bad Vilbel wurde vor kurzem verbreitert. Die Verbreiterung wurde aus unverständlichen Gründen auf fast der gesamten Breite der ehemaligen rechten Fahrbahn ausgebaut. Die verbleibende Fahrbahn ist nun so schmal, dass zwei normale Pkw nur noch in Schrittgeschwindigkeit aneinander vorbeifahren können, zwei Busse passen überhaupt nicht mehr aneinander vorbei. Hält ein Bus an der Haltestelle, ist der Verkehr in beide Richtungen komplett blockiert. Dies ist ein nicht hinzunehmender Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 555 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 13
Begrünung der Straßenbahnschienen am Mainufer
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2010, OM 4506 entstanden aus Vorlage: OF 470/11 vom 13.08.2010 Betreff: Begrünung der Straßenbahnschienen am Mainufer Der Magistrat wird aufgefordert, die Gleisanlagen der Straßenbahnlinie 11 am Mainufer, zwischen den Haltestellen "Alt-Fechenheim" und der Endhaltestelle "Schießhüttenstraße", im Zuge der Neugestaltung des Mainufers als "Rasentrasse" anlegen zu lassen. Der jetzige Schotter soll entfernt und gegen ein Rasenbett getauscht werden. Die Gestaltung der Übergänge soll im Rahmen der Erneuerung der Allee am Mainufer mit der Planung des Grünflächenamtes abgestimmt werden. Eine Finanzierung ist über das Projekt "Aktive Kernbereiche" zu prüfen. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung der Pappelallee und des Programms "Aktive Kernbereiche" wird versucht, die Qualität Fechenheims aufzuwerten. Die attraktive Neugestaltung des Mainufers wird hier ohne Zweifel dazu beitragen. Die Bahnlinie, die sich derzeit als hässlicher schwarzer Balken zwischen Kernbereich und die Uferpromenade schiebt, trübt dieses Bild jedoch erheblich. Durch die Begrünung der Gleiskörper würde hier ein erheblich harmonischeres und attraktiveres Bild geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2010, ST 1468 Aktenzeichen: 92 1
Anbringung von Haltegriffen beim Eingang der Postagentur in der Willmannstraße in Fechenheim
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2010, OM 4507 entstanden aus Vorlage: OF 471/11 vom 29.07.2010 Betreff: Anbringung von Haltegriffen beim Eingang der Postagentur in der Willmannstraße in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, die Deutsche Post AG zu bitten, dass am Eingang der Postagentur in der Willmannstraße Haltegriffe (auf beiden Seiten) angebracht werden. Begründung: Mitglieder des Ortsbeirates wurden in dieser Angelegenheit mehrfach von Seniorinnen und Senioren um Hilfe gebeten. Die Eingangsstufe zum Postamt ist relativ hoch und von Personen, die sich nur noch mit einer Gehhilfe fortbewegen können, ohne fremde Hilfe sehr schwer zu bewältigen. Das Anbringen von Haltegriffen auf beiden Seiten des Eingangs stellt eine wesentliche Erleichterung dar und wäre ohne großen technischen und finanziellen Aufwand zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2010, ST 1509 Aktenzeichen: 92 31
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