Meine Nachbarschaft: Willmannstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Maßnahme zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs in der Straße Am Gansbühel
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.11.2025, OA 581 entstanden aus Vorlage: OF 799/11 vom 10.11.2025 Betreff: Maßnahme zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs in der Straße Am Gansbühel Vorgang: OA 667/94 OBR 11; F 435/07; V 481/07 OBR 11; ST 1857/07; OM 2222/08 OBR 11; ST 1055/08; OM 2270/13 OBR 11; ST 1328/13; OM 1043/16 OBR 11; ST 614/17; OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; OM 4750/23 OBR 11; ST 638/24; OM 6461/25 OBR 11; ST 971/25 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Konstanzer Straße/Jakobsbrunnenstraße/ Am Gansbühel in der Einfahrt zur Straße Am Gansbühel einen Modalfilter als Busschleuse einzurichten. Dieser soll gewährleisten, dass nur noch der ÖPNV passieren kann und der Individualverkehr ausgeschlossen wird. Um ein verbotenes Einfahren in die Straße über die Ausfahrt der Gegenverkehrsspur präventiv zu unterbinden, ist an dieser Stelle die Straße mit baulichen Maßnahmen so zu verschließen, dass eine Durchfahrt mit dem Pkw nicht mehr möglich ist. Eine Durchfahrt per Fahrrad soll weiterhin gewährleistet sein. Am Ende der Sackgasse sollen in diesem Zuge Parkplätze eingerichtet werden. Begründung: Seit 1994 versucht der Ortsbeirat kontinuierlich, den Durchgangsverkehr in einer kleinen, parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Anliegerstraße zu verhindern. Wegen der engen Fabrikbauweise, viel zu schmaler Gehwege und schlechter Straßenführung ist der Verkehr dort problematisch. Hinzu kommt, dass die Straße einen rechtwinkligen Verlauf aufweist. An dieser kurvigen, rechtwinkligen Stelle ist es aufgrund eingeschränkter Sichtverhältnisse besonders gefährlich für Fußgänger und den Gegenverkehr. Trotz Durchfahrtsverbot für den Individualverkehr fahren viele Fahrzeuge in die Straße, weil sie der dort verkehrenden Buslinie 44 folgen. Täglich missachten Fahrer von Pkws, Lkws und Motorrädern rund um die Uhr das Durchfahrtsverbot. In mehreren Stadtteilen Frankfurts gibt es bereits unterschiedliche Versionen von Modalfiltern/Busschleusen, die den öffentlichen Nahverkehr passieren lassen und gleichzeitig die Durchfahrt des Individualverkehrs verhindern. Eine Modalfilter-Lösung hat sich, beispielsweise im Grüneburgweg, bereits bewährt. Quelle: adfc, Grüneburgweg/Feldbergstraße/Wolfsgangstraße - Modalfilter meistern auch komplexe Kreuzungsbereiche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.09.2007, F 435 Auskunftsersuchen vom 24.09.2007, V 481 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2007, ST 1857 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2008, OM 2222 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2008, ST 1055 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM 2270 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1328 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 614 Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 971 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 03.12.2025
Erneuerung und Wiederherstellung des Fahrradwegs in der Jakobsbrunnenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2025, OF 800/11 Betreff: Erneuerung und Wiederherstellung des Fahrradwegs in der Jakobsbrunnenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg entlang der Jakobsbrunnenstrasse auf der nördlichen Fahrbahnseite zwischen der Konstanzer Straße und der Leo-Gans-Straße zeitnah wiederherzustellen, die erheblich asphaltzerstörten Wegebereiche mit einer neuen Fahrbahndecke zu sanieren und in einen verkehrssicheren Zustand ohne Schlaglöcher zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, fehlende Asphaltstücke, mehrfach an vielen Stellen geflickt, durch häufige Baustellen verursacht, ist die Fahrbahn des Fahrradweges entlang der Jakobsbrunnenstraße zeitnah in einen verkehrssicheren und brauchbaren Zustand zu versetzen. Die jüngsten Leitungsverlegearbeiten haben den Zustand so verschlechtert, dass Handlungsbedarf entstanden ist. Eine neue Fahrbahndecke wird die Befahrbarkeit und damit die Fahrsicherheit deutlich verbessern. (Fotos privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung öffentl. Personennahverkehr Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des ehemals geplanten Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2025, OF 792/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung öffentl. Personennahverkehr Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des ehemals geplanten Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Vorgang: EA 13/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Umsetzung der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des ehemals geplanten Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Das Projekt ist unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen - allein Siemens hat hier ca. 1.900 Parkplätze - und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Carl-Benz-Straße (allein 1.900 zur Zeit bei der Fa. Siemens), weitere zu erwartende Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 13 Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstraße/Bodenseestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7483 entstanden aus Vorlage: OF 769/11 vom 27.09.2025 Betreff: Verbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstraße/Bodenseestraße Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die eine sichere und ungehinderte Ausfahrt aus der Bodelschwinghstraße in die Bodenseestraße gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Belange von Anwohner:innen sowie von Fahrzeugführer:innen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der FES. Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 1. Einrichtung von Sperrflächen im Einmündungsbereich der Bodelschwinghstraße auf die Bodenseestraße. Die Sperrflächen sollten in der Bodenseestraße eingerichtet werden, um das Parken unmittelbar im Einmündungsbereich zur Bodelschwinghstraße zu unterbinden. 2. Absicherung der Sperrflächen, falls die zuständigen Ämter dies für erforderlich erachten, durch geeignete bauliche oder verkehrstechnische Maßnahmen (z. B. Markierungen, Poller, Beschilderung, Fahrradbügel etc.), um widerrechtliches Parken effektiv zu verhindern. 3. Prüfung der Installation eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt aus der Bodelschwinghstraße, um die Sicht auf den fließenden Verkehr in der Bodenseestraße zu verbessern. Begründung: Die Bodelschwinghstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und man hat keine Vorfahrt gegenüber Autofahrenden, die aus der Bodenseestraße kommen. Aufgrund der derzeitigen Parksituation entlang der Bodenseestraße - insbesondere direkt an der Einmündung - ist die Sicht auf den querenden Verkehr stark eingeschränkt. Dies führt zu gefährlichen Situationen beim Einfahren und betrifft sowohl private Fahrzeuge als auch Einsatzfahrzeuge. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verbesserung der Übersicht im Kreuzungsbereich. (Geoportal Frankfurt) Markierungen => Sperrflächen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf der HelmutSittlerPromenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle „ArthurvonWeinbergSteg“ und Lappengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7493 entstanden aus Vorlage: OF 781/11 vom 27.09.2025 Betreff: Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf der Helmut-Sittler-Promenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle "Arthur-von-Weinberg-Steg" und Lappengasse Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob entlang der Helmut-Sittler-Promenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle "Arthur-von-Weinberg-Steg" und der Lappengasse eine insektenfreundliche Beleuchtung installiert werden kann, um die Nutzbarkeit und Sicherheit des Weges in der dunklen Jahreszeit zu verbessern. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1. Verwendung von LED-Leuchten mit reduzierter Farbtemperatur (≤ 2700 Kelvin) und geringem UV-/Blauanteil zur Minimierung der Beeinträchtigung nachtaktiver Insekten; 2. Niedrige Montagehöhe und gerichtete Lichtführung ausschließlich auf die Wegfläche, um Streulicht in angrenzende sensible Uferbereiche zu vermeiden; 3. Einsatz von Bewegungsmeldern oder zeitlich gesteuerter Beleuchtung, um unnötige Lichtemissionen zu reduzieren. Der Magistrat wird gebeten, entsprechende Möglichkeiten zu prüfen und eine Umsetzung im Sinne der ökologischen und verkehrlichen Anforderungen zu veranlassen. Begründung: Der Weg dient als wichtige Verbindung für Fußgänger:innen, insbesondere als Zubringer zur Straßenbahnhaltestelle "Arthur-von-Weinberg-Steg". In der dunklen Jahreszeit ist die Nutzung durch die unbeleuchtete, wassergebundene Oberfläche erschwert und mit erhöhtem Unfallrisiko verbunden. Gleichzeitig liegt der Weg in unmittelbarer Nähe zum Mainufer, einem ökologisch sensiblen Bereich, in dem Lichtemissionen möglichst gering gehalten werden sollten. Insektenfreundliche Beleuchtungskonzepte, wie sie bereits in Naturschutzgebieten und Grünanlagen erfolgreich eingesetzt werden, bieten an dieser Stelle eine geeignete Lösung, um Sicherheit und Naturschutz miteinander zu verbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7238 entstanden aus Vorlage: OF 755/11 vom 29.07.2025 Betreff: Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit a m Fußgängerüberweg auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 umzusetzen: 1. Gefahrloser Zugang vom nördlichen Rand der Hanauer Landstraße an die in Richtung Schießhüttenstraße fahrende Straßenbahn. Eine Ampelschaltung ist entsprechend einzurichten. 2. Umstellung der Fußgängerampel auf eine schnellere Schaltzeit und längere Übergangszeiten für Fußgänger oder ein zügiges, bedarfsabhängiges Signal, um die Querung sicherer zu gestalten. Die Grünphase für die Fußgänger ist zu kurz und sollte um mindestens 15 Sekunden verlängert werden. 3. Bessere Beleuchtung des Überwegs, um die Sichtbarkeit bei Dunkelheit zu erhöhen. 4. Deutlichere Markierung des Überweges. Begründung: Der Fußgängerüberweg auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 stellt derzeit für viele Passanten - darunter auch Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen - eine erhöhte Gefahrenstelle dar. Die Haltestelle "Cassellastraße" stellt eine wichtige Verbindung zwischen Fechenheim-Nord und Alt-Fechenheim dar, insbesondere nach dem Abriss der Fußgängerbrücke, welche über das Cassella-Gelände führte. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der oft überhöhten Geschwindigkeiten der Fahrzeuge ist die Querung der Straße an dieser Stelle für Fußgänger*innen mit einem erhöhten Risiko verbunden. Fahrzeuge übersehen und erkennen die querenden Fußgänger sehr oft viel zu spät. Der zurzeit noch gesperrte südliche Fortsatz der Cassellastraße wird weiteren Fußgängerverkehr an diese Kreuzungsmöglichkeit bringen. Eine neue S-Bahn-Station mit Zugang aus der Cassellastraße wird dort ebenfalls gebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Einbindung des sogenannten „Aldi-Wegs“ zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der FerdinandPorscheStraße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7239 entstanden aus Vorlage: OF 756/11 vom 16.08.2025 Betreff: Einbindung des sogenannten "Aldi-Wegs" zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen Vorgang: OM 3160/18 OBR 11; ST 1651/18 Die mittlerweile erfolgte Ausbesserung des sogenannten "Aldi-Wegs" - einer Verkehrsfläche in der Qualität eines einfachen Privatweges im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main - hat zu einer erfreulich hohen Nutzung durch Fuß- und Radverkehr geführt. Die Verbindung zwischen der südlichen Konstanzer Straße (Wohnbebauung) und der Ferdinand-Porsche-Straße (Gewerbegebiet Carl-Benz-Straße) verkürzt zahlreiche Wege und macht für viele Nutzerinnen und Nutzer den Pkw überflüssig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, diese Wegeverbindung in das jährliche Pflegeprogramm der Stadt Frankfurt aufzunehmen, um die Verkehrsfähigkeit durch regelmäßigen Rückschnitt von begleitendem Pflanzengrün (Bäume, Brombeerhecken, Brennnesseln etc.) dauerhaft zu gewährleisten. Begründung: Auch ohne die Umsetzung eines geplanten Wohnbaugebietes und des neuen geplanten Grünzuges Fechenheim wurde an dieser Stelle ein ehemals bestehender Trampelpfad zwischen Wohngebiet und Gewerbegebiet mit Einzelhandel zu einem echten Weg aufgewertet. Die Maßnahme hat sich bewährt: Der Weg wird intensiv genutzt, reduziert überflüssigen Pkw-Verkehr und verbessert die Nahmobilität. Mit geringem Pflegeaufwand kann diese positive Entwicklung dauerhaft gesichert werden Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3160 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1651 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1846
Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz in FrankfurtFechenheim, Konstanzer Straße/Bodenseestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7242 entstanden aus Vorlage: OF 761/11 vom 16.08.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz in Frankfurt-Fechenheim, Konstanzer Straße/Bodenseestraße Vorgang: OM 6900/25 OBR 11; ST 1205/25 Vor dem Hintergrund der bereits laufenden Standortprüfung begrüßt der Ortsbeirat die in der Stellungnahme vom 21.07.2025, ST 1205, bekannt gegebene Mitteilung, dass der Spielplatz in Fechenheim, Konstanzer Straße, in die vertiefte Bewertung für die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens aufgenommen wurde. Angesichts der Lage dieses Spielplatzes - in einem Bereich ohne Nähe zu sozialen Einrichtungen oder einem Kiosk und damit ohne Zugang zu Trinkwasser - sowie der intensiven Nutzung durch eine große Zahl der 2.800 Kinder, die in Fechenheim leben, sieht der Ortsbeirat eine dringliche Notwendigkeit, dass der Magistrat diesen Standort bei der Errichtung von Trinkwasserbrunnen besonders berücksichtigt. Für viele dieser Kinder stellt der Spielplatz Konstanzer Straße eine zentrale Freizeitfläche dar, die gerade in den heißen Sommermonaten täglich und über Stunden hinweg genutzt wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zeitnah einen öffentlichen Trinkwasserbrunnen an diesem Ort bereitzustellen, damit nicht nur eine Maßnahme zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, sondern auch ein Beitrag zur gesundheitlichen Vorsorge und zur sozialen Verantwortung im öffentlichen Raum umgesetzt wird. Begründung: Der Spielplatz Konstanzer Straße ist für viele Familien und deren Kinder im Stadtteil Fechenheim ein unverzichtbarer Ort des sozialen Miteinanders und der kindlichen Entfaltung. Gerade in den Sommermonaten wird er täglich von zahlreichen Kindern besucht - oft über Stunden hinweg. In einem Umfeld, das keine Form der öffentlichen Trinkwasserversorgung bietet, entsteht eine Versorgungslücke, die gesundheitlich wie sozial relevant ist. Diese Lücke wird noch durch die in den letzten Jahren zunehmend häufiger auftretenden Hitzeperioden verschärft. Die Belastung durch hohe Temperaturen betrifft insbesondere Kinder, die sich beim Spielen körperlich verausgaben und auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr angewiesen sind. Ein Trinkwasserbrunnen würde nicht nur die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen, sondern auch ein Zeichen dafür setzen, dass öffentliche Räume kindgerecht, gesundheitsfördernd und zukunftsfähig gestaltet werden. Die Errichtung eines solchen Brunnens an diesem Ort ist eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme mit unmittelbarem Nutzen für die Menschen vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6900 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1205
Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz Fechenheim Konstanzer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7096 entstanden aus Vorlage: OF 752/11 vom 01.06.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz Fechenheim Konstanzer Straße 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Spielplatz Fechenheim Konstanzer Straße nun zeitnah mit einem wie schon in der Neukonzeption geplanten und mit den zuständigen Behörden bereits besprochenen Trinkwasserbrunnen ausgestattet wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, einen Installations- bzw. Inbetriebnahmetermin des dringlich benötigten Trinkwasserbrunnens mitzuteilen. Begründung: Die ersten Hitzetage des Jahres haben bereits die heiße Jahreszeit in Frankfurt eingeleitet. Die Brisanz des Temperaturanstieges und dessen Folgen, unabhängig von den Ursachen, zeigten die jüngsten Reaktionen der Natur in der Schweiz. Das Tauen von Gletschern und vereisten Felsmassiven und deren Sturz in die Tiefe verdeutlichen einmal mehr das dringlich notwendige Handeln der Verantwortungsträger. Auch gerade die Städte werden in den heißen Sommermonaten deutlich machen, wie wichtig das Thema und die Reaktionen darauf sind und sein werden. Die Stadt Frankfurt hat die Möglichkeiten, den Folgen des Temperaturanstieges entgegenzutreten und die Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen abzumildern und sollte dies ohne Zögern mit nachhaltigen Schritten tun. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1533
Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6947 entstanden aus Vorlage: OF 738/11 vom 03.05.2025 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten in Absprache mit der Landespolizei zu überprüfen: - Jakobsbrunnenstraße auf Höhe des Kiosks in beide Richtungen (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und ab 17:00 Uhr); - Alt-Fechenheim auf Höhe der Fahrschule, auf Höhe des Netto-Marktes und auf Höhe der katholischen Kirche (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße auf Höhe der Rückseite der Kita Mainstrolche (05:00 Uhr bis 8:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Pfortenstraße (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Dieburger Straße/Alt-Fechenheim (am Wochenende, alle Uhrzeiten); - Bodenseestraße zwischen Konstanzer Straße und Max-Eyth-Straße (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr); - Wächtersbacher Straße auf Höhe der Kita St. Hildegard (werktags 07:30 Uhr bis 10:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, sobald die Umleitung Hanauer Landstraße nicht mehr über die Cassellastraße führt; - Birsteiner Straße auf Höhe des Sportplatzes (Montag bis Freitag 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr und ab dem späten Nachmittag - Verkehr von und zur Schule, Ferienzeit ausschließen); - Hanauer Landstraße stadtauswärts (am Parkplatz der Allessa GmbH und der Bushaltestelle, wenn die Baustelle abgeschlossen ist) zwischen der Straße Alt-Fechenheim und der Omegabrücke (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Jakobsbrunnenstraße von Westen aus kommend im Bereich der Einfahrt in die Tempo-30-Zone zwischen An der Seehecke und Konstanzer Straße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Baumertstraße zwischen der Straße Am Hennsee und Pfortenstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Roscherstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Begründung: Es wird vermehrt festgestellt, dass Fahrzeughalter sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1587
Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946 entstanden aus Vorlage: OF 737/11 vom 04.05.2025 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Vorgang: OM 3346/23 OBR 11; ST 1119/23; OM 5639/24 OBR 11; ST 2016/24 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in den Stellungnahmen ST 1119 und ST 2016 vom Magistrat selbst beschriebenen, beschlossenen und angeordneten Umsetzungsschritte zu einer sichereren Kreuzung An der Mainkur umgehend initiiert werden. Die Situation ist unverändert gefährlich. 2. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat einen Realisierungstermin für dieses Jahr zu nennen, an dem die Umsetzung erfolgt und die beschriebenen Anpassungen durchgeführt werden. Begründung: Die Situation An der Mainkur im Bereich des gesicherten Überwegs in der nach Süden von der Hanauer Landstraße abbiegenden Straße Alt-Fechenheim ist für Fußgängerinnen, Fußgänger und den Radverkehr unverändert gefährlich. Die Umsetzung der Maßnahmen, welche in der Stellungnahme ST 1119 angekündigt und mit der ST 2016 mittlerweile geplant und angeordnet wurden, ist unerlässlich, um dort eine sicherere Situation zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5639 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2016 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1840 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154
Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle „AltFechenheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6611 entstanden aus Vorlage: OF 703/11 vom 27.02.2025 Betreff: Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 274-50 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h" vom derzeitigen Standort in der Straße Alt-Fechenheim auf Höhe der Hausnummer 39 um etwa 100 Meter weiter in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" zu versetzen, wodurch auf diesem Abschnitt dann Tempo 30 verlängert wird, um den dortigen Bussen des ÖPNV die Abfahrt aus der Buswanne zu erleichtern, sowie eine Fahrbahnmarkierung mit Hinweis auf Tempo 30 anzubringen. Begründung: Bei der derzeitigen Regelung beschleunigt sich der Verkehr aus Richtung Fechenheim kommend in Richtung An der Mainkur, weil sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf 50 km/h ändert. Stehende Busse an der Haltestelle "Alt-Fechenheim" in Richtung An der Mainkur haben daher Schwierigkeiten, beim Anfahren aus der Buswanne in den fließenden Verkehr zu gelangen. Auch vor dem Hintergrund der Ampelanlage und dem regen Fußverkehr zum Cassellagelände und dem Lärmschutz der Anwohner, ist eine Verlängerung von Tempo 30 sinnvoll. Es wird in die Entscheidung des Magistrats gestellt, ob mit der Gegenrichtung analog verfahren werden soll. Dort besteht das Problem zwar nicht, weil es keine Buswanne an der Haltestelle gibt, gleichwohl wäre die Verkehrsregelung auf beiden Seiten identisch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 999
Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 entstanden aus Vorlage: OF 681/11 vom 23.01.2025 Betreff: Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln Vorgang: OM 4750/23 OBR 11; ST 638/24 Der Magistrat wird gebeten, die Straße Am Gansbühel kurz vor der Einmündung zur Jakobsbrunnenstraße durch bauliche Maßnahmen (Poller und/oder Baken) so zu verschließen, dass die Straße zu einer Sackgasse wird und eine Durchfahrt mit dem Pkw nicht mehr möglich ist. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Durchfahrt per Fahrrad weiterhin ermöglicht wird. Am Ende dieser Sackgasse sollen in diesem Zuge Parkplätze errichtet werden. Um diese Maßnahme zu ermöglichen, ist es notwendig, die Buslinie 44, die derzeit durch die Straße Am Gansbühel geführt wird, zu verlegen. Die Linienführung soll sodann aus der Jakobsbrunnenstraße kommend in die Willmannstraße und von dort aus weiter in die Straße Alt-Fechenheim erfolgen. Sollte dies aufgrund des Wenderadius in der Einmündung zur Straße Alt- Fechenheim nicht möglich sein, soll die Kleestraße für den Gegenverkehr freigegeben werden. Dazu müssten die dort befindlichen Parkplätze entfallen. Begründung: Die Straße Am Gansbühel ist zurzeit eine sogenannte unechte Einbahnstraße, sie darf mit dem Pkw nur aus Alt-Fechenheim in Richtung Konstanzer Straße befahren werden, nicht jedoch in die Gegenrichtung. Dies hält viele Fahrer von Pkw, Transportern und Lkw jedoch nicht davon ab, verbotenerweise in die Straße einzufahren, was zu einer starken Verkehrsbelastung und überdies immer wieder zu gefährlichen Situationen in der Straße selbst und an der sehr schlecht einsehbaren Einmündung zur Straße Alt-Fechenheim führt. Da auch der Bus immer wieder Probleme dabei hat, aus der Straße in Richtung Alt-Fechenheim einzufahren, wären durch diese Lösung sehr viele Problempunkte auf einmal gelöst. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 971 Beratung im Ortsbeirat: 11
Mobile Komposttoiletten für den Spielplatz in der Konstanzer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5644 entstanden aus Vorlage: OF 639/11 vom 01.06.2024 Betreff: Mobile Komposttoiletten für den Spielplatz in der Konstanzer Straße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Kinderspielplatz in der Konstanzer Straße in Fechenheim-Süd zwei mobile barrierefreie Komposttoiletten aufzustellen. Quelle: Norschter News 2021; Komposttoilette für Kinderspielplatz Begründung: Der neu gestaltete Kinderspielplatz wird sehr gut angenommen und ist hoch frequentiert. Die dort noch vorhandene Toilettenanlage ist jedoch in einem derart desolaten Zustand, dass sie nicht nutzbar ist. Es fehlen dringend Toiletten, da Eltern und Kinder sonst gezwungen sind, ihre Notdurft in den umliegenden Grünbereichen zu verrichten. In einer der vergangenen Ortsbeiratssitzungen wurde bereits auf diesen Zustand und die daraus resultierende Geruchsentwicklung für die angrenzenden Anwohner hingewiesen. Dieser Zustand ist untragbar und sollte schnellstens mithilfe mobiler Toiletten behoben werden, bis das stationäre Toilettenhäuschen saniert und wieder funktional ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 863 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5639 entstanden aus Vorlage: OF 633/11 vom 09.06.2024 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Vorgang: OM 3346/23 OBR 11; ST 1119/23 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Stellungnahme vom 26.05.2023, ST 1119, vom Magistrat selbst beschriebenen Umsetzungsschritte zu einer sichereren Kreuzung An der Mainkur umgehend initiiert werden. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zu erläutern, wann die Umsetzung startet und wann mit einer Fertigstellung der Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: Die Situation An der Mainkur im Bereich des gesicherten Überwegs in der nach Süden von der Hanauer Landstraße abbiegenden Straße Alt-Fechenheim ist für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radverkehr unverändert gefährlich. Die Umsetzung der Maßnahmen aus der Stellungnahme ST 1119 ist unerlässlich, um dort eine sicherere Situation zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2016 Antrag vom 04.05.2025, OF 737/11 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung AltFechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 604/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöcher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 28 2024 Die Vorlage OF 604/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2024, OF 587/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße zu realisieren. Das Projekt ist unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen - allein Siemens hat hier ca. 800 Parkplätze - und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße, geplantes Wohngebiet Nördliche Dieburger Straße - Bebauungsplan Nr. 698 ) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 13 2024 Die Vorlage OF 587/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStraßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme erneuern rund um das Kleedreieck in Fechenheim-Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5193 entstanden aus Vorlage: OF 562/11 vom 18.02.2024 Betreff: Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme erneuern rund um das Kleedreieck in Fechenheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, die Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme rund um das Kleedreieck in Fechenheim zu erneuern und falls möglich zu verbessern. Konkret genannt sind die folgenden Standorte: - Der Zebrastreifen Alt-Fechenheim/Lappengasse ist nur noch zur Hälfte sichtbar; - Alt-Fechenheim/Kleestraße - Radführung vom Radweg auf die Fahrbahn; - Zebrastreifen Willmannstraße/Kleestraße durch Straßenbau "überpflastert", der Zebrastreifen ist nur in Teilen vorhanden; - Zebrastreifen Willmannstraße in Richtung der Jakobsbrunnenstraße - die Radwegeführung ist gegen die Einbahnstraße an einer gefährlichen Stelle teilweise nur schlecht erkennbar. Offensichtlich sind von den genannten Markierungen einige durch Baumaßnahmen zerstört worden. So sollte der Magistrat, falls er nicht selbst Bauausführender war, die Bauausführenden darauf hinweisen, dass nicht nur der Fahrbahnbelag, sondern auch die sich darauf befindlichen Markierungen wiederhergestellt werden müssen. Zumindest ist in diesen Fällen den Behörden mitzuteilen, dass diese wiederhergestellt werden müssen. Begründung: "Markierungen dienen dazu, den Verkehr zu regeln, optisch zu führen oder Verkehrsteilnehmer zu warnen." (RMS, Richtlinien für die Markierung auf Fahrbahnen) Leider dienen in einigen Teilen des Ortsbezirks 11 Markierungen im Straßenraum nicht mehr dieser Aufgabe, da sie nur noch schwer zu erkennen sind, zumal bei Regen und Dunkelheit, also dann, wenn ihr Vorhandensein eine besondere Wichtigkeit einnimmt. An dieser Stelle muss dringend und zeitnah Abhilfe geschaffen werden, um auch weiterhin im Straßenraum der Stadtteile des Ortsbezirks 11 ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Es muss an den beschriebenen Stellen mangels vorhandener Geschwindigkeitsüberwachung oft mit nicht regelkonformer Geschwindigkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmer gerechnet werden. So fällt gut sichtbaren Markierungen eine besonders wichtige Rolle zu. (Google maps) Willmannstraße (Google maps) Willmannstraße, Kleestraße, Baumertstraße (Google maps) Alt-Fechenheim/Lappengasse Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1274 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und der Radfahrer im städtischen (Straßen)Raum der Straße AltFechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5194 entstanden aus Vorlage: OF 563/11 vom 18.02.2024 Betreff: Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und der Radfahrer im städtischen (Straßen-)Raum der Straße Alt-Fechenheim Vorgang: OM 4341/23 OBR 11; ST 60/24 Die Straße Alt-Fechenheim zwischen Pfortenstraße und Kleestraße ist die Haupteinkaufsstraße des Stadtteils Fechenheim. Neben Ladengeschäften, Friseuren, Gaststätten, Eisdiele, Bank und Apotheke befinden sich auf den ca. 350 Metern, die Gegenstand dieser Anregung sind, das Büro des Quartiersmanagements, eine Begegnungsstätte nicht nur für Senioren, eine Kindertagesstätte und das Bürgeramt des Stadtteils. Dies stellt in seiner Gesamtheit in diesem Straßenabschnitt ein Maximum an Aufenthaltsfunktionen dar. Des Weiteren wird die Straße Alt-Fechenheim von mehreren Tausend Pkw durchfahren, außergewöhnlich viele mit den Kennzeichen MKK und OF, meist entgegen der Ausweisung der Straße als "Anlieger frei" und oft zu schnell. Aus den oben beschriebenen Gründen und seiner Ablehnung der Anregung OM 4341, auf dem Streckenabschnitt Tempo 20 auszuweisen, wird der Magistrat gebeten, ein Konzept für die Straße Alt-Fechenheim im oben beschriebenen Abschnitt in enger Absprache mit dem Ortsbeirat zu erarbeiten und umzusetzen, das - eine Einhaltung der Geschwindigkeit im Straßenabschnitt gewährleistet; - ein sicheres Überqueren der Fahrbahn im gesamten Straßenabschnitt gewährleistet; - gewährleistet, dass Pkw in diesem Bereich Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer nicht überholen, da kein ausreichender Sicherheitsabstand möglich ist. Anmerkung: Bei einer Temporeduzierung von 30 km/h auf 20 km/h im beschriebenen 350 Meter langen Straßenabschnitt benötigt der ÖPNV eine um 21 Sekunden verlängerte Fahrzeit. Begründung: (Google Streetview) Hanau Innenstadt: Hier funktioniert der ÖPNV und der verkehrsberuhigte Bereich, Tempo 20 und Fußgängerzone mit ÖPNV hervorragend. (Google Streetview) Hier funktioniert das Überholen Pkw - Fahrrad mit Sicherheitsabstand nicht, aber bei Tempo 30 wird es immer wieder versucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4341 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 60 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1110 Aktenzeichen: 32-1
Poller zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger auf der Straße Alt-Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5196 entstanden aus Vorlage: OF 565/11 vom 18.02.2024 Betreff: Poller zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger auf der Straße Alt-Fechenheim Vorgang: OM 1531/22 OBR 11; ST 1150/22 Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Alt-Fechenheim in Höhe der Hausnummer 68 einen Poller so anzubringen, dass ein Halten von Kraftfahrzeugen auf dem Radweg, direkt vor dem Kiosk, nicht mehr möglich ist. Begründung: In der Stellungnahme ST 1150 aus dem Jahr 2022 teilte der Magistrat mit, dass der Anregung entsprochen wird und der Radweg mit einem Poller vor widerrechtlichem Parken abgesichert wird. Die Maßnahme sollte voraussichtlich im dritten Quartal 2022 ausgeführt werden und ist bis heute (Stand März 2024) noch nicht umgesetzt. Da die Situation nach wie vor eine Gefährdung für Radfahrende und Fußgänger darstellt, ist die Maßnahme innerhalb kürzester Zeit auszuführen. Quelle: (S. Neubauer) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1150 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 970 Aktenzeichen: 66-2
Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße sichtbarer machen und Kreuzungsbereich frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4749 entstanden aus Vorlage: OF 520/11 vom 07.11.2023 Betreff: Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße sichtbarer machen und Kreuzungsbereich frei halten Der Magistrat wird gebeten, auf der Straßenseite der Pfortenstraße 31 zu prüfen, ob dort ein absolutes Halteverbot oder eine Sperrfläche eingerichtet werden kann. Dies soll gewährleisten, dass die Sicht auf den dortigen Fußgängerüberweg nicht von geparkten Autos verdeckt wird. Begründung: Der Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße ist für Autofahrer, die aus der Pfortenstraße kommen, schlecht einsehbar. Es ist nicht erkennbar, ob sich auf der rechten Seite jemand auf dem Überweg befindet, da unmittelbar am Fußgängerüberweg geparkte Autos die Sicht darauf versperren. Es wird dort teilweise bis direkt vor dem Fußgängerüberweg geparkt. Es kommt dabei öfters zu gefährlichen Situationen, da der Fußgängerüberweg von vielen Schulkindern auf dem Weg der Konstanzer Straße genutzt wird. Ein weiterer Gefahrenpunkt ist, dass es zu gefährlichen Situationen beim Abbiegen von der Konstanzer Straße in die Pfortenstraße kommt, da von der Pfortenstraße kommend ein Ausweichen nach rechts nicht möglich ist. Vonseiten der Polizei wurde gegenüber den Anwohnern erwähnt, dass nur durch den Ortsbeirat eine Beseitigung der Gefahrenstelle (z. B. durch Poller oder Halteverbot) erreicht werden kann. Ein absolutes Halteverbot oder eine Sperrfläche in diesem Bereich würde die beschriebene Problematik beheben. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 511 Aktenzeichen: 32-1
Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 entstanden aus Vorlage: OF 521/11 vom 07.11.2023 Betreff: Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV! Vorgang: OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; ST 808/18 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße die Zufahrt für Busse in die Straße Am Gansbühel mit versenkbaren Pollern oder anderen technischen Anlagen, wie zum Beispiel einer Schranke, zu versehen. Dies soll der Verhinderung des massiv zugenommen Schleichverkehrs dienen und dem ÖPNV die vorrangige Nutzung der Busspur ermöglichen. Begründung: Die Hanauer Landstraße wird durchschnittlich von 58.000 Fahrzeuge pro Tag befahren. Im abendlichen Berufsverkehr stadtauswärts kommt es zu langen Staus, die die Verkehrssteilnehmer nach Ausweichrouten suchen lassen. Eine dieser Ausweichstrecken führt über die Hugo-Junkers-Straße oder Ernst-Heinkel-Straße auf die Jakobsbrunnenstraße und letztendlich über die Busspur Am Gansbühel. Das dort vor Jahren angebrachte Verkehrszeichen 260 der StVO mit Zusatzzeichen zur Verhinderung des Schleichverkehrs entfaltet nicht die gewünschte Wirkung. Seit Schließung des 7. Polizeireviers fanden dort keine Kontrollen mehr statt und aktuell ignorieren mehrere Hundert Autofahrer am Tag das Durchfahrtsverbot. Dabei rasen viele mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straße, bei Gegenverkehr wird der schmale Bürgersteig als Ausweichfläche genutzt. Nicht selten staut es sich in der Straße Am Gansbühel zur Kreuzung Alt-Fechenheim zurück und der Bus wird an der Durchfahrt gehindert. Verspätungen sind die Folge. Die geforderten und vom Magistrat beschlossenen Maßnahmen in der Stellungnahme ST 808 wurden bis heute nicht umgesetzt. Wiederholte Beschwerden genervter und gefährdeter Anwohner lassen nur noch eins zu: Um das Durchfahrtsverbot langfristig und nachhaltig durchzusetzen, bedarf es endlich der Anbringung von versenkbaren Pollern oder einer Schranke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Antrag vom 23.01.2025, OF 681/11 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-5
Toiletten für den Spielplatz in der Konstanzer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4753 entstanden aus Vorlage: OF 528/11 vom 10.11.2023 Betreff: Toiletten für den Spielplatz in der Konstanzer Straße Die Sport- und Spielfläche in der Konstanzer Straße in Fechenheim wird erfreulicherweise saniert und neu gestaltet. Der Magistrat wird gebeten, dort im Zuge dieser Neugestaltung eine öffentliche Toilettenanlage einzurichten. Begründung: Mit der Neugestaltung wird dieser Spielplatz sicherlich viele Besucherinnen und Besucher anziehen. Wie in vielen Stadtteilen fehlt es aber dort an öffentlichen Toiletten, die erforderlich sind, um den Spielpatz vor Verunreinigungen zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 739 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 23-20
Aufnahme der Baumertstraße in die Tempo30Zone FechenheimSüd
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2023, OF 525/11 Betreff: Aufnahme der Baumertstraße in die Tempo-30-Zone Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die bereits heute mit Tempo 30 ausgewiesene Baumertstraße zwischen Kleestraße und Schießhüttenstraße (gekennzeichnet durch viel Verkehr durch Menschen die zu Fuß unterwegs sind, Einrichtungen der Betreuungsarbeit und Arbeit mit Kindern, überwiegend Wohnbebauung) zwischen Kleestraße und Schießhüttenstraße) in die Tempo 30 Zone Fechenheim Süd aufgenommen wird. Im Zuge dieser Aufnahme ist im genannten Bereich auf der Baumertstraße (wie in den Tempo 30 Straßen mit Busverkehr Pfortenstraße, Konstanzer Straße und Bodenseestraße) die Rechts-vor-Links - Regelung aus Sicherheits- und Lärmgründen zu aktivieren. Das Teilstück der Kleestraße zwischen Baumertstraße und Alt Fechenheim ist ebenso in die Tempo 30 Zone aufzunehmen. Begründung: Die Baumertstraße ist schon heute aus guten Gründen mit Tempo 30 ausgewiesen. Wie auf vielen anderen Straßen Fechenheims, wird auf dieser Straße zu schnell gefahren. Eine Überwachung des Verkehrs bzw. seiner Geschwindigkeit findet nicht statt. Daraus folgt eine Gefahr vor allem für die schwächsten Verkehrsteilnehmer:innen: Kinder, alte Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Hier kann die Einführung der Rechts-vor-Linksregelung einen gewichtigen Beitrag zu Reduzierung der Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs beitragen und damit zu größerer Sicherheit auf unseren Straßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 525/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenIdeen
Linienführung Straßenbahn Linie 11
Die Straßenbahnlinie sollte von der Hanauer Ldstr. in die Ernst-Heinkelstraße abbiegen und über die Jakobsbrunnenstraße durch die Konstanzer Straße zur Hausnummer 103 nach Süden geführt werden. Dadurch wurde die Tram zentraler durch den Stadtteil fahren und mehr Fahrgäste erschließen sowie Hallenbad und Schulen anbinden. Die genannten Straßen sind m.E. breit genug. Zudem würde das Mainufer durch Rückbau der Gleise für die Freizeitnutzung erheblich gewinnen.
Linienführung Straßenbahn Linie 11
Die Straßenbahnlinie sollte von der Hanauer Ldstr. in die Ernst-Heinkelstraße abbiegen und über die Jakobsbrunnenstraße durch die Konstanzer Straße zur Hausnummer 103 nach Süden geführt werden. Dadurch wurde die Tram zentraler durch den Stadtteil fahren und mehr Fahrgäste erschließen sowie Hallenbad und Schulen anbinden. Die genannten Straßen sind m.E. breit genug. Zudem würde das Mainufer durch Rückbau der Gleise für die Freizeitnutzung erheblich gewinnen.
Die Straße soll wieder ruhiger werden
Die Willmannstraße lädt ein schnell zu fahren und entgegen der Einbahnstraße zu fahren. Hier ist es notwendig einen Blitzer oder eine Überwachung aufzustellen.
Radspiegel
Am Ende der Lappengasse bevor man die Schienen überquertuesste ein Spiegel angebracht werden um den von rechts kommenden Verkehr zu überblicken.
Verkehrsspiegel
An dem Strassenbahnuebergang Lappengasse muesste ein Spiegel fuer Fahrradfahrer erstellt werden.
Neueinzäunung FES Gelände, Poller umstellen
Zwischen dem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße gibt es einen Verbindungsweg, der als Fuß- und Fahrradweg genutzt wird. Die FES hat hier vor kurzem einen Lagerplatz eingerichtet und teile des Weges neu eingefasst und mit Pollern versehen, so dass keine Autos durchfahren können. Die 3 Poller zur Seite/Richtung Konstanzer Straße stehen allerdings direkt hinter einer 90° Grad Kurve und sind somit für Radfahrer sehr gefährlich. Mein Vorschlag wäre es, die Poller zu entfernen und auf dem geraden Weg neu auf zu stellen. Oder zumindest den mittleren der 3 Poller zu entfernen.
Blitzeranlage in der Baumertstraße
In der Baumertstraße ist viel Verkehr aber kaum jemand hält sich an die 30km/h Geschwindigkeitsgrenze. Tagsüber wird oft über 50km/h gefahren und nachts wird erst richtig Gas gegeben, die Sportwagen und Motorräder lassen dann auf der geraden Straße laut den Motor aufheulen. In der Straße wohnen viele Familien (inklusive meiner) und dort ist auch eine Kinderarztpraxis mit viel Fußgängerverkehr. Um die Sicherheit und die Lebensqualität der Anwohner und Besucher) zu gewährleisten sollte mit einer Blitzeranlage oder vergleichbarer Maßnahme abgeschreckt werden.
Park in Fechenheim
das Gelände zwischen Porschestraße und Konstanzer Straße liegt seit langem brach und verwildert. Es wäre gut, dort eine Grünanlage zumachen. besonders für ältere Menschen in Fechenheim, die weiter weg von der Mainufer-Promenade wohnen, wäre das sehr gut. Das würde dem ohnehin schon problematischen Stadtteil Fechenheim guttun und ihn attraktiver machen.