Meine Nachbarschaft: Wilhelm-Epstein-Straße
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Vorlagen
Neues Reparaturkonzept im DSK-Verfahren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6820 entstanden aus Vorlage: OF 896/9 vom 19.10.2020 Betreff: Neues Reparaturkonzept im DSK-Verfahren Der Magistrat wird gebeten, das DSK-Verfahren (Dünne Asphaltdeck schicht im Kaltverfahren) auf folgenden Straßen anzuwenden: 1. Grillparzerstraße; 2. Jean-Paul-Straße; 3. Ganghoferstraße; 4. August-Scheidel-Straße. Die Straßenoberfläche dieser Straßen befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand, speziell die ersten drei genannten Straßen sind überregionale Fahrradrouten, die Grillparzerstraße als Nord-Süd-Verbindung parallel zur Eschersheimer Landstraße und die Jean-Paul-Straße als Ost-West-Verbindung bei der Planung des Grünen Ypsilons. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2020, OM 7007 Aktenzeichen: 66 5
Beleuchtung des Weges zum Vereinsheim des VfR Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6760 entstanden aus Vorlage: OF 1204/2 vom 05.10.2020 Betreff: Beleuchtung des Weges zum Vereinsheim des VfR Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, den Weg zwischen Vereinsheim des VfR Bockenheim und Ginnheimer Landstraße mit Straßenbeleuchtung zu versehen. Dabei ist, beispielsweise mit Bewegungssensoren, auf eine möglichst geringe Lichtverschmutzung zu achten. Begründung: Der Weg zum Vereinsheim ist ohne Beleuchtung. Es kam auf dem am Abend völlig dunklen Weg in der vergangenen Zeit wiederholt zu Überfällen auf Vereinsmitglieder, zuletzt im September 2020. Die Installation von Straßenlaternen trägt dazu bei, die Sicherheit zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 342 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1466 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 52 2
Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6656 entstanden aus Vorlage: OF 866/9 vom 10.09.2020 Betreff: Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radschutzstreifen und Aufstellflächen im Bereich folgender Kreuzungen rot einzufärben: 1. Eschersheimer Landstraße/Kurhessenstraße bzw. Am Weißen Stein; 2. Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum bzw. Kleinschmidtstraße; 3. Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße; 4. Raimundstraße/Ecke Dornbusch; 5. Eschersheimer Landstraße/Ecke Dornbusch; 6. Eschersheimer Landstraße/Ecke Marbachweg; 7. Marbachweg/Ecke Mierendorffstraße; 8. Hügelstraße/Kurhessenstraße/Raimundstraße; 9. Ginnheimer Landstraße zwischen Platenstraße und August-Schneidel-Straße bzw. Wilhelm-Epstein-Straße. Begründung: In den genannten Kreuzungsbereichen, in denen motorisierter Verkehr die Radstreifen kreuzt, sind bereits schwere Unfälle passiert oder Beinaheunfälle beobachtet worden. Der Verlauf der Radschutzstreifen ist häufig nicht sofort für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar. Ebenso werden die vorgesetzten Fahrradaufstellstreifen vor den Ampeln häufig von wartenden Fahrzeugen zugestellt. Die Roteinfärbung erhöht die Sichtbarkeit der Verkehrsregelung und damit auch die Sicherheit für Radfahrende. Die genannten Stellen sind häufig genutzte Wegeverbindungen zu Schulen und Einkaufsmöglichkeiten. Je sicherer diese Wege mit dem Fahrrad zu bewältigen sind, desto größer ist eine Zunahme der Fahrradnutzung auf diesen Strecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 182 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Situation auf den Parkplätzen unter der Brücke in der Franz-Werfel-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6660 entstanden aus Vorlage: OF 874/9 vom 14.09.2020 Betreff: Situation auf den Parkplätzen unter der Brücke in der Franz-Werfel-Straße Auf der öffentlichen Fläche zwischen der Franz-Werfel-Straße 32 und der Franz-Werfel-Straße 36 unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße haben Anwohner und Passanten folgende Beobachtungen gemacht, die teils als Einzelfälle, teils wiederholt bis sehr häufig auftreten: Ablagerung von Sperrmüll, Altbatterien, Autoteilen, Altöl in teils offenen Behältern, Verschmutzungen durch Verpackungsabfälle, Essensreste, Zigarettenkippen und Wodkaflaschen, Spuren von Wildpinkeln und Uringestank, Parken von Fahrzeugen ohne Zulassung, ohne gültige HU oder ohne grüne Plakette, Parken von Kfz-Anhängern ohne Zugfahrzeug ordnungswidrig länger als 14 Tage am gleichen Ort. Der Bauzaun des Baustoffzwischenlagers ist vielfach beschädigt, an verschiedenen Stellen außerhalb des Bauzauns sind auf der Fläche oder in den angrenzenden Grünstreifen Verschmutzungen durch Verpackungsabfälle oder größere Müllablagerungen festzustellen. Der Magistrat wird gebeten, in dem genannten Bereich auf den öffentlichen Flächen unter der Brücke die Zufahrt für Fahrzeuge aller Art zu sperren und nur den Durchgang für Fußgänger und Radfahrer frei zu halten. Ferner wird der Magistrat gebeten, die Situation im betreffenden Bereich zu prüfen und entsprechend tätig zu werden. Der Bauzaun könnte vielleicht sogar abgebaut und das Baustofflager aufgelöst werden, sollte die betreffende Baumaßnahme bereits abgeschlossen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 370 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3
Fahrradweg Ginnheimer Landstraße/Ecke Füllerstraße - deutlicher markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6655 entstanden aus Vorlage: OF 863/9 vom 31.08.2020 Betreff: Fahrradweg Ginnheimer Landstraße/Ecke Füllerstraße - deutlicher markieren Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Ginnheimer Landstraße/Füllerstraße in nördlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn neue Markierungen anzubringen, welche den nach Norden fahrenden Radverkehr auf die Einmündung der Füllerstraße deutlicher hinweist. Der aus der Füllerstraße kommende Verkehr hat gegenüber dem nordwärts fahrenden Radverkehr Vorfahrt. Durch zu nah an der Einmündung parkende Autos und durch die spitze Einmündung der Füllerstraße ist dies jedoch für den Radverkehr teilweise nicht ausreichend deutlich erkennbar. Folgende Maßnahmen wären hier denkbar: - Verlegung der nördlichen Parkplatzmarkierung um fünf Meter nach Süden; - Verschwenkung und Markierung eines Fahrradstreifens nach rechts; - Markierung von Haifischzähnen (Verkehrsrichtzeichen 342, § 42 Absatz 2 StVO, Anlage 3, lfd. Nr. 23.1) auf dem Radstreifen unmittelbar vor der Einmündung Füllerstraße und ggf. Anbringen eines entsprechenden Hinweisschildes, um den Radverkehr zu verlangsamen und diesem die Möglichkeit zu geben, auf von rechts kommende Verkehrsteilnehmer angemessen und rechtzeitig reagieren zu können. Begründung: An dieser Ecke übersieht der Radverkehr gelegentlich, dass die aus der Füllerstraße kommenden Fahrzeuge Vorfahrt haben. Dadurch kam es schon mehrfach zu Unfällen. Der Radverkehr kann außerdem Fußgänger, die hinter den parkenden Autos hervortreten, um die Straße zu überqueren, teils nicht rechtzeitig erkennen und fährt diese schlimmstenfalls an. Es kann von zwei Unfällen berichtet werden, die sich in den letzten Monaten an dieser Stelle ereignet haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 180 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Eisenbahnunterführung Woogstraße/Am Ginnheimer Wäldchen sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6654 entstanden aus Vorlage: OF 862/9 vom 31.08.2020 Betreff: Eisenbahnunterführung Woogstraße/Am Ginnheimer Wäldchen sicherer machen Vorgang: Mitteilung von Amt 36 vom 07.08.2020 Der Magistrat wird gebeten, die Bereiche vor den Treppen an der Eisenbahnunterführung Woogstraße/Am Ginnheimer Wäldchen analog des westlichen Bereiches der Unterführung an den Straßen Am Ginnheimer Wäldchen/August-Scheidel-Straße mit Absperrgittern auszustatten. Die vorhandenen Poller an diesen Stellen sind zu entfernen bzw. so zu versetzen, dass keine Fahrzeuge vor den Zugängen parken können. Begründung: Es kam in der Vergangenheit vor, dass Radfahrer, die auf der Woogstraße auf die Unterführung zufuhren und keine Ortskenntnis hatten, die Treppe zu spät erkannt haben und es in der Folge zu einem Unfall mit Personenschaden kam. Die Absperrgitter würden dem Radverkehr deutlich machen, dass keine direkte Durchfahrt geradeaus möglich ist und dadurch Unfällen vorbeugen. In der Mitteilung des Straßenverkehrsamtes der Stadt Frankfurt vom 07.08.2020 wird die Situation an der Unterführung Am Ginnheimer Wäldchen/August-Scheidel-Straße beschrieben. Diese Beschreibung lässt sich in vielen Punkten auf die Situation an der Unterführung Woogstraße/Am Ginnheimer Wäldchen übertragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 178 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Ersatz einer maroden Sitzbank an der Nidda
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6560 entstanden aus Vorlage: OF 582/8 vom 01.09.2020 Betreff: Ersatz einer maroden Sitzbank an der Nidda Vorgang: OM 3353/18 OBR 8; ST 1765/18 Der Magistrat wird beauftragt, entsprechend seiner Zusage in der Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1765, die marode Sitzbank, die an dem Weg an der Nidda zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Praunheimer Wehr (in Höhe des westlichen Fußballtors) steht, zu ersetzen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1765, wurde zugesagt, dass die marode Bank erneuert wird. Der Ortsbeirat forderte in der Anregung vom 14.06.2018, OM 3353, den Ersatz durch eine seniorengerechte Sitzgelegenheit. Der Stellungnahme ST 1765 ist nicht zu entnehmen, ob mit dem Ersatz eine seniorengerechte Sitzgelegenheit installiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3353 Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1765 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2206 Aktenzeichen: 67 0
Unfallgefahren am Gartenweg Im Burgfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6565 entstanden aus Vorlage: OF 583/8 vom 01.09.2020 Betreff: Unfallgefahren am Gartenweg Im Burgfeld Der Magistrat wird beauftragt, den Gartenweg hinter den Häusern Im Burgfeld Nr. 215 bis Nr. 219 unterhalb der Mauer und an zwei weiteren Stellen im Verlauf des Weges Richtung Rosa-Luxemburg -Straße in einen einwandfreien Zustand zu versetzen. Begründung: Dieser asphaltierte Gartenweg hat sich im Laufe der Jahre durch Witterungseinflüsse und durch Wurzelwerk der flankierenden Bäume und Büsche zu einer unfallträchtigen Piste entwickelt. Ältere Spaziergänger, besonders mit Gehhilfen, sind besonders gefährdet. Bei schlechter Witterung erhöht sich das Unfallrisiko noch extrem. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 275 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0
Spritzschutz an der Brücke Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6562 entstanden aus Vorlage: OF 571/8 vom 01.09.2020 Betreff: Spritzschutz an der Brücke Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße Vorgang: OM 4422/19 OBR 8; ST 1382/19 Der Magistrat wird beauftragt, den Spritzschutz an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße an der Fahrbahn stadtauswärts (westliche Seite) zu erweitern . Begründung: Im Nachgang zur Stellungnahme vom 29.07.2019, ST 1382, wurde der Spritzschutz an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße erneuert. So wurde auch an der Fahrbahn stadtauswärts östlich (rechts Fahrbahn) der Spritzschutz vom Bunker bis zur U-Bahn-Station "Römerstadt" wiederhergestellt. Auf der westlichen Seite der Fahrbahn stadtauswärts (linke Fahrbahn der Rosa-Luxemburg-Straße) wurde jedoch nur der Bereich unmittelbar über die Hadrianstraße erneuert. Es fehlt der Spritzschutz vom Bunker bis zur Hadrianstraße. Während die Radfahrer und Fußgänger, die den Weg unter der Brücke von der Hadrianstraße in Richtung Nidda benutzen, auf der einen Seite der Brücke (östliche Seite) vor Spritzwasser geschützt sind, ist der Schutz auf der anderen Seite der Brücke nicht gegeben. Die weitere Fläche zwischen Brückenunterquerung und Bunker wird als Parkplatz von Anwohnern der Römerstadt und unter anderem auch von Lehrkräften der Geschwister-Scholl-Schule genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4422 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 282 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 6
Baumaßnahmen in der Straße An der Ringmauer - Parkplatzprobleme in der Hadrianstraße -
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 576/8 Betreff: Baumaßnahmen in der Straße An der Ringmauer - Parkplatzprobleme in der Hadrianstraße - Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Grundsanierung einschließlich der Versorgungsträgerarbeiten in der Straße An der Ringmauer bis voraussichtlich Sommer 2021 führt zu erheblichen Parkplatzproblemen in der Siedlung Römerstadt. Da die Anwohner in ihrer Straße keinen Parkplatz finden können, werden umliegende Straßen wie die Hadrianstraße zum Parken genutzt. Dort herrscht bereits in Normalzeiten erheblicher Parkdruck (Anwohner, Kleingärtner, Griller, Spaziergänger etc.), worauf der Ortsbeirat immer wieder hingewiesen hat. Derzeit ist es so, dass die Anwohner der Hadrianstraße nur noch werktags vormittags Besorgungen mit dem Pkw machen können, weil sie sonst Gefahr laufen, bei Rückkehr keinen Stellplatz mehr zu finden. Die Nutzung der Freifläche unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße unmittelbar angrenzend an die Geschwister-Scholl-Schule für Parkplätze ist vom Magistrat immer wieder abgelehnt worden (ST 853 v. 27.04.2020). In Ginnheim hingegen ist das Parken unter den Brückenbauwerken der Rosa-Luxemburg-Straße offenbar zulässig (REWE-Parkplatz und Nähe Blumen-Kiosk). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, wenigstens für die Zeit der Sanierung der Straße An der Ringmauer die Fläche unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße (Höhe Bunker angrenzend zur Geschwister-Scholl-Schule) zu öffnen, mit etwas Schotter auszulegen und vorübergehend für das Parken freizugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 576/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenNeugestaltung der Ginnheimer Landstraße?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6467 entstanden aus Vorlage: OF 850/9 vom 16.08.2020 Betreff: Neugestaltung der Ginnheimer Landstraße? Der Magistrat wird gebeten, Vorschläge für eine Umgestaltung der Ginnheimer Landstraße zwischen der Ginnheimer Waldgasse und der Platenstraße zu erarbeiten und dem Ortsbeirat vorzustellen. Die aktuelle Situation ist weder für Fußgänger und Radfahrer noch für den motorisierten Verkehr befriedigend. Es fehlt an markierten Radwegen bzw. Radschutzstreifen. Dem gegenüber ist der westliche Fußgängerweg sehr breit und es könnte mit einer Verringerung der Breite mehr Raum für eine Fahrradspur gewonnen werden. Wünschenswert ist auch die optisch wahrnehmbare Fortsetzung des Radweges in Richtung Süden. Weiter wird der Magistrat gebeten, in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Ist dies möglich, ohne dass es dabei zu Konflikten mit der Bushaltestelle "Ginnheimer Waldgasse" kommt? 2. Sind Anzahl und Ausrichtung der Parkplätze zu beiden Seiten der Ginnheimer Landstraße mit einer Umgestaltung vereinbar? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 310 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Illegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2020, OM 6368 entstanden aus Vorlage: OF 562/8 vom 22.07.2020 Betreff: Illegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern Der Magistrat wird beauftragt, das Befahren der Rad- und Spazierwege zwischen Niederursel und der Krebsmühle und der anderen Wege zu verhindern. Dies könnte auf der Verlängerung des Weißkirchener Wegs, der besonders frequentiert ist, mit einer Schranke zum Beispiel in Höhe des Friedhofs erreicht werden. Die Landwirte, die den Weg nutzen, erhalten einen Schlüssel, denn es ist eine überschaubare Anzahl. Außerdem sollen schnellstens und regelmäßig auf allen betroffenen Wegen (z. B. auch dem Dorfwiesenweg) Polizeikontrollen erfolgen. Begründung: Es ist immer wieder und in den letzten Monaten verstärkt zu beobachten, dass Autofahrer aus dem Bereich Nordweststadt/Niederursel den Umweg über das Nordwestzentrum scheuen, um auf die Rosa-Luxemburg-Straße aufzufahren. Stattdessen werden die Rad- und Spazierwege zwischen Niederursel und der Krebsmühle genutzt. Im Besonderen ist der Weg zwischen dem Niederurseler Friedhof bis oberhalb der Krebsmühle (Verlängerung Weißkirchener Weg) betroffen. Er ist für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben und entsprechend breit und asphaltiert. Dies lädt offensichtlich zum illegalen Befahren (aus beiden Richtungen) ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2204 Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 254 Aktenzeichen: 32 4
Ampelschaltung an der Kreuzung Am Weißkirchener Berg/Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2020, OM 6367 entstanden aus Vorlage: OF 561/8 vom 22.07.2020 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Am Weißkirchener Berg/Rosa-Luxemburg-Straße Der Magistrat wird beauftragt, die Grünphase für Fahrradfahrer und Fußgänger in Richtung Bommersheim beziehungsweise von dort kommend zu verlängern und zu veranlassen, dass die Schaltung auf Grün schneller erfolgt. Begründung: Die Grünphase ist extrem kurz, es bleibt keine Zeit, die Straße komplett bei Grün zu queren. Wenn mehrere Radfahrer oder Fußgänger dort warten, gibt es ein Zeitproblem. Dazu kommt, dass die Wartezeit auf die Grünphase relativ lang ist, sodass sehr oft die Straße bei Rot passiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2000 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 207 Aktenzeichen: 32 1
U 4-Lückenschluss Bockenheim-Ginnheim - für eine „Ginnheimer Variante“ städtebauliche Chance nutzen - ohne trennende Wirkung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6261 entstanden aus Vorlage: OF 828/9 vom 25.06.2020 Betreff: U 4-Lückenschluss Bockenheim-Ginnheim - für eine "Ginnheimer Variante" städtebauliche Chance nutzen - ohne trennende Wirkung Der Ortsbeirat begrüßt den geplanten Lückenschluss der U 4-Stadtbahnlinie zwischen Bockenheim und Ginnheim als sinnvolle und notwendige Maßnahme zur generellen Verbesserung des Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs und zur Entlastung der A-Linie. Der Ortsbeirat hält ferner einen Anschluss des Campus der Universität mit einem unterirdischen Bahnhof für unverzichtbar. Mit Blick auf die steigenden Bewohnerzahlen in der Platensiedlung, einen besseren Anschluss der Bezirkssportanlage Dornbusch, eine möglichst ungestörte und baldige Umsetzung der Pläne für das Sportzentrum des TuS Makkabi Frankfurt 1965 e. V. und eine möglicherweise in diesem Bereich noch anzusiedelnde, überörtlich attraktive weiterführende Schule spricht sich der Ortsbeirat grundsätzlich für die Variante 2 b mit Stationen an der Bundesbank/Geldmuseum und in der Platensiedlung aus. Eine unveränderte Umsetzung dieser Variante 2 b hätte für den Stadtteil Ginnheim allerdings weitreichende negative Folgen. Vor dem Hintergrund folgender Punkte wird der Magistrat deshalb gebeten, eine weitere Variante zu prüfen mit der Maßgabe, die maximale, mittels einer Tunnelbohrmaschine auffahrbare Strecke zu identifizieren: 1. Eine Trennung des Stadtteils durch eine oberirdische Linienführung, vergleichbar der städtebaulich höchst problematischen Situation auf der Eschersheimer Landstraße, und sei es auch nur durch einen Trog innerhalb einer Wohnsiedlung, muss unter allen Umständen vermieden werden. Der Ortsbeirat spricht sich daher für eine so weit als irgend möglich in Richtung der Station "Ginnheim" reichende unterirdische Streckenführung aus, die - abgesehen vom Stationsbau Platenstraße - die Astrid-Lindgren-Schule, den Zirkus Zarakali, das Grüne Ypsilon, den Bau des geplanten Sportzentrums des TuS Makkabi Frankfurt 1965 e. V. und vor allem die Wohngebiete entlang der geplanten Strecke unbeeinträchtigt lässt. 2. In Anbetracht der geplanten Frequenz, mit der die U-Bahnen auf der Strecke verkehren sollen, begegnet eine oberirdische Querung der Ginnheimer Landstraße neben erheblichen städtebaulichen auch verkehrs- und sicherheitstechnischen Bedenken. Der Ortsbeirat spricht sich daher für eine maximale unterirdische Streckenführung aus. 3. Im Hinblick auf die Notwendigkeit von über den städtischen Bereich hinausreichenden attraktiven ÖPNV-Verbindungen spricht sich der Ortsbeirat auch dafür aus, die Planungen mit dem Ziel eines unmittelbaren Anschlusses an die S-Bahn-Linie S 6 zu erweitern. Begründung: rEine eigene Station "Platensiedlung" ist im Hinblick auf die bereits begonnene und noch nicht vollendete Nachverdichtung der Platensiedlung angezeigt. Mit der geplanten Station "Bundesbank/Geldmuseum" könnten ferner die - vollständig zu sanierende - Bezirkssportanlage Dornbusch, das Sportzentrum des TuS Makkabi Frankfurt 1965 e. V. sowie eine in der Umgebung anzusiedelnde und über den Ortsbezirk hinaus attraktive weiterführende Schule besser erschlossen werden. Eine unterirdische Streckenführung birgt langfristig die geringste Belastung für die Anwohner. Eine Herstellung der unterirdischen Strecke mittels einer Tunnelbohrmaschine gewährleistet auch für die Dauer der Bauzeit eine möglichst geringe Belastung der Anwohner und würde die Fortsetzung des regulären Betriebs der in der Umgebung ansässigen Institutionen (Astrid-Lindgren-Schule, Zirkus Zarakali) erlauben. Sogar eine parallele Umsetzung der bereits begonnenen Planungen für das Sportzentrum des TuS Makkabi Frankfurt 1965 e. V. und das Grüne Ypsilon wäre möglich. Die städtebaulichen Kollateralschäden des Baus selbst blieben damit besser beherrschbar. Das weitgehende Auffahren der Strecke mittels einer Tunnelbohrmaschine ist daher einer Herstellung in offener Bauweise vorzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1918 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 69 0
Werbetafel und Abfall beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6106 entstanden aus Vorlage: OF 803/9 vom 14.05.2020 Betreff: Werbetafel und Abfall beseitigen Vor der nördlichen Hauswand des Wohngebäudes Ginnheimer Landstraße 108, an der Einfahrt zum Gebäude des früheren Netto-Marktes, das seit Langem leer steht, befindet sich eine frei stehende überdimensional große Werbetafel, von der seit Längerem Fetzen früherer Werbeplakate herunterhängen und teilweise auch auf dem Boden davor liegen. Dort sammelt sich zunehmend Abfall an. Diese verunstaltend wirkende Schmutzecke stört die Anwohner der Ginnheimer Landstraße. Sie haben nach eigenen Angaben die Firma Ströer im März angeschrieben und um Beseitigung gebeten. Da keine Reaktion erfolgte, haben sie sich jetzt an den Ortsbeirat gewandt. Nach Besichtigung am 11.05.2020 kann der Eindruck auf dem nachstehenden Foto als exakt so vorhanden bestätigt werden. Der Magistrat wird gebeten, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass die Werbetafel in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt und der auf dem Boden davor angesammelte Abfall (Plakatreste) beseitigt wird. Falls die Firma Ströer für diese frei stehende Tafel keine Baugenehmigung besitzt, stellt sich die Frage der Beseitigung der Tafel selbst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1575 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 92 3
Stolperfallen auf Bürgersteig entlang des Sportplatzes Dornbusch beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 802/9 Betreff: Stolperfallen auf Bürgersteig entlang des Sportplatzes Dornbusch beseitigen Seit langem, schon vor der Sanierung der Wilhelm-Epstein-Straße, wurden die Wölbungen , lockeren Platten und Schadstellen auf der nördlichen Seite des Bürgersteigs entlang dieser Straße im Streckenabschnitt vor dem dortigen Sportplatz Dornbusch in westliche Richtung von vielen Bürgern beanstandet. Seitens des zuständigen Amtes wurde der Ortsbeirat damals gebeten, die Sanierung der Straße abzuwarten, in deren Zuge auch der Bürgersteig erneuert werde. Nun ist die Straße seit längerem - sehr schön - saniert, auch der Bürgersteig von der Bushaltestelle Platenstraße bis etwa zur Höhe des Haupteingangs der Deutschen Bundesbank, nicht aber der Abschnitt ab dem Haupteingang der Deutschen Bundesbank in westliche Richtung bis zur Kreuzung mit dem Ginnheimer Stadtweg. Entlang dieses unteren (westlichen) Teils des Sportplatzes befindet er sich weiterhin in einem Zustand, der nicht nur für Mobitätseingeschränkte, sondern generell für Fußgänger sehr gefährlich ist. Der Ortsbeirat 9 wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig entlang der Nordseite der Wilhelm-Epstein-Straße, etwa zwischen der Bushaltestelle "Deutsche Bundesbank" und der Einmündung der Straße "Ginnheimer Stadtweg" umgehend so zu erneuern, wie dies in den übrigen Straßenabschnitten der Fall ist, und damit in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen. Ein etwa beabsichtigtes Abwarten weiterer Großprojekte kann nicht mehr hingenommen werden Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 802/9 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsberuhigung in der Schönbornstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2020, OF 780/9 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Schönbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten inwieweit eine Verkehrsberuhigung in der Schönbornstraße aus Richtung Hügelstraße kommend möglich wäre: Zwei Varianten bitten wir zu überprüfen: 1. Bei der Einfahrt in die Schönbornstraße von der Hügelstraße ist ein Schild anzubringen (Verkehrszeichen 250) "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatz "Frei bis Hausnummer 47" und "Radfahrer frei". Ab Haus Nummer 47 ein Durchfahrtsverbotsschild mit dem Zusatz "ausgenommen Schönborn-/ Pflugstr." und "Radfahrer frei" 2. Durch gehende Verkehrsführung Platenstraße Richtung Wilhelm-Epstein-Straße (Am Dornbusch/Hansaallee) für die Kraftfahrzeuge durchgehend freizugeben, OM 2822 vom 23.01.2014 (Wiederaufnahme) Begründung: Durch den zunehmenden Kraftfahrzeugverkehr (gerade während der Berufsverkehrszeiten) ergibt sich von der Abfahrt der Rosa-Luxemburg-Strasse, aus der Stadtmitte kommend, sowie dem Individualverkehr der Platenstraße von der Ginnheimer Landstraße kommend in den angrenzenden Straßen (Schönborn- und Pflugstr.) und eine damit verbundene Belastung für die Anwohner, da durch die enge Straßenführung kaum Ausweichmöglichkeiten gegeben sind. Durch den in 1.) genannten Vorschlag würde bei kontinuierlicher Kontrolle der Durchgangsverkehr reduziert werden. Durch den in 2.) genannten Vorschlag würde es eine Entzerrung und Verkehrsentlastung der Straßen Hügelstraße/Raimundstraße/Schönbornstraße/Pflugstraße und Stefan-Zweig-Straße geben. Die damalige Antwort des Magistrats OM 2822 hierzu ist den jetzigen Gegebenheiten (Nachverdichtung, höheres Verkehrsaufkommen) anzupassen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 780/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenEine Variante 2 c für den Lückenschluss Bockenheim-Ginnheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2020, OF 779/9 Betreff: Eine Variante 2 c für den Lückenschluss Bockenheim-Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die bei der Ortsbeiratssitzung am 20.02.2020 vorgestellte Variante 2b des Lückenschlusses vor einer endgültigen Entscheidung über den Streckenver-lauf um eine Variante 2c zu erweitern, die eine unterirdische Streckenführung bis einschließ-lich des U-Bahnhofs Ginnheim vorsieht, und diese Variante auf ihre Machbarkeit und die da-für zu erwartenden Kosten hin überprüfen zu lassen. Begründung: Die vorgestellten Varianten stellen einen erheblichen Eingriff in die Straßensituation Ginn-heims dar. Insbesondere die Querung der Ginnheimer Landstraße durch eine oberirdisch ver-laufende U-Bahn, die den Verkehr alle 2,5 Minuten zum Stopp zwingt, erscheint wenig wün-schenswert, da ein erheblicher Rückstau des immer noch vorhandenen Autoverkehrs zu er-warten wäre. Auch die Variante 2b, die mit einer Fahrzeit von 5:50 min zwischen den Bahn-höfen Ginnheim und Bockenheim bei gleichzeitiger Anbindung des Universitätscampus in dessen Zentrum und der fehlenden Beeinträchtigung der Bezirkssportanlage sehr attraktiv erscheint, hat den Nachteil, dass auf der Platenstraße ein Trogbauwerk vorgesehen ist. Die unerfreulichen städtebaulichen Wirkungen solcher Bauwerke sowie oberirdisch verlaufender U-Bahn-Linien können auf der Eschersheimer Landstraße besichtigt werden und sollten des-halb unbedingt vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 779/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 779/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 828 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenWilhelm-Epstein-Straße Ecke Ginnheimer Stadtweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2020, OF 772/9 Betreff: Wilhelm-Epstein-Straße Ecke Ginnheimer Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bepflanzung zwischen den Fahrspuren der Wilhelm-Epstein-Straße auf Höhe der Einmündung des Ginnheimer Stadtweges zu entfernen. Begründung: Durch die Bepflanzung zwischen den Fahrspuren wird die Sicht für Linksabbieger (Fahrtrichtung Dornbusch) beim Abbiegen in den Ginnheimer Stadtweg stark behindert. Entgegenkommende Fahrzeuge (PKW und Fahrräder) können erst im letzten Moment gesehen werden. Dies wir sogar noch verstärkt, da die entgegenkommenden Fahrzeuge bergauf aus einer Senke herausfahren. Zur Vermeidung von Abbiegeunfällen sollte die Bepflanzung an dieser Stelle (siehe Karte) ersatzlos entfernt werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 772/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 772/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 772/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 772/9 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenDie Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle „MarkusKrankenhaus“ zum Westbahnhof verlängert
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1022/2 Betreff: Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle "Markus-Krankenhaus" zum Westbahnhof verlängert Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Streckenführung der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) soll vom Markus- Krankenhaus bis zum Westbahnhof verlängert werden. Sie sollte folgenden Verlauf haben: In Fahrtrichtung Westbahnhof: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße -Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten -Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof In Fahrtrichtung Markus-Krankenheus: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schlossstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schlossstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schlossstraße abbiegen. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: Universitätssportzentrum, Sophienstraße, Kirchplatz, Schönhof, Kurfürstenplatz, Adalbert-/ Schloßstraße, West-bahnhof. Begründung: Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schlossstraße -> Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Linie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Es werden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ggf. zwei bis drei Fahrzeuge mehr benötigt. Metadaten zu diesem Vorschlag: Verkehrsmittel: Bus Streckenlänge: 2,965 km Anzahl der Haltestellen: 9 durchschnittlicher Haltestellenabstand: 370,6 m Hinweis: Der durchschnittliche Haltestellenabstand wird derzeit nur korrekt berechnet, wenn eine durchgehende Linie mit der ersten und der letzten Haltestelle am jeweiligen Ende einge- richtet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1571 2020 Die Vorlage OF 1022/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenParkraumkonzept Hadrianstraße hier: Parkplätze in Höhe der Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5668 entstanden aus Vorlage: OF 521/8 vom 02.01.2020 Betreff: Parkraumkonzept Hadrianstraße hier: Parkplätze in Höhe der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 2473/17 OBR 8; ST 331/18 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Bunker in der Hadrianstraße und die Fläche unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße komplett als Parkplatz zur Verfügung zu stellen und demzufolge zu asphaltieren und auszuweisen. Der Ortsbeirat verweist auf die Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 331, in der der Magistrat die Erstellung eines Parkraumkonzeptes befürwortet. Begründung: Die Fläche zwischen den beiden Brücken der Rosa-Luxemburg-Straße wird bereits schon jetzt als Stellfläche für Kfz genutzt. Diese gilt es als offiziellen Parkplatz herzurichten. Die Fläche unter der Brücke ist schon lange abgesperrt. Dieser Platz unter der Brücke kann städtebaulich nicht wirklich gut anders genutzt werden. Es bietet sich an, diesen Bereich als Parkraum zur Verfügung zu stellen, da in den angrenzenden Straßen jetzt schon permanent Parkplätze zu knapp sind. Daher soll der Bereich asphaltiert und beschildert werden und mit einem Gesamtkonzept als ordentlicher Parkraum dienen, wie dies auch schon in zwei Bereichen im benachbarten Stadtteil Ginnheim geschehen ist. Dort befindet sich ein Supermarkt unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße, dessen Parkplatz direkt unter der Brücke dieser Schnellstraße liegt, und in der Nähe der Bundesbank wird ein Bereich unter der Rosa-Luxemburg-Straße auch als Parkplatz genutzt. Vergleichbar ist auch, dass in Alt-Eschersheim unter der Maybachbrücke geparkt wird. Da dies in den angrenzenden Stadtteilen funktioniert, geht der Ortsbeirat davon aus, dass dies auch in Heddernheim möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2473 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 331 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 853 Aktenzeichen: 66 3
Produktgruppe 21.15 und 21.16 Sanierung der Sportanlage Dornbusch (Wilhelm-Epstein-Straße) haushalterisch sichern Finanzielle Unterstützung der dort beheimateten Vereine für die Interimszeit
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2020, OF 753/9 Betreff: Produktgruppe 21.15 und 21.16 Sanierung der Sportanlage Dornbusch (Wilhelm-Epstein-Straße) haushalterisch sichern Finanzielle Unterstützung der dort beheimateten Vereine für die Interimszeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. alle für die Planung der vollständigen Sanierung der Sportanlage Dornbusch erforderlichen Mittel, insbesondere die Erstellung moderner Umkleide- und Lagerräume und eines Kunstrasenplatzes, im Haushalt vorzusehen, 2. die für die Durchführung der Sanierung erforderlichen Mittel im Haushalt vorzusehen, 3. alle Mittel vorzusehen, die für eine temporäre Auslagerung der auf der Sportanlage beheimateten Vereine Griechische Sportunion, FC Kosova und FC Maroc erforderlich sind, z. B. Bereitstellung von Trainingskapazitäten auf anderen Anlagen, Transporte zu diesen Anlagen etc., 4. alle Mittel vorzusehen, die erforderlich sind, um die Plätze der Sportanlage bis zum Beginn der Sanierung bespielbar zu erhalten. Begründung: Die von mehreren Vereinen und umliegenden Schulen genutzte Sportanlage Dornbusch ist sowohl hinsichtlich der aufstehenden Gebäude als auch der Plätze "abgängig". Es besteht dringender Handlungsbedarf. Die Planung der Sanierung ist so weit voranzutreiben, dass die Umsetzung erfolgen kann, sobald der Baufortschritt des vom TuS Makkabi zu errichtenden Sportzentrums auf einem Teil der Fläche dies erlaubt. Die auf der abgängigen Anlage trainierenden Vereine leiden wegen deren schlechtem Zustand unter Nachwuchsmangel. Ferner müssen sie wegen der zum Teil dauerhaft bestehenden Un- bespielbarkeit der vorhandenen Plätze erheblichen Aufwand betreiben, um an anderer Stelle zu trainieren. Um den Fortbestand der Vereine zu sichern, benötigen sie bis zur Fertigstellung der Anlage Unterstützung in Form einer Bereitstellung von angemessenen Trainingskapazitäten auf anderen Anlagen als auch finanzielle Unterstützung für die Transporte zu diesen Anlagen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 22 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Worte "eines Kunstrasenplatzes" in Ziffer 1. des Tenors zu streichen. Beschluss: Etatanregung EA 139 2020 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 753/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung) zu 2. 3 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF bei Enthaltung 2 CDU
Partei: FDP
Weiter lesenNeubau der Sportplätze an der Wilhelm-Epstein-Straße insbesondere Turn- und Sportverein Makkabi e. V. und Griechische Sport Union Frankfurt 1967 e. V.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5680 entstanden aus Vorlage: OF 754/9 vom 23.01.2020 Betreff: Neubau der Sportplätze an der Wilhelm-Epstein-Straße insbesondere Turn- und Sportverein Makkabi e. V. und Griechische Sport Union Frankfurt 1967 e. V. In Anbetracht dessen, dass Makkabi frühestens in zwei bis drei Jahren mit dem Bau seiner Sportanlage an der Wilhelm-Epstein-Straße beginnen kann, vorausgesetzt, das Verkehrsdezernat entscheidet sich beim Lückenschluss U 4 Ginnheim - Bockenheim für die Variante entlang der Rosa-Luxemburg-Straße, eine Entscheidung, die nach Expertenaussagen ebenfalls frühestens in einem halben Jahr fallen wird, muss der Magistrat umgehend handeln, um das Überleben der Fußballvereine Griechische Sportunion sowie des marokkanischen Vereins und des kosovarischen Vereins zu sichern. Bereits jetzt klagen die Vereine über Mitgliederschwund aufgrund der katastrophalen Zustände der Anlage, wegen unzureichenden und maroden sanitären Anlagen und Umkleiden sowie einem unzumutbaren Hartplatz. Der Magistrat wird gebeten, für die Übergangszeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen normalen Spielbetrieb an der Wilhelm-Epstein-Straße gewährleisten zu können. Dazu gehört die Instandsetzung des Hartplatzes ebenso wie z. B. das Aufstellen eines Duschcontainers zusätzlich zu den fünf Duschen im Bestand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 545 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 52 2
Wer - wann - wo - wieso - weshalb - warum? - Teil 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2020, OF 1029/2 Betreff: Wer - wann - wo - wieso - weshalb - warum? - Teil 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wann wird die Franckeschule (incl. ESB) das Ausweichquartier im Landschaftsschutzgebiet an der Ginnheimer Landstraße komplett geräumt haben? Falls Teilrückzüge geplant sind: wann wird was wohin ziehen? 2. Der Magistrat plant ab 2022 die Diesterwegschule übergangsweise in den Containern im Landschaftsschutzgebiet an der Ginnheimer Landstraße unterzubringen. a) Warum fühlt sich der Magistrat nicht mehr an seine Zusagen und Versprechen gebunden, dass die Auslagerungsfläche nur für die Zeit der Auslagerung der Franckeschule genutzt werden wird? (Auf Nachfrage auch mehrfach öffentlich so erklärt im Rahmen der Bürgerfragestunde zur 3. Sitzung des Ortsbeirats 2 am 27. Juni 2016) b) Welche Nutzung plant der Magistrat in der Zeit zwischen Auszug Franckeschule (2020) und dem Einzug Diesterwegschule (2022)? 3. Warum hält es der Magistrat für ein würdiges, wertschätzendes, demokratisches und geeignetes Vorgehen, dass die Bürger*innen aus Bockenheim und der sie vertretende Ortsbeirat von den Planungen zur Diesterwegschule erstmals aus der Presse erfahren müssen? 4. Warum sollen die ca. 400 Kinder der Diesterwegschule nach Bockenheim pendeln, wenn der umgekehrte Weg damals für die Franckeschule aus guten und begreiflichen Gründen vermieden wurde? 5. Mit welchem Verkehrsaufkommen zu welchen Tageszeiten und mit welchen Verkehrsmitteln wäre durch das geplante Pendeln der Diesterwegschüler*innen zu rechnen? 6. Warum werden die Container aus Bockenheim während der Sanierung der Diesterwegschule nicht in Ginnheim aufgestellt, wie es der zuständige Ortsbeirat 9 anregt? 7. Wie lange wurde die Sondernutzung im Landschaftsschutzgebiet verlängert? Wie lange war eine solche beantragt? Welche Auflagen gibt es? 8. Plant der Magistrat den Auslagerungsstandort im Landschaftsschutzgebiet zu einer Dauereinrichtung umzuwandeln? Falls nein: Wann wird die Nutzung definitiv enden? Begründung: Informationsbedarf, diesmal nicht aus der Presse... Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1574 2020 Die Vorlage OF 1028/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der erste Satz unter Ziffer 2. des Antragstenors durch die Worte " 2. Stimmt es, dass der Magistrat plant, ab 2022 die Diesterwegschule übergangsweise in den Containern im Landschaftsschutzgebiet an der Ginnheimer Landstraße unterzubringen?" ersetzt, die Ziffer 2. a) durch die Ziffer 6. ersetzt und die Ziffer 3. um die Worte "Der Ortsbeirat bittet darum, die zukünftige Planung den Ortsbeiräten 2 und 9 gemeinsam vorzustellen." ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUnansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5078 entstanden aus Vorlage: OF 470/8 vom 22.08.2019 Betreff: Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen Rosa-Luxemburg-Straße und Marie-Curie-Straße die beiden dort befindlichen unansehnlichen und mit Graffiti versehenen Werbetafeln mit der Aufschrift "CKV City Concept - Wohnstile Europas" zu entfernen und ggf. die Firma an den Beseitigungskosten teilhaben zu lassen. Die Schilder befinden sich a) auf der Marie-Curie-Straße, an der Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße (Richtung Oberursel); b) ca. 40 Meter weiter unmittelbar im Kurvenbereich der Rosa-Luxemburg-Straße (stadteinwärts - siehe Kartenausschnitt) (Karte: OpenStreetMap - Bilder: Ralf Porsche) Begründung: Historisch betrachtet dürfte es sich bei den Werbetafeln um ein Relikt aus den Anfängen der Besiedelung des Riedbergs um Ende der 90er-Jahre des letzten Jahrtausends handeln. Seinerzeit verwiesen derartige Bildtafeln augenscheinlich auf die um Käufer werbenden Projekt- und Maklerbüros des "Europaquartiers" entlang der Straße Zur Kalbacher Höhe. Die Ansiedelung der Bewohner auf diesem Areal wurde bereits vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen, jedoch die Werbung nicht entfernt. Inzwischen fällt sie der Verwahrlosung anheim. Eine Entfernung ist daher angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2411 Aktenzeichen: 66 0
Radweg auf Rödelheimer Straße und Ginnheimer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 897/2 Betreff: Radweg auf Rödelheimer Straße und Ginnheimer Straße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen auf der Rödelheimer und Ginnheimer Straße zwischen Schloss- und Sophienstraße vorzunehmen wären, um einen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg für beide Fahrtrichtungen im genannten Bereich einzurichten. Insbesondere wird Auskunft über folgende Punkte gebeten: 1. In welchen Abschnitten genügt die derzeitige Straßenbreite, um einen markierten Radweg für beide Fahrtrichtungen einzurichten? 2. In welchen Abschnitten kann die Straßenbreite z.B. durch bauliche Maßnahmen so erhöht werden, dass ein markierter Radweg eingerichtet werden kann? 3. Wie kann der Kirchplatz derart umgestaltet werden, dass auch dort trotz derzeit enger Fahrbahn ein durchgehender Radweg eingerichtet werden kann? Könnten hier Radwege hinter den Bushaltestellen entlang gelegt werden, um deren Umsetzung zu umgehen? 4. In welchen Abschnitten kann die Straßenbreite aufgrund des zu geringen Abstandes zwischen den Gebäuden entlang der Straße nicht erhöht werden? Begründung: Die genannte Strecke wäre ein wichtiger Lückenschluss zwischen Ginnheimer Landstraße und Schlossstraße. Derzeit ist die Nutzung für Radfahrer*innen, insbesondere mit Kindern mit hohen Risiken verbunden, da auf den Fußgängerwegen zu wenig Platz ist und die Straße insbesondere auf der Höhe des Elisabethenkrankenhauses zu eng für Rad- und Autoverkehr ist. Das derzeitige teilweise Ausweichen einiger Radfahrer*innen auf die Fußwege ist den schlechten Umständen auf den Straßen geschuldet jedoch für Fußgänger*innen ein Ärgernis und eine Gefährdung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1420 2019 Die Vorlage OF 897/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP und Piraten gegen 1 FDP und 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGeschäftsführer der ABG Frankfurt Holding GmbH in den Ortsbeirat einladen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4976 entstanden aus Vorlage: OF 663/9 vom 30.07.2019 Betreff: Geschäftsführer der ABG Frankfurt Holding GmbH in den Ortsbeirat einladen Der Magistrat wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 9 über die Zukunft bzw. die Planungen zu der Nachverdichtung der Franz-Werfel-Straße zu berichten. Begründung: Aktuelle Informationen zur Nachverdichtungsmaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2268 Aktenzeichen: 92 40
Bauliche Umgestaltung der Franz-Werfel-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4975 entstanden aus Vorlage: OF 662/9 vom 30.07.2019 Betreff: Bauliche Umgestaltung der Franz-Werfel-Straße Der Magistrat wird gebeten, den motorisierten Durchgangsverkehr in der Franz-Werfel-Straße durch Aufstellen von Pflanzkübeln aus Beton dauerhaft zu entschleunigen. Begründung: Nach Öffnung der Schranke ist eine Umgestaltung der Straße notwendig, um diese bedingt einspurig zu machen. Einfachste und kostengünstigste Möglichkeit wären große Pflanzkübel. Diese werden strategisch günstig auf der Fahrbahn positioniert, sodass ein Abbremsen für Autos notwendig ist, der Rettungsweg allerdings frei bleibt. Patenschaften für die Pflanzen könnten ggf. Anwohnerinnen und Anwohner und das Nachbarschaftsbüro übernehmen. Eine andere Möglichkeit wäre die Installation von etwa vier Aufpflasterungen in der Franz-Werfel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 121 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0
Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2019, OM 4912 entstanden aus Vorlage: OF 456/8 vom 28.05.2019 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 1154/17 OBR 8; ST 607/17; OM 3176/18 OBR 8; ST 1838/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße stadtauswärts ab der Brücke der Titusstraße ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden kann; - ob die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg-Straße hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr einheitlich gestaltet werden kann; - ob die Aussagen der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 607, zum Streckenabschnitt der Dillenburger Straße von der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße auch für die Zu- und Abfahrten gelten müssten. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahn-Station "Ginnheimer Wäldchen" bis zur Brücke der Titusstraße die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet. Ausnahme hiervon ist die Beleuchtung um die U-Bahn-Station "Römerstadt", mit der die angrenzenden Wege erhellt werden. Siehe hierzu die Stellungnahme vom 17.09.2018, ST 1838. Aus Sicht des Ortsbeirates 8 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich auch die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, mit der die Abschaltung der Beleuchtung begründet wurde, nicht konsequent verfolgt wird. Der Unterschied der Beleuchtung bei den Zu- und Abfahrten von der Rosa-Luxemburg-Straße könnte auch zu Unfallgefahren führen. Während die "einfachen und übersichtlichen" Zu- und Abfahrten im Bereich Ginnheimer Wäldchen (Gebiet Ortsbeirat 9) beleuchtet sind, die nach 22:00 Uhr selten benutzt werden, ist die Rosa-Luxemburg-Straße in diesem Bereich teilweise unbeleuchtet. Die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts ist nachts beleuchtet. Dagegen ist die mit Kurven versehene Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) zum Erich-Ollenhauer-Ring zumindest teilweise unbeleuchtet; ebenso die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts). Dagegen sind die jeweils beiden Zu- und Abfahrten im Bereich der Dillenburger Straße, die hinsichtlich des Verlaufs und der Verkehrsführung einfach sind, wiederum die ganze Nacht beleuchtet. Wenn mit der Begründung der Verkehrssicherheit die Beleuchtung des Straßenabschnitts der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße stadtauswärts ab 22:00 Uhr nur auf 50 Prozent Helligkeit reduziert werden darf und nicht abgeschaltet werden kann (siehe ST 607 vom 17.03.2017), dann müssten aus Sicht des Ortsbeirates 8 die Zu- und Abfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls entsprechend beleuchtet werden. Die nach der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 607, vorgesehene Reduzierung der Beleuchtung der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr wird nicht vorgenommen (mehrfache Beobachtung des Ortsbeirates). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1154 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 607 Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3176 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1838 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2188 Aktenzeichen: 91 52
Anstehende Sanierung der Brücke (In der Römerstadt) über die Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 460/8 Betreff: Anstehende Sanierung der Brücke (In der Römerstadt) über die Rosa-Luxemburg-Straße Nach der 2020/21 anstehenden Sanierung und dem barrierefreien Umbau der U-Bahn-Station Römerstadt soll die darüberliegende Brücke wohl 2024 instand gesetzt werden. Beide Projekte sollten zusammen betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen im Zusammenhang mit der Brückensanierung zu prüfen: 1. Verringerung des überbreiten Straßenquerschnittes auf das Maß des dann folgenden Straßenverlaufs Richtung Alt-Heddernheim, inclusive aktuellem Standard bei der Ausweisung von Fahrradstreifen. 2. Abschaffung der Bushaltebuchten an der Haltestelle Römerstadt 3. Prüfen des Aufstellen von überdachten Abstellmöglichkeiten für Radfahrende in der Nähe der Abgänge zur U-Bahn. Begründung: zu1. > Diese Überbreite stammt noch aus Zeiten der autogerechten Stadt und verleitet zum schnelleren Fahren, das dann kurze Zeit später aber doch wieder länger anhaltend verringert werden muss. 2. > Die Busse bleiben so im Verkehrsfluss und müssen nicht wieder auf das Wiedereinfädeln warten. 3. Komfortable Abstellstationen an allen U-Bahnstationen sollten üblich werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 460/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVersetztes Parken auf der Platenstraße II
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 664/9 Betreff: Versetztes Parken auf der Platenstraße II Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu beschließen, dass auf der Platenstraße zwischen Kreuzung Platenstraße / Franz-Werfel-Straße und dem Kinder- und Familienzentrum "Morgenstern" versetztes Parken eingerichtet wird. Begründung: Ein entsprechender Antrag wurde im Oktober 2018 von der Mehrheit der Ortsbeiratsmitglieder abgelehnt (OF 525/9/2018). Seitdem hat sich jedoch gezeigt, dass das einspurige Befahren der Platenstraße durchaus möglich ist: im Rahmen der Bauarbeiten der ABG wurde die nördliche Spur der Platenstraße gesperrt. Nun gilt es, auch im Bereich vor dem Kinderzirkus Zarakali Maßnahmen zur Verkehrsgestaltung einzurichten, um sowohl das Einhalten des Tempolimits von 30 km/h als auch eine verbesserte Parksituation zu gewährleisten. Hierzu bietet sich versetztes Parken an. Die Vertreterin vom Straßenverkehrsamt hatte nach einem Termin vor Ort mit einem Vorstandsmitglied des Zirkus Zarakali im vorletzten Jahr Kontakt mit der VGF aufgenommen. So konnten etwaige Bedenken bezgl. der Buslinie 64 auf dieser Strecke ausgeräumt werden. Gerade in dem Bereich der Platenstraße mit angrenzenden Schulen, Kindergärten und dem Kinderzirkus ist das Tempolimit von 30 km/h für alle Kinder extrem wichtig und die Parksituation wäre klar geregelt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 14 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beschlussfassung zu der Vorlage OF 664/9 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die LINKE.-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 664/9 abzustimmen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 664/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. und 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 664/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 664/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 664/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 664/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenGlascontainer in der Franz-Werfel-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4675 entstanden aus Vorlage: OF 632/9 vom 02.05.2019 Betreff: Glascontainer in der Franz-Werfel-Straße Der Magistrat wird gebeten, zwei Glascontainer an einem geeigneten Standort in der Franz-Werfel-Straße aufzustellen. Begründung: Im Bereich der Franz-Werfel-Straße werden zusätzliche Glascontainer benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1770 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 5
Erneuerung der Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2019, OM 4595 entstanden aus Vorlage: OF 425/8 vom 23.04.2019 Betreff: Erneuerung der Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring Vorgang: B 98/14; B 215/18; OM 3354/18 OBR 8; ST 1839/18 Der Magistrat wird beauftragt, die abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzungen in den Ausfahrtbereichen aus der Tiefgarage des Nordwestzentrums durch einheitlich hohe Sichtzeichen zu ersetzen. Ferner wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie viele der in dem Bericht des Magistrats vom 23.07.2018, B 215, unter der Überschrift "Unfallhäufigkeitsgeschehen (UHS) 15-1-10 Rosa-Luxemburg-Straße/Ausfahrt NW-Zentrum" aufgeführten Unfälle in den beiden Zeitabschnitten (01.05.2013 bis 30.11.2014 sowie 01.05.2016 bis 30.11.2017) jeweils auf den Ausfahrtbereich des Nordwestzentrums entfallen. Im Bericht des Magistrats vom 21.03.2014, B 98, wird ausgeführt, dass die Untersuchung des Unfallschwerpunktes Erich-Ollenhauer-Ring/Nidacorso noch nicht abgeschlossen wurde und dass die eingeleiteten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielten. Hierzu wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob mit der Darstellung im Bericht des Magistrats vom 23.07.2018, B 215, die Untersuchung des Unfallschwerpunktes abgeschlossen ist und welche weiteren Maßnahmen ergriffen wurden, die zu einer Verringerung der Unfallgeschehen führten. Begründung: Zu Erneuerung der Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung: Mit Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3354, hat der Ortsbeirat 8 um die Erneuerung der abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring gebeten. Mit Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1839, wurde der Ersatz zugesagt. Im nördlichen Ausfahrtbereich (Nähe Hammerskjöldring) sind einige Sichtzeichen (immer noch oder schon wieder) abgefahren. In diesem Bereich waren/sind ausschließlich kleine Sichtzeichen angebracht. Im westlichen Ausfahrtbereich (Nähe Bernadottestraße) sind sowohl kleine als auch höhere Sichtzeichen angebracht. Insbesondere von den kleinen Sichtzeichen sind einige abgefahren worden. Im südlichen Ausfahrtbereich (Nähe Ernst-Kahn-Straße/Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts) sind nur hohe Sichtzeichen installiert, von denen keine abgefahren wurden. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, dass einheitliche und nur hohe Sichtzeichen das Überfahren der Straßenbegrenzung verhindern. Für diese Forderung spricht auch die Tatsache, dass im Bereich der Auffahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) auf den Erich-Ollenhauer-Ring (in Höhe der Berufsfeuerwehr) ebenfalls hohe Sichtzeichen installiert sind. Diese Fahrstreifenbegrenzungen wurden bisher nicht überfahren. Zu B 215 vom 23.07.2018 und B 98 vom 21.03.2014: Es ist erfreulich, dass sich die Anzahl der Unfallgeschehen von dem einen zu dem anderen der beiden genannten Zeiträume um 81 Prozent verringert hat. Es besteht der Wunsch zu wissen, wie viele der jeweiligen Unfälle sich auf den Ausfahrtbereich des Nordwestzentrums beziehen und wie viele Unfallgeschehen im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße sich ereignet haben. Ferner würde der Ortsbeirat gerne wissen, welche Maßnahmen zu der rapiden Senkung der Unfallgeschehen beigetragen haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.03.2014, B 98 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3354 Bericht des Magistrats vom 23.07.2018, B 215 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1839 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1443 Aktenzeichen: 66 0
Zustände im Jugendzentrum Ginnheim an der Rosa-Luxemburg-Brücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2019, OF 633/9 Betreff: Zustände im Jugendzentrum Ginnheim an der Rosa-Luxemburg-Brücke Am 15. April 2017 trafen sich Ortsbeiratsmitglieder mit der Leitung des Jugendzentrums und Mitarbeitern. Folgende Themen standen auf der Tagesordnung: - Streetwork in der Platensiedlung - Mögliche Absperrung eines Teils des Parkplatzes direkt vor dem Jugendzentrum, um der Vermüllung und Gefährdung von Jugendlichen entgegenzuwirken Die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder konnten sich vorort von den unhaltbaren Zuständen vor dessen Eingang neben einer Tiefgarage unter der Rosa-Luxemburg-Brücke überzeugen. In dem Bereich direkt vor dem Jugendzentrum liegt ein völlig ungeordneter Parkplatz, auf dem auch teilweise nicht mehr fahrbereite Fahrzeuge abgestellt werden - der eigentliche Parkplatz des REWE-Markts liegt weiter in Richtung Ginnheimer Landstraße. Der Randbereich der komplett versiegelten Fläche befand sich in sehr ungepflegtem Zustand. Alle anwesenden Ortsbeiratsmitglieder empfanden die zugegebenermaßen städtebaulich unbefriedigende Lage des Zentrums als eine Zumutung füe die Nutzer. Da wohl in näherer Zukunft kein Ortswechsel vorgesehen ist, besteht Handlungsbedarf. Aus diesem Grund wird der Ortsvorsteher gebeten, einen Ortstermin mit dem ASE zu organisieren, um die Machbarkeit einer Abtrennung vor dem Eingang des Jugendzentrums zu erörtern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.05.2019, OF 640/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2019, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 633/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 633/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 640/9 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZusätzlichen Fußweg an der U-Bahn-Station „Heddernheimer Landstraße“ errichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2019, OF 429/8 Betreff: Zusätzlichen Fußweg an der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" errichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Liegenschaftsamt wird gebeten, das Grünflächenamt zu beauftragen, den etablierten Trampelpfad auf der Grünfläche zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und dem Damm der Rosa-Luxemburg-Straße als Fußweg zu befestigen. Begründung: Eine Vielzahl von Nutzern der U-Bahnstation läuft über die genannte Grünfläche und hat hierdurch in den letzten Jahren einen unansehnlichen Trampelpfad angelegt. Eine Neuanlage der Rasenfläche wird daran ebenfalls nichts ändern, da bekanntlich die kürzeste Entfernung zwischen zwei Punkten die Gerade darstellt. Um die Außendarstellung der ansonsten sehr ordentlich gestalteten U-Bahnstation wieder herzustellen, bietet sich die Anlage eines kleinen Fußweges an der Stelle des Trampelpfads an. Foto: Ralf Porsche Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 429/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und LINKE. gegen SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenBaumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4488 entstanden aus Vorlage: OF 769/2 vom 08.03.2019 Betreff: Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die in der Ginnheimer Landstraße im Bereich zwischen Franz-Rücker-Allee und Sophienstraße gefällten Bäume adäquat ersetzt werden. Hierzu wird der Magistrat gebeten, zu den nachfolgend vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen zu prüfen und zu berichten: - Einrichtung von Parkbuchten im jetzt baumlosen Bereich, dadurch wird Quer- bzw. Längsparken ermöglicht; - die hierdurch im jetzigen öffentlichen Parkraum gewonnene Fläche soll einen Ersatzstandort für die gefällten Bäume bieten; - im Bereich der neuen Parkfläche wird durch Rasengitter die gegebene Versickerungsfähigkeit erhalten bzw. vergrößert; - Anbringung von Baumschutzringen/Fahrradanlehnbügeln; - für die entsprechenden Maßnahmen ist gegebenenfalls auch die gegenüberliegende Straßenseite einzubeziehen. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, in seiner Stellungnahme auch eine Schätzung vorzunehmen, wie sich die Zahl der Parkplätze durch eine Umsetzung der Maßnahmen verändern würde. Der Magistrat wird weiter gebeten, darauf vorbereitet zu sein, dass sich entlang der Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Straße analoge Erfordernisse ergeben könnten. Begründung: Im Nachgang zu den 2018 vorgenommenen Baumfällungen fand am 23.01.2019 ein Vor-Ort-Termin mit Anwohnern, Vertretern des Grünflächenamtes und Ortsbeiratsmitgliedern statt. Dabei kristallisierten sich die oben skizzierten Maßnahmen als wünschenswert heraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1183 Aktenzeichen: 66 0
Ausfall der U-Bahn-Linien U 1, U 2, U 3 und U 8 auf der A-Strecke abmildern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4417 entstanden aus Vorlage: OF 420/8 vom 21.03.2019 Betreff: Ausfall der U-Bahn-Linien U 1, U 2, U 3 und U 8 auf der A-Strecke abmildern Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Sperrung der A-Strecke in den Sommerferien 2019 - den Betrieb der Linie U 1 zwischen Heddernheim und Ginnheim aufrechtzuerhalten; - die Taktung der Linie U 9 zu erhöhen; - eine noch höhere Taktung der Straßenbahnlinie 16 - mit Fahrten zum Westbahnhof - einzurichten; - alle Fahrten der Buslinie 60 bis nach Eschersheim zur S-Bahn-Linie S 6 zu verlängern; - den Ortsbeirat 8 an den weiteren Ersatzverkehrsplanungen rund um die Bauarbeiten zu beteiligen. Begründung: Die Bewohnerschaft des Ortsbezirks 8 verfügt lediglich über zwei zweckmäßige Möglichkeiten, in Richtung Frankfurter Innenstadt zu gelangen, entweder über die Rosa-Luxemburg-Straße oder die Eschersheimer Landstraße mit der U-Bahn bzw. als Individualverkehr. Hierbei ist zu beachten, dass die Rosa-Luxemburg-Straße nur für Kraftfahrzeuge zugelassen ist. Die vergangenen längeren Arbeitsphasen an dieser U-Bahn-Linie haben deutlich aufgezeigt, dass sich die Auswirkungen auch erheblich in den Ortsbezirk 8 erstrecken. Aufgrund des Wegfalls der U-Bahn-Linien U 1, U 2, U 3 und U 8 für einen Zeitraum von ca. sechs Wochen ist entsprechend mit einem verstärkten Rad- und Kraftfahrverkehr, auch aufgrund des Schienenersatzverkehrs, auf beiden Straßen zu rechnen, denen verkehrlich Rechnung getragen werden muss. Der Ortsbeirat 8 erachtet die dargelegten Maßnahmen als geeignet, den zu erwartenden verkehrlichen Andrang abzumildern bzw. besser zu verteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1334 Aktenzeichen: 92 10
Sicherungsmaßnahmen an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4422 entstanden aus Vorlage: OF 423/8 vom 18.03.2019 Betreff: Sicherungsmaßnahmen an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: V 989/18 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, 1. die aktuellen Sturmschäden an der Brückenausstattung der Hochbrücke der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Hadrianstraße (Römerstadtsiedlung) schnellstens so zu beseitigen, dass für Passanten und Fahrzeuge, die unterhalb der Brücke unterwegs sind, keine Gefahr besteht, von herabfallenden Bauteilen getroffen zu werden; 2. die Brückenausstattung, darunter auch die Geländer und Spritzwasserschutzplanen, insgesamt zu kontrollieren und ggf. schnellstmöglich zu erneuern. Begründung: Durch die stürmische Wetterlage der zurückliegenden Wochen kam es im Bereich Hadrianstraße zu einem Herunterbrechen von einigen Spritzwasserschutzplanen, die lediglich an ein paar Dachlatten mit Kabelbindern einfachst befestigt waren. Im Bereich des Schulhofes der Geschwister-Scholl-Schule sind Absperrbänder angebracht worden, nicht aber zum Beispiel am Fuß- und Radweg Richtung Bunker/Niddagebiet. Der Ortsbeirat richtet seine Aufmerksamkeit in diesem Zusammenhang auf die immer noch ausstehende Beantwortung der Anfrage vom 13.09.2018, V 989. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.09.2018, V 989 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1382 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6562 Aktenzeichen: 66 6
Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“ Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer
Partei: CDU
Weiter lesenBerichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenS-Bahnhof „Ginnheim“ mit Anbindung an die Platensiedlung planen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2019, OM 4227 entstanden aus Vorlage: OF 605/9 vom 14.02.2019 Betreff: S-Bahnhof "Ginnheim" mit Anbindung an die Platensiedlung planen! Vorgang: M 140/11 Der Magistrat wird gebeten, an die geplante S-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" eine fußläufige, barrierefreie Anbindung in Richtung Platenstraße/U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" zu planen. Begründung: Der S-Bahnhof ist bisher an einen großen Teil Ginnheims überhaupt nicht angebunden. Die Bewohnerinnen und Bewohner müssten einen erheblichen Umweg in Kauf nehmen, um den Bahnhof, der Luftlinie nur wenige Hundert Meter von der Stadtbahnendhaltestelle "Ginnheim" entfernt ist, zu benutzen. Die Magistratsvorlage vom 01.08.2011, M 140, sieht bereits eine optionale Überführung vom S-Bahnsteig auch in Richtung Ginnheim vor. Diese ist auch in der aktuellen Planung der DB zum S-Bahnhof "Ginnheim" vorgesehen. Der Übergang müsste aber um eine direkte Anbindung in Richtung der Stadtbahnhaltestelle (im Umfeld der Rosa-Luxemburg-Straße) ergänzt werden. Um zeitnah zum Neubau der S-Bahn-Station auch hier eine Anbindung zu schaffen, sollte deshalb schnellstmöglich geprüft werden, wie diese umgesetzt werden könnte. Ohne eine Anbindung an diesen Teil Ginnheims wird das Projekt erhebliche Akzeptanzschwierigkeiten in der Bevölkerung haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.08.2011, M 140 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1080 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 69 1
Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2018, OF 392/8 Betreff: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Ortsbezirk 8 Co 2-Reduktion fürs Klima, weniger Schadstoffe in der Luft, mehr Sicherheit für Kinder - das sind nur einige, gewichtige Vorteile einer Geschwindigkeitsreduktion. Der Ortsbezirk 8 sollte dabei vorangehen und im Rahmen eines Pilotprojektes zeigen, dass Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit sinnvoll und umsetzbar ist. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Rahmen eines Pilotversuches wird im Ortsbezirk 8 als Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 auf Straßen eingeführt. Ausgenommen davon sind folgende Straßen: Marie-Curie-Straße, Dillenburger Str./Maybachbrücke, Rosa-Luxemburg-Straße. Auf denen gilt dann Tempo 50. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 392/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradweg in Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4033 entstanden aus Vorlage: OF 368/8 vom 12.11.2018 Betreff: Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße Vorgang: OM 2472/17 OBR 8; ST 46/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" verbessert werden kann. Folgende Maßnahmen kommen zum Beispiel in Betracht: 1. Verhinderung des Ausschwenkens der Lkws bis an den gegenüberliegenden Bürgersteig nach dem Kurvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe durch a) Verringerung der Geschwindigkeit für die Lkws im K urvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe; b) Verhinderung des Parkens von Kraftfahrzeugen im Kurveninnenbereich. 2. Einrichtung eines Radweges auf dem Bürgersteig für die Fahrtrichtung von der Dillenburger Straße zum Wendehammer. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und die Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße. Hier beginnt die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" benutzen muss. Somit wird dieser Bereich auch vom regionalen Radverkehr benutzt. Im dem genannten Bereich ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand auf der Seite der Müllverbrennungsanlage verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große Lkws (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch Pkw von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Oftmals benutzen die Lkws die gesamte Fahrbahn und bleiben damit nicht auf der rechten Spur. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen dem entgegenkommenden Lkw-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahn-Station) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 46). Bei der Auffahrt der Lkws von der Ausfahrt aus der Müllverbrennungsanlage auf die Heddernheimer Landstraße (Bereich der Heddernheimer Höfe) kommen diese Fahrzeuge oftmals sehr nahe an den gegenüberliegenden Bürgersteig, weil in diesem Kurvenbereich Fahrzeuge parken. Durch den leicht abschüssigen Streckenverlauf von der Müllverbrennungsausfahrt bis nach der Kurve haben die Fahrzeuge oftmals eine erhöhte Geschwindigkeit. Damit gefährden diese großen Fahrzeuge die entgegenkommenden Radfahrer. Es ist notwendig, dass die Lkws diesen Kurvenbereich langsamer befahren und nicht bis auf die Gegenfahrbahn ausschwenken. Ferner sollte im Innenbereich der Kurve das Parken untersagt werden, damit dieser Bereich als Fahrbahn genutzt werden kann. Darüber hinaus sollte geprüft werden, mit welchen Maßnahmen die Fahrer dazu gebracht werden können, dass diese das Ausschwenken bis zum gegenüberliegenden Bürgersteig unterlassen. Als weitere Maßnahme sollte geprüft werden, ob auf dem Bürgersteig ein Fahrradweg von der Kreuzung Dillenburger Straße bis zum Wendehammer für eine Fahrtrichtung eingerichtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 46 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2472 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 547 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1847 Aktenzeichen: 32 1
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