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Platensiedlung: Wegweiser zu umliegenden Grünflächen aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4843 entstanden aus Vorlage: OF 640/9 vom 08.11.2023 Betreff: Platensiedlung: Wegweiser zu umliegenden Grünflächen aufstellen Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung von zwei Schildern zu prüfen, um im Umfeld der Platensiedlung auf Grünflächen hinzuweisen, die in fußläufiger Reichweite liegen. Diese könnten im Bereich der Kreuzungen Platenstraße, Sudermannstraße und Franz-Werfel-Straße sowie der Kreuzung von Paquetstraße und Raimundstraße installiert werden und u. a. (unter Angabe der Entfernung in Gehminuten) auf die Grünflächen Grüneburgpark, Miquelanlage, Sinaipark und Marie-Bittorf-Anlage hinweisen. Eine Realisierung im Rahmen des Projekts Grünes Ypsilon wäre denkbar. Begründung: Durch die bereits erfolgte Nachverdichtung fehlen in der Platensiedlung Grünflächen, die von ihren vielen Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden können. Die nahe gelegenen Grünflächen sind vor allem über Fußwege zu erreichen und den Menschen, die ihren Alltag mit dem Auto bewältigen, unter Umständen nicht bekannt. Nicht nur dieser Personenkreis könnte über Schilder animiert werden, bekannte Wege zu verlassen und die vorhandenen, nahe gelegenen Grünflächen zu erkunden. Dies könnte auch der Stärkung des Fußverkehrs dienen, für den, anders als für den Radverkehr, dessen Wege in den letzten Jahren systematisch ausgeschildert wurden, noch keine Beschilderung besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 435 Aktenzeichen: 67-0
Ginnheim: Fläche vor dem JUZ unter der RosaLuxemburgStraße aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4839 entstanden aus Vorlage: OF 636/9 vom 08.11.2023 Betreff: Ginnheim: Fläche vor dem JUZ unter der Rosa-Luxemburg-Straße aufwerten Der Magistrat wird gebeten, 1. den Wunsch des Jugendzentrums, den Bereich vor seinem Eingang abzusperren, indem unter der Brücke durch das JUZ ein Zaun aufgestellt wird, der den Zugang zum Bereich vor dem Jugendzentrum außerhalb der Öffnungszeiten verhindert (und das Brückenbauwerk selbst nicht berührt), auf seine grundsätzliche Machbarkeit zu überprüfen. Dieser Bereich soll dem Wunsch des JUZ nach auch die erste Reihe parkender Fahrzeuge umfassen, da unter anderem auch dort Vermüllung stattfindet. Das JUZ würde die hinzugewonnene Fläche fortan gerne selbst bespielen und dem öffentlichen Raum entziehen. Die Rückmeldung des Magistrats will der Ortsbeirat in seine Entscheidung, ob er diese Idee unterstützt, einbeziehen; 2. zu prüfen, wie kurzfristig, unabhängig von anderen Ideen, eine Herstellung von sicheren Fußwegen von den letzten öffentlichen Gehwegen zum JUZ erfolgen kann. Aktuell müssen die Jugendlichen und Kinder, die das JUZ besuchen, lange Strecken über die für Pkw markierten Wege gehen und sich mit dem Verkehr arrangieren. Das ist nicht akzeptabel und eine solche Situation sollte keinen Bestandsschutz genießen; 3. die Idee zu prüfen, nicht nur einen Teilbereich, sondern den kompletten Teilraum unter der Brücke (bis zur Einfahrt ins Parkhaus der Wohnhäuser) einer anderen öffentlichen Nutzung zuzuführen, deren Angebot einen Mehrwert für die Umgebung darstellt und die das ganze Areal aufwerten könnte. Auf diesem Wege könnte er deutlich heller und freundlicher gestaltet und ausgeleuchtet werden und Raum für verschiedene Nutzerinnen- und Nutzergruppen bieten. Um Ideen und Bedarfe für die künftige Nutzung zu ermitteln, sollte auf jeden Fall auch ein öffentliches Beteiligungsformat durchgeführt werden. Als inspirierende Beispiele für eine öffentliche Nutzung seien die Umgestaltung von Flächen unter einer Moldaubrücke in Prag (siehe z.B. https://www.detail.de/de_de/streetsport-unter-den-strassen-von-prag) oder auch die in Kooperation mit der HfG Offenbach entstandenen Pläne für den Kaiserlei in Offenbach genannt (https://www.hessenschau.de/kultur/sport-spiel-und-skaten-unter-autobahnbruecke- in-offenbach-hfg-studenten-legen-entwurf-vor-v1,sportpark-of-hfg-100.html). Vielleicht kennt der Magistrat dafür ja bereits mögliche lokale Projektpartnerinnen und Projektpartner. Selbstverständlich soll auch den Bedarfen der Ämter in Bezug auf die Zugänglichkeit zur Brücke für Reparaturen oder Sanierungen Rechnung getragen werden, daher wird darum gebeten, diese in der Antwort auch für weitere Überlegungen klar zu kommunizieren. Bei der Prüfung der Idee des Ortsbeirats sollte auch die Stadtplanung, gerade im Hinblick auf die Übertragung des iSTEK auf die Ebene der Stadtteile, einbezogen werden. Die durch das Quartiersmanagement angestoßenen Projekte, eine zumindest temporäre Nutzung und Belebung auch z. B. an der sogenannten LIDL-Kurve zu erreichen, begrüßt der Ortsbeirat. Die dabei gesammelten Erfahrungen und Ideen sollten dann unbedingt in dieses eher langfristig gedachte Projekt einbezogen werden. Begründung: Ziel aller Maßnahmen sollte es sein, dass mindestens der Zugang zum JUZ sicherer, attraktiver und einladender wird. Aktuell wird der schlecht einsehbare Eingangsbereich des JUZ leider außerhalb der Öffnungszeiten des JUZ stark vermüllt und verdreckt. Zu 1.: Dieser wohl schon seit Jahren bestehende Wunsch des JUZ wurde bei einem aktuellen Ortstermin noch einmal wiederholt und soll in der Diskussion nicht untergehen, auch wenn vor der Entscheidung auch andere Varianten geprüft werden sollten. Zu 2.: Es wäre auch dringend notwendig, die aus heutiger Sicht überhaupt nicht mehr nachvollziehbare Wegeführung zu überarbeiten. Aktuell führt der Weg zum JUZ ausschließlich über einen Parkplatz. Zu 3.: Schlecht ausgeleuchtet und hinter Reihen von Autos versteckt wird der Raum vor dem JUZ im Schutze der Dunkelheit verdreckt. Das JUZ möchte dies durch einen Zaun verhindern. Doch im Rahmen anderer Gestaltungsideen, bei denen dieses Problem von vornherein mitgedacht wird, gibt es unter Umständen anderen Lösungen, um das Verdrecken künftig zu verhindern. Da in der direkten Umgebung zahlreiche städtebauliche Probleme bestehen und wenig öffentlicher Raum für andere Nutzungen als Parken zur Verfügung steht, wäre es sinnvoll, diese ohnehin nur eingeschränkt nutzbare Fläche stärker für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 472 Antrag vom 10.06.2025, OF 1035/9 Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1219 Aktenzeichen: 51
Fußgänger:innenübergang einrichten und markieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 379/8 Betreff: Fußgänger:innenübergang einrichten und markieren Im Frankfurter Wochenblatt, KW 44, wird die Leiterin des Amtes für Straßenbau und Erschließung mit der Ankündigung zitiert, dass 5 Übergangskonstruktionen der Brückenbauten auf der Rosa Luxemburg Straße zwischen Fernsehturm und Ginnheimer Landstraße repariert oder neu hergestellt werden müssen. In der Zeit werde nur jeweils eine Fahrspur zur Verfügung stehen. Diese Engstellen sowie zu erwartende nächtliche Vollsperrungen sollen weiträumig (über Bockenheim und Ginnheim) umfahren werden, die Bauarbeiten werden im nächsten Jahr fortgeführt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, schnellstmöglich in der Bernadottestraße mindestens eine weitere Fußweg-Überquerung einzurichten (z.B. bei Haus Nr. 78 bzw. 41) und zu markieren. Alle bestehenden Querungen sowohl in der Bernadottestraße als auch in der Titusstraße sollen deutlich sichtbar (möglichst mit neuem Farbauftrag) markiert werden. Begründung: Im Ortsbezirk 8 ist zu erwarten, dass die Kunden und Angestellten des NWZs die Rosa Luxemburg Straße sowie die weiträumigen Umfahrungen vermeiden und über die Straßen des Ortsbezirks auf andere Zubringer-/bzw. Ausfallstraßen ausweichen. Die Bernadottestraße und die Titusstraße werden schon deutlich mehr befahren, die winterliche Dunkelheit und die Wetterverhältnisse erschweren Fußgänger:innen die Überquerung der Straßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 379/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRingstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2023, OF 597/3 Betreff: Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der o.g. M 167 wird unter folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird gebeten mit Blick - auf die Kosten, - die lange Planungszeit von 10 Jahren - den geringen Straßenquerschnitt der betroffenen Straße - die Tatsache, dass der Lückenschluss der Straßenbahn auf der Dortelweiler Straße noch nicht geklärt ist, nochmals zu klären, ob die Anbindung nicht doch auch über eine günstigere E-Busringlinie die nötigen Fahrgastkapazitäten bereitstellen könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 597/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenBaulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße RosaLuxemburgStraße in Ginnheim (Baujahr 1974)
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 590/9 Betreff: Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße Rosa-Luxemburg-Straße in Ginnheim (Baujahr 1974) Durch den plötzlichen notwendig gewordenen Abriss wegen Einsturzgefahr der Omegabrücke in Griesheim (Baujahr 1973), nachdem bei Routinekontrollen Risse in der Bausubstanz gefunden wurden, ergeben sich Fragen zum Zustand der großen Verkehrsbrücken im Ortsbezirk 9. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft erbeten: 1. Wann waren die letzten Routinekontrollen mit Messungen zur Standsicherheit der Brücken? 2. Welche Ergebnisse liegen vor? 3. Wie lange ist der ermittelte Zeitkorridor bis zur nächsten grundlegenden und erforderlichen Sanierung? Da beide Bauwerke Bestandteile von Hauptverkehrswegen sind, haben sie eine große Bedeutung für den Verkehrsfluss durch die Stadtteile. Die neue S-Bahnstation Eschersheim ist ausschließlich nur über die Zugänge auf der Maybachbrücke erreichbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 770 2023 Die Vorlage OF 590/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVorlage M 136 zurückstellen, bis die Situation aller von der Baumaßnahme betroffenen Bäume geklärt ist Vortrag des Magistrats vom 28.08.2023, M 136
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2023, OA 391 entstanden aus Vorlage: OF 744/2 vom 17.09.2023 Betreff: Vorlage M 136 zurückstellen, bis die Situation aller von der Baumaßnahme betroffenen Bäume geklärt ist Vortrag des Magistrats vom 28.08.2023, M 136 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage M 136 wird zurückgestellt, bis der Eingriff in den gesamten von der Baumaßnahme betroffenen Baumbestand (der in der Vorlage M 136 thematisierte Baum und die Bäume entlang des derzeitigen Zauns an der Ernst-Schwendler-Straße) geklärt ist. 2. Hierzu wird der Magistrat gebeten, zeitnah mit allen relevanten Akteuren (Magistrat, zuständige Ämter, Stadtverordnete, Ortsbeirat 2, Bundesbank, ggf. US-Konsulat) einen Ortstermin zu organisieren. Begründung: Der in der Vorlage M 136 zur Fällung beantragte Baum steht gemäß der Vorlage im Bereich der Ausfahrt aus der US-Siedlung von der Joachim-Becher-Straße in die Ernst-Schwendler-Straße. Begründet wird die Notwendigkeit der Fällung damit, dass die US-Regierung gewährleisten will, dass die Siedlung mit großen Bussen über die besagten Straßen verlassen werden kann. Dabei stünde der in Rede stehende Baum im Bereich der Schleppkurve solcher großen Busse. Ein möglicher Umbau der Schleuse sei hierfür möglich, aber zu aufwendig. Vor Ort ist jedoch festzustellen, dass besagte Schleuse nicht breit genug ist, damit Busse mit solchen Wenderadien diese überhaupt passieren können. Insofern müsste, um die Tatsachen für die Begründung der Fällung herzustellen, die Schleuse ohnehin umgebaut werden, wobei dies dann auch direkt so geschehen könnte, dass eine Fällung nicht weiter notwendig wäre. Vor Ort zeigt sich jedoch ein größeres Problem. Die Baumaßnahme und die damit verbundene Baumfällung dient der Herstellung einer Anlieferungszone für die Bundesbank. Hierzu werden entlang der Ernst-Schwendler-Straße zunächst im Bereich des derzeitigen Gehwegs entlang des Bundesbankzauns acht Ersatzbaumpflanzungen vorgenommen. Nordwestlich dieser Pflanzungen soll für die Anlieferzone eine zweite Fahrspur hergestellt werden, die etwa vier Meter breit sein soll. Genau in diesem Bereich (Dreieck zwischen Geldmuseum, Ernst-Schwendler-Straße und Wilhelm-Eppstein-Straße) steht derzeit jedoch ein Baumhain. Für die Fahrbahn müssten ca. 20 Bäume weichen. Hiervon ist jedoch in der Vorlage M 136 und auch sonst bisher nichts bekannt. Dies steht jedoch mit der in der Vorlage M 136 gewünschten Fällung in deutlichem Zusammenhang. Daher müsste der gesamte Eingriff in den Baumbestand vor einer ersten Fällung in den Blick genommen werden. Eine Zustimmung der einzelnen Fällung gemäß der Vorlage M 136 würde gleichzeitig bereits eine Entscheidung für die Baummaßnahme in ihrer derzeitigen Planung und damit gegen die anderen Bäume bedeuten, ohne dass diese dabei überhaupt diskutiert würden. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt (https://geoportal.frankfurt.de/karte/#) mit eigenen Anmerkungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.08.2023, M 136 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 391 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 48 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 391 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2023, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 136 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Planung für den Lkw-Wartebereich in der Ernst-Schwendler-Straße überarbeitet wird und dass die vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen nicht direkt in der Ernst-Schwendler-Straße gepflanzt werden müssen, sondern im umliegenden Ortsbezirk. Die Vorlage OA 391 wird deshalb als erledigt gesehen. 2. Die Vorlage OA 391 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 136 = Ablehnung, OA 391 = Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 136 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Planung für den Lkw-Wartebereich in der Ernst-Schwendler-Straße überarbeitet wird und dass die vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen nicht direkt in der Ernst-Schwendler-Straße gepflanzt werden müssen, sondern im umliegenden Ortsbezirk. Die Vorlage OA 391 wird deshalb als erledigt gesehen. 2. Die Vorlage OA 391 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3842, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 § 3984, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023
Verkehrsführung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers endlich erleichtern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4327 entstanden aus Vorlage: OF 320/8 vom 20.06.2023 Betreff: Verkehrsführung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers endlich erleichtern! Vorgang: OM 2131/22 OBR 12; ST 2007/22 Der Magistrat wird gebeten, die für das 2. Quartal 2023 angekündigte Öffnung des Mittelstreifens der Marie-Curie-Straße mit Ampelregelung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers, der Polizeidirektion Nord sowie weiterer in der Marie-Curie- Straße stationierter Einheiten wie dem Zentralen Objektschutz oder der Direktion Verkehrssicherheit endlich zu realisieren. Begründung: Seit Eröffnung des neuen, zusammengelegten Reviers sind inzwischen fünf Jahre vergangen. Inzwischen ist der Standort um eine Außenstelle des Polizeipräsidiums Frankfurt mit 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiter gewachsen. Die Einsatzfahrzeuge müssen bei Fahrten Richtung Rosa-Luxemburg-Straße/Nordwestzentrum zunächst bis zur Kreuzung Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße fahren, dann umständlich wenden und denselben Weg am Revier vorbei zurückfahren. Wertvolle Zeit geht verloren. Für den Durchstich gibt es angeblich einen Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und dem PP Frankfurt sowie eine fertige Entwurfsplanung. Der Magistrat hat zuletzt am 09.09.2022 die Ausschreibung nach einem erforderlichen Magistratsbeschluss und eine Realisierung im 2. Quartal 2023 in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2131 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2007 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2396 Antrag vom 19.08.2024, OF 460/8 Auskunftsersuchen vom 05.09.2024, V 1009 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Verlegung des Bolzplatzes Stegwiesen/Neumühlenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4333 entstanden aus Vorlage: OF 328/8 vom 27.06.2023 Betreff: Verlegung des Bolzplatzes Stegwiesen/Neumühlenweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob eine Genehmigung für die Verlegung des Bolzplatzes unter die Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße möglich ist. Des Weiteren soll geprüft werden, ob dort eine Anlage mit weiteren Fitnessgeräten errichtet werden kann. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, die Planung für einen neuen Bolzplatz unter der Brücke vorzulegen, der bis zum Sommer 2024 realisiert werden kann. Der Plan soll dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Zu den Brückenpfeilern und Stützbauten der Straßentrasse soll genügend Abstand eingehalten werden. Der bisherige Bolzplatz soll zeitgleich entsiegelt und angepasst an die Klimaerwärmung bepflanzt werden, sodass er das Miniwäldchen entlang der U-Bahn- Gleise in wenigen Jahren vergrößert. Begründung: Das vor Jahren angelegte kleine Sportfeld neben den U-Bahn-Gleisen, das umzäunt ist und für die Sportarten Fußball und Basketball eingerichtet wurde, wird gegenwärtig nach den Frühlingstagen nicht mehr angenommen. Intensive Sonneneinstrahlung, hohe Temperaturen am Nachmittag und frühen Abend - bedingt durch den Klimawandel - und fehlende Schattenplätze machen bewegungsintensive Sportarten dort unmöglich und stellen eine gesundheitliche Gefahr für Kinder und Heranwachsende dar. Deshalb ist die Verlegung des Bolzplatzes unter die Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Eltern, Kinder und Heranwachsenden die naheliegende Möglichkeit, auch im Hochsommer den Sport weiter zu betreiben. Die Brücke und ein heller Bodenbelag stellen einen Schutz gegen die UV-Strahlung und Überhitzung des Körpers dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2140 Aktenzeichen: 67-2
Ortsbeirat 9: Wasserhäuschen Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4226 entstanden aus Vorlage: OF 552/9 vom 20.06.2023 Betreff: Ortsbeirat 9: Wasserhäuschen Ginnheimer Landstraße Vorgang: V 398/22 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit den lokalen Akteurinnen und Akteuren wie etwa dem Jugendzentrum Ginnheim und dem Quartiersmanagement eine kulturelle oder soziale Nutzung des ehemaligen Wasserhäuschens an der Ginnheimer Landstraße zu ermöglichen und dieses dafür entsprechend zu ertüchtigen. Begründung: Das Wasserhäuschen an der Ginnheimer Landstraße vor dem ehemaligen "Predigerseminar" steht seit Längerem leer. Die Frage, wem das Gebäude gehört (V 398 vom 22.04.2022) konnte der Magistrat seit mehr als einem Jahr nicht beantworten, aber dem Vernehmen nach gehört es der Stadt Frankfurt. Indem der Leerstand des Wasserhäuschens beendet und dieses für ein interessantes Angebot an das Quartier geöffnet wird, könnte ohne große Investitionen eine wünschenswerte Belebung stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.05.2022, V 398 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 726 Antrag vom 26.10.2024, OF 850/9 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6146 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-31
Blumenlädchen in Ginnheim erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4233 entstanden aus Vorlage: OF 567/9 vom 06.07.2023 Betreff: Blumenlädchen in Ginnheim erhalten Vorgang: OA 311/23 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, eine eventuelle Baustraße unter der Rosa-Luxemburg-Straße zur Baustelle des neuen S-Bahn-Haltepunkts "Ginnheim" so zu planen, dass der Standort des Blumenladens an der Ecke Platenstraße/Ginnheimer Landstraße nicht tangiert wird und die Sondernutzungsgenehmigung des Blumenladens dort zu verlängern. Die Lage des Blumenladens lässt keinen Konflikt mit einer eventuellen Baustraße unter der Brücke erwarten. Der Blumenladen befindet sich am Rand des Geländes, direkt vor einem Pfeiler und sollte die Einrichtung einer Baustraße nicht behindern. Quelle: Geoportal Begründung: In dem o. g. Bericht wird erläutert, dass der Magistrat am 20.01.2023 eine Stellungnahme abgegeben hat, die die Baulogistik der DB Netz AG im Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt "Ginnheim" ablehnt und damit auf die Anregung des Ortsbeirats vom 19.01.2023, OA 311, reagiert, eine Baustellenzufahrt von der Ginnheimer Landstraße unter der Rosa-Luxemburg-Straße einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2023, OA 311 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1788 Aktenzeichen: 67-0
Niddabogen auch für Heddernheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2023, OF 314/8 Betreff: Niddabogen auch für Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Kann die Nidda im Bereich des Ortsbezirks 8 durch eine der folgenden Maßnahmen renaturiert werden: 1. Herstellung eines Seitenarmes am "Bubeloch", d.h. die Wiederherstellung des Mühlengrabens und der "Mühleninsel" der zerstörten Burg Philippseck; (Seitenarm auf den Messtischblättern der Nidda-Kartierung von 1870-76 sichtbar). 2. Herstellung eines schmalen Seitenarmes über die Blühwiese des ehemaligen Grillplatzes, westlich ab Minigolfplatz bis zum Heddernheimer Steg (Einlauf). 3. Herstellung eines Seitenarms im zugeschütteten Altarmbett des langen und breiten Niddabogens nach Norden (s. Kartierung von 1870-76), d.h. von der Brücke aus westlich entlang der aufgeschütteten Trasse der Rosa-Luxemburg-Straße, um den Bolzplatz herum bis zum Altarm-Anschluss Praunheim; 4. Herstellung eines schmalen Seitenarmes auf der Ginnheimer Seite, angenähert an das leicht nach Süden ausufernde Flussbett vor der Begradigung, z.B. um das bewaldete Grundstück herum bis zur Wiese (NABU-Info Tafel Zaunkönig). Die Prüfung der Vorschläge soll folgende Kriterien berücksichtigen: - die Abflussgeschwindigkeit des Flusswassers wird verlangsamt (geringer Höhenunterschied), - die Feuchtigkeit/das Wasser wird in einer breiten Bodenfläche gebunden (geringe Tiefe), - Flachwasserzonen für Vegetationswachstum und Wasserlebewesen können sich ausbilden - zwischen Fluss und Seitenarm entstehende Landstreifen/Inseln können geschützt werden Begründung: Die Renaturierung der Flüsse und Bäche durch Flussschleifen und Anbindung der Altarme speichert das Wasser im Boden, stabilisiert den Wasserhaushalt, fördert die biologische Vielfalt, schützt vor Hochwasser, die Vegetation bindet CO2 und trägt zur Kühlung der Umgebung bei. Die Renaturierung der Nidda im Bereich des Ortsbezirks wird dazu beitragen, dass das Praunheimer Wehr abgebaut werden kann und für die Nidda in der Zukunft ein möglichst naturnahes Flussbett entstehen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 314/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); FREIE WÄHLER = (Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstraße 166
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3984 entstanden aus Vorlage: OF 533/9 vom 22.05.2023 Betreff: Sparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstraße 166 Die Sparkassenfiliale an der Kreuzung Kurhessenstraße/ Ginnheimer Hohl wird am 30.06.2023 zum letzten Mal öffnen und anschließend Geschichte sein. Danach gibt es lediglich als letzte Bankfiliale im Stadtteil das Sparkassen SB-Terminal in der Ginnheimer Landstraße 118, welches mit Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern ausgestattet ist. Die nächste Sparkassenfiliale befindet sich dann in der Eschersheimer Landstraße 238 im Stadtteil Dornbusch. Gerade für ältere Anwohnerinnen und Anwohner sind die Strecken zu beiden Alternativen eine Zumutung und zu Fuß kaum zu schaffen. Dadurch wird ihnen die wohnortnahe analoge Erledigung ihrer Bankgeschäfte durch die Schließung der Filiale erschwert und teils unmöglich gemacht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit der Frankfurter Sparkasse ins Gespräch zu kommen, um die Möglichkeit zu erwägen, vor Ort zeitweise einen Sparkassenbus als mobile Filiale einzusetzen, um zumindest noch eine gewisse Zeit im Stadtteil präsent zu sein, damit der Service der persönlichen Beratung und die wohnortnahe Versorgung mit Bargeld möglich bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1909 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3990 entstanden aus Vorlage: OF 544/9 vom 18.05.2023 Betreff: Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, weitere Flächen, die nicht intensiv als Freizeitflächen genutzt werden, als sogenannte Wiesen für Insekten auszuzeichnen und dort artenreiche Blühwiesen einzusähen. Diese sollten so selten wie nötig gemäht werden. Als Flächen hierfür eignen sich aus Sicht des Ortsbeirats besonders folgende für eine Prüfung durch den Magistrat: 1. Teile der Grünfläche vor dem Bertramshof in der Straße Am Steinernen Stock an der Kreuzung zur Bertramswiese und Kühhornshofweg; 2. ein Teil der Wiese an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße und Kühhornshofweg; 3. ein Teil der Grünanlage zwischen Carl-Gördeler-Straße, Mierendorffstraße und Fritz-Tarnow-Straße; 4. ein Teil der Wiese am Ende der Klimsch-Anlage an der Grillparzerstraße; 5. Flächen im Bereich der Wohnanlage Reichelstraße, insbesondere nahe der Sportanlage an der Rosa-Luxemburg-Straße; 6. ein Teil der Wiese vor der Ludwig-Richter-Schule an der Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum; 7. die Wiese vor dem Bahnübergang Lachweg/Dreihäusergasse auf der Alt-Eschersheimer Seite. Begründung: Das Insektensterben nimmt weiter zu, was die Wissenschaft insbesondere auf die intensive Landwirtschaft zurückführen kann. Die Städte übernehmen daher oft eine Funktion als Rückzugsraum für viele Arten, die in der Fläche kaum noch Lebensräume finden. Daher ist es wichtig, den urbanen Lebensraum weiter zu qualifizieren und diese Lebensräume miteinander zu vernetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1774 Aktenzeichen: 67-0
Keine Ringstraßenbahn durch den Ortsbeirat 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 531/9 Betreff: Keine Ringstraßenbahn durch den Ortsbeirat 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die geplante Ringstraßenbahn nicht durch die im Ortsbezirk geplanten Rute (Wilhelm-Epstein-Straße; Am Dornbusch; Marbachweg) zu führen. Vor einigen Jahren wurde die Wilhelm-Epstein-Straße und die Straße am Dornbusch für einigen Millionen EUR Grundsaniert mit monatelanger Belastung für die Anwohner. Die derzeit im Einsatz befindliche Buslinie 34 befördert die ÖPNV-Teilnehmer auf den gesamten, inzwischen barrierefrei ausgebauten Haltestellen zu ihren Zielen. Sollte es zu Kapazitätsengpässen kommen, kann durch eine reduzierte Taktung weitere Busse zum Einsatz kommen (Elektrobusse bevorzugt). Der Einsatz einer Ringstraßenbahn in diesem Bereich hat keinen Vorteil für die direkten Anwohner. Die Nachteile überwiegen. In einem offenen Brief (E-Mail an den Ortsbeirat und der Presse vom 21.03.2023 - durch Weiterleitung) haben sich Anwohner über die Planung Gedanken gemacht und Ihre nachvollziehbaren Bedenken geäußert. Der Ortsbeirat teilt die Bedenken im Hinblick auf: - Behinderung von Rettungsfahrten, - Schulwegsicherung durch eine Vielzahl von Schulen entlang der Strecke, - Bremsweg eines Schienenfahrzeugs deutlich höher als eines PKWs, - Ein- und Ausstieg der Haltestellen (mittig) - neue barrierefreie Haltestellen notwendig, - Behinderungen des Verkehrs, Unzumutbarkeit der Ringstraßenbahn für die Anwohner - Sicherheit und Rettungszeiten, - Wegfall von weiteren Parkplätzen, - Erschütterungen der Wohnhäuser durch den Umbau, - Gehwege, Fahrradwege (Gefährliche Situationen bei nach Ausbau), - Keine Reduktion des Pendlerverkehrs nach Ausbau, Anhand der angespannten Haushaltssituation der Stadt sollte die Wirtschaftlichkeit (hier: Unwirtschaftlichkeit) einer Ringstraßenbahn durch den Ortsbezirk, bei einer zurzeit bestehenden Verbindung nochmals überdacht werden. Insgesamt ist es sinnvoller, sicherer, wirtschaftlicher und ökologischer, dass "Ringbahnprojekt" durch ein "Elektro- Ringbusprojekt" zu ersetzen, insbesondere da die Bahn keinen Geschwindigkeitsvorteil für den Nahverkehrsbenutzer bietet. Schon heute kann der Busfahrer per Signal die Ampelsteuerung beeinflussen und zügig zum Ziel kommen. Aus vorgenannten Gründen lehnt der Ortsbeirat die M 167 Vorlage ab. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 9 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen M 167/22 und OF 531/9 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen M 167 und OF 531/9 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); LINKE. und FDP (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 13 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung über die Vorlage M 167/22 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung über die Vorlage OF 531 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 67 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 167 wird unter Hinweis auf OA 276/22 zugestimmt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Zurückstellung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. zu a) und b) CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 531/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03: Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 275/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03: Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 sind auskömmliche Mittel für die Sanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße einzustellen. Priorität hat dabei die grundhafte Erneuerung des Kreuzungsbereiches Heddernheimer Landstraße/Dillenburger Straße in Höhe der Abfallverbrennungsanlage (AVA). Begründung: Die Heddernheimer Landstraße ist in ihrem Abschnitt zwischen Stadtbahnstation "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße eine stark befahrene Gewerbestraße, insbesondere durch die Fahrzeuge der FES und den von der AVA abfahrenden Schwerlastverkehr Richtung Rosa-Luxemburg-Straße oder Eschersheimer Landstraße. Vor allem der Straßenbelag der Aufstellflächen im Kreuzungsbereich in Höhe der AVA ist in sehr schlechtem Zustand, was für die Verkehrssicherheit abträglich ist. Da die Straße auch eine bedeutende Radroute von Niederursel in Richtung Stadtmitte ist, ist sie in einem ansprechenden Zustand zu versetzen. Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Straßenarbeiten für die Erweiterung des Stromnetztes ist mit einer zusätzlichen Verschlechterung zu rechnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 106 2023 Die Vorlage OF 275/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenDas Schrankendenkmal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3715 entstanden aus Vorlage: OF 619/2 vom 03.03.2023 Betreff: Das Schrankendenkmal Der Magistrat wird gebeten, die Schranke an der Zufahrt zur (städtischen) Liegenschaft Ginnheimer Straße 47 abzubauen und in Höhe Ginnheimer Landstraße 41 (Zufahrt Integrationsdorf, Auslagerungsstandort Johanna-Tesch- Schule) wieder aufzubauen. Begründung: Die Schranke wird am jetzigen Standort nicht benötigt und es stellt sich die Frage, warum sie jemals dorthin gestellt wurde. Sie ist immer geöffnet und erfreut sich zwischenzeitlich einer intensiven Freundschaft mit einem benachbarten Baum, der sie im oberen Bereich liebevoll umarmt (siehe Fotos). Auch wenn es traurig ist, die beiden zu trennen, so wird die Schranke an der Zufahrt Höhe Ginnheimer Landstraße 41 dringend benötigt und darf endlich das tun, wofür sie angeschafft wurde: nicht gestattete Zufahrten zu verwehren. Das Landschaftsschutzgebiet hinter der Zufahrt Ginnheimer Landstraße 41 wird ganzjährig verbotswidrig als Parkplatz missbraucht. Vereinzeltes Verteilen von Verwarnungsgeldern zeigt keinerlei Wirkung. Schließlich wurde eine Schranke für die Zufahrt Ginnheimer Landstraße 41 bei einem Ortstermin von Vertretern des Grünflächenamtes (GFA) und des Ortsbeirates (OBR) am 13. September 2022 als Problemlösung verabredet. Die Zufahrtsmöglichkeit für Berechtigte (Feuerwehr, Rettungsdienst, FES, Integrationsdorf, Johanna-Tesch-Schule) stellt technisch kein Problem dar und wird an anderer Stelle ja auch umgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1323 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2406 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1071 Aktenzeichen: 60-3
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Er Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: "Universitätssportzentrum", "Sophienstraße", "Kirchplatz", "Schönhof", "Kurfürstenplatz", "Adalbert-/Schloßstraße", "Westbahnhof". Sie sollte in Fahrtrichtung Westbahnhof folgenden Verlauf haben: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof. Sie sollte in Fahrtrichtung Markus-Krankenhaus folgenden Verlauf haben: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schloßstraße abbiegen. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße (6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Endhaltestelle Ginnheim: 3 Haltestellen 1er Umstieg in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskrankenhaus (Endstation), 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße: 2 Haltestellen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof, (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenheus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht wehr angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenUmsetzung des iSTEK 2030+ im Ortsbezirk 9: Städtebauliche Integration der RosaLuxemburgStraße zwischen Miquelknoten und Nidda
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3526 entstanden aus Vorlage: OF 447/9 vom 30.01.2023 Betreff: Umsetzung des iSTEK 2030+ im Ortsbezirk 9: Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4793/19 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Bemühungen seinerseit s in den letzten drei Jahren unternommen wurden, um eine verbesserte städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda zu erwirken. Darüber hinaus wird er gebeten, in Umsetzung des iSTEK-Beschlusses "Leitprojekt: Stadtwerkstatt einrichten und etablieren", der den Magistrat beauftragt, den Fachdialog auch zu regionalen Themen mit der Öffentlichkeit zu stärken, in Kooperation mit den lokalen Expertinnen und Experten des Quartiersmanagements, die zu diesem Thema bereits in einem Austausch mit den Bürgern stehen, zeitnah eine Stadtwerkstatt im Stadtteil Ginnheim zum Thema "Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda" einzurichten. Aus diesem Dialog sollen auch konkrete Projekte und Maßnahmen mit einem Ablaufplan für ihre Umsetzung vorbereitet werden. Im Koalitionsvertrag von GRÜNEN, SPD, FDP und Volt wurde sich darauf verständigt, das Instrument der Stadtteilwerkstätten als Bestandteil einer Weiterentwicklung des iSTEK auf Stadtteilebene durch sogenannte Stadtteilentwicklungskonzepte zur Anwendung zu bringen. Der Magistrat wird daher gebeten, neben der Durchführung einer Stadtteilwerkstatt auch die Erstellung eines solchen Stadtteilentwicklungskonzeptes für Ginnheim zu prüfen. Begründung: Der Auftrag, eine städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda zu verfolgen, wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4793, erteilt. In diesem heißt es unter Ziffer IV.: "Der Magistrat wird beauftragt, die Entwicklung der im integrierten Stadtentwicklungskonzept festgelegten Schwerpunkträume der Stadtentwicklung koordiniert und ressortübergreifend vorzubereiten." Die oben genannte Maßnahme wird als eine von vier Zielvorstellungen für den Schwerpunktraum "Mitte-Nord" genannt. Unter Ziffer VIII. wurde außerdem beschlossen: "Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung in dreijährigem Turnus über den Stand der Umsetzung der Leitprojekte des intergierten Stadtentwicklungskonzeptes sowie über die Realisierung der Zielvorstellungen in den Schwerpunkträumen der Stadtentwicklung." Dies ist leider bisher noch nicht geschehen und die Bemühungen des Magistrats wurden bisher nicht sichtbar. Ferner wurde der Magistrat mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4793, unter Ziffer III. beauftragt, "die im integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ aufgeführten Leitprojekte und -initiativen umzusetzen." Eines dieser Leitprojekte lautet "Stadtwerkstatt einrichten und etablieren". Dieses Format würde einen guten Rahmen bilden, den Dialog zu oben genanntem Thema zu führen und für die konkrete Umsetzung Fortschritte zu machen. Zu Stadtteilentwicklungskonzepten wurde im Koalitionsvertrag der Römer-Koalition vereinbart: "Wir werden das iSTEK in einem nächsten großen Entwicklungsschritt unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auf die Stadtteile herunterbrechen und dort, wo Projekte anstehen, Stadtteilwerkstätten durchführen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1418 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 61-0
„DemokratieWagen“ im Ortsbezirk 9: Visionen für Ginnheim im Stadtteil zeigen und diskutieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3561 entstanden aus Vorlage: OF 448/9 vom 30.01.2023 Betreff: "DemokratieWagen" im Ortsbezirk 9: Visionen für Ginnheim im Stadtteil zeigen und diskutieren Das Quartiersmanagement in Ginnheim hat mit Menschen aus der Nachbarschaft zeichnerische Visionen für das Gebiet unter der Rosa-Luxemburg-Straße gesammelt. Ergebnisse wurden in der Ausstellung "Stadt-Blicke" im Historischen Museum Frankfurt ausgestellt. Der Magistrat wird (auch unter Verweis auf das iSTEK-Leitprojekt "städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda") gebeten, das Quartiers- management und den Ortsbeirat in dem Anliegen zu unterstützen, die Zeichnungen, die die Menschen aus der Nachbarschaft angefertigt haben, auch im Stadtteil Ginnheim auszustellen und den Dialog mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtteils darüber zu unterstützen, wie diese Visionen Wirklichkeit werden könnten und wie sie sich dabei einbringen könnten. Ferner wird der Magistrat um entsprechende Unterstützung , zum Beispiel in Bezug auf die Bereitstellung benötigter Abstellflächen, gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1046 Aktenzeichen: 51
Ginnheimer Waldgasse - weiterhin Probleme durch Schwerlastverkehr und Elterntaxis
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3563 entstanden aus Vorlage: OF 450/9 vom 01.02.2023 Betreff: Ginnheimer Waldgasse - weiterhin Probleme durch Schwerlastverkehr und Elterntaxis Der Magistrat wird gebeten, die bei dem Schulwegsicherungstermin am 04.11.2022 (am Auslagerungsort der Diesterwegschule) festgelegten Punkte jetzt umgehend umzusetzen und die offenen Punkte bezüglich des Schwerlastverkehrs zu der Baustelle der DB unterhalb der Rosa-Luxemburg-Brücke schnellstens zu beheben. Leider sehen die Anwohner bis zum heutigen Tag keine Besserung der Situation vor Ort. Nach wie vor fahren Elterntaxis bis zu dem Auslagerungsort der Diesterwegschule vor, obwohl der Ortsbeirat im letzten Jahr unter anderem kurzfristig vier Kurzzeitparkplätze auf der Ginnheimer Landstraße vor und hinter der Einmündung in die Ginnheimer Waldgasse hat einrichten lassen, um den Kfz-Verkehr außerhalb der Ginnheimer Waldgasse zu halten. Foto: privat So wird der Magistrat gebeten, die bei den oben genannten Schulwegsicherungsterminen vereinbarten Punkte zügig umzusetzen und über den Sachstand in einer Sitzung des Ortsbeirates 9 zu berichten: 1. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wird gebeten, ein Piktogramm "Verkehrsberuhigter Bereich" auf der Fahrbahn (Ginnheimer Waldgasse) zu markieren. 2. Das Straßenverkehrsamt prüft, ob das Schrägparken durch Längsparken (im Bereich Ginnheimer Waldgasse) ersetzt werden kann. Die Kinder könnten dann hinter den parkenden Fahrzeugen entlang des Zaunes laufen. 3. Das Straßenverkehrsamt wird ferner gebeten, ein Viacount-Gerät anzubringen. Nach der Auswertung der Verkehrsdaten (wie viele Lkw/Pkw zu welchen Uhrzeiten) wird die Polizei entsprechende Kontrollen während der Schulzeiten durchführen. 4. Das Straßenverkehrsamt wird um Prüfung gebeten, ob die Zeiten des Lkw-Durchfahrtsverbots verlängert werden können (von Schulbeginn 08:00 Uhr bis Schulende 12:35 Uhr). 5. Das Straßenverkehrsamt wird gebeten, die DB auf F olgendes hinzuweisen: Die Einhaltung der jeweiligen Durchfahrtzeiten und vorsichtige Fahrweise der Lkw-Fahrer. Da es sich lediglich um ein Baulager der Bahn handelt, sollte derzeit gar kein Lkw-Verkehr stattfinden. Außerdem ist die Ginnheimer Waldgasse kein offizieller Zu- bzw. Abweg zum Bahnlager. Das Lager soll möglichst aufgelöst werden. Leider mussten die Anwohner seit Mitte Januar 2023 feststellen, dass Baucontainer, Toilettenanlagen sowie weitere Baufahrzeuge schweres Gerät unterhalb der Rosa-Luxemburg-Brücke zur Baustelle der DB über die Straße Ginnheimer Waldgasse gebracht haben. Nach wie vor betont der Ortsbeirat, dass dieser Standort immer noch nicht als Baustellenlager genehmigt worden ist und somit eine Lagerung nicht erfolgen darf. Eine erhöhte Gefährdung der Schulkinder, aber auch der Anwohner durch Baustellenverkehr in diesem Bereich ist gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 947 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1
Parkplätze vor Ginnheimer Landstraße 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3545 entstanden aus Vorlage: OF 563/2 vom 14.12.2022 Betreff: Parkplätze vor Ginnheimer Landstraße 11 Der Magistrat wird gebeten, vor der Ginnheimer Landstraße 11 einen Parkplatz zugunsten von Fahrradbügeln umzuwidmen (siehe Foto ). Der Abstand der Fahrradbügel soll auch ausreichend Platz für Lastenfahrräder bieten. Begründung: Im Hof der Liegenschaft Ginnheimer Landstraße 11 befindet sich die Kita Jardin Palmito. Leider gibt es im Hof keinen Platz, um Lastenräder kurzfristig zu parken. Eltern die ihre Kinder mit dem Lastenrad bringen und abholen, finden auch auf dem Gehweg und auf der Straße meist keinen Platz für ihre Lastenräder. (Ginnheimer Landstraße 11, im Hof befindet sich die Kita Jardin Palmito) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1256 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1256) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-3
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt [zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Zwischen Markuskrankenhaus und Westbahnhof sollen folgende Haltestellen angefahren werden: Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Universitätssportzentrum - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße, in der Gegenrichtung über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Universitätssportzentrum - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße. Im Zuge der Streckenanpassung ist zu prüfen, ob von der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße ( 6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Ginnheim : 3 haltestellen 1er UMSTIEG in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskranbkenhaus ( Endstation.) 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße 2 Haltestellen. Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um Fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen.] Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 590/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenTreppenaufgang an der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3430 entstanden aus Vorlage: OF 564/2 vom 07.01.2023 Betreff: Treppenaufgang an der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei gestalten Der Magistrat wird gebeten, am Treppenaufgang von der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim eine Rampe bzw. eine Schiene anzubringen, damit er barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: Der Treppenaufgang von der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim ist insbesondere für Radfahrer, Familien mit Kinderwagen, Menschen im Rollstuhl und Menschen mit Rollator derzeit nicht nutzbar (siehe Foto 1). Der Magistrat wird gebeten, ihn barrierefrei zu gestalten. Im Sinne einer kostengünstigen und kurzfristig umsetzbaren Lösung schlägt der Ortsbeirat vor, dort eine Rampe oder eine Schiene anzubringen. Vorbild könnte die Rampe bzw. Schiene am Treppenaufgang nordöstlich vom VfR Bockenheim 1955 e. V., Ginnheimer Landstraße 37 hin zur Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage sein (siehe Foto 2). Foto 1: Treppenaufgang bei Pfingstbrunnenstraße 48 Foto 2: Treppenaufgang an Ginnheimer Landstraße gegenüber vom VfR Bockenheim 1955 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 932
Anwohnerparken in Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3386 entstanden aus Vorlage: OF 422/9 vom 09.01.2023 Betreff: Anwohnerparken in Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, in dem Gebiet zwischen Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Stadtweg, Wilhelm-Epstein-Straße und Am Eisernen Schlag Be wohnerparkplätze in ausreichendem Umfang (mindestens 50 Prozent des vorhandenen Parkraums) auszuweisen. Begründung: Der Parkdruck im oben genannten Gebiet ist extrem hoch. Dieser wird insbesondere durch den Besucherverkehr des Markus Krankenhauses verursacht. Durch die Ausweisung entsprechender Bewohnerparkflächen sollen die Anwohner entlastet werden. Die Situation ist aufgrund der Renovierungsarbeiten in einer der öffentlichen Tiefgaragen derzeit nochmals verschärft worden. Zudem muss bereits jetzt auf den perspektivischen Wegfall weiterer Parkplätze durch die sogenannte Ringstraßenbahn reagiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 950 Aktenzeichen: 32 1
Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2023, OA 311 entstanden aus Vorlage: OF 443/9 vom 19.01.2023 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim Vorgang: OM 6653/20 OBR 9; ST 2179/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunkts Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts ist dahin gehend zu überarbeiten, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station "Ginnheim" genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen. Begründung: Zu 1.: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit Stellungnahme vom 14.12.2020, ST 2179, kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. Zu 2.: Die in Ziffer 5.4 des Erläuterungsberichts (Seite 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, Stadtbahnlinie U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle "Niddapark" und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als zehn Jahren (Stadtverordnetenbeschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6653 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2179 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 224 Antrag vom 06.07.2023, OF 567/9 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4233 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 340 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 311 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2895, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 9-1
Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen „Ginnheim“ und „Niddapark“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3385 entstanden aus Vorlage: OF 421/9 vom 07.01.2023 Betreff: Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen "Ginnheim" und "Niddapark" Der an der Ginnheimer Landstraße/Platenstraße beginnende Fußweg zur U-Bahn-Station "Niddapark" endet nach mehreren hundert Metern am Ende einer sehr schmalen Brücke vor einer Treppe, die nicht barrierefrei passierbar ist. Menschen, die beispielsweise mit einem Rollstuhl, einer Gehhilfe, mit einem Kinderwagen oder mit einem schweren Fahrrad unterwegs sind, müssen hier umkehren, was frustrierend und bei Gegenverkehr nicht ohne Weiteres möglich ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, am Beginn des Fußwegs zur U-Bahn-Station "Niddapark" ein Informationsschild anzubringen, das auf das Ziel für den hier beginnenden Fußweg zum Niddapark bzw. zur U-Bahn- Station "Niddapark" hinweist und zum anderen verdeutlicht, dass dieser Weg nicht barrierefrei zu passieren ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1096 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2
Verkehrssicherheit vor der Judith-Kerr-Schule erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3288 entstanden aus Vorlage: OF 324/12 vom 31.10.2022 Betreff: Verkehrssicherheit vor der Judith-Kerr-Schule erhöhen Der Magistrat wird gebeten, vor der Judith-Kerr-Schule mittels Bodenmarkierungen deutlich auf die Tempo-30-Zone hinzuweisen und vor spielenden Kindern zu warnen. Dies sollte nicht nur in der Carl-Hermann-Rudloff-Allee an beiden Enden der Tempo-30-Zone geschehen, sondern auch in der Graf-von-Stauffenberg-Allee für die von der Rosa-Luxemburg-Straße herannahenden und nach rechts abbiegenden Fahrzeuge. Zudem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Judith-Kerr-Schule beispielsweise mittels einer Verkehrsinsel (aufgepflastertes Blumenbeet) möglich ist - analog zu der Lösung, die in der Straße Zur Kalbacher Höhe gefunden und umgesetzt wurde -, ohne dabei auf die bestehenden Fahrradschutzstreifen zu verzichten. Quelle: Google Begründung: Immer wieder kann beobachtet werden, dass Fahrzeuge im Bereich der Schule deutlich schneller als mit den erlaubten 30 km/h unterwegs sind. In der dunklen Jahreszeit sind die dort aufgestellten Tempo-30-Straßenschilder nicht sonderlich gut zu sehen, insbesondere, wenn man von der Graf-von-Stauffenberg-Allee kommend rechts in die Carl-Hermann-Rudloff-Allee einbiegt. Eine Fahrbahnmarkierung könnte hier kurzfristig zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen, während längerfristig eine Verkehrsinsel die erforderliche Verkehrsberuhigung sicherstellen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 801 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung der Ernst-MaySiedlungWest: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3270 entstanden aus Vorlage: OF 232/8 vom 23.11.2022 Betreff: Sanierung der Ernst-May-Siedlung-West: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen Der Magistrat wird aufgefordert, in die Pläne zur Sanierung der Ernst-May-Siedlung westlich der Rosa-Luxemburg-Straße auch die Wege, die Grünflächen und Mauern zwischen den Häuserzeilen (Im Burgfeld, Mithrasstraße, In der Römerstadt) aufzunehmen, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten und die Kosten zu ermitteln, - wie die Wege unabhängig von der Witterung gut begehbar erhalten werden können; - wie die nicht privat genutzten Grünflächen für Kinder, Spaziergänger und Erholungssuchende einladend gestaltet werden können; - wie die Trennmauern, Treppen und Stützmauern restauriert werden können, um den praktischen Nutzen und das originäre Konzept des Erbauers wiederherzustellen. Begründung: Es ist nicht nur offensichtlich, dass die bauliche Substanz dieser Ernst-May-Siedlung renovierungsbedürftig ist, sondern auch dass die von May geplanten offenen Flächen und Wege zwischen den Grundstücken an vielen Stellen verbessert werden müssten, wenn eine Bewerbung als UNESCO-Weltkulturerbe angestrebt wird. So stehen auf den Grünflächen, z. B. hinter der Blockbebauung In der Römerstadt viele alte (Wäsche-) Pfosten, obwohl hier schon lange keine Wäsche mehr getrocknet wird. Der "Gartenweg", der von der Hadrianstraße bis zur Straße Im Burgfeld führt, ist bei Regenwetter kaum begehbar. Von den Gärten, die nicht unmittelbar am Haus sind, sondern eine Mittellage haben, werden viele nicht genutzt, sie könnten eine neue Bedeutung bekommen. Treppen- und kleinere Stützmauern vom Weg zu den Hausgärten sind oft überwuchert und nicht mehr erkennbar. Auch die großen, mehr als ein Meter hohen Stützmauern in der Siedlung und um die Siedlung herum sind rissig, brüchig und unansehnlich, gleichwohl sie doch ein wichtiges architektonisches Element darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Integrierte Stadtplanung und städtebauliche Verbesserung statt vieler Einzelbaustellen in Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.12.2022, OA 295 entstanden aus Vorlage: OF 408/9 vom 04.12.2022 Betreff: Integrierte Stadtplanung und städtebauliche Verbesserung statt vieler Einzelbaustellen in Ginnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu gewährleisten, dass die Einzelplanungen für die Strecke und die neue Station der U 4 im Bereich des U-Bahnhofs "Ginnheim" und bis zum U-Bahnhof "Niddapark" in eine integrierte Stadtplanung eingebettet werden, die auch den Bau der S-Bahn-Station "Ginnheim" und etwaige andere Planungen und Projekte berücksichtigt. In diesem Rahmen sollen insbesondere die städtebaulichen Probleme im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße herausgearbeitet sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erarbeitet und möglichst in die jeweiligen Einzelplanungen integriert oder zumindest langfristig vorbereitet werden. Begründung: Der Ausbau der genannten Bahnhöfe und Strecken soll nicht zu einer Verschlechterung der ohnehin äußerst beklagenswerten städtebaulichen Situation führen und daher in eine übergreifende Rahmenplanung eingebettet werden, die sicherstellt, dass die Einzelmaßnahmen nicht das Ziel einer verbesserten städtebaulichen Qualität konterkarieren, sondern jeweils auch zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1091 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 4 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 295 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 295 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2729, 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.01.2023 Aktenzeichen: 66-0
Verbindung Ginnheimer Stadtweg zum Wendehammer Ginnheimer Landstraße ausbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3324 entstanden aus Vorlage: OF 544/2 vom 10.11.2022 Betreff: Verbindung Ginnheimer Stadtweg zum Wendehammer Ginnheimer Landstraße ausbessern Der Magistrat wird gebeten, den Bodenbelag des Fuß- und Radwegs parallel zur A 66 zu erneuern. Begründung: Der Weg ist eine wichtige Verbindung im Fußgänger- und Fahrradnetz, da er das Westend (Übergang Brücke Grüneburgpark), Bockenheim mit Ginnheim/Niddapark verbindet und auch Zugang zu den anliegenden Kleingärten ermöglicht. Der Weg befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Er ist sehr uneben und der Schotter sowie die Schwellen an Gullideckeln bergen Unfallgefahren für Radfahrer und schränkt die Nutzbarkeit zulasten mobilitätseingeschränkter Passanten sowie Kinderwagen ein. Eingang/-fahrt in den Sandweg aus Richtung Niddapark/S-Bahn kommend: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 761 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 761) vorgelegt hat.
Getrenntsammlung von Bioabfällen auch in der Ginnheimer Landstraße ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2022, OF 542/2 Betreff: Getrenntsammlung von Bioabfällen auch in der Ginnheimer Landstraße ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass den Haushalten in der Liegenschaft Ginnheimer Landstraße 28 eine Biotonne bereitgestellt wird und der/die Hauseigentümer*in damit der gesetzlichen Verpflichtung nachkommt den dortigen Mietparteien eine haushaltsnahe Getrenntsammlung von Bioabfällen zu ermöglichen. Begründung: Anliegen eines Bürgers. Für die Biotonne gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang. Diese Pflicht wird in Frankfurt leider bislang nur lückenhaft erfüllt und von städtischer Seite nicht wirkungsvoll überwacht bzw. durchgesetzt. Die aktuelle Situation wirkt sich negativ auf die Umwelt und auf die betroffenen Bürger*innen aus. Die fehlende Möglichkeit Bioabfälle getrennt zu sammeln führt dazu, dass diese Abfälle in der Restmülltonne landen und im Folgenden verbrannt statt einer klimapolitisch sinnvolleren Verwertung (Biogas, Düngemittel) zugeführt werden. Die betroffenen Bürger*innen zahlen außerdem deutlich höhere Entsorgungsgebühren für eine Restmülltonne als für eine grundsätzlich kostenfreie Biotonne und werden dadurch zusätzlich belastet. In begründeten Fällen kann eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne gewährt werden, wenn z.B. anfallende Bioabfälle vor Ort kompostiert werden können. Diese Möglichkeit besteht auf den oben genannten Grundstücken nicht bzw. wird nicht wahrgenommen. Eine Ausnahmesituation scheint demnach nicht zu bestehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 542/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradabstellmöglichkeiten vor den Häusern in der Franz-Kafka-Straße und in der Franz-Werfel-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3147 entstanden aus Vorlage: OF 369/9 vom 27.10.2022 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten vor den Häusern in der Franz-Kafka-Straße und in der Franz-Werfel-Straße Vorgang: NR 895/19; Beschl. d. Stv.-V., § 4424/19 Der Magistrat wird gebeten, entlang der Häuser in der Franz-Kafka-Straße und in der Franz-Werfel-Straße Omegabügel zu installieren, wie es bereits in der Selma-Lagerlöf-Straße geschehen ist. Begründung: Per Stadtverordnetenbeschluss vom 29. August 2019, § 4424, zum Antrag vom 18. Juni 2019, NR 895, wurde die Stadt dazu verpflichtet, jährlich 2.000 neue Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen. In den genannten Straßen fehlen genügend sichere Fahrradabstellmöglichkeiten. Deshalb befürwortet der Ortsbeirat die Schaffung von Fahrradabstellmöglichkeiten vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 458 Aktenzeichen: 66 2
Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.11.2022, OA 276 entstanden aus Vorlage: OF 378/9 vom 24.10.2022 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Zwischenbescheide des Magistrats vom 27.04.2023, 14.09.2023 und 25.01.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der Vorlage vom 14.10.2022, M 167, vorgelegte Planung für die Straßen im Ortsbezirk 9 (Marbachweg, Am Dornbusch, Wilhelm-Epstein-Straße) unter Berücksichtigung folgender grundsätzlicher Hinweise anzupassen: 1. Die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege in der Regel mit einer Breite von 2,3 Metern (mindestens aber zwei Meter breit) zu planen, wird auch hier konsequent zur Anwendung gebracht. Hier sei insbesondere auch auf den Schulwegeplan verwiesen, der die oben genannten Straßen als Radwege beinhaltet. Das gefahrenfreie Überholen, auch aufgrund des sehr breiten Spektrums von Radfahrenden, muss durch die entsprechende Breite gewährleistet sein; 2. die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege "durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten" sowie "‚Quetschlösungen' im Straßenraum (...) zu vermeiden" wird auch hier angewendet, um die Sicherheit insbesondere von Kindern im Straßenverkehr zu erhöhen; 3. Gehwege sind mit einer Breite von mindestens zweieinhalb Metern zu planen, wie es die bundesgesetzlichen Soll-Vorgaben und der Stand der Technik aus diversen Regelwerken und Normen vorsehen. Baumstandorte sind hier möglichst mit abgedeckten Baumscheiben zu integrieren. Ge rade für Kinder und ältere Menschen sollen die Wege frei von Hindernissen nutzbar sein. Begründung: Zu Ziffer 1.) und Ziffer 2.) Abschnittsweise sieht die Planung keine Verbesserung für den Radverkehr gegenüber der aktuellen Situation vor. Radwege mit einer Breite von eineinhalb Metern, die auf der Straße neben den Schienen geführt werden und der Verzicht auf eine bauliche Trennung stehen im Widerspruch zu den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (NR 895) und dem Vortrag M 167, der sie beigefügt sind. Eine Neuplanung sollte die aktuell bereits vorliegenden und teils gefährlichen Mängel beheben. Es handelt sich hier auch für Radfahrende um eine wichtige Radverbindung, die ebenso wie der ÖPNV eine Verbesserung erfahren sollte. Vor allem aber da sich der Radweg auch im Schulwegeplan befindet, ist es nicht hinzunehmen, die Situation bei der Neuplanung der Straße nicht deutlich und nach dem Stand der Technik zu verbessern. Sorgen und Beschwerden über die bestehenden Radwege liegen dem Ortsbeirat bereits vor, ebenso sind auf dem Radweg regelmäßig Parkverstöße zu beobachten, die häufig zu gefährlichen Situationen und gelegentlich leider auch zu Unfällen führen. Sollten gesetzliche Vorgaben der Umsetzung der Forderung entgegenstehen, hätten diese bereits in der Vorlage erläutert werden sollen. Zur Illustration sei auf die Anlagen zum Vortrag M 167 verwiesen, hier zum Beispiel auf die Seiten LP 7, 8, 9 und 10 für den Marbachweg, die lediglich unterdimensionierte und baulich nicht von der Straße getrennte Radwege in mindestens eine Richtung vorsehen. Zu Ziffer 3.) Das Standardmaß zeitgemäßer Fußwege-Planungen liegt bei zweieinhalb Metern. Es soll eine Lösung gefunden werden, in der mindestens eine Seite dem Standard insoweit entspricht, dass auch zwei Personen, so auch eine Rollstuhlfahrende und eine Begleitperson, nebeneinander auf dem Gehweg unterwegs sein können. Siehe dazu auch die Empfehlungen und Erläuterungen des Fuß e. V. Die Integration von Bäumen kann dabei gut gelingen, hier wäre etwa der Gehweg vor der DNB auf der Eckenheimer Landstraße ein gelungenes Beispiel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 98 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 16.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 § 3397, 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.06.2023 § 3926, 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 16.10.2023 § 4441, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024 Aktenzeichen: 66-2
Ginnheimer Landstraße: Sicherheit für den Radverkehr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3099 entstanden aus Vorlage: OF 481/2 vom 19.09.2022 Betreff: Ginnheimer Landstraße: Sicherheit für den Radverkehr Vorgang: V 182/21 OBR 2; ST 176/22 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend der Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 176, die auf der Nord-/Westseite markierten Parkplätze zugunsten einer sicheren Radverkehrsanlage umzuwidmen. Sollte dies aus dem laufenden Etat nicht darstellbar sein, ist zu prüfen und zu berichten, welche Kosten hierfür in etwa zu veranschlagen wären und diese Maßnahme im Etat für 2023 zu berücksichtigen. Begründung: Siehe Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 176: "Dem Magistrat ist jedoch die verkehrliche Belastung auf der Ginnheimer Landstraße und somit die Gefährdungslage für Radfahrende im Mischverkehr bewusst. Um Abhilfe zu schaffen, müsste der Fahrbahnquerschnitt neu aufgeteilt werden und die auf der Nord-/Westseite markierten Parkplätze zu Gunsten eines Sicherheitstrennstreifens, beziehungsweise einer Radverkehrsanlage entfallen. Hierfür wird der Ortsbeirat gebeten, einen gesonderten Antrag zu stellen." Die Notwendigkeit, möglichst schnell alle Radwege, die ohne Türöffnungszone direkt entlang von parkenden Pkw verlaufen, sicher umzugestalten oder umzubauen, wurde leider durch den tödlichen Unfall auf der Taunusanlage am 30. August 2022 sehr deutlich, damit sich dies möglichst nicht wiederholt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 182 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 176 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 433 Aktenzeichen: 32-1
Parkplätze bei Schaffung von Sitzplätzen vor MarkusKrankenhaus erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 508/2 Betreff: Parkplätze bei Schaffung von Sitzplätzen vor Markus-Krankenhaus erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: In Ergänzung zu OF 480/2 wird der Magistrat gebeten, bei der Einrichtung von Sitzmöglichkeiten vor dem Medizinischen Versorgungszentrum des Markus-Krankenhauses in der Wilhelm-Epstein-Straße 2 vor dem Eingangsbereich u.a. zur Chemotherapie in der Nähe der Apotheke alle Parkplätze zu erhalten. Begründung: Anregung einer Patientin (Bürgersprechstunde des OBR 2, 12.09.22) sowie Gespräch mit dem Personal des Markus-Krankenhaus der Antragstellerin Zur medizinischen Behandlung kommen Patientinnen und Patienten häufig mit dem Auto bzw. werden von Angehörigen/ Freunden mit dem Auto gebracht. Aufgrund der teilweise schweren Erkrankung können längere Fußwege schwierig sein. Viele Patientinnen und Patienten sind daher auf Parkplätze direkt vor dem Eingang zum Krankenhaus und insbesondere zur Chemotherapie angewiesen. Daher sollten bei der Einrichtung von Sitzmöglichkeiten, wie in OF 480/2 beantragt, alle Parkplätze erhalten bleiben und Sitzmöglichkeiten dort z.B. auf der Grünfläche errichtet werden. Gerade bei dem ohnehin bestehenden Parkdruck dort erscheint die Reduzierung von Parkplätzen direkt vor dem Krankenhaus nicht sozial adäquat. Auch das medizinische Personal des Markus-Krankenhaus hat im Gespräch mit der Antragstellerin im Oktober 2022 um den Erhalt aller Parkplätze bei der Einrichtung von Sitzungsmöglichkeiten gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 508/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 508/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenUNESCO-Welterbe und Zustände unter den Hochbrücken an der Hadrianstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.10.2022, OA 263 entstanden aus Vorlage: OF 200/8 vom 28.09.2022 Betreff: UNESCO-Welterbe und Zustände unter den Hochbrücken an der Hadrianstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf eine erfolgreiche UNESCO-Weltkulturerbe-Bewerbung der Siedlung Römerstadt für eine Beordnung des Areals am ehemaligen Luftschutzbunker unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu sorgen. Insbesondere ist 1. der Müllablageplatz in der Nische an der Hadrianstraße 20 endlich baulich so zu gestalten, dass die Verunreinigungen durch wilden Sperrmüll verhindert werden; 2. die eingezäunte Fläche unterhalb der Hochbrücke einer regelmäßigen Pflege zuzuführen, damit das Gelände, wenn es schon nicht für eine Parkplatznutzung geeignet ist, wenigstens ordentlich aussieht; 3. der Zugangsbereich zur U-Bahn-Station "Römerstadt" im Bereich Hadrianstraße, der sich in der Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung befindet, zu sanieren und die Außenmauern künstlerisch zu gestalten; 4. die grundhafte Instandsetzung der Hochbrücken im Bereich Hadrianstraße vorzuziehen und damit dafür zu sorgen, dass endlich die ranzigen und provisorisch befestigten Spritzwasserschutzwände entlang der Schnellstraße durch lärmschützende und optisch "schönere" Befestigungen ersetzt werden. Begründung: Die Rosa-Luxemburg-Straße stellt ohnehin bereits einen massiven Eingriff in die städtebauliche Gesamtanlage der Römerstadt-Siedlung dar. Erscheint das Areal unter den Hochbrücken ungepflegt, könnten Begehungen durch Beiräte der UNESCO zum Nachteil der Bewerbung verlaufen. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang die bauliche Instandsetzung der U-Bahn-Station "Römerstadt", die aber nicht vollständig ist, weil der untere Zugangsbereich direkt an der Hadrianstraße nicht zur VGF, sondern zum Amt für Straßenbau und Erschließung gehört. Die vom Magistrat angekündigte Erneuerung der Schutzwände entlang der Schnellstraße im Zuge der grundhaften Erneuerung der Hochbrücken sollte im Interesse der Welterbe-Bewerbung vorgezogen werden. Sie war für 2022 angekündigt, passiert ist aber bisher nichts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2234 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1031 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 263 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2473, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022 Aktenzeichen: 66-6
Aufenthaltsfläche für Patientinnen und Patienten des Markus-Krankenhauses schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2941 entstanden aus Vorlage: OF 480/2 vom 17.09.2022 Betreff: Aufenthaltsfläche für Patientinnen und Patienten des Markus-Krankenhauses schaffen Der Magistrat wird gebeten, vor dem medizinischen Versorgungszentrum des Markus-Krankenhauses in der Wilhelm-Epstein-Straße 2 Aufenthaltsflächen für Patientinnen und Patienten einzurichten und diese mit ausreichend Sitzmöglichkeiten auszustatten. Falls notwendig, soll hierfür ein Teil der vor dem Gebäude vorhandenen Parkflächen umgewidmet werden. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung einer Patientin aus der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 12. September 2022. Vor allem Patientinnen und Patienten, die sich im medizinischen Versorgungszentrum einer ambulanten Chemotherapie unterziehen, sind auf Aufenthalts- und Sitzmöglichkeiten vor dem Gebäude angewiesen. Diese Patientinnen und Patienten werden nach der Therapie in der Regel abgeholt, entweder privat oder durch ein Taxi (Krankenfahrt). In den Räumen der Chemoambulanzen selbst fehlt es an Wartemöglichkeiten, sodass die Patientinnen und Patienten außerhalb des Gebäudes warten müssen. Ohne Sitzmöglichkeit ist diese Wartezeit eine zusätzlich kräftezehrende und belastende Angelegenheit für ohnehin bereits geschwächte Patientinnen und Patienten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 765 Antrag vom 16.04.2023, OF 662/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Zugang und Benutzung des Basketballplatzes in der Ginnheimer Landstraße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2951 entstanden aus Vorlage: OF 483/2 vom 17.09.2022 Betreff: Zugang und Benutzung des Basketballplatzes in der Ginnheimer Landstraße verbessern Der Magistrat wird gebeten, den Basketballplatz in der Ginnheimer Landstraße (am Sportgelände des VfR Bockenheim) für Spielinteressierte täglich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu öffnen und über eine möglichst energieeffiziente und insektenfreundliche Beleuchtung (ggf. mit Bewegungsmelder ausstatten) zu gewährleisten, dass der Platz jahreszeitunabhängig bis 20:00 Uhr nutzbar ist. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Nutzenden des Basketballplatzes. Der Basketballplatz ist eine begehrte und viel genutzte Freizeitfläche für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Ortsbezirk. Der Platz wird täglich von circa 20 bis 25 Menschen bespielt. Nutzerinnen und Nutzer berichten, dass die Tür zum Basketballplatz stets abgeschlossen und der Platz nicht barrierefrei zugänglich ist. Spielinteressierte müssen aktuell entweder über den Zaun klettern oder einen langen Umweg zum Eingang des Fußballvereins laufen. Aufgrund der fehlenden Beleuchtung kann der Basketballplatz in den Wintermonaten nur bis circa 17:00 Uhr genutzt werden, was nicht dem Bedarf berufstätiger Menschen oder Schülerinnen und Schüler von Ganztagsschulen entspricht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 831 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Fahrradstraße Ginnheimer Stadtweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2715 entstanden aus Vorlage: OF 316/9 vom 04.09.2022 Betreff: Fahrradstraße Ginnheimer Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, den Ginnheimer Stadtweg in dem Abschnitt zwischen Platenstraße und Wilhelm-Epstein-Straße zur Fahrradstraße umzuwidmen. Kfz sollen den Ginnheimer Stadtweg unter Beibehaltung der bestehenden "Anlieger frei"-Regelung weiterhin befahren dürfen. Um die Befahrbarkeit für Radfahrende zu verbessern, soll insbesondere die Fahrbahnoberfläche erneuert und die Einmündung von der Platenstraße derart ausgebessert und verbreitert werden, dass auch Fahrer von Lastenräder ohne Behinderungen in den Ginnheimer Stadtweg einfahren können. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Ginnheimer Stadtweg/Ecke Franz-Werfel-Straße mit Spiegeln zu versehen, um die Sicht in alle Richtungen zu ermöglichen und Begegnungsunfälle zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 197 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2704 entstanden aus Vorlage: OF 197/8 vom 31.08.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen für die Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" umzusetzen: 1. Eingezeichnete Nummer 1: Anbringung von je einem Fahrradpiktogramm in beiden Verkehrsrichtungen; 2. Eingezeichnete Nummer 2: Aufbringung einer Fahrradspur auf der Fahrbahn in der Fahrtrichtung Niederurseler Landstraße in Höhe Hausnummer 148, einbiegend in die Heddernheimer Landstraße, Lidl bis Wendekreisel und zurück zu den Heddernheimer Höfen; 3. Eingezeichnete Nummer 3: Haltelinie und "Vorfahrt achten" oder "Stopp"-Schild beim Einschwenken von der Rosa-Luxemburg-Straße in die Heddernheimer Landstraße. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 152/23 ) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Spielplatz Tacitusstraße mit Beteiligungsprojekt aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2705 entstanden aus Vorlage: OF 189/8 vom 24.08.2022 Betreff: Spielplatz Tacitusstraße mit Beteiligungsprojekt aufwerten Der Magistrat wird beauftragt, die Spielflächen entlang der Grünanlage Tacitusstraße aufzuwerten und mit Schülerinnen und Schülern, Anwohnerinnen und Anwohnern, der zuständigen Kinderbeauftragten sowie einem Landschaftsarchitekturbüro eine Neuanlage als ökologisches Projekt durchzuführen. Dabei ist der Bolzplatz als solcher zu erhalten. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Auf dieser großzügigen Grünfläche, deren Spielareale vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner zwischen Heddernheimer Landstraße und Rosa-Luxemburg-Straße gedacht sind, gibt es einen Bolzplatz, Tischtennisplatten und einen Sandkasten. Die Fußballtore und die Tischtennisplatten sind in die Jahre gekommen, aber noch gebrauchsfähig, während der Sandkasten dringend erneuert werden muss. Die Anlage ist großzügig für kleine Spaziergänge und eignet sich im nördlichen Bereich als Erholungs- und Aktivfläche. Das gemeinsam und unter Federführung der Stadt erarbeitete Konzept soll Vorschläge für insektenfreundliche Anpflanzungen, Wegführungen und möglichst inklusive Spielgeräte enthalten und dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Eine projektbezogene Zusammenarbeit etwa mit dem Hochhaus Tacitusstraße 90 und den anderen direkten Anliegern sowie mit jungen Menschen und der Kinderbeauftragten könnte den Bürgerinnen und Bürgern deutlich machen, dass der Magistrat die zusätzlich bewilligten Haushaltsmittel für die Neuanlage von Spielplätzen auch in Heddernheim einsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 37 Etatanregung vom 04.05.2023, EA 112 Auskunftsersuchen vom 04.05.2023, V 669 Aktenzeichen: 67 2
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