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Meine Nachbarschaft: An den Bangerten

Vorlage

Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr „Wildwiesen“ im Ortsbezirk 7

22.10.2019 · Aktualisiert: 30.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5215 entstanden aus Vorlage: OF 389/7 vom 24.07.2019 Betreff: Mehr "Wildwiesen" im Ortsbezirk 7 "Am Straßenrand und auf Verkehrsinseln summt und brummt es. Bienen, Hummeln, Schmetterlinge taumeln im rauschenden Verkehr von Blüte zu Blüte, zwischen wippenden Gräsern krabbeln Käfer und Insekten. Mit Blumen- und Gräserwiesen in der City ersetzt das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main eintöniges Einheitsgrün im öffentlichen Raum - und schafft so wertvollen Lebensraum für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt: in Parks, auf freien Flächen am Stadtrand, entlang von Straßen und auf Inseln mittendrin." (Zitat aus der Wiesenbroschüre der Stadt Frankfurt am Main) Um die Artenvielfalt im Ortsbezirk 7 zu fördern, wird der Magistrat gebeten, weitere Grünflächen im Ortsbezirk 7 in Wildwiesen umzuw andeln. Geeignete Stellen wären insbesondere - die Grünstreifen an den Straßen, zum Beispiel an der Ecke Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße oder an den Schienen auf der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße, - Parks im Ortsbezirk 7 wie Teile im Brentanopark und Solmspark. Außerdem wird der Magistrat gebeten, auf bereits existierenden Wildwiesen das gelbe Schild "Wiesen für Insekten" aufzustellen, um der Bevölkerung die möglicherweise unordentlich wirkenden Wiesen zu erklären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 63 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

SAALBAU Schönhof - mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger

16.09.2019 · Aktualisiert: 02.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5125 entstanden aus Vorlage: OF 898/2 vom 29.08.2019 Betreff: SAALBAU Schönhof - mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, am Fuße der Fußgänger- und Radwegbrücke zwischen SAALBAU Schönhof und Sozialrathaus Bockenheim einen Zebrastreifen sowie Warnschilder für Autofahrerinnen und Autofahrer bezüglich kr euzender Radfahrerinnen und Radfahrer beziehungsweise Fußgängerinnen und Fußgänger einzurichten. Begründung: Durch den Bau des Wohngebäudes zwischen Rödelheimer Straße, Schönhofstraße und Hersfelder Straße hat der Autoverkehr in diesem Bereich stark zugenommen. Auch die Nutzung der Brücke hat insbesondere durch den Radverkehr deutlich zugenommen. Um diesem erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen, sind an dieser Stelle ein Zebrastreifen und Warnschilder sinnvoll. Zusätzlich liegt der Bereich, in dem Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße kreuzen beziehungsweise Radfahrerinnen und Radfahrer von der Brücke auf die Straße fahren, im Kurvenausgang der Fahrbahn, die unter der Breitenbachbrücke verläuft, wodurch wegen der schwierigen Einsehbarkeit an dieser Stelle zusätzlich Gefahrenpotenzial besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2284 Aktenzeichen: 91 8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt und zu den Kleingärten sicherer machen (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße)

10.09.2019 · Aktualisiert: 28.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5030 entstanden aus Vorlage: OF 399/7 vom 24.08.2019 Betreff: Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt und zu den Kleingärten sicherer machen (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße) Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: - Reduzierung der erlaubten Geschwindigkeit auf 30 km/h durch Aufstellung entsprechender Beschilderung; - Kennzeichnung eines Fußgängerwegs durch das Ziehen einer Linie entlang der rechten Straßenseite (vom Gut Hausen aus kommend) und Markierung mit Piktogrammen; - Anbringung von Straßenschwellen vor und nach der Kurve, die so gestaltet sind, dass sie für F euerwehr- und Rettungsfahrzeuge keine Behinderung darstellen; - Zurückschneiden der Bäume und Hecken an der engen Stelle der Kurve, um eine bessere Einsicht zu gewähren. Begründung: Durch die Kitas, die Verwaltung und die Aktivitäten der Lebenshilfe auf dem Gut Hausen sowie die Kleingärten wird die kleine Straße gut frequentiert. Gerade die besagte Ecke ist hierbei sehr schlecht einsehbar und birgt ein hohes Risiko. Daher hat sich der Elternbeirat der Kitas für die Anbringung eines Spiegels ausgesprochen und bittet die Verwaltung, dies zu prüfen. Bei der Prüfung des Anliegens mittels einer Begehung zwischen der Lebenshilfe und dem Amt für Straßenbau und Erschließung wurde der Spiegel als nicht hilfreich angesehen und dafür die o. g. Maßnahmen besprochen. Der Ortsbeirat unterstützt die besprochenen Maßnahmen und wünscht sich eine schnelle Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2373 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Sicherer Radweg auf der Schloßstraße

29.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

Antrag vom 29.08.2019, OF 899/2 Betreff: Sicherer Radweg auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen auf der Schlossstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten. Sofern bei den Vorschlägen des Magistrats Flächen für ruhenden Verkehr erhalten bleiben, ist auf ausreichenden Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen und Radweg (dooring zone) zu achten. Bei der Prüfung sollen auch die Gleisflächen der Schlossstraße einbezogen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat um einen Bericht des derzeitigen Planungsstandes zum Umbau der Schlossstraße gebeten. Begründung: Derzeit führt der Radweg eng an parkenden Autos entlang, wodurch das Risiko besteht, dass es zu Unfällen mit durch geöffnete Türen kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1421 2019 Die Vorlage OF 899/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, mit Blick auf die geplante Öffnung der Schule in der Schloßstraße zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen auf der Schloßstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Radweg auf Rödelheimer Straße und Ginnheimer Straße

29.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

Antrag vom 29.08.2019, OF 897/2 Betreff: Radweg auf Rödelheimer Straße und Ginnheimer Straße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen auf der Rödelheimer und Ginnheimer Straße zwischen Schloss- und Sophienstraße vorzunehmen wären, um einen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg für beide Fahrtrichtungen im genannten Bereich einzurichten. Insbesondere wird Auskunft über folgende Punkte gebeten: 1. In welchen Abschnitten genügt die derzeitige Straßenbreite, um einen markierten Radweg für beide Fahrtrichtungen einzurichten? 2. In welchen Abschnitten kann die Straßenbreite z.B. durch bauliche Maßnahmen so erhöht werden, dass ein markierter Radweg eingerichtet werden kann? 3. Wie kann der Kirchplatz derart umgestaltet werden, dass auch dort trotz derzeit enger Fahrbahn ein durchgehender Radweg eingerichtet werden kann? Könnten hier Radwege hinter den Bushaltestellen entlang gelegt werden, um deren Umsetzung zu umgehen? 4. In welchen Abschnitten kann die Straßenbreite aufgrund des zu geringen Abstandes zwischen den Gebäuden entlang der Straße nicht erhöht werden? Begründung: Die genannte Strecke wäre ein wichtiger Lückenschluss zwischen Ginnheimer Landstraße und Schlossstraße. Derzeit ist die Nutzung für Radfahrer*innen, insbesondere mit Kindern mit hohen Risiken verbunden, da auf den Fußgängerwegen zu wenig Platz ist und die Straße insbesondere auf der Höhe des Elisabethenkrankenhauses zu eng für Rad- und Autoverkehr ist. Das derzeitige teilweise Ausweichen einiger Radfahrer*innen auf die Fußwege ist den schlechten Umständen auf den Straßen geschuldet jedoch für Fußgänger*innen ein Ärgernis und eine Gefährdung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1420 2019 Die Vorlage OF 897/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP und Piraten gegen 1 FDP und 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Ampelanlage an der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße

29.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

Antrag vom 29.08.2019, OF 896/2 Betreff: Ampelanlage an der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Schlossstraße/Rödelheimer Straße an den Fuß- und Radverkehr anzupassen und insbesondere die Grünphasen zu anzupassen, dass Fußgänger*innen die Schlossstraße in einem Zug überqueren können. Begründung: Die derzeitige Verkehrsführung zwingt Fußgänger*innen dazu, auf dem engen Mittelstreifen zu warten - ein Risiko insbesondere mit Kindern, da die Geschwindigkeit der Autofahrer an dieser Stelle oftmals hoch ist. Außerdem führt die derzeitige Regelung zu einer weitgehenden Missachtung der Verkehrsführung durch Radfahrer*innen, was wiederum Risiken für die Fußgänger mit sich bringt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 896/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer - Auffahrt Breitenbachstraße Zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße

26.08.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

Antrag vom 26.08.2019, OF 400/7 Betreff: Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer - Auffahrt Breitenbachstraße Zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Seit ungefähr 2013 ist die neu geregelte Einfädelspur von der unter der Breitenbachbrücke kommenden Breitenbachstraße zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße neu geregelt. Ob diese Maßnahmen sinnvoll und hilfreich sind, wurde mehrfach diskutiert. Kleine Änderungen wie die Verlegung des Stoppschildes wurden durchgeführt, größere wie Piktogramme oder eine Erhöhung des Fahrradüberwegs wurden abgelehnt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Unfälle haben sich nach der Installation im Sommer 2013 ereignet? Wie viele sind davon Auto/Fahrrad Unfälle? Wie viele sind Auto/Auto Unfälle? 2 Wäre eine farbliche Markierung des Fahrradweges möglich? 3. Warum wurde an dieser Gefahrenstelle eine Ströer-Werbegroßfläche genehmigt, welche die Verkehrsteilnehmer ablenkt? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 10.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1405 2019 Die Vorlage OF 400/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ordnungswidrig parkende Autos am Kirchplatz im Bereich der Einmündung Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße stärker kontrollieren

13.05.2019 · Aktualisiert: 28.10.2021

Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4657 entstanden aus Vorlage: OF 805/2 vom 25.04.2019 Betreff: Ordnungswidrig parkende Autos am Kirchplatz im Bereich der Einmündung Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße stärker kontrollieren Der Magistrat wird aufgefordert, die Halteverbotszonen am Kirchplatz im Bereich der Einmündung der Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße wieder häufiger auf ordnungswidriges Parken hin zu kontrollieren. Begründung: Der benannte Bereich wird wieder verstärkt ordnungswidrig von Autofahrern als Park- und Halteraum genutzt. Dies ist auch deshalb bedenklich, da Feuerwehrautos maßgeblich im Einsatzfall behindert wären. Insbesondere im Kurvenbereich der Ecke Fritzlarer Straße und der Einmündung auf den Kirchplatz gefährden häufig parkende Autos die Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1418 Antrag vom 05.06.2020, OF 1089/2 Antrag vom 19.05.2021, OF 48/2 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 223 Aktenzeichen: 32 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Schönhof-Viertel - Neues Stadtquartier südlich der Rödelheimer Landstraße

19.03.2019 · Aktualisiert: 25.11.2019

Anregung vom 19.03.2019, OA 370 entstanden aus Vorlage: OF 342/7 vom 04.03.2019 Betreff: Schönhof-Viertel - Neues Stadtquartier südlich der Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die Nassauische Heimstätte auf ihren Grundstücken 40 Prozent geförderte Wohnungen errichtet und dass die Firma Instone auf ihren Grundstücken 30 Prozent geförderte Wohnungen errichtet. Dabei ist eine ausgewogene Verteilung zwischen Wohnungen des 1. und 2. Förderwegs anzustreben. Die Wohnungen sind auch tatsächlich im Gebiet nachzuweisen; 2. die Erschließung des Gebiets mit dem öffentlichen Personenverkehr rechtzeitig zu planen. Dabei sollte auch eine Busverbindung zur Straßenbahnlinie 17 geprüft werden; 3. eine direkte Fußwegverbindung zum Westbahnhof sicherzustellen; 4. sicherzustellen, dass im Gebiet ausreichend Plätze für Carsharing und Ladestationen für Elektrofahrzeuge erstellt werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt es ausdrücklich, dass auf dem Areal nun endlich Wohnungen errichtet werden. Die bisher vorgestellten Planungen finden grundsätzlich die Zustimmung des Ortsbeirats. Da die Gesellschafter der Nassauischen Heimstätte das Unternehmen Ende 2018 beauftragt haben, den Anteil geförderter Wohnungen in Frankfurt auf 40 Prozent zu steigern, sollte dieser Wert auf den Grundstücken der NH auch nachgewiesen werden. Für die Firma Instone gilt der Wert von 30 Prozent gefördertem Wohnraum. Die bereits existierende Buslinie vom Industriehof zum Rödelheimer Bahnhof stellt eine Grunderschließung des Gebiets zwar sicher, dürfte angesichts der zu erwartenden 6.000 neuen Einwohnerinnen und Einwohner aber nicht ausreichen. Neben einer Taktverdichtung und einer geänderten Wegführung über den zentralen Quartiersplatz hält der Ortsbeirat auch eine Anbindung durch die zu schaffende Unterführung an die Straßenbahnlinie 17 für sinnvoll. Der Verkehrsknotenpunkt Westbahnhof sollte zumindest für die Bewohnerinnen und Bewohner des östlichen Arealbereichs direkt zu Fuß erreichbar sein. Die Brücke zum Schönhof und die alte "Siemens-Privatverbindung" erfüllen diese Aufgabe nicht. Präferiert wird eine neue öffentlich zugängliche barrierefreie Fußgängerbrücke zum Westbahnhof. Immer mehr Menschen verzichten in der Großstadt auf ein eigenes Auto, sofern die Anbindung an den öffentlichen Personenverkehr gut ist und im Wohngebiet ausreichend Carsharing-Angebote vorhanden sind. Dafür ist bereits bei der Planung Sorge zu tragen. Möglicherweise kann dadurch auch die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze moderat reduziert werden, um Baukosten z. B. für ein zweites Tiefgaragengeschoss zu vermeiden. Dies reduziert auch die späteren Mietkosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2019, B 284 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 370 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. bis 4. Prüfung und Berichterstattung) 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 77 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 370 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 4.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3977, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.05.2019 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation am Brentanobad

11.09.2018 · Aktualisiert: 06.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3628 entstanden aus Vorlage: OF 293/7 vom 20.08.2018 Betreff: Parksituation am Brentanobad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. w elche Möglichkeiten bestehen, die Parksituation rund um das Brentanobad und um das Stadion am Brentanobad zu verbessern (z. B. durch Erlaubnis des permanenten Parkens auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Fischstein und Brentanobad stadteinwärts, da es im Abschnitt zwischen dem Rödelheimer Parkweg und der Rödelheimer Landstraße - Foto 1 - erlaubt ist). 2. inwiefern die Möglichkeit besteht, vermehrt Kontrollen durch die Polizei und städtische Verkehrspolizei hinsichtlich der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vornehmen zu lassen. Begründung: Insbesondere an den heißen Sommertagen ist die Parksituation rund um das Brentanobad unerträglich. Weiterhin ist auch während gut besuchter Fußballspiele die Situation häufig besorgniserregend. Pkws parken wild auf dem Gehweg, sodass teilweise ein gegenseitiges Vorbeikommen auf den Rad- und Gehwegen zu Fuß, geschweige denn mit Kinderwagen oder Fahrrädern unmöglich ist (Foto 2). Leider ist vielen Autofahrerinnen und Autofahrern darüber hinaus nicht klar, wie sie parken sollen, weshalb diese dann, anstelle auf dem temporären Parkstreifen, auf den Rad- und Gehwegen parken. Vor dem Hintergrund der anzunehmenden weiteren heißen Sommer (aufgrund des Klimawandels) und den damit einhergehenden Besucherzahlen des Brentanobads und der zu erwartenden Fußballspiele muss unbedingt Abhilfe geschaffen werden. Foto 1 Foto 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2216 Antrag vom 26.08.2019, OF 401/7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen

07.08.2018 · Aktualisiert: 24.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3421 entstanden aus Vorlage: OF 291/7 vom 20.07.2018 Betreff: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen Vorgang: OM 1772/17 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend den Absprachen bei einem Ortstermin, den verkehrsberuhigten Bereich in Hausen um folgende Straßenbereiche zu erweitern: 1. Von der Hausener Obergasse bis zur Kreuzung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Am Fischstein; 2. in der Bachmannstraße und im Hausener Brückweg; 3. von Alt-Hausen 30 (Einfahrt Tu S Hausen) bis zur Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg. In einem ersten Schritt sollen dazu im Kreuzungsbereich Hausener Brückweg/Bachmannstraße/Große Nelkenstraße die Bordsteine abgesenkt und der gesamte Kreuzungsbereich neu markiert werden. Zudem wird der verkehrsberuhigte Bereich zeitnah durch Schilder und Fahrbahnmarkierungen kenntlich gemacht und die legalen Parkplätze werden abmarkiert. Sobald die entsprechenden Mittel vorhanden sind, werden die Straßenzüge entsprechend den Erfordernissen für einen verkehrsberuhigten Bereich umgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1772 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2081 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungsstand Rödelheimer Straße 32

11.06.2018 · Aktualisiert: 17.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3343 entstanden aus Vorlage: OF 584/2 vom 15.05.2018 Betreff: Planungsstand Rödelheimer Straße 32 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie der Planungsstand für die zukünftige Bebauung und Nutzung des Areals Rödelheimer Straße 32 ist; 2. das Neubauvorhaben durch den Investor im Ortsbeirat 2 vorstellen zu lassen. Begründung: Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1812 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bauprojekt der ABG an der Salvador-Allende-Straße

08.05.2018 · Aktualisiert: 23.05.2018

Antrag vom 08.05.2018, OF 561/2 Betreff: Bauprojekt der ABG an der Salvador-Allende-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird bzgl. des Bauvorhabens der ABG an der Salvador-Allende-Straße um Auskunft gebeten: 1. Wie viele Miet- und Eigentumswohnungen wurden gebaut? 2. Wie viele Wohnungen wurden dabei im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus errichtet? 3. Welche Größen haben die Wohnungen? 4. Wie hoch sind die Mieten für die verschiedenen Wohnungsgrößen? 5. Wie hoch ist der Vermietungsstand der Mietwohnungen? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 871 2018 Die Vorlage OF 561/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE BFF Piraten
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt am Main

13.03.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2860 entstanden aus Vorlage: OF 254/7 vom 12.02.2018 Betreff: Sichere Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt am Main Der Magistrat wird aufgefordert, ein Parkverbot von mindestens fünf Metern in der Zufahrtsstraße von der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachbrücke zur Lebenshilfe Frankfurt am Main und den Kleingärten einrichten zu lassen, um das gegenwärtige Unfallrisiko zu verringern (s iehe Skizze). Begründung: Viele Pendler, die von der Haltestelle "Industriehof" mit der U-Bahn weiterfahren, parken ihre Autos direkt in der Zufahrtsstraße von der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachbrücke zur Lebenshilfe Frankfurt und den Kleingärten. Die dort geparkten Autos behindern ein sicheres Warten auf herausfahrende Autos. Dies führt zu einem höheren Unfallrisiko. Von der Gefahr sind ebenfalls Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die von der Breitenbachbrücke kommen, betroffen. Quelle: Google Maps, Ergänzungen: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 999 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Aktualisierung des Bebauungsplans südlich Rödelheimer Landstraße und dessen zeitnahe Umsetzung

10.03.2018 · Aktualisiert: 17.05.2018

Antrag vom 10.03.2018, OF 264/7 Betreff: Aktualisierung des Bebauungsplans südlich Rödelheimer Landstraße und dessen zeitnahe Umsetzung Unter den geänderten Bedingungen- geplanter Wegzug des Speditionsunternehmens Fermont - wird der Magistrat aufgefordert, den Bebauungsplan für das Gebiet südlich Rödelheimer Landstraße zu aktualisieren und bei dieser Änderung von vorn herein alle - für ein funktionierendes Gemeinwesen notwendigen - Einrichtungen zu berücksichtigen: - beginnend bei den Betreuungseinrichtungen für Klein- und Vorschulkinder, - über ein ausreichendes schulisches und außerschulisches Angebot für Kinder und Jugendliche, - bis zu altersübergreifenden Begegnungsstätten und seniorengerechtem Wohnen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.02.2018, OF 255/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 264/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 264/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 08.05.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 264/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Neue Grundschule südlich Rödelheimer Landstraße

12.02.2018 · Aktualisiert: 17.05.2018

Antrag vom 12.02.2018, OF 255/7 Betreff: Neue Grundschule südlich Rödelheimer Landstraße Vorgang: ST 1212/17; ST 1963/17 Aus den Zeitungsartikeln vom 08.02.2018 wurde der Wegzug des Speditionsunternehmens Fermont angekündigt. Das Stadtplanungsamt möchte den Bebauungsplan zügig anpassen und offen legen. Dies begrüßt der Ortsbeirat. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf: Im Bezug auf ST 1212 und ST 1963 fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, im Bebauungsgebiet südlich der Rödelheimer Landstraße eine Grundschule sowie ausreichend Kitaplätze vorzusehen und den erneuerten Bebauungsplan schnellstmöglich vorzustellen. Begründung: Die Kerschensteinerschule, die aktuell von 328 Kindern besucht wird, wird in Zukunft eine weitere Anzahl von Schülern durch die Nachverdichtung in Hausen aufnehmen müssen. Damit wird die Kapazität der Grundschule belastet sein. Die Michael-Ende-Schule in Rödelheim ist mit ihrer Schüleranzahl von 380 Schülerinnen und Schülern (Quelle Internet) bereits ausgeschöpft und kann keine weiteren Kinder aufnehmen. Die Victoria-Luise-Schule im Rebstock wird durch die zukünftige Bebauung im Rebstock ebenso ausgelastet sein. Aus diesen Gründen würde die Grundschule südlich Rödelheimer Landstraße nicht nur den Kindern aus dem Neubaugebiet und dem Industriehof dienen, sondern ggf. auch den Kindern aus dem östlichen Teil von Rödelheim, dem Rebstock und dem Biegwald, die auf diese Grundschule ausweichen könnten. Des Weiteren müssen in dem Gebiet ausreichend Kitaplätze geschaffen werden. Die Verlagerung der vom Ortsbeirat abgelehnten Kita an der Breitenbachbrücke sollte in der Planung mitberücksichtigt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.03.2018, OF 264/7 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1212 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1963 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 264/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 264/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 08.05.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 264/7 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicherung sozialer Infrastruktur im Baugebiet Rödelheimer Landstraße

04.12.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

Anregung vom 04.12.2017, OA 212 entstanden aus Vorlage: OF 429/2 vom 12.11.2017 Betreff: Sicherung sozialer Infrastruktur im Baugebiet Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Baugebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" eine Fläche für den Bau eines Jugendhauses auszuweisen; 2. zusätzliche Flächen auf ihre Eignung für die Nutzung als Einrichtung der offenen Jugendarbeit zu prüfen, zum Beispiel das Gebäude hinter der Rödelheimer Straße 14 oder den Saalbau Schönhof. Begründung: In Bockenheim fehlt es an Einrichtungen der offenen Jugendarbeit. Das an der Salvador- Allende-Straße liegende Nachbarschaftsheim Bockenheim mit Mädchen- und Jungen-Treff ist bereits jetzt ausgelastet. Zukünftig kommen in unmittelbarer Nachbarschaft im Baugebiet Rödelheimer Landstraße 1.200 Wohnungen hinzu. Laut Entwicklungsplan sind im Baugebiet zwar zwei Kindertagesstätten, aber kein Jugendhaus vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2018, ST 894 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 7, 2 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 13.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.01.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 212 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 18. Sitzung des OBR 7 am 23.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 212 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 25.01.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 212 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 43. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.01.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OA 212 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 2170, 17. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 25.01.2018 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle

12.11.2017 · Aktualisiert: 07.11.2019

Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Witterungsschutz/Überdachung an der Bushaltestelle der Linien 34 und 73 an der Breitenbachbrücke

23.10.2017 · Aktualisiert: 29.01.2018

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2272 entstanden aus Vorlage: OF 374/2 vom 01.10.2017 Betreff: Witterungsschutz/Überdachung an der Bushaltestelle der Linien 34 und 73 an der Breitenbachbrücke Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle der Linien 34 und 73 an der Breitenbachbrücke in Fahrtrichtung Hausen die Sitzmöglichkeiten des Wartebereichs mit einem Witterungsschutz beziehungsweise einer Überdachung für die Fahrgäste ausstatten zu lassen. Begründung: Der Wunsch nach einer Überdachung wurde von Nutzern der Haltestelle an den Ortsbeirat herangetragen. Die wartenden Fahrgäste sind den Witterungsverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Eine Überdachung der Sitzmöglichkeiten und des sonstigen Wartebereiches der Bushaltestelle würde daher vielen Fahrgästen die Wartezeit erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 106

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Knöterichweg: Wege im Dunkel

23.10.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2250 entstanden aus Vorlage: OF 352/2 vom 01.09.2017 Betreff: Knöterichweg: Wege im Dunkel Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die auf den Knöterichweg angewiesenen Anrainer der Ginnheimer Landstraße durch eine angemessene Beleuchtung eine entsprechende Verkehrssicherheit gegeben ist. Begründung: Nach Einbruch der Dunkelheit ist es im entsprechenden Areal beispielsweise nicht mehr möglich, ohne Taschenlampe die Müllcontainer zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 107 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltungen Von-Bernus-Park/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße

18.09.2017 · Aktualisiert: 19.12.2017

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2170 entstanden aus Vorlage: OF 357/2 vom 29.08.2017 Betreff: Ampelschaltungen Von-Bernus-Park/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. die Grünphase der Ampelschaltung der Fußgängerampel in der Schloßstraße, Höhe Von-Bernus-Park, sowie 2. die Grünphasen der Ampelschaltungen der beiden Fußgängerampeln an der Kreuzung Rödelheimer Straße über die Schloßstraße beziehun gsweise Breitenbachbrücke jeweils für die Fußgänger verlängert werden können. Begründung: Es ist Fußgängern nicht möglich, die Schloßstraße an den benannten Ampeln in einem Zuge beziehungsweise einer Grünphase bei normalem Schritttempo zu überqueren, ohne dass die Ampel wieder auf Rot schaltet und die nächste Grünphase auf dem Mittelstreifen abgewartet werden muss. Dieser Sachverhalt wurde von verschiedenen Bürgern kritisch angefragt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2430

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Die Stadt, der Lärm und das Leben

31.08.2017 · Aktualisiert: 20.09.2017

Antrag vom 31.08.2017, OF 348/2 Betreff: Die Stadt, der Lärm und das Leben Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Fanden in der Vergangenheit Lärmmessungen im Bereich der Breitenbachbrücke und im Bereich Kreuzung Schloßstraße/Ginnheimer Landstraße statt? Wie waren die Ergebnisse? 2. Finden auf der Breitenbachbrücke regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen statt? Wie sind die Ergebnisse? 3. Plant der Magistrat im Bereich der Breitenbachbrücke Geschwindigkeitsreduzierungen? 4. Plant der Magistrat im Bereich der Breitenbachbrücke bauliche Veränderungen auf den vier Fahrspuren? 5. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zur kompletten Umgestaltung der Schloßstraße wie sie dem Ortsbeirat am 28.11.2011 vorgestellt wurde? Wann wird die Planung umgesetzt werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 592 2017 Die Vorlage OF 348/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Salvador-Allende-Straße entlasten - Wohnqualität erhöhen

21.08.2017 · Aktualisiert: 19.12.2017

Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1992 entstanden aus Vorlage: OF 334/2 vom 03.08.2017 Betreff: Salvador-Allende-Straße entlasten - Wohnqualität erhöhen Vorgang: V 1550/16 OBR 2; ST 803/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit in der Salvador-Allende-Straße über die Einrichtung der Gehwegnase vor den Einrichtungen des Nachbarschaftsheimes hinaus weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen angelegt werden können bzw. 2. ob alternativ die Straße als Einbahnstraße (Hersfelder Straße Richtung Rödelheimer Straße) eingerichtet werden kann, um den Durchgangsverkehr zu steuern; 3. ob und an welchen Stellen weitere Fahrradbügel aufgestellt werden können. Begründung: Zwar ist der Magistrat im Jahr 2016 der Anregung des Ortsbeirates gefolgt und hat den Gehweg vor dem Nachbarschaftsheim e. V. (Mädchenbüro und Jungentreff) erweitert. Die Verengung der Straße sollte den Verkehr verlangsamen und damit zur Entlastung der Straße beitragen. Dennoch berichten Anwohner, dass die Straße vermehrt als Umgehung der Ampelkreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße genutzt sowie vielfach zu schnell befahren und stark beschleunigt wird. Es ist daher an weitere verkehrsberuhigende und - entlastende Maßnahmen zu denken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2016, V 1550 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 803 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2431

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen

13.06.2017 · Aktualisiert: 13.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1772 entstanden aus Vorlage: OF 170/7 vom 16.05.2017 Betreff: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen Der Magistrat wird aufgefordert, den bisher verkehrsberuhigten Bereich in Hausen wie folgt zu erweitern: 1. Von der Hausener Obergasse bis zur Kreuzung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Am Fischstein. 2. In der Bachmannstaße und im Hausener Brückweg, 3. Von Alt-Hausen 30 (Einfahrt TuS Hausen) bis zur Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg (siehe Anlage). Die vorhandenen Parkplätze in diesem Bereich sollen durch dann notwendige Abmarkierungen erhalten bleiben. Langfristig sollten die vorhandenen Bürgersteige auf Fahrbahnhöhe abgesenkt werden. Begründung: Bereits vor über einem Jahr wurde diese Verkehrsberuhigung bei einer gemeinsamen Begehung des Ortsbeirates, des Arbeitskreises Hausen und Vertretern des Straßenbauamtes besprochen (Es sollte mit der Maßnahme auf die Beendigung der Arbeiten der Evangelischen Gemeinde in Alt-Hausen gewartet werden). Die Enge der Straßen und die zum Teil sehr schmalen Bürgersteige sind insbesondere für ältere Bürger (z. B. vom Altenzentrum Santa Teresa) ein Hindernis und Gefahrenpunkt. Die Kreuzung Hausener Brückweg/Bachmannstraße/Große Nelkenstraße ist für Autos ein Gefahrenpunkt. Anlage Anlage 1 (ca. 67 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1851 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3421 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Sauberkeit im Ortsbezirk verbessern

05.05.2017 · Aktualisiert: 06.06.2017

Antrag vom 05.05.2017, OF 285/2 Betreff: Sauberkeit im Ortsbezirk verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Stadtteil Bockenheim herrscht eine hohe Fluktuation der Bewohner, durch Haushaltsauflösungen kommt es immer wieder dazu, dass Sperrmüll an der Straße über lange Zeit abgestellt wird. Teilweise wird Sperrmüll auch durch kommerzielle Dienstleister für Haushaltsauflösungen auf die Straße gestellt und bleibt wochenlang dort liegen. Wilder Müll wird dann noch dazugestellt, wie zum Beispiel an der Schönhofstraße immer mal wieder zu beobachten ist. Gelegentlich werden auch Teile des Sperrmülls für Schlafplätze im öffentlichen Raum verwendet. Deswegen fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Nimmt die Stadtpolizei bei Ihren Kontrollen und "Streifenfahrten/-gängen" illegale Müllentsorgung wahr und wird das an die FES gemeldet? 2. Mit welchen Maßnahmen wird versucht, die Verursacher zu ermitteln und Bußgelder zu verhängen? 3. Kann das Grünflächenamt testweise zwei Orte, an denen wiederholt wilder Müll abgelegt wird, zur Abschreckung mit mobilen Pflanzenkübeln belegen? 4. Können die Hinweisschilder, die gegen den wilden Müll bereits angebracht wurden, mit einer Rufnummer des Ordnungsamtes versehen werden, unter der der wilde Müll angezeigt werden kann. Einige Schilder, wie z.B. am Rohmerplatz, sind offensichtlich entfernt worden. Ist eine Erweiterung der Beschilderung geplant? 5. Können Kosten der Entsorgung von Wildem Müll beziffert werden und auf der Webseite der Stadt veröffentlicht werden, um den Bürger klar zu machen, dass tatsächlich hohe Kosten anfallen, die dann von allen zu tragen sind? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 22.05.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 474 2017 Die Vorlage OF 285/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Vorspann als Begründung verwendet wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße

18.04.2017 · Aktualisiert: 12.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421 entstanden aus Vorlage: OF 154/7 vom 03.04.2017 Betreff: Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße Vorgang: M 250/13; OA 490/14 OBR 7; M 2/15 Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat die aktuellen Pläne für den Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße zu übermitteln und in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Mit der Magistratsvorlage M 250 hatte der Magistrat ein Strukturkonzept für die Fläche südlich der Rödelheimer Landstraße vorgelegt. Der Ortsbeirat 7 hatte dem mit Auflagen zugestimmt (OA 490). Insbesondere hatte der Ortsbeirat gefordert, den Bereich Morsestraße als Gewerbegebiet zu erhalten. Mit der Vorlage M 2 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, beim Regierungspräsidium Darmstadt die Umwandlung der im Regionalplan Südhessen ausgewiesenen gewerblichen Baufläche in eine gemischte Baufläche "mit Ausnahme einer Fläche zwischen Morsestraße und Ludwig-Landmann-Straße" zu beantragen mit dem Ziel, ein Vorranggebiet Siedlung zu entwickeln. Unter Missachtung dieses Beschlusses hat der Magistrat die Umwandlung der gesamten Fläche (also auch des im gültigen Regionalplan ausgewiesenen Gewerbegebiets an der Morsestraße) beantragt und auch genehmigt bekommen (Drucksache IX/27.1, zu finden im Internet unter rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=edf6b86f832105183957f3324f9ca9f6). In dieser Drucksache ist ein Strukturplan zum Bebauungsplan enthalten, der mit dem beschlossenen Strukturplan nichts mehr zu tun hat: Die gesamte Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen. In diesem Bereich gibt es viele aktive Gewerbebetriebe. Vor allem der Bereich um die Morsestraße ist geprägt durch viele kleine und mittelständische Handwerks- und Handelsbetriebe. Eine Umwandlung in ein Wohn- oder Mischgebiet ist nicht sinnvoll und würde die Vertreibung der bisherigen Nutzer bedeuten, die keine Chance haben, in Frankfurt eine bezahlbare Ersatzfläche zu finden und daher in ihrer Existenz vernichtet werden. Dies steht auch in der Stellungnahme der IHK. Die Nutzer sind überwiegend nur Mieter und nicht Eigentümer, sodass sie faktisch keinen Bestandsschutz haben, da sie jederzeit gekündigt werden können. Es ist nicht hinnehmbar, dass immer mehr Gewerbeflächen in Frankfurt verloren gehen und damit vor allem das Kleingewerbe und das produzierende Gewerbe aus Frankfurt vertrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Anregung vom 25.03.2014, OA 490 Vortrag des Magistrats vom 12.01.2015, M 2 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1212 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Ausbreitung von Wettbüros in Rödelheim

19.02.2017 · Aktualisiert: 15.03.2017

Antrag vom 19.02.2017, OF 118/7 Betreff: Ausbreitung von Wettbüros in Rödelheim In Rödelheim hat vor wenigen Tagen in der Radilostraße 17 bereits das dritte Wettbüro in kurzer Zeit eröffnet, obwohl diese Wettbüros im Geltungsbereich des Bebauungsplan NW 24d Nr 1 Ä liegen. Dieser Bebauungsplan trat am 2.07.2013 in Kraft und schließt Vergnügungsstätten explizit aus. Entsprechend dieses Bebauungsplans sind zumindest neue Vergnügungsstätten nicht mehr genehmigungsfähig. Wettbüros gehören ebenso wie Spielcasinos zu diesen Vergnügungsstätten (vgl. u.a. ST 221 vom 20.01.2017). Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Haben die neuen Wettbüros in der Radilostraße, der Lorscher Straße und in der Rödelheimer Landstraße eine Genehmigung? 2. Wenn ja: Warum wurde diese erteilt? 3. Wenn nein: Wann werden die Wettbüros geschlossen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 364 2017 Die Vorlage OF 118/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Bepflanzung für die Grünfläche „Am Industriehof“/Ecke Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße

16.02.2017 · Aktualisiert: 14.08.2017

Antrag vom 16.02.2017, OF 126/7 Betreff: Bepflanzung für die Grünfläche "Am Industriehof"/Ecke Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Die Grünfläche an der Ecke "Am Industriehof"/ Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (gegenüber des Studentenwohnheims), die in den Stadtteil Hausen hineinführt, wird durch Anpflanzungen, z.B. von Solitären und Frühblühern, aufgewertet. Begründung: Eine ansehnlichere Gestaltung der Grünfläche konnte bisher nicht realisiert werden, weil drei Bäume die Fläche verschatteten und in Konkurrenz zu anderen Gewächsen standen. Nachdem zwei der drei Bäume gefällt wurden, ist die Grünfläche weitgehend frei, aber trostlos. Hier sollte umgehend nachgepflanzt werden, dabei könnte auch eine Bepflanzung z.B. mit Felsenbirnen, Blut-Johannisbeere oder anderen blühenden Sträuchern erfolgen, ergänzt durch Blumenzwiebeln, die im Frühjahr das Auge erfreuen. Damit würde diese bislang vernachlässigte Straßenecke ein bisschen den Charakter eines Stadtteileingangs erhalten und somit optische oder soziale Aspekte gleichermaßen berücksichtigen. Die Aufwertung von Grünflächen, auch wenn sie klein sind, hat auch ökologische Begründungen. Aktueller Bezug wäre der Klimaplanatlas (gerade vom Dezernat Umwelt und Frauen angekündigt), wobei bereits seit langem bekannt ist, dass Frankfurt wie vielen Großstädten klimabedingte Hitzewellen bevorstehen, denen nur z.B. durch konsequentes Begrünen entgegengewirkt werden kann. Dies wurde bereits 2009 in einer Pilotstudie von Offenbacher Meteorologen dringend empfohlen. (s. Klimawandel nimmt Frankfurt in den Schwitzkasten. Frankfurter Rundschau, 29. April 2009) Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 126/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 126/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 126/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 13.06.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 126/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Mülleimer entlang des Knöterichwegs sowie des Bockenheimer Wiesenwegs

22.09.2016 · Aktualisiert: 03.11.2016

Antrag vom 22.09.2016, OF 113/2 Betreff: Mülleimer entlang des Knöterichwegs sowie des Bockenheimer Wiesenwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang des Knöterichwegs sowie des Bockenheimer Wiesenwegs Mülleimer aufgestellt werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2016, TO II, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 200 2016 Die Vorlage OF 113/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Gebiet südlich Rödelheimer Landstraße

06.09.2016 · Aktualisiert: 12.10.2016

Antrag vom 06.09.2016, OF 65/7 Betreff: Gebiet südlich Rödelheimer Landstraße Seit über 10 Jahren wird das o.g. Gebiet bebaungsrechtlich "beplant". Ein letzter Bebauungsplan wurde am 25.03.2014 dem Ortsbeirat vorgestellt. Die Problematiken durch die Emissionen der Gewerbebetriebe H. & C. Fermont GmbH & Co. KG, Schleifmittelwerk Burka-Kosmos GmbH sowie der kleineren Gewerbebetriebe im westlichen Teil führten zu einer Zerstückelung des Gebietes in Gewerbenutzung sowie Misch- und Wohnbebauung. Zwischenzeitlich gibt es Signale, dass die Schleifmittelfabrik ihren Standort aufgeben möchte. Der Wohnungsdruck hat sich in Frankfurt noch einmal verstärkt und wird auch durch den Brexit weiter stark zunehmen. Wie schon oft beschrieben, braucht Frankfurt dringend mehr Wohnraum. Gerade das Gebiet südlich Rödelheimer Landstraße eignet sich hervorragend für die Schaffung von mehr Wohnraum. Dies vorweg geschickt fragen wir den Magistrat: Welche Veränderungen haben sich durch Verlagerungen der Betriebe ergeben und welche Betriebe stehen einer stärkeren Misch- bzw Wohnbebauung entgegen? Ist es nicht möglich, den vorhandenen Gewerbebetrieben durch Bestandschutz ihre jetzige Nutzung und eine betriebliche Erweiterung zu garantieren und bei Wegzug auf eine Misch- bzw Wohnbebauung zu bestehen? Wäre das MU-Gebiet (urbanes Mischgebiet) nicht eine Möglichkeit, Wohnbebauung und Gewerbe in diesem Gebiet anzusiedeln? Kann unter dem verstärkten Druck auf den Wohnungsmarkt die Rechtskräftigkeit des Bebauungsplans beschleunigt werden? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 177 2016 Die Vorlage OF 65/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei der zweiten Frage die Worte "durch Bestandschutz" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradanlehnbügel im Bereich U-Bahn-Haltestelle „Kirchplatz“

29.08.2016 · Aktualisiert: 23.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 395 entstanden aus Vorlage: OF 77/2 vom 11.08.2016 Betreff: Fahrradanlehnbügel im Bereich U-Bahn-Haltestelle "Kirchplatz" Der Magistrat wird gebeten, im Bereich zwischen dem Abgang der U-Bahn-Haltestelle "Kirchplatz" und dem Aufzug dieser Haltestelle (etwa vor Rödelheimer Straße 3) weitere Fahrradanlehnbügel zu installieren. Begründung: Laut Anwohnern, Besuchern der Gastronomie und Personen, die ihr Fahrrad dort sicher abstellen möchten, um dann die U-Bahn zu nutzen, sind die bereits installierten Fahrradbügel vor dem anderen Abgang zur U-Bahn nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1538 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den Kleingärten

05.07.2016 · Aktualisiert: 05.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 338 entstanden aus Vorlage: OF 21/7 vom 20.06.2016 Betreff: Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den Kleingärten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für den gesamten Zuweg zum Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. (postalisch Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 2) maximal Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) zuzulassen. Begründung: Im hinteren Bereich der Zuwegung gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung bereits. Durch die Einrichtungen der Lebenshilfe hat der Verkehr auf diesem Weg aber gerade im vorderen Bereich stark zugenommen. Auch Fußgänger und Radfahrer nutzen diesen Abschnitt verstärkt. Um die Sicherheit auf diesem schmalen Zuweg zu gewährleisten, hält der Ortsbeirat ein Tempolimit von 10 km/h für sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1388 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kita-Neubau Rödelheimer Landstraße - Planungssicherheit für Kleingartenpächter

05.07.2016 · Aktualisiert: 07.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 339 entstanden aus Vorlage: OF 25/7 vom 20.06.2016 Betreff: Kita-Neubau Rödelheimer Landstraße - Planungssicherheit für Kleingartenpächter Vorgang: OA 511/14 OBR 7; OA 559/14 OBR 7; OA 698/15 OBR 7; ST 702/16; ST 704/16; ST 797/16 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, wieder normale Pachtverträge mit den Gartenpächtern im Bereich des derzeit nicht mehr weiterverfolgten Kita -Neubaus an der Rödelheimer Landstraße abzuschließen und eine Neuverpachtung der bereits geräumten Flächen vorzunehmen. Begründung: Die Stellungnahmen ST 702, ST 704 und ST 797 lassen den Schluss zu, dass der Magistrat - unter Missachtung des eindeutigen Votums des Ortbeirats - den Standort zwar weiterverfolgt, aber derzeit nicht mit einem baldigen Baubeginn zu rechnen ist. Es wäre daher fair, den verbliebenen Pächtern - wie bereits mehrfach gefordert - endlich wieder normale Pachtverträge mit der üblichen Kündigungsfrist anzubieten und die nicht genutzten Flächen wieder für eine Nutzung freizugeben. Die Maßnahme würde der Stadt auch Kosten, z. B. für den Rückschnitt im Bereich der Zuwegung, ersparen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.05.2014, OA 511 Anregung vom 07.10.2014, OA 559 Anregung vom 01.12.2015, OA 698 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 702 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 704 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 797 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1507 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1877 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 13 Beratung im Ortsbeirat: 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durch Setzen von Pollern an der Ampel Kirchplatz (Einmündungen der Appelsgasse und Fritzlarer Straße) ein sichereres Überqueren der Straße für sehbehinderte Menschen ermöglichen und gefährdendes Parken verhindern

27.06.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 270 entstanden aus Vorlage: OF 35/2 vom 07.06.2016 Betreff: Durch Setzen von Pollern an der Ampel Kirchplatz (Einmündungen der Appelsgasse und Fritzlarer Straße) ein sichereres Überqueren der Straße für sehbehinderte Menschen ermöglichen und gefährdendes Parken verhindern Der Magistrat wird beauftragt, an der Ampel Kirchplatz im Bereich der Einmündungen von Appelsgasse und Fritzlarer Straße Poller zu setzen, damit das wilde Parken verhindert wird und sehbehinderte Menschen die Straße sicherer überqueren können. Begründung: An der genannten Ampel am Kirchplatz fehlen Poller. Dies führt dazu, dass an der Einmündung an der Appelsgasse bis zu drei Pkws wild an der Ampel parken und dadurch Fußgänger gefährden. Dies insbesondere dadurch, dass an der Ampel die Pflasterung mit Rillen für sehbehinderte Menschen ausgestattet wurde, die Pkws aber genau auf der Pflasterung parken. Dies kann durch Poller verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1176 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Bebauungsplan südlich Rödelheimer Landstraße

04.01.2016 · Aktualisiert: 05.02.2016

Antrag vom 04.01.2016, OF 606/7 Betreff: Bebauungsplan südlich Rödelheimer Landstraße Der Bebauungsplan wurde am 25.03.2014 dem Ortsbeirat vorgestellt. Die Problematik der Emissionen durch die Gewerbebetriebe H. & C. Fermont GmbH & Co. KG und Schleifmittelwerk Burka-Kosmos GmbH haben zu einer Zerstückelung des Gebietes in Gewerbenutzung sowie Misch und Wohnbebauung geführt. Dies vorweggeschickt fragen wir den Magistrat: Welche Gewerbetriebe können trotz der genannten Beschränkung angesiedelt werden oder führen die Emissionsgrenzen zwangsläufig zur ausschließlichen Ansiedlung von Einzelhandel oder Büroräumen? Laut des Masterplans "Industrie" werden vor allem Industrieflächen benötigt. Ist vor diesem Hintergrund die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe im Gewerbegebiet südlich der Rödelheimer Landstraße möglich? Aus welchen Gründen spricht sich der Magistrat trotz der guten angebundenen Fläche gegen eine reine Misch- und Wohnbebauungsnutzung aus? Wann kann der Ortsbeirat 7 mit einem gültigen Bebauungsplan rechnen? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der die farbechten - LINKE. wird über die Fragen 1 bis 3 getrennt von der Frage 4 abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1559 2016 1. Die Fragen 1 bis 3 der Vorlage OF 606/7 werden abgelehnt. 2. Der Frage 4 der Vorlage OF 606/7 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1.: SPD, FARBECHTE und GRÜNE gegen CDU, BFF, FDP und REP (= Annahme) zu 2.: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bei der Planung der Ringstraßenbahn für die mittel- bis langfristige Planung die Alternative A über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstraße weiterhin ermöglichen

19.12.2015 · Aktualisiert: 26.08.2016

Antrag vom 19.12.2015, OF 824/2 Betreff: Bei der Planung der Ringstraßenbahn für die mittel- bis langfristige Planung die Alternative A über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstraße weiterhin ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Bei der Planung der Ringstraßenbahn soll trotz des geplanten Verlaufs über die Gleise der Linie 16 als mittel- bis langfristige Möglichkeit die Führung über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstrasse ermöglicht werden. Begründung: Wie aus der Studie zur Ringstraßenbahn Seite 7 hervorgeht, gibt es an der Station Kirchplatz mehrere Umsteigebeziehungen, die auf der Strecke Sportuni bis Kirchplatz entstehen. Weiterhin geht aus der Studie Seite 10 hervor, dass bei einer Führung über die Gleise der Linie 16 der westliche Teil Bockenheims um den Kirchplatz und den Schönhof nicht an die Straßenbahn angeschlossen ist. Deshalb ist es notwendig, mittel- bis langfristig die Linie über die Ginnheimer Landstraße und Rödelheimer Straße zu führen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 824/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme); SPD und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Führung des Radwegs Rödelheimer Landstraße in Fahrtrichtung Sternbrücke/Kreuzung LudwigLandmann-Straße

01.12.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4788 entstanden aus Vorlage: OF 582/7 vom 18.10.2015 Betreff: Führung des Radwegs Rödelheimer Landstraße in Fahrtrichtung Sternbrücke/Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße Bei der Überquerung der Ludwig-Landmann-Straße, aus der Rödelheimer Landstraße kommend, in Fahrtrichtung Rödelheim ergibt sich für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer das Problem, dass eine durchgängige Querung der Ludwig-Landmann-Straße aufgrund der Ampelschaltung in den meisten Fällen nicht möglich ist. Deshalb sind Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gezwungen, auf der Verkehrsinsel anzuhalten. Für ein normales Rad stellt dies kein Problem dar, aber bei der Nutzung von Fahrradanhängern ergibt sich das Problem, dass die Verkehrsinsel zu schmal ist und entweder ein Teil des ziehenden Rades oder der Anhänger in den Verkehr reicht. Da es sich meist um Fahrradanhänger für den Transport von Kindern handelt, ist dies ein äußerst unangenehmer Zustand. Dies vorausgeschickt, wird folgende Maßnahme vorgeschlagen: Da der Radweg in der Rödelheimer Landstraße nicht der Nutzungspflicht unterliegt, ist eine Führung des Radverkehrs über besagte Verkehrsinsel nicht mehr notwendig. Um eine alternative Verkehrsführung zu erreichen, wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit dem Radfahrbüro folgende Punkte umzusetzen: 1. Der Radweg - ohne Benutzungspflicht - wird an geeigneter Stelle auf die Rödelheimer Landstraße geführt und durch Markierungen für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kenntlich gemacht. 2. Im Haltebereich der Ampel wird für den Radverkehr eine vorgelagerte Haltezone eingerichtet. 3. Das nach der Aufhebung der Benutzungspflicht obsolete und verwirrende Verkehrszeichen "Radweg Ende" auf der westlichen Seite der Kreuzung wird entfernt. 4. Das Verkehrsschild "Tempo 30" am Beginn der Sternbrücke wird vorverlegt auf den Beginn der Bushaltestelle, um den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern deutlich zu machen, dass auch im Bereich der Bushaltestelle mit Radverkehr auf der Fahrbahn zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 366 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1225 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6881 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bau einer neuen Kindertagesstätte Bericht des Magistrats vom 22.04.2014, B 120

01.12.2015 · Aktualisiert: 19.02.2025

Anregung vom 01.12.2015, OA 698 entstanden aus Vorlage: OF 600/7 vom 01.12.2015 Betreff: Bau einer neuen Kindertagesstätte Bericht des Magistrats vom 22.04.2014, B 120 Zügiger Baubeginn im neuen Wohnviertel "Südlich Rödelheimer Landstraße" und Verzicht auf den Standort an der Ecke Rödelheimer Landstraße/Breitenbachstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird erneut zu einem Verzicht auf den Standort an der Ecke Rödelheimer Landstraße/Breitenbachstraße aufgefordert. Stattdessen sollen die geplanten Kita-Plätze im Baugebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" vorrangig realisiert werden. Zudem soll mit den Grundstücksbesitzern über eine deutliche Erhöhung der Kita-Kapazitäten verhandelt werden (mehr Standorte und/oder mehr Plätze in den geplanten Standorten). Zumindest in den Verhandlungen mit dem Teileigentümer Nassauische Heimstätte (NH) sollte der Magistrat die Gesellschafterrolle der Stadt Frankfurt an der NH für diese Gespräche nutzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Kita-Standort Ecke Rödelheimer Landstraße/Breitenbachstraße bereits mehrfach mit Mehrheit abgelehnt. Die vom Magistrat vorgestellten verkehrlichen Maßnahmen würden die Gefahrensituation bei der Einfahrt in das Gelände zwar abmildern, dennoch spricht ausschließlich die Tatsache, dass es sich um ein städtisches Grundstück handelt, für diesen Standort: Die Platzsituation bleibt beengt, der Versorgungsverkehr zum Gelände ist nur mit Schwierigkeiten abzuwickeln und Teile der Kita würden in einem Landschaftsschutzgebiet entstehen. Nach Aussage der Zeitschrift "planen + bauen" von November 2015 sollen im neuen Baugebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" bereits 2017 die ersten Häuser errichtet werden. Hier könnte vorrangig ein Teil der Kita-Kapazitäten erstellt werden und so den Bau am geplanten und nicht geeigneten Standort ersetzen. Im Zuge des weiteren Baufortschritts sollten im Gebiet weitere Kita-Standorte entstehen, deren Kapazität signifikant über dem geschätzten neuen Bedarf im Wohngebiet liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.04.2014, B 120 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 797 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 339 Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1639 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 1003 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1546 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 60 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1587 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 576 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1857 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 02.12.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 511 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 559 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 698 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, BFF und AGP gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 120 = Zurückweisung, OA 511, OA 559 und OA 698 = Prüfung und Berichterstattung) REP (B 120 = Zurückweisung, OA 511, OA 559 und OA 698 = Annahme) Stv. Ochs (B 120 = Kenntnis, OA 511 = Annahme, OA 559 und OA 698 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Dr. Dr. Rahn (B 120 = Kenntnis, OA 511 und OA 559 = Annahme) Stv. Krebs (B 120, OA 511, OA 559 und OA 698 = Enthaltung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 511 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 559 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 698 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, BFF, AGP und Stv. Ochs gegen LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und REP (= Zurückweisung); Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, REP, AGP und Stv. Ochs (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, REP und AGP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL und Stv. Ochs (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, REP und AGP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL und Stv. Ochs (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Krebs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Dr. Dr. Rahn (B 120 = Kenntnis, OA 511 und OA 559 = Annahme) 32. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OA 698 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 6653, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 40-1

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