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Meine Nachbarschaft: Walter-Hesselbach-Straße

Vorlage

Idee

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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nicht erlaubtes Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausnummer 630

04.05.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 69 entstanden aus Vorlage: OF 16/10 vom 20.04.2021 Betreff: Nicht erlaubtes Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausnummer 630 Der Magistrat wird gebeten, auf das nicht erlaubte Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausn ummer 630 durch entsprechende Markierungen deutlicher hinzuweisen. Begründung: Markierungen sind dort sinnvoll. Ähnliche Markierungen in der Homburger Landstraße wurden bereits vor geraumer Zeit etwas oberhalb dieser Stelle angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1594 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Im Rahmen des Luftreinhaltungskonzepts für die Friedberger Landstraße auch Pförtnerampeln für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen zur Regulierung des Durchgangsverkehrs vorsehen

23.02.2021 · Aktualisiert: 06.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7257 entstanden aus Vorlage: OF 1149/10 vom 09.02.2021 Betreff: Im Rahmen des Luftreinhaltungskonzepts für die Friedberger Landstraße auch Pförtnerampeln für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen zur Regulierung des Durchgangsverkehrs vorsehen Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Luftreinhaltungskonzepts für die Friedberger Landstraße auch Pförtnerampeln für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen zur Regulierung des Durchgangsverkehrs vorzusehen . Begründung: Der Feldversuch 2015 auf dem Heiligenstockweg hat bewiesen, dass Pförtnerampeln den von der Friedberger Landstraße im Rahmen eines Luftreinhaltungskonzepts verdrängten Verkehr in den Wohngebieten, durch die sich der Verkehr dann in Berkersheim und am Frankfurter Bogen den Weg bahnt, deutlich besser handhabbar machen. Deshalb müssen solche Pförtnerampeln in dem entsprechenden Luftreinhaltungskonzept vorgesehen werden, um nicht Belastungen in Bereiche zu verdrängen, die hierfür nicht geeignet sind. Die der FNP vom 4. Februar 2021 zu entnehmende Einschätzung des Verkehrsdezernats, dies sei nicht notwendig, ist nicht nachvollziehbar, da der Feldversuch ja eine deutlich bessere Handhabbarkeit belegt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1141 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Ronneburgstraße einrichten

23.02.2021 · Aktualisiert: 06.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7262 entstanden aus Vorlage: OF 1132/10 vom 08.02.2021 Betreff: Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Ronneburgstraße einrichten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann schnellstmöglich die bereits seit geraumer Zeit erbetene Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße/ Ronneburgstraße nebst den erforderlichen Bodenrillen eingerichtet werden kann. Dabei soll bitte aufgrund der benachbarten Wohnungen die Lautstärke moderat eingestellt werden. Begründung: Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Sehschwächen ist dringend geboten. Diese Straßenquerung wird stark frequentiert, auch von Menschen mit Sehschwäche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1147 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung Am Dachsberg endlich rot markieren

23.02.2021 · Aktualisiert: 06.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7269 entstanden aus Vorlage: OF 1148/10 vom 09.02.2021 Betreff: Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung Am Dachsberg endlich rot markieren Der Magistrat wird gebeten, das Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung Am Dachsberg, wie vom Ortsbeirat 10 bereits angeregt, endlich rot zu markieren. Begründung: Alle auf besagte Kreuzung hinführenden Teile des Radweges sind in besonderen Gefahrenbereichen an Kreuzungen zwischenzeitlich rot markiert. Nur das besonders gefährliche Ende unter der Brücke in sehr schlechten Lichtverhältnissen, wo Radfahrer von Autofahrern besonders leicht übersehen werden können, ist nicht markiert. Eine solche Markierung würde diese Gefahrensituation den Autofahrern aber nochmals deutlich vor Augen führen. Da der Aufwand hierfür gering erscheint, ist auch in Anbetracht eines irgendwann im Rahmen der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zu erwartenden Umbaus der Einmündung kein Grund ersichtlich, bis dahin diese erhebliche Gefahr nicht zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1152 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abwendungsvereinbarung

18.02.2021 · Aktualisiert: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7218 entstanden aus Vorlage: OF 1055/3 vom 31.01.2021 Betreff: Abwendungsvereinbarung Vorgang: OM 6431/20 OBR 3; ST 2108/20 Wie der Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2020, ST 2108, zu entnehmen ist, hat der Magistrat bezüglich der Friedberger Landstraße 112 darauf verzichtet, das Vorkaufsrecht auszuüben und mit dem Käufer stattdessen eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen, wobei sich dieser "mit einer entsprechenden Vertragsstrafe bewehrt verpflichtet, die Satzungsziele umzusetzen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, was genau im Falle der Friedberger Landstraße 112 mit den Käufern vereinbart wurde. Bekamen diese tatsächlich die Möglichkeit, über die Geltendmachung von Eigenbedarf Mietern des Hauses zu kündigen? Schließlich verpflichtet sich ein Käufer in einer Abwendungsvereinbarung doch, die Ziele der Milieuschutzsatzung einzuhalten, die eine Eigenbedarfskündigung nur unter strengen Bedingungen erlaubt. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, endlich die Frage des Ortsbeirates vom 27.08.2020 (siehe auch ST 2108) zu beantworten, warum er im Falle der Friedberger Landstraße112 "nicht wenigstens darauf bestanden (hat), dass die Abwendungsvereinbarung regelt, dass während der Zehn-Jahres-Frist, in der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbleibt, auch die Geltendmachung von Eigenbedarf unterbleibt?" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6431 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 775 Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!

18.02.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 08.09.2020 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, dass 1. in den Mietspiegel 2022 Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Kartenübersicht erkennbar markiert werden; 2. für Wohnungen in Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 Euro bzw. 0,96 Euro pro Quadratmeter (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildallee, die Höhenstraße, die Eschersheimer Landstraße, die Friedberger Landstraße, die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage", und zwar die Eschersheimer Landstraße zwischen Heinestraße und Holzhausenstraße (im Bereich der Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstraße, Friedberger Landstraße, Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100 Prozent aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bestellung eines Erbbaurechts für das Areal Friedberger Landstraße 8 - Bethmannsches Gartenhaus

18.02.2021 · Aktualisiert: 24.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2021, OF 1062/3 Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts für das Areal Friedberger Landstraße 8 - Bethmannsches Gartenhaus Vorgang: M 171/20 Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung am 21.01.2021 die Stadtverordnetenversammlung u. a. gebeten, die M 171 zurückzustellen, bis die vom Ortsbeirat optionierte öffentliche Nutzung des Areals auf ihre Machbarkeit überprüft und darüber entschieden wurde. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Vorlage einmal zurückgestellt. In der Zwischenzeit scheint Bewegung in die Sache zu kommen, die eine positive Lösung möglich erscheinen lässt. Vor diesem Hintergrund wird die Ortsvorsteherin gebeten, in der Zeit bis zur konstituierenden Sitzung des Ortsbeirats am 6. Mai mit dem zuständigen Dezernat V, Bau und Immobilien, und mit der Lurse AG im Gespräch zu bleiben und sich dabei im Sinne der Anliegen des Ortsbeirats (kulturelle Nutzung auf einer Teilfläche und Öffnung des Areals zum Bethmannpark) einzubringen. Die Ortsvorsteherin wird ferner gebeten, die Koalitionsfraktionen um eine nochmalige Zurückstellung der M 171 zu bitten. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 171 (nicht öffentlich) Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 1062/3 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lückenschluss des Fahrradweges auf der Friedberger Landstraße

21.01.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7146 entstanden aus Vorlage: OF 935/3 vom 10.09.2020 Betreff: Lückenschluss des Fahrradweges auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, für die neuen Radspuren auf der Friedberger Landstraße einen Lückenschluss im Abschnitt zwischen Friedberger Platz und Matthias-Beltz-Platz in stadtauswärtiger Richtung herzustellen. Zusätzlich zu der Führung über die Parallele durch die Rotlintstraße soll ein ehemals vorhandener Radweg auf den Parkstreifen wieder aktiviert werden. Die Parkplatzanordnung für die Pkw-Plätze soll dafür geändert und die nötigen Parkflächen reduziert werden. Begründung: Die neuen Radspuren auf der Friedberger Landstraße werden von den Radfahrenden sehr gut angenommen. Die Auswirkungen auf den Pkw-Verkehr sind verträglich. Störend stellt sich die bestehende Lücke im Radweg zwischen Friedberger Platz und Matthias-Beltz-Platz dar. Eine Umfahrung des Abschnitts durch die Rotlintstraße ist nicht im Sinne einer direkten und schnellen Radwegführung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1327 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Endlich zwei Fahrradspuren auf der Friedberger Landstraße!

21.01.2021 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7147 entstanden aus Vorlage: OF 988/3 vom 15.11.2020 Betreff: Endlich zwei Fahrradspuren auf der Friedberger Landstraße! Der Ortsbeirat 3 hat in mehreren Anregungen seit Langem separate Fahrradspuren auf der Friedberger Landstraße gefordert. Endlich gibt es eine fast durchgehende Spur für die Radfahrerinnen und Radfahrer vom Anlagenring bis zum Nibelungenplatz - sowohl in Fahrtrichtung stadtauswärts als auch in Fahrtrichtung stadteinwärts. Leider wird die Strecke stadteinwärts zwischen Matthias-Beltz-Platz und Friedberger Platz und stadtauswärts zwischen Friedberger Platz und Matthias-Beltz-Platz ausgespart. Die abrupte Unterbrechung der Radwege bedeutet eine Gefahrenquelle für die Radfahrerinnen und Radfahrer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, für einen Lückenschluss kurzfristige Lösungen zu ergreifen und langfristige zu entwickeln. Auf dem Abschnitt in Fahrtrichtung stadteinwärts sollten kurzfristig Piktogramme aufgebracht werden. Diese Maßnahme ist mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 zu verbinden. Die Piktogramme würden die Fahrspur nicht verengen, aber die Autofahrerinnen und Autofahrer zu einer erhöhten Aufmerksamkeit auf den Radverkehr verhelfen und für die Radfahrerinnen und Radfahrer mehr gefühlte und reale Sicherheit bedeuten. Langfristig ist eine Infrastruktur unter Einbeziehung aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für diesen Abschnitt zu entwickeln. Für den Abschnitt in Fahrtrichtung stadtauswärts ist die Planung für eine Neuaufteilung von Straßen-, Park- und Gehwegbereich weiterzuführen, was unter anderem eine Umwandlung der Quer- in Längsparkplätze bedeutet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 57 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 294 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1834 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkbrunnen für das Nordend

21.01.2021 · Aktualisiert: 26.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7148 entstanden aus Vorlage: OF 649/3 vom 13.03.2019 Betreff: Trinkbrunnen für das Nordend Vorgang: OM 2074/17 OBR 3; ST 2296/17 Der Ortsbeirat hatte am 24.08.2017 das Folgende angeregt: "Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung von Trinkbrunnen im Nordend an verschiedenen Standorten, wie zum Beispiel Merianplatz, Luisenplatz, Friedberger Platz oder Martin-Luther-Platz, zu prüfen." In der Stellungnahme vom 20.11.2017, ST 2296, teilte der Magistrat daraufhin u. a. mit, dass die "Mainova [...] zurzeit drei öffentliche Trinkbrunnen (betreibt), davon zwei in der Frankfurter Innenstadt [. .] und einen [...] im Wasserpark Friedberger Landstraße", sodass nach Lage der Dinge, "derzeit keine weiteren Trinkbrunnen im öffentlichen Raum in Planung (sind)". Zeitungsmeldungen folgend, will die Stadt Frankfurt nunmehr "in diesem Jahr dafür sorgen, dass unsere Stadt noch grüner wird". Im Rahmen dessen sollen "auf GRÜNE Initiative hin" u. a. "zehn neue Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet entstehen". Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob überhaupt und, wenn ja, wie viele Trinkwasserbrunnen seit dem Jahr 2019 im Frankfurter Nordend errichtet werden konnten und welche Standorte dabei berücksichtigt worden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2074 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2296 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 822 Antrag vom 01.12.2021, OF 166/3 Aktenzeichen: 79 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main

19.01.2021 · Aktualisiert: 27.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7130 entstanden aus Vorlage: OF 528/4 vom 05.01.2021 Betreff: Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main Angesichts der Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (siehe Amtsblatt Nr. 47 vom 17. November 2020) wird der Magistrat gebeten, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Einhausung der A 661 zwischen der Seckbacher Landstraße und der Friedberger Landstraße mit Nachdruck weiter zu verfolgen. Begründung: Die in der Planfeststellung angedachte Bestückung der Autobahn mit Lärmschutzwänden ist keine Alternative zu einer echten Einhausung, die dann einen Grünzug vom Günthersburgpark zum Huthpark und darüber hinaus entstehen ließe. Erst mit dieser Einhausung würde die stadtplanerische Wunde, die die Autobahn Anfang der 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts gerissen hat, geheilt werden. Darüber hinaus böte sich so die Möglichkeit, neue Wohnungen entstehen zu lassen, die nicht vor Lärmschutzwänden stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 901

OF (Antrag Ortsbeirat)

Planungsfeststellungsverfahren und Lärmschutz bezüglich der BAB 661 im Bereich Bonames, Frankfurter Berg und Preungesheim

14.12.2020 · Aktualisiert: 25.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 1117/10 Betreff: Planungsfeststellungsverfahren und Lärmschutz bezüglich der BAB 661 im Bereich Bonames, Frankfurter Berg und Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob es ein Planänderungsverfahren für die BAB 661 für den Abschnitt zwischen Friedberger Landstraße / B 521 und der Anschlussstelle Frankfurt-Ost geben wird? 2. aus welchem Grund würde dieses durchgeführt? 3. werden sich in diesem Fall Auswirkungen insbesondere hinsichtlich der Lärmemissionen auf die Autobahnabschnitte im Bereich von Preungesheim, Frankfurter Berg und Bonames ergeben? 4. können diese Abschnitte gegebenenfalls in das Planänderungsverfahren einbezogen werden? Begründung: Aufgrund im Laufe der Zeit geänderter Vorschriften besteht leider nicht überall ausreichend Lärmschutz. So fehlt beispielsweise im östlichen Bereich zu der Straße "An der Wolfsweide" in Preungesheim bisher noch jeglicher Lärmschutz. An anderen Stellen, wie zum Beispiel im Bereich New Betts ist der Lärmschutz zumindest verbesserungswürdig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1888 2021 Die Vorlage OF 1117/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main)

30.11.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6979 entstanden aus Vorlage: OF 1020/3 vom 30.11.2020 Betreff: Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main) Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, a) dass die aktuelle Planungsänderung der A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main) die aktuellen Planungen der Einhausung nicht verzögert oder verhindert. Dies gilt insbesondere für den Teil "Lärmschutz". Geplant war, dass die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen des Bundes als Teilfinanzierung in die Gesamtfinanzierung "Einhausung" eingebracht werden; b) dass im Rahmen des Umbaus des Anschlusses Friedberger Landstraße die überlange Ausfahrtsspur in Richtung Bad Vilbel auf das erforderliche Mindestmaß zurückgebaut wird; c) dass die erforderlichen ökologischen Maßnahmen als Ausgleich innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes erfolgen ; d) dass im Rahmen des Fahrspurausbaus auf der A 661 eine "grüne Brücke" über die A 661 als Verlängerung des Wasserleitungswegs geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 884 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 61 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen

29.10.2020 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6862 entstanden aus Vorlage: OF 932/3 vom 10.06.2020 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstraße und Rotlintstraße wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO) nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstraße zwischen Gluckstraße und Lenaustraße) geschützt; 2. für die vier Stellplätze zwischen Rotlintstraße und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter Ziffer 1.) geschützt; 3. der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Straße und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten; 4. d urch Tempo-30-Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgartenstraße/Rotlintstraße ein Piktogramm mit "Vorsicht Kinder" auf dem Straßenbelag aufgebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen Anwohnerinnen und Anwohner, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 Meter) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustraße) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 155 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Flüsterasphalt für die Friedberger Landstraße

29.10.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6868 entstanden aus Vorlage: OF 980/3 vom 20.09.2020 Betreff: Flüsterasphalt für die Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend fordert seit Jahren einen Austausch des Kopfsteinpflasterbelages auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Platz und Matthias-Beltz-Platz. Bei der letzten Schienenerneuerung im Jahr 2010 wurde dies leider nicht flächendeckend umgesetzt. Durch die neue Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße fahren nun noch mehr Pkws auf den Straßenbahnschienen. Dadurch steigt die Lärmbelastung für die Anwohner. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, in der Friedberger Landstraße kurzfristig den Ersatz der letzten Abschnitte mit Kopfsteinpflasterbelag durch Flüsterasphalt vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 452 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Günthersburghöfe: Aussetzung der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 und der Verhandlungen über städtebauliche Verträge

29.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2020, OA 633 entstanden aus Vorlage: OF 987/3 vom 28.10.2020 Betreff: Günthersburghöfe: Aussetzung der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 und der Verhandlungen über städtebauliche Verträge Vorgang: OM 6092/20 OBR 3; ST 1812/20 Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Der Magistrat arbeitet mit Hochdruck an der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark - und an der Vorbereitung städtebaulicher Verträge. Der Informationsstand des Ortsbeirats über den aktuellen Stand des Verfahrens ist gering. Die Bereitschaft des Magistrats, Ortsbeirat und Bürgerschaft über die frühzeitige Beteiligung im Jahre 2017 hinaus an den wesentlichen Themenstellungen zur Planung und Entwicklung der Günthersburghöfe zu beteiligen, ist leider nicht erkennbar. Das zeigt zuletzt die Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1812, auf die Anregung des Ortsbeirats vom 28.05.2020, OM 6092. Die Gefahr, dass am Ende auf dem Areal der Klein- und Freizeitgärten ein Wohnquartier entsteht, das den ökologischen, klimatologischen, verkehrlichen und sozialen Anforderungen des 21. Jahrhunderts nicht genügt, ist sehr groß (z. B. in Bezug auf ein weitgehend autofreies Quartier, die Anwendung strenger ökologischer Baukriterien, Erhalt wertvoller Baumbestände, sozialer Mischung). Angesichts der sich in den zurückliegenden Jahren verschärfenden Klimakrise und deren spürbarer Auswirkungen (Hitzerekorde, tropische Nächte, Dürren etc.) ist es angezeigt, alle Maßnahmen, die unter Klima- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten fragwürdig sind, nochmals auf den Prüfstand zu stellen, die aktuelle Nutzung der Natur-, Grün- und Freiflächen im Sinne der Aufwertung dieser Flächen neu zu bewerten und Für und Wider neu abzuwägen: Wohnungsbau (auch in welchem Umfang) einerseits, Klima, Flora und Fauna andererseits. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die vom Ortsbeirat geforderte zweite Runde der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchzuführen, deren Ergebnisse in den weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung der Günthersburghöfe soweit als möglich einfließen sollen; 2. die Offenlage des Bebauungsplans und die Verhandlungen über städtebauliche Verträge und andere rechtliche Bindungen auszusetzen, bis a) die zweite Runde der Bürgerbeteiligung abgeschlossen ist; b) noch ausstehende Gutachten zum Artenschutz und den klimatischen Auswirkungen für die angrenzenden Quartiere auch bei den immer häufiger auftretenden Wetterextremen und damit verbundenen tropischen Nächten in Auftrag gegeben und die Ergebnisse aller Gutachten öffentlich zugänglich gemacht wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6092 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1812 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 04.11.2020 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.11.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 177 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 89 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 7049, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße

29.10.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6863 entstanden aus Vorlage: OF 942/3 vom 08.09.2020 Betreff: Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße Die verschiedenen Bürger- und Umweltinitiativen für den Erhalt der Grünen Lunge, Ort des geplanten Wohngebiets Günthersburghöfe, betonen in einem offenen Brief an die Stadtverordneten und den Magistrat die Notwendigkeit aktueller Gutachten, da die bisherigen lückenhaft und keine ausreichende Entscheidungsgrundlage für die Bebauungsplanung bieten. Eine deutlich erhöhte Verkehrsbelastung auf der Friedberger Landstraße ist z. B. mit dem Ausbau der A 66 und dem Anschluss A 66/A 661 zu erwarten. Hinzu kommen jene Autos aus dem neuen Wohngebiet Günthersburghöfe, welche die Friedberger Landstraße zusätzlich belasten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein Verkehrsgutachten über die Zunahme der Verkehrsbelastung (inkl. Schadstoffbelastung) der Friedberger Landstraße so schnell wie möglich in Auftrag zu geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 508 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kein Innovationsquartier, keine Günthersburghöfe in der Kalt- und Frischluftschneise für den Wetterauwind Erhalt der Kleingärten, des bestehenden Grünzuges mit seinem Biotop-Netz

28.10.2020 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2020, OF 986/3 Betreff: Kein Innovationsquartier, keine Günthersburghöfe in der Kalt- und Frischluftschneise für den Wetterauwind Erhalt der Kleingärten, des bestehenden Grünzuges mit seinem Biotop-Netz Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf den Magistrat zu beauftragen: Die Vorträge des Magistrats zum Ernst-May-Viertel - vom 22.04.2016, M 83, Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark ("Innovationsquartier") und - vom 22.04.2016, M 82, Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB, zurückzuziehen. Das Innovationsquartier bzw. die Günthershöfe werden nicht gebaut, die Grüne Lunge am Günthersburgpark, die Klein- bzw. Freizeitgärten bleiben erhalten. Begründung: Die Klima- und Coronakrise unterstreichen noch einmal, wie wichtig Freiräume in der Stadt sind. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 986/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)

Partei: ÖkoLinX-ARL

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbiegespiegel zum Schutz von Radfahrern an besonders gefährlichen Kreuzungen im Ortsbezirk 10

27.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6780 entstanden aus Vorlage: OF 1079/10 vom 13.10.2020 Betreff: Abbiegespiegel zum Schutz von Radfahrern an besonders gefährlichen Kreuzungen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzungen im Ortsbezirk 10 daraufhin zu überprüfen, welche wegen der besonderen Gefährlichkeit mit Abbiegespiegeln zum Schutz von Radfahrern versehen werden sollten, um zu vermeiden, dass Radfahrer im toten Winkel übersehen und angefahren werden. Begründung: Städte wie Hannover, Oldenburg und Göttingen sind dazu übergegangen, an Ampelkreuzungen mit besonderem Gefährdungspotenzial Spiegel anzubringen, bei denen für Rechtsabbieger keine separate Abbiegespur und eigene Ampeln zur Verfügung stehen, sodass Radfahrer auf dem Radweg besonders leicht im toten Winkel übersehen werden können. Diese Spiegel haben sich als einfaches, kostengünstiges und effizientes Mittel erwiesen, um Radfahrer zu schützen. Solche Ampeln gibt es im Ortsbezirk 10 etwa an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße, Gießener Straße/Ronneburgstraße, Homburger Landstraße/Ronneburgstraße, an denen es zum Teil schon zu tödlichen Unfällen gekommen ist. Eine Verbesserung ist frühestens durch die Ausrüstung von Lastkraftwagen und Bussen mit Abbiegeassistenten zu erwarten, die aber erst ab dem Jahr 2022 für Neufahrzeuge Pflicht werden. Insofern ist durch die Spiegel schneller Abhilfe zu schaffen und so für den zunehmenden Fahrradverkehr mehr Sicherheit zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Wege für Radfahrer alternativ zum alten Preungesheimer Ortskern ausweisen

27.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6777 entstanden aus Vorlage: OF 1073/10 vom 12.10.2020 Betreff: Sichere Wege für Radfahrer alternativ zum alten Preungesheimer Ortskern ausweisen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, sichere Wege für Radfahrer aus Richtung Berkersheim kommend in Richtung Innenstadt auszuweisen. Als Alternative zum Engpass im alten Kern von Preungesheim über die Homburger Landstraße würde sich ein Hinweis auf eine Umfahrung über den Frankfurter Bogen, den Dorfgarten oder die Gießener Straße anbieten. Begründung: Die Homburger Landstraße ist für Radfahrer, die vom Dachsberg aus Berkersheim kommen, die natürliche Verlängerung in Richtung Innenstadt. Die Homburger Landstraße verfügt im Bereich des alten Ortskerns zwischen Gießener Straße und Weilbrunnstraße allerdings über keinen Radweg und keinen Schutzstreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 415 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße

27.10.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6778 entstanden aus Vorlage: OF 1075/10 vom 13.10.2020 Betreff: Bessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße besser zu kontrollieren, um den ständig zunehmenden Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Durch die verschiedenen Sperrungen auf Parallelstraßen hierzu, etwa der Homburger Landstraße, und den Rückstaus auf der Friedberger Landstraße, gibt es immer mehr Kraftfahrer, die die Staus durch Nutzung der gesperrten Straßen oder Feldwege umgehen wollen. Auch nach Aufhebung der Sperrung der Homburger Landstraße ist keine große Besserung eingetreten. Deshalb müssen die Durchfahrtsverbote nachdrücklich durchgesetzt werden, auch um die eingetretene Gewohnheitsbildung abzuwehren. Das ist insbesondere auf der Berkersheimer Bahnstraße erforderlich, damit sich an der Schranke keine Autostaus bilden, die die für Reiter und Fahrradfahrer nach der Sperrung der Unterführung am Wiesengarten ohnehin schon angespannte Situation noch verschärfen. Dadurch können Pferde scheuen und Fußgänger und Radfahrer gefährden, nicht aber die relativ sicheren, sich verbotswidrig verhaltenden Autofahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 315 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkfläche für den KGV Bad Vilbel Heilsberg e. V.

26.10.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6746 entstanden aus Vorlage: OF 782/11 vom 02.10.2020 Betreff: Parkfläche für den KGV Bad Vilbel Heilsberg e. V. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es möglich ist, dem Kleingartenverein Bad Vilbel Heilsberg e. V. (Friedberger Landstraße gegenüber Parkfriedhof Heiligenstock) über eine vertragliche Regelung die Parkfläche vor dem Gelände des Vereins zur Verfügung zu stellen, und sich dazu mit dem Vorstand des KGV ins Vernehmen zu setzen. Begründung: (Quelle: geoinfo.frankfurt.de) Durch die Beschränkung der Parkzeit auf dem Parkfriedhof Heiligenstock wird die Parkfläche (in rot markiert) vor dem KGV überwiegend von Pendlern genutzt, die ihre Autos dort abstellen. Um den Kleingärtnern jeglichen Alters das Parken zu ermöglichen, könnte man es über eine Art "Anwohnerparken" regeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 408 Aktenzeichen: 66 3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151

23.10.2020 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.10.2020, OA 619 entstanden aus Vorlage: OF 308/15 vom 19.10.2020 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vorgang: OA 458/19 OBR 15; OA 594/20 OBR 15; OA 595/20 OBR 15; OA 596/20 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 151 mit dem für den gesamten Stadtbereich betreffenden Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird lediglich unter der Maßgabe zugestimmt, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen, auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal, grundsätzlich nicht bebaut und stattdessen komplett in den Grüngürtel verankert werden sollen, erübrigt dies eine Prüfung im Vorfeld. Der Magistrat wird im Übrigen dahin gehend aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitenden Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Prüfauftrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets ist zurückzunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu ergangenen Anregungen des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie OA 594, OA 595, und OA 596 vom 21.08.2020 wird inhaltlich verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2019, OA 458 Anregung vom 21.08.2020, OA 594 Anregung vom 21.08.2020, OA 595 Anregung vom 21.08.2020, OA 596 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1737 Anregung vom 29.10.2021, OA 91 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 830 Antrag vom 06.04.2022, OF 134/15 Anregung vom 29.04.2022, OA 185 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 28.10.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 27.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 43. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.12.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE; BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung, NR 1328 = Annahme) LINKE. (M 151, NR 1368 und OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1310, NR 1310, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FDP (M 151 = Annahme im Rahmen NR 1368, NR 1310, NR 1328 und OA 619 = Ablehnung, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (M 151, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1310, NR 1328 und NR 1368 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1328 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 151, NR 1310, NR 1328, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Enthaltung) 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20), FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 151, NR 1310 und NR 1368 = Ablehnung, NR 1328 und OA 630 = Annahme, OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1328, OA 621 = Enthaltung) FRAKTION (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FRANKFURTER (M151, NR 1310, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung, OA 619 (= Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310), BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7012, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7283, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923

23.10.2020 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6742 entstanden aus Vorlage: OF 304/15 vom 02.10.2020 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten Bebauungsplanes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg") die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 923, sodass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 Antrag vom 29.09.2021, OF 68/15 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 925 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frischluftschneise und Naturschutz im neu zu planenden Gewerbegebiet Nieder-Eschbach

23.10.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6741 entstanden aus Vorlage: OF 303/15 vom 28.09.2020 Betreff: Frischluftschneise und Naturschutz im neu zu planenden Gewerbegebiet Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Flächen, die von dem Magistrat als neues Gewerbegebiet ins Auge gefasst wurden, folgende Fragen zu beantworten: 1. Trifft es zu, dass hierfür 30 Hektar fruchtbare Felder versiegelt werden müssten? 2. Trifft es zu, dass es sich bei der geplanten Erweiterung des Grüngürtels sowieso schon um Grünflächen handelt, die nur umgewidmet werden? 3. Trifft es zu, dass die Flächen bislang frei gehalten wurden, weil sie als Frischluft - bzw. Kaltluftentstehungsgebiet benötigt werden? 4. Trifft es zu, dass es sich bereits um Ausgleichsflächen handelt, die erst kürzlich mit Steuergeldern aufwendig renaturiert wurden? 5. Trifft es zu, dass die Freiflächen bislang dazu verwandt wurden, das Grundwasser aufzufüllen? 6. Trifft es zu, dass sich dort seltene Tierarten angesiedelt haben, und wenn ja, welche? Ungeachtet der Beantwortung vorstehender Fragen wird der Magistrat nachdrücklich aufgefordert, von einer Bebauung des Areals zwischen Züricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße abzusehen und seine diesbezügliche Prüfung und Planung einzustellen. Begründung: Der Presse war zu entnehmen, dass der Magistrat am 25.09.2020 ein Programm zur Entwicklung von Gewerbeflächen verabschiedet hat. Für die Versiegelung von Flächen in Nieder-Eschbach soll im Gegenzug der Grüngürtel wachsen, d. h. bestehende Freiflächen sollen umgewidmet werden. Der Magistrat lässt prüfen, ob nördlich des IKEA-Einrichtungshauses ein Gewerbegebiet entstehen könnte. Zwischen dem schon bestehenden Gewerbegebiet Nieder-Eschbachs und der Wohnbebauung befinden sich fruchtbare Felder. Aus gutem Grund wurde das Gebiet aufgrund ökologischer Bedenken nicht in die Strategiekarte des 2019 beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzepts aufgenommen. In der aktuellen "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Klimaschutzstrategie der Stadt Frankfurt am Main" heißt es in der Vorbemerkung: "Ziel ist der Erhalt bzw. die Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Damit ein gesundes und angenehmes Lebens- und Arbeitsumfeld in der Stadt erhalten bleibt, muss mit dem Wachstum an Wohnbebauung auch ein Wachstum an Grün einhergehen". Es ist deswegen geradezu absurd, dass man bestehendes Grün vernichtet, um danach über die Begrünung von Dächern und Gebäudefassaden nachzudenken. Die Nieder-Eschbacher haben zunehmend das Gefühl, abgehängt zu werden und dass der landwirtschaftlich geprägte Stadtteil zur willfährigen Verfügungsmasse wird: Braucht man Flächen für den Wohnungsbau, müssen Nieder-Eschbacher Äcker, die die Stadt mit Nahrungsmitteln versorgen, herhalten, braucht man Gewerbegebiete, versiegelt man' mir nichts, dir nichts die letzten verbliebenen wertvollen Naturräume und Frischluftschneisen. Dieser Politik wird eine klare und unmissverständliche Absage erteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 440 Aktenzeichen: 61 00

OA (Anregung Ortsbeirat)

GrünGürtelPark Nieder-Eschbach Rahmenplan; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach; Auftrag zur Aufnahme der Freiflächen in den Grüngürtel Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154

23.10.2020 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.10.2020, OA 620 entstanden aus Vorlage: OF 309/15 vom 19.10.2020 Betreff: GrünGürtelPark Nieder-Eschbach Rahmenplan; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach; Auftrag zur Aufnahme der Freiflächen in den Grüngürtel Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Vorgang: OA 458/19; OA 594/20; OA 595/20; OA 596/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 154 wird ausdrücklich unter Vorgabe zugestimmt, dass der unter Ziffer IV. stehende Beschlussvorschlag mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach herausgenommen und ersatzlos gestrichen wird. Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen, auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal, grundsätzlich nicht bebaut werden sollen, ist stattdessen das unbebaute Areal komplett in den Grüngürtel einzubeziehen, um diese langfristig vor einer Bebauung zu sichern. Eine Prüfung (auch von Teilflächen in diesem Gebiet) erübrigt sich somit bereits im Vorfeld. Der Magistrat wird im Übrigen dahin gehend aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitenden Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße soll in seiner Funktion als unbebauter Naherholungsraum, Frischluftschneise bei einer Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung des wertvollen Ackerbodens dauerhaft gesichert werden und in keinem Fall (auch eventuell teilweise) einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Der Prüfauftrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets ist zurückzunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu ergangenen Anregungen des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA 594, OA 595 und OA 596 vom 21.08.2020 wird voll inhaltlich verwiesen. Stattdessen sind die kompletten Flächen dem GrünGürtelPark zuzuordnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2019, OA 458 Anregung vom 21.08.2020, OA 594 Anregung vom 21.08.2020, OA 595 Anregung vom 21.08.2020, OA 596 Anregung vom 07.05.2021, OA 15 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1738 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 857 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.10.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.10.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 27.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO II, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.12.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 79 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden.) sowie BFF und FRAKTION (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 154 = Ablehnung, OA 620 = Annahme) FRANKFURTER (M 154 und OA 620 = Annahme) Protokollerklärung der BFF-Fraktion: "Die Ablehnung der Vorlage M 154 erfolgt aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2 mit den Punkten 1 und 3." 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) Protokollnotiz der BFF: Die Ablehnung der Vorlage erfolgt aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2 mit den Punkten 1 und 3. zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 154 = Ablehnung, OA 620 = Annahme ohne Zusatz) LINKE. (M 154 und OA 620 = Annahme im Rahmen NR 1310/20) FDP (M 154 = Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden, OA 620 = Ablehnung) FRAKTION (M 154 = Annahme im Rahmen OA 620, OA 620 = Annahme ohne Zusatz) FRANKFURTER (M 154 und OA 620 = Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 154 und OA 620 = Ablehnung) 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden.); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 154 = Ablehnung aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2. mit den Punkten 1. und 3., OA 620 = Annahme) FRAKTION (M 154 = Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau, OA 620 (= Annahme) FRANKFURTER (M 154 = Annahme, OA 620 = Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden.) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FDP (= Ablehnung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 620) Protokollnotiz der BFF: Die Ablehnung der Vorlage erfolgt aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2. mit den Punkten 1. und 3. zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7013, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7284, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Südumgehung zur Friedberger Landstraße verhindern

17.10.2020 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2020, OF 338/16 Betreff: Südumgehung zur Friedberger Landstraße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, dem Ersuch der Stadt Bad Vilbel, einer Südumfahrung zwischen Bergen- Enkheim und der Friedberger Landstraße abzulehnen. Begründung: Wie in einem Artikel der FR (siehe Anlage) vom 17.10.2020 zu entnehmen war, plant die Stadt Bad Vilbel einen neuen Versuch einer Südumgehung. Dieser Versuch ist schon vor zwei Jahren gescheitert, ob des Flächenverbrauchs und der Lage auf Frankfurter Gemarkung. Nun versucht die Stadt Bad Vilbel mit einer modifizierten Variante erneut eine Südumgehung einzubringen. Das würde für Bergen-Enkheim bedeuten, dass dies unserem Stadtteil noch mehr Autoverkehr bringen würde. Anlage 1 (ca. 155 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 338/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsberuhigung in der Renettenstraße

11.10.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 1061/10 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Renettenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Renettenstraße verkehrsberuhigt analog zur Straße am Dachsberg ausgebaut werden kann. Begründung: Durch den geraden Verlauf und den Verkehr aus der Friedberger Landstraße lädt die Straße geradezu zum Schnellfahren ein. Auch ist nicht immer ersichtlich, dass es eine Tempo 30 Zone und damit rechts vor links ist, trotz zahlreicher Verkehrsschilder. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1788 2020 Die Vorlage OF 1061/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit

24.09.2020 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6666 entstanden aus Vorlage: OF 912/3 vom 14.08.2020 Betreff: Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit Der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat ein Konzept zu entwickeln, wie Schritt für Schritt die Schrägparkplätze für Pkw in der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Oeder Weg in Parallelparkplätze umgewandelt werden können. Folgende Ziele sollen dabei verfolgt werden: 1. Höhere Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende auf den dann breiteren Bürgersteigen; 2. mehr Platz für Geschäftsauslagen, Bummeln, Außengastronomie und Kultur (Stärkung der Glauburgstraße als Einzelhandels- und Freizeitstandort); 3. größere Sicherheit für Radfahrende durch das Parallelparken angesichts der im Ostteil der Glauburgstraße verlegten Straßenbahnschienen; Folgende Vorgaben sollen zudem gelten: 1. Die Durchführung aller Einzelschritte soll insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern; 2. die 50:50-Regelung beim Bewohnerparken muss grundsätzlich gewahrt bleiben; 3. die erste Maßnahme soll wegen der dort vorhandenen Gefährdung der Radfahrenden die Umwandlung des Schrägparkens in Parallelparken auf der Nordseite der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Spohrstraße sein. Die weiteren Abschnitte sollen ab der Lenaustraße nach Westen bis zum Oeder Weg folgen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob über die Glauburgstraße ein Fußgängerüberweg markiert werden könnte; - ob die noch vorhandenen Flächen zwischen den Schienen asphaltiert und vom Kopfsteinpflaster befreit werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 151 Antrag vom 19.10.2021, OF 121/3 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1038 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßen zum Spielen und Bewegen freigeben

24.09.2020 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6663 entstanden aus Vorlage: OF 858/3 vom 13.05.2020 Betreff: Straßen zum Spielen und Bewegen freigeben Die aktuelle Situation erfordert in vielen Bereichen kreative, zeitlich befristete Lösungen, die den Menschen das Leben erleichtern. Kinder und Jugendliche leiden in der aktuellen Situation gerade in innerstädtischen Wohnlagen unter einem sehr begrenzten und oft überfüllten Angebot an Spiel- und Bewegungsflächen, zumal der Radius aktuell möglichst eng um den eigenen Wohnort eingeschränkt ist und die Kontakte auf ein Minimum in einer möglichst konstanten Gruppe begrenzt sein sollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Bedingungen es in der aktuellen Situation möglich ist, geeignete Straßen ohne Durchgangs- und Quartiererschließungsverkehr, ggf. auch nur zu bestimmten Tageszeiten, während der aktuellen Pandemie als zusätzliche Flächen zum Spielen und zur Bewegung freizugeben. Konkret würde sich im östlichen Nordend die Rotteckstraße zwischen Bäckerweg und Friedberger Landstraße anbieten. Hierbei sollten keine baulichen Maßnahmen erfolgen und die Fläche sollte sich auf die aktuell zur Verfügung stehende Fahrbahn beschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 966 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einfahrt zum Lohrberg, Friedberger Landstraße/Berger Weg für den Fahrradverkehr sicherer machen

21.09.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6621 entstanden aus Vorlage: OF 769/11 vom 05.09.2020 Betreff: Einfahrt zum Lohrberg, Friedberger Landstraße/Berger Weg für den Fahrradverkehr sicherer machen Im Bereich der westlichen Zufahrt zum Lohrberg von der Friedberger Landstraße auf den Berger Weg werden Auto- und Fahrradverkehr ohne Warnung und Senkung der Geschwindigkeit auf einer gemeinsamen Fahrspur zusammengeführt. Der Magistrat wird daher gebeten, die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs vor und während der Zusammenführung der Fahrspuren auf Tempo 30 zu begrenzen. Im Bereich der Fahrspur für den Autoverkehr sind geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen zu realisieren. Begründung: Auf der Friedberger Landstraße ist südlich der Abfahrt zum Lohrberg eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausgewiesen. Auch wenn dieses Tempo in der Regel nicht mehr auf der Abbiegespur zum Lohrberg gefahren wird, besteht für den Fahrradverkehr, der in der Regel im Schnitt mit Tempo 20 bis 25 km/h unterwegs ist, an der Einfahrt in den Berger Weg eine große Gefahrenstelle, die es dringlich gilt zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 186 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Künftige Wendeanlage an der Haltestelle „Bodenweg“ auf der Friedberger Landstraße

15.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6493 entstanden aus Vorlage: OF 1036/10 vom 31.08.2020 Betreff: Künftige Wendeanlage an der Haltestelle "Bodenweg" auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird bezüglich der künftigen Wendeanlage an der Haltestelle "Bodenweg" auf der Friedberger Landstraße um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: 1. Wo und wie genau ist die Wendeanlage für Straßenbahnzüge der künftig dort endenden Straßenbahnlinie 19 im Bereich der Haltestelle "Bodenweg" vorgesehen? Dabei wird darauf hingewiesen, dass die frühzeitige Vorlage der ersten Pläne sinnvoll wäre. 2. Ab wann sind die entsprechenden Baumaßnahmen ungefähr zu erwarten? 3. Wird, wie bereits erbeten, auf einen Abzweig für eine Straßenbahnlinie in Richtung Bad Vilbel zumindest an dieser Stelle verzichtet? Dabei wird darauf hingewiesen, dass ein späterer Abzweig von der Trasse der Straßenbahnlinie 18 (zum Beispiel vorbei am Sportpark Preungesheim und der bereits vorhandenen vierspurigen Brücke über die A 661) deutlich sinnvoller erscheint. Dies umso mehr vor dem Hintergrund der günstigeren Bauerfordernisse für eine kürzere neu zu bauende Straßenbahnstrecke. 4. Wie bewertet der Magistrat die vorgenannten Fragen vor dem Hintergrund vermeidbarer Verkehrsbehinderungen? Begründung: Klimaschädliche Maßnahmen gilt es zu vermeiden. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund von Staus auf der Friedberger Landstraße oder der B 521 (respektive im Anschlussbereich zur A 661), die den Ausweichverkehr insbesondere durch Berkersheim und Preungesheim weiter erhöhen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 299 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10

15.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6495 entstanden aus Vorlage: OF 1046/10 vom 31.08.2020 Betreff: Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um aktuelle Prüfung und Berichterstattung zu der auch im Ortsbezirk 10 vorgesehenen Straßenbahn-Ringlinie gebeten, insbesondere zu folgenden Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich des Ortsbezirks 10? 2. Wann sind Bauarbeiten vorgesehen im Bereich a) des Marbachwegs, westlich der Eckenheimer Landstraße, b) der Gießener Straße Richtung Friedberger Landstraße? 3. Wann ungefähr ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen? 4. Welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen sind vorgesehen, um gegenseitige Behinderungen mit der immer mehr an Bedeutung gewinnenden U-Bahn-Linie 5 zu vermeiden? Begründung: Insbesondere eine Takteinschränkung für die U 5 muss verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 296 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bau- und Ersatzmaßnahmen für die Omega-Brücke am Frankfurter Berg

15.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6501 entstanden aus Vorlage: OF 1035/10 vom 31.08.2020 Betreff: Bau- und Ersatzmaßnahmen für die Omega-Brücke am Frankfurter Berg Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der Bau- und Ersatzmaßnahmen für die Omega-Brücke auf der Homburger Landstraße am Frankfurter Berg und um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Warum wurde die Ersatzbrücke nicht rechtzeitig vor Abriss der alten Brücke erstellt, zumal so vermeidbare klimaschädliche Umwege verursacht wurden? 2. Warum gehen die Baumaßnahmen zeitlich sehr deutlich sowohl über die Sommerferien als auch den veröffentlichten späteren Fertigstellungstermin hinaus und wann werden diese nunmehr beendet? 3. Warum wurde die Ersatzbrücke über die sehr stark genutzte Homburger Landstraße am Frankfurter Berg nur einspurig ausgelegt, obwohl zusätzliche Verkehre für den S 6-Ausbau und die Brücke selbst zu berücksichtigen waren/sind? 4. Wer ist für die Monita zu 1. bis 3. jeweils verantwortlich, respektive von wem wurde dies so genehmigt? Begründung: Viele Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen davon betroffenen Stadtteilen sind einfach nur noch genervt von zu vielen und leider auch nicht gut aufeinander abgestimmte Planungen und Ausführungen wichtiger und zeitgleicher Bauprojekte um den S 6-Ausbau im Frankfurter Nordosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 300 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (I) Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Wielandstraße

27.08.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6427 entstanden aus Vorlage: OF 878/3 vom 14.05.2020 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (I) Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Wielandstraße Der Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Wielandstraße ist häufig auf beiden Seiten verbotswidrig zugeparkt. Das hat gravierende Sichtbehinderungen zur Folge für Radfahrende, die aus der Friedberger Landstraße kommend rechts in die Wielandstraße abbiegen wollen, und für Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Wielandstraße überqueren wollen. Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken auf beiden Seitenbereichen durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Vor der Umsetzung soll die Planung dem Ortsbeirat zur Entscheidung vorgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.10.2020, OF 971/3 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2024 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7152 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgehung des Milieuschutzes?

27.08.2020 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6432 entstanden aus Vorlage: OF 917/3 vom 25.06.2020 Betreff: Umgehung des Milieuschutzes? Der bevorstehende Verkauf des Hauses Friedberger Landstraße 112 hat bei den Mieterinnen und Mieter große Verunsicherung hervorgerufen. Sie haben recherchiert und erfahren, dass hinter den angeblichen privaten Käufern die Immobilienfirma MainL iving GmbH steht, die auf Immobilienkauf in Frankfurts bevorzugten Lagen spezialisiert ist. Die Mieterinnen und Mieter haben erfahren, dass es bereits Abwendungsvereinbarungen zwischen der Stadt und den offiziell als Käufer auftretenden Personen gibt. Die Mieterinnen und Mieter bemängeln die Intransparenz des Vorgangs und befürchten die Umgehung des Milieuschutzes. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. gemäß der Bitte der Mieterinnen und Mieter die Einhaltung des Milieuschutzes zu überprüfen und bei Umgehung geeignete Maßnahmen zu ergreifen; 2. sein Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen; 3. dafür zu sorgen, dass die Mieterinnen und Mieter bei einer Abwendungsvereinbarung insoweit über deren Inhalt informiert werden, als ihr Mietverhältnis davon betroffen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 5 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes

27.08.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6431 entstanden aus Vorlage: OF 916/3 vom 24.06.2020 Betreff: Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum hat es der Magistrat unterlassen, beim Verkauf des Hauses Friedberger Landstraße 112 das Vorkaufsrecht auszuüben, und stattdessen mit den Käufern eine Abwendungsvereinbarung geschlossen, wo doch die Absichten der Käufer schon nach einfacher Internetrecherche erkennbar sein mussten, den in diesem Teil des Nordends geltenden Milieuschutz durch dubiose Tricks zu unterlaufen? 2. War dem Magistrat vor Abschluss der Abwendungsvereinbarung bekannt, dass die beiden Gesellschafter der GbR FL 112, die das Haus gekauft haben, mit der MainLiving GmbH (deren Geschäftsführung mal beim einen, mal beim anderen liegt) auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind? Wenn ja, mussten da nicht alle Alarmglocken läuten? 3. War dem Magistrat vor Abschluss der Abwendungsvereinbarung bekannt, dass die Gesellschafter der GbR FL 112 mit der Abwendungsvereinbarung die Möglichkeit bekamen, über die Geltendmachung von Eigenbedarf Mietern des Hauses zu kündigen und damit den Milieuschutz unterlaufen zu können? Wenn ja, warum hat sich der Magistrat in Kenntnis dieses Sachverhalts trotzdem auf eine Abwendungsvereinbarung eingelassen? Warum hat der Magistrat nicht wenigstens darauf bestanden, dass die Abwendungsvereinbarung regelt, dass während der Zehn-Jahres-Frist, in der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbleibt, auch die Geltendmachung von Eigenbedarf unterbleibt? 4. Kann man mit solchen Leuten überhaupt Vereinbarungen abschließen, wenn doch klar ist, dass sie - unter Umgehung des mühsam durchzusetzenden Milieuschutzes - regelmäßig zulasten Dritter, in diesem Fall der Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter, gehen? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Wohnungsmieter der Hausgemeinschaft Friedberger Landstraße 112 vor Kündigung zu schützen, die droht, wenn Wohnbedarf von Gesellschaftern der GbR FL 112 oder deren Familienangehörigen (z. B. Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister) oder Haushaltsangehörigen (Au-pair, Pflegepersonal o. Ä.) geltend gemacht wird? Der Magistrat wird aufgefordert, alle in seiner Macht stehenden rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter vor Kündigungen zu schützen. Begründung: Aus dem E-Mail-Schreiben der Hausgemeinschaft: Wir haben erfahren, dass unser Haus (mit fünf Mietparteien und einem Ladengeschäft) in der Friedberger Landstraße 112 im Frankfurter Nordend verkauft werden soll. Bei verschiedenen Mietparteien unseres Hauses hat sich - zunächst nur via Mobiltelefon - ein Herr J. gemeldet und angegeben, das Haus mit einem Freund als Privatpersonen gekauft zu haben. Er stellte sich als "neuer Eigentümer" vor und wolle zwecks Gutachtenerstellung mit einem Bankmitarbeiter Begehungstermine für unsere Wohnungen vereinbaren. Er würde nichts an den Wohnungen und Mietverträgen verändern, alles solle so bleiben wie es ist - waren seine Eingangsworte. Nach unserer Kenntnis ist Herr J. aktuell nicht der Eigentümer, er stellte sich aber fälschlicherweise als solcher dar. Nach unseren Informationen ist die Unterzeichnung des Kaufvertrags mit dem bisherigen Eigentümer erst am 30.06.2020 vorgesehen. Darüber hinaus haben unsere Internetrecherche und Auskünfte vonseiten verschiedener Stadtämter besorgniserregende Erkenntnisse geliefert! Wir wissen, dass Herr J. und sein "Freund" Herr N. keine Privatpersonen sind, sondern mit der MainLiving GmbH auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind. Im Internet finden sich verschiedene Adressen zum Unternehmen, z. B. Mergenthalerallee 73 bis 75 in Eschborn oder auch die Feldbergstraße 49 in Frankfurt, wobei Herr J. uns gegenüber mit der Adresse ... in Frankfurt aus als "Privatperson" agiert. Auch in der Geschäftsführung sind wechselnde Personen angegeben: Herr N. ist der aktuelle Geschäftsführer der MainLiving GmbH, Herr J. ist "ganz plötzlich" seit dem 27.05.2020 (!) nicht mehr in der Geschäftsführung. Diese Käufermerkmale erscheinen uns äußerst fragwürdig. Es gab nach unserem Kenntnisstand bereits Abwendungsvereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt und Herrn J./Herrn N. für diese Immobilie, sodass sich hier nun fast ungehindert eine typische "Masche" von Immobilienspekulanten vollziehen kann: Zwei Personen gründen eine GbR für die Liegenschaft und einer von beiden gibt sich "verdeckt" als Privatperson aus. Die Privatperson kann dann z. B. Eigenbedarf anmelden oder nach Ablauf einer bestimmten Frist sanieren. Vielleicht ergibt sich noch mal ein interner Weiterverkauf zur Wertsteigerung, und dann kann die MainLiving GmbH nach vollständiger Entmietung und Sanierung gewinnbringend schicke Eigentumswohnungen verkaufen. Diese beiden Herren sind Profis und werden jegliche vertraglichen Schlupflöcher kennen, finden und nutzen, um auf ihren maximalen Gewinn zu spekulieren. Nach unseren Informationen ist es auch nicht das erste Mal, dass J. und N. auf diesem Weg zum Ankauf günstiger Immobilien kommen! Das löbliche und sehr gute Instrument zur Intervention solcher Machenschaften in Form des Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt wird jedoch durch zu milde Abwendungsverträge, über die solche Immobilienprofis nur müde lächeln, ad absurdum geführt. Gleichzeitig haben wir nach Auskunft vom Amt für Wohnungswesen keinerlei Anrecht darauf, über die Inhalte der Abwendungsvereinbarungen informiert zu werden. Das mag rechtlich so geregelt sein, jedoch schafft es kein Vertrauen und bestärkt uns nicht, vor den möglichen Folgen geschützt zu sein. Der gesamte Prozess entbehrt jeglicher Transparenz unserer Rechte, und wir wissen überhaupt nicht, was auf uns zukommt! Wir haben Angst, unsere Wohnungen nicht mehr bezahlen zu können, oder noch schlimmer wäre, sie zu verlieren. Wir haben aus den o. g. Gründen große Bedenken bezüglich dieses Verkaufs. Wir haben nicht den Eindruck, dass hier der "Milieuschutz" sinnvoll eingreift, sondern dass wir als Mieter bedauerlicherweise gängigen Entmietungspraktiken durch Spekulanten schutzlos ausgeliefert sind. Daher fragen wir: - Wurden diese "angeblichen" Privatpersonen von der Stadt Frankfurt im Hinblick auf ihre tatsächlichen gewerblichen Tätigkeiten und vorausgehende Immobilienankäufe überprüft? - Wenn ja, warum werden solche offensichtlichen Vorgehensweisen nicht ganz deutlich durch Auflagen verhindert und erschwert, sodass ein Ankauf für die Investoren uninteressant wird? - Was tut die Stadt Frankfurt in diesem Fall konkret, um das Haus und seine Bewohner vor einer solch offensichtlich missbräuchlichen Ankaufsstrategie zu schützen, um bezahlbare Wohnungen zu erhalten? - Behält die Stadt Frankfurt bei einem Weiterverkauf der Immobilie ihr Vorkaufsrecht zum jetzigen Verkaufspreis? Wir haben erhebliche Zweifel daran, dass der Verkauf der Immobilie an diese beiden Personen wohnungspolitisch und sozial vertretbar ist. Aus unser Sicht ist dieses Vorgehen eine Farce! Wir bitten Sie daher dringend darum, unseren Verdacht auf Umgehung von Milieuschutz zu überprüfen und entsprechend zu intervenieren, bevor ein endgültiger Kaufvertrag zustande kommt. Nur so kann verhindert werden, dass das Milieu des Frankfurter Nordends langfristig nur noch aus finanzkräftigen Menschen in Luxuswohnungen besteht! Wir zitieren in diesem Zusammenhang abschließend den Dezernenten für Planen und Wohnen: "[. .] der Erhalt von bestehenden und vor allem bezahlbaren Wohnungen ist ein Kernanliegen der Stadt Frankfurt am Main. [. .], werden wir nichts unversucht lassen, Mieterinnen und Mieter besser vor Spekulationen und Entmietungspraktiken zu schützen." (Mike Josef auf https://www.frankfurt-mieterschutz.de) In diesem Sinne hoffen wir auf Ihre Unterstützung, dass unser Haus und seine Bewohnerinnen und Bewohner durch einen Eigentümerwechsel entsprechenden Schutz erhalten und es kein Opfer von Immobilienspekulanten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2108 Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortstermin Ampelanlage Nibelungenallee/Nordendstraße

27.08.2020 · Aktualisiert: 01.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6436 entstanden aus Vorlage: OF 925/3 vom 13.08.2020 Betreff: Ortstermin Ampelanlage Nibelungenallee/Nordendstraße Der Magistrat wird gebeten, mit dem Ortsbeirat 3 und Anwohnern einen Ortstermin an der Ampelanlage Nibelungenallee Höhe Nordendstraße durchzuführen. Ziel des Ortstermines ist ein Gespräch darüber, welche Möglichkeiten es gibt, um die Sicherheit für Fußgänger an dieser Ampelanlage zu erhöhen. Begründung: Schon seit längerer Zeit ist dem Magistrat die Kritik bekannt, dass Autofahrer mit Blick auf die wenige Meter weiter stehende Ampelanlage Nibelungenallee/Friedberger Landstraße die rote Ampel Höhe Nordendstraße übersehen. Die daraufhin aufgestellten helleren Lichter haben nicht den erhofften Effekt gebracht, sodass von Anwohnern die Bitte nach einem Ortstermin aufgekommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1952 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefährliche Situation für Radfahrende

27.08.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6425 entstanden aus Vorlage: OF 909/3 vom 14.08.2020 Betreff: Gefährliche Situation für Radfahrende Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation für Radfahrende an der Einmündung der Gießener Straße in die Friedberger Landstraße durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen. Die Gefahr ergibt sich dadurch, dass Radfahrende, die von der Friedberger Warte kommend stadteinwärts die Friedberger Landstraße befahren, an der Einmündung der Gießener Straße bei grüner Ampelschaltung für ihren Radweg mit Radfahrenden kollidieren können, die rechts aus der Gießener Straße kommend stadteinwärts in die Friedberger Landstraße einbiegen. Erstere wähnen sich im Recht, da sie Grün haben, letztere, da sie rechts vor links Vorfahrt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 265 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße: Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel

21.08.2020 · Aktualisiert: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2020, OA 595 entstanden aus Vorlage: OF 288/15 vom 02.08.2020 Betreff: Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße: Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel In der FAZ-Ausgabe vom 30.07.2020 wird berichtet, dass innerhalb des Magistrats eine Einigung zur Schaffung eines weiteren Gewerbegebiets im Frankfurter Norden erzielt worden sei. Im Rahmen eines "Deals" sollen dafür im Gegenzug unbebaute Freiflächen durch Integration in den Grüngürtel dauerhaft gesichert werden. In dem Artikel wird berichtet, dass sich der Ortsbeirat dafür seit Langem eingesetzt habe. Dies ist missverständlich. Zur Klarstellung ist daher hier deutlich festzuhalten, dass sich der Ortsbeirat stets für den Erhalt der Freiflächen stark gemacht hat, jedoch eine Erweiterung des Gewerbegebiets in dem Areal rechts von der Züricher Straße, insbesondere auch wegen der unklaren Frage zum Umfang der Erweiterung, immer kritisch gesehen hat (siehe auch die Initiative zur Herausnahme dieses Areals in der ISTEK-Planung 2030). Es wird darauf hingewiesen, dass sich an der kritischen Haltung des Ortsbeirats nichts geändert hat. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend und umfassend zum aktuellen Sachstand seiner Planungen für ein neues Gewerbegebiet in Form einer Erweiterung des Nieder-Eschbacher Gewerbegebiets rechts der Züricher Straße (gegenüber Parkhaus IKEA-Möbelmarkt) zu berichten, welche konkreten Pläne bestehen. Von besonderem Interesse ist dabei die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welchen Geltungsbereich umfasst flächenmäßig das geplante Gewerbegebiet, bzw. welche bisher unbebauten Flächen sind hierzu vorgesehen? 2. Welche Flächen in dem Areal Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße bleiben dauerhaft als landwirtschaftlich und als bestehende Ausgleichsflächen sowie als weiterhin unbebaute groß angelegte Abstandsfläche zur vorhandenen Wohnbebauung "Westlich der Homburger Landstraße" erhalten bzw. wie werden diese dann entsprechend vor einer Bebauung gesichert? 3. Wird für dieses neue Gewerbegebiet ein Bebauungsplanverfahren betrieben und mit welchem Zeithorizont zur Umsetzung der Maßnahme rechnet der Magistrat? 4. Entlang der Züricher Straße wurden in den letzten Jahren als Ausgleich zum Bau der Anna-Lindh-Allee sowie zum Ausgleich für Baugebiete im Frankfurter Norden landwirtschaftlich aufgewertete Ausgleichsflächen ausgewiesen und angebaut. Inwieweit ist hier bereits ein Ersatz angedacht? 5. Welche Flächen (Ortslage, Gebiet) von Nieder-Eschbach sind für die Eingliederung in den Grüngürtel vorgesehen? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, durch den zuständigen Dezernenten zeitnah hierüber in der Ortsbeiratssitzung zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat sich seit Jahren für die Sicherung der Freiflächen rund um Nieder-Eschbach eingesetzt. Dazu gehören auch die Flächen, in der jetzt ein Gewerbegebiet angedacht ist. Eine Bebauung des Areals zwischen Züricher Straße und Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße wird nach wie vor als kritisch angesehen, insbesondere stellt sich jetzt aber eine wesentliche Frage zur geplanten Größe des geplanten Erweiterungsgebietes und welche Flächen überhaupt in diesem Areal vorgesehen sind. Einer kompletten Bebauung dieses Areals wird vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht zugestimmt. Der Ortsbeirat würde sich wünschen, bei einem solchen "Deal" vorher eingebunden zu werden. . Quelle: Foto privat - Michael Stauder Erstellt nach Aushang der Stadtplanung Frankfurt zur Wohnbauplanung im Ortsbezirk 15 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.10.2020, OA 619 Anregung vom 23.10.2020, OA 620 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 558 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.09.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 595 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.10.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6553, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 26.10.2020 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf dem Heiligenstockweg und Am Dachsberg

18.08.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6314 entstanden aus Vorlage: OF 1008/10 vom 03.08.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Heiligenstockweg und Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, 1. auf dem Heilsberg eine Tempo-30-Beschränkung neu anzuordnen; 2. die bereits bestehende Tempo-30-Regelung auf der Straße Am Dachsberg wieder öfter zu kontrollieren. Begründung: Beschwerden über zu schnelles bis teils rüpelhaftes Fahren sollten sehr ernst genommen werden. Gerade die genannten Straßen werden oft leider als Ausweichstrecken anstelle der eigentlich besser geeigneten Hauptverkehrsstraßen (z. B. der B 521 und der Friedberger Landstraße) genutzt. Entsprechende Abhilfe ist angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2002 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wirtschaftsförderung soll sich um die Betriebe kümmern, die durch die unkoordinierten Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Main-Weser- Bahn im Bereich des Ortsbezirks 10 gefährdet werden!

18.08.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6313 entstanden aus Vorlage: OF 1028/10 vom 04.08.2020 Betreff: Wirtschaftsförderung soll sich um die Betriebe kümmern, die durch die unkoordinierten Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Main-Weser- Bahn im Bereich des Ortsbezirks 10 gefährdet werden! Der Magistrat wird gebeten, die Wirtschaftsförderung aufzufordern, ein Konzept auszuarbeitern, mit dem Härten für Unternehmen, die durch die unkoordinierten und nicht angekündigten Baumaßnahmen der Deutschen Bahn u. a. m. wie zum Beispiel Hessen Mobil an der Main-Weser-Bahn-Strecke im Bereich des Ortsbezirks 10 gefährdet werden, abgefedert werden können. Begründung: Die Baumaßnahmen der Deutschen Bahn u. a. m. wie zum Beispiel Hessen Mobil an der Main-Weser-Bahn-Strecke im Bereich des Ortsbezirks 10 schneiden mittlerweile in einem Maße Wegeverbindungen ab, dass sie Wirtschaftsunternehmen gefährden. Das betrifft einerseits die Einstellangebote für Pferde in Berkersheim, wo die Einsteller zunehmend eine Verlagerung ihrer Pferde vornehmen, weil die Wege zum Reitplatz und zur Reithalle unzumutbar lang und gefährlich geworden sind und andererseits die Reithalle in Berkersheim selbst, die von einer Privatperson betrieben wird und ggf. mit Pferden überhaupt nicht mehr sinnvoll zu erreichen ist. Auch die Tankstelle am Frankfurter Berg dürfte durch die Sperrung der Homburger Landstraße erhebliche Einbußen verkraften müssen. Da die genannten Unternehmen einerseits klein sind, aber andererseits eine Infrastrukturaufgabe für den Ortsbezirk 10 haben, ist es sinnvoll, dass vonseiten der Stadt über die Wirtschaftsförderung eine Bestandsaufnahme vorgenommen und sichergestellt wird, dass es hier nicht zu wirtschaftlichen Situationen kommt, die ggf. die Existenz dieser Betriebe gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2130 Aktenzeichen: 92 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vermeidbare Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße

18.08.2020 · Aktualisiert: 16.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6316 entstanden aus Vorlage: OF 1018/10 vom 03.08.2020 Betreff: Vermeidbare Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, umgehend alles zu veranlassen, um vermeidbare (Rück-)Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße zu minimieren. Hierzu sollen sämtliche Ampelschaltungen auf diesen Straßen überprüft und optimiert werden. Der vermeidbare Durchgangsverkehr in den nordöstlichen Wohngebieten muss künftig deutlich besser als bisher auf den Hauptverkehrsadern B 521 und Friedberger Landstraße fließend gehalten werden. Begründung: Staus und Ausweichbewegungen belasten unnötig die Umwelt und die Gesundheit unserer Bürger. Eben solche Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße führen in nicht akzeptabler Weise zu frühzeitigem und weitreichendem Schleichverkehr in den nordöstlichen Stadtteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1964 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dringend benötigte Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 hier: Sachstand

18.08.2020 · Aktualisiert: 01.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6317 entstanden aus Vorlage: OF 1020/10 vom 03.08.2020 Betreff: Dringend benötigte Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 hier: Sachstand Vorgang: OM 4788/19 OBR 10; ST 2041/19 Der Magistrat wird gebeten, über den Sachstand der Realisierung der dringend benötigten Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 zu berichten. Begründung: Mit Stellungnahme vom 01.11.2019, ST 2041, teilte der Magistrat unter anderem mit, dass für die Radverkehrsführung an der Friedberger Landstraße und für die Abbiegespur von der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg Baurecht geschaffen werden müsse. Dabei biete es sich an, für die beiden in unmittelbarer Nähe zueinander stehenden, verkehrstechnisch verbundenen Baumaßnahmen ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Eine Trennung beider Verfahren sei aus ökonomischen sowie verfahrenstechnischen Gründen ausgeschlossen. Es werde allerdings angestrebt, die Baurechtschaffung durch die Einreichung eines Antrages auf Entscheidung über das Entfallen der Planfeststellung und die Plangenehmigung bei der hessischen Straßenbauverwaltung zu beschleunigen. Die Abbiegespur wird dringend benötigt, der Ortsbeirat 10 bittet daher um einen aktuellen Sachstand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4788 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2041 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2083 Aktenzeichen: 61 12

OF (Antrag Ortsbeirat)

Friedberger Landstraße - Straßenraum für alle Verkehrsmittel neu planen und den Radwege-Malwettbewerb umgehend beenden

13.08.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2020, OF 908/3 Betreff: Friedberger Landstraße - Straßenraum für alle Verkehrsmittel neu planen und den Radwege-Malwettbewerb umgehend beenden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten den Straßenraum der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Anlage und Nibelungenplatz für alle Verkehrsmittel, den Öffentlichen, wie Bus und Straßenbahn, und den Privaten, wie Radfahrer und Kraftfahrzeuge, neu zu planen. Durch die Bemalung der derzeit vorhandenen Straße mit roten Radspuren ist nun an einigen Stellen eine sehr komfortabel-luxuriöse Situation für Radfahrer entstanden, während gleichzeitig die Straßenbahn und Busse zusammen mit den Autofahrern und LKW's im kilometerlangen Stau stehen. Dieser Zustand ist durch eine sinnvolle Planung und deren baulicher Umsetzung zu beenden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE (= Beratung der Vorlage) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FDP 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Artenschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bebauungen

25.06.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2020, OA 588 entstanden aus Vorlage: OF 896/3 vom 10.06.2020 Betreff: Artenschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bebauungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den Bebauungsanforderungen von Gebäuden die Bedürfnisse von Tierarten einzubeziehen. Das Bundesamt für Naturschutz hat hierzu die Studie "Animal-Aided Design im Wohnumfeld" erstellen lassen, die zeigt, wie sich bereits mit geringem finanziellen Aufwand bei baulichen und grünplanerischen Maßnahmen eine Art urbane Biodiversität herstellen lässt. Der Schutz der immer bedrohteren Artenvielfalt sollte bei allen baulichen Vorhaben in Frankfurt mitgedacht und zum Standard bei städtbaulichen Verträgen werden. Begründung: In seiner "Untersuchung Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark" (Oktober 2017) hat das Senckenberg-Forschungsinstitut ausdrücklich die Schaffung von Nistplätzen für Fledermaus- und Vogelarten bei Bebauung dieses Gebiets angemahnt, da ihr bisheriger Lebensraum verloren geht. Allein aus umweltethischen Gründen ist es geboten, für die Tierwelt Rückzugsorte zu schaffen. Dabei können durchaus Synergieeffekte, wie z. B. eine intaktere Stadtnatur, aber auch Umweltlernen, entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2163 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 01.07.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.08.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 588 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 588 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), FDP (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6129, 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.08.2020 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen

25.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 901/3 vom 10.06.2020 Betreff: Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen Der Magistrat wird aufgefordert, weitere Fahrradständer im Nordend zu installieren, 1. an folgenden Kreuzungen auf den bestehenden schraffierten Sperrflächen: a) Burgstraße im Einmündungsbereich zur Bornheimer Landstraße vor dem Zebrastreifen, b) Sandweg vor der Ampel am Alleenring, c) Weberstraße im Kreuzungsbereich mit der Eisernen Hand, d) Bornwiesenweg im Kreuzungsbereich mit der Fichardstraße; 2. im Bereich von Baumreihen vor den Bäumen straßenseitig oder fußwegseitig: a) Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße, b) Egenolffstraße. Beide Standorte wurden bereits 2011 vorgeschlagen und 2012 auch zugesagt. Begründung: Der Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten steigt auch im Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1851 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Genehmigung eines kleinen Sommergartens

25.06.2020 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6279 entstanden aus Vorlage: OF 888/3 vom 11.06.2020 Betreff: Genehmigung eines kleinen Sommergartens Der Magistrat wird gebeten, für die beiden nebeneinanderliegenden Betriebe Hoppenworth & Ploch und Raum & Wein in der Friedberger Landstraße 86 die Einrichtung eines gemeinsamen kleinen Sommergartens durch Wegfall von jeweils einem Senkrechtparkplatz links und rechts des Baumstandortes vor den Läden bis Ende Oktober zu genehmigen. Der Magistrat wird gebeten, diese Genehmigung trotz des an dieser Stelle geltenden Anwohnerparkens zu erteilen. Begründung: Die äußerst kritische Situation in der Gastronomie, gerade für kleine Betriebe, in der derzeitigen Krise ist bekannt. Die Stadt hat daher ihrerseits schon signalisiert, in diesem Jahr bei der Beantragung von Sommergärten wohlwollend vorzugehen. In diesem Sinne wird noch einmal darum gebeten, diesen kleinen gemeinsamen Sommergarten auch trotz des dortigen Anwohnerparkens zu genehmigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1833 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Insektengutachten im Bebauungsplanverfahren Günthersburghöfe

25.06.2020 · Aktualisiert: 19.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6278 entstanden aus Vorlage: OF 882/3 vom 10.06.2020 Betreff: Insektengutachten im Bebauungsplanverfahren Günthersburghöfe Der Magistrat wird gebeten, im geplanten Baugebiet analog zur flora- und faunistischen Studie des Senckenberg-Institus weitere Untersuchungen zum Insektenvorkommen durchzuführen. Begründung: In seiner "Untersuchung Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark" (Oktober 2017) hat das Senckenberg-Institut weitere Untersuchungen zum Vorkommen der Wildbienen-, Totholzkäfer- und Ameisenfauna nahegelegt und gibt in seinem Bericht detaillierte Empfehlungen. Gerade vor dem Hintergrund des immer gravierenderen Artenschwunds ist eine Untersuchung der Insektenwelt in Planungsgebieten dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2020, ST 1898 Antrag vom 06.01.2021, OF 1026/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7162 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 61 00

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