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Meine Nachbarschaft: Walter-Hesselbach-Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grillplatz am Nordpark

31.05.2022 · Aktualisiert: 21.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2246 entstanden aus Vorlage: OF 334/10 vom 16.05.2022 Betreff: Grillplatz am Nordpark Vorgang: OM 5085/19 OBR 10; ST 2429/19 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie der kleine Grillplatz im Niddatal an der Homburger Landstraße künftig gerade in den Sommerferien noch besser dauerhaft sauber gehalten werden kann; 2. ob, und wenn ja, wie diesbezüglich auch das sehr gute Konzept "Sauberkeit aus einer Hand" beitragen wird. Begründung: Die Sauberkeit im Niddatal ist ein hohes Gut. Dankenswerte Fortschritte in Sachen Sauberkeit sind auf dem Grillplatz am Nordpark bereits erkennbar. Es ist auch zu begrüßen, dass der benachbarte Parkplatz ein neues, freundliches Gesicht erhalten hat. Zudem trägt der ehrenamtliche Einsatz in Sachen Hundekotbeutelspendern und Papierkörbe Früchte. Es wäre schade, wenn nicht auch das bundesweite Projekt "Wildnis wagen" zu weiteren Verbesserungen im und am Nordpark führen würde. Wichtig dabei bleibt zudem, dass auch die anderen städtischen Grillplätze sauber gehalten und insbesondere auch langfristig erhalten bleiben. Ein etwaiges Ausweichen und Überlastungen quasi durch nicht gewollten Grilltourismus müssen unterbleiben. Dazu kann zum Beispiel ein stadtweites Grillplatzmanagement sinnvoll beitragen, so wie es der Ortsbeirat 10 bereits angeregt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5085 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2429 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2120

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt

31.05.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2240 entstanden aus Vorlage: OF 319/10 vom 17.05.2022 Betreff: Anbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch Hinweisschilder an der Verschwenkung der Straßen Gießener Straße - Homburger Landstraße (Höhe Busbahnhof an der Endhaltestelle "Preungesheim", siehe Kartenausschnitt) mit einem Richtungshinweis auf die Autobahn 661/B 3 die Homburger Landstraße von Autofahrenden entlastet und die geeignetere Verkehrsführung über die Gießener Straße genutzt werden kann. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt Begründung: Immer noch fahren die meisten Autofahrenden bei der Fahrbahnverschwenkung Richtung Gießener Straße/Homburger Landstraße über die Homburger Landstraße anstatt über die Gießener Straße, wobei in Kauf genommen wird, mit viel Wartezeit an sieben Ampeln zu stehen und den Kreisverkehr an der Dortelweiler Straße nutzen zu müssen, im Gegenzug zu fünf Ampeln und der Möglichkeit, schon in die Richtung Bad Vilbel/Friedberg zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2011 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung der Verkehrsflächen im Hilgenfeld

27.05.2022 · Aktualisiert: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2022, OF 344/10 Betreff: Benennung der Verkehrsflächen im Hilgenfeld Der Magistrat teilte am 17.05.2022 mit, dass die im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegenen Verkehrsflächen entsprechend den planerischen Festsetzungen ausgebaut werden sollen. Diese Erschließungsanlagen sind nun zu benennen. Gemäß der Vorgabe für die Straßenbenennung, Straßen und Plätze verstärkt nach Frauen zu benennen, und einer aktuellen Anregung der Kommunalen Ausländerinnen- und Ausländer-vertretung, Benennungen verstärkt nach Migrantinnen und Migranten vorzunehmen, schlägt der Magistrat die Schaffung eines neuen Namensgebietes vor, durch das Frauen und Männer aus verschiedenen Erdteilen geehrt werden sollen, die sich vorbildlich für universelle Menschen- und Bürgerrechte eingesetzt haben, als Vordenkerinnen und Vordenker, Aktivistinnen und Aktivisten, Politikerinnen und Politiker. Der Ortsbeirat teilt und unterstützt ausdrücklich das Ansinnen, Benennungen von Straßen und Plätzen verstärkt nach Frauen, Migrantinnen und Migranten vorzunehmen. Das geplante "Wohngebiet Nördlich Frankfurter Berg" hat aber Besonderheiten, welche eine entsprechende Berücksichtigung erfordern. Z.B. Räumliche Lage im Stadtteil und "Abtrennung" durch die Eisenbahnlinie, wie es sich jetzt schon beim Hilgenfeld darstellt. Bisherige Schwerpunkte und Akzeptanz bei den Straßennamen. Deshalb hatte der Ortsbeirat bereits in der Vergangenheit und aus sehr berechtigten Gründen den Bürgerverein Frankfurter Berg e.V. hinzugezogen. Die Mitglieder des Bürgervereins lehnten auf ihrer JHV am 24.05.2022 die konkreten Namens-vorschläge des Magistrats einstimmig ab. Die ohnehin sehr schwierigen Anbindungs- und Integrationsbemühungen in den Stadtteil würden unnötig erschwert. Ebenso wertet man das fehlerfreie Aussprechen sowie Schreiben der Namen als weit unterschätzte Herausforderung. Diese Personennamen werden weder der vorherigen landwirtschaftlichen Nutzung, den ökologisch orientierten Bauplanungen noch dem eigenen Stadtteilprädikat "Der Stadtteil im Grünen" gerecht. Sie bieten auch sonst keinen erkennbaren Bezug zu diesen Flächen. .../2 Deshalb wird der Ortsbeirat ausdrücklich aufgefordert und gebeten, dass er sich diesem Votum anschließt und sich bei der ihm obliegenden Namensgebung an den beigefügten Vorschlägen der Mitglieder des Bürgerverein Frankfurter Berg e.V. orientiert. Laut Magistrat, vom 17.05.2022, wird im Stadtteil Frankfurter Berg ersichtlich, dass die Straßen-benennungen nach Pflanzen stark dominieren. Es überwiegen "Sträucher" sowie anteilig "Ackerpflanzen" bei den vorhandenen Benennungen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat für seine ehren- und lobenswerten Vorschläge. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat wie nachfolgend zu verfahren und 1. die unbenannte Haupterschließungsstraße, die von der Homburger Landstraße in südwestlicher Richtung verläuft, in ________________-Straße zu benennen. (Magistrat Vorschlag: Václav-Havel-Straße) 2. die unbenannte Straße, die von der unbenannten Haupterschließungsstraße zunächst in nordwestlicher Richtung verläuft und einen geschlossenen Ring im Norden des Bebauungsplangebietes bildet, in ________________-Ring zu benennen. (Magistrat Vorschlag: Simone-de-Beauvoir-Ring) 3. die unbenannte Straße, die von der unbenannten Haupterschließungsstraße zunächst in nordwestlicher Richtung verläuft und einen geschlossenen Ring südwestlich der anderen Ringstraße bildet, in ________________-Ring zu benennen. (Magistrat Vorschlag: Wangari-Maathai-Ring) 4. der unbenannte Platz, der sich in der Mitte des Bebauungsplangebiets, nördlich an die hier rechtwinkelig abknickende Haupterschließungsstraße anschließt, in Heinrich-Hofmann-Platz zu benennen. (Magistrat Vorschlag: Tagoreplatz) Sollte die erbetene Neubewertung (s. OM ___ / 2022) weiterhin eine Benennung nach Heinrich Hofmann abschlägig bescheiden, erst dann bitte diesen in ________________-Platz zu benennen. Anlage 1 (ca. 168 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO I, TOP 21 Der Ortsbeirat stellt einvernehmlich fest, dass eine Befangenheit nach § 25 HGO, die einen Ausschluss von Beratung und Abstimmung vorsieht, bei Herrn Bartram-Sitzius nicht vorliegt. Beschluss: Die Vorlage OF 344/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 344/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 10 2022 Die Vorlage OF 344/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Platzhalter unter Ziffer 1. durch "Mohnblumenstraße", unter Ziffer 2. durch "Ritterspornweg", unter Ziffer 3. durch Ackerwindenring und unter Ziffer 4. durch "Kornblumenplatz" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gewerbegebiet August-Schanz-Straße

03.05.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2037 entstanden aus Vorlage: OF 298/10 vom 18.04.2022 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Möglichkeiten zur positiven Weiterentwicklung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße bestehen; 2. welche baulichen und baurechtlichen Einschränkungen entfallen oder reduziert werden können; 3. ob auch Rechenzentren angesiedelt werden können; 4. ab wann und wie zumindest die seit Jahren ansässigen Discounter ihren jeweiligen Bedarfen auch über eine größere Verkaufsfläche auf den bestehenden Grundstücken besser gerecht werden können; 5. wie die verkehrliche Anbindung des Gewerbegebietes an die Homburger Landstraße und zur A 661 in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern deutlich verbessert werden kann. Dies auch mit Blick auf die Planungen für eine Trasse der dann dort oberirdisch fahrenden Bahnen der U-Bahn-Linie U 5. Begründung: Gewerbeflächen sind gerade in Frankfurt rar. So wäre es zum Beispiel nicht gut, wenn nicht zeitgemäße Beschränkungen im Gewerbegebiet August-Schanz-Straße direkt oder indirekt an anderer Stelle zu weiterer Versieglung von Flächen führen oder die jeweiligen Nutzungen vor Ort vermeidbar eingeschränkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1771 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekotbeutelspender westlich des südlichen Ortseingangs von Bonames

03.05.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2044 entstanden aus Vorlage: OF 284/10 vom 18.04.2022 Betreff: Hundekotbeutelspender westlich des südlichen Ortseingangs von Bonames Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender nebst Abfalleimer westlich der Homburger Landstraße zwischen der Brücke über den Altarm der Nidda und des südlichen Ortseingangs von Bonames im Bereich der Schranke anzubringen . Begründung: Die erforderliche Patin dafür ist für zwei weitere Hundekotbeutelspender aktiv und hat die Maßnahme ämterseits bereits vorbesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1809 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Führung der Radfahrer in Bonames

03.05.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2045 entstanden aus Vorlage: OF 285/10 vom 19.04.2022 Betreff: Führung der Radfahrer in Bonames Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die Führung für Radfahrer durch den Ortskern von Bonames endlich sinnvoller und sicherer gestaltet wird. Begründung: Der Ortsbeirat 10 weist seit Jahren auf die Gefahren für Radfahrer im Ortskern von Bonames hin, insbesondere auf der Homburger Landstraße, die wegen ihrer Unübersichtlichkeit aus gutem Grund nicht gegen die Einbahnstraße befahren werden kann, was für Radfahrer in Richtung Süden zu großen Umwegen führt. Trotz dieser hier im Gegenteil etwa zum Marbachweg im Dornbusch offensichtlichen Gefahr im Verzug werden die entsprechenden Anträge des Ortsbeirats 10 seit Jahren in Verstoß gegen die geltenden Regeln nicht beantwortet. Die ganze Situation grenzt nun endgültig an Hohn, da das Verkehrsdezernat genau diese Route als Ausweichroute für die am Bahnübergang in der Berkersheimer Bahnstraße gesperrte Hauptradroute Frankfurt nach Bad Homburg ausgewiesen hat, diese als sichere Alternative darstellt und auf den Karten für die Ausweichrouten nicht einmal darauf hinweist, dass die Homburger Landstraße auch für Radfahrer in Bonames nur in Süd-Nord-Richtung befahrbar ist. So kommt es in der Gegenrichtung zu noch weiteren Umwegen, als den auf den Karten ohnehin schon grenzwertig und ohne Entfernungsangaben dargestellten Alternativrouten. Obwohl der Ortsbeirat 10 auf diese Problematik wiederholt und frühzeitig vor der Sperrung der Radroute in Berkersheim hingewiesen hatte, hat das Verkehrsdezernat somit nach wie vor keine adäquate Lösung für Radfahrer angeboten. In Anbetracht der bis mindestens noch Ende 2023 andauernden Totalsperrung für Radfahrer in Berkersheim ist dieser Zustand nicht tragbar, sodass nicht zur Tagesordnung übergegangen werden kann und wenigstens in Bonames endlich eine Verbesserung herbeigeführt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sauberkeit von Park-and-ride-Parkplätzen im Ortsbezirk 10 erhöhen

22.03.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1880 entstanden aus Vorlage: OF 258/10 vom 07.03.2022 Betreff: Sauberkeit von Park-and-ride-Parkplätzen im Ortsbezirk 10 erhöhen Der Magistrat wird gebeten, die Sauberkeit der Park-and-ride-Parkplätze in Preungesheim und Bonames zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere Verunreinigungen durch Vogelkot. Dies könnte beispielsweise durch eine Erhöhung der Reinigungsfrequenz oder vergrämende Maßnahmen verhindert werden . Begründung: Auf beiden Parkplätzen (an der U-Bahn-Station "Kalbach" sowie im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Ecke Am Dachsberg) mehren sich Beschwerden über zunehmende Verschmutzung. Der Ortsbeirat 10 bittet um entsprechende Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1645 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 171 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße

22.03.2022 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1889 entstanden aus Vorlage: OF 274/10 vom 07.03.2022 Betreff: Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße Die Verkehrsführung auf der Gießener Straße, in Richtung Marbachweg, erlaubt zurzeit nicht das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße. Die Gießener Straße soll die Homburger Landstraße entlasten. Die Homburger Landstraße wurde in Preungesheim zum Schutz der Anwohner gänzlich auf Tempo 30 gesetzt. Die jetzige Verkehrsführung zwingt vom Norden kommende Fahrzeuge, mit Ziel Ronneburgstraße, die Homburger Landstraße zu befahren. Der auf der Fahrbahn der Gießener Straße aufgebrachte Richtungspfeil geradeaus (Zeichen 297 StVO) wird häufig nicht beachtet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Gießener Straße das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667 Antrag vom 06.03.2023, OF 551/10 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3744 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und HeinrichBerbalkStraße

18.03.2022 · Aktualisiert: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 entstanden aus Vorlage: OF 124/15 vom 03.03.2022 Betreff: Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 15 über die Bauarbeiten am geplanten Verkehrskreisel an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße zu informieren und nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der Baubeginn sein? 2. Werden die direkten Anwohner zeitnah vorab informiert? 3. Werden Ausfahrten und Einfahrten von Privatgrundstücken frei gehalten? 4. Mit welcher zeitlichen Planung rechnet der Magistrat für die Bauphase nach Start? Da es sich bei der Homburger Landstraße und Berner Straße um intensiv genutzte Pendlerstraßen handelt, wären frühzeitige Informationen an den Ortsbeirat 15 dringend zu empfehlen. Begründung: Anwohner in Nieder-Eschbach sind schon oft von baulichen Veränderungen der Straßen überrascht worden und konnten nicht mehr auf ihre privaten Stellplätze einfahren. Auch die Grundstückseingänge waren teilweise schwer erreichbar. Der Ortsbeirat 15 bezieht sich auf den Bebauungsplan Nr. 516 aus dem Jahr 2016. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1496 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 106 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Antrag vom 21.05.2024, OF 311/15 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Leitschwellen für den Radweg auf der Friedberger Landstraße

14.03.2022 · Aktualisiert: 13.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2022, OF 246/3 Betreff: Leitschwellen für den Radweg auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radspur auf der Friedberger Landstraße in beide Richtungen wo möglich mit Leitschwellene und an besonders gefährdeten Stellen zusätzlich mit flexiblen Pollern zu sichern. Begründung: Die breite Radspur auf der Friedberger Landstraße stellt einen großen Fortschritt im Sinne einer sozial-ökologischen Verkehrswende dar. Nichtsdestotrotz trauen sich weiterhin viele Menschen - Kinder, Senior:innen, ungeübte Radfahrende etc. - nicht zu, die Radspur zu verwenden. Die stark und oft mit hoher Geschwindigkeit befahrene Friedberger Landstraße soll daher baulich so getrennt werden, dass die Radspur auch für die genannte Personengruppe nutzbar wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 246/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Flaschencontainer

14.03.2022 · Aktualisiert: 13.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2022, OF 236/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Flaschencontainer Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle EUR 150.000,00 einzustellen für im Boden versenkbare Flaschencontainer im Ortsbezirk 3. Begründung: Die bestehenden Flaschencontainer sind teilweise überfüllt, sodass sich das Leergut auf der Straße ansammelt. Im Boden versenkbare Flaschencontainer bieten sowohl hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes als auch hinsichtlich der geringeren Lautstärke beim Einwurf der Flaschen bewährt. Versuchsweise sollten auf der Bergerstraße (Ecke Bornheimer Landstraße), auf der Friedberger Landstraße (Ecke Vogelsbergstraße) sowie auf der Glauburgstraße (Ecke Lenaustraße) im Boden versenkbare Flaschencontainer installiert werden. Die Kosten pro Flaschencontainer belaufen sich auf 26.000,00 Euro, hinzu kommen pro Flaschencontainer ca. 50-70.000,00 Euro Einbaukosten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 230 2022 Die Vorlage OF 236/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Standorte für Glas- und Altkleidercontainer im Ortsbezirk 10

07.03.2022 · Aktualisiert: 06.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 262/10 Betreff: Standorte für Glas- und Altkleidercontainer im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für bereits vorhandene und neue Glas- und Altkleidercontainer im Bereich des Ortsbezirks 10 zukünftig keine öffentlichen Park- und Stellplätze mehr verwendet werden und geeignetere Standorte gefunden werden können. Begründung: Im Bereich des Ortsbezirks 10 gibt es eine Vielzahl von Standorten für Glas- und Altkleidercontainer, die öffentliche Park- und Stellplätze nutzen (z.B. Kantapfelstaße 2-8, Huswertstaße/An den Drei Hohen, Ronneburgstraße/Gießener Straße, Homburger Landstraße u.v.a.). Um zusätzlichen dringend notwendigen Parkraum zu schaffen (z.B. auch für Lasten- und Fahrräder bzw. Ladestationen für E-Autos), sollten geeignetere Standorte gesucht werden. Es bieten sich dabei insbesondere Flächen an, die z.Zt. zweckentfremdet und verbotswidrig genutzt werden. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 262/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen AfD und fraktionslos (= Annahme)

Partei: AfD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelphasen in der oberen Friedberger Landstraße fußgängerfreundlicher gestalten

18.02.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1759 entstanden aus Vorlage: OF 211/3 vom 03.02.2022 Betreff: Ampelphasen in der oberen Friedberger Landstraße fußgängerfreundlicher gestalten Die Bus- und Straßenbahnhaltestellen an der oberen Friedberger Landstraße "Münzenberger Straße", "Wasserpark" und insbesondere "Friedberger Warte" befinden sich alle in der Mitte der in beide Richtungen zweispurig geführten Friedberger Landstraße und können über Fußgängerampeln erreicht werden. Die Ampelphasen reichen aus, damit Fußgänger vom Bürgersteig auf die Haltestelleninsel gelangen können. Sie reichen aber nicht aus, um in einer Ampelphase die Friedberger Landstraße vollständig zu queren. Die Ampeln werden jedoch nicht allein dazu genutzt, zur Haltestelle zu gelangen. Insbesondere im Bereich der Friedberger Warte zerteilt die Friedberger Landstraße ein Ensemble verschiedener Nahversorger. Anwohner müssen so bei ihren täglichen Einkäufen vier lange Rotphasen in Kauf nehmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelphasen in der oberen Friedberger Landstraße, an den Haltestellen "Münzenberger Straße", "Wasserpark" und insbesondere "Friedberger Warte" , so gestaltet werden können, dass Fußgänger die Friedberger Landstraße in einer Ampelphase überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1404 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Omega-Brücke Frankfurter Berg

15.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1634 entstanden aus Vorlage: OF 184/10 vom 03.01.2022 Betreff: Omega-Brücke Frankfurter Berg Der Magistrat wird in Abstimmung mit Hessen Mobil gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ab wann sichere Radwege zur beziehungsweise über die Omega-Brücke über die Homburger Landstraße führen; 2. ob im Bereich zu 1. auch sichere Fußgängerüberwege berücksichtigt werden; 3. wo beziehungsweise wie genau die Bushaltestelle südlich der S-Bahn-Station am Frankfurter Berg eingerichtet wird. 4. Bei künftigen Planungen wird über den Magistrat auch Hessen Mobil darum gebeten, jeweils vorsorglich den zuständigen Ortsbeirat zu informieren, um ihn in die Lage zu versetzen, rechtzeitig eine Stellungnahme abgeben zu können. Begründung: Der Ortsbeirat 10 sollte immer rechtzeitig in alle Planungen von Bauvorhaben im öffentlichen Interesse involviert werden. Das mag für die Verwaltung zunächst ein Mehraufwand sein, aber aus leidvoller Erfahrung ist bekannt: So können etwaige Fehler rechtzeitig erkannt und Kosten gespart werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1337 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anschluss der Fuß- und Radwege an der neuen Omega-Brücke der Homburger Landstraße über die Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg

15.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1635 entstanden aus Vorlage: OF 185/10 vom 04.01.2022 Betreff: Anschluss der Fuß- und Radwege an der neuen Omega-Brücke der Homburger Landstraße über die Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst zu veranlassen, dass der stadteinwärts laufende Radweg an der neuen Omega-Brücke der Homburger Landstraße über die Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg hinter der neuen Brücke sicherer in den fließenden Verkehr eingeführt wird, und ferner, dass der stadtauswärts laufende Fußweg einen für Fußgänger begehbaren Abschluss findet, damit der für die Kinder aus dem Im Hilgenfeld ausgewiesene Schulweg überhaupt sicher begehbar ist. Begründung: Nach Abschluss der Bauarbeiten an der neuen Omega-Brücke sind die Anschlüsse der Fuß- und Radwege leider überhaupt noch nicht sinnvoll hergestellt. Das ist für den stadteinwärts führenden Radweg besonders gefährlich, weil er unvermittelt mit einem Schild "Radweg endet" aufhört, ohne dass die Radfahrer oder Kraftfahrzeugführer vorgewarnt worden wären und sich die Radfahrer so in den fließenden Verkehr an einer Stelle einordnen müssen, die durch die Omegaform nicht gut überschaubar ist. Insofern wäre zumindest eine Markierung in die Fahrbahn hinein mit entsprechenden Warnschildern erforderlich und sicherheitshalber auch eine Reduzierung der Geschwindigkeit, die in diesem Bereich 50 km/h beträgt. Dasselbe gilt für den stadtauswärts führenden, einzig verbliebenen Fußweg. Dieser endet gegenwärtig in einer massiven Kabelbrücke, sodass die Fußgänger entweder auf die Fahrbahn treten müssen, wo zudem der Radweg ebenfalls endet, oder eine steile, glitschige Fläche zum darunterliegenden Feldweg nutzen müssen. Dies ist für eine neue Straße eine erkennbar nicht sinnvoll zu Ende geführte Baumaßnahme, zumal der Fußweg laut Schulwegplan von den Schulkindern aus dem Im Hilgenfeld auf dem Weg zur Schule genutzt werden muss und der ursprünglich ebenfalls vorgesehene Weg auf der anderen Straßenseite durch die Baumaßnahme vollständig weggefallen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1339 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2786 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1450

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße auf der Homburger Landstraße stadtauswärts

15.02.2022 · Aktualisiert: 08.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1651 entstanden aus Vorlage: OF 229/10 vom 30.01.2022 Betreff: Radweg zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße auf der Homburger Landstraße stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Homburger Landstraße zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße stadtauswärts ein Radweg sicher gestaltet werden kann. Die Gestaltung soll idealerweise so geplant werden, dass sie in den Ausbau der U 5 integriert werden kann. Begründung: Ist man, aus Preungesheim kommend, auf der Homburger Landstraße in Richtung Frankfurter Berg unterwegs, findet man sich als Radfahrerin bzw. Radfahrer plötzlich auf einer bis zu dreispurigen Straße wieder, - auf der es weder eine Radspur noch einen Radweg gibt, - auf der aber viele der Kfz derart schnell unterwegs sind, dass dies eine hohe, nicht hinzunehmende Gefährdung für Radfahrerinnen und Radfahrer darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1347 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren

11.02.2022 · Aktualisiert: 07.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1609 entstanden aus Vorlage: OF 107/15 vom 26.01.2022 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Vorgang: V 57/21 OBR 15; ST 74/22 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen erneut zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten erneut zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren und bis zur abschließenden Klärung der Angelegenheit keine neuen Ablehnungsbescheide zu erlassen. 2. Zeitnah wird der Magistrat um Auskunft zu den folgenden, die Stellungnahme ST 74 betreffenden Fragen gebeten: a) Welche Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule hat wann und auf welche Art und Weise in dem Schulwegplan den Weg Homburger Landstraße zwischen Bonames und Nieder-Eschbach als sicher benannt? b) Zu 1. wird um Erläuterung gebeten, wie der "sichere Schulweg" im Schulwegplan von 2015 nachzulesen sein soll. Die "lila" markierten Strecken sind im Schulwegplan in der Legende als "Fußweg" bezeichnet, während alle anderen möglichen Wege als "empfohlene Radwege" ausgewiesen sind. Allerdings ist nicht ersichtlich, dass der Fußweg keine Kriterien eines "gefährlichen Schulweges" erkennen lässt. Irgendeinen Weg müssen die Kinder ja nehmen. Dies sagt jedoch nichts über die Gefährlichkeit aus. c) Zu 2. und 3. wird um Erläuterung gebeten, welche Bebauungen nach 2015 auf dem Weg Homburger Landstraße vorgenommen wurden. Nach Kenntnis des Ortsbeirate s hat sich nach 2015 keine derartige bauliche Veränderung ergeben, die die Einstufung nach dem Gesetz als "nicht mehr gefährlich" rechtfertigen würde. d) Zu 3.: Welche Kriterien/Merkmale sind bei der Schulwegbegehung zugrunde gelegt worden? Mit welchen Schulwegen sind die Vergleiche angestellt worden? e) Zu 5 a): Warum sind bei einem derart wichtigen Thema zur Schulwegsicherheit anstelle einer Praktikantin nicht der Ortsbeirat, die Kinderbeauftragte und Vertreter der Schulen eingeladen worden? f) Zu 5 b): Was ist in der Stellungnahme mit der Aussage: "... auch im Hinblick auf das Gesamtbild ‚Stadt Frankfurt', um eine Ungleichbehandlung auszuschließen." konkret gemeint? g) Um welche Verwaltungsgerichtsentscheidung (mit Datum und Aktenzeichen) zur Maßgeblichkeit des Schulwegplans handelt es sich konkret? h) Warum sind die Ablehnungsbescheide erstmals 2020 erlassen worden, obwohl laut Stellungnahme bereits seit 2015 keine Gefährdung mehr vorliegt? 3. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, eine Ortsbegehung zur Schulwegsicherheit gemeinsam mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten und Vertretern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule durchzuführen. Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule erneut Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich seit 2015 nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hoch frequentiert. Die stetigen Bemühungen, auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen, wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 57 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 74 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1202 Aktenzeichen: 40 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße

07.02.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.02.2022, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 180/11 vom 17.01.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OA 292/18 OBR 11; B 165/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 ( Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses müssten eventuell die Kreuzungsbereiche entsprechend ausgebaut werden. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. Begründung: Da sich nach der Kommunalwahl 2021 eine neue Koalition im Frankfurter Römer zusammengefunden hat, erhofft sich der Ortsbeirat 11 zukünftig eine konsequentere, nicht hinhaltende Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen bzgl. der Einschränkung des Durchgangsverkehrs durch enge Wohnstraßen. Aufgrund dessen regt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal die im Tenor geschilderten Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße an. Die Wilhelmshöher Straße wird werktäglich von circa 12.000 Kraftfahrzeugen befahren, davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. In seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165, führt der Magistrat aus, dass erst langfristig bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden könne. Dies vorausgesetzt, könnten Verkehrsverlagerungen voraussichtlich frühestens in circa zehn Jahren vorgenommen werden. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 292 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Bericht des Magistrats vom 13.06.2022, B 249 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 16.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1399, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Abzweigung Radweg Friedberger Landstraße/Rotlintstraße besser beschildern

03.02.2022 · Aktualisiert: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 210/3 Betreff: Abzweigung Radweg Friedberger Landstraße/Rotlintstraße besser beschildern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird augefordert, die Abzweigung der Fahrradspur von der Friedberger Landstraße in die Rotlintstraße besser auszuschildern. Begründung: Die Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße (nordwärts) wird am Friedberger Platz in die Rotlintstraße umgeleitet. Ein Schild, das den Weg entsprechend anweist ist zwar vorhanden, es ist jedoch sehr hoch angebracht und auch zu detailliert um im laufenden Verkehr richtig wahrgenommen zu werden. Die meisten Radfahrer nehmen den Weg daher nicht entsprechend und fahren weiter auf der Friedberger Landstraße. Eine bessere Lösung zur Ausschilderung sollte gefunden werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 210/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Volt (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller am Anfang und Ende des Radweges zwischen der alten Niddabrücke und der neuen Niddabrücke parallel zur Homburger Landstraße in Bonames

18.01.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1436 entstanden aus Vorlage: OF 166/10 vom 11.11.2021 Betreff: Poller am Anfang und Ende des Radweges zwischen der alten Niddabrücke und der neuen Niddabrücke parallel zur Homburger Landstraße in Bonames Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Anfang und Ende des Radweges zwischen den Niddabrücken parallel zur Homburger Landstraße in Bonames (siehe Markierung auf der Skizze) Poller gesetzt werden können. (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Begründung: Seit die Baumstämme auf dem Grünstreifen ein Parken der Autos verhindern, stehen diese zunehmend auf dem Radweg zwischen den Brücken und benutzen diesen als Parkfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 960 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2659 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße

18.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1456 entstanden aus Vorlage: OF 203/10 vom 03.01.2022 Betreff: Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen - gegebenenfalls auch mit der Wirtschaftsförderung - zu prüfen und zu berichten, wie der Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße, insbesondere in Höhe des kleinen Blumenladens, sicherer gestaltet werden kann, ohne den Handel vor Ort zu belasten. Begründung: Kürzlich aufgestellte Poller vor dem Blumenlädchen führen dazu, dass leider auch Schulwegnutzende aus Platzgründen um die Poller herumlaufen und in eine gefährliche Situation geraten, weil sie auf die viel befahrene Straße ausweichen. Möglicherweise kann durch Setzen von Pollern und eventuell zusätzliche Markierungen der Straßenraum leicht verengt werden, um so die Sicherheit zu erhöhen, ohne den Blumenladen zu belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1039 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg

14.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2022, OM 1379 entstanden aus Vorlage: OF 98/15 vom 28.12.2021 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringend erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen, sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, während die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1020 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelkonzept für die Gießener Straße

30.11.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1219 entstanden aus Vorlage: OF 152/10 vom 16.11.2021 Betreff: Ampelkonzept für die Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Ampelschaltung auf der Gießener Straße einheitlich so zu regeln, dass eine Lösung einerseits die Bedeutung dieser Straße als Durchgangsstraße betont und den Autoverkehr von der Homburger Landstraße fließender ableitet , gleichzeitig aber auch sicherstellt, dass die U-Bahn-Stationen für Fußgänger gut zugänglich sind, die Schüler an der Theobald-Ziegler-Schule ungefährdet und schnell die Straße queren können und die Radfahrer möglichst ungehindert fahren können. Begründung: Es ist unbedingt erforderlich, dass die Gießener Straße möglichst viel Durchgangsverkehr aufnimmt, um den Kernort Preungesheim zu entlasten. Gegenwärtig wird die Ampelschaltung aber von den Autofahrern als so behindernd empfunden, dass sie offensichtlich lieber die Homburger Landstraße befahren. Gleichzeitig gibt es Beschwerden über zu lange Wartezeiten bei der Querung für Fußgänger, und auch die Situation für Radfahrer ist trotz umfangreicher Umbauarbeiten, insbesondere auch wegen der Ampelschaltung, wenig befriedigend. Dies spiegelt sich auch in verschiedenen Vorlagen des Ortsbeirats 10 wieder. Insgesamt scheint aber eine Gesamtoptimierung geboten, da letztlich im Moment für keine Nutzergruppe auf der gesamten Strecke eine befriedigende Situation besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 806 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Künftige Ringstraßenbahn

30.11.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1236 entstanden aus Vorlage: OF 178/10 vom 15.11.2021 Betreff: Künftige Ringstraßenbahn Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Neuerungen in Sachen Ringstraßenbahn im Bereich Eckenheim und Preungesheim, insbesondere hinsichtlich der bisherigen Varianten Homburger Landstraße respektive Gießener Straße, vorgesehen sind, 2. welche Änderungen beziehungsweise Verbesserungen zu Ziffer 1., insbesondere in den Linientaktungen insgesamt sowie beim Umsteigen von und zu Bussen sowie der U 5, vorgesehen sind, 3. ob und, wenn ja, wo Bäume sowie Kfz-Stellplätze zu Ziffer 1. wegfallen werden sowie 4. wann die aktuellen Planungen zu Ziffer 1. im Ortsbeirat 10 öffentlich vorgestellt werden. Begründung: Der ÖPNV in Frankfurt ist rasch auszubauen, zu optimieren und insgesamt solide aufzustellen. Ein gut funktionierender ÖPNV bietet viele Linien, um möglichst das Umsteigen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 632 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger

26.11.2021 · Aktualisiert: 02.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 entstanden aus Vorlage: OF 80/15 vom 10.11.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Vorgang: B 28/21; OA 13/21 OBR 15 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen; 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen; 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, die von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel-Ring und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchten. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Bürgersteigs zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Fahrzeuge und Radfahrer würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Absatz 1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D. h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Fahrzeuge und Radfahrer. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 auf der Grundlage von § 45 Absatz 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28, und Anregung des Ortsbeirats 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Anregung vom 07.05.2021, OA 13 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Antrag vom 17.08.2022, OF 160/15 Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2724 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssituation in der Günthersburgallee - Bitte um Ortstermin

18.11.2021 · Aktualisiert: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 147/3 Betreff: Verkehrssituation in der Günthersburgallee - Bitte um Ortstermin Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin vereinbart einen Ortstermin, um die Verkehrssituation an der unteren Günthersburgallee (verkehrsberuhigter Bereich am Friedberger Platz) zusammen mit dem Magistrat und Vertretern der Nachbarschaft zu analysieren und mögliche Lösungen für ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erarbeiten. Begründung: Bewohner der unteren Günthersburgallee haben den Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass sich durch die Verkehrsänderung der Friedberger Landstraße zur einspurigen Straße der Autoverkehr in der verkehrsberuhigten Günthersburgallee deutlich erhöht hat. Da sich an diesem Ort ein Spielplatz, eine Kita und ein Kinderladen befinden, ist zu prüfen, welche Vorkehrungen getroffen werden können, damit die Sicherheit der Kinder weiterhin gewährleistet ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 147/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw

04.11.2021 · Aktualisiert: 24.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1040 entstanden aus Vorlage: OF 125/3 vom 21.10.2021 Betreff: Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob über die deutliche Erhöhung von Kosten für Bewohnerparkausweise für besonders schwere und breite Pkw oder andere Maßnahmen die Zahl dieser Pkw zurückgedrängt werden kann. Begründung: Es entstehen immer wieder gefährliche Situationen aufgrund der Nutzung schmaler Einbahnstraßen im Nordend durch besonders breite Fahrzeuge, da die Straßen nicht für Fahrzeuge dieser Breite ausgelegt sind. So entstehen Gefährdungssituationen, die bei der Befahrung kleinerer Fahrzeuge nicht entstehen. Besonders Kinder, ältere Personen und Personen mit Rollstühlen, Gehhilfen oder Kinderwagen sind von dieser Gefährdung betroffen. Des Weiteren sind der unverhältnismäßig hohe Kraftstoffverbrauch solcher großen Wagen und somit auch der Ausstoß von Schadstoffen, der CO2-Ausstoß und die Feinstaubbildung eine Belastung des sowieso bereits stark von Schadstoffbelastung betroffenen Nordends. Die Werte der Luftmessstation auf der Friedberger Landstraße belegen dies. Um Anwohnende für den Kauf kleinerer, den engen Gassen des Nordends angemessenerer Pkw zu gewinnen, bietet eine solche Maßnahme eine Möglichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 249/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1078 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1676 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhalt der Filiale der Frankfurter Sparkasse auf der Friedberger Landstraße

04.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1036 entstanden aus Vorlage: OF 93/3 vom 15.08.2021 Betreff: Erhalt der Filiale der Frankfurter Sparkasse auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit dem Vorstand der Frankfurter Sparkasse darauf hin zuwirken, dass der Standort Friedberger Landstraße 125 für die Bevölkerung erhalten bleibt. Begründung: Der Ortsbeirat versteht, dass auch die Sparkassen in Zeiten der Strafzinsen auf ihre Finanzlage achten müssen. Auf der anderen Seite haben die Sparkassen auch die Aufgabe, als Institutionen der Hessischen Landesbank für die Versorgung von Bankdienstleistungen zu sorgen. Vor diesem Hintergrund hat der Ortsbeirat kein Verständnis, wenn in einem sehr dicht besiedelten Stadtteil wie dem Nordend aus dem kurzen Weg zur Sparkasse eine Wanderung wird, die für den älteren Teil der Bevölkerung schlicht unzumutbar ist. Der Ortsbeirat bittet deshalb darum, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken, und die Grundversorgung mit Bankdienstleistungen in angemessener Entfernung sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 554 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg auf der Goldpeppingstraße/Hofhausstraße

02.11.2021 · Aktualisiert: 06.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1005 entstanden aus Vorlage: OF 139/10 vom 18.10.2021 Betreff: Gehweg auf der Goldpeppingstraße/Hofhausstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg auf der Goldpeppingstraße Richtung Friedberger Landstraße ausgebaut werden kann. Hierbei ist der Ortsbeirat 11 miteinzubeziehen. Begründung: Viele Einwohnerinnen und Einwohner nutzen die Goldpeppingstraße bzw. in der Fortsetzung die Hofhausstraße (siehe Skizze), um aus Preungesheim zu Fuß auf die Friedberger Landstraße nach Seckbach zu kommen. Dabei sind sie oft mit Kindern oder Hunden unterwegs. Allerdings endet der Fußgängerweg bereits nach der A 661-Überführung. Der restliche Weg bis zur Friedberger Landstraße erweist sich als gefährlich. Ohne einen Gehweg, der Fußgängerinnen und Fußgänger vom Autoverkehr trennt, ist die Unfallgefahr in diesem Verkehrsbereich zu hoch. (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 628 Anregung vom 03.05.2022, OA 187 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße

02.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1019 entstanden aus Vorlage: OF 142/10 vom 18.10.2021 Betreff: Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob, und wenn ja, wann die Ampelanlage an der Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße ehestens mit akustischen Hilfen als Blindenampel ausgestattet werden kann; 2. ob, soweit noch nicht geschehen, die Ampel auf die Prioritätenliste für Blindenampeln aufgenommen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 550 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Piktogramme „Tempo 30“ für die Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße

02.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1011 entstanden aus Vorlage: OF 119/10 vom 18.10.2021 Betreff: Piktogramme "Tempo 30" für die Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße Östlich der Homburger Landstraße ist - jeweils beginnend/endend am Kaiserkronenweg, Berkersheimer Weg und der Julius-Brecht-Straße - eine sehr weitläufige Tempo-30-Zone eingerichtet. Vom Gebäude Am Schieferstein 21 ist beispielsweise bis zum Verlassen der Zone eine einfache Strecke von rund 1.250 Metern zurückzulegen! Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführerinnen und -führer offensichtlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrso rdnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung des Piktogramms "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat basierend auf der VwV zur StVO gebeten, entsprechende Piktogramme aufzubringen. Hier insbesondere auf den Straßen: 1. Berkersheimer Weg; 2. Am Neuenberg; 3. Am Schieferstein; 4. Im Steinbügel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 546 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und UBahnÜberweg

29.10.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 931 entstanden aus Vorlage: OF 76/15 vom 09.10.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Magistrat wird gebeten, auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren bei dem Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft des Magistrats wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 485 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße

29.10.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 928 entstanden aus Vorlage: OF 72/15 vom 02.10.2021 Betreff: Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel an der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger zu verlängern. Sechs bis acht Sekunden zusätzlich werden hier für angemessen gehalten, sodass der Auto-, Bus- und Fahrradverkehr nicht nennenswert eingeschränkt wird . Begründung: Für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und sogar für Kinder ist die aktuelle knappe Zeitschaltung eine Herausforderung, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Die Sicherheit sollte hier Vorrang haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 480 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußweg besser zugänglich machen - Brücke Unfallklinik bis zum Zebrastreifen

25.10.2021 · Aktualisiert: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 842 entstanden aus Vorlage: OF 96/11 vom 18.07.2021 Betreff: Fußweg besser zugänglich machen - Brücke Unfallklinik bis zum Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, den Bereich am Fuße der Brücke über die B 521 an der BG Unfallklinik Frankfurt am Main bis zum Zebrastreifen besser für Fußgängerinnen und Fußgänger zugänglich zu machen. Begründung: In einem Ortstermin am 8. Juli wurde die Ertüchtigung der Brücke für Radfahrerinnen und Radfahrer ausdrücklich gelobt. Einzig der Übergang vom Brückenende bis zum Zebrastreifen wurde ausdrücklich bemängelt. Dieser ist unklar markiert, häufig mit Autos trotz Halteverbot zugeparkt und durch Kleider- und Glascontainer versperrt. Dieser Weg über den Zebrastreifen ist aber für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Kinder auf Rädern bis acht Jahre der einzige Weg, um sicher die Friedberger Landstraße an dieser Stelle queren zu können. Bildquelle: Beate Brink Bildquelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 400 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Komplette Einhausung der A 661 für den Klimaschutz

25.10.2021 · Aktualisiert: 09.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2021, OA 82 entstanden aus Vorlage: OF 97/11 vom 25.08.2021 Betreff: Komplette Einhausung der A 661 für den Klimaschutz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf Basis der bisherigen Beschlüsse des Ortsbeirates wird der Magistrat aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie für eine komplette Einhausung der A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und dem Ratswegkreisel zu erstellen. Die Studie soll die Auswirkungen einer Begrünung der Einhausung für das Klima im Frankfurter Osten berücksichtigen und dabei auch die Entwicklung der Frischluftschneisen dokumentieren und der Situation der Klimaveränderungen ohne Einhausung gegenüberstellen. Begründung: Den Klimaschutz ernst zu nehmen bedeutet auch, Baumaßnahmen und ihre Auswirkungen zu berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem, viele Jahrzehnte alte Planungen zu überprüfen und unter den neuen Anforderungen zu betrachten. Die Trasse der A 661 verläuft auf einer der wichtigen Frischluftschneisen, die die Luft von den Taunushängen ins Maintal leitet. Die asphaltierten Straßen erzeugen zusätzlich Hitze und hohe Lärmschutzwände brechen die Zufuhr der Frischluft. Eine begrünte Einhausung könnte die Hitzeentwicklung deutlich reduzieren und sogar kältefördernd wirken. Die Stadt Frankfurt könnte dem Klimawandel aktiv begegnen und damit den Lebensstandard der Bevölkerung sichern, wenn sie statt einer heißen Asphaltpiste eine grüne Schneise durch den Frankfurter Osten führt. Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie ist ein erster Schritt dazu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 105 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 03.11.2021 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 4 am 22.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 82 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, SPD, CDU und Volt 3. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 25.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 30.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 942, 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 30.11.2021

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger

19.09.2021 · Aktualisiert: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 75/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. einen Fahrradschutzstreifen links und rechts der Fahrbahn einzurichten, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Der Radverkehr sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) umgeleitet werden und die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger aufgehoben werden. Die Sicherheit der Fußgänger wäre durch diese Maßnahme wiederhergestellt. Der Schutzstreifen dient wiederum der Sicherheit der Radfahrer. Kinder können bis zum 10. Geburtstag nach wie vor mit dem Fahrrad den Bürgersteig (§ 2 Abs. 5 StVO) befahren. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querungssicherheit für Fußgänger über die Homburger Landstraße am Nordpark Bonames

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 638 entstanden aus Vorlage: OF 89/10 vom 23.08.2021 Betreff: Querungssicherheit für Fußgänger über die Homburger Landstraße am Nordpark Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, durch welche sinnvollen Maßnahmen ein sicheres Überqueren der Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames (als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz) ermöglicht werden soll. Begründung: Mehr Sicherheit für Fußgänger ist dort erforderlich, auch aufgrund der stetig steigenden Besucherzahlen. Dies gilt auch mit Blick auf das wichtige Projekt "Wildnis wagen" im Nordpark. Der Alte Flugplatz sowie auch der Nordpark haben sich gut etabliert und werden auch weiter an Bedeutung gewinnen. Dies auch gemeinsam, sodass entsprechende Querungssicherheit erforderlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 28 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1644 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 170 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbank in der Walter-Hesselbach-Straße

07.09.2021 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 631 entstanden aus Vorlage: OF 100/10 vom 23.08.2021 Betreff: Sitzbank in der Walter-Hesselbach-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Walter-Hesselbach-Straße (Wohngebiet New Betts) eine Sitzbank zwischen den Hausnummern 33 und 49 (nordöstlich der Tischtennisplatte) aufzustellen. Begründung: Im Wohngebiet leben gehbehinderte und ältere Menschen. Leider sind aber nur direkt auf den Spielplätzen Sitzbänke vorhanden. Nicht jeder will aber eine Sitzpause an einem Spielplatz, da diese auch nicht direkt am Gehweg liegen und somit dies ein Umweg ist. Der Bereich bietet sich an, da er mit Abstand zur Bebauung etwas zurückgesetzt direkt an der Straße liegt. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2110 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie werden Schülerinnen und Schüler zum zukünftigen Gymnasium Nord (Bonames) kommen?

20.08.2021 · Aktualisiert: 15.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2021, OF 29/14 Betreff: Wie werden Schülerinnen und Schüler zum zukünftigen Gymnasium Nord (Bonames) kommen? Für das zukünftige Gymnasium Nord in Bonames ist der B-Plan 923 aufgestellt worden. Demnach wird der neue Schulstandort unmittelbar an einer Stadtbahnhaltestelle liegen. Die Vernetzung im Fuß- und Radverkehr mit den angrenzenden Quartieren erfolgt über eine neue Ortsrandstraße zwischen Homburger Landstraße und dem Schulgelände. Wie aber werden die Schülerinnen und Schüler aus den südöstlich der Schule gelegenen Stadtteilen Nieder-Erlenbach und Harheim ihre Schule erreichen, denen die U-Bahn dabei keinen Nutzen bringt? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Schule für Schülerinnen und Schüler sicher und schnell erreichbar sein wird, die mit Bus, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 137 2021 Die Vorlage OF 29/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsaufkommen auf der Homburger Landstraße

18.08.2021 · Aktualisiert: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 60/15 Betreff: Verkehrsaufkommen auf der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Anwohner der Homburger Landstraße beklagen das hohe Verkehrsaufkommen und die gestiegene Lärmbelastung. Die Homburger Landstraße ist zwischen Bernerstraße und U-Bahnstation "Bonames Mitte" als Anliegerstraße ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung nachstehender Frage gebeten: Welche Maßnahmen sind aus der Sicht des Magistrats sinnvoll, um den Durchgangsverkehr einzudämmen und hier Abhilfe für die Anwohner zu schaffen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 124 2021 Die Vorlage OF 60/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung); 6 CDU und FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller in der Walter-Hesselbach-Straße

06.07.2021 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 511 entstanden aus Vorlage: OF 54/10 vom 20.06.2021 Betreff: Poller in der Walter-Hesselbach-Straße Der Magistrat wird gebeten, Poller an der Kurve der Walter-Hesselbach-Straße (gelber Pfeil) zu installieren sowie die Fahrbahn entsprechend zu markieren, um das Parken direkt an der Ecke zu unterbinden. Quelle: google.de/maps Begründung: Durch die Anbringung von Pollern wird das nicht erlaubte Parken gem. § 12 Abs. 1 StVO im verbotenen Bereich verhindert. Anbei Fotos zur Situation: A. Kurven im Bereich des Roten Pfeils: An der Kreuzung mit dem roten Pfeil sind bereits Poller vorhanden, sie sind jedoch vom Bordstein ca. 30 Zentimeter eingerückt. Es wird davon ausgegangen, dass in dem Bereich des roten Pfeils auch das Herausrücken der Poller nicht zielführend ist, sofern das überhaupt gemacht werden darf - und nur eine Fahrbahnmarkierung eine Chance hat, die Parkenden abzuhalten. . B. Kurve im Bereich des Gelben Pfeils: Hier sind noch keine Poller vorhanden, sodass diese zielführend sein könnten, um das Parken dort zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2159 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fußgängerüberweg am Nordpark Bonames

21.06.2021 · Aktualisiert: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 67/10 Betreff: Fußgängerüberweg am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, einen Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz zu ermöglichen. Begründung: Der entsprechende Bedarf ist gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., 1 FDP und AfD gegen CDU, 1 FDP und fraktionslos (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk

11.06.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 289 entstanden aus Vorlage: OF 34/15 vom 29.05.2021 Betreff: Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des § 161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß § 161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schüler die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt worden, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach § 161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit Langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße zur Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmals verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1876 Aktenzeichen: 40 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk

11.06.2021 · Aktualisiert: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des §161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße

08.06.2021 · Aktualisiert: 21.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 249 entstanden aus Vorlage: OF 38/4 vom 25.05.2021 Betreff: Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße verhindert oder zumindest stark eingeschränkt werden kann. Geeignete Maßnahmen könnten die Umwidmung in eine Anliegerstraße sein oder - hilfsweise - die abschnittsweise und wechselseitige Verbreiterung der Gehwege bzw. das Einrichten von sogenannten Gehwegnasen. Begründung: Die Dortelweiler Straße stellt eine Verbindung von der Seckbacher Landstraße zur Friedberger Landstraße (und umgekehrt) dar. Da dies auch die kürzeste Verbindung ist, wird diese Straße entsprechend stark von Pkws genutzt. Hinzu kommt die Linienführung der Buslinie 34 ab der Comeniusstraße/Ecke Dortelweiler Straße (und umgekehrt). Dies führt zu erheblichen Lärm- und Abgasemissionen, von denen die Anwohnerinnen und Anwohner besonders betroffen sind. Die Straße als solche und die vorhandenen Gehwege sind von so geringer Breite, sodass weitere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (Radfahrende, zu Fuß Gehende) nicht annähernd gleichberechtigt und gefahrlos diesen Verkehrsweg nutzen können. Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1662

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk

27.05.2021 · Aktualisiert: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grizmek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, als der Fußweg für nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssten die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbeschiede übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schön länger die erhöhte Geschwindigkeit mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

RĂŒcknahme und Einstellung der VorprĂŒfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der ZĂŒricher Straße; Erhalt der FreiflĂ€chen durch endgĂŒltige Aufnahme in den GrĂŒngĂŒrtel

07.05.2021 · Aktualisiert: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 15 entstanden aus Vorlage: OF 8/15 vom 25.03.2021 Betreff: RĂŒcknahme und Einstellung der VorprĂŒfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der ZĂŒricher Straße; Erhalt der FreiflĂ€chen durch endgĂŒltige Aufnahme in den GrĂŒngĂŒrtel Vorgang: M 151/20; M 154/20; OA 620/20 OBR 15; NR 1368/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu den Vorlagen NR 1368 und M 151 betreffend des in Auftrag gegebenen PrĂŒfungsauftrags fĂŒr eine umfassende VorprĂŒfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet ZĂŒricher Straße in Nieder-Eschbach wird zurĂŒckgenommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) die VorprĂŒfung umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen FreiflĂ€chen sind stattdessen entsprechend der in der Anregung des Ortsbeirates 15 vom 23.10.2020, OA 620, beschlossenen Vorgaben zum Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154, komplett in den GrĂŒngĂŒrtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern; b) diese FlĂ€chensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen NutzflĂ€chen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgefĂŒhrten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im gesamten Areal zwischen ZĂŒricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße dementsprechend unverzĂŒglich einzuleiten; c) das fĂŒr den gesamten Stadtbereich betreffende GewerbeflĂ€chenentwicklungsprogramm (M 151) unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets ZĂŒricher Straße (u. a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem PrĂŒfauftrag fĂŒr ein neuen Gewerbegebietsstandort ZĂŒricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeĂ€ndert und entsprechend so weiter fortzufĂŒhren. BegrĂŒndung: Dieses Gebiet an der ZĂŒricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen fĂŒr das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser FreiflĂ€chen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren GrĂŒnden, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04.03.2021 der Vorlage NR 1368 zur Vorlage M 151, mit der ein umfassender PrĂŒfauftrag fĂŒr das geplante Gewerbegebiet einhergeht, ist zurĂŒckzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der VorprĂŒfung fĂŒr dieses Gewerbegebiet erhĂ€lt eine breite UnterstĂŒtzung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der VorprĂŒfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den GrĂŒngĂŒrtel zwecks dauerhafter Sicherung der FreiflĂ€chen wird eindeutig dem WĂ€hlerwillen entsprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Anregung vom 23.10.2020, OA 620 Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Anregung vom 29.10.2021, OA 91 Antrag vom 03.03.2022, OF 122/15 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 640 Anregung vom 18.03.2022, OA 163 ZustĂ€ndige AusschĂŒsse: Ausschuss fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau Ausschuss fĂŒr Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 247 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Wirtschaft, Recht und Frauen am 07.09.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.10.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau am 02.11.2021, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Sonstige Voten/ProtokollerklĂ€rung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 412, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 868, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28

07.05.2021 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 13 entstanden aus Vorlage: OF 7/15 vom 21.04.2021 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, auf das Land Hessen zuzugehen und eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes straße zu einer Gemeindestraße zu bewirken. 2. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, nach der unter Punkt 1. vorgenommenen Änderung die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern. Begründung: Die Vorlage NR 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht vom 22.01.2021, B 28, sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufendem Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat in das Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger. Im Bereich des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bushaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bedeuten. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 828 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 69 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Ablehnung) 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2021, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 398, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 1019, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Koordination von Straßenbaumaßnahmen Aktuelles Beispiel Gießener Straße

06.05.2021 · Aktualisiert: 05.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 96 entstanden aus Vorlage: OF 20/3 vom 07.04.2021 Betreff: Koordination von Straßenbaumaßnahmen Aktuelles Beispiel Gießener Straße Vorgang: V 1309/19 OBR 3; ST 1824/19 Bereits im Jahr 2018 hat der Ortsbeirat 3 auf eine CDU-Initiative hin den Magistrat gebeten, im Mittelstreifen der Gießener Straße Bäume zu pflanzen. Eine Nachfrage im Jahr 2019 ergab, dass aktuelle Trassenpläne Baumstandorte möglich machen würden, eine abschließende Prüfung erfolgen und der Ortsbeirat 3 unaufgefordert unterrichtet würde (Stellungnahme ST 1824). Mittlerweile sind mehr als eineinhalb Jahre vorbei und der Ortsbeirat wartet immer noch auf Nachricht. Zu Beginn des Jahres wurde der Grünstreifen im gesamten Bereich zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße aufgegraben und wieder verschlossen. Das wäre eine gute Gelegenheit gewesen, neue Bäume gleich mit zu planen und zu pflanzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Werden grundsätzlich bei Straßenbaumaßnahmen mögliche weitere Baumstandorte geprüft und dann auch mit umgesetzt? 2. Wird bei Straßenbaumaßnahmen geprüft, ob eventuell auch andere Versorgungsleitungen (z. B. auch die Umrüstung von Gaslaternen) in absehbarer Zeit erneuert werden müssen und dies bei dieser Gelegenheit gleich mit eingeplant? 3. Wann erfolgen auf der Gießener Straße im Bereich des Grünstreifens zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße die bereits seit 2018 geplanten neuen Baumpflanzungen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1309 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1824 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1411 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwege hinter ÖPNV-Haltestellen rot einfärben

06.05.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 95 entstanden aus Vorlage: OF 10/3 vom 22.04.2021 Betreff: Radwege hinter ÖPNV-Haltestellen rot einfärben Der Magistrat wird gebeten, Radwege, die direkt hinter U-Bahn-, Straßenbahn- oder Bushaltestellen verlaufen, auf dem Streckenabschnitt hinter den Haltestellen rot einzufärben und gegebenenfalls zusätzlich mit Fahrradpiktogrammen zu versehen. Beispiele für das Nordend sind die U5-Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße", die Straßenbahn- und Bushaltestelle "Rohrbach/Friedberger Landstraße" und die Bushaltestellen der Linie M32 auf dem Alleenring jeweils in beide Richtungen. Begründung: Die Roteinfärbung soll sicherstellen, dass Radwege direkt hinter ÖPNV-Haltestellen von Ortsunkundigen oder Menschen, die sich in Gedanken oder am Handy befinden, beim Ein- oder Aussteigen wesentlich besser wahrgenommen werden. Dies hilft unbeabsichtigtes Betreten der Radwege zu vermeiden, macht umgekehrt aber auch Radfahrer auf die erhöhte Gefahr im Bereich direkt hinter ÖPNV-Haltestellen aufmerksam. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1550 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0

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