Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 3

Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Warum hat es der Magistrat unterlassen, beim Verkauf des Hauses Friedberger Landstraße 112 das Vorkaufsrecht auszuüben, und stattdessen mit den Käufern eine Abwendungsvereinbarung geschlossen, wo doch die Absichten der Käufer schon nach einfacher Internetrecherche erkennbar sein mussten, den in diesem Teil des Nordends geltenden Milieuschutz durch dubiose Tricks zu unterlaufen?
  2. War dem Magistrat vor Abschluss der Abwendungsvereinbarung bekannt, dass die beiden Gesellschafter der GbR FL 112, die das Haus gekauft haben, mit der MainLiving GmbH (deren Geschäftsführung mal beim einen, mal beim anderen liegt) auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind? Wenn ja, mussten da nicht alle Alarmglocken läuten?
  3. War dem Magistrat vor Abschluss der Abwendungsvereinbarung bekannt, dass die Gesellschafter der GbR FL 112 mit der Abwendungsvereinbarung die Möglichkeit bekamen, über die Geltendmachung von Eigenbedarf Mietern des Hauses zu kündigen und damit den Milieuschutz unterlaufen zu können? Wenn ja, warum hat sich der Magistrat in Kenntnis dieses Sachverhalts trotzdem auf eine Abwendungsvereinbarung eingelassen? Warum hat der Magistrat nicht wenigstens darauf bestanden, dass die Abwendungsvereinbarung regelt, dass während der Zehn-Jahres-Frist, in der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbleibt, auch die Geltendmachung von Eigenbedarf unterbleibt?
  4. Kann man mit solchen Leuten überhaupt Vereinbarungen abschließen, wenn doch klar ist, dass sie - unter Umgehung des mühsam durchzusetzenden Milieuschutzes - regelmäßig zulasten Dritter, in diesem Fall der Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter, gehen?
  5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Wohnungsmieter der Hausgemeinschaft Friedberger Landstraße 112 vor Kündigung zu schützen, die droht, wenn Wohnbedarf von Gesellschaftern der GbR FL 112 oder deren Familienangehörigen (z. B. Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister) oder Haushaltsangehörigen (Au-pair, Pflegepersonal o. Ä.) geltend gemacht wird? Der Magistrat wird aufgefordert, alle in seiner Macht stehenden rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter vor Kündigungen zu schützen.