Meine Nachbarschaft: Walter-Hesselbach-Straße
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Vorgelagerte Haltelinie an der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3728 entstanden aus Vorlage: OF 532/10 vom 03.03.2023 Betreff: Vorgelagerte Haltelinie an der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Markierung einer vorgelagerten Haltelinie für Fahrradfahrer vor den Autofahrern auf der Homburger Landstraße/Am Dachsberg in Richtung Frankfurter Berg dazu führen kann, das s Radfahrende sicherer über die Kreuzung kommen. Begründung: An der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg Richtung Frankfurter Berg haben Autofahrende und Radfahrende zusammen Grün, was dazu führt, dass Radfahrende teilweise von nach rechts in die Straße Am Dachsberg abbiegenden Autofahrenden übersehen werden. Wenn Radfahrende vor den Autofahrenden stehen und somit zuerst fahren können, entschärft sich die Situation und es wird für alle sicherer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1453 Aktenzeichen: 66-2
Stehen Taktreduzierungen beim ÖPNV in Preungesheim an?
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3729 entstanden aus Vorlage: OF 535/10 vom 06.03.2023 Betreff: Stehen Taktreduzierungen beim ÖPNV in Preungesheim an? Nachdem der künftige Dezernent für Mobilität und Gesundheit, Wolfgang Siefert, im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates 10 die höhere Kapazität der Ringstraßenbahn gegenüber der Buslinie 34 mit dem Hinweis gepriesen hat, dass so weniger Fahrten erforderlich wären, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche Auswirkungen durch Taktreduzierungen 1. bei der Ringstraßenbahn (gegenüber der Buslinie 34) durch die Homburger Landstraße; 2. bei der Straßenbahnlinie 18 in den Frankfurter Bogen auf künftige Fahrpläne - und damit verbunden schlechtere Anschluss- und Umsteigemöglichkeiten - nach derzeitigem Sachstand zu berücksichtigen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1582 Aktenzeichen: 92-11
Bäume im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn in Preungesheim
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3732 entstanden aus Vorlage: OF 539/10 vom 06.03.2023 Betreff: Bäume im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn in Preungesheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie der Zustand der über fünfzig meist großen und schützenswerten Bäume im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn in der Homburger Landstraße zwischen Friedberger Warte und Marbachweg 1. aktuell im Detail festgestellt ist; 2. welche chirurgischen Maßnahmen notwendig werden; 3. welche Fällungen erforderlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1457 Aktenzeichen: 66-0
Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße - Fortsetzung
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3744 entstanden aus Vorlage: OF 551/10 vom 06.03.2023 Betreff: Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße - Fortsetzung Vorgang: OM 1889/22 OBR 10; ST 1667/22 Die Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667, stößt auf Unverständnis und ist nur bedingt nachvollziehbar. Bei der jetzigen Verkehrsführung teilen sich auf der Gießener Straße von Norden kommende Fahrzeuge (mit Ziel westliche Ronneburgstraße) und die Radfahrenden bereits einen über 50 Meter langen Fahrstreifen. Es sind keine besonderen Vorkommnisse bekannt. Ebenso wird bereits häufig verkehrswidrig links in die östliche Ronneburgstraße abgebogen und der nachfolgende Kraftfahrzeugverkehr fährt regelmäßig auf einem kurzen Stück über den Radfahrstreifen an wartepflichtigen, links abbiegenden Fahrzeugen vorbei. Den Ortsbeirat erreichten bislang keine Beschwerden oder Berichte über gefährliche Situationen für parallel fahrende Radfahrerinnen und Radfahrer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat deshalb erneut gebeten, auf der Gießener Straße das Linksabbiegen in die östliche Ronneburgstraße zu ermöglichen und dadurch die Homburger Landstraße zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1889 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1452 Aktenzeichen: 66-2
Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur 2. Planänderung des Planfeststellungsverfahrens für die Ostumgehung Frankfurt am Main Endausbau der A 661
Antrag vom 10.03.2023, OF 285/4 Betreff: Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur 2. Planänderung des Planfeststellungsverfahrens für die Ostumgehung Frankfurt am Main Endausbau der A 661 Der Bitte des Amtes für Straßenbau und Erschließung vom 22. Februar 2023, zu einer Stellungnahme zum Planänderungsverfahren beizutragen, entspricht der Ortsbeirat 4 im Folgenden. Die Vorbetrachtungen zur Realisierung einer Direktrampe, eines Verflechtungsstreifens und eines erweiterten Lärmschutzes haben Ergebnisse zu Tage gebracht, die Anlass zur Sorge geben. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen als verfahrensführende Behörde wird deshalb aufgefordert: Auf der für den Bau der Direktrampe von Friedberger Landstraße auf die A 661 vorgesehenen Fläche befindet sich derzeit dichtes Grün - Bäume und Sträucher. Nach Beendigung des Bauvorhabens sollen so ortsnah wie möglich Nachpflanzungen durch den Vorhabenträger erfolgen. Die Inbetriebnahme der Direktrampe wird vermutlich zu einer Verkehrszunahme von 18% auf der Friedberger Landstraße führen. Zur Reduktion der Lärmemissionen soll dort mindestens ab der Friedberger Warte in Richtung Norden eine Tempobeschränkung von 30 km/h eingeführt werden. Die Lärmabschätzungen durch die geplanten verkehrlichen Maßnahmen haben ergeben, dass auf der Friedberger Landstraße - trotz geplanter Lärmschutzwände - Lärm-Werte von 70 dB am Tage und 60 dB in der Nacht erreicht werden können. Diese Grenzwerte hat das Bundesverwaltungsgericht als "grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle" definiert. Aber auch in den anderen angrenzenden Stadtteilen Bornheim, Seckbach und Riederwald wird mit sehr hohen Lärmbelastungen gerechnet. Hier muss der Vorhabenträger proaktiv auf die betreffenden Anwohner:innen bzw. Eigentümer:innen zugehen und bestmögliche passive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. besonders schallschützende Fenster etc.) veranlassen und bezahlen. In der "Unterlage 1.1a - allgemein verständliche Zusammenfassung nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 UVPG", Seite 13, stehen zum Thema Auswirkungen auf das Landschaftsbild folgende Aussagen: "Die bereits bestehende A661 verläuft teilweise im Einschnitt und ist daher nicht immer einsehbar, aber ihre Geräuschkulisse beeinträchtigt die Erholungsqualität im grünen Siedlungsumfeld...Im Hinblick auf die Erholungs- und Freizeitfunktion ist das Umfeld des Planungsbereichs daher deutlich beeinträchtigt. Daher sind das Landschaftsbild und die Bedeutung für die wohnortnahe Erholung durch die genannten Faktoren stark vorbelastet." Um den Aufenthalt im Umfeld der Autobahn A 661 wieder halbwegs erträglich zu machen, muss die geplante Einhausung mindestens in der Variante L2 mit einer Länge von 1080 Metern auf dem Abschnitt Friedberger Landstraße bis südlich der Seckbacher Landstraße realisiert werden unter maßgeblicher finanzieller Beteiligung des Bauherrn. Abschließend noch eine Bemerkung zur Bürgerbeteiligung. So sehr diese auch von uns begrüßt wird, gleicht sie in dieser Form doch eher einer Farce. Die vorliegenden Tabellen, Erläuterungsberichte, Lagepläne etc. sind so voraussetzungsvoll, dass sie die alleine gelassenen Bürger:innen geradezu in die Politikverdrossenheit drängen. Auch wenn Erläuterungen in "einfacher Sprache" vorliegen, ist eine echte Beteiligung in Form einer Präsenzveranstaltung zwingend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3606 entstanden aus Vorlage: OF 447/3 vom 12.01.2023 Betreff: Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße Vorgang: OM 2056/17 OBR 3; ST 2291/19 Ende 2019 gab der Magistrat bekannt, eine Änderung der Verkehrsführung auf der Glauburgstraße im Abschnitt zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße sei möglich. Damals wurde die Einrichtung einer Fahrradschleuse an der Ampel zur Friedberger Landstraße noch nicht mitgedacht. Radfahrende fühlen sich an Ampeln sicherer, wenn eine rote Zone vor den haltenden Autos für sie eingerichtet ist (Fahrradschleuse), sodass sie als erste starten können, ohne übersehen zu werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie die weitere Planung für die Glauburgstraße im Abschnitt zwischen der Spohrstraße und der Friedberger Landstraße aussieht und wann diese umgesetzt wird. Zusätzlich zur damaligen Planung wird um die Einrichtung einer Fahrradschleuse an der Ampel Glauburgstraße/Ecke Friedberger Landstraße gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2056 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2291 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1325 Antrag vom 05.09.2023, OF 578/3 Auskunftsersuchen vom 19.10.2023, V 782 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2
Die Zukunft des Gebrauchtwagenhändler-Areals schnellstmöglich klären
Antrag vom 09.02.2023, OF 468/3 Betreff: Die Zukunft des Gebrauchtwagenhändler-Areals schnellstmöglich klären Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird um Auskunft über die Zukunft des Gebiets der ehemaligen Gebrauchtwagenhändler entlang der Friedberger Landstraße gebeten. Dabei soll der Magistrat insbesondere Antwort auf folgende Fragen geben: 1. Wie sind die genauen Eigentumsverhältnisse? 2. Welche langfristigen Pläne hat die Stadt mit diesem Gebiet? 3. Kann die Fläche einer vorübergehenden Zwischennutzung zugeführt werden, beispielsweise als Ausweichflächen für sanierungsbedürftige Kitas oder Schulen im Nordend? 4. Kann die Fläche sinnvoll in die Planungen des Gymnasiums Ost integriert werden - beispielsweise als Alternative zum geplanten Bau an der Dortelweiler Straße? 5. Wie sieht der Magistrat die Chance, das gesamte Areal zwischen Friedberger Landstraße und Dortelweiler Straße der Bevölkerung zugänglich zu machen, beispielsweise in Form einer Parkverbindung von Günthersburgpark und Wasserpark? Der Ortsbeirat weist den Magistrat darauf hin, dass der derzeitige Zustand dieser Fläche einer Stadt wie Frankfurt unwürdig ist. Begründung: Viele Gebrauchtwagenhändler auf diesem Areal haben in Erwartung des geplanten Baus der Günthersburghöfe ihre Präsenz dort bereits aufgegeben, sodass sich entlang einer zentralen Ausfallstraße der Stadt nur noch trostlose Trümmer finden. Dieser Anblick und die Aussicht, dass sich dieser Zustand aufgrund der ungeklärten Verhältnisse auf Jahre verfestigen könnte, ist unerträglich. Nachdem die Ortsvorsteherin dem Ortsbeirat in der Sitzung im Januar 2023 mitgeteilt hat, dass sich die Pläne der Stadt, auf dem besagten Gebiet eine provisorische Flüchtlingsunterkunft unterzubringen, aus Kostengründen zerschlagen haben, bittet der Ortsbeirat darum, dieses Gebiet schnellstmöglich einer sinnvollen (Zwischen-)Verwendung zuzuführen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der SPD wird über den 4. Aufzählungspunkt im Tenor gesondert abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 696 2023 1. Punkt 4. des Tenors wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 468/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges
Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3503 entstanden aus Vorlage: OF 522/10 vom 23.01.2023 Betreff: Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg auf der Höhe des Hagebuttenweges eine Haltelinie für Rotphasen zu errichten, sowie ein Verkehrsschild "Bitte frei halten" zu installieren. Begründung: Insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten entstehen vermeidbare Rückstaus von Linksabbiegenden, die in Richtung Eschersheim fahrend sodann in den Hagebuttenweg abbiegen möchten. Dies ließe sich durch eine Haltelinie vermeiden: der Hagebuttenweg wäre auch dann befahrbar, wenn es zu Staus an der Kreuzung kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1131 Antrag vom 26.06.2023, OF 638/10 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-7
Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße
Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3499 entstanden aus Vorlage: OF 514/10 vom 23.01.2023 Betreff: Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, unter anderem der Wirtschaftsförderung, um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße künftig insgesamt sachlich und fachlich mehr als bisher gestärkt werden kann; 2. wie insgesamt eine Kooperation mit allen Eigentümern zur ganzheitlichen Nutzungserweiterung der Grundstücke auch im städtischen Interesse erreicht werden kann, um das Gewerbegebiet tatsächlich zu stärken; dies gilt in den Bereichen der ruhenden und fließenden Verkehre sowie bezüglich der sonstigen Nutzbarkeit der vorhandenen Grundstücke; 3. wie insbesondere mit den Eigentümern der Grundstücke entlang der Homburger Landstraße geklärt werden kann, wie die bisher schwierige Verkehrserschließung des Gewerbegebietes mit Blick auf die zusätzlich schwierige Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 verbessert werden kann; 4. ob die bisherige Beschränkung von Discountern durch Verbote überdacht werden kann; entsprechende Beschränkungen (vgl. auch 1. bis 3.) erscheinen fraglich und sollten überprüft werden, nachdem auch sonst teils gewerbefremde Nutzungen vor Ort zugelassen wurden und Investitionen durch Verbote eher unterbleiben werden, obwohl dies auch im öffentlichen Interesse sinnvoll wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990 Antrag vom 05.05.2025, OF 1042/10 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Ringstraßenbahn in Preungesheim
Antrag vom 23.01.2023, OF 513/10 Betreff: Ringstraßenbahn in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und umfassende Berichterstattung gebeten, 1. wie insbesondere im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn zwischen Friedberger Warte und Marbachweg bis zur Gießener Straße Baumfällungen unterbleiben können, ohne dass dabei Baumruinen entstehen, 2. welche neutralen Gutachten oder anderen Unterlagen mit entsprechenden Erkenntnissen zu städtischen Aussagen geführt haben, dass keine Bäume in dem Bereich zu 1. gefällt werden müssen. Diese vorgenannten Unterlagen sind den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 vollumfänglich und umgehend zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die öffentliche Vorstellung in der Januarsitzung des Ortsbeirates 10 in Sachen Ringstraßenbahn und den teils denkwürdigen Aussagen zu den Bäumen dort haben vor Ort zu großem Verblüffen und viel Unverständnis geführt. Insbesondere in der Homburger Landstraße sind sehr große Bäume vorhanden, die nach bestem Wissen und Gewissen wohl durch den Bau von Oberleitungen entweder gefällt werden müssen oder aber erheblichen (Total-)Schaden in den Baumkronen sowie durch Gleisbauarbeiten im Wurzelbereich erleiden dürften, so dass letztlich nur noch Baumruinen verbleiben können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 513/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Planung und Bau eines gut befahrbaren Radwegs parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel
Anregung vom 16.01.2023, OA 301 entstanden aus Vorlage: OF 368/11 vom 08.12.2022 Betreff: Planung und Bau eines gut befahrbaren Radwegs parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen gut befahrbaren Radweg parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel zu planen und zu bauen. Im Vorfeld sind mit der Stadt Bad Vilbel Verhandlungen über die Weiterführung des gut befahrbaren Radwegs innerhalb des Bad Vilbeler Gebiets aufzunehmen. Vorzugsweise sollte der gut befahrbare Radweg auf der Standspur der rechten Seite von Frankfurt am Main kommend in Richtung Bad Vilbel fü hrend geplant und angelegt werden. Falls die notwendige Breite des gut befahrbaren Radwegs nicht ausreichend sein sollte, könnte der Radweg beidseits der Friedberger Landstraße hergestellt werden. Der gut befahrbare Radweg sollte ausreichend breit, baulich abgetrennt und farblich gestaltet sein. Begründung: Die jetzige Radwegeführung von Frankfurt am Main nach Bad Vilbel über den Heilsberg kann nicht als gut befahrbarer Radweg genutzt werden, da dieser Weg nicht entsprechend ausgebaut ist. Ein- und Ausfahrten von Garagen sowie querende Fußgänger im Bereich von Bushaltestellen behindern den Radverkehr. Zwecks Minderung des Kfz-Verkehrs sind die Bedingungen für den Rad- und E-Scooter-Verkehr zu optimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 225 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 301 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2889, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 66-2
Fußgängerampel Homburger Landstraße/Ronneburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 10.01.2023, OM 3332 entstanden aus Vorlage: OF 495/10 vom 19.12.2022 Betreff: Fußgängerampel Homburger Landstraße/Ronneburgstraße Der Magistrat wird gebeten, südlich der Einmündung der Ronneburgstraße über die Homburger Landstraße (vor Hausnummer 128) einen ampelgeregelten Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Beim Überqueren der Homburger Landstraße südlich der Einmündung der Ronneburgstraße wird man nicht durch eine entsprechende Ampelanlage geschützt, wie sie auf der nördlichen Seite eingerichtet ist. So kommt es hier immer wieder zu Gefährdungen von Fußgängerinnen und Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 864 Aktenzeichen: 32-1
Ampelsignal für Rechtsabbieger von Gießener Straße auf den Marbachweg optimieren
Anregung an den Magistrat vom 10.01.2023, OM 3331 entstanden aus Vorlage: OF 491/10 vom 19.12.2022 Betreff: Ampelsignal für Rechtsabbieger von Gießener Straße auf den Marbachweg optimieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Ampelsignal für den nach rechts abbiegenden Verkehr von der Gießener Straße Richtung Friedberger Landstraße auf den Marbachweg Richtung Feuerwehr optimiert werden kann. Hier dürfen gleichzeitig Kraftfahrzeuge rechts abbiegen, Fußgänger die Straße überqueren und die Züge der Linie U 5 links und rechts abbiegen. Weiter wird der Magistrat gebeten, festzustellen und zu berichten, ob eine Trennung der Verkehre, rechts abbiegende Kraftfahrzeuge, Fußgänger und Züge der Linie U 5, möglich ist. Begründung: Vor einiger Zeit wurde während der Herstellung des mittleren Radstreifens auch eine gesonderte Spur für Rechtsabbieger errichtet. Die Ampel ist geblieben. Bei Grün fahren die Autos los, mit Beachtung auf Fußgänger, die ebenfalls Grün haben, genau wie die U 5-Bahnfahrer. Da nicht alle Autofahrer begreifen, dass die Bahn gleichzeitig fahren darf, sind schon einige Auffahrunfälle passiert. Die Autos fahren los und bremsen, genau wie die Bahnfahrer, die auch leicht losfahren und selbst darauf achten müssen, ob die Autofahrer sie sehen und durchlassen. Bestätigt wurde die Gefahrstelle nach Rücksprache mit einem der Bahnfahrer. Bei der Fahrt in beiden Richtungen in dieser Kurve ist besondere Vorsicht geboten. Die Situation wurde bereits der Zentrale gemeldet. Es erfolgte keine Änderung. Die gelbe Warnleuchte erkennen höchstens ein paar Fahrer, die diese Strecke öfter fahren und kennen, alle anderen sind überfordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1127 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Klimafolgen für das Nordend durch den Riederwaldtunnel
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3261 entstanden aus Vorlage: OF 401/3 vom 26.10.2022 Betreff: Klimafolgen für das Nordend durch den Riederwaldtunnel Vorgang: OA 223/22 OBR 11 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat 3 ein Gutachten vorzulegen, welches die klimatologischen Auswirkungen des Mehrverkehrs infolge des Baus des Riederwaldtunnels bzw. des Erlenbrucher Dreiecks auf das Nordend aufzeigt; 2. dem Ortsbeirat 3 Maßnahmen zur Abfederung der Folgen dieser klimatologischen Auswirkungen für das Nordend vorzulegen; 3. das Bundesverkehrsministerium um Auskunft zu ersuchen, ob die klimatologischen Auswirkungen mit den Klimaschutzvorgaben des Bundes, auf Basis des Bundes-Klimaschutzgesetzes, vereinbar sind. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass bis zur Klärung der angesprochenen Fragen ein Bau- und Rodungsmoratorium verhängt wird. Der Ortsbeirat 3 unterstützt hierbei ausdrücklich das durch den Ortsbeirat 11 in der Anregung OA 223 geforderte Moratorium. Begründung: Für den Ortsbezirk 3 würde die Inbetriebnahme der Autobahnverbindung laut dem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erstellten Verkehrsgutachten auf einigen Straßen, z. B. auf der schon heute stark belasteten Friedberger Landstraße, eine deutliche Zunahme des Verkehrs bedeuten. Die damit verbundenen Belastungen sollten im Hinblick auf die zukünftigen Klimaverhältnisse neu bewertet werden. Der Magistrat soll transparent machen, mit welchen Folgen das Nordend aufgrund der klimatologischen Auswirkungen rechnen muss und mit welchen Maßnahmen im Nordend sich an diese Folgen angepasst werden soll. Ein Bau- und Rodungsmoratorium soll verhindern, dass bereits erste Eingriffe mit negativen Klimafolgen für das Nordend umgesetzt werden, ohne dass eine abschließende Bewertung des Bundesverkehrsministeriums bezüglich der Vereinbarkeit der Verkehrsmaßnahme mit dem Klimaschutz vorliegt. Hierbei folgt der Ortsbeirat 3 den Forderungen des Ortsbeirats 11. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.09.2022, OA 223 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 694 Aktenzeichen: 61 12
Vermeidbare Belastungen der Ringstraßenbahn Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167
Anregung vom 06.12.2022, OA 288 entstanden aus Vorlage: OF 470/10 vom 22.11.2022 Betreff: Vermeidbare Belastungen der Ringstraßenbahn Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ergänzend zu seinem Vortrag vom 14.10.2022, M 167, auch ganzheitlich zu prüfen und zu berichten, 1. welche ÖPNV-Alternativen zur Ringstraßenbahn bestehen oder möglich werden; 2. wie Einschränkungen der Ringstraßenbahn auf den Takt der Linie 18 in den Frankfurter Bogen vermeidbar werden; 3. welche ÖPNV-Verbindungen für Eckenheim und Preungesheim umsteigefrei nach Bornheim führen werden; 4. wie viele Bäume im Marbachweg beziehungsweise auf der Homburger Landstraße entfallen werden; 5. wie viele Stellplätze im Marbachweg beziehungsweise der Homburger Landstraße entfallen werden; 6. wie lange die Bauphase im Marbachweg beziehungsweise der Homburger Landstraße dauern wird; 7. welche Sperrungen insbesondere im Marbachweg, aber auch auf der Homburger Landstraße zu eventuell weitreichenden Umleitungen oder Staus führen werden; 8. welche Alternativen anstelle des Marbachwegs künftig für den bisher motorisierten fließenden und ruhenden Verkehr für den lokalen und regionalen Bereich um die bisher wichtigen Ost-West- und West-Ost-Verbindungen in Frankfurt ermöglicht werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1101 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 92-11
Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167
Anregung vom 06.12.2022, OA 289 entstanden aus Vorlage: OF 481/10 vom 04.12.2022 Betreff: Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Insbesondere im Berufsverkehr verursachen die aus Richtung Bad Vilbel kommenden und in die Dortelweiler Straße einbiegenden Kraftfahrzeuge immense Stauungen. Dies führt bereits zu zusätzlichen Ausweichverkehren, welche die nördlichen Stadtteile besonders belasten. Die Ringstraßenbahn wird sicherlich schon aufgrund der deutlich größeren Fahrzeuglänge mehr Zeit beanspruchen, als es bislang bei den Bussen der Linie 34 der Fall ist. Das ist relevant beim Einbiegen in die/aus der Friedberger Landstraße sowie bei der Querung der Abbiegespur in die Dortelweiler Straße (NEU!). Ferner besteht zurzeit in der Homburger Landstraße die Bushaltestelle in Höhe der Wetzlarer Straße. Sie ist unverzichtbar für die Anwohnerinnen und Anwohner östlich der Homburger Landstraße und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des amerikanischen Generalkonsulats. Besonders mit Blick auf eine maßgebende Verbesserung des ÖPNV sollten bereits bestehende und gut angenommene Möglichkeiten nicht aufgehoben werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten: 1. Wie/wo wendet der Bus der Linie 43? 2.Wie ist der zeitliche Unterschied der Grünphasen an den oben beschriebenen Ampelanlagen zwischen der Ringstraßenbahn (gegebenenfalls zuzüglich den Bussen der Linie 43) und den Bussen der Linie 34 (aktuell)? 3. Wie viele Fahrzeuge werden bei der Ringstraßenbahn (zuzüglich den Bussen der Linie 34) beziehungsweise beim Bus der Linie 34 (aktuell) stündlich im Berufsverkehr jeweils in die Dortelweiler Straße einbiegen können? 4. Wie werden die nördlichen Stadtteile vor dann zunehmenden Ausweichverkehren geschützt? Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Kombi-Haltestelle Wetzlarer Straße auf jeden Fall in die Maßnahme aufzunehmen, also nicht nur optional. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 66-0
Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg sichern
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3221 entstanden aus Vorlage: OF 442/10 vom 25.10.2022 Betreff: Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg sichern Der Magistrat wird gebeten, die Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg so zu sichern, dass Autofahrer die durchgezogene Sicherheitslinie nicht mehr überfahren können (siehe Beispiel Einmündung Gießener Straße/Homburger Landstraße). Begründung: Es ist festzustellen, dass Fahrzeuge, welche die Brücke passieren, regelmäßig die durchgezogene Linie rechts und links der Fahrbahn überfahren und somit eine Gefahr für die Radfahrer darstellen. Gerade jetzt in der beginnenden dunklen Jahreszeit besteht die Gefahr besonders stark. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 861 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1862 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 630 Aktenzeichen: 32-1
Fehlt Beschilderung in der Tempo30Zone östlich der Homburger Landstraße?
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3230 entstanden aus Vorlage: OF 474/10 vom 21.11.2022 Betreff: Fehlt Beschilderung in der Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße? Die Straßen Malvenweg, Petunienweg und Jasminweg sind verkehrsberuhigte Bereiche innerhalb einer weitläufigen Tempo-30-Zone. An den jeweiligen Einmündungen wurden die Verkehrszeichen 325.1 sowie 325.2 (verkehrsberuhigter Bereich) angeordnet und aufgestellt. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist das Zeichen 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone) entbehrlich, wenn die Zone z. B. in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) übergeht. Nach dem direkten Verlassen der vorgenannten verkehrsberuhigten Bereiche sind bislang noch keine Verkehrszeichen 274.1 (Beginn einer Tempo 30-Zone) vorzufinden. Eine Entbehrlichkeit für das Zeichen 274.1 ist der VwV-StVO aber leider nicht zu entnehmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo in den zuvor beschriebenen Bereichen der jeweilige Beginn der Tempo-30-Zone liegt und woran die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer diese erkennen können, wenn keine Verkehrszeichen 274.1 diese darstellen. Absatz 2 zu den Zeichen 274.1 und 274.2 der VwV-StVO scheint dieses zu erfordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 862 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2227 Aktenzeichen: 32-1
Umleitung Radverbindung zwischen Harheim und Berkersheim
Antrag vom 20.11.2022, OF 119/14 Betreff: Umleitung Radverbindung zwischen Harheim und Berkersheim Im März 2022 ist zeitgleich mit der Schließung des Bahnübergangs BÜ99 am Berkersheimer Bahnhof für den Radverkehr eine Umleitungsstrecke ausgeschildert worden, die über den Harheimer Weg (Bonames), den Oberen Kalbacher Weg, die Bonameser Hainstraße, Am Burghof, Homburger Landstraße, zum Berkersheimer Weg (Frankfurter Berg) und dann bis nach Berkersheim führt. Der Weg von Harheim z.B. bis zum Harheimer Hort in Berkersheim ist dadurch anstelle 1,7 Kilometern nun 6,8 Kilometer lang. Die Fahrzeit verlängert sich von 6 Minuten auf etwa 30 Minuten. An mehreren Stellen weisen die Wegweiser zudem in die falsche Richtung. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen. 1. Wer hat diese Umleitung geplant und mit welcher Absicht? 2. Weshalb besteht diese Umleitung immer noch, obwohl es am Berkersheimer Bahnhof seit sechs Monaten die Möglichkeit gibt, mit den Aufzügen des provisorischen Fußgängerstegs die Gleise zu überqueren (Ausnahme: Lastenräder)? 3. Was war der Grund, den Radverkehr nicht über den deutlich kürzeren Nidda-Radweg umzuleiten, sondern ihn durch Bonames mit mehreren sicherheitskritischen Stellen zu planen. 4. Aus welchem Grund verzichtet die Stadt Frankfurt in solchen Fragen auf die lokale Radfahrkompetenz der Harheimer Ortsbeiräte? Begründung: Aufgrund der Bedeutung von schnellen und sicheren Radverbindungen besonders dann, wenn der öffentliche Nahverkehr (S6, Bus28) nur eingeschränkt oder gar nicht fährt, müsste doch auch die Sicherheit des Radverkehrs im Interesse und der Sorgfaltspflicht der Stadt Frankfurt liegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 119/14 wurde zurückgezogen.
Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes frei halten
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3120 entstanden aus Vorlage: OF 400/3 vom 27.10.2022 Betreff: Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes frei halten Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes (vor den Häusern Friedberger Landstraße 61 bis 63) am westlichen Ende mit Pollern zu sichern, die nur von autorisiertem Personal mit entsprechendem Schlüssel entfernt werden können. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob außerhalb des Durchgangs im Bereich des Friedberger Platzes Fahrradbügel installiert werden können. Begründung: Seit Beginn der Coronapandemie werden verstärkt Autos auf dem Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes (Friedberger Landstraße 61 bis 63) geparkt. Die Poller, die das verhindern sollen, können einfach von jedermann entfernt werden. Um den Bürgern weiterhin den ungehinderten Durchgang zu ermöglichen, sollen in Zukunft verschließbare Poller installiert werden. Zusätzliche Fahrradbügel außerhalb des Durchgangs erhöhen die Aufenthaltsqualität zusätzlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 580 Aktenzeichen: 66 0
Gesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle „Frankfurter Berg Bahnhof“ einrichten
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3083 entstanden aus Vorlage: OF 441/10 vom 25.10.2022 Betreff: Gesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle "Frankfurter Berg Bahnhof" einrichten Der Magistrat wird gebeten, einen gesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle "Frankfurter Berg Bahnhof" einzurichten. Begründung: Das Überqueren der Homburger Landstraße auf Höhe der Bushaltestelle "Frankfurter Berg Bahnhof", um auf den Fußweg auf der anderen Straßenseite zu kommen, ist mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 443 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2082 Aktenzeichen: 32-1
Tempo30Schild früher bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3093 entstanden aus Vorlage: OF 339/11 vom 22.10.2022 Betreff: Tempo-30-Schild früher bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg aufstellen Der Magistrat wird gebeten, bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg schon frühzeitig eine Temporeduzierung von 80 km/h auf 30 km/h vorzunehmen und ein Tempo-30- Schild bereits vor dem Radweg aufzustellen. Begründung: Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger, die von oder zur Brücke über die B 521 am Heiligenstock wollen, müssen die Abbiegespur der Autofahrerinnen und Autofahrer von der Friedberger Landstraße kommend überqueren. Diese Stelle ist gefährlich, weil die Abbiegerinnen und Abbieger mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h um die Kurve fahren. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Autofahrerinnen und Autofahrer noch besser warnen, auf kreuzenden Fuß- und Radverkehr zu achten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 898 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Bonameser Hainstraße hier: Fußweg zur Homburger Landstraße
Antrag vom 24.10.2022, OF 436/10 Betreff: Bonameser Hainstraße hier: Fußweg zur Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern gebeten, zu einem öffentlichen Vor-Ort-Termin einladen zu lassen, mit dem Ziel die Weiterbehandlung des Fußweges von der Bonameser Hainstraße zur Homburger Landstraße (Höhe Kirchhofsweg) zu klären. Begründung: Hier lebende Menschen beklagen sich bekanntlich seit Jahren über die unerträglichen Zustände wie Lärm, Müll, stinkenden Hinterlassenschaften sowie zweckfremden Nutzungen (unter anderem durch motorisierte Zweiräder). Sie wünschen sich deshalb die umgehende Schließung des Weges, zumal sich seither leider nichts verbessert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 436/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Die Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2981 entstanden aus Vorlage: OF 396/3 vom 29.09.2022 Betreff: Die Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung an der Friedberger Warte dahin gehend neu geregelt werden kann, dass - die Linksabbieger, die stadteinwärts Richtung Dortelweiler Straße abbiegen wollen, längere Grünphasen erhalten, - Fußgänger die komplette Friedberger Landstraße in einer Grünphase überqueren können. Begründung: Der Verkehr auf der Friedberger Landstraße, der stadteinwärts fahrend nach Bornheim auf die Dortelweiler Straße einbiegen will, verursacht wegen der kurzen Grünphase nicht nur im Feierabendverkehr lange Rückstaus und vergrößert die Unfallgefahr. Durch eine längere Grünphase könnte der Verkehr besser abfließen. Auch für Fußgänger stellt die Kreuzung ein Ärgernis dar. Weil sich verschiedene Nahversorger auf beide Seiten der Friedberger Landstraße verteilen, müssen Fußgänger die Straße mehrfach überqueren. Leider ist die Grünphase so kurz, dass je Phase nur die Verkehrsinsel in der Mitte mit der Straßenbahnhaltestelle erreicht werden kann. Bei einer Veränderung der Ampelschaltung sollte deshalb auch darauf geachtet werden, dass sich die Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte in einer Grünphase überqueren lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 341 Aktenzeichen: 32 1
Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2973 entstanden aus Vorlage: OF 381/3 vom 18.08.2022 Betreff: Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen das illegale Wenden auf der Eschersheimer Landstraße, hier insbesondere im Bereich der Kreuzung mit der Fichardstraße, und auf der Friedberger Landstraße, hier insbesondere im Bereich Nibelungenplatz stadteinwärts, sowie in den Kreuzungsbereichen mit der Münzenberger Straße/Rat-Beil-Straße sowie der Dortelweiler Straße, jeweils stadteinwärts und -auswärts, verhindert werden kann. Begründung: Verbotene Wendemanöver führen immer wieder zu gefährlichen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere mit zu Fuß Gehenden. An der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße kam es Anfang August wieder zu einem schweren Unfall, bei dem eine Fußgängerin schwer verletzt wurde. Die Fußgängerin hatte die Ampel bei Grün überquert und war von dem wendenden Pkw erfasst worden. Schwere Verkehrsunfälle durch illegales Wenden sind leider keine Seltenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 346 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151
Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2887 entstanden aus Vorlage: OF 416/10 vom 27.09.2022 Betreff: Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Begrenzungsbügel im Bereich der Schrägparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151 für die dort parkenden Autos gut sichtbar ausgestattet werden können. Begründung: Für die dort schräg einparkenden Autofahrer ist es bei Dunkelheit und bei schlechtem Wetter nicht möglich, die Begrenzungsbügel bzw. Schutzbügel vor den Straßenbäumen zu erkennen. Beim Öffnen der Fahrer- bzw. der Beifahrertür schlagen diese regelmäßig vor diese Bügel und werden beschädigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 366 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Haltbarkeit der roten Fahrradstreifen
Antrag vom 26.09.2022, OF 374/3 Betreff: Haltbarkeit der roten Fahrradstreifen Bei der in den Osterferien dieses Jahr erfolgten Umgestaltung des Oeder Weges wurde der Straßenraum 14 Tage gesperrt u.a. mit dem Hinweis, darauf, dass die Farbe gut trocknen müsse. Offensichtlich hat diese Trocknungsphase die Haltbarkeit auch nicht verbessert. Bereits nach kurzer Zeit ist ein großer Abnutzungseffekt sichtbar. Gleiches gilt für die Radstreifen auf der Friedberger Landstraße. Auch hier hat die Signalwirkung durch die Abnutzung bereits stark abgenommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, Welche Erfahrungen gibt es bzgl. der Haltbarkeit der roten Farbe die für die Fahrradstreifen Verwendung findet? Warum sind hier bereits nach kurzer Zeit Abnutzungen durch Abrieb zu erkennen? Nach welchen Zeiträumen muss die Farbe um die Signalwirkung aufrecht zu erhalten erneuert werden? Wie wird der Umweltaspekt bzgl. des anfallenden Abriebs beurteilt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 524 2022 Die Vorlage OF 374/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer
Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2724 entstanden aus Vorlage: OF 160/15 vom 17.08.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Vorgang: OM 1138/21 OBR 15; ST 705/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Radwegbenutzungspflicht auf der Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel (Einmündung der Deuil-La-Barre-Straße) aufzuheben und durch die Regelung "Gehweg, Radfahrer frei, Zweirichtungsverkehr" zu ersetzen; 2. zur Sicherheit der Radfahrer die Dooring-Zone entlang der rechts in Fahrtrichtung stadteinwärts eingerichteten Parkplätze auf der Homburger Landstraße zu markieren. Begründung: Zu 1.: Die Anregung folgt dem Vorschlag der Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705. Der Fahrradfahrer sollte zwischen den Gefährdungslagen "Zusammenstoß mit Fußgänger" oder "Zusammenstoß mit Fahrzeug" frei wählen dürfen. Berufspendler sind auf dem Fahrrad häufig mit mehr als 25 km/h unterwegs und schätzen, sie hätten eine freie Sicht auf die Straße und "freie Bahn". Der Fahrradweg, wie er aktuell angelegt ist, würde nach heutigen Erkenntnissen nicht mehr in dieser Art eingerichtet werden. Zu 2.: Nachdem die Anordnung von streckenweisen Tempo 30 in dem o. a. Streckenabschnitt abgelehnt worden ist, sollte die Sicherheit der Fahrradfahrer zumindest durch die Markierung der Dooring-Zone, d. h. der Bereich, in den geöffnete Fahrzeugtüren hineinragen, erhöht werden. Markierungen erhöhen die Aufmerksamkeit für Fahrradfahrer und Fahrzeugführer, die ihre Fahrzeugtüren öffnen wollen, gleichermaßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 25 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1
Wann werden die Grünflächen im Bereich des Gebietes nördlich der Friedberger Landstraße für alle zugänglich sein?
Anregung vom 15.09.2022, OA 244 entstanden aus Vorlage: OF 323/3 vom 13.06.2022 Betreff: Wann werden die Grünflächen im Bereich des Gebietes nördlich der Friedberger Landstraße für alle zugänglich sein? Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 11.01.2023, 17.05.2023, 19.10.2023 und 25.01.2024 Zitat aus dem Koalitionsvertrag zu dem Bereich des Bebauungsplans Nr. 880 (ehemals Günthersburghöfe): " Der Erhalt der Vegetation auf den Flächen der Klein- und Freizeitgärten soll auch mit einer Neuplanung und einer Öffnung für diese Grünflächen einhergehen, die wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie Initiativen erarbeiten wollen. Konzepte wie zum Beispiel das des für alle offenen, gemeinschaftlichen Gärtnerns sollen hier aufgegriffen werden." Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über Folgendes zu berichten: 1. Wie weit ist die Planung für die o. g. Öffnung der Grünflächen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 880 bereits vorangeschritten? 2. Gibt es einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung? 3. Wie soll die Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung erfolgen? 4. Was passiert in der Zwischenzeit mit den derzeit ungenutzten freien Flächen etwa im Bereich der Münzenberger Straße/Ecke Friedberger Landstraße? Begründung: Aktuell stehen weite Teile des genannten Gebietes der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung. Der Bedarf an weiteren Freiflächen ist im Nordend sehr hoch. Die bestehenden Flächen bedürfen baldiger Entlastung und nicht erst in Jahren, deshalb sollten die Planungen zur Öffnung des Gebietes jetzt forciert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 333 Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 96 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 21.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 244 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 244 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage OA 244 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 244 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 244 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 244 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 244 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 10.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 244 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2426, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 § 2928, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 § 3545, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 § 4087, 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.12.2023 § 4654, 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.04.2024 Aktenzeichen: 79-3
Zwischennutzung der Gebrauchtwagenhändlerfläche an der Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2760 entstanden aus Vorlage: OF 306/3 vom 01.06.2022 Betreff: Zwischennutzung der Gebrauchtwagenhändlerfläche an der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche, auf der die Gebrauchtwagenhändler oberhalb des Schlinkenwegs neben der Friedberger Landstraße angesiedelt sind/waren, im Rahmen einer Zwischennutzung für entsprechende Unterkünfte für Geflüchtete, Studierende und Auszubildende möglichst unbürokratisch und schnell bereitgestellt werden könnte. Begründung: Es gibt in Frankfurt einen eklatanten Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete, Studierende und Auszubildende. Die Fläche der Gebrauchtwagenhändler an der Friedberger Landstraße stellt eine versiegelte Fläche dar und könnte daher bis zur endgültigen Entscheidung über die Zukunft des Geländes der ehemaligen Günthersburghöfe auch für eine bauliche Zwischennutzung für die Unterbringung der genannten Zielgruppen genutzt werden. Selbst wenn es sich dabei nur um eine befristete Zwischennutzung und um entsprechende Interimsgebäude/Container handelt, würde die angespannte Unterbringungssituation auf diese Weise erheblich entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2807 Aktenzeichen: 51
Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 eruieren
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2766 entstanden aus Vorlage: OF 332/3 vom 23.06.2022 Betreff: Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 eruieren Der Magistrat wird gebeten, die ökologischen Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 ("Bethmanns am Park") zu eruieren. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte untersucht werden: 1. Auswirkungen der geplanten schwarzen Fassade auf das Stadtklima; 2. mögliche Einschränkungen der Frischluftschneise durch die Bebauung sehr nahe an der Straße; 3. mögliche Erhöhung der Stickoxid-Belastung. Begründung: Das geplante Gebäude wirkt in den veröffentlichten Plänen (https://www.bethmanns-am-park.de/) wenig ökologisch und nicht vorteilhaft für das Klima im Nordend. Es sollte sicher gestellt werden, dass hier keine negativen Folgen drohen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2541 Aktenzeichen: 79 2
Umgang mit Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße durch Autobahnausbau
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2780 entstanden aus Vorlage: OF 367/3 vom 17.08.2022 Betreff: Umgang mit Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße durch Autobahnausbau Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wieviel Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße durch den Ausbau der A 661 zu erwarten ist. Welche Pläne bestehen, dieses erhöhte Verkehrsaufkommen aufzufangen? Begründung: Wie die Bürgerinitiative Riederwaldtunnel errechnet hat, sollen durch den Ausbau der A 661 31 Prozent Mehrverkehr entstehen. Seit der Veröffentlichung der Zahlen (siehe z. B. https://www.fr.de/frankfurt/riederwald-ort904338/zu-viel-verkehr-wegen-des-riede rwaldtunnels-91415210.html) wurde keine Reaktion des Magistrats bekannt. Das Nordend ist massiv von den Folgen des Autobahnausbaus betroffen und der Ortsbeirat sollte über die Zahlen und den geplanten Umgang mit dieser Herausforderung informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 401 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2054 Antrag vom 09.04.2025, OF 864/3 Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1164 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Nieder-Eschbach: Begrünung Gewerbegebiet Berner Straße und Genfer Straße
Antrag vom 18.08.2022, OF 161/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Begrünung Gewerbegebiet Berner Straße und Genfer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob in den Straßen Berner Straße und Genfer Straße eine Begrünung des öffentlichen Raums möglich ist und ggf. eingeplant und umgesetzt werden kann. Begründung: Das Gewerbegebiet um die Berner Straße und Genfer Straße ist nahezu vollständig versiegelt. Die Flächen sind überwiegend nicht begrünt. Durch die versiegelten Flächen (insbesondere durch Beton und Asphalt) entsteht gerade im Sommer eine die allgemeine Tagestemperatur übersteigende Wärme, die der Wind aus südlicher/südwestlicher Richtung (die im Sommer vorherrschende Windrichtung) in das Wohngebiet um den Ben-Gurion-Ring und die Homburger Landstraße herum und in den alten Ortskern nach Nieder-Eschbach trägt. Eine Begrünung des öffentlichen Raums würde dazu beitragen, die Wärmeabstrahlung des Gewerbegebietes zu verringern. Die Finanzierung mag mit Hilfe der aktuell aufgestockten Fördergelder für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte um weitere 5,4 Millionen Euro (laut Pressemitteilung des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18.08.2022) gestemmt werden. Besonders bei der Berner Straße ist eine Grünplanung im Rahmen der vorgesehenen Grundsanierung zeitnah und kostengünstig umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 161/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 2 SPD und 1 BFF (= Enthaltung)
Feinstaubmessung Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2535 entstanden aus Vorlage: OF 329/3 vom 18.06.2022 Betreff: Feinstaubmessung Eckenheimer Landstraße Laut BUND ist der lokale Kraftfahrzeugverkehr der größte Verursacher von Stickoxidemissionen (NOX) in Innenstädten. Maßnahmen zur Minderung der innerstädtischen NO2-Konzentrationen müssen daher hauptsächlich beim Kraftfahrzeugverkehr ansetzen. Bei den Kraftfahrzeugen sind die Diesel-Pkw mit 67 Prozent mit Abstand die größten Verschmutzer. Nutzfahrzeuge (Lkw) erzeugen etwa ein Fünftel, Busse fünf Prozent und Mopeds zwei Prozent. Weitere Pkw (Benziner und Hybrid) verursachen vier Prozent des NO2-Ausstoßes. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat nach mehr als 15 Jahren im September 2021 neue Leitlinien zur Luftqualität veröffentlicht. Sie enthalten Empfehlungen für neue Richtwerte bei verschiedenen Schadstoffen. Vor allem die Belastungen mit Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2) müssten demnach deutlich gesenkt werden. Eine der nur vier Messstationen in Frankfurt am Main befindet sich in der Friedberger Landstraße - hier handelt es sich um eine verkehrsbezogene Messstation, die die Luftbelastung in einer Straßenschlucht mit hoher Verkehrsbelastung und dichter Bebauung ermittelt. Hier werden selbst die Grenzwerte der EU für Feinstaubbelastung, die weit über denen der WHO liegen (siehe nächste Seite), fast überschritten, die gemessenen Werte bewegen sie sich häufig an der oberen Grenze. Aufgrund der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs hat die Verkehrsbelastung der Parallelstraßen - vor allem Eschersheimer Landstraße und Eckenheimer Landstraße - enorm zugenommen. Bei Letzterer handelt es sich auch um eine Straßenschlucht mit mittlerweile hoher Verkehrsbelastung, dichter Bebauung, wenig Begrünung und Baumbestand. Verschärft wird das Problem des zunehmenden Verkehrs noch durch die oberirdisch fahrenden Bahnen der Linie U 5, die an zwei Haltestellen auf der Eckenheimer Landstraße ("Glauburgstraße" und "Musterschule") hält und langsam die Straße hinunterfährt. Aufgrund der vielen Ampeln, aber auch der oberirdisch fahrenden U-Bahn ist die Eckenheimer Landstraße sehr stauanfällig, sodass sich in der recht engen Straße die Kraftfahrzeuge und Lkw im Durchgangsverkehr stark stauen. Die Belastung der Luft ist hier noch einmal ein besonderes Problem, weil sich direkt an der Eckenheimer Landstraße zwei Schulen sowie zwei Krabbelstuben befinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an der Eckenheimer Landstraße eine weitere Messstation für verkehrsbezogene Feinstaubmessung, die die Luftbelastung in einer Straßenschlucht mit hoher Verkehrsbelastung und dichter Bebauung ermittelt, einzurichten. Diese Erkenntnisse sollen auch in die Auswertung der Folgen der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs mit einfließen. Quelle: Tagesschau, 22.09.2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2380 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 905 Aktenzeichen: 79-3
Keine Fahrten von Bussen der Linie 39 über die Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2462 entstanden aus Vorlage: OF 351/10 vom 20.06.2022 Betreff: Keine Fahrten von Bussen der Linie 39 über die Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße Vorgang: M 163/20 Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit traffiQ zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, die Busse der Linie 39 wie im Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ auf der Grundlage der Vorlage vom 23.10.2020, M 163, vorgesehen, schon früher über die Schleife Gravensteiner-Platz und Endstation "Preungesheim" zu leiten, aber auf dem Rückweg über die Weilbrunnstraße zu führen. Begründung: Damit wird die Strecke Homburger Landstraße zwischen Preungesheim und Weilbrunnstraße entlastet und die Erschütterungen in den Häusern nehmen endlich ab. Die Bürger von Berkersheim kommen so ohne Umweg zum Einkaufszentrum am Gravensteiner-Platz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2510 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92 11
Weiterführung des Radweges nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2471 entstanden aus Vorlage: OF 353/10 vom 21.06.2022 Betreff: Weiterführung des Radweges nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Homburger Landstraße in dem Abschnitt Weilbrunnstraße bis Gießener Straße die Markierung eines Radweges vorzunehmen. (Projekt-Nr. 18-151010). Begründung: Mit der Markierung eines Radweges in diesem Teilabschnitt würde die Lücke zur Endhaltestelle der U-Bahn-Linie U 5 geschlossen und unter der Voraussetzung einer verbesserten Deckenerneuerung die sichere Fahrt der Radfahrer gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2512 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 2
Sichere Wegeführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2473 entstanden aus Vorlage: OF 355/10 vom 21.06.2022 Betreff: Sichere Wegeführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie eine sichere Wegführung für Radfahrer im Kreuzungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Der markierte Radweg endet im Bereich der Ampel auf der Homburger Landstraße. Eine Weiterführung würde den Radfahrern auf dem Weg in die Weilbrunnstraße eine sichere Verkehrsführung ermöglichen. Der Hinweis auf ein absolutes Park- und Halteverbot wird konsequent missachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2508 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Barrierefreiheit auf der oberen Friedberger Landstraße sicherstellen
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2285 entstanden aus Vorlage: OF 308/3 vom 01.06.2022 Betreff: Barrierefreiheit auf der oberen Friedberger Landstraße sicherstellen Seit der letzten Maiwoche werden an den Haltestellen der Straßenbahnlinie 18 Bauarbeiten durchgeführt. Hierzu wurden die Haltestellen mit Bauzäunen abgesperrt. Leider wurden dabei auch zum Teil die Bereiche versperrt, welche über einen abgesenkten Bordstein verfügen. Da die Haltestellen auf der oberen Friedberger Landstraße zugleich mit den Fußgängerampeln verbunden sind, ist nun das barrierefreie Überqueren der Friedberger Landstraße nicht mehr möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat dringend aufgefordert, ein barrierefreies Überqueren der oberen Friedberger Landstraße an allen Fußgängerampeln auch während der Bauarbeiten sicherzustellen. Der Ortsbeirat bittet, bei zukünftigen Baustellen sicherzustellen, dass die Barrierefreiheit gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2239 Aktenzeichen: 66 2
Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Gelände der DNB
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2275 entstanden aus Vorlage: OF 277/3 vom 21.04.2022 Betreff: Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Gelände der DNB Vorgang: OM 720/21 OBR 3; ST 279/22 Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) zu bitten, den Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Erweiterungsgelände der DNB auch nach 2035 zu sichern. Sollte die DNB dies ablehnen und auch keine Möglichkeit sehen, auf dem Gelände einen Lebensmittelmarkt zu integrieren, wird der Magistrat gebeten, einen alternativen Standort für ein Lebensmittelgeschäft in unmittelbarer Nähe zu finden. Begründung: In der Stellungnahme vom 04.02.2022, ST 279, teilte der Magistrat mit, dass die Entscheidung über den Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf ihrem Gelände ab 2035 allein der DNB obliegt. Grundlage hierfür seien die zwischen der Stadt Frankfurt und der DNB geschlossenen Verträge. Im gesamten Bereich zwischen Eckenheim und der Glauburgstraße sowie zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Friedberger Landstraße ist kein weiterer Lebensmittelmarkt vorhanden. Daher ist es für die Anwohnerinnen und Anwohner von großer Bedeutung, hier einen Lebensmittelmarkt zu erhalten. Wenn der Verkehr in einer "Stadt der kurzen Wege" reduziert werden soll, ist es geboten, die Infrastruktur des täglichen Lebens in Wohngebieten aufrechtzuerhalten und zu fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 720 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 279 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2214 Aktenzeichen: 92 31
Ein adäquater Schienenersatzverkehr für die Linie 18
Antrag vom 01.06.2022, OF 309/3 Betreff: Ein adäquater Schienenersatzverkehr für die Linie 18 Zum 30. Mai hat die VGF auf der Friedberger Landstraße oberhalb der Nibelungenallee mit Gleisbauarbeiten begonnen, die voraussichtlich bis zum 19. Juni andauern sollen. Für diese Zeit ist ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, der die Linie 18 zwischen Gravensteiner Platz und Nibelungenplatz/University of Applied Sciences ersetzen soll. Dieser SEV verbindet jedoch nicht Preungesheim und das obere Nordend mit der Innenstadt - wie die Linie 18 -, sondern er endet an der Rothschildallee, wo Passagiere auf die Linie 12 oder die umgeleitete Linie 18 umsteigen sollen. Für Passagiere aus dem oberen Nordend fällt damit eine - an Sonn- und Feiertagen die einzige - direkte Verbindung in die Innenstadt weg, ebenso wie auch Studierenden der UAS nur noch eine direkte Verbindung von der Konstablerwache zu den Haltestellen Nibelungenplatz und Münzenberger Straße zur Verfügung steht. Die Bauarbeiten fallen darüber hinaus ausgerechnet zu einem Zeitpunkt an, da mit Einführung des 9-Euro-Tickets mit einer höheren Frequentierung des ÖPNV zu rechnen ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit der VGF zu veranlassen, das SEV-Angebot dahingend nachzubessern, dass die Konstablerwache als zentraler Knotenpunkt in der Innenstadt weiterhin direkt und mindestens in derselben Frequenz wie bisher aus dem oberen Nordend erreicht werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage OF 309/3 wurde zurückgezogen.
Anbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2240 entstanden aus Vorlage: OF 319/10 vom 17.05.2022 Betreff: Anbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch Hinweisschilder an der Verschwenkung der Straßen Gießener Straße - Homburger Landstraße (Höhe Busbahnhof an der Endhaltestelle "Preungesheim", siehe Kartenausschnitt) mit einem Richtungshinweis auf die Autobahn 661/B 3 die Homburger Landstraße von Autofahrenden entlastet und die geeignetere Verkehrsführung über die Gießener Straße genutzt werden kann. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt Begründung: Immer noch fahren die meisten Autofahrenden bei der Fahrbahnverschwenkung Richtung Gießener Straße/Homburger Landstraße über die Homburger Landstraße anstatt über die Gießener Straße, wobei in Kauf genommen wird, mit viel Wartezeit an sieben Ampeln zu stehen und den Kreisverkehr an der Dortelweiler Straße nutzen zu müssen, im Gegenzug zu fünf Ampeln und der Möglichkeit, schon in die Richtung Bad Vilbel/Friedberg zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2011 Aktenzeichen: 66 7
Grillplatz am Nordpark
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2246 entstanden aus Vorlage: OF 334/10 vom 16.05.2022 Betreff: Grillplatz am Nordpark Vorgang: OM 5085/19 OBR 10; ST 2429/19 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie der kleine Grillplatz im Niddatal an der Homburger Landstraße künftig gerade in den Sommerferien noch besser dauerhaft sauber gehalten werden kann; 2. ob, und wenn ja, wie diesbezüglich auch das sehr gute Konzept "Sauberkeit aus einer Hand" beitragen wird. Begründung: Die Sauberkeit im Niddatal ist ein hohes Gut. Dankenswerte Fortschritte in Sachen Sauberkeit sind auf dem Grillplatz am Nordpark bereits erkennbar. Es ist auch zu begrüßen, dass der benachbarte Parkplatz ein neues, freundliches Gesicht erhalten hat. Zudem trägt der ehrenamtliche Einsatz in Sachen Hundekotbeutelspendern und Papierkörbe Früchte. Es wäre schade, wenn nicht auch das bundesweite Projekt "Wildnis wagen" zu weiteren Verbesserungen im und am Nordpark führen würde. Wichtig dabei bleibt zudem, dass auch die anderen städtischen Grillplätze sauber gehalten und insbesondere auch langfristig erhalten bleiben. Ein etwaiges Ausweichen und Überlastungen quasi durch nicht gewollten Grilltourismus müssen unterbleiben. Dazu kann zum Beispiel ein stadtweites Grillplatzmanagement sinnvoll beitragen, so wie es der Ortsbeirat 10 bereits angeregt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5085 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2429 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2120
Benennung der Verkehrsflächen im Hilgenfeld
Antrag vom 27.05.2022, OF 344/10 Betreff: Benennung der Verkehrsflächen im Hilgenfeld Der Magistrat teilte am 17.05.2022 mit, dass die im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegenen Verkehrsflächen entsprechend den planerischen Festsetzungen ausgebaut werden sollen. Diese Erschließungsanlagen sind nun zu benennen. Gemäß der Vorgabe für die Straßenbenennung, Straßen und Plätze verstärkt nach Frauen zu benennen, und einer aktuellen Anregung der Kommunalen Ausländerinnen- und Ausländer-vertretung, Benennungen verstärkt nach Migrantinnen und Migranten vorzunehmen, schlägt der Magistrat die Schaffung eines neuen Namensgebietes vor, durch das Frauen und Männer aus verschiedenen Erdteilen geehrt werden sollen, die sich vorbildlich für universelle Menschen- und Bürgerrechte eingesetzt haben, als Vordenkerinnen und Vordenker, Aktivistinnen und Aktivisten, Politikerinnen und Politiker. Der Ortsbeirat teilt und unterstützt ausdrücklich das Ansinnen, Benennungen von Straßen und Plätzen verstärkt nach Frauen, Migrantinnen und Migranten vorzunehmen. Das geplante "Wohngebiet Nördlich Frankfurter Berg" hat aber Besonderheiten, welche eine entsprechende Berücksichtigung erfordern. Z.B. Räumliche Lage im Stadtteil und "Abtrennung" durch die Eisenbahnlinie, wie es sich jetzt schon beim Hilgenfeld darstellt. Bisherige Schwerpunkte und Akzeptanz bei den Straßennamen. Deshalb hatte der Ortsbeirat bereits in der Vergangenheit und aus sehr berechtigten Gründen den Bürgerverein Frankfurter Berg e.V. hinzugezogen. Die Mitglieder des Bürgervereins lehnten auf ihrer JHV am 24.05.2022 die konkreten Namens-vorschläge des Magistrats einstimmig ab. Die ohnehin sehr schwierigen Anbindungs- und Integrationsbemühungen in den Stadtteil würden unnötig erschwert. Ebenso wertet man das fehlerfreie Aussprechen sowie Schreiben der Namen als weit unterschätzte Herausforderung. Diese Personennamen werden weder der vorherigen landwirtschaftlichen Nutzung, den ökologisch orientierten Bauplanungen noch dem eigenen Stadtteilprädikat "Der Stadtteil im Grünen" gerecht. Sie bieten auch sonst keinen erkennbaren Bezug zu diesen Flächen. .../2 Deshalb wird der Ortsbeirat ausdrücklich aufgefordert und gebeten, dass er sich diesem Votum anschließt und sich bei der ihm obliegenden Namensgebung an den beigefügten Vorschlägen der Mitglieder des Bürgerverein Frankfurter Berg e.V. orientiert. Laut Magistrat, vom 17.05.2022, wird im Stadtteil Frankfurter Berg ersichtlich, dass die Straßen-benennungen nach Pflanzen stark dominieren. Es überwiegen "Sträucher" sowie anteilig "Ackerpflanzen" bei den vorhandenen Benennungen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat für seine ehren- und lobenswerten Vorschläge. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat wie nachfolgend zu verfahren und 1. die unbenannte Haupterschließungsstraße, die von der Homburger Landstraße in südwestlicher Richtung verläuft, in ________________-Straße zu benennen. (Magistrat Vorschlag: Václav-Havel-Straße) 2. die unbenannte Straße, die von der unbenannten Haupterschließungsstraße zunächst in nordwestlicher Richtung verläuft und einen geschlossenen Ring im Norden des Bebauungsplangebietes bildet, in ________________-Ring zu benennen. (Magistrat Vorschlag: Simone-de-Beauvoir-Ring) 3. die unbenannte Straße, die von der unbenannten Haupterschließungsstraße zunächst in nordwestlicher Richtung verläuft und einen geschlossenen Ring südwestlich der anderen Ringstraße bildet, in ________________-Ring zu benennen. (Magistrat Vorschlag: Wangari-Maathai-Ring) 4. der unbenannte Platz, der sich in der Mitte des Bebauungsplangebiets, nördlich an die hier rechtwinkelig abknickende Haupterschließungsstraße anschließt, in Heinrich-Hofmann-Platz zu benennen. (Magistrat Vorschlag: Tagoreplatz) Sollte die erbetene Neubewertung (s. OM ___ / 2022) weiterhin eine Benennung nach Heinrich Hofmann abschlägig bescheiden, erst dann bitte diesen in ________________-Platz zu benennen. Anlage 1 (ca. 168 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO I, TOP 21 Der Ortsbeirat stellt einvernehmlich fest, dass eine Befangenheit nach § 25 HGO, die einen Ausschluss von Beratung und Abstimmung vorsieht, bei Herrn Bartram-Sitzius nicht vorliegt. Beschluss: Die Vorlage OF 344/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 344/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 10 2022 Die Vorlage OF 344/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Platzhalter unter Ziffer 1. durch "Mohnblumenstraße", unter Ziffer 2. durch "Ritterspornweg", unter Ziffer 3. durch Ackerwindenring und unter Ziffer 4. durch "Kornblumenplatz" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hundekotbeutelspender westlich des südlichen Ortseingangs von Bonames
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2044 entstanden aus Vorlage: OF 284/10 vom 18.04.2022 Betreff: Hundekotbeutelspender westlich des südlichen Ortseingangs von Bonames Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender nebst Abfalleimer westlich der Homburger Landstraße zwischen der Brücke über den Altarm der Nidda und des südlichen Ortseingangs von Bonames im Bereich der Schranke anzubringen . Begründung: Die erforderliche Patin dafür ist für zwei weitere Hundekotbeutelspender aktiv und hat die Maßnahme ämterseits bereits vorbesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1809 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 67 0
Führung der Radfahrer in Bonames
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2045 entstanden aus Vorlage: OF 285/10 vom 19.04.2022 Betreff: Führung der Radfahrer in Bonames Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die Führung für Radfahrer durch den Ortskern von Bonames endlich sinnvoller und sicherer gestaltet wird. Begründung: Der Ortsbeirat 10 weist seit Jahren auf die Gefahren für Radfahrer im Ortskern von Bonames hin, insbesondere auf der Homburger Landstraße, die wegen ihrer Unübersichtlichkeit aus gutem Grund nicht gegen die Einbahnstraße befahren werden kann, was für Radfahrer in Richtung Süden zu großen Umwegen führt. Trotz dieser hier im Gegenteil etwa zum Marbachweg im Dornbusch offensichtlichen Gefahr im Verzug werden die entsprechenden Anträge des Ortsbeirats 10 seit Jahren in Verstoß gegen die geltenden Regeln nicht beantwortet. Die ganze Situation grenzt nun endgültig an Hohn, da das Verkehrsdezernat genau diese Route als Ausweichroute für die am Bahnübergang in der Berkersheimer Bahnstraße gesperrte Hauptradroute Frankfurt nach Bad Homburg ausgewiesen hat, diese als sichere Alternative darstellt und auf den Karten für die Ausweichrouten nicht einmal darauf hinweist, dass die Homburger Landstraße auch für Radfahrer in Bonames nur in Süd-Nord-Richtung befahrbar ist. So kommt es in der Gegenrichtung zu noch weiteren Umwegen, als den auf den Karten ohnehin schon grenzwertig und ohne Entfernungsangaben dargestellten Alternativrouten. Obwohl der Ortsbeirat 10 auf diese Problematik wiederholt und frühzeitig vor der Sperrung der Radroute in Berkersheim hingewiesen hatte, hat das Verkehrsdezernat somit nach wie vor keine adäquate Lösung für Radfahrer angeboten. In Anbetracht der bis mindestens noch Ende 2023 andauernden Totalsperrung für Radfahrer in Berkersheim ist dieser Zustand nicht tragbar, sodass nicht zur Tagesordnung übergegangen werden kann und wenigstens in Bonames endlich eine Verbesserung herbeigeführt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 2
Gewerbegebiet August-Schanz-Straße
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2037 entstanden aus Vorlage: OF 298/10 vom 18.04.2022 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Möglichkeiten zur positiven Weiterentwicklung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße bestehen; 2. welche baulichen und baurechtlichen Einschränkungen entfallen oder reduziert werden können; 3. ob auch Rechenzentren angesiedelt werden können; 4. ab wann und wie zumindest die seit Jahren ansässigen Discounter ihren jeweiligen Bedarfen auch über eine größere Verkaufsfläche auf den bestehenden Grundstücken besser gerecht werden können; 5. wie die verkehrliche Anbindung des Gewerbegebietes an die Homburger Landstraße und zur A 661 in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern deutlich verbessert werden kann. Dies auch mit Blick auf die Planungen für eine Trasse der dann dort oberirdisch fahrenden Bahnen der U-Bahn-Linie U 5. Begründung: Gewerbeflächen sind gerade in Frankfurt rar. So wäre es zum Beispiel nicht gut, wenn nicht zeitgemäße Beschränkungen im Gewerbegebiet August-Schanz-Straße direkt oder indirekt an anderer Stelle zu weiterer Versieglung von Flächen führen oder die jeweiligen Nutzungen vor Ort vermeidbar eingeschränkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1771 Aktenzeichen: 61 00
Sauberkeit von Park-and-ride-Parkplätzen im Ortsbezirk 10 erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1880 entstanden aus Vorlage: OF 258/10 vom 07.03.2022 Betreff: Sauberkeit von Park-and-ride-Parkplätzen im Ortsbezirk 10 erhöhen Der Magistrat wird gebeten, die Sauberkeit der Park-and-ride-Parkplätze in Preungesheim und Bonames zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere Verunreinigungen durch Vogelkot. Dies könnte beispielsweise durch eine Erhöhung der Reinigungsfrequenz oder vergrämende Maßnahmen verhindert werden . Begründung: Auf beiden Parkplätzen (an der U-Bahn-Station "Kalbach" sowie im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Ecke Am Dachsberg) mehren sich Beschwerden über zunehmende Verschmutzung. Der Ortsbeirat 10 bittet um entsprechende Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1645 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 171 Aktenzeichen: 66 0
Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1889 entstanden aus Vorlage: OF 274/10 vom 07.03.2022 Betreff: Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße Die Verkehrsführung auf der Gießener Straße, in Richtung Marbachweg, erlaubt zurzeit nicht das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße. Die Gießener Straße soll die Homburger Landstraße entlasten. Die Homburger Landstraße wurde in Preungesheim zum Schutz der Anwohner gänzlich auf Tempo 30 gesetzt. Die jetzige Verkehrsführung zwingt vom Norden kommende Fahrzeuge, mit Ziel Ronneburgstraße, die Homburger Landstraße zu befahren. Der auf der Fahrbahn der Gießener Straße aufgebrachte Richtungspfeil geradeaus (Zeichen 297 StVO) wird häufig nicht beachtet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Gießener Straße das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667 Antrag vom 06.03.2023, OF 551/10 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3744 Aktenzeichen: 32 1
Leitschwellen für den Radweg auf der Friedberger Landstraße
Antrag vom 14.03.2022, OF 246/3 Betreff: Leitschwellen für den Radweg auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radspur auf der Friedberger Landstraße in beide Richtungen wo möglich mit Leitschwellene und an besonders gefährdeten Stellen zusätzlich mit flexiblen Pollern zu sichern. Begründung: Die breite Radspur auf der Friedberger Landstraße stellt einen großen Fortschritt im Sinne einer sozial-ökologischen Verkehrswende dar. Nichtsdestotrotz trauen sich weiterhin viele Menschen - Kinder, Senior:innen, ungeübte Radfahrende etc. - nicht zu, die Radspur zu verwenden. Die stark und oft mit hoher Geschwindigkeit befahrene Friedberger Landstraße soll daher baulich so getrennt werden, dass die Radspur auch für die genannte Personengruppe nutzbar wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 246/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
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