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Meine Nachbarschaft: Am Weingarten

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in Bockenheim

18.01.2016 · Aktualisiert: 18.04.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4887 entstanden aus Vorlage: OF 845/2 vom 30.12.2015 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, den Planungsstand hinsichtlich der Um- bzw. Nachrüstung von Ampelanlagen mit akustischen Signalen an den folgenden Standorten mitzuteilen: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße, um von der Haltestelle der Linie 16 zum Westbahnhof hin- und zurückzukommen, 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Bockenheimer Warte", um zur U-Bahn-Station zu kommen, 3. Ampelanlage Kreuzung Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße, 4. Ampelanlage Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße, 5. Ampelanlage Kirchplatz Bockenheim, 6. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Markus-K rankenhaus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 651

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung des Abschnittes der Leipziger Straße zwischen der Kurfürstenstraße und der Straße Am Weingarten

18.01.2016 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4878 entstanden aus Vorlage: OF 838/2 vom 04.01.2016 Betreff: Umgestaltung des Abschnittes der Leipziger Straße zwischen der Kurfürstenstraße und der Straße Am Weingarten Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Leipziger Straße zwischen Kurfürstenstraße und der Straße Am Weingarten umzugestalten. Es soll ein städtischer Platz entstehen. Hierzu sollen beispielsweise 1. die frei stehenden Auskunftstafeln und der Fahrkartenautomat, die derzeit eine "Wand" bilden, an den Seiten des U-Bahn-Aufzuges aufgestellt werden; 2. der Glascontainer im Bereich des Grünstreifens an der angrenzenden Straßeneinmündung der Rohmerstraße aufgestellt werden; 3. Fahrradständer aufgestellt werden, um die Platzfläche zu entlasten; 4. die Telefonzellen auf ihre weitere Notwendigkeit überprüft und ggf. demontiert werden; 5. die zum Teil defekten Schutzgeländer um die Bäume demontiert werden, da diese als Fahrradständer missbraucht werden, oder, soweit notwendig, wieder hergestellt werden; 6. sämtliche weitere Gegenstände der Stadtmöblierung überprüft werden, ob sie dem Oberziel nach Art und Standort dienen. Die Umgestaltung soll unabhängig von anderen Bemühungen, die etwa die ganze Leipziger Straße betreffen, vorgenommen werden. Begründung: Der o. g. Bereich bildet quasi das "Herzstück Bockenheims". Es ist eine verbreiterte Fläche mitten auf der ansonsten schmalen Leipziger Straße, der Baumbestand ist geglückt, die Fläche hat das Potenzial, ein Platz für das Stadtteilzentrum zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 841 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1677 Anregung vom 13.02.2017, OA 124 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich und Grünflächen Zeppelinallee/Bernusstraße/Cretzschmarstraße

02.11.2015 · Aktualisiert: 01.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM 4636 entstanden aus Vorlage: OF 787/2 vom 09.10.2015 Betreff: Kreuzungsbereich und Grünflächen Zeppelinallee/Bernusstraße/Cretzschmarstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im oben angeführten Bereich folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die "Bepollerung" an beiden Seiten der Grünfläche ist nicht mehr durchgängig erhalten (siehe Bilder 1 und 2). Die übrig gebliebenen Pfosten sollen nun an der Seite zusammengefasst in Richtung Franz-Rücker-Allee angebracht werden. Auf der Seite des Spielplatzes werden Fahrradanlehnbügel angebracht; 2. Die Sperrfläche samt Pfosten an der Ecke Zeppelinallee/Bernusstraße ist so zu gestalten, dass sie den ihr eigentlich zugedachten Zweck auch erfüllen kann, was derzeit offensichtlich nicht der Fall ist (siehe Bilder 3 und 4); 3. Ähnliches gilt für den gegenüberliegenden Kreuzungsbereich Zeppelinallee/ Cretzschmarstraße. Hier sind besonders auf der linken Seite (Fahrtrichtung Franz-Rücker-Allee) geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein verbotswidriges Parken bis in den Kreuzungsbereich hinein verhindern. Begründung: Im angesprochenen Bereich ist immer wieder verbotswidriges Parken bis weit in den Kreuzungsbereich und in die Grünflächen zu beobachten. Mit den geforderten Maßnahmen wird dies künftig verhindert. Der Spielplatz, der sich in unmittelbarer Nähe zum Kreuzungsbereich befindet, ist nach seiner Sanierung durch die Stadt einer der schönsten im Ortsbezirk und daher sehr beliebt und hoch frequentiert. Ein besonderes Augenmerk ist daher auf die Sicherheit der vielen Kinder zu richten, die diesen Spielplatz besuchen. Anlage Anlage 1 (ca. 937 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 189 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren

20.04.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4019 entstanden aus Vorlage: OF 665/2 vom 02.04.2015 Betreff: Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, 1. über die Möglichkeiten des Milieuschutzes hinsichtlich des Erhalts von preiswertem Wohnraum und gemischter Bevölkerungsstrukturen in Informationsveranstaltungen vor Ort - hier jeweils für die Bereiche der Erhaltungssatzungen in Bockenheim und im Westend - verstärkt zu informieren. Zusätzlich sollte eine offene Beratung in Kooperation mit dem Ortsbeirat und den Mieterinitiativen den Bewohnern Gelegenheit geben, von einem effektiven Milieuschutz zu profitieren; 2. sicherzustellen, dass durch ausreichende personelle Ausstattung Bauanträge und Bauausführung intensiv geprüft und kontrolliert werden können und damit der Genehmigungsvorbehalt im Sinne der Milieuschutzsatzungen angewandt werden kann; 3. die Grenzen des Gebietes zu überprüfen und zu berichten, warum die an das jetzt festgelegte Milieuschutzgebiet angrenzenden Bereiche für die Erhaltungssatzungen Bockenheim I und II, etwa Sophienstraße oder Hedwig-Dransfeld-Straße, Franz-Rücker-Allee und damit der gesamte Bereich von der Grenze Grüneburgpark bis zum Westbahnhof, Ginnheimer Landstraße und Gräfstraße, bislang nicht als schützenswert eingestuft wurden, obgleich sie sowohl baulich als auch von der Bevölkerungsstruktur her durchaus unterschiedlich und schützenswert erscheinen. Begründung: Während die Öffentlichkeit dem Milieuschutz grundsätzlich positiv gegenübersteht, bleiben doch Fragen hinsichtlich der Kriterien. Es besteht ein großes Bedürfnis nach Beratung und Information hinsichtlich der Möglichkeiten, aber auch der Grenzen des Milieuschutzes. Es bestehen zudem Bedenken aufgrund von Erfahrungen im Westend, dass gut gemeint noch nicht gut ist, weil die personelle Ausstattung nicht ausreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1004 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Linksabbiegen von der Juliusstraße in die Sophienstraße

12.09.2014 · Aktualisiert: 08.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2014, OF 559/2 Betreff: Linksabbiegen von der Juliusstraße in die Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen aus der Juliusstraße in die Sophienstraße einzurichten. Es dient der Kenntnis: Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt liegen seitens des Amtes keine Bedenken vor, vielmehr sind Ampel und Ampelschaltungen auf diese Linksabbiegemöglichkeit vorgerüstet - es bedarf des Entfernens einer Folie in der Ampel, sowie der Ergänzung der Bodenmarkierung. Begründung: schon seit vielen Jahren ist erkennbar, dass hier ein Fahrbedarf besteht. Derzeit belastet der Linksabbieger verkehr entweder die Bernus- und Georg-Speyer-Straße (in Folge der Fahrroute: Franz-Rücker-Allee/ Georg-Speyer-Str/zurück über die Bernus-Straße in die Sophien-Sraße. Hierbei werden Wohnstraßen unnötig belastet. Oder: der entsprechende Verkehr biegt - und das ist fast Regelfall - ordnungswidrig ab, da man erkannt hat, dass die Ampelschaltungen ein gefahrloses Abbiegen ermöglichen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 559/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Günther-Groenhoff-Straße als Spielstraße einrichten

08.09.2014 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2014, OM 3373 entstanden aus Vorlage: OF 546/2 vom 21.08.2014 Betreff: Günther-Groenhoff-Straße als Spielstraße einrichten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Günther-Groenhoff-Straße als temporäre Spielstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Die Günther-Groenhoff-Straße wird aus Bequemlichkeit häufig als Umgehung der Ampel Franz-Rücker-Allee/Frauenlobstraße genutzt. Ein Wegfall dieser Umgehung führt nicht zu erheblichen Verkehrsmehrbelastungen auf der Franz-Rücker-Allee. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1448 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in Bockenheim

05.05.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3060 entstanden aus Vorlage: OF 507/2 vom 10.04.2014 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Vorgang: OM 3823/10 Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlagen an den folgenden Standorten mit akustischen Signalen auszustatten, so wie es am Kirchplatz Bockenheim bereits realisiert wurde: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße (um von der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 zum Westbahnhof hin- und zurück zu kommen); 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Bockenheimer Warte" um zur U-Bahn-Station zu kommen; 3. Ampelanlage an der Kreuzung Zeppelinallee/Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße; 4. Ampelanlage an der Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße; 5. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Markus Krankenhaus"; 6. Ampelanlage an der Kreuzung Buzzistraße/Am Römerhof; 7. Ampelanlage an der Kreuzung Am Römerhof/Leonardo-da-Vinci-Allee; 8. Ampelanlag e an der Kreuzung An der Dammheide/Voltastraße. Begründung: Wiedervorlage eines Antrags aus 2010, welcher seinerzeit nicht umgesetzt werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2010, OM 3823 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 975 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nutzung öffentlicher Flächen für Gastronomie und Verkauf

28.02.2014 · Aktualisiert: 26.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2014, OF 479/2 Betreff: Nutzung öffentlicher Flächen für Gastronomie und Verkauf Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu unten gestellen Fragen Auskunft zu erteilen. Vorab sei festgestellt: die Nutzung öffentlicher Flächen für gastronomische Nutzungen (Sommergärten, Bestuhlungen) und Verkauf sind aus Sicht des Ortsbeirates im Regelfall im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und sollen mit dieser Anfrage nicht eingeschränkt werden. Dies vorangestellt bittet der Ortsbeirat um Auskunft - auf welcher Grundlage die Genehmigungen erfolgen bzw. nicht erfolgen, - welcher Grundlage Befreiungen vorgenommen werden bzw. nicht vorgenommen werden, - welches diese Befreiungen in der Regel sind, bzw. wo Grenzen liegen, - ob in allen Fällen Plangrundlagen seitens der Betriebe eingereicht wurden, bzw. welche Art von Nutzungen dies voraussetzt, welche ggf. nicht (Auslage von Geschäften). - ob alle Nutzungen entgeldpflichtig sind, - wie die Bemessungsgrundlage hierfür ist, - und ob diese regelmäßig kontrolliert werden. - was die Gründe dafür sind, einzelnen Gastronomiebetrieben, die z.B. die Nutzung Straßenraum über einen gewissen Zeitraum erwirkt hatten, diese Nutzung nicht mehr fortzusetzen, - was die Gründe dafür sind, bauliche Begrenzungen (z.B. durch Glaswände) dieser Flächen ggf. über viele Jahre zu dulden, sie aber dann ggf. zu untersagen zu müssen. - warum an anderen Stellen ähnliche bauliche Begrenzungen geduldet werden/können, - ob es bekannt ist, dass einige Gastronomie erhebliche Flächen nutzen, bzw. diese nach Nachfrage ausgestalten. Begründung: Einzelnen Betrieben wurden kurzfristig die Nutzung von Straßenraum nicht weiter genehmigt (obschon hierfür Investitionen getätigt waren), dies in der Straße "Am Weingarten" am "Kirchplatz" mussten Begrenzungen zurückgebaut werden, die das Ortsbild nicht wirklich störten, aber nützlich waren, im Bereich Kurfürstenstraße/Leipzigerstraße hingegen sind flächige Blumenkübel mit Rankhilfen geduldet, einige Gastronomien weiten sich - sicherlich zumeist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger - sehr aus Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 966 2014 Die Vorlage OF 479/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Benutzer der Straßenbahnlinie 16 an der Haltestelle .Frauenfriedenskirche. durch eine zusätzliche Ampel vor durchfahrenden Kraftfahrzeugen während des Haltens an der Haltestelle schützen

09.10.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2013, OF 389/2 Betreff: Benutzer der Straßenbahnlinie 16 an der Haltestelle "Frauenfriedenskirche" durch eine zusätzliche Ampel vor durchfahrenden Kraftfahrzeugen während des Haltens an der Haltestelle schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: An der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 Frauenfriedenskirche sollen die Fahrgäste durch eine Ampel, welche die nachfolgenden Kraftfahrzeuge während des Haltens der Straßenbahn an der Haltestelle aufhält, vor Unfallgefahren geschützt werden. Begründung: Laut Beobachtung von Anliegern der Franz-Rücker-Allee kommt es fast täglich bei der Straßenbahnlinie 16 zu gefährlichen Situationen. Insbesondere in Fahrtrichtung Ginnheim fahren die Autos an der Haltestelle "Frauenfriedenskirche" des öfteren noch bei geöffneten Straßenbahntüren durch. Dies häuft sich nach Erfahrung der Anwohner in der letzten Zeit. Insbesondere Kinder sind hier besonders gefährdet, deshalb muss durch eine Ampel für Kraftfahrzeuge vor der Haltestelle Abhilfe geschaffenwerden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 389/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umgestaltung des Abschnittes Leipziger Straße zwischen der Kurfürstenstraße und Am Weingarten

16.08.2013 · Aktualisiert: 03.10.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2013, OF 352/2 Betreff: Umgestaltung des Abschnittes Leipziger Straße zwischen der Kurfürstenstraße und Am Weingarten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept zu prüfen und darüber zu berichten bzw. unmittelbar machbare Maßnahmen um zusetzen, die dem Ziel dienen, den Abschnitt Leipzigerstraße zwischen der Kurfürstenstraße und Am Weingarten sowie den unmittelbaren Anschluss der Rohmerstraße umzugestalten, das Ausmaß an Stadtmöbelierung zurückzunehmen und die zuzsammenhängend nutzbare Freifläche verbessern. Hierzu sollen: - die Auskunftstafeln des RMV z.B. an den Seiten des U-Bahnaufzuges zu stehen kommen - die Fahrkartenautomaten z.B. an den Seiten des U-Bahnaufzuges zu stehen kommen - der nicht gepflegte Grünstreifen in der anschließenden Rohmerstraße mit herangezogen werden - die Glascontainer auf diesem aufgestellt werden, soweit diese überhaupt zwingend in dem Straßen abschnitt Leipzigerstraße stehen. - Zusätzliche Fahrradaufstellflächen - auch die zu Gunsten von Verleihgesellschaften- in diesem Bereich aufgestellt werden. - die Telefonzellen auf Notwendigkeit geprüft und ggf. demontiert werden - die wenigen Schutzgeländer um die Bäume demontiert werden sowie sämtliche weitere Gegenstände der Stadtmöbelierung überprüft werden, ob Sie dem Ziel einen städtischen Platz zu gestalten an sich bzw. an ihrem Standort dienen. Begründung: Der o.g. Bereich bildet quasi das Herzstück Bockenheims, es sollte mehr ein städtischer Platz sein, denn ein "Abstellplatz" für zeitlich sich nacheinander vollzogene einzelne Stadtmöbelierungen mit jeweils ganz eigenständigen Absichten und Zielen. Es muss vor allem "Platz sein für" z.B. für Aktivitäten von Bürgern oder Vereinen etwa im Rahmen des Leipzigerstraßenfestes, aber auch und gerade Anwohnern, Anliegern und Gastronomen die Möglichkeit geben, auch in übrigen Zeiten den Bereich als städtischen Platz wahrzunehmen und zu nutzen. So nehmen U-Bahn-Abgang, Informationstafeln und Fahrkartenautomaten eine große Fläche ein, Telefon-Automaten, die nur mit Karten bedienbar sind und damit kaum genutzt werden und Glascontainer versperren Flächen, aber auch Wechseln der Straßenseiten. Einige Bäume haben Schutzgeländer (an denen gerne Fahrräder angeschlossen werden), andere keine, sodass diese wohl nicht zwingend sind. Neben der notwendigen Zahl an Fahrradabstellflächen drängen Fahrrad-Vermieter (Bahn und andere) auf die Fläche. Diese Aufstellflächen können besser auf der umgestaltbaren Fläche im Bereich der Rohmerstraße aufgenommen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 352/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 23.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 352/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Umgestaltung der Leipziger Straße Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 369

24.10.2011 · Aktualisiert: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.10.2011, OA 86 entstanden aus Vorlage: OF 82/2 vom 21.10.2011 Betreff: Umgestaltung der Leipziger Straße Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 369 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 14.05.2012 und 28.09.2012 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: a) Der Magistratsbericht B 369 wird zurückgewiesen. b) Der Magistrat wird aufgefordert, ein planerisches Konzept für die Neu- und Umgestaltung der Leipziger Straße vorzulegen, das folgende Punkte enthalten soll: 1. Ebenengleiches Anlegen der verschiedenen Verkehrsflächen, die sich aber durch farbliche Verschiedenheit und unterschiedliche Beläge optisch voneinander unterscheiden (z. B. Fahrbahn geteert, Parkplätze dunkel gepflastert, Gehbereiche hell gepflastert). 2. Die lineare Führung der Leipziger Straße wird aufgegeben. Stattdessen wird sie mäandrierend geführt. Auf diese Weise werden die Parkplätze im Wechsel auf der linken und auf der rechten Straßenseite angeordnet. Dies führt nicht nur zur Auflockerung der Straßensituation, sondern vor allem zu einer deutlichen Bremswirkung für den Kraftverkehr. 3. Der Bereich zwischen den Straßen Am Weingarten und Markgrafenstraße wird zunächst probeweise für den Kraftverkehr gesperrt. Hierdurch entsteht etwa in der Mitte der Leipziger Straße ein Platz, der die Attraktivität zusätzlich steigern soll und als ein Ort der Erholung und Entspannung zu sehen ist. Der Kraftverkehr wird durch die Straße Am Weingarten, die Wurmbachstraße und die Markgrafenstraße zur Leipziger Straße zurückgeführt. In der Rohmerstraße wird die Einbahnstraßenregelung umgekehrt, sodass sie als Sackgasse an der Leipziger Straße endet. Mit diesen Änderungen entsteht nicht nur ein Platz auf der Leipziger Straße, sondern sie verliert gleichzeitig ihren Anreiz als Durchfahrtsstraße. Auf diesem Platz wird auch zukünftig der Bücherschrank stehen. Durch das Anbringen sogenannter Stadtmöbel wird im Zusammenwirken mit den bereits vorhandenen Gastronomiebetrieben und Bäckereien eine gemütliche Atmosphäre geschaffen, die zum Verweilen und Erholen einlädt. Der verbreiterte Bürgersteig entlang der Leipziger Straße zwischen Am Weingarten und Kurfürstenstraße wird dahin gehend bereinigt, dass Gegenstände der Platzmöblierung (Telefonzellen, Hinweisschilder, Glascontainer etc.) soweit entfernt oder ersetzt werden, dass eine zusammenhängend nutzbare Fläche entsteht. Soweit hierzu Handlungen Anderer (z. B. Telekom) notwendig sind, soll mit diesen eine Einigung herbeigeführt werden. 4. Die Leipziger Straße wird nach ihrer Umgestaltung, wie in Punkt 1. bis 3. beschrieben, zu einer Tempo-20-Zone. 5. Als Sofortmaßnahmen werden im bereits sanierten Teil der Leipziger Straße folgende Punkte umgesetzt: a) Um der Rechts-vor-Links-Regelung einen deutlichen optischen Nachdruck zu verleihen, werden an den entsprechenden Kreuzungsbereichen sogenannte "Haifischzähne" als Haltelinien auf dem Asphalt aufgebracht. b) Ebenso werden geschwindigkeitsreduzierende Matten in den Kreuzungsbereichen angebracht. c) In regelmäßigen Abständen wird eine schwarze 30 auf weißem Grund mit roter Umrandung als Erinnerung an die Tempo-30-Zone auf den Asphalt gezeichnet. d) Die Fahrbahn wird mit Piktogrammen versehen, um auf entgegenkommende Fahrradfahrer hinzuweisen. Nach Abschluss der noch ausstehenden Sanierungsarbeiten werden obige Punkte auch auf den dann sanierten Teil der Leipziger Straße angewendet. Begründung: Der Magistratsbericht B 369 besteht im Wesentlichen aus der Kopie eines vorangegangen Berichtes und stellt daher eine Missachtung eines parlamentarischen Gremiums dar. Inhaltlich dokumentiert er den Unwillen, sich mit der Leipziger Straße konkret zu befassen. Die Ausführungen zur Schaffung eines Platzes auf der Leipziger Straße sind im Umkehrschluss dazu geeignet, die Sperrung der Hauptwache wieder aufzuheben. Dies will ganz sicher niemand mehr. Die teilweise abgeschlossene und teilweise bevorstehende Sanierung der Leipziger Straße stellt nur einen Schritt zu mehr Verkehrssicherheit dar. Eine grundlegende zukünftige Umgestaltung zu einer attraktiven Einkaufsstraße ist überfällig. Sie ist eng im Zusammenhang mit der Bebauung des Campus Bockenheim zu sehen und ist spätestens parallel dazu zu realisieren. Die im Antrag aufgeführten Sofortmaßnahmen sind schnell und kostengünstig umsetzbar. Eine nichtlineare Straßenführung wurde bereits von unzähligen anderen Kommunen verwirklicht. Sie stellt eine Attraktivitätssteigerung dar, was der im Magistratsbericht B 369 dargestellten gegensätzlichen (theoretischen) Meinung widerspricht. Die beantragten Maßnahmen stellen nicht nur eine optische Weiterentwicklung der Leipziger Straße dar, sondern es wird ein völlig neues Raumgefühl erschlossen. Die Einkaufsstraße wird barrierefrei und ist somit in vollem Umfang für Menschen mit körperlicher Einschränkung (Rollstuhl, Rollator) oder zum Befahren mit Kinderwagen nutzbar. Die völlige Umgestaltung bildet eine deutliche Attraktivitätssteigerung und führt zur Anziehung neuer Geschäfte, die eine Bereicherung der Einkaufsstraße darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 369 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.11.2012, B 470 Bericht des Magistrats vom 03.02.2014, B 22 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.11.2011 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung der KAV am 28.11.2011, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage OA 86 wird zugestimmt. 5. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 369 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 369 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 369 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 369 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (B 369 = Kenntnis, OA 86 = Annahme) NPD (B 369 = Kenntnis, OA 86 = Ablehnung) 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2012, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. 2. a) Buchstabe a) der Vorlage OA 86 wird abgelehnt. b) Buchstabe b) der Vorlage OA 86 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) b) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2012, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. 2. a) Der Buchstabe a) der Vorlage OA 86 wird abgelehnt. b) Der Buchstabe b) der Vorlage OA 86 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und Piraten (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) b) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 369 = Kenntnis, OA 86 = Buchstabe a) Ablehnung, Buchstabe b) Annahme) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2012, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. 2. a) Der Buchstabe a) der Vorlage OA 86 wird abgelehnt. b) Der Buchstabe b) der Vorlage OA 86 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und Piraten (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) b) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 86 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.11.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 86 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 1331, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2012 § 1824, 11. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.06.2012 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beseitigung der Altglascontainer auf der Leipziger Straße

25.10.2010 · Aktualisiert: 02.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2010, OM 4681 entstanden aus Vorlage: OF 538/2 vom 08.10.2010 Betreff: Beseitigung der Altglascontainer auf der Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, die Altglascontainer auf der Leipziger Straße zwischen der Markgrafenstraße und der Straße Am Weingarten ersatzlos zu beseitigen. Begründung: Dieser Straßenabschnitt ist der einzige der Leipziger Straße, in der diese Platzcharakter hat. Deshalb ist er weiterzuentwickeln. Vor diesem Hintergrund sind Altglascontainer in diesem Bereich ungeeignet. Der Standort stimmt nicht mit den Anliegerinteressen überein. Darüber hinaus gibt es in nächster Nähe (Sophienstraße, Juliusstraße/Ecke Markgrafenstraße, Rohmerstraße, Kurfürstenplatz etc.) eine ausreichende Anzahl an Altglascontainern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 226 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Platz auf der Leipziger Straße

10.05.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2010, OM 4180 entstanden aus Vorlage: OF 469/2 vom 22.04.2010 Betreff: Neuer Platz auf der Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Leipziger Straße zwischen der Straße Am Weingarten und der Kurfürstenstraße oder alternativ zwischen der Rohmerstraße und der Kurfürstenstraße versuchsweise für den motorisierten Verkehr gesperrt werden kann, um im Herzen von Bockenheim einen zentralen Platz entstehen zu lassen. Begründung: In Bockenheim fehlt auf der "Hauptstraße" ein ansprechender, zentraler Platz. Da die Breite der Leipziger Straße im sonstigen Streckenverlauf wenige Möglichkeiten aufweist, bietet sich zwischen der Straße Am Weingarten und der Kurfürstenstraße bzw. alternativ zwischen der Rohmerstraße und der Kurfürstenstraße die einzige Möglichkeit an, hier einen zentralen Platz einzurichten. Die probeweise Sperrung des Abschnitts soll dazu dienen, herauszufinden, ob diese Maßnahme von der Bevölkerung angenommen wird. Die Beeinträchtigung des motorisierten Individualverkehrs ist aus Sicht des Ortsbeirates hinnehmbar, da lediglich eine kurze Umleitung über die Wurmbachstraße notwendig wäre. Sofern diese Maßnahme angenommen wird, wäre über eine grundsätzliche Neugestaltung des neu geschaffenen Platzes nachzudenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1175 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ringstraßenbahn über vorhandene Strecke führen

12.04.2010 · Aktualisiert: 07.02.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.04.2010, OA 1098 entstanden aus Vorlage: OF 463/2 vom 23.03.2010 Betreff: Ringstraßenbahn über vorhandene Strecke führen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Unter der Prämisse, dass das Projekt Ringstraßenbahn weiterverfolgt wird, wird der Magistrat aufgefordert, 1. die Verbindung zwischen Hamburger Allee und Ginnheim über die bestehende Streckenführung der Straßenbahnlinie 16 (südliche Schloßstraße - Adalbertstraße - Gräfstraße - Sophienstraße - Franz-Rücker-Allee - Ginnheimer Landstraße) zu führen. 2. die Variante einer Streckenführung durch die nördliche Schloßstraße und weiter durch die Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße nicht weiterzuverfolgen. 3. die vom Ortsbeirat beschlossenen Anregungen EA 146/06 OBR 2, EA 180/07 OBR 2 und EA 5/10 OBR 2 (Umgestaltung Schloßstraße und Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße), OM 3337/09 OBR 2 (Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Schloßstraße/Adalbertstraße/ Nauheimer Straße), EA 182/07 OBR 2 (Linksabbieger aus der Ginnheimer Straße in die Schloßstraße) sowie EA 183/07 OBR 2 (Linksabbieger von der Schloßstraße am Kurfürstenplatz) nach Maßgabe der Ziffern 1. und 2., also einer dann - zumindest für den Linienverkehr - nicht mehr erforderlichen Straßenbahntrasse umzusetzen. Begründung: 1. Eine Streckenführung der Straßenbahn durch die Rödelheimer Straße und Ginnheimer Straße ist angesichts der Enge der Tempo-30-Straßen nicht sinnvoll, da die Straßenbahn hier im bereits jetzt stockenden Verkehr mitschwimmen müsste. Die Straßenbahn wäre durch sehr lange Fahrtzeiten unattraktiv. 2. Die bestehende Streckenführung der Straßenbahnlinie 16 ist effizient und führt zu sehr geringen Einschränkungen des Individualverkehrs in dem betreffenden Streckenabschnitt. 3. Durch die vorgeschlagene Variante würden die Kosten eines Streckenneubaus entfallen. 4. Die latente Planung der Ringstraßenbahn über Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße blockiert seit Jahren dringend erforderliche straßenbauliche Gestaltungsmaßnahmen in diesen Straßen. Der Beginn der Planung für diesen Abschnitt der Ringstraßenbahn ist derzeit nicht absehbar, geschweige denn deren Abschluss. Die Schloßstraße mit dem breiten Bahnkörper ohne Überquerungsmöglichkeiten für Kfz zerschneidet den Stadtteil Bockenheim und unterstreicht die soziale Schwelle zwischen Kern-Bockenheim und dem Viertel um den Bahnhof Frankfurt-West. Hier und an der Kreuzung Adalbertstraße sind gestalterische Maßnahmen erforderlich, die nur dann sinnvoll beschlossen werden können, wenn Klarheit über Offenhaltung oder Stilllegung der Straßenbahntrasse herrscht. Gleiches gilt für die Neugestaltung des Kirchplatzes, die durch die latente Option auf eine Straßenbahnnutzung der Rödelheimer Straße blockiert wird. 5. Die geplante indirekte Anbindung des S-Bahnhofs durch eine Straßenbahnhaltestelle auf der Schloßstraße ist verkehrstechnisch nahezu wertlos, da ein ca. 200 Meter langer Fußweg dazwischen liegt. Eine viel bessere Anbindung des S-Bahnhofs Richtung Messe - und dann auch Richtung City und östliche Stadtteile - wäre gegeben, wenn der seit langem geforderte Abgang von den Hochgleisen Richtung Straßenbahnlinie 17 (Voltastraße) gebaut würde. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1176 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 9, 2 Versandpaket: 21.04.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.05.2010, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1098 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) 42. Sitzung des OBR 9 am 20.05.2010, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OA 1098 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP; bei Enthaltung FREIE WÄHLER Beschlussausfertigung(en): § 8137, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.05.2010 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg Ginnheimer Landstraße

09.02.2009 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.02.2009, OM 2930 entstanden aus Vorlage: OF 342/2 vom 23.01.2009 Betreff: Fahrradweg Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Ginnheimer Landstraße zwischen Sophienstraße und Franz-Rücker-Allee die Straßenführung und die Verkehrsregelung auf der rechten Seite (Südostseite) wie folgt zu ändern: - Der kurz hinter der Sophienstraße endende Fahrradweg wird auf der gesamten Länge fortgeführt, und zwar soweit wie möglich auf der gepflasterten Fläche, die derzeit teilweise als Parkplatz genutzt wird. - Das Parken auf dieser Straßenseite wird zwischen Sophienstraße und Studentenwohnheim auf der dafür hinreichend breiten Fahrbahn erlaubt. - Auf Höhe des Aufgangs zur Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage wird ein Zebrastreifen mit Verkehrsinsel eingerichtet. Begründung: Die Ginnheimer Landstraße wird sehr stark von Fahrradfahrern genutzt. Die Straße bietet in dem Abschnitt ausreichend Platz, sodass auch bei beiderseitigem Parken auf der Fahrbahn der Verkehr in beide Richtungen gut fließen kann. Eine Verengung der Straße durch parkende Autos auf der rechten Seite dient der gewünschten Verlangsamung des Autoverkehrs an dieser Stelle. Der Fußgängerüberweg auf Höhe des Aufgangs zur Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage/Zeppelinallee bzw. auf Höhe des Studentenwohnheims ist sinnvoll, da sich auf der gegenüberliegenden Seite der Zugang zum Sportgelände der Uni und des Niddaparks sowie zur TSG Bockenheim und mehreren Einrichtungen für Kleinkinder befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2009, ST 720 Aktenzeichen: 32 1

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