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Meine Nachbarschaft: Stichelstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alt-Rödelheim muss seine historische Gestaltung als Ortskern behalten

28.06.2022 · Aktualisiert: 02.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334 entstanden aus Vorlage: OF 169/7 vom 13.06.2022 Betreff: Alt-Rödelheim muss seine historische Gestaltung als Ortskern behalten Vorgang: OM 3420/18 OBR 7; V 1338/19 OBR 7; OM 6113/20 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, auf die Gestaltungswünsche der Bauherrschaft dahin gehend Einfluss zu nehmen, dass sich eine Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim 14 bis 20 und Assenheimer Straße 1 gemäß der Erhaltungssatzung E 34 an den derzeitigen Traufhöhen orientiert, wie es durch Beschlüsse des Ortsbeirats bezüglich der Dokumentation Ideenwerkstatt (Vision Ortskern Rödelheim, veröffentlicht im "Dialog 12" des Stadtplanungsamtes) seit 2017 festgehalten ist (OM 3420, V 1338, OM 6113). Gleichzeitig sind auch die planungsrechtlichen Grundlagen aus dem derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 886 einzuhalten. Begründung: Alt-Rödelheim, früher Marktplatz, ist der eigentliche traditionelle Ortskern des Stadtteils. Die mögliche neue Bebauung sollte sich an der bisher vorhandenen orientieren und den historischen Charakter erhalten. Eine Neubebauung und Neuvermietung sollte durch soziale Kriterien gestaltet werden, damit nicht aus dem Projekt Alt-Rödelheim ein Gentrifizierungsprojekt wird, das die umliegenden Mietwohnungen verteuert und die Mieter aus ihren Wohnungen vertreibt. Das Fachwerkhaus Assenheimer Straße 1 stammt vermutlich aus dem frühen 19. oder sogar 18. Jahrhundert. Es war das Familienhaus der Eheleute Arthur Stern und Elli Capell, denen das Haus bis 1937 gehörte. Arthur Stern ist der Namensgeber des Bahnhofsplatzes Rödelheim West. Darüber hinaus wohnten auf und rund um den Platz zahlreiche jüdische Familien, deren Schicksal durch die zahlreichen Stolpersteine zu erkennen ist. Dieses Haus könnte daher ein Markstein für das ehemalige jüdische Leben in Rödelheim sein. Durch eine Begutachtung soll geprüft werden, welche Möglichkeiten der Gestaltung dem Bauherrn aufgezeigt werden, um der historischen Bedeutung gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3420 Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1338 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 222 Antrag vom 06.02.2024, OF 364/7 Auskunftsersuchen vom 20.02.2024, V 859 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln

21.03.2022 · Aktualisiert: 07.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 144/7 Betreff: Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln Die Antwort des Magistrat bezüglich der OM 983 ist nicht nachvollziehbar: 1. Bei einem Ortstermin am 20.9.2022 wurde ein Einvernehmen darüber hergestellt, dass die Einbahnstraßenregelung die verkehrliche Situation verbessert. Bedenken wegen einer möglichen beschleunigten Fahrweise wurden entkräftet, da es nur um aufsuchenden Verkehr in einem reinen Wohngebiet gibt und die kurze Strecke von ca. 70 Metern nicht dazu geeignet ist. Hauptsächlich ging es um Vermeidung von zurückweichenden Autos auf den Hausener Weg bei entgegenkommenden Verkehren. 2. Das Argument, dass die beiden Straßenabschnitte Bestandteil einer Tempo 30-Zone sind, kann nicht gegen eine Einbahnstraßenregelung sprechen: beide Straßenabschnitte nördlich des Hausener Wegs sind ebenfalls Tempo 30-Zonen, für beide Straßen trifft die Einbahnstraßenregelung zu, ebenso ist die Parksituation vergleichbar. Schneller gefahren wird deswegen dort nicht, jedenfalls nicht signifikant schneller als in den südlichen Straßenabschnitten. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat, die Ablehnung der OM 983 zu überdenken und um eine erneute Überprüfung der Anregung in der OM 983, die Verkehrsführung durch eine Einbahnstraßenregelung so zu regeln, dass entgegenkommende Verkehre in diesen beiden Straßen verhindert werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 144/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 144/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 144/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen

18.01.2022 · Aktualisiert: 12.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1389 entstanden aus Vorlage: OF 94/7 vom 27.12.2021 Betreff: Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in folgenden Straßen durch rote Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Radwege ausgezeichnet werden können und damit das Radfahren sicherer gestaltet werden kann: - Lorscher Straße/Auf der Insel/Rödelheimer Landstraße, - Thudichumstraße/Hausener Weg, - Breitlacherstraße, - Alt-Praunheim. Begründung: Wie das Radfahrbüro mitgeteilt hat, werden die Stadtteile des Ortsbezirks 7 beim Radfahrkonzept für den Frankfurter Westen entgegen ursprünglicher Planung nicht mehr berücksichtigt. Dabei verlaufen durch den Ortsbezirk 7 wichtige Verbindungen zu angrenzenden Stadtteilen, in die Innenstadt und nach Eschborn, die für den Radverkehr allerdings oft unzureichend ausgebaut sind. Es ist nicht damit getan, in großer Zahl Wegweiser aufzustellen, um die Richtung zu benachbarten Stadtteilen anzuzeigen. Es müssen auch entsprechend sichere Wege für Radfahrende eingerichtet werden. Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße/Hausener Weg haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrradweges verschwunden sind. Auf der Straße fehlen die Hinweise, dass die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Die zum Teil beängstigenden Begegnungen mit Autofahrenden, die hupen, Radfahrende bedrängen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die ehemaligen Fahrradstreifen der Lorscher Straße sind zu Autoparkplätzen geworden, von denen durch Ein- und Ausparken und Türenöffnen eine ständige Gefahr für die auf der Straße fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer ausgeht. Die gemeinsam genutzte Fahrbahn ist sehr schmal. Ein farbiger Fahrradstreifen auf der Fahrbahn sollte hier und im weiteren Straßenverlauf zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. In der Breitlacherstraße endet die Radwegmarkierung wenige Meter hinter der Kreuzung am Arthur-Stern-Platz, im weiteren Verlauf der Straße fehlen die Hinweise für Radfahrende, die auf der Fahrbahn erneut den Gefahren durch die am Fahrbahnrand parkenden Autos ausgesetzt sind. Erst ab Ecke Eschborner Landstraße existiert wieder ein Radweg. In der Gegenrichtung ist ein kombinierter Weg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer vorhanden, der aber einerseits stark sanierungsbedürftig ist und andererseits ständig als Autoparkplatz missbraucht wird. In der Straße Alt-Praunheim ist überhaupt keine Radwegmarkierung vorhanden. Radfahrende, die aus der Praunheimer Landstraße oder vom Nidda-Radweg kommen, wechseln ohne erkennbare Hinweise auf die Fahrbahn. Eine rote Markierung könnte hier für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Alternativ könnten Strecken durch verkehrsärmere Nebenstraßen für den Radverkehr in Praunheim ausgezeichnet werden. Die dringend erforderliche Verkehrswende darf nicht länger am überholten Leitbild einer autogerechten Stadt scheitern; Platzbedarf und Sicherheit von zu Fuß gehenden Menschen und Radfahrenden müssen bei den Planungen viel stärker berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1364 Antrag vom 30.01.2023, OF 256/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrrad-Piktogramme auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg

18.01.2022 · Aktualisiert: 27.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1388 entstanden aus Vorlage: OF 93/7 vom 02.01.2022 Betreff: Fahrrad-Piktogramme auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg Der Magistrat wird gebeten, in der Thudichumstraße, sowohl in der nördlichen als auch in der südlich gelegenen Straßenhälfte, insbesondere vor dem REWE-Supermarkt, die Fahrrad-Piktogramme auf der Fahrbahn zeitnah zu ergänzen. Darüber hinaus sollten die vorhandenen Piktogramme in der Thudichumstraße und dem Hausener Weg erneuert werden. Begründung: Die verkehrliche Situation in der Thudichumstraße im Bereich zwischen Trümpertstraße und der Kreuzung Lorscher Straße/Reichsburgstraße ist durch die Neubauten sehr unübersichtlich geworden: - Im Bereich des REWE-Supermarktes, auch wie bei den Neubauten der Seniorenwohnanlage und dem neuen Wohnhaus sind Markierungen (entsprechend der Straßenverkehrsordnung) für einen Fahrradweg auf dem Bürgersteig entfallen. Dadurch nutzen die Fußgängerinnen und Fußgänger den Bürgersteig in der gesamten Breite. - Die Situation setzt sich im Bereich Post und gegenüberliegend bei dem Penny-Markt fort. Durch parkende Autos wird der frühere Fahrradweg zusätzlich blockiert, ohne dass Markierungen auf der Fahrbahn die Nutzung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angeben. - Auch im Bereich der Bushaltestelle Thudichumstraße/Ecke Reifenberger Straße müsste klar sein, dass die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auch die Straße benutzten können. Durch die Reste der Markierung auf dem Bürgersteig wird den Autofahrerinnen und Autofahrern suggeriert, dass Fahrradfahren auf der Straße unrechtmäßig ist. Mit dem Auftragen und Erneuern der Piktogramme sollte kurzfristig eine größere Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geschaffen werden. Davon unabhängig ist eine Prüfung von roten Fahrradstreifen zur sicheren Kennzeichnung von Radwegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 959 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zentralen Platz Alt-Rödelheim aufwerten und sicherer machen

30.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1166 entstanden aus Vorlage: OF 76/7 vom 15.11.2021 Betreff: Zentralen Platz Alt-Rödelheim aufwerten und sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, die drei Altglasbehälter unter dem Platz Alt-Rödelheim zu verbauen. Begründung: Der zentrale Rödelheimer Platz zwischen Alt-Rödelheim und der Thudichumstraße glänzt nicht unbedingt durch Schönheit und Sauberkeit. Die beiden Altglascontainer tun ihr übriges, um zusätzlich die Sicherheit von Kindern zu gefährden. Sobald die Container voll sind, werden die Flaschen und Gläser daneben gestellt. Oftmals ist auch gesplittertes Glas dabei. Für Kinder, die täglich auf dem Schulweg daran vorbei gehen müssen, ist es ein Leichtes, sich an dem Glas zu verletzen. Es gäbe die Möglichkeit, so wie auf dem Arthur-Stern-Platz am Rödelheimer Bahnhof die Altglascontainer unter der Erde zu verbauen. Dies würde ein Schritt in die Richtung "schöneres und sichereres Rödelheim" bedeuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 843 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Modernes, adaptives Beleuchtungskonzept für den Niddaradweg prüfen

30.11.2021 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1167 entstanden aus Vorlage: OF 78/7 vom 16.11.2021 Betreff: Modernes, adaptives Beleuchtungskonzept für den Niddaradweg prüfen Durch den Ortsbezirk verläuft entlang der Nidda ein Fuß- und Radweg, welcher Teil des Regionalparks Niddaroute ist. Er wird vielfältig genutzt für Freizeitaktivitäten, private Mobilität und auch in großem Maße als Arbeitsweg. Insbesondere zwischen Herbst und Frühling ist jedoch zu beobachten, dass ab der einsetzenden Dämmerung die Nutzung stark abnimmt, was auf die größtenteils fehlende Beleuchtung des Weges zurückzuführen ist. Im Resultat verringert sich die Sicherheit von Nutzerinnen und Nutzern, Freizeitaktivitäten sind in totaler Dunkelheit schwierig. Normale Straßenlaternen sind allerdings keine Option, da sie sich negativ auf die Insektenpopulation auswirken können. Gemeinden, wie z. B. die Stadt Fulda mit ihrem Konzept der Sternenstadt, arbeiten hier mit modernen, adaptiven Beleuchtungssystemen, die nichtmotorisierte Mobilität mit dem Natur- und Insektenschutz in Einklang bringen. Diese LED-basierten Beleuchtungssysteme erkennen mithilfe von Sensoren, wann Nutzerinnen und Nutzer ein Wegstück betreten, und regeln genau dann die Helligkeit lokal hoch. Daneben sind Lichtkegel und Lichtfarbe insektenfreundlich ausgelegt sowie weitere Aspekte in einem Beleuchtungskonzept definiert (Beleuchtungskonzept der Stadt Fulda, abgerufen am 14.11.2021: https://www.sternenstadt-fulda.de/d67/beleuchtungs-richtlinie/Web_Flyer_Lichtric htlinien.pdf). Im Resultat wird der Radweg nur gering und bedarfsgerecht beleuchtet, was als Nebeneffekt die Stromkosten niedrig hält. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob die Installation einer adaptiven Beleuchtungsanlage, entsprechend oder ähnlich des Sternenstadtkonzepts Fuldas, auf bisher unbeleuchteten Teilen des Niddaradweges durch den Bretanopark möglich ist und welche Umsetzungskonzepte bestehen. Dabei ist auch zu ermitteln, welche Fördermittel von Bund oder Land dafür beantragt werden können; 2. im Falle einer positiven Prüfung einen ersten Abschnitt modellhaft einzurichten (z. B. entlang der Kuhlmannswiese in Rödelheim oder zwischen der Brücke am Hausener Weg und der Praunheimer Brücke). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 894 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 603 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Lärmaktionsplan umsetzen

10.11.2021 · Aktualisiert: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 87/7 Betreff: Lärmaktionsplan umsetzen Im Lärmaktionsplan Hessen 3. Runde (Teilplan Ballungsräume) [https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hes sen.de/files/Lärmaktionsplan%20Hessen %20%283.%20Runde%29%20Teilplan%20Ballungsräume%20Darms tadt%20Frankfurt%20Offenbach%20Wiesbaden%20NEU%20%28002%29_0.pdf] werden Auslösewerte definiert, ab denen ein Lärmschutz an Straßen erforderlich wird. Auslösewerte sind Lärmmesswerte, bei deren Überschreitung Maßnahmen durch die Kommune zum Lärmschutz erforderlich werden. Die Auslösewerte für die Stadt Frankfurt werden im Lärmaktionsplan wie folgt definiert: Tabelle aus o.g. Lärmaktionsplan, Seite 21 [1] Weiterhin wird im Lärmaktionsplan ausgeführt: "Bei Überschreitung eines Immissionsgrenzwertes ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde verpflichtet im Einzelfall zu prüfen, ob und welche verkehrsbeschränkenden Maßnahmen geeignet sind, die Lärmbelastung für die Anwohner spürbar zu verringern..." [Lärmaktionsplan S. 19] Laut HLNUG Lärmviewer (https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de) stellt sich die aktuelle Situation in der Thudichumstraße / Hausener Weg wie folgt dar: Damit ist die Lärmimmission auf ganzer Länge der Thudichumstraße und des Hausener Wegs deutlich im Bereich der Auslösewerte bzw. darüber (min. im Bereich 70-75 dB(A), Teilweise über 75 dB(A)) und es greift die Verpflichtung zur Einzelfallprüfung, durch welche Maßnahmen der Verkehrslärm eingeschränkt werden kann. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat 7 den Magistrat: - Hat die verpflichtende Einzelfallprüfung stattgefunden und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese gekommen? - [Wenn ja] Welche Maßnahmen sind bereits in Umsetzung, welche Maßnahmen befinden sich in Planung? - [Wenn ja] Falls keine Maßnahmen ergriffen werden, warum nicht, mit welcher Begründung wird ein Lärmschutz nicht umgesetzt? - Wenn keine Einzelfallprüfung stattgefunden hat, wann wird damit begonnen und bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? - Sind ad hoc-Maßnahmen geplant, um eine Lärmreduzierung herbeizuführen? Wenn nicht, warum nicht? - Der Lärmaktionsplan empfiehlt ausdrücklich Tempolimits als Verkehrslärmreduzierende Maßnahme. Warum ist dies in den genannten Straßen noch nicht erfolgt? Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 243 2021 Die Vorlage OF 87/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln

02.11.2021 · Aktualisiert: 17.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 983 entstanden aus Vorlage: OF 45/7 vom 23.08.2021 Betreff: Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln Der Magistrat wird beauftragt, die Verkehrsführung durch eine Einbahnstraßenregelung - für die Schmittener Straße in Richtung Schenckstraße hinein, für die Hattsteiner Straße in Richtung Hausener Weg heraus - so zu regeln, dass entgegenkommende Verkehre in diesen beiden Straßen verhindert werden. Begründung: Die beiden o. g. Straßen sind für den Zweirichtungsverkehr zu eng. Bei Begegnungen muss zuweilen rückwärts auf den Hausener Weg ausgewichen werden, um entgegenkommenden Fahrzeugen die Herausfahrt zu ermöglichen, was häufig zu schwierigen Situationen auf dem Hausener Weg führt, auf dem ja Tempo 50 gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 516 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umbau der Unterführung Hausener Weg

07.09.2021 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 611 entstanden aus Vorlage: OF 44/7 vom 24.08.2021 Betreff: Umbau der Unterführung Hausener Weg Der Magistrat wird beauftragt, die Ampelschaltung an der U-Bahn-Haltestelle "Hausener Weg" fußgängerinnen- und fußgängerfreundlicher umzugestalten. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Unterführung unter Vermeidung von Angsträumen barrierefrei gestaltet werden kann. Begründung: An der U-Bahn-Haltestelle "Hausener Weg" dauert eine oberirdische Querung der Ludwig-Landmann-Straße für Fußgängerinnen und Fußgänger zu ungünstigen Zeiten wegen der verschiedenen Ampelabschnitte mehrere Minuten. Für Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl ist dies aufgrund fehlender Rampen in der Unterführung allerdings die einzige Möglichkeit. Die geringe Beleuchtung stellt zudem einen Angstraum, nicht nur bei Dunkelheit dar, Aus diesen Gründen wäre eine Instandsetzung der Unterführung eine deutliche Verbesserung der Verbindung zwischen Hausen und Rödelheim. Die extrem langen Wartezeiten haben in der Vergangenheit bereits zu Verkehrsunfällen geführt, da (mobilitätseingeschränkte) Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße bei Rot überqueren und somit sich sowie andere, wie bspw. Menschen in Autos, gefährden. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße inklusive der Abbiegespuren vom und in den Hausener Weg (Richtung Westen) sowie der durch den 34er Bus beeinflussten Ampelschaltung ist zu vermuten, dass eine für fußgängerinnen- und fußgängergerechtere Ampelschaltung oberirdisch schwer umzusetzen wäre, was eine Instandsetzung der Unterführung umso nötiger macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2243 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1537 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parksituation für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße neu regeln

23.08.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 46/7 Betreff: Parksituation für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße neu regeln Durch Gewohnheit hat sich ein Halb-halb-Parken in der Siedlung durchgesetzt, wahrscheinlich in Übertragung der Gestattung auf der Schenckstraße. Das ist aber nicht vorgesehen, wie Verkehrskontrollen und Bußgeldbescheide in jüngster Zeit zur Überraschung einiger Parker feststellten. Die Parksituation ist dadurch klarer zu gestalten, dass die Möglichkeit, halb auf dem Bürgersteig zu parken, für eine Straßenseite gestattet und durch das entsprechende Verkehrsschild angezeigt wird. Begründung: Wenn nun die Autos nur auf der Straße parken sollen, wird die Fahrbahn noch weiter verengt. Andererseits gilt es, den Fußgängern den Gehweg nicht wegzunehmen. Ein Kompromiss könnte darin bestehen, nur auf einer Straßenseite bei den o.g. Straßen das Halb-halb-Parken zu gestatten und der gegenüberliegenden Seite nur das Parken auf der Straße zu erlauben, was durch Aufklärung und Kontrollen durchgesetzt werden müsste. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 46/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 46/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in AltPraunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen

14.06.2021 · Aktualisiert: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 38/7 Betreff: Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in Alt-Praunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen Der Magistrat wird gebeten, in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacher Straße und in Alt-Praunheim z.B. durch (rote) Fahrradstreifen auf der Fahrbahn das Fahrradfahren sicherer zu gestalten. Begründung: Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrrad-Weges auf dem Bürgersteig verschwunden sind. Das führt nicht nur vor dem REWE-Markt, sondern auch im Bereich Winterstraße bis zur Post zur Annahme, dass der gesamte Bereich des Bürgersteigs für Fußgänger*innen gilt. Gleichzeitig fehlen auf der Straße die Hinweise, dass die Fahrradfahrer*innen zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Thudichumstraße eine Tempo-50-Straße ist. Die unschönen und z.T. beängstigenden Begegnungen mit Autofahrern, die hupen, schimpfen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Angrenzend ist die Lorscher Straße zwar eine Tempo-30-Straße, doch auch hier besteht Handlungsbedarf: auf den ehemaligen Fahrradstreifen innerhalb des Bürgersteigs parken nun Autos, deren Ausscheren oder Einparken sollte durch einen farbigen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. Das gleiche gilt für die Breitlacher Straße sowie für Alt- Praunheim, wo überhaupt keine Fahrrad-Markierung vorhanden ist. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/7 (TOP 13.) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Werbeflächen der Firma STRÖER, hier: Ecke Thudichumstraße/Alt-Rödelheim

24.11.2020 · Aktualisiert: 02.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6882 entstanden aus Vorlage: OF 544/7 vom 18.11.2020 Betreff: Neue Werbeflächen der Firma STRÖER, hier: Ecke Thudichumstraße/Alt-Rödelheim 1. Der Ortsbeirat ist mit der Platzierung der neuen Werbefläche der Firma STRÖER im Ortskern von Rödelheim nicht einverstanden und fordert den Magistrat auf, diese wieder entfernen zu lassen. 2. Der Magistrat wird gebeten , dafür Sorge zu tragen, dass die Standorte neuer Werbeflächen in Zukunft der Zustimmung des Ortsbeirats bedürfen. Begründung: Wie auch schon die Werbefläche am Fischstein, die nach Intervention des Ortsbeirates versetzt wurde, ist der o. g. Ort für die neue Werbefläche auf dem Platz vor dem alten REWE extrem ungünstig gewählt und stellt eine Gefahr für den Verkehr dar. Sie ist ein Hindernis für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende und behindert die Sicht für Autofahrerinnen und Autofahrer, die aus der Straße Alt-Rödelheim kommen, die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende erst nach dem Vorfahren auf die Kreuzung wahrnehmen. Außerdem schränkt sie den öffentlich genutzten Raum ein. Das gilt bereits jetzt und umso mehr für die Zeit, wenn sich das Gebäude des alten REWE in neuer Nutzung befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 895 Beratung im Ortsbeirat: 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schadstoffsammeltermin in Rödelheim

15.09.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6489 entstanden aus Vorlage: OF 515/7 vom 29.08.2020 Betreff: Schadstoffsammeltermin in Rödelheim Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass es innerhalb des Ortskerns von Rödelheim eine Abgabestelle für Schadstoffe gibt, bzw. dass die im "OSKAR" und auf der Internetseite der FES angegebene Abgabestelle in der Thudichumstraße auch angefahren wird. Begründung: Seit einiger Zeit wird, entgegen der Bekanntmachung der FES auf ihrer Internetseite und der Mitteilung im "OSKAR", die Schadstoffsammelstelle in der Thudichumstraße 18-22 (im Hof) nicht mehr angefahren. Verwiesen werden die Bürgerinnen und Bürger auf die Abgabestelle am Toom-Baumarkt in der Guerickestraße. Diese Abgabestelle liegt jedoch außerhalb des Ortskerns und ist für Bürgerinnen und Bürger, die keine Möglichkeit haben die Schadstoffbehälter mit dem Auto zu transportieren, keine Alternative. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2146 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7

17.08.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 489/7 vom 02.06.2020 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: der Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in die Verlängerung der Straße In der Au (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg durch Verkleinerung des westlich gelegenen Grundstückes verbreitern), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstraße und Am Industriehof); 2. ob nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umgewandelt werden können; 3. ob Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürgerinnen und Bürgern, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstlerinnen und Künstlern angewandt werden können, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeitet werden kann , sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürgerinnen und Bürger die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung nach fahrradfreundlichen Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass die Anwohnerschaft nach wie vor nur wenige Einschränkungen hat, wenn sie diese Straßen benutzen muss. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2020, OA 608 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 476 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Autobahnab- und -auffahrten an der Ludwig-Landmann-Straße für alle sicherer machen

04.08.2020 · Aktualisiert: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 505/7 Betreff: Autobahnab- und -auffahrten an der Ludwig-Landmann-Straße für alle sicherer machen Die Autobahnab- bzw. -auffahrten zwischen Hausener Weg und Heerstr. sowie die Abzweigungen von der Ludwig-Landmann-Str. Richtung Westhausen werden von vielen Verkehrsteilnehmer*innen als Gefahrenpunkte wahrgenommen. Immer wieder kommt es wegen der schlechten Einsehbarkeit der Verkehrslage zu problematischen Situationen zwischen Autofahrer*innen, Radfahrenden und Fußgänger*innen. Neben der schlechten Einsehbarkeit sind sowohl die Notwendigkeit des sofortigen Fahrbahnwechsels, von der Autobahn kommend, sowie die mangelnde Aufmerksamkeit gegenüber den Radfahrenden ein hoher Risikofaktor. Bereits mehrere Bürger*innen haben sich über diese Problematik beschwert. Eine ähnliche Ausgestaltung, wie sie bereits an der letzten Autobahnauf- bzw. -abfahrt vor der Ortseinfahrt Rödelheim existiert, ist aus Sicht des Ortsbeirats sinnvoll, um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen und sollte daher ausgeweitet werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Radwege auf den Kreuzungen von Autofahrbahn und Radweg rot zu markieren und somit auf alle Gefahrenstellen auf beiden Seiten hinzuweisen und für eine erhöhte Aufmerksamkeit sorgen. - durch weitere Maßnahmen, wie z.B. Vorwarnmarkierungen und -schilder, evtl. Stoppschilder oder bauliche Verengung der Fahrbahn, ebenfalls die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 505/7 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120

16.06.2020 · Aktualisiert: 15.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.06.2020, OA 571 entstanden aus Vorlage: OF 465/7 vom 10.03.2020 Betreff: Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120 Vorgang: V 1442/19 OBR 7; ST 316/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob bei den Wohnungen für Studierende in der o. g. Liegenschaft der Tatbestand des Mietwuchers gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz erfüllt ist und ggf. rechtliche Schritte gegen den Vermieter einzuleiten. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei jeder Vermietung einer der Wohnungen für Studierende zu prüfen, ob es sich tatsächlich um Studierende handelt. Im negativen Fall sind entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten. 3. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob gegen den Eigentümer der Liegenschaft Anzeige wegen vorsätzlicher Täuschung eines gemäß der Hessischen Gemeindeordnung gewählten Gremiums der Stadt Frankfurt erstattet werden kann. 4. Der Magistrat wird aufgefordert, jegliche zukünftige Zusammenarbeit mit dem Eigentümer der Liegenschaft und dem Vermieter der Liegenschaft auszuschließen, sofern die Rechtslage dies zulässt. 5. Der Magistrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass in Zukunft Baurecht entsprechend § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB nur noch dann erteilt wird, wenn der Bauherr in einem städtebaulichen Vertrag schriftlich zusichert, dass Wohnraum für Studierende ausschließlich über das Studentenwerk vergeben wird und der Mietpreis sich an den Mietpreisen des Studentenwerks orientiert. 6. Der Magistrat wird beauftragt, sich darum zu bemühen, über den Deutschen Städtetag eine Präzisierung des § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB zu erwirken, um in Zukunft sicherzustellen, dass diese Regelung nicht zur Schaffung von Luxuswohnungen ausgenutzt wird. Begründung: Ergibt sich aus der Vorlage V 1442 und der Stellungnahme ST 316. Der Eigentümer hat zumindest den Ortsbeirat offensichtlich vorsätzlich getäuscht und niemals die Absicht gehabt, im Hausener Weg 120 Wohnungen für Studierende zu akzeptablen Preisen zu errichten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch die Baugenehmigung gemäß § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB mit der Aussicht "erschlichen" wurde, an dieser Stelle sowohl das Wohnen für geflüchtete Menschen als auch Wohnungen für Studierende zu ermöglichen. Selbst wenn das Vorgehen des Investors/Eigentümers/Vermieters rechtlich nicht zu beanstanden sein sollte, so sollte die Stadt alle möglichen Schritte einleiten, um in Zukunft eine solche Vorgehensweise zu verhindern. Zudem sollte solchen Investoren klar werden, dass sie in Zukunft in keiner Form auf eine Unterstützung durch die Stadt Frankfurt rechnen können. Der Bundesgesetzgeber sollte zudem dafür Sorge tragen, dass der § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB nicht weiterhin als "Lizenz zum Gelddrucken" missbraucht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.10.2019, V 1442 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 316 Bericht des Magistrats vom 18.12.2020, B 685 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 24.06.2020 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 571 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.08.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 571 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.09.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 571 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.09.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 571 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6363, 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 24.09.2020 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat)

Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären?

29.05.2020 · Aktualisiert: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2020, OF 477/7 Betreff: Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären? Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Thudichumstraße und deren Verlängerung, der Hausener Weg, zur Tempo 30-Straße erklärt werden könnte. Weiterhin bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: Ist es richtig, dass auf Verkehrswegen, auf denen Bussen verkehren, keine Tempo 30 Zonen eingerichtet werden dürfen? Trifft es zu, dass die Stadt an die VGF Strafzahlungen leisten muss, wenn auf Bustrassen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eingeführt wird? Begründung: Die Thudichumstraße und der Hausener Weg sind im Ortskern Rödelheim die einzig verbliebenen Straßen, in der Tempo 50 gefahren werden kann. Alle Nebenstraßen gehören zu Tempo 30-Zonen. Auch die Ortsdurchfahrt , die Lorscher Straße - von der Glashüttener Straße bis zur Sternbrücke ist auf 30 km/h beschränkt. Mit einer Anpassung an diese Begebenheit würde der Ortskern Rödelheim eine einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung erhalten. Das ist sowohl in klimapolitischer Hinsicht als auch in verkehrstechnischer Hinsicht von Vorteil: Eine einheitliche Begrenzung im Stadtteil würde die Akzeptanz seitens der Verkehrsteilnehmer stärken und Missverständnisse vermeiden helfen. Damit wird auch die Sicherheit in den anderen Bereichen erhöht, für die Bereits Tempo 30 gilt. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1662 2020 Die Vorlage OF 477/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen Frau Lämmer (= Ablehnung); CDU, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 für die Thudichumstraße

23.02.2020 · Aktualisiert: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2020, OF 453/7 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Thudichumstraße in eine Tempo-30-Zone umgewandelt werden kann. Begründung: Die Thudichumstraße, beginnend mit der Kreuzung Radilo/Lorscher/Burgfriedenstraße, ist für eine gemeinsame Nutzung von Radfahrern und Autos unangenehm und gefährlich. Eine Markierung für die Fahrradfahrenden auf der Fahrbahn beginnt in Richtung Ludwig-Landmann-Straße erst nach der Trümpertstraße - aus gutem Grund. Vorher befindet sich die Markierung "Fahrräder" auf dem Bürgersteig und wird entsprechend auch so genutzt. Im Bereich des neuen Rewe- Marktes geraten dann die Fahrradfahrenden und die Kunden in gegenseitige Bedrängnis. Auch gibt es immer wieder Kollisionen bei den in das Parkdeck abbiegenden Autos. Eine Geschwindigkeitsreduzierung des Verkehrs würde die Situation für die Fahrradfahrenden entschärfen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 453/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 453/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Werbeflächen der Firma STRÖER hier: Versetzen der Werbefläche am Fischstein

21.01.2020 · Aktualisiert: 30.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5623 entstanden aus Vorlage: OF 439/7 vom 03.01.2020 Betreff: Neue Werbeflächen der Firma STRÖER hier: Versetzen der Werbefläche am Fischstein Der Magistrat wird gebeten, 1. die neue Werbefläche der Firma STRÖER Am Fischstein (Abzweigung Hausener Weg/Ludwig-Landmann-Straße) an einen anderen, mit dem Ortsbeirat abgesprochenen Ort versetzen zu lassen; 2. dafür Sorge zu tragen, dass die Standorte neuer Werbeflächen in Zukunft der Zustimmung des Ortsbeirats bedürfen. Begründung: Die o. g. Werbefläche ist ein Risiko für die Verkehrssicherheit. Der Fuß der Werbefläche steht mitten auf dem Fußgängerweg, sodass alle Personen auf den Radweg ausweichen müssen, der allerdings auch befahren wird. Außerdem ragt die Werbefläche so über den Radweg, dass ein Überblicken der Verkehrssituation insbesondere beim Abbiegen auf die Ludwig-Landmann-Straße erheblich erschwert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 914 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Abrisskonzept Glauburgbunker vorstellen

03.01.2020 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 795/3 Betreff: Abrisskonzept Glauburgbunker vorstellen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Die Diskussion um den Abriss des Glauburg-Bunkers im Nordend muss versachlicht werden. Betroffene Anwohner sowie die Lehrer und Schüler der Schwarzburgschule sind in höchstem Maße besorgt, dass sie während der Zeit des Abrisses durch Lärm und Staub unzumutbar belästigt werden. In Rödelheim ist in der Thudichumstraße ebenfalls ein Bunker vor mehreren Monaten abgerissen worden, somit hat der Magistrat durchaus Erfahrungen mit einer Abrissmaßnahme eines Bunkers. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Bürgerfragestunde zu berichten, wie der Bunkerabriss in Rödelheim verlaufen ist. Insbesondere ist auf das dort verwendete Konzept zur Vermeidung von Staub und Lärm einzugehen und es ist zu berichten, wie viel Staub und Lärm letztlich faktisch entstanden sind. Auch ist von Interesse, welche Reaktionen seitens der betroffenen Anwohner erfolgen und wie lange der Abrissvorgang gedauert hat. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Unterschiede zwischen den beiden Bunkern hinsichtlich des Abrissvorgangs darzustellen, bzw. mitzuteilen, aus welchen Gründen andere konzeptionelle Ansätze nötig sind und wie diese sich beim Glauburgbunkerabriss hinsichtlich der Dauer und der Lärm- und Staubbelastung auswirken. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.02.2020, OF 813/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 795/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 795/3 wird bis zur Vorstellung des Themas in einer der nächsten turnusmäßigen Sitzungen zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der Schulelternbeirat der Schwarzburgschule sowie der Elternbeirat der anliegenden Kita am Runden Tisch "Glauburgbunker" teilnehmen können. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie ist der Sachstand bezüglich der Baustelle in der Assenheimer Straße?

06.11.2019 · Aktualisiert: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 421/7 Betreff: Wie ist der Sachstand bezüglich der Baustelle in der Assenheimer Straße? Seit Jahren gibt es eine brachliegende Baustelle in der Assenheimer Straße, nachdem der Bauherr sein Bauvorhaben wegen Überschreitung der Grundstücksgrenze zur Straße hin überschritten hatte und dieses einstellen musste. Seitens der Stadt wurde zwischenzeitlich zumindest ein provisorischer Gehweg eingerichtet. Auf eine letztmalige Anfrage des Ortsbeirats bezüglich dieser sehr unbefriedigenden Situation antwortete der Magistrat in einer Stellungnahme vom 15.06.2018: Nach dem letzten Bauantrag ist die dreijährige Frist für den Baubeginn abgelaufen, ohne dass mit dem Bau begonnen wurde. Ein neuer Antrag wurde bisher nicht gestellt. Der Magistrat lässt derzeit Maßnahmen zu einer kurzfristigen abschließenden Lösung der Problematik vorbereiten. Seitdem sind nahezu eineinhalb Jahre vergangen ohne dass etwas geschehen ist. Deshalb beantragt der Ortsbeirat Auskunft zur folgenden Frage: Wann ist damit zu rechnen, dass seitens des Magistrats die vorbereitenden Maßnahmen zur kurzfristigen Lösung der Problematik abgeschlossen sein werden? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1488 2019 Die Vorlage OF 421/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120

21.10.2019 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2019, OF 418/7 Betreff: Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120 In der Septembersitzung des vergangenen Jahres wurde in der Ortsbeiratssitzung die Umwandlung der Liegenschaft Hausener Weg 120 vorgestellt. Zwei Personengruppen, die gegenwärtig auf dem engen Wohnungsmarkt in Frankfurt besondere Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden, sollten hier eine angemessene Unterkunft erhalten und zwar Geflüchtete und Studierende. Diese eindeutige Nutzungsbeschränkung wurde in der Baugenehmigung verankert. Demzufolge beschränkt sich die Nutzung "auf Personengruppen mit besonderen Wohnbedarf - Flüchtlingswohnen und studentisches Wohnen". Damals war die Rede von ca. 160 geflüchteten Menschen und 120 Studierenden. Ende diesen Jahres sollte der Umbau der Liegenschaft abgeschlossen sein. Mit dem Ende der Fertigstellung treten nun jedoch mehr und mehr Fragen auf, die einer dringenden Klärung bedürfen: Die Studierenden Appartments werden im Internet von der Firma prodomiWohnservice GmbH als vollausgestattete Studenten-Apartments (insgesamt 195) mit vielen Extras angeboten. Der qm-Preis liegt zwischen 32 und 35 €. Für die Mehrzahl der Studierenden ein nicht realisierbarer Betrag. Weiterhin kann man im Internet eine Anzeige folgenden Inhalts des Unternehmens " solidare real estate group" finden: September 2017- Erste Immobilie in Frankfurt am Main erworben. In Frankfurt wird ein ehemaliges Institutsgebäude gekauft. Gemeinsam mit der Stadt Frankfurt werden in einem innovativen Wohnkonzept 195 Micro-Apartments geplant.... Der Ortsbeirat bittet deshalb um die Beantwortung folgender Fragen: - Wer war vor dem Verkauf an die Firma Solidare Real Estate Group Eigentümer der Liegenschaft Hausener Weg 120? - Unter welcher Voraussetzung hat die Stadt Frankfurt eine Sondergenehmigung für den Umbau des Objekts erteilt? - Welches Dezernat hat den Vertrag mit dem Investor abgeschlossen? - Wurden die Apartments für die Studierenden aus Mitteln des "Frankfurter Programms zur Wohnraumförderung für Studierende" oder einem anderen Programm gefördert? - Gibt es eine vertragliche Vereinbarung bezüglich der Mietobergrenze für die Studierenden Apartments? - Erfolgt die Vergabe der Wohnungen über das Studentenwerk Frankfurt, bzw. die Wohnrauminitiative FrankfurtRheinMain e.V. (WIF), damit sicher gestellt ist, dass die Wohnungen nur von Studierenden angemietet werden können. - Welche vertraglichen Vereinbarungen gelten für die Unterkunft für die Geflüchteten a). hinsichtlich der qm/pro Person b.) der Ausstattung c.) der Instandhaltung d.) der sozialen Beratung und Unterstützung - Auf welcher Grundlage erfolgt die Abrechnung (z. B. Personen bezogen oder pauschal? - Wie viel Jahre beträgt die vertragliche Laufzeit für die Unterkunft? - Welche Pläne bestehen nach Ablauf dieser Vereinbarung für die Liegenschaft? - Wurden Absprachen getroffen bezüglich der baurechtlichen Situation der Liegenschaft (z. B. Änderung des Bebauungsplans)? Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1442 2019 Die Vorlage OF 418/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Völlig überraschende Beseitigung der Hecke zwischen der Wohnanlage Stichelstraße 2 und der Kuhlmannswiese?

04.03.2019 · Aktualisiert: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 343/7 Betreff: Völlig überraschende Beseitigung der Hecke zwischen der Wohnanlage Stichelstraße 2 und der Kuhlmannswiese? Bewohner der Wohnanlage Stichelstraße 2 beklagen die Abholzung einer Hecke, die seit über 50 Jahren als Trennung zur Kuhlmannswiese gedient hat. Der Vorgang passierte völlig überraschend. Außerdem wurden noch sieben Bäume gefällt. Den Eichhörnchen wurden lt. Aussagen der Anwohner somit die Nußhecken mit neun Nestern genommen. Auch die Igel sind durch diese Maßnahme betroffen. Außerdem gibt es nach der Hecken-Beseitigung keine Absperrung mehr zwischen der Wohnanlage und dem Spielplatz. Da die Kinder jetzt ungehindert vom Spielplatz über das Gelände der Wohnanlage gehen können, befürchten die Anwohner bei evtl. Unfällen in Haftung genommen zu werden. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat zu berichten: Aus welchem Grunde wurden die Hecke und die sieben Bäume beseitigt? Waren die Folgen, die die Anwohner nach der Heckenbeseitigung jetzt beklagen, nicht vorhersehbar? Gibt es Pläne, sowohl die Hecke als auch die Bäume wieder nach zu pflanzen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 343/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuschaffung von Wohnraum

22.01.2019 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4141 entstanden aus Vorlage: OF 338/7 vom 18.01.2019 Betreff: Neuschaffung von Wohnraum Der Magistrat wird gebeten, folgende Sachverhalte bezüglich brach liegender Liegenschaften zu prüfen und danach zu berichten: 1. Es sind die Eigentümer der Liegenschaft Alexanderstraße 30 zu ermitteln und mit diesen Verhandlungen aufzunehmen in Hinblick eines Verkaufs bzw. eines Ankaufs durch die Stadt Frankfurt, zum Zwecke einer Bebauung für Menschen, die Anspruch auf einen sozial geförderten Wohnraum haben; 2. Es ist Kontakt mit der Hanseatischen Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH aufzunehmen, mit der Frage, ob sie daran interessiert sei, ihr Projekt als nicht realisierbar zu beenden und die Liegenschaft (Fläche des ehemaligen Bunkers) - vorzugsweise an die Stadt Frankfurt - zu veräußern. Begründung: Zu 1: Angesichts des dringend benötigten Bedarfs an Wohnraum ist es völlig unverständlich, dass Liegenschaften teilweise über Jahre unbewohnbar brach liegen. Zu 2: Bei der Hanseatischen Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH handelt es sich um das Unternehmen, das beabsichtigte, auf dem Gelände des ehemaligen Bunkers in der Thudichumstraße ein Seniorenpflegeheim zu errichten. Alle von diesem Unternehmen gemachten Aussagen deuten in die Richtung, dass man nach einem Generalbauunternehmen suche, das bereit sei, zu sozialverträglichen Preisen zu bauen. Da dieses zu finden in der heutigen hochkonjunkturellen Phase mehr als unwahrscheinlich ist, erscheint ein Verkauf sinnvoll. In diesem Falle könnte auf dem Gelände bezahlbarer Wohnraum entstehen, Erstellung auf dem ersten und zweiten Förderweg, als Ausgleich für die Eigentumswohnanlage, die in der Alexanderstraße geplant ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 829 Aktenzeichen: 64 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost

22.01.2019 · Aktualisiert: 19.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4142 entstanden aus Vorlage: OF 334/7 vom 20.12.2018 Betreff: Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Grundschulstandort der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße für die steigenden Schülerzahlen in Rödelheim-Ost ausreicht und ob dort Flächen für mögliche Erweiterungen darstellbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, inwieweit wäre ein zweiter Grundschulstandort für Rödelheim-Ost möglich? 2. ob der jetzige Standort der Haupt- und Realschule in der Niddagaustraße zukunftsträchtig ist; 3. inwieweit nördlich der Heerstraße oder in Westhausen ein Schulstandort für den Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule zur Verfügung stehen könnte, der der Schulgemeinde auch Erweiterungsmöglichkeiten bietet. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, dem Ortsbeirat die Auswirkungen der geplanten Baugebiete (Nachverdichtung in den Stadtteilen, Bebauung nördlich der Heerstraße, südlich der Rödelheimer Landstraße, mögliche Bebauung Im Vogelsgesang usw.) auf die bestehenden Schulgemeinden in den Stadtteilen darzulegen. Begründung: Die Michael-Ende-Schule hat ihre Schülerkapazität bereits seit Langem erreicht. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen muss die Grundschule in der Assenheimer Straße dringend erweitert werden. Da das aktuelle Grundstück begrenzte Erweiterungsmöglichkeiten hat und bereits erste Containeranlagen auf dem Schulhof stehen, braucht der Grundschulzweig dringend ein Erweiterungskonzept oder ggf. ein neues Grundstück bzw. eine Entlastung durch eine weitere Grundschule für Rödelheim-Ost. Der Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule ist ebenfalls überlastetet und benötigt dringend eine Erweiterung (z. B. nördlich der Heerstraße) oder einen neuen, ausbaufähigen Schulstandort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1734 Antrag vom 12.11.2019, OF 427/7 Auskunftsersuchen vom 21.01.2020, V 1542 Antrag vom 04.01.2022, OF 97/7 Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1332 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zurücksetzen des Eingangstores der Michael-Ende-Schule

27.11.2018 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3983 entstanden aus Vorlage: OF 327/7 vom 27.11.2018 Betreff: Zurücksetzen des Eingangstores der Michael-Ende-Schule Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) zu prüfen und zu berichten, inwiefern das Eingangstor inkl. Mauer, in dem entsprechenden Bereich der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße, drei bis fünf Meter auf die Höhe, wo aktuell die Mülltonnen stehen, zurückgesetzt werden kann. Begründung: Beim Ortstermin "Schulwegsicherung" an der Michael-Ende-Schule am 02.11.2018 wurde angemerkt, dass vor allem in den Sommermonaten aufgrund der hohen Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die sowohl per Elterntaxis, aber auch mit Fahrrädern zur Schule fahren, man kaum noch durch das Tor durchkommt, aber auch auf dem Gehweg kein Platz mehr ist. Dies liegt vor allem darin begründet, dass es zu wenige Fahrradabstellmöglichkeiten gibt. Anstatt an Fahrradständern werden Fahrräder in diesem Bereich angeschlossen. Deswegen sollte auch über mehr Fahrradabstellplätze nachgedacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 493 Aktenzeichen: 40 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erweiterung der Kerschensteinerschule auf dem bisherigen Standort der Feuerwehr

09.10.2018 · Aktualisiert: 05.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 304/7 Betreff: Erweiterung der Kerschensteinerschule auf dem bisherigen Standort der Feuerwehr Vorgang: M 108/18 Der Magistrat möge prüfen und berichten: Nach der Realisierung des Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr Hausen auf dem Grundstück "Am Ellerfeld" könnte sich eine einmalige Gelegenheit für die Kerschensteiner Schule ergeben: nämlich das Schulgelände um den bisherigen Standort der Feuerwehr Hausen "Am Spritzenhaus 1-3" zu erweitern. Begründung: Im gesamten Ortsbezirk besteht ein hoher Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen. Zugleich gibt es kaum freie Flächen, erst recht nicht in unmittelbarer Nähe von bereits bestehenden Schulen. Ein Brennpunkt sind die Grundschulen, deren Raumbedarf durch die Errichtung von Containern zulasten der Schulhöfe gewährleistet werden muss. Die Situation an der Kerschensteiner Schule stellt keine Ausnahme dar. Angesichts der wachsenden Schülerzahlen (zur Zeit 340 Kinder), der Raumnot, der begrenzten Möglichkeiten im Schulhof (kein Platz für eine Kletterlandschaft), der Nachmittagsbetreuung mit ihrem Raumbedarf, und der zu erwartenden weiteren Zuwächse durch Neubauten und Nachverdichtungen, der möglichen Wohnbebauung "Im Vogelsang", sowie durch die geplante Unterkunft für Geflüchtete am Hausener Weg, ist eine Erweiterung dringend geboten. Abhilfe könnte hierbei das Grundstück bieten, auf dem gegenwärtig das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Hausen steht, nach deren Umzug in das neu errichtete Feuerwehrhaus "Am Ellerfeld". Selbstverständlich ist dies nur im Einvernehmen mit dem Dezernat IX (Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr) möglich. Die Ankündigung in der M 108 vom 06.Juli.2018 lautet: "Der bisherige Standort "Am Spritzenhaus 1 - 3" wird zur weiteren Verwendung für Katastrophenschutz-, Brandschutz- und Rettungsdienstzwecke beibehalten." Daraus wird nicht ersichtlich, welche konkreten Aufgaben in der Liegenschaft vorgesehen sind und ob diese nicht auch an anderer Stelle möglich wären. Ein weiterer Vorteil wäre, dass man einen Teil der Straße für die Erweiterung des Schulhofs nutzen könnte! Antragsteller: die farbechten - LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 304/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 304/7 wurde zurückgezogen.

Parteien: die_farbechten_-_LINKE., FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bunkergelände in der Thudichumstraße

10.11.2017 · Aktualisiert: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2017, OF 224/7 Betreff: Bunkergelände in der Thudichumstraße Der Ortsbeirat 7 bittet den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Was passiert mit dem Bunkergelände ? 2. Warum stagnieren die weiterführenden Arbeiten? 3. Ist der Investor insolvent? 4. Gibt es neue Pläne? Begründung: Nach dem Abriss des Bunkers und der angrenzenden Häuser wurden plötzlich die weiteren Arbeiten eingestellt. Die angebrachten Schilder des Investors wurden demontiert, ebenso das Schild vom Architekturbüro auf dem zu sehen war, wie der Neubau einmal aussehen sollte. Da taucht natürlich die Frage auf, ob der Investor insolvent ist, oder ob ggf. etwas ganz anderes entstehen soll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 682 2017 Die Vorlage OF 224/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung des zugesagten Holzpavillons für die Grundschule der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße 38 - 40

24.10.2017 · Aktualisiert: 20.02.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2235 entstanden aus Vorlage: OF 206/7 vom 05.10.2017 Betreff: Errichtung des zugesagten Holzpavillons für die Grundschule der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße 38 - 40 Der Magistrat wird beauftragt, den Magistratsbeschluss vom 21.04.2017 "Errichtung eines Holzpavillons mit drei Unterrichtsräumen als Austausch der vorhandenen Container" umgehend umzusetzen, da in der Grundschule ein dringender Raumbedarf besteht und deswegen notwendige pädagogische Angebote nicht erbracht werden können. Begründung: Aufgrund des langfristig gesteigerten Raumbedarfs stellte der Magistrat einen Austausch der vorhandenen maroden Stahlcontainer zum Schuljahresbeginn 2017/18 in Aussicht. Vorgesehen war/ist ein zweistöckiger Holzpavillon mit insgesamt drei Unterrichtsräumen. Dieses Vorhaben wurde nicht eingehalten und hat unter anderem zur Folge, dass eine eigentlich notwendige zweite Vorklasse nicht eingerichtet werden konnte sowie auch keine Intensivklasse für Kinder des ersten und zweiten Schuljahres ohne Deutschkenntnisse. Dieser Sachverhalt hat sowohl negative Auswirkungen auf Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler, indem er eine unnötige Belastung für die Lehrerinnen und Lehrer darstellt als auch für die Kinder, denen der Start in eine neue Lebens- und Lernphase erschwert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 358 Beratung im Ortsbeirat: 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße

24.10.2017 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2234 entstanden aus Vorlage: OF 205/7 vom 10.10.2017 Betreff: Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße Die Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg und in der Thudichumstraße wurde bereits im Jahr 2012 aufgehoben. Dass jedoch der Radweg weiterhin Bestand hat und auch benutzt werden darf, ist vielen Autofahrerinnen und Autofahrern nicht bewusst. Radfahrerinnen und Radfahrer werden teilweise beschimpft und von ihnen dazu gedrängt, den Radweg zu nutzen. Die zusätzlich installierten Piktogramme haben den Radverkehr stärker auf die Straße verlagert, weil vielen Radfahrerinnen und Radfahrern die aufgehobene Benutzungspflicht erst bewusst geworden ist. Das oben beschriebene Verhalten der Autofahrerinnen und Autofahrer kann allerdings weiter beobachtet werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die darüber informieren, dass die Radwege im Hausener Weg und in der Thudichumstraße nicht benutzt werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 262 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baustelle Assenheimer Straße 19

10.10.2017 · Aktualisiert: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2017, OF 208/7 Betreff: Baustelle Assenheimer Straße 19 Vorgang: V 1085/14 OBR 7; V 118/16 OBR 7 Eine Bautätigkeit auf dem Grundstück Assenheimer Str, 19 ist seit über vier Jahren nicht zu erkennen. Der Bürgersteig war drei Jahre überhaupt nicht vorhanden und ist seit einem Jahr durch eine Verlegung auf die Straße wieder eingeschränkt nutzba. Die vier Parkplätze vor der Baugrube fallen jedoch weiterhin weg. Für Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl- und Rollatorfahrer , Schüler der Michael-Ende-Schule und auch Autofaher ist die Baugrube eine Behinderung. Der Zustand ist für den gesamten Stadtteil ein Schandfleck. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass die schon gestellten Anträge zur Assenheimer Str 19 (OF423/7 und OF46/7) immer noch nicht beantwortet sind! Wegen des unhaltbaren Zustands bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut um Auskunft über diese Baustelle. Wann und was unternimmt der Magistrat damit dieses Grundstück wieder bebaut wird? Wann wird der Bürgersteig wieder geschlossen und begehbar gemacht und wann werden die vier Parkplätze wieder benutzbar? Hat der Bauherr eine Sondernutzungsgenehmigung für den Gehweg? Werden Benutzungsgebühren seitens des Straßenbauamtes erhoben und vom Bauherren bezahlt? Diese Frage bezieht sich auch auf die seit einem Jahr installierte Verlegung des Gehwegs. Wenn eine Sondernutzungsgenehmigung vorliegt: Kann diese wegen unzumutbarer Störung der öffentlichen Straßennutzung zeitlich begrenzt und ggfs. entzogen werden? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 15.07.2014, V 1085 Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 118 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 611 2017 Die Vorlage OF 208/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Erweiterung einer Lichtsignalanlage

06.08.2017 · Aktualisiert: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2017, OF 180/7 Betreff: Erweiterung einer Lichtsignalanlage Der Magistrat wird geben die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Lorscher S traße/Thudichumstraße um ein gesondertes Signal für Linksabbieger zu ergänzen. Begründung: Im Berufsverkehr ist die Lorscher Straße in beiden Richtungen stark frequentiert. Die vorhandene Signalanlage gibt bei Grün den Verkehr in beide Richtungen frei. Die Phase für Linksabbieger ist sehr kurz, so dass bei dichtem Verkehr 2 maximal 3 Fahrzeuge von der Lorscher auf die Thudichumstraße einbiegen können . Der Verkehr staut sich dann oft bis zur Niddagaustraße zurück. Hier könnte ein zusätzliches Lichtsignal mit einem Pfeil nach links für Abhilfe sorgen, so das genügend Fahrzeuge in die Thudichumstraße abbiegen können und die angespannte Verkehrssituation etwas entschärft werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 180/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 180/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 180/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkmöglichkeiten für Fahrräder auf der Lorscher Straße

29.04.2017 · Aktualisiert: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2017, OF 165/7 Betreff: Parkmöglichkeiten für Fahrräder auf der Lorscher Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Lorscher Straße Parkbügel für Fahrräder, vergleichbar mit den Bügeln auf der Radilostraße (Höhe Hausnummer 16, gegenüber Tegut), einzurichten. Als Standort wird die Höhe der Hausnummer 16, vor dem Biomarkt Picard, vorgeschlagen. Die Lorscher Straße ist eine der Haupteinkaufsstraßen Rödelheims, insbesondere zwischen der Mündung der Niddagaustraße und der Thudichumstraße. Der obere Teil der Lorscher Straße wird wegen des Biomarktes, aber auch der anderen Geschäfte, wie z.B. dem Metzger Kerber, stark von Fahrradfahrer*innen frequentiert. Während auf der Radilostraße in Höhe der Hausnummer 16 (gegenüber Tegut) Parkbügel für Fahrräder eingerichtet sind, fehlt eine vergleichbare Parkmöglichkeit in diesem Bereich der Lorscher Straße, weshalb Fahrradfahrer*innen ihre Fahrräder auf dem Gehweg abstellen müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 165/7 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kontrollen an der Niddabrücke im Bereich Hausener Weg/Hausener Obergasse

29.11.2016 · Aktualisiert: 19.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 982 entstanden aus Vorlage: OF 103/7 vom 15.11.2016 Betreff: Kontrollen an der Niddabrücke im Bereich Hausener Weg/Hausener Obergasse Der Magistrat wird gebeten, verstärkt Kontrollen an der Niddabrücke im Bereich Hausener Weg/Hausener Obergasse durchzuführen, um die verkehrsgefährdende illegale Nutzung der Einbahnstraße zu unterbinden bzw. einzuschränken. Begründung: Während die Nutzung der Niddabrücke für Kraftfahrzeuge aus Richtung Hausener Weg gestattet ist, kann die Brücke aus Richtung Hausener Obergasse nicht genutzt werden. Leider nutzen viele Kraftfahrzeuge aber dennoch die Brücke aus Richtung Hausen und gefährden dadurch den Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 520 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baustelle Assenheimer Straße 19

12.08.2016 · Aktualisiert: 07.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2016, OF 46/7 Betreff: Baustelle Assenheimer Straße 19 Seit nunmehr über 3 Jahren ist der Bürgersteig vor der Liegenschaft Assenheimer Str, 19 nicht benutzbar und Teil der Baugrube. Eine Bautätigkeit ist nicht zu erkennen. Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl- und Rollatorfahrer , Schüler der Michael-Ende-Schule etc. müssen auf die Straße ausweichen. Bereits im Antrag vom 24.06.2014 (OF 423/7) ist dieses Problem vom OBR 7 thematisiert worden. Wegen des unhaltbaren Zustands bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut um Auskunft über diese Baustelle. Wann und wie kann der Bürgersteig wieder geschlossen und begehbar gemacht werden? Hat der Bauherr eine Sondernutzungsgenehmigung für den Gehweg? Werden Benutzungsgebühren seitens des Straßenbauamtes erhoben und vom Bauherren bezahlt? Wenn eine Sondernutzungsgenehmigung vorliegt: Kann diese wegen unzumutbarer Störung der öffentlichen Straßennutzung zeitlich begrenzt und ggfs. entzogen werden? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 118 2016 Die Vorlage OF 46/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Planung eines Parkplatzkonzeptes für Rödelheim

21.06.2016 · Aktualisiert: 15.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2016, OF 24/7 Betreff: Planung eines Parkplatzkonzeptes für Rödelheim Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den betroffenen Anwohnern/Anliegern und dem Ortsbeirat ein Parkplatzkonzept zu entwickeln, dass die angespannte Situation in dem genannten Stadtteil, was den ruhenden Verkehr betrifft, abmildert. Begründung: In den vergangenen Jahren hat der Ortsbeirat durch mehrer Anträge versucht die Parkplatznot in Rödelheim zu lindern. Dies hatte jedoch nur mäßigen Erfolg. Der Ausbau von Gewerbegebieten und Wohnräumen ohne die erforderliche Planung der erforderlichen Infrastruktur verschärft die Parkplatzsituation noch stärker. Immer wieder beschweren sich Bürger in den Bürgerfragestunden über den Parkplatzmangel und er damit verbundenen Problemen. Dies sieht auch der Ortsbeirat entsprechend. So auch in der letzten OBR - Sitzung, wo es besonders um die Assenheimer Straße ging. Es sollte möglich sein, durch Aktivierung aller Möglichkeiten wie Anwohnerparken, optimale Abmarkierung von Parkplätzen, Einbindung der Parkplätze von Großmärkten usw. die angespannte Situation erträglicher zu machen. Wie schon an anderer Stelle beschrieben, wird das Auto auch in den nächsten Jahren zum Alltag gehören. Die Bürger fordern mit recht Lösungen von der Politik. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 05.07.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 24/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 24/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 24/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 24/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 24/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 24/7 wird bis zur Sitzung am 07.03.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 24/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Planung eines Parkplatzkonzeptes für Alt-Rödelheim und Alt Hausen und Praunheim

23.05.2016 · Aktualisiert: 16.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2016, OF 5/7 Betreff: Planung eines Parkplatzkonzeptes für Alt-Rödelheim und Alt Hausen und Praunheim Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den betroffenen Anwohnern/Anliegern und dem Ortsbeirat ein Parkplatzkonzept zu entwickeln, dass die angespannte Situation in den genannten Gebieten, was den ruhenden Verkehr betrifft, abmildert. Begründung: In den Bürgerfragestunden wird immer wieder der Mangel an Parkplätzen beklagt. So auch in der letzten OBR - Sitzung, wo es besonders um die Assenheimer Straße ging. Es sollte möglich sein, durch Aktivierung aller Möglichkeiten wie Anwohnerparken, optimale Abmarkierung von Parkplätzen, Einbindung der Parkplätze von Großmärkten usw. die angespannte Situation erträglicher zu machen. Wie schon an anderer Stelle beschrieben, wird das Auto auch in den nächsten Jahren zum Alltag gehören. Die Bürger fordern mit recht Lösungen von der Politik. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 07.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 5/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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