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Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120

Vorlagentyp: OA

Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob bei den Wohnungen für Studierende in der o. g. Liegenschaft der Tatbestand des Mietwuchers gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz erfüllt ist und ggf. rechtliche Schritte gegen den Vermieter einzuleiten.
  2. Der Magistrat wird gebeten, bei jeder Vermietung einer der Wohnungen für Studierende zu prüfen, ob es sich tatsächlich um Studierende handelt. Im negativen Fall sind entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.
  3. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob gegen den Eigentümer der Liegenschaft Anzeige wegen vorsätzlicher Täuschung eines gemäß der Hessischen Gemeindeordnung gewählten Gremiums der Stadt Frankfurt erstattet werden kann.
  4. Der Magistrat wird aufgefordert, jegliche zukünftige Zusammenarbeit mit dem Eigentümer der Liegenschaft und dem Vermieter der Liegenschaft auszuschließen, sofern die Rechtslage dies zulässt.
  5. Der Magistrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass in Zukunft Baurecht entsprechend § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB nur noch dann erteilt wird, wenn der Bauherr in einem städtebaulichen Vertrag schriftlich zusichert, dass Wohnraum für Studierende ausschließlich über das Studentenwerk vergeben wird und der Mietpreis sich an den Mietpreisen des Studentenwerks orientiert.
  6. Der Magistrat wird beauftragt, sich darum zu bemühen, über den Deutschen Städtetag eine Präzisierung des § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB zu erwirken, um in Zukunft sicherzustellen, dass diese Regelung nicht zur Schaffung von Luxuswohnungen ausgenutzt wird.

Begründung

Ergibt sich aus der Vorlage V 1442 und der Stellungnahme ST 316. Der Eigentümer hat zumindest den Ortsbeirat offensichtlich vorsätzlich getäuscht und niemals die Absicht gehabt, im Hausener Weg 120 Wohnungen für Studierende zu akzeptablen Preisen zu errichten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch die Baugenehmigung gemäß § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB mit der Aussicht "erschlichen" wurde, an dieser Stelle sowohl das Wohnen für geflüchtete Menschen als auch Wohnungen für Studierende zu ermöglichen. Selbst wenn das Vorgehen des Investors/Eigentümers/Vermieters rechtlich nicht zu beanstanden sein sollte, so sollte die Stadt alle möglichen Schritte einleiten, um in Zukunft eine solche Vorgehensweise zu verhindern. Zudem sollte solchen Investoren klar werden, dass sie in Zukunft in keiner Form auf eine Unterstützung durch die Stadt Frankfurt rechnen können. Der Bundesgesetzgeber sollte zudem dafür Sorge tragen, dass der § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB nicht weiterhin als "Lizenz zum Gelddrucken" missbraucht wird.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 40
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 49
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 571 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 40
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 25
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 571 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung 41
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 45
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 571 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke BFF FRAKTION Frankfurter FDP
Sitzung 41
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 44
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 571 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
AFD Linke BFF FDP