Meine Nachbarschaft: Seehofsweg
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Vorlagen
Reparatur des beschädigten Gehwegs am Goldbergweg zwischen den Hausnummern 14 bis 16 in Frankfurt Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7409 entstanden aus Vorlage: OF 1466/5 vom 06.08.2025 Betreff: Reparatur des beschädigten Gehwegs am Goldbergweg zwischen den Hausnummern 14 bis 16 in Frankfurt Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die Schäden, die durch die Baumwurzeln auf dem Gehweg in Höhe des Goldbergwegs 14 bis 16 entstanden sind, zu reparieren. Begründung: Der Gehweg des Goldbergwegs zwischen den Hausnummern 14 bis 16 ist durch die Baumwurzeln an mehreren Stellen zum Teil angehoben bzw. abgesenkt worden. Dadurch besteht die Gefahr, dass Fußgänger stolpern und stürzen können. Diesbezüglich ist der Ortsbeirat schon mehrfach von betroffenen Bürgern aus Oberrad angesprochen worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Straßenbeleuchtung im Altebergsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7212 entstanden aus Vorlage: OF 1443/5 vom 05.06.2025 Betreff: Straßenbeleuchtung im Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Altebergsweg die Straßenbeleuchtung ausreichend vorhanden ist und gegebenenfalls ausgebaut werden kann. Begründung: Im Sinne der Verkehrssicherheit sind Gehwege und Straßen durch ausreichende Straßenbeleuchtung auszustatten. Im Bereich des Altebergswegs mangelt es an einigen Stellen an einer ausreichenden Straßenbeleuchtung. Es wäre im Sinne der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie der Anwohnerinnen und Anwohner, wenn es dort eine ausreichende Straßenbeleuchtung gäbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsgefährdende Situationen durch Raserei in der Offenbacher Landstraße unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7018 entstanden aus Vorlage: OF 1414/5 vom 28.04.2025 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen durch Raserei in der Offenbacher Landstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um zu verhindern, dass in der Offenbacher Landstraße im Bereich Kreuzung Breulsweg bis Einmündung Balduinstraße weiterhin mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gefahren werden kann. Die Offenbacher Landstraße an oben genannter Stelle verleitet viele Autofahrer zum Rasen. Trauriger Höhepunkt ist der Unfall am Morgen des 27. April 2025, bei dem eine junge Frau ihr Leben verlor. Da an der Kreuzung Breulsweg/Offenbacher Landstraße sich auch die Kita Grüne Soße befindet, ist hier Eile geboten. Begründung: Des Öfteren kommt es in dem oben genannten Bereich zum Teil zu verheerenden Unfällen. Die Straße verleitet offensichtlich einige Autofahrer dazu, diese als Rennstrecke zu nutzen. Da die Straße mit einer leichten Linkskurve und Straßenbahnschienen in der Mitte einhergeht, wird sie offensichtlich immer wieder unterschätzt. Es scheint selbst der Blitzer an der Kreuzung Lettigkautweg/Offenbacher Landstraße nicht abzuschrecken. Eine Beschilderung mit Warnhinweisen und Leitplanken könnten Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1642
Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6112 entstanden aus Vorlage: OF 1231/5 vom 10.10.2024 Betreff: Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark Der Magistrat gebeten, in den an den Seehofpark unmittelbar angrenzenden Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) zu installieren (siehe Karte). Begründung: Die Mitarbeitenden der Kita Grüne Soße und im Umfeld wohnende Familien wünschen sich sichere Verhältnisse für Kinder, die die Straßen um den Seehofpark herum queren, um die Kita oder zum Beispiel den Kiosk zu erreichen. Dies bezieht sich auf den Seehofsweg, den Reversbrunnenweg und den am Seehofpark entlangführenden Abschnitt des Wendelswegs. Deswegen sollte in den drei oben genannten Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) angebracht werden, um andere Verkehrsteilnehmende dafür zu sensibilisieren, dass dort verstärkt Kinder unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 375 Beratung im Ortsbeirat: 5
Anbringen des Verkehrsschilds „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 entstanden aus Vorlage: OF 1233/5 vom 16.10.2024 Betreff: Anbringen des Verkehrsschilds "Vorsicht, Kinder" im Reversbrunnenweg Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich nach dem Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg am Anfang des Reversbrunnenweges ein Verkehrsschilder Nr. 136 "Vorsicht, Kinder" wegen spielender Kinder im Bereich des Seehofparks anbringen zu lassen. Begründung: In der ST 1526 entschied der Magistrat sich gegen eine Weiterführung der Tempo-30-Zone bzw. eine "Runde 30", da an dieser Stelle keine Gefahrenlage bestehe. Der Seehofpark erfreut sich jedoch zunehmender Beliebtheit. Durch die neue Basketballanlage und Hundeauslauffläche werden immer mehr Bürger, groß wie klein, von dem Park angezogen. Der Kiosk "Nox", der sich gegenüber des Parks im Wendelsweg befindet, zieht ebenso Gäste an. Der Spielplatz, der auch von der Kita Grüne Soße gerne genutzt wird, ist regelmäßig sehr gut besucht. Umso mehr verwundet es, dass der Magistrat hier von einer "geringen Gefahrenlage" ausgeht, zumal dort aufgrund des Durchgangsverkehrs kein Tempo 30 angeordnet werden kann. Wenn man hier die Geschwindigkeit in einem Bereich von ca. 400 Metern nicht reduzieren "darf", sollte man zumindest Warnschilder aufstellen, die auf spielende Kinder hinweisen. Zur Information: Der Reversbrunnenweg ist keine Einbahnstraße und besitzt keinen Bürgersteig, sodass dort keinerlei Fußgängersicherheit gegeben ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 553 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 entstanden aus Vorlage: OF 1249/5 vom 04.11.2024 Betreff: Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Reversbrunnenweg mit Verkehrszeichen 274 Tempo 30 einzuführen. Begründung: Der Reversbrunnenweg ist ein etwa 250 Meter langer Straßenabschnitt zwischen Wendelsweg, Bergesgrundweg, Altebergsweg, Seehofsweg und Goldbergweg auf dem Tempo 50 gilt, während auf den genannten Straßen Tempo 30 gilt. In der VwV-StVO heißt es gem. Nr. XII, Rz 14 zu Zeichen 274: "Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei." Demnach ist in diesem Fall zur Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die qualifizierte Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 der StVO erforderlich. Dessen ungeachtet ist der Ortsbeirat der Ansicht, dass sehr wohl eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, da die besagte Straße über keinen Gehweg verfügt und dort, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1526 selbst einräumt, vorwiegend Durchgangsverkehr herrscht. Darüber hinaus ist der Reversbrunnenweg als Fahrradverbindung im Schulwegeplan enthalten. Die Einführung von Tempo 30 ist somit zulässig und geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 385 Beratung im Ortsbeirat: 5
Umrüstung von Gasleuchten im Goldbergweg
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.04.2024, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 1091/5 vom 05.04.2024 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten im Goldbergweg Vorgang: B 73/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gasleuchten im Goldbergweg zwischen Hansenweg und Buchrainstraße durch LED-Leuchten zu ersetzen . Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege muss sichergestellt werden. Begründung: Im Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2024, B 73, zur Umrüstung von Gasleuchten ist der Goldbergweg nicht in die Übersichtstabelle mit aufgenommen worden. Die Beleuchtung in diesem Bereich ist völlig unzureichend. Die Gehwege bzw. die Hindernisse und eventuelle Stolperfallen sind bei dieser Beleuchtung kaum zu sehen und auch aus Umweltgründen ist eine schnellstmögliche Umrüstung auf moderne LED-Leuchten anzustreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1814 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4782, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/Altebergsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4293 entstanden aus Vorlage: OF 841/5 vom 27.06.2023 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welcher sich im Bereich Hansenweg/Altebergsweg befindlichen städtischen Fläche eine eingefriedete Hundeauslauffläche eingerichtet werden kann. Begründung: An den Ortsbeirat werden immer häufiger Anfragen bezüglich der Einrichtung von Hundeauslaufflächen herangetragen. Bürgerinnen und Bürger, die im südlichen Teil Oberrads im Bereich des Hansenwegs wohnen, haben vorgeschlagen, dort eine Hundeauslauffläche einzurichten. Der Ortsbeirat hält dieses Areal für geeignet und bittet um eine entsprechende Prüfung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2133 Aktenzeichen: 67-0
Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4104 entstanden aus Vorlage: OF 806/5 vom 26.05.2023 Betreff: Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sich bei der Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh (zu diesen parallel verlaufend) um einen nur für Anlieger zugänglichen Privatweg handelt. Dies besagt ein Verkehrszeichen, welches an der Kreuzung des Weges mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen (siehe Foto unten) aufgestellt ist. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass Anlieger des besagten Weges sie mit Verweis auf ein an der Kreuzung des Weges mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen aufgestellten Verkehrszeichens von der Benutzung des Weges abhalten wollten. Der Weg führt ca. einen Kilometer von der genannten Kreuzung nach Osten. In der näheren Umgebung befindet sich an der Kreuzung der Straße An der Goetheruh mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen ein weiteres Verkehrszeichen, welches eine Befahrung der Straße An der Goetheruh untersagt - allerdings auf privatem Grund angebracht ist (aber gut von der Straße aus sichtbar). Weitere Verbotsschilder sind dem Ortsbeirat in der näheren Umgebung des Weges nicht bekannt. Jedenfalls das auf privatem Grund befindliche Verkehrszeichen dürfte unberechtigt aufgestellt worden sein. Zur Vermeidung weiterer Konflikte ist es angezeigt, die Rechtslage zu klären. Soweit der Weg tatsächlich derzeit nur von Anliegern benutzt werden darf, wäre es wünschenswert, dies zu ändern. Der Weg wird von vielen Spaziergängerinnen und Spaziergängern als Verbindung von Oberrad nach Sachsenhausen genutzt und dient der Naherholung. Kreuzung des besagten Weges mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen Kreuzung der Straße An der Goetheruh mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2196 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Hundekotbeutelspender im Goldbergweg zwischen den Hausnummern 12 und 14
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4117 entstanden aus Vorlage: OF 821/5 vom 28.04.2023 Betreff: Hundekotbeutelspender im Goldbergweg zwischen den Hausnummern 12 und 14 Der Magistrat wird gebeten, im Goldbergweg zwischen den Hausnummern 12 und 14 einen Hundekotbeutelspender mit kompostierbaren Beuteln aufzustellen . Der Hundekotbeutelständer kann an einer bereits bestehenden Stange (für einen Spiegel) befestigt werden. Ein Pate dafür hat sich bereits gefunden. Begründung: Im Goldbergweg und in direkter Umgebung gibt es viele Haushalte, die einen Hund haben und diesen dann regelmäßig ausführen. Mehrfach wurde seitens der Nachbarschaft der Wunsch nach einem Hundekotbeutelspender geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1925 Aktenzeichen: 67-0
Austausch von Bänken in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3958 entstanden aus Vorlage: OF 764/5 vom 10.04.2023 Betreff: Austausch von Bänken in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zwei Bänke in Oberrad auszutauschen. Es handelt sich erstens um die Bank am Goldbergweg auf Höhe der Hausnummer 22 (siehe Foto). Es handelt sich zweitens um eine Bank in den Oberräder Feldern auf dem Weg, der entlang der Autobahn in Richtung Kaiserlei führt. Begründung: Die Bank im Goldbergweg auf Höhe der Hausnummer 22 ist in einem desolaten Zustand (kaputte Latten und außerdem mit Moos überzogen). Die Bank in den Oberräder Feldern entlang der Autobahn ist im Zuge von Vandalismus im Wahlkampf zerstört worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1671 Aktenzeichen: 67-0
Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3962 entstanden aus Vorlage: OF 772/5 vom 31.03.2023 Betreff: Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg Vorgang: OM 1645/17 OBR 5; ST 1913/18 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann er die in seiner Stellungnahme vom 21.09.2018, ST 1913, angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs umsetzen wird. Begründung: Es ist bedauerlich, dass trotz der Ankündigung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrenden in den letzten fünf Jahren noch keine ausreichende Umsetzung erfolgt ist. Insbesondere das Problem, dass parkende Autos den Radweg blockieren, stellt eine große Gefahr für Radfahrer dar. Um die Sicherheit auch für Radfahrende zu erhöhen, sollten die angekündigten Maßnahmen nun schnellstmöglich umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1645 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1913 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1728
Geschwindigkeitskontrollen in Oberrad, Goldbergweg und Wiener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3780 entstanden aus Vorlage: OF 688/5 vom 28.02.2023 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Oberrad, Goldbergweg und Wiener Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die Geschwindigkeitskontrollen in der 30er-Zone Goldbergweg und Wiener Straße insbesondere an der Gruneliusschule und Umgebung zu intensivieren. Begründung: In der 30er-Zone Goldbergweg und Wiener Straße wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h von vielen Autofahrern - teilweise deutlich - überschritten. Da im Bereich der Gruneliusschule viele Schüler der Grundschule und auch Mütter mit ihren Kleinkindern auf dem Weg zur Schule/zu den Kitas unterwegs sind und auch ein reger Fahrradverkehr herrscht, besteht durch das Rasen bzw. Nichteinhalten der Höchstgeschwindigkeit eine erhöhte Unfallgefahr. Aus diesem Grund hält der Ortsbeirat es für notwendig, dass die Geschwindigkeitskontrollen deutlich verstärkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1473 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Tempo-30-Zone Wendelsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 entstanden aus Vorlage: OF 637/5 vom 11.01.2023 Betreff: Tempo-30-Zone Wendelsweg Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone, die derzeit im Wendelsweg an der Ecke zum Bergesgrundweg endet, rund um den Seehofpark zu verlängern, d. h. den Reversbrunnenweg mit einzubeziehen. Quelle: Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt: Derzeitiges Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg Begründung: Der Seehofpark erfreut sich stetig steigender Beliebtheit. Dass Autofahrer über die derzeit dort geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hinaus nicht in der Geschwindigkeit eingeschränkt werden, birgt an dieser Stelle vielfältige Risiken. An der Ecke Wendelsweg/Bergesgrundweg befinden sich ein mitunter sehr stark frequentierter Kiosk und die Reiterstaffel der Polizei. Ebenfalls spazieren hier weiter in Richtung Gärten in den Altebergsweg und Reversbrunnenweg viele Fußgängerinnen und Fußgänger und natürlich viele Eltern mit ihren Kindern, die den Spielplatz im Park nutzen. Zudem sind hier viele Radfahrerinnen und Radfahrer unterwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Antrag vom 16.10.2024, OF 1233/5 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Basketballanlage auf dem Gelände des Seehofparks errichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2023, OF 659/5 Betreff: Basketballanlage auf dem Gelände des Seehofparks errichten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine Basketballanlage auf dem Gelände des Seehofparks aufzustellen. Begründung: Der Seehofpark ist ein beliebter Park für die Freizeitgestaltung. Dieser Park wird vermehrt von Jugendlichen vom Hainer Weg bzw. Sachsenhausen Süd besucht. Leider gibt es zu wenige Angebote für größere Jugendliche und ältere Kinder. Eine Basketballanlage wäre ein gutes Angebot für diese Jugendlichen und Kinder. Sie könnte auf der Seite des Seehofsweges aufgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeuer Mülleimer an der Haltestelle „Buchrainstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3166 entstanden aus Vorlage: OF 601/5 vom 10.11.2022 Betreff: Neuer Mülleimer an der Haltestelle "Buchrainstraße" Der Magistrat wird gebeten, den seit längerer Zeit defekten Mülleimer an der Haltestelle der Buslinien 81 und 82 an der Buchrainstraße/Ecke Goldbergweg auszutauschen. Begründung: Seit Wochen scheint der Mülleimer an der Haltestelle der Buslinien 81 und 82 an der Buchrainstraße/Ecke Goldbergweg offensichtlich kaputt zu sein. Es ist keine ideale Lösung, den kaputten Mülleimer nach "Art von Christo" zu verhüllen und es dabei zu belassen. Der Ortsbeirat 5 erwartet, dass ein neuer intakter Mülleimer installiert wird, der auch regelmäßig geleert wird. Im Augenblick wird der Müll, vorwiegend Zigarettenkippen - da niemand einen Brand verursachen will - neben den Mülleimer geworfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 737 Beratung im Ortsbeirat: 5
Sicherheit der Besucherinnen und Besucher, insbesondere der Kinder, am Ausgang des Seehofparks in den Seehofsweg gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2679 entstanden aus Vorlage: OF 524/5 vom 30.07.2022 Betreff: Sicherheit der Besucherinnen und Besucher, insbesondere der Kinder, am Ausgang des Seehofparks in den Seehofsweg gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Anbringen eines Piktogramms oder eines Hinweisschilds "Vorsicht Kinder" am Ausgang des Seehofparks am Seehofsweg zur Sicherheit der Besucherinnen und Besucher des Parks beitragen kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass insbesondere Kinder beim Verlassen des Seehofparks durch zu schnell fahrende Kfz auf dem Seehofsweg gefährdet sind. Um Unfälle zu verhindern, sollten hier geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 63 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsgefährdende Situationen in der Offenbacher Landstraße/Breulsweg vor der Kita Grüne Soße vermeiden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1706 entstanden aus Vorlage: OF 300/5 vom 04.01.2022 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen in der Offenbacher Landstraße/Breulsweg vor der Kita Grüne Soße vermeiden Der Magistrat wird gebeten, das Rotsignal für den Kraftfahrzeugverkehr an der Straßenbahnhaltestelle "Lettigkautweg" in Fahrtrichtung Stadtgrenze Offenbach bei haltenden Straßenbahnen so verlängern zu lassen, dass sich der Autoverkehr zukünftig hinter der Straßenbahn einordnen muss und ein zügiges Vorbeifahren rechts an der Straßenbahn für diesen nicht mehr möglich ist. Begründung: Die Straßenbahnen der Linien 15 und 16 halten an oben genannter Haltestelle in Mittellage auf der Straße. Um den Autoverkehr zu stoppen und das ungehinderte Ein- und Aussteigen der Fahrgäste zu ermöglichen, ist hier eine Lichtzeichenanlage angebracht. Sobald die Straßenbahn ankommt, zeigt diese Rot. Sind die Passagiere ein- bzw. ausgestiegen und die Türen schließen, geht die Ampel aus und der Verkehr läuft weiter. Da liegt das Problem. Denn die Straßenbahn wird nach der Offenbacher Landstraße/Ecke Breulsweg auf der Kfz-Spur weitergeführt (siehe Foto). Um noch schnell an der Straßenbahn vorbeizukommen und nicht bis Oberrad hinter dieser herfahren zu müssen, geben hier einige Autofahrer Vollgas. Des Öfteren kommt es hier zu Beinahe-Kollisionen zwischen Autos und der Straßenbahn direkt vor der Kita. Um diese Gefahrensituation zukünftig auszuschließen - auch und insbesondere im Interesse der Sicherheit der Kitakinder sowie weiterer Passanten und Radfahrer - wäre eine längere Rotphase für den Autoverkehr angebracht. Foto: Offenbacher Landstraße/Breulsweg ((c) Carsten Kimpel) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1434 Aktenzeichen: 32 1
Aufbringen von Aufflasterungen in der Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1214 entstanden aus Vorlage: OF 280/5 vom 25.11.2021 Betreff: Aufbringen von Aufflasterungen in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Wiener Straße/Ecke Goldbergweg und Einmündung Burgenlandweg zwei Aufpflasterungen aufzubringen. Die genaue Lage der Aufpflasterungen ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: In der Buchrainstraße ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Leider halten sich viele Autofahrerinnen und Autofahrer nicht daran. Die Straße wird unter anderem für den Freizeitverkehr als Zuwegung zum Scheerwald und zum Sportplatz Beckerwiese genutzt. Die viel zu schnell fahrenden Kraftfahrzeuge gefährden die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in unzumutbarer Weise. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 596 Aktenzeichen: 66 5
Austausch der alten Gaslaternen in Oberrad im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 938 entstanden aus Vorlage: OF 180/5 vom 08.10.2021 Betreff: Austausch der alten Gaslaternen in Oberrad im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, den Austausch der Gaslaternen im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße vorzuziehen und zeitnah auf LED umzustellen. Begründung: Der Weg auf dem o. a. Streckenabschnitt wird durch die vorhandenen Gaslaternen nur mäßig beleuchtet und ist zudem stellenweise uneben, sodass Verletzungsgefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 384 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52
Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 25/5 Betreff: Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben Vorgang: V 1762/20 OBR 5; ST 361/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufzuheben. Begründung: Die Bordsteinradwege sind deutlich zu schmal und haben weder einen Schutzbereich gegen die parkenden Autos noch gegen den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn. Daher bieten sie keine ausreichende Sicherheit. Zudem werden sie häufig durch schlampig geparkte Fahrzeuge weiter eingeengt. An den schrägen Auffahrten auf die Bordsteinradwege kommt es immer wieder zu schweren Stürzen. Die in der ST 1913/2018 angekündigte Planung für Radschutzstreifen auf der Offenbacher Landstraße wurde verschoben. Es ist daher sinnvoll sofort die Benutzungspflicht der Radwege aufzuheben. Radfahrende können dann selbst entscheiden, ob sie den Bordsteinradweg oder die Fahrbahn benutzen möchten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2020, V 1762 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 361 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 25/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVoraussetzungen für öffentliche E-Ladesäule für Pkw von privaten Betreibern
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2021, OF 65/5 Betreff: Voraussetzungen für öffentliche E-Ladesäule für Pkw von privaten Betreibern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit im Frankfurter Süden öffentlichen E-Ladesäule für PKWs durch private Betreiber aufgestellt werden können. Begründung: Im Juli letzten Jahres hat ein Anwohner im Goldbergweg 22 in Oberrad mit einer unabhängigen Initiative eines privaten Unternehmens zusammen einen ersten Ladesäulen-Standort in Oberrad beantragt. Seitdem haben wohl zahlreiche Gespräche stattgefunden, um generell die Vorgehensweise bei der Stadt bezüglich der Zusammenarbeit mit einem privaten Betreiber zu klären. Es ist erklärlich, dass erst einmal ein Konzept für die Auftragsbearbeitung ausgearbeitet werden musste. Dazu ist die Zusammenarbeit zwischen dem Stadtplanungsamt, dem Grünflächenamt und der Wirtschaftsförderung nötig. Im November wurde ein Rahmenvertrag zugesagt, der aber daran scheiterte, dass die einzelnen Ämter immer wieder Ergänzungen hatten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 59 Beschluss: Auskunftsersuchen V 68 2021 Die Vorlage OF 65/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSetzen von Pollern in der Mathildenstraße II hier: Liegenschaft Goldbergweg 19
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 107 entstanden aus Vorlage: OF 3/5 vom 15.04.2021 Betreff: Setzen von Pollern in der Mathildenstraße II hier: Liegenschaft Goldbergweg 19 Der Magistrat wird gebeten, unter Beibehaltung der Parkplätze rechts und links des über die Mathildenstraße führenden Eingangs zur Liegenschaft Goldbergweg 19 den Bürgersteig vor dem Eingang zur Liegenschaft Goldbergweg 19 abzupollern. Begründung: Der Bürgersteig im südlichen Teil der Mathildenstraße ist sehr schmal. Trotzdem ist dort an einigen Stellen das Parken erlaubt. Dies führt dazu, dass der über die Mathildenstraße führende Eingang zur Liegenschaft Goldbergweg 19 derart zugeparkt wird, dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern beispielsweise nicht möglich ist, mit Gepäck in die Wohnung zu kommen. Auch Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren haben dann keine Möglichkeit des Zugangs mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1557 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Aufstellen eines Mülleimers an der Einmündung der Alfred-Delp-Straße in den Goldbergweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7178 entstanden aus Vorlage: OF 1863/5 vom 04.01.2021 Betreff: Aufstellen eines Mülleimers an der Einmündung der Alfred-Delp-Straße in den Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Alfred-Delp-Straße in den Goldbergweg einen Mülleimer aufzustellen. Begründung: An der Einmündung der Alfred-Delp-Straße in den Goldbergweg befindet sich eine Hundekottütenbox. Da sich kein Mülleimer in unmittelbarer Nähe befindet, wurden in der Vergangenheit die benutzen Hundekottüten einfach unter die Ausgabestelle gelegt. Um dies in Zukunft zu vermeiden, sollte ein Mülleimer angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 871 Aktenzeichen: 79 4
Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6950 entstanden aus Vorlage: OF 1837/5 vom 08.11.2020 Betreff: Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, analog zum Verkehrsknotenpunkt Goldbergweg/Hansenweg auch am Verkehrsknotenpunkt Goldbergweg/Mathildenstraße Wartelinien (Zeichen 341, § 42 StVO) anzubringen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger bemängeln, dass durch die Unübersichtlichkeit des Verkehrsknotenpunktes Goldbergweg/Mathildenstraße eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Vor allem für die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer ist hier das Anbringen von Wartelinien angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 705 Aktenzeichen: 32 1
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6843 entstanden aus Vorlage: OF 1795/5 vom 12.10.2020 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I Der Magistrat wird gebeten, in der nördlichen Buchrainstraße Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der nördlichen Buchrainstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Wiener Straße/Goldbergweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 160 Aktenzeichen: 32 4
Instandsetzung der Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6841 entstanden aus Vorlage: OF 1793/5 vom 12.10.2020 Betreff: Instandsetzung der Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, die Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße wieder instand zu setzen. Begründung: Durch Wasser und das ständige Befahren von Autos haben sich viele Steine der Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße gelöst bzw. sind verschoben. Dies stellt vor allem für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrer eine große Gefahr dar. Weiterhin ist einer Ausweitung des Schadens vorzubeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 462 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Entfernung von Unrat in Sachsenhausen hier: Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6574 entstanden aus Vorlage: OF 1740/5 vom 27.08.2020 Betreff: Entfernung von Unrat in Sachsenhausen hier: Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der auf dem Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg - westlich der Einmündung des Schnappb ornwegs - befindliche Unrat zeitnah beseitigt wird. Begründung: Im oben genannten Bereich befindet sich ein Grundstück, das mit Unrat zugepflastert ist. Ein Vor-Ort-Termin des Regierungspräsidiums Darmstadt brachte zwar die Erkenntnis zutage, dass das Grundstück insgesamt einen verlassenen und verwahrlosten Eindruck macht, bei den Hinterlassenschaften, wie z. B. ein Kfz, ist dies als Untertreibung zu verstehen. Der Ortsbeirat wünscht sich ein deutlich stringenteres Vorgehen gegen die Vermüllung der Umwelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 67 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 0
Reinigung und Erneuerung von Straßenschildern in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5982 entstanden aus Vorlage: OF 1635/5 vom 28.01.2020 Betreff: Reinigung und Erneuerung von Straßenschildern in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, an der Gabelung der Straßen Buchrainstraße und Altebergsweg die Straßenschilder zu erneuern. Begründung: Wie auf dem unten stehenden Foto zu sehen ist, fehlt das Straßenschild für die Buchrainstraße gänzlich und das Straßenschild für den Altebergsweg könnte gereinigt oder erneuert werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1383 Aktenzeichen: 66 7
Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5296 entstanden aus Vorlage: OF 1435/5 vom 08.10.2019 Betreff: Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch Vorgang: OM 1647/17 OBR 5; ST 1512/17 Der Magistrat wird nochmals gebeten, der Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Radfahrerinnen und Radfahrer in der Straße Im Bärengarten zwischen dem Abzweig Strahlenberger Weg und Speckweg sowie auf dem Wirtschaftsweg zwischen Speckweg und Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Ortsbeirat hält die Einrichtung einer Fahrradstraße oder die Anordnung von Tempo 30 für geeignet. Begründung: Die Straße Im Bärengarten ist eine schmale Straße, freigegeben als Anliegerstraße ohne nutzbaren Gehweg. Der daran nach Osten anschließende Wirtschaftsweg hat gar keinen Bürgersteig. Dieser Weg ist eigentlich nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, wird aber intensiv von Schleichverkehr befahren. In seiner Stellungnahme ST 1512 führt der Magistrat aus, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Sicherheitsgründen bei entsprechenden baulichen Gegebenheiten angeordnet werden dürfen. Da sich Fußgänger und Kraftfahrzeuge mangels Gehweg den Straßenraum teilen müssen, liegt hier eine besondere Gefahrenlage vor. In vergleichbarer Weise sind im Altebergsweg und dem südlichen Strahenberger Weg Tempo 30 angeordnet. Der Magistrat möge sich nicht auf die Spitzfindigkeit berufen, Im Bärengarten gebe es einen Gehweg. Dieses Konstrukt ist äußerst schmal, an etlichen Stellen durch Einbauten weiter eingeengt oder zugewachsen und wird in der Praxis von keinem Fußgänger benutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 293 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Einziehung einer Teilfläche im Goldbergweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5286 entstanden aus Vorlage: OF 1417/5 vom 08.10.2019 Betreff: Einziehung einer Teilfläche im Goldbergweg Der Ortsbeirat widerspricht der im Schreiben des Straßenverkehrsamtes vom 26.09.2019 angekündigten Einziehung einer Teilfläche im Goldbergweg und bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Einrichtung einer Parkfläche vor dem Haus Goldbergweg 22 nach der Vorgartensatzung zulässig ist; 2. ob der Magistrat es für sinnvoll hält, durch den Verkauf eines Grundstücks die Versiegelung von Vorgartenfläche zu fördern, wobei gleichzeitig zwei öffentliche Parkstände entfallen. Begründung: Derzeit wird die zur Einziehung anstehende Verkehrsfläche noch benötigt, da Fahrzeuge stets so geparkt werden, dass sie in den Raum des Fußweges hineinragen und die Ordnungsbehörden solche Verkehrsverstöße stets äußerst großzügig tolerieren. Bei allem Verständnis, dass jemand eine eigene Parkfläche auf seinem Grundstück einrichten möchte, muss doch gesehen werden, dass der gesellschaftliche Nutzen negativ ist, weil zwei Parkstände entfallen, aber zusätzliche Fläche für Parkierungszwecke versiegelt wird. Der Verkauf des Grundstückszwickels erscheint daher nicht sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 296 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Instandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5018 entstanden aus Vorlage: OF 1349/5 vom 03.08.2019 Betreff: Instandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg - um die Liegenschaft "Buchrainstraße 95" - instand setzen zu lassen. Begründung: Der Bürgersteig am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg - um die Liegenschaft "Buchrainstraße 95" - hat durch Wurzeleinwuchs Schäden davongetragen. Die Schäden sind mittlerweile so immens, dass es gerade für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Kinderwagen oder Rollator schwierig ist, diesen Abschnitt zu passieren. Der jetzige Zustand stellt eine Gefahrenquelle dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2363 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1254/5 Betreff: Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob er beabsichtigt die ursprüngliche - vor der Sanierung und dem Umbau der Offenbacher Landstraße - Parkanordnung vor der Liegenschaft "Goldbergweg 5 - 7" wieder zu verfügen und durchzusetzen. Begründung: Im Zuge der Sanierung und des Umbaus der westlichen Offenbacher Landstraße würde vor der Liegenschaft "Goldbergweg 5-7" Schrägparken verfügt. Dadurch konnte ein Teil der Parkplätze, die während dieser Maßnahme nicht zur Verfügung standen, kompensiert werden. Die Baustelle ist nun seit Juni 2018 verschwunden. Das Längsparken ist bislang nicht wieder verfügt worden. Problematisch ist, dass der verbleibende Bürgersteig keine Restbrite von 1,50 Meter aufweist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1263 2019 Die Vorlage OF 1254/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNutzung des Arboretums und anliegender Gärten für die „Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3754 entstanden aus Vorlage: OF 963/5 vom 21.08.2018 Betreff: Nutzung des Arboretums und anliegender Gärten für die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das sich in der Buchrainstraße/Ecke Altebergsweg befindliche Arboretum und weitere angrenzende Gärten durch die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" genutzt werden können. Begründung: Die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" haben derzeit kein Klubhaus oder ein eigenes Grundstück, um ihre Vereinstätigkeit auszuüben, die größtenteils in der Natur stattfindet. Für den Ortsbeirat ist es wünschenswert, dass die "Drei Lilien" ein Grundstück erhalten, auf dem ein Großteil der Vereinstätigkeit ausgeübt werden kann, das aber auch ein Treffpunkt für die Kinder und Jugendlichen ist. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass eine gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad gegeben sein soll. Das sich in der Buchrainstraße/Ecke Altebergsweg befindliche Arboretum und weitere angrenzende Gärten sind aus Sicht des Ortsbeirates bestens dafür geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2339
Verkehrszählung im Goldbergweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3493 entstanden aus Vorlage: OF 942/5 vom 19.07.2018 Betreff: Verkehrszählung im Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, im Goldbergweg in Oberrad eine Verkehrszählung und eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen, und zwar an den durchschnittlichen mittleren Werktagen (d. h. dienstags, mittwochs und donnerstags außerhalb von Wochen mit Feiertagen oder Ferienzeiten). Die Kontrolle soll sowohl während des Berufsverkehrs (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit stattfinden. Begründung: Nach Beendigung der Umbauarbeiten auf der Offenbacher Landstraße hat sich das Verkehrsaufkommen im Goldbergweg stark erhöht und es herrschen - nach Aussagen der Anwohner - zum Teil chaotische Zustände und manche Anwohner haben Schwierigkeiten, aus ihrer Einfahrt herauszukommen. Für die Forderung von weiterreichenden Maßnahmen (z. B. Anbringen von Schwellen) ist zunächst eine Zählung des Verkehrsaufkommens die Voraussetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2161 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 883 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 61 10
Instandsetzung der Oberfläche des sich gegenüber der Alfred-Delp-Straße befindlichen Weges zwischen Goldbergweg und Altebergsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3301 entstanden aus Vorlage: OF 876/5 vom 20.05.2018 Betreff: Instandsetzung der Oberfläche des sich gegenüber der Alfred-Delp-Straße befindlichen Weges zwischen Goldbergweg und Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, die Oberfläche des sich gegenüber der Alfred-Delp-Straße befindlichen Weges zwischen Goldbergweg und Altebergsweg instand zu setzen. Begründung: Die Oberfläche des sich gegenüber der Alfred-Delp-Straße befindlichen Weges zwischen Goldbergweg und Altebergsweg gleicht einer Kraterlandschaft. Besonders für mobilitätseingeschränkte und/oder ältere Bürgerinnen und Bürger sowie für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ist die Benutzung problematisch. Der Ortsbeirat hält eine Instandsetzung der Oberfläche für dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1961 Aktenzeichen: 66 5
Abpollern der Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3018 entstanden aus Vorlage: OF 830/5 vom 23.03.2018 Betreff: Abpollern der Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße abzupollern, sodass das Befahren der nördlichen Flächen des Goldbergwegs vor der Einmündung in die Balduinstraße verhindert wird. Begründung: Die nördlichen Flächen des Goldbergwegs vor der Einmündung in die Balduinstraße werden regelmäßig trotz des gesetzlich vorgeschriebenen Halteverbots zugeparkt. Da diese Querung häufig von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Seniorenwohnanlage St. Katharinen- und Weißfrauenstift genutzt wird, ist hier eine entsprechende Abpollerung vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1349 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 7
Anbringen von Hinweisschildern auf das St. Katharinen- und Weißfrauenstift in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2919 entstanden aus Vorlage: OF 779/5 vom 22.02.2018 Betreff: Anbringen von Hinweisschildern auf das St. Katharinen- und Weißfrauenstift in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, vor dem jeweiligen Beginn der Liegenschaft Goldbergweg 85, in der das St. Katharinen- und Weißfrauenstift, eine Seniorenwohnanlage im Verbund mit Pflegeheim, beheimatet ist, Verkehrsschilder aufzustellen, die auf die Seniorenwohnanlage hinweisen. Begründung: Bewohnerinnen und Bewohner des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts haben sich beklagt, dass vor der Liegenschaft Goldbergweg 85, in der das St. Katharinen- und Weißfrauenstift, eine Seniorenwohnanlage im Verbund mit Pflegeheim, beheimatet ist, immer häufiger Geschwindigkeitsübertretungen zu beklagen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1074 Aktenzeichen: 66 7
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2621 entstanden aus Vorlage: OF 725/5 vom 25.12.2017 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße (II) Der Magistrat wird gebeten, in der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg erneut Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich weiterhin über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Nach übereinstimmenden Aussagen hat sich die Situation verschärft, was aus Sicht des Ortsbeirates eine erneute Messung und eine daraus resultierende Bewertung rechtfertigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 684 Aktenzeichen: 32 4
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331 entstanden aus Vorlage: OF 598/5 vom 25.09.2017 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II Vorgang: OM 1641/17 OBR 5; ST 1681/17 Der Magistrat wird aufgefordert, im Seehofpark einen Bereich zu umzäunen und mit einem Tor zu versehen, um im umzäunten Bereich den freien Auslauf von Hunden zu gestatten. Dabei bietet sich insbesondere der Bereich zwischen Reversbrunnenweg und dem im Seehofpark befindlichen Bolzplatz an (s iehe Abbildung). Begründung: Der Magistrat hat dem Vorschlag des Ortsbeirates 5, im Seehofpark eine Hundewiese einzurichten, in seiner Stellungnahme vom 04.09.2017, ST 1681, eine Absage erteilt. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass Hunde auch im Bereich einer eingezäunten Hundewiese nicht unbeaufsichtigt laufen dürfen, sondern sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden müssen. Gerade zum beaufsichtigten Auslauf von Hunden soll eine Hundewiese, bestenfalls mit Sitzbank, für Hunde und deren Besitz geschaffen werden. Letztere bilden im Übrigen, neben Passanten und Kindern, einen erheblichen Anteil an Parknutzern. Auch merkt der Ortsbeirat an, dass der Magistrat gerne auch einen anderen als den in der Anregung vom 19.05.2017, OM 1641, vorgeschlagenen Bereich im Seehofpark zur Hundewiese ausweisen kann, der Ortsbeirat ist insoweit nicht festgelegt. Weiterhin greift das Argument, dass in Ortsrandnähe genügend Hundeauslaufflächen bestehen, nur bedingt. Soweit der Magistrat dabei auf den Stadtwald anspielt, ist anzumerken, dass dieser vom Seehofpark noch mehr als einen Kilometer fußläufig entfernt ist und viele der Besucherinnen und Besucher des Parks bereits bei Erreichen des Parks zumindest einige Hundert Meter gelaufen sind. Auch herrscht in der Brut- und Setzzeit im Stadtwald Leinenpflicht. Insofern unterscheidet sich die Lage für Hundebesitzer rund um den Hennigerturm nicht von jenen im Frankfurter Westend vor Eröffnung der Hundewiese im Grüneburgpark. Weiterhin weist der Ortsbeirat abermals darauf hin, dass durch die Schaffung einer Hundewiese Konflikte zwischen Parkbesuchern bzw. Passanten und Hundebesitzern entschärft werden und für Hundebesitzer eine Möglichkeit geschaffen wird, ihren Hunden wohnortnah Auslauf zu ermöglichen, ohne dabei gegen die Leinenpflicht zu verstoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1641 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1681 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 196 Antrag vom 20.02.2018, OF 784/5 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2924 Antrag vom 04.03.2019, OF 1187/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4428 Antrag vom 20.06.2019, OF 1316/5 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4994 Antrag vom 30.07.2021, OF 143/5 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 775 Aktenzeichen: 67 0
Absicherung der Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2151 entstanden aus Vorlage: OF 563/5 vom 26.08.2017 Betreff: Absicherung der Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg derart abzusichern, dass das Befahren der südöstlichen Sperrfläche verhindert wird. Begründung: Die Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg wird durch das Befahren der südöstlichen Sperrfläche immer wieder durch Pkws zugeparkt, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer keine Möglichkeit haben, die Straße an dieser Stelle zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 20 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1659 entstanden aus Vorlage: OF 461/5 vom 29.04.2017 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1 StVO). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße derart zugeparkt wird, dass es für Fußgängerinnen und Fußgänger nicht möglich ist, die Bleiweißstraße dort zu überqueren. Bei der Querung handelt es sich um einen Schulweg. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr da. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1513 Aktenzeichen: 32 1
Absicherung des Bürgersteigs an der Einmündung des Goldbergweges in die Bleiweißstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1660 entstanden aus Vorlage: OF 462/5 vom 29.04.2017 Betreff: Absicherung des Bürgersteigs an der Einmündung des Goldbergweges in die Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem nordöstlichen Bürgersteig vor der Liegenschaft Goldbergweg 36 an der Einmündung des Goldbergweges in die Bleiweißstraße das Parken in zweiter Reihe durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Als geeignete Maßnahme sieht der Ortsbeirat das Setzen von Pollern. Begründung: Im oben genannten Bereich des Goldbergwegs werden regelmäßig widerrechtlich Fahrzeuge abgestellt. Hierdurch wird die Benutzung des Gehwegs für Fußgängerinnen und Fußgänger, vor allem beim Mitführen eines Kinderwagens oder einer Gehhilfe bzw. Rollstuhles, massiv eingeschränkt bis unmöglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1845 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sicherheit für den Radverkehr auf der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1645 entstanden aus Vorlage: OF 444/5 vom 03.05.2017 Betreff: Mehr Sicherheit für den Radverkehr auf der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher Landstraße zwischen der Haltestelle "Mühlberg" und dem Breulsweg in beiden Fahrtrichtungen das Radfahren auf der Fahrbahn zu ermöglichen. Wo der Platz ausreicht, soll ein Radweg auf der Straße markiert und der Autoverkehr gegebenenfalls auf die Straßenbahnschienen verlagert werden, wie dies schon im weiteren Verlauf der Offenbacher Landstraße der Fall ist. Andernfalls bleiben die Bordsteinradwege erhalten, aber deren Benutzungspflicht ist aufzuheben. Dann sind ein Schutzstreifen oder auch Fahrradsymbole auf der Straße zu markieren und ebenfalls die Verlagerung des Autoverkehrs zu erwägen. Begründung: Die Bordsteinradwege sind deutlich zu schmal und haben weder einen Schutzbereich gegen die parkenden Autos noch gegen den Fahrzeugverkehr auf der Straße. Daher bieten sie keine ausreichende Sicherheit. Zudem werden sie häufig durch schlampig geparkte Fahrzeuge weiter eingeengt. An den schrägen Auffahrten auf die Bordsteinradwege kommt es immer wieder zu schweren Stürzen. Die Strecke ist außerdem Schulweg. Eine Verbesserung der Sicherheit ist also dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1846 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 447 Antrag vom 23.07.2018, OF 925/5 Auskunftsersuchen vom 10.08.2018, V 947 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1913 Antrag vom 01.09.2020, OF 1744/5 Auskunftsersuchen vom 18.09.2020, V 1762 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3962 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
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