Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Seehofsweg

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark

19.05.2017 · Aktualisiert: 17.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1641 entstanden aus Vorlage: OF 436/5 vom 25.04.2017 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark Der Magistrat wird aufgefordert, im Seehofpark einen Bereich zu umzäunen und mit einem Tor zu versehen, um im umzäunten Bereich den freien Auslauf von Hunden zu gestatten. Dabei bietet sich insbesondere der Bereich zwischen dem Reversbrunnenweg und dem im Seehofpark befindlichen Bolzplatz an (siehe Abbildung). Begründung: Im südöstlichen Sachsenhausen fehlt eine Fläche, in der Hunde frei laufen können. Die nächsten Hundeauslaufflächen befinden sich an der Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz, Im Tiroler Park und an der Gerbermühle. Durch die Schaffung einer sogenannten Hundewiese werden Konflikte zwischen Parkbesuchern bzw. Passanten und Hundebesitzern entschärft. Für Hundebesitzer wird eine Möglichkeit geschaffen, ihren Hunden wohnortnah Auslauf zu ermöglichen, ohne dabei gegen die Leinenpflicht zu verstoßen. Zur Aufwertung des Bereiches ist es auch wünschenswert, die einzuzäunende Hundeauslauffläche mit Hecken zu begrünen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1681 Antrag vom 25.09.2017, OF 598/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331 Antrag vom 04.03.2019, OF 1187/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4428 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchfahrt durch den südlichen Hansenweg wieder für Kraftfahrzeuge sperren

21.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1469 entstanden aus Vorlage: OF 404/5 vom 03.04.2017 Betreff: Durchfahrt durch den südlichen Hansenweg wieder für Kraftfahrzeuge sperren Der Magistrat wird gebeten, im Hansenweg/Ecke Goldbergweg in Fahrtrichtung Süden das Verkehrszeichen 260 - gesperrt für Kraftfahrzeuge - mit dem Zusa tzschild 1020-30 "Anlieger frei" aufzustellen. Begründung: Im Zuge des Umbaus des südlichen Hansenweges wurde das entsprechende Verkehrsschild entfernt. Die Straße soll aber auch weiterhin nicht als Durchfahrt zu anderen Stadtteilen dienen und muss daher wieder für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden. Dieser Wunsch wurde von den Anwohnern vorgetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1286 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben

25.11.2016 · Aktualisiert: 20.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 934 entstanden aus Vorlage: OF 143/5 vom 16.07.2016 Betreff: Anliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben Der Magistrat wird gebeten, den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg für den Verkehr insgesamt freizugeben und das Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten) sowie das Zusatzschild "Anlieger frei" an der Ecke Wendelsweg/Sachsenhäuser Landwehrweg zu entfernen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, an die Stelle des Verkehrszeichens 250 (Durchfahrt verboten) ein Tempo-30-Schild (Verkehrszeichen 274) aufzustellen. Quelle: Googlemaps Grün = für den Verkehr insgesamt freizugebende Strecke Rot = überlastete Strecke mit gefährlichem Begegnungsverkehr und stauartigen Situationen Begründung: Gerade in den Sommermonaten wird der Goetheturm samt Spielpark und dem angrenzenden Stadtwald durch Besucherinnen und Besucher stark frequentiert. Diese reisen oft mit Pkws an und parken am Goetheturmparkplatz. Die An- und Abfahrt kann derzeit ausschließlich über den Sachsenhäuser Landwehrweg stattfinden. Ein Begegnungsverkehr ist am Sachsenhäuser Landwehrweg nur begrenzt möglich. Dies führt zu stauartigen Situationen an den besagten Tagen und bringt erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer mit sich, insbesondere für ein- und aussteigende Fahrgäste der Buslinie 48. Es wird daher angeraten, den Verkehr auch über den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg (Einbahnverkehr) abfließen zu lassen. So würde der Begegnungsverkehr am Sachenhäuser Landwehrweg deutlich reduziert und die mit ihm einhergehenden Gefahren gemindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 402

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße

07.10.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 694 entstanden aus Vorlage: OF 166/5 vom 13.09.2016 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße Vorgang: OM 4506/15 OBR 5; ST 240/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund seiner Stellungnahme vom 01.02.2016, ST 240, verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße notwendig sind, und wenn ja, welche Maßnahmen umgesetzt werden können. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat hat mit der Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506, eine Messung mittels ViaCount-Geräten beantragt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240, werden die Messdaten dargelegt. Da von rund einem Viertel der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, stellt sich hier die Frage, ob aus Sicht des Magistrats Handlungsbedarf besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1744 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg

01.07.2016 · Aktualisiert: 05.10.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 299 entstanden aus Vorlage: OF 101/5 vom 13.06.2016 Betreff: Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/ Wiener Straße/Goldbergweg derart zu ändern, dass es wieder - wie bereits zu früheren Zeiten - drei Phasen gibt: 1. Phase: Grün für den Individualverkehr aus der Wiener Straße und dem Goldbergweg; 2. Phase: Grün für den Individualverkehr aus der Buchrainstraße; 3. Phase: Grün für die Fußgängerinnen und Fußgänger an allen vier Überwegen. Begründung: Die Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg hat derzeit nur zwei Phasen. Hat der aus der Wiener Straße und dem Goldbergweg kommende Individualverkehr Grün, dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Buchrainstraße queren. Hat der Individualverkehr aus der Buchrainstraße Grün, so dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Wiener Straße bzw. den Goldbergweg queren. Beim Abbiegen kommt es dann oftmals zu gefährlichen Situationen. Vor der Neuinstallierung dieser Lichtsignalanlage hatte die Ampelschaltung drei Phasen. Dies hat sich aus Sicht des Ortsbeirates bewährt und sollte auch so wieder eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1350

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln

09.10.2015 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4623 entstanden aus Vorlage: OF 1152/5 vom 23.09.2015 Betreff: Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Oberrad auf den brachliegenden Feldern, die sich in der Nähe von Wohngebieten befinden, Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt werden, die gesundheitsschädlich sind. Es sollte auch die Verwendung von Glyphosat geprüft werden. Von diesem Stoff wird vermutet, dass er gesundheitsschädlich ist, vor allem, wenn der Stoff ins Trinkwasser gelangt. Begründung: Die Felder für den Gemüseanbau befinden sich nicht nur nördlich der Gräfendeichstraße und der Kochstraße zum Main hin und südlich der Wiener Straße und dem Goldbergweg zum Wald hin, sondern auch mitten im Oberräder Wohngebiet. So gibt es zum Beispiel zwischen der Bleiweißstraße und dem Wildgäßchen Felder, auf denen nichts angebaut wird. Auf diesen Feldern wächst aber auch gar nichts, was auf die Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln schließen lässt. Schädliche Pestizide landen dann auf den Balkonen der anliegenden Wohnungen sowie insgesamt im Grundwasser. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 62 Aktenzeichen: 79 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße

11.09.2015 · Aktualisiert: 05.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 entstanden aus Vorlage: OF 1129/5 vom 23.08.2015 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, in der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/ Goldbergweg und Burgenlandweg Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/ Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 Antrag vom 13.09.2016, OF 166/5 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 694 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südlicher Hansenweg

11.09.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4505 entstanden aus Vorlage: OF 1128/5 vom 23.08.2015 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südlicher Hansenweg Der Magistrat wird gebe ten, im südlichen Hansenweg zwischen Goldbergweg und erstem Wirtschaftsweg Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner des südlichen Hansenweges zwischen Goldbergweg und erstem Wirtschaftsweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 43 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg (II)

23.01.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3829 entstanden aus Vorlage: OF 1010/5 vom 01.01.2015 Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg (II) Vorgang: ST 820/02 Der Magistrat wird gebeten, aus Sicherheitsgründen einen Verkehrsspiegel auf dem südwestlichen Teil des Bürgersteigs der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg anzubringen, so dass die vom Goldbergweg aus östlicher Richtung kommenden Auto- und Radfahrer die nördliche Einmündung des Hansenweges in den Goldbergweg einsehen können. Begründung: Da der Goldbergweg Teil einer Tempo-30-Zone ist, gilt rechts vor links. Wenn man nun aus östlicher Richtung kommend den Goldbergweg in westliche Richtung fährt, muss man den von rechts aus dem Hansenweg in den Goldbergweg einbiegenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren. Um jedoch erkennen zu können, ob ein Autofahrer von rechts gefahren kommt, muss der Auto- und Radfahrer sehr weit in die Kreuzung einfahren. Wenn man dann einen Einblick in den Hansenweg hat, steht man schon so weit auf der Kreuzung, dass man entweder den Rückwärtsgang einlegen kann oder auf gut Glück durchfährt. Daher ist diese Kreuzung nicht nur eine Gefahr für den Autoverkehr, sondern besonders für die Radfahrer, denn sie besitzen keinen Airbag oder Seitenaufprallschutz. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2002, ST 820, geäußerte Einschätzung teilt der Ortsbeirat nicht. Vielmehr ist erneut der Wunsch aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat herangetragen worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2002, ST 820 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 525 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbesserung des Hansenwegs hier: Zwischen Altebergsweg und drittem Wirtschaftsweg

28.11.2014 · Aktualisiert: 04.03.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3662 entstanden aus Vorlage: OF 987/5 vom 10.11.2014 Betreff: Ausbesserung des Hansenwegs hier: Zwischen Altebergsweg und drittem Wirtschaftsweg Der Magistrat wird gebeten, den Hansenweg zwischen der Einmündung des Altebergswegs und des dritten Wirtschaftswegs derart auszubessern, dass ein Befahren desselben wieder ohne Weiteres möglich ist. Begründung: Der Hansenweg befindet sich zwischen der Einmündung des Altebergswegs und des dritten Wirtschaftswegs in einem schlechten Zustand. Da sich auf der Liegenschaft in diesem Abschnitt ein Reiterhof befindet, muss dieser Weg wieder in einen befahrbaren Zustand gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 343

OF (Antrag Ortsbeirat)

Änderung der Buslinien Nr. 81 und 82

24.08.2014 · Aktualisiert: 14.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2014, OF 933/5 Betreff: Änderung der Buslinien Nr. 81 und 82 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich bei der VGF für eine Änderung der Buslinienführung 81 und 82 in Oberrad einzusetzen und zwar dergestalt, dass der Bus in einer Tour - ohne Pause am Buchrainplatz - von einem Ende von Oberrad zum anderen Ende von Oberrad fährt. Begründung: Seit der Einführung der der Buslinien 81 und 82 fährt der eine Bus in zwei verschiedenen Schleifen mit jeweils einem längerem Halt am Buchrainplatz (und wechselt hier auch die Bus-Nummer). Der Bus Nr. 81 fährt ab Haltestelle Buchrainplatz über die Wiener Straße (wobei zu bestimmten Zeiten vorher der Friedhof angefahren wird) und Offenbacher Landstraße zur Haltestelle Buchrainplatz. Hier macht der Bus eine längere Pause, schaltet um auf die Bus Nr. 82 und fährt über die Offenbacher Landstraße, Balduinstraße und Goldbergweg zurück an den Halteplatz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 933/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 933/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierungen in der südlichen Buchrainstraße

13.06.2014 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3218 entstanden aus Vorlage: OF 835/5 vom 24.05.2014 Betreff: Markierungen in der südlichen Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, im südlichen Teil der Buchrainstraße zwischen der Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Burgenlandweg 1. zur Verbesserung der Parkplatzsituation Parkplatzmarkierungen anzubringen und 2. zur Verminderung der Geschwindigkeit a) vor der Einmündung der Stichstraße zu den Liegenschaften Buchrainstraße Nr. 47a und Nr. 49 eine Wartelinie anzubringen und b) zu prüfen und zu berichten, ob auf der östlichen Seite das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße angeordnet werden kann. Begründung: Im südlichen Teil der Buchrainstraße werden Fahrzeuge teilweise vor den Hauszufahrten geparkt oder blockieren die Wege, daher ist es sinnvoll, in diesem Teil der Buchrainstraße Parkplatzmarkierungen anzubringen. Die aus Süden kommenden Autofahrerinnen und Autofahrer fahren teilweise ohne zu bremsen über die Einmündung der Stichstraße zu den Liegenschaften Buchrainstraße Nr. 47a und Nr. 49. Hier gilt jedoch rechts vor links. Des Weiteren ist eine andere Parkanordnung zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1195 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2010/2011 (II)

27.09.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2541 entstanden aus Vorlage: OF 678/5 vom 08.09.2013 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2010/2011 (II) Vorgang: ST 1136/13 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll ist, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Offenbacher Landstraße im Kurvenbereich Höhe Breulsweg von 30 km/h auf 40 km/h anzuheben. Begründung: Aufgrund von tödlichen Unfällen auf der Offenbacher Landstraße im Kurvenbereich Höhe Breulsweg ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt worden. Weiter wurde auf Vorschlag der Unfallkommission im Mai 2011 an der genannten Stelle ein neuer Fahrbahnbelag (Splitt-Mastix-Belag) eingebaut, um die Griffigkeit der Fahrbahnoberfläche zu verbessern. Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1136, sind seitdem an dieser Stelle keine Unfälle mehr zu verzeichnen. Für den Ortsbeirat ergibt sich hieraus die Frage, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zumindest auf 40 km/h anzuheben ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1136 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1756 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 500 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung der Fläche um den Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg (II)

27.09.2013 · Aktualisiert: 25.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2549 entstanden aus Vorlage: OF 692/5 vom 08.09.2013 Betreff: Gestaltung der Fläche um den Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg (II) Vorgang: ST 1180/13 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der mit einem Baum bewachsenen Fläche an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg in Verbindung zu setzen und Gestaltungsmöglichkeiten dieser Fläche, auch unter Zuhilfenahme des Ortsbeiratsbudgets, zu erörtern. Begründung: An der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg steht ein wunderschöner alter Baum. Leider ist die Fläche um den Baum ungepflegt und verwildert. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es wünschenswert, diese Fläche entsprechend zu gestalten. In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1180, wird mitgeteilt, dass sich der Baum in Privateigentum befindet. Da der Ortsbeirat die Gestaltung der Fläche nach wie vor für wünschenswert hält, soll mit dem Eigentümer das Gespräch bezüglich einer Gestaltung gesucht werden. Der Ortsbeirat ist bereit, hierfür Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1180 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1769 Aktenzeichen: 78 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Versetzen von Glascontainern in Oberrad hier: de-Neufville-Straße und Mathildenstraße

29.08.2013 · Aktualisiert: 28.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2414 entstanden aus Vorlage: OF 652/5 vom 12.08.2013 Betreff: Versetzen von Glascontainern in Oberrad hier: de-Neufville-Straße und Mathildenstraße Der Magistrat wird gebeten, die FES zu bitten, 1. den an der südöstlichen Einmündung der de-Neufville-Straße in die Wiener Straße stehenden Glascontainer in nördliche Richtung zu versetzen und 2. die an der südöstlichen Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg stehenden Glascontainer in nördliche Richtung zu versetzen. Begründung: Zu 1.: Der im südöstlichen Einmündungsbereich der de-Neufville-Straße stehende Glascontainer versperrt den aus östlicher Richtung auf der Wiener Straße fahrenden Fahrzeugen die Sicht in die de-Neufville-Straße. Da die aus der de-Neufville-Straße kommenden Fahrzeuge hier vorfahrtsberechtigt sind, sind die Sichtverhältnisse problematisch und sollten verändert werden. Zu 2.: Die im südöstlichen Einmündungsbereich der Mathildenstraße stehenden Glascontainer versperren den aus östlicher Richtung auf dem Goldbergweg fahrenden Fahrzeugen die Sicht in die Mathildenstraße. Da die aus der Mathildenstraße kommenden Fahrzeuge hier vorfahrtsberechtigt sind, sind die Sichtverhältnisse problematisch und sollten verändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1671 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausschilderung des Alten Friedhofs in Oberrad

07.06.2013 · Aktualisiert: 03.07.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2013, OF 613/5 Betreff: Ausschilderung des Alten Friedhofs in Oberrad Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Alten Friedhof Oberrad mit dem Zeichen 432 - lfd. Nr. 51 - Abschnitt 10-Wegweiser der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 - Richtzeichen mit dem Text Alter Friedhof Oberrad an den folgenden Stellen im Stadtteil Oberrad auszuschildern: 1. Offenbacher Landstraße - Haltestelle Bleiweißstraße 2. Offenbacher Landstraße / Ecke Mathildenstraße 3. Goldbergweg / Ecke Mathildenstraße Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro. Begründung: Für Besucherinnen und Besucher des Alten Friedhofs Oberrad ist dieser teilweise schwer zu finden. Daher bittet der Ortsbeirat um eine entsprechende Ausschilderung. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 28.06.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 170 2013 Die Vorlage OF 613/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Gestaltung der Fläche um den Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg

05.05.2013 · Aktualisiert: 03.07.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2013, OF 614/5 Betreff: Gestaltung der Fläche um den Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Fläche um den alten Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg zu gestalten. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro. Begründung: An der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg steht ein wunderschöner alter Baum. Leider ist die Fläche um den Baum ungepflegt und verwildert. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es wünschenswert, diese Fläche entsprechend zu gestalten. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 28.06.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 171 2013 Die Vorlage OF 614/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

Weiter lesen
OA (Anregung Ortsbeirat)

Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2010/2011 Bericht des Magistrats vom 28.01.2013, B 59

15.03.2013 · Aktualisiert: 04.10.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2013, OA 350 entstanden aus Vorlage: OF 531/5 vom 25.02.2013 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2010/2011 Bericht des Magistrats vom 28.01.2013, B 59 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie sich die Straßenverkehrsunfälle betreffend des Unfallschwerpunktes Offenbacher Landstraße - Strecke - (Breulsweg Hausnummer 185) zum vorherigen Bericht des Magistrates vom 10.04.2012, B 150, verändert haben. Begründung: In dem Bericht des Magistrates vom 10.04.2012, B 150 "Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen; Berichtsjahr 2009/2010", war als Unfallschwerpunkt noch die Offenbacher Landstraße - Strecke - (Breulsweg Hausnummer 185) aufgelistet. Dies ist jetzt erfreulicherweise nicht mehr der Fall. Deshalb hätte der Ortsbeirat 5 gerne gewusst, 1. wie viele Unfälle sich im Berichtszeitraum dort ereignet haben; 2. wie viele Tote, Schwerverletzte und Leichtverletzte es gegeben hat und 3. wie hoch die jährlichen Unfallkosten in Euro waren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.01.2013, B 59 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1136 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.03.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2013, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 59 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 350 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (B 59 = Kenntnis, OA 350 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.04.2013, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 59 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 350 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (B 59 = Kenntnis, OA 350 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (B 59 = Kenntnis, OA 350 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3100, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2013 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umgestaltung des Hansenweges zwischen der Einmündung Goldbergweg und der Einmündung des ersten Wirtschaftsweges (II)

03.02.2013 · Aktualisiert: 28.02.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2013, OF 517/5 Betreff: Umgestaltung des Hansenweges zwischen der Einmündung Goldbergweg und der Einmündung des ersten Wirtschaftsweges (II) Vorgang: ST 191/11 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann mit der Umgestaltung des Hansenweges zwischen der Einmündung Goldbergweg und der Einmündung des ersten Wirtschaftsweges begonnen wird. Begründung: Die Ausführungspläne für die Sanierung und Umgestaltung des Hansenweges in einen verkehrsberuhigten Bereich sind dem Ortsbeirat bereits vorgestellt worden. In der ST 191 2011 ist dem Ortsbeirat mitgeteilt worden, dass ein Baubeginn im Frühjahr 2012 erfolgen kann. Leider ist dies bislang nicht geschehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2011, ST 191 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 22.02.2013, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 643 2013 Die Vorlage OF 517/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg und im Altebergsweg bei den Einmündungen Altebergsgäßchen I und Altebergsgäßchen II

28.09.2012 · Aktualisiert: 04.12.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1592 entstanden aus Vorlage: OF 387/5 vom 10.09.2012 Betreff: Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg und im Altebergsweg bei den Einmündungen Altebergsgäßchen I und Altebergsgäßchen II Der Magistrat wird gebeten, auf dem Goldbergweg und dem Altebergsweg vor den Einmündungen in das Altebergsgäßchen I und das Altebergsgäßchen II Wartelinien (Zeichen 341 StVO) anbringen zu lassen. Begründung: Goldbergweg und Altebergsweg sind im Einmündungsbereich zum Altebergsgäßchen I und Altebergsgäßchen II Straßen von geringem Querschnitt. Die Fahrzeuge, die aus dem Altebergsgäßchen I und aus dem Altebergsgäßchen II in den Goldbergweg bzw. den Altebergsweg einbiegen wollen, sind vorfahrtsberechtigt. Bedauerlicherweise ist das den Fahrzeugführern nicht immer präsent. Bislang sind glücklicherweise noch keine schwereren Verkehrsunfälle geschehen. Um Unfällen auch in Zukunft, vor allem Unfällen mit Fahrradfahrern, vorzubeugen, ist das Anbringen von Wartelinien ein gutes Mittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1827

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Bänken an den Bushaltestellen der Buslinien 81 und 82

28.09.2012 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1584 entstanden aus Vorlage: OF 379/5 vom 10.09.2012 Betreff: Aufstellen von Bänken an den Bushaltestellen der Buslinien 81 und 82 Der Magistrat wird gebeten, an den unten aufgeführten Haltestellen der Buslinien 81 und 82 im Stadtteil Oberrad Bänke aufstellen zu lassen: 1. Buchrainplatz; 2. Buchrainstraße (beide Haltestellen); 3. Burgenlandweg (beide Haltestellen); 4. Mathildenstraße; 5. Hansenweg; 6. Goldbergweg; 7. Georg-Treser-Straße; 8. Melanchthonplatz; 9. Schafheckstraße; 10. Grazer Weg; 11. Wiener Straße. Begründung: Die Buslinien 81 und 82 im Stadtteil Oberrad werden sehr gut angenommen. Besonders ältere und gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger freuen sich über die Erweiterung des ÖPNV. Bedauerlicherweise befinden sich an den genannten Haltestellen keine Bänke, auf denen die Mitbürgerinnen und Mitbürger auf den Bus warten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 263 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung des Asphalts in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66

28.09.2012 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1586 entstanden aus Vorlage: OF 381/5 vom 10.09.2012 Betreff: Erneuerung des Asphalts in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der Asphalt der Buchrainstraße zwischen der Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66 vor allem aufgrund der Nutzung durch die beiden Buslinien zu erneuern ist. Begründung: Der Asphalt der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66 ist in einem schlechten Zustand. Nicht nur Radfahrern bereitet der Zustand des Straßenbelages Probleme. Der Zustand des Straßenbelages ist zudem für die Busse, die auf den Buslinien 81 und 82 fahren, sowie für die Fahrgäste eine Zumutung, da man auf diesem Stück der Buchrainstraße kräftig durchgeschaukelt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1828 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrfläche im Einmündungsbereich des Goldbergweges in den Hansenweg

24.08.2012 · Aktualisiert: 10.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1456 entstanden aus Vorlage: OF 358/5 vom 21.07.2012 Betreff: Sperrfläche im Einmündungsbereich des Goldbergweges in den Hansenweg Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich des Goldbergweges in den Hansenweg eine Sperrfläche zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich des Goldbergweges in den Hansenweg vor der Liegenschaft Goldbergweg 79 derart zugeparkt wird, dass es für aus dem Hansenweg in östliche Richtung einfahrende Fahrzeuge nicht möglich ist, am Gegenverkehr vorbeizufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr da. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1726 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Anlage 5 zur M 21 .Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. vom 13.01.2012

02.03.2012 · Aktualisiert: 22.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2012, OF 242/5 Betreff: Anlage 5 zur M 21 "Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011" vom 13.01.2012 Der Magistrat wird gebeten Anlage 5 zur M 21 für Oberrad überarbeiten zu lassen, da die Situationsbeschreibung gravierende Fehler aufweist und die Handlungsempfehlungen folglich weitgehend falsch sind. Begründung: Die Vorlage des Magistrats M 21 vom 13.01.2012 behandelt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. Laut Anlage 1, Seite 1 "(ist) die Steuerung des Einzelhandels nach räumlich-funktionalen Kriterien die oberste Handlungsmaxime". Lt. Anlage 1, Seite 3, dieser Vorlage verfügt das Konzept der Stadt "über detaillierte Situationsbeschreibungen und Profile für alle aktuell insgesamt 55 Versor-gungszentren . .", die in Anlage 5 unter dem Titel "Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenstruktur Frankfurt am Main 2010" auf über 260 Seiten enthalten sind. Zwar wird Anlage 5 nicht zur Abstimmung gestellt, doch sind die Angaben dieser Studie natürlich wesentlich für die Entscheidungen von Investoren und Stadtplanungsamt sowie im Falle von Baugenehmigungen für die Bauaufsicht - insbesondere in Kapitel IV "Empfehlungen zur Weiter-entwicklung des Einzelhandelsstandortes Frankfurt am Main", S. 50 ff. Für den Stadtteil Frankfurt-Oberrad maßgeblich sind die Seiten 53 bis 55 ("Branchenkonzept/Standortempfehlungen" und "Vergleich der Verkaufsflächenpotenziale mit den Einzelhandelsplanungen" sowie die Seiten 129 bis 131 ("Zentraler Versorgungsbereich Oberrad") Ein Vergleich der dortigen Angaben über die Einzelhandelssituation, die Entwicklungsflächen sowie die "Entwicklungsperspektiven" ergibt, dass die Angaben der Studie zur Einzelhandelssituation in Oberrad äußerst fehlerhaft sind und deshalb auf Seite 53, 54 und 130 weitgehend falsche Empfehlungen enthält. 1. Im Bereich "Nahversorgung" sieht die Studie für Lebensmittelanbieter "noch umfangreiche Potenziale für zusätzliche Verkaufsfläche" u.a. auch in Oberrad: Kein Wunder, denn der lt. Geschäftsführer 1.000 qm große Rewe-Supermarkt in zentraler Lage am Buchrainplatz wird in der Karte für Oberrad auf Seite 131 mit nur "unter 100 qm" angegeben - ein massiver Fehler! Ferner besteht zentral ein Rewe-Getränkemarkt mit einem Mindestangebot billiger Lebensmittel (Offenbacher Landstraße 309), ein kurdisches Lebensmittelgeschäft (Offenbacher Landstraße 302) mit einem Angebot an Obst, Gemüse, Fisch, Fleisch und Lebensmitteln bis hin zu Großpackungen., ein circa 600 qm großer Getränke-Discounter (Offenbacher Landstraße 339/341) sowie als sog. solitärer Ergänzungsstandort ein nahkauf (Wiener Straße 57) mit rund 500 qm sowie dezentral drei Kiosk-Geschäfte, (Offenbacher Landstraße 238, Goldbergweg 3, Wiener Straße 57) und der Hofladen im Teller sowie der Bio-Laden der Werkstatt Frankfurt für Gemüse (Im Bärengarten). Nach Meinung vieler Einwohner und des Gewerbevereins könne in Oberrad nur noch ein Lebensmittel-Billiganbieter mit einer Größe unter 800 qm ohne Non-Food-Sortiment angesiedelt werden, um eine Verdrängung der inhabergeführten Einzelhandels-geschäfte in Oberrad zu vermeiden. Die Studie gibt fälschlicherweise noch die Existenz eines PENNY-Marktes an. Im Angebotsbereich Blumen, Pflanzen. verlangt die Studie auf Seite 53 zwar keinen Ausbau in Oberrad, verlangt jedoch im Stadtteilbereicht auf Seite 130 eine "Angebotsergänzung" für Oberrad, ein schwerwiegender Fehler, denn in Oberrad gibt es mehrere Gärtnereien mit Blumen- und Pflanzenzucht und entsprechendem Verkauf (Gräfendeichstraße, Im Bärengarten, Burgenlandweg, Im Teller) sowie zwei Blumengeschäfte (zentral: Offenbacher Landstraße 285, dezentral: Burgenlandweg) sowie ein Blumen - und Pflanzenangebot im Supermarkt am Buchrainplatz und im nahkauf in der Wiener Straße. 2. Für den mittelfristigen Bedarf ist lt. Studie "die Erweiterung des Schreib- und Spielwaren-sortiments und bei Büchern/Zeitschriften . . wirtschaftlich tragfähig und versorgungsstrukturell sinnvoll" (S. 53 und S. 130). Zudem werden "begrenzte rechnerische Entwicklungspotenziale für Bekleidung, Schuhe und Sport" gesehen, u.a. auch für Oberrad. Dies entspricht überhaupt nicht der Realität im Stadtteil. Schreibwaren und Zeitschriften (und Zeitungen) werden zentral mit großem Angebot in den zwei Schreibwarenläden Offenbacher Landstraße 329/331 mit Poststelle und Bleiweißstraße/Ecke Offenbacher Landstraße und im Supermarkt am Buchrainplatz angeboten sowie in den drei dezentralen Kiosk-Geschäften und im nahkauf (Wiener Straße 57). Zeitungen gibt es auch in einer Bäckerei/Cafe auf der Offenbacher Landstraße 305. Es gibt zentral ein Schuh-Geschäft (Offenbacher Landstraße 306). Eine vorhandene Stadtteilbibliothek wurde in der letzten Legislaturperiode geschlossen (29.02.2004). Je ein Geschäft für Herren- und Damen-Bekleidung wurde nicht fortgeführt. 3. Für den Bereich des langfristigen Bedarfs werden auf Seite 53 u.a. für Oberrad "Entwicklungsflächen für die zentrenrelevanten Sortimente Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik und Heimtextilien und Optik" auf S. 54 empfohlen, allerdings nicht im Oberrad-Teil auf Seite 130. Die Realität sieht völlig anders aus. Bei Heimtextilien wurden seitens der Studie u.a. stadtweit bekannte Geschäfte übersehen: Tilo Ramm (Offenbacher Landstraße 301) mit Dependance in der Hochstraße im Stadtzentrum, Genthes & Heinz (Offenbacher Landstraße 237) und ein Raumausstattungsgeschäft am Buchrainplatz (de Neufville-Straße 1). Ein Optiker (Offenbacher Landstraße 335) und ein Haushaltswarengeschäft (Offenbacher Landstraße 325) sind vorhanden. Soweit Sortimente ausgedünnt wurden, ist dies den vielen Einzelhandelszentren und der Bau- und Großmarktkonkurrenz in Frankfurt geschuldet (s. auch Seite 54/55 der Studie!) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2012 1. Der Vorlage M 21 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 241/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 242/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme)

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsberuhigung südliche (obere) Balduinstraße

03.02.2012 · Aktualisiert: 23.02.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2012, OF 223/5 Betreff: Verkehrsberuhigung südliche (obere) Balduinstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten ergriffen werden können, um die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf dem geraden und abschüssigen oberen Teil der hier einbahnig geführten Balduinstraße zwischen dem Goldbergweg und Balduinstraße Nr. 83 durchzusetzen sowie für ein Abbremsen der von oben kommenden Fahrzeuge im Bereich des Hauses Balduinstraße 63 zu sorgen, wo der gegenläufige Fahrradverkehr aus der unteren Zufahrt der Georg-Treser-Straße in die Balduinstraße geführt wird (s. Karte I). Hierbei sind auch bauliche Veränderungen wie zum Beispiel an den Zufahrten im Tempo-30-Abschnitt der Pariser Straße im Europaviertel zu prüfen. Begründung: Der oberste Teil der stark abfallenden Balduinstraße ist Einbahnstraße in Richtung Offenbacher Landstraße und wird nach dem Einbiegen vom Goldbergweg her sehr häufig mit einer Geschwindigkeit von weit über den vorgesehenen 30 km/h befahren. Nicht nur ist der gegenläufig geführte Fahrradverkehr stark gefährdet, es kommt auch täglich sehr häufig zu unfallträchtigen Situationen an der oberen Ausfahrt der Georg-Treser-Straße in die Balduinstraße (gegenüber Haus Nr. 86), was durch häufiges lautes Hupen von Fahrzeugen auf der von rechts einmündenden Georg-Treser-Straße zu hören ist. Ähnlich ist die Situation an der Einmündung eines Seitenzweiges der Balduinstraße vor der Doppelkurve, wo der Zweibahnverkehr beginnt. Sportliche Fahrer reizt diese Doppelkurve zur besonders schnellen Durchfahrt, was zugleich die hier die Bürgersteige wechselnden Fußgänger (Weg von und zu der Straßenbahnhaltestelle in der Offenbacher Landstraße) und die aus der unteren Zufahrt der Georg-Treser-Straße gegen deren Einbahnstraßenregelung kommenden Radfahrer gefährdet. Soweit Radarmessungen stattfinden, steht der Wagen vor dem Grundstück Balduinstraße Nr. 55 in der Nähe der Haltestelle des Kleinbusses, also unterhalb der unteren Zufahrt zur Georg-Treser-Straße. Weiter oben im angesprochenen Gefährdungsbereich ist anscheinend das Aufstellen eines Messwagens nicht möglich bzw. wegen frühzeitiger Erkennung wenig sinnvoll. Auf der Pariser Straße, die das Europa-Viertel mit dem Rebstock-Viertel verbindet, wurde durch eine neuartige Aufpflasterung konsequent für ein Einhalten von 30 km/h gesorgt. Diese Maßnahme erscheint in der Balduinstraße auch angebracht. Zudem wird der Straßenzug Goldbergweg/Balduin-straße in immer stärkerem Maße zum Durchfahren Richtung Sachsenhausen/Innenstadt genutzt. Frühere Zählungen ergaben zwischen 6.00 und 9.00 Uhr morgens bereits weit über 1.000 Fahrzeuge. Hier wird daran erinnert, dass die o.a. Abschnitte von Goldbergweg und Balduinstraße lt. rechtsgültigem Bebauungsplan zum großen Teil als reine Wohngebiete (WR/ s. Karte II) ausgewiesen sind, in denen Durchgangsverkehr zu unterbinden ist. Anlage 1 (ca. 392 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 17.02.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 223/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FAG, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsberuhigung südliche Balduinstraße

18.11.2011 · Aktualisiert: 25.01.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2011, OF 170/5 Betreff: Verkehrsberuhigung südliche Balduinstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, durch bauliche Veränderungen für die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf dem oberen (südlichen Teil) der Balduinstraße zum Goldbergweg und der unteren Zufahrt zur Georg-Treser-Straße zu sorgen Begründung: Dieser Teil der stark abfallenden Balduinstraße, die Einbahnstraße ist, wird im Regelfall mit 50 km/h und mehr befahren. Täglich kommt es zu unfallträchtigen Situationen an der oberen Ausfahrt der Georg-Treser-Straße in die Balduinstraße (gegenüber der Balduinstraße Haus Nr. 86), was durch häufiges lautes Hupen von Fahrzeugen auf der von rechts einmündenden Georg-Treser-Straße zu hören ist. Ähnlich ist die Situation an der Einmündung eines Seitenzweiges der Balduinstraße vor der Doppelkurve. Sportliche Fahrer reizt dieses Doppelkurve zur besonders schnellen Durch-fahrt, was zugleich die hier den Bürgersteige wechselnden Fußgänger (Weg von und zu der Straßenbahnhaltestelle) und die aus der unteren Zufahrt der Georg-Treser-Straße gegen die Einbahnstraßenregelung kommenden Radfahrer. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 02.12.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 170/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 240 2012 Die Vorlage OF 170/5 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung des Goldbergweges

28.10.2011 · Aktualisiert: 10.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2011, OM 531 entstanden aus Vorlage: OF 145/5 vom 08.10.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung des Goldbergweges Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten ergriffen werden können, um die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf dem Goldbergweg durchzusetzen. Hierbei sind zum einen bauliche Veränderungen und zum anderen das Aufstellen von mobilen Radarmessgeräten zu prüfen. Begründung: Bei dem Goldbergweg handelt es sich um einen Teil der Tempo-30-Zone Oberrads. Leider wird die Geschwindigkeit nicht eingehalten, was besonders in den Morgen- und Abendstunden deutlich zu merken ist. Hinzu kommen noch diejenigen Pendler aus Offenbach, die die Offenbacher Landstraße umfahren und den Weg über Wiener Straße - Goldbergweg - Balduinstraße nehmen. Glücklicherweise hat es bislang noch keine größeren Personenschäden gegeben. Der Ortsbeirat sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 41 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anordnung von Schrägparken im Goldbergweg

27.05.2011 · Aktualisiert: 05.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2011, OM 73 entstanden aus Vorlage: OF 40/5 vom 05.05.2011 Betreff: Anordnung von Schrägparken im Goldbergweg Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob das Schrägparken auf dem südlichen Teil des Goldbergwegs, zwischen der Liegenschaft Goldbergweg 33 und der Einmündung Mathildenstraße, unter der Berücksichtigung, dass eine Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter verbleibt, angeordnet werden kann. Die Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter ist gegebenenfalls durch Drängelgitter abzusichern. Begründung: Im Goldbergweg und in den davon abgehenden Straßen herrscht zum Teil Parkplatzmangel. Durch das Anordnen von Schrägparken in dem im Antragstenor angegebenen Abschnitt könnten Parkplätze hinzugewonnen werden. Weiter würde durch diese Maßnahme der Straßenquerschnitt verringert, was einem Übertreten der vorgegebenen Geschwindigkeit von 30 km/h entgegenwirken würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 968 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundetütenautomat in Oberrad

03.12.2010 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2010, OM 4841 entstanden aus Vorlage: OF 1204/5 vom 14.11.2010 Betreff: Hundetütenautomat in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, in der Verlängerung der Mathildenstraße entlang der westlichen Friedhofmauer des Alten Friedhofs bis zur Einmündung "Altebergsweg", einen Hundetütenspendeautomaten aufzustellen. Der Magistrat wird außerdem gebeten, an der Einmündung "Altebergsweg" einen Müllbehälter aufzustellen. Der Ortsbeirat 5 übernimmt die Organisation zur Bereitstellung der Tüten. Die Betreuung des Hundetütenautomaten wird von einer engagierten Bürgerin übernommen. Deren Name und Adresse ist dem Ortsbeirat 5 bekannt. Begründung: Der Gehweg entlang der westlichen Friedhofsmauer des Alten Friedhofs Oberrad wird leider in sehr starkem Umfang als "Hundeklo" genutzt. Bürger, die sich auf dem Fußweg zum Stadtwald befinden, Gartenbesitzern und Bewohnern dieses Umkreises ist dieser unerträgliche Zustand nicht mehr zuzumuten. Erfreulicherweise hat sich eine engagierte Bürgerin aus Oberrad angeboten, die Hundetütenpatenschaft zu übernehmen. Der Ortsbeirat 5 begrüßt dieses freiwillige Engagement sehr. Um zu vermeiden, dass die benutzten Hundekottüten in die umliegenden Gärten geworfen werden, sollte auch ein Müllbehälter aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2011, ST 330 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radstreifen Offenbacher Landstraße

12.03.2010 · Aktualisiert: 13.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2010, OM 4033 entstanden aus Vorlage: OF 1004/5 vom 25.02.2010 Betreff: Radstreifen Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Radstreifen auf der Offenbacher Landstraße zwischen Breulsweg und Balduinstraße (Richtung Osten) grundlegend saniert wird. Begründung: Der Radfahrstreifen befindet sich in diesem Abschnitt in der gesamten Breite in einem sehr schlechten Zustand. Da sich der Bereich zwischen dem Streifen und den Gleisen in einem wesentlich besseren Zustand befindet, weichen Radfahrer auf dem Weg nach Oberrad dahin aus, was nicht nur andere Verkehrsteilnehmer behindert, sondern auch gefährlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2010, ST 1293 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST 317 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 17.09.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 17.02.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer zusätzlichen Buslinie im südlichen Oberrad

04.12.2009 · Aktualisiert: 27.04.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2009, OM 3817 entstanden aus Vorlage: OF 943/5 vom 26.11.2009 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Buslinie im südlichen Oberrad Vorgang: NR 1629/09 CDU/GRÜNE; ST 875/08; OM 1640/07 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die ablehnende Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2008, ST 875, zu überdenken und den zur Vorlage NR 1629/09 gefassten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung umzusetzen. Begründung: In dem gemeinsamen Antrag des Ortsbeirates vom 7. September 2007 wurde der Magistrat gebeten, die Einrichtung einer neuen Buslinie zu veranlassen. Diese Buslinie sollte die Wohngebiete Wiener Straße, den Friedhof, das Heimatmuseum sowie den Scheerwald mit dem Straßenbahnnetz verbinden. Hierbei wurde als Begründung aufgeführt: "Im Einzugsbereich der Wiener Straße liegen drei Altenheime sowie ein Reha-Zentrum. Für Bewohner/innen und Besucher/innen erweist es sich als äußerst beschwerlich, die nächstgelegene Haltestelle Buchrainplatz zu erreichen. Weiterhin sind Heimatmuseum, Scheerwald und der Friedhof nur durch längere Fußwege von der Straßenbahnhaltestelle aus zu erreichen. Eine neue Buslinie wäre zu begrüßen. Start sollte der Seehofpark (Sachsenhausen) sein, die Linie über Goldbergweg, Hansenweg, Mathildenstraße, Alter Friedhof, Buchrainstraße, Waldfriedhof, Wiener Straße 41-45, Wiener Straße 120-130, Heimatmuseum, Scheerwald und Sportplatz verkehren." Dadurch könnte die Mobilität im südlichen Oberrad, wie vom Ortsbeirat gewünscht, verbessert werden Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2010, ST 329 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entschärfung der Offenbacher Landstraße als Raserstrecke im Bereich der Einmündung des Breulsweges

30.10.2009 · Aktualisiert: 15.06.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2009, OM 3732 entstanden aus Vorlage: OF 921/5 vom 14.10.2009 Betreff: Entschärfung der Offenbacher Landstraße als Raserstrecke im Bereich der Einmündung des Breulsweges Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kurve der Offenbacher Landstraße im Bereich der Einmündung Breulsweg gezielt zu entschärfen. Hierbei sind die folgenden Möglichkeiten zu prüfen: 1. Erneuerung des Straßenbelages; 2. Einrichtung einer stationären Blitzanlage; 3. Unregelmäßige Radarüberwachung mit Geräten, die sowohl von hinten als auch von vorne blitzen. Begründung: Da es in den letzten Monaten zu mehreren Unfällen mit Todesfolge gekommen ist, bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, geeignete Maßnahmen bezüglich einer Entschärfung der Kurve zu ergreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2010, ST 254 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundetütenautomat in Oberrad

25.09.2009 · Aktualisiert: 27.04.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2009, OM 3620 entstanden aus Vorlage: OF 899/5 vom 05.09.2009 Betreff: Hundetütenautomat in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Einmündung des Goldbergweges in die Alfred-Delp-Straße einen Hundetütenautomat aufzustellen. Der Hundetütenautomat wird von einer Bürgerin betreut. Der Name und die Adresse sind dem zuständigen Amt bekannt. Begründung: Das Thema "Hundetütenautomat" ist ein Dauerbrenner im Ortsbezirk 5 und soll mit diesem Antrag zu einem Pilotprojekt werden. Wie in den meisten Straßen, Anlagen, Parks und Spielplätzen von Frankfurt am Main sind die Hinterlassenschaften der Hunde ein ewiges Ärgernis. Steuern zu zahlen berechtigt nicht, andere Bürger Ekelattacken auszusetzen. Eine Bürgerin Oberrads hat sich bereit erklärt, für ein halbes Jahr einen Hundetütenautomaten zu betreuen. Somit würde das Argument der entsprechenden Ämter wegfallen, dass kein Personal für die Betreuung der Automaten zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2010, ST 318 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken in der Buchrainstraße

28.08.2009 · Aktualisiert: 28.11.2011

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2009, OM 3513 entstanden aus Vorlage: OF 858/5 vom 10.08.2009 Betreff: Parken in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, betreffend des Parkens in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Burgenlandweg folgendes zu verfügen: I. Westliche Seite der Buchrainstraße, nord-südliche Richtung 1. Vom Beginn der Buchrainstraße/Einmündung Goldbergweg bis zu Liegenschaft Buchrainstraße 66 ist das Parken ausschließlich auf der Fahrbahn zu verfügen. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Fahrbahnmarkierungen anzubringen (§ 41 (3) 7 Markierungen, StVO). 2. Von der Liegenschaft Buchrainstraße 66 bis zur Liegenschaft Buchrainstraße 82 ist das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße zu verfügen. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die jeweils in der Flucht der Baumscheiben verlaufen (§ 41 (3) 7 Markierungen, StVO). Zusätzlich werden entsprechende Beschilderungen angebracht (Zeichen 315 - Parken auf Gehwegen, § 42 (4) StVO). 3. Vor den Ein- und Ausfahrten zu den Grundstücken der Liegenschaften der Buchrainstraße sind die einschlägigen Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299, § 41 (3) 8 Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote, StVO) anzubringen. II. Östliche Seite der Buchrainstraße, süd-nördliche Richtung 1. Vom Beginn der Buchrainstraße/Einmündung Burgenlandweg bis zur Liegenschaft Buchrainstraße 49 ist das Parken auf der Fahrbahn zu erlauben, und nur dort, wo die Fahrbahnbreite nicht ausreicht, ist das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße zu verfügen. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die jeweils in der Flucht der Baumscheiben verlaufen (§ 41 (3) 7 Markierungen, StVO). 2. Vor den Ein- und Ausfahrten zu den Grundstücken der Liegenschaften der Buchrainstraße sind die einschlägigen Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299, § 41 (3) 8 Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote, StVO) anzubringen. 3. Die Schilder, die das Halten im oben angegebenen Bereich untersagen, sind mitsamt den Zusatzschildern wegzuverfügen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben sich in letzter Zeit häufiger über das Parken im südlichen Teil der Buchrainstraße sowie die Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschwert. Der Ortsbeirat 5 ist der Ansicht, dass das Problem durch die oben angegebene Verfügung entschärft werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2009, ST 1462 Aktenzeichen: 32 1

Ideen

Keine Ideen gefunden.