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Meine Nachbarschaft: Schöffenstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Verkehrskonzept Griesheim - Bereich südlich der Bahnlinie

21.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7507 entstanden aus Vorlage: OF 1305/6 vom 05.10.2025 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim - Bereich südlich der Bahnlinie Bei der Informationsveranstaltung des Mobilitätsdezernats am 24.09.2025 in Griesheim wurde neben den anstehenden Bauvorhaben auch eine wesentliche Veränderung der Verkehrsführung im Bereich südlich der Bahnlinie vorgestellt, die das Ziel habe, die Belastungen und das verkehrswidrige Verhalten der Autofahrer zu unterbinden. Schon während der Veranstaltung wurde kritisiert, dass die ins Auge gefasste Änderung lediglich zu einer Verlagerung des Rückstaus von derzeit Richtung Mainzer Landstraße in Richtung Stroofstraße/Alt-Griesheim führen wird und ein weiterer Rückstau in der Autogenstraße zu erwarten sei. Die Anwohnerinnen und Anwohner der Hartmannsweilerstraße, Linkstraße und Fabriciusstraße, welche nun zusätzlich über die Straße Alt-Griesheim fahren müssten, verursachen zusätzlichen Verkehr auf der Straße Alt-Griesheim, da diese bereits ein hohes Aufkommen u. a. auch durch Lkws der Firmen im Griesheimer Stadtweg oder den öffentlichen Nahverkehr aufweist. Auch in dieser Straße wäre daher mit Rückstaus zu rechnen. Auch für die Straße Auf der Beun ist eine erhebliche Zunahme des Verkehrs zu erwarten. Sicherlich ist der Wegfall der Omegabrücke durch kein Verkehrskonzept auch nur annähernd zu kompensieren. Es muss aber sichergestellt sein, dass ein Verkehrskonzept, das die über Jahrzehnte entstandenen Verkehrswege grundlegend verändert, auch tatsächlich eine Verbesserung darstellen wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. eine Stellplatzbilanz und eine Engpassanalyse für die Straße Auf der Beun und die übrigen Straßen mit veränderter Verkehrsführung zu erstellen und vorzulegen; 2. eine Simulation/Abschätzung des zusätzlichen Verkehrs am Knoten Alt-Griesheim/Elektronstraße/Stroofstraße sowie der Kreuzung Autogenstraße/Elektronstraße vor und nach der Änderung zu erstellen und darüber zu berichten; 3. eine Testphase mit Monitoring (acht bis zwölf Wochen) und klaren Kriterien (Rückstau, Zufahrtszeiten, Stellplatzdruck, Beschwerden) durchzuführen, das Ergebnis umgehend dem Ortsbeirat vorzustellen und notwendige Korrekturen sofort vorzunehmen; 4. eine frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner vorzunehmen und transparent sicherzustellen, dass Anregungen der Bevölkerung bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 6

Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte

11.02.2025 · Aktualisiert: 19.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 530 entstanden aus Vorlage: OF 1149/6 vom 24.01.2025 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim-Süd, Baustellensperrungen Griesheim-Mitte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die geplanten Sperrungen mindestens im Bereich Alte Falterstraße/Alt-Griesheim/Griesheimer Stadtweg, die ab März 2025 geplant sind und die wegen der Baumaßnahmen durch die Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) und die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) anstehen, erst umzusetzen, wenn a) sichergestellt ist, dass die Zu- und Abfahrten unter Einbeziehung der Anlieger klar und sicher geregelt sind; b) den Geschäftsleuten erläutert wurde, wie sie weiterhin ihren Geschäftsbetrieb erreichen und aufrechterhalten können und Vorkehrungen getroffen sind, sodass sie durch die Baustellen keinen finanziellen Schaden erleiden, weil sie ihre Liegenschaft selbst unverschuldet nicht mehr anfahren können. 2. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Ämter und Firmen, die im öffentlichen Bereich Bauarbeiten vornehmen, aufzufordern, a) klar, rechtzeitig und nachvollziehbar die Bevölkerung zu informieren, wenn Sperrungen im öffentlichen Bereich anstehen bzw. vorgenommen werden; b) die Absperrungen nachvollziehbar zu gestalten; c) Umleitungen und Umwege - auch für Ortsunkundige - klar zu definieren und darzustellen; d) dabei auch private Baumaßnahmen (Baugenehmigungen), die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben, einzubeziehen. Begründung: Am 19.11.2024 wurden den Bürgern in Griesheim neben der Neugestaltung der Omegabrücke auch die anstehenden Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum präsentiert. Auch Möglichkeiten der Erschließung wurden genannt. Diese Baumaßnahmen haben große Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Griesheim-Süd (Alt-Griesheim). Die erste Maßnahme ist danach bereits für März 2025 geplant. Bis heute haben die Bürger und vor allem die ansässigen Unternehmen keine Information darüber erhalten, wie sie ihre Liegenschaften während der Bauphase erreichen geschweige denn, wie die Anbindung geplant sein soll. Auch ist noch nicht dargelegt, ob die vorgesehene Sicherstellung der Rettungsdienste in die Tat umgesetzt werden kann und auch zeitgleich mit der Sperrung erfolgt. Dies ist nicht hinnehmbar, und die Baumaßnahmen müssen so lange verschoben werden, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Dies muss auch der Bevölkerung in Griesheim jetzt und nicht erst, wenn die Absperrungen erfolgen, kommuniziert werden. In Griesheim-Mitte wurde nach kurzer Zeit schon wieder die gleiche Stelle in der Waldschulstraße gesperrt. Ebenfalls finden an gleicher Stelle in der Lärchenstraße/Ecke Eichenstraße Eingriffe in den Straßenraum statt, jedoch wurde nur die Waldschulstraße öffentlich erwähnt. Diese Erwähnung in der Presse war fehlerhaft, wie sich auf Nachfragen herausstellte. Dies schürt nur unnötig den Unmut und mindert unnötig das Vertrauen in Verwaltungsmaßnahmen. Nur mit Kommunikation und Einbeziehung erhält man das notwendige Verständnis für eingreifende Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5855, 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.03.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße

05.03.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5201 entstanden aus Vorlage: OF 940/6 vom 18.02.2024 Betreff: Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, für ausreichende Beleuchtung neben der A 5 und auf dem dort vorhanden Fuß- und Radweg hoch zur A 5 zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße zu sorgen. Begründung: Entlang der A 5 und hoch zur A 5 über die Bahngleise befinden sich auf der östlichen Seite Fuß- und Radwege. Diese sind nicht oder sehr ungenügend beleuchtet und Angsträume. Da diese Wege nun auch als Umleitung für die Fahrradfahrenden genutzt werden und werden sollen, ist es notwendig, dass die Angsträume beseitigt und diese Wege entsprechend ausgeleuchtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1220 Aktenzeichen: 66-2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Griesheim: Unterkunft in der Hartmannsweilerstraße 81

07.09.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.09.2021, OA 62 entstanden aus Vorlage: OF 174/6 vom 29.08.2021 Betreff: Griesheim: Unterkunft in der Hartmannsweilerstraße 81 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. weshalb in der vorgenannten Unterkunft mit zurzeit 19 Kindern zwischen null und elf Jahren kein Spielzimmer vorgesehen wurde, 2. wo die Kinder in der nun beginnenden kalten Jahreszeit ihre Freizeit verbringen sollen, 3. weshalb die Unterkunft ohne eine ständige Betreuung rund um die Uhr eingerichtet wurde, 4. welche Vorgaben bestehen und welche Maßnahmen ergriffen werden, damit Unterkunft und Nachbarschaft harmonieren können, 5. welche Vorkehrungen und Maßnahmen schnellstmöglich zur Lärmminderung auf dem betonierten Außenbereich getroffen werden und 6. wie die Familienzusammenführungen schnellstmöglich erfolgen können, da Väter von den Müttern und Kinder anscheinend getrennt untergebracht sind. Begründung: Seit zwei Monaten werden die Gebäude auf dem Areal Hartmannsweilerstraße wieder als Unterkunft genutzt. Dieses Mal sind es zurzeit 30 Personen (Frauen bzw. Mütter), darunter 19 Kinder zwischen null und elf Jahren. Die Ehemänner bzw. Väter dürfen nur zu Besuch kommen. Sie wohnen nicht auf dem Gelände. Der Raum, der damals bei der Belegung mit den Jugendlichen als Aufenthaltsraum genutzt wurde, ist heute ein Büro. Somit fehlt den Kindern ein Ort, an dem sie spielen, lernen und auch betreut werden können, wenn sie nicht im Kindergarten oder in der Schule sind. Der Hof ist betoniert. Das Gelände ist mitten unter Wohnungen. Auf dem Hof fehlen jegliche lärmdämmenden Maßnahmen. Sämtliche Aktivitäten erleben die Nachbarn ungefiltert. Ruhezeiten werden ebenfalls nicht eingehalten. Der Geräuschpegel geht bis in die späten Abendstunden. Hier muss dringend Abhilfe geleistet werden, dies auch vor dem Hintergrund, dass wieder einmal im Vorfeld verpasst wurde, die Nachbarschaft rechtzeitig vorher in das Projekt einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 686 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 28.10.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 62 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 25.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 62 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 940, 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 25.11.2021 Aktenzeichen: 51

OA (Anregung Ortsbeirat)

Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstücke 91/6 und 620/88, Schöffenstraße Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84

29.06.2021 · Aktualisiert: 03.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2021, OA 30 entstanden aus Vorlage: OF 116/6 vom 29.06.2021 Betreff: Vergabe eines Erbbaurechts an den GrundstĂĽcken Gemarkung Griesheim, Flur 7, FlurstĂĽcke 91/6 und 620/88, SchöffenstraĂźe Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschlieĂźen: Der Magistratsvorlage vom 11.06.2021, M 84, wird mit folgender Ă„nderung zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Erbbaurechtsvertrag oder einem separaten Vertrag mit dem Erbbauberechtigen zu vereinbaren, dass die Zusagen aus dem Konzeptverfahren auch dauerhaft Bestand haben, diese sind: "Das Mehrfamilienhaus wird zudem noch zwei groĂźe Gemeinschaftsräume fĂĽr das gemeinsame Kochen und Aufhalten bieten. Im ErdgeschoĂź wird ein Co-Working Bereich mit ca. 15 Arbeitsplätzen fĂĽr die Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet, ein Multifunktionsraum, eine Kreativwerkstatt, sowie 2 Beratungsräume fĂĽr soziale Träger. Des Weiteren wird eine Fahrradwerkstatt fĂĽr die Bewohnerinnen und Bewohner und Nachbarinnen und Nachbarn errichtet." (Vorlage M 84/21). BegrĂĽndung: Die im Vergabeverfahren vorgestellten zusätzlichen Leistungen sind fĂĽr die Allgemeinheit ein Vorteil und insbesondere Beratungsräume und eine Fahrradwerkstatt werden sicherlich gut angenommen werden, daher ist die Bevorteilung auch aus Sicht der Allgemeinheit zu vertreten. Allerdings ist es immer sinnvoll, derartige Zusagen, die fĂĽr Erbbaurechtsnehmer mit Aufwand verbunden sind, verbindlich zu vereinbaren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Zuständige AusschĂĽsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂźen: 1. Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRĂśNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, Ă–koLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 30) zu 2. GRĂśNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, Ă–koLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: IBF und Gartenpartei (M 84 und OA 30 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Der Vorlage M 84 wird im Rahmen der Vorlage OA 30 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRĂśNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, Ă–koLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRĂśNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, Ă–koLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 392, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 23 21

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim

01.06.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 139 entstanden aus Vorlage: OF 39/6 vom 16.05.2021 Betreff: Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, 1. welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Parken auf den Fußgängerwegen, in Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen in den im Betreff genannten Straßen unterbunden wird; 2. welche Möglichkeiten bestehen, um für die Sprinter oder Transporter Parkmöglichkeiten im Bereich der Stroofstraße Nähe des Infrasite-Geländes den Fahrzeuginhabern kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen. Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, 3. welche Kontrollen und Nachverfolgung von u. a. ortsfremden Fahrzeugen auf deren Zulässigkeit und Straßentauglichkeit unternommen werden; 4. ob Kfz-Werkstätten, die Kraftfahrzeuge zur Reparatur etc. erhalten, diese neuerdings im Straßenbereich - zum Teil ohne Nummernschilder oder fahruntauglich - im öffentlichen Straßenraum abstellen dürfen, und wenn nicht, was dagegen unternommen wird. Begründung: Seit Jahren ist die Parkplatzsituation in Griesheim-Süd angespannt. Zudem häufen sich seit mindestens zwei Jahren unberechtigt abgestellte (Transporter größer als 2,5 Tonnen) und fahruntüchtige Fahrzeuge in den Straßenzügen Hartmannsweilerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim. Verschärft wird die Situation durch das massenweise Parken auf dem Gehweg von Transportern, die offensichtlich einigen wenigen Gewerbetreibenden gehören und ganze Straßenzüge blockieren. Außerdem werden regelmäßig und dauerhaft Bereiche an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen und im Park- und Halteverbot zugeparkt, was die Verkehrssicherheit im Stadtbezirk nachhaltig gefährdet. Hinzu kommt das Parken auf den Gehwegen mit zu geringem Abstand zur Hauswand. Trotz wiederholter Eingaben bei der Straßenverkehrspolizei im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt hat sich diese Situation nicht verbessert, eher das Gegenteil ist eingetreten. Bürger beklagen sich, dass sie vom Ordnungsamt nur vertröstet, abweisende E-Mails oder die Mitteilung erhalten, dass man personell unterbesetzt ist und nichts dagegen unternehmen kann. Um eine autoarme Innenstadt voranzutreiben, muss man auch die Stadtteile mitdenken und dort gleichzeitig für eine Regulierung des ruhenden Verkehrs sorgen. Denn jedes Auto, was dann nicht in die Innenstadt fahren kann, sucht sich seinen Platz in den Stadtteilen, die einen guten S-Bahn-Anschluss haben. Parkplatzprobleme und im Straßenverkehr nicht mehr taugliche Kraftfahrzeuge gibt es in ganz Griesheim, die Zunahme der Sprinter ebenfalls. Eine Lösung, die für die geforderten Straßen gefunden wird, könnte dann auf alle Stadtteile im Westen ausgedehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1569 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Illegale Nutzung von Garagen und Hütten am Griesheimer Stadtweg östlich der Einbaumstraße

18.06.2019 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4795 entstanden aus Vorlage: OF 1020/6 vom 28.05.2019 Betreff: Griesheim: Illegale Nutzung von Garagen und Hütten am Griesheimer Stadtweg östlich der Einbaumstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. sicherzustellen, dass die illegale Nutzung der im Betreff genannten Bauten zu Wohnzwecken beendet wird; 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche planerischen Absichten er bezüglich des Gebietes verfolgt; 3. dem Ortsbeirat weiterhin mitzuteilen, welche Möglichkeiten er für die dort lebenden Menschen sieht. Begründung: Die o. g. Gebäude werden seit einiger Zeit sporadisch bewohnt. Vor einigen Monaten wurde dies bereits von der Polizei festgestellt. Nach einem Brand im Winter ging man davon aus, dass die illegale Nutzung beendet sei. Nun berichten Anwohner, dass wieder Menschen morgens gemeinsam abgeholt, abends wieder gebracht werden und schnell in dem Gebiet verschwinden. Offenbar wurde die illegale Nutzung wieder aufgenommen. Diese unwürdigen, zudem nicht genehmigten Wohnverhältnisse müssen umgehend beendet werden. Es ist außerdem von Interesse, welche planerischen Absichten der Magistrat bzgl. des Geländes verfolgt. Viele der dortigen, früher als Kleingärten genutzten Flächen liegen brach. Seitens der Eigentümer sind keinerlei Aktivitäten erkennbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1935 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1021 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße

22.01.2019 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4112 entstanden aus Vorlage: OF 898/6 vom 07.01.2019 Betreff: Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 zu erläutern, welche rechtlichen Vorgaben bestehen, um eine Mindestbreite der Fußwege entlang von Straßen sicherzustellen. So sollte beispielhaft die Hartmannsweilerstraße im Frankfurter Stadtteil Griesheim (östlich der Alten Falterstraße) betrachtet werden. Der Magistrat wird diesbezüglich darum gebeten, Maßnahmen vorzuschlagen, die die Situation in dieser Straße für die Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern könnten. Begründung: Wie in vielen Straßen ist auch in der Hartmannsweilerstraße das halbseitige Parken auf dem Fußweg grundsätzlich erlaubt. Dabei werden jedoch einige Fahrzeuge so weit auf dem Fußweg gestellt, dass ein Vorbeikommen auf dem Fußweg mit Kinderwagen oder Rollatoren sehr erschwert wird. Außenspiegel, die so weit in den Fußweg hineinreichen, stellen darüber hinaus ein erhebliches Verletzungsrisiko dar. Da die meisten Fahrzeuge so platziert werden, dass der Fußweg nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, müsste es doch eigentlich Möglichkeiten geben, zu verhindern, dass einige wenige Fahrzeuge die Benutzbarkeit der Fußwege derart beeinträchtigen. Ein Weg ist nur so durchlässig wie seine schmalste Stelle. Die angefügten Fotos zeigen die Situation. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 644 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ im Frankfurter Westen umsetzen

11.09.2018 · Aktualisiert: 30.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3610 entstanden aus Vorlage: OF 778/6 vom 27.08.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, §1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" an den nachfolgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind. Bei einem positiven Ergebnis sind die entsprechenden Bänke aufzustellen. - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - am Eingang zum Waldfriedhof (Goldstein); - im Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - auf dem Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Alt-Schwanheim/Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - im Wald Goldstein-Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), im Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein-Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - alte Bänke auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 erneuern (Griesheim); - Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank von Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchster Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen dem Höchster Friedhof und dem Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen der Hobby-Werkstatt Nied und der Schwanheimer Brücke am Mainufer (Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", Bus 51, 54, 59 (Nied); - renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - an der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zwischen Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle "Nidda-Kampfbahn" (Nied); - an der Ecke des Wegs vom Georgshof/Krumme Weide (Nied); - auf halbem Weg zwischen Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied und der Eisenbahner-Siedlung (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, fünf Bänke (Nied); - entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16, eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem ALDI-Markt (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstraße 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen in Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - am "Dalles" (Apotheke) zwei Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld im Bereich des Radwegs (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - zwei Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Boule-Platzes im Bereich des Kerbeplatzes (Sossenheim); - in der Nähe der Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur eine Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt - Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E - (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Flutbogen der Nidda nach Norden drei bis fünf Bänke (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zwischen Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung An der Nidda bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zwischen Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim, der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg auf Sossenheimer Seite zwischen Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A 66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S 2 zwischen Bahnhof Zeilsheim und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Münsterer Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A 66 zwischen der Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 - Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2261 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1156 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2425 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Kündigung der Gärten auf dem Grundstück Schöffenstraße 15 bis 17

20.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2018, OF 643/6 Betreff: Griesheim: Kündigung der Gärten auf dem Grundstück Schöffenstraße 15 bis 17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft auf folgende Fragen gebeten: 1. Welchen konkreten Anlass gab es für die Kündigung der Gärten im Jahr 2016? 2. Hat der Magistrat eigene Pläne mit diesem Grundstück? Falls ja - welche? 3. Gibt es andere Interessenten mit ggf. welchen Vorhaben für das Grundstück? Begründung: Zum Ende des Jahres 2016 wurden die zwischen dem Wohnhaus Schöffenstraße 15-17 und der Autobahn A5 befindlichen Gärten vom Liegenschaftsamt gekündigt. Das Liegenschaftsamt handelte im Auftrag der Grundstücksverkehrsabteilung, die für die Vermarktung zuständig ist (Auskunft aus dem Jahr 2016). Nach der Räumung der Gärten setzte sich die Natur wieder auf dem Areal durch. Die Frage liegt nahe, ob noch konkrete Absichten mit dem Grundstück verfolgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 803 2018 Die Vorlage OF 643/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hochbunker in der Küferstraße 7

16.01.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2581 entstanden aus Vorlage: OF 582/6 vom 14.01.2018 Betreff: Hochbunker in der Küferstraße 7 Vorgang: M 69/15 Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zu entwickeln, wie man den Bunker in der Küferstraße sinnvoll nutzen kann, z. B. durch einen Umbau, der eine Wohnnutzung ermöglicht (siehe Bunker in der Erzbergerstraße in Griesheim), oder, falls es wirtschaftlich sinnvoll ist, seinen Abriss und die Errichtung einer Wohnbebauung an dieser Stelle. Begründung: Im Jahr 2015 hat die Stadt Frankfurt mehrere Hochbunkeranlagen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) erworben. Zu diesem Bunkerpaket gehörte auch der Bunker in Sindlingen, der schon zu diesem Zeitpunkt marode war. Seit dem Erwerb der Bunkeranlage hat sich der Gebäudezustand zunehmend verschlechtert, sodass es kaum noch Nutzer gibt, da das Gebäude in seinem jetzigen Zustand nicht mehr nutzbar ist. Durch die nicht mehr vorhandenen Belüftungsmöglichkeiten ist es im Gebäude modrig und die Fußböden quellen auf. Überlegungen zur künftigen Nutzung sind dringend nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.05.2015, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2018, ST 897 Aktenzeichen: 60 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen

15.08.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1921 entstanden aus Vorlage: OF 452/6 vom 31.07.2017 Betreff: Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen Der Magistrat wird gebeten, 1. in Griesheim den Bereich südlich der Bahnlinie komplett zur einheitlichen Tempo-30-Zone zu machen und auch sonst alle überflüssigen Schilder abzubauen; 2. die Situation in der Alten Falterstraße zwischen Hartmannsweilerstraße und Fabriciusstraße schnellstens gesondert zu überprüfen. Hier fehlen wahrscheinlich Tempo-30-Schilder. Aus der Hartmannsweilerstraße kommend wird die Tempo-30-Zone aufgehoben, auf dem südlichen Abschnitt der Alten Falterstraße gilt jedoch ab der Einmündung mit der Straße Alt-Griesheim Tempo 30 und auch nach der Einmündung mit der Fabriciusstraße steht ein Schild, welches dann wieder Tempo 30 ausweist. Es ist sicher nicht beabsichtigt, dass auf dem kurzen Abschnitt dazwischen mit eng parkenden Autos, vielen Geschäften und die Straßenseite wechselnden Fußgängerinnen und Fußgängern Tempo 50 zugelassen sein soll. Unabhängig von der Umsetzung von Punkt 1. ist dies schnellstmöglich zu korrigieren. Wahrscheinlich fehlt ein Schild in der Alten Falterstraße nach der Einmündung mit der Hartmannsweilerstraße. Begründung: Lange war es angekündigt, dieses Frühjahr wurde es nun umgesetzt: In ganz Schwanheim gilt nun komplett Tempo 30. Bei dieser Gelegenheit wurden nicht nur die nun überflüssigen Tempo-30-Schilder entfernt, sondern der Schilderwald wurde insgesamt überprüft und ausgelichtet. Laut Vorstellung der Pläne durch den damaligen Verkehrsdezernenten Stefan Majer (GRÜNE) konnten in Schwanheim etwa ein Drittel der Verkehrsschilder entfernt werden. Überflüssige Schilder verursachen eine Reizüberflutung aller Verkehrsteilnehmer und vermindern damit die Verkehrssicherheit. Im Stadtteil Griesheim bietet sich nun der Bereich südlich der Bahnlinie an, das in Schwanheim erfolgreiche Vorgehen auch hier umzusetzen. Es gibt nur drei Einfallsstraßen und auch in Griesheim ist bereits heute praktisch überall Tempo 30 ausgewiesen. Gerade in der Alten Falterstraße und der Straße Alt-Griesheim, auf denen eigentlich Tempo 30 gilt und nach fast jeder Seitenstraße ein neues Tempo-30-Schild steht, trägt die derzeitige Regelung nur zur Verwirrung bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2102 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 497 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Höchst: Fahrplananpassung für Umsteigemöglichkeit am Bahnhof

11.06.2016 · Aktualisiert: 06.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2016, OF 74/6 Betreff: Höchst: Fahrplananpassung für Umsteigemöglichkeit am Bahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der TraffiQ zu prüfen, ob für den nächsten Fahrplanwechsel eine bessere Umsteigemöglichkeit für die spezielle Verbindung der Linie 59 (um 04:42 aus Griesheim/Nied am Bahnhof Höchst ankommend) auf die Linie 58 (zum Flughafen um 04:43 Uhr abfahrend) möglich ist. Dabei ist bis zur Fertigstellung des neuen Bahnhofsvorplatzes zu berücksichtigen, dass die genannten Busse unterschiedliche Haltepositionen am Höchster Bahnhof bedienen und ein Umstieg fast nicht möglich ist. Der Bus 58 hat seine Halteposition in der Leverkuser Straße, der Bus 59 hält am Busbahnhof. Begründung: Für Fahrgäste des täglich ersten Busses der Linie 59 aus Griesheim, die zum Industriepark und zum Flughafen fahren möchten, ist es ein Ärgernis, dass die Linie 58 fast zeitgleich abfährt und ein Umstieg aufgrund der 150m entfernt liegenden Haltestelle in der Leverkuser Straße nicht erreichbar ist. Die Prüfung sollte umfassen: Vorverlegung der Fahrt der Linie 59, Abfahrt Erzbergerstraße aktuell 04:13 - neu bspw. 04:11 Verzögerte Abfahrt der Linie 58 am Höchster Bahnhof. Aktuell 04:43 - neu bspw. 04:45 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 67 2016 Die Vorlage OF 74/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem Haus

15.05.2016 · Aktualisiert: 03.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2016, OF 38/6 Betreff: Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem Haus Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: 1. Wann und wieso wurde der Bürgersteig vor dem Haus Griesheimer Stadtweg 56 abgesperrt? 2. Wie lange soll die Absperrung aufrecht erhalten werden? 3. Welche Möglichkeiten bestehen, auf den Hausbesitzer einzuwirken, damit das Haus wieder als Wohnhaus genutzt werden kann? 4. Was wurde bisher in dieser Sache unternommen? Begründung: Die Absperrung besteht laut Anwohnern schon mehrere Wochen, das Haus sei seit Jahren marode. Es seien Steine von der Fassade gefallen, deswegen sei die Absperrung vorgenommen worden. Durch die Absperrung werden die Fußwegeverbindungen aber erheblich eingeschränkt. Außerdem ist es äußerst bedauerlich, dass in Zeiten großer Wohnungsnot ein großes Wohnhaus offensichtlich jahrelang leer steht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 27 2016 Die Vorlage OF 38/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegweiser am Radweg über die Autobahnbrücke bei Griesheim aufstellen

06.10.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4581 entstanden aus Vorlage: OF 1481/6 vom 21.09.2015 Betreff: Wegweiser am Radweg über die Autobahnbrücke bei Griesheim aufstellen Der Magistrat wird gebeten, Wegweiser im Griesheimer Stadtweg im Bereich der Autobahnbrücke aufzustellen, die auf den Radweg über die Brücke in Richtung Goldstein, Schwanheim und Niederrad verweisen. Begründung: Ortsunkundige übersehen sehr leicht, dass man an dieser Stelle mit dem Fahrrad auf die Brücke fahren und die Stadtteile auf der gegenüberliegenden Mainseite sehr gut erreichen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 55 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Den im Volksmund „Schwarzer Weg“ genannten Weg (Verbindung Anspacher Straße - Schmidtstraße) reinigen und in einen begehbaren Zustand versetzen

30.06.2015 · Aktualisiert: 15.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4335 entstanden aus Vorlage: OF 626/1 vom 14.06.2015 Betreff: Den im Volksmund "Schwarzer Weg" genannten Weg (Verbindung Anspacher Straße - Schmidtstraße) reinigen und in einen begehbaren Zustand versetzen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der im Betreff genannte Weg unverzüglich einer Reinigung unterzogen wird und ein Grünrückschnitt an dieser wichtigen Wegebeziehung erfolgt. Begründung: Dem Ortsbeirat werden neben umfangreichen Müllablagerungen auch zahlreiche Tierkadaver (Ratten, Kaninchen) gemeldet. Der Rückschnitt der wuchernden Büsche ist erforderlich, um das Sicherheitsgefühl zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1500 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim

10.03.2015 · Aktualisiert: 15.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2015, OA 612 entstanden aus Vorlage: OF 1277/6 vom 16.02.2015 Betreff: Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim Vorgang: OA 455/14 OBR 6; ST 762/14 Durch eine Berichterstattung im Fernsehen und anschließenden Meldungen in der lokalen Presse wurde jetzt bekannt, dass nicht das Regierungspräsidium in Darmstadt, sondern die Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main für die Arbeiterwohnheimanlage in der Erzberger Straße/Schöffenstraße in Griesheim zuständig ist. In und um diese Wohnanlage best eht weiterhin Handlungsbedarf. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in der Vorlage ST 762 gegebenen Antworten auf die in der Anregung vom 21.01.2014, OA 455, gestellten Fragen auf ihre Aktualität hin zu überprüfen; 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, a) welche städtischen Dezernate und Ämter seit wann für diese Liegenschaft zuständig sind; b) wann Überprüfungen, insbesondere durch das Gesundheitsamt und die Feuerwehr (Brandschutz etc.), vorgenommen wurden; c) welche Maßnahmen ergriffen wurden, damit die auf dem Gelände befindlichen "hinreichenden Räume und Flächen" für die Bewohner (Nutzer) zum Aufenthalt frei zur Verfügung stehen; d) welche Stelle/welche Stellen bei der Stadt für die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung zuständig ist/sind, an die sich Nachbarn bei Unregelmäßigkeiten auch wenden können und die dann erforderlichenfalls auch einschreitet/einschreiten, z. B. bei Problemen mit Müll bzw. Sperrmüll (geeignete Bekanntgabe der Namen, Anschriften und Rufnummern); e) wie die Stadt die Einhaltung der für solche Einrichtungen erforderlichen Standards gegenüber dem Eigentümer der Wohnanlage bzw. dem einzelnen Vermieter oder den Vermietern der Wohnungen bzw. Wohnplätze überwacht. Begründung: Die o. g. Arbeiterwohnheimanlage in Griesheim ist für circa 1.220 Personen genehmigt. Sie ist regelmäßig zu 50 Prozent bis 60 Prozent belegt (vgl. ST 762). Dort wohnen Arbeiter vorübergehend für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses. Die Bewohner wechseln häufig. Der Eigentümer der Anlage ist heute ein Privatanbieter. Für die Vermietung wird ein nicht geringer Mietzins erhoben, zumal die Vermietung meist über Untervermietungen erfolgt. Es handelt sich um ein Gebäude, welches seit bald 60 Jahren steht. Solche Gebäude bedürfen der regelmäßigen Instandhaltung. Dies noch mehr, da es sich hier eben nicht um Dauermieter, sondern um häufig wechselnde Bewohner handelt. Der heruntergekommene Zustand des Gebäudes war sehr gut in den Fernsehbildern des jüngsten Berichtes zu sehen. Da das Gebäude in einem bewohnten Stadtteil und nicht abseits, z. B. in einem Gewerbegebiet, liegt, ist dafür Sorge zu tragen, dass sich diese Unterkunft in den Stadtteil einbindet. Erscheinungen von Vernachlässigung und Verwahrlosung, wie sie leider die Regel sind, müssen im Interesse der benachbarten Bewohner unterbunden werden. Aber natürlich haben auch diejenigen Menschen, die in der Arbeiterwohnheimanlage wohnen, ein Anrecht darauf, dass ihre Unterkunft in einem angemessenen Zustand ist. Dies liegt sowohl in der Menschenwürde (auch Wohnen ist ein Menschenrecht) als auch darin begründet, dass ein gewisser Mietzins auch einen Anspruch auf eine entsprechend angemessene Gegenleistung beinhaltet. Die Stadt bzw. die zuständigen Dezernate und Ämter müssen hier im Interesse der Bewohner der Anlage wie auch im Interesse der Nachbarn ihre Aufgaben erfüllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.01.2014, OA 455 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1198 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 612 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 612 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5856, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.04.2015 Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße

21.01.2014 · Aktualisiert: 13.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2014, OA 455 entstanden aus Vorlage: OF 898/6 vom 29.12.2013 Betreff: Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Seit wann ist dem Magistrat die Situation in dieser Arbeiterwohnheimanlage bekannt, und für wie viele Personen ist eine Nutzungserlaubnis maximal erteilt worden? 2. Ist es richtig, dass für dieses Areal keine Müllentsorgung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt? Wenn ja, seit wann erfolgt die Entsorgung nicht durch die Stadt und wie wird die Entsorgung gelöst? 3. Wann und was unternimmt die Stadt, damit in diesen Häusern menschenwürdige Unterkünfte entstehen? 4. Was wird unternommen, damit den Bewohnern auf dem Areal eine menschenwürdige Aufenthaltsfläche zur Verfügung steht und diese nicht die umliegenden Spielplätze und Parks in den Wohnquartieren für ihre Zusammenkünfte nutzen müssen? Begründung: Eine Begründung erübrigt sich durch die Bilder in den Medien und die Beobachtungen vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Antrag vom 16.02.2015, OF 1277/6 Anregung vom 10.03.2015, OA 612 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 455 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.02.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 455 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4250, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd

10.09.2012 · Aktualisiert: 02.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2012, OF 493/6 Betreff: Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd Der Ortsbeirat 6 bittet den Magistrat, in Griesheim südlich der Bahnlinie auf folgenden Straßenzügen Anwohnerparken einzurichten: Autogenstraße zwischen Alter Falter Straße und Taläckerstraße, Fabriciusstraße und die Linkstraße zwischen Obere Rützelstraße und Taläckerstraße, Hartmannsweilerstraße zwischen Alte Falterstraße und Auf der Beun, Am Gemeindegarten komplett, Obere Rützelstraße zwischen Linkstraße und Am Gemeindegarten, Jungmannstraße und Auf der Beun zwischen Hartmannsweilerstraße und Autogenstraße, Taläckerstraße zwischen Linkstraße und Autogenstraße Begründung: Die Idee wurde von einem Anwohner an den Ortsbeirat heran getragen. Dieser kritisiert, dass durch den Wegfall kostenloser Parkflächen am Bahnhof der Parkdruck durch Pendler, die ihr Auto in der Nähe des Bahnhofs abstellen, um mit der S-Bahn weiter zu fahren, zugenommen hat. Diese Beobachtung kann durch den Antragsteller bestätigt werden. Die Anwohner haben es zunehmend schwer, noch einen Parkplatz für ihr Auto zu finden. Der Griesheimer Bahnhof liegt mitten in einem Wohngebiet und ist als "Park and Ride" Station aus diesem Grund ungeeignet. Die Einführung von Anwohnerparken hat sich in anderen Gebieten, zum Beispiel in Höchst, sehr gut bewährt und ist dort nicht mehr wegzudenken. Man sollte diese Regelung auch in Griesheim einführen. Die aufgeführten Straßen liegen im Umfeld des Bahnhofs. Der Anwohner hat hier offensichtlich sehr gut beobachtet und recherchiert. Man kann sich diesen Beobachtungen nur anschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 493/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung REP und FDP

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicherheit am Bahndamm Griesheim entlang des Schwarzen Wegs

12.06.2012 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.06.2012, OA 208 entstanden aus Vorlage: OF 400/6 vom 23.05.2012 Betreff: Sicherheit am Bahndamm Griesheim entlang des Schwarzen Wegs Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen oder aber die Deutsche Bahn aufzufordern, die seit Jahren verrosteten und gebrochenen Eisenbegrenzungen zum Bahndamm zu entfernen und durch ein neues Zaunsystem, welches das Überqueren der Gleisanlagen unmöglich macht, zu ersetzen. Begründung: Seit Jahren ist die Eisenbegrenzung verrostet und gebrochen. Außerdem nutzen Fußgänger aus dem südlichen Griesheim den Bahndamm gesetzeswidrig als Abkürzung. Kinder und Jugendliche machen dies zwischenzeitlich nach. Hier hat die Stadt und die Bahn eine Fürsorgepflicht. Diese Gefahrenquelle muss geschlossen werden. Aus diesem Grunde muss schnellstens eine Situation geschaffen werden, die zum einen die verrostete und kaputte Begrenzung beseitigt und zum anderen die Querung des Bahndamms für Fußgänger unterbindet. Der angrenzende Schwarze Weg, der parallel zum Schwarzerlenweg verläuft, ist ein von Fußgängern und Fahrradfahrern viel genutzter Weg. Sobald es dunkel wird, liegt er völlig im Finsteren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 470 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1426 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 530 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 208 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 163 Beschluss: Der Vorlage OA 208 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1938, 12. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.08.2012 Aktenzeichen: 69

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheimer Stadtweg

15.05.2012 · Aktualisiert: 29.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1193 entstanden aus Vorlage: OF 374/6 vom 29.04.2012 Betreff: Griesheimer Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, auf dem Griesheimer Stadtweg vor den Einmündungen der Zuwege zu den Häusern Nummern 48 und 50 Sperrflächen abzumarkieren, um zu verhindern, dass diese Einmündungen zugeparkt werden. Begründung: Die genannten Wege bilden nicht nur die Hauptverbindung zur gegenüberliegenden Straßenseite mit Zugang zum Mainufer und zur Bushaltestelle, sie bilden auch im Falle eines Notfalls den einzigen Zugang für die Rettungskräfte. Leider werden sie momentan aber oft so eng zugeparkt, dass kein Zugang mehr möglich ist. Anstelle der Nutzung des betonierten Fußwegs kann man sich manchmal einen Weg über den Grünstreifen durch eine Lücke zwischen den parkenden Autos bahnen. Dies führt aber dazu, dass das Gras auf dem Grünstreifen praktisch kaputt getreten wird. Bei Feuchtigkeit über blanke Erde zu gehen, bedeutet eine zusätzliche Rutschgefahr - auch für Rettungskräfte -, und hat für die Anwohner natürlich auch den ständigen Nachteil der Verschmutzung der Schuhe. Ursächlich hierfür sind die Autos, die genau vor der Mündung des für die Fußgängerinnen und Fußgänger extra gemachten Betonwegs stehen, statt einen Meter davor oder dahinter. Da es ausreichen würde, nur die Breite des Weges, also etwa zwei Meter an jedem der beiden Wege, zu sichern, ist kein nennenswerter Verlust von Parkplätzen zu befürchten. Es geht nur darum, die Ordnung des Parkens den Bedürfnissen der Fußgängerinnen und Fußgänger anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1161 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbindungsweg zwischen Schöffenstraße und Am Wingertsgrund herrichten

20.03.2012 · Aktualisiert: 20.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 992 entstanden aus Vorlage: OF 308/6 vom 05.03.2012 Betreff: Verbindungsweg zwischen Schöffenstraße und Am Wingertsgrund herrichten Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen der Schöffenstraße und der Straße Am Wingertsgrund so herzurichten, dass er die meiste Zeit des Jahres für Fußgänger sowie Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren etc. benutzbar ist. Insbesondere sind die erheblichen Unebenheiten, die schon bei leichten Regenfällen zu Pfützen werden, zu beseitigen. Für einen angemessenen Abfluss des Regenwassers vom Weg ist zu sorgen. Begründung: Der Zustand des Weges spricht für sich, nur die verkehrliche Bedeutung bedarf einer Begründung. Für die meisten Anwohner des südlichen Teils der Schöffenstraße, die vorwiegend Gebäude im Geschosswohnungsbau aufweist, ist dieser Weg eine deutlich kürzere Verbindung zum Griesheimer Ortskern oder auch zum Bahnhof. Schon seit vielen Jahren ist dieser Weg in einem schlechten Zustand. Es ist an der Zeit, dies zu ändern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 950 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kauf einer Wegefläche entlang des Griesheimer Stadtwegs 89

17.01.2012 · Aktualisiert: 28.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 783 entstanden aus Vorlage: OF 251/6 vom 17.01.2012 Betreff: Kauf einer Wegefläche entlang des Griesheimer Stadtwegs 89 Der Magistrat wird gebeten, mit den Eigentümern der Liegenschaft Griesheimer Stadtweg 89 in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, die Fläche des vorgesehenen Durchgangsweges zu erwerben und so zu einem öffentlichen, sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main befindlichen Weg zu machen. Dabei ist anzustreben, die Breite des Weges von derzeit nur eineinhalb Metern zu erweitern. Die bauliche Ausführung des Weges (z. B. Bodenbeschaffenheit, keine Treppen) soll so erfolgen, dass auch für Personen mit Kinderwagen, Benutzer von Rollatoren oder Rollstühlen u. Ä. eine gute Nutzbarkeit gegeben sein wird. Begründung: Der vorgesehene Durchgang vom Stadtteil Griesheim zum Mainufer mit seinen Grünanlagen und Spielplätzen liegt etwa zwischen den bereits vorhandenen Durchgängen "Untere Rützelstraße" und demjenigen entlang des Geländes des Rudervereins Frankfurter Ruderclub Griesheim 1906 e. V. Eine bessere Verbindung des Uferbereichs mit dem Stadtteil ist wünschenswert. Schon vor vielen Jahrzehnten hatte die Stadt Frankfurt deshalb diese bessere Erreichbarkeit zum Ziel der Stadtplanung erklärt und sogar eine Grünanlage dort vorgesehen. Darüber ist die Entwicklung hinweggegangen und das Ziel einer Grünanlage wird nicht weiterverfolgt. Der Grundgedanke einer zusätzlichen Wegeverbindung wurde aber weiterverfolgt und ist in Form einer Baulast dem Eigentümer zur Umsetzung aufgegeben worden. Es zeigt sich aber, dass ein Privatweg nicht die optimale Lösung ist. Die Baulast gibt der Stadt keinen vollständigen Einfluss auf die Gestaltung und Unterhaltung des Weges. Fragen nach einer Beleuchtung bleiben ungeklärt und wären mit der Eigentümergemeinschaft jeweils zu verhandeln. Diese vielen Unwägbarkeiten würden vermieden werden, wenn die Stadt Frankfurt das Gelände kauft, auf dem sich der Weg befindet. Die bisher vorgesehene Breite von eineinhalb Metern ist recht schmal, insbesondere weil sich der Weg auf einem größeren Abschnitt zwischen Mauern befindet, sodass der Eindruck eines Kanals entsteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 597 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 23 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserte Zufahrt für Frankfurter Ruder-Club Griesheim 1906 e.V.

23.06.2009 · Aktualisiert: 28.11.2011

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2009, OM 3359 entstanden aus Vorlage: OF 1219/6 vom 06.06.2009 Betreff: Verbesserte Zufahrt für Frankfurter Ruder-Club Griesheim 1906 e.V. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie dem Frankfurter Ruder-Club Griesheim 1906 e.V. eine bessere Zufahrt zu seinem Gelände geschaffen werden kann. Dabei sind die vom Verein vorgeschlagene Variante einer Zufahrt direkt vom Griesheimer Stadtweg aus und einer Verbreiterung und einem Ausbau des bisherigen Fußweges sowie die Variante über das Mainufer und einem Durchstich im Wendehammer des Griesheimer Ufers mit einzubeziehen. Begründung: Der Frankfurter Ruder-Club Griesheim 1906 e.V. bietet nicht nur seinen Mitgliedern die Gelegenheit, den Rudersport auszuüben, sondern ist auch in Kooperationen mit Schulen engagiert, wobei Rudern sowohl als Schulsport als auch in Form von Arbeitsgemeinschaften an Schulen angeboten wird. Damit ist der Verein besonders in der Jugendarbeit für die Allgemeinheit tätig, wobei viel ehrenamtliche Zeit von Vereinsmitgliedern eingebracht wird. Das Vereinsgelände befindet sich postalisch im Griesheimer Stadtweg 77a, unmittelbar im Osten angrenzend an das Grundstück der Kindertagesstätte 18. Zugang zum Gelände besteht aktuell über einen Fußweg vom Griesheimer Stadtweg aus oder über den Fußweg am Mainufer. In seiner Geschichte hatte der Ruderverein lange Jahre ohne aktiven Rudersport. Daher blieb die Verschlechterung des Zugangs vom Mainufer infolge der Umgestaltung des Ufers lange Zeit ohne Folgen für den Verein. Mit der Reaktivierung des Vereins treten die Schwierigkeiten bei der Zufahrt verstärkt auf. Zurzeit kann der Verein mittels jährlich zu erneuernder Genehmigungen die Fußwege am Mainufer für Kfz-Verkehr benutzen, wobei die Zugänge über die Hafnerstraße oder die Schöffenstraße (Bürgermeister-Schubert-Park) erfolgen. Beide Zugänge sind nur für Pkw und kleine Lkw geeignet. Bootstransporte (Bootsanhänger 20m, Zugfahrzeug 5m, somit Gespannlänge 25m) sind nicht möglich und müssen bis zur Niederräder Eisenbahnbrücke über das Hafengelände zur Gutleutstraße erfolgen. Der Verein schlägt vor, den Fußweg vom Griesheimer Stadtweg aus zu verbreitern und auszubauen. Das benötigte Gelände würde vom Grundstück der Kindertagestätte 18 genommen, die es zurzeit nicht für ihr Außenspielgelände nutze. Mittels einer Auffüllung und einer wegen des abschüssigen Geländes benötigten Rampe würde der Weg über ehemaliges Gelände der Kindertagesstätte 18 seitlich an das Gelände des Rudervereins unmittelbar in Höhe der Bootshallen führen und so einen guten und jederzeit benutzbaren Zugang zum Vereinsgelände schaffen. Eine zu stellende Stützmauer würde auch die neue Grenze zur Kindertagesstätte darstellen. Eine Alternative, die auch in Frage käme, wenn das Gelände der Kindertagesstätte z.B. wegen des Offenhaltens von Bauoptionen für die Zukunft nicht zur Verfügung stünde, wäre eine Durchfahrt aus dem Wendekreis am Ende der Sackgasse Griesheimer Ufer. Zurzeit stehen dort feste Poller und Begrenzungssteine. Mit relativ wenig Aufwand könnten die festen Poller gegen verschließbare Poller getauscht und die Begrenzungssteine abgesenkt oder abgerundet werden. Dann könnten die Bootstransporte über die Straße Griesheimer Ufer und rund 150m über den Fußweg am Mainufer erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2009, ST 1298 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2010, ST 178 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw–Fahrer der Container–Firma Sperzel

06.05.2008 · Aktualisiert: 29.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.05.2008, OA 647 entstanden aus Vorlage: OF 805/6 vom 14.04.2008 Betreff: Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw-Fahrer der Container-Firma Sperzel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mitzuteilen, wie er die Firma Sperzel dazu bringen will, die Fahrtroute ihrer Lkw in das Gewerbegebiet Griesheim und den Sitz der Firma über die Mainzer Landstraße und die beiden Linksabbiegemöglichkeiten Elektronstraße und In der Schildwacht oder über den Wendehammer in der Birminghamstraße einzuhalten; 2. erneut zu prüfen, ob die Espenstraße und die Lärchenstraße, die südliche Waldschulstraße sowie der östliche Teil der Eichenstraße für die Durchfahrt von Lkw gesperrt werden können. Begründung: Seit Verlagerung der Firma Sperzel vom Griesheimer Stadtweg in die Eichenstraße im Jahr 1994 reißen die Beschwerden über die Lärmbelästigung der Anwohner in der Espenstraße, der Lärchenstraße, dem südlichsten Teil der Waldschulstraße und des östlichen Teils der Eichenstraße über den durch die Lkw der Firma Sperzel verursachten Lärm nicht ab. Die Stadt hat insofern auf die Beschwerden reagiert, als mit den Abbiegemöglichkeiten von der Mainzer Landstraße in der Elektronstraße und der Straße In der Schildwacht Fahrtwege in das Gewerbegebiet geschaffen worden sind, die eine Durchfahrt durch Straßen mit hohem Wohnanteil entbehrlich machen. Trotzdem wählen die meisten Fahrer der Firma Sperzel diese Schleichwege. Wie weit dies eigenmächtig durch die Fahrer der Firma oder mit deren Billigung geschieht, ist unerheblich. Tatsache ist, dass es geschieht. Der Ortsbeirat 6 ist der Ansicht, dass der Magistrat alle ihm gegebenen Möglichkeiten nutzen soll, um den lärmgeplagten Anwohnern zu helfen. Dazu gehört auch, dass ernsthaft geprüft wird, ob die Durchfahrt von Lkw durch die Espenstraße, Lärchenstraße, südliche Waldschulstraße und östliche Eichenstraße verboten werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.11.2008, ST 1509 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2008, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 51 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4157, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 32 4

Ideen

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Fußweg Hartmannsweilerstraße

11.08.2025

Der Fußverkehr ist, neben dem Radverkehr, der wichtigste und effizienteste Verkehrsträger der Stadt. Umso wichtiger ist es, Fußgängern und Fußgängerinnen das Fortbewegen so einfach wie möglich zu machen und Behinderungen abzustellen. Die Hartmannsweilerstraße in Richtung Osten endet als Straße Am Wingertsgrund und wird von dort bis zur Schöffenstraße als Fußweg weitergeführt (im Satellitenbild rot markiert). Der Fußweg allerdings ist immer wieder von, ohnehin dort unerlaubt, parkenden Kraftfahrzeugen verstellt (Beispielbilder). Fußgänger müssen ausweichen oder sich zwischen den parkenden Autos hindurchzwängen (gelbe Markierung im Satellitenbild). Abhilfe kann, wie schon so oft und einfach geschehen, durch Fahrradbügel und/oder rot-weiße Pfosten geschaffen werden. So bliebe der Zugang zum Fußweg offen.

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Fußweg Hartmannsweilerstraße

11.08.2025

Der Fußverkehr ist, neben dem Radverkehr, der wichtigste und effizienteste Verkehrsträger der Stadt. Umso wichtiger ist es, Fußgängern und Fußgängerinnen das Fortbewegen so einfach wie möglich zu machen und Behinderungen abzustellen. Die Hartmannsweilerstraße in Richtung Osten endet als Straße Am Wingertsgrund und wird von dort bis zur Schöffenstraße als Fußweg weitergeführt (im Satellitenbild rot markiert). Der Fußweg allerdings ist immer wieder von, ohnehin dort unerlaubt, parkenden Kraftfahrzeugen verstellt (Beispielbilder). Fußgänger müssen ausweichen oder sich zwischen den parkenden Autos hindurchzwängen (gelbe Markierung im Satellitenbild). Abhilfe kann, wie schon so oft und einfach geschehen, durch Fahrradbügel und/oder rot-weiße Pfosten geschaffen werden. So bliebe der Zugang zum Fußweg offen.

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Fußweg Hartmannsweilerstraße

11.08.2025

Der Fußverkehr ist, neben dem Radverkehr, der wichtigste und effizienteste Verkehrsträger der Stadt. Umso wichtiger ist es, Fußgängern und Fußgängerinnen das Fortbewegen so einfach wie möglich zu machen und Behinderungen abzustellen. Die Hartmannsweilerstraße in Richtung Osten endet als Straße Am Wingertsgrund und wird von dort bis zur Schöffenstraße als Fußweg weitergeführt (im Satellitenbild rot markiert). Der Fußweg allerdings ist immer wieder von, ohnehin dort unerlaubt, parkenden Kraftfahrzeugen verstellt (Beispielbilder). Fußgänger müssen ausweichen oder sich zwischen den parkenden Autos hindurchzwängen (gelbe Markierung im Satellitenbild). Abhilfe kann, wie schon so oft und einfach geschehen, durch Fahrradbügel und/oder rot-weiße Pfosten geschaffen werden. So bliebe der Zugang zum Fußweg offen.

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Griesheim-Süd öffnen (Wegfall der Omega-Brücke)

12.12.2023

Um den Verkehrsfluss in Griesheim-Süd zu verbessern, sollte, mindestens bis es einen Ersatz für die Omega-Brücke gibt, diee Einbaumstraße (Abzweig vom Griesheimer Stadtweg) für jeglichen Verkehr beidseitig zur Gutleutstraße hin öffnen.