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Meine Nachbarschaft: Am Stockborn

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Anbindung des Stadtteils der Quartiere für den Individualverkehr

04.06.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2025, OF 591/8 Betreff: Anbindung des Stadtteils der Quartiere für den Individualverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Zwar ist der Stadtteil der Quartiere weitgehend "autolos" angedacht, wie bei anderen neu errichteten Baugebieten ist aber bereits jetzt abzusehen, dass eine geplante Autolosigkeit nicht zu einer Reduzierung des Individualverkehrs führen muss. Daher ist eine Anbindung des Stadtteils der Quartiere so zu planen, dass zu erwartender Verkehr weitgehend nicht über die Straßen der anliegenden Stadteile abgewickelt wird. Insbesondere ist eine Abwicklung des Individualverkehres über den Praunheimer Weg (z.B. in Höhe der europäischen Schule) nicht wünschenswert. Im weiteren Verlauf sind hier noch andere Straßen im Ortsbezirk 8 betroffen, sodass eine strategische Planung der Verkehrsführung für alle Haupt Durchgangsstraßen z. B. für die "Dillenburger Straße", die "Bernadottestraße", die Straße "In der Römerstadt" und andere zeitnah erfolgen und zum Ziel haben muss, den Ortsbezirk 8 weitgehend von anderem Durchgangsverkehr zu entlasten. Daher müssen entsprechende Alternativen für den Individualverkehr ausgearbeitet werden, die eine Belastung der Anwohner im Ortsbezirk 8 minimiert. Idealerweise sollte der Durchgangsverkehr durch den Ortsbezirk 8 so eingeschränkt werden, dass ein Queren für nur durchfahrende Verkehrsteilnehmer an Attraktivität verliert. Natürlich muss das Verkehrskonzept global gedacht werden, ein Verschieben des Individualverkehrs in benachbarte Ortsbezirke muss unbedingt ebenfalls vermieden werden. Wir bitten den Magistrat daher, ein umfassendes Konzept mit allen Betroffenen zu entwickeln, das geeignet ist, Verkehrsströme neu zu lenken und zu ordnen. Dabei sollte auf das Fachwissen der betroffenen Ortsbeiräte zurückgegriffen werden Begründung: Vor Ausführung einer Baumaßnahme ist genügend Zeit, um über eine entsprechende zu planende Verkehrsanbindung mit dem Ortsbeirat zu diskutieren und gemeinsam zu Lösungen zu kommen. Eine Abwicklung des Individualverkehres aus dem neuen Stadtteil der Quartiere über den Praunheimer Weg belastet Praunheim und im Ortsbezirk die Straßen "Am Stockborn", "Bernadottestraße" und den "Hammarskjöldring", da diese die einzige Verbindung zur Rosa-Luxemburg-Straße darstellen. Auch ist dafür zu sorgen, dass der Individualverkehr nicht über die Straßen An der Römerstadt und in der Fortsetzung über die Dillenburger Straße geführt werden kann. Auch eine Anbindung über die A5 könnte in die Prüfung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 591/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße

07.11.2024 · Aktualisiert: 06.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6128 entstanden aus Vorlage: OF 481/8 vom 21.10.2024 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel an den vorhandenen Schildermast Heilmannstraße/Oberfeldstraße (Höhe Hausnummer 29) zu montieren. Begründung: Bei einer Quartiersbegehung von Ortsbeiratsmitgliedern wurde von Anwohnern beklagt, dass ein Verkehrsspiegel an der o. a. Örtlichkeit nachvollziehbar dringend benötigt werde. Fahrzeuge, die aus der Oberfeldstraße in Richtung Dietrichstraße einfahren, tasten sich aufgrund zulässig geparkter Fahrzeuge langsam in den Kreuzungsbereich hinein, da der Blick in die Kreuzung nur sehr kurz ist. Aufgrund des sehr engen Straßenraums (u. a. schmaler Gehweg) ist dies aber nicht unproblematisch möglich. Das Fahrzeug ragt unweigerlich zu weit in den Querverkehr. Ein Verkehrsspiegel an dieser Stelle würde die Situation deutlich entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 391 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bauvorhaben „Am Stockborn“

29.01.2024 · Aktualisiert: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 391/8 Betreff: Bauvorhaben "Am Stockborn" Der Magistrat genehmigte mit Bescheid vom 21.12.2020 auf der Liegenschaft "Am Stockborn" die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern, sowie fünf Wohn- und Geschäftshäusern mit insgesamt 141 Wohneinheiten, einer Kita, einem Laden, vier Einheiten zur freiberuflichen Nutzung und einer Tiefgarage mit 156 Stellplätzen. Mit dem Abschluss der Abrissarbeiten ruhen augenscheinlich weitere Arbeiten. Auf der Baustelle wurden Baumaschinen abgezogen, obwohl die Tiefbauarbeiten im Mai 2022 beginnen und die Fertigstellung in 2024 erfolgen sollten. Wann eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten erfolgt ist nicht bekannt. Derzeit ist das Gelände lediglich mit einem Bauzaun gegen unbefugtes Betreten gesichert. Anlieger berichten u.a. davon, dass sich die Baugrube mit Wasser gefüllt hat, was bereits im Sommer 2023 zu fauligen Gerüchen und einer Zunahme von Mücken sowie Schädlingen wie bspw. Ratten führte. Seit Januar 2024 ist die Umzäunung stellenweise umgestürzt, was ein unbefugtes Betreten erleichtert. Aufgrund der Größe der Baustelle, eine fehlende Beleuchtung und die erhebliche Tiefe der Baugrube bestehen erhebliche Gefahren. Zwischenzeitlich wird das Projekt auf den Websites der Beteiligten nicht mehr aktiv beworben. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat 1. Sind die genannten Umstände dem Magistrat bekannt? 2. Steht der Magistrat im Austausch mit Anliegern und Betroffenen? 3. Steht der Magistrat im Austausch mit dem Bauträger 4. Ist dem Magistrat bekannt, ob und wann das Projekt weiterverfolgt wird und warum die Arbeiten derzeit ruhen? 5. Welche Handhabung bestehen seitens des Magistrats, um die Fortführung des Projekts zu forcieren? 6. Ist dem Magistrat der aktuelle Zustand der Baustelle bekannt? 7. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die vorgenannten und weitere Missstände abzustellen? 8. Welche Alternativen werden ergriffen, die fehlende Kindertagesstätte zu kompensieren? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 865 2024 Die Vorlage OF 391/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wann geht die Bebauung Am Stockborn weiter?

08.02.2023 · Aktualisiert: 01.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2023, OF 261/8 Betreff: Wann geht die Bebauung Am Stockborn weiter? Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, wann die Bebauung Am Stockborn weitergehen wird. Foto vom 08.02.2023 Begründung: Angesicht der angespannten Wohnungssituation in Frankfurt ist es unverständlich, dass sich Am Stockborn seit Monaten nichts tut. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 620 2023 Die Vorlage OF 261/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße

13.10.2022 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2983 entstanden aus Vorlage: OF 206/8 vom 23.09.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße Vorgang: OM 2958/22 OBR 8 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OM 2958 durch die Vorlage OM 2983 ersetzt wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: a) Es ist eine Tempo-30-Zone im Hammarskjöldring ab Höhe Hausnummer 140 bis Praunheimer Weg sowie im Praunheimer Weg bis Kreuzung Am Stockborn einzurichten. Mit nur wenigen Schildern löst sich der ganze derzeit bestehende Flickenteppich aus Tempo-30-Zonen/Tempo-50-Zonen für das gesamte Quartier. b) Einrichtung von Tempo 30 auch in der Roßkopfstraße, um die Verkehrssicherheit insbesondere bei Querungen am Zebrastreifen zu erhöhen. c) Der Zebrastreifen im Kurvenbereich Hammarskjöldring/Roßkopfstraße ist durch Fahrbahnerhöhung zu sichern. Begründung: In der o. g. langgezogenen Rechtskurve biegen motorisierte Fahrzeuge aus Richtung Nordwestzentrum/ Hammarskjöldring kommend mit erlaubtem Tempo 50 in die Roßkopfstraße ein. Der Bereich ist durch die seitlich am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge zudem nicht gut einsehbar. Das Überqueren der Roßkopfstraße am Zebrastreifen ist für zu Fuß Gehende und gerade für Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schwierig bis gefährlich, weil die bei der derzeitig erlaubten Höchstgeschwindigkeit in die Roßkopfstraße einbiegenden Fahrzeuge erst in letzter Sekunde bemerkt werden können. Umgekehrt können die Fahrzeuge bei dem derzeit erlaubten Tempo 50 unmöglich am Zebrastreifen rechtzeitig bremsen. Tempo 30 trägt außerdem insgesamt zur Verkehrsberuhigung und zu weniger Lärmbelästigung im gesamten Wohngebiet bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2958 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1060 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 79 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Hammarskjöldring und mit Tempo 30 in die Roßkopfstraße

31.08.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2022, OF 194/8 Betreff: Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Hammarskjöldring und mit Tempo 30 in die Roßkopfstraße Der Ortsbeirat möge beschließen der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Eine Tempo-30-Zone von Hammarskjöldring Höhe Hausnummer 170 bis Praunheimer Weg Kreuzung Am Stockborn einzurichten. Mit nur vier Schildern löst sich der ganze derzeit bestehende Flickenteppich aus Tempo 30/50 Zonen für das gesamte Quartier. 2. Tempo 30 auch vor dem Zebrasteifen Hammarskjöldring/ Roßkopfstraße und in der gesamten in der Roßkopfstrasse einzurichten, um die Verkehrssicherheit insbesondere bei Querungen am Zebrastreifen zu erhöhen. 3. Den Zebrastreifen im Kurvenbereich Hammarskjöldring/ Roßkopfstraße durch Fahrbahnherhöhung zu sichern. Begründung: In der o.g. langgezogenen Rechtskurve biegen motorisierte Fahrzeuge aus Richtung Nordwestzentrum/ Hammarskjöldring kommend mit erlaubtem Tempo 50 in die Roßkopfstraße ein. Der Bereich ist durch die seitlich parkenden Fahrzeuge zudem nicht gut einsehbar. Das Überqueren der Roßkopfstraße am Zebrastreifen ist für zu Fuß gehende und gerade für Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schwierig bis gefährlich, weil die bei der derzeitig erlaubten Höchstgeschwindigkeit in die Roßkopfstraße einbiegenden Fahrzeuge erst in letzter Sekunde bemerkt werden können. Umgekehrt können die Fahrzeuge bei dem derzeit erlaubten Tempo 50 unmöglich am Zebrastreifen rechtzeitig bremsen. Tempo 30 trägt außerdem insgesamt zur Verkehrsberuhigung und zu weniger Lärmbelästigung in diesem Wohngebiet bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 194/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 194/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Radfahrerinnen- und Radfahrerfreundliche und barrierefreie Umgestaltung des Praunheimer Wegs/Kreuzung Am Stockborn

27.01.2022 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2022, OF 124/8 Betreff: Radfahrerinnen- und Radfahrerfreundliche und barrierefreie Umgestaltung des Praunheimer Wegs/Kreuzung Am Stockborn Der Ortbeirat beschließt: Der Magistrat wird um Prüfung und Bericht gebeten: 1. Ist die barrierefreie Umwandlung oder Ergänzung der Treppe der Fritz-Lenning-Anlage in bzw. um eine Rampe möglich? 2. In welcher Form kann eine direkte und sichere Verbindung für Radfahrende und Fußgänger:innen (z.B. über die schon vorhandene kleine Verkehrsinsel) eingerichtet werden, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen zu erhöhen und im Hinblick auf die Mobilitätswende der dort aktuell herrschenden deutlichen Bevorzugung des motorisierten Verkehrs entgegenzuwirken? Begründung: Die Verkehrssituation an dieser Stelle weist gerade im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Mobilitätswende große Schwachstellen auf. Radfahrende und Fußgänger:innen, die von der Nidda aus kommend über die Fritz-Lenning-Anlage in Richtung Felder nach Oberursel/Steinbach kommen wollen, müssen hier einen enormen Umweg in Kauf nehmen, um den Praunheimer Weg sicher zu queren. Zunächst muss eine Treppenanlage direkt an der Fritz-Lenning-Anlage passiert werden, wobei vom Rad abgestiegen werden muss. Diese Treppe stellt auch für ältere und geheingeschränkte Menschen sowie Menschen mit Rollstühlen oder Kinderwägen eine zum Teil unüberwindbare Barriere dar. Es folgt ein 220m langer Umweg über 4 nicht aufeinander abgestimmte Ampelanlagen, um den Weg Richtung Felder zu erreichen, der die Radfahrenden sehr viel Zeit kostet. Es gibt keine sichere Möglichkeit den Praunheimer Weg an dieser Stelle direkt zu queren. Eigene Darstellung, Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 124/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Dem Antrag der CDU, sich mit der Vorlage OF 124/8 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Befassung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Querungen für Radfahrerinnen und Radfahrer am Praunheimer Weg

01.01.2022 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 89/8 Betreff: Querungen für Radfahrerinnen und Radfahrer am Praunheimer Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das Radfahrbüro hat im September 2021 ohne vorherige Absprache mit dem Ortsbeirat zwei Querungen für Radfahrerinnen und Radfahrer am Praunheimer Weg (Höhe Hausnummern 155 und 169) verkehrsrechtlich angeordnet. Begründet wird die Maßnahme mit einer angeblich fehlenden Querungsmöglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer des Einrichtungsradweges auf den jeweiligen Straßenseiten des Praunheimer Weges und einer besseren Anknüpfung des städtischen Radverkehrssystems an die Wege in der Feldgemarkung Richtung Steinbach. Da es je ca. 50 m entfernt die große signalgesteuerte Kreuzung Am Stockborn/Praunheimer Weg gibt, steht der Zugewinn an Sicherheit und Schnelligkeit nicht im richtigen Verhältnis zu den vermutlichen Kosten der als Provisorium bis zu einer generellen Neugestaltung des Kreisels gedachten Baumaßnahme. Außerdem schaffen die beiden Überwege keine zusätzliche Sicherheit für Radlerinnen und Radler: Konflikte mit dem Autoverkehr sind vorprogrammiert, weil Kfz und Lkw unmittelbar nach der Kreuzung und dem Grünsignal nicht mit einer weiteren Verzögerung der Fahrt so kurz nach dem Losfahren und dem Verlassen des Kreuzungsbereichs rechnen und Fahrradfahrende sich somit den geordneten Überweg "erkämpfen" müssen. Die Sichtbeziehung für Autos aus Richtung Haingrabenstraße auf den geplanten Rad-Überweg direkt hinter der durch das Mauerwerk der Bebauung schwer einsehbaren Kurve zum Praunheimer Weg ist zudem schlecht, was Radlerinnen und Radler mit Querungswunsch gerade an dieser Stelle gefährdet. Die Überwege unterstellen eine Sicherheit, die es so nicht gibt. Der bisherige Überweg für Radlerinnen und Radler, die signalgesteuerte Kreuzung, ist sicher und aus langjähriger Erfahrung - dem Ortsbeirat liegen keine Beschwerden vor - auch schnell genug, um die Fahrbahnseite zu wechseln. Zu begrüßen ist lediglich der geplante barrierefreie Umbau der Treppe zu der kleinen Grünanlage entlang des Steinbachs. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche Radverkehrszahlen (Ist und Soll) liegen der Anordnung zugrunde? 2. Wie hoch sind die Bau- und Bauunterhaltungskosten und aus welcher Haushaltsposition wird die provisorische Maßnahme finanziert? 3. Welche Planung für eine Umgestaltung des Kreisels Am Stockborn/Praunheimer Weg schlägt der Magistrat vor, um für alle Verkehrsmittel inklusive Fußgängerinnen und Fußgänger ausgewogene, schnelle und sichere Verkehrsverhältnisse zu schaffen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 289 2022 Der Vorlage OF 89/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenqualität im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg

06.01.2021 · Aktualisiert: 18.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 622/8 Betreff: Straßenqualität im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob im zeitlichen Zusammenhang mit der Realisierung des Neubauprojektes gemäß Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn auch eine Instandsetzung der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg geplant ist und falls nicht, wann mit einer Sanierung der schadhaften Straßenabschnitte zu rechnen ist. Begründung: Die Fahrbahn in Höhe der o.g. Kreuzung ist teilweise in sehr schlechtem Zustand. Auf der stark genutzten Linksabbiegerspur aus Fahrtrichtung Nordwestzentrum Richtung Praunheim/Nordwest-Krankenhaus zum Beispiel gibt es üble "Hügellandschaften", die mit der Fahrerlenkung des Pkw oder Lkw um die Fahrzeugkontrolle ringen. Da momentan das Neubaugebiet "Stockborn" entsteht, bietet es sich an, die Straßensanierung unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahmen in Angriff zu nehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1923 2021 Die Vorlage OF 622/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der vorgesehenen Straßenbahnlinie 13 nach Praunheim

17.08.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6297 entstanden aus Vorlage: OF 503/7 vom 31.07.2020 Betreff: Verlängerung der vorgesehenen Straßenbahnlinie 13 nach Praunheim Durch den Zuzug weiterer potenzieller Fahrgäste in den Nordwesten Frankfurts und durch die begrüßenswerten Bemühungen für einen größeren Anteil des ÖPNV am Verkehrsaufkommen wird u. a. die Stadtbahnlinie U 7 an ihre Kapazitätsgrenze stoßen. Lobenswert ist die vorgesehene Wiederbelebung der Straßenbahn vom Hauptbahnhof über die Schloßstraße zum Industriehof. Eine weitere Entlastung der U-Bahn-Linie 7 käme zustande, wenn die Straßenbahnlinie 13 vorerst bis zur Praunheimer Brücke, perspektivisch bis "Am Stockborn", verlängert würde und die U-Bahn-Linie 6 zunächst bis zum "Gewerbegebiet Praunheim" und später (optional) bis nach Steinbach fahren würde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, 1. die vorgesehene Straßenbahnlinie 13 nicht am Industriehof, sondern an der Praunheimer Brücke bzw. Am Stockborn enden zu lassen; 2. die U-Bahn-Linie U 6 vom Industriehof weiter gemeinsam mit der U-Bahn-Linie 7 zum "Gewerbegebiet Praunheim" zu führen und ggf. die U-Bahn-Linie 6 nach Steinbach und die U-Bahn-Linie 7 ins Nordwestzentrum zu verlängern; 3. durch diese Maßnahmen eine bessere Taktung und einen effizienteren ÖPNV zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 298 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schutz vor asbesthaltigen Substanzen beim Abriss der Gebäude „Am Stockborn 17“ (Bebauungsplan 861 - Nördlich am Stockborn)

12.11.2019 · Aktualisiert: 02.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 495/8 Betreff: Schutz vor asbesthaltigen Substanzen beim Abriss der Gebäude "Am Stockborn 1-7" (Bebauungsplan 861 - Nördlich am Stockborn) Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat hat der Magistratsvorlage M 107 zum Bebauungsplan 861 "Nördlich am Stockborn" zugestimmt. In diesem Zusammenhang wurde der Ortsbeirat von Anwohnern darüber informiert, dass die derzeit auf dem Gelände stehenden Gebäude asbestverseucht seien und sie beim Abriss der Gebäude durch den asbesthaltigem Staub gesundheitliche Schäden befürchten. Sie fordern daher, dass die mit dem Abriss beauftragten Firmen dafür Sorgen zutragen hätten, dass die Anwohner beim Abbruch der Gebäude Am Stockborn 1-7 vor asbesthaltigem Staub geschützt werden. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dafür zu sorgen, dass die mit dem Abriss der Gebäude "Am Stockborn 1- 7" beauftragten Firmen sicherstellen müssen, dass die Anwohner vor asbesthaltigem Staub geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 495/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7

12.11.2018 · Aktualisiert: 12.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 369/8 Betreff: Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7 Auf dem Grundstück Am Stockborn 1 - 7 wurden am 06.11.2018 begonnen, die Bäume zu fällen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob 1. eine gültige Baumfällgenehmigung vorliegt, 2. die evtl. gültige Baumfällgenehmigung unter Vorbehalt steht, 3. die vorliegenden Baumgutachten nicht einer Baumfällgenehmigung entgegenstehen, 4. die Tatsache, dass der Bebauungsplan noch nicht geändert ist, einer Baumfällgenehmigung entgegen steht, 5. die Beschlüsse des Ortsbeirats hinsichtlich des Baumbestands (u.a. OA 316 vom 25.10.2018 und OA 140 vom 20.04.2017) nicht berücksichtigt werden sollen und 6. der Magistrat gegenüber dem Investor oder dem Veranlasser der Baumfällungen Maßnahmen ergreift (wenn ja, welche), falls keine gültige Genehmigung vorliegt. Begründung: Die ab dem 06.11.2018 gefällten Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung. Einem Anwohner wurde in einem Telefongespräch mitgeteilt, dass seit mehr als einem Jahr eine Genehmigung für die Fällung der Bäume vorliege. Es konnte aber keine Auskunft von Seiten der Stadt Frankfurt in dem Telefongespräch gegeben werden, ob die Genehmigung unter einem Vorbehalt stehe. Eine Baumfällgenehmigung kommt in Hinblick auf bereits vorliegende Gutachten nur zur Ermöglichung einer öffentlich-rechtlich zulässigen Bebauung des Grundstücks in Betracht, denn bis auf einen Baum sind alle absolut gesund. Für das Grundstück kann es aber derzeit keine Baugenehmigung geben, weil der Bebauungsplan noch nicht geändert wurde. Allenfalls kann es eine Abbruchgenehmigung geben. Für eine Abbruchgenehmigung kann aber nicht die Fällung von 31 Bäumen erteilt worden sein. Für den Abbruch der Gebäude dürfte wahrscheinlich kein einziger Baum zu fällen sein. Falls doch, kann ein solches Erfordernis nur in Bezug auf einige wenige Bäume bestehen. Der Ortsbeirat 8 hat mehrfach die Anregung beschlossen (siehe u.a. OA 316 vom 25.10.2018 und OA 140 vom 20.04.2017), dass der Baumbestand auf diesem Grundstück weitestgehend erhalten und die Bebauungsplanung entsprechend angepasst werden soll. Die jetzt begonnenen Fällungen stehen den Anregungen des Ortsbeirats entgegen. Es entsteht der Eindruck, dass der Investor mit dem Vorgehen Fakten schaffen will bzw. Fakten schafft, damit das Argument der Baumerhaltung im politischen Prozess des Bebauungsplanverfahrens nicht mehr beachtet werden muss. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1074 2018 Die Vorlage OF 369/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. bis 5. der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 6. der Vorlage: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn

25.10.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8

25.10.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3810 entstanden aus Vorlage: OF 336/8 vom 28.08.2018 Betreff: Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8 Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park und in der Anlage am Neumühlenweg (zwischen Spielplatz und Marie-Curie-Straße) eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße und der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeeten in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen anzulegen. Gegebenenfalls könnten auch unbepflanzte Baumscheiben bedacht werden; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn und zwischen Auf- und Abfahrt Marie-Curie-Straße ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen. Begründung: Aufgrund des weltweiten Bienensterbens und der starken Zunahme versiegelter Flächen sowie der zum Teil falschen Blumenpflanzung in Privatgärten, ist es notwendig, zusätzliche Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten zu schaffen. Durch den selteneren Schnitt könnte die Ausbreitung blühender Pflanzen gefördert werden, was Insekten, Schmetterlingen und auch Vögeln Lebensraum bietet. Von solchen Wildblumenwiesen profitiert das gesamte städtische Mikroklima. Außerdem verbessert sich die Aufenthaltsqualität bzw. die optische Gestaltung des Straßenbegleitgrüns. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 102 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Regenwassernutzung statt Regenwasserableitung - Bebau-ungsplan 861 „Nördlich Am Stockborn“

23.08.2018 · Aktualisiert: 19.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2018, OF 340/8 Betreff: Regenwassernutzung statt Regenwasserableitung - Bebau-ungsplan 861 "Nördlich Am Stockborn" Aufgrund der schwierigen Bodenverhältnisse kann man dass Regenwasser vor Ort nicht versickern lassen. Stattdessen wird es in den öffentlichen Regenwasserkanal und in den Steinbach abgeleitet. Linderung bringt da nur die Verdunstung auf der vorgeschriebenen extensiven Dachbegrünung der Flachdächer. So steht es in der Begründung zum Bebauungsplan 861. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu folgender Frage gebeten: Inwiefern hat man sich mit der Möglichkeit beschäftigt, das anfallende Regenwasser in Zisternen zu sammeln und vor Ort zu nutzen. Als Beispiele sind da zu nennen die Grünflächenbewässerung und der Gebrauch für die Toilettenspülung. Begründung: Erkenntnisse zum Klimawandel, dem Hochwasserschutz und zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser sollten auch umfassend in die Realität umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 990 2018 Die Vorlage OF 340/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Lebensmittelnahversorgung in der südlichen Nordweststadt, in Praunheim-Nord und der Siedlung Römerstadt

29.05.2018 · Aktualisiert: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 301/8 Betreff: Lebensmittelnahversorgung in der südlichen Nordweststadt, in Praunheim-Nord und der Siedlung Römerstadt Den Ortsbeirat haben Informationen erreicht, nach denen die beiden Supermärkte in der Bernadottestraße 41 (Nord West Markt) und Im Weimel 1 (REWE) noch in diesem Jahr schließen. Beide Märkte sind - unabhängig von der Funktion des Nordwestzentrums -wichtig zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen, kurzfristigen Bedarfs, für die südliche Nordweststadt ebenso wie für die Siedlung Römerstadt und Teile Praunheims. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Treffen diese Informationen nach Kenntnis des Magistrats zu? 2. Stimmen die Informationen, dass auf dem Grundstück Bernadottestraße 41 nach Abriß des Lebensmittelmarktes Wohnbebauung realisiert werden soll, wenn ja, in welcher Form? 3. Welche Planungen gibt es für das Grundstück Im Weimel 1 / Ecke In der Römerstadt? 4. Gab es in der Vergangenheit vom derzeitigen Betreiber des Lebensmittelmarktes im Weimel Planungen, den Markt zur Verbesserung des Angebots zu erweitern, die der Stadt Frankfurt vorgetragen wurden, wenn ja , welche? 5. Gibt es, sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist, einen Zusammenhang zwischen den beiden Schließungen? 6. Gibt es, sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist, einen Zusammenhang zwischen den beiden Schließungen und der geplanten neuen Ladeneinheit Am Stockborn 1 (Bebauungsplan Nr. 861 "Nördlich Am Stockborn")? 7. Sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, für die südliche Nordweststadt, den westlichen Teil der Römerstadtsiedlung und für Praunheim-Nord eine wohnortnahe, auch für ältere Bürgerinnen und Bürger fußläufig erreichbare Versorgung mit Lebensmitteln für den täglichen Bedarf auch in Zukunft sicherzustellen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 921 2018 Die Vorlage OF 301/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wohnbebauung Am Stockborn - Sachstand

02.04.2018 · Aktualisiert: 30.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2018, OF 276/8 Betreff: Wohnbebauung Am Stockborn - Sachstand Mit dem Bebauungsplan Nr. 861 "Nördlich Am Stockborn" soll planungsrechtlich eine Wohnnutzung auf dem rund 7000 Quadratmeter großen Hochhaus-Areal in der Straße Am Stockborn ermöglicht werden. Der Ortsbeirat begrüßt die künftige Wohnnutzung auf diesem seit über zehn Jahren ungenutzten Gelände des früheren Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Der Ortsbeirat sieht gleichwohl weiterhin die vom Magistrat noch einmal mit ST 1733 v. 08.09.2017 bestätigte geplante Staffelung der Gebäudefront entlang der Straße "Am Stockborn" von fünf auf vier Vollgeschosse kritisch. Vor ein paar Wochen wurden auf dem Grundstück Hecken und Sträucher entfernt. Die Situation auf dem Grundstück erweckt den Anschein, dass die Baumaßnahme demnächst beginnt. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie viele Wohnungen und welche weiteren Nutzungen (Gemeinbedarf, Einzelhandel usw.) sind aktuell auf der Liegenschaft geplant? 2. Was haben die Verhandlungen des Magistrats mit dem zukünftigen Bauherrn ergeben, damit laut ST 1733, "trotz der wirtschaftlich gravierenden Vorbelastung des Grundstücks, eine Realisierung von 30% der Bruttogrundfläche im geförderten Wohnungsbau entsprechend der städtischen Beschlusslage" sichergestellt werden kann? 3. Wann ist mit einem Beginn und wann ist mit einem Abschluss der Baumaßnahmen zu rechnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 827 2018 Die Vorlage OF 276/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn

20.04.2017 · Aktualisiert: 05.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.04.2017, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 154/8 vom 20.04.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: M 219/15; Beschl. d. Stv.-V, § 6768/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - zu beachten: 1. Im Bereich der Straße Am Alten Schloß und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitestmöglich zu erhalten. 2. Die Bauhöhe ist grundsätzlich auf vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Parallel zum Praunheimer Weg kann eine höhere Bebauung angestrebt werden, die sich an der Höhe der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage orientiert. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016, § 6768, nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Insgesamt darf das Maß der baulichen Nutzung unter Einbeziehung der Dachgeschosse eine Bruttogeschossfläche von 12.000 Quadratmeter nicht überschreiten. 3. Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens drei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. Begründung: Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenwohnanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten. Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloß/Oberfeldstraße sowie ein zumindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1733 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2017, TO I, TOP 79 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 73 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1391, 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.05.2017 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einrichtung eines Kreisverkehrs

22.06.2016 · Aktualisiert: 09.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2016, OF 27/8 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu Prüfen und zu Berichten, ob und wie der Bau eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich von Praunheimer Weg, Am Stockborn, Haingrabenstraße und Alt Praunheim realisierbar ist. Begründung: Im oben beschriebenen Kreuzungsbereich sind durch den Abriss von alten bestehenden Gebäuden und die darauf folgende Neuerrichtung neuer Wohn- und Geschäftsgebäude umfangreiche Bauarbeiten notwendig. Gleichzeitig ist der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle im Bereich des Altenwohnheimes geplant. Die verkehrstechnische Gestaltung des Kreuzungsbereiches stammt aus der Zeit der 60er Jahre. Die modernen Erfordernisse der heutigen Verkehrsnutzung erfüllt der Kreuzungsbereich nicht mehr in vollem Umfang. Nach dem erfolgreichen Umbau des Kreuzungsbereiches in Praunheim (Praunheimer Kreisel) sollte die Gelegenheit der umfangreichen Bauarbeiten genutzt werden, den beschriebenen Kreuzungsbereich zu einem Kreisverkehr umzubauen. Einige Ampelregelungen würden dadurch überflüssig. Der Verkehrsfluss würde deutlich ruhiger. Für den Radverkehr wäre endlich eine sichere Passage der Kreuzung (z.B. vom Praunheimer Weg kommend in Richtung Am Stockborn/NWZ möglich. Der Kreisel könnte analog des Praunheimer Kreisels unter Beteiligung der Bürger gestaltet werden und dadurch zu einem würdigen "Entree" zur Nordweststadt und Praunheim werden. Dieser Gedanke wird erfolgreich in zahlreichen deutschen Städten und Gemeinden umgesetzt. Es wird außerdem darum gebeten, den vom Antrag mitbetroffenen Ortsbeirat 7 zu beteiligen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 27/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 27/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219

21.01.2016 · Aktualisiert: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2016, OA 713 entstanden aus Vorlage: OF 671/8 vom 21.01.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.04.2016 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1.Die Aufstellung des Bebauungsplans soll nicht, wie in Ziffer 1.1. des Vortrags des Magistrats vom 11.12.2015, M 219, vorgesehen, "auf der Grundlage des Rahmenplans vom 30.07.2015" erfolgen, sondern nur unter Einbeziehung dieser Rahmenplanung. 2. Die im städtebaulichen Konzept vorgesehene fünfgeschossige, fast geschlossen gestufte Riegelbebauung ("Band") gegenüber der Straße Am Stockborn ist gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8361, stärker aufzulockern und an die Umgebung anzupassen. Das Gebäude Praunheimer Weg 169 (Seniorenwohnanlage) ist dabei nicht als maßgebend und typisch für die Umgebung in die Planung einzubeziehen. 3. Die umgebungstypische GRZ von 0,4 soll nicht überschritten werden. 4. Eine maximale Zahl an Bäumen soll über die als Ergebnis des Baumgutachtens festgestellte Anzahl hinaus im Plangebiet erhalten beziehungsweise nachgepflanzt werden. 5. Pro Wohneinheit darf eine Anzahl von 1,5 Pkw-Stellplätzen nicht unterschritten werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass konkrete stadtplanerische Schritte zur Bebauung der Liegenschaften Am Stockborn 1-7 für eine Wohnnutzung unternommen werden. Das seit Jahren ungenutzte Areal wird somit einer sinnvollen Verwendung zugeführt. Die im Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219, vorgestellte Rahmenplanung sieht für zwei Straßenzüge und drei dahinter gelegene Mehrfamilienhäuser eine Blockrandbebauung vor. Die Grundstücke liegen an dem Einfallstor von Praunheim zur Nordweststadt. Das Konzept einer fünfdreiviertelgeschossigen Blockrandbebauung ist ortsuntypisch. Im Vergleich zum Bestand drängen die sich aus der Rahmenplanung ergebenden Bebauungsgrenzen zu stark nach außen. Damit die Bäume im Innenhof wurzeln können, wird in dem Rahmenkonzept auch die Tiefgarage bis zum Grundstücksrand gebaut. Der bisherige Baumbestand soll größtenteils gerodet und neue Bäume fünf bis zehn Meter nach außen versetzt auf bisherigen Gehwegflächen gepflanzt werden. Die Lichtachsen der Straßen- und Gehwegflächen auf der Oberfeldstraße werden durch die vorrückende Bebauung und die nach vorne verlagerten Bäume schluchtenartig verschmälert. Somit kann womöglich im Bereich der Straße Am Stockborn das hohe Verkehrsaufkommen nicht mehr kompensiert werden. In verschiedenen Gesprächen mit Bürgern und unmittelbaren Anwohnern wurde sehr stark zum Ausdruck gebracht, dass ihnen die derzeit im neu zu bebauenden Gebiet befindliche "grüne Insel" sehr am Herzen liegt. Insofern fordert der Ortsbeirat dazu auf, im Rahmen der Bebauung möglichst viele der vorhandenen Bäume zu erhalten und Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzunehmen. Der Ortsbezirk 8 ist geprägt durch eine überwiegend zu Wohnzwecken errichtete Bebauung. Entsprechend hoch ist der kontinuierliche Parkdruck. Im Einflussbereich des Planungsgebiets wird die zur Verfügung stehende Parkfläche bereits durch die dort wohnhaften Anwohner und deren Gäste überfrequentiert. Im Umfeld sind dem Ortsbeirat keine weiteren Flächen bekannt, die zusätzlich ausgewiesen werden könnten. Insofern ist im Hinblick auf die Schaffung einer hohe Anzahl von Pkw-Stellplätzen auf dem zu bebauenden Gelände größtmögliches Entgegenkommen notwendig. Frühere, den Anwohnern vorgelegte Planungen zeigten, dass dieser Ansatz auch vom Investor getragen wurde, da zu dieser Zeit bereits eine Tiefgarage mit etwa 150 Stellplätzen vorgesehen wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 27 Der Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Beratung der Vorlagen M 219 und OA 713 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE und FDP abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (M 219 = Annahme) Stv. Krebs (M 219 = Enthaltung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF und Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713 = Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 713 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 6768, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 § 215, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.06.2016 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mögliche Flüchtlingsunterkunft prüfen

04.01.2016 · Aktualisiert: 05.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2016, OF 611/7 Betreff: Mögliche Flüchtlingsunterkunft prüfen Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, inwieweit die leerstehende Immobilie im Hausener Weg 120 (ehemaliges Max-Plank-Institut) und Am Stockborn Ecke Praunheimer Weg als mögliche Flüchtlingsunterkunft von der Stadt Frankfurt verwendet werden können. Sollte sich im Rahmen der Prüfung herauskristallisieren, dass die Immobilien für eine entsprechende Nutzung geeignet sind, wird der Magistrat aufgefordert, sich entsprechend mit dem Eigentümer in Verbindung zu setzen. Begründung: Bereits seit mehreren Jahren stehen die genannten Immobilien leer. Aufgrund der anhaltenden Flüchtlingssituation und der zunehmenden Schwierigkeit geeignete Unterkünfte in Frankfurt zu finden, sollten die Immobilien auf eine entsprechende Nutzung geprüft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 611/7 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie geht es weiter mit dem Areal .Am Stockborn.

22.10.2014 · Aktualisiert: 26.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2014, OF 534/8 Betreff: Wie geht es weiter mit dem Areal "Am Stockborn" Vorgang: B 371/12 Dem Ortsbeirat wurde mit dem Magistratsbericht B 371 vom 27.08.2012 ein Konzept zur maßvollen Nachverdichtung "Am Stockborn" vorgestellt. Seitdem ist es still um das Gelände und mögliche Bauprojekte geworden. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Es wird gebeten zu berichten, wie der derzeitige Stand der geplanten Bebauung auf der Fläche zwischen Oberfeldstraße, Am alten Schloss, Praunheimer Weg und Am Stockborn aussieht. Wurden Bauanträge gestellt und Genehmigungen erteilt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.08.2012, B 371 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 06.11.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1165 2014 Die Vorlage OF 534/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Anpassung der Ampelphase Praunheimer Weg/Am Stockborn

23.04.2014 · Aktualisiert: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2014, OF 448/8 Betreff: Anpassung der Ampelphase Praunheimer Weg/Am Stockborn Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012 (ST 627) wurde mitgeteilt, dass die Anpassung der Ampelphase Praunheimer Weg/Am Stockborn 2012 erfolgen solle. Dies ist bisher jedoch nicht geschehen. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten Auskunft zu erteilen, wann mit der Umsetzung der Maßnahme zur OM909 zu rechnen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 448/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Maßvolle Nachverdichtung .Am Stockborn.

21.09.2012 · Aktualisiert: 07.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2012, OF 241/8 Betreff: Maßvolle Nachverdichtung "Am Stockborn" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem Magistrat folgendes aufzutragen: Der Magistrat legt in seinem Bericht B 371 vom 27.08.2012 dar, dass bei behutsamer Nachverdichtung der Bebauungsplan 50 Wohneinheiten "Am Stockborn" ausweisen soll. Es ist zwingend geboten, auch Festsetzungen zum Ruhenden Verkehr im B-Plan verbindlich aufzunehmen. Der Parkdruck im Stadtgebiet ist allerorten extrem hoch. Daher sind, wo immer neu gebaut wird, pro Wohneinheit statt einem zwei Stellplätze vorzuschreiben. Die Investoren sind anzuhalten, die Wohnungen einschließlich der zwei Kraftfahrzeug-Stellplätze anzubieten. Die Miete - das Eigentum schließen zwei fest vereinbarte Stellplätze ein. Darüber hinaus sind Parkplätze für Lieferanten, Handwerker, Gäste etc. für fünf Prozent der Anzahl der zu erstellenden Wohneinheiten ständig vorzuhalten. Begründung: Es geht nicht länger an, dass Wohneigentümer pflichtgemäß Stellplätze anzulegen haben, diese aber nicht immer angenommen werden, wenn es unter der Laterne noch Platz gibt. Ein privates Auto gehört immer auf privaten Grund und Boden. Eigentumswohnungen lassen sich in Frankfurt lassen sich heute nicht mehr ohne zwei Stellplätze verkaufen. Eine behutsame Nachverdichung von Wohnraum braucht.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Absenkung am Altenwohnheim .AM STOCKBORN. beseitigen

31.05.2012 · Aktualisiert: 20.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2012, OF 203/8 Betreff: Absenkung am Altenwohnheim "AM STOCKBORN" beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, folgende Unzulänglichkeit zu beseitigen: Unmittelbar vor dem Haupteingang des Altenwohnheims in Am Stockborn sind Bürgerstein und Radweg abgesackt. Bei Regen entsteht rasch eine Pfütze von bis zu acht Quadratmeter. Außerdem wurde, wie mehrfach an ehemaligen Haltpunkten der VGF zu beobachten ist, ein Mast für Hinweisschilder der VGF unsachgemäß herausgebrochen, doch die Gehwegoberfläche nicht durch Pflaster in den Urzustand zurückversetzt. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 203/8 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Maßvolle Nachverdichtung „Am Stockborn“ Aufstellung des Bebauungsplanes Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36

22.03.2012 · Aktualisiert: 15.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2012, OA 170 entstanden aus Vorlage: OF 157/8 vom 07.03.2012 Betreff: Maßvolle Nachverdichtung "Am Stockborn" Aufstellung des Bebauungsplanes Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den Entwurf des qualifizierten Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses für eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes "Am Stockborn 1-7" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8361) folgende Maßgaben zu berücksichtigen: 1. Die Zahl der zu errichtenden Wohneinheiten wird gemäß Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36, auf 50 begrenzt. 2. Die Zahl der möglichen Vollgeschosse für die Wohnbebauung unmittelbar entlang der Oberfeldstraße und der Straße Am Alten Schloß wird mit einer Festlegung auf maximal zwei Vollgeschosse an die Umgebung angepasst. 3. Der Magistrat verhandelt mit dem Investor, entlang der Straßen Oberfeldstraße und Am Alten Schloß Einfamilienhaus- und/oder Einfamilienreihenhausbebauung zu verwirklichen, um einen Wohnqualitäts- und Wertverlust der Immobilien in den genannten Straßen abzuwenden. Begründung: Medienberichten zufolge plant die Mannheimer Bamac GmbH auf dem Grundstück Am Stockborn 1-7 neben einem Lebensmittelmarkt mit 800 qm Verkaufsfläche, einer Apotheke, einer Drogerie und einer Bäckerei auch bis zu 120 Wohnungen. Es ist erfreulich, dass es für das seit dem Wegzug des Deutschen Vereins ungenutzte Areal nach dem Scheitern der LIDL-Pläne jetzt endlich eine neue Perspektive gibt. Allerdings ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass 120 Wohneinheiten - davon 30 Prozent Anteil geförderter Wohnungen - klar überdimensioniert sind. So sieht auch das kürzlich veröffentlichte Wohnbauland-Entwicklungsprogramm für das neu aufgenommene Wohnbaugebiet maximal 50 Wohneinheiten vor. Schon diese Zahl ist gemessen am Wohnumfeld (vorwiegend Einfamilienhäuser) relativ hoch, erscheint aber angesichts des fortschreitenden Bedarfs an preiswertem Wohnraum in der Stadt als hinnehmbar. Einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse vom 30.01.2012 zufolge plant der Investor in diesem Bereich allerdings mit drei oder vier Vollgeschossen, was keineswegs der ortstypischen Einfamilienhausbebauung an der Oberfeldstraße und der Straße Am Alten Schloß (WR-Gebiet) entspricht. Diesbezüglich waren die 2004 vorgestellten Planungen des Investors Langstrof Bauingenieurgesellschaft mbH (Bad Nauheim), die eine Randbebauung des Areals mit Einfamilienhäusern vorschlugen, überzeugender. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.08.2012, B 371 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 28.03.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 26.04.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.05.2012, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 36 = Kenntnis, OA 170 = Annahme, OA 171 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER, NPD, REP und Stv. Ochs (B 36 = Kenntnis, OA 170 und OA 171 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 36 = Zurückweisung, OA 170 und OA 171 = Annahme) 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2012, TO I, TOP 34 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD, REP und Stv. Ochs gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1723, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012 Aktenzeichen: 61 00

OA (Anregung Ortsbeirat)

Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011 Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36

22.03.2012 · Aktualisiert: 22.10.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2012, OA 171 entstanden aus Vorlage: OF 158/8 vom 07.03.2012 Betreff: Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011 Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. folgende im Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36, nicht genannte Fläche als potenzielles Wohnbaugebiet in die Magistratsvorlage nachträglich aufzunehmen: - Geplantes Baugebiet "Sandelmühle" in Heddernheim 2. für folgende, in der Magistratsvorlage genannte neu aufgenommene Baugebiete Bebauungspläne vorzulegen: - Am Stockborn - Nr. 3, Seite 6 - Heddernheim (Kleintierzucht) - Nr. 15, Seite 8 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.08.2012, B 371 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 28.03.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 26.04.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.05.2012, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 36 = Kenntnis, OA 170 = Annahme, OA 171 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER, NPD, REP und Stv. Ochs (B 36 = Kenntnis, OA 170 und OA 171 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 36 = Zurückweisung, OA 170 und OA 171 = Annahme) 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2012, TO I, TOP 34 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD, REP und Stv. Ochs gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1723, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anpassung der Ampelphase Praunheimer Weg/Am Stockborn

16.02.2012 · Aktualisiert: 13.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2012, OM 909 entstanden aus Vorlage: OF 136/8 vom 01.02.2012 Betreff: Anpassung der Ampelphase Praunheimer Weg/Am Stockborn Die inzwischen vorgelegte Verkehrszählung zeigt auf, dass etwa zwei Drittel des von bzw. nach Praunheim fließenden Verkehrs den Weg über die Straßen Am Stockborn - Bernadottestraße (von/in Richtung Nordwestzentrum) nutzt, nur ca. ein Drittel den Praunheimer Weg (von/in Richtung Niederursel). Die Ampel ist jedoch derzeit so geschaltet, dass die Lichtzeichenanlage im "Ruhezustand" die weniger befahrene Strecke freischaltet, während die stärker frequentierte Route nur bei Bedarf (mittels Kontaktschleife) freigegeben wird. Dies führt zu vermeidbarer Geräusch- und Abgasbelästigung, besonders im Bereich der Altenwohnanlage Praunheimer Weg 169. Der Magistrat wird beauftragt, die Ampelschaltung der Lichtzeichenanlage Praunheimer Weg/Am Stockborn/Alt-Praunheim dergestalt abzustimmen, dass sie dem Verkehrsstrom für die Fahrtstrecken "Am Stockborn - Haingrabenstraße" und "Alt-Praunheim - Am Stockborn" gemäß der tatsächlichen Nutzung entspricht und dieser demzufolge Vorrang genießt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 627 Aktenzeichen: 32 1

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