Maßvolle Nachverdichtung .Am Stockborn.
Vorlagentyp: OF FREIE_WÄHLER
Inhalt
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2012, OF 241/8
Betreff: Maßvolle Nachverdichtung "Am
Stockborn" Der Ortsbeirat möge
beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem Magistrat
folgendes aufzutragen: Der Magistrat legt in seinem Bericht B 371 vom
27.08.2012 dar, dass bei behutsamer Nachverdichtung der Bebauungsplan 50
Wohneinheiten "Am Stockborn" ausweisen soll. Es ist zwingend geboten, auch
Festsetzungen zum Ruhenden Verkehr im B-Plan verbindlich aufzunehmen.
Der Parkdruck im Stadtgebiet ist allerorten extrem
hoch. Daher sind, wo immer neu gebaut wird, pro Wohneinheit statt einem zwei
Stellplätze vorzuschreiben. Die Investoren sind anzuhalten, die Wohnungen
einschließlich der zwei Kraftfahrzeug-Stellplätze anzubieten. Die Miete - das
Eigentum schließen zwei fest vereinbarte Stellplätze ein. Darüber hinaus sind Parkplätze für Lieferanten,
Handwerker, Gäste etc. für fünf Prozent der Anzahl der zu erstellenden
Wohneinheiten ständig vorzuhalten. Begründung: Es geht nicht länger an,
dass Wohneigentümer pflichtgemäß Stellplätze anzulegen haben, diese aber nicht
immer angenommen werden, wenn es unter der Laterne noch Platz gibt. Ein
privates Auto gehört immer auf privaten Grund und Boden. Eigentumswohnungen
lassen sich in Frankfurt lassen sich heute nicht mehr ohne zwei Stellplätze
verkaufen. Eine behutsame
Nachverdichung von Wohnraum braucht.