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Meine Nachbarschaft: Sachsenhäuser Landwehrweg

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen

22.06.2021 · Aktualisiert: 07.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 126/5 Betreff: Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen Der Ortsbeirat lehnt den Magistratsvortrag M 81 ab. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, 1. den Magistratsvortrag ebenfalls abzulehnen, 2. den Magistrat aufzufordern, a) Radverkehrsanlagen im Anschlussbereich des Kreisels mit einer Breite von mindestens 2,50 Metern je Fahrtrichtung zu planen und so die hier geplante Führung der Radroute Frankfurt - Darmstadt zu ermöglichen. Dazu sind beide Parkstreifen in der Unterführung aufzuheben. b) Den freien Rechtsabbieger für den Fahrzeugverkehr von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße, der eine zusätzliche, unübersichtliche Straßenquerung und Gefährdung für zu Fuß gehende Kinder auf dem Schulweg darstellt, aus der vorgelegten Planung zu streichen. Begründung: Durch Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße und Ziegelhüttenweg wird die künftige Raddirektverbindung Frankfurt Darmstadt geführt. Das hat der Magistrat ganz richtig in seinem Vortrag festgestellt. Auf die Idee, seine Planung entsprechend anzupassen ist er nicht gekommen. Auf einer Raddirektverbindung soll der Radverkehr durchgängig zügig fahren können. Dazu ist eine Mindestbreite von 2,50 Metern erforderlich, um freie Überholvorgänge auf der Radverkehrsanlage zu ermöglichen. Der erforderliche Platz wird durch Wegfall der Parkplätze in der Unterführung gewonnen, die überflüssig sind, weil sie in erster Linie Pendlerverkehr anziehen. Enttäuscht ist der Ortsbeirat über die Planung des sogenannten Bypass von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße. Der Planer stellte bei der Präsentation der Vorplanung im Ortsbeirat im Jahr 2019 dar, dass der Bypass in der Verwaltung umstritten, aber seine bevorzugte Variante sei. Der Ortsbeirat hat in seiner damaligen Anregung zur Vorplanung den Bypass ausdrücklich gestrichen (nachzulesen in Punkt 2 im Protokoll der 36. Sitzung der XI. Wahlperiode). Es sei hier noch einmal dargestellt, warum der Ortsbeirat die freien Rechtsabbieger speziell in Wohnbereichen als Relikt aus der autogerechten Stadt nicht wünscht: Der Fußverkehr wird gezwungen, den von hinten kommenden Fahrzeugverkehr zu beachten. Da Fußgänger nicht mit Rückspiegeln ausgestattet sind, muss durch Richtungswechsel die Einsicht in den rückwärtigen Verkehr sichergestellt werden. Für junge Erwachsene ist das ein Routinevorgang, aber immer ein unerwünschter Umweg. In der Mobilität eingeschränkte Personen belastet selbst kleine Umwege. Sie müssen einmal zusätzlich anhalten, zusätzlich Sicht nehmen und zusätzliche Gefälle auf ihrer Wegstrecke überwinden. Für Kinder sind die freien Rechtsabbieger eine besondere Qual. Sie haben einen zusätzlichen Zebrastreifen zu überwinden. Ein Zebrastreifen signalisiert ihnen nicht Sicherheit, sondern Gefahr. Sie müssen auf dem Fußweg vor dem Zebrastreifen warten, bis alle Autos vorbei gefahren sind oder wirklich vor dem Zebrastreifen anhalten. Daher müssen sie auch die Autos passieren lassen, die gar nicht den Abbieger nutzen, sondern geradeaus in den Kreisel einfahren. Auch die Eltern wollen ihre Kinder vor solcherart gefährlichen Schulwegen schützen. Bei Bau des freien Rechtsabbiegers ist deshalb mit einer höheren Anzahl "Elterntaxis" auf dem Kreisel zu rechnen. Der Fahrzeugverkehr kann leicht auf den Bypass verzichten. Die Wegebeziehung von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße ist von untergeordneter Bedeutung. Geübte PkwFahrerinnen können auch im spitzen Winkel abbiegen. Größere Fahrzeuge müssen eine Runde um den Kreisel nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 81 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 126/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überhängende Bäume an Straßenlaternen zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen

11.06.2021 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 305 entstanden aus Vorlage: OF 36/5 vom 15.05.2021 Betreff: Überhängende Bäume an Straßenlaternen zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass überhängende Bäume an Straßenlaternen im Briandring und den sogenannten Stichwegen zwischen den einzelnen Ringen am Lerchesberg zurückgeschnitten werden, um in der Dunkelheit eine bessere Sicht auf die Gehwege zu gewährleisten. Zudem soll das stark vermooste Straßenschild Darmstädter Landstraße/Bischofsweg gereinigt werden. Begründung: Durch überhängende Bäume an Straßenlaternen ist die Sicht auf Gehwege bei Dunkelheit, besonders nach 22:00 Uhr, wenn die Beleuchtung heruntergedimmt wird, stark beeinträchtigt. Um Unfällen vorzubeugen, ist ein Rückschnitt der Bäume erforderlich. Das Straßenschild Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg ist stark vermoost, sodass es nicht mehr lesbar ist. Nicht Ortskundige haben Schwierigkeiten die Einfahrt zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1858 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Asphaltierung des parallel zur Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg verlaufenden Fahrradweges

11.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 299 entstanden aus Vorlage: OF 27/5 vom 30.04.2021 Betreff: Asphaltierung des parallel zur Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg verlaufenden Fahrradweges Der Magistrat wird aufgefordert, den parallel zur Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg verlaufenden Fahrradweg mit (ggf. wasserdurchlässigem) Asphalt zu versehen. Begründung: Der parallel zur Darmstädter Landstraße verlaufende Radweg ist in einem äußerst schlechten Zustand. Insbesondere bei Regenwetter ist dieser für Radfahrer nur sehr schwer zu nutzen. Es ist aber erforderlich, hier eine schnelle Radwegverbindung zwischen Neu-Isenburg und Sachsenhausen zu schaffen. Viele Radfahrer möchten aufgrund der Gefährdung nicht auf der Darmstädter Landstraße fahren. Dieser Radweg sollte deshalb asphaltiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1611 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ampelanlage Darmstädter Landstraße

24.05.2021 · Aktualisiert: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 33/5 Betreff: Ampelanlage Darmstädter Landstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob die vorübergehend eingerichtete Fußgängerampel über die Darmstädter Landstraße (Höhe S-Bahn Station "Lokalbahnhof") unter Berücksichtigung verkehrstechnischer Auswirkungen dauerhaft eingerichtet werden kann. Begründung: Derzeit ermöglicht die provisorisch eingerichtete Fußgängerampel die Querung der Darmstädter Landstraßen in Höhe der S-Bahn Station "Lokalbahnhof". Die Ampel wird von Fußgängerinnen und Fußgängern sehr häufig genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 60 2021 Die Vorlage OF 33/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradstraße Sachsenhäuser Landwehrweg

23.05.2021 · Aktualisiert: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 23/5 Betreff: Fahrradstraße Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen Letztem Hasenpfad und Ziegelhüttenweg eine Fahrradstraße einzurichten. Zusätzlich zur Beschilderung ist durch Fahrbahnmarkierungen auf diese Regelung hinzuweisen. Die Straße kann für den Kraftfahrzeugverkehr Richtung Westen freigegeben werden, im Bereich zwischen Ziegelhüttenweg und Oberer Schafhofweg auch in beiden Fahrtrichtungen. Die neue Regelung ist durch Presseveröffentlichungen und auf andere geeignete Weise zu kommunizieren. Begründung: Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Martin-Buber-Schule fahren, fühlen sich häufig durch Autofahrer bedrängt. Radfahrende dürfen besonders im Bereich der Schule nicht von Autos überholt werden, weil der erforderlich Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Leider halten sich viele nicht an die Vorschriften. Der Schulweg wird für die Kinder dadurch unangenehm und gefährlich. Eine Fahrradstraße wird dagegen besser akzeptiert, weil inzwischen auch unter Kraftfahrern bekannt ist, dass der Fahrradverkehr Vorrang hat und Fahrräder zum Beispiel nebeneinander fahren dürfen. Es ist zu erwarten, dass Autos insgesamt etwas vorsichtiger fahren werden, was auch den zu Fuß gehenden Kindern zu Gute kommt. Selbstverständlich soll sich der Weg nicht in eine neue Fahrradrennstrecke verwandeln. Die Fahrbahnschwellen vor der Schule müssen daher erhalten bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 23/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradbügel Ecke Oberer Schafhofweg/Esperantostraße

10.03.2021 · Aktualisiert: 26.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2021, OF 775/5 Betreff: Fahrradbügel Ecke Oberer Schafhofweg/Esperantostraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Fahrradbügel an der Ecke Oberer Schafhofweg/ Esperantostraße jeweils vor der Grenzmarkierung anzubringen. Quelle: Google Maps Begründung: Im Bereich Ecke Oberer Schafhofweg/Esperantostraße parken Kraftfahrzeuge häufig auf der Grenzmarkierung VZ 299, dies führt zur Unübersichtlichkeit für Auto- und Radfahrende. Viele Schüler nutzen diese Straße per Rad als Schulweg. Vor wenigen Jahren wurde im genannten Bereich eine Grenzmarkierung angebracht, auf der aber weiterhin häufig verbotswidrig Kraftfahrzeuge parken. Ordnungsmaßnahmen bleiben unwirksam. Dagegen wird die Grenzmarkierung erfahrungsgemäß gut eingehalten, wenn die Reihe der parkenden Fahrzeuge durch Fahrradbügel unterbrochen wird, weil so das verbotswidrige Parken offensichtlicher ist. In dem Bereich besteht zudem ein Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 775/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 775/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Beleuchtung im ZiegelhĂĽttenweg zwischen Wormser StraĂźe und ALDI sowie in der Niersteiner StraĂźe und Wormser StraĂźe verbessern

19.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7331 entstanden aus Vorlage: OF 1871/5 vom 07.01.2021 Betreff: Die Beleuchtung im Ziegelhüttenweg zwischen Wormser Straße und ALDI sowie in der Niersteiner Straße und Wormser Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung im Ziegelhüttenweg zwischen Wormser Straße und ALDI sowie in der Niersteiner Straße und Wormser Straße zu verbessern. Begründung: Die benannten Straßen werden ausschließlich durch alte Straßenlaternen beleuchtet, die zwar sehr schön sind, aber kaum Licht geben. Bewohner beschweren sich des Öfteren, dass sie befürchten, sich einer Gefahr auszusetzen, wenn sie die Straßen nach dem Dunkelwerden benutzen müssen. Auch in den Wintermonaten müssen Berufstätige noch ihre Einkäufe bei ALDI erledigen bzw. Anwohner ihre Wohnungen erreichen. Deshalb sollte die Beleuchtung der Laternen verbessert werden, damit Passanten gefahrlos ihr Ziel erreichen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1199 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Betreuungsplätze U 3 und Ü 3 „Kita am Henniger Turm“

04.01.2021 · Aktualisiert: 03.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 1869/5 Betreff: Betreuungsplätze U 3 und Ü 3 "Kita am Henniger Turm" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten 1. Warum wurden durch das Bildungsdezernat die derzeit vorhandenen Betreuungsplätze in der "Kita am Henniger Turm" nur für Kinder der KITA Darmstädter Landstraße vergeben, ohne dass für andere Familien eine Bewerbungsmöglichkeit im Kindernet bestand? 2. Warum wurde der Trägerverein, der den Zuschlag für die KITA am Henninger Turm erhielt, nicht bei der Beschaffung einer Ersatzliegenschaft für den Standort Darmstädter Landstraße im Schulbezirk Martin-Buber-Schule durch das Bildungsdezernat unterstützt? 3. Warum wurde der Trägerverein nicht verpflichtet für die "Kita am Henniger Turm" ausreichend Personal zu gewinnen und zusätzliche Gruppen einzurichten, damit sich die Anzahl der Betreuungsplätze in Sachsenhausen Süd erhöht, wie es nach dem Vergabeverfahren vorgeschrieben und auch dringend erforderlich wäre? 4. Was gedenkt der Magistrat zu tun, um für die Eltern im Wohngebiet "Henninger Areal" zeitnah Abhilfe zu schaffen und damit auch die durch den Bauträger errichtete KITA ihrer eigentlichen Zweckbestimmung zuzuführen? Begründung: Seit dem 01.08.2013 gibt es in Deutschland einen flächendeckenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieser ist in § 24 SGB VIII gesetzlich festgehalten. Der Anspruch gilt auch für Kinder unter drei Jahren. Dem Bauträger des Henninger Areals wurde von der Stadt Frankfurt auferlegt eine Kindertagesstätte mit 141 Plätzen zu errichten. Die Übergabe dieser beeindruckend großen Einrichtung an die Stadt Frankfurt erfolgte am 1.10.2020. Ziel ist die Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Betreuungsplätze. Die Stadt Frankfurt strebt für die Kinder unter drei Jahren ein Versorgungsziel von 53% an. Für die Betreuung von Kindern zwischen drei bis sechs Jahren hat die Stadt Frankfurt am Main ein Versorgungsziel von 100% formuliert. Der Stadtteil Sachsenhausen (Planungsbezirk 13) gehört zu den Stadtteilen,in denen weiterhin das Angebot der Kinderbetreuung ausgebaut werden muss, um bedarfsgerecht zu sein. Derzeit beträgt der Versorgungsgrad für U3 für Sachsenhausen nur 40%, im Schulbezirk 11 Mühlbergschule, dies ist der Bereich der neuen Kita am Henniger Turm, nur 14%. Für die drei- bis sechsjährigen Kinder beträgt der aktuelle Versorgungsgrad in Sachsenhausen nur 88%, im Schulbezirk 11 Mühlbergschule nur 46%. Das Vergabeverfahren hat der KITA-Träger "Sozialpädagogischer Verein" gewonnen. Eine Bedingung für die Vergabe war, wie bei allen Kindertagesstätten in Frankfurt, dass an anderer Stelle keine Kitaplätze wegfallen dürfen. Der Träger muss also für zusätzliches Personal und Ausstattung sorgen. Der "Sozialpädagogischer Verein" ist jedoch mit 60 Kindern und dem Personal wegen Baumaßnahmen lediglich von der "Kita Darmstädter Landstraße" in die Kita "Henninger Areal" umgezogen. Bei allem Verständnis für die Probleme durch die Baumaßnahmen am Standort Darmstädter Landstraße und bei der Personalbeschaffung ist das Verfahren fragwürdig und die derzeitige Situation für die Eltern im großen Wohngebiet am Henninger Turm inakzeptabel. Es wurde kein einziger neuer Kitaplatz für die Eltern des "Henninger Areal" geschaffen. Familien müssen teilweise weite Wege in Kauf nehmen, um ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen außerhalb des Stadtteils betreut zu wissen und es fehlt eine verlässliche Perspektive für den Planungsbezirk Sachsenhausen und im Speziellen den Schulbezirk 11 "Mühlbergschule". Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1926 2021 Die Vorlage OF 1869/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken

27.11.2020 · Aktualisiert: 18.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6953 entstanden aus Vorlage: OF 1846/5 vom 09.11.2020 Betreff: Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation im Bereich der folgenden Kreuzungen und Zebrastreifen dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Fünf-Meter-Bereichen der Einmündungen, möglichst durch Fahrradbügel, anderenfalls durch Poller, baulich verhindert wird: 1. Wallstraße 14 und 18, Kreuzung Fritschengäßchen; 2. Bindingstraße 2, Kreuzung Darmstädter Landstraße 98 - beidseitig auf der Sperrfläche, Fahrradbügel anstelle der Stellvertreter; 3. Bindingstraße 13, Kreuzung Gretenweg 19; 4. Bruchstraße 4, Kreuzung Brückenstraße; 5. Danneckerstraße 29, Kreuzung Stegstraße; 6. Danneckerstraße 22, Kreuzung Stegstraße 45; 7. Darmstädter Landstraße 17-19, Kreuzung Heisterstraße 2; 8. Gartenstraße 122, Kreuzung Schaubstraße 1; 9. Gartenstraße 78, Kreuzung Holbeinstraße 13; 10. Gartenstraße 96, Kreuzung Rembrandtstraße 18; 11. Groß e Rittergasse 20, vor dem Zebrastreifen; 12. Gutzkowstraße 21, vor dem Zebrastreifen; 13. Holbeinstraße 41, Kreuzung Schwanthalerstraße; 14. Holbeinstraße 48, Kreuzung Schwanthalerstraße; 15. Letzter Hasenpfad 64, Sperrfläche vor dem Zebrastreifen. Begründung: In Sachsenhausen werden Kfz und Lieferwagen oft sehr wild auf Kreuzungen und im Bereich von Zebrastreifen geparkt. Das gefährdet die Fußgänger und Fahrradfahrer in diesen Bereichen erheblich, da sie von Autofahrern nicht oder zu spät gesehen werden. Der Ortsbeirat sieht es in Anbetracht der hohen Zahl getöteter und verletzter Fußgänger und Fahrradfahrer im Ortsbezirk 5 als notwendig an, die Übersichtlichkeit der Kreuzungen und Zebrastreifen zu verbessern. Fahrradbügel und Poller können diesem Zweck dienen. Wo möglich, sollen Fahrradbügel installiert werden, da sie zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern auf den ohnehin schmalen Gehwegen unnötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 743 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Anfrage bezüglich jahrelang leer stehendem Wohnhaus

12.11.2020 · Aktualisiert: 08.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 1849/5 Betreff: Anfrage bezüglich jahrelang leer stehendem Wohnhaus Der Magistrat möge prüfen und berichten: Wie es um das nun schon jahrelang leerstehende Haus Steinhausenstrasse 23, Ecke Wendelsweg, bestellt ist, ob sich das Gebäude in Privatbesitz befindet und ob es eventuell Denkmalschutz steht möglicherweise einem Abriss rechtzeitig entgegengewirkt werden muss. Begründung: Anwohner*innen berichten, dass das Haus jahrelang lehrsteht und somit trotz Wohnungsmangel in Frankfurt nicht für Wohnzwecke zur Verfügung gestellt wird. Möglicherweise wird mit dem Haus spekuliert. Es ist von allgemeinem Interesse, zu erfahren, ob und eventuell wie dem aktuellen Zustand abgeholfen werden kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1866 2020 Die Vorlage OF 1849/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule

30.10.2020 · Aktualisiert: 29.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6849 entstanden aus Vorlage: OF 1807/5 vom 12.10.2020 Betreff: Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird zur Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule gebeten, folgende Punkte umzusetzen: 1. Der Schulweg zur Martin-Buber-Schule wird vom Lerchesberg kommend durch die Verlängerung des Letzten Hasenpfades am II. Wartegäßchen und I. Wartegäßchen vorbei zum Sachsenhäuser Landwehrweg geführt (s. Abbildung). 2. Im Kreuzungsbereich sind die Büsche der besseren Übersicht wegen zurückzuschneiden. 3. Die Oberfläche des Letzten Hasenpfades zwischen I. Wartegäßchen und Sachsenhäuser Landwehrweg ist instand zu setzen. 4. Die Beleuchtungskörper des Letzten Hasenpfades zwischen I. Wartegäßchen und Sachsenhäuser Landwehrweg sind - soweit noch nicht geschehen - freizuschneiden. 5. An der Einmündung des Letzten Hasenpfades ist ein Zebrastreifen über den Sachsenhäuser Landwehrweg anzubringen. Eine Borsteinabsenkung auf dem nördlichen Bürgersteig ist vorzunehmen. 6. Im Einmündungsbereich der Fritz-Böhle-Straße in den Sachsenhäuser Landwehrweg ist ein Zebrastreifen anzubringen. Begründung: Seitens der Bürgerschaft wurden Anregungen zum Schulweg zur Martin-Buber-Schule gemacht, die der Ortsbeirat gerne aufgreift und an den Magistrat richtet. Nach dem aktuellen Schulwegeplan verläuft der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler des Lerchesberges über den westlichen Bischofsweg bis zum Ziegelhüttenweg und dann über den Sachsenhäuser Landwehrweg zur Martin-Buber-Schule. Die Weglänge steht in keinem Verhältnis zum vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Schulweg. Daher ist aus Sicht des Ortsbeirates der Schulweg vom Lerchesberg zur Martin-Buber-Schule entsprechend zu ändern (Ziffer 1.) und die entsprechenden Verbesserungen auf dem zukünftigen Schulweg sind durchzuführen. Quelle: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-u nd-institutionen/stadtschulamt/pdf/schulwegplaene/swp-martin-buber_2017.ashx Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 519 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Den bestehenden Zebrastreifen nahe dem Grundstück Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so umgestalten, dass seine Nutzung auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung infrage kommt

30.10.2020 · Aktualisiert: 21.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6857 entstanden aus Vorlage: OF 1820/5 vom 15.10.2020 Betreff: Den bestehenden Zebrastreifen nahe dem Grundstück Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so umgestalten, dass seine Nutzung auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung infrage kommt Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen über den Ziegelhüttenweg auf Höhe des Grundstücks Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so anzulegen, dass er zukünftig auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung die sichere Überquerung des Ziegelhüttenwegs ermöglicht. Begründung: Auf der Höhe Ziegelhüttenweg 35 A befindet sich ein Zebrastreifen, der von der linken Seite des Bürgersteiges stadtauswärts zur rechten Seite führt. Dieser wird von Passanten, die die Fritz-Kissel-Siedlung erreichen wollen, selten genutzt, da sie dazu einen Umweg in die entgegengesetzte Richtung machen müssten. Die Passanten, die von ALDI kommend, die rechte Straßenseite erreichen wollen, um ihr Wohngebiet zu erreichen, nutzen ihn nicht, da sie gezwungen wären, zurückzulaufen. Stattdessen überqueren sie die Straße in Höhe des Bahnübergangs und sind dadurch vom Autoverkehr gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 473 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 444 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsberuhigung Grethenweg

14.10.2020 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1808/5 Betreff: Verkehrsberuhigung Grethenweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeiten er sieht, um den erhöhten Schleichverkehr und das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit im Grethenweg zu unterbinden. Begründung: Der Grethenweg wird immer häufiger von Fahrzeugen als Durchgangs bzw. Umgehungsstraße genutzt, um zur Darmstädter Landstraße zu gelangen. Darüber hinaus wird die Geschwindigkeitsbegrenzung regelmäßig nicht eingehalten. Im Grethenweg wohnt eine große Anzahl an Familien mit Kindern. Desweiteren sind im Grethenweg Kindergärten und Spielplätze vorhanden. Durch die große Anzahl der Fahrzeuge und das zu schnelle Fahren besteht ein gesteigertes Unfallrisiko. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1829 2020 Die Vorlage OF 1808/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad

18.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6573 entstanden aus Vorlage: OF 1739/5 vom 01.09.2020 Betreff: Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass es an der Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Häufig fahren Autos an der genannten Kreuzung zu zügig und achten dabei nicht immer auf die dort laufenden Fußgängerinnen und Fußgänger. Ein Fußgängerüberweg kann hier ein sicheres Überqueren der Straße zukünftig ermöglichen und so die Fußgängerinnen und Fußgänger besser schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 281 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung von Unrat in Sachsenhausen hier: Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg

18.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6574 entstanden aus Vorlage: OF 1740/5 vom 27.08.2020 Betreff: Entfernung von Unrat in Sachsenhausen hier: Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der auf dem Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg - westlich der Einmündung des Schnappb ornwegs - befindliche Unrat zeitnah beseitigt wird. Begründung: Im oben genannten Bereich befindet sich ein Grundstück, das mit Unrat zugepflastert ist. Ein Vor-Ort-Termin des Regierungspräsidiums Darmstadt brachte zwar die Erkenntnis zutage, dass das Grundstück insgesamt einen verlassenen und verwahrlosten Eindruck macht, bei den Hinterlassenschaften, wie z. B. ein Kfz, ist dies als Untertreibung zu verstehen. Der Ortsbeirat wünscht sich ein deutlich stringenteres Vorgehen gegen die Vermüllung der Umwelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 67 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wiederherstellung der Brunnenanlage gegenüber der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg

24.08.2020 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2020, OF 1747/5 Betreff: Wiederherstellung der Brunnenanlage gegenüber der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Brunnenanlage gegenüber der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg insgesamt mit den Sitzbänken wieder funktionsfähig und ansehnlich herzustellen. Diese Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget in Höhe von EUR 5.000,00 finanziert. Begründung: Die obige Brunnenanlage ist in baulicher Hinsicht sehr attraktiv. Leider ist sie völlig verwahrlost und bedarf einer Wiederinstandsetzung. Links und rechts neben der Brunnenanlage befinden sich Sitzbänke, die auch wieder hergestellt werden sollten. An dieser Stelle kommen viele Fußgänger von dem Verbindungsweg Sachsenhausen-Neu-Isenburg vorbei. Restauriert kann die Anlage ein Schmuckstück werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1747/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1747/5 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 462 2020 Die Vorlage OF 1747/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 47 baldmöglichst zeitlich verlängern und neue Haltestelle ergänzen

21.08.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6385 entstanden aus Vorlage: OF 1705/5 vom 08.06.2020 Betreff: Buslinie 47 baldmöglichst zeitlich verlängern und neue Haltestelle ergänzen Der Magistrat wird aufgefordert, die im Herbst 2019 beantragte Verlängerung des Dienstes der Buslinie 47 in den Abendstunden nicht weiter zu verzögern und auch im Streckenabschnitt Geleitsstraße - Wendelsweg - Dielmannstraße eine weitere Haltestelle einzurichten. Begründung: Der letzte Bauabschnitt mit Wohnungen auf dem ehemaligen Areal der früheren Henninger Brauerei ist nahezu fertiggestellt; mit dem Einzug der Bewohner ist in diesen Sommerwochen zu rechnen, deshalb ist a) von nennenswertem Anwachsen der ÖPNV-Nutzung und damit der Inanspruchnahme der Buslinie 47 auszugehen; sowohl durch dieses größere Wohngebiet als auch allgemein beiderseits des Wendelswegs ist der Bedarf der Busverbindung auch in den Abendstunden größer geworden. Die derzeitige Beschränkung (ca. 20:30 Uhr) ist längst nicht mehr zeitgemäß und mutet den Anwohnern lange Fußwegverbindungen oder teures Taxifahren zu. Eine Verlängerung bis Mitternacht ist nötig; b) eine zusätzliche neue Haltestelle "Villa Henninger" unmittelbar vor oder nahe dem Gebäude der ehemaligen Henninger-Verwaltung wünschenswert, zumal gerade da ein Verbindungsfußweg entstand, der den Wendelsweg nach Westen durch das gesamte neue Wohngebiet über einen neuen zentralen Platz zum Hainer Weg führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2026 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umsetzen von zwei Glascontainern Ecke Kranichsteiner Straße 33/Bindingstraße

25.07.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2020, OF 1709/5 Betreff: Umsetzen von zwei Glascontainern Ecke Kranichsteiner Straße 33/Bindingstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die obigen beiden Glascontainer umgesetzt werden können. Neue Standorte könnten sein: Kranichsteiner Straße / Ecke Wendelsplatz Wendelsplatz / Ecke Darmstädter Landstraße. (Die dort vorhandenen Glascontainer ergänzen) Gleichzeitig wird angeregt, dass anstelle der Glascontainer Fahrradbügel aufgestellt werden könnten. Begründung: Das Entsorgen von Glas wird bereits tagsüber als sehr laut und störend empfunden. Noch ärgerlicher aber ist es, dass zu jeder Tageszeit - auch spät abends, über die erlaubte Zeit hinaus, Glas lautstark entsorgt wird. Für Bürger, die - aus welchem Grund auch immer - tagsüber zuhause sind, ist das dann zuviel. Es macht ihnen gesundheitlich zu schaffen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/5 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachsenhäuser Berg, Fritz-Boehle-Straße: Verkehrsberuhigung erwirken und Unfallgefahren beseitigen

19.06.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6195 entstanden aus Vorlage: OF 1669/5 vom 04.06.2020 Betreff: Sachsenhäuser Berg, Fritz-Boehle-Straße: Verkehrsberuhigung erwirken und Unfallgefahren beseitigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Verkehrsmaßnahmen im o. g. Bereich schnellstens durchgeführt werden können, die das Ziel erwirken, 1. den Verkehr nachhaltig zu beruhigen und 2. damit Unfallgefahren zu beseitigen und 3. das Einziehen von Bodenschwellen nicht unbedingt erforderlich machen, da diese erfahrungsgemäß beim schnellen Überfahren störenden Lärm für das Umfeld verursachen. Begründung: Die Fritz-Boehle-Straße, der Obere Schafhofweg und der Letzte Hasenpfad sind zu reinen Durchgangsstraßen zur Darmstädter Landstraße hin geworden. Die Fritz-Boehle-Straße (schön gerade und breit angelegt) fordert zu Geschwindigkeitsbeschleunigungen jene Fahrzeugführer heraus, die vom Oberen Schafhofweg kommend Richtung Süden fahren. Am Ende, in Höhe des Kinderspielplatzes, biegen viele von ihnen dann verkehrswidrig links ab in den Sachsenhäuser Landwehrweg (eine Einbahnstraße) Richtung Darmstädter Landstraße. Der Ortsbeirat weist dringend darauf hin, dass in der Fritz-Boehle-Straße überwiegend junge Familien mit Kindern wohnen, die dabei sind, erste Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln unter Benutzung von Fahrrädern, Tretrollern etc. Sollte hier verkehrsmäßig nicht eingegriffen werden, sind schwere Unfälle zum Schaden kleiner Kinder vorprogrammiert und - so scheint es - wohl unausweichlich. Der Ortsbeirat und die Anwohner bitten deshalb dringend um Hilfe, zumal weder Hinweise auf "Anlieger-Beschilderungen" noch Tempo-30-Hinweise beachtet werden. Geschwindigkeitskontrollen erfolgen nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1840 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Magistrat möge mit Hilfe von Experten dringend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrsrowdytum in Wohngebieten entwickeln

19.06.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6194 entstanden aus Vorlage: OF 1667/5 vom 04.06.2020 Betreff: Der Magistrat möge mit Hilfe von Experten dringend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrsrowdytum in Wohngebieten entwickeln Der Magistrat wird gebeten, zeitnah Vorschläge zu entwickeln, die geeignet sind, die Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich des Wohngebiets Schützenhüttengässchen/Letzter Hasenpfad und Umgebung vor den Verkehrsrowdys zu schützen, die in erheblicher Zahl notorisch und rücksichtslos die dort geltenden Verkehrsregeln missachten. Unter anderem werden Geschwindigkeitsbeschränkungen und Durchfahrtsverbote sowie Einbahnstraßenregelungen missachtet. Begründung: Die Straßen des genannten Wohngebiets werden tagtäglich vielfach von Pendlern und anderen Verkehrsteilnehmern unter grober Missachtung der einschlägigen Regeln der StVO als "Schleichwege" missbraucht. Alle Versuche von Anwohnerinnen und Anwohnern, von den zuständigen Behörden Hilfe und Unterstützung zu erhalten, sind bisher ergebnislos geblieben. Unter anderem wurde schließlich sogar versucht, mit Demonstrationen auf die Missstände aufmerksam zu machen und auf Schritte zur Abhilfe zu drängen. Um wachsender Politikverdrossenheit bei den Betroffenen und einer zunehmenden Fehlhaltung von immer mehr Verkehrsteilnehmern, die annehmen müssen, serienweise ohne jegliche negative Sanktion Verkehrsregeln missachten zu können, entgegenzuwirken, sind in der Anregung beschriebenen Schritte des Magistrats dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1835 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138

19.06.2020 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.06.2020, OA 575 entstanden aus Vorlage: OF 1657/5 vom 03.06.2020 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 Vorgang: V 1481/19 OBR 5; ST 601/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Arbeitsweise der Unfallkommission zu verbessern. Insbesondere sind die Unfälle mit verletzten und getöteten Fußgängern und Radfahrern detaillierter zu betrachten. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist zu überprüfen. Es sind ferner Anstrengungen zu unternehmen, mehr Informationen von Alleinunfällen zu gewinnen. Begründung: Die Arbeitsweise der Unfallkommission ist nicht zeitgemäß. Erkennbar ist sie darauf ausgerichtet, den motorisierten Verkehr zu optimieren. Der Sachverstand über Regeln für und Verhaltensweisen von Fußgängern und Radfahrern erscheint nicht ausreichend, um angemessene Maßnahmen für diese besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer einzuleiten. In diesem Zusammenhang verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme des Magistrats ST 601, in der über Radfahrunfälle in der Darmstädter Landstraße berichtet wird. Ein Zusammenhang zwischen zwei Unfällen führt der Magistrat nicht auf ein fehlerhaftes Radwegenetz zurück. Da liegt die Vermutung nahe, dass aus der Unfallkommission niemand jemals dort mit dem Rad entlanggefahren ist. Genau dieser entsetzliche Radweg ist das Problem. Es ist doch kein Zufall, dass auf diesem Konstrukt Radfahrer verunglücken. Leider erhalten die zuständigen Stellen regelmäßig keine Informationen über Alleinunfälle. Dadurch entgehen dem Magistrat wichtige Hinweise über den teils unsäglichen Zustand der Radwege. Auch der zweite Radunfall auf der Fahrbahn steht selbstverständlich in direktem Zusammenhang mit dem Radwegkonstrukt, weil nämlich der Radverkehr aus dem Blick des Kraftfahrzeugverkehrs gerät. Insoweit erscheint das Konzept der Unfallhäufungsstellen ungeeignet. Es verengt den Blick zu sehr auf Verkehrsunfälle, die bei vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten an unübersichtlichen Stellen durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist auch statistisch fragwürdig, weil es Erfolge der Unfallkommission suggeriert, wo keine sind oder nicht in dem Maße zu finden sind. Die Unfallhäufung ist ja statistisch ein Ausreißer nach oben. Es liegt in der Natur der Sache, dass nach einer Unfallhäufung eine Unfallverringerung zu verzeichnen ist, auch ganz ohne Eingriffe. Die Unfallkommission fokussiert sich zu sehr auf solche Scheinerfolge. Die Führung des Radverkehrs ist leider städtebaulich eine Restgröße. Die Folge sind verwirrende und intuitiv schwer erfassbare Verkehrsführungen. Hier muss die Unfallkommission dringend in der gebotenen Tiefe die Unfallverläufe betrachten. Der Ortsbeirat verweist hier auf den tödlichen Unfall in der Gerbermühlstraße, der auf Seite 3 unter Nr. 7 aufgeführt wird. Die Unfallkommission hat beim Stichwort rote Ampel die Arbeit eingestellt. Es gibt dort aber keine Ampel für Radfahrende. Es entsteht der Eindruck, dass die Unfallkommission die Stelle nicht vor Ort in Augenschein genommen hat, sondern nach Aktenlage entschieden hat. Bundesweit geht die Zahl der Verkehrsunfälle zurück. Dieser erfreuliche Trend geht in Frankfurt an den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbei. Daran hat auch die Arbeit der Unfallkommission nichts geändert. Die Arbeitsweise dieser Kommission muss daher dringend nachgeschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1481 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 601 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1801 Antrag vom 20.04.2021, OF 1/5 Anregung vom 07.05.2021, OA 12 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 24.06.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 138 = Zurückweisung, OA 575 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6047, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV)

19.06.2020 · Aktualisiert: 26.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6186 entstanden aus Vorlage: OF 1656/5 vom 20.05.2020 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV) Vorgang: OM 4434/19 OBR 5; ST 1238/19 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt nochmals vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs entlang der Friedhofsmauer nur für Pkws zu erlauben. Begründung: Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von Lkws, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen zwischen Bergkirche und Goetheturm aus der Innenstadt kommend der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem, auch in den vergangenen Monaten immer wieder vorgekommenen, Zuparken des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 01.07.2019, ST 1238, angeführt, dass durch das Abstellen von Lastkraftwagen der positive Nebeneffekt einer Fahrgeschwindigkeitsreduzierung erreicht wird. Hiergegen ist anzuführen, dass am Hainer Weg auf Höhe des Friedhofs kein Grund ersichtlich ist, weshalb die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h weiter abgesenkt werden sollte; der Straßenabschnitt befindet sich gerade nicht in einem Wohngebiet. Ferner wird das Argument angeführt, dass den Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes eine ausreichende Anzahl von Kurzzeitparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz am Eingang des Friedhofes auf der Seite der Darmstädter Landstraße zur Verfügung steht. Hiergegen ist anzuführen, dass diese Parkmöglichkeiten zum einen weitgehend kostenpflichtig sind und zum anderen sich auf der anderen Seite des Friedhofs befinden. Gerade in Bezug auf in der Mobilität eingeschränkte Personen, welche eine Grabstätte auf der östlichen Seite des Friedhofs besuchen möchten, kann diese Argumentation nicht greifen. Bezüglich des Zuparkens des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges und der diesbezüglichen Anmerkung des Magistrates, dass derselbe dann immer noch von Kleintransportern zugeparkt werden könnte, ist darauf hinzuweisen, dass dies in der Vergangenheit nur vereinzelt vorgekommen ist und das Hauptproblem von Lkws ausgeht. In den vergangenen Wochen ist der Spiegel sogar zum Teil von Fahrzeugen (Kranwagen) ohne Kennzeichen verdeckt worden. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat nochmals, sich der Problematik anzunehmen und auf die Ortskenntnis des Stadtteilgremiums zu vertrauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4434 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1867 Antrag vom 30.10.2021, OF 250/5 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1190 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gärtnerische Überarbeitung des „Islamischen Bestattungsfeldes“ auf dem Waldfriedhof Oberrad

19.06.2020 · Aktualisiert: 18.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6201 entstanden aus Vorlage: OF 1680/5 vom 01.06.2020 Betreff: Gärtnerische Überarbeitung des "Islamischen Bestattungsfeldes" auf dem Waldfriedhof Oberrad Der Magistrat wird gebeten, das "Islamische Bestattungsfeld" auf dem Waldfriedhof Oberrad gärtnerisch überarbeiten zu lassen. Begründung: Im südwestlichen Teil des Waldfriedhofes Oberrad befindet sich das "Islamische Bestattungsfeld". Mit dem auf der Internetpräsenz Wikipedia im Jahre 2015 veröffentlichen Bild des "Islamischen Bestattungsfeldes" hat die Realität bedauerlicherweise nichts mehr zu tun. Das "Islamische Bestattungsfeld" wirkt ungepflegt und bedarf dringend einer gärtnerischen Überarbeitung. 2015: 2020: Quelle: Von Gaki64 - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Quelle: privat https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=39802288 ; 01.06.2020 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1599 Aktenzeichen: 67 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)

13.03.2020 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 entstanden aus Vorlage: OF 1627/5 vom 25.02.2020 Betreff: Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18; OM 4447/19 OBR 5; ST 1429/19 Der Magistrat wird gebeten, folgende niveaugleichen Nullabsenkungen umzusetzen: 1. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. an der Zufahrt zum Waldweg Richtung Helene-Meyer-Straße/Isenburgring östlich der Autobahn gegenüber der Hausnummer 535 der Offenbacher Landstraße Fahrtrichtung Offenbach ; 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Außer zu Ziffer 3. hat der Ortsbeirat schon in den o. g. Anregungen an den Magistrat um Ausführung von niveaugleichen Absenkungen an den genannten Stellen gebeten. Die Ausführungen des Magistrats in seinen o. a. Stellungnahmen überzeugen nicht. Der Verbau von Rundbordsteinen ist keine Nullabsenkung. Die Notwendigkeit der Rundbordsteine zur Wasserführung erschließt sich an der Stelle zu Ziffer 2. überhaupt nicht, weil das Gefälle von den Bordsteinen weg weist. An den übrigen Stellen kann das Gefälle durch einen schmalen Asphaltstreifen überbrückt werden, wie auf Bild 1 zu sehen ist. Die Ausführung der Absenkung zu Ziffer 5. wurde zunächst für das erste Quartal 2018, dann für den Herbst 2019 angekündigt. Leider besteht nach wie vor der hohe Bordsteinvorstand. Die Absenkung zu Ziffer 3. erschließt einen Verbindungsweg durch den Wald zum Isenburgring in Offenbach, der von Ortskundigen gern genutzt wird, um die Offenbacher Landstraße und den Dreieichring zu umfahren. Die vom Ortsbeirat gewünschten Absenkungen sind kein Luxus, sondern dienen der Sicherheit. Das schräge Anfahren von Bordsteinvorständen führt besonders bei ungünstiger Witterung immer wieder zu Unfällen. Davon erhalten die Behörden so gut wie nie Kenntnis, weil es sich um Alleinunfälle handelt, für die niemand in Regress genommen werden kann. So entsteht der falsche Eindruck, dass die Wege im Ganzen sicher genug seien. Bild 1: Nullabsenkung bei Bordsteinvorstand mit Asphalt überbrückt. Quelle: Privat Bild 2: Waldweg zu Ziffer 3. soll durch eine Absenkung erschlossen werden. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1234 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4283 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entlastungen für die Wohngebiete Sachsenhausens

13.03.2020 · Aktualisiert: 30.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5917 entstanden aus Vorlage: OF 1604/5 vom 24.02.2020 Betreff: Entlastungen für die Wohngebiete Sachsenhausens Der Magistrat wird gebeten, ein geeignetes Konzept vorzulegen, um die Wohngebiete Sachsenhausens deutlich vom Verkehr zu entlasten. Begründung: Sachsenhausen ist ein wachsender Stadtteil mit inzwischen mehr als 60.000 Einwohnern. Entsprechend groß sind die Herausforderungen im Bereich der Verkehrspolitik. Seit Monaten halten Staus weite Teile Sachsenhausens in einem Würgegriff. Auslöser hierfür ist die konzeptlose Sperrung des nördlichen Mainufers. Doch nicht nur die Sperrung des nördlichen Mainufers schadet dem Stadtteil. Hoher Parkdruck und überlastete Straßen stellen eine nicht hinnehmbare Situation für die Bürgerinnen und Bürger dar. Zuletzt haben zahlreiche Anwohner im südlichen Sachsenhausen gegen den wachsenden Schleichverkehr demonstriert. Sie zogen durch den Schützenhüttenweg, den Letzten Hasenpfad und den Sachsenhäuser Landwehrweg und machten auf die wachsenden Pendlerströme aufmerksam. Viele Anwohnerinnen und Anwohner beschreiben, dass der Durchgangsverkehr gefährliche und unerträgliche Ausmaße angenommen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1033 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Einbahnstraßenregelung im unteren Bereich Letzter Hasenpfad durch Blitzereinsatz überwachen und Verstöße unterbinden

14.02.2020 · Aktualisiert: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5782 entstanden aus Vorlage: OF 1582/5 vom 30.01.2020 Betreff: Die Einbahnstraßenregelung im unteren Bereich Letzter Hasenpfad durch Blitzereinsatz überwachen und Verstöße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, im unteren Bereich Letzter Hasenpfad, wo dieser Einbahnstraße in Süd-Nord-Richtung ist, durch befriste te, aber intensive Verkehrsüberwachung mittels Blitzer sicherzustellen, dass die Einbahnstraßenregelung zukünftig beachtet wird. Begründung: Anwohner haben darauf hingewiesen, dass die Straße Letzter Hasenpfad als "Schleichweg" in Nord-Süd-Richtung missbraucht wird. Die beantragte Maßnahme ist geeignet, dies zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 839 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Linksabbiegespur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg schließen

30.01.2020 · Aktualisiert: 20.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1583/5 Betreff: Linksabbiegespur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg schließen Der Magistrat wird gebeten, die Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße stadteinwärts in den Schützenhüttenweg zu schließen und damit den Verkehr im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad zu beruhigen und regelwidrigen Durchgangsverkehr zu beenden. Begründung: Viele Anwohner beschreiben, dass der Kraftfahrzeugverkehr im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad extrem gefährliche und und für die Anwohner unerträgliche Ausmaße angenommen hat, weil beide Straßen u. a. unter Missachtung des Schildes "Durchfahrt verboten, Anlieger frei" als "Schleichwege" für Durchgangsverkehr benutzt werden. Die beantragte Maßnahme wurde von Anwohnern vorgeschlagen und ist geeignet, dem effektiv entgegenzuwirken. Für Anlieger bleibt die Möglichkeit, über Südfriedhof und das Alte Schützenhüttengässchen ihr Ziel zu erreichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED

03.01.2020 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 1505/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Haushaltsmittel für LED-Leuchten mit folgenden Prioriäten einzusetzen: Sachsenhausen - Gutzkowstraße - Textorstraße - Oskar-Sommer-Straße Oberrad - Nonnenpfad - Kinzigstraße - De-Neufville-Straße Begründung: Der Ortsbeirat ist erfreut, dass nach den Beschlüssen des Klimaschutzplans die Umrüstung der Gasleuchten auf LED mit höherer Priorität betrieben werden soll. Da nicht zu erwarten ist, dass schon in den nächsten zwei Jahren alle Leuchten umgerüstet sein werden, schlägt der Ortsbeirat vor, die oben angeführten Straßen mit höchster Priorität umzurüsten, da dort der Leidensdruck auf Grund von häufigen Ausfällen am größten ist. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1505/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, FDP, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 35 2020 Die Vorlage OF 1505/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Aufzählung der Straßen in Sachsenhausen wie folgt ergänzt wird: Walldorfer Straße, Niersteiner Straße und Wendelsweg. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald

08.12.2019 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2019, OF 1515/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald Vorgang: EA 37/17 OBR 5; ST 1448/17; EA 236/18 OBR 5; ST 795/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020/2021 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: Der Magistrat hat in seinen Stellungnahmen vom 14.08.2017, ST 1448 und 03.05.2019, St 795 mitgeteilt, dass er die Errichtung eines Trimm-Dich-Parcours im Frankfurter Stadtwald ablehnt, stattdessen aber die Einrichtung eines Sportparcours auf dem geplanten Bürgerparkgelände der ehemaligen Rennbahn befürwortet. Der Ortsbeirat 5 würde die Errichtung eines Sportparcours im Stadtwald bzw. in der Nähe zum Stadtwald begrüßt, auch wenn er eine Trimm-Dich-Strecke noch immer präferiert. Er regt zudem an für die Errichtung des Parcours auch die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg / Kesselbruchschneise in Betracht zu ziehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 10.03.2017, EA 37 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1448 Etatanregung vom 23.11.2018, EA 236 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 795 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1515/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1514/5 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkordnung Ziegelhüttenweg

22.11.2019 · Aktualisiert: 07.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5391 entstanden aus Vorlage: OF 1491/5 vom 22.11.2019 Betreff: Parkordnung Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten , in Ergänzung zur Anordnung vom 27.09.2019 auch zwischen Bahnschranke und Lamboystraße auf der südöstlichen Seite des Ziegelhüttenwegs Parkwinkel zu markieren. Durch geeignete Markierungen ist auf dem Fußweg vor der Hausnummer 30 kenntlich zu machen, dass dort Rad fahrende Kinder unterwegs sind. Dort ist vor der Bahnschranke der Fußweg abzusenken. Begründung: Auch zwischen Bahnschranke und Lamboystraße wird verbotenerweise auf dem Gehweg geparkt, sodass die Anordnung von Parkwinkeln auch dort sinnvoll erscheint. Leider haben Parkwinkel offenbar nur eine begrenzte Suggestionskraft. Kraftfahrzeuge werden auch dort trotzdem verbotenerweise abgestellt. Durch Radwegsymbole auf dem Fußweg soll Kraftfahrern klargemacht werden, dass illegal abgestellte Fahrzeuge Kindern den Platz wegnehmen. Eltern dürfen ihre Kinder auf dem Fußweg auf dem Fahrrad begleiten. Ihnen soll am Ende des Fußwegs ermöglicht werden, wieder auf die Straße zu wechseln. Daher ist die Absenkung des Bordsteins vor der Bahnschranke sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 449 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße

22.11.2019 · Aktualisiert: 06.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5405 entstanden aus Vorlage: OF 1464/5 vom 03.11.2019 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die im September vorgenommene Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße wieder rückgängig zu machen. Begründung: An der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße wurde vor wenigen Wochen die Ampelschaltung geändert; die Grünschaltung ist nun unregelmäßig. Bürgerinnen und Bürger berichten, dass mehrfach Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Schülerinnen und Schüler, die sich auf die seit Jahrzehnten bestehende Ampelschaltung verlassen hatten, in gefährliche Situationen geraten sind. Zudem hat sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung nicht verbessert, sondern im Gegenteil, der fließende Verkehr auf der Darmstädter Landstraße muss nun abbremsen, um die eingefügte Grünphase im Sachsenhäuser Landwehrweg passieren zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 595 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbesserung des Fußweges zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen

22.11.2019 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5401 entstanden aus Vorlage: OF 1460/5 vom 31.10.2019 Betreff: Ausbesserung des Fußweges zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und der Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen instand zu setzen und mit einer wassergebundenen Decke zu befestigen. Begründung: Der oben genannte Weg wird von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern als Verbindungsweg genutzt. Besonders Familien und Kinder nutzen ihn auf dem Weg in Richtung Spielplatz am Letzten Hasenpfad. Gleichzeitig gehört der Weg zur Radroute 6, die eine wichtige Verbindung zwischen Frankfurt und Neu-Isenburg darstellt. Insbesondere nach Niederschlägen befindet sich der Weg in einem schlechten Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 395 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leerung der Altglascontainer im nördlichen Sachsenhausen

22.11.2019 · Aktualisiert: 07.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5410 entstanden aus Vorlage: OF 1472/5 vom 03.11.2019 Betreff: Leerung der Altglascontainer im nördlichen Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die Leerungsfrequenz der Altglascontainer im Bereich von Alt-Sachsenhausen so zu verbessern, ggf. zu erhöhen und besser zu terminieren, dass jederzeit freie Kapazitäten verfügbar sind und sich nicht leere Flasch en vor den Containern stapeln. Das gilt für folgende Container: Wallstraße/Ecke Paradiesgasse, Gutzkowstraße/Ecke Brückenstraße, Textorstraße/Ecke Brückenstraße, Diesterwegplatz, Willemerstraße/Ecke Darmstädter Landstraße. Begründung: Bürger beklagen die mangelnde Leerung der Container und die daraus folgende Verschmutzung des öffentlichen Raumes. Jetzt vor Silvester wird das Problem wieder virulent. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 614 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg prüfen

07.11.2019 · Aktualisiert: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2019, OF 1478/5 Betreff: Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße stadteinwärts in den Schützenhüttenweg als geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von regelwidrigem Durchgangsverkehr und zur Verkehrsberuhigung im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad in Frage kommt. Begründung: Viele Anwohner beschreiben, dass der Kraftfahrzeugverkehr im Bereich Schützehüttenweg/Letzter Hasenpfad extrem gefährliche und und für die Anwohner unerträgliche Ausmaße angenommen hat, weil beide Straßen u. a. unter Missachtung des Schildes "Durchfahrt verboten, Anlieger frei" als "Schleichwege" für Durchgangsverkehr benutzt werden. Es müssen wirkungsvolle Maßnahmen gefunden werden, um dem entgegenzuwirken. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1478/5 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Radfahrunfälle mit Schwerverletzten auf der Darmstädter Landstraße

03.11.2019 · Aktualisiert: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2019, OF 1471/5 Betreff: Radfahrunfälle mit Schwerverletzten auf der Darmstädter Landstraße Ausweislich des Unfallatlasses (https://unfallatlas.statistikportal.de/) ist es im Bereich der Darmstädter Landstraße in Höhe der Liegenschaften 111 bis 119 im Jahr 2018 zu zwei Fahrradunfällen mit Schwerverletzten gekommen. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Erkenntnisse über das Unfallgeschehen vorliegen und welche Maßnahmen ggfls. zur Erhöhung der Sicherheit getroffen wurden. Begründung: Die Angaben im Unfallatlas legen nahe, dass zwei Radfahrende auf Grund von Unfällen auf dem Radweg im Krankenhaus gelandet sind. Die Radwege der Darmstädter Landstraße wurden bisher als sicher gepriesen. Das dürfte daran liegen, dass die Wege wegen ihrer dürftigen Qualität gemieden werden. Zwei schwerverletzte Radfahrer in einem Jahr auf einem solch kurzen Abschnitt deuten auf ein Problem hin. Der Ortsbeirat möchte sich ein Bild über mögliche Gefahrenstellen in seinem Bezirk machen. Unfall 1 Darmstädter Landstraße Quelle: https://unfallatlas.statistikportal.de/ Unfall 2 Darmstädter Landstraße Quelle: https://unfallatlas.statistikportal.de/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1481 2019 Die Vorlage OF 1471/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg

30.10.2019 · Aktualisiert: 17.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2019, OF 1465/5 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat auf der westliche Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg das Parken auf dem Gehweg und ferner auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Lettigkautweg und Steinhausenstraße das Parken halb auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite in diesem Bereich ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). (siehe auch den rückseitigen Kartenauszug) Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg sowie auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Lettigkautweg und Steinhausenstraße geparkt wird ohne, dass es zu Beeinträchtigung für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und nimmt durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals zu. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges wird angeregt hier weiteren Parkraum zu schaffen. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite in diesem Bereich zu verfügen um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Quelle: Googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird zurückgestellt, bis der Ortstermin in dieser Angelegenheit stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, zu erfragen, wann der Ortstermin in dieser Angelegenheit stattfinden kann. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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