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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der Romroder Straße

12.11.2018 · Aktualisiert: 19.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 472/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der Romroder Straße Vorgang: EA 51/18 OBR 11; ST 1332/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der Romroder Straße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Wie in dem Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154, Punkt 2 (bereits für die Jahre 2008/2009) zugesagt, ist die Gestaltung der Straßenoberfläche mittels Auf- und Einpflasterungen an die Ausführungen der angrenzenden Straßen Lohrgasse, Draisbornstraße und Alsfelder Straße anzupassen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Nachdem die anderen Straßen im alten Teil Seckbachs bereits vor Jahren saniert und gepflastert wurden, sollte endlich auch die Romroder Straße in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 51 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1332 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 284 2018 Die Vorlage OF 472/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße

12.11.2018 · Aktualisiert: 19.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 470/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: EA 76/17 OBR 11; ST 1712/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nußgartenstraße/Kreuzweg, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nußgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlanggeführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 13.03.2017, EA 76 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1712 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 282 2018 Die Vorlage OF 470/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP und gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße

12.11.2018 · Aktualisiert: 19.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 471/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 53/18 OBR 11; ST 1343/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 53 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1343 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 283 2018 Die Vorlage OF 471/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2018

11.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2018, OF 439/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2018 Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget die 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instand gehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: SPD CDU LINKE. FDP GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 257 2018 Die Vorlage OF 439/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, LINKE., FDP, GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10

18.09.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 03.09.2018 Betreff: Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße, schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendlerinnen und Berufspendlern auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahrzeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden die Stadtteile des Ortsbezirks aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten, unter deutlichen Ausweichverkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Nr. 4 GOOBR gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen er die zu erwartenden steigenden Ausweichverkehre über 1. den Harheimer Weg/Am Wendelsgarten, 2. den Heiligenstockweg/Am Dachsberg, 3. die Hofhausstraße/Goldpeppingstraße, 4. die Sigmund-Freud-Straße, 5. die Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg, 6. Gießener Straße eindämmen und somit die Bürgerinnen und Bürger vor einer Steigerung von Gefahrenpotenzialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat in den vorgenannten Bereichen, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessern und somit auch zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung beitragen will. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartenden deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Metern den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2370 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsmaßnahmen im Ortsbezirk 10

18.09.2018 · Aktualisiert: 10.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3714 entstanden aus Vorlage: OF 575/10 vom 22.07.2018 Betreff: Verkehrsmaßnahmen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche aktuellen Planungen und Projekte im Bereich des ÖPNV sowie des Individualverkehrs im Ortsbezirk 10 vorliegen; inklusive der Frage, mit welcher Priorität diese jeweils vorangetrieben werden und welche Schwierigkeiten zu berücksichtigen sind, 2. wie der aktuelle Sachstand hinsichtlich des (Bau-) Beginns sowie der Inbetriebnahme für die folgenden Maßnahmen lautet: a) Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße zwischen Hofhausstraße und der Auffahrt zur A 661, b) Verkehrsentlastung Bonames, c) Verkehrsentlastung Berkersheim, d) Bau des 3. und 4. Gleises nach Bad Vilbel im Bereich Frankfurter Berg und Berkersheim, e) Verkehrsentlastung Frankfurter Bogen. 3. wo Park-and-ride-Plätze zur Entlastung des Ortsbezirks 10 eingerichtet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 96 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernen des Verkehrsschildes 283 (absolutes Halteverbot) vor der Leonhardsgasse 2

17.09.2018 · Aktualisiert: 11.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3680 entstanden aus Vorlage: OF 413/11 vom 02.09.2018 Betreff: Entfernen des Verkehrsschildes 283 (absolutes Halteverbot) vor der Leonhardsgasse 2 Vorgang: OM 3166/18 OBR 11 Der Magistrat wird aufgefordert, das neu angebrachte Verkehrsschild 283 (absolutes Halteverbot) vor der Leonhardsgasse 2 zu entfernen. Das bereits früher vorhandene Verkehrsschild 286 (eingeschränktes Halteverbot) mit dem Zusatz: "Werktags 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr" ist beizubehalten. Begründung: In der Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat, OM 3166, wurde für den Bereich des Fußgängerüberwegs ein Poller gefordert, um den Fußgängerüberweg vor dem Beparken zu schützen. Nun wurde der komplette Bereich vor obiger Liegenschaft durch Anbringen des Verkehrsschildes 283 zum absoluten Halteverbot erklärt. Dies entspricht nicht der Anregung des Ortsbeirates und sorgt für einen unnötigen Verlust der knappen Parkplätze. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3166 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2275

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen

13.08.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3512 entstanden aus Vorlage: OF 386/11 vom 18.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-Vers., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, § 1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" aufgefordert, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sowie ausreichende Abfallbehälter aufzustellen: - Mainufer Fechenheim, Ende Starkenburger Straße, rechts zur Carl-Ulrich-Brücke - vor der Trauerhalle Fechenheim, Einbiegler Weg, vor der Tür zur Trauerhalle - Wächtersbacher Straße, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - gegenüber des Fechenheimer Schwimmbads, Konstanzer Straße - Anlegestelle Primusline in Fechenheim - Fechenheim, direkt am Mainufer, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Ende der Steinauer Straße, am Eingang zum Wald - Fechenheim-Nord, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Riederwald, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - alte Straßenbahnstrecke (Kirchbergweg) nach Bergen, zwischen Bitzweg und Wilhelmshöher Straße - vor dem Eingangstor der Pestalozzischule, bei den Fahrradständern (mindestens zwei Bänke) - Gustav-Behringer-Straße, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Am Sausee an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Galerie Seckbach, an geeigneter Stelle. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten sowie Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2098 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße

13.08.2018 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 388/11 vom 16.07.2018 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: V 291/16 OBR 11; ST 601/17 Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher Straße im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde sowie im Bereich des Fußgängerüberwegs Höhe Hausnummer 69 installieren zu lassen. 3. die für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei aufzufordern, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 601, ausgeführt). Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens 12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die verbotswidrig durch Seckbach fahrenden Lastkraftwagen in der engen Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen ein Problem. Eine konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2016, V 291 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601 Antrag vom 13.11.2018, OF 453/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Anregung vom 07.02.2022, OA 140 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3111, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018 § 3720, 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwindigkeitsabhängig steuern

13.08.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3513 entstanden aus Vorlage: OF 389/11 vom 29.07.2018 Betreff: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwindigkeitsabhängig steuern Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelanlage an oben genannter Kreuzung technisch so aufzurüsten, dass bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (30 km/h) eine automatische Rotschaltung erfolgt. Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird außerhalb des Berufsverkehrs häufig als Rennstrecke genutzt. Insbesondere in den Abendstunden erfolgen häufig Geschwindigkeitsüberschreitungen. Aufgrund der schmalen Bürgersteige ist das Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für das Sicherheitsgefühl der Bürger unverzichtbar. Durch die zuständigen Ämter und Behörden erfolgt eine Geschwindigkeitsüberwachung selten und in den Tagesrandstunden nie. Im Rahmen der technischen Umrüstung ist eine Ausweitung der Betriebszeit der Ampelanlage bis mindestens 23:00 Uhr wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 13 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Buslinie 43 auf Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110

13.08.2018 · Aktualisiert: 27.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 288 entstanden aus Vorlage: OF 400/11 vom 03.08.2018 Betreff: Buslinie 43 auf Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die geplante Fahrplanänderung gemäß des Magistratsvortrags vom 15.06.2018, M 110, für die Buslinie 43 wird nicht zum Fahrplanwechsel am 09.12.2018 umgesetzt, sondern erst, wenn die Wilhelmshöher Straße - aufgrund der Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Straße - nicht mehr durchgängig befahrbar ist. 2. Der vorgeschlagene Kleinbus (Shuttlebus) soll weiterhin zwischen der Endhaltestelle Leonhardsgasse (Linie 44) und Enkheim pendeln. Die vorgeschlagene Endhaltestelle Budge-Heim (Lohrberg) ist ebenfalls erst zu realisieren, wenn dies die Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße erfordern. Das Verbot der Einfahrt in die unechte Einbahnstraße Leonhardsgasse ist ausschließlich für den Kleinbus aufzuheben. Begründung: Derzeit ist ein Beginn der Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße nicht absehbar. Den Baubeginn für den Jahresanfang 2019 anzunehmen, erscheint völlig unrealistisch. Deshalb ist den Seckbacherinnen und Seckbachern eine Verschlechterung der Busanbindung erst dann zuzumuten, wenn dies unabwendbar ist. An der Endhaltestelle besteht für den Kleinbus eine Wendemöglichkeit sowie eine Toilettenanlage für den Busfahrer. Seckbach Mitte wäre an den ÖPNV in Richtung Enkeim angebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2185 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 15.08.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 288 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 289 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2018, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 288 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 288) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 288 und OA 289); BFF (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 110 = Ablehnung, OA 288 und OA 289 = Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 288 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 288) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 288 und OA 289) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3042, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung Wohngebiet Seckbach, gesperrt für Lkw über 7,5 Tonnen. Anlieger frei) in Höhe der Heinz-Herbert-Karry-Straße 1

11.06.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3323 entstanden aus Vorlage: OF 383/11 vom 26.04.2018 Betreff: Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung Wohngebiet Seckbach, gesperrt für Lkw über 7,5 Tonnen. Anlieger frei) in Höhe der Heinz-Herbert-Karry-Straße 1 Der Magistrat wird aufgefordert, ein Hinweisschild (Achtung Wohngebiet Seckbach, gesperrt für Lkw über 7,5 Tonnen. Anlieger frei) in der Heinz-Herbert-Karry-Straße 1 aufzustellen. Begründung: Auf der Seckbacher Landstraße befindet sich derzeit das unten als Lichtbild angefügte Verkehrshinweisschild. Es ist vielleicht dem Umstand geschuldet, dass es nicht ganz sauber ist oder einfach viel zu weit weg von der Gabelung Arolser Straße (Richtung Lidl) und Wilhelmshöher Straße aufgestellt ist, denn unzählige Fahrzeugführer von Lkws über 7,5 Tonnen fahren durch das Wohngebiet Seckbach aus dieser Richtung kommend. Würde das Hinweisschild an der Heinz-Herbert-Karry-Straße aufgestellt werden, bzw. dort wiederholt werden, könnte man möglicherweise besser auf die entsprechenden Verkehrsteilnehmer einwirken und ein unerlaubtes Durchfahren verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1789 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zentgrafenstraße 1-9a: Einrichtung einer Sackgasse

16.05.2018 · Aktualisiert: 18.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2018, OF 381/11 Betreff: Zentgrafenstraße 1-9a: Einrichtung einer Sackgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Sackgasse in der Zentgrafenstraße 1-9a einzurichten. Das Verkehrszeichen 357-50 (Sackgasse, Fußgänger und Radfahrer frei) ist an der Einmündung Hofhausstraße aufzustellen. Begründung: Die Zentgrafenstraße 1-9a (Abschnitt zwischen Hofhausstraße und Ellerstraße) ist ein verkehrsberuhigter Bereich (Z. 325.1). Dennoch wird er laut Anwohnern immer wieder als Umfahrung genutzt, um schneller in den oberen Teil der Zentgrafenstraße zu kommen. Dabei wird weder auf die Einhaltung der richtigen Geschwindigkeit (zwischen 4-7 km/h) noch auf den Vorrang von Fußgängern geachtet. Um die Anwohner besser schützen zu können und um der Gültigkeit des verkehrsberuhigten Bereichs auch tatsächlich Geltung zu verschaffen, ist es unabdingbar, einen einzelnen Poller vor der HN 9 zu installieren, der die weitere Durchfahrt unterbindet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 381/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicheres Gestalten der Ecke Wilhelmshöher Straße/Leonhardsgasse

14.05.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3167 entstanden aus Vorlage: OF 372/11 vom 26.04.2018 Betreff: Verkehrssicheres Gestalten der Ecke Wilhelmshöher Straße/Leonhardsgasse Der Magistrat wird aufgefordert, an der Wilhelmshöher Straße 166a/Leonhardsgasse 2 durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Begründung: Die Wilhelmshöher Straße ist die Hauptverkehrsstraße in Seckbach. Es verkehrt dort ebenfalls eine Buslinie und es herrscht, auch wegen der beliebten Gastronomiebetriebe, reger Fußgängerverkehr. Der Gehweg ist an der Wilhelmshöher Straße 166a/Leonhardsgasse 2 so schmal, dass keine zwei Fußgänger nebeneinander laufen können. Zwischen Fußgängern und Fahrzeugen jeglicher Art entstehen dort täglich höchst gefährliche Situationen, beispielsweise wenn Fußgänger aus der Leonhardsgasse 2 links um die Ecke auf die Wilhelmshöher Straße gehen. Denn es ist keine Seltenheit, dass Fahrzeuge, ebenfalls aufgrund der engen Fahrbahn, über den dortigen Gehweg fahren. Allein in diesem Jahr wurde die Ecke des dortigen Hauses bereits einmal durch einen Lkw gestreift und beschädigt. Geeignete Maßnahmen könnten z. B. kleine Leitelemente, Radabweiser oder Pfosten an geeigneter Stelle sein. Das beigefügte Lichtbild zeigt die entsprechende Stelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1736 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Pollern um den Fußgängerüberweg vor der Leonhardsgasse 2

14.05.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3166 entstanden aus Vorlage: OF 371/11 vom 26.04.2018 Betreff: Aufstellen von Pollern um den Fußgängerüberweg vor der Leonhardsgasse 2 Der Magistrat wird aufgefordert, durch Aufstellen von Pollern, unter Beachtung der Barrierefreiheit, den Bereich um den Fußgängerüberweg vor der Leonhardsgasse 2 von widerrechtlich parkenden Fahrzeugen frei zu halten. Begründung: In der Leonhardsgasse 2 ist eine beliebte Gastronomie. Die Parkplatzsituation in Seckbach ist wie überall in der Stadt - nicht ausreichend. Dennoch herrscht auch reger Fußverkehr. Es ist nicht hinnehmbar, dass dieser durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge gefährdet wird, insbesondere an Fußgängerüberwegen. Täglich ist zu beobachten, wie Fahrzeuge auf dem Fußgängerüberweg direkt oder wahlweise im geschützten Fünf-Meter-Bereich parken. Es scheint jedenfalls die Regel zu sein. Das Aufstellen von zwei Pollern, um den Fünf-Meter-Bereich zu sichern, würde eine merkliche Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgänger bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1739 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3680 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufheben der Einbahnstraße Leonhardsgasse, zwischen Gwinnerstraße und Hochstädter Straße für Pkw

26.04.2018 · Aktualisiert: 18.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 380/11 Betreff: Aufheben der Einbahnstraße Leonhardsgasse, zwischen Gwinnerstraße und Hochstädter Straße für Pkw Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einbahnstraße in der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gwinnerstraße für PKW aufzuheben. Begründung: Mehrere Zufahrten nach Seckbach senken den Verkehrsdruck auf den Hauptzufahrtsstraßen, der ohnehin schon unerträglich hoch ist. Weiterhin könnte durch eine Aufhebung der Einbahnstraße der Verkehrdruck aus der Gelastraße genommen werden und somit dort auch eine Beruhigung im dortigen Anwohnergebiet erreicht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 380/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Ausstehende Abbiegespur auf der B 521

17.04.2018 · Aktualisiert: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.04.2018, OA 249 entstanden aus Vorlage: OF 491/10 vom 31.03.2018 Betreff: Ausstehende Abbiegespur auf der B 521 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - insbesondere Hessen Mobil - um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die seit Jahren erhoffte Abbiegespur auf der B 521 zwischen Hofhausstraße und der Auffahrt auf die A 661 umgehend realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1692 Anregung vom 23.10.2018, OA 319 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 249 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 249 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OA 249 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2752, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ergänzung zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark: Planung einer multifunktionalen Zwei-Felder-Halle

12.03.2018 · Aktualisiert: 17.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.03.2018, OA 233 entstanden aus Vorlage: OF 333/11 vom 14.02.2018 Betreff: Ergänzung zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark: Planung einer multifunktionalen Zwei-Felder-Halle Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im geplanten Quartier "Nördlich der Friedrich-Ebert-Schule" eine multifunktionale Zwei-Felder-Halle mit Vereinszentrum für den Frankfurter Osten einzuplanen. Die Halle soll für Sport- und auch gesellschaftliche Veranstaltungen nutzbar sein. Begründung: Neben vielen anderen Sportvereinen im Frankfurter Osten ist auch der Turnverein Seckbach 1875 e. V. (TVS) von dem zu geringen Angebot an multifunktionalen Hallen in diesem Gebiet betroffen und in seiner Weiterentwicklung behindert. Der TVS zum Beispiel verfügt über eine Turnhalle in der Ortsmitte (Am Schießrain 2). Die kleine, veraltete Turnhalle kann nur für einen geringen Teil der sportlichen und geselligen Aktivitäten des Vereins genutzt werden. Für viele sportlichen Übungen und Wettkämpfe muss auf Sporthallen im Frankfurter Nordosten ausgewichen werden. Da die Vereinsturnhalle in der Mitte der Wohnbebauung liegt, kommt es wegen ruhestörenden Lärms immer wieder zu Strafanzeigen der Nachbarschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.07.2018, B 222 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 21.03.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.04.2018, TO I, TOP 78 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen des Beschlusses vom 23.02.2017, § 1053, überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) FRANKFURTER (= Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.04.2018, TO I, TOP 86 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen des Beschlusses vom 23.02.2017, § 1053, überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 222) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2548, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.04.2018 Aktenzeichen: 51 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gaslaternen in Seckbach überprüfen und gegebenenfalls erneuern

22.01.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2630 entstanden aus Vorlage: OF 272/11 vom 03.01.2018 Betreff: Gaslaternen in Seckbach überprüfen und gegebenenfalls erneuern Der Magistrat wird aufgefordert, die Gaslaternen im Stadtteil Seckbach zu überprüfen und zu erneuern, um die Verkehrssicherheit bei Dunkelheit sicherzustellen. Begründung: Die Gaslaternen in Seckbach fallen häufig aus, bzw. leuchten nur mit minimaler Leuchtkraft. Die Nutzung der Gehwege ist bei Dunkelheit, insbesondere im Bereich der Wilhelmshöher Straße, eine große Gefahr. Insbesondere die Tatsache, dass die Gaslaternen von Tag zu Tag mal funktionieren und dann wieder ausfallen, lässt auf starke technische Probleme schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 765 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung der Romroder Straße

30.12.2017 · Aktualisiert: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 282/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung der Romroder Straße Vorgang: B 154/07; ST 2205/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für Planung und Durchführung der grundhaften Sanierung der Romroder Straße die notwendigen Mittel eingestellt. Wie in dem Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154, Pkt. 2 (bereits für die Jahre 2008/2009) zugesagt, ist die Gestaltung der Straßenoberfläche mittels Auf- und Einpflasterungen an die angrenzenden Straßen Lohrgasse, Draisbornstraße und Alsfelder Straße anzupassen. Begründung: Nachdem die anderen Straßen im alten Teil Seckbachs bereits vor Jahren saniert und gepflastert wurden, sollte endlich auch die Romroder Straße in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2205 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 51 2018 Die Vorlage OF 282/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße

30.12.2017 · Aktualisiert: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 284/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: ST 1661/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße die notwendigen Mittel eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1661 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 53 2018 Die Vorlage OF 284/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerinnen und Bewohner in Seckbach besser vor Schleichverkehr schützen

04.12.2017 · Aktualisiert: 13.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2493 entstanden aus Vorlage: OF 269/11 vom 16.11.2017 Betreff: Bewohnerinnen und Bewohner in Seckbach besser vor Schleichverkehr schützen Der Magistrat wird gebeten, konkrete Vorschläge zu erarbeiten, wie die Bewohnerinnen und Bewohner von Seckbach besser vor Schleichverkehr geschützt werden können. Für die Nussgartenstraße und die Straße Am Schießrain s ollen beispielhafte Maßnahmen erarbeitet und deren Wirksamkeit in der Praxis überprüft werden. Begründung: Die Problematik der Belastung und Gefährdung von Anwohnerinnen und Anwohnern durch zunehmenden Schleichverkehr bestimmt zunehmend die Sitzungen des Ortsbeirats. Durch die permanente Überlastung der Durchgangsstraßen im Frankfurter Osten versuchen immer mehr Fahrer die Staus zu umgehen, indem sie in kleinste Parallel- oder Querstraßen ausweichen, um ein paar Meter gutzumachen. Für die Anwohnerinnen und Anwohner ist dies aus vielen nachvollziehbaren Gründen eine große Belastung. Die vom Ortsbeirat geforderten Verkehrskontrollen wurden unter Hinweis auf die begrenzten personellen Ressourcen immer wieder abgelehnt. Es muss geprüft werden, ob durch veränderte Einbahnstraßenregelungen oder die Sperrung von Nebenstraßen kurzfristige Verbesserungen möglich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 459 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachverdichtung sozial- und umweltverträglich gestalten

06.11.2017 · Aktualisiert: 16.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2017, OM 2345 entstanden aus Vorlage: OF 245/11 vom 19.10.2017 Betreff: Nachverdichtung sozial- und umweltverträglich gestalten Der Magistrat wird gebeten, sich an die Eigentümerin des Flurstücks 174/1 in der Ellerstraße in Seckbach zu wenden, um die derzeitig geplante Bebauung durch sechs Reihenhäuser und neun Parkplätze zu verhindern. Die geplante Bebauung versiegelt 1.000 Quadratmeter von 1.100 Quadratmetern des Grundstückes. Durch eine geringere Häuseranzahl und eine geringere Anzahl an Parkplätzen sollte der Anteil der Versiegelung reduziert werden. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Eigentümerin die Nachbarn über die geplanten Baumaßnahmen, den Bauzeitplan, Transport und Lagerung von Baumaterial und alle weiteren sie betreffenden Angelegenheiten frühzeitig sowie umfassend informiert und mit ihnen abstimmt. Begründung: In Zeiten drastischer Wohnungsnot ist es zu begrüßen, wenn auf ausgewiesenen Flächen neuer und vor allem bezahlbarer Wohnraum entsteht. Jedoch sollten ökologische und soziale Fragen bei dem Umfang der Bebauung Berücksichtigung finden. Die Ausnutzung von Grundstücken bis zum letzten Zipfel steht dem Ziel einer Akzeptanz der Nachverdichtung entgegen. Um eine möglichst einvernehmliche Lösung mit den Nachbarn zu erzielen, sollten die vorgelegten Planungen überarbeitet werden. Da es sich bei der Eigentümerin um eine Stiftung handelt, sollte ein Kompromiss vor dem Erreichen maximaler Gewinnerzielung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 354 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Flurstück 174/1, Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem Raum

06.11.2017 · Aktualisiert: 18.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2017, OM 2346 entstanden aus Vorlage: OF 246/11 vom 09.10.2017 Betreff: Flurstück 174/1, Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem Raum Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die bereits auf dem Flurstück 174/1 geplante und seitens der Bauaufsicht genehmigte Bebauung mit sechs Reihenhäusern, bei der von 1.100 Quadratmetern Grünfläche 1.000 Quadratmeter neu versiegelt werden sollen, doch noch abzuwenden. Insbesondere wird der Magistrat dazu aufgefordert, diesbezüglich in Gespräche mit der Eigentümerin des Grundstücks einzutreten, die darauf abzielen, den bereits mit dem Bauträger geschlossenen Erbpachtvertrag aufzulösen und stattdessen ein Nutzungsmodell zu entwickeln, mit dem die auf dem Areal vorhandene Stadtnatur erhalten und im Sinne der urbanen Biodiversität weiterentwickelt werden kann. Bei einer solchen zukünftigen Nutzung soll auch die Ermöglichung des direkten Mensch-Natur-Kontaktes im Vordergrund stehen, z. B. in Form eines Gartenprojektes für die Schülerinnen und Schüler der nahe gelegenen Zentgrafenschule und/oder eines Gemeinschaftsgartens, der als Aufenthaltsort für Hobbygärtner, Familien mit Kindern und Senioren einen für das Quartier wichtigen Sozialraum bildet. Auch Möglichkeiten von bürgerschaftlichen Partizipationsformen (Stichwort "urban gardening") sind hierbei einer Prüfung zu unterziehen. Weiterhin wird der Magistrat um eine Bewertung gebeten, welche Auswirkungen die Versiegelung und Bebauung dieser Grünfläche klimatologisch für Seckbach zur Folge haben würde. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die derzeit über die unterhalb des Huthparkes gelegenen Kleingärten einströmende Kaltluft zu richten und inwieweit der tiefer gelegene Teil des Stadtteils durch die geplante Bebauung von dieser Kaltluftzufuhr abgeschnitten wird. Begründung: Grünflächen sind wichtige Sozialräume in einer Stadt und müssen sowohl wohnungsnah zu finden als auch leicht zugänglich sein. Hitzestress, Lärm und Luftverschmutzung führen in den Städten zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen. Stadtgrün mindert diese Belastungen und verringert vor allem nachts die Wärmebelastung in den angrenzenden Quartieren. Vegetation absorbiert Lärm oder trägt dazu bei, diesen durch visuelle Abschirmung erträglicher zu machen; Bäume und andere Vegetationselemente binden Feinstaub. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass Natur erleben und erreichbare Grünräume die Lebensqualität fördern. So stärkt das Vorhandensein von urbanem Grün das Wohlbefinden von Bewohnerinnen und Bewohnern, indem es hilft, Stress abzubauen und die Identifikation mit der Wohnumgebung zu fördern. Weiterhin tragen Grünflächen zur Anpassung der Städte an den Klimawandel bei und verringern die dadurch entstehenden Belastungen für die hier lebenden Menschen. Und nicht zuletzt leistet die Partizipation von Bewohnerinnen und Bewohnern an der Planung, Pflege und dem Erhalt von Grün- und Freiräumen im Quartier einen erheblichen Beitrag zur Gesundheitsförderung, Naturerfahrung sowie Umweltbildung und stärkt das soziale Miteinander. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 355 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gegen Leerstand von Häusern und Wohnungen vorgehen !

19.10.2017 · Aktualisiert: 14.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2017, OF 247/11 Betreff: Gegen Leerstand von Häusern und Wohnungen vorgehen ! Der Ortsbeirat möge beschließen: In Frankfurt herrscht enorme Wohnungsnot im Bereich des bezahlbaren Wohnraums. Umso ärgerlicher ist wenn Wohnungen und Häuser ohne ersichtlichen Grund jahrelang leer stehen. Im Stadtteil Seckbach sind dies unter anderem: 1 Reihenhaus, Atzelbergstraße 71, 1 Einzelhaus, Im Staffel 99, 1 Haus mit Ladengeschäften, Wilhelmshöherstraße 142, 1 Einzelhaus, Zentgrafenstraße 30. Dies vorrausgeschickt fragen wir den Magistrat. 1. Sind dem Magistrat die aufgeführten Leestände bekannt? 2. Gibt es Kenntnisse über Gründe für den jahrelangen Leerstand? 3. Befinden sich der Magistrat bzw. die zuständigen Behörden im Dialog mit den Eigentümern um eine baldige Wohnraumnutzung wieder zu ermöglichen? 4. Welche Mittel wird der Magistrat einsetzen um diese Leestände bald möglichst zu beseitigen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 635 2017 Die Vorlage OF 247/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Punkt 4. das Wort "Mittel" durch das Wort "Maßnahmen" ersetz wird. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11

02.09.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Volleinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels

21.08.2017 · Aktualisiert: 04.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2017, OA 183 entstanden aus Vorlage: OF 230/11 vom 02.08.2017 Betreff: Volleinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich gegenüber der Landesregierung und der Bundesregierung für die komplette Einhausung der A 661 ab der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels (Höhe Erlenbruch/Rümelinstraße) einzusetzen. Begründung: In der von der Stadt Frankfurt am Main in Auftrag gegebenen Potenzialstudie durch das Ingenieurbüro Grontmij wurde die Machbarkeit im Oktober 2012 bestätigt. Die Verkehrsprognose 2030, die kürzlich vorgestellt wurde, zeigt, dass im Frankfurter Osten mit 30 Prozent mehr Verkehr gerechnet werden muss. Von einer wirklichen Entlastung des Erlenbruchs und der Wilhelmshöher Straße kann nicht mehr ausgegangen werden. Stadtteile werden durch die Errichtung von Lärmschutzwänden (statt Einhausung) getrennt. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von ihren Vertreterinnen und Vertretern, dass alle Anstrengungen von Stadt, Land und Bund unternommen werden, um sie wirksam vor Lärm und Dreck zu schützen und die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Volleinhausung bereitzustellen. Durch die Errichtung eines Autobahnkreuzes mitten in der Stadt sind die Anwohnerinnen und Anwohner über sehr lange Zeit erheblichen Belastungen ausgesetzt. Große, einst zusammenhängende Grünflächen werden unwiederbringlich zerstört, die Lebensqualität in den betroffenen Stadtteilen sinkt deutlich. Die Gesundheit vieler Bürgerinnen und Bürger wird durch die enorme Belastung, insbesondere auch während der langen Bauzeit, absehbar leiden. Die Verbindung der Autobahnen bringt insgesamt noch mehr Verkehr in den Frankfurter Osten. Ob die A 661 genug Kapazität hat, den zusätzlichen Verkehr von der A 66 aufzunehmen, ist zweifelhaft. Vielmehr ist mit Staus in den Hauptverkehrszeiten, bei Unfällen oder bei Großveranstaltungen zu rechnen, die insbesondere den Riederwald zusätzlich belasten, denn der Riederwaldtunnel endet in Höhe der Rümelinstraße. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer werden in solchen Situationen von vornherein auf den Erlenbruch ausweichen. Auch in Bornheim wird es deutlich lauter. Da die Inheidener Straße über dem Autobahnbauwerk liegt, haben Lärmschutzwände dort keinerlei Nutzen. In der Informationsveranstaltung, in der Herr Staatsminister Al-Wazir die aktualisierte Verkehrsprognose vorgestellt hat, erwähnte er, dass die Planung dieser Autobahn nach heutigen Gesichtspunkten keine Chance auf Genehmigung hätte und dass ein wirksamer Schutz nur mit einer kompletten Einhausung möglich sei. Der Kostenaufwand werde aber vom Bund als unverhältnismäßig bewertet. Das ist nicht hinzunehmen, und die Bürgerinnen und Bürger erwarten vom Magistrat einen deutlichen Einsatz für ihre Interessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 30.08.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 12.09.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage OA 183 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und FDP 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.09.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1850, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 61 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenmarkierung auf der Höhe Zentgrafenstraße 18 „Achtung Kinder“ auf der Fahrbahn aufbringen

19.06.2017 · Aktualisiert: 13.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1812 entstanden aus Vorlage: OF 223/11 vom 30.05.2017 Betreff: Straßenmarkierung auf der Höhe Zentgrafenstraße 18 "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn aufbringen Der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrbahn der Zentgrafenstraße, in der Nähe der Hausnummer 18, eine Straßenmarkierung "Achtung Kinder" aufbringen zu lassen. Begründung: Zwischen der Hausnummer 18 und 24 der Zentgrafenstraße befinden sich die Zugänge des Spielplatzes und des Kinderhorts. Hier kommt es vor, dass Kinder unachtsam die Zentgrafenstraße betreten. Um Autofahrerinnen und Autofahrer auf die Situation hinzuweisen, wurde eine Markierung in der Höhe der Zentgrafenstraße 28 aufgebracht. Im unteren Bereich der Zentgrafenstraße fehlt dieser Hinweis. Um Unfälle vorzubeugen, sollte eine Straßenmarkierung "Achtung Kinder" im Bereich der Zentgrafenstraße 18, auf die Fahrbahn, aufgebracht werden. Anlage Anlage 1 (ca. 133 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1868 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sofortige Entlastung vom Autoverkehr im Frankfurter Osten durch Verbesserung des ÖPNV Tarifsystems und Erhöhung der Regionalbahnfrequenz, sowie der Errichtung weiterer Park- und Ride Parkplätze in den angrenzenden Gemeinden und Einrichtung von Pförtneramp

29.05.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2017, OF 221/11 Betreff: Sofortige Entlastung vom Autoverkehr im Frankfurter Osten durch Verbesserung des ÖPNV Tarifsystems und Erhöhung der Regionalbahnfrequenz, sowie der Errichtung weiterer Park- und Ride Parkplätze in den angrenzenden Gemeinden und Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge unserem Vorschlag folgen und zeitnah mit den angrenzenden Gemeinden Maintal und Hanau über eine Anpassung der ÖPNV Tarife sowie der Errichtung weiterer Park und Ride Parkplätze in Nähe der Hanauer und Maintaler Bahnstationen zu verhandeln. Zusätzlich soll geprüft werden ob am Ende der A66 eine Pförtnerampel installiert werden kann. Begründung: Es ist davon auszugehen dass mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels frühestens 2027 oder später zu rechnen ist. Mit dem Bau der nordmainischen S-Bahn wird erst Ende 2021 begonnen. Wir brauchen daher ein Sofortkonzept um den, durch Pendlerverkehr stark belasteten Frankfurter Osten zu entlasten, insbesondere der Erlenbruch, die Wilhelmshöher Straße und die Hanauer Landstraße sind zu nennen, aber auch alle Nebenstraßen werden von Pendlern zur Umgehung der Dauerstaus immer stärker genutzt. Die RMV Tarifzone rund um Maintal soll in eine Übergangszone zu Frankfurt (Frankfurter Tarif) umgewandelt werden. Diese Maßnahme verbilligt auch die Tickets ab Hanau und kann dafür sorgen das Pendler verstärkt auf den ÖPNV umsteigen. Zusätzlich brauchen wir eine höhere Frequenz der eingesetzten Züge. Derzeit kostet ein Ticket für die einfache Fahrt von Hanau nach Frankfurt 8,35 € für 15 km. Selbst mit der Nutzung eines Monatstickets ist der ÖPNV wesentlich teurer als die Fahrt mit dem PKW, diese Tarifungerechtigkeit kann unter den gegebenen Umständen nicht akzeptiert werden. Wir müssen den Pendlern jetzt eine Alternative bieten. Dies ist auch im Hinblick auf die erforderliche Einhaltung der gesetzlich zugelassenen NO2 Werte notwendig. Schon jetzt zeigen die im Riederwald gemessenen NO2 Werte deutliche Überschreitungen. Park und Ride Möglichkeiten an den Bahnstationen Maintal und Hanau sollen die Maßnahme ergänzen. Zusätzlich soll die Installation von Pförtnerampeln am Ende der A66 geprüft werden, es gibt keinen Grund den Stau mit seinen gesundheitsgefährdenden Schadstoffen, wie bisher, mitten in den Wohngebieten zu lassen. Die Tarifzonenreform sollte bereits mit dem Fahrplanwechsel im Dezember diesen Jahres erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 221/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Problemloses Einfahren von FES- und Rettungsfahrzeugen in die Hintergasse (Seckbach)

24.04.2017 · Aktualisiert: 13.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1493 entstanden aus Vorlage: OF 197/11 vom 01.04.2017 Betreff: Problemloses Einfahren von FES- und Rettungsfahrzeugen in die Hintergasse (Seckbach) Der Magistrat wird gebeten, ein problemloses Einfahren von FES- und Rettungsfahrzeugen in die Hintergasse durch geeignete Maßnahmen zu ermöglichen. Zwecks Festlegung von Maßnahmen ist ein gemeinsamer Ortstermin mit den betroffenen Ämtern, der FES und der Feuerwehr durchzuführen. Begründung: Durch die Parkmöglichkeit an der Ecke Hintergasse/Hofhausstraße wird die Einfahrt in die Hintergasse für FES- und Rettungsfahrzeuge stark eingeschränkt, ja sogar unmöglich gemacht. Aufgrund dessen kommt es immer wieder zu Anfragen durch FES-Mitarbeiterinnen und FES-Mitarbeiter an die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Hofhausstraße 14 zur Entfernung des parkenden Autos. Eventuell könnte das Parken eines Fahrzeugs in diesem Bereich durch das Setzen eines Pollers unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1413 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausstattung der Bushaltestelle „Budge-Altenheim/Lohrberg“ mit Sitzmöglichkeiten

24.04.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1491 entstanden aus Vorlage: OF 192/11 vom 01.04.2017 Betreff: Ausstattung der Bushaltestelle "Budge-Altenheim/Lohrberg" mit Sitzmöglichkeiten Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Budge-Altenheim/Lohrberg" der Buslinie 43 auf der Wilhelmshöher Straße in Richtung Vilbeler Landstraße mit Sitzmöglichkeiten (eventuell Klappsitzen) auszustatten. Begründung: In der Vorplanung der betreffenden Bushaltestelle sind Sitzmöglichkeiten nicht vorgesehen. Die Nutzerinnen und Nutzer dieser Bushaltestelle sind allerdings in erster Linie die Bewohnerinnen und Bewohner der gegenüberliegenden Senioren-Wohnanlage der Henry und Emma Budge-Stiftung. Einer Vielzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besucherinnen und Besuchern sind teilweise in ihrer Beweglichkeit sehr eingeschränkt und benötigen während der Wartezeiten die insbesondere an Wochenenden 20 bis 30 Minuten betragen kann, eine Sitzmöglichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1416 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße

25.02.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 140/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße in den Haushalt einzustellen. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 75 2017 Die Vorlage OF 140/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung der Romroder Straße

25.02.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 142/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung der Romroder Straße Vorgang: B 154/07 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für Planung und Durchführung der grundhaften Sanierung der Romroder Straße in den Haushalt einzustellen. Wie in dem Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154, Pkt. 2 (bereits für die Jahre 2008/2009) zugesagt, ist die Gestaltung der Straßenoberfläche mittels Auf- und Einpflasterungen an die angrenzenden Straßen Lohrgasse, Draisbornstraße und Alsfelder Straße anzupassen. Begründung: Nachdem die anderen Straßen im alten Teil Seckbachs bereits vor Jahren saniert und gepflastert wurden, sollte endlich auch die Romroder Straße in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 77 2017 Die Vorlage OF 142/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nussgartenstraße

25.02.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 141/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nussgartenstraße Vorgang: ST 1495/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Gehweg auf der östlichen Seite der Nussgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nussgartenstraße / Kreuzweg, einzurichten. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau des Gehwegs, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nussgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlang geführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1495 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 76 2017 Die Vorlage OF 141/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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