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Ringbuslinien mit Minibussen
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 687 entstanden aus Vorlage: OF 78/3 vom 20.10.2011 Betreff: Ringbuslinien mit Minibussen Vorgang: OM 4113/10 OBR 3 Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen von Minibuslinien zur Erschließung ost-westlicher Wege im Nordend gemäß der Anregung OM 4113 durch einen konkreten Umsetzungsvorschlag des Ortsbeirates zu beschleunigen, um so die zunehmend überlasteten Nord-Süd-Strecken tangential zu verbinden und somit zu entlasten. Angesichts der Straßenführungen im Nordend mit zahlreichen Einbahnstraßen und künstlichen Sperrungen ergibt sich die Einführung von Ringbuslinien mit Minibussen (wie beispielsweise der sogenannte Lohrbergbus) mindestens im 30-Minuten-Takt als sinnvollste Variante zur Erschließung des Nordends: Im Uhrzeigersinn: Wolfsgangstraße, Glauburgstraße, Alleenring, Berger Straße, Bornheimer Landstraße, Koselstraße, Adlerflychtstraße, Fichardstraße, Eschersheimer Landstraße. Es werden die U-Bahn-Linien U 1 bis U 5 sowie U 8, die Straßenbahnlinien 12 und 18 sowie mehrere Buslinien verbunden. Gegen den Uhrzeigersinn: Oeder Weg, Hermannstraße, Koselstraße, Bornheimer Landstraße, Berger Straße, Hegelstraße, Sandweg, Alleenring, Glauburgstraße, Wolfsgangstraße, Fürstenbergerstraße, Eschersheimer Landstraße. Es werden ebenfalls die U-Bahn-Linien U 1 bis U 5 sowie U 8, die Straßenbahnlinien 12 und 18 sowie mehrere Buslinien verbunden. Detaillierte Linienverlaufspläne, Darstellungen der Einzugsgebiete und Routenverlaufsbeschreibungen finden sich im Anhang. Begründung: Das Nordend ist zwar sehr gut in Nord-Süd-Richtung mit schienengebundenem Personennahverkehr (SPNV) erschlossen, doch in Ost-West-Richtung gibt es deutlich zu wenig Verbindungen. Dadurch muss zur Bewegung in dieser Richtung per ÖPNV meist der umständliche Weg in die Innenstadt und mit ein- oder gar zweimaligen Umsteigen zurück in den Stadtteil gewählt werden. Alternativ muss erst der Weg bis zum Alleenring gewählt werden, um sich mit der Buslinie 32 in Ost-West-Richtung zu bewegen und dann eine Bewegung in Nord-Süd-Richtung anzuschließen. Dazu kommt, dass die bestehenden SPNV-Verbindungen in den letzten Jahren immer stärker belastet wurden, und sich dieser Trend auch noch weiter fortsetzen wird: - Auf der A-Strecke ist zur U 1, U 2 und U 3 noch die U 8 hinzugekommen, mit der die Bewohner des Riedbergs in die Innenstadt fahren. Der Riedberg wird in den nächsten Jahren seiner Bewohnerzahl mehr als verdoppeln, sodass hier also mit zunehmend volleren Bahnen gerechnet werden muss. Schon heute ist der Abschnitt vom Rande des Nordends bis zur Hauptwache der am stärksten genutzte Abschnitt im gesamten U-Bahn-Netz überhaupt. - Mit dem kommenden Ausbau der U 5 bis zum Frankfurter Berg wächst auch hier der Druck auf diese Linie. Die Züge werden voller werden. - Neben der Straßenbahnlinie 12 wird ab Dezember 2011 auch noch die Straßenbahnlinie 18 über die Friedberger Landstraße fahren, die voraussichtlich weitgehend von Bewohnern des Frankfurter Bogens, New Betts und New Atterberry genutzt werden wird. Durch die zusätzlichen Bahnen sind weitere Rückstaus, insbesondere am Anlagenring und der Konstablerwache, zu erwarten. - Die U 4 wurde über die ehemalige Endhaltestelle Seckbacher Landstraße hinaus bis nach Enkheim verlängert, was wiederum zusätzliche Fahrgäste in die U 4 gebracht hat. Man sieht also, dass sich in den letzten Jahren auf allen SPNV-Linien im Nordend das Fahrgastaufkommen schon erhöht hat oder noch weiter erhöhen wird. Dies macht es gerade in Stoßzeiten nicht nur schwierig, einen Sitzplatz zu finden, sondern oft ist nicht einmal mehr der Zustieg möglich. Eine Linie mit Minibussen kann hier spürbar unterstützen, um einerseits die Nord-Süd-Strecken zu entlasten und andererseits die fußläufigen Entfernungen zur nächsten Haltestelle weiter zu verkürzen, was gerade älteren Bewohnern eine große Erleichterung bringt. Im Bereich zwischen dem Anlagenring und dem Alleenring fährt derzeit nur die Buslinie 36 in einer diagonalen Verbindung Konstablerwache - Campus Westend, was den Bedarf an reinen Ost-West-Verbindungen nicht deckt. Ein Minibus in diesem mittleren Segment von Frankfurts am dichtesten besiedelten Stadtteil steht allerdings vor der Herausforderung, wie in den (oft ganz bewusst) engen Straßen, den zahlreichen Einbahnstraßen und mit den Sperrungen ein stabiler und von seinen Fahrtzeiten her attraktiver Busverkehr organisiert werden kann. Hinsichtlich der Fahrzeuge eröffnet die Nutzung von Kleinbussen (wie beispielsweise für den Lohrbergbus) zahlreiche Möglichkeiten, auch kleinere Straßen wirkungsvoll als Teil der Route zu nutzen. Solche Busse kombinieren einen niederflurigen Zustieg mit einer wirtschaftlich sinnvollen Platzkapazität. Für die Routenwahl erscheint es sinnvoll, gezielt Verknüpfungen mit Haltestellen des SPNV zu ermöglichen, ohne dabei die Machbarkeit einer zügigen Fahrt aus dem Blick zu verlieren. Durch die hohe Zahl von Einbahnstraßen ist es allerdings nicht zu vermeiden, dass eine durchgehende Busverbindung, zumindest auf Teilstrecken, nicht über die gleichen Straßen geführt werden kann. Daher erscheint das Konzept einer Ringbuslinie sinnvoll. Als Beleg der Machbarkeit finden sich im Anhang Routenvorschläge für zwei Ringbuslinien, einmal im Uhrzeigersinn, einmal gegen den Uhrzeigersinn. Die beiden Routen lassen sich (ggf. mit kleinen Optimierungen) im Halbstundentakt pro Richtung umsetzen. Bedingt durch die Routenführung durch zum Teil auch kleine Straßen würde bei hoher Akzeptanz und bei Bedarf zur Kapazitätserhöhung eine Taktverdichtung notwendig werden, da größere Busse in Teilabschnitten nicht nutzbar erscheinen (z. B. Luisenplatz, Hegelstraße). Anlage 1-8 (ca. 3,3 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 456 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1595 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2909 Aktenzeichen: 92 11
Umbau Elisabethenschule: Voraussetzungen für eine Containeraufstellung im Holzhausenpark
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 682 entstanden aus Vorlage: OF 107/3 vom 01.12.2011 Betreff: Umbau Elisabethenschule: Voraussetzungen für eine Containeraufstellung im Holzhausenpark Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Bedingungen zu erfüllen, damit dem nachvollziehbaren Wunsch des Stadtschulamtes und der Schule entsprochen werden kann, die Container zur Auslagerung der Elisabethenschule auf dem Grünstreifen entlang der entwidmeten Hammanstraße aufzustellen und die Straße als Pausenhof für die Schülerinnen und Schüler einzurichten: - Neue Beschilderung einer Ausweichfahrradroute, die nicht über die Parkwege führt; - Ergreifung geeigneter Maßnahmen, die dafür sorgen, dass entlang des Cafés im Park nicht schnell mit dem Fahrrad gefahren werden kann; - Keine Baumfällungen zur Aufstellung der Container; - Kein direkter Zugang zum Holzhausenpark; - Nach Ende der Umbaumaßnahme Öffnung des Schulhofes an Wochenenden für die Allgemeinheit; - Nach Ende der Umbaumaßnahme Rückbau des Grüns im Park; - Prüfung, ob die entwidmete Hammanstraße während der Umbaumaßnahme nach Schulschluss und an den Wochenenden geöffnet werden kann; - Ausreichender Abstand der Container zum Café; - Prüfung der Entwidmung der Justinianstraße zwischen Fürstenbergerstraße und Annastraße als Ausgleichsfläche für den Holzhausenpark. Begründung: Wenn die Container für einen Zeitraum von circa drei Jahren im Holzhausenpark aufgestellt werden, bedeutet dies einen großen Nachteil für die Nutzerinnen und Nutzer des Parks bzw. für den Park selbst sowie für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auf der Radroute über die Hammanstraße. Die o. a. Maßnahmen sollen für einen angemessenen Ausgleich sorgen, sodass die Schülerinnen und Schüler in den Containern im Holzhausenpark trotz der Umbaumaßnahme weiter gut und in Ruhe unterrichtet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 342 Aktenzeichen: 40 33
Ampelschaltungen für den Fahrradverkehr
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2011, OM 383 entstanden aus Vorlage: OF 33/3 vom 21.07.2011 Betreff: Ampelschaltungen für den Fahrradverkehr Der Magistrat wird gebeten, an den Einmündungen Fichardstraße und Fürstenbergerstraße auf die Eschersheimer Landstraße gesonderte Fahrradampeln in Augenhöhe mit Vorlaufschaltung einzurichten. Dort sollte jeweils auch ein mindestens 50 Meter langer abmarkierter Fahrradstreifen eingerichtet werden. Des Weiteren soll eine Fahrradampel auf Augenhöhe auch an der Einmündung Oeder Weg auf den Anlagenring angebracht werden (auch auf der gegenüberliegenden Seite, die zum Ortsbezirk 1 gehört). Begründung: Durch eine Vorlaufschaltung (ähnlich wie für Fußgänger) kann eine Entzerrung vom drängelnden Autoverkehr erfolgen, der häufig Grund für das über Rot fahren von Radfahrern ist. Ampeln auf Augenhöhe der Radfahrer (wie an der Burgstraße/Höhenstraße, wo sie auf viel Begeisterung stoßen) sind in anderen Städten schon lange Standard und erhöhen die Wahrnehmung und Beachtung durch Radfahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1392 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1152 Aktenzeichen: 32 1
Umlaufende Fußgängerüberwege im Oeder Weg an den Kreuzungen Wolfsgangstraße/Keplertraße und Lersnerstraße/Stalburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 286 entstanden aus Vorlage: OF 40/3 vom 21.07.2011 Betreff: Umlaufende Fußgängerüberwege im Oeder Weg an den Kreuzungen Wolfsgangstraße/Keplertraße und Lersnerstraße/Stalburgstraße Der Magistrat wird gebeten, möglichst bald die an den genannten Kreuzungen durch weiß markierte Absenkungen und Leitstreifen vorbereiteten umlaufenden Fußgängerüberwege auf den Straßendecken zu markieren. Begründung: Die an den genannten Kreuzungen gebauten Gehwegnasen haben - insbesondere für sehbehinderte Menschen vorgesehen - weiße Überwegsmarkierungen und Leitpflasterungen erhalten, die dann aber zu Straßen ohne markierte Überwege führen. Diese Gefährdungssituation muss durch entsprechende Straßenmarkierungen (Zebrastreifen) umgehend beendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Grünanlage Auf der Körnerwiese
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2010, OM 4813 entstanden aus Vorlage: OF 543/2 vom 26.10.2010 Betreff: Grünanlage Auf der Körnerwiese Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten er sieht, die Böhmerstraße, die derzeit die Grünanlage Auf der Körnerwiese im nördlichen Bereich zerschneidet, an dieser Stelle zu unterbrechen und die freiwerdende Fläche für eine Erweiterung und Aufwertung dieser Grünanlage zu nutzen. Außerdem möge der Magistrat prüfen, ob die Grünanlage auch über die Wolfsgangstraße hinweg erweitert werden kann. Begründung: Eine Verbindung der genannten Teile der Grünanlage Auf der Körnerwiese würde die Attraktivität und Nutzbarkeit dieser Grünfläche für die dortige Wohnbevölkerung erheblich steigern. Es soll deshalb geprüft werden, ob auf den dafür erforderlichen Teil der Böhmerstraße unter verkehrlichen Gesichtspunkten verzichtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2011, ST 547 Antrag vom 02.08.2019, OF 867/2 Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1386 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0
Postfiliale Frankfurt-Nordend, Fürstenbergerstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2010, OM 4692 entstanden aus Vorlage: OF 1044/3 vom 29.09.2010 Betreff: Postfiliale Frankfurt-Nordend, Fürstenbergerstraße Vorgang: OM 3230/09 OBR 3; ST 1042/09 Der Magistrat wird gebeten, Informationen über den Weiterbetrieb der obigen Postfiliale oder die eventuelle Umwandlung in eine Partneragentur einzuholen, damit die Bewohnerinnen und Bewohner des Nordends wissen, wo sie zukünftig ihre Postangelegenheiten regeln können. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Berichte über eine Schließung der Postfiliale Fürstenbergerstraße zum Jahresende 2010 zutreffend sind; 2. wie die detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalyse der Deutsche Post AG aussieht, die als Basis für die eventuelle Schließung der Postfiliale Fürstenbergerstraße benutzt wurde; 3. welche Ausweichfilialen die Deutsche Post AG den Bewohnern des westlichen Nordends empfiehlt beziehungsweise ob eine neue Filiale/Agentur im westlichen Nordend geplant ist. Begründung: Presseberichten nach gibt es bisher für die Postfiliale Fürstenbergerstraße keine geeignete Partneragentur im Nordend. Die Postfiliale in der Fürstenbergerstraße wird, als nunmehr einzige Poststelle im Stadtteil, täglich von sehr vielen Menschen aufgesucht. Bei einer Schließung ohne adäquaten Ersatz befände sich dann die nächstgelegene Poststelle für die Bewohnerinnen und Bewohner des Nordends im entfernten Kaufhaus Karstadt auf der Zeil, wo sich zu jeder Tageszeit sehr lange Warteschlangen bilden. Im Übrigen protestiert der Ortsbeirat hiermit noch einmal gegen eine geplante Schließung der Filiale Fürstenbergerstraße namens der Bewohnerinnen und Bewohner des Nordends sowie der hier beschäftigten Postangestellten/Beamtinnen und Beamten, welche teils willkürlich versetzt und teils für weniger qualifizierte Arbeiten eingesetzt werden sollen. Es müsste auch im Interesse der Stadt Frankfurt sein, dass Postfilialen eine unverzichtbare Dienstleistung für die Bevölkerung darstellen und als solche erhalten bleiben müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 122 Aktenzeichen: 92 31
Postfiliale Fürstenbergerstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.09.2010, OM 4605 entstanden aus Vorlage: OS 47/3 vom 24.09.2010 Betreff: Postfiliale Fürstenbergerstraße Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die Postfiliale in der Fürstenbergerstraße erhalten bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2010, ST 1511 Aktenzeichen: 92 31
Verkehrsberuhigung Grüneburgweg
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2010, OM 4547 entstanden aus Vorlage: OF 525/2 vom 27.08.2010 Betreff: Verkehrsberuhigung Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, zur Verkehrsberuhigung im Grüneburgweg, z.B. auf Höhe der Autorenbuchhandlung und auf dem Abschnitt zwischen Unterlindau und Oberlindau, ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät aufzustellen, das den Autofahrern die gefahrene Geschwindigkeit anzeigt. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Einsehbarkeit des bestehenden Zebrastreifens auf der Feldbergstraße/Ecke Grüneburgweg für den Autoverkehr zu prüfen und ggf. die bestehenden Parkregelungen anzupassen. Begründung: Eltern haben wiederholt beklagt, dass kleinere Kinder, die den o. g. Zebrastreifen zur Straßenquerung nutzen möchten, durch parkende Autos verdeckt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 30 Aktenzeichen: 32 1
Zwei Anliegen der Frankfurter Bürgerstiftung
Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4497 entstanden aus Vorlage: OF 1005/3 vom 26.07.2010 Betreff: Zwei Anliegen der Frankfurter Bürgerstiftung Der Magistrat wird gebeten, möglichst bald zu den folgenden Anliegen der Bürgerstiftung Stellung zu nehmen und deren Umsetzung in die Wege zu leiten beziehungsweise zu genehmigen: 1. Das Wasser des Holzhausenweihers wurde unter Mitarbeit der Frankfurter Bürgerstiftung im Jahr 1994 zum letzten Mal abgelassen. Im Jahr 1998 wurde vonseiten des Grünflächenamts der Bürgerstiftung schriftlich mitgeteilt, dass das Wasser aller vierzehn städtischen Weiher spätestens nach zehn Jahren abgelassen und nach einer Grundreinigung wieder Frischwasser zugeführt wird. Im Jahr 2004 hatte die Bürgerstiftung die schriftliche Anfrage nach einer Reinigung gestellt und man verwies beim Grünflächenamt auf das Jahr 2006. 2006 teilte man mit, dass diese frühestens im Jahr 2008 stattfinden könne. Jetzt erfährt die Bürgerstiftung aus der Zeitung, dass in nächster Zeit wieder nicht mit einer Reinigung zu rechnen ist. Nach wie vor ist der Holzhausenweiher ein stehendes Gewässer und wird seit letztem Jahr nur gering mit Frischwasser versorgt. Einen Ablauf für verbrauchtes, riechendes Wasser gibt es nicht. Eine Grundreinigung steht bereits seit sechs Jahren aus. Die Bürgerstiftung erinnert immer wieder daran. Vermehrt erhält die Bürgerstiftung Beschwerden von Besuchern und Anwohnern des Holzhausenschlösschens, dass das Wasser in einem schlechten Zustand sei und stark riecht. Seit zwei Monaten fischt die Bürgerstiftung vermehrt verendete Fische und Enten ab. Soll dieser Zustand einer Grundverschmutzung so bleiben? Soll die Bürgerstiftung weiterhin den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern immer wieder absagen, die für eine Grundreinigung zur Verfügung stehen? 2. Die Frankfurter Bürgerstiftung hat vom Grünflächenamt nach dreimaliger Anfrage keine Antwort zu folgendem Vorschlag erhalten: Die Frankfurter Bürgerstiftung möchte an der Stelle, an der eine Muschelkalksäule auf den Stifter des Holzhausenparks hinweist, jährlich ein Blumenbeet mit ihren Freunden und Förderern bepflanzen. Zurzeit ist diese Stelle nach einer im letzten Jahr durchgeführten Grundwasserbohrung in einem jämmerlichen Zustand (Unkraut, Müll etc.). Die Fläche beträgt circa 80 Quadratmeter und befindet sich gleich am Wegeingang zum Park von der Fürstenbergerstraße kommend (siehe Muschelkalksäule mit der Aufschrift "Holzhausen-Park"). Kosten hierfür würden der Stadt Frankfurt nicht entstehen. Eine Reinigung der Säule würde auch vonseiten der Frankfurter Bürgerstiftung durchgeführt. Ist die Erteilung einer Erlaubnis für das Blumenbeet und die Reinigung möglich? Begründung: Der Ortsbeirat unterstützt die beiden von der Bürgerstiftung vorgetragenen Anliegen und deren Umsetzung ausdrücklich. Trotz wiederholter Nachfrage vonseiten der Bürgerstiftung blieben diese Fragen jedoch bisher unbeantwortet beziehungsweise hat sich in der Sache nichts getan. Der Ortsbeirat bittet nunmehr um eine schnelle, detaillierte Stellungnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2010, ST 1421 Aktenzeichen: 94
Freie Zufahrt für die Feuerwehr in der Karmelitergasse
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2010, OM 4459 entstanden aus Vorlage: OF 676/1 vom 08.08.2010 Betreff: Freie Zufahrt für die Feuerwehr in der Karmelitergasse Der Magistrat wird aufgefordert, durch Zusammenarbeit von Feuerwehr und Straßenverkehrsbehörde dafür Sorge zu tragen, dass die Feuerwehr eine Zufahrt zu den Liegenschaften in der Karmelitergasse erhält. Das jetzt praktizierte Falschparken muss durch geeignete Beschilderung/Maßnahmen verhindert werden. Der Ortsbeirat schlägt vor, sich bei der Lösung an der Beschilderung des Großen Hirschgrabens oder der Blauhandgasse zu orientieren. Begründung: Nach der Demontage von Verkehrsschildern im Jahr 1999 wurde auch ein Halteverbotsschild am Eingang der Karmelitergasse aus Richtung Münzgasse entfernt. Seit dieser Zeit haben die Anwohner der Karmelitergasse das Problem, dass die Straße als Parkstraße benutzt wird. Bei einem Unglücksfall würden weder Feuerwehr noch andere Rettungseinheiten die Liegenschaften Karmelitergasse 8 und 10, sowie das Karmeliterkloster erreichen können. Nach § 12 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung ist die Karmelitergasse zu eng zum Parken, das Abstellen von Fahrzeugen ist demnach unzulässig. Allerdings ist § 12 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung den wenigsten Führerscheinbesitzerinnen und -besitzern bekannt. Sogar den angesprochenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtpolizei ist er nicht präsent. Regelmäßig auf dieses Problem angesprochen, wird von den Ordnungshüterinnen und Ordnungshütern argumentiert, es fehle eben das Halteverbotsschild, so dass sie keinen Handlungsbedarf sehen. Der Große Hirschgraben hat die gleiche Fahrspurbreite wie die Karmelitergasse (370 cm). Dort befinden sich beidseitig je vier bis fünf Halteverbotsschilder auf circa 150 m Länge bis zur Einmündung in die Berliner Straße. Noch erstaunlicher: An der Einfahrt zur Blauhandgasse - Fahrspurbreite nur 295 cm - befindet sich schon immer ein Halteverbotsschild. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 699 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 1 am 18.01.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 1 am 15.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 10.05.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Kurzzeitparkplätze in der Koselstraße für den Kindergarten St. Bernhard
Anregung an den Magistrat vom 24.06.2010, OM 4355 entstanden aus Vorlage: OF 944/3 vom 31.03.2010 Betreff: Kurzzeitparkplätze in der Koselstraße für den Kindergarten St. Bernhard Der Magistrat wird aufgefordert, in der Koselstraße im Bereich der Kirche St. Bernhard Kurzzeitparkplätze für den Kindergarten der Kirche einzurichten (analog zu anderen Einrichtungen, wie z. B. in der Wolfsgangstraße und im Sandweg). Begründung: Der Kindergarten der katholischen Kirchengemeinde St. Bernhard gehört mit circa 120 Kindern zu den größten Einrichtungen in Frankfurt. Die angespannte Parkplatzsituation im Nordend ist bekannt. In einer Kindereinrichtung gibt es immer wieder für Eltern die Notwendigkeit, ihr Kind in Ausnahmefällen mit dem Auto zu bringen oder abzuholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2010, ST 1234 Aktenzeichen: 66 3
Alleenbäume vor dem Opernturm
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4281 entstanden aus Vorlage: OF 487/2 vom 28.05.2010 Betreff: Alleenbäume vor dem Opernturm Der Magistrat wird gebeten, zu untersuchen und darzustellen, unter welchen Umständen die Alleebepflanzung entlang der Mainzer Landstraße, die sich derzeit bis zur Einmündung der Bockenheimer Landstraße erstreckt, vor dem Opernturm bis zum Anschluss Rothschildpark entlang des Reuterweges fortgesetzt werden kann. Etwaige "fertige Planungen" sind auf dieses Ziel hin zu untersuchen, die Konsequenzen zur Abwägung darzustellen. Begründung: Im Rahmen der Umgestaltung der Mainzer Landstraße in den Neunzigerjahren des 20. Jahrhunderts wurde der Straßencharakter der Mainzer Landstraße als Allee (letztlich beginnend am Mönchhof bzw. der Autobahnquerung der A 5) stadteinwärts bis zur Alten Oper fortgesetzt. Lediglich entlang des Anlagenringes/Taunusanlage ist diese unterbrochen, da die Taunusanlage selbst den Grünraum bildet. Diese Situation setzt sich am oberen Ende des Reuterweges bis zur Hansaallee fort. Auch in der Hansaallee sollte langfristig eine Alleebepflanzung vorgenommen werden. Im Rahmen dessen soll nach Möglichkeiten gesucht werden, die Alleebepflanzung in diesem für Frankfurter Verhältnisse außerordentlich lang gestalteten Straßenraum - entlang der beschriebenen Wegstrecke - an allen denkbaren Abschnitten, soweit machbar, zu vervollständigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1178 Aktenzeichen: 66 0
Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse
Anregung vom 11.02.2010, OA 1067 entstanden aus Vorlage: OF 887/3 vom 23.01.2010 Betreff: Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die nachstehenden Straßen von der Reinigungsklasse 2 (zweifache wöchentliche Reinigung) in die Reinigungsklasse 1 (einfache wöchentliche Reinigung) einzuordnen: Bäckerweg Koselstraße Burgstraße Lersnerstraße Egenolffstraße Luisenstraße Eiserne Hand Mauerweg Elkenbachstraße Mercatorstraße Fichardstraße Merianstraße Fürstenbergerstraße Nordendstraße Günthersburgallee Scheffelstraße Hebelstraße Schleidenstraße Herbartstraße Wolfsgangstraße Holzhausenstraße 2. den gesamten Sandweg in die Reinigungsklasse 2 einzuordnen. Begründung: 1. Es ist unverständlich, weshalb die vorgenannten Straßen in der Reinigungsklasse 2 eingruppiert worden sind, zumal es sich weitestgehend um Seitenstraßen handelt. Ebenso in der Reinigungsklasse 2 befinden sich die Straßen des Anlagen- und Alleenringes, die Friedberger Landstraße und die Eschersheimer Landstraße. Daher gibt es keine sachlichen Gründe, weshalb die vorgenannten Straßen nicht in die Reinigungsklasse 1 eingruppiert werden können. 2. Der Sandweg ist zum Teil in Reinigungsklasse 1, aber zum größten Teil in Reinigungsklasse 3 - also dreifache wöchentliche Reinigung - eingruppiert worden, was vollkommen unverständlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 31.05.2010, B 352 Bericht des Magistrats vom 15.11.2010, B 682 Bericht des Magistrats vom 01.04.2011, B 175 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2, 4 Versandpaket: 17.02.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.03.2010, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage OA 1067 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP; LINKE. (= Enthaltung) 40. Sitzung des OBR 4 am 09.03.2010, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage OA 1067 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.03.2010, TO I, TOP 75 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1067 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= vereinfachtes Verfahren) NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7799, 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 11.03.2010 Aktenzeichen: 79 4
Erhalt der Postfiliale in Frankfurt, Fürstenbergerstraße
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2009, OM 3230 entstanden aus Vorlage: OF 681/3 vom 22.03.2009 Betreff: Erhalt der Postfiliale in Frankfurt, Fürstenbergerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, alles zu tun und sich dafür einzusetzen, damit über das Jahr 2011 hinaus ein Netz von Postfilialen in Frankfurt weiter besteht, wozu die Postfiliale Fürstenbergerstraße unbedingt gehören muss. Zudem ist ein barrierefreier Zugang zu gewährleisten. Begründung: Es wurde bekannt und hat bereits viele Anwohner aufgeschreckt, dass auch die (letzte) Postfiliale für das Nordend in der Fürstenbergerstraße von der Schließung bedroht ist. Wenn noch nicht in diesem Jahr, so wird die spätere Schließung unausweichlich, da es Absicht der Post ist, bis zum Jahre 2011 alle posteigenen Filialen zu schließen. Für den Stadtteil wäre es ein unersetzlicher Verlust, wenn es auch diese stark frequentierte Postfiliale nicht mehr gäbe. Zu den an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientierten staatlichen Dienstleistungen gehört der Postservice, der nicht nach Belieben in Schreibwaren- oder sonstige Geschäfte ausgelagert werden kann und, da zu arbeitsintensiv, oft nicht funktioniert und von den privaten Geschäftsleuten wieder aufgegeben wird. Die Post-Universaldienstleistungsverordnung ist im letzten Jahr ausgelaufen. Es sind alle schon laufenden Bemühungen zu unterstützen, damit diese Verordnung fortgeschrieben und ein Filialennetz für die Bevölkerung erhalten bleibt. Im Übrigen soll im Zuge der Neuerungen auch die Zustellung der Post an sechs Tagen in der Woche aufgegeben und eingeschränkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2009, ST 1042 Aktenzeichen: 92 31
Erhalt des Kindergartens Wolfsgangstraße 16
Anregung vom 14.05.2009, OA 894 entstanden aus Vorlage: OF 696/3 vom 04.05.2009 Betreff: Erhalt des Kindergartens Wolfsgangstraße 16 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 02.10.2009 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um den Erhalt des Kindergartens in der Wolfsgangstraße 16, der durch eine Nachbarschaftsklage gefährdet ist, sicherzustellen. Dazu soll gemeinsam mit dem Träger Kinder.Bildung.Zukunft e. V. und den betroffenen Nachbarn geklärt werden, wie übermäßiger Lärm vermindert und Beschädigungen am Zaun vermieden werden können, sodass der Kindergarten ungefährdet weitergeführt werden kann. Sollte keine Einigung möglich sein, sind seitens der Stadt alle notwendigen und möglichen Schritte zu unternehmen, um die Existenz des Kindergartens zu sichern. Begründung: Die Schließung dieses Kindergartens wäre angesichts der Versorgungslage mit Kindergartenplätzen, aber auch aus übergeordneten Gründen, eine Katastrophe, die es auf jeden Fall zu verhindern gilt. Zusammen mit allen Betroffenen müssen dafür Lösungen gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2009, B 1047 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 20.05.2009 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.06.2009, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage OA 894 wird zugestimmt. 37. Sitzung der KAV am 22.06.2009, TO II, TOP 116 Beschluss: Der Vorlage OA 894 wird zugestimmt. 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 29.06.2009, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 894 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.11.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 894 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP Beschlussausfertigung(en): § 6205, 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 29.06.2009 § 7054, 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 02.11.2009 Aktenzeichen: 40 4
Fußgängerüberweg Bremer Straße und Hansaallee/Taktung der Grünphasen
Anregung an den Magistrat vom 09.02.2009, OM 2927 entstanden aus Vorlage: OF 337/2 vom 19.12.2008 Betreff: Fußgängerüberweg Bremer Straße und Hansaallee/Taktung der Grünphasen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Fußgängergrünphase am Fußgängerüberweg Bremer Straße (Eingang Campus Westend) so lange geschaltet ist, dass ein Überqueren beider Fahrtrichtungen in der Regel möglich ist. Es soll berichtet werden, falls dies nicht möglich ist. Begründung: Bei der derzeitigen Taktung der Grünphasen müssen die Fußgänger auf einer kleinen Insel stehen bleiben und warten bis die zweite Ampel grün wird. Da dieser Überweg von vielen Studentinnen und Studenten genutzt wird (direkter Weg zur U-Bahnstation Holzhausenstraße), reicht der Platz nicht immer aus, alle Fußgänger auf der Insel aufzunehmen. Dadurch kommt es zu einer hohen Gefährdung der Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 545 Aktenzeichen: 32 1
Abpollern der Fürstenbergerstraße gegenüber der Post
Antrag vom 26.10.2006, OF 99/3 Betreff: Abpollern der Fürstenbergerstraße gegenüber der Post Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der IX. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den nördlichen Bürgersteig der Fürstenbergerstraße zwischen Oederweg und Justinianstraße (Teilstück gegenüber der Post) gegen das verbotene Halten und Parken von PKW abzupollern. Dabei sollen die Poller sparsam, aber wirkungsvoll gesetzt werden, auf keinen Fall sind Geländer zu verwenden. Begründung: Fußgänger, insbesondere Schulkinder auf ihrem dort verlaufenden Schulweg, werden durch das häufige Befahren des Bürgersteigs durch PKW gefährdet. Grund für das verbotswidrige Halten ist in der Regel der schnelle Besuch des Postamts. Das geltende absolute Halteverbot wird ständig missachtet und die Autos halb auf der Straße, halb auf dem Gehweg abgestellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 09.11.2006, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 99/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2006, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 99/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2007, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 99/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 15.02.2007, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 99/3 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2007, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 99/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Umbenennung des .Grüneburgplatzes. in .Norbert-Wollheim-Platz.
Antrag vom 15.04.2005, OF 412/2 Betreff: Umbenennung des "Grüneburgplatzes" in "Norbert-Wollheim-Platz" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, den bisherigen "Grüneburgplatz" in "Norbert-Wollheim-Platz" umzubenennen. Begründung: Norbert Wollheim (1913-1998) hatte das IG-Farben-KZ Buna-Monowitz als Zwangsarbeiter überlebt und den Restkonzern "IG Farbenindustrie AG in Abwicklung" in einem Musterprozess 1951-53 auf entgangenen Arbeitslohn verklagt. Die gefundene Übereinkunft, IG Farben zahlte 30 Millionen DM an Holocaust-Überlebende, wurde so zum Impuls für weitere Zahlungen deutscher Konzerne an ihre überlebenden Zwangsarbeiter. Als Mitbegründer des Zentralrats der Juden in Deutschland steht Norbert Wollheim auch für einen zukunftsweisenden Neubeginn. Die Umbenennung des Grüneburgplatzes in Norbert-Wollheim-Platz stellt Platz und Gebäude in einen würdigen Kontext. Die amerikanischen Jahrzehnte im ehemaligen IG-Farben-Bau sind durch Benennungen im Inneren präsent. Erst 1930 wurde der Vorplatz mit Auffahrt zum damaligen IG-Farben-Haus als "Grüneburgplatz" bezeichnet und lediglich 15 Jahre als Postadresse genutzt. Derzeit ist der einzige Nutzer der Adresse der Campus Westend der Johann Wolfgang Goethe-Universität (Grüneburgplatz 1), die zentrale Anschrift der Uni ist allerdings die Senckenberganlage. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.06.2005, OF 429/2 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.02.2014, OF 473/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2005, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2005, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2005, TO I, TOP 5 Herr zu Löwenstein stellt den Geschäftordnungsantrag auf Beendigung der Debatte und Zurückstellung der Vorlage OF 429/2 zur nächsten turnusmäßigen Sitzung. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Geschäftsordnungsantrag auf Beendigung der Debatte wird angenommen. Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Beratung) bei Enthaltung PDS 44. Sitzung des OBR 2 am 05.09.2005, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 26.09.2005, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2005, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2005, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 2 am 09.01.2006, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2006, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 412/2 wurde durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 429/2 wird zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
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