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Meine Nachbarschaft: Morgensternstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Seitenstraßen der Schweizer Straße in die Neugestaltung einbeziehen

03.06.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2312 entstanden aus Vorlage: OF 454/5 vom 17.05.2022 Betreff: Seitenstraßen der Schweizer Straße in die Neugestaltung einbeziehen Der Magistrat wird gebeten, 1. den Belangen der Anwohner und Gewerbetreibenden in den Seitenstraßen der Schweizer Straße bei der Neugestaltung ausreichend Rechnung zu tragen, indem Auswirkungen auf die Verkehrsbelastung und Zugangsmöglichkeiten in diesen Straßen möglichst genau (ggf. durch Verkehrsversuche) überprüft werden, ehe eine Umgestaltung beginnt; 2. zumindest ausgewählte Straßenabschnitte (z. B. die Schneckenhofstraße bis Ecke Morgensternstraße) mit in den Ideen- und Realisierungswettbewerb einzubeziehen und ggf. auch neuzugestalten. Begründung: Die vom Verkehrsdezernat vorgelegte Machbarkeitsstudie zur Neugestaltung der Schweizer Straße legt ihr alleiniges Augenmerk auf den Schweizer Platz und die Schweizer Straße. Die Nebenstraßen kommen in der Planung bisher noch nicht vor. Anwohner und Geschäftsinhaber in diesen Straßen fühlen sich von der Stadt alleingelassen. Auf eine Nachfrage eines Ortsbeiratsmitgliedes im Rahmen der Informationsveranstaltung am 3. Dezember 2021 ist vom Verkehrsdezernat die knappe Auskunft gegeben worden, man beplane erst einmal nur die Schweizer Straße. Es ist selbstverständlich, dass nicht das gesamte Viertel auf einmal neugestaltet werden kann. Genauso selbstverständlich sollte es aber sein, diejenigen Straßenzüge, die in unmittelbarem und organischem Bezug zur Schweizer Straße stehen, mit in die Neugestaltung einzubeziehen. Dies trifft insbesondere auf solche Straßenabschnitte wie z. B. jenen der Schneckenhofstraße bis zur Ecke Morgensternstraße zu, wo sich gleich eine Reihe von Geschäften befindet. Das Ergebnis der Neugestaltung der Schweizer Straße darf nicht eine massive Abwertung solcher Seitenstraßen sein, die zum organischen Komplex der zentralen Einkaufsstraße gehören und sie mitprägen. Diese Straßenabschnitte müssen ebenfalls von der Aufwertung der Aufenthaltsqualität profitieren und dürfen nicht die großen Verlierer werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2247 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an der Kreuzung Launitzstraße/Schwanthalerstraße gewährleisten

03.06.2022 · Aktualisiert: 20.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2316 entstanden aus Vorlage: OF 458/5 vom 16.05.2022 Betreff: Verkehrssicherheit an der Kreuzung Launitzstraße/Schwanthalerstraße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Launitzstraße/Schwanthalerstraße den Fußgängerüberweg vor Falschparkern besser zu schützen. Begründung: In dem genannten Bereich wird der Fußgängerüberweg regelmäßig durch falsch parkende Fahrzeuge zugestellt. Dadurch kommt es zu Sichtbehinderungen. Durch entsprechende Absicherungen (z. B. Fahrradbügel) kann hier für mehr Verkehrssicherheit gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2249 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 846 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel vor dem Schülercafé an der St. Bonifatiuskirche

03.06.2022 · Aktualisiert: 19.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2303 entstanden aus Vorlage: OF 426/5 vom 16.04.2022 Betreff: Fahrradbügel vor dem Schülercafé an der St. Bonifatiuskirche Der Magistrat wird gebeten , Fahrradbügel auf dem Parkstreifen vor dem Schülercafé ORCA in der Holbeinstraße zu installieren. Aus Sicherheitsgründen sollten die Fahrradbügel direkt auf dem Parkplatz vor dem Schülercafé aufgestellt werden, um die Kinder und Jugendlichen vor rangierenden Autos zu schützen. Begründung: Die meisten Schülerinnen und Schüler kommen mit dem Rad zum Schülercafé ORCA an der Bonifatiuskirche. Außer an Straßenschildern gibt es kaum Möglichkeiten, Fahrräder anzuschließen. Zudem halten sich die Kinder und Jugendlichen auch im Bereich vor dem Schülercafé auf und werden durch rangierende Autos gefährdet. Daher würden hier Fahrradbügel anstelle des Parkplatzes direkt vor dem Eingang des Jugendcafés Ordnung bringen und zur Sicherheit der Kinder beitragen. Die Anregung stammt von dem Jugendbildungsreferenten der Jugendkirche Jona. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2402 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung des Zebrastreifens Otto-Hahn-Platz/Ecke Holbeinstraße/Ecke Gartenstraße

06.05.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2145 entstanden aus Vorlage: OF 434/5 vom 11.04.2022 Betreff: Gestaltung des Zebrastreifens Otto-Hahn-Platz/Ecke Holbeinstraße/Ecke Gartenstraße Der Magistrat wird gebeten, am Bereich des Zebrastreifens Otto-Hahn-Platz/Ecke Holbeinstraße/Ecke Gartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Beim Zebrastreifen sind bauliche Ausbesserungen dahin gehend vorzunehmen, dass im Falle von Regenfällen eine Pfützenbildung auf dem Zebrastreifen verhindert wird und Fußgänger die Möglichkeit haben, auch bei dieser Witterungslage den Zebrastreifen zu benutzen. 2. Auf dem davorliegenden Fahrradweg sind Abmarkierungen vorzunehmen, die die Fußgänger vor den Radfahrern schützen. Begründung: Der Zebrastreifen im obigen Bereich ist bei Regenfällen überschwemmt. Es kommt zu einer Pfützenbildung, die eine Benutzung durch die Fußgänger unmöglich macht. Diese müssen außen um den Zebrastreifen herumlaufen, was zu einer entsprechenden Gefährdung führt. Die Abmarkierungen auf dem Radweg dienen dem Schutz der Fußgänger vor den Fahrradfahrern, die regelmäßig dort durch unachtsame Radfahrer gefährdet sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2131 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Klimagerechte Umgestaltung im Rahmen der Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße

25.03.2022 · Aktualisiert: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2022, OA 171 entstanden aus Vorlage: OF 392/5 vom 23.02.2022 Betreff: Klimagerechte Umgestaltung im Rahmen der Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße für eine klimagerechte Umgestaltung mit Bäumen, Straßenbegleitgrün, Entsiegelung und sicheren Fuß- und Radwegen zu sorgen. Begründung: Die Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Otto-Hahn-Platz ist in einem beklagenswerten Zustand: Straßenschäden, fehlende Radwege, eine Steinwüste ohne jegliches Grün. Hier ist der Aufenthalt vor allem im Sommer besonders für Fußgänger kaum erträglich, Radfahren ist lebensgefährlich. Die Fußwege sind schmal und oft zugeparkt. Dabei ist dieser Straßenabschnitt ein Schulweg und bietet einen direkten Zugang zu einer Schule, einem Kinderhort, einer Krippe und einer Kindertagesstätte. Es gibt eine Kirche, eine Gedenkstätte, Gastronomie und kleine Läden. Mit mehr Aufenthaltsqualität und einer sichtbaren Aufwertung des Straßenraumes durch eine klimagerechte Umgestaltung mit robusten Baumsorten könnte die Gartenstraße im Zusammenhang mit der Schweizer Straße zu einem lebendigen, urbanen Zentrum im Stadtteil werden. Auch als Ausgleich für die hohe Ultrafeinstaub-Belastung durch den Flughafen ist hier für mehr Grün im öffentlichen Raum zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2078 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 171 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 171 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1605, 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 02.05.2022

OF (Antrag Ortsbeirat)

Linksabbiegen vom Deutschherrnufer in die Walter-Kolb-Straße

10.03.2022 · Aktualisiert: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2022, OF 395/5 Betreff: Linksabbiegen vom Deutschherrnufer in die Walter-Kolb-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Linksabbiegen vom Deutschherrnufer (aus Oberrad kommend) in die Walter-Kolb-Straße zu ermöglichen. Begründung: Autofahrer, die auf dem Deutschherrnufer (aus Oberrad kommend) fahren, haben keine Möglichkeit, zwischen Frankensteiner Platz und Dürerstraße direkt in die Walter-Kolb-Straße zu fahren. Die einzige Möglichkeit ist die viel zu kleine Schulstraße. Die Schulstraße ist eine einspurige Einbahnstraße, in der oft Rückstaus bis ans Mainufer entstehen. In der Schulstraße befindet sich das Krankenhaus Sachsenhausen. Die Rettungskräfte haben bei Rückstaus oft Probleme in das Krankenhaus zu gelangen bzw. heraus zu kommen. Erschwerend kommt hinzu, dass links Autos parken. Das Deutschherrnufer ist auf der nördlichen Seite zweispurig. Es kann problemlos eine Linksabbiegerspur eingerichtet werden. Das ist ein dringliches Anliegen von den Anwohnern und würde die Schulstraße entlasten. Photo: OpenstreetMap Deutschland Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 395/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 395/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 395/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 395/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 395/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umgestaltung Schweizer Straße und Schweizer Platz hier: Verdrängung von Autoverkehr in benachbarte Wohnstraßen

04.03.2022 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2022, OF 404/5 Betreff: Umgestaltung Schweizer Straße und Schweizer Platz hier: Verdrängung von Autoverkehr in benachbarte Wohnstraßen Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, 1. Wie hoch ist in den Straßen - Gartenstraße, Morgensternstraße, Hans-Thoma-Straße, Schifferstraße, Oppenheimer Landstraße, Schwanthaler Straße, Textorstraße, Schadowstraße, Holbeinstraße, Schweizer Straße, Kaulbachstraße und Mörfelder Landstraße - die Verkehrsbelastung heute in absoluten Zahlen? 2. Wie wird sich die Verkehrsbelastung in diesen Straßen nach der Prognose des Magistrats absolut und prozentual bei Realisierung des Verkehrskonzepts am Schweizer Platz erhöhen? 3. Wie wird sich jeweils die Verkehrsbelastung in diesen Straßen zusätzlich erhöhen, wenn sich wegen der Schaffung neuer Radwege in der Walter-Kolb-Straße, Gartenstraße, Holbeinstraße, Gutzkowstraße und Mörfelder Landstraße deren Leistungsfähigkeit - insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten - vermindert? 4. Wie wird sich zusätzlich in diesen Straßen die Verkehrsbelastung erhöhen, wenn der Mainkai für den Verkehr gesperrt werden sollte? 5. Wie hoch war - jeweils in absoluten Zahlen - die zusätzliche Verkehrsbelastung in den oben genannten Straßen, als vor zwei Jahren der Mainkai gesperrt war? 6. Wieso soll sich nach Angaben des Magistrats die Verkehrsbelastung in der Cranachstraße vermindern, obwohl diese nach Wegfall der Verkehrsbeziehungen am Schweizer Platz die natürliche Straßenverbindung zwischen der Schneckenhofstraße und der Gartenstraße bzw. umgekehrt darstellt? 7. Wie hoch ist zurzeit jeweils der Anteil - absolut und prozentual - der Fahrbewegungen auswärtiger Verkehrsteilnehmer, die die Schweizer Straße oder die Gartenstraße befahren, ohne ihren Abfahrts- oder Zielort in Sachsenhausen zu haben? 8. Wie viele Personen leben jeweils an den vorgenannten Straßen gemäß des aktuellen Melderegisters? Begründung: Der Magistrat hat den Auftrag, die Schweizer Straße und den Schweizer Platz umzugestalten. In diesem Zusammenhang will er am Schweizer Platz die bisherige Verkehrsführung ändern. Zukünftig soll die Schweizer Straße geradeaus mitten über die Innenfläche des Schweizer Platzes geführt werden. Aus den fünf auf den Schweizer Platz speichenartig führenden Straßen soll es nicht mehr möglich sein, in die Schweizer Straße einzufahren. Gleichzeitig ist in diese Straßen ein Abbiegen aus der Schweizer Straße nicht mehr möglich. Der Magistrat teilt mit, dass diese neue Verkehrsplanung auf zwölf Straßen - zumindest abschnittsweise - zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens führen wird. In diesem Zusammenhang ergeben sich mehrere Fragen, welche insbesondere für die zukünftige Verkehrsbelastung wichtig sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 37 Die Vorlage OF 404/5 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 367 2022 Die Vorlage OF 404/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße

18.02.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1701 entstanden aus Vorlage: OF 285/5 vom 01.01.2022 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße Der Magistrat wird gebeten, die Umrüstung der Gaslaternen für die Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße, insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße, vorzuziehen, damit die Gehwege in diesem Bereich baldmöglichst ausreichend beleuchtet werden. Begründung: Die Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße ist insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße völlig unzureichend. Dies betrifft vor allem die Gehwege. Der Bodenbelag ist bei der Beleuchtung kaum zu sehen, Hindernisse und eventuelle Stolperfallen können nicht wahrgenommen werden. Das ist besonders für ältere Menschen unzumutbar und gefährlich. Manche Anwohner sind mittlerweile mit Taschenlampen unterwegs. Es muss für Fußgänger möglich sein, sich nach Einbruch der Dunkelheit gefahrlos im öffentlichen Raum zu bewegen. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1446 Aktenzeichen: 91 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger in der Grünanlage in der Hohlbeinstraße schaffen

21.01.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1506 entstanden aus Vorlage: OF 296/5 vom 05.01.2022 Betreff: Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger in der Grünanlage in der Hohlbeinstraße schaffen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die Überquerung der Unterbrechung des Fußgängerwegs in der Holbeinanlage durch die Schneckenhofstraße/Passavantstraße für Fußgänger sicherer gestaltet und erleichtert werden kann; 2. einen Fußgängerüberweg (StVO-Zeichen 293, 350) an der Kreuzung Holbeinstraße/Schwanthalerstraße/Nordheimstraße einzurichten. Begründung: Die Grünanlage in der Holbeinstraße bietet vielen Anwohnern aus dem Viertel eine Gelegenheit für Spaziergänge. Auch viele Familien mit Kindern sind hier unterwegs. Der Fußweg in der Mitte des Grünstreifens auf der Holbeinstraße wird durch mehrere Straßenkreuzungen unterbrochen. An der Kreuzung Holbeinstraße/Textorstraße/Thorwaldsenstraße befindet sich schon jetzt eine Ampelanlage, sodass Fußgänger hier die Straße sicher überqueren können und ihren Spaziergang fortsetzen können. An den mim Tenor mit den Ziffern 1. und 2. bezeichneten Kreuzungen (siehe auch Anlage mit entsprechender Nummerierung) fehlen derartige Überquerungsmöglichkeiten. An der Kreuzung Holbeinstraße/Schneckenhofstraße/Passavantstraße existieren Fußgängerampeln, jedoch nur an den jeweiligen Straßeneinmündungen, nicht aber im Bereich der Überquerung in der Mitte der Hohlbeinstraße, wo der Weg in der Grünanlage unterbrochen wird. Das führt dazu, dass Fußgänger Umwege nehmen und auf drei Ampelschaltungen warten müssen. Selbstverständlich kürzen viele Fußgänger den Weg ab, indem sie die Straße auf direktem Wege überqueren. Eine mit der bestehenden Ampelanlage abgestimmte weiter Fußgängerampel könnte die Situation für Spaziergänger hier deutlich sicherer und komfortabler gestalten. Ggf. genügt hier auch die kostengünstigere Einrichtung eines Fußgängerüberwegs. An der Holbeinstraße/Schwanthalerstraße/Nordheimstraße fehlt ebenfalls eine sichere Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger. Hier dürfte auch aufgrund des eher geringen Verkehrsaufkommens die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs durch Aufstellen entsprechender Schilder gemäß StVO, Zeichen 350 und Fahrbahnmarkierung Zeichen 293, ausreichen, um auch hier eine sichere Überquerungsmöglichkeit zu schaffen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1132 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrstreifen in der Hans-Thoma-Straße

26.11.2021 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1109 entstanden aus Vorlage: OF 186/5 vom 05.10.2021 Betreff: Radfahrstreifen in der Hans-Thoma-Straße Der Magistrat wird gebeten, eine der drei Autofahrspuren in der Hans-Thoma-Straße in zwei Fahrradstreifen, einen von der Gartenstraße/Ecke Holbeinstraße bis zur Schweizer Straße und einen von der Schweizer Straße bis zur Gartenstraße/Ecke Dürerstraße umzuwandeln. Begründung: Der Radweg endet abrupt von der Kennedyallee kommend in der Gartenstraße/Ecke Holbeinstraße. An dieser vielbefahrenen Kreuzung erhöht sich das Risiko für Radfahrerinnen und Radfahrer durch fehlende Radspuren. Durch Reduzierung von drei auf zwei Fahrbahnspuren in der Hans-Thoma-Straße könnten zwei sichere Radfahrstreifen entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 752 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4300 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekotbeutelspender an der Grünfläche Holbeinstraße

26.11.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1181 entstanden aus Vorlage: OF 232/5 vom 09.11.2021 Betreff: Hundekotbeutelspender an der Grünfläche Holbeinstraße Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Holbeinstraße 54 einen Hundekotbeutelspender mit kompostierbaren Beuteln aufzustellen. Eine Patin dafür hat sich bereits gefunden. Begründung: Die Grünanlage an der Holbeinstraße ist seit vielen Jahren ein beliebter Treffpunkt in der Nachbarschaft für einen kurzen Spaziergang, oft mit Hunden. Mehrfach wurde seitens der Nachbarschaft der Wunsch nach einem Kotbeutelspender für Hunde geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 413 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verwilderung des Kopfsteinpflasters in der Schwanthalerstraße und angrenzenden Seitenstraßen beenden

29.10.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 934 entstanden aus Vorlage: OF 154/5 vom 30.06.2021 Betreff: Verwilderung des Kopfsteinpflasters in der Schwanthalerstraße und angrenzenden Seitenstraßen beenden Der Magistrat wird gebeten, d ie Verwilderung des öffentlichen Straßenraumes sowie der Gehwege in den kopfsteingepflasterten Abschnitten der Schwanthalerstraße sowie der angrenzenden Schadowstraße und Morgensternstraße umgehend zu beseitigen und auch langfristig einem erneuten Unkrautbewuchs durch regelmäßige Entfernung vorzubeugen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Ausweitung von Grünflächen im Frankfurter Stadtgebiet. Die Straßen und Gehwege, welche dem Verkehr dienen, sind hierfür jedoch offensichtlich ungeeignet. Das historische Kopfsteinpflaster in den im Tenor aufgeführten Straßen (siehe auch Karte im Anhang) leidet stark unter dem Bewuchs, der durch die angehängten Fotoaufnahmen dokumentiert wird. Der Unkrautbewuchs hat mittlerweile ein nicht mehr hinnehmbares Maß erreicht. Die langfristigen Kosten für eine notwendige Erneuerung oder Ausbesserung der durch Wurzeln teilweise bereits angehobenen Pflastersteine dürfte weitaus höher ausfallen als die kurzfristige und in Zukunft regelmäßige Entfernung. Die Gefahr von Verkehrsunfällen für alle Verkehrsteilnehmer sowie der Beschädigung von Fahrzeugen ist bereits jetzt hoch und ein umgehendes Handeln angezeigt. Die Entfernung von Unkraut zwischen Pflastersteinen ist nach Empfehlung des Landes Hessen (für Privatpersonen: https://llh.hessen.de/pflanze/freizeitgartenbau/garten-wissen/unkrautbeseitigung -auf-wegen-und-flaechen/) ohne Einsatz chemischer Präparate problemlos durch Abflammen erreichbar. Fotos: privat Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 509 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werden

10.09.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.09.2021, OA 72 entstanden aus Vorlage: OF 171/5 vom 07.09.2021 Betreff: Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werden Vorgang: M 81/21; Beschl. d. Stv.-V., § 389/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021, § 389, wird hinsichtlich der Ermächtigung, den Baum Nr. 44 (Magistratsvorlage vom 11.06.2021, M 81 Ziffer 5) fällen zu dürfen, aufgehoben. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Baum zu erhalten und der geplante unterirdische Glascontainer ist um bis zu zwei Meter zu versetzen. Begründung: Im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Holbeinkreisels soll in der zwischen den Fahrbahnen der Holbeinstraße gelegenen Grünanlage unterirdisch ein Glascontainer angelegt werden. Deshalb sei gemäß Begründung der Vorlage M 81/21 der daneben befindliche Baum Nr. 44 "potenziell gefährdet". Vorauseilend hat sich der Magistrat die Ermächtigung geben lassen, diesen Baum zu fällen. Bäume sollten im Zuge von Baumaßnahmen überhaupt nur gefällt werden, wenn dies absolut notwendig ist. Der Baum ist nicht gefährdet, wenn der Standort für die geplante Glascontaineranlage leicht verschoben wird. Bei dem Baum Nr. 44 handelt es sich um einen fünf Meter hohen Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) mit einem Kronendurchmesser von vier Metern. Schnurbäume können bis 30 Meter hoch werden und sind hervorragende Klimawandelgehölze. Sie sind robust und unempfindlich gegenüber Hitze und Trockenheit und beständig gegen Abgase. Sie sind außerdem Spätblüher, ihre Blüten erfreuen im Juli und August mit ihrem reichen Nektarangebot u. a. Bienen, Hummeln und andere Insekten. Dieser Schnurbaum bildet zusammen mit der auf der anderen Seite der Grünanlage stehenden Platane (Baum Nr. 40) die südliche Eingangssituation der Grünanlage der Holbeinstraße und ist somit stadtbildprägend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 454 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.10.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 72 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 72 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 754, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einzäunung der Hundeauslaufflächen Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und Tiroler Park

10.09.2021 · Aktualisiert: 03.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 784 entstanden aus Vorlage: OF 155/5 vom 03.08.2021 Betreff: Einzäunung der Hundeauslaufflächen Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und Tiroler Park Der Magistrat wird gebeten, die offiziellen Hundeauslaufflächen in der Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und im Tiroler Park zu umzäunen, mit Toren zu versehen und einen Mülleimer neben den Toren aufzustellen. Begründung: Die - offiziell als solche deklarierte - Hundeauslauffläche am Otto-Hahn-Platz liegt unmittelbar zwischen der Straßenbahnhaltestelle und der B43 (Gartenstraße), ohne jede Absicherung gegenüber dem Verkehr. Es ist nicht möglich, hier einen Hund frei laufen zu lassen, ohne dass eine Unfallgefahr besteht. Die Fläche ist im jetzigen Zustand für den eigentlichen Hundeauslauf ungeeignet. Ein Zaun würde diesem Umstand abhelfen. Die Hundeauslauffläche im Tiroler Park ist weniger stark vom Verkehr betroffen, sie liegt allerdings unmittelbar neben einem Kinderspielplatz. Hier sollten auch Konflikte vermieden werden. Die Umzäunung sollte geeignet sein, Hunde vor dem Herauslaufen zu sichern (bspw. Stabmattenzaun mit einer Höhe von mindestens eineinhalb Metern). Die Tore sollten von selbst zufallen, um ein versehentliches offen stehen Lassen zu verhindern. Die Tore sollten jeweils an den östlichen und westlichen Enden der jeweiligen Hundeauslauffläche einen Zugang ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2091 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

„Turbobaustelle“ Holbeinkreisel

10.09.2021 · Aktualisiert: 25.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.09.2021, OA 71 entstanden aus Vorlage: OF 139/5 vom 24.08.2021 Betreff: "Turbobaustelle" Holbeinkreisel Vorgang: B 185/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, die Baumaßnahme Holbeinkreisel unter Berücksichtigung der noch zu beschließenden Verbesserungen als Turbobaustelle mit einer maximalen Bauzeit von 15 Monaten auszuführen. 2. Zur Information der Bevölkerung wird der Magistrat gebeten, unter Darlegung der einzelnen Teilbaumaßnahmen einschließlich der Maßnahmen beteiligter Dritter zu erläutern, mit welchem zeitlichen Rahmen jeweils zu rechnen ist und welche Abschnitte einschließlich der am Bau beteiligter Dritte nach Ansicht des Magistrats nicht zeitgleich durchgeführt werden können, sodass er im Magistratsbericht vom 20.04.2020, B 185, zu der Feststellung gelangt, die Bauzeit beträgt "mindestens 24 Monate". Begründung: Der geplante Holbeinkreisel wird die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Holbeinstraße, Burnitzstraße, Oppenheimer Landstraße, Hedderichstraße und Nell-Breuning-Straße erheblich verbessern, sämtliche heute notwendigen Ampelanlagen können abgebaut werden. Der neu entstehende Platz hat das Potenzial, im Bereich dieses für Sachsenhausen wichtigen Verkehrsknotenpunktes eine erhebliche städtebauliche Aufwertung zu bewirken. Leider hat die Planung Mängel, die die Bevölkerung und die Verkehrsteilnehmer über Gebühr belasten wird, wenn keine Änderung eintritt. Nach Angaben des Magistrats im Bericht vom 20.04.2020, B 185, soll die Bauzeit mindestens 24 Monate betragen. Leidvolle Erfahrungen bei anderen städtischen Baumaßnahmen zeigen, dass die Angabe "mindestens" ernst gemeint ist, sodass von einer erheblich über zwei Jahre liegenden Bauzeit auszugehen ist. Diese überlange Bauzeit ist bei der überschaubaren Baumaßnahme nicht hinnehmbar. Im Interesse der angrenzend wohnenden Bevölkerung und der Verkehrsteilnehmer ist die Dauer von zu erduldendem Lärm, Staub, Dreck, Umleitungen und eingeschränkte Erreichbarkeit der Wohnungen auf das absolute Minimum zu reduzieren. Der Holbeinkreisel soll im Rahmen einer "Turbobaustelle" errichtet werden, damit der zeitliche Rahmen von 15 Monaten nicht überschritten wird. Wichtig ist, dass alle am Bau Beteiligten einschließlich der Unternehmen, die Leitungen unter der Erde haben, von Beginn an eingebunden werden. Möglichst alle Arbeiten sollen parallel durchgeführt werden. Dies ist schon in der Ausschreibung festzuschreiben, ebenso verbindliche Ausführungszeiten. Der Baugrund ist vorab intensiv zu untersuchen, damit unerwartete Überraschungen während der Bauphase mit anschließenden Zeitverzögerungen nicht eintreten. Die Arbeiten auf der Baustelle einschließlich derjenigen für eventuelle Leitungsarbeiten müssen minutiös geplant, jeder Handgriff vorab besprochen und festgelegt werden. Die Bauaufträge sollen nicht nach dem preismäßig günstigsten Angebot, sondern nach der bestmöglichen Leistung vergeben werden. Die ausführenden Firmen müssen z. B. angeben, mit wie viel Arbeitnehmern und Maschinen sie arbeiten und wie schnell sie bei einem Ausfall Personal und Maschinen ersetzen werden, um die gesetzten Fristen einzuhalten. Für eine kurze Bauzeit werden die Anwohner und Verkehrsteilnehmer den beteiligten städtischen Ämtern und Firmen dankbar sein. Bei einem Ortstermin haben sich die Anwesenden überrascht über die bisher prognostizierte Bauzeit von mindestens 24 Monaten gezeigt. Sie wünschen sich eine Aufschlüsselung der einzelnen Gewerke nach Dauer und zeitlicher Abfolge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 185 Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 37 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 71 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 753, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Versetzung der Glascontainer am geplanten Holbeinkreisel

10.09.2021 · Aktualisiert: 21.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2021, OF 172/5 Betreff: Versetzung der Glascontainer am geplanten Holbeinkreisel Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die zu überarbeitende Planung zum Holbeinkreisel im Rahmen der Vorlage M 81 zu verändern und einen geeigneteren Standort für die unterirdischen Glassammelbehälter zu finden, sodass keine Bäume geopfert werden müssen, insbesondere nicht der Baum 44 in der genannten Magistratsvorlage. Begründung: Im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Holbeinkreisels sollen in der Grünanlage der Holbeinstraße unterirdische Glascontainer angelegt werden. Deshalb ist gemäß Begründung der M 81/2021 der daneben befindliche Baum Nr. 44 "potenziell gefährdet". Es besteht allerdings keine zwingende Notwendigkeit, unterirdische Glascontainer in einer alleeartigen Grünanlage mit hochgewachsenen alten Bäumen zu positionieren und dadurch den Bestand der Bäume zu gefährden. Denkbar wäre zum Beispiel der Platz gegenüber der Allee auf der Restfläche an der Ecke Oppenheimer Landstraße/Nell-Breuning-Straße. Prinzipiell sollten gesunde alte Bäume nur gefällt werden, wenn dies absolut notwendig ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.08.2021, OF 139/5 Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bürgerbeteiligung und Neugestaltung Schweizer Straße/Schweizer Platz

08.09.2021 · Aktualisiert: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2021, OF 173/5 Betreff: Bürgerbeteiligung und Neugestaltung Schweizer Straße/Schweizer Platz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Schweizer Platz und die Schweizer Straße zwischen Textorstraße und Hans-Thoma-Straße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20, max. Tempo 30 auszuweisen und durch geeignete Maßnahmen für mehr Aufenthaltsqualität zu sorgen. Dazu ist eine Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Interessensgemeinschaft Schweizerstraße erforderlich. Es ist weiterhin zu prüfen, ob durch die Ausweisung der Schweizer Straße als Anlieger frei Bereich Durchgangsverkehr verhindert wird. Tempo 20 gilt auch für den Radverkehr, für den keine getrennte Fahrspur ausgewiesen wird. Zur Sicherheit müssen die Schienen der Straßenbahn in diesem Bereich mit einem Schienen Verschlusssystem ausgestattet werden. Als erste kurzfristige Maßnahme soll eine Entrümpelung des Straßenraums und abgestimmte Neumöblierung, auch teilweise mit mobilen Sitzgelegenheiten angeordnet werden. Begründung: Durch die Ausweisung als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20 werden die separaten Fahrradspuren überflüssig. Dies führt insbesondere am Schweizer Platz zu einer deutlichen Verbesserung, da die Bereiche bis zur Straßenbahn/markierter Fahrspur für den Autoverkehr, durchgehend als Platz genutzt werden können. Das Konzept des "Shared Space" mit Tempo 20 hat sich bereits in anderen Ländern gut bewährt. Durch eine wertige Pflasterung (beispielsweise Porphyr wie in der Altstadt, auf der Fressgass und auf dem Römerberg) und zum Teil mobilen Sitzgelegenheiten wird die Aufenthaltsqualität erhöht. Als Begrünung sind auch Bäume oder Palmen in Kübeln z.B. aus dem Palmengarten denkbar. So könnte aus der Schweizer Straße und dem Schweizer Platz mit der intakten städtebaulichen Struktur ein charmantes neues Zentrum mit südlichem Flair in Sachsenhausen entstehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OF 173/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 675 entstanden aus Vorlage: OF 120/1 vom 23.08.2021 Betreff: Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße Vorgang: B 288/21 Die Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz ist eine belebte Geschäftsstraße im Herzen des Bahnhofsviertels, die von drei stark frequentierten Straßenbahnlinien durchfahren wird. Viele Berufspendlerinnen und Berufspendler, zu Fuß Gehende und Radfahrende konkurrieren um den Raum mit fahrenden und parkenden Pkw und Lieferfahrzeugen. Dennoch sind die Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei und die Gehwege extrem schmal und zugeparkt. Im Magistratsbericht vom 09.08.2021, B 288, wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederaufnahme der Planung aus Kapazitätsgründen und wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität nicht in Aussicht gestellt werden könne und dass es sich um eine Anliegerstraße mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handele. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, den Straßenabschnitt mit Priorität und temporären Maßnahmen wie folgt anzupacken: 1. Einrichtung temporärer Straßenbahnh altestellenkaps, die bis zum Gleis herangeführt werden und so einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten, als temporäre Maßnahme bis zum endgültigen Umbau der Haltestellen. 2. Einführung flächendeckendes Tempo 20, da es sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt. Dadurch wird die Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende entscheidend erhöht. 3. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Lieferzonen für das örtliche Gewerbe, um das Parken in zweiter Reihe und die Behinderung der Straßenbahnen zuverlässig zu verhindern. 4. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Flächen für die Außengastronomie, um der durch Corona gebeutelten Gastronomie endlich die ersehnte Außenfläche zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Da die Umgestaltung der Münchener Straße inklusive dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen noch lange andauern wird, müssen kostengünstige, schnell greifende, temporäre Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele umgesetzt werden. Insbesondere die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen, von Eltern mit Kleinkindern oder Kinderwagen, von Gewerbetreibenden und Gastronomen und ÖPNV-Nutzerinnen und ÖPNV-Nutzer müssen ernst genommen werden. Das ständige Hupen der Pkw und Lkw und das Bimmeln der Straßenbahnen wird reduziert, worüber sich vor allem die Anwohnenden beschwert haben. Pkw-Stellplätze bleiben weitgehend erhalten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Beschilderung und den temporären Haltestellenanlagen wie z. B. in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee sind zudem kostengünstig und schnell umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 288 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 237 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1714 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen

22.06.2021 · Aktualisiert: 07.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 126/5 Betreff: Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen Der Ortsbeirat lehnt den Magistratsvortrag M 81 ab. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, 1. den Magistratsvortrag ebenfalls abzulehnen, 2. den Magistrat aufzufordern, a) Radverkehrsanlagen im Anschlussbereich des Kreisels mit einer Breite von mindestens 2,50 Metern je Fahrtrichtung zu planen und so die hier geplante Führung der Radroute Frankfurt - Darmstadt zu ermöglichen. Dazu sind beide Parkstreifen in der Unterführung aufzuheben. b) Den freien Rechtsabbieger für den Fahrzeugverkehr von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße, der eine zusätzliche, unübersichtliche Straßenquerung und Gefährdung für zu Fuß gehende Kinder auf dem Schulweg darstellt, aus der vorgelegten Planung zu streichen. Begründung: Durch Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße und Ziegelhüttenweg wird die künftige Raddirektverbindung Frankfurt Darmstadt geführt. Das hat der Magistrat ganz richtig in seinem Vortrag festgestellt. Auf die Idee, seine Planung entsprechend anzupassen ist er nicht gekommen. Auf einer Raddirektverbindung soll der Radverkehr durchgängig zügig fahren können. Dazu ist eine Mindestbreite von 2,50 Metern erforderlich, um freie Überholvorgänge auf der Radverkehrsanlage zu ermöglichen. Der erforderliche Platz wird durch Wegfall der Parkplätze in der Unterführung gewonnen, die überflüssig sind, weil sie in erster Linie Pendlerverkehr anziehen. Enttäuscht ist der Ortsbeirat über die Planung des sogenannten Bypass von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße. Der Planer stellte bei der Präsentation der Vorplanung im Ortsbeirat im Jahr 2019 dar, dass der Bypass in der Verwaltung umstritten, aber seine bevorzugte Variante sei. Der Ortsbeirat hat in seiner damaligen Anregung zur Vorplanung den Bypass ausdrücklich gestrichen (nachzulesen in Punkt 2 im Protokoll der 36. Sitzung der XI. Wahlperiode). Es sei hier noch einmal dargestellt, warum der Ortsbeirat die freien Rechtsabbieger speziell in Wohnbereichen als Relikt aus der autogerechten Stadt nicht wünscht: Der Fußverkehr wird gezwungen, den von hinten kommenden Fahrzeugverkehr zu beachten. Da Fußgänger nicht mit Rückspiegeln ausgestattet sind, muss durch Richtungswechsel die Einsicht in den rückwärtigen Verkehr sichergestellt werden. Für junge Erwachsene ist das ein Routinevorgang, aber immer ein unerwünschter Umweg. In der Mobilität eingeschränkte Personen belastet selbst kleine Umwege. Sie müssen einmal zusätzlich anhalten, zusätzlich Sicht nehmen und zusätzliche Gefälle auf ihrer Wegstrecke überwinden. Für Kinder sind die freien Rechtsabbieger eine besondere Qual. Sie haben einen zusätzlichen Zebrastreifen zu überwinden. Ein Zebrastreifen signalisiert ihnen nicht Sicherheit, sondern Gefahr. Sie müssen auf dem Fußweg vor dem Zebrastreifen warten, bis alle Autos vorbei gefahren sind oder wirklich vor dem Zebrastreifen anhalten. Daher müssen sie auch die Autos passieren lassen, die gar nicht den Abbieger nutzen, sondern geradeaus in den Kreisel einfahren. Auch die Eltern wollen ihre Kinder vor solcherart gefährlichen Schulwegen schützen. Bei Bau des freien Rechtsabbiegers ist deshalb mit einer höheren Anzahl "Elterntaxis" auf dem Kreisel zu rechnen. Der Fahrzeugverkehr kann leicht auf den Bypass verzichten. Die Wegebeziehung von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße ist von untergeordneter Bedeutung. Geübte PkwFahrerinnen können auch im spitzen Winkel abbiegen. Größere Fahrzeuge müssen eine Runde um den Kreisel nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 81 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 126/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Holbeinanlage erhalten und regelmäßig reinigen

07.05.2021 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 110 entstanden aus Vorlage: OF 6/5 vom 18.04.2021 Betreff: Holbeinanlage erhalten und regelmäßig reinigen Der Magistrat wird gebeten , die Grünfläche in der Holbeinstraße häufiger zu reinigen und regelmäßig zu kontrollieren sowie die Abfallbehälter instand zu setzen. Begründung: Die Grünfläche der Holbeinanlage in Sachsenhausen wird von der Bevölkerung sehr gerne genutzt. Aufgrund ihres gepflegten Erscheinungsbildes schätzen viele Bürgerinnen und Bürger die Grünfläche mitten im Stadtteil. Leider häufen sich in letzter Zeit die Beschwerden über Müll, insbesondere Essensreste und zerbrochene Glasflaschen. Gerade zerbrochene Glasflaschen stellen für Kinder und Tiere eine Verletzungsgefahr dar. Eine regelmäßige Reinigung der Anlage und Kontrollen sowie das Instandsetzen der Abfallbehälter helfen dabei, die wertvolle Anlage zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1395 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Park- und Fahrradplätze im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße

19.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7340 entstanden aus Vorlage: OF 1905/5 vom 21.01.2021 Betreff: Park- und Fahrradplätze im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße schraffierte Fläche zur Einrichtung weiterer Fahrradabstellplätze zu nutzen. Begründung: In dem vorbezeichneten Bereich ist eine relativ große Freifläche schraffiert und abgepollert. Diese Fläche kann für weitere Fahrradabstellplätze genutzt werden. Hierfür besteht auch in diesem Bereich ein erheblicher Bedarf. Hier können drei bis vier Fahrradbügel angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1159 Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Auskunftsersuchen zum Leerstand von Wohnungen in Liegenschaften der Stadt Frankfurt in der Gartenstraße

03.02.2021 · Aktualisiert: 16.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2021, OF 1906/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum Leerstand von Wohnungen in Liegenschaften der Stadt Frankfurt in der Gartenstraße Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zu berichten, wie es dazu kommen konnte, dass in Liegenschaften der Stadt in der Gartenstr. mehrere Wohnungen z. T. seit Jahren leerstehen und bis wann diese Wohnungen wieder für Wohnzwecke zur Verfügung stehen werden. Begründung: Die Frankfurter Rundschau berichtete am 29.01.2021, dass in Liegenschaften der Stadt in der Gartenstraße mehrere Wohnungen seit Jahren leerstehen, obwohl ein extremer Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen besteht. Ein Sprecher von Bau- und Immobiliendezernent Jan Schneider (CDU), hat dies auch bestätigt. Angesichts der Tatsache, dass Tausende Menschen in Frankfurt auf der Suche nach einer Wohnung sind, ist es unvertretbar, wenn die Stadt Frankfurt selbst Wohnraum jahrelang leerstehen lässt. Damit diesem Missstand so bald wie möglich abgeholfen wird und damit vorgesorgt wird, dass sich so etwas in Zukunft nicht wiederholt, ist es notwendig, die Ursachen aufzuklären und mit einer klaren und überprüfbaren zeitlichen Perspektive alles Erforderliche zu veranlassen, dass der Leerstand beendet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1964 2021 Die Vorlage OF 1906/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken

27.11.2020 · Aktualisiert: 18.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6953 entstanden aus Vorlage: OF 1846/5 vom 09.11.2020 Betreff: Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation im Bereich der folgenden Kreuzungen und Zebrastreifen dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Fünf-Meter-Bereichen der Einmündungen, möglichst durch Fahrradbügel, anderenfalls durch Poller, baulich verhindert wird: 1. Wallstraße 14 und 18, Kreuzung Fritschengäßchen; 2. Bindingstraße 2, Kreuzung Darmstädter Landstraße 98 - beidseitig auf der Sperrfläche, Fahrradbügel anstelle der Stellvertreter; 3. Bindingstraße 13, Kreuzung Gretenweg 19; 4. Bruchstraße 4, Kreuzung Brückenstraße; 5. Danneckerstraße 29, Kreuzung Stegstraße; 6. Danneckerstraße 22, Kreuzung Stegstraße 45; 7. Darmstädter Landstraße 17-19, Kreuzung Heisterstraße 2; 8. Gartenstraße 122, Kreuzung Schaubstraße 1; 9. Gartenstraße 78, Kreuzung Holbeinstraße 13; 10. Gartenstraße 96, Kreuzung Rembrandtstraße 18; 11. Groß e Rittergasse 20, vor dem Zebrastreifen; 12. Gutzkowstraße 21, vor dem Zebrastreifen; 13. Holbeinstraße 41, Kreuzung Schwanthalerstraße; 14. Holbeinstraße 48, Kreuzung Schwanthalerstraße; 15. Letzter Hasenpfad 64, Sperrfläche vor dem Zebrastreifen. Begründung: In Sachsenhausen werden Kfz und Lieferwagen oft sehr wild auf Kreuzungen und im Bereich von Zebrastreifen geparkt. Das gefährdet die Fußgänger und Fahrradfahrer in diesen Bereichen erheblich, da sie von Autofahrern nicht oder zu spät gesehen werden. Der Ortsbeirat sieht es in Anbetracht der hohen Zahl getöteter und verletzter Fußgänger und Fahrradfahrer im Ortsbezirk 5 als notwendig an, die Übersichtlichkeit der Kreuzungen und Zebrastreifen zu verbessern. Fahrradbügel und Poller können diesem Zweck dienen. Wo möglich, sollen Fahrradbügel installiert werden, da sie zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern auf den ohnehin schmalen Gehwegen unnötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 743 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen

30.10.2020 · Aktualisiert: 29.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6856 entstanden aus Vorlage: OF 1817/5 vom 14.10.2020 Betreff: Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Landespolizei ins Benehmen zu setzen, um die Autoraser in Sachsenhausen-Süd, insbesondere an Wochenenden abends ab 18:00 Uhr, vermehrt zu kontrollieren. Erneute tödliche Unfälle in Sachsenhausen durch verantwortungslose Autofahrer sollen verhindert werden. Kritische Bereiche sind: 1. Schweizer Straße; 2. südliches Mainufer; 3. Textorstraße; 4. Elisabethenstraße/Darmstädter Landstraße; 5. Walter-Kolb-Straße/Gartenstraße. Begründung: Anwohner beklagen, dass seit einigen Wochen unter der Woche und insbesondere an den Wochenenden abends ab 18:00 Uhr oder 19:00 Uhr und dann bis spät in den Abend immer wieder Autoraser andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden. Teilweise fahren die Autos mit Geschwindigkeiten von über 100 km/h und es wurden auch rote Ampeln überfahren. Die Anwohner befürchten, dass bald ein weiterer schwerer Unfall passiert. Der Ortsbezirk 5 war im Jahr 2019 derjenige in Frankfurt mit der höchsten Zahl an Verkehrstoten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 472 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße

30.10.2020 · Aktualisiert: 29.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6855 entstanden aus Vorlage: OF 1816/5 vom 14.10.2020 Betreff: Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße Vorgang: V 1121/19 OBR 5; ST 891/19 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Walter-Kolb-Straße und der Gartenstraße Richtung Westen den anfangs vorhandenen Radfahrstreifen bis zur Schweizer Straße unter Wegfall einer Kfz-Fahrspur zu verlängern; 2. auch in der Gegenrichtung einen Radfahrstreifen zu markieren und dem Überfahren des Radstreifens durch Fahrzeuge auf der verbleibenden überbreiten Kfz-Spur durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Begründung: In der o. a. Stellungnahme hat der Magistrat die Fortsetzung des Radfahrstreifens bis zur Schweizer Straße vom Platzbedarf für eine Rechtsabbiegerspur an der Schweizer Straße im Zusammenhang mit der Mainkaisperrung gemacht. Trotz der eingeschränkten Aussagekraft der probeweisen Sperrung kann festgestellt werden, dass der Platzbedarf nicht eingetreten ist. Ebenso hat sich in Gegenrichtung kein zusätzlicher Platzbedarf ergeben. Die Mainkaisperrung wurde zudem inzwischen aufgehoben. Im Stadtgebiet sind zahlreiche Radfahrstreifen neben überbreiten Spuren markiert worden. Gegen das in der o. a. Stellungnahme angesprochene Überfahren des Radfahrstreifens hat der Magistrat offenbar geeignete Maßnahmen entwickelt. Die Walter-Kolb-Straße ist bis zur Oppenheimer Landstraße durchgehend, einschließlich Abbiegespuren, vier- bis fünfspurig, im weiteren Verlauf ist die Gartenstraße bis zur Schweizer Straße dreispurig. Die Strecke ist für das heutige Kraftfahrzeugaufkommen überdimensioniert. Die Markierung von Radfahrstreifen zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs erscheint daher angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2019, V 1121 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 891 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 469 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

S-Bahn-Stand-by-Stellplatz am Holbeinviertel

18.09.2020 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6572 entstanden aus Vorlage: OF 1738/5 vom 27.08.2020 Betreff: S-Bahn-Stand-by-Stellplatz am Holbeinviertel Der Magistrat wird gebeten, auf die Deutsche Bahn AG dahin gehend einzuwirken, dass der S-Bahn-Stand-by-Stellplatz wieder hinter die Schallschutzwand vor der Nell-Breuning-Straße verlegt wird, und dass die S-Bahnen nicht mehr auf der Brücke über der Holbeinstraße oder auf dem Streckenabschnitt ohne Lärmschutzwand kurzzeitig abgestellt werden. Begründung: Früher befand sich der S-Bahn-Stand-by-Stellplatz am Holbeinviertel hinter der Schallschutzwand vor der Nell-Breuning-Straße. Bürgerinnen und Bürger beklagen sich darüber, dass der S-Bahn-Stand-by-Stellplatz sich nunmehr auf der Brücke bzw. auf dem Abschnitt ohne Lärmschutzwand befindet. Der Tatbestand wird durch Videoaufnahmen von Anwohnerinnen und Anwohnern belegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 279 Antrag vom 24.08.2021, OF 132/5 Auskunftsersuchen vom 10.09.2021, V 157 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69

OA (Anregung Ortsbeirat)

Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen

21.08.2020 · Aktualisiert: 21.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2020, OA 598 entstanden aus Vorlage: OF 1702/5 vom 26.07.2020 Betreff: Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen Vorgang: OM 5185/19 OBR 5; ST 600/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entgegen der Stellungnahme ST 600 im Interesse von Fußgängern und Fahrradfahrern die im Sommer 2019 eingerichtete Linksabbiegemöglichkeit aus der Schweizer Straße in die Gartenstraße in Richtung Osten wieder aufzuheben und so zu verhindern, dass der Schleichverkehr von der Schweizer Straße in südlicher Richtung durch die Wohngebiete in Sachsenhausen geleitet wird. Begründung: Der neue Abbieger eröffnet insbesondere die Stegstraße als neue Rennstrecke zur ampelfreien Umgehung der Schweizer Straße. Autofahrer fahren in hohem Tempo und ohne Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer bis zum Diesterwegplatz, wo sie wieder auf die ursprüngliche Route einbiegen. Die in der Stellungnahme ST 600 vorgetragene Ansicht, der Schleichverkehr entstünde durch die Abbiegerestriktion, trifft nicht zu, denn die Autofahrer konnten bisher und jetzt auch von der Schweizer Straße und dann Gutzkowstraße kommend in den südlich gelegenen Teil des Viertels einbiegen. Der nördliche Teil ist über das Mainufer erschlossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5185 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 600 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 598 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage OA 598 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6461, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicherheit für Fußgänger am Rechtsabbieger Hans-Thoma-Straße

21.08.2020 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2020, OA 599 entstanden aus Vorlage: OF 1703/5 vom 26.07.2020 Betreff: Sicherheit für Fußgänger am Rechtsabbieger Hans-Thoma-Straße Vorgang: OM 1168/17 OBR 5; ST 2070/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Interesse von Fußgängern und Fahrradfahrern zur sicheren und zügigen Passierbarkeit der Kreuzung Schweizer Straße/Hans-Thoma-Straße die Anregung OM 1168 umzusetzen: 1. Die Ampelschaltung, die die Querung der Hans-Thoma-Straße für Fußgänger regelt, soll stets eine Fußgängerquerung in einem Zug ermöglichen. Die Grünphase der Fußgängerquerung über die Hans-Thoma-Straße soll stets zeitgleich mit der Grünphase des Autoverkehrs auf der Schweizer Straße geschaltet werden. 2. Das Drängelgitter an der Schweizer Straße/Ecke Hans-Thoma-Straße ist in der Hans-Thoma-Straße um zwei Meter zu kürzen (vor dem Eingang zum Café Wacker). Dadurch kann die Fußgängerquerung weniger schräg markiert werden und ist für Autofahrer, die aus der Schweizer Straße rechts in die Hans-Thoma-Straße abbiegen, besser einsehbar. Damit wird die Kreuzungssituation zu einer "normalen" Abbiegesituation. 3. Der Rechtsabbieger aus der Schweizer Straße in die Hans-Thoma-Straße soll auf eine Fahrspur verengt werden. Um das zu erreichen, soll gegebenenfalls vor dem gekürzten Drängelgitter eine Sperrfläche markiert und mit Pollern oder Pflanzkästen abgesichert werden (siehe Punkt 4.). 4. Im Rechtsabbieger soll ein Fahrradstreifen für rechtsabbiegende Fahrradfahrer markiert werden. 5. Nach der Abzweigung der Städelstraße verengt sich die Fahrbahnbreite der Hans-Thoma-Straße derzeit von zwei auf eine Spur in westlicher Fahrtrichtung. Da infolge der obigen Maßnahmen die zweite Spur nicht mehr besteht, sollen Parkplätze auf der Hans-Thoma-Straße im Bereich zwischen der Abzweigung und der Städelstraße 1 eingerichtet und zwei der drei Glascontainer vom Gehweg auf die Straße verlegt werden. Der dritte Glascontainer ist zu entfernen. Begründung: Die vorgeschlagene Regelung ist die am wenigsten konflikt- und unfallträchtige für Fußgänger und Autofahrer, da alle Verkehrsteilnehmer diese Form des Rechtsabbiegens kennen und an jeder Kreuzung davon ausgehen, dass der Verkehr so geregelt ist. Sie entspricht dem in der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Normalfall für Rechtsabbieger und dem überall in Deutschland und überall in Europa gelebten Straßenverhalten und genießt eine hohe Akzeptanz bei allen Verkehrsteilnehmern. Der Ortsbeirat befürwortet diese Regelung, um zu vermeiden, dass sich auf der sehr kleinen Verkehrsinsel immer wieder große Fußgängergruppen sammeln, die durch den Autoverkehr gefährdet werden. Die obigen Maßnahmen zu 1., 2. und 3. wurden in einem Ortstermin im Juli 2016 besprochen. Die Punkte 4. und 5. sind Ergänzungen aus dem Ortsbeirat. Die Aussage des Magistrats in der Stellungnahme ST 2070, ein gelbes Blinklicht sei erforderlich, um wie in 1. gefordert, eine gleichzeitige Grünphase für die die Hans-Thoma-Straße querenden Fußgänger und den in die Hans-Thoma-Straße rechts abbiegenden MIV einzurichten, wird vom Ortsbeirat zurückgewiesen. Die vom Ortsbeirat geforderte Einrichtung der Kreuzung entspricht der Standardsituation an Tausenden von Rechtsabbiegern mit ampelgeregelten Fußgängerüberwegen im gesamten Bundesgebiet, immer ohne gelbes Blinklicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1168 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2070 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1013 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 599 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6365, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.09.2020 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigte Zone vor der Schillerschule in der Morgensternstraße

21.08.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6383 entstanden aus Vorlage: OF 1700/5 vom 26.07.2020 Betreff: Verkehrsberuhigte Zone vor der Schillerschule in der Morgensternstraße Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Morgensternstraße vor der Schillerschule - zwischen Schneckenhofstraße und Otto-Hahn-Platz - in eine verkehrsberuhigte Zone umzuwandeln und für den Durchgangsverkehr zu sperren. Die vorhandenen Parkplätze sind in Abstimmung mit den Anwohnern zu erhalten und entsprechend zu kennzeichnen. Begründung: Der Abschnitt der Morgensternstraße zwischen Schneckenhofstraße und Otto-Hahn-Platz ist seit mehr als einem Jahr wegen Bauarbeiten gesperrt. In dieser Zeit hat sich gezeigt, dass das kurze Straßenstück für den Durchgangsverkehr nicht benötigt wird. Hingegen wird durch die Straßensperrung die Situation auf den beiden Schulwegen zur Schillerschule und zur Carl-Schurz-Schule für die Kinder sicherer und übersichtlicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1847 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhalt des Schulhofes zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße als Spielfläche für Kinder

19.06.2020 · Aktualisiert: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6187 entstanden aus Vorlage: OF 1659/5 vom 01.06.2020 Betreff: Erhalt des Schulhofes zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße als Spielfläche für Kinder Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig den Schulhof zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße auch weiterhin für Kinder zu öffnen und 2. unter Einbeziehung der Elternschaft, der Schulgemeinde und des Ortsbeirates ein "Schulhofpatenschaftskonzept" zu entwickeln, das den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Begründung: Mit Befremden hat der Ortsbeirat zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Schulhof zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße in Zukunft nicht mehr für Kinder geöffnet sein soll. In Frankfurt am Main verfügen viele Bewohnerinnen und Bewohner im Stadtteil Sachsenhausen nicht über eine Wohnung mit Garten, einem größeren Balkon oder einem Freizeitgarten. Daher sind diese Familien auf Flächen im öffentlichen Raum angewiesen. Zu den bestehenden Spielplätzen ist der Schulhof zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße eine gute Ergänzung, die den Kindern auch in Zukunft wieder zur Verfügung stehen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1517 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen einer Bank am „Platz der vergessenen Kinder“ an der Ecke Gartenstraße und Hans-Thoma-Straße

19.06.2020 · Aktualisiert: 18.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6193 entstanden aus Vorlage: OF 1666/5 vom 04.06.2020 Betreff: Aufstellen einer Bank am "Platz der vergessenen Kinder" an der Ecke Gartenstraße und Hans-Thoma-Straße Der Magistrat wird gebeten, am "Platz der v ergessenen Kinder" eine Bank aufzustellen. Begründung: Dieser Platz mit seinem Mahnmal wurde auch mit Unterstützung des Ortsbeirates 5 eingeweiht, um an die Kinder und ihre Betreuer zu erinnern, die in dem damals existierenden Waisenhaus in der Hans-Thoma-Straße 24 zu Beginn der antisemitischen Verfolgung Zuflucht gesucht und gefunden hatten. Sie wurden später von den Nationalsozialisten deportiert und umgebracht. Viele Menschen fühlen die Symbolik und freuen sich, dass Sachsenhausen nun einen Platz zum Gedenken hat. Eine Bank zum Innehalten und Verweilen wäre also dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1602 Aktenzeichen: 67 0

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