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Klimagerechte Umgestaltung im Rahmen der Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße

Vorlagentyp: OA

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße für eine klimagerechte Umgestaltung mit Bäumen, Straßenbegleitgrün, Entsiegelung und sicheren Fuß- und Radwegen zu sorgen.

Begründung

Die Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Otto-Hahn-Platz ist in einem beklagenswerten Zustand: Straßenschäden, fehlende Radwege, eine Steinwüste ohne jegliches Grün. Hier ist der Aufenthalt vor allem im Sommer besonders für Fußgänger kaum erträglich, Radfahren ist lebensgefährlich. Die Fußwege sind schmal und oft zugeparkt. Dabei ist dieser Straßenabschnitt ein Schulweg und bietet einen direkten Zugang zu einer Schule, einem Kinderhort, einer Krippe und einer Kindertagesstätte. Es gibt eine Kirche, eine Gedenkstätte, Gastronomie und kleine Läden. Mit mehr Aufenthaltsqualität und einer sichtbaren Aufwertung des Straßenraumes durch eine klimagerechte Umgestaltung mit robusten Baumsorten könnte die Gartenstraße im Zusammenhang mit der Schweizer Straße zu einem lebendigen, urbanen Zentrum im Stadtteil werden. Auch als Ausgleich für die hohe Ultrafeinstaub-Belastung durch den Flughafen ist hier für mehr Grün im öffentlichen Raum zu sorgen.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 7
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 36
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage OA 171 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP VOLT BFF-BIG FRAKTION Gartenpartei
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF AFD
Sitzung 7
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 44
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage OA 171 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT BFF-BIG ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Ablehnung:
Linke
Sitzung 13
OBR 5
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle