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Vorlagen
Spritzschutz an der Brücke Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6562 entstanden aus Vorlage: OF 571/8 vom 01.09.2020 Betreff: Spritzschutz an der Brücke Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße Vorgang: OM 4422/19 OBR 8; ST 1382/19 Der Magistrat wird beauftragt, den Spritzschutz an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße an der Fahrbahn stadtauswärts (westliche Seite) zu erweitern . Begründung: Im Nachgang zur Stellungnahme vom 29.07.2019, ST 1382, wurde der Spritzschutz an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße erneuert. So wurde auch an der Fahrbahn stadtauswärts östlich (rechts Fahrbahn) der Spritzschutz vom Bunker bis zur U-Bahn-Station "Römerstadt" wiederhergestellt. Auf der westlichen Seite der Fahrbahn stadtauswärts (linke Fahrbahn der Rosa-Luxemburg-Straße) wurde jedoch nur der Bereich unmittelbar über die Hadrianstraße erneuert. Es fehlt der Spritzschutz vom Bunker bis zur Hadrianstraße. Während die Radfahrer und Fußgänger, die den Weg unter der Brücke von der Hadrianstraße in Richtung Nidda benutzen, auf der einen Seite der Brücke (östliche Seite) vor Spritzwasser geschützt sind, ist der Schutz auf der anderen Seite der Brücke nicht gegeben. Die weitere Fläche zwischen Brückenunterquerung und Bunker wird als Parkplatz von Anwohnern der Römerstadt und unter anderem auch von Lehrkräften der Geschwister-Scholl-Schule genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4422 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 282 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 6
Baumaßnahmen in der Straße An der Ringmauer - Parkplatzprobleme in der Hadrianstraße -
Antrag vom 01.09.2020, OF 576/8 Betreff: Baumaßnahmen in der Straße An der Ringmauer - Parkplatzprobleme in der Hadrianstraße - Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Grundsanierung einschließlich der Versorgungsträgerarbeiten in der Straße An der Ringmauer bis voraussichtlich Sommer 2021 führt zu erheblichen Parkplatzproblemen in der Siedlung Römerstadt. Da die Anwohner in ihrer Straße keinen Parkplatz finden können, werden umliegende Straßen wie die Hadrianstraße zum Parken genutzt. Dort herrscht bereits in Normalzeiten erheblicher Parkdruck (Anwohner, Kleingärtner, Griller, Spaziergänger etc.), worauf der Ortsbeirat immer wieder hingewiesen hat. Derzeit ist es so, dass die Anwohner der Hadrianstraße nur noch werktags vormittags Besorgungen mit dem Pkw machen können, weil sie sonst Gefahr laufen, bei Rückkehr keinen Stellplatz mehr zu finden. Die Nutzung der Freifläche unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße unmittelbar angrenzend an die Geschwister-Scholl-Schule für Parkplätze ist vom Magistrat immer wieder abgelehnt worden (ST 853 v. 27.04.2020). In Ginnheim hingegen ist das Parken unter den Brückenbauwerken der Rosa-Luxemburg-Straße offenbar zulässig (REWE-Parkplatz und Nähe Blumen-Kiosk). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, wenigstens für die Zeit der Sanierung der Straße An der Ringmauer die Fläche unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße (Höhe Bunker angrenzend zur Geschwister-Scholl-Schule) zu öffnen, mit etwas Schotter auszulegen und vorübergehend für das Parken freizugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 576/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Zukünftige Nutzung des Hochbunkers Hadrianstraße
Antrag vom 01.09.2020, OF 573/8 Betreff: Zukünftige Nutzung des Hochbunkers Hadrianstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zuletzt mit ST 376 v. 02.03.2020 teilte der Magistrat mit, dass er zur aktuellen Nutzung des Bunkers Hadrianstraße keine Auskünfte erteilen kann, da sich die Liegenschaft nicht in städtischem Besitz befinde. Nach Informationen des Ortsbeirates wird der Hochbunker derzeit in Proberäume und Aufnahmestudios für einen "Musikbunker" verwandelt. Aus Sicht des Ortsbeirates ist eine sinnvolle Nutzung der früheren Notunterkunft grundsätzlich zu begrüßen. Etwa 1000 Quadratmeter Fläche auf vier Etagen sollen von den Bands genutzt werden. Dazu kommen noch die Flure, Treppenhäuser, Toiletten und Technikräume. Nach presseöffentlicher Einschätzung des dort tätigen Immobilieninvestors Maag Grundbesitz GmbH & Co. Verwaltungs-KG bestünde sogar im Dachgeschoss noch eine Ausbaureserve von zirka 350 Quadratmetern nutzbarer Fläche. Dem Vernehmen nach sind an die Baugenehmigung hohe Auflagen zum Schallschutz und zur Energieeffizienz geknüpft und der Investor wünsche sich, dass die Musiker zur An- und Abreise die U-Bahn nutzen (Offenbach Post v. 04.03.2020). Der Ortsbeirat hält es hingegen für wahrscheinlicher, dass die Nutzer vorwiegend mit dem Pkw kommen. Da der Parkraumdruck in der Hadrianstraße schon sehr hoch ist, stellt sich die Frage, wie diese zusätzliche Nachfrage abgedeckt wird. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Welche Auflagen zu Schallschutz und Energieeffizienz wurden an Ausbau und Betrieb des "Musikbunkers" geknüpft? Wieviele Stellplätze waren zu schaffen, nachzuweisen oder abzulösen? Welche Betriebszeiten sind für den "Musikbunker" genehmigt bzw. müssen die Proben vor Mitternacht enden und können auch sonntags dort Proben stattfinden, und wenn ja, unter welchen Auflagen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 573/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Dixi-Toiletten am Grillplatz Hadrianstraße
Antrag vom 01.09.2020, OF 577/8 Betreff: Dixi-Toiletten am Grillplatz Hadrianstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der umstrittene Grillplatz Hadrianstraße konnte in diesem Sommer hitze- und coronabedingt kaum benutzt werden. Außerdem hat die Anlage einer Blumenwiese für Insekten dazu geführt, dass das dortige schöne Arboretum vor allem der Natur zur Verfügung stand - sehr zur Freude der Spaziergänger an der Nidda. Allerdings stehen in Höhe der Brücke Richtung Ginnheim noch immer zwei Dixi-Toiletten und verschandeln die Landschaft. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Wann werden die Dixi-Toiletten endlich abgeholt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 577/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Blendwirkung des Dachs der neuen Römerstadtschule
Antrag vom 01.09.2020, OF 574/8 Betreff: Blendwirkung des Dachs der neuen Römerstadtschule Seitens einiger betroffener Bewohner des Hauses "In der Römerstadt 118" wurde mitgeteilt, dass durch das reflektierende Metalldach der neuen Römerstadtschule eine nicht unerhebliche Blendwirkung in Teilen der Wohnungen entstand, sodass Balkone bei entsprechendem Sonnenstand nicht mehr genutzt werden konnten und Räume sich spürbar aufheizten. Durch die Anwohner wurde in Erfahrung gebracht, dass sich dies durch eine gewollte Korrosion reduzieren werde. Dies vorausgesetzt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob diese Blendwirkung tatsächlich nur eine temporäre Nebenerscheinung im Zuge der Errichtung der neuen Schulgebäude darstellt und wie sichergestellt wird, dass dies nach Fertigstellung der Gebäude nicht mehr auftritt. Begründung: Ergibt sich aus der Präambel Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 574/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 574/8 wurde zurückgezogen.
Installation von Fahrradständern im Bereich Im Burgfeld 136 (mayhaus)
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2020, OM 6371 entstanden aus Vorlage: OF 565/8 vom 01.08.2020 Betreff: Installation von Fahrradständern im Bereich Im Burgfeld 136 (mayhaus) Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich Ernst-May-Haus (mayhaus), Im Burgfeld 136, mehrere Fahrradständer (Fahrrad-Anlehnbügel) zu installieren . Begründung: In der Nähe des Gebäudes Im Burgfeld 136 befinden sich keine Fahrradständer, an denen die Besucher des mayhauses ihre mitgeführten Fahrräder sicher abstellen können. Deshalb sollten in diesem Bereich Bügelfahrradständer (sogenannte Omega-Bügel = "Fahrradständer Frankfurter Modell") installiert werden. Die Anzahl der aufzustellenden Ständer sollte so umfangreich sein, dass sie für Besuchergruppen des mayhauses in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Für mehrere Ständer wäre die Freifläche zwischen den Gebäuden Im Burgfeld 143/145 und 147 geeignet. Um die Ständer sollte die Fläche befestigt werden, sodass bei entsprechender Witterung keine zusätzliche Verschmutzung im mayhaus entsteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 399 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 399) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Grillplatz Hadrianstraße
Antrag vom 01.08.2020, OF 566/8 Betreff: Grillplatz Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, wie der derzeitige Sachstand zum Grillplatz Hadrianstraße ist. Der Ortsbeirat bittet insbesondere um Auskunft zu folgenden Fragen: Wann wird die Schließung des Grillplatzes vollständig vollzogen? Wann gibt es ein Ersatz in der Nähe des bisherigen Platzes? Wäre die Fläche zwischen Nidda und der Gaststätte "Ginnheimer Wälches", dem Strandort der früheren Verwaltung der Bundesgartenschau, eine Alternative, zumal dort evtl. noch Versorgungsleitungen vorhanden sind? Ferner möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu veranlassen, die vollzogene Schließung des Grillplatzes Hadrianstraße bei den Veröffentlichungen zu berücksichtigen. Begründung: Mit ST 888 vom 27.04.2020 wird auf die V 458 vom 18.05.2017 geantwortet wird. Nach drei Jahren wurde geantwortet, dass hinsichtlich der Freizeittauglichkeit des Grillplatzes kein neuer Sachstand mitgeteilt werden kann. Am 21.03.2019 hat nach auf Vorschlag eines Vertreters des Grünflächenamtes der Ortsbeirat dem Vorschlag der Verlegung des Grillplatzes in den Bereich Niddapark/Ginnheimer Wäldchen einstimmig zugestimmt. In der Saison 2020 wurde die Infrastruktur des Grillplatzes (z.B. Bänke, Abfalleimer, Steineinfassungen) auf der Wiese beseitigt. Die Wiese wurde in diesem Jahr erst einmal gemäht und es sind Hinweisschilder auf eine Bienenwiese aufgestellt. Ein vollständiger Vollzug der Schließung des Grillplatzes wäre z.B. die Entfernung des Hinweises und des Lageplans unter www.frankfurt.de. Ferner sollte sichergestellt werden, dass bei zukünftigen Publikationen der Grillplatz Hadrianstraße nicht mehr aufgelistet wird. Die Fläche eignet sich nach dem Rückbau nicht mehr als Grillplatz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1726 2020 Die Vorlage OF 566/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Was passiert mit Gebäude In der Römerstadt 225?
Antrag vom 01.08.2020, OF 567/8 Betreff: Was passiert mit Gebäude In der Römerstadt 225? Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, was mit dem schon längere Zeit leerstehenden Gebäude In der Römerstadt 225 passiert. Begründung: Das Gebäude In der Römerstadt 225 (ehemalige "Pizzabude"), direkt neben der Bushaltestelle Am alten Schloss, steht schon einige Zeit leer. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1725 2020 Die Vorlage OF 567/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6213 entstanden aus Vorlage: OF 555/8 vom 14.06.2020 Betreff: Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 Vorgang: OM 2470/17 OBR 8; ST 1876/18, V 1441/19 OBR 8; ST 216/20 In der Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 216, welche sich auf die regelmäßig Vermüllung der o. a. Ablagestelle bezieht, heißt es: "Im Rahmen eines ämterübergreifenden Ortstermins mit dem zuständigen Ortsbeirat wurde vereinbart, dass der Ortsbeirat an die Wohnungsbaugesellschaft herantritt und das Vorgehen bespricht: Aufgabe der Wohnungsbaugesellschaft ist es dabei, einen entsprechenden Antrag beim Amt für Straßenbau und Erschließung zu stellen und die Kosten für eine Müllplatz-Einhausung zu übernehmen. Bislang liegt dem Magistrat kein Antrag vor." Der Ortsbeirat teil hierzu mit, dass ein Herantreten des Ortsbeirates an die Baugesellschaft, insbesondere wenn es sich wie hier um stadtnahe Gesellschaften handelt, bei dem Ortstermin nicht besprochen wurde, vielmehr wurde vereinbart, dass dies durch den Magistrat erfolgt (siehe hierzu die Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST1876). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem Eigentümer der Liegenschaft Hadrianstraße 20 in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, die vorgesehene Einhausung herbeizuführen, um diesen andauernden Schandfleck endlich zu beseitigen. Ebenso wird darum gebeten, diesen offensichtlich überaus beliebten Müllabladeplatz regelmäßig zu kontrollieren. Begründung: Seit wenigen Wochen mehren sich bei den Mitgliedern des Ortsbeirats wieder Beschwerden über erhebliche Verschmutzungen am dortigen Müllplatz und weit darüber hinaus. Trotz Bemühens der Stabsstelle Sauberes Frankfurt, entsteht kurz nach deren Säuberungsaktionen bereits der nächste Müllberg. Anbei einige Bilder von beschwerdeführenden Anwohnern. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2470 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1876 Auskunftsersuchen vom 17.10.2019, V 1441 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 216 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1779 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 807 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2223 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1494 Antrag vom 21.11.2022, OF 225/8 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3269 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 155 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 79-4
Installation von Fahrradständern im Bereich Römerstadtsteg
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6209 entstanden aus Vorlage: OF 548/8 vom 01.06.2020 Betreff: Installation von Fahrradständern im Bereich Römerstadtsteg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich des Römerstadt stegs (Nähe der Gebäude Ernst-Kahn-Straße 1, 11 und 13) mehrere Fahrradständer (Fahrrad-Anlehnbügel) installiert werden. Der vorhandene, veraltete und zum Teil beschädigte Fahrradständer sollte entfernt werden. Begründung: Im oben genannten Bereich befindet sich ein Fahrradständer, bei dem aber jeweils nur das Vorder- oder Hinterrad angeschlossen werden kann. Da die Fahrräder sehr eng nebeneinander abgestellt werden und keinen festen Halt am Fahrradständer finden, kommt es immer wieder vor, dass die Fahrräder umfallen und gelegentlich die Räder beschädigt werden. Viele Radfahrer meiden diese Abstellmöglichkeit und befahren deshalb die Rampe zum Nordwestzentrum. Dabei kommt es immer wieder zu Konflikten auf der Rampe mit anderen Nutzern. Damit die Besucher des Nordwestzentrums ihre mitgeführten Fahrräder sicher abstellen können, sollten in diesem Bereich mehrere Bügelfahrradständer (sogenannte Omega-Bügel = "Fahrradständer Frankfurter Modell") aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1777 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 2
Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße
Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Betreff: Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: Welche der nachfolgenden Varianten für einen Durchbruch des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße ist verkehrstechnisch sicher und lässt sich umsetzen? a) Ausbau des derzeit provisorischen Durchbruchs des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle, der aufgrund der derzeitigen Bauarbeiten vorhanden ist. b) Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige und gleichzeitig Verlegung des Fußgängerüberweges in Richtung Bushaltestelle. Begründung: Zu a) Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer z. B. des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Gleiches gilt beispielsweise für Kraftfahrzeugführer, die vom Erich-Ollenhauer-Ring kommend und in den Abzweig mit den Hausnummern 1 bis 43 fahren wollen, in dem sich unter anderem zwei Tiefgaragen befinden. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu b) Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige bei der Ausfahrt aus dem jeweiligen Abzweig erreichen. Ein Wenden innerhalb der Ernst-Kahn-Straße ist dann nicht mehr nötig. Der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) muss zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg liegt dann sehr nahe am Durchbruch. Für eine Verlegung spricht auch, dass der jetzige Fußgängerüberweg nicht rechtwinklig zur Fahrbahn bzw. zu den Bürgersteigen verläuft und sich sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße befindet. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird. Durch den schrägen Verlauf des Fußgängerüberwegs und den Mittelstreifen entsteht zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Reparatur der Fußgängerbrücke und Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße
Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Betreff: Reparatur der Fußgängerbrücke und Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: a) Wie lange ist die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße aufgrund der Reparaturarbeiten noch gesperrt? b) Kann der provisorische Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle aufgrund der Bauarbeiten dauerhaft erhalten bleiben? c) Kann ein Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige geschaffen werden und der Fußgängerüberweg in Richtung Bushaltestelle verlegt werden? Begründung: Zu a) Die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße ist Teil des Schulweges für Kinder aus dem Bereich der Hausnummern 1 bis 45 zur Römerstadtschule. Sie wurde im Herbst/Winter 2019 wegen Reparaturarbeiten gesperrt. Gelegentlich wird auch an der Brücke gearbeitet. Jedoch erscheint die Dauer der Reparaturarbeiten sehr lang und die baldige Benutzung der Brücke für einen sicheren Übergang über die Ernst-Kahn-Straße wird von den Schulkindern herbei gesehnt. Zu b) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu c) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige erreichen. Gleichzeitig sollte der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg verläuft nicht rechtwinklig zur Fahrbahn und liegt sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird und wegen dem schrägen Verlauf zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit entsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parkraumkonzept Hadrianstraße hier: Parkplätze in Höhe der Rosa-Luxemburg-Straße
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5668 entstanden aus Vorlage: OF 521/8 vom 02.01.2020 Betreff: Parkraumkonzept Hadrianstraße hier: Parkplätze in Höhe der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 2473/17 OBR 8; ST 331/18 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Bunker in der Hadrianstraße und die Fläche unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße komplett als Parkplatz zur Verfügung zu stellen und demzufolge zu asphaltieren und auszuweisen. Der Ortsbeirat verweist auf die Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 331, in der der Magistrat die Erstellung eines Parkraumkonzeptes befürwortet. Begründung: Die Fläche zwischen den beiden Brücken der Rosa-Luxemburg-Straße wird bereits schon jetzt als Stellfläche für Kfz genutzt. Diese gilt es als offiziellen Parkplatz herzurichten. Die Fläche unter der Brücke ist schon lange abgesperrt. Dieser Platz unter der Brücke kann städtebaulich nicht wirklich gut anders genutzt werden. Es bietet sich an, diesen Bereich als Parkraum zur Verfügung zu stellen, da in den angrenzenden Straßen jetzt schon permanent Parkplätze zu knapp sind. Daher soll der Bereich asphaltiert und beschildert werden und mit einem Gesamtkonzept als ordentlicher Parkraum dienen, wie dies auch schon in zwei Bereichen im benachbarten Stadtteil Ginnheim geschehen ist. Dort befindet sich ein Supermarkt unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße, dessen Parkplatz direkt unter der Brücke dieser Schnellstraße liegt, und in der Nähe der Bundesbank wird ein Bereich unter der Rosa-Luxemburg-Straße auch als Parkplatz genutzt. Vergleichbar ist auch, dass in Alt-Eschersheim unter der Maybachbrücke geparkt wird. Da dies in den angrenzenden Stadtteilen funktioniert, geht der Ortsbeirat davon aus, dass dies auch in Heddernheim möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2473 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 331 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 853 Aktenzeichen: 66 3
Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.02 Denkmalschutz und Denkmalpflege Präsentation und Unterhaltung kunsthistorischer Denkmäler und Liegenschaften
Antrag vom 23.01.2020, OF 526/8 Betreff: Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.02 Denkmalschutz und Denkmalpflege Präsentation und Unterhaltung kunsthistorischer Denkmäler und Liegenschaften Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Präsentation der römischen Vorgeschichte der Stadt Frankfurt und der Artefakte, die im Gebiet der Stadt NIDA in den letzten Jahren gefunden und dokumentiert werden konnten, wird ein Betrag von 1 Mio Euro neu in den Haushalt eingestellt. Es wird ein archäologischer Rundweg und die Präsentation ausgewählter archäologischer Funde am historischen Ort geplant und angelegt. Rundweg und Präsentation werden öffentlichkeitswirksam und anschaulich gestaltet und sichtbar an der Straße "In der Römerstadt" angelegt. Dazu wird das letzte archäologische Ausgrabungsfeld auf dem ehemaligen Terrain der US-Streitkräfte genutzt. Begründung: Das römische Reich hat uns mit der Stadt NIDA ein historisches und kulturelles Erbe hinterlassen, dessen Bedeutung weit über ein militärisches Lager hinausgeht. Diese Stadt war das zivile Versorgungs- und Verwaltungszentrum in Obergermanien mit einer entwickelten Industrie, Gastronomie, römischen Thermen, Theatern und religiösen Kultstätten. NIDA begründet darüber hinaus eine Tradition, die Frankfurt mit seinem römischen Erbe einzigartig in Deutschland macht. Seit dem 13. Jahrhundert wählten die deutschen Reichsfürsten hier den "Kaiser" des "Heiligen Römischen Reiches" aus ihrer Mitte und krönten ihn im "Kaiserdom". Ebenso wie der Kaiserdom muss die römische Stadt NIDA im Frankfurter Norden Teil des kulturellen Gedächtnisses der Stadt Frankfurt sein und für die Zukunft erhalten bleiben. Es ist unabdingbar, dass es für die Erinnerung auch immer den authentischen Ort braucht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: Etatanregung EA 116 2020 Die Vorlage OF 526/8 mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz folgende Fassung erhält: "Anknüpfend an die bestehenden Infotafeln wird ein archäologischer Rundweg und die Präsentation ausgewählter archäologischer Funde am historischen Ort geplant und angelegt. Rundweg und Präsentation werden öffentlichkeitswirksam und anschaulich gestaltet und sichtbar an der Straße "In der Römerstadt" angelegt. Dazu wird das wohl letzte größere archäologische Ausgrabungsfeld auf dem ehemaligen Terrain der US-Streitkräfte genutzt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2020 Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen bzw. 16.06 Verkehrseinrichtungen Sanierung der Straßen einschließlich der Bürgersteige sowie der Durchgänge in der Siedlung Römerstadt
Antrag vom 07.01.2020, OF 510/8 Betreff: Haushalt 2020 Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen bzw. 16.06 Verkehrseinrichtungen Sanierung der Straßen einschließlich der Bürgersteige sowie der Durchgänge in der Siedlung Römerstadt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Etat zum Ausbau der Verkehrswege wird um den Betrag erhöht, der für die Sanierung der Straßen der Bürgersteige und der Durchgänge zwischen den einzelnen Straßenzüge in der Siedlung der Römerstadt benötigt wird. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020/2021 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den nachfolgenden Haushalt vom Magistrat angemeldet. Begründung: Bei der Vorstellung der Bewerbung um den Titel Unesco-Weltkulturerbe für die drei Siedlung "Römerstadt", "Riederwald-Ost" und "Heimatsiedlung" im November 2019 in den Räumen vom Neuen Forum in der Hadrianstraße wurde von den anwesenden Bewohnern mehrfach darauf hingewiesen, dass der Zustand der Straßen in der Siedlung Römerstadt sanierungsbedürftig ist. Es wurde die Auffassung geäußert, dass es nicht ausreicht, die Fassaden der Gebäude herzurichten, sondern zum Bild der Römerstadt gehören auch die Straßen. Hinzuzufügen ist ferner, dass die Verkehrseinrichtungen (Bürgersteige, Durchgänge) ebenfalls zum Bild der Siedlung gehören. Zu a) Die einzelnen Straßen (Hadrianstraße, Mithrasstraße, Im Burgfeld, Am Forum, Im Heidenfeld, An der Ringmauer sowie In der Römerstadt) sollten wegen der Straßenbelagsschäden und vieler kleinteiliger Reparaturen grundlegend einen neuen Straßenbelag erhalten. Teilweise sind die Wölbungen des Straßenbelags zwischen Straßenrand und Straßenmitte so hoch, dass Pkws bei der Ausfahrt von Garagenausfahrten auf dem Straßenbelag aufsetzen. Somit muss ein Fahrer mit Pkw mit normaler Bodenfreiheit bei der Nutzung der angemieteten Garagen bei jeder Abfahrt mit einer Beschädigung des Fahrzeugs rechnen. Zu b) Die Bürgersteige in der Römerstadtsiedlung sind zum Teil erneuerungsbedürftig. An einigen Stellen ist der Belag beschädigt und der Bürgersteig in seiner Breite erheblich eingeschränkt. Teilweise ist die Bürgersteignutzung auch deshalb eingeschränkt, weil die Gehfläche eine sehr hoch Neigung zur Bordsteinkante hin aufweist. In jedem Fall müssen die Bürgersteige hinsichtlich einer behindertengerechte Nutzung überprüft werden und ggf. entsprechend überarbeitet werden. Es macht keinen Sinn, wenn die Durchgänge zwischen den Straßenzügen behindertengerecht umgestaltet werden sollen und die Bürgersteige in den Straßenzügen sind nicht entsprechend ausgestattet. Siehe hierzu die Ausführungen unter zu c). Zu c) Mit ST 49 vom 14.01.2019 (siehe auch ST 938 vom 18.05.2018) ist die Umgestaltung der Durchgänge für eine behindertengerechte Nutzung zugesagt. Wichtig ist, dass alle Durchgänge entsprechend umgestaltet werden und dass mit der Aussage in der ST 49 "nicht vor 2021" gemeint ist, dass im Jahr 2021 damit begonnen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 115 2020 Die Vorlage OF 510/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2019, OM 5533 entstanden aus Vorlage: OF 497/8 vom 12.11.2019 Betreff: Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob a) die Ampelanlage an der Kreuzung Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt zeitweise eine andere Steuerung hinsichtlich der Grünphase für die Fußgängerüberwege erhalten kann und b) die Aufforderungstasten für die Grünphasen der Fußgänger an der oben genannten Ampelanlage funktionsfähig sind oder ob die Wirkungsweise verbessert werden kann. Begründung: Zu a) Bei der Kinderkonferenz in der Römerstadtschule am 15. Oktober 2019 wurde von den Kindern bemängelt, dass die Grünphase für die Fußgängerüberwege nicht ausreichend lange andauert. Insbesondere für den Überweg zwischen dem Grundstück der Römerstadtschule Richtung Gebäude In der Römerstadt 137/139 trifft dies zu. Die Kinder müssen dann auf der Verkehrsinsel auf die nächste Grünphase warten. Dieser Fußgängerüberweg ist Teil des Schulweges aus der Siedlung Römerstadt zur Römerstadtschule. Die betroffenen Kinder sind zwischen 6 und 11 Jahre alt. Die Fahrzeuge fahren aus der Ernst-Kahn-Straße um die Kurve in Richtung Praunheim in die Straße In der Römerstadt. Dabei erscheint den Kindern die Situation als bedrohlich, denn aus ihrer Sicht fahren die Fahrzeuge auf sie zu. In dem oben genannten Alter der Kinder ist die Erfahrung im Straßenverkehr begrenzt. Sie können zum Beispiel die Geschwindigkeit der Fahrzeuge nur schwer einschätzen. Mit einer Veränderung der Grünphasendauer für insbesondere den zuletzt beschriebenen Fußgängerüberweg während der Schulzeit von etwa 07:15 Uhr bis 16:00 Uhr würde dem Sicherheitsempfinden der Schulkinder entgegengekommen. Außerhalb der genannten Zeit könnte die bisherige Schaltung beibehalten werden, da davon auszugehen ist, dass diese so gestaltet ist, damit der Verkehrsfluss (Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge) optimiert ist. Zu b) Bei Versuchen mit den Aufforderungstasten für die Grünphasen der Fußgänger erscheint es so, als ob die Tastenbetätigung keine Auswirkung auf die Ampelanlage hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 573 Aktenzeichen: 32 1
Bunker in Heddernheim
Antrag vom 12.11.2019, OF 498/8 Betreff: Bunker in Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte prüfen und zu berichten: a) Wie viele Mietverträge gibt es mit den Nutzern des Musikbunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 und wann laufen diese Verträge aus (im Jahr 2020 oder im Jahr 2025)? b) Welche Nutzung ist für die drei Bunker in Heddernheim (Musikbunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32, Bunker in der Brühlstraße und Bunker in der Hadrianstraße) geplant? c) Ist die dauerhafte Nutzung als Musikbunker des Bunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 gefährdet? d) Kann die jeweilige Laufzeit der automatischen Verlängerung der Verträge von jeweils einem Jahr auf jeweils fünf Jahre erhöht werden? e) Wie wird zur Zeit der Bunker in der Hadrianstraße genutzt? Begründung: Zu a) Die Anfrage des Ortsbeirats mit V 652 vom 07.03.2013 bezog sich auf den Musikbunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32 und unter Punkt a) wurde gefragt: "Wurden bzw. werden die 1993 über 20 Jahre abgeschlossenen Proberaummietverträge verlängert und werden weiterhin mit welcher Befristung Mietverträge abgeschlossen?" In der ST 790 vom 10.06.2013 wurde unter "Zu a)" folgende Antwort gegeben: "Für die fünf 1993 von der Stadt Frankfurt am Main erworbenen ehemaligen Luftschutzbunker wurden nach Abschluss umfangreicher Sanierungsarbeiten langfristige Mietverträge mit den jeweiligen Trägervereinen abgeschlossen. Die Verträge haben noch eine Laufzeit bis zum Jahr 2020 beziehungsweise 2025. Danach verlängern sie sich automatisch um jeweils 12 Monate, falls nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird."Aus der gegebenen Antwort geht nicht hervor, wann die Verträge im Zusammenhang mit dem Musikbunker in Heddernheim konkret enden (Jahr 2020 oder Jahr 2025). Die Antwort bezog sich auf alle fünf Bunker in ganz Frankfurt, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt am Main zum Zeitpunkt der Antwort befanden. Aus den Antworten zu den Punkten b) bis d) ist zu entnehmen, dass es mehrere Musikgruppen als Nutzer gibt und dass ein Mietvertrag Ende 2020 endet. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht entsprechend gekündigt wird. Zu b) und c) In letzter Zeit wurde von Bürgern in Heddernheim bei den Bunkern Heddernheimer Kirchstraße 32 und Brühlstraße Mitarbeiter der Stadt Frankfurt angetroffen, die vermeintliche Bestandsaufnahmen von den Gebäuden vornahmen. Die Mitarbeiter lehnten jegliche Auskünfte ab. Somit stellt sich die Frage, mit welcher Absicht die Mitarbeiter der Stadt Frankfurt unterwegs waren und welche Planungen zu Grunde liegen? Ferner stellt sich die Frage, ob die dauerhafte Nutzung des Bunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 als Musikbunker gefährdet ist oder soll diese Nutzungsart beendet werden? Außerdem stellt sich die Frage, ob auch der Bunker in der Hadrianstraße in die Planungen einbezogen ist? Zu d) In der Antwort zu d) in der ST 790 vom 10.06.2013 wird ausgeführt, dass die sogenannten Musikbunker mit dem Ziel gekauft wurden, um die darin befindlichen Musikübungsräume dauerhaft zu sichern. Aus Sicht des Ortsbeirats 8 ist jedoch der Zeithorizont der jeweiligen Vertragsverlängerung um jeweils einem Jahr nur ein kurzfristiger Zeitraum (siehe hierzu auch Absatz Zu a). Für eine bessere Planbarkeit für die Musikgruppen erscheint dem Ortsbeirat eine jeweilige Verlängerung um fünf Jahre angemessen. Dieser Zeithorizont würde der Aussage der dauerhaften Nutzung des Musikbunkers besser entsprechen. Zu e) In der ST 689 vom 11.05.2012 wurde ausgeführt, dass der Bunker in der Hadrianstraße leer steht und aus der Zivilschutzbindung entlassen wurde. Aus dem Bunker in der Hadrianstraße dringen aber immer wieder Geräusche (vermutlich Elektromotoren, Gebläse) nach draußen. Diese Beobachtungen haben immer wieder zu Spekulationen geführt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1516 2019 Die Vorlage OF 498/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einsatz von hellem Asphalt im Straßenbau
Anregung an den Magistrat vom 17.10.2019, OM 5213 entstanden aus Vorlage: OF 490/8 vom 01.10.2019 Betreff: Einsatz von hellem Asphalt im Straßenbau Der Magistrat wird gebeten, 1. bei allen Straßen, Geh- und Fahrradwegen im Ortsbezirk, die zur grundhaften Erneuerung anstehen (z. B. die Straße In der Römerstadt in Höhe der U-Bahn-Station), sowie bei geplanten Neubaugebieten (z. B. An der Sandelmühle) nur noch hellen Asphalt als Belag einzusetzen; 2. zu prüfen, inwieweit heller Belag bei bereits bestehenden Straßenbelägen eingesetzt werden kann; 3. mitzuteilen, wie sich heller Belag bei Regen verhält (Aquaplaning). Begründung: Durch hellen Asphalt kommt es zu weniger Hitzespeicherung in heißen Sommern. Dadurch können Straßen nachts etwas schneller abkühlen, da sie nicht so viel Speicherwärme abgeben. In Zeiten des Klimawandels muss jede Möglichkeit zur Temperaturabkühlung genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 213 Aktenzeichen: 66 5
Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20
Antrag vom 01.10.2019, OF 485/8 Betreff: Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 In der ST 1876 vom 21.09.2018 wurde berichtet, dass der Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Wohnungsbaugesellschaft und weiterer Maßnahmen mit einer "Einhausung" umbaut wird. Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat um Auskunft zu bitten, ob und ggf. wann der Müllablagerungsplatz ("Nische") mit einer Einhausung versehen wird. Begründung: Der abgelagerte Abfall in der Nische wird nicht immer regelmäßig und vollständig, wie in der ST 1876 vom 21.09.2018 dargestellt, durch die FES beseitigt. Insbesondere bleiben Elektromüll und anderer Sondermüll zurück. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1441 2019 Die Vorlage OF 485/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Teilsanierung der Straße „In der Römerstadt“
Antrag vom 01.10.2019, OF 492/8 Betreff: Teilsanierung der Straße "In der Römerstadt" Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in dem Haushalt 2020/21 auskömmliche Mittel für die grundhafte Sanierung der Straße "In der Römerstadt" im Bereich der Kreuzung Konstantinstraße bis zum Übergang in die Heddernheimer Kirchstraße einzustellen. Begründung: Die Straße besteht in diesem Abschnitt (rd. 400 Meter) im Wesentlichen nur noch aus über die Jahre angesammelte Teerflicken und Ausbesserungsarbeiten. Der Straßenbelag ist über Gebühr uneben und wellig, an den Bushaltestellen wirft sich der Teer seitlich auf. Der insgesamt schlechte Allgemeinzustand birgt vermeidbare Gefahren insbesondere für Zweiradfahrer und erhöht unnötig die Geräuschemission, in der von Wohnhäusern geprägten Straße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 492/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 492/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 113 2020 Die Vorlage OF 492/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Fahrbahnmarkierungen und Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5072 entstanden aus Vorlage: OF 468/8 vom 27.08.2019 Betreff: Fahrbahnmarkierungen und Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Seitenstrang der Ernst-Kahn-Straße im Bereich der Hausnummern 1 bis 45 - die bisherigen Fahrbahnmarkierungen erneuert werden (z. B. vor dem Treppenaufgang zum Kirchhof von St. Sebastian, dem Behindertenparkplatz neben dem Treppenaufgang, der Feuerwehrzufahrt im Wendehammer zu den Gebäuden 15 und 17, 19 und 21, 23 und 25 sowie 27 und 29, der Feuerwehrzufahrt zu den Gebäuden 35 und 37); - die Sperrflächenmarkierungen erweitert werden (Ecke Hauptstrang Ernst-Kahn-Straße/Einfahrt zu oben genannten Bereich auf der rechten Seite); - Markierungen im Bereich der Ein- und Ausfahrten der beiden Tiefgaragen mit den Bezeichnungen "3 a" und "3 b" angebracht werden; - der Straßenbelag im Bereich des Behindertenparkplatzes mit der Nummer 10732 (in der Parkbucht vor der Stirnseite des Gebäudes Ernst-Kahn-Straße 7) erneuert wird; - die Straßenlaterne auf dem Gehweg in der Nähe der Stirnseite Ernst-Kahn-Straße 7/ Fußgängerüberweg versetzt wird oder der Gehweg um den Laternenstandort verbreitert wird; - die Straßenschilder erneuert und neu ausgerichtet werden (Behindertenparkplatz neben dem Treppenaufgang); - die Verkehrsschilder "absolutes Halteverbot" (Zeichen 283-xx) überprüft und die mobilen Verkehrsschilder durch "stationäre" Schilder ersetzt werden; - die Verkehrssituation (besonders das Parken der Fahrzeuge) durch die Stadtpolizei in unregelmäßigen Abständen immer wieder überprüft wird. Begründung: Zu bisherige Fahrbahnmarkierungen erneuern: Die Markierungen der Sperrflächen und der Halteverbotsbereiche sind zum Teil fast nicht mehr zu erkennen und müssen deshalb erneuert werden. Die Bereiche sind oben genannt. Unter anderem wird im Bereich des Treppenaufgangs zum Kirchhof von St. Sebastian verbotswidrig geparkt. Dabei stehen die Fahrzeuge oft so eng zusammen, dass selbst für Fußgänger kein Durchgang besteht. Personen mit Rollator (fahrbare Gehhilfe u. Ä.), Eltern mit Kinderwagen usw. haben dann große Schwierigkeiten, den Treppenaufgang zu nutzen. Zu Sperrflächenerweiterung: Im Eckbereich von der Ernst-Kahn-Straße (Durchgangsstraße) zum Seitenstrang auf der rechten Seite fehlt die Sperrflächenmarkierung im Bereich der Bordsteinabsenkung. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden wird dieser Bereich durch parkende Fahrzeuge blockiert. Zu Markierung der Ein- und Ausfahrten der beiden Tiefgaragen: Insbesondere bei der Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage mit der Bezeichnung "3 a" werden die Fahrzeuge oft so abgestellt, dass die Mieter der Tiefgarage nur unter erschwerten Bedingungen die Ein- und Ausfahrt nutzen können. Mit einer entsprechenden Markierung würde die Nutzung der Mietsache "Tiefgaragenstellplatz" uneingeschränkter möglich sein. Zu Straßenbelag im Bereich des Behindertenparkplatzes mit der Nummer 10732 erneuern: Der Straßenbelag im Bereich des Stellplatzes ist sehr uneben und die Begrenzungssteine stehen zum Teil über dem Straßenbelag hervor. Damit besteht eine Stolper- und Unfallgefahr. Zu Straßenlaterne auf dem Gehweg: Die Straßenlaterne steht fast mittig auf dem Gehweg und stellt ein Hindernis dar. Entweder sollte der Mast an den Rand des Gehweges versetzt werden oder auf einer Seite des Mastes sollte der Gehweg entsprechend verbreitert werden. Zu Straßenschilder erneuern und neu ausgerichten: Insbesondere beim Behindertenparkplatz (ohne amtliche Nummerierung) neben dem Treppenaufgang ist ein Schild "verdreht". Das Schild mit der amtlichen Nummerierung (für welchen Nutzer der Behindertenparkplatz vorgesehen ist) fehlt. Darüber hinaus folgen noch weiter Ausführungen im Zusammenhang mit den Verkehrsschildern "absolutes Halteverbot" (Verkehrszeichen 283-xx) zur Erneuerung von Straßenschildern weiter unten. Zu Verkehrsschilder "absolutes Halteverbot" (Zeichen 283-xx): Auf der rechten Seite des Seitenstrangs der Ernst-Kahn-Straße steht das Verkehrszeichen 283-21 "absolutes Halteverbot Anfang" erst nach dem Treppenaufgang unmittelbar zu Beginn der Haltebucht (für schrägparkende Fahrzeuge vorgesehen). Das Verkehrszeichen müsste bereits in Fahrtrichtung Wendehammer vor dem Treppenaufgang aufgestellt werden. Ferner stellt sich die Frage, ob die beiden Haltebuchten (ebenso auf der anderen Straßenseite) von der Beschilderung "absolutes Halteverbot" ausgenommen werden müssten. Am Ende der Haltebucht auf der rechten Seite steht das Verkehrszeichen "eingeschränktes Halteverbot Anfang" 286-10. Dieses Verkehrsschild passt nicht zu dem zuvor genannten Verkehrszeichen. Im Wendehammer vor dem Gebäude Ernst-Kahn-Straße 45 (Gebäude der St. Sebastian Gemeinde, u. a. Gemeindesaal) stehen zwei mobile Verkehrszeichen "absolutes Halteverbot" Zeichen 283-10 und 283-21. Eines der beiden Verkehrsschilder ist "verdreht". Diese Verkehrszeichen sollten durch "stationäre" ersetzt werden, da diese auf dem schmalen Gehweg stehen und ein Hindernis darstellen. Der Bereich vor dem Gebäude Ernst-Kahn-Straße 45 sollte mit Verkehrszeichen 286-xx "eingeschränktes Halteverbot" und der Rest des Wendehammers mit Verkehrszeichen 283-xx "absolute Haltverbot" ausgeschildert sein. Auf der linken Straßenseite (von Feuerwehrzufahrt zu den Gebäuden Ernst-Kahn-Straße 15 bis 29) bis zum Ende des Seitenstrangs ist ein absolutes Halteverbot ausgeschildert. Jedoch stehen oft Fahrzeuge ab der Feuerwehrzufahrt bis zur Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage 3 a. Dieser Teil des absoluten Halteverbotes sollte aufgehoben werden. Die Verkehrssituation ist ähnlich zu dem Straßenabschnitt auf der rechten Straßenseite von Beginn des Seitenstrangs bis zur Treppe mit erlaubtem Parken. Das absolute Halteverbot sollte auf der linken Seite vor der Zu- und Ausfahrt zur Tiefgarage beginnen, sodass die Ein- und Ausfahrt in das Verbot einbezogen ist. Bisher ist die Parkbucht (für schrägparkende Fahrzeuge) auf der linken Seite in das bestehende absolute Halteverbot einbezogen. Siehe hierzu die weiter oben bereits ausgeführte Fragestellung. An der Mauer des Müllplatzes nach der Ein- und Ausfahrt zu Tiefgaragen 3 a ist in Höhe von etwa 0,60 bis 1,00 Meter das Verkehrszeichen 283 "absolutes Halteverbot" angebracht. Zum Teil wird es überwuchert und wird übersehen. Das Verkehrszeichen sollte entfernt werden. Am Ende des Seitenstrangs auf der linken Seite (Einmündung in die Ernst-Kahn-Straße) ist das Verkehrszeichen 283 "absolutes Halteverbot" (ohne weißen Pfeil) angebracht. Dieses Verkehrszeichen passt nicht zu den zuvor angebrachten Schildern und müsste durch das Verkehrszeichen 283-10 bzw. 283-20 "absolutes Halteverbot (Ende)" ersetzt werden. Zu Verkehrssituation durch die Stadtpolizei überwachen: Trotz der Beschilderung ist es erforderlich, dass durch die Stadtpolizei die Verkehrssituation regelmäßig und zu unterschiedlichen Zeitpunkten immer wieder kontrolliert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2320 Aktenzeichen: 66 7
Erneuerung des Fahrradwegs in der Straße In der Römerstadt
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5073 entstanden aus Vorlage: OF 469/8 vom 28.05.2019 Betreff: Erneuerung des Fahrradwegs in der Straße In der Römerstadt Vorgang: OM 4496/15 OBR 8; ST 118/16 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt (von Praunheim in Richtung Heddernheim) zwischen den Hausnummern 85 und 117 (Ecke Ausfahrt Am Forum) erneuert wird. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 118, wurde zugesagt, dass die Radwegflächen im 3. oder 4. Quartal 2016 erneuert werden sollten. Die Erneuerung der Radwegfläche ist jedoch bisher nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4496 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 118 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2410 Aktenzeichen: 66 2
Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - „Römer-Park“ nicht aufgeben!
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5074 entstanden aus Vorlage: OF 479/8 vom 26.08.2019 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben! Vorgang: V 1258/19 OBR 8; ST 1506/19; M 110/19 -vertr.- Seit über 20 Jahren will der Ortsbeirat in der Nordweststadt mit einer Freilichtanlage an die Römerstadt NIDA (das "teutsche Pompeji") erinnern, dort, wo die alten Ami-Baracken umwuchert von wildem Grün auf einem komplizierten Bundesgrundstück stehen. Die letzte große Freifläche auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134, die noch Überreste dieser bedeutenden provinzialrömischen Siedlung birgt und auf der das Denkmalamt seit 1991 bereits gräbt, soll jetzt, wie es der gültige Bebauungsplan aus den 60er-Jahren hergibt, mit Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG überbaut werden. Der Magistrat teilt zu einer Anfrage des Ortsbeirates wörtlich mit: "Geplant ist, in den neu gestalteten Freiflächen einige der Fundstücke aus den Ausgrabungen zu präsentieren und so vor Ort erlebbar zu machen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 einen Interessenausgleich zwischen den Erfordernissen der Stadtentwicklung und der Denkmalpflege sicherzustellen und sorgfältig zu prüfen, wie die bedeutenden, derzeit auf dem Areal gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen, wie z. B. die Fundamente der römischen Villa mit Fußbodenheizung, in die Keller der vorgesehenen Wohngebäude (wie beim Erhalt der Wallanlagen im Neubau der Stiftung Waisenhaus in der Bleichstraße) und/oder in die Freiraumgestaltung integriert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können; 2. dem Ortsbeirat das Bauvorhaben der ABG sowie die Konzepte zur Präsentation römischer Überreste umgehend in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1258 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 110 (nicht öffentlich) Anregung vom 17.10.2019, OA 477 (nicht öffentlich) Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2365 Aktenzeichen: 61 00
Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117
Antrag vom 22.08.2019, OF 477/8 Betreff: Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor etwa knapp drei Jahren wurde der Ortsbeirat gefragt, ob er den Spielplatz "Am Forum" für einen, auf die Zeit der Sanierung des Kinderzentrums begrenzten, Zeitraum als Ausweichquartier für die KiTa 37 zur Verfügung stellt. Der Ortsbeirat entschied positiv und verzichtete, bis heute Initiativen zur Aufwertung des Spielplatzes im Forum zur ergreifen. Der Spielplatz "Am Forum" ist mittlerweile kaum noch als solchiger zu bezeichnen. Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann werden uns die Pläne vorgestellt? 2. Wann soll mit der Sanierung begonnen werden? Das gleiche gilt für das Kinderzentrum in der Bernadottestraße 35. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1413 2019 Die Vorlage OF 477/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erweiterung der Abstellanlage Römerstadt
Antrag vom 30.07.2019, OF 457/8 Betreff: Erweiterung der Abstellanlage Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen zu bitten: - Wann wird mit den Bauarbeiten voraussichtlich begonnen und wann sollen die Arbeiten beendet sein? - Werden die Bauarbeiten auch in der Zeit von 20:00 bis 7:00 Uhr ausgeführt? - In welchem Umfang werden die Bewohner der Hadrianstraße (insbesondere Hadrianstraße 20 bis 44) durch Rangierfahrten in den Abend- und Morgenstunden mit Lärmemissionen beeinträchtigt? - Um wie viel Prozent werden die Rangierfahrten im Abstellbereich zunehmen und ist beabsichtigt, die neuen Abstellgleise vorrangig zu nutzen? Begründung: Mit E-Mail vom 09.07.2019 wurden die Mitglieder des Ortsbeirats 8 davon unterrichtet, dass von Seiten der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft beabsichtigt wird, die Abstellanlage im Bereich der Römerstadt (Ortsteil Heddernheim und nicht Ginnheim) zu erweitern. Von bisher zwei Abstellgleisen wird die Anlage um weitere drei Gleise erweitert. Es entsteht eine deutlich höhere Belastung. Außerdem liegen die neuen Abstellgleise näher an den Wohngebäuden Hadrianstraße 20 und folgende. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1367 2019 Die Vorlage OF 457/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Öffentlichen Bücherschrank in der Hadrianstraße errichten
Antrag vom 31.05.2019, OF 442/8 Betreff: Öffentlichen Bücherschrank in der Hadrianstraße errichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich "Hadriansstraße"/Ecke "In der Römerstadt" einen Bücherschrank zu errichten. Die Maßnahme wird mit einer Obergrenze in Höhe von 8.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert. Begründung: Die Einrichtung der Bücherschränke hat sich stadtweit bewährt. Die Bücherschränke werden gerne und gut angenommen. Ein Standort etwa in Höhe der Fahrradgeschäftes "Radwerk" stellt einen attraktiven Standort für einen Bücherschrank für die Bürger der Römerstadt dar. Dieser Bereich wird täglich von vielen Passanten und Schülern frequentiert. Der Standort ist gut einzusehen und erreichbar. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 313 2019 Die Vorlage OF 442/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Worten "In der Römerstadt" die Worte "in der Nähe des Gebäudes In der Römerstadt 133" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erneuerung der Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2019, OM 4595 entstanden aus Vorlage: OF 425/8 vom 23.04.2019 Betreff: Erneuerung der Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring Vorgang: B 98/14; B 215/18; OM 3354/18 OBR 8; ST 1839/18 Der Magistrat wird beauftragt, die abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzungen in den Ausfahrtbereichen aus der Tiefgarage des Nordwestzentrums durch einheitlich hohe Sichtzeichen zu ersetzen. Ferner wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie viele der in dem Bericht des Magistrats vom 23.07.2018, B 215, unter der Überschrift "Unfallhäufigkeitsgeschehen (UHS) 15-1-10 Rosa-Luxemburg-Straße/Ausfahrt NW-Zentrum" aufgeführten Unfälle in den beiden Zeitabschnitten (01.05.2013 bis 30.11.2014 sowie 01.05.2016 bis 30.11.2017) jeweils auf den Ausfahrtbereich des Nordwestzentrums entfallen. Im Bericht des Magistrats vom 21.03.2014, B 98, wird ausgeführt, dass die Untersuchung des Unfallschwerpunktes Erich-Ollenhauer-Ring/Nidacorso noch nicht abgeschlossen wurde und dass die eingeleiteten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielten. Hierzu wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob mit der Darstellung im Bericht des Magistrats vom 23.07.2018, B 215, die Untersuchung des Unfallschwerpunktes abgeschlossen ist und welche weiteren Maßnahmen ergriffen wurden, die zu einer Verringerung der Unfallgeschehen führten. Begründung: Zu Erneuerung der Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung: Mit Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3354, hat der Ortsbeirat 8 um die Erneuerung der abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring gebeten. Mit Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1839, wurde der Ersatz zugesagt. Im nördlichen Ausfahrtbereich (Nähe Hammerskjöldring) sind einige Sichtzeichen (immer noch oder schon wieder) abgefahren. In diesem Bereich waren/sind ausschließlich kleine Sichtzeichen angebracht. Im westlichen Ausfahrtbereich (Nähe Bernadottestraße) sind sowohl kleine als auch höhere Sichtzeichen angebracht. Insbesondere von den kleinen Sichtzeichen sind einige abgefahren worden. Im südlichen Ausfahrtbereich (Nähe Ernst-Kahn-Straße/Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts) sind nur hohe Sichtzeichen installiert, von denen keine abgefahren wurden. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, dass einheitliche und nur hohe Sichtzeichen das Überfahren der Straßenbegrenzung verhindern. Für diese Forderung spricht auch die Tatsache, dass im Bereich der Auffahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) auf den Erich-Ollenhauer-Ring (in Höhe der Berufsfeuerwehr) ebenfalls hohe Sichtzeichen installiert sind. Diese Fahrstreifenbegrenzungen wurden bisher nicht überfahren. Zu B 215 vom 23.07.2018 und B 98 vom 21.03.2014: Es ist erfreulich, dass sich die Anzahl der Unfallgeschehen von dem einen zu dem anderen der beiden genannten Zeiträume um 81 Prozent verringert hat. Es besteht der Wunsch zu wissen, wie viele der jeweiligen Unfälle sich auf den Ausfahrtbereich des Nordwestzentrums beziehen und wie viele Unfallgeschehen im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße sich ereignet haben. Ferner würde der Ortsbeirat gerne wissen, welche Maßnahmen zu der rapiden Senkung der Unfallgeschehen beigetragen haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.03.2014, B 98 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3354 Bericht des Magistrats vom 23.07.2018, B 215 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1839 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1443 Aktenzeichen: 66 0
Radweg an der Kreuzung In der Römerstadt - ErnstKahnStraße besser markieren
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2019, OM 4601 entstanden aus Vorlage: OF 439/8 vom 03.04.2019 Betreff: Radweg an der Kreuzung In der Römerstadt - Ernst-Kahn-Straße besser markieren Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg über die Querung an der Ampelanlage im Bereich der Kreuzung der Straßen In der Römerstadt und Ernst-Kahn-Straße mit Fahrradsymbolen zu markieren. Begründung: Der Radweg über die Kreuzung weiter in Richtung Praunheim wird neben dem Fußweg geführt. Den Fußgängern scheint dies zunehmend nicht mehr verständlich zu sein. Aus Richtung Praunheim kommend queren sie häufig die Kreuzung auf dem Radweg. Es kam dabei bereits zu unschönen Auseinandersetzungen zwischen Radfahrern, die dort legal den Radweg nutzen, und Fußgängern. Wenn der Radstreifen mit wenigen Rad-Symbolen versehen wird, sinkt vermutlich das Konfliktpotenzial zwischen den Verkehrsteilnehmern. Fotos: Uwe Hofacker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1670 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Paletten am Bunker Hadrianstraße
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2019, OM 4596 entstanden aus Vorlage: OF 426/8 vom 23.04.2019 Betreff: Paletten am Bunker Hadrianstraße Der Magistrat wird beauftragt, - zu klären, ob die drei am Bunker in der Hadrianstraße (östliche Seite) befindlichen Paletten, auf denen jeweils ein etwa 1.000 Liter fassenden Behältnis montiert ist, vom Grundstückeigentümer abgestellt wurden; - die Paletten zu beseitigen. Begründung: Die drei Paletten mit den Plastikbehältnissen stehen schon einige Zeit auf dem Gelände, das vermutlich zum Bunker gehört. Es ist nicht erkennbar, ob der Grundstückseigentümer die Paletten abgestellt hat oder ob es sich um eine illegale Abfallentsorgung handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1475 Aktenzeichen: 79 4
Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt
Antrag vom 23.04.2019, OF 431/8 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt Vorgang: B 315/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Gemäß Magistratsbericht B 315 v. 22.09.2017 führte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) als Eigentümerin der Parzelle Gemarkung Heddernheim Flur 5 Nr. 81/3 Verhandlungen mit einer Wohnungsbaugesellschaft, die auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134 die Errichtung von Mehrfamilienhäusern beabsichtigt. Angeblich sind von dieser Wohnungsbaugesellschaft, die im Bericht nicht näher bezeichnet wird, bereits mit dem städtischen Denkmalamt Vereinbarungen getroffen worden zum Schutz der vorhandenen Überreste der Römerstadt NIDA. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Um welche Wohnungsbaugesellschaft handelt es sich? Befindet sich diese Wohnungsbaugesellschaft in öffentlicher oder privater Hand? 2. Welchen Fortgang haben die Verhandlungen zwischen BIMA und der Wohnungsbaugesellschaft zwischenzeitlich genommen? 3. Welche konkreten Vereinbarungen hinsichtlich des Schutzes der Kulturdenkmäler sind vom Magistrat/Denkmalamt mit der Wohnungsbaugesellschaft getroffen worden? 4. Welches Bauprojekt soll hier konkret realisiert werden und in welchem Umfang ist sozial geförderter Wohnungsbau geplant (1. und 2. Förderweg)? 5. Was stellt sich der Magistrat unter der gemäß B 315 beabsichtigten "optimalen baulichen Ausnutzung des Gesamtareals" vor, wenn er im selben Bericht davon ausgeht, dass die beiden Ziele "Wohnraum" und "Schutz von Kulturdenkmälern" miteinander vereinbar sind? 6.Ist geplant, durch Schutzhäuser, Repliken, Lehrpfade oder vergleichbare Anlagen eine Grünzone für die neuen Häuser zu schaffen, die im Schwerpunkt als Archäologischer Park konzipiert ist? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 315 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1258 2019 Die Vorlage OF 431/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und BFF
Sicherungsmaßnahmen an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4422 entstanden aus Vorlage: OF 423/8 vom 18.03.2019 Betreff: Sicherungsmaßnahmen an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: V 989/18 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, 1. die aktuellen Sturmschäden an der Brückenausstattung der Hochbrücke der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Hadrianstraße (Römerstadtsiedlung) schnellstens so zu beseitigen, dass für Passanten und Fahrzeuge, die unterhalb der Brücke unterwegs sind, keine Gefahr besteht, von herabfallenden Bauteilen getroffen zu werden; 2. die Brückenausstattung, darunter auch die Geländer und Spritzwasserschutzplanen, insgesamt zu kontrollieren und ggf. schnellstmöglich zu erneuern. Begründung: Durch die stürmische Wetterlage der zurückliegenden Wochen kam es im Bereich Hadrianstraße zu einem Herunterbrechen von einigen Spritzwasserschutzplanen, die lediglich an ein paar Dachlatten mit Kabelbindern einfachst befestigt waren. Im Bereich des Schulhofes der Geschwister-Scholl-Schule sind Absperrbänder angebracht worden, nicht aber zum Beispiel am Fuß- und Radweg Richtung Bunker/Niddagebiet. Der Ortsbeirat richtet seine Aufmerksamkeit in diesem Zusammenhang auf die immer noch ausstehende Beantwortung der Anfrage vom 13.09.2018, V 989. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.09.2018, V 989 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1382 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6562 Aktenzeichen: 66 6
Beschattung über dem Sandkasten des Spielplatzes Hadrianstraße
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.02.2019, OIB 276 entstanden aus Vorlage: OF 397/8 vom 05.02.2019 Betreff: Beschattung über dem Sandkasten des Spielplatzes Hadrianstraße Vorgang: OM 3456/18 OBR 8; ST 2038/18 Der Ortsbeirat stellt aus dem Ortsbeiratsbudget 6.000 Euro für die Beschaffung und Installation einer Beschattung über dem Sandkasten des Spielplatzes Hadrianstraße zur Verfügung. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Anregung für einen besseren Sonnenschutz ist vom Magistrat positiv aufgenommen worden und soll durch eine entsprechende Beschattung umgesetzt werden, wenn der Ortsbeirat die entsprechenden Mittel dazu bereitstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.08.2018, OM 3456 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2038 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 679
Blumenkübel gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4326 entstanden aus Vorlage: OF 398/8 vom 04.02.2019 Betreff: Blumenkübel gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5 Der Magistrat wird gebeten zu genehmigen, dass gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5 von Nutzern der Tiefgarage Blumenkübel aufgestellt werden. Begründung: Bei dem Ortstermin mit Vertretern der Stadt Frankfurt am Main am 17.01.2019 im Bereich der Straße In der Römerstadt (unter anderem auch bei den Hausnummern 3 und 5) wurde festgestellt, dass durch parkende Fahrzeuge gegenüber der Ein-/Ausfahrt zur Tiefgarage die Nutzung dieser Zufahrt erheblich erschwert wird. Bei dem Ortstermin wurde auch festgestellt, dass mit Blumenkübeln gegenüber der Zufahrt der Tiefgarage die Behinderung der Nutzung verhindert werden kann. Diese Erkenntnis wird dadurch bestärkt, dass in der Vergangenheit bereits Blumenkübel an der genannten Stelle aufgestellt waren. Die Anwohner haben sich bereit erklärt, die Blumenkübel aufzustellen und die Pflege (inklusive des Bewuchses) zu übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1030 Aktenzeichen: 66 5
Beschattung über dem Sandkasten des Spielplatzes Hadrianstraße
Antrag vom 05.02.2019, OF 397/8 Betreff: Beschattung über dem Sandkasten des Spielplatzes Hadrianstraße Vorgang: ST 2038/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat stellt aus dem Ortsbeiratsbudget 6.000,- EUR für ein Sonnensegel über dem Sandkasten des Spielplatzes Hadrianstraße zur Verfügung. Begründung: Die Anregung für einen besseren Sonnenschutz ist vom Magistrat positiv aufgenommen worden und soll durch ein Sonnensegel umgesetzt werden, wenn der Ortsbeirat die entsprechenden Mittel dazu bereitstellt. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2038 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 276 2019 Die Vorlage OF 397/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz folgende Fassung erhält: "Der Ortsbeirat stellt aus dem Ortsbeiratsbudget 6.000 Euro für die Beschaffung und Installation einer Beschattung über dem Sandkasten des Spielplatzes Hadrianstraße zur Verfügung. Der Magistrat wird beauftragt, dass Weitere zu veranlassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sonnensegel Spielplatz Hadrianstraße
Antrag vom 04.02.2019, OF 396/8 Betreff: Sonnensegel Spielplatz Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge interfraktionell beschließen, aus dem Ortsbeiratsbudget ein Sonnensegel für den Spielplatz Hadrianstraße zu beschaffen und installieren zu lassen. Dafür sollen etwa 6.000 Euro bereit gestellt werden. Begründung: Teile des Spielplatzes in der Hadrianstraße sind durch den Baumbewuchs nicht beschattet und mit dem Sonnensegel soll dieser Mangel behoben werden. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 396/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsspiegel Ecke Kastellstraße/Habelstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4187 entstanden aus Vorlage: OF 390/8 vom 09.01.2019 Betreff: Verkehrsspiegel Ecke Kastellstraße/Habelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Kastellstraße/Habelstraße ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann, um den Verkehrsteilnehmern aus Richtung In der Römerstadt sowie aus Richtung Oranienstraße eine bessere Einsicht beim Abbiegen zu ermöglichen. Begründung: Verkehrsteilnehmer aus Richtung Oranienstraße/Habelstraße, die nach links in die Kastellstraße abbiegen, nehmen die Kurve aufgrund der dort herrschenden straßenräumlichen Situation in der Regel sehr scharf und können Radfahrer aus Richtung In der Römerstadt/Kastellstraße, die sich vorschriftsmäßig rechts halten und sich der Kreuzung Habelstraße/Kastellstraße nähern, nicht rechtzeitig wahrnehmen. Zwar gilt dort für Radfahrer "Rechts vor Links", das ändert jedoch nichts daran, dass Pkw und Lkw häufig zu schnell links in die Kastellstraße Richtung "Römerstadt" abbiegen. Durch einen Verkehrsspiegel können bessere Sichtverhältnisse geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 895 Aktenzeichen: 66 7
Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.03 Anlagen der Abfallwirtschaft Sauberkeit verbessern - Einsatz von Parkwächtern im Niddagebiet des Ortsbezirks 8
Antrag vom 06.11.2018, OF 364/8 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.03 Anlagen der Abfallwirtschaft Sauberkeit verbessern - Einsatz von Parkwächtern im Niddagebiet des Ortsbezirks 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Aufwendungen für die Stabsstelle Sauberes Frankfurt werden 2019 um 50.000 Euro erhöht, damit die Stabstelle den vom Magistrat versprochenen Parkwächter-Einsatz im Niddagebiet des Ortsbezirks 8 und schwerpunktmäßig am Grillplatz Hadrianstraße ausschreiben und umsetzen kann. Solange der Grillplatz an diesem Standort besteht, ist der Betrag in den kommenden Haushaltsjahren in dieser Höhe fortzuschreiben. Begründung: Zuletzt mit ST 1611 v. 17.08.2018 ist unter Verweis auf die Haushaltslage der dem Ortsbeirat zugesagte Parkwächter-Einsatz am Grillplatz Hadrianstraße vom Magistrat zurückgenommen worden. Im Ortsbezirk 8 gibt es großen Bedarf, die Sauberkeit auf den öffentlichen Wegen und in den Grünflächen zu erhalten. Die Niddaauen sind ein wichtiges Naherholungsgebiet, das speziell im Hochsommer auch als Liegefläche und an der Hadrianstraße als Grillplatz genutzt wird. Die Sauberkeit am Grillplatz sollte mit dem Einsatz von Parkwächtern besser kontrolliert und im Interesse der Umwelt durchgesetzt werden. Regelmäßige "Streifen" können aber auch insgesamt dem Niddagebiet zu Gute kommen. Zusätzliche Haushaltsmittel für den Parkwächter-Einsatz sind aus Sicht des Ortsbeirates deshalb erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 257 2018 Die Vorlage OF 364/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Stabsstelle" das Wort "auch" eingefügt und der letzte Satz gestrichen wird. Abstimmung: SPD, CDU, 1 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER. gegen LINKE. (= Ablehnung) Bei Enthaltung 1 GRÜNE und BFF
Begrenzungsmauer Im Burgfeld 237/Fritz-Lennig-Anlage
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3811 entstanden aus Vorlage: OF 347/8 vom 09.10.2018 Betreff: Begrenzungsmauer Im Burgfeld 237/Fritz-Lennig-Anlage Von der Einfriedungsmauer an der Rückseite des Grundstücks Im Burgfeld 237 zum Weg von der Nidda zur Straße In der Römerstadt (entlang des Steinbachs - östlich) durch die Fritz-Lennig-Anlage könnte eine Gefahrenquelle ausgehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, ob die oben genannte Mauer noch standfest ist und keine Gefahr von ihr ausgeht. Begründung: Am Eck der Ummauerung ist ein großer Spalt sichtbar. Ferner ist die Mauer (vom Eck in Richtung Straße In der Römerstadt aus gesehen) an zwei Stellen beschädigt. An der Innenseite der Mauer stehen zwei große Bäume. Siehe hierzu die beiden beigefügten Fotos. Es erscheint so, dass durch die beiden Bäume die Mauer im Eckbereich immer mehr in Richtung Weg gedrückt wird. Unmittelbar am Eck führt der Weg von der Nidda durch den Fritz-Lennig-Park zur Straße In der Römerstadt vorbei. Es besteht die Gefahr, dass irgendwann die Mauer auf den Weg kippt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 314 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 60 3
Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3810 entstanden aus Vorlage: OF 336/8 vom 28.08.2018 Betreff: Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8 Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park und in der Anlage am Neumühlenweg (zwischen Spielplatz und Marie-Curie-Straße) eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße und der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeeten in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen anzulegen. Gegebenenfalls könnten auch unbepflanzte Baumscheiben bedacht werden; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn und zwischen Auf- und Abfahrt Marie-Curie-Straße ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen. Begründung: Aufgrund des weltweiten Bienensterbens und der starken Zunahme versiegelter Flächen sowie der zum Teil falschen Blumenpflanzung in Privatgärten, ist es notwendig, zusätzliche Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten zu schaffen. Durch den selteneren Schnitt könnte die Ausbreitung blühender Pflanzen gefördert werden, was Insekten, Schmetterlingen und auch Vögeln Lebensraum bietet. Von solchen Wildblumenwiesen profitiert das gesamte städtische Mikroklima. Außerdem verbessert sich die Aufenthaltsqualität bzw. die optische Gestaltung des Straßenbegleitgrüns. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 102 Aktenzeichen: 67 0
Begrünung Rosa-Luxemburg-Straße auf Höhe der U-Bahn-Station „Römerstadt“
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3645 entstanden aus Vorlage: OF 331/8 vom 28.08.2018 Betreff: Begrünung Rosa-Luxemburg-Straße auf Höhe der U-Bahn-Station "Römerstadt" Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der U-Bahn-Station "Römerstadt" (stadteinwärts) 1. die Bäume und Büsche zurückgeschnitten oder beseitigt werden, 2. die Bodenflächen für das Efeu von anderem Bewuchs frei gehalten und ggf. um weitere Flächen erweitert werden, damit die Efeupflanzen sich entwickeln und die Wandflächen bewachsen können, 3. der Seitenstreifen an der rechten Fahrspur öfter gereinigt wird und 4. die Abwasserkanäle öfter gereinigt werden, damit bei Regen die Gefahr von Aquaplaning vermieden wird. Begründung: Mit dem Bewuchs von Efeu wird die hohe Mauer entlang der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Heddernheimer Friedhofs verschönert und es wird ein Beitrag zum Lärmschutz und gegen die Luftverschmutzung erzielt. In den Flächen zum Anwuchs des Efeus sind Büsche und Bäume gewachsen und nehmen mit ihrem Bewuchs dem Efeu die entsprechende Entfaltungsmöglichkeit. Damit die ganze Wand mit Efeu bewachsen wird, sollte geprüft werden, ob noch weitere Flächen zum Anpflanzen von Efeu geschaffen werden können. Der Bewuchs mit Büschen und Bäumen kann auch dazu führen, dass das Mauerwerk beschädigt wird. Am Seitenrand der Fahrbahn (stadteinwärts rechts) sammelt sich immer wieder Abfall und Laub an und wird nicht zeitnah beseitigt. Bei entsprechend starkem Regen verstopfen die Abwasserabflüsse und das Wasser kann erst im Bereich der Brücke über die Hadrianstraße abfließen. Am linken Rand der Fahrbahn (Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts im Bereich der U-Bahn-Station "Römerstadt") ragen Büsche über die Leitblanken, die zumindest zurückgeschnitten werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 38 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0
Winterdienst in der Hadrianstraße östlich der U-Bahn
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3648 entstanden aus Vorlage: OF 337/8 vom 28.08.2018 Betreff: Winterdienst in der Hadrianstraße östlich der U-Bahn Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Winterdienst auf dem städtischen Fußweg zwischen der Einmündung Im Heidenfeld und der U-Bahn-Station "Römerstadt", das ist der Fußweg, der entlang der Fahrbahn verläuft, zukünftig ausgeführt wird. Begründung: Anwohner machen darauf aufmerksam, dass zwar der parallel verlaufende Fußweg, der zum Besitz der ABG Frankfurt Holding gehört und durch einen Grünstreifen von dem Hauptweg getrennt ist, Winterdienst erhält, der an der Straße entlang führende Fußweg allerdings nicht, was zu einer erhöhten Unfall- und Verletzungsgefahr in den Wintermonaten führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2140 Aktenzeichen: 79 4
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