Fahrbahnmarkierungen und Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM
5072 entstanden aus Vorlage:
OF 468/8 vom
27.08.2019 Betreff: Fahrbahnmarkierungen und
Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45
Der Magistrat wird gebeten
zu veranlassen, dass im Seitenstrang der Ernst-Kahn-Straße im Bereich der
Hausnummern 1 bis 45 - die
bisherigen Fahrbahnmarkierungen erneuert werden (z. B. vor dem
Treppenaufgang zum Kirchhof von St. Sebastian, dem Behindertenparkplatz neben
dem Treppenaufgang, der Feuerwehrzufahrt im Wendehammer zu den Gebäuden 15 und
17, 19 und 21, 23 und 25 sowie 27 und 29, der Feuerwehrzufahrt zu den Gebäuden
35 und 37); - die
Sperrflächenmarkierungen erweitert werden (Ecke Hauptstrang
Ernst-Kahn-Straße/Einfahrt zu oben genannten Bereich auf der rechten
Seite); - Markierungen im
Bereich der Ein- und Ausfahrten der beiden Tiefgaragen mit den Bezeichnungen "3
a" und "3 b" angebracht werden; - der Straßenbelag im Bereich des
Behindertenparkplatzes mit der Nummer 10732 (in der Parkbucht vor der
Stirnseite des Gebäudes Ernst-Kahn-Straße 7) erneuert wird; - die Straßenlaterne auf dem Gehweg
in der Nähe der Stirnseite Ernst-Kahn-Straße 7/ Fußgängerüberweg versetzt wird oder der Gehweg um den
Laternenstandort verbreitert wird; - die Straßenschilder erneuert und neu ausgerichtet
werden (Behindertenparkplatz neben dem Treppenaufgang); - die Verkehrsschilder "absolutes Halteverbot"
(Zeichen 283-xx) überprüft und die mobilen Verkehrsschilder durch "stationäre"
Schilder ersetzt werden; - die Verkehrssituation (besonders das Parken der
Fahrzeuge) durch die Stadtpolizei in unregelmäßigen Abständen immer wieder
überprüft wird.
Begründung: Zu bisherige Fahrbahnmarkierungen erneuern: Die Markierungen der Sperrflächen und
der Halteverbotsbereiche sind zum Teil fast nicht mehr zu erkennen und müssen
deshalb erneuert werden. Die Bereiche sind oben genannt. Unter anderem wird im Bereich des Treppenaufgangs zum
Kirchhof von St. Sebastian verbotswidrig geparkt. Dabei stehen die Fahrzeuge
oft so eng zusammen, dass selbst für Fußgänger kein Durchgang besteht. Personen
mit Rollator (fahrbare Gehhilfe u. Ä.), Eltern mit Kinderwagen usw. haben
dann große Schwierigkeiten, den Treppenaufgang zu nutzen. Zu Sperrflächenerweiterung: Im Eckbereich von der Ernst-Kahn-Straße
(Durchgangsstraße) zum Seitenstrang auf der rechten Seite fehlt die
Sperrflächenmarkierung im Bereich der Bordsteinabsenkung. Insbesondere in den
Abend- und Nachtstunden wird dieser Bereich durch parkende Fahrzeuge
blockiert. Zu Markierung der Ein- und Ausfahrten
der beiden Tiefgaragen: Insbesondere bei der Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage
mit der Bezeichnung "3 a" werden die Fahrzeuge oft so abgestellt, dass die
Mieter der Tiefgarage nur unter erschwerten Bedingungen die Ein- und Ausfahrt
nutzen können. Mit einer entsprechenden Markierung würde die Nutzung der
Mietsache "Tiefgaragenstellplatz" uneingeschränkter möglich sein. Zu Straßenbelag im Bereich des Behindertenparkplatzes
mit der Nummer 10732 erneuern: Der Straßenbelag im Bereich des Stellplatzes ist sehr
uneben und die Begrenzungssteine stehen zum Teil über dem Straßenbelag hervor.
Damit besteht eine Stolper- und Unfallgefahr. Zu Straßenlaterne auf dem Gehweg: Die Straßenlaterne steht fast mittig
auf dem Gehweg und stellt ein Hindernis dar. Entweder sollte der Mast an den
Rand des Gehweges versetzt werden oder auf einer Seite des Mastes sollte der
Gehweg entsprechend verbreitert werden. Zu Straßenschilder erneuern und neu ausgerichten:
Insbesondere beim
Behindertenparkplatz (ohne amtliche Nummerierung) neben dem Treppenaufgang ist
ein Schild "verdreht". Das Schild mit der amtlichen Nummerierung (für welchen
Nutzer der Behindertenparkplatz vorgesehen ist) fehlt. Darüber hinaus folgen noch weiter Ausführungen im
Zusammenhang mit den Verkehrsschildern "absolutes Halteverbot" (Verkehrszeichen
283-xx) zur Erneuerung von Straßenschildern weiter unten. Zu Verkehrsschilder "absolutes Halteverbot" (Zeichen
283-xx): Auf der rechten
Seite des Seitenstrangs der Ernst-Kahn-Straße steht das Verkehrszeichen 283-21
"absolutes Halteverbot Anfang" erst nach dem Treppenaufgang unmittelbar zu
Beginn der Haltebucht (für schrägparkende Fahrzeuge vorgesehen). Das
Verkehrszeichen müsste bereits in Fahrtrichtung Wendehammer vor dem
Treppenaufgang aufgestellt werden. Ferner stellt sich die Frage, ob die beiden
Haltebuchten (ebenso auf der anderen Straßenseite) von der Beschilderung
"absolutes Halteverbot" ausgenommen werden müssten. Am Ende der Haltebucht auf der rechten Seite steht
das Verkehrszeichen "eingeschränktes Halteverbot Anfang" 286-10. Dieses
Verkehrsschild passt nicht zu dem zuvor genannten Verkehrszeichen. Im Wendehammer vor dem Gebäude Ernst-Kahn-Straße 45
(Gebäude der St. Sebastian Gemeinde, u. a. Gemeindesaal) stehen zwei
mobile Verkehrszeichen "absolutes Halteverbot" Zeichen 283-10 und 283-21. Eines
der beiden Verkehrsschilder ist "verdreht". Diese Verkehrszeichen sollten durch
"stationäre" ersetzt werden, da diese auf dem schmalen Gehweg stehen und ein
Hindernis darstellen. Der Bereich vor dem Gebäude Ernst-Kahn-Straße 45
sollte mit Verkehrszeichen 286-xx "eingeschränktes Halteverbot" und der Rest
des Wendehammers mit Verkehrszeichen 283-xx "absolute Haltverbot"
ausgeschildert sein. Auf der linken Straßenseite (von Feuerwehrzufahrt zu
den Gebäuden Ernst-Kahn-Straße 15 bis 29) bis zum Ende des Seitenstrangs ist
ein absolutes Halteverbot ausgeschildert. Jedoch stehen oft Fahrzeuge ab der
Feuerwehrzufahrt bis zur Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage 3 a. Dieser Teil des
absoluten Halteverbotes sollte aufgehoben werden. Die Verkehrssituation ist
ähnlich zu dem Straßenabschnitt auf der rechten Straßenseite von Beginn des
Seitenstrangs bis zur Treppe mit erlaubtem Parken. Das absolute Halteverbot sollte auf der linken Seite
vor der Zu- und Ausfahrt zur Tiefgarage beginnen, sodass die Ein- und Ausfahrt
in das Verbot einbezogen ist. Bisher ist die Parkbucht (für schrägparkende
Fahrzeuge) auf der linken Seite in das bestehende absolute Halteverbot
einbezogen. Siehe hierzu die weiter oben bereits ausgeführte Fragestellung.
An der Mauer des Müllplatzes nach der Ein- und
Ausfahrt zu Tiefgaragen 3 a ist in Höhe von etwa 0,60 bis 1,00 Meter das
Verkehrszeichen 283 "absolutes Halteverbot" angebracht. Zum Teil wird es
überwuchert und wird übersehen. Das Verkehrszeichen sollte entfernt werden.
Am Ende des Seitenstrangs auf der linken Seite
(Einmündung in die Ernst-Kahn-Straße) ist das Verkehrszeichen 283 "absolutes
Halteverbot" (ohne weißen Pfeil) angebracht. Dieses Verkehrszeichen passt nicht
zu den zuvor angebrachten Schildern und müsste durch das Verkehrszeichen 283-10
bzw. 283-20 "absolutes Halteverbot (Ende)" ersetzt werden. Zu Verkehrssituation durch die Stadtpolizei
überwachen: Trotz der
Beschilderung ist es erforderlich, dass durch die Stadtpolizei die
Verkehrssituation regelmäßig und zu unterschiedlichen Zeitpunkten immer wieder
kontrolliert wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2320
Aktenzeichen: 66 7