Meine Nachbarschaft: Am Leonhardsbrunn
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Bewohnerinnen- und Bewohnerparken für Bockenheim JETZT - nicht irgendwann!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2081 entstanden aus Vorlage: OF 339/2 vom 10.04.2022 Betreff: Bewohnerinnen- und Bewohnerparken für Bockenheim JETZT - nicht irgendwann! Vorgang: B 299/19 Der Magistrat wird gebeten, umgehend mit den Planungen und der Umsetzung der monetären Parkraumbewirtschaftung für den Stadtteil Bockenheim zu beginnen. Im ersten Schritt soll das Gebiet zwischen den Bahngleisen (westliche Grenze), der BAB 66 (nördliche Grenze), der Zeppelinallee/Senckenberganlage (östliche Grenze) und der Theodor-Heuss-Allee (südliche Grenze) umgestellt werden. Ein zweiter Schritt umfasst die City West, die Kuhwaldsiedlung, das Rebstockviertel und den Biegwald. Begründung: Laut derzeitigen Planungen wird im Gebiet des Stadtteils Bockenheim erst in mehreren Jahren die monetäre Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Ein genaues Datum ist seitens der beteiligten Ämter nicht einmal im Ansatz nennbar, was auf einen Zeitraum von deutlich mehr als fünf Jahren hindeutet. Bockenheim gilt inzwischen als ganz heißer Tipp unter auswärtigen Parkplatzsuchenden, die umsonst parken möchten. In dem genannten Gebiet wird der öffentliche Parkraum zunehmend von Pendlern genutzt, die ihr Fahrzeug abstellen und die letzte Strecke zum Arbeitsplatz in der Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Darüber hinaus beklagen Anwohnerinnen und Anwohner zunehmend langfristig, über mehrere Tage bis hin zu Wochen abgestellte Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen. Die guten Anbindungen an den Hauptbahnhof und den Flughafen führen dazu, dass Reisende die kostenlosen Stellplätze mit ihren Fahrzeugen längerfristig blockieren. In den genannten Bereichen besteht dringender Bedarf, die Anwohnerinnen und Anwohner zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1881 Aktenzeichen: 32 2
Sozial- und gendergerechtes Toilettenkonzept für Bockenheim und Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2089 entstanden aus Vorlage: OF 352/2 vom 11.04.2022 Betreff: Sozial- und gendergerechtes Toilettenkonzept für Bockenheim und Westend 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher auf zentralen Plätzen und Straßen im Ortsbezirk 2 Zugang zu sozial- und gendergerecht gestalteten öffentlichen Toilettenanlagen haben. Dafür sollen mindestens an folgenden Orten zusätzliche öffentliche Toilettenanlagen geschaffen werden: - Kurfürstenplatz - Grünanlage Zeppelinallee - Übergang Zeppelinpark/neuer Rebstockpark - Jordanischer Park 2. Im Sinne einer sozial- und gendergerechten Stadtplanung wird der Magistrat gebeten, hinsichtlich des Betriebes und der Gestaltung der Toilettenanlagen folgende Kriterien zu beachten: 2.1 Die Toilettenanlage sollte ausschließlich Unisex-Toiletten beinhalten. 2.2 Zugang und Benutzung sollten für alle Nutzerinnen und Nutzer barrierefrei möglich sein. 2.3 Zugang und Benutzung sollten für alle Nutzerinnen und Nutzer kostenfrei möglich sein. Um eine Wohlfühlatmosphäre für alle Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten, sollten die Anlagen - innen und außen ausreichend und intelligent beleuchtet werden. Hierfür sollten nachhaltige Beleuchtungslösungen gewählt werden; - in den Innenräumen sauber und möglichst gemütlich gestaltet werden, z. B. auch durch leichte Hintergrundmusik, ausreichende Mengen an Toilettenpapier und Seife; - möglichst selbstreinigend sein. Begründung: Öffentliche Toiletten sind ein wesentlicher Bestandteil städtischer Umgebung und im Ortsbeirat 2 nicht in ausreichender Anzahl vorhanden. Dabei tragen öffentliche Toiletten in hohem Maße dazu bei, dass der öffentliche Raum umfassend genutzt werden kann. Untersuchungen aus Großbritannien belegen, dass eine zu geringe Anzahl öffentlicher Toiletten eine "Bedrohung für Gesundheit, Mobilität und Gleichstellung" darstellt. Befragte gaben in großer Zahl an, weniger oft oder kürzer das Haus zu verlassen aus Sorge keine öffentliche Toilette zu finden oder auch weniger zu trinken. Dies betrifft insbesondere Frauen, aber auch Menschen mit gesundheitlichen Problemen wie Diabetes oder Darmerkrankungen. Um eine optimale Nutzbarkeit zu gewährleisten, sollten die Toiletten nicht nur barriere- und kostenfrei zugänglich, sondern auch sauber und mit allem Notwendigen ausgestattet sein. Oben erwähnte Wohlfühlatmosphäre trägt nachweislich auch dazu bei, dass Nutzerinnen und Nutzer pfleglich mit entsprechenden Räumlichkeiten umgehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2529 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2465 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 983 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1051 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wohnprojekt „adaptiv“ in der ehemaligen Akademie der Arbeit in der Mertonstraße in der Umsetzung fördern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1861 entstanden aus Vorlage: OF 323/2 vom 21.03.2022 Betreff: Wohnprojekt "adaptiv" in der ehemaligen Akademie der Arbeit in der Mertonstraße in der Umsetzung fördern Vorgang: OM 6054/20 OBR 2; ST 1950/20 1. Der Magistrat wird gebeten, a) dem Wohnprojekt "adaptiv" für die Nutzung des Gebäudes der ehemaligen Akademie der Arbeit auf dem städtischen Grundstück in der Mertonstraße ein Angebot zu machen, das sich an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der künftigen Bewohner bzw. den Bodenwerten vor Ort zum Zeitpunkt der seinerzeitigen Ausschreibung sowie des eingereichten Wohnkonzepts orientiert bzw. dies angemessen berücksichtigt (zu den Bedingungen der Ausschreibung siehe unten); b) das insoweit angepasste Angebot der Stadt Frankfurt entweder durch einen entsprechend reduzierten Erbbauzins, eine Vereinbarung der Höchstgrenze der Nutzungskosten oder andere geeignete Maßnahmen umzusetzen; c) dabei in jedem Fall eine spätere Miethöhe von maximal 15 Euro zugrunde zu legen; d) der Projektgruppe "adaptiv" eine Beratung "aus einer Hand" zu gewährleisten, die immobilienpolitische, planungs- und baupolitische Aspekte einschließt. Ziel müssen Planungssicherheit, die baldmöglichste Verbindlichkeit einer Bauvoranfrage sowie möglichst flexible Auslegungen des Bauordnungsrechts (ggf. Ausnahmen) sein, die ein solches Projekt befördern und nicht behindern; e) das angepasste Angebot in jedem Fall mit der verbindlichen Verpflichtung für das Wohnprojekt zu verbinden, die Erdgeschossflächen des Gebäudes der ehemaligen Akademie der Arbeit einer gemeinwohlorientierten Nutzung für den Stadtteil Bockenheim/Westend zur Verfügung zu stellen. Das Konzeptverfahren "Akademie der Arbeit Mertonstraße 30" vom 30. April 2020 ist abrufbar unter: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-u nd-institutionen/amt-fuer-wohnungswesen/pdf/64_s1/64_s1_ada-ausschreibung-konzep tverfahren.ashx. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wie sich aus seiner Sicht die Situation des Wohnprojekts "adaptiv" finanziell sowie hinsichtlich der baulichen Umsetzung darstellt; b) an welchen Parametern sich aktuell die Ermittlung des Erbpachtzinses bemisst (Bodenwerte/Geschossflächen, Gewerbeflächen?); c) ob, z. B. durch Senkung des Erbpachtzinses auf beispielsweise 0,5 Prozent vom Bodenwert, die Nutzungskosten von aktuell kalkuliert 14,80 Euro pro Quadratmeter um 2,33 Euro auf 12,47 Euro effektiv gesenkt werden könnten. Falls eine solche Senkung möglich erscheint, sollte sie mit der verbindlichen Auflage an das Wohnprojekt "adaptiv" verbunden werden, geförderten Wohnraum nach dem ersten und zweiten Förderweg bereits bei Einzug zu verwirklichen; d) ob durch den Liegenschaftsfonds in der Perspektive finanzielle Härten für gemeinschaftliche Wohngruppen und genossenschaftliche organisierte Wohnungsbaugesellschaften bei Erwerb städtischer Grundstücke abgemildert werden können, damit die politische Zielstellung der Stadt Frankfurt zur Schaffung geförderten Wohnraums besser verwirklicht werden kann; e ) warum die Projektgruppe "adaptiv" bisher nicht für den Einbezug unter dem Liegenschaftsfonds bei Erwerb der Immobilie der Akademie der Arbeit in Frage kam. Begründung: Rapide gestiegene Bodenwerte vor Ort haben zum Ergebnis, dass der effektive Erbbauzins nach derzeitiger Berechnung ca. das Doppelte betragen würde als zur Zeit der Ausschreibung des Wohnprojekts bzw. der Einreichung des Wohnkonzepts durch die Projektgruppe "adaptiv", sodass das Modellprojekt in dem Gebäude der ehemaligen Akademie der Arbeit auf dem städtischen Grundstück in der Mertonstraße in seiner Umsetzung gefährdet ist. Durch eine Verlängerung der Anhandgabe hat die Projektgruppe zwar mehr zeitlichen Spielraum erhalten, die Steigerung des Erbpachtzinses verunmöglicht allerdings eine Wirtschaftlichkeit. Zudem kostet jeder Monat der Anhandgabe die Projektgruppe circa 1.000 Euro - ohne bisher planerisch eine Sicherheit zu erreichen. Bisher ist es nicht gelungen, die Planung und Aufstockung des Gebäudes für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt zu stabilisieren. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, hier eine Anpassung für den Bereich Nutzungsentgelt/Erbbauzins zu veranlassen. Das neuerliche Angebot ist verknüpft mit dem grundsätzlichen Willen der Stadt Frankfurt (wie ihn auch der neueste Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen 2020 dokumentiert), der Projektgruppe eine Umsetzung des ausgewählten Wohnprojektes entsprechend des seinerzeit eingereichten Wohnkonzeptes auch nach der rapiden Steigerung jeweils der Bodenwerte vor Ort sowie der Baukosten wirtschaftlich zu ermöglichen. Dabei ist der vom Wohnprojekt angestrebte durchschnittliche Mietzins für spätere Bewohnerinnen und Bewohner zu berücksichtigen. Eine Senkung des Erbbauzinses hatte der Ortsbeirat 2 schon in seinem Beschluss vom 27.05.2020, OM 6054, im Rahmen einer Anregung an den Magistrat abstrakt gefordert und hatte genau dieses Areal der ehemaligen Akademie der Arbeit zwischen Gräfstraße und Zeppelinallee vor Augen. Für die Konzeptvergabe sollte der niedrigste Erbbauzins aufgerufen werden, der in der Anregung von 2020 genannt wurde. Der Bockenheimer Ortsteil würde von einer gemeinwohlorientierten Nutzung der Erdgeschoßflächen besonders profitieren. Im Koalitionsvertrag von 2021 zwischen GRÜNEN, SPD, FDP und Volt wurde eine Absenkung des Erbbauzinses um 1,5 Prozent und weniger angekündigt. Eine deutliche Absenkung unter die im Koalitionsvertrag genannten 1,5 Prozent ist aufgrund der extrem hohen Bodenrichtwerte an der Stelle gerechtfertigt, vor allem deswegen, um die späteren Nutzungskosten für die ausgewählte Projektgruppe "adaptiv" möglichst in einem öffentlich-geförderten Rahmen zu halten, damit möglicherweise in Zukunft noch bezahlbarer Wohnraum im Gebäude der ehemaligen Akademie der Arbeit entstehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6054 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1950 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verbindungsfrequenz der Buslinie M64 erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1862 entstanden aus Vorlage: OF 294/2 vom 07.03.2022 Betreff: Verbindungsfrequenz der Buslinie M64 erhöhen Der Magistrat wird gebeten, die Verbindungsfrequenz der Buslinie M 64 zu erhöhen, insbesondere nach 18:00 Uhr durch einen Viertelstundentakt. Begründung: Hierbei handelt es sich um eine Anregung aus der Bürgerschaft. Die Buslinie M64 verbindet den Hauptbahnhof mit dem südlichen Westend um den Reuterweg (eine andere Buslinie verkehrt hier nicht), dem Uni-Campus Westend, dem Polizeipräsidium auf der Miquelallee und den Stadtteilen Dornbusch und Ginnheim. Gerade in den Abendstunden und am Wochenende verkehrt die Buslinie M64 nur im Halbstundentakt - zu selten. Um die angestrebte Verkehrswende voranzutreiben, müssen Busse und Bahnen attraktiver werden. Dazu gehört eine angemessene Verbindungsfrequenz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1597 Aktenzeichen: 92 11
Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 318/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Zwischen Bockenheim und Westend im südlichen Teil des Niddaparks, z.B. nördlich der dort verlaufenden Bahnlinie und westlich vom Makkabi Tennis & Swash Park, einen Trimm-Dich-Pfad mit einem natürlichen Bodenuntergrund zu gestalten, der von Bockenheim z.B. über die Sophienstr. und Knöterichweg und vom Westend her z.B. über den Grüneburgpark über die Autobahnbrücke erreichbar ist, s.u. Anlage 1 mit Karte und Skizze für eine mögliche Wegführung. Es wird angeregt, dass der Weg die Fitnessanlage Niddatal mit seinen bereits vorhandenen Fitnessgeräten integriert wird, um so die Kosten für Geräte an anderen Fitness-Stationen geringer halten zu können. 2. Entlang des Trimm-Dich-Pfades ca. 10 Fitness-Stationen mit einigen Outdoor-Geräten einzurichten, wobei an ca. 5 Stationen Outdoor-Geräte, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, eingerichtet und die anderen 5 Stationen markiert und beschildert werden könnten mit Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht, um so die Kosten zu reduzieren. 3. Schilder, die durch den Parcours führen und ihn ausweisen, beginnend in Bockenheim und im Westend, anzubringen. 4. Den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs in Ziff. 1 im Frühjahr 2022 nachzusäen und dadurch zu begrünen, siehe Fotos 1-3 in Anlage 2. 5. Bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten und den kleinen Teich nachzubessern bzw. neu anzulegen, s. Fotos 4-5 in Anlage 2. Hierfür soll für die Übernahme der erforderlichen Sach- und Personalkosten bzw. Kosten aufgrund der Beauftragung von Dritten der Haushalt in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen mit 45.000,- Euro aufgestockt werden. Begründung: Anregung von Bewohnern Bockenheims und des Westends Der Niddapark wird von zahlreichen Bewohnern/ Bewohnerinnen, Spaziergängern/ Spaziergängerinnen und anderen Sporttreibenden aus Bockenheim, dem Westend und der ganzen Stadt intensiv zum Joggen und spazieren gehen und für andere Sportarten genutzt. Weite Teile des Wegs sind z.B. als Schotterwege gestaltet und fügen sich bereits heute schön in den Niddapark ein. Einzelne andere Stellen bestehen aus harten Teerwegen und es wird angeregt, diese Stellen des Trimm-Dich-Pfads ebenfalls durch einen natürlichen Bodenuntergrund, z.B. Naturweg oder Schotterweg, zu ersetzen. Dieser ist für Sportreibende und Nutzer/ Nutzerinnen gesünder und trägt damit zur Volksgesundheit der Frankfurter und Frankfurterinnen (m/d/w) bei. Zudem wird angeregt, die Aufenthaltsqualität im Niddapark zusätzlich zu steigern, indem entlang des in Ziff. 1 genannten Weges die dortigen Rasenflächen im Frühjahr 2022 nachgesät und begrünt werden. Zudem unterstützt die Aufforstung der vorhandenen Bäume insbesondere in der Nähe der Fitnessanlage Niddapark (Ziff. 5) das Bestreben der Koalition im Römer, Frankfurt klimaneutral zu gestalten, s.u. die Fotos in Anlage 2. Dabei würde eine Nachbesserung bzw. Neugestaltung des bereits vorhandenen kleinen Teiches bei der Fitnessanlage Niddapark die Attraktivität des Niddaparks und des Trimm-Dich-Pfades zusätzlich erhöhen. Gerade in Pandemiezeiten sollte der ‚grüneren' und gesünderen Gestaltung der unmittelbaren Lebensbedingungen vor der ‚eigenen Haustüre" ein besonderer Stellenwert auch im Haushalt eingeräumt werden. Dieser vergleichsweise überschaubare finanzielle Aufwand käme der breiten Bevölkerung Bockenheims und des Westends und allen Frankfurtern und Frankfurterinnen zu Gute und könnte einen zusätzlichen Beitrag leisten, die Klimaziele in Frankfurt am Main zu erreichen. Der Trimm-Dich-Pfad wäre aus Bockenheim sehr gut über z.B. die Sophienstraße aber auch die nördlich von der Sophienstraßen gelegenen Straßen und Wege, wie z.B. über die Frauenlobstraße, erreichbar, siehe die Karte in der Anlage 1. Aus dem Westend wäre er ebenfalls sehr gut erreichbar über den bereits vorhandenen Weg vom Grüneburgweg über die Autobahnbrücke entlang der A66. Die Integration des Trimm-Dich-Pfades und seine Anbindung über bereits vorhandene Wege reduzieren die Kosten für dieses Projekt erheblich. Ein typischer Trimm-Dich-Pfad sieht ca. 15 bis 20 Fitness-Stationen vor. [1] Es wird angeregt, den Trimm-Dich-Pfad an der vorhandenen Fitnessanlage Niddatal, die einige Fitnessgeräte hat, vorbeizuführen, und ca. 10 weitere Fitness Stationen mit einem ganzheitlichen Ansatz und Übungen für den ganzen Körper, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, einzurichten. Dabei sollen aus Kostengründen ca. die Hälfte der Fitness-Stationen mit Outdoor-Geräten und die andere Hälfte mit einer Beschilderung für Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht ausgestattet werden. Die Details sollten bei der konkreten Planung festgelegt werden. Die Kosten werden auf ca. Euro 45.000 geschätzt unter folgenden Annahmen: - Ca. 5 Fitness-Stationen sollen mit Outdoor Sportgeräten ausgestattet werden. Die Kosten für die Geräte, den Bodenbelag und die Montagekosten werden auf ca. 2.000 bis 3.500 Euro pro Fitness-Station und damit insgesamt auf ca. 15.000 Euro geschätzt.[2] - Um die Kosten zu reduzieren, wird angeregt, an den anderen 5 Fitness-Stationen keine Outdoor Sportgeräte, sondern Übungen ohne Geräte, basierend auf dem eigenen Körpergewicht, vorzusehen und diese an Tafeln zu beschreiben. Hierfür werden ca. 5.000 Euro für Schilder für die Kennzeichnung der jeweiligen Station und die Beschreibung der Sportübung geschätzt (d.h. 1.000 Euro pro Station). - Hinzukommen kommen geschätzt ca. weitere 25.000 Euro (i) zur Beschilderung des Trimm-Dich-Pfads, (ii) die Ersetzung des Teerbelags an einzelnen wenigen Stellen mit einem natürlichen Belag, z.B. Naturweg oder Schotterweg (z.B. westlich des Makkabi Tennis & Swash Park), (iii) bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten, und (iv) den kleinen Teich nachzubessern, und dafür den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs im Frühjahr 2022 nachzusäen und zu begrünen. Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Anlage 2: Fotos Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Markiert Weg Markiert den Bereich des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Quelle: Google Maps Fotos 1-3 zu Ziff. 4 (Rasen und Begrünung) aus Bockenheim kommend vor Autobahnbrücke A66 Fotos 4-5 zu Ziff. 5 (bei Fitnessanlage Niddapark) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: Etatanregung EA 133 2022 Die Vorlage OF 318/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
Weiter lesenRad- und Fußweg auf der Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 entstanden aus Vorlage: OF 254/2 vom 31.01.2022 Betreff: Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat regt die folgenden Veränderungen an, damit der Verkehr für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf der Sophienstraße sicherer geführt werden kann. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass er auf Hauptstraßen wie der Sophienstraße lediglich Anregungen geben kann und die endgültige Entscheidung dem Magistrat bzw. den zuständigen Ämtern obliegt. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und - sofern sie von den zuständigen Ämtern bzw. vom Magistrat als durchführbar eingestuft werden - umzusetzen: 1. Die Breite der Sicherheitszone scheint auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße nicht auf beiden Fahrbahnseiten den heutigen Standards zu entsprechen. Insbesondere auf der Fahrbahnseite Richtung Ginnheimer Straße wirkt sie sehr schmal. Der Magistrat wird gebeten, dies zu prüfen und die Sicherheitszone entsprechend dem Prüfungsergebnis ggf. breiter abzumarkieren. 2. Die Anordnung der Pkw-Stellplätze soll auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee so erfolgen wie auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße (Querparken stadteinwärts, Längsparken stadtauswärts). Entsprechend soll die Markierung des Radweges auf beiden Fahrbahnseiten vom Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße auf den Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee verlängert werden (zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee ist derzeit kein Radweg markiert). 3. Die Markierung des Radweges auf der Fahrbahn soll auf der gesamten Länge der Sophienstraße in gut sichtbarer durchgängig roter Farbe erfolgen (bislang ist die Markierung weiß). 4. Die Außengastronomie auf Höhe der Straße Am Weingarten soll weiterhin Platz haben, jedoch müssen zu Fuß Gehende und radelnde Kinder gut daran vorbeikommen können. Zu diesem Zweck soll dem dort befindlichen Restaurant, zumindest in den Sommermonaten, ein Pkw-Stellplatz (in der Straße Am Weingarten) zur Sondernutzung für die Außengastronomie angeboten werden. 5. Auf der Fahrbahnseite stadteinwärts zwischen Juliusstraße und Am Weingarten befinden sich aktuell Halteverbotszonen und Pkw-Stellplätze (davon ein Großteil nur nachts und wochenends als solche ausgewiesen). Diese sollen entfernt und auf diesem Abschnitt ein baulich getrennter rot markierter Radweg auf der Fahrbahn geschaffen werden. Dies soll lediglich auf der Fahrbahnseite stadteinwärts passieren. Der Radweg soll nur auf diesem Abschnitt baulich getrennt sein, auf den restlichen Abschnitten der Sophienstraße nicht (damit die Parkplätze auf den anderen Abschnitten zugänglich bleiben). 6. Auf dem Abschnitt zwischen Am Weingarten und Zeppelinallee hat die Sophienstraße in Richtung stadteinwärts zwei Fahrspuren. Eine dieser Fahrspuren soll in einen durchgängig rot markierten Radweg umgewandelt werden. Die Sicherheitszone zu den rechts daneben liegenden Pkw-Parkplätzen, die durchgehend in Längsparken umgewandelt werden sollten, soll hinreichend breit abmarkiert werden. In Bereichen, in denen das Parken auf dem Gehsteig erlaubt ist, sind deutliche Markierungen vorzunehmen, um dem Zuparken des Gehwegs vorzubeugen. 7. Auf der Fahrbahnseite stadtauswärts soll der Radweg zwischen Zeppelinallee und Blanchardstraße/Am Weingarten auf der Fahrbahn in roter Farbe markiert werden. Sofern möglich, soll hierzu eine Fahrspur in einen Radweg umgewandelt werden - dies könnte beispielsweise auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße möglich sein. An der Kreuzung Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße sollte vorne ein Haltebereich für Radfahrende eingezeichnet werden, gegebenenfalls wäre dann der weitere Verlauf des Radwegs am Rande des Gehwegs deutlich zu markieren. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und Am Weingarten so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrenden vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrende noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Nach Aussage eines Vertreters der Stadt ist es nach heutigem Standard nicht mehr üblich, Radwege auf dem Gehweg zu führen. Daher sollen die Radspuren auf der Fahrbahn erweitert und die Breite der Sicherheitszonen überprüft werden. Diese Anregung erfolgt in Teilen auf Anregung eines Anwohners. Die Sophienstraße ist aktuell für den Fuß- und Radverkehr schwierig und in Teilen gefährlich zu nutzen. Insbesondere sind die Gehwege auf vielen Abschnitten durch quer parkende Pkw sehr stark verengt, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diese kaum passieren können - auch weil an den meisten Tagen noch große Mülltonnen auf den Gehwegen stehen. Dies ist insbesondere durch das Ausweisen von Querparkplätzen zwischen Am Weingarten und Wildunger Straße der Fall. Autofahrende Anwohnende empfinden das Ausparken auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee als schwierig und gefährlich, da die Fahrbahn durch das beidseitige Querparken stark verengt ist und sie die mit Tempo 50 ankommenden Pkw und Radfahrende beim Ausparken erst viel zu spät sehen und diese aufgrund der verengten Fahrbahn kaum ausweichen können. Die Radwegführung ist auf der Sophienstraße lückenhaft. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind gerade Familien mit Kindern und auch junge Menschen auf ihrem Schulweg gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies führt zu eigentlich vermeidbaren Konflikten zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Die Anregung zielt auf eine ganzheitliche Lösung, d. h. Straßenbahn- und Pkw-Fahrspuren und Stellplätze sowie breite, passierbare Fußwege und einen durchgängigen, lückenlosen Radweg über die gesamte Länge der Sophienstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5878 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6228 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Sophienstraße/Zeppelinallee auf Höhe Palmengarten/Papageno-Theater
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1396 entstanden aus Vorlage: OF 223/2 vom 01.01.2022 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Sophienstraße/Zeppelinallee auf Höhe Palmengarten/Papageno-Theater Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Sophienstraße/Zeppelinallee Richtung Palmengarten/Papageno-Theater fußgängerfreundlicher zu gestalten. Begründung: Die Ampelphasen sind teilweise so kurz, dass die Fußgänger gezwungen sind, auf der Verkehrsinsel in der Mitte der sehr breiten Hauptverkehrsstraße zu warten. Da die Verkehrsinsel recht schmal ist, ist das Warten dort mit nicht unerheblichen Gefahren verbunden. Nicht zuletzt ist zu berücksichtigen, dass häufig Kindergarten- oder Grundschulgruppen das Kindertheater und/oder den Palmengarten besuchen. Insbesondere für Gruppen von circa 20 Kindern mit ein bis zwei Betreuungspersonen stellt das Warten auf der schmalen Mittelinsel eine Gefahr dar. Zusätzlich sei darauf hingewiesen, dass nördlich der Kreuzung kein Übergang eingerichtet ist, sodass Radfahrer in beide Richtungen den hier beschriebenen Übergang nutzen. Es ist nicht ersichtlich, warum die Ampelphasen teilweise kürzer sind als andere. Fußgänger wissen beim Loslaufen nicht, ob sie in Gänze queren werden können. Übergang mit der recht schmalen Verkehrsinsel in der Mitte Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 997 Aktenzeichen: 32 1
Fußgänger- und Radüberweg in der Eschersheimer Landstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1056 entstanden aus Vorlage: OF 186/2 vom 18.10.2021 Betreff: Fußgänger- und Radüberweg in der Eschersheimer Landstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der von der Miquelallee (B 8, stadteinwärts) in die Eschersheimer Landstraße abbiegende Verkehr darauf hingewiesen wird, dass gleichzeitig die Ampel für zu Fuß Gehende und Radfahrende in der Eschersheimer Landstraße Grün zeigt. Hierbei ist an eine blinkende orange Warnlampe und an das Rot-E infärben des Überwegs zu denken. Begründung: Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Der Überweg ist Teil einer wichtigen Schul- und Kita-Route (Adorno-Gymnasium, Holzhausenschule, Philipp-Holzmann-Schule, Kita Stralsunder 22a) und muss auch aus diesem Grund sicherer gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 510 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit Radverkehr Miquelallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 467 entstanden aus Vorlage: OF 88/2 vom 19.05.2021 Betreff: Verkehrssicherheit Radverkehr Miquelallee Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit und Verkehrssicherheit der Kreuzung des Fahrradwegs Miquelallee mit der "Abbiegung" Richtung Grüneburgpark durch geeignete Maßnahmen zu verbessern. Quelle: Google Maps Begründung: Hinweis von Radfahrern auf das Gefahrenpotenzial. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1847 Aktenzeichen: 32 1
Familien- und fahrradfreundliche sowie behinderten- und seniorengerechte Gestaltung des Eingangs am Park Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 466 entstanden aus Vorlage: OF 118/2 vom 02.07.2021 Betreff: Familien- und fahrradfreundliche sowie behinderten- und seniorengerechte Gestaltung des Eingangs am Park Zeppelinallee Vorgang: OM 257/16 OBR 2; ST 529/17 Der Magistrat wird gebeten, in Bockenheim am Park Zeppelinallee den Eingang gegenüber der Zeppelinallee 57 jeweils mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein entsprechend abzuflachen. Begründung: Der Eingang zum Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße (Eingang A, siehe Foto 1) ist nach der Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529, aufgrund der gegebenen Höhenverhältnisse nicht barrierefrei umbaubar. Am nächsten Eingang am Park Zeppelinallee gegenüber der Zeppelinallee 57 (circa 20 Meter von Eingang A entfernt) befindet sich eine Treppe für Fußgänger, jedoch keine Rampe für Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, Rollatornutzer und Radfahrer (Eingang B, siehe Foto 2). Aufgrund seiner Gestaltung können Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, den Park Zeppelinallee durch den Eingang B ebenfalls nicht betreten und Radfahrer sind zum Absteigen gezwungen. Da Eingang A nicht barrierefrei gestaltet werden kann, ist es umso wichtiger, Eingang B barrierefrei zu gestalten. Beide Eingänge befinden sich auf dem wichtigen Verbindungsweg aus Bockenheim auf dem Weg zum Grüneburgpark und Niddapark als Naherholungsgebiete und wichtige Ausflugsziele am Wochenende und unter der Woche, gerade in Coronazeiten. Außerdem werden beide Eingänge auf dem Weg vom Diplomatenviertel (z. B. der Straße Am Leonhardsbrunn) zur Leipziger Straße als Einkaufsstraße genutzt. Um diesen wichtigen Verbindungsweg familien- und radfahrerfreundlich sowie senioren- und behindertengerecht zu gestalten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den Eingang B mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein vor der Rampe entsprechend abzuflachen. Foto 1: Eingang in Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße, 60487 Frankfurt am Main Foto 2: Eingang in Park Zeppelinallee gegenüber Zeppelinallee 57, 60487 Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1776 Aktenzeichen: 67 0
Bewohnerparkzonen in Westhausen vorrangig einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 343 entstanden aus Vorlage: OF 26/7 vom 11.06.2021 Betreff: Bewohnerparkzonen in Westhausen vorrangig einrichten Vorgang: OM 2107/17 OBR 7; OM 2108/17 OBR 7; ST 2474/17; V 1283/19 OBR 7; ST 1768/19 Der Magistrat wird gebeten, Bewohnerparkzonen in der Siedlung Westhausen vorrangig einzurichten. Begründung: Der Wunsch der Bewohner Westhausens nach einer Verbesserung der Parksituation kommt durch vielfältige Anfragen, sei es in der Bürgerfragestunde, sei es in sozialen Netzwerken, sei es durch die o. g. Ortsbeiratsanregungen zum Ausdruck. Die Antwort des Magistrats kann da nicht befriedigen: Er verspricht eine Berücksichtigung des Anliegens in ferner Zukunft. Die Beantwortung der konkreten Fragen (z. B. zu einseitigem Parken) bleibt er schuldig. Hinzu kommt aktuell der dritte Bauabschnitt am Gymnasium Nord: Zu Recht befürchten die Bewohner Westhausens weiter zunehmenden Verkehr und noch mehr Belastung für die Siedlung, weil 1. keine weitere Schulbus-Planung für die weiteren 600 Schülerinnen und Schüler vorhanden ist und 2. mit der Erweiterung zu einer Oberstufe die Nutzung privater Pkw durch Schülerinnen und Schüler anzunehmen ist. Der Magistrat weiß, dass er der Siedlung Westhausen mit den drei großen Schulen mit insgesamt demnächst über 4.000 Schülerinnen und Schüler eine sehr große Belastung aufgebürdet hat. Dies betrifft nicht nur die regelmäßigen Stoßzeiten von 20 bis 30 Minuten, was die Stadt für eine normale Belastung (ST 2474) hält, sondern alle Sonderveranstaltungen, Elternabende etc. Die Siedlung ist in ihrer Struktur (mit nur zwei Zufahrten zur Ludwig-Landmann-Straße, mit der Anlage der Häuserreihen) darüber hinaus völlig ungeeignet, größere Verkehrsaufkommen oder Parkplatzsuchende aufzunehmen. Hinzu kommt die Möglichkeit, die Siedlung quasi als Park-and-ride-Parkplatz zu benutzen durch die Abfahrt von der A 66/Miquelallee und die Haltestellen der U 7 als kommoden Zugang zur Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2107 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2474 Auskunftsersuchen vom 14.05.2019, V 1283 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1768 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1980 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Gefahrensituation Zeppelinallee/Ecke Ludolfusstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2021, OF 49/2 Betreff: Gefahrensituation Zeppelinallee/Ecke Ludolfusstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Maßnahme zur Sicherung des Rad- und Fußwegs auf der Zeppelinallee in Höhe der Querung der Ludolfusstraße in Form einer - Gehwegeweiterung zur Verschmälerung der Einfahrt, - einer Schwelle zur Reduzierung der Geschwindigkeit oder - die Einrichtung einer Tempo-30 Zone ab Einbiegen in die Ludolfusstraße, Wohngebiet, möglich erscheint. Hierzu wird der Magistrat gebeten, eine Verkehrszählung und Geschwindigkeitsmessung in Zeiten von relevanten Verkehrsaufkommen durchzuführen und dabei auch den eingerichteten Fußgängerübergang auf Höhe der Verkehrsinsel zu beobachten. Begründung: Die Zeppelinallee ist für Spaziergänger und Besucher des Palmengartens bzw. der Grünanlagen auf der Zeppelinallee, Spielplatz und Liegewiese, von zentraler Bedeutung. Ein rot markierter Fuß- und Radweg parallel verlaufend zur Zeppelinallee quert die Ludolfusstraße. Des Weiteren ist nur wenige Meter weiter ein Fußgängerübergang eingerichtet, an dem zahlreiche Autofahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit von der Zeppelinallee bzw. Miquelallee bzw. A 66 kommend regelmäßig nicht anhalten und es so immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und Radfahrer kommt. Die schlechte Einsicht aufgrund der Begrünung der Zeppelinallee in Richtung des Spielplatzes, nördliche Richtung, stellen für Autofahrer zusätzliche Hindernisse dar, die gegebenenfalls auch mitursächlich für die gefährlichen Situationen sind. Durch die Herabsenkung der Geschwindigkeit und die Verschmälerung der Einfahrt soll den Autofahrern, das Gefühl genommen werden, sich noch auf der Autobahn zu befinden und die Aufmerksamkeit auf Radfahrer und Fußgänger gerichtet werden. Bild der Zeppelinalle/Ecke Ludolfusstraße Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 41 2021 Die Vorlage OF 49/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenErrichtung einer Expressbuslinie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend und Ginnheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1271/2 Betreff: Errichtung einer Expressbuslinie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend und Ginnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Zwischen dem Hauptbahnhof, dem Uni-Campus Westend und dem Stadtteil Ginnheim wird eine Expressbuslinie eingerichtet. Die Linienführug soll folgende Stationen umfassen: Hauptbahnhof, Taunusanlage, Alte Oper, Uni Campus Westend, Max-Horkheimer-Straße, Miquelallee und Ginnheim. Begründung: Wie aus Veröffentlichungen der Universität Frankfurt hervorgeht, wird für die Hochschule dringend ein direkter und attraktiver Anschluss zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend benötigt. Es ist Student/Innen und Mitarbeiter/Innen der Universität nicht zumutbar, weitere zehn bis fünfzehn Jahre auf einen direkten Anschluss des Uni-Campus Westend an den Hauptbahnhof zu warten. Ebenso wie zum Flughafen sollte auch die Strecke zwischen Hauptbahnhof und Campus Westend durch eine Expressbuslinie erschlossen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 23 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1271/2 dahin gehend ab, dass die Expressbuslinie vorübergehend eingerichtet wird und nicht an den Stationen "Alte Oper", "Max-Horkheimer-Straße" und an der Miquelallee hält. Beschluss: Die Vorlage OF 1271/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen 3 SPD, 2 GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenVerkehrssicherheit Cretzschmarstraße/Ecke Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6765 entstanden aus Vorlage: OF 1195/2 vom 07.10.2020 Betreff: Verkehrssicherheit Cretzschmarstraße/Ecke Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zur besseren Einsehbarkeit des Kreuzungsbereiches Cretzschmarstraße/Ecke Zeppelinallee (aus der Bernusstraße kommend und in die Cretzschmarstraße fahrend) Verkehrsspiegel aufzustellen. Begründung: Hinweis von Bürgern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 344 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0
Zuschuss Sanierung Spielplatz Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2020, OF 1224/2 Betreff: Zuschuss Sanierung Spielplatz Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt dem Grünflächenamt für den Austausch morscher Teile der Spielgeräte auf dem Spielplatz Zeppelinallee (Sandbaustelle) aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. 3.200,- EUR zur Verfügung. Begründung: Anregung der Kinderbeauftragten Bockenheim. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 454 2020 Die Vorlage OF 1224/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
Weiter lesenVerkehrssicherheit Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6646 entstanden aus Vorlage: OF 1163/2 vom 02.09.2020 Betreff: Verkehrssicherheit Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee (von der Zeppelinallee kommend) ein Stoppschild inklusive Halteliniemarkierung aufzustellen. Begründung: Bitte der Bewohner mit Verweis auf die wahrgenommene hohe Anzahl von (Beinahe-) Unfällen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 242 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6098 entstanden aus Vorlage: OF 781/9 vom 04.03.2020 Betreff: Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße Vorgang: OM 4977/19 OBR 9; ST 122/20 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen der Fahrradwegeführung beim Linksabbiegen von der Ginnheimer Hohl kommend auf die Hügelstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße folgendermaßen zu verändern: 1. D er Fahrradweg über die Kreuzung in Fahrtrichtung Dornbusch schwenkt für das Abbiegen nach links auf die Hügelstraße im Bereich der östlichen Fahrspuren der Hügelstraße nach rechts aus und führt dann nach links auf die Hügelstraße; 2. auf der Hügelstraße wird rechts ein Radschutzstreifen neu markiert, welcher ab dem Haltestreifen der östlichen Fahrspuren vor der Einmündung Raimundstraße die von der Ginnheimer Hohl kommenden Linksabbieger aufnimmt, über die Einmündung der Raimundstraße führt und schließlich auf den Radweg führt, welcher zwischen Gehweg und Straße bereits vorhanden ist; 3. an der Haltelinie auf der Hügelstraße wird eine Fahrrad-Lichtsignalanlage installiert, welche eine vergleichbare Taktung wie diejenige für die Kfz hat; 4. der bisherige Überweg des Radweges über die Raimundstraße entfällt. Dieser verläuft derzeit östlich des Fußgängerüberweges. Durch den Radschutzstreifen auf der Hügelstraße kann der Radverkehr künftig hier die Raimundstraße überqueren; 5. der bestehende Radweg, welcher derzeit entlang der Hügelstraße nach Norden verläuft, wird ab der Querung mit der Straße Am Hochwehr nach links auf die Straße auf einen zu markierenden Schutzstreifen statt nach rechts auf den Gehweg geleitet. Begründung: Aus der in der Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 122, genannten Querungsmöglichkeit hat sich der oben beschriebene Vorschlag entwickelt. Dieser orientiert sich an den Wegeführungen der Radwege, wie sie im Bereich der Kreuzungen Eschersheimer Landstraße/Adickesallee und Hansaallee/Miquelallee realisiert wurden. Gerade an der viel befahrenen Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl ist eine Verbesserung der Sicherheit für den Radverkehr bei einem ansonsten zügigen Verkehrsfluss wünschenswert und im Rahmen des obigen Vorschlages auch mit vertretbarem Aufwand umsetzbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4977 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 122 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1581 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellung (Hunde-) Kotbeutelspender
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6058 entstanden aus Vorlage: OF 1049/2 vom 28.02.2020 Betreff: Aufstellung (Hunde-) Kotbeutelspender Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten des Grünstreifens Zeppelinallee und Lilienthalallee (Hunde-) Kotbeutelspender aufzustellen: - Eingang Zeppelinstraße/Am Leonhardsbrunn; - Eingang Cretzschmarstraße/Ditmarstraße; - neben Mülleimer Zeppelinallee/Ditmarstraße. Die genauen Standorte können gerne in einer gemeinsamen Begehung mit dem Ortsbeirat 2 vereinbart werden. Eine Bewohnerin und Hundehalterin hat gegenüber dem Ortsbeirat 2 Ihre Bereitschaft erklärt, als Patin der o. g. Spender zu fungieren und diese mit Müllbeuteln zu befüllen. Der Kontakt kann gerne über den Ortsbeirat 2 hergestellt werden. Begründung: Anregung aus der Bevölkerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1418 Aktenzeichen: 67 0
Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der KostenNutzenAnalyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (CampusmeilenLinie) und
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.02.2020, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.01.2020 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim/Bockenheim als zusätzliche Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: 1. Ersatz der Buslinie 32: Vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. 2. Ersatz der Buslinie 64: Vom Hauptbahnhof über Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Ringstraßenbahn. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und den Universitätscampus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie U 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campusmeile (Verbindung der Universität, der Frankfurt School of Finance & Management, der Deutschen Nationalbibliothek und der University of Applied Sciences - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campusmeile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Linie zweigt im Osten von der Straßenbahnlinie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Straßenbahnlinie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (I.G. Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive, bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotenzial erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U-Bahn-Linie U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringstraßenbahn möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 220 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 76 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 88 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5514, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5618, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 6552, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 Aktenzeichen: 61 1
Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5615 entstanden aus Vorlage: OF 998/2 vom 02.01.2020 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit angebracht werden können . Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbiegerspur inklusive Ampel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 564 Aktenzeichen: 32 1
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle „Botanis
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenSichere Straßenüberquerung in der Richard-Wagner-Straße schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5539 entstanden aus Vorlage: OF 743/3 vom 21.11.2019 Betreff: Sichere Straßenüberquerung in der Richard-Wagner-Straße schaffen 1. Im Rahmen der Umgestaltung des oberen Teils der Richard-Wagner-Straße sowie der Rat-Beil-Straße muss auch auf das Thema Überquerungsmöglichkeiten dieser beiden Straße geschaut werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie weit die derzeitige Planung der Umgestaltung fortgeschritten ist und ob sich bereits sagen lässt, wie die Überquerung der beiden Straßen aussehen wird. Der Ortsbeirat 3 erwartet, dass eine sichere Überquerungsmöglichkeit sowohl des Fahrradstreifens als auch der Autofahrbahnen sichergestellt wird, welche über die derzeitige Lösung hinausgeht. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob er hierzu bereits Informationen bereitstellen kann. 2. Ungeachtet der derzeitig laufenden Planung wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, und falls möglich umzusetzen, dass auf der Richard-Wagner-Straße an der Einmündung zur Rat-Beil-Straße ein Zebrastreifen zur Überquerung geschaffen wird. Dieser soll an dem Stück der Straße entstehen, an dem die beiden Fahrspuren kurz geteilt werden, somit also ebenfalls zweigeteilt sein und das Zwischenstück der Straße mit jeweils der rechten und linken Straßenseite verbinden. Gleichzeitig soll das zurzeit 100 Meter lange Straßenstück mit dem Tempolimit von 30 km/h nach Süden verlängert werden und bereits ab der Miquelallee gelten. Ebenso soll geprüft werden, ob auf der Rat-Beil-Straße vor dem Hauptfriedhofeingang das zurzeit vorhandene Verkehrsschild "Achtung Fußgänger" durch einen Zebrastreifen ersetzt werden kann. Quelle: Google Maps Begründung: Langfristig muss im Rahmen der Umgestaltung eine Planung entwickelt werden, die den verschiedenen Bedürfnissen der Menschen, also auch den Fußgängern, Rechnung trägt. Kurzfristig gilt: Die angesprochene Stelle auf der Richard-Wagner-Straße stellt für Fußgänger derzeit eine Gefahrenstelle dar, welche durch einen Zebrastreifen beseitigt werden kann. Für eine erhöhte Sicherheit und zur Steigerung der Relevanz des bereits heute vorhandenen "100-Meter-30-km/h-Schildes" wird empfohlen, bereits ab der Miquelallee die 30 km/h einzuführen. Somit wird verhindert, dass dort startende Fahrzeuge auf 50 km/h beschleunigen, nur um direkt wieder auf 30 km/h herunterbremsen oder ggf. aufgrund des Zebrastreifens ganz anhalten zu müssen. Die Rat-Beil-Straße ist an dieser Stelle noch einspurig, was eine Überquerung mithilfe eines Zebrastreifens möglich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 506 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1854 Aktenzeichen: 66 2
Buchengruppe im Grüneburgpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 889/2 Betreff: Buchengruppe im Grüneburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird hinsichtlich der markanten Buchengruppe auf der nördlichen Wiese des Grüneburgparks (ggü. Ausgang Miquelallee und Sebastian-Rinz-Str.) gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. wie der gesundheitliche Zustand der Bäume bewertet wird; 2. ob eine Absicherung der Baumgruppe durch eine einfache Umzäunung hilfreich ist (bei positivem Ergebnis wird um entsprechende Umsetzung gebeten); 3. ob es Überlegungen zu Nachpflanzungen gibt. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1427 2019 Die Vorlage OF 889/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKita Stralsunder Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4776 entstanden aus Vorlage: OF 821/2 vom 30.05.2019 Betreff: Kita Stralsunder Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. wieder einen sicheren direkten Zugang zur Kita in der Stralsunder Straße von der Eschersheimer Landstraße (z. B. über das Grundstück der neuen Akademie der Arbeit) oder von der Miquelallee kommend einzurichten und 2. zu berichten, bis wann mit der Umsetzung gerechnet werden kann. Begründung: Informations- und Handlungsbedarf, da die Kinder derzeit teilweise einen großen Umweg gehen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1874 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 501 Aktenzeichen: 40 4
Radverkehrsführung Duisbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4773 entstanden aus Vorlage: OF 849/2 vom 06.06.2019 Betreff: Radverkehrsführung Duisbergstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Duisbergstraße für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben werden kann. Bei einem positiven Ergebnis wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Die Duisbergstraße im Westend-Nord ist Einbahnstraße und wird täglich von Fahrradfahrern, die vom Edingerweg kommen und zur Miquelallee wollen, entgegen der Einbahnstraßenregelung befahren. Seit in der Henry-Budge-Straße das Fahrradfahren in beide Richtungen erlaubt ist, ist die Strecke Grillparzerstraße - Henry-Budge-Straße - Edingerweg - Duisbergstraße hin zur Miquelallee eine beliebte Strecke abseits der Escherheimer Landstraße. Die Duisbergstraße ist 30er-Zone, breiter als die Henry-Budge-Straße und ein Ausweichen problemlos möglich. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wäre eine Freigabe des Radverkehrs in beide Richtungen wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1812 Aktenzeichen: 32 1
Hundeauslauf im und um den Grüneburgpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 816/2 Betreff: Hundeauslauf im und um den Grüneburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob die bestehende Hundeauslaufläche im Grüneburgpark unter Einbeziehung der Expertise von Hundebesitzern saniert bzw. neu gestaltet werden kann; 2. ob ggf. auf der an das Bundesbank-Areal angrenzenden Grünfläche (nördlich des Grüneburgparks und der Miquelallee) eine größere umzäunte Hundeauslauffläche eingerichtet werden kann. Begründung: Anregung von Hundebesitzern, die darauf hinweisen, dass ihre Tiere für eine artgerechte Haltung Auslauf benötigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 13 Die FDP-Fraktion beantragt, die Vorlage OF 816/2 dahin gehend zu ergänzen, dass der Magistrat gebeten wird, im nördlichen Teil des Grüneburgparks die Ausweisung eines Hundeauslaufs zu prüfen. Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über die Vorlage OF 816/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1318 2019 1. Der Geschäftsordnungsantrag auf Ergänzung der Vorlage OF 816/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 816/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. BFF und Piraten gegen FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenSchulwegsicherheit Schulcampus Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4650 entstanden aus Vorlage: OF 808/2 vom 08.05.2019 Betreff: Schulwegsicherheit Schulcampus Westend Der Magistrat wird mit Blick auf die Eröffnung des Schulcampus Westend gebeten, die nachfolgenden Punkte zeitnah zu prüfen und zu berichten und soweit realisierbar schnellstmöglich umzusetzen: 1. Bezüglich des Kreuzungsbereiches Hansa-/Miquelallee: a) Errichtung einer Fußgängerbrücke über die Kreuzung; b) Errichtung festinstallierter Ampelblitzanlangen, Geschwindigkeitsmess- und -blitzanlagen; c) Verlängerung der Ampelschaltphasen; d) Vergrößerung bzw. bessere Absicherung der "Mittelinsel"; e) Errichtung von Warnsignalen wie z. B. Achtungsblinkern. 2. Bezüglich des Fuß- und Radwegs von der o. g. Kreuzung entlang der Miquelallee zum Schulcampus: a) Errichtung eines alternativen Fußwegs jenseits der Baumreihe auf dem Unigelände; b) Installation von "Drängelgittern" zwischen Radweg und Autofahrbahn; c) Verbesserung der Einsehbarkeit durch Entfernen/Umsetzen der Werbe- und Laternenmasten; d) Markierung des Schulwegs, besonders direkt vor der Schule, mit Piktogrammen (insbesondere als Hinweis an den Radverkehr). 3. Bezüglich des Kreuzungsbereiches Bremer Straße/Hansaallee: a) Errichtung festinstallierter Ampelblitzanlagen, Geschwindigkeitsmess- und - blitzanlagen; b) Errichtung von Warnsignalen wie z. B. Achtungsblinkern. 4. Bezüglich des Kreuzungsbereiches Eschersheimer Landstraße/Holzhausenstraße: Errichtung von Warnsignalen wie z. B. Achtungsblinkern. 5. Öffnung und Einrichtung des Campus Westend der Goethe-Uni als Schulweg. 6. Einrichtung von Schulbussen von den entfernteren Bereichen des derzeitigen Grundschulbezirks "Holzhausenschule" zum Schulcampus Westend und von dort zu den Horten (morgens und mittags). Begründung: Ergebnisse des Ortstermins zur Schulwegsicherung am 29.03.2019. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1557 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Lärmschutz im Bereich des Grüneburgparks
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 732/2 Betreff: Lärmschutz im Bereich des Grüneburgparks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für Palmengarten, Botanischen Garten und Grüneburgpark zu prüfen und zu berichten: 1. Liegen die Grünflächen nach der Lärmkartierung der Stadt Frankfurt zur Gänze oder teilweise in der 55-60 dB(A) Zone und mithin 10 dB(A) über dem für Erholungszonen geltenden Grenzwert von 45 dB(A)? 2. Folgt daraus ein Handlungsbedarf in Sachen Lärmschutz, z.B. in Form von ad-hoc Lärmkontrollen durch die Verkehrspolizei auf Zeppelin- und Miquelallee? Begründung: Anfrage von Parknutzern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1131 2019 Die Vorlage OF 732/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 entstanden aus Vorlage: OF 646/2 vom 13.09.2018 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus? Vorgang: OM 830/16 OBR 2; ST 513/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme ST 513 genannten Punkte 2. - 4. mit der Antwort: "wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt" auch zeitnah umzusetzen; 2. zu erläutern, was mit dem Wort "Neugestaltung" gemeint ist; 3. zu erläutern, warum die ST 513 mit den Worten endet: "Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen". Bezieht sich dies auf die ganze ST oder nur auf die Punkte 1. und 5.? Begründung: Von den insgesamt fünf Anregungen des Antrags ist bislang kein einziger umgesetzt worden, obwohl laut der ST die Punkte 2. - 4. durchaus die Hoffnung auslösten, dass diese "im Rahmen der Neugestaltung" umgesetzt werden. Der Punkt 1. ist nach Erachten des Ortsbeirates sehr schwammig formuliert, da die Formulierung keine geplante Umsetzung suggeriert. Die Stellungnahme des Magistrats auf die OM 830 ist deshalb insgesamt leider sehr missverständlich. Durch den stetig wachsenden Fahrradverkehr in diesem Bereich, wäre es sehr sinnvoll zumindest die Punkte 1. - 4. zügig zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 636 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Miquelallee ist keine Rennstrecke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3504 entstanden aus Vorlage: OF 565/2 vom 24.05.2018 Betreff: Miquelallee ist keine Rennstrecke Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der Mittelstreifen (Leitplanken) der Miquelallee wird ab der Kreuzung Hansaallee/Miquelallee bis zur einsetzenden Begrünung Richtung Autobahn begrünt. 2. Auf der Miquelallee wird von der Adickesallee kommend, bis zur Höhe Bushaltestelle Grüneburgpark, Tempo 30 in der Nacht eingeführt, entsprechend den erfolgreichen Testverläufen beispielsweise in der Nibelungenallee/Rothschildallee. 3. Die Maßnahme zu 2. wird durch vermehrte Geschwindigkeitsmessungen in der Anfangszeit flankiert. 4. Der Magistrat spricht einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat ab und lädt hierzu auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein. Begründung: Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Beschwerden über Raser speziell auf dem Teilstück Miquelallee/Hansaallee bis zur Autobahn und dies vor allem in der Nacht. Die Ergebnispräsentation vom 25.01.2017 (http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/abschlussergebnisse_tempo30_nachts_220 17.pdf) kommt zu dem Schluss, dass die Geschwindigkeiten generell vor allem aber über 50 km/h deutlich reduziert werden konnten. Entsprechend deutlich fiel der Rückgang der Lärmbelästigung aus. Die Begrünung des Mittelstreifens hat eine weitere Lärmminderung zur Folge und ist zudem ökologisch sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2113 Aktenzeichen: 32 4
Verpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3507 entstanden aus Vorlage: OF 617/2 vom 13.08.2018 Betreff: Verpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht Der Magistrat wird gebeten, zeitnah ein (Vor-Ort-)Gespräch mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Radeberger Gruppe KG als Verpächterin der oben genannten Trinkhalle, der derzeitigen Pächterin sowie des Ortsbeirates 2 abzustimmen, um die im Raume stehende massive Erhöhung der Pachtzahlungen zu erläutern und auf ihre Angemessenheit hin zu klären. Begründung: Der derzeitigen Pächterin droht nahezu eine Verdoppelung der Pachtzahlungen, was die Wirtschaftlichkeit des Standortes in Frage stellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2238 Aktenzeichen: 64 3
Baustellenverkehr Stralsunder Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2840 entstanden aus Vorlage: OF 516/2 vom 22.02.2018 Betreff: Baustellenverkehr Stralsunder Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der in den nächsten Jahren angesichts der auf dem Gelände entlang der Miquelallee geplanten Neubauten von Kita, Turnhalle und Gymnasium zu erwartende Baustellenverkehr in der Stralsunder Straße geführt werden soll und ob gegebenenfalls die Einrichtung einer Ausfahrt der Fahrzeuge auf die Eschersheimer Landstraße möglich ist. Begründung: Anfrage von Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1317 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 485 Aktenzeichen: 63 0
Grüne Wände - aber nicht in Frankfurt?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1997 entstanden aus Vorlage: OF 324/2 vom 03.08.2017 Betreff: Grüne Wände - aber nicht in Frankfurt? Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Schwierigkeiten bei der Begrünung der Abschlussmauer des Palmengartens an der Zeppelin- und Miquelallee auftraten; 2. ob geplant ist, nach Aufklärung der Schwierigkeiten eine Neubepflanzung vorzunehmen; 3. oder - falls nicht - warum auf eine Wandbegrünung verzichtet werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2269
Fahrradweg Miquelallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1816 entstanden aus Vorlage: OF 307/2 vom 23.05.2017 Betreff: Fahrradweg Miquelallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der kombinierte Fuß-/Radweg entlang der Miquelallee (Fahrtrichtung Bockenheim) zwischen Joachim-Becher-Straße und Eschersheimer Landstraße für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben werden kann. Begründung: Für die Bewohner im Bereich Kallestraße/Carl-von-Weinberg-Straße/Freseniusstraße ist der Fahrradverkehr Richtung Eschersheimer Landstraße derzeit ungünstig gestaltet. Auf der gegenüberliegenden Seite der Miquelallee ist der Fahrradverkehr bereits in beide Richtungen erlaubt, obwohl die Breite des Fuß-/Radweges dort geringer ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1889 Aktenzeichen: 32 1
Neubau einer Grundschule sowie einer weiterführenden Schule im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2017, OF 278/9 Betreff: Neubau einer Grundschule sowie einer weiterführenden Schule im Ortsbezirk 9 Im Zuge der Nachverdichtung der Platensiedlung kristallisiert sich heraus, dass das vorhandene Angebot an Grundschulplätzen wahrscheinlich nicht ausreichen wird. Die Differenz zwischen Angebot und Bedarf bewegt sich in einer Größenordnung von zwei Klassen. Gleichzeitig zeichnet sich immer deutlicher ab - siehe zuletzt die Presseberichte über steigende Zuweisungen von Viertklässlern auch im Bereich der Haupt- und Realschulen, der IGS'en sowie KGS'en -, dass auch die Anzahl der Plätze in den weiterführenden Schulen weder in den Eingangsklassen noch in den höheren Jahrgängen ausreicht, wenn Zugänge aus anderen Schulen kommen. Da nicht vorherzusehen ist, wie sich die Haushaltslage zukünftig entwickelt, ist bei der Neuplanung von Schulen kostenbewusst vorzugehen. Vor diesem Hintergrund bestehen Zweifel daran, ob es ökonomisch sinnvoll ist, nur eine zweizügige Grundschule zu planen und zu errichten. Vielmehr sollte beizeiten die Möglichkeit einer verbundenen Grund- und weiterführenden Schule erwogen werden. Angesichts der Planung, das Gymnasium Nied an die nicht weit entfernte Miquelallee zu verlagern, scheint es nicht angezeigt, hier ein weiteres Gymnasium zu errichten. Die weiterführende Schule sollte daher kein Gymnasium sein. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, im Bereich des südlichen Ginnheim sowohl eine Grundschule als auch eine weiterführende Schule, die nicht Gymnasium ist, zu errichten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 278/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 278/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 278/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 09.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 667 2017 Die Vorlage OF 278/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: FDP
Weiter lesenRad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1686 entstanden aus Vorlage: OF 208/2 vom 27.01.2017 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass an Straßen mit schmalen Verkehrsinseln durchgängige Grünphasen für Fußgänger bestehen, sodass Kindergruppen oder Personen mit Kinderwagen nicht den Gefährdungen des Autoverkehrs unmittelbar ausgesetzt sind. Das gilt im Ortsbezirk 2 insbesondere an folgenden Ampelüberquerungen: - Adalbertstraße: Leipziger Straße (Ladengalerie)/Gräfstraße (Commerzbank-Filiale) - Bockenheimer Landstraße: Letzte Ampel der Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Depot/Bockenheimer Warte - Gräfstraße (Kreuzung Sophienstraße): Es geht um den Überweg in Fahrtrichtung Sophienstraße stadteinwärts. Hier ist die Verkehrsinsel besonders schmal. - Zeppelinallee: Überquerung an der Einmündung Sophienstraße, Sophienstraße/"Papageno"-Eingang des Palmengartens Sollte der Magistrat an den betreffenden Kreuzungen auf die teilweise eingesetzten mechanischen Ampelschaltungen als Begründung für eine Ablehnung verweisen wollen, so wird er gebeten, diese durch aktuelle Schaltungen zu ersetzen. Begründung: Einige Verkehrsinseln sind so schmal, dass ein Kinderwagen in Gehrichtung nicht vollständig darauf Platz findet. Umso schwieriger wird es für Kindergruppen aus Krippen und Krabbelstuben, dort sicher auf die Grünphase für Fußgänger zu warten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1696 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Miquel-/Hansaallee endlich entschärfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1500 entstanden aus Vorlage: OF 249/2 vom 06.04.2017 Betreff: Kreuzung Miquel-/Hansaallee endlich entschärfen Vorgang: OM 1079/17 OBR 2 Der Magistrat wird beauftragt, möglichst zeitnah zur Vorlage OM 1079 Stellung zu nehmen und die Planung für mehr Sicherheit an der Kreuzung Miquel-/Hans aallee voranzutreiben. Mit deutlich entschärfenden Maßnahmen soll nicht gewartet werden, bis die Neubauten für die Universität und die Schulen südlich der Miquelallee entstehen. Vor allem ist ein bereits zugesagtes blinkendes, gelbes Warnsignal anzubringen, das Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern ermöglichen soll, gefahrloser die Kreuzung zu überqueren. Begründung: Presseberichten zufolge (beispielsweise FAZ vom 21.03.17) ist die Situation an dieser Kreuzung vor allem für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer unzumutbar. Besonders die Sicherheit von Kindern ist offenbar drastisch gefährdet. Nach entsprechenden Hinweisen und Protesten aus der Bevölkerung wurde zumindest ein blinkendes Warnsignal zugesagt, aber offenbar noch nicht installiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1079 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1390 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsführung Stralsunder Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2017, OF 236/2 Betreff: Verkehrsführung Stralsunder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob der morgendliche "Andienungsverkehr" der Eltern zu der neuen Kita auf dem Areal zwischen Stralsunder Straße und Eschersheimer Landstraße durch die Stralsunder Straße geführt wird; 2. ob ggf. Maßnahmen geplant sind, um den "Andienungsverkehr" aus dem weiteren "U-förmigen" Straßenverlauf der Stralsunder Straße (Wohngebiet) herauszuhalten; 3. ob ggf. Maßnahmen geplant sind, um den Rückfluss des "Andienungsverkehrs" über den morgens ebenfalls stark befahrenen Verkehrsknoten Hansaallee / Ecke Miquelallee so zu gestalten, dass es zu keinem Rückstau in der Stralsunder Straße kommt. Begründung: Anfrage von Bewohnern der Stralsunder Straße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 383 2017 Die Vorlage OF 236/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAbstellen von Camping- und Transportwagen in der Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2017, OF 237/2 Betreff: Abstellen von Camping- und Transportwagen in der Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. wie er das Abstellen von Camping- aber auch Transportwagen in der Zeppelinallee sowie rund um den an Broßstraße, Lilienthalallee und Franz-Rücker-Allee angrenzenden "Kreisel" bewertet; 2. welche Maßnahmen (z.B. durch Beschilderung analog zur Lilienthalallee) aus Sicht des Magistrats ergriffen werden können, um die o.g. Missstände in der Zeppelinallee zu beseitigen. Begründung: Beschwerde von betroffenen Anwohnern, dass die Bewohner der Camping- und Transportwagen z.B. die Grünflächen als "öffentliche Toilette" nutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 379 2017 Die Vorlage OF 237/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 1 LINKE.
Partei: CDU
Weiter lesenGymnasium Nied im Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 210/2 Betreff: Gymnasium Nied im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Soll das zwischen Hansaallee, Miquelallee und Eschersheimer Landstraße zu bauende "Gynasium Nied" (a) tatsächlich Schüler aus dem Stadtteil Nied aufnehmen, oder (b) handelt es sich nur um einen Stellvertreter-Namen für ein neues Gymnasium, das anstelle des ursprünglichen Standortes Nied wegen der dortigen Altlastenproblematik nunmehr im Westend gebaut wird, aber dann auch zuvorderst für Schüler aus dem Westend und umliegenden Stadtteilen zur Verfügung stehen wird ? 2. Wenn 1.(a) zutrifft, wird dann ein Zubringerbus für die Schüler eingerichtet, der sie von Nied ins Westend und nach Schulschluß wieder nach Hause bringt, ohne daß ihnen große Zeitverluste durch die Benutzung der bestehenden Verkehrslinien (mit deren Umsteigezwängen) aufgebürdet werden ? 3. Wenn 1.(b) zutrifft, wird dann in absehbarer Zeit nach Klärung der Altlastenproblematik oder Suche eines neuen Standortes in Nied ein für diesen Stadtteil ortsnahes Gymnasium errichtet ? Begründung: Ein Gymnasium für Schüler aus dem Stadtteil Nied im Westend anzusiedeln, bedeutet für diese unverhältnismäßig lange tägliche Fahrzeiten. Damit würde die intellektuelle Unfähigkeit der Schulplaner auf dem Rücken der Kinder zu deren Lasten ausgetragen. Da könnte man auch den Campus Westend demnächst nach Witzenhausen verlegen - oder besser noch, den Römer nach Schilda. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 210/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der CDU wird Ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 375 2017 1. Ziffer 1. der Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Ziffer 2. der Vorlage OF 210/2 wird abgelehnt. 3. Ziffer 3. der Vorlage OF 210/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: 3 CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 1 CDU, SPD, FDP und Piraten (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2.: 4 CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen 2 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei einer Enthaltung CDU zu 3.: 4 CDU, SPD, 3 GRÜNE und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU und Piraten
Partei: BFF
Weiter lesenRückbau des Miquelknotens
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 211/2 Betreff: Rückbau des Miquelknotens Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche Potentiale stecken in einem Rückbau der A66 (West) und des Miquelknotens von diesem bis zur Ludwig-Landmannstraße ? Insbesondere wären dabei zu bedenken: a) Flächengewinn östlich des Straßenzugs Rosa-Luxemburg-Straße/Miquelallee für die Verbindung des Grüneburgparks mit der Miquelanlage an der Deutschen Bundesbank. b) Flächengewinn westlich des genannten Straßenzuges für Wohnungsbau nördlich der Frauenlobstraße. c) Verbesserte Anfahrt zum Markus-Krankenhaus. d) Verbesserte Integration des Gebietes um den Europaturm und das Geldmuseum in den städtischen Siedlungs- und Verkehrsraum, im Hinblick auf eine evtl. spätere Aufwertung. e) Arrondierung des Grünzuges Volkspark Niddatal - Friedhof Bockenheim - Universitäts-Sportgelände beiderseits der jetzigen A66 und der Bahnlinie. f) Verringerung des Verkehrslärms in den angrenzenden Wohnvierteln und Grünanlagen. g) Verringerung der Abgasbelastung durch die folgerichtige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h wegen des Ersatzes der Autobahntrasse durch eine städtische Straße. 2. In welchem zeitlichen und finanziellen Rahmen ließe sich ein solches Projekt realisieren ? Begründung: Da das Projekt einer Verbindung des Autobahnendes Miquelknoten mit der A661 durch einen Tunnel unter dem Alleenring aufgegeben wurde, ist die autobahnmäßige Ausformung des Übergangs der A66 (West) zur Miquelallee nicht mehr notwendig. Durch einen Rückbau könnten wertvolle Flächen und lokale Verkehrsverbindungen, insbesondere für Fuß- und Radverkehr gewonnen werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 211/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 211/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU, SPD, 1 GRÜNE und FDP gegen 1 CDU, 3 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten
Partei: BFF
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