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Meine Nachbarschaft: Linnéstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Flüsterbeton bzw. Flüsterasphalt in BornheimMitte auf die Fahrbahn aufbringen

04.10.2022 · Aktualisiert: 04.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2839 entstanden aus Vorlage: OF 235/4 vom 08.09.2022 Betreff: Flüsterbeton bzw. Flüsterasphalt in Bornheim-Mitte auf die Fahrbahn aufbringen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Umgestaltung der Haltestelle "Bornheim-Mitte" und weiterer Straßenabschnitte der Saalburgallee, ab Ringelstraße bis Heidestraße, ein Belag aus Flüsterbeton, respektive Flüsterasphalt, auf die Fahrbahn aufgetragen werden kann. Begründung: Die Anwohnerinnen und Anwohner sind von hohem Verkehrslärm an diesem zentralen Verkehrsknotenpunkt in Bornheim-Mitte betroffen. Zu einer Reduzierung des von Pkws und Bussen verursachten Lärmpegels kann die Aufbringung von Flüsterbeton bzw. Flüsterasphalt einen Beitrag leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 849 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee - Parkplätze offiziell markieren

06.09.2022 · Aktualisiert: 13.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2596 entstanden aus Vorlage: OF 227/4 vom 04.09.2022 Betreff: Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee - Parkplätze offiziell markieren Der Magistrat wird gebeten, in der Einmündung der westlichen Bornheimer Landwehr in die Wittelsbacherallee, auf der Fläche vor dem Haus Wittelsbacherallee Nummer 117, die Nutzung als Parkplätze zu markieren und mit entsprechenden Schildern zu versehen. Der Bereich weist auch mit einer entsprechenden Markierung noch einen Abstand von über zweieinhalb Metern zur nächsten Hauswand auf, sodass der Fußverkehr auch nicht beeinträchtigt wird. Begründung: Die genannte Fläche wird seit vielen Jahren zum Parken benutzt. Jedoch gibt es keine Markierung oder Beschilderung, die diese Nutzung regelt. Da der Gehsteig vor der Einmündung in die Wittelsbacherallee eine Breite aufweist, die bei Querparken auf dem Gehweg keine Behinderung der Fußgängerinnen und Fußgänger nach sich zieht, soll das Querparken an dieser Stelle polizeilich nicht geahndet werden. Angesicht der Knappheit von Parkplätzen im Viertel und der im näheren Bereich bereits vorhandenen Fahrradabstellmöglichkeiten, sollte die weitere Nutzung zum Parken daher so auch offiziell angeordnet werden. Eine alternative Begrünung der Fläche erscheint angesichts der vorhandenen Verschattung durch die umgebenden Bäume an dieser Stelle nicht erstrebenswert. (Quelle: Kartenausschnitt: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2730

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Hinweise auf Halteverbot im Kreuzungsbereich Dahlmannstraße/Rhönstraße

06.09.2022 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2591 entstanden aus Vorlage: OF 222/4 vom 06.08.2022 Betreff: Zusätzliche Hinweise auf Halteverbot im Kreuzungsbereich Dahlmannstraße/Rhönstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Halteverbot im Kreuzungsbereich Dahlmannstraße/Rhönstraße noch klarer markiert werden kann, zum Beispiel mit zusätzlichen Schildern oder Zickzacklinien als Markierung auf der Straße. Begründung: Obwohl in dem genannten Bereich das Gehwegparken durch Poller verhindert werden soll, parken immer wieder Autos vor den Pollern zum Großteil auf der Straße (siehe Foto). Eventuell könnte eine ganz klare Beschilderung und Markierung die Situation noch mal deutlich machen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2356 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 450 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Einmündung Dahlmannstraße/Röderbergweg

06.09.2022 · Aktualisiert: 21.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2592 entstanden aus Vorlage: OF 223/4 vom 13.08.2022 Betreff: Fahrradbügel Einmündung Dahlmannstraße/Röderbergweg t Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung Dahlmannstraße/Röderbergweg (nordöstliche Ecke) Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner des Bereichs bemängeln fehlende Anschließmöglichkeiten für Fahrräder. An der Einmündung könnte zudem auf diese Weise auch dem Falschparken vorgebeugt werden, das die Überquerung der Straße durch Fußgängerinnen und Fußgänger regelmäßig behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2780

OF (Antrag Ortsbeirat)

Querparken auf dem Gehsteig in der Bornheimer Landwehr

20.08.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 220/4 Betreff: Querparken auf dem Gehsteig in der Bornheimer Landwehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor der Hausnummer 117 in der Bornheimer Landwehr soll offiziell das bislang praktizierte Querparken von PKWs auf dem Gehweg gelten. Begründung: Da der Gehsteig vor der Einmündung in die Wittelsbacher Allee eine Breite aufweist, die bei Querparken auf dem Gehweg keine Behinderung der Fußgänger nach sich zieht, soll das Querparken an dieser Stelle polizeilich nicht geahndet werden. Gegebenenfalls kann das Gehwegparken mit Zeichen oder Parkmarkierungen auf Grundlage der StVO erlaubt werden, wo dieses auch ohne das Vorhandensein entsprechender Zeichen in der Vergangenheit ohne Beanstandungen praktiziert worden ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4 am 06.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 220/4 wird durch die Annahme der Vorlage OF 227/4 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Beutelspendern für Hundekotbeutel

05.07.2022 · Aktualisiert: 05.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2497 entstanden aus Vorlage: OF 205/4 vom 21.06.2022 Betreff: Anbringung von Beutelspendern für Hundekotbeutel Der Magistrat wird gebeten, an der Wittelsbacherallee, Höhe der Hausnummer 141 (stadteinwärts), einen Hundekotbeutelspender anzubringen sowie auf Höhe der Hausnummer 135 a einen Mülleimer neben der Bank zu platzieren. Begründung: Der Grünstreifen dort ist stark frequentiert und hat keinerlei Müllinfrastruktur. Die Hinterlassenschaften, nicht nur der Hunde, werden in die Grünanlage entsorgt. Mit den oben genannten Maßnahmen wird dies zukünftig nicht mehr der Fall sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2295

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Bürgersteig Pestalozzistraße/Ecke Ettlingerstraße

05.07.2022 · Aktualisiert: 01.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2499 entstanden aus Vorlage: OF 208/4 vom 15.06.2022 Betreff: Fahrradbügel Bürgersteig Pestalozzistraße/Ecke Ettlingerstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Bürgersteig an dieser Straßenecke einen Fahrradabstellplatz mit mehreren Fahrradbügeln einzurichten. Begründung: Die Freifläche zwischen dem mächtigen Baum auf dem Bürgersteig Pestalozzistraße und der Ettlingerstraße eignet sich ideal dazu. Von diesem Platz aus bis zur Wittelsbacherallee gibt es überhaupt keine Fahrradständer. Das führt dazu, dass die Fahrräder insbesondere von Besuchern der Anwohnerinnen und Anwohner an den Verkehrsschildern angeschlossen werden. Da dieser Platz zudem oft als Spermülldepot benutzt wird, so die Nachbarn, eignet er sich auch zur Verhinderung dieses Verhaltens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2574 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradbügel statt Poller

21.06.2022 · Aktualisiert: 28.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 206/4 Betreff: Fahrradbügel statt Poller Der Magistrat wird gebeten, auf folgenden Sperrflächen die Poller zu entfernen und stattdessen Fahrradbügel anzubringen: · in Alt-Bornheim vor der Hausnummer 3 · Am Rötheneck vor der Hausnummer 7 · in der Bornheimer Landwehr vor dem Zebrastreifen Höhe Linnéstraße 10 Begründung: Der Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder wächst ständig. Die Entfernung von Pollern auf Sperrflächen und das dortige Anbringen von Fahrradbügeln vermeidet zudem eine Beeinträchtigung des Fußverkehrs im Gegensatz zu Neuinstallationen von Fahrradbügeln auf Fußwegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 206/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Veränderte Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Saalburgstraße bis Einmündung Ringelstraße (Bornheimer Fünffingerplätzchen)

03.05.2022 · Aktualisiert: 13.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2070 entstanden aus Vorlage: OF 184/4 vom 12.04.2022 Betreff: Veränderte Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Saalburgstraße bis Einmündung Ringelstraße (Bornheimer Fünffingerplätzchen) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern Veränderungen von Formen der Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Saalburgstraße bis Einmündung Ringelstraße (Bornheimer Fünffingerplätzchen) denkbar und mittelfristig umsetzbar sind und mit welchen benennbaren Folgen, insbesondere bei einer Sperrung für den Durchgangsverkehr, zu rechnen ist. Zudem soll die Möglichkeit evaluiert werden, barrierefrei und optisch hochwertig die Berger Straße mit dem Bornheimer Fünffingerplätzchen zu verbinden. Begründung: 1. Die Berger Straße ist in diesem Teil eine Mischung aus Einzelhandelsgeschäften, zwei größeren Lebensmittelgeschäften, einer Bankfiliale, Restaurants sowie einem Bistro und Eissalon. Zudem gibt es Wohnhäuser, die zum Teil auch Arztpraxen und weitere Dienstleistungen beherbergen. Fast ausnahmslos werden die Geschäfte von Kunden besucht, die auch jetzt schon in diesem Straßenabschnitt keinen der wenigen Parkplätze besetzen. 2. Es wäre vorstellbar, hier eine Zone zu schaffen, die nur für Anliegerinnen und Anlieger sowie Lieferverkehr befahrbar wäre. Die Berger Straße könnte ebenerdig mit dem Bornheimer Fünffingerplätzchen barrierefrei verbunden werden. Das wäre nicht nur optisch hochwertig, sondern ergäbe insbesondere für ältere Mitmenschen und Familien - in dem gerade neu errichteten Gebäude wird es eine Kita geben - eine Flanier- und Aufenthaltszone. 3. Die Straße ist recht schmal und wird auch jetzt schon - nicht nur wegen der momentanen Baustellen - von Autos, Fahrradfahrern und Fußgängern gleichzeitig benutzt, was immer wieder zu Gefahren- und Stresssituationen führt. 4. Der Anlieferverkehr ist gering und auf bestimmte Zeiten begrenzt. 5. Bei der Fertigstellung des Neubaus auf dem sogenannten Gaumergelände käme noch unterirdischer Parkraum hinzu. Auch der Anlieferverkehr für das neue Wohngebäude mit einem weiteren Vollversorger ist nicht über diesen Teil der Berger Straße vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2070 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk

15.03.2022 · Aktualisiert: 09.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 entstanden aus Vorlage: OF 165/4 vom 20.02.2022 Betreff: Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk Vorgang: OM 522/21 OBR 4; ST 327/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis wann mit einem barrierefreien Ausbau/Umbau der noch nicht barrierefreien Straßenbahnstationen in Bornheim/Ostend zu rechnen ist. Hinsichtlich der Straßenbahnstationen "Habsburger-/Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte" wird der Magistrat, die angekündigten Umsetzungen im Ortsbeirat vorzustellen, sobald die Planung vorstellungswürdig ist. Begründung: In seiner sehr ausführlichen Stellungnahme zur Verkehrsplanung im Ortsbezirk vom 04.02.2022, ST 327, listet der Magistrat unter anderem den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnstationen "Burgstraße", "Saalburg-/Wittelsbacherallee", "Ernst-May-Platz", "Bornheim Mitte" und "Habsburger-/Wittelsbacherallee" als durch die VGF geplant. Aus dem Nahverkehrsplan 2025+ ergeben sich noch weitere umzubauende Straßenbahnstationen, namentlich "Freiligrathstraße", "Waldschmidtstraße", "Osthafenplatz" und "Schwedlerstraße" (vergleiche Nahverkehrsplan 2025+ Anlagenband Kartenteil, Seite 12). Einige Termine in der Liste legen die Vermutung nahe, dass schon detailliertere Planungen vorliegen müssten: Besonders relevant wären Informationen zu den Straßenbahnstationen "Habsburger-/ Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte", für die die Fertigstellung der Umbaumaßnahmen laut Nahverkehrsplan 2025+ im Jahr 2022 (Straßenbahnstation "Habsburger-/Wittelsbacherallee") bzw. 2023 (Straßenbahnstation "Bornheim Mitte") geplant war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Antrag vom 13.11.2022, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3203 Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816

OF (Antrag Ortsbeirat)

Grüne Gleise für Bornheim und das Ostend

25.02.2022 · Aktualisiert: 05.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2022, OF 164/4 Betreff: Grüne Gleise für Bornheim und das Ostend Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, geeignete Streckenabschnitte bzw. Haltestellen der Straßenbahngleisen der Linien 11, 12 und 14 im Ortsbezirk 4 mit Blühwiesen zu begrünen (z.B. Haltestellen Ostendstraße, Zoo, Eissporthalle Festplatz, Saalburg-/ Wittelsbacherallee). Begründung: In Großstädten kann die Begrünung öffentlicher Flächen als Klimamaßnahme eine wichtige ökologische Funktion erfüllen. Die neu entstehenden Vegetationsflächen wirken sich u. a. positiv auf den Wasser- und Temperaturhaushalt der unmittelbaren Umgebung aus und helfen, das Mikroklima positiv zu beeinflussen. Bspw. kann in den Sommermonaten das in der Begrünung gespeicherte Wasser die unmittelbare Umgebung durch Verdunstung abkühlen. Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Insektensterbens sollten bevorzugt Blühwiesen gepflanzt werden. Sie tragen zur Biodiversität bei. Weitere Vorteile bestehen bspw. in der Wasserrückhaltung im Gleis, der Reduktion von Schallemmissionen, der Aufheizung im Gleis sowie in der stadtgestalterischen Aufwertung. Quellen: Kappis, Christel und Hendrikje Schreiter: Grüne Gleise: Gleisbettnaturierung in Deutschland. In: Neue Landschaft 5. 28. Mai 2018. https://neuelandschaft.de/artikel/gruene-gleise-gleisbettna turierung-in-deutschland-8692.html Grüngleis Netzwerk: Wirkung und Funktion Grüner Gleise. o. J. http://www. gruengleisnetzwerk.de/images/downloads/wirkung.pdf Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 164/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD und CDU gegen LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); GRÜNE und FDP (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Berger Straße 170 bis 176 (gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie Tchibo)

15.02.2022 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1674 entstanden aus Vorlage: OF 148/4 vom 24.01.2022 Betreff: Fahrradbügel Berger Straße 170 bis 176 (gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie Tchibo) Der Magistrat wird gebeten, auf der Berger Straße auf der stadtauswärts rechten Seite gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie T chibo in zweiter Reihe ausreichend permanente Fahrradbügel anzubringen (als Erweiterung oder als Ersatz für den dort vorhandenen Fahrradständer). Begründung: In diesem Bereich der Berger Straße zwischen Eichwaldstraße und Wiesenstraße gibt es aktuell sehr wenige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Außer drei ad-hoc Fahrradbügel an der beschriebenen Stelle bleiben nur Baumbegrenzungen und Laternen oder Schilder, die aber nicht für das Abstellen von Fahrrädern positioniert sind, wodurch dann potenziell Parkplätze blockiert oder schwerer nutzbar gemacht werden. Für so einen langen Abschnitt ist diese Situation inakzeptabel, Fahrradbügel etwa in der Mitte dieses Abschnitts wären ein erster Schritt in die richtige Richtung. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Endlich wieder eine öffentliche Toilette mit Wasserhäuschen am Bornheimer Hang!

15.02.2022 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1677 entstanden aus Vorlage: OF 151/4 vom 27.01.2022 Betreff: Endlich wieder eine öffentliche Toilette mit Wasserhäuschen am Bornheimer Hang! Vorgang: B 646/20 Der Magistrat wird gebeten, in der Anlage an der Kettelerallee (Rose-Schlösinger-Anlage) am Standort des ehemaligen Wasserhäuschens wieder eine öffentliche Toilettenanlage mit Wasserhäuschen zu errichten. Begründung: Die Grünanlagen und Freizeitflächen in der Kettelerallee beziehungsweise Rose-Schlösinger-Anlage mit ihren Spielplätzen, der Sportanlage und dem Hundeauslauf werden sehr stark von Bürgerinnen und Bürgern frequentiert. Doch es gibt auch dort keine öffentliche Toilettenanlage. Somit werden die Bürgerinnen und Bürger sprichwörtlich gezwungen, sich in die Büsche zu schlagen. Nicht gerade zur Freude aller und der dortigen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner. Im Magistratsbericht vom 04.12.2020, B 646, wird festgestellt: "Im Zuge der Erstellung des städtischen Toilettenkonzeptes wird auch der Standort Kettelerallee/Wittelsbacherallee (Rose-Schlösinger-Anlage) für den Betrieb einer öffentlichen Toilettenanlage, ggfs. in Verbindung mit einem Wasserhäuschen bewertet. Ein abschließendes Ergebnis liegt derzeit noch nicht vor. Zum Fortgang wird berichtet." Der Presse war zu entnehmen, dass dort nun nur eine Funktionstoilette ohne Wasserhäuschen entstehen soll. Dies entspricht nicht den Vorstellungen des Ortsbeirates und der Bevölkerung. Zumal sich auch der benachbarte Kleingartenverein Buchhang e. V. wiederholt für das Betreiben eines Kioskes an dieser Stelle eingesetzt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 646 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2346 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünfläche am Kreisel Bornheimer Landwehr/Ecke Roßdorfer Straße wieder begrünen

15.02.2022 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1669 entstanden aus Vorlage: OF 140/4 vom 31.01.2022 Betreff: Grünfläche am Kreisel Bornheimer Landwehr/Ecke Roßdorfer Straße wieder begrünen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die brachliegende und verkommene Grünfläche an der Bornheimer Landwehr/Ecke Roßdorfer Straße wieder begrünt werden kann. Dabei wird angeregt, die anliegenden Hauseigentümer anzufragen, ob eine Regenwassernutzung für die Sträucher und Bäume denkbar ist. Begründung: Der Zustand ist erschreckend, von einer Grünfläche kann hier nicht mehr gesprochen werden. Derzeit sind großflächig keine Sträucher mehr vorhanden und die eigentlich als begrünte Gartenfläche gedachte Anlage wird als Trampelpfad benutzt. Abwehrhecken am Rand und blühende Sträucher würden dem Kreisel und auch den auf der Straße um den Kreisel befindlichen Gastwirtschaften ein schöneres Ambiente bieten. Bild: Blick von der Roßdorfer Straße auf den Kreisel Bornheimer Landwehr, links die angesprochene Grünfläche (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1120

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Private Tiefgarage der Eigentümergemeinschaft Ringelstraße und Roßdorfer Straße mit Tiefgarageneinfahrt Bornheimer Landwehr neben Hausnummer 39

17.01.2022 · Aktualisiert: 05.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1432 entstanden aus Vorlage: OF 131/4 vom 12.01.2022 Betreff: Private Tiefgarage der Eigentümergemeinschaft Ringelstraße und Roßdorfer Straße mit Tiefgarageneinfahrt Bornheimer Landwehr neben Hausnummer 39 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, - ob Kenntnisse vorliegen, wann mit der Widereröffnung der genannten Tiefgarage mit circa 150 Parkplätzen zu rechnen ist und - ob er Möglichkeiten sieht, die Vorgänge zu beschleunigen. Begründung: Die Tiefgarage der Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung Langknecht aus Hanau, ist seit circa Januar 2021 wegen baulicher Mängel außer Betrieb genommen worden. Bis heute sind keine Renovierungsarbeiten zu erkennen und die Eigentümer und vor allen sonstige Garagenmieter aus der Nachbarschaft, die dort nicht wohnen, müssen auf der Straße einen Parkplatz einnehmen. Dies führt in dem dicht bewohnten Gebiet zu einem erhöhten Parkdruck. Die Folge sind permanente Parkverstöße und Behinderungen auf Überwegen und an Straßeneinmündungen und Hofeinfahrten. Beim Neubau im Jahr 1969 war die Tiefgarage des Wohnblockes ein Bestandteil der Baugenehmigung. Dieser Bauauflage wird zum Nachteil aller Anwohner seit einem Jahr nicht mehr nachgekommen. Mieter der Tiefgarage erhalten keinerlei Informationen wann eine Instandsetzung erfolgen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 836

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze in der Robert-Blum-Straße markieren

17.01.2022 · Aktualisiert: 15.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1429 entstanden aus Vorlage: OF 126/4 vom 01.12.2021 Betreff: Parkplätze in der Robert-Blum-Straße markieren Der Magistrat wird gebeten, in der Robert-Blum-Straße vor den Hausnummern 6 bis 10 das hälftige Parken auf dem Gehweg zu erlauben und zu markieren sowie eine entsprechende Beschilderung (Verkehrszeichen 315) anzubringen. Begründung: Die Robert-Blum-Straße weist im Bereich zwischen Ravensteinstraße und Habsburgerallee auf beiden Seiten eine klare Parkregelung mit Beschilderung auf. Im Abschnitt zwischen Ravensteinstraße und Dahlmannstraße ist hingegen nur die nördliche Seite mit Parken auf dem Gehweg beschildert. Die südliche Seite vor den Hausnummern 6 bis 10 ist hingegen ohne Markierung und Beschilderung. Um Lkws und Müllfahrzeugen das Abbiegen im Einmündungsbereich von der Ravensteinstraße in die Robert-Blum-Straße (in Richtung Dahlmannstraße) zu ermöglichen, parken die Anwohnerinnen und Anwohner hier regelmäßig zur Hälfte auf dem Gehweg, welcher auch breit genug erscheint. Bei Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch die Stadtpolizei resultieren hieraus jedoch Bußgelder, da die entsprechende Beschilderung fehlt und somit die Autos mit allen vier Rädern auf der Straße platziert sein müssten. Die oben vorgeschlagene Beschilderung sollte daher ergänzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1420 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung am Bürgerhaus Bornheim

22.11.2021 · Aktualisiert: 04.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1072 entstanden aus Vorlage: OF 97/4 vom 06.11.2021 Betreff: Beleuchtung am Bürgerhaus Bornheim Der Magistrat wird gebeten, die Saalbau Betriebsgesellschaft mbH aufzufordern, die Beleuchtung rund um das Bürgerhaus Bornheim, ab Eintritt der Dunkelheit, sicherzustellen. Begründung: Auf die öffentlichen Fußwege entlang des Bürgerhauses und auf der Rückseite zur Bornheimer Landwehr hin sind seit Wochen die dort vorhandenen Laternen abgeschaltet. Es ist keine Beleuchtung vorhanden. Dies bürgt die Gefahr von Unfällen und Überfällen. Trotz telefonischer Hinweise bereits im September 2021 auf dem Missstand ist bisher nichts passiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 478 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Doppelte Radspur auf der Saalburgallee

22.11.2021 · Aktualisiert: 08.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1074 entstanden aus Vorlage: OF 101/4 vom 06.11.2021 Betreff: Doppelte Radspur auf der Saalburgallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine doppelte Radspur auf der Saalburgallee/Ecke Ringelstraße im Westen und Andreaestraße im Osten eingerichtet werden kann. Außerdem soll ein abgeflachter Bordstein zur Einfahrt gegen die Autofahrtrichtung auf dem Radweg bis zur Andreaestraße erstellt werden. Begründung: Radfahrerinnen und Radfahrer, die von Süden kommen und die Saalburgallee überqueren, fahren oft dem Hauptverkehrsstrom folgend nach Norden in die Ringelstraße ein und weiter auf die Rendlerstraße. Diese Straßen sind mit Pkw-Verkehr stark belastet und äußerst eng insbesondere auch noch durch die Baustelle an der Ringelstraße. Durch Nutzung der Andreaestraße nach Norden mit Verlängerung Durchgang zum Hohen Brunnen und Alt-Bornheim könnten viele Radfahrende sicher nach Norden ausweichen. Für Radfahrerinnen und Radfahrer, die die Ringelstraße von Norden nach Süden fahren, wäre ein kurzer, sicherer Weg zur Post möglich. Skizze Verkehrsführung - Doppelte Radspur auf der Saalburgallee Quelle: Google Maps 2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 613 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Berger Straße - Querungshilfe für Hortkinder

22.11.2021 · Aktualisiert: 08.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1071 entstanden aus Vorlage: OF 96/4 vom 08.11.2021 Betreff: Berger Straße - Querungshilfe für Hortkinder Der Magistrat wird gebeten, Hortkindern auf der Berger Straße zwischen Höhenstraße und Eichwaldstraße einen sichereren Überweg zu ermöglichen, z. B. durch einen Fußgängerüberweg oder Piktogramme auf der Straße (Vorsicht Kinder) vor ihrer Einrichtung. Begründung: Im Ortsbeirat wurde berichtet, dass Kinder, die im Bereich Berger Straße 121 eine Kindertagesstätte besuchen, auf ihrem Weg von der Linnéschule die Straße queren müssen und dabei allerhand Unsicherheiten durch Kfz-Verkehr und Radverkehr (letzterer aus beiden Richtungen) ausgesetzt sind. Abhilfe könnte ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder wenigstens ein Piktogramm gegenüber dem Eingang zur Einrichtung schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erneuerung der Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee

02.10.2021 · Aktualisiert: 04.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2021, OF 86/4 Betreff: Erneuerung der Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee Vorgang: OM 6880/20 OBR 4; ST 601/21 Der Ortsbeirat möge beschließen die folgende Anfrage an den Magistrat zu richten Wann kann zum Antrag OF 525/4 vom 23.11.2020 und der Stellungnahme des Magistrates ST 601 vom 12.03.2021 mit einer Antwort zu den Konzeptvarianten bezüglich der Begrünung und dem Parken für PKWs und Fahrräder gerechnet werden. Begründung: Vor dem Hintergrund der am 27.09.2021 durch das Straßenverkehrsamt bekannt gewordenen Planung von Fahrradbügel in der Freiligrathstraße Ecke Mainkurstraße und Ecke Fechenheimerstraße (siehe Anlage) stellt sich die Frage ob nicht gleich das gesamte vom Ortsbeirat als Anregung gedachte Konzept in Betracht gezogen werden kann. Anlage zu dem Antrag Zeichnung von Jan Annendijck 36.34 am 27.09.2021 Anlage _Freiligrathstrasse (ca. 2,1 MB) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 4 am 26.10.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 86/4 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ehemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/ JakobCarlJuniorStraße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen?

05.07.2021 · Aktualisiert: 02.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 526 entstanden aus Vorlage: OF 51/4 vom 18.06.2021 Betreff: Ehemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/ Jakob-Carl-Junior-Straße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen? Vorgang: OM 6877/20 OBR 4; ST 902/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das neue Baulandmobilisierunggesetz in irgendeiner Form für die Ende 2020 aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen im Gebiet Waldschmidtstraße 41 bis 45 a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2 bis 8 greift. Welche Möglichkeiten für den Schutz der Mieterinnen und Mieter ergeben sich durch dieses neue Gesetz im vorliegenden Fall? Begründung: Eine Anregung im November 2020 (Vorlage OM 6877) hinsichtlich der Anwendbarkeit der Milieuschutzsatzung in diesem Gebiet brachte keinen Erfolg; die rechtlichen Einflussmöglichkeiten der Stadt sind hier sehr begrenzt. Die Mieterinnen und Mieter fürchten neben steigenden Mieten auch eine Gentrifizierung durch Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen und späterer Kündigung. Vor diesem Hintergrund wäre es hilfreich zu erfahren, ob und wenn ja, welche Schutzmöglichkeiten nun durch das neue Gesetz dort greifen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6877 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 902 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 1994 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Fahrradbügeln auf dem ehemaligen Standort eines Glascontainers für sicheres Passieren der T-Kreuzung Bornheimer Landwehr/Ringelstraße

05.07.2021 · Aktualisiert: 30.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 519 entstanden aus Vorlage: OF 28/4 vom 21.05.2021 Betreff: Anbringung von Fahrradbügeln auf dem ehemaligen Standort eines Glascontainers für sicheres Passieren der T-Kreuzung Bornheimer Landwehr/Ringelstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel auf der markierten Sperrfläche auf dem ehemaligen Standort eines Glascontainers an der T-Kreuzung Bornheimer Landwehr/Ringelstraße aufzustellen. Begründung: Nachdem letztes Jahr der Glascontainer an der T-Kreuzung als Maßnahme zur Fußweg- und insbesondere Schulwegsicherung entfernt wurde, parken nun regelmäßig Pkw auf der markierten Sperrfläche. So haben Fußgängerinnen und Fußgänger erneut keine oder nur erschwerte Einsicht in den von der Bornheimer Landwehr in die Ringelstraße abbiegenden Verkehr. Ein Anbringen von Fahrradbügeln könnte die Einsicht wieder gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2132 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zweiter Versuch für Fahrradbügel in der Ingolstädter Straße

05.07.2021 · Aktualisiert: 30.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 525 entstanden aus Vorlage: OF 49/4 vom 18.06.2021 Betreff: Zweiter Versuch für Fahrradbügel in der Ingolstädter Straße Vorgang: OM 6556/20 OBR 4; ST 375/21 Der Magistrat wird erneut gebeten, in der Ingolstädter Straße vor den Hausnummern 7 bis 9 sowie 27 bis 29 jeweils mehrere Fahrradbügel anzubringen und es nicht mit seiner Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 375, unter Verweis auf Probleme für das Öffnen von Pkw-Türen abzulehnen. Der Ortsbeirat gibt für erneute Überlegungen das funktionierende Beispiel aus der Dahlmannstraße vor den Hausnummern 10 und 20 mit, welche erst vor zwei Jahren dort montiert wurden und wo das Zusammenspiel zwischen Fahrradnutzern und Pkw-Besitzern funktioniert (und so auch bitte beibehalten werden soll). Verstärkend kommt hinzu, dass es in der Ingolstädter Straße vor den genannten Hausnummern nur die Pkw- Türen der Beifahrerseite beträfe, während es vor der Dahlmannstraße 10 wegen der Einbahnstraßensituation auch sogar mit der Fahrerseite funktioniert. In der Dahlmannstraße haben die Gehwege eine Breite von 3,50 Meter, während der Bürgersteig vor der Ingolstädter Straße 7 sogar knapp über 4 Meter breit ist. Dies spricht nach Auffassung des Ortsbeirates für die vorgeschlagene Maßnahme. Begründung: An den genannten Stellen befindet sich wie geschildert ein breiter Bürgersteig und die zahlreichen Fahrräder der Anwohnerinnen und Anwohner finden an den Gartenzäunen und Laternen kaum genau Platz, um mit Schlössern gesichert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6556 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 375 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2136 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zweite Nachfrage zur Anregung OM 5491 Kleinkinder-Spielplatz statt Hundeklo

08.06.2021 · Aktualisiert: 31.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 240 entstanden aus Vorlage: OF 26/4 vom 21.05.2021 Betreff: Zweite Nachfrage zur Anregung OM 5491 Kleinkinder-Spielplatz statt Hundeklo Vorgang: OM 5491/19 OBR 4; OM 6552/20 OBR 4 Der Magistrat wird zum dritten Mal gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und welche Möglichkeiten bestehen, auf der Grünfläche in der Arnsburger Straße zwischen dem Saalbau Bornheim und der Scheidswaldstraße einen Kleinkinder-Spielplatz zu installieren. Begründung: Aktuell gibt es weder zur Anregung vom 26.11.2019, OM 5491, noch zur erneuten Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6552, eine Stellungnahme. Der Bedarf eines weiteren Kleinkinder-Spielplatzes speziell für die Allerjüngsten in Bornheim ist nach wie vor gegeben. Der Standort vor dem Saalbau Bornheim erscheint geeignet für eine solche Installation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5491 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6552 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1089 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dahlmannstraße: Defekte Straßenleuchten instand setzen!

08.06.2021 · Aktualisiert: 21.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 239 entstanden aus Vorlage: OF 23/4 vom 14.05.2021 Betreff: Dahlmannstraße: Defekte Straßenleuchten instand setzen! Der Magistrat wird gebeten, die defekten Straßenleuchten in der Dahlmannstraße, zwischen B rüder-Grimm-Straße und Wittelsbacherallee, instand setzen zu lassen. Begründung: Auf dem Straßenabschnitt der Dahlmannstraße zwischen Brüder-Grimm-Straße und Wittelsbacherallee sind mindestens drei Straßenleuchten defekt. Um die Verkehrssicherheit von Passanten bei Dunkelheit zu gewährleisten, aber auch um deren subjektives Sicherheitsempfinden zu erhöhen, erscheint die umgehende Instandsetzung der defekten Straßenleuchten angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1657

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abstandspfosten für die Hofeinfahrt wegen Einrichtung eines Carsharing-Elektropersonenkraftfahrzeugs und eines E-Lastenbikes

08.06.2021 · Aktualisiert: 21.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 241 entstanden aus Vorlage: OF 27/4 vom 24.05.2021 Betreff: Abstandspfosten für die Hofeinfahrt wegen Einrichtung eines Carsharing-Elektropersonenkraftfahrzeugs und eines E-Lastenbikes Der Magistrat wird aufgefordert , dass Abstandspfosten vor der Hofeinfahrt zur Bornheimer Landwehr 39 aufgestellt werden, um das Parken in dem Bereich der Hofeinfahrt zu verhindern. Begründung: Der Hauseigentümer der Bornheimer Landwehr 39 möchte in seinem Hof einen Carsharing-Parkplatz für ein Elektrofahrzeug mit Ladesäule und einen weiteren Parkplatz für ein E-Lastenbike einrichten. Die Fahrzeuge können über das Carsharing Model Hop-On der Mainova und book-n-drive angemietet werden und stehen der öffentlichen Nutzung zur Verfügung. Termin ist voraussichtlich der 01.07.2021. Leider kommt es immer wieder vor, dass Pkws sich neben die Markierung der offiziellen Parkplätze stellen und somit die Ein- und Ausfahrt behindern. Die Mieterinnen und Mieter der Carsharing-Fahrzeuge würden dann erheblich bei Abholung oder Rückgabe behindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1658

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Endlich wieder ein Wasserhäuschen mit öffentlicher Toilette am Bornheimer Hang!

08.06.2021 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 248 entstanden aus Vorlage: OF 37/4 vom 24.05.2021 Betreff: Endlich wieder ein Wasserhäuschen mit öffentlicher Toilette am Bornheimer Hang! Vorgang: B 646/20 Der Magistrat wird zum wiederholten Male aufgefordert, in der Anlage an der Kettelerallee (Rose-Schlösinger-Anlage) am Standort des ehemaligen Wasserhäuschens wieder ein Wasserhäuschen mit öffentlicher Toilettenanlage zu errichten. Begründung: Im Magistratsbericht vom 04.12.2020, B 646, wird festgestellt: "Im Zuge der Erstellung des städtischen Toilettenkonzeptes wird auch der Standort Kettelerallee/Wittelsbacherallee (Rose-Schlösinger-Anlage) für den Betrieb einer öffentlichen Toilettenanlage, ggfs. in Verbindung mit einem Wasserhäuschen bewertet. Ein abschließendes Ergebnis liegt derzeit noch nicht vor. Zum Fortgang wird berichtet." Zwischenzeitlich war der Presse zu entnehmen, dass nun nur eine Funktionstoilette ohne Wasserhäuschen dort entstehen soll. Dies entspricht nicht den Vorstellungen des Ortsbeirates und der Bevölkerung. Zumal sich auch der benachbarte Kleingartenverein Buchhang e. V. wiederholt für das Betreiben eines Kioskes an dieser Stelle eingesetzt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 646 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1804 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2388

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lösungsansätze für überfüllte Altglascontainer

08.06.2021 · Aktualisiert: 23.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 250 entstanden aus Vorlage: OF 39/4 vom 19.05.2021 Betreff: Lösungsansätze für überfüllte Altglascontainer Der Magistrat wird gebeten, die Intervalle der Entleerung der Altglascontainer direkt hinter dem Saalbau Bornheim (Bornheimer Landwehr 20) durch die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) zu erhöhen. Begründung: Seit Monaten ist zu beobachten, dass die Altglascontainer hinter dem Saalbau Bornheim öfter überfüllt sind. Anwohnerinnen und Anwohner sind dadurch gezwungen, Glasverpackungen auf dem Boden neben den Altglascontainern abzustellen (siehe Foto vom 17.05.2021). Das Abstellen von Glasverpackungen auf dem Boden stellt ein Sicherheitsrisiko dar, dem es entgegenzuwirken gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1476

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrolle auf der Habsburgerallee

04.05.2021 · Aktualisiert: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 85 entstanden aus Vorlage: OF 7/4 vom 05.04.2021 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle auf der Habsburgerallee Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Habsburgerallee zwischen Wittelsbacherallee und Röderbergweg in Richtung Danziger Platz in die Überwachung durch städtische Geschwindigkeitsmessungen mit aufzunehmen. Begründung: In dem beschriebenen Bereich kommt es nach Schilderungen von Anwohnenden angesichts des langen, weitgehend geraden Straßenverlaufs immer wieder zu gefährlichen Situationen, da sich scheinbar einige Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an die Geschwindigkeitsregeln halten. Der Ortsbeirat würde diese Situation gerne entschärfen. Neben der Kontroll- und ggf. Sanktionsfunktion der Messungen könnte der Bericht der Messungen auch die Grundlage für weitergehende Überlegungen zu dem Straßenabschnitt liefern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1342

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bedarf an Fahrradbügeln Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße

04.05.2021 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 83 entstanden aus Vorlage: OF 4/4 vom 20.04.2021 Betreff: Bedarf an Fahrradbügeln Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem wiedereröffneten Lebensmittelgeschäft in der Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße einige Fahrradbügel montieren zu lassen, beispielsweise je zwei hinter den ersten drei Bäumen ab der Kreuzung mit der Eichwaldstraße. Begründung: Das große Eckgebäude wurde über einige Jahre umgebaut. Nun hat der dortige Öko-Lebensmittelmarkt wiedereröffnet, mit Eingang von der Burgstraße her. Wie zu beobachten ist, gibt es den Bedarf der Kundschaft, das Fahrrad in der Nähe des Eingangs abzustellen. Es gibt hinreichend Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1553 Antrag vom 19.06.2023, OF 321/4 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4237 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchfahrt für den Radverkehr an der Einmündung Roßdorfer Straße/Fechenheimer Straße

23.02.2021 · Aktualisiert: 11.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7302 entstanden aus Vorlage: OF 540/4 vom 09.02.2021 Betreff: Durchfahrt für den Radverkehr an der Einmündung Roßdorfer Straße/Fechenheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, die beschilderte Einmündung Roßdorfer Straße/Fechenheimer Straße so frei zu halten, dass die per Verkehrszeichen 357-50 ("Durchlässige Sackgasse" für Radverkehr und Fußgänger) gewährte Durchfahrt für den Radverkehr auch möglich ist. Begründung: Zwar wird die Durchfahrt durch die Sperre an der Einmündung Roßdorfer Straße/Fechenheimer Straße dem Radverkehr grundsätzlich gewährt, jedoch ist diese Durchfahrt in der Regel nicht möglich, weil die Sperre so eng zugeparkt wird, dass es für den Radverkehr praktisch kein Durchkommen gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 855 Antrag vom 29.01.2024, OF 377/4 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5106

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim

23.02.2021 · Aktualisiert: 18.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7301 entstanden aus Vorlage: OF 539/4 vom 24.01.2021 Betreff: Bewohnerparken im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim Der Magistrat wird gebeten, im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim im Bereich zwischen Habsburgerallee, Wittelsbacherallee, Saalburgallee, Am Buchwald und Röderbergweg ebenfalls entsprechend des neuen Parkraumbewirtschaftungskonzepts eine (oder falls notwendig zwei) Zone(n) mit Be wohnerparken einzuführen. Begründung: Der Parkdruck in dem beschriebenen Bereich hat mit der Ausweisung von neuen Parkzonen in Bornheim massiv zugenommen. Darüber hinaus befinden sich in den angrenzenden Bereichen jenseits der Wittelsbacherallee und Habsburgerallee schon länger Bewohnerparkzonen, die in absehbarer Zeit auf das neue Konzept umgestellt werden dürften. Durch eine striktere Regelung in den Bewohnerparkzonen ist mit einer teilweisen Verlagerung aus diesen Gebieten in nahe unreglementierte Bereiche zu rechnen. Das Gebiet sollte somit nicht dauerhaft in einer Sandwichposition verbleiben und unter dem Ausweichdruck der angrenzenden Gebiete leiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 958 Antrag vom 18.02.2024, OF 390/4 Auskunftsersuchen vom 12.03.2024, V 902

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel in der Burgstraße

21.01.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7168 entstanden aus Vorlage: OF 1034/3 vom 08.01.2021 Betreff: Fahrradbügel in der Burgstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Burgstraße 61 (Ecke Eichwaldstraße) sowie in der Burgstraße 71 und 73 jeweils neben der Einfahrt zu dem Innenhof Radbügel anstelle der vorhandenen Stellvertreter aufzustellen. Begründung: Die jetzt am Straßenrand herumstehenden Stellvertreter haben im Grunde keine Funktion, sie können gut durch Radbügel ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1198 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Burgstraße zwischen Eichwaldstraße und Höhenstraße als Fahrradstraße kenntlich machen

19.01.2021 · Aktualisiert: 14.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7134 entstanden aus Vorlage: OF 532/4 vom 05.01.2021 Betreff: Burgstraße zwischen Eichwaldstraße und Höhenstraße als Fahrradstraße kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, per Beschilderung und Markierung auf der Fahrbahn deutlich zu machen, dass dieses Teilstück der Burgstraße eine Fahrradstraße ist, auf der Radverkehr Vorrang hat. Auch der Übergang von der gemischt genutzten Fahrbahn zu den Radstreifen, vor der Hausnummer 68, sollte deutlich markiert werden. Begründung: Seit mehr als 20 Jahren ist das angesprochene Teilstück der Burgstraße eine offizielle Fahrradstraße. Davon zeugt ein verblichenes Schild, sonst aber ist davon kaum etwas bemerkbar. Deutliche Markierungen auf der Fahrbahn und an der Einmündung der Höhenstraße können hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1076 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2207

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee

23.11.2020 · Aktualisiert: 31.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6876 entstanden aus Vorlage: OF 521/4 vom 09.11.2020 Betreff: Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, über die Bornheimer Landwehr an der Stelle, wo sie von Westen her auf die Wittelsbacherallee trifft, einen Fußgängerüberweg anzulegen. Begründung: An der Stelle sind allerhand Menschen zu Fuß unterwegs, darunter auch Kinder. Viele nutzen diesen Weg, um z. B. zur Linnéschule zu kommen oder zum Kinderzentrum in der Würzburger Straße. Die alternative Wegführung auf der Nordseite der Bornheimer Landwehr zu diesen Einrichtungen wird durch die Einmündung der Ringelstraße unterbrochen und diese Einmündung, an der der Autoverkehr aus beiden Richtungen der Bornheimer Landwehr in die Ringelstraße einbiegt, wird insgesamt als sehr unübersichtlich empfunden. Die Situation an der Einmündung der Bornheimer Landwehr zur Wittelsbacherallee ist auch nicht immer übersichtlich, weil dort gelegentlich Fahrzeuge parken. Durch die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) würde diese Situation aber geklärt. An der vorgeschlagenen Stelle ist die Bornheimer Landwehr keine Tempo-30-Zone. Diese beginnt erst einige Meter weiter westlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 729 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 122 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1660 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 350

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße 41  45a/Wittelsbacherallee 16 - 26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2 - 8

23.11.2020 · Aktualisiert: 21.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6877 entstanden aus Vorlage: OF 522/4 vom 08.11.2020 Betreff: Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße 41 - 45a/Wittelsbacherallee 16 - 26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2 - 8 Vorgang: M 171/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die derzeitigen Mietpreise der insgesamt 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße 41 - 45a/Wittelsbacherallee 16 - ;26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2 - 8 dauerhaft erhalten werden können; 2. ob für das Gebiet eine Erhaltungssatzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (sogenannte Milieuschutzsatzung) aufgestellt werden kann, h ilfsweise durch die Erweiterung des Gebiets der bestehenden angrenzenden Erhaltungssatzung Nr. 51; 3. ob und wie der Umstand des Wegfalls der Sozialbindung bei der Abwägung, ob ein Gebiet in eine Milieuschutzsatzung mit aufgenommen wird, gewichtet ist. Begründung: Die Mieterinnen und Mieter dieser Häuser befürchten, dass mit Wegfall der Sozialbindung zum 31. Dezember 2020 die Verdrängung einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter beginnen wird. Der Hausbesitzer lässt die Anwohnenden im Ungewissen darüber, welche Pläne er mit der Anlage nach Wegfall der Sozialbindung längerfristig hat. In den letzten 30 Jahren wurde die Anlage mit öffentlichen Mitteln gefördert. Mit Blickrichtung z. B. auf das Vorkaufsrecht, hätten die Anwohnenden bei einer Integration in eine Erhaltungssatzung einen Schutz vor Verdrängung. Mit der bestehenden Erhaltungssatzung Nr. 51 (siehe Magistratsvortrag M 171), deren Gebiet an der Wittelsbacherallee abschließt, hat der Magistrat anerkannt, dass die Bevölkerung der Umgebung von Verdrängung durch Mietpreissteigerungen bedroht ist. Das trifft durch das Auslaufen der Sozialbindungen im Besonderen auch auf die Mieterinnen und Mieter der Häuser Waldschmidtstraße 41 - 45a/Wittelsbacherallee 16 - ;26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2 - 8 zu. Viele der Anwohnenden wohnen schon seit Jahrzehnten dort und könnten gerade in dieser Zeit der explodierenden Mieten die aktuellen Frankfurter Mieten bei Neubezug nicht zahlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 902 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 526 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee

23.11.2020 · Aktualisiert: 06.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6875 entstanden aus Vorlage: OF 519/4 vom 08.11.2020 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Saalburgallee im Abschnitt zwischen Ringelstraße und Wittelsbacherallee die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Begründung: In der Saalburgallee wird sehr häufig die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten, um noch eine grüne oder gelbe Ampelphase an der Ecke zur Wittelsbacherallee oder Ringelstraße zu erwischen. In Höhe der Freiligrathstraße befindet sich auf dem Gleisbett in der Mitte ein kaum gesicherter Fußgängerüberweg zur Post, der von Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt wird, da die Ampeln einen größeren Umweg darstellen. In dem Abschnitt zwischen Ringelstraße und Wittelsbacherallee befinden sich auf jeder Seite eine Bushaltestelle, Seitenstraßeneinmündungen und Fahrradstreifen sowie Kurzzeitparkplätze an der Post. Die Situation ist oft unübersichtlich. Eine reduzierte Geschwindigkeit führt in diesem Abschnitt zu einer höheren Verkehrssicherheit. Ein Rückstau von Pkws ist nicht zu befürchten, da die Ampelphasen selbst bei Einhaltung der 50 km/h zu einem Stopp auf beiden Enden des Abschnittes führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 728

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee

23.11.2020 · Aktualisiert: 22.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6880 entstanden aus Vorlage: OF 525/4 vom 23.11.2020 Betreff: Erneuerung Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee Der Magistrat wird gebeten, 1. die bisher bekannt gewordenen Vorschläge zur Erneuerung der Freiligrathstraße grundlegend zu überarbeiten; 2. mit dem Ortsbeirat ein neues Gesamtkonzept zu entwickeln, das folgende Punkte berücksichtigt: a) Wenigstens acht neue Baumstandorte sind auf der Westseite der Freiligrathstraße vorzusehen; b) Querungsmöglichkeiten für den fußläufigen Verkehr sind an den Einmündungen offenzuhalten; c) eine niedrige zweistellige Anzahl von Fahrradabstellmöglichkeiten ist vorzusehen; d) Abstellmöglichkeiten für Pkw und Fahrräder könnten auch mit Pergolen begrünt werden, soweit dies technisch und praktisch möglich ist; e) auf Sitzmöglichkeiten, "Grüne Zimmer" und weitere Möblierungen ist einstweilen zu verzichten; f) die Anzahl der Kfz-Parkplätze in der Freiligrathstraße ist um nicht mehr als 20 Prozent zu reduzieren; g) es ist zu prüfen, ob und wo in der Saalburgallee Schrägparkplätze eingerichtet werden können. Begründung: In der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 4 vom 27. Oktober zeigte sich, dass es in der Bürgerschaft deutliche Meinungsunterschiede über die einzelnen Maßnahmen zur Umgestaltung der Freiligrathstraße gibt. Es gab jedoch bei vielen die Einsicht, dass eine Begrünung der Freiligrathstraße grundsätzlich sinnvoll ist. Und es gab eine deutliche Ablehnung von Maßnahmen, die mit Hilfe von Straßenmöblierung Aufenthalte für die Öffentlichkeit anbieten. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, die Pläne in diesem Sinne zu überarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 601 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1857 Antrag vom 18.01.2022, OF 304/1 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1578 Antrag vom 13.11.2022, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3203

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückfrage zur Anfrage OM 5491 „Kleinkinder-Spielplatz statt Hundeklo“

15.09.2020 · Aktualisiert: 31.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6552 entstanden aus Vorlage: OF 489/4 vom 24.08.2020 Betreff: Rückfrage zur Anfrage OM 5491 "Kleinkinder-Spielplatz statt Hundeklo" Vorgang: OM 5491/19 OBR 4 Der Magistrat wird erneut gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und welche Möglichkeiten bestehen, die Grünfläche in der Arnsburger Straße zwischen dem Saalbau Bornheim und der Scheidswaldstraße in einen Spielplatz für Kleinkinder mit entsprechenden Spielgeräten umzufunktionieren. Begründung: Bisher liegt keine Stellungnahme zu der im November 2019 vom Ortsbeirat einstimmig beschlossene Anregung OM 5491, vor. Nach wie vor besteht in Bornheim jedoch ein Mangel an Spielplätzen speziell für die Allerjüngsten. Der dortige Standort scheint für einen solchen Spielplatz durchaus geeignet und würde die Arnsburger Straße vor dem Saalbau sichtbar aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5491 Antrag vom 21.05.2021, OF 26/4 Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 240 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1089 Beratung im Ortsbeirat: 4

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