Meine Nachbarschaft: Lauterbacher Straße
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Vorlagen
Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6947 entstanden aus Vorlage: OF 738/11 vom 03.05.2025 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten in Absprache mit der Landespolizei zu überprüfen: - Jakobsbrunnenstraße auf Höhe des Kiosks in beide Richtungen (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und ab 17:00 Uhr); - Alt-Fechenheim auf Höhe der Fahrschule, auf Höhe des Netto-Marktes und auf Höhe der katholischen Kirche (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße auf Höhe der Rückseite der Kita Mainstrolche (05:00 Uhr bis 8:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Pfortenstraße (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Dieburger Straße/Alt-Fechenheim (am Wochenende, alle Uhrzeiten); - Bodenseestraße zwischen Konstanzer Straße und Max-Eyth-Straße (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr); - Wächtersbacher Straße auf Höhe der Kita St. Hildegard (werktags 07:30 Uhr bis 10:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, sobald die Umleitung Hanauer Landstraße nicht mehr über die Cassellastraße führt; - Birsteiner Straße auf Höhe des Sportplatzes (Montag bis Freitag 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr und ab dem späten Nachmittag - Verkehr von und zur Schule, Ferienzeit ausschließen); - Hanauer Landstraße stadtauswärts (am Parkplatz der Allessa GmbH und der Bushaltestelle, wenn die Baustelle abgeschlossen ist) zwischen der Straße Alt-Fechenheim und der Omegabrücke (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Jakobsbrunnenstraße von Westen aus kommend im Bereich der Einfahrt in die Tempo-30-Zone zwischen An der Seehecke und Konstanzer Straße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Baumertstraße zwischen der Straße Am Hennsee und Pfortenstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Roscherstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Begründung: Es wird vermehrt festgestellt, dass Fahrzeughalter sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1587
Sperrfläche oder Streichung eines Parkplatzes in der Salmünsterer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6895 entstanden aus Vorlage: OF 720/11 vom 03.04.2025 Betreff: Sperrfläche oder Streichung eines Parkplatzes in der Salmünsterer Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Salmünsterer Straße eine Sperrfläche anzubringen oder im ersten Abschnitt der Straße rechts bis zu der Grundstücksausfahrt das Parken von Pkws zu verhindern. Begründung: Der Verkehr aus der Birsteiner Straße hat Schwierigkeiten, beidseitig von der Birsteiner Straße in die Salmünsterer Straße abzubiegen. Die Fahrzeuge parken dort meist halbseitig auf dem Bürgersteig, weil das Problem der zu engen Einfahrt bekannt ist. Eine Verlegung des Parkwinkels hinter die Ausfahrt könnte eventuell ausreichen. Es ist mehrfach zu Beschädigungen an den dort stehenden Fahrzeugen gekommen. Lkws und längere Lieferwagen müssen an der Kreuzung rangieren, um dort abbiegen zu können. Der durch die Einbahnstraße entgegenkommende Fahrradverkehr kann nicht rechtzeitig von den abbiegenden Fahrzeugen erkannt werden, und es ist für beide Verkehrsteilnehmer durch die Enge am Anfang der Fahrbahn in der Salmünsterer Straße kein Ausweichen möglich. Die Anwohner der Grundstücksausfahrt (links im Bild) können nur rückwärts in die Salmünsterer Straße ausfahren und würden diese neue Regelung begrüßen. Kreis im Bild: Empfehlung einer Bodenmarkierung Foto und Copyright: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1286
Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ an den Kreuzungen in der Tempo30Zone der Lauterbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6462 entstanden aus Vorlage: OF 682/11 vom 25.01.2025 Betreff: Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 "Vorfahrt gewähren" an den Kreuzungen in der Tempo-30-Zone der Lauterbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, - die drei neu aufgestellten Schilder "Vorfahrt gewähren", Verkehrszeichen (VZ ) 205, an den Kreuzungen in der Lauterbacher Straße 4 bis 20 (Tempo-30-Zone) wieder zu entfernen; - die immer noch fehlenden Parkwinkel an den dortigen drei Kreuzungen (Lauterbacher Straße 4 bis 20) anzubringen. Begründung: Die Anwohner und die Bürgerinitiative aus Fechenheim-Nord forderten seit 2017, die Parkwinkel an den Straßenkreuzungen in der Lauterbacher Straße im Abschnitt nach der Hausnummer 4 bis zur Hausnummer 20 zu vervollständigen. Es gibt bereits einen Parkwinkel, aber die weiteren Markierungen wurden nie aufgebracht. Stattdessen ist in der Tempo-30-Zone seit Dezember 2024 eine vollkommen rechtswidrige und ungenügende Beschilderung angebracht worden. In einer Tempo-30-Zone gilt grundsätzlich immer rechts vor links. Tempo-30-Zonen wurden erst in den Siebzigerjahren eingeführt. In der Lauterbacher Straße gilt schon seit 1960 rechts vor links. Nun soll eine vorfahrtsberechtigte Straße in eine Tempo-30-Zone gebaut werden. Dies ist in nur sehr wenigen Ausnahmefällen möglich, allerdings sollte diese Entscheidung sehr gut begründet sein, ansonsten kann dies nicht umgesetzt werden (erforderlich ist dafür z. B. eine Grundnetz-Buslinie, Haupteinkaufsstraße oder Vergleichbares). Im Straßenabschnitt zwischen der Haunummer 2 und 9 sind bereits "schlafende Polizisten" (Bodenschwellen) angebracht. In der Lauterbacher Straße 2 bis 20 (ca. 100 Meter) befinden sich die Grund-, Haupt- und Realschule, die örtliche Kindertagestätte nebst Hort und zwischen den Häusern noch drei weitere Spielplätze. Der gesamte Abschnitt ist die "Rennstrecke" für die Kinder und deren Begleiter zwischen den Schulen, Kindergarten, Hort und Spielplätzen. Dieser Straßenabschnitt der Tempo-30-Zone ist nun in eine "Hauptstraße für Autos" geändert worden, die den Verkehrsteilnehmern nicht mehr suggeriert, an dieser Stelle vorsichtig fahren zu sollen. Dies entspricht nicht dem Interesse der Anwohner und nicht dem Anspruch des Ortsbeirats am Sicherheitsgedanken in der Stadt Frankfurt. Die Kreuzungen in diesem Bereich sind Kreuzungen und es ist gilt dort unstrittig rechts vor links. Dies ist erst erneut durch ein Urteil, welches sich direkt auf diesen Straßenabschnitt bezieht, eindeutig und rechtssicher festgestellt worden. Im Jahr 1960 ist bei der Planung des Gebietes darauf geachtet worden, die Autos mittels Rechts-vor-links-Regelung zu entschleunigen, weil der Verkehr damals noch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubte. Tempo-30-Zonen gab es damals noch nicht. Es ist damals an den Kreuzungen absichtlich ein umlaufender Randstein eingebaut worden. Es ist an den Kreuzungen zusätzlich ein umlaufender Gehweg angebracht worden. In der Parallelstraße gibt es gleichartige Kreuzungen, die sogar teils nur Waldzugänge sind, die ebenfalls reine Rechts-vor-links-Kreuzungen sind und mit Parkwinkeln und sogar Halteblöcken am Boden markiert worden sind. Es ist nicht nur ein allgemeines Wohngebiet (WA), sondern an dieser Stelle sogar reines Wohngebiet (WR). Bereits im Jahr 2017 wurde seitens der Bürger erstmals empfohlen, in der Lauterbacher Straße Parkwinkel anzubringen. Die Bürgerinitiative Fechenheim-Nord hatte sich seitdem noch mehrfach vergebens an das zuständige Amt gewandt. Die neue Beschilderung in der Lauterbacher Straße ist so nicht zulässig. Grundsätzlich gehört zu einer negativen Beschilderung immer noch eine positive Beschilderung dazu; von dem völlig vergessenen Radverkehr ganz zu schweigen. Die Ausnahmegründe für eine Vorfahrtstraße fehlen völlig. Es fehlen auf den ca.100 Metern daher folgende weitere Schilder nebst Masten: - drei Mal VZ 267 "Verbot der Einfahrt", weil es eine Einbahnstraße ist; - drei Mal Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei"; - drei Mal VZ 209 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts"; - drei Mal VZ 220-20 "Einbahnstraße rechtsweisend"; - drei Mal VZ 301 "Vorfahrt"; - drei Mal Zusatzzeichen 1000-32 "Kreuzender Radverkehr von links und rechts". Niemand möchte diesen irrsinnigen Schilderwald und weitere unnötige Ausgaben. Die Amtsleiterin war bereits direkt in die Thematik involviert und hat den Bürgern direkt geantwortet. Es wurde eine kurze einmalige wahllose Geschwindigkeitskontrolle im gesamten Bereich angeordnet. Die Antwort an die Bürger war aber nicht zielführend. Die einmalige 90-minütige Geschwindigkeitskontrolle ohne Zeitangabe zeigte zwar keine Geschwindigkeitsüberschreitungen, trotzdem ist dies kein Indiz für eine sicherere Straße und überhaupt keine ausreichende Begründung für die Verwaltungsvorschrift, an dieser Stelle eine "Hauptstraße" in der Tempo-30-Zone anzulegen. Der Wille der Bürger sollte mehr beachtet werden und die eindeutigen Vorgaben zu sicheren Wohngebieten und Bereichen um die Schulen sollten mehr Beachtung finden. Das Dezernat für Mobilität hat dazu bereits klare Vorgaben gemacht und in einem neuen Anschreiben vom 25.01.2025 auf die Wichtigkeit der Sicherheit vor unseren Schulen hingewiesen: "Schulwegsicherheit im Fokus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 822 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1836 Aktenzeichen: 66-0
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und O ̈PNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erneuerung und bedarfsgerechte Gestaltung der Straßenoberfläche an der Birsteiner Straße - Lauterbacher Straße mit bürgersteigsgleichen Querungsmöglichkeiten a
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2024, OF 585/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und O ̈PNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erneuerung und bedarfsgerechte Gestaltung der Straßenoberfläche an der Birsteiner Straße - Lauterbacher Straße mit bürgersteigsgleichen Querungsmöglichkeiten am Kindergarten, der Seniorenwohnanlage und dem Fußweg zur Bushaltestelle, dem Nahversorgungszentrum, sowie eines Mini-Kreisels hinter dem Schuleingang Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es mögen die benötigten Mittel in den Haushalt eingestellt werden um die Birsteiner und Lauterbacher Straße zu sanieren, einen Mini-Kreisel und an den jeweiligen Eckpunkten drei barrierefreie Querungsmöglichkeiten einzurichten. Begründung: Die Straßen sind in einem sehr schlechten Zustand. Die Sanierung wurde wegen des Neubaus eines Schulgebäudes bereits verschoben. Es gibt es in diesem Bereich nicht ausreichende Absenkungen an Bürgersteigen um ein barrierefreies Queren zu ermöglichen. Die zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit in der Lauterbacher Straße bisherigen lauten Bodenschweller können durch die konstruktive Änderung komplett entfallen. An den Kreuzungspunkten entstehen dadurch für Kinder, Behinderte und ältere Menschen sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten. Das bisherige Zuparken der Straßenecken würde minimiert und die Fahrgeschwindigkeit durch das lebendige Viertel mindestens gleichwertig reduziert werden. Diese Querungen befänden sich dann jeweils vor den nötigen Einrichtungen. In der Schäfflestraße haben diese Art der Querungen einen sehr positiven Effekt und eine große Akzeptanz in der Bürgerschaft gefunden. Der Kreisel an der Kreuzung dient der Entlastung des Wohngebietes und der Sicherheit der Kinder. Bisher fahren viele Eltern an dieser Stelle in die Birsteiner Straße ein, um dann rückwärts in die Einbahnstraße Lauterbacher Straße zu fahren, um dann wieder schnell ohne Umwege aus der Straße herauszufahren oder entlang des gesamten Abschnitts mit hoher Geschwindigkeit zu "rasen". Das birgt heute Gefahren, weil genau dort viele Kinder die Straßen unkontrolliert und chaotisch queren, da hier Kindergarten, Hort une Schule sind. Es ist sinnvoll, den Verkehr bereits am Schuleingang wenden zu lassen, um diese geordnet aus der Sackgasse herausfahren zu lassen. Copyright: apple.com Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 11 2024 Die Vorlage OF 585/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFuß- und Radweg Teufelsbruch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5195 entstanden aus Vorlage: OF 564/11 vom 12.02.2024 Betreff: Fuß- und Radweg Teufelsbruch Vorgang: OM 4933/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, auf die Autobahn GmbH des Bundes einzuwirken, um im Teufelsbruch wieder einen Fuß- und Radweg zu schaffen. Begründung: Die Autobahn GmbH des Bundes hat den gesamten ehemaligen Teufelsbruch im Zuge des Baus des Riederwaldtunnels gesperrt. Damit ist eine wichtige Verbindung im Grüngürtel vom Riederwald zum Kinderzentrum Lauterbacher Straße in Fechenheim sowie zum Fechenheimer Wald verloren gegangen. Es wird ein Umweg durch bebautes Gebiet erforderlich. Auf Anfrage hat die Autobahn GmbH des Bundes erklärt, es verlaufe dort eine Baustraße und das Gebiet müsse gesperrt bleiben. Nach Auffassung des Ortsbeirats besteht aber genug Platz, um am östlichen Rand des Teufelsbruchs einen Fuß- und Radweg einzurichten. Es ist zu beachten, dass die Baustelle voraussichtlich mindestens zehn Jahre bestehen wird. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Vorlage OM 4933, die um eine Querungsmöglichkeit durch das Baufeld weiter nördlich bittet. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung: Stefan Helming Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4933 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275 Antrag vom 14.01.2025, OF 683/11 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6463 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-5
Reparatur der öffentlichen Bücherschränke Birsteiner Straße und Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5198 entstanden aus Vorlage: OF 570/11 vom 18.02.2024 Betreff: Reparatur der öffentlichen Bücherschränke Birsteiner Straße und Seckbach Vorgang: OM 2545/22 OBR 11; ST 1193/23 Der Magistrat wird Bezug nehmend auf die Vorlagen OM 2545 und ST 1193 gebeten, - mitzuteilen, ob das Ausschreibungsverfahren zur Reparatur der schlecht ausgeführten Bücherschränke inzwischen beendet ist; - mitzuteilen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um den Einkauf weiterer 9.000 Euro teurer , aber minderwertiger Bücherschränke zu vermeiden; - mitzuteilen, ob der Produzent auf die Fehler bei seinem Produkt hingewiesen worden ist und ob er selbst eine Nachbesserung anstrebt; - die Bücherschrankpaten in Frankfurt anzuschreiben oder selbst zu kontrollieren, ob weitere der 9.000 Euro teuren Bücherschränke nach ein paar Jahren bereits solche Zersetzungserscheinungen aufweisen; - Anfragen bezüglich der Bücherschränke korrekt weiterzuleiten und die E-Mail-Adresse des Paten oder der Patin an der Glasscheibe klein anzubringen. Begründung: Die öffentlichen Bücherschränke sind für sehr hohe Preise angeschafft worden. Der hohe Preis wurde im Nachgang mit den besonderen Eigenschaften dieser Bücherschränke begründet. Es wurde bei der Anschaffung für den hohen Preis die "Wetterfestigkeit" des Schrankes durch den Magistrat besonders hervorgehoben. Diese Schränke wurden durch Mittel der Bürger angeschafft. Schaut man sich den Zustand der Schränke heute an, kann man nur Folgendes feststellen: die Schränke lösen sich langsam auf und zeigen Zeichen starker Korrosion (bspw. Bücherschrank Birsteiner Straße nach drei Jahren). Die Aussage, es wurde Cortenstahl verwendet, erklärt das Problem. Das ist ein Stahl, der absichtlich durch die Zugabe von anderen Metallen einen optischen Rosteffekt entwickelt. Diesen Stahl allerdings überzulackieren zeugt von einer nicht fachgerechten Ausführung. Der Bücherschrank hätte mit einem anderen Verfahren versiegelt werden müssen. Die Schäden sind zu beseitigen und eine angemessene Optik herzustellen. Fotos: Stephan Zilcher Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2545 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1193 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1272 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.10.2023, OA 398 entstanden aus Vorlage: OF 433/11 vom 12.02.2023 Betreff: Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Birsteiner Straße im gesamten Verlauf zur Fahrradstraße mit dem Zusatzschild "Einfahrt mit Kraftwagen/Motorrädern erlaubt" nach dem Bonner Modell umzuwandeln; 2. das alternierende Parken in der Birsteiner Straße aufzulösen und ne u zu regeln. Begründung: Die Radroute von Frankfurt nach Osten in Richtung Maintal, Hanau etc. führt vom Ostpark über den Fahrradweg bis zur Wächtersbacher Straße und endet dort unerwartet und gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer am Kaufland-Gelände. Danach müssen sich auf der Wächtersbacher Straße die Fahrradfahrer den Fahrstreifen mit den Kraftfahrzeugen teilen. Die Erforderlichkeit (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO) ist zwingend gegeben, da auf der Wächtersbacher Straße Schwerverkehr des Industriegebietes verkehrt. In der Wächtersbacher Straße befinden sich Kindergärten und Schulen sowie Einkaufsmöglichkeiten. Laut Aussage des Magistrats besteht eine Unmöglichkeit einer Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Wächtersbacher Straße, da es sich dort um eine Teststrecke für einen Asphaltbelag handeln würde. Auf der Birsteiner Straße wurde bei Messungen festgestellt, dass mehr als ein Drittel der Kraftfahrzeuge zu schnell fährt und bereits im "ahndungsfähigen" Bereich ist. Eine hohe Gefährdungslage für Fahrradfahrer besteht sowohl in der Wächtersbacher Straße als auch in der Birsteiner Straße. Vom Radfahrbüro wird den Fahrradfahrern gegenwärtig empfohlen, über den in der Wächtersbacher Straße bestehenden breiten Gehweg am Zebrastreifen beim Kaufland auf die parallel verlaufende Birsteiner Straße zu wechseln und dort mit dem Fahrrad weiterzufahren. Im östlichen Teil ist die Birsteiner Straße breit ausgebaut und bietet ideale Bedingungen zur Einrichtung einer sicheren Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugverkehr. Seit Jahren gibt es von Anwohnern des Wohnviertels Beschwerden über den Verkehr, bei dem Autofahrer durch das Wohnviertel abkürzen, um den Linienbus und die langsameren Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße zu umfahren. Selbst der Linienbus weicht regelmäßig aus, um die Fahrradfahrer (auch Schüler und Jugendliche auf dem Schulweg) auf der Wächtersbacher Straße zu überholen. Der Magistrat hat die "Anlieger frei"-Kennzeichnung im Bereich Birsteiner Straße abbauen lassen, weil sie rechtswidrig sei. Dadurch hat sich die Lage in dem Gebiet erheblich verschärft. Es kommt regelmäßig zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer. Durch die Radroute/Fahrradstraße werden mehrere Ziele erreicht: Durch die Nutzung der Birsteiner Straße behindern weniger Fahrradfahrer den Kraftfahrzeugverkehr auf der Wächtersbacher Straße. Dadurch wird in der Birsteiner Straße dieser Abschnitt für Fahrradfahrer sicherer und es wird eine seit Langem geforderte Beruhigung und Entschleunigung eintreten. Viele Schüler, Eltern mit ihren Kindern und sonstige Radfahrer fahren mit dem Fahrrad zu zwei im Gebiet liegenden Schulen und Kindergärten. Es ist ebenfalls eine Hauptroute für Fahrradfahrer aus Maintal, Bischofsheim, Fechenheim-Nord nördlich der Hanauer Landstraße und Fechenheim-Süd zu deren Arbeitsstellen. Fremder Kraftfahrzeugverkehr wird weitgehend ausgeschlossen und ersetzt dadurch die vormals bestehenden Vorteile des "Anlieger frei"-Bereichs oder verbessert dies für die Bewohner des Wohngebiets und die Fahrradfahrer. Gleichzeitig kann das alternierende Parken in diesem Bereich aufgelöst und geringfügig Parkraum geschaffen werden. Der Parkdruck im Stadtteil ist hoch und Wünsche nach Bewohnerparken wurden bereits mehrfach geäußert. Die Verkehrszusammensetzung wird mit der Erweiterung der Radroute Ost zur dominierenden Verkehrsart in der Birsteiner Straße werden. Fahrradfahrer dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren (z. B. Fahrradverkehr zur Schule) und Kraftfahrzeuge haben Fahrradfahrern auf der Straße Vorrang zu gewähren, dies gilt nicht an den normalen Kreuzungen. Die Straße sollte in der Widmung für den Gemeingebrauch ausgelegt sein und so festgelegt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Die erforderliche Breite für eine Fahrradstraße von mehr als fünf Metern ist bereits heute in diesem Bereich mit geparkten Fahrzeugen gegeben. In der Unfallforschung wurde, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., festgestellt, dass Fahrradstraßen sicher sind. Es ist zudem notwendig, dass diese Fahrradstraße in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt integriert wird. Der Fahrradverkehr muss attraktiver und sicherer werden. Der Erfolg wird sein, dass eine gesündere, sportlichere Bevölkerung, eine bessere, leisere Umwelt und ein wesentlich attraktiveres Frankfurt für alle Bürger geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 96 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 398 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4052, 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.12.2023 Aktenzeichen: 66-2
Schluss mit Abschleppungen zulasten der Bürger durch die ABG-Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3820 entstanden aus Vorlage: OF 434/11 vom 24.01.2023 Betreff: Schluss mit Abschleppungen zulasten der Bürger durch die ABG-Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich der Birsteiner Straße Nr. 111 bis 117, an den Eingängen zu den Häusern/Mülltonnenplätzen, Sperrflächen für die FES anzubringen und die nötigen Absenkungen am Bordstein vorzunehmen (Bild 1); 2. im Bereich der Birsteiner Straße Nr. 103 bis 109 keine Sperrflächen anzubringen und Absenkungen vorzunehmen, allerdings zwei Parkwinkel an der Parkplatzeinfahrt anzubringen (Bild 2); 3. im Bereich der Birsteiner Straße zwischen den Hausnummern 87 und 101, an der Absenkung der Mülltonnen, eine kleine Sperrfläche für die Mülltonnenabfahrt anzubringen (Bild 3); 4. im Bereich der Birsteiner Straße zwischen den Hausnummern 79 und 87, vor dem Eingangsweg, keine Sperrflächen anzubringen und Absenkungen vorzunehmen, sondern zwei Parkwinkel an der linken Parkplatzeinfahrt anzubringen. Die vorhandene Parkmarkierung ist auf die linke Seite der Einfahrt zu versetzen (Bild 4); 5. im Bereich der Birsteiner Straße zwischen den Hausnummern 73 und 79, vor dem Eingangsweg keine Sperrflächen anzubringen und Absenkungen vorzunehmen, sondern die vorhandene Absenkung zu nutzen und mit Sperrfläche zu versehen. Die Pfosten und der Zebrastreifen sind zu entfernen. Zwei Parkwinkel sind an der linken Parkplatzeinfahrt anzubringen. Die vorhandenen Sperrflächen sind zu entfernen (Bild 5); 6. im Bereich des Eingangs zur Birsteiner Straße Nr. 73 eine Absenkung für Mülltonnen und eine kleine Sperrfläche für die Mülltonnenabfahrt zu errichten. Alternativ ist der Bereich mit Parkwinkeln als Parkraum zu kennzeichnen. Mülltonnen könnten über die linke Absenkung des Parkplatzes geführt werden (Bild 6); 7. im Bereich der Birsteiner Straße Nr. 67 und 73 die zu großzügig angebrachten bogenartigen Sperrflächen links und rechts der Einfahrt zu entfernen und mit normalen Parkwinkeln wieder dem Parkraum zur Verfügung zu stellen (Bild 6); 8. im Bereich des Eingangs zur Birsteiner Straße Nr. 67 eine Absenkung für Mülltonnen und eine kleine Sperrfläche für die Mülltonnenabfahrt anzubringen. Besser wäre es, den Bereich mit Parkwinkeln als Parkraum zu kennzeichnen. Mülltonnen könnten über die linke Absenkung des Parkplatzes der Hausnummer 65 geführt werden (Bild 8); 9. im Bereich Lauterbacher Straße an den Stichstraßen Parkwinkelmarkierungen anzubringen, um das Parken auf den Ecken zu vermeiden und die Einfahrt und Sicht an den Kreuzungen nicht zu behindern; 10. im Bereich Lauterbacher Straße Nr. 4 ein Warnzeichen "Kreuzung oder Einmündung" (Verkehrszeichen 102) für die Stichstraßen anzubringen; 11. vor der Schule in der Birsteiner Straße einen neuen Zebrastreifen einzuplanen, da sich der Eingang zur Schule mit der Fertigstellung des Gebäudes verändert; 12. die Kosten für die Bordsteinabsenkungen und Fahrbahnmarkierungen in der Birsteiner Straße der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH in Rechnung zu stellen. Begründung: Es fanden im Bereich der Birsteiner Straße massive Abschleppungen von Fahrzeugen statt. In Auftrag gegeben wurden diese Abschleppungen von der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH. Die Abschleppungen dauern bis heute an. Es sind bereits Fahrzeuge von Bewohnern, Lehrern, Eltern und Besuchern in einer dreistelligen Anzahl abgeschleppt worden. Dies muss ein Ende finden. Es gab zur Situation bereits eine schriftliche Aussage des Magistrats, die rechtswidrigen Abschleppungen im Zusammenhang mit diesen Schildern seien legal. Dies kann aber nicht richtig sein und würde bedeuten, der Magistrat gäbe seine Herrschaft über die Beschilderung des Straßenraums in private Hände. Es gibt zwar am Zaun einen entsprechenden Hinweis der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG), doch am Boden sind keinerlei Absenkungen oder entsprechende Markierungen (Bild 7). Im Bereich der Birsteiner Straße, bei Liegenschaften der ABG, wurde Müll oft nicht abgeholt. Die Mülltonnen konnten nicht von der FES ohne Umweg vom Müllplatz zwischen den parkenden Autos zum Müllwagen geschoben werden. Es fehlen die nötigen Fahrbahnmarkierungen oder entsprechend abgesenkten Bordsteine an den oben benannten Müllplätzen. Manche Fahrbahnmarkierungen sind sogar falsch angebracht oder sehr verwittert und nicht mehr sichtbar. Die ABG hat die Stellplätze der Mülltonnen und den Zaun verändert, aufgrund dessen diese Probleme erst entstanden sind. Für parkende Autofahrer ist nicht ersichtlich, wo ein "Spalt" für die Durchfahrt der Abfalltonnen eingehalten werden soll oder muss. Die ABG hat dafür eigene selbstgemachte Parkverbotsschilder am Zaun angebracht (Bild 7). Einige dieser Schilder der ABG sind schon von verärgerten Bürgern/Bewohnern abgerissen oder beschädigt worden. Auf der Basis dieser Schilder lässt die ABG auf Kosten der Bürger/Bewohner seit Monaten Autos abschleppen. Sogar das Auto des Postboten der DHL wurde abgeschleppt. Es wäre sehr hilfreich, endlich Markierungen oder notwendige Bordsteinabsenkungen anzubringen, damit klar wird, wie geparkt werden darf. Ein Ortstermin zur Klärung könnte sehr sinnvoll sein. Erläuterungen zur Birsteiner Straße: Bei den Einfahrten handelt es sich um Einfahrten zu privaten reinen Pkw-Parkplätzen der ABG. Der öffentliche Parkraum wird dort zugunsten des Grundstückseigentümers ABG eingeschränkt. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, in einem Gebiet mit erhöhtem Parkdruck an breiten Pkw-Einfahrten, die Ausfahrten links und rechts der Einfahrt mit großen zusätzlichen Sperrflächen zu versehen. Ebenfalls ist die gesamten Birsteiner Straße eine Tempo-30-Zone. Weiter wird dies durch das noch ausstehende Beschildern mit "Parken nur für Pkw" im Gebiet unterstrichen. Der alte Zebrastreifen entfällt und sollte durch einen neuen Zebrastreifen mit passenden Sperrflächen ersetzt werden. Die Lage des neuen Zebrastreifens sollte gegenüber dem neuen Schuleingang der Konrad-Haenisch-Schule angebracht werden. Erläuterungen zur Lauterbacher Straße: Die Ecken an den Stichstraßen der Lauterbacher Straße werden regelmäßig zugeparkt oder die Abstände der Fluchtlinien werden nicht eingehalten. Dies führt zu Unfällen und Behinderungen. Kinder werden nicht rechtzeitig gesehen und die Übergänge für gehbehinderte Menschen aus dem Seniorenheim sind versperrt. Ein Abbiegen an den Kreuzungen wird ebenfalls erschwert. Rettungsdienste, Lieferanten und Lkws der Müllabfuhr kommen nicht mehr in die Stichstraßen. Fahrer von Lkws mit Lieferungen sowie die Müllabfuhr usw. müssen, um in die abgehenden Straßen gelangen zu können, meist rückwärts über den gegenüberliegenden Gehweg fahren. Dies stellt eine Gefahr für Fußgänger und weitere Verkehrsteilnehmer dar. Gehwegschäden sind eine weitere Folge. Wegen den zugeparkten Ecken gab es im Dezember abermals einen Unfall. Die Stichstraßen sind keine Einmündungen oder durch einen gemeinsamen abgesenkten Fußweg getrennt, sondern haben umlaufende Bürgersteige. Deswegen gilt dort rechts vor links. Dies wird oft von Verkehrsteilnehmern nicht berücksichtigt, weil es Sichtbehinderungen gibt. Ein Warnzeichen 102 "Kreuzung oder Einmündung" ist hilfreich, um Unfälle zu vermeiden. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5 Bild 6 Bild 7 Bild 8 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2090 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Straßenlaternen für die Grünanlage Lauterbacher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2023, OF 421/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Straßenlaternen für die Grünanlage Lauterbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den durch das Wohngebiet führenden unbeleuchteten Weg, zu einem sicheren Fußweg auszubauen. Für die Herstellung der Laternenbeleuchtung sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 einzustellen. Begründung: Zwischen den Wohnblöcken der Lauterbacher Straße / Birsteiner Straße befindet sich eine kleine Grünanlage. Die Zugänge und die gesamte Grünfläche sind nachts dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit dort sehr unangenehm. Die Anwohnerinnen und Anwohner fühlen sich in der Grünanlage bei Dunkelheit nicht sicher. Drei Laternen wären bereits ausreichend um den Weg durch die Grünanlage ausreichend auszuleuchten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 22 2023 Die Vorlage OF 421/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEntfernung der Litfaßsäule auf dem Fuß- und Radweg zwischen Wächtersbacher Straße und der Birsteiner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2023, OF 432/11 Betreff: Entfernung der Litfaßsäule auf dem Fuß- und Radweg zwischen Wächtersbacher Straße und der Birsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge: - die mitten auf dem Fußweg schlecht platzierte Litfaßsäule für ein gemeinschaftliche Nutzung des Weges ohne Sichthindernisse und Engstellen für Fahrräder und Fußgänger beseitigen oder umsetzen. - Eine Umsetzung der Litfaßsäule ist mit dem Ortsbeirat zu besprechen. Begründung: Radfahrer teilen sich bereits mit den Fußgängern den Fußweg zwischen Wächtersbacher Straße und Birsteiner Straße. Durch die Litfaßsäule kommt es zu einer erheblichen Verengung des Weges. Die Litfaßsäule versperrt den Weg an der Fahrbahnabsenkung und verengt den gemeinsamen Fuß- und Radweg um die Hälfte der Breite. Die Fahrbahnabsenkung für die Radfahrer befindet sich genau vor der Litfaßsäule. Das führt dazu das Radfahrer um die Säule Schlangenlinie fahren und erst im letzten Moment von Kindern des rechts dahinter liegenden großen Spielplatzes und den anderen Fußgängern wahrgenommen werden können. Diese Sichtbehinderung auf entgegenkommende Fahrräder, Fußgänger und spielende Kinder birgt Gefahren. Nur 60 Meter weiter, am Ende des Weges steht bereits eine zweite große Litfaßsäule. Eine Säule langt dort an dem Weg völlig aus. Der Radverkehr hat in diesem Bereich, bedingt durch die neue Nahversorgung und den gut befahrbaren Radweg, in den letzten Jahren stark zugenommen. Dazugekommen ist der neue Spielplatz mit einem größeren Angebot. Diese Radwegverbindung ist ab dem Kauflandgelände sicherer und wesentlicher angenehmer für Radfahrer in der Tempo 30 Zone entlang der Birsteiner Straße. Der Hauptfahrradweg entlang der Wächtersbacher Straße endet dort am Zebrastreifen. Ab dem Kauflandgelände auf der Wächtersbacher Straße nach Osten teilen sich nun LKW, PKWs, Motorräder, Busse und Fahrräder die schmale Fahrbahn, daher biegen die meisten Fahrradfahrer über diesen Weg ab, in die parallel verlaufende Straße. Daher hat sich an diesem Weg nun erheblich mehr Fahrradverkehr eingestellt. Foto: Privat. - Stark frequentierter gemeinsamer "Fuß und Radweg" mit sichtbehindernder Litfaßsäule im Wohngebiet - Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 432/11 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und LINKE. gegen SPD und CDU (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenReparatur des öffentlichen Bücherschranks Birsteiner Straße und Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2545 entstanden aus Vorlage: OF 305/11 vom 29.07.2022 Betreff: Reparatur des öffentlichen Bücherschranks Birsteiner Straße und Seckbach Der Magistrat wird gebeten, 1. die öffentlichen Bücherschränke in der Birsteiner Straße und am Atzelbergplatz zu reklamieren und diese in einen einwandfreien, neuwertigen Zustand versetzen zu lassen; 2. alle öffentlichen Bücherschränke in Frankfurt auf Fertigungsmängel zu überprüfen. Begründung: Die öffentlichen Bücherschränke sind für sehr hohe Preise angeschafft worden. Der hohe Preis wurde im Nachgang mit den besonderen Eigenschaften begründet. Es wurde bei der Anschaffung für den hohen Anschaffungspreis die "Wetterfestigkeit" des Schrankes besonders hervorgehoben. Schaut man sich den Zustand der Schränke heute an, kann man nur feststellen, die Schränke lösen sich langsam auf und zeigen, besonders im unteren Bereich des Schrankes, bereits starke Korrosion. Der Schrank in der Birsteiner Straße wurde erst Ende 2018 aufgestellt und erfreut sich bei den Bürgern großer Beliebtheit. Der Bereich wird im Winter nicht mit Salz bestreut und es scheint, als seien diese Beschädigungen in der Fertigung und bei der Auswahl des Materials und dessen Güte entstanden. Bei Kosten um die 9.000 Euro für einen wetterfesten schmalen Schrank mit zwei Glastüren sollte so etwas nicht passieren. Der Schrank ist nicht verzinkt oder grundiert worden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2022, ST 2670 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1193 Aktenzeichen: 66-0
Ausweisung der Parkflächen im Stadtteil Fechenheim-Nord mit Zeichen Z1048-10 „Parken nur für Pkw“ sowie dem Zusatzschild „bis 2,8 Tonnen“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1965 entstanden aus Vorlage: OF 265/11 vom 08.04.2022 Betreff: Ausweisung der Parkflächen im Stadtteil Fechenheim-Nord mit Zeichen Z1048-10 "Parken nur für Pkw" sowie dem Zusatzschild "bis 2,8 Tonnen" Der Magistrat wird gebeten, folgende Straßen mit Zeichen Z1048-10 "Parken nur für Pkw" sowie dem Zusatzschild "bis 2,8 Tonnen" zusätzlich ausstatten: - Birsteiner Straße - Lauterbacher Straße - Steinauer Straße - Meerholzer Straße - Fuldaer Straße - Parkplatz des Heinrich-Kraft-Parks Begründung: Es besteht seit geraumer Zeit erhöhter Parkdruck durch das angrenzende Industriegebiet. Zusätzlich sind Parkmöglichkeiten im Wohngebiet weggefallen. Vor zwei Jahren wurde der Schutz vor dem Industriegebiet, der aus "Anlieger frei"-Schildern bestand, in einer Hauruckaktion ohne Alternativen entfernt. Seitdem spitzt sich die Situation im Wohnquartier zu. Viele Lkw, Wohnwagen, Lieferwagen und ganz besonders Anhänger, meist mit Pkw darauf, aber auch mit Baumaschinen, werden überall im Wohngebiet geparkt. Bürger finden keine Parkplätze mehr für ihre eigenen Pkw. Wohnmobile haben dauerhafte Winterabstellplätze in den genannten Straßen und große Anhänger mit Baumaschinen oder Pkw darauf finden großzügige freie Flächen vor den Sportanlagen in der Birsteiner Straße. Diese Parkplätze fehlen für die Trainings in der Woche und an den Wochenenden unseren Sportlern. Der Bücherbus findet seinen Parkplatz regelmäßig durch Lkws blockiert vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1852 Aktenzeichen: 66 7
Haushalt 2022/2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Straßenlaternen für die Grünanlage Lauterbacher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 220/11 Betreff: Haushalt 2022/2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Straßenlaternen für die Grünanlage Lauterbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den durch die Grünanlage Lauterbacher Straße führenden unbeleuchteten Fußweg mit drei Straßenlaternen zu versehen und dafür die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Zwischen den Wohnblöcken der Lauterbacher Straße / Birsteiner Straße befindet sich eine kleine Grünanlage. Die Zugänge und die gesamte Grünfläche sind nachts dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit dort sehr unangenehm. Die Anwohnerinnen und Anwohner fühlen sich in der Grünanlage bei Dunkelheit nicht sicher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 32 2022 Die Vorlage OF 220/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAusweisung und Fortführung des Radwegs Wächtersbacher Straße mithilfe eines Radfahrstreifens ab dem Kaufland-Gelände in Richtung Osten sowie eine sichere Wegeführung des Radweges ab dem Kaufland-Gelände parallel über die Birsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1303 entstanden aus Vorlage: OF 151/11 vom 15.12.2021 Betreff: Ausweisung und Fortführung des Radwegs Wächtersbacher Straße mithilfe eines Radfahrstreifens ab dem Kaufland-Gelände in Richtung Osten sowie eine sichere Wegeführung des Radweges ab dem Kaufland-Gelände parallel über die Birsteiner Straße 1. Der Magistrat wird gebeten, einen Radfahrstreifen auf der Wächtersbacher Straße ab dem Kaufland-Gelände in Richtung Osten auszuweisen. 2. Zusätzlich sollte parallel über die Birsteiner Straße eine sichere Wegeführung für Fahrradfahrer in westliche Richtung sichergestellt werden. 3. Die Litfaßsäule auf dem Fußweg zwischen Kaufland und der Birsteiner Straße ist für eine gemeinschaftliche Nutzung des Weges ohne Sichthindernisse und Engstellen von Radfahre rn und Fußgängern zu entfernen. Begründung: Radfahrer teilen sich die Wächtersbacher Straße mit dem Kraftfahrzeugverkehr ab dem Kaufland-Gelände stadtauswärts. Dies bedeutet durch die Geschwindigkeitsunterschiede der Verkehrsteilnehmer und der oft unterschrittenen Mindestabstände zu Fahrradfahrern von eineinhalb Metern eine erhöhte Unfallgefahr. Es ist grundsätzlich sinnvoller, die beiden unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer voneinander zu trennen. Wo dies nicht möglich ist, sollten entsprechende Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmer eingerichtet oder die Verkehrsströme durch attraktive Angebote verlagert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1013 Aktenzeichen: 66 2
Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 840 entstanden aus Vorlage: OF 93/11 vom 26.08.2021 Betreff: Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord Der Magistrat wird gebeten, - im Bereich der Bebraer Straße an der Querungshilfe Bodenmarkierungen "Achtung Kinder" aufzubringen; - im Bereich der Birsteiner Straße 79 bis 103, südlich, an den Eingängen zu den Häusern/Mülltonnenplätzen kleine schmale Sperrflächen auf die Straße aufzubringen. Begründung: Im Bereich der Birsteiner Straße, bei den Liegenschaften der ABG, wird der Müll oft nicht abgeholt. Grund sind dort die dicht an dicht parkenden Fahrzeuge. Die Mülltonnen können von der FES nicht vom Müllplatz zwischen den parkenden Autos zum Müllwagen geschoben werden. Es ist nicht ersichtlich, wo der "Spalt" für die Durchfuhr der Tonnen eingehalten werden muss. Es gibt zwar am Zaun einen entsprechenden Hinweis, doch am Boden keine Absenkung oder Markierung. Es wäre sehr hilfreich, dort eine entsprechende Markierung anzubringen, damit klar wird, wer dort nicht zu Abholzeiten parken darf. Viele Kinder überqueren in diesem Bereich die Straße zur Schule, Spielplatz usw. Nicht unbedingt immer an der Querungshilfe, daher ist es wichtig, Fahrzeugführer auf diese Gefahrenquelle hinzuweisen und Kinder zu schützen. Der Kindergarten befindet sich westlich der Bebraer Straße und die Kinder der Schule in der Wächtersbacher Straße kreuzen zur Schule dort von der Bushaltestelle "Heinrich-Kraft-Park" kommend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 398 Aktenzeichen: 32 1
Nur Pkw parken in der Birsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 841 entstanden aus Vorlage: OF 94/11 vom 26.08.2021 Betreff: Nur Pkw parken in der Birsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, für den gesamten Straßenverlauf der Birsteiner Straße nur Parken für Personenkraftfahrzeuge einzurichten. Begründung: Im Bereich der Birsteiner Straße sind nun die Folgen des übereilten, mit dem Ortsbeirat unabgesprochenen Abbaus der "Anlieger frei"-Zeichen für das Wohngebiet Fechenheim-Nord zu spüren. Das angrenzende Industriegebiet macht sich im Wohngebiet wieder bemerkbar. Aber gerade aus diesem Grund hatte man damals die "Anlieger frei"-Zeichen angebracht, um den Parkverkehr des Industriegebiets aus dem Wohngebiet zu verbannen. Inzwischen hat die Sportanlage in der Birsteiner Straße nur noch einen reduzierten Bereich an Parkplätzen für Sportler, Besucher und Bewohner. Lkws, Anhänger, Baumaschinen auf Anhängern, Wohnmobile und große Lieferwagen sowie abgemeldete Pkw von Unternehmen werden dort über Tage abgestellt. Besonders an den Wochenenden, abends unter der Woche und an Feiertagen werden diese Parkplätze für Sportveranstaltungen gebraucht. Wegen Corona ist dies in diesem Jahr nicht so ins Gewicht gefallen. Doch vor Corona und seit den Lockerungen zu Corona ist dies wieder sehr zu merken, es gibt dort immer weniger Parkplätze für Sportler, Besucher und Bewohner, die sich darüber beschweren. Beschränkte Ausnahmen zum Parken, z. B. für den Anlieferverkehr, sollten berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 399 Aktenzeichen: 32 1
Parkbänke für die Grünanlage Lauterbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 847 entstanden aus Vorlage: OF 102/11 vom 26.08.2021 Betreff: Parkbänke für die Grünanlage Lauterbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Grünanlage in der Lauterbacher Straße zwei Parkbänke im westlichen Bereich aufzustellen. Begründung: In der Grünanlage gibt es bereits zwei Parkbänke. Die Parkbänke erfreuen sich großer Beliebtheit und werden regelmäßig und nicht nur bei schönem Wetter genutzt. Die beiden Bänke stehen im östlichen Teil und die Anwohner würden sich noch weitere Bänke im westlichen Teil der Grünanlage wünschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 95 Aktenzeichen: 67 0
Neuer Schaukasten für die Akteure des Stadtteils
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 799 entstanden aus Vorlage: OF 46/11 vom 20.05.2021 Betreff: Neuer Schaukasten für die Akteure des Stadtteils Der Magistrat wird gebeten, einen Schaukasten für die Mikroinitiativen aus dem Stadtteil wie das Quartiersmanagment, die Kirchen, das Jugendzentrum, dem Schutzmann vor Ort sowie Initiativen aus dem Stadtteil aufzustellen. Standort soll der Gehweg von der Birsteiner Straße zur Wächtersbacher Straße, links am Rand der Grünanlage und zum Zebrastreifen am Kaufland Gelände hin, werden. Copyright: Apple Maps Begründung: Es fehlt im Stadtteil Fechenheim-Nord eine einfache Möglichkeit, Informationen an lokale Bewohner weiterzugeben. Der letzte genutzte Schaukasten stand gegenüber des öffentlichen Bücherschranks. Der alte Schaukasten wurde durch den Bau des neuen Hauses an dieser Stelle vor einem Jahr entfernt. Eine Wiederverwendung des alten Schaukastens aus den 80er-Jahren war unwirtschaftlich. Die meisten Informationen erreichen die Menschen jetzt nur noch über mündliche Weitergabe. Es gibt keinen Schaukasten mehr für alle Akteure des Stadtteils, der zudem zentral gelegen und von den Menschen gelesen wird. Es ist für die allgemeine Kommunikation, die Akteure des Stadtteils und für die Mikroinitiativen wichtig, Informationen in die Stadtteile zu tragen. Die Verwaltung des Schaukastens würden die Stadtbezirksvorsteherin und das Quartiersmanagment übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 252 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.09.2022, OIB 165 Antrag vom 06.03.2023, OF 542/10 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.03.2023, OIB 216 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Bodenmarkierungen für die Lauterbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 493 entstanden aus Vorlage: OF 31/11 vom 20.04.2021 Betreff: Bodenmarkierungen für die Lauterbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Lauterbacher Straße kurz nach der Hausnummer 5 eine Sperrmarkierung an der Absenkung und ab der Hausnummer 4 bis 18 Bodenwinkel rechtsseitig an den Ecken anzubringen Begründung: Seitdem die "Anlieger frei"-Zeichen vom Straßenverkehrsamt im Stadtteil entfernt wurden, ist der Parkdruck im Quartier erheblich angestiegen. Dadurch werden die letzten Flächen im Stadtteil zugeparkt. Das hat zur Folge, dass die Müllabfuhr erheblich bei ihrer Arbeit behindert wird. Oft werden die Mülltonnen der Hausnummern 1, 3 und 5 nicht abgeholt, weil die Absenkung zur Fahrbahn für die Mülltonnen zugeparkt ist. Dort gibt es keinerlei Markierung. Die Absenkung ist dort nur leicht ausgeprägt und versetzt zum Müllplatz an der städtischen Grünanlage. Es ist nicht für Fahrer erkennbar, dass diese Absenkung frei gehalten werden muss. Bei den Hausnummern 6 bis 18 können die Müllwagen weder vorwärts noch rückwärts einfahren, weil die Ecken zu den Sackgassen zugestellt werden. Das gleiche Problem hätten größere Rettungsfahrzeuge. Dort fehlen die Parkwinkel. Es gibt nur noch einen Parkwinkel an der Lauterbacher Straße 4 und am neu eingerichteten Behindertenparkplatz Lauterbacher Straße 12 Die klare Markierung, bis wohin und wo geparkt werden kann, wird sehr helfen, die Situation für die Rettungskräfte, Müllabfuhr und die Bürger zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1923 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 7
Kinderbetreuungssituation für Fechenheim, Riederwald und Seckbach - Erläuterung der Zahlen, Einschätzungen und genannten Maßnahmen im Bericht sowie Schaffen von Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 84/11 Betreff: Kinderbetreuungssituation für Fechenheim, Riederwald und Seckbach - Erläuterung der Zahlen, Einschätzungen und genannten Maßnahmen im Bericht sowie Schaffen von Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In Seckbach ist laut Information des Stadtschulamts der Betreuungsbedarf für 0-3 Jährige nach Umbau der städtischen Kita am Atzelberg aktuell gedeckt. Gibt es Pläne, um den Versorgungsgrad (0-3 Jährige) in Fechenheim und Riederwald weiter zu erhöhen? 2. Im Bericht wird auf einen in Planung befindlichen Kindergarten in Fechenheim verwiesen. Dabei handelt es sich nach unseren Informationen um Projekte in der Dieburger Straße und in der Lauterbacher Straße. Können Sie bitte weitere Informationen zum Zeithorizont, Träger etc. geben? Wie ist der Stand des Auslegungsverfahrens für das Wohngebiet in der Dieburger Straße? 3. Für Riederwald und Seckbach wird in Bezug auf die Betreuung der 3-6 Jährigen ein hoher Handlungsbedarf festgestellt - Welche Lösungsansätze gibt es hier? 4. Im Bericht erfolgt eine Einschätzung des Versorgungsgrads mit Ganztagsplätzen für 6-10 Jährige in den einzelnen Stadtteilen. Der angegebene Versorgungsgrad ist z. T. etwas irreführend, da bestimmte Betreuungsformate (z. B. Ganztagesschule in Seckbach) nicht eingerechnet sind. Können Sie bitte für Fechenheim, Riederwald und Seckbach Quoten zur Verfügung stellen, die die Betreuung durch Profil 1-3 Schulen und Pakt für den Nachmittag berücksichtigen? 5. Welche konkreten Pläne gibt es für Riederwald und Fechenheim, um den Versorgungsgrad für 6-10 Jährige zu erhöhen? 6. Gibt es darüber hinaus Bau- oder Umbauprojekte oder andere Maßnahmen für Krippen, Kitas, Grundschulen in Seckbach/Fechenheim/Riederwald, die im Zuge der Verbesserung der Betreuungssituation angedacht sind? 7. Liegt die Zielgröße des Versorgungsgrads für Grundschulen bei 80 oder 85%? Im Bericht tauchen aktuell beide Zielgrößen auf. 8. Bitte schaffen Sie Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen: Wie lange ist aktuell die Wartezeit in Wochen bei der Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Krippe, Kindergarten und Grundschule (Ganztagesplatz) in den genannten Stadtteilen? Wie soll sich diese bis 2026 entwickeln? Wie ist die Abweichung vom gegebenen Wunschtermin in Wochen sowie die Abweichung vom gewünschten Betreuungsplatz (z. B. Teilzeit statt der gewünschten Vollzeit)? Es wird zudem angeregt, diese Kennzahlen im nächsten Bericht direkt zu ergänzen. Begründung: In den Anlagen zu B67 werden differenzierte Kennzahlen (siehe Tabelle unten) zur Betreuungssituation in Fechenheim, Riederwald und Seckbach für die jeweiligen Altersgruppen vorgelegt, die aus unserer Sicht deutlichen Handlungsbedarf signalisieren. Betreuung der 0-3 Jährigen: Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 53% (aktuell 49%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 36%, Riederwald 39%, Seckbach 33%. Laut Bericht existiert in Fechenheim und Riederwald kein Handlungsbedarf, um den Bedarf zu decken. In Seckbach ist die Versorgung bedarfsdeckend, wenn geplantes Projekt realisiert ist. (Anmerkung: Umbau des städt. Horts am Atzelberg ist inzwischen erfolgt, 10 zusätzliche Plätze) Kindergarten (3-6 Jährige): Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 100% (aktuell 95%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 89%, Riederwald 73%, Seckbach 68%. Laut Bericht in Riederwald und Seckbach hoher Handlungsbedarf - in Fechenheim ist das Angebot dann bedarfsdeckend, wenn geplantes Projekt realisiert ist. Grundschule (6-10 Jährige): Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 80 bzw. 85% (aktuell 59%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 50%, Riederwald 51%, Seckbach 25%. Laut Bericht priorisierter Handlungsbedarf in Fechenheim und Riederwald (Freiligrathschule, Pestalozzischule), aber keine Priorisierung in Seckbach aufgrund der bereits vorhandenen Betreuung in der Ganztagesschule (wurde nicht in die 25% einkalkuliert). (Anmerkung: Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz in 2026) Dem Ortsbeirat ist es sehr wichtig, dass der Frankfurter Osten ein lebenswertes Umfeld für Familien bietet. Dazu gehört u.a. auch eine verlässliche Betreuungssituation für Kinder. Die vorausschauende Planung des Magistrats bis 2026 wird begrüßt und gleichzeitig sollten sehr frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um bei Betreuungsengpässen entgegenzusteuern. Daher bitten wir um Transparenz zu bereits in Planung befindlichen Maßnahmen sowie den vorgenommenen Ableitungen. Neben dem Vorhandensein von Betreuungsplätzen gehört zur Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung auch, dass die Platzvergabe in einem definierten Zeithorizont und idealerweise zum gewünschten Zeitpunkt erfolgt und sich nicht über Monate in die Länge zieht. Letzteres wirkt sich sonst stark auf die berufliche Situation von betroffenen Müttern und Vätern aus. Ein beruflicher Wiedereinstieg oder die Aufstockung des Stundenumfangs werden sonst wenig planbar oder müssen deutlich später stattfinden als gewünscht. Auch eine unterbrechungsfreie Fortführung der Berufstätigkeit (insbesondere bei Kindern im Kindergarten- oder Grundschulalter) ist gefährdet, wenn die Betreuungssituation der Kinder nicht planbar ist. Deshalb sollten nach unserer Meinung folgende Kennzahlen künftig im Bericht ergänzt und nun bereits für Fechenheim, Riederwald und Seckbach zur Verfügung gestellt werden: Wartezeit auf den Betreuungsplatz (in Wochen), Abweichung vom Wunschtermin in Wochen, Abweichung vom gewünschten Betreuungsplatz (z. B. Teilzeit statt der gewünschten Vollzeit). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.05.2021, OF 50/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 50/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 84/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 168 2021 1. Die Vorlage OF 50/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 84/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBedarfsgerechte Gestaltung bei der Erneuerung der Straßenoberfläche an der Birsteiner Straße und Lauterbacher Straße mit bürgersteiggleichen Querungsmöglichkeiten am Kindergarten, an der Seniorenwohnanlage und an dem Fußweg zur Bushaltestelle und zum Nahv
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 10 entstanden aus Vorlage: OF 8/11 vom 13.04.2021 Betreff: Bedarfsgerechte Gestaltung bei der Erneuerung der Straßenoberfläche an der Birsteiner Straße und Lauterbacher Straße mit bürgersteiggleichen Querungsmöglichkeiten am Kindergarten, an der Seniorenwohnanlage und an dem Fußweg zur Bushaltestelle und zum Nahversorgungszentrum Der Magistrat wird gebeten, entsprechend der angehängten Grafik bei der Erneuerung der Straßendecke in der Birsteiner Straße und der Lauterbacher Straße drei bürgersteiggleiche Querungsmöglichkeiten (ähnlich derer in der Schäfflestraße) und einen Minikreisel mit einem Durchmesser von 18 Metern in die Durchführungsplanung mit aufzunehmen. Begründung: Bisher gibt es keine oder nur an den falschen Orten in diesem Bereich Absenkungen an Bürgersteigen. Die bisherigen Bodenschwellen zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit in der Lauterbacher Straße können dadurch komplett entfallen. An den Kreuzungspunkten entstehen dadurch für Kinder, behinderte und ältere Menschen sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten. Das bisherige Zuparken der Straßenecken würde dadurch minimiert und die Fahrgeschwindigkeit durch das mit vielen jungen Familien bewohnte Gebiet gleichwertig wie mit den alten Schwellen reduziert. Der Kreisel an der Kreuzung dient der Entlastung des Wohngebietes und der Sicherheit der Kinder. Bisher fahren viele Eltern an dieser Stelle in die Birsteiner Straße, um zum Wenden rückwärts in die Einbahnstraße Lauterbacher Straße einzufahren, um wieder schnell ohne Umwege falsch herum aus der Einbahnstraße herauszufahren. Das birgt viele Gefahren, weil genau dort ebenfalls viele Kinder die Straße zu den Stoßzeiten unkontrolliert chaotisch queren und generell rückwärtsfahrende Eltern in Eile eine große Gefahr für solche darstellen. Daher wäre es sehr sinnvoll, dem Verkehr bereits im Vorfeld die Möglichkeit zu geben, geordnet aus der Sackgasse herauszufahren. Copyright: apple.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1596 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 526 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 5
Bremsschwelle in der Einfahrt der Tempo-30-Zone in der Birsteiner Straße 1 bis 3
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 9 entstanden aus Vorlage: OF 7/11 vom 19.04.2021 Betreff: Bremsschwelle in der Einfahrt der Tempo-30-Zone in der Birsteiner Straße 1 bis 3 Der Magistrat wird gebeten, eine Bremsschwelle in Höhe der Birsteiner Straße 1 bis 3 bei der Einfahrt in die Tempo-30-Zone anzubringen. Begründung: Das Straßenverkehrsamt hatte in einer Hauruckaktion ohne Anhörung des Ortsbeirats angeordnet, alle "Anlieger frei"-Kennzeichnungen für die gesamte Tempo-30-Zone zu entfernen. Die Folge ist erheblich mehr und besonders zu schneller zusätzlicher Verkehr in der Birsteiner Straße. Die Straße wird benutzt, um schneller voranzukommen und um den Linienbus zu umfahren. Bevor die Beschränkungen aufgehoben wurden, waren bei einer dauerhaften Messung durch das Ordnungsamt bereits über ein Drittel der Fahrzeuge zu schnell und im ahndungsfähigen Bereich für Ordnungswidrigkeitsanzeigen (inkl. Toleranzgrenze). Passiert ist bis heute nichts. Das Abhängen der "Anlieger frei"-Beschilderung führte zu weiteren massiven Problemen und großem Unmut bei den Bürgern. Alternativen für die Bürger wurden nicht aufgezeigt. Weder, wie dem zusätzlichen Schleichverkehr durch das Wohngebiet begegnet werden kann, noch wie dem plötzlichen nächtlichen Lkw-Verkehr und den sonstigen aus dem Industriegebiet kommenden Fremdparkern Herr zu werden ist. Der Wunsch des Ortsbeirats, einen gemeinsamen Termin zur Besprechung der dort seit Jahren brach liegenden Straßenverkehrsthemen zu erhalten, ist abgewiesen worden. Dies mit dem Grund, es bestünde dafür keinerlei Notwendigkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1416 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2020, OF 775/11 Betreff: Sanierung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge schließen: Wir bitten den Magistrat mitzuteilen wann mit den, dem Ortsbeirat vorgestellten, Sanierungsmaßnahmen auf dem Spielplatz in der Wächtersbacherstraße und dem Bolzplatz in der Birsteiner Straße begonnen wird und wann der Abschluss der Arbeiten zu erwarten ist? Begründung: Dem Ortsbeirat wurde ein Sanierungskonzept im April 2019 vorgestellt und er Beginn der Arbeiten für Ende des Jahres 2019 angekündigt. Wann wird die Maßnahme endlich umgesetzt? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 775/11 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenParkplätze beim Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e. V. - Abteilung Teufelsbruch in der Birsteiner Straße in öffentlichen Parkraum umwidmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6401 entstanden aus Vorlage: OF 745/11 vom 01.08.2020 Betreff: Parkplätze beim Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e. V. - Abteilung Teufelsbruch in der Birsteiner Straße in öffentlichen Parkraum umwidmen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die am Ende der Birsteiner Straße befindlichen Parkplätze am Kleingartengelände Riederwald-Anlage Teufelsbruch in öffentlichen Parkraum umgewidmet werden können. Begründung: Seit Jahren besteht immer mehr Parkplatzdruck im Stadtviertel Fechenheim-Nord. Immer wieder kommt von Anwohnern der Wunsch, Bewohnerparken einzuführen. Die Bewohner des Wohnviertels beparken täglich die Bürgersteige und Sperrflächen, weil es nicht genügend Parkraum gibt. Der Bürgersteig vor der Schule wird vollflächig zugeparkt. Der Parkplatz am Kleingartengelände ist in der kälteren Jahreszeit völlig ungenutzt, nur in den Sommermonaten tagsüber und an den Wochenenden im Sommer ist der Parkplatz ausgelastet. In der Nacht ist der Parkplatz in der Regel ungenutzt. Der höchste Parkdruck im Wohnviertel besteht abends und nachts. Eine gemeinschaftliche Nutzung würde diese Situation erheblich entschärfen. Viele Bewohner des Wohnviertels haben in der Kleingartenanlage Parzellen gepachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 400 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1459 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 20
Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 748/11 Betreff: Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: · Die Birsteiner Straße wird ab der Bebraer Straße bis zur Salmünsterer Straße zur Fahrradstraße mit Zusatzschild Einfahrt für Kraftwagen/Motorräder nach dem Bonner Model gewandelt. · Das alternierende Parken in der Birsteiner Straße wird aufgelöst. Begründung: Die Radroute von Frankfurt in den Osten nach Osten in Richtung Maintal, Hanau etc. führt vom Ostpark über den Fahrradweg bis zur Wächtersbacher Straße und endet dort plötzlich am Kaufland- Gelände. Danach müssen sich auf der Wächtersbacher Straße die Fahrradfahrer und die Kraftfahrzeuge den Fahrstreifen teilen. Die Erforderlichkeit (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO) ist zwingend gegeben, da auf der Wächtersbacher Straße Schwerverkehr des Industriegebietes verkehrt. In der Wächtersbacher Straße befinden sich Kindergärten und Schulen. Laut Aussage des Magistrats besteht eine Unmöglichkeit einer Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Wächtersbacher Straße, weil es sich dort um eine Teststrecke für eine Asphaltbelag handeln würde. Auf der Birsteiner Straße wurde bei Messungen festgestellt, das mehr als ein Drittel der Kraftfahrzeuge viel zu schnell fahren und bereits im ahndungsfähigem Bereich seien. Eine hohe Gefährdungslage für Fahrradfahrer besteht sowohl in der Wächtersbacher Straße als auch in der Birsteiner Straße. Empfohlen wird den Fahrradfahrern gegenwärtig vom Radfahrbüro Frankfurt, über den in der Wächtersbacher Straße bestehenden breiten Gehweg an dem Zebrastreifen Kaufland auf die parallel verlaufende Birsteiner Straße zu wechseln und dort mit dem Fahrrad weiterzufahren. Im östlichen Teil ist die Birsteiner Straße breit ausgebaut und bietet ideale Bedingungen zur Einrichtunge einer sicheren Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugverkehr. Seit Jahren gibt es Beschwerden von Anwohner des Wohnviertels über den Verkehr, der durch das Wohnviertel abkürzt, um den Linienbus und die langsameren Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße zu umfahren. Sogar der Linienbus weicht öfters aus um die Fahrradfahrer zu überholen. Der Magistrat hat die "Anlieger Frei" Kennzeichnung im Bereich Birsteiner Straße abbauen lassen, weil sie rechtswidrig sei. Dadurch hat sich die Lage in dem Gebiet erheblich verschärft. Durch die Radroute/Fahrradstraße werden mehrere Ziele erreicht: Durch die Nutzung der Birsteiner Straße behindern weniger Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße den Kraftfahrzeugverkehr. Dadurch wird der Abschnitt für Fahrradfahrer sicherer und in der Birsteiner Straße wird eine seit langem geforderte und merkliche Beruhigung und Entschleunigung eintreten. Viele Schüler kommen zu zwei dort gelegenen Schulen mit dem Fahrrad. Fremder Kraftfahrzeugverkehr wird weitgehend ausgeschlossen und ersetzt dadurch die vormals bestehenden Vorteile des "Anlieger Frei" für die Bewohner des Wohngebiets. Gleichzeitig kann das alternierende Parken in diesem Bereich aufgelöst und Parkraum geschaffen werden. Der Parkdruck im Stadtteil ist hoch und Wünsche nach Anwohnerparken wurden bereits mehrfach geäußert. Die Verkehrszusammensetzung wird mit dieser Erweiterung der Radroute Ost zur dominierenden Verkehrsart in der Birsteiner Straße werden. Fahrradfahrer dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren (Fahrradverkehr zur Schule z.B.) und Kraftfahrzeuge haben Fahrrädern auf der Straße Vorrang zu gewähren, dies gilt nicht an den normalen Kreuzungen. Die Straße sollte in der Widmung für den Gemeingebrauch ausgelegt sein und so festgelegt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Die erforderliche Breite für eine Fahrradstraße von mehr als 5 Metern ist bereits heute in diesem Bereich mit parkenden Fahrzeugen gegeben. In der Unfallforschung wurde festgestellt: Fahrradstraßen sind sicher, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Es ist notwendig das diese Fahrradstraße in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt integriert wird. Der Fahrradverkehr muss attraktiver und sicherer werden. Der Erfolg wird sein, wir schaffen eine gesündere und sportlichere Bevölkerung, eine bessere und leisere Umwelt und ein wesentlich attraktiveres Frankfurt für alle Bürger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 748/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD und 1 LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenProduktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vier Straßenlaternen im Bereich der Grün und Wegeflächen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und Birsteiner Straße 88-100
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2019, OF 679/11 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vier Straßenlaternen im Bereich der Grün und Wegeflächen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und Birsteiner Straße 88-100 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird gebeten, den unbeleuchteten durch das Wohngebiet führenden Weg, zu einem sicheren Fußweg auszubauen. Für die Herstellung der Beleuchtung und die Planung, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Zwischen den obigen Liegenschaften Häusern gehören die Fußwege und die Grünflächen der Stadt Frankfurt am Main. Dort entlang führen Zugangswege zu den Häusern der anliegenden Liegenschaften. Diese Durchgänge und die gesamte Grünfläche sind abends und nachts sehr dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit dort sehr unangenehm. Des Weiteren fühlen sich die Anwohnerinnen und Anwohner nicht sicher in der Dunkelheit. Mit drei bis vier Laternen wäre den Bürgern dort sehr geholfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 76 2020 Die Vorlage OF 679/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenStatus von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 434 entstanden aus Vorlage: OF 583/11 vom 17.06.2019 Betreff: Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften Vorgang: B 144/19; B 154/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Seniorenwohnungen in Fechenheim bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften seit dem 31.12.2010 weggefallen und wie viele neue Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Fechenheim entstanden sind; 2. ob ihm bekannt ist, dass bei der Wohnheim GmbH in der Wohnanlage Birsteiner Straße 67-117 Wohnungen nur noch an Bürger unter 60 Jahren vermietet werden; 3. wo die im Bericht B 154 beschriebenen Liegenschaften mit 175 Einzimmerwohnungen zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit eingeschränkter Wohnfähigkeit sein werden. Begründung: Nach Auskunft der Wohnheim GmbH und des Magistratsberichtes B 144 sind seit dem 01.01.2011 alle Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an andere Menschen vermietet werden, und keine Seniorenwohnungen mehr. Dieselbe Problematik ergibt sich in der Wohnanlage "Am Roten Graben" in Fechenheim. Dort wurde ebenfalls die Bindung "Seniorenwohnungen" aufgehoben und die Rentner werden dort systematisch verdrängt. Mit den steigenden Mieten ist es für ältere Menschen immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu finden. Diese Wohnungen nun für Senioren verschwinden zu lassen, ist keine geeignete Lösung, wenn die Wohnungsbaugesellschaften keinen neuen Wohnraum zur Verfügung stellen. Bei Vermietungsanfragen für Wohnungen in der Birsteiner Straße in Fechenheim wurde mehrfach von Bürgern berichtet, dass das Alter der Mieter abgefragt und mitgeteilt wurde, an Personen ab 60 Jahren würden diese Wohnungen nicht vermietet. Senioren sind durch die besonderen Kündigungsmodalitäten für Vermieter unattraktiv als neue Mieter. Auf dem Markt gibt es ohnehin keinen günstigen Wohnraum. Dies macht es für Senioren in Frankfurt fast unmöglich, günstigen und adäquaten Wohnraum zu finden. Wer stellt älteren Menschen noch günstigen, adäquaten Wohnraum mit guter Infrastruktur zur Verfügung, wenn er gleichzeitig weiß, dass diese Verträge möglicherweise schwierig oder gar nicht aufzulösen sind? Im Bericht B 154 wird beschrieben, dass eine Sanierung der Meersburger Straße 1 im Jahr 2020 ansteht. Es seien zwei weitere Liegenschaften mit 175 Einzimmerwohnungen gefunden worden. In der Erläuterung des Berichts B 154 wird darauf hingewiesen, dass eine Unterbringung in einem normalen Wohnumfeld nicht möglich sei. Die Verhaltensauffälligkeiten lassen sich nicht beseitigen. Aus dem Bericht B 154: "Viele Bewohner/innen der beiden Häuser in der Bolongarostraße und der Meersburger Straße zeigen Verhaltensauffälligkeiten, [. .] die das Leben in einem normalen Wohnumfeld aber unmöglich machen. Die vorhandene Betreuung kann diese Verhaltensauffälligkeiten, die zum Beispiel in übermäßigen Verschmutzungen von Wohnungen, Allgemeinbereichen und Außenanlagen, im häufigen Auftreten von Schadinsekten, in Geruchsbelästigungen durch mangelnde Körperhygiene, in wildem Urinieren, in Vandalismus und in Ruhestörungen zutage treten, abmildern, aber nicht gänzlich beseitigen. Diese Liegenschaften bieten deshalb kein geeignetes Umfeld [...] - mit gravierenden Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Miteinander vorprogrammiert." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 144 Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 154 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 439 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 434 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 434 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4355, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 64 0
Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 433 entstanden aus Vorlage: OF 577/11 vom 23.05.2019 Betreff: Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Wendehammer in der Birsteiner Straße durch Quermarkierung darauf hinweisen zu lassen, dass dort "Parken verboten" besteht. Begründung: Der Wendehammer am Ende der Birsteiner Straße wird täglich von Fahrzeugen beparkt. Das Schild mit "Parken verboten" wird in diesem Bereich nicht ernst genommen. Durch parkende Autos und Kleinlastwagen können Rettungsfahrzeuge und "gestrandete" Lkws schwer bis gar nicht wenden. Durch Quermarkierung des gesamten Wendhammers soll kenntlich gemacht werden, dass dort das Parken untersagt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2118 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 86 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 433 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4351, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Umwandlung von Seniorenwohnungen der Wohnheim in freien Wohnraum stoppen. Der Status von Seniorenwohnungen ist bei der Wohnheim GmbH wiederherzustellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2019, OF 597/11 Betreff: Umwandlung von Seniorenwohnungen der Wohnheim in freien Wohnraum stoppen. Der Status von Seniorenwohnungen ist bei der Wohnheim GmbH wiederherzustellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Umwandlung von städtischen Seniorenwohnungen in normalen Wohnraum ist zu stoppen. Bereits umgewandelte städtische Seniorenwohnanlagen sind in den vorherigen Status zu versetzen. Es dürfen keine Neuvermietungen an nicht den Ansprüchen einer Seniorenwohnanlage entsprechende Personen in städtischen Seniorenwohnanlagen mehr erfolgen. Begründung: Nach Auskunft der Wohnheim und des Magistrats (B144/19) sind seit dem 1.1.2011 alle Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an andere Menschen vermietet werden und keine Seniorenwohnungen mehr. Dies ist bereits der Fall und der Trend der Fremdvermietung ist steigend. Die selbe Problematik ergibt sich in der Wohnanlage "Roter Graben". Dort wurde ebenfalls die Bindung "Seniorenwohnungen" aufgehoben und die Rentner werden dort systematisch verdrängt. Mit den steigenden Mieten ist es immer schwieriger für ältere Menschen bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu finden. Diese Wohnungen nun für Senioren verschwinden zu lassen ist keine geeignete Lösung. Es ist bekannt, dass viele ältere Menschen in großen Wohnungen irgendwann alleine wohnen müssen, weil die Senioren am Markt keine kleineren bezahlbaren Wohnungen mehr finden. Gleichzeitig benötigen wir aber gerade diese große Wohnungen für Familien mit Kindern. Einen zweiten Effekt hat die momentane Rechtsprechung, die einen großen Teil der älteren Menschen auf Wohnungssuche ganz klar benachteiligt. Senioren sind durch die besonderen Kündigungsmodalitäten für Vermieter unattraktiv als neue Mieter. Auf dem Markt gibt es ohnehin keinen günstigen Wohnraum. Dies macht es für Senioren in Frankfurt fast unmöglich günstigen adäquaten Wohnraum zu finden. Wer stellt älteren Menschen noch günstigen, adäquaten Wohnraum mit guter Infrastruktur zur Verfügung, wenn er gleichzeitig weiß, diese Verträge möglicherweise schwierig oder gar nicht aufzulösen sind? Wir sollten daher darauf achten, dass dieser Wohnraum in den ehemaligen Seniorenwohnanlagen weiterhin und zukünftig für die Senioren reserviert ist. Besonders, wenn es sich zusätzlich um Wohnraum handelt, der durch seine Lage besonders geeignet ist für ältere Menschen. Die Seniorenwohnanlage "Lauterbacher Straße" z.B. ist durch die Nähe an die besonders gute Infrastruktur und zur Natur eine ideale Seniorenwohnanlage in Frankfurt. (In direkter Nähe: Frankfurts größter Supermarkt, Frisör, Bäckerei, Apotheke, Ärzte, gute ÖPNV Anbindung und direkter Zugang in den Wald und mitten in einem Wohngebiet). Bei der Anlage "Roter Graben" bestehen zwar einige Defizite bezüglich Infrastruktur, doch dort gibt es untereinander Partnerschaften und Fahrgemeinschaften, die das Miteinander beleben und Lösungen bieten. Grundsätzlich ist eine starke Häufung von Seniorenangeboten an einem Ort sehr wünschenswert. Für die Betreuungsdienste ist es auch ein ganz großes Plus. Wertvolle Betreuungszeiten ersetzen dort lästige Fahrzeiten und bringen mehr Zeit für individuelle Betreuung. Dies ist wiederum attraktiv für Senioren, die sonst einsam wären und die auf Betreuung angewiesen sind. Die Senioren begrüßen es, und es ist wichtig, dass eine Betreuung ein bisschen mehr Zeit hat. Die Vergabe der sechs freien Wohnungen der Seniorenwohnungen Lauterbacher Straße hat in der Vergangenheit zu mehrfachen polizeilichen Einsätzen und Festnahmen geführt. Dies wegen schweren Gewalttaten, wie z.B. einer gemeinschaftlicher Vergewaltigung, eines schweren tätlichen Angriffs eines 74-jährigen Seniors von einem jugendlichen Bewohner. Dies hat es dort vorher nicht gegeben. Laut der B144/19 versucht der städtische Vermieter Wohnheim GmbH aus "Eigeninteresse" mit folgendem Ziel vorzugehen: "Ein sensibles Vorgehen bei der Auswahl künftiger Mieter/innen ist selbstverständlich". Man möchte "mit generationenübergreifendem Wohnen eine moderne Wohnstrukturen einführen". Dies ist wohl nachweislich kläglich gescheitert. Der günstige Wohnraum für Senioren ist zu erhalten und festzuschreiben.
Partei: SPD
Weiter lesen- Schutz der Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacherstraße 4, vor Kriminellen - Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 - Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und Handwe
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.12.2018, OA 347 entstanden aus Vorlage: OF 445/11 vom 16.11.2018 Betreff: - Schutz der Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacherstraße 4, vor Kriminellen - Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 - Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und Handwerker auf dem Grundstück Lauterbacher Straße 4 - Ausbau des Angebots für Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die städtische Wohnheim GmbH aufzufordern, 1. a) in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, alle Wohnungen nur an Senioren zu vergeben und bei der Auswahl der Senioren mit einer gewissen Sensibilität vorzugehen; b) alle Mietverhältnisse, bei denen keine Nutzung entsprechend der Bestimmungen für eine Seniorenwohnanlage vorliegen, zu beenden und nicht zu verlängern; c) die Liegenschaft Lauterbacher Straße 4 wieder in eine reine Seniorenwohnanlage mit einem kleinen zusätzlichen Betreuungsangebot umzuwandeln. Es ist tagsüber ein Angebot von einer Betreuung für alle Bewohner einzurichten. 2. Parkplätze für die Handwerker und die Betreuungsdienste der Bewohner auf dem Grundstück der Lauterbacher Straße 4 einzurichten. Begründung: Zu 1. Die Bewohner fühlten sich früher wohl und sicher in der Seniorenwohnanlage. Das hat sich geändert. Auf Nachfragen wurde seitens der Wohnheim GmbH mitgeteilt, es gäbe kaum noch Bedarf für Seniorenwohnungen in Frankfurt, daher habe man sich entschlossen, Wohnungen an Studenten zu vergeben. Bereits nach kurzer Zeit der freien Vermietung der Wohnungen kam es zu Zwischenfällen. Einer der Zwischenfälle war zum Beispiel, dass ein ca. 25 Jahre alter Bewohner einen 75-jährigen Senior im Streit mit einem Kampfsport-Fußtritt gegen die Brust niederstreckte. Der Senior musste ärztlich versorgt werden. Das 7. Polizeirevier hatte die Angelegenheit aufgenommen. Ein weiteres aktuelles Beispiel fand im Oktober 2018 statt. Es wurden zwei Personen verhaftet, die im Haus eine Wohnung angemietet hatten. Zum Zweck der Festnahme kamen vier Einsatzwagen und ein Krankenwagen zum Einsatz. Die Polizei war bei der Stürmung mit Maschinenpistolen und Helmen ausgestattet. Die Szene wirkte wie aus einem Krimi, so die Anwohner. Im November 2018 wurden im Haus erneut drei Personen von der Polizei, die vorher noch Verstärkung angefordert hatte, festgenommen und mit Handschellen aus dem Haus geführt. Dies sind unzumutbare Zustände in einer Seniorenwohnanlage. So etwas hat es dort früher nie gegeben. Eine Rücksichtnahme gegenüber Senioren und eine den gesundheitlichen Umständen entsprechende Betreuung ist das Mindeste, was die Stadt diesen Senioren zukommen lassen sollte. Um eine sinnvolle und wirtschaftliche Betreuungsstruktur für die Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, generieren zu können, ist es wichtig, dass das gesamte Haus ausschließlich Senioren zur Verfügung steht. Werden Etagen an Dritte vermietet, so reduziert man die Wirtschaftlichkeit einer Seniorenbetreuung und die Kosten, die von den Senioren selbst zu tragen sind, erhöhen sich dabei entsprechend. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass alleine schon bei der zurzeit herrschenden Wohnraumsituation Senioren ebenfalls günstigen Wohnraum suchen und damit Bedarf für diese Seniorenwohnungen besteht. Zu 2. In der Lauterbacher Straße ist der Parkdruck sehr hoch. Für Betreuungsdienste und Handwerker, die täglich in der Lauterbacher Straße 4 ihre Arbeit verrichten müssen, gibt es keine Parkplätze. Daher wäre es sinnvoll, den Betreuungsdiensten und Handwerkern Kurzzeitparkplätze auf dem Grundstück der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, einrichten zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 144 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 12.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.01.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 347 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3573, 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.01.2019 Aktenzeichen: 92 40
Planung einer Wendemöglichkeit an der Kreuzung Birsteiner Straße/Lauterbacher Straße Errichtung von Kurzzeitparkplätzen für die Konrad-Haenisch-Schule auf dem Grundstück Birsteiner Straße 65, ehemaliger EdekaSupermarkt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2018, OM 4052 entstanden aus Vorlage: OF 448/11 vom 16.11.2018 Betreff: Planung einer Wendemöglichkeit an der Kreuzung Birsteiner Straße/Lauterbacher Straße Errichtung von Kurzzeitparkplätzen für die Konrad-Haenisch-Schule auf dem Grundstück Birsteiner Straße 65, ehemaliger Edeka-Supermarkt Der Magistrat wird gebeten, eine Planung für eine Wendemöglichkeit an der Kreuzung Birsteiner Straße/Lauterbacher Straße zu erstellen, die bei Fertigstellung der neuen Gebäude der Konrad-Haenisch-Schule genutzt werden kann. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen, wie der erhöhte Parkraumbedarf der Schule gedeckt werden kann. Hierzu soll das schlecht genutzte städtische Grundstück, Birsteiner Straße 65, in die Planungen mit einbezogen werden. Ebenfalls wird der Magistrat aufgefordert, die neue Feuerwehreinfahrt so groß zu gestalten, dass keine Parkplätze auf der gegenüberliegenden Seite verloren gehen. Begründung: Seit Jahren gibt es an der Konrad-Haenisch-Schule nicht ausreichend Parkplätze, um "Elterntaxis", Besuchern, Handwerkern und Schulbussen Parkraum zur Verfügung zu stellen. Täglich parken "Elterntaxis", Handwerker, Besucher, städtische Fahrzeuge etc. auf dem Bürgersteig der Lauterbacher Straße oder stellen sich in die Parkverbotszone der Feuerwehreinfahrt. Der freie verbleibende Bereich für Kinder auf dem Bürgersteig beträgt in der Regel nur circa 50 Zentimeter. Die auf dem Gehweg laufenden Kinder werden von den dort ein- und ausparkenden Fahrzeugen oft überhaupt nicht wahrgenommen. Dieser Umstand muss spätestens mit der Vergrößerung der Schule und der damit verbundenen Verlegung des Haupteingangs der Schule in die Birsteiner Straße endgültig beendet werden. Es sind Kurzzeitparkmöglichkeiten in der Nähe des neuen Haupteingangs für die Schule einzurichten. Es ist notwendig, eine Wendemöglichkeit zu schaffen, damit in die Sackgasse Birsteiner Straße einfahrende Fahrzeuge bereits unkompliziert und nur "vorwärts fahrend" an der Schule wenden können. Eine Umleitung des Verkehrs durch das Quartier erhöht die Gefahren für die Kinder. Kinder queren die Straße zwischen den Spielplätzen und Wohnhäusern. Die Fahrspur ist sehr eng und beidseitig beparkt. Angemessen wäre Schrittgeschwindigkeit, doch die Regel sind Geschwindigkeiten über 30 km/h. Bereits ein Einparkmanöver auf der 300 Meter langen Strecke führt sofort zu Verzögerungen, und bereits in der Vergangenheit gab es immer wieder Beschwerden, die den Ortsbeirat erreicht haben, weil alleine die Müllabfuhr wöchentlich mehrmals den gesamten Bereich mit nur einem Fahrzeug längere Zeit lahmlegt. Bei der neu zu gestaltenden Feuerwehrzufahrt für die Konrad-Haenisch-Schule ist zu berücksichtigen, dass das Tor zur Einfahrt für diese ausreichend groß gestaltet wird, damit auf der gegenüberliegenden Seite keine weiteren Parkmöglichkeiten entfallen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 792 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2073 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und Überwachung Aufstockung des Personals für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs und Errichtung einer Außenstelle des Ordnungsamtes im Frankfu
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2018, OF 450/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und Überwachung Aufstockung des Personals für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs und Errichtung einer Außenstelle des Ordnungsamtes im Frankfurter Osten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiter und Errichtung einer Außenstelle des Ordnungsamtes in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Bürger des Ortsbezirk 11 werden bereits angewiesen in Eigenregie Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen, da die Kapazitäten des Ordnungsamts nicht ausreichen. Es sei z.B. unwirtschaftlich extra ein Fahrzeug in die äußeren Bereiche der Stadt zu senden, da nicht ausreichend Fahrzeuge und Mitarbeiter zur Verfügung stehen. An Wochenenden gäbe es nur 2 Fahrzeuge die für Veranstaltungen in der Stadt Frankfurt eingesetzt werden müssen. Es ist unabdingbar mehr Ordnungskräfte im Ortsbezirk 11 einzusetzen, da die Bürger das Gefühl haben, dass in Frankfurt jeder machen kann, was er will. Bei einer Verkehrsuntersuchung in der Birsteiner Straße wurde festgestellt, dass mehr als 1/3 aller Fahrzeuge die Geschwindigkeit so weit überschritten hatten, dass sie sich im ahndungsfähigen Bereich oder im Bereich des Führerscheinentzugs befanden. Die Stadtpolizei ist offensichtlich momentan personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 450/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planung und Bau von Straßenlaternen im Bereich der parkähnlichen Anlage, zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und der Birsteiner Straße 88-100.
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2018, OF 495/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planung und Bau von Straßenlaternen im Bereich der parkähnlichen Anlage, zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und der Birsteiner Straße 88-100. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um den unbeleuchteten durch das Wohngebiet führenden Weg, zu einem sicheren Fußweg auszubauen, werden für die Herstellung der Beleuchtung und die Planung die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Zwischen den obigen Liegenschaften Häusern gehören die Fußwege und die Grünflächen der Stadt Frankfurt am Main. Diese Durchgänge und die gesamte Grünfläche sind dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit dort sehr unangenehm. Des Weiteren fühlen sich die Anwohnerinnen und Anwohner nicht sicher in der Dunkelheit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 304 2018 Die Vorlage OF 495/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrssicheres Gestalten der Kaufland-Zufahrt (Wächtersbacher Straße 75)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3842 entstanden aus Vorlage: OF 420/11 vom 06.09.2018 Betreff: Verkehrssicheres Gestalten der Kaufland-Zufahrt (Wächtersbacher Straße 75) Der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrt vom Grundstück Wächtersbacher Straße 75 durch - Wegfall einer Parkbucht rechts zwischen Zufahrt und Bushaltestelle; - bessere Positionierung des Spiegels gegenüber der Einfahrt verkehrssicherer zu gestalten. Begründung: Durch die Firma Kaufland findet ein starker Pkw-Verkehr an der Zufahrt Wächtersbacher Straße 75 und auf der Wächtersbacher Straße allgemein statt. Es kam in der Vergangenheit zu mindestens einem schwerwiegenden Unfall an dieser Zufahrt. Zwar besteht die Zufahrt Wächtersbacher Straße 75 aus drei Fahrstreifen (je ein Links- und ein Rechtsabbieger in Richtung Wächtersbacher Straße und einem Fahrstreifen in Richtung der Firma Harley-Davidson) und ist breit ausgestaltet, aber durch das Parken an der eingezeichneten Parkbucht, rechts der Zufahrt auf der Wächtersbacher Straße, wird die Sicht der Verkehrsteilnehmer derart beeinträchtigt, dass es ohne ein Eintasten auf die Wächtersbacher Straße nicht möglich ist, auf diese überhaupt einzufahren. Das führt zu gefährlichen Situationen, die durch den Wegfall der rechten Parkbucht und einer vorteilhaften und besseren Positionierung des Spiegels gegenüber der Zufahrt behoben werden könnten. Aus der Zufahrt kommend rechts in Richtung Klassikstadt befindet sich die Bushaltestelle "Lauterbacher Straße". Zwischen Zufahrt und Bushaltestelle befindet sich eine Parkbucht. Durch Wegfall dieser wäre der Blick auf die Wächtersbacher Straße in Richtung Klassikstadt frei und ein Einfahren gefahrlos möglich. Durch die bessere Positionierung des Spiegels würde der Blick auf den vom Riederwald kommenden Verkehr ebenfalls frei und erheblich verbessert. Siehe Bild. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 207 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicheres Gestalten der Zufahrt Kaufland (Wächtersbacher Straße 75) - Wegfall von zwei Parkbuchten
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 361/11 Betreff: Verkehrssicheres Gestalten der Zufahrt Kaufland (Wächtersbacher Straße 75) - Wegfall von zwei Parkbuchten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrt der Wächtersbacher Str. 75 durch geeignete Maßnahmen (Wegfall von zwei Parkbuchten rechts und links der Zufahrt) verkehrssicherer zu gestalten. Begründung: Durch die Fa. Kaufland findet ein starker Verkehr an der Zufahrt Wächtersbacher Str. 75 und auf der Wächtersbacher Str. allgemein statt. Es kam in der Vergangenheit zu mindestens einem schwerwiegenden Unfall an dieser Zufahrt. Zwar besteht die Zufahrt Wächtersbacher Str. 75 aus drei Fahrstreifen (je ein Links- und ein Rechtsabbieger in Richtung Wächtersbacher und einem Fahrstreifen in Richtung Fa. Harley-Davidson) und ist breit ausgestaltet. Aber durch das Parken an den eingezeichneten Parkbuchten rechts und links der Zufahrt auf der Wächtersbacher Str., wird die Sicht der Verkehrsteilnehmer derart beeinträchtigt, dass es ohne ein Eintasten auf die Wächtersbacher Str. nicht möglich ist, auf diese überhaupt einzufahren. Das führt zu gefährlichen Situationen, die durch den Wegfall der beiden rechts und links befindlichen Parkbuchten behoben werden könnten. Aus der Zufahrt kommend rechts in Richtung Klassikstadt befindet sich die Bushaltestelle "Lauterbacher Straße". Zwischen Zufahrt und Bushaltestelle befindet sich eine Parkbucht. Durch Wegfall wäre der Blick auf die Wächtersbacher Str. in Richtung Klassikstadt frei und ein Einfahren gefahrlos möglich. Durch den Wegfall der linksseitigen ersten Parkbucht in Fahrtrichtung Riederwald würde der Blick auf den von dort kommenden Verkehr ebenfalls frei sein. Siehe beiliegende Bilder. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage OF 361/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der stellv. Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern zu vereinbaren. Abstimmung: Zu a) und b) Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 361/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 361/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 361/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 361/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planung und Bau von Straßenlaternen im Bereich der parkähnlichen Anlage, zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und der Birsteiner Straße 88-100
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2018, OF 322/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planung und Bau von Straßenlaternen im Bereich der parkähnlichen Anlage, zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und der Birsteiner Straße 88-100 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den unbeleuchteten durch das Wohngebiet führenden Weg, zu einem sicheren Fußweg auszubauen. Für die Herstellung der Beleuchtung und die Planung, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Zwischen den obigen Liegenschaften Häusern gehören die Fußwege und die Grünflächen der Stadt Frankfurt am Main. Diese Durchgänge und die gesamte Grünfläche sind dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit dort sehr unangenehm. Des Weiteren fühlen sich die Anwohnerinnen und Anwohner nicht sicher in der Dunkelheit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 84 2018 Die Vorlage OF 322/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Bolzplatzes Birsteiner Straße mit einem „Gummispielbelag“
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2018, OF 321/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Bolzplatzes Birsteiner Straße mit einem "Gummispielbelag" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 ausreichend Mittel einzustellen um eine Sanierung und Umgestaltung des Bolzplatzes im Bereich Birsteiner Straße mit einem "Gummiboden" zu ermöglichen. Begründung: Der Bolzplatz in der Birsteiner Straße wird von vielen Kindern genutzt und ist den Bürgern daher sehr wichtig. Der Bolzplatz ist ein Zentrum der Kommunikation nicht nur für Kinder, sondern ebenfalls für die Eltern der Kinder. Der Platz ist belagsbedingt oft wegen Feuchtigkeit nicht zu nutzen oder völlig uneben. Für die spielenden Kinder wäre der Spielplatz öfter zu nutzen. Nach Regenfällen ist der Platz mit dem jetzigen Belag oft tagelang nicht zu nutzen. Eine Einzäunung und Verbesserung des Bodenbelags ist dringend angebracht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 83 2018 Die Vorlage OF 321/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD und LINKE. gegen GRÜNE, BFF und FDP (= Ablehnung); bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
Weiter lesenTempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.11.2017, OA 198 entstanden aus Vorlage: OF 249/11 vom 19.10.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Bebraer Straße/Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße erneut, unter Beantwortung, Beachtung und Bewertung der nachstehend aufgeführten Punkte, zu prüfen: Im Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316, sind drei Argumente angeführt, die zu einer negativen Entscheidung der Anregung führen könnten: Erstes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Aufgrund (...) des hohen Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung einer Tempo-30 Zone nicht möglich." Der Straßenabschnitt, auf dem zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeregt wird, hat keinen erhöhten Schwerlastverkehr. Schwerlastverkehr fährt dort zurzeit noch in einem akzeptablen und normal üblichen Rahmen. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens ist dort jeglicher Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen komplett verboten. 1. Würde bei erhöhtem Schwerlastverkehr ein weiterer Grund vorliegen, um neue Maßnahmen zu ergreifen? 2. Wäre damit nicht die Verkehrssicherheit in diesem Bereich unverzüglich zu erhöhen? 3. Bereits im Jahr 2003 gab es seitens des Magistrats Planungen, den Bereich, inklusive der Wächtersbacher Straße und der Bebraer Straße, in eine großflächige Tempo-30-Zone umzuwandeln. Eine Umsetzung war damals noch als rechtlich möglich eingeschätzt worden. Welche Vorschriften lassen dies heute nicht mehr möglich erscheinen? 4. Warum ist auf den typgleichen Verkehrswegen mit Personennahverkehr im selben Stadtteil eine Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich und im Gegensatz dazu auf der Wächtersbacher Straße nicht (z. B. Dieburger Straße, Starkenburger Straße, Straße Alt-Fechenheim)? In der Straße Alt-Fechenheim, vom Ortskern in Richtung zum Cassella-Industriegelände, ist die letzte Reduzierung auf Tempo 30 im Jahr 2016 umgesetzt worden. 5. Was war im Jahr 2016 der Unterschied in der Betrachtung der Einrichtung von Tempo 30 zur Wächtersbacher Straße und Alt-Fechenheim? 6. Gab es hier unfallbedingte Zahlen oder handelte es sich um eine Unfallhäufungsstelle, die von der Unfallkommission behandelt wurde? Zweites Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Unfallzahlen aufgrund überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor." In dem Bereich darf zurzeit Tempo 50 gefahren werden. Es hat im Jahr 2017 mindestens zwei Unfälle mit Schwerverletzten auf der Wächtersbacher Straße gegeben. 7. Wenn es keine Unfälle aufgrund überschrittener Geschwindigkeit von 50 km/h gab, ist es dann richtig, dass die bereits erlaubten 50 km/h in diesem Bereich als zu hoch einzustufen sind und eine geringere Geschwindigkeit durchaus Sinn macht? Die dem Ortsbeirat bekannten schweren Unfälle im Jahr 2017 sind alle bei einer Geschwindigkeit unter 50 km/h erfolgt. Es war trockenes Wetter und helllichten Tag. 8. Wären diese Unfälle auch passiert, wenn die Fahrzeuge nur 30 km/h gefahren wären? Die Aufzählung der schützenswerten Bereiche sind nachfolgend festgehalten. Dazu kommt noch Frankfurts größter Supermarkt, der für viele kreuzende Fußgänger sorgt und das Straßenbild dort merklich verändert hat. Die Struktur des Stadtteils hat sich in den Jahren 2016 und 2017 drastisch verändert. Weitere Projekte sind geplant. Es gibt ein städtisches Planungsprojekt, das Industriegebiet zu revitalisieren und dort mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Der kreuzende Fußgängerverkehr hat hier erheblich zugenommen und wird in der Zukunft noch weiter ansteigen, da dort zusätzlich eine S-Bahn-Station geplant ist. 9. Wie viele Tote oder Schwerverletzte reichen aus, um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit rechtfertigen zu können? Drittes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht." Am Ende des Bereichs sind die Praunheimer Werkstätten (Behindertenwerkstatt) direkt an der Wächtersbacher Straße gelegen. Ein weiterer großer kultureller Veranstaltungsort ist die "Klassikstadt". Sie liegt direkt an der Wächtersbacher Straße mit Veranstaltungen wie dem Streetfood Festival und vielen anderen, nicht nur automobilzentrierten Veranstaltungen. Eine besonders an den Wochenenden immer wieder für chaotische Verkehrsverhältnis sorgende Lokalität. Ein schwerer Unfall mit einem Fahrradfahrer ereignete sich 2017, während eine solche Veranstaltung stattfand. Es befinden sich direkt an der Straße weitere besonders schützenswerte Anlieger: - Eine Schule - Gymnasium, Realschule und Grundschule (FCSF) - Ein Kinderhort mit Kindergarten (Eröffnung 2018) - Eine Kindertagesstätte (St. Hildegard, Caritas) - Zwei Sporthallen, die von Kindern genutzt werden (Fabriksporthalle und FCSF) Weniger als 100 Meter davon in den Seitenstraßen gelegen: - Eine Haupt-, Real- und Grundschule (KHS) - Ein Kindergarten mit Hort (Sonnenschein) Fuldaer Straße Weniger als 150 Meter davon in der Seitenstraße gelegen: - Kindertagesstätte 75 - Lauterbacher Straße Der größte Supermarkt Frankfurts, mit sehr großem kreuzenden Verkehr von Radfahrern und Fußgängern, befindet sich in dem Bereich. Die Schüler und Kindergartenkinder müssen auf weiten Strecken des Bereichs auf die gegenüberliegende Seite der Wächtersbacher Straße kreuzen, um von/zu den Kindergärten und Schulen, unter anderem zu den Bushaltestellen oder der beidseitigen Wohnbebauung zu gelangen. 10. Sind diese schützenswerte Orte bei der Prüfung übersehen oder nicht bekannt gewesen? Zur notwendigen Verbesserungen der Kreuzungsmöglichkeiten gab es in letzter Zeit bereits fünf Anträge für diesen Bereich. Diese Kreuzungsmöglichkeiten waren zum Teil explizit für die Schüler und Kindergartenkinder vor ihren eigenen Einrichtungen an der Wächtersbacher Straße vorgesehen. Keine ist bisher umgesetzt worden. 11. Besteht aufgrund der geschilderten Sachlage Hoffnung, diese vorhergehenden Anträge nun erneut zu prüfen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen? Begründung: Bereits heute ergeben sich in dem Bereich Wächtersbacher Straße täglich sehr gefährliche Situationen. Im Jahr 2017 hat es bei Unfällen auf der Wächtersbacher Straße bisher mindestens vier Schwerverletzte gegeben. Schnelles Überholen von Bussen und das Umfahren von Querungshilfen auf der Gegenfahrbahn (Verkehrsinseln mit Zebrastreifen) sind mittlerweile an der Tagesordnung. Mit den Beschränkungen im südlichen Fechenheim hat man sehr gute Erfahrungen gemacht und sie haben zu einer merklichen Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer geführt. Weshalb auf den typgleichen Verkehrswegen Dieburger Straße und Starkenburger Straße im selben Stadtteil eine solche Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich ist und auf der Wächtersbacher Straße nicht möglich sein soll, ist den Bürgern nicht zu vermitteln. Es gibt bereits in der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 aus gutem Grund folgende Öffnungsklausel: "Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden." Wenn Kinder und Erwachsene von Querungsstellen, die beleuchtet und gut markiert sind, von Fahrzeugen "weggefegt" werden, ist davon auszugehen, dass hier Fahrzeuge zu schnell fahren. So mehrfach in 2017 geschehen. Wenn man Schwerverletzte oder tödlich verunglückte Kinder und Erwachsene nur zählt, bis man Sicherungsmaßnahmen durchführt, ist dies sehr bedauerlich. Auf und an der Wächtersbacher Straße ist es gefährlich. Wie viele schwerverletzte Menschen mit an ihre Unfälle erinnernden bleibenden Schäden oder sogar Toten bedarf es, um Maßnahmen zu ergreifen? Man sollte präventiv arbeiten und solche Unfälle bereits im Vorfeld vermeiden. Jeder Unfall mit verletzten Menschen ist einer zu viel. Alle Unfälle dieses Jahr hätten schon nicht passieren sollen und wären vermeidbar gewesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 316 = Zurückweisung, OA 198 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2402, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018
Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Bolzplatzes Birsteiner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2017, OF 178/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Bolzplatzes Birsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 ausreichend Mittel einzustellen um eine Sanierung und evt. Umgestaltung des Bolzplatzes im Bereich Birsteiner Straße zu ermöglichen. Begründung: Der Bolzplatz in der Birsteiner Straße wird von vielen der dort wohnenden Kindern genutzt und ist den Bürgern sehr wichtig. Der Platz ist belagsbedingt oft wegen Feuchtigkeit nicht zu nutzen oder völlig uneben. Die Wiese und der Bolzplatz sind nicht klar getrennt und der Ort wird als Auslauf für Hunde verwendet. Die Wiesen sind mit Hundekot stark verschmutzt. Die Gesundheit der dort spielenden Kinder ist gefährdet und diese sollten den Spielplatz öfter nutzen können. Eine Einzäunung und Verbesserung des Bodenbelags ist dringend angebracht. Die Maßnahmen sollen ebenfalls dazu dienen, dass die Hunde den Spielbereich nicht erreichen können und eine Verschmutzung durch "Umgebungsmüll" reduziert oder sogar vermieden wird. Der Bolzplatz könnte einschließlich dem Erd-/Grashügel als reiner Spielbereich räumlich eingegrenzt werden. Es wird angeregt keinen hohen Zaun zu installieren, sondern eine optische Sperre z.B. durch Büsche. Schilder sollten den jeweiligen Bereich beschreiben. Eine Nutzung der Spielstätte käme dann auch für die drei umliegenden Kindergärten/Horte in Frage, da hier eine geringere Gefahr besteht, dass die Kinder wegrennen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 111 2017 Die Vorlage OF 178/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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