- Schutz der Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacherstraße 4, vor Kriminellen - Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 - Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und Handwe
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 03.12.2018, OA 347 entstanden aus Vorlage:
OF 445/11 vom
16.11.2018 Betreff: - Schutz der Senioren in der
Seniorenwohnanlage, Lauterbacherstraße 4, vor Kriminellen -
Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenwohnanlage
Lauterbacher Straße 4 - Bereitstellung von Parkplätzen für
Betreuungsdienste und Handwerker auf dem Grundstück Lauterbacher Straße 4 -
Ausbau des Angebots für Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße
4 Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die städtische
Wohnheim GmbH aufzufordern, 1. a) in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher Straße
4, alle Wohnungen nur an Senioren zu vergeben und bei der Auswahl der Senioren
mit einer gewissen Sensibilität vorzugehen; b) alle Mietverhältnisse, bei denen keine Nutzung
entsprechend der Bestimmungen für eine Seniorenwohnanlage vorliegen, zu beenden
und nicht zu verlängern; c) die Liegenschaft Lauterbacher Straße 4 wieder in
eine reine Seniorenwohnanlage mit einem kleinen zusätzlichen Betreuungsangebot
umzuwandeln. Es ist tagsüber ein Angebot von einer Betreuung für alle Bewohner
einzurichten. 2. Parkplätze für die Handwerker und
die Betreuungsdienste der Bewohner auf dem Grundstück der Lauterbacher Straße 4
einzurichten. Begründung: Zu 1. Die Bewohner fühlten sich früher wohl und sicher in
der Seniorenwohnanlage. Das hat sich geändert. Auf Nachfragen wurde seitens der Wohnheim GmbH
mitgeteilt, es gäbe kaum noch Bedarf für Seniorenwohnungen in Frankfurt, daher
habe man sich entschlossen, Wohnungen an Studenten zu vergeben. Bereits nach
kurzer Zeit der freien Vermietung der Wohnungen kam es zu Zwischenfällen. Einer
der Zwischenfälle war zum Beispiel, dass ein ca. 25 Jahre alter Bewohner einen
75-jährigen Senior im Streit mit einem Kampfsport-Fußtritt gegen die Brust
niederstreckte. Der Senior musste ärztlich versorgt werden. Das 7.
Polizeirevier hatte die Angelegenheit aufgenommen. Ein weiteres aktuelles Beispiel fand im Oktober 2018
statt. Es wurden zwei Personen verhaftet, die im Haus eine Wohnung angemietet
hatten. Zum Zweck der Festnahme kamen vier Einsatzwagen und ein Krankenwagen
zum Einsatz. Die Polizei war bei der Stürmung mit Maschinenpistolen und Helmen
ausgestattet. Die Szene wirkte wie aus einem Krimi, so die Anwohner. Im November 2018 wurden im Haus erneut drei Personen
von der Polizei, die vorher noch Verstärkung angefordert hatte, festgenommen
und mit Handschellen aus dem Haus geführt. Dies sind unzumutbare Zustände in einer
Seniorenwohnanlage. So etwas hat es dort früher nie gegeben. Eine
Rücksichtnahme gegenüber Senioren und eine den gesundheitlichen Umständen
entsprechende Betreuung ist das Mindeste, was die Stadt diesen Senioren
zukommen lassen sollte. Um eine sinnvolle und wirtschaftliche
Betreuungsstruktur für die Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher
Straße 4, generieren zu können, ist es wichtig, dass das gesamte Haus
ausschließlich Senioren zur Verfügung steht. Werden Etagen an Dritte vermietet,
so reduziert man die Wirtschaftlichkeit einer Seniorenbetreuung und die Kosten,
die von den Senioren selbst zu tragen sind, erhöhen sich dabei entsprechend.
Es ist grundsätzlich davon
auszugehen, dass alleine schon bei der zurzeit herrschenden Wohnraumsituation
Senioren ebenfalls günstigen Wohnraum suchen und damit Bedarf für diese
Seniorenwohnungen besteht. Zu 2. In der Lauterbacher Straße ist der Parkdruck sehr
hoch. Für Betreuungsdienste und Handwerker, die täglich in der Lauterbacher
Straße 4 ihre Arbeit verrichten müssen, gibt es keine Parkplätze. Daher wäre es
sinnvoll, den Betreuungsdiensten und Handwerkern Kurzzeitparkplätze auf dem
Grundstück der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, einrichten zu lassen.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 03.05.2019, B 144
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Versandpaket: 12.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP
39 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen
LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer
2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
(= Annahme) 27. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.01.2019, TO I, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
Die Entscheidung über die Vorlage OA 347 wird auf
den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO I, TOP 36
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen
LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer
2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
(= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3573, 28. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.01.2019 Aktenzeichen: 92 40